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sterwe in-Wes - Landesmusikrat NRW

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Wird nach Abschluss des Instrumentalunterrichts 2<br />

an e<strong>in</strong>er Ausbildungsstätte für Musikberufe ke<strong>in</strong>e<br />

Tätigkeit als Berufsmusiker/<strong>in</strong> oder Instrumentallehrer/<strong>in</strong><br />

ausgeübt, so gelten die betreffenden Personen<br />

nach Ablauf von 5 Jahren wieder als Laien<br />

im S<strong>in</strong>ne dieser Ausschreibung 5 .<br />

- Die Orchesterleiter/<strong>in</strong>nen können Berufsmusiker/<strong>in</strong>nen<br />

se<strong>in</strong>.<br />

3. Ausgeschlossen s<strong>in</strong>d überregionale Orchester.<br />

Die Entscheidung darüber, wann e<strong>in</strong> Orchester als<br />

überregional anzusehen ist, trifft der Landesausschuss<br />

im Benehmen mit den Fachverbänden unter<br />

Berücksichtigung der besonderen Situation e<strong>in</strong>es<br />

Orchesters.<br />

Dabei werden u.a. folgende Kriterien berücksichtigt:<br />

- Wohnsitz der Orchestermitglieder<br />

(Größe des E<strong>in</strong>zugsgebietes);<br />

- Regelmäßigkeit der Probenarbeit;<br />

- Dauer der Zugehörigkeit der nicht ortsansässigen<br />

Mitglieder.<br />

Auswahlorchester und Landes(jugend)orchester<br />

s<strong>in</strong>d von der Teilnahme ausgeschlossen.<br />

4. Mit der Anmeldung erklären sich die Orchester für<br />

ihre Mitglieder damit e<strong>in</strong>verstanden, dass Teilnehmerlisten<br />

am Wertungsort ausgehängt werden.<br />

5. Jedes Orchester kann sich am Wettbewerb nur <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>er Kategorie beteiligen.<br />

E<strong>in</strong>zelne Orchestermitglieder können nur dann mit<br />

mehreren Orchestern starten, wenn dies laut Zeitplan<br />

organisatorisch möglich ist. E<strong>in</strong> Rechtsanspruch<br />

auf Mehrfachteilnahme besteht nicht.<br />

4<br />

Jungstudenten, die Schüler e<strong>in</strong>er allgeme<strong>in</strong>bildenden Schule<br />

s<strong>in</strong>d, gelten als Laien.<br />

5<br />

Geme<strong>in</strong>t s<strong>in</strong>d z.B. Musiklehrer/<strong>in</strong>nen an allgeme<strong>in</strong>bildenden<br />

Schulen, Berufe <strong>in</strong> Musikorganisationen. –verlagen, Musikabteilungen<br />

des Rundfunks u.ä.m.<br />

.

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