Betriebsordnung - Reitverein Corona eV
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Das Longieren ist nur mit Einverständnis aller sich in der Halle befindenden Reitern erlaubt<br />
(ausgenommen eingetragene Longenstunden).<br />
8. Pflege des Hallenbodens<br />
Der Hallenboden wird regelmäßig durch das Stallpersonal glattgezogen. Die Zeiten werden durch<br />
Aushang bekannt gegeben. Vom Reitlehrer/Betriebsleiter kann zusätzlich zu diesen Zeiten nach<br />
Bedarf das Einebnen des Hallenbodens angeordnet werden. Während dieser Zeiten ist die Halle<br />
gesperrt.<br />
Bei Bedarf ist nach Weisung des Reitlehrers / Übungsleiters der Hufschlag nach dem Reiten von den<br />
Reitern einzuebnen.<br />
Das Beregnen des Hallenbodens erfolgt nach Bedarf durch den Reitlehrer/Betriebsleiter bzw. ein<br />
Vorstandsmitglied bzw. auf deren Anweisung.<br />
9. Sperrung der Reithalle<br />
Für besondere Anlässe und Veranstaltungen kann die Halle für den allgemeinen Gebrauch mit<br />
Genehmigung des Vorstand gesperrt werden. Dies ist durch den Veranstalter/Übungsleiter durch<br />
Aushang rechtzeitig bekannt zu machen.<br />
10. Schließen der Reithalle<br />
Die Reithalle ist in der Regel nach 21:00 Uhr bis 08:00 Uhr des nächsten Tages geschlossen zu<br />
halten. Nutzen noch Privatreiter nach 21:00 Uhr die Halle, so muss der letzte Nutzer die Hallentore<br />
schließen.<br />
Seite 16 von 25 RVC <strong>Betriebsordnung</strong> 09/2003