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Abdichtung für Parkhäuser - OS 10

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4 Prüfung<br />

4.1 Anforderungen<br />

Für die Anwendung eines <strong>OS</strong> <strong>10</strong> <strong>Abdichtung</strong>ssystems<br />

auf Parkdecks ergeben sich wesentlichen Anforderungen<br />

aus der Nutzung, d. h.<br />

• mechanische Beanspruchung durch Fahr- und<br />

Parkbetrieb sowie Reinigungsfahrzeuge,<br />

• chemische Beanspruchung durch Chloride aus<br />

Streusalzen sowie Treib- und Schmierstoffen, sowie<br />

durch<br />

• Einwirkung von Temperatur und Klimabeanspruchung<br />

(Regen, Schnee, UV-Strahlung bei Freibewitterung).<br />

Die DAfStb-Richtlinie greift diese Beanspruchungen<br />

auf und formuliert <strong>für</strong> ein <strong>Abdichtung</strong>ssystem der<br />

Klasse <strong>OS</strong> <strong>10</strong> folgenden Anforderungskatalog:<br />

• Verhinderung der Wasseraufnahme,<br />

• Verhinderung des Eindringens beton- und stahlangreifender<br />

Stoffe,<br />

• Dauerhafte Rissüberbrückung vorhandener oder<br />

neu entstehender Trennrisse unter temperatur- und<br />

lastabhängigen Bewegungen (Klasse IVT+V)<br />

• Hitzebeständigkeit bis 250 ° C (kurzzeitig)<br />

• Übertragung von Schubkräften aus Verkehr über<br />

einer Gussasphaltschicht<br />

Die aufgezählten Eigenschaften haben ihren historischen<br />

Ursprung in dem Regelwerk der ZTV-BEL-B 3.<br />

Auf die vorgestellten Systembeispiele sind nicht alle<br />

genannten Anforderungen übertragbar. Beispielsweise<br />

ist die Hitzebeständigkeit bis 250 °C der Dichtungsschicht<br />

bei der Verwendung von Gussasphalt als Deckschicht<br />

eine zwingende Notwendigkeit. Für kalt erhärtende<br />

Baustoffe wie z. B. Bitumenemulsionsestriche<br />

und Systeme auf Reaktionsharzbasis ist eine solche<br />

Anforderung an die Dichtungsschicht zur Gewährleistung<br />

der dauerhaften Schutzfunktion nicht notwendig.<br />

Der Anforderungskatalog der DAfStb-Richtlinie ist<br />

somit nicht abschließend, zumal keine Verbindung zu<br />

einem Prüfkatalog besteht.<br />

Eine Prüfgrundlage <strong>für</strong> die Erteilung von Allgemein<br />

bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen (ABP’s), welche die<br />

Bauregelliste bei der Verwendung eines <strong>Abdichtung</strong>ssystem<br />

der Klasse <strong>OS</strong> <strong>10</strong> fordert, existiert somit alleine<br />

aus der DAfStb-Richtlinie heraus nicht.<br />

Um diese Lücke zu schließen, hat das Polymer Institut,<br />

als einzige deutsche Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle<br />

mit Anerkennungen <strong>für</strong> alle Bauprodukte<br />

zur Brückenabdichtung und zum Oberflächenschutz<br />

von Beton, einen solchen Prüfkatalog erarbeitet.<br />

Aus der Verknüpfung der Regelwerke der ZTV BEL-B<br />

3, der DAfStb-Richtlinie Ausgabe 1990 und Ausgabe<br />

2001 wurden Anforderungen und Prüfungen abgeleitet,<br />

welche aus dem Erfahrungshorizont des Polymer Institutes<br />

die Eignung von <strong>Abdichtung</strong>ssystemen der Klasse<br />

<strong>OS</strong> <strong>10</strong> <strong>für</strong> <strong>Parkhäuser</strong> sicherstellen.<br />

Eine Übersicht der zu prüfenden Eigenschaften und die<br />

gewählten Prüfverfahren sind in der folgenden Tabelle<br />

aufgezeigt.<br />

Tabelle 2: Prüfkatalog <strong>OS</strong> <strong>10</strong><br />

Prüfverfahren Anforderung Regelwerk<br />

Haftzugfestigkeit<br />

Dichtungsschicht /<br />

Betonuntergrund<br />

Griffigkeit nach Verschleißprüfung<br />

≥ 1,5 N/mm²<br />

SRT-Wert<br />

innen ≥ 50<br />

außen ≥ 60<br />

Schlagfestigkeit ≥ 4 Nm<br />

DAfStb-<br />

Richtlinie<br />

2001<br />

Rissüberbrückung Klasse IVT+V DAfStb-<br />

Richtlinie<br />

1990/2001<br />

Haftzugfestigkeit<br />

Dichtungsschicht /<br />

Deckschicht 1)<br />

Schubfestigkeit<br />

Dichtungsschicht /<br />

Deckschicht 1)<br />

Hitzebeständigkeit 1)<br />

Wert ermitteln<br />

ZTV BEL-<br />

B3<br />

Schichtdicke der<br />

Dichtungsschicht<br />

bis 250 °C<br />

≥ 2,0 mm<br />

Brandverhalten min. B2 DIN 4<strong>10</strong>2<br />

1) soweit zutreffend, nicht bei dünnen Deckschichten<br />

Im Hinblick auf den Übereinstimmungsnachweis und<br />

die Bedingungen zur Erteilung eines Übereinstimmungszertifikates<br />

sind im Rahmen der Eignungsprüfung<br />

umfangreiche Kennwerte der einzelnen Komponenten<br />

des Bauproduktes zu erfassen.<br />

3

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