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Betriebsordnung - Reitverein Corona eV

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Das Longieren ist nur mit Einverständnis aller sich in der Halle befindenden Reitern erlaubt<br />

(ausgenommen eingetragene Longenstunden).<br />

8. Pflege des Hallenbodens<br />

Der Hallenboden wird regelmäßig durch das Stallpersonal glattgezogen. Die Zeiten werden durch<br />

Aushang bekannt gegeben. Vom Reitlehrer/Betriebsleiter kann zusätzlich zu diesen Zeiten nach<br />

Bedarf das Einebnen des Hallenbodens angeordnet werden. Während dieser Zeiten ist die Halle<br />

gesperrt.<br />

Bei Bedarf ist nach Weisung des Reitlehrers / Übungsleiters der Hufschlag nach dem Reiten von den<br />

Reitern einzuebnen.<br />

Das Beregnen des Hallenbodens erfolgt nach Bedarf durch den Reitlehrer/Betriebsleiter bzw. ein<br />

Vorstandsmitglied bzw. auf deren Anweisung.<br />

9. Sperrung der Reithalle<br />

Für besondere Anlässe und Veranstaltungen kann die Halle für den allgemeinen Gebrauch mit<br />

Genehmigung des Vorstand gesperrt werden. Dies ist durch den Veranstalter/Übungsleiter durch<br />

Aushang rechtzeitig bekannt zu machen.<br />

10. Schließen der Reithalle<br />

Die Reithalle ist in der Regel nach 21:00 Uhr bis 08:00 Uhr des nächsten Tages geschlossen zu<br />

halten. Nutzen noch Privatreiter nach 21:00 Uhr die Halle, so muss der letzte Nutzer die Hallentore<br />

schließen.<br />

Seite 16 von 25 RVC <strong>Betriebsordnung</strong> 09/2003

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