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sterwe in-Wes - Landesmusikrat NRW

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BEWERTUNG/PRÄMIERUNG<br />

Die Jury bewertet die Leistung der Orchester mit Prädikaten<br />

und Punkten wie folgt:<br />

mit hervorragendem Erfolg 23,0 bis 25,0 Punkte<br />

teilgenommen<br />

mit sehr gutem Erfolg teil- 21,0 bis 22,9 Punkte<br />

genommen<br />

mit gutem Erfolg<br />

16,0 bis 20,9 Punkte<br />

teilgenommen<br />

mit Erfolg teilgenommen 1,0 bis 15,9 Punkte<br />

Alle teilnehmenden Orchester erhalten e<strong>in</strong>e Urkunde;<br />

<strong>in</strong> ihr wird das Prädikat <strong>in</strong> der jeweiligen Kategorie<br />

bestätigt.<br />

Es sollen Geldpreise zur Verfügung gestellt werden.<br />

Über die Vergabe und Höhe der Preise entscheidet<br />

der Landesausschuss auf Vorschlag der jeweiligen<br />

Jury.<br />

WEITERMELDUNG<br />

Verantwortlich für die Auswahlverfahren zum<br />

7. Deutschen Orche<strong>sterwe</strong>ttbewerb ist der <strong>Landesmusikrat</strong><br />

<strong>NRW</strong>.<br />

Der <strong>Landesmusikrat</strong> meldet die Orchester, die sich im<br />

7. Landes-Orche<strong>sterwe</strong>ttbewerb Nordrhe<strong>in</strong>-<strong>Wes</strong>tfalen<br />

für die Teilnahme am Bundeswettbewerb qualifiziert<br />

haben, bis spätestens 24. November 2007 an den<br />

Deutschen Orche<strong>sterwe</strong>ttbewerb. Voraussetzung<br />

hierfür ist das Erreichen des Prädikats „Mit sehr gutem<br />

Erfolg teilgenommen“. Pro Kategorie und Bundesland<br />

kann e<strong>in</strong> Orchester zum 7. Deutschen Orche<strong>sterwe</strong>ttbewerb<br />

2008 gemeldet werden (außer<br />

Kategorien F und K sowie Sonderorchester der Kategorie<br />

A).<br />

E<strong>in</strong>e Teilnahme am Deutschen Orche<strong>sterwe</strong>ttbewerb<br />

ist auch dann möglich, wenn beim Wettbewerb<br />

auf Landesebene ke<strong>in</strong> Pflichtstück aus<br />

der Liste des Deutschen Orche<strong>sterwe</strong>ttbewerbs<br />

vorgetragen wurde, sofern das Ensemble sich<br />

verpflichtet, für den Wettbewerb auf Bundesebe-

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