Landesamt für Finanzen - Realschule Bobingen
Landesamt für Finanzen - Realschule Bobingen
Landesamt für Finanzen - Realschule Bobingen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Informationsblatt<br />
Trennungsgeld und Reisekostenvergütung <strong>für</strong><br />
Studienreferendare im 2. Ausbildungsabschnitt<br />
1. Örtliche Zuständigkeiten des <strong>Landesamt</strong>es <strong>für</strong> <strong>Finanzen</strong> <strong>für</strong> die<br />
Bewilligung und Abrechnung von Trennungsgeld<br />
Zuständig <strong>für</strong> die Bewilligung und Abrechnung von Trennungsgeld (beinhaltet auch die<br />
Abrechnung von Dienstantritts- / -beendigungsreisen im 2. Ausbildungsabschnitt) ist das:<br />
Regierungsbezirk Mittelfranken <strong>Landesamt</strong> <strong>für</strong> <strong>Finanzen</strong><br />
Bearbeitungsstelle Weiden<br />
Postfach 27 53<br />
92617 Weiden<br />
Regierungsbezirke Oberbayern<br />
Niederbayern, Oberpfalz,<br />
Oberfranken, Unterfranken und<br />
Schwaben<br />
<strong>Landesamt</strong> <strong>für</strong> <strong>Finanzen</strong><br />
Bearbeitungsstelle Straubing<br />
Postfach 1 53<br />
94301 Straubing<br />
Tel: 0941/5044 - 880 Hr. Beiderbeck<br />
Tel: 0941/5044 - 888 Fr. Fellner<br />
Maßgeblich <strong>für</strong> die zuständige Abrechnungstelle von Trennungsgeld und der damit verbundenen<br />
Dienstantritts- und -beendigungsreisen ist der Sitz der Seminarschule.<br />
(D.h. Seminarschule in Augsburg (=Schwaben); 2. Ausbildungsabschnitt in München (= Oberbayern);<br />
Zuständig ist die Abrechnungsstelle in Straubing)<br />
Ausnahme: Bei Berufsschulen, BOS und FOS richtet sich die Zuständigkeit nach dem Einsatzort.<br />
2. Voraussetzungen <strong>für</strong> den Erhalt von Trennungsgeld gem. § 8 BayTGV<br />
(Sondervorschriften <strong>für</strong> Berechtigte in Ausbildung):<br />
2.1. Es muss sich um eine Zuweisung zu einem anderen Ort (Einsatzschule) als dem bisherigen<br />
Ausbildungsort (Seminarschule) oder Wohnort handeln.<br />
2.2. Die Einsatzschule muss mehr als 30 km vom Wohnort entfernt sein (Einzugsgebiet). Maßgeblich ist<br />
die kürzeste verkehrsübliche Strecke (siehe Routenplaner www.bayerninfo.de).<br />
2.3. Es muss am Tag des Wirksamwerdens der Zuweisung eine eigene Wohnung/Haus vorhanden sein.<br />
Wohnungsbegriff: Eine Wohnung ist eine abgeschlossene Mehrheit von Räumen, welche die<br />
Führung eines Haushaltes ermöglicht, darunter stets ein Raum mit Küche oder Kochgelegenheit.<br />
Zu einer Wohnung gehören außerdem Wasserversorgung, -entsorgung und Toilette (§ 3 Abs. 2<br />
Satz 2 und 3 BayTGV).<br />
2.4. Sofern die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt werden, besteht zumindest Anspruch auf<br />
Erstattung der Dienstantritts- und -beendigungsreise. Hier<strong>für</strong> sind folgende Unterlagen einzureichen:<br />
Abrechnungsantrag Reisekosten, eine Dienstantrittsanzeige mit Angabe der eigenverantwortlichen<br />
Unterrichtsstunden und das Zuweisungsschreiben.<br />
3. Unterrichtsauftrag<br />
Gymnasien: ab 14 eigenverantwortliche Unterrichtsstunden<br />
<strong>Realschule</strong>n: ab 11 eigenverantwortliche Unterrichtsstunden<br />
Volks,- Grund,- und Hauptschulen: ab 14 eigenverantwortliche Unterrichtsstunden<br />
Sonderschulen: ab 11 eigenverantwortliche Unterrichtsstunden<br />
Fachlehrer: ab 13 eigenverantwortliche Unterrichtsstunden<br />
Berufliche Schulen: ab 14 eigenverantwortliche Unterrichtsstunden
Die Anzahl der Unterrichtsstunden ist vom Bayerischen Staatsministerium <strong>für</strong> Unterricht und Kultus<br />
bindend vorgegeben. Wird dieser Unterrichtsauftrag erreicht/überschritten, ergeben sich die unter Punkt 5<br />
aufgeführten Erstattungsbeträge.<br />
Ansonsten erfolgt die Berechnung des Trennungsgeldes ausschließlich nach § 8 BayTGV.<br />
4. Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?<br />
(Bitte reichen Sie die Unterlagen komplett ein; Frist gem. Nr. 8 beachten!)<br />
Antrag auf Bewilligung von Trennungsgeld;<br />
Mietvertrag bzw. Nachweis über eine eigene Wohnung;<br />
Zuweisungsschreiben an die Einsatzschule;<br />
Dienstantrittsanzeige mit Angabe der eigenverantwortlichen Unterrichtsstunden;<br />
Stundenplan (mit Zeitangaben);<br />
Terminübersicht der Seminartage (soweit bereits vorab bekannt);<br />
bei auswärtigem Verbleib zusätzlich:<br />
Mietvertrag bzw. Nachweis der Wohnung/Unterkunft am Einsatzdienstort;<br />
Abrechnungsantrag Reisekosten <strong>für</strong> die Dienstantrittsreise (bzw. -beendigungsreise).<br />
Monatliche Trennungsgeldabrechnung (jeder Monat ist separat, nach Ablauf des betreffenden<br />
Monats, abzurechnen; Frist gem. Nr. 8 beachten!):<br />
„Trennungsgeldabrechnung bei Verbleib am Dienstort“ bzw.<br />
„Trennungsgeldabrechnung bei täglicher Rückkehr“<br />
5. Trennungsgeld<br />
Es wird zwischen „Trennungsgeld bei Verbleib am Dienstort“ und „Trennungsgeld bei täglicher Rückkehr“<br />
unterschieden.<br />
5.1 Trennungsgeld bei Verbleib am neuen Dienstort<br />
Voraussetzung: Die Entfernung vom Wohnort zum neuen Dienstort muss mehr als 60 km betragen.<br />
Ermittelt wird diese Strecke mit dem Routenplaner www.bayerninfo.de. Maßgeblich ist die kürzeste<br />
verkehrsübliche Strecke.<br />
Tagessätze (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BayTGV)<br />
1. Tag und letzter Tag: Dienstantritts- bzw. -beendigungsreise ( Erstattungsantrag Reisekosten)<br />
2. Tag bis 8. Tag Trennungsreisegeld: 40,00 EUR<br />
9. Tag bis vorletzter Tag:<br />
Verheiratet 13,60 € (z.B. auch ledig und in häusl. Gemeinschaft mit leiblichem Kind)<br />
Ledig mit eigner Wohnung 9,20 €<br />
Eine Kürzung des Tagessatzes wird vorgenommen bei einer ganztägigen Abwesenheit (von 0:00 Uhr bis<br />
24:00 Uhr) von der Einsatzschule bzw. vom Ort der dortigen Unterkunft wegen Familienheimfahrt, Ferien,<br />
Seminar, Dienstreise, dienstfreie Tage, Dienstbefreiung, Erkrankung, etc.<br />
Beispiele:<br />
Verheiratet: Tagessatz 13,60 €; Kürzung bei z.B. Seminartag auf 4,76 €;<br />
Verheiratet: Tagessatz 13,60 €; Kürzung bei Ferien auf 3,57 € (= 75 % von 4,76 €);<br />
Ledig mit eigener Wohnung: Tagessatz 9,20 €; Kürzung bei z.B. Seminartag auf 3,22 €;<br />
Ledig mit eigener Wohnung: Tagessatz 9,20 €; Kürzung bei Ferien auf 2,415 € (= 75 % von 3,22 €); .<br />
Reisebeihilfen <strong>für</strong> Familienheimfahrten vom Einsatzdienstort zum Wohnort und zurück<br />
(§ 5 BayTGV):<br />
Verheiratet: Anspruch auf eine Familienheimfahrt alle 15 Tage ab Beginn der Maßnahme<br />
(z.B. Dienstantrittsreise 11.9.XXXX = 1. Anspruchszeitraum zwischen 12.9. und 26.9. ; 2. Anspruch<br />
zwischen 27.9. und 11.10.XXXX)<br />
Ledig mit eigener Wohnung: Anspruch auf eine Familienheimfahrt jeden vollen Monat ab Beginn der<br />
Maßnahme (z.B. Dienstantrittsreise 11.9.XXXX = 1. Anspruchszeitraum zwischen 12.9. und 11.10.;<br />
2. Anspruch zwischen 12.10. und 11.11.XXXX).<br />
Beachte: Die Reise muss im maßgeblichen Anspruchszeitraum beginnen!
Geben Sie in der Trennungsgeldabrechnung am besten alle tatsächlich durchgeführten Familienheimfahrten<br />
(Hin - und Rückfahrt!!!) an, da dadurch ggf. zusätzliche Steuerfreibeträge berücksichtigt werden<br />
können.<br />
Berechnung der Familienheimfahrten mit<br />
- KFZ: z.B. 100 km (einfach) x 2 x 0,16 € = 32,00 €.<br />
- öffentlichen Verkehrsmittel: z.B. Bahn 2. Klasse (Fahrkarten beifügen)<br />
5.2 Trennungsgeld bei täglicher Rückkehr vom Dienstort zum Wohnort<br />
Vom <strong>Landesamt</strong> <strong>für</strong> <strong>Finanzen</strong> wird geprüft ob triftige Gründe <strong>für</strong> die Nutzung des eigenen Kraftfahrzeugs<br />
gem. Art. 6 BayRKG (0,35 € je gefahrenen km) vorliegen:<br />
Keine oder nur eine schlechte öffentliche Verkehrsmittelanbindung;<br />
Zeitersparnis des öffentlichen Verkehrsmittels gegenüber dem KFZ von mindestens 2 Stunden/Tag;<br />
Tägliche Mitnahme von schwerem Gepäck (z.B. Schulunterlagen über 10 kg, etc.) - detaillierte<br />
Begründung erforderlich;<br />
Behinderung (ärztliches Zeugnis beifügen).<br />
Liegen keine der o.g. Gründe vor, werden nicht triftige Gründe (0,25 € je gefahrenen km) zum Ansatz<br />
gebracht.<br />
Verpflegungszuschuss<br />
Ebenfalls kann täglich ein Verpflegungszuschuss in Höhe von 2,00 € gewährt werden, wenn die<br />
dienstlich notwendige Abwesenheit von der Wohnung mehr als 11 Stunden beträgt (Begründung<br />
erforderlich).<br />
HINWEIS: Das Trennungsgeld bei täglicher Rückkehr darf das Trennungsgeld bei (fiktivem!) Verbleib<br />
nicht übersteigen! Es wird deshalb eine „Höchstbetragsberechnung“ durchgeführt. Der niedrigere Betrag<br />
wird erstattet (§ 6 BayTGV)!<br />
6. Ausbildungsreisen während eines Ausbildungsabschnitts<br />
Sonstige Abrechnungen von Ausbildungsreisen zu Seminarveranstaltungen, Lehrgängen und<br />
Klausuren, Dienstreisen, etc., sind an folgende Stellen zu richten:<br />
Regierungsbezirk Oberbayern <strong>Landesamt</strong> <strong>für</strong> <strong>Finanzen</strong><br />
Dienststelle München<br />
Arbeitsgruppe: Reisekosten, Trennungsgeld, Umzugskosten<br />
Alexandrastr. 3<br />
80538 München<br />
Regierungsbezirke Niederbayern,<br />
Oberpfalz, Oberfranken,<br />
Mittelfranken, Unterfranken und<br />
Schwaben<br />
<strong>Landesamt</strong> <strong>für</strong> <strong>Finanzen</strong><br />
Dienststelle Ansbach<br />
Zentrale Abrechnungsstelle <strong>für</strong> Reisekosten<br />
Postfach 6 12<br />
91511 Ansbach<br />
7. Formulare:<br />
Antrags- und Abrechnungsformulare finden Sie unter folgendem Link des <strong>Landesamt</strong>s <strong>für</strong><br />
<strong>Finanzen</strong>:<br />
Internet: www.lff.bayern.de (im „Formularcenter“ unter „Reisekosten/TrGeld“)<br />
8. Ausschlussfristen:<br />
Bewilligung von Trennungsgeld: ein halbes Jahr ab Beginn der Maßnahme;<br />
Abrechnung von Trennungsgeld: ein halbes Jahr nach Ablauf des maßgebenden<br />
Kalendermonats;<br />
Abrechnung von Reisekosten: ein halbes Jahr ab dem Tag nach Beendigung der<br />
Dienstreise;<br />
Nach Fristablauf ist der jeweilige Anspruch erloschen!.<br />
Stand: August 2010