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Landesamt für Finanzen - Realschule Bobingen

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Informationsblatt<br />

Trennungsgeld und Reisekostenvergütung <strong>für</strong><br />

Studienreferendare im 2. Ausbildungsabschnitt<br />

1. Örtliche Zuständigkeiten des <strong>Landesamt</strong>es <strong>für</strong> <strong>Finanzen</strong> <strong>für</strong> die<br />

Bewilligung und Abrechnung von Trennungsgeld<br />

Zuständig <strong>für</strong> die Bewilligung und Abrechnung von Trennungsgeld (beinhaltet auch die<br />

Abrechnung von Dienstantritts- / -beendigungsreisen im 2. Ausbildungsabschnitt) ist das:<br />

Regierungsbezirk Mittelfranken <strong>Landesamt</strong> <strong>für</strong> <strong>Finanzen</strong><br />

Bearbeitungsstelle Weiden<br />

Postfach 27 53<br />

92617 Weiden<br />

Regierungsbezirke Oberbayern<br />

Niederbayern, Oberpfalz,<br />

Oberfranken, Unterfranken und<br />

Schwaben<br />

<strong>Landesamt</strong> <strong>für</strong> <strong>Finanzen</strong><br />

Bearbeitungsstelle Straubing<br />

Postfach 1 53<br />

94301 Straubing<br />

Tel: 0941/5044 - 880 Hr. Beiderbeck<br />

Tel: 0941/5044 - 888 Fr. Fellner<br />

Maßgeblich <strong>für</strong> die zuständige Abrechnungstelle von Trennungsgeld und der damit verbundenen<br />

Dienstantritts- und -beendigungsreisen ist der Sitz der Seminarschule.<br />

(D.h. Seminarschule in Augsburg (=Schwaben); 2. Ausbildungsabschnitt in München (= Oberbayern);<br />

Zuständig ist die Abrechnungsstelle in Straubing)<br />

Ausnahme: Bei Berufsschulen, BOS und FOS richtet sich die Zuständigkeit nach dem Einsatzort.<br />

2. Voraussetzungen <strong>für</strong> den Erhalt von Trennungsgeld gem. § 8 BayTGV<br />

(Sondervorschriften <strong>für</strong> Berechtigte in Ausbildung):<br />

2.1. Es muss sich um eine Zuweisung zu einem anderen Ort (Einsatzschule) als dem bisherigen<br />

Ausbildungsort (Seminarschule) oder Wohnort handeln.<br />

2.2. Die Einsatzschule muss mehr als 30 km vom Wohnort entfernt sein (Einzugsgebiet). Maßgeblich ist<br />

die kürzeste verkehrsübliche Strecke (siehe Routenplaner www.bayerninfo.de).<br />

2.3. Es muss am Tag des Wirksamwerdens der Zuweisung eine eigene Wohnung/Haus vorhanden sein.<br />

Wohnungsbegriff: Eine Wohnung ist eine abgeschlossene Mehrheit von Räumen, welche die<br />

Führung eines Haushaltes ermöglicht, darunter stets ein Raum mit Küche oder Kochgelegenheit.<br />

Zu einer Wohnung gehören außerdem Wasserversorgung, -entsorgung und Toilette (§ 3 Abs. 2<br />

Satz 2 und 3 BayTGV).<br />

2.4. Sofern die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt werden, besteht zumindest Anspruch auf<br />

Erstattung der Dienstantritts- und -beendigungsreise. Hier<strong>für</strong> sind folgende Unterlagen einzureichen:<br />

Abrechnungsantrag Reisekosten, eine Dienstantrittsanzeige mit Angabe der eigenverantwortlichen<br />

Unterrichtsstunden und das Zuweisungsschreiben.<br />

3. Unterrichtsauftrag<br />

Gymnasien: ab 14 eigenverantwortliche Unterrichtsstunden<br />

<strong>Realschule</strong>n: ab 11 eigenverantwortliche Unterrichtsstunden<br />

Volks,- Grund,- und Hauptschulen: ab 14 eigenverantwortliche Unterrichtsstunden<br />

Sonderschulen: ab 11 eigenverantwortliche Unterrichtsstunden<br />

Fachlehrer: ab 13 eigenverantwortliche Unterrichtsstunden<br />

Berufliche Schulen: ab 14 eigenverantwortliche Unterrichtsstunden


Die Anzahl der Unterrichtsstunden ist vom Bayerischen Staatsministerium <strong>für</strong> Unterricht und Kultus<br />

bindend vorgegeben. Wird dieser Unterrichtsauftrag erreicht/überschritten, ergeben sich die unter Punkt 5<br />

aufgeführten Erstattungsbeträge.<br />

Ansonsten erfolgt die Berechnung des Trennungsgeldes ausschließlich nach § 8 BayTGV.<br />

4. Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?<br />

(Bitte reichen Sie die Unterlagen komplett ein; Frist gem. Nr. 8 beachten!)<br />

Antrag auf Bewilligung von Trennungsgeld;<br />

Mietvertrag bzw. Nachweis über eine eigene Wohnung;<br />

Zuweisungsschreiben an die Einsatzschule;<br />

Dienstantrittsanzeige mit Angabe der eigenverantwortlichen Unterrichtsstunden;<br />

Stundenplan (mit Zeitangaben);<br />

Terminübersicht der Seminartage (soweit bereits vorab bekannt);<br />

bei auswärtigem Verbleib zusätzlich:<br />

Mietvertrag bzw. Nachweis der Wohnung/Unterkunft am Einsatzdienstort;<br />

Abrechnungsantrag Reisekosten <strong>für</strong> die Dienstantrittsreise (bzw. -beendigungsreise).<br />

Monatliche Trennungsgeldabrechnung (jeder Monat ist separat, nach Ablauf des betreffenden<br />

Monats, abzurechnen; Frist gem. Nr. 8 beachten!):<br />

„Trennungsgeldabrechnung bei Verbleib am Dienstort“ bzw.<br />

„Trennungsgeldabrechnung bei täglicher Rückkehr“<br />

5. Trennungsgeld<br />

Es wird zwischen „Trennungsgeld bei Verbleib am Dienstort“ und „Trennungsgeld bei täglicher Rückkehr“<br />

unterschieden.<br />

5.1 Trennungsgeld bei Verbleib am neuen Dienstort<br />

Voraussetzung: Die Entfernung vom Wohnort zum neuen Dienstort muss mehr als 60 km betragen.<br />

Ermittelt wird diese Strecke mit dem Routenplaner www.bayerninfo.de. Maßgeblich ist die kürzeste<br />

verkehrsübliche Strecke.<br />

Tagessätze (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BayTGV)<br />

1. Tag und letzter Tag: Dienstantritts- bzw. -beendigungsreise ( Erstattungsantrag Reisekosten)<br />

2. Tag bis 8. Tag Trennungsreisegeld: 40,00 EUR<br />

9. Tag bis vorletzter Tag:<br />

Verheiratet 13,60 € (z.B. auch ledig und in häusl. Gemeinschaft mit leiblichem Kind)<br />

Ledig mit eigner Wohnung 9,20 €<br />

Eine Kürzung des Tagessatzes wird vorgenommen bei einer ganztägigen Abwesenheit (von 0:00 Uhr bis<br />

24:00 Uhr) von der Einsatzschule bzw. vom Ort der dortigen Unterkunft wegen Familienheimfahrt, Ferien,<br />

Seminar, Dienstreise, dienstfreie Tage, Dienstbefreiung, Erkrankung, etc.<br />

Beispiele:<br />

Verheiratet: Tagessatz 13,60 €; Kürzung bei z.B. Seminartag auf 4,76 €;<br />

Verheiratet: Tagessatz 13,60 €; Kürzung bei Ferien auf 3,57 € (= 75 % von 4,76 €);<br />

Ledig mit eigener Wohnung: Tagessatz 9,20 €; Kürzung bei z.B. Seminartag auf 3,22 €;<br />

Ledig mit eigener Wohnung: Tagessatz 9,20 €; Kürzung bei Ferien auf 2,415 € (= 75 % von 3,22 €); .<br />

Reisebeihilfen <strong>für</strong> Familienheimfahrten vom Einsatzdienstort zum Wohnort und zurück<br />

(§ 5 BayTGV):<br />

Verheiratet: Anspruch auf eine Familienheimfahrt alle 15 Tage ab Beginn der Maßnahme<br />

(z.B. Dienstantrittsreise 11.9.XXXX = 1. Anspruchszeitraum zwischen 12.9. und 26.9. ; 2. Anspruch<br />

zwischen 27.9. und 11.10.XXXX)<br />

Ledig mit eigener Wohnung: Anspruch auf eine Familienheimfahrt jeden vollen Monat ab Beginn der<br />

Maßnahme (z.B. Dienstantrittsreise 11.9.XXXX = 1. Anspruchszeitraum zwischen 12.9. und 11.10.;<br />

2. Anspruch zwischen 12.10. und 11.11.XXXX).<br />

Beachte: Die Reise muss im maßgeblichen Anspruchszeitraum beginnen!


Geben Sie in der Trennungsgeldabrechnung am besten alle tatsächlich durchgeführten Familienheimfahrten<br />

(Hin - und Rückfahrt!!!) an, da dadurch ggf. zusätzliche Steuerfreibeträge berücksichtigt werden<br />

können.<br />

Berechnung der Familienheimfahrten mit<br />

- KFZ: z.B. 100 km (einfach) x 2 x 0,16 € = 32,00 €.<br />

- öffentlichen Verkehrsmittel: z.B. Bahn 2. Klasse (Fahrkarten beifügen)<br />

5.2 Trennungsgeld bei täglicher Rückkehr vom Dienstort zum Wohnort<br />

Vom <strong>Landesamt</strong> <strong>für</strong> <strong>Finanzen</strong> wird geprüft ob triftige Gründe <strong>für</strong> die Nutzung des eigenen Kraftfahrzeugs<br />

gem. Art. 6 BayRKG (0,35 € je gefahrenen km) vorliegen:<br />

Keine oder nur eine schlechte öffentliche Verkehrsmittelanbindung;<br />

Zeitersparnis des öffentlichen Verkehrsmittels gegenüber dem KFZ von mindestens 2 Stunden/Tag;<br />

Tägliche Mitnahme von schwerem Gepäck (z.B. Schulunterlagen über 10 kg, etc.) - detaillierte<br />

Begründung erforderlich;<br />

Behinderung (ärztliches Zeugnis beifügen).<br />

Liegen keine der o.g. Gründe vor, werden nicht triftige Gründe (0,25 € je gefahrenen km) zum Ansatz<br />

gebracht.<br />

Verpflegungszuschuss<br />

Ebenfalls kann täglich ein Verpflegungszuschuss in Höhe von 2,00 € gewährt werden, wenn die<br />

dienstlich notwendige Abwesenheit von der Wohnung mehr als 11 Stunden beträgt (Begründung<br />

erforderlich).<br />

HINWEIS: Das Trennungsgeld bei täglicher Rückkehr darf das Trennungsgeld bei (fiktivem!) Verbleib<br />

nicht übersteigen! Es wird deshalb eine „Höchstbetragsberechnung“ durchgeführt. Der niedrigere Betrag<br />

wird erstattet (§ 6 BayTGV)!<br />

6. Ausbildungsreisen während eines Ausbildungsabschnitts<br />

Sonstige Abrechnungen von Ausbildungsreisen zu Seminarveranstaltungen, Lehrgängen und<br />

Klausuren, Dienstreisen, etc., sind an folgende Stellen zu richten:<br />

Regierungsbezirk Oberbayern <strong>Landesamt</strong> <strong>für</strong> <strong>Finanzen</strong><br />

Dienststelle München<br />

Arbeitsgruppe: Reisekosten, Trennungsgeld, Umzugskosten<br />

Alexandrastr. 3<br />

80538 München<br />

Regierungsbezirke Niederbayern,<br />

Oberpfalz, Oberfranken,<br />

Mittelfranken, Unterfranken und<br />

Schwaben<br />

<strong>Landesamt</strong> <strong>für</strong> <strong>Finanzen</strong><br />

Dienststelle Ansbach<br />

Zentrale Abrechnungsstelle <strong>für</strong> Reisekosten<br />

Postfach 6 12<br />

91511 Ansbach<br />

7. Formulare:<br />

Antrags- und Abrechnungsformulare finden Sie unter folgendem Link des <strong>Landesamt</strong>s <strong>für</strong><br />

<strong>Finanzen</strong>:<br />

Internet: www.lff.bayern.de (im „Formularcenter“ unter „Reisekosten/TrGeld“)<br />

8. Ausschlussfristen:<br />

Bewilligung von Trennungsgeld: ein halbes Jahr ab Beginn der Maßnahme;<br />

Abrechnung von Trennungsgeld: ein halbes Jahr nach Ablauf des maßgebenden<br />

Kalendermonats;<br />

Abrechnung von Reisekosten: ein halbes Jahr ab dem Tag nach Beendigung der<br />

Dienstreise;<br />

Nach Fristablauf ist der jeweilige Anspruch erloschen!.<br />

Stand: August 2010

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