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Ortsgemeinde Dernau Bebauungsplan - Verbandsgemeinde Altenahr

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O r t s g e m e i n d e D e r n a u<br />

<strong>Bebauungsplan</strong><br />

‚Gewerbegebiet <strong>Dernau</strong>‘<br />

Begründung und Umweltbericht<br />

Teil 2: Umweltbericht / Grünordnungsplan / NATURA 2000-Verträglichkeitsprognose<br />

ISU<br />

Immissionsschutz, Städtebau, Umweltplanung<br />

Am Tower 14<br />

54634 Bitburg / Flugplatz<br />

Telefon 06561/9449-01<br />

Telefax 06561/9449-02<br />

eMail info-bit@i-s-u.de<br />

Internet www.i-s-u.de<br />

Stand: Februar 2010


ORTSGEMEINDE DERNAU - BEBAUUNGSPLAN ‚GEWERBEGEBIET DERNAU‘<br />

Teil 2: Umweltbericht / Grünordnungsplan / NATURA 2000 - Verträglichkeitsprognose<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

1 EINLEITUNG / VERANLASSUNG ..................................................................................................... 3<br />

1.1 ALLGEMEINES .................................................................................................................................. 3<br />

1.2 VORHABEN ........................................................................................................................................ 3<br />

2 UMWELTUNTERSUCHUNGSRAHMEN ........................................................................................... 4<br />

3 UMWELTVORGABEN ........................................................................................................................ 4<br />

3.1 NATURA 2000 .................................................................................................................................... 5<br />

3.2 VORBEREITENDE LANDSCHAFTSPLANUNG ............................................................................... 8<br />

3.3 FACHPLANUNGEN / RECHTLICHE VORGABEN ........................................................................... 8<br />

4 UMWELTZUSTAND / UMWELTMERKMALE ................................................................................. 11<br />

4.1 NATUR UND LANDSCHAFT ........................................................................................................... 11<br />

4.2 MENSCH / SONSTIGE ..................................................................................................................... 15<br />

4.3 WECHSELWIRKUNGEN.................................................................................................................. 15<br />

4.4 EXTERNE KOMPENSATION ........................................................................................................... 17<br />

4.5 LANDESPFLEGERISCHE ZIELVORSTELLUNGEN ...................................................................... 18<br />

4.6 UMWELTPROGNOSE BEI NICHTDURCHFÜHRUNG ................................................................... 19<br />

5 UMWELTMASSNAHMEN ................................................................................................................ 20<br />

5.1 GRÜNORDNERISCHE MASSNAHMEN .......................................................................................... 20<br />

5.2 MENSCH / SONSTIGE ..................................................................................................................... 22<br />

5.3 EMPFEHLUNGEN / HINWEISE ....................................................................................................... 24<br />

6 UMWELTAUSWIRKUNGEN ............................................................................................................ 26<br />

6.1 DURCHFÜHRUNG DER EINGRIFFSREGELUNG .......................................................................... 26<br />

6.2 MENSCH / SONSTIGE ..................................................................................................................... 33<br />

7 UMWELTVARIANTEN / PLANALTERNATIVEN ............................................................................ 33<br />

8 UMWELTMONITORING / UMWELTÜBERWACHUNG .................................................................. 34<br />

9 UMWELTVERFAHREN / UMWELTTECHNIK ................................................................................. 35<br />

10 KENNTNISLÜCKEN / UMWELTRISIKEN ....................................................................................... 36<br />

11 ZUSAMMENFASSUNG .................................................................................................................... 36<br />

PLÄNE / ANHANG:<br />

- Biotop- und Nutzungstypenplan (Grünordnungsplanung ‚Plangebiet‘), Stand: Juli 2009<br />

- Biotop- und Nutzungstypenplan ‚Externe Kompensation - Hummeltal‘<br />

(Grünordnungsplanung), Stand: Januar 2010<br />

- Biotop- und Nutzungstypenplan ‚Externe Kompensation - Schild‘<br />

(Grünordnungsplanung), Stand: Januar 2010<br />

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ORTSGEMEINDE DERNAU - BEBAUUNGSPLAN ‚GEWERBEGEBIET DERNAU‘<br />

Teil 2: Umweltbericht / Grünordnungsplan / NATURA 2000 - Verträglichkeitsprognose<br />

1 EINLEITUNG / VERANLASSUNG<br />

1.1 ALLGEMEINES<br />

Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren im derzeitigen<br />

Außenbereich eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist<br />

ein Umweltbericht zu erstellen. Der Umweltbericht bildet hierbei einen gesonderten Bestandteil der<br />

Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong>. Die Umweltprüfung ist ein formales Verfahren, in dem das<br />

umweltbezogene Abwägungsmaterial systematisch ermittelt, beschrieben und bewertet wird. Ihre<br />

Ergebnisse haben von sich aus keinen Vorrang vor anderen Belangen, sondern unterliegen wie<br />

diese größtenteils - ausgenommen vorrangiger Umweltvorgaben - der Abwägung nach<br />

§ 1 Abs. 7 BauGB. Die Umweltprüfung - mit der zugehörigen Erstellung des Umweltberichtes - ist<br />

damit ein integraler Bestandteil des Bauleitplanverfahren.<br />

Die Landschaftsplanung / Grünordnungsplanung zur Bauleitplanung ist im vorliegenden<br />

Umweltbericht enthalten. Die erforderlichen Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung<br />

ergeben sich insbesondere aus § 13 Abs. 1 und § 14 BNatSchG. „Die Landschaftspläne werden<br />

als Beitrag für die Bauleitplanung erstellt und unter Abwägung mit den anderen raumbedeutsamen<br />

Planungen und Maßnahmen als Darstellungen oder Festsetzungen in die Bauleitplanung<br />

aufgenommen. Soweit in den Bauleitplänen von den Inhalten und Zielsetzungen der<br />

Landschaftspläne abgewichen wird, ist dies zu begründen“ (§ 8 Abs. 4 LNatSchG). Letzteres<br />

erfolgt ggf. an anderer Stelle der Begründung (Teil 1) zum vorliegenden <strong>Bebauungsplan</strong>; als<br />

übergeordnetes allgemeines Ziel (§ 1 LNatSchG) gilt hierbei stets, dass „Natur und Landschaft im<br />

besiedelten und unbesiedelten Bereich gemäß den Zielen des Naturschutzes und der<br />

Landschaftspflege zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln sind“.<br />

Im Zusammenhang mit der vorliegenden Grünordnungsplanung liegt bereits ein<br />

landespflegerischer Planungsbeitrag (PUNCTUM 2002) vor, auf dessen Inhalte und Ergebnisse<br />

hier teilweise zurückgegriffen wird.<br />

Aufgrund planungsrechtlicher Vorschriften ist bei der vorliegenden Bauleitplanung schließlich<br />

weiterhin eine NATURA 2000 - Verträglichkeitsprognose durchgeführt und wie die Landschafts- /<br />

Grünordnungsplanung unmittelbar in diesen Umweltbericht integriert worden (vgl. Kap. 3.1).<br />

Mit ‚Plangebiet' ist im folgenden nur das eigentliche zur Bebauung vorgesehene Gebiet (ohne<br />

entfernter gelegene externe grünordnerische Kompensationsflächen) gemeint; Angaben zu<br />

‚externen Kompensationsflächen’ der Grünordnungsplanung erfolgen unter eigenständiger – im<br />

Text hervorgehobener - Betrachtung.<br />

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Teil 2: Umweltbericht / Grünordnungsplan / NATURA 2000 - Verträglichkeitsprognose<br />

1.2 VORHABEN<br />

(Kurzdarstellung gemäß Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB)<br />

Die Angaben zum Standort, zum Inhalt, zur Art / Umfang des Vorhabens und zu den Zielen des<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>es sowie die Beschreibung von Festsetzungen erfolgen bereits im städtebaulichen<br />

Teil 1 der Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong>; daher wird an dieser Stelle nur auf diese Angaben<br />

verwiesen. Der Bedarf an – bislang unbebautem - Grund und Boden für das geplante Vorhaben<br />

(Erschließung und Bebauung) wird im Zusammenhang mit der naturschutzrechtlichen<br />

Eingriffsregelung (vgl. Angaben in Kap. 6.1) ermittelt.<br />

Zur Durchführung der externen grünordnerischen Kompensation stehen gemeindeeigene Flächen<br />

in folgenden Flurstücken / Grundstücken außerhalb des Plangebietes – jedoch ebenfalls in<br />

<strong>Dernau</strong>er Gemarkung gelegen - zur Verfügung (vgl. auch Biotop- und Nutzungstypenpläne<br />

'Externe Kompensation', insbesondere zur räumlichen Lage): Flur 10 - Flurstück 57/1 tw., Flur 8 –<br />

Flurstück 35 tw..<br />

2 UMWELTUNTERSUCHUNGSRAHMEN<br />

Neben der im Umweltbericht unmittelbar integrierten Landschafts- und Grünordnungsplanung<br />

(vgl. Kap. 1.1) sowie NATURA 2000 - Verträglichkeitsprognose (vgl. Kap. 3.1) wurde im Rahmen<br />

der Umweltprüfung eine gesonderte schalltechnische Untersuchung (ISU 2009) insbesondere zur<br />

Geräuschkontingentierung durchgeführt.<br />

Durch die frühzeitige Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) sind Anregungen zum Umfang und<br />

Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (‚Scoping’) im Sinne von § 2 Abs. 4 BauGB getroffen<br />

worden, welche sämtlich berücksichtigt worden sind, insbesondere auch im Zusammenhang mit<br />

der Erstellung und Berücksichtigung der oben genannten Umweltgutachten / –fachplanungen.<br />

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Teil 2: Umweltbericht / Grünordnungsplan / NATURA 2000 - Verträglichkeitsprognose<br />

3 UMWELTVORGABEN<br />

3.1 NATURA 2000<br />

(Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete gemäß § 1 Abs. 6<br />

Nr. 7 BauGB)<br />

Im Umfeld des Plangebietes sind mit dem FFH-Gebiet 5408-302 ‚Ahrtal‘ und dem<br />

Vogelschutzgebiet 5507-401 ‚Ahrgebirge‘ zwei NATURA 2000 – Gebiete ausgewiesen; daher<br />

erfolgt auch im Zusammenhang mit vorliegenden Anregungen der Naturschutzbehörde aufgrund<br />

des ‚Scopings‘ (vgl. Kap. 2) folgende ‚Natura 2000 – Verträglichkeitsprüfung’.<br />

3.1.1 Verträglichkeitsprognose<br />

Aufgabenstellung / Methode<br />

Die Verträglichkeit des vorliegenden Bauleitplans mit dem europäischen Netz ‚NATURA 2000’ ist<br />

zu prüfen, da das Plangebiet im Umfeld der Schutzgebiete ‚Ahrtal‘ und ‚Ahrgebirge‘ liegt.<br />

Kartenauszug FFH-Gebiet ‚Ahrtal’ / VSG ‚Ahrgebirge‘<br />

(Quelle: www.natura2000.rlp.de , Stand: Oktober 2009, Legende: grün = FFH / rosa = VSG)<br />

Als erster Schritt dieser Prüfung ist daher eine Prognose (‚Screening’) einer möglichen erheblichen<br />

Beeinträchtigung im europarechtlichem Sinne von Art. 6 Abs. 3 Satz 1 'FFH-RL' – eingeflossen in<br />

die nationalen Bestimmungen des § 34 BNatSchG und § 27 LNatSchG (Rechtsstand:<br />

Oktober 2009) - durchzuführen (Fragestellung: Handelt es sich um einen Plan, welches NATURA<br />

2000 erheblich beeinträchtigen könnte ?).<br />

Es erfolgte daher eine diesbezügliche Prognose hinsichtlich der in den Anlagen 1 und 2 des<br />

LNatSchG genannten geschützten Lebensraumtypen und Arten des FFH-Gebietes ‚Ahrtals’ sowie<br />

Vogelschutzgebietes ‚Ahrgebirge‘ insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung einer<br />

örtlichen Bestandsaufnahme (Biotop- und Nutzungstypen) im Juli 2009.<br />

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Teil 2: Umweltbericht / Grünordnungsplan / NATURA 2000 - Verträglichkeitsprognose<br />

Auszug Anlage 1 LNatSchG - Lebensraumtypen und Arten des FFH-Gebietes ‚Ahrtal’<br />

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Teil 2: Umweltbericht / Grünordnungsplan / NATURA 2000 - Verträglichkeitsprognose<br />

Ahrgebirge<br />

Abs. 1: Schwarzstorch (H), Wespenbussard (H), Rotmilan (H), Haselhuhn (H), Uhu (H),<br />

Rauhfußkauz (H), Eisvogel (H), Schwarzspecht (H), Grauspecht, Mittelspecht, Neuntöter,<br />

Wanderfalke<br />

Abs. 2: Zippammer (H), Wendehals, Braunkehlchen<br />

Auszug Anlage 2 LNatSchG - Vogelarten des VSG-Gebietes ‚Ahrgebirge’ (H = Hauptvorkommen)<br />

Bei der Bestandsaufnahme hinsichtlich potentieller Lebensraumtypen des FFH-Gebietes ‚Ahrtal’<br />

wurde folgende vorgegebene Kartieranleitung mit angewandt: ‚Biotopkataster Rheinland-Pfalz -<br />

Erfassung der FFH-Lebensräume’ (Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz<br />

Rheinland-Pfalz - Stand 2007).<br />

Weiterhin wurde die rheinland-pfälzische ‚Landesverordnung über die Erhaltungsziele in den<br />

Natura 2000-Gebieten’ (Rechtsstand: 18. Juli 2005 sowie Änderung vom 22. Dezember 2008) bei<br />

der Bestandsaufnahme sowie deren Prüfungsergebnissen berücksichtigt.<br />

Ergebnisse<br />

Lebensraumtypen des FFH-Gebietes ‚Ahrtal’ gemäß Anlage 1 LNatSchG (vgl. obige Auflistung)<br />

sind aufgrund der erfolgten Bestandsaufnahme örtlich nicht erfasst (vgl. Biotop- und<br />

Nutzungstypenplan).<br />

Auch sämtliche Arten / Artenvorkommen des FFH-Gebietes ‚Ahrtal‘ sowie Vogelschutzgebietes<br />

‚Ahrgebirge‘ sind aufgrund der erfolgten Bestandsaufnahme mangels entsprechender<br />

planungsrelevanter Habitate / Standorte im Plangebiet inkl. dem unmittelbarem funktionalem<br />

Umfeld derzeit nicht zu vermuten:<br />

- Gelbbauchunke: keine Gewässer<br />

- Hirschkäfer: keine Alt- und Totholzbestände<br />

- Groppe, Bachneunauge, Lachs: keine Gewässer<br />

- Spanische Flagge: keine Biotoptypen warmtrockener Standorte<br />

- Schwarzblauer Bläuling: keine Feuchtwiesen<br />

- Bechsteinfledermaus: keine Wälder<br />

- Großes Mausohr: keine Wälder / keine relevanten Biotoptypenstrukturen<br />

- Prächtiger Hautfarn: keine Felsen<br />

- Schwarzstorch: keine störungsfreien Habitate<br />

- Wespenbussard: keine Wälder / keine relevanten Biotoptypenstrukturen<br />

- Rotmilan: keine Wälder / keine relevanten Biotoptypenstrukturen<br />

- Haselhuhn: keine Wälder<br />

- Uhu, Wanderfalke: keine Felsen / keine relevanten Biotoptypenstrukturen<br />

- Rauhfußkauz: keine Wälder<br />

- Eisvogel: keine Gewässer<br />

- Schwarzspecht, Grauspecht, Mittelspecht: keine Wälder<br />

- Neuntöter, Wendehals: keine relevanten Biotoptypenstrukturen<br />

- Zippammer: keine Steilhänge warmtrockener Standorte<br />

- Braunkehlchen: kein Grünland / keine relevanten Brachen<br />

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Teil 2: Umweltbericht / Grünordnungsplan / NATURA 2000 - Verträglichkeitsprognose<br />

Fazit<br />

Es sind keine erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes ‚Ahrtal’ sowie des<br />

Vogelschutzgebietes ‚Ahrgebirge‘ aufgrund des <strong>Bebauungsplan</strong>es zu erwarten, da gemäß erfolgter<br />

Bestandsaufnahme keine geschützten Lebensraumtypen und / oder Artenhabitate von<br />

NATURA 2000 durch die vorliegende Bauleitplanung potentiell berührt sind. Vielmehr ist im Sinne<br />

des erfolgten ‚Screening‘ eine mögliche erhebliche Beeinträchtigung ausgeschlossen; damit<br />

erübrigen sich mögliche weitere Prüfschritte.<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen von NATURA 2000 wurden im Übrigen bereits in der<br />

Vorentwurfsplanung zum <strong>Bebauungsplan</strong> durch PUNCTUM 2002 gutachterlich ausgeschlossen,<br />

welches insbesondere hinsichtlich folgender untersuchter gemäß NATURA 2000 geschützter<br />

Tierarten gilt: Schwarzstorch, Rotmilan, Haselhuhn, Spechte, Eisvogel, Uhu, Neuntöter, Groppe.<br />

Auch der vorliegende Umweltbericht zum Flächennutzungsplan (vgl. Kap. 3.3.2) kommt zum<br />

Ergebnis, dass keine funktionale Betroffenheit örtlicher NATURA 2000 – Gebiete zu konstatieren<br />

ist.<br />

Schließlich trifft auch die BIOTOPKARTIERUNG (vgl. Kap. 3.3.1) keine Erfassungsangaben zu<br />

geschützten Tierarten der hier diskutierten FFH- / Vogelschutzgebiete.<br />

3.2 VORBEREITENDE LANDSCHAFTSPLANUNG<br />

(Landschaftsplanung <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Altenahr</strong>)<br />

Die Landschaftsplanung schlägt westlich des Plangebietes die Ausweisung eines<br />

Naturschutzgebiets ‚Sunghardt‘ sowie dort umliegender geschützter Landschaftsbestandteile vor.<br />

Diese etwaigen Schutzgebietsverfahren sind jedoch außerhalb der Bauleitplanung durchzuführen.<br />

3.3 FACHPLANUNGEN / RECHTLICHE VORGABEN<br />

3.3.1 Schutz / Schutzwürdigkeit<br />

Das Plangebiet liegt im großräumigen Landschaftsschutzgebiet ‚Rhein-Ahr-Eifel‘<br />

(Schutzgebietsverordnung vom 23. Mai 1980); gemäß Verordnung ist das Plangebiet selbst jedoch<br />

nicht Bestandteil dieses Landschaftsschutzgebietes.<br />

Hinsichtlich geplanter westlicher Schutzgebiete wird auf entsprechende Vorgaben der<br />

Landschaftsplanung verwiesen (vgl. Kap. 3.2).<br />

In diesen westlich gelegenen Bereichen ist auch das ‚Besonders schützenswerte Gebiet‘ Nr. 3046<br />

‚Wald zwischen <strong>Dernau</strong> und Rech‘ (= Vorschlag Naturschutzgebiet) erfasst. Weiter östlich sind<br />

einst die ‚Schützenswerten Gebiete‘ Nr. 3051 ‚Ahrteilstück‘ und Nr. 3050 ‚Hang zwischen <strong>Dernau</strong><br />

und Rech‘ kartiert worden. (BIOTOPKARTIERUNG, Stand 1994)<br />

Hinweis: Die Ergebnisse der derzeitigen Aktualisierung der landesweiten Biotopkartierung (Osiris)<br />

liegen örtlich noch nicht vor (Stand: Oktober 2009).<br />

Im Plangebiet selbst sind – allerdings sehr untergeordnet - mit den vorhandenen geschlossenen<br />

Gehölzbeständen heimischer Arten im Übergang zu Außenbereichen naturschutzfachlich<br />

bestandsgefährdete – aber nicht einem förmlichen Schutz unterliegende – ‚Rote Liste –<br />

Biotoptypen’ (RIECKEN 2006) vorhanden (vgl. Biotop- und Nutzungstypenplan).<br />

Im Plangebiet befinden sich (schutzbedürftige) Brunnen zur Grundwasserkontrolle (Inhaber: Rhein-<br />

Main-Rohrleitungstransportgesellschaft).<br />

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Teil 2: Umweltbericht / Grünordnungsplan / NATURA 2000 - Verträglichkeitsprognose<br />

Planungsrelevante Artenschutzbelange wurden bereits durch PUNCTUM 2002 insbesondere auch<br />

im Zusammenhang mit zu berücksichtigenden Vorgaben von NATURA 2000 (vgl. Kap. 3.1) sowie<br />

sonstigen Artenschutzkategorien (z.B. strenger Artenschutz / FFH-Anhang-IV-Arten) untersucht;<br />

Artenschutzkonflikte wurden demnach nicht konstatiert. Artenschutzzuständigkeiten im Rahmen<br />

der vorliegenden Bauleitplanung bestehen auch lt. im August 2008 erfolgter Stellungnahme der<br />

Oberen Naturschutzbehörde nicht (‚Scoping‘, vgl. Kap. 2).<br />

Externe Kompensation – Hummeltal / Schild<br />

Wie das Plangebiet selbst liegen die externen Kompensationsflächen schon seit Langem im<br />

Landschaftsschutzgebiet ‚Rhein-Ahr-Eifel‘.<br />

Im ‚Hummeltal‘ ist südwestlich der dortigen Kompensationsflächen ein Schongebiet (Nr. 3008<br />

‚Hummeltal‘) der BIOTOPKARTIERUNG (Alt-Kartierung 1992) erfasst; wie in den eigentlichen<br />

Kompensationsflächen sind dort vorwiegend Offenlandbiotoptypen (teils auch mit Streuobst)<br />

kartiert worden. Wertbestimmend beim erfassten Biotop sind u.a. bestandsgefährdete Tagfalter<br />

(Großer Fuchs), welche naturschutzfachlich betrachtet auch potentielle Lebensräume in den<br />

externen Kompensationsflächen des ‚Hummeltals‘ haben können.<br />

Örtlich sind im Bereich der externen Kompensationsflächen folgende landes- und / oder<br />

bundesweit bestandsgefährdete ‚Rote Liste – Biotoptypen’ (BUSHART 1989 / RIECKEN 2006)<br />

vorhanden (vgl. Biotop- und Nutzungstypenpläne ‚Externe Kompensation‘): Laubwald mittlerer<br />

Standorte, Nieder- / Mittelwald (untergeordnet), heimische geschlossene Gehölzbestände, solitäre<br />

Laubbäume, Streuobst.<br />

3.3.2 Sonstige<br />

Im Flächennutzungsplanentwurf (Stand: November 2008) ist unmittelbar südlich des Plangebietes<br />

ein Gebiet für den ‚Natur- und Landschaftschutz‘ dargestellt; im Plangebiet selbst sind dagegen<br />

keine planungsrelevanten umweltbezogenen Darstellungen vorgesehen. Die umliegenden<br />

Außenbereiche sind als (bestehende) Flächen für den Weinbau weiterhin zu erhalten.<br />

Weiterhin zu berücksichtigen sind planungsrelevante umweltbezogene Ziele und Grundsätze der<br />

Landes- und Regionalplanung / Raumordnung. Das Plangebiet ist demnach im Regionalen<br />

Raumordnungsplan ‚Mittelrhein-Westerwald‘ noch fälschlich innerhalb eines Vorranggebietes für<br />

den Hochwasserschutz dargestellt; inzwischen wird seitens der SGD Nord sowie der zuständigen<br />

Planungsgemeinschaft nicht mehr an dieser Fehlerdarstellung festgehalten (schriftl. Auskunft VGV<br />

<strong>Altenahr</strong>, Juli 2009). Folgende örtliche Ziele / Grundsätze der Regionalplanung gelten jedoch<br />

weiterhin: Lage im regionalen Grünzug, Erholungsraum sowie Raum für den besonderen Schutz<br />

des Landschaftsbildes. Vergleichbare Umweltvorgaben wurden auch im (späterem)<br />

Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz (LEP IV) getroffen; demnach liegt das Plangebiet<br />

in einem landesweit bedeutsamen Bereich für Erholung, einer landesweit bedeutsamen<br />

historischen Kulturlandschaft sowie in einem großräumig bedeutsamen Freiraumschutzgebiet.<br />

Das Plangebiet liegt zwar in einer Priorität (Ahrtal) der Planung vernetzter Biotopsysteme im<br />

Landkreis Ahrweiler; zum eigentlichen Plangebiet werden in dieser Naturschutz-Fachplanung<br />

allerdings keine konkreten Zielkategorien zum Erhalt oder zur Entwicklung von Biotoptypen im<br />

Rahmen des Biotopverbundes getroffen.<br />

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Teil 2: Umweltbericht / Grünordnungsplan / NATURA 2000 - Verträglichkeitsprognose<br />

Externe Kompensation – Hummeltal / Schild<br />

Im Flächennutzungsplan ist bei beiden Kompensationsflächen eine Darstellung von Flächen für die<br />

Landwirtschaft erfolgt.<br />

Wie das Plangebiet liegen die externen Kompensationsflächen in einem landesweit bedeutsamen<br />

Bereich für Erholung sowie einer landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaft als auch<br />

in einem großräumig bedeutsamen Freiraumschutzgebiet (Vorgaben LEP IV).<br />

Laut Regionalplanung liegen die ‚Hummeltaler‘ Kompensationsflächen zudem in einem regionalem<br />

Grünzug mit besonderem Raumschutz des Landschaftsbildes.<br />

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Teil 2: Umweltbericht / Grünordnungsplan / NATURA 2000 - Verträglichkeitsprognose<br />

4 UMWELTZUSTAND / UMWELTMERKMALE<br />

(Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes und der Umweltmerkmale der<br />

voraussichtlich erheblich beeinflussten Gebiete gemäß Anlage zu § 2 Abs. 4 und<br />

§ 2a BauGB)<br />

4.1 NATUR UND LANDSCHAFT<br />

(Grundlagenermittlung der Landschafts- und Grünordnungsplanung)<br />

4.1.1 Allgemeines<br />

Das in der Ost-Eifel im Naturraum ‚Ahreifel‘ befindliche Plangebiet liegt regional im ‚Recher<br />

Ahrengtal‘ mit örtlich weitgehend ebenem Relief des Talbodens (PUNCTUM 2002 /<br />

GLÄSSER 1978). Folgende Reliefparameter sind daher lokal kennzeichnend (DIG TK 25): In einer<br />

mittleren Höhenlage von ca. 125 m. ü. NN ist innerhalb des Plangebietes nur eine sehr geringe<br />

Höhendifferenz / Reliefenergie festzustellen; es besteht eine nur sehr flache Neigung (< 5 %) bei<br />

sehr leichter östlicher – zur ‚Ahr‘ ausgerichteten - Exposition. Eine Gliederung in Reliefareale<br />

(z.B. unterschiedlicher Formung, Neigung, Wölbung) ist kaum gegeben; vielmehr zeichnet sich das<br />

Plangebiet durch eine sehr geringe Reliefstrukturierung / -vielfalt aus. Damit ist auch die<br />

anthropomorphe (d.h. durch Menschenhand) Überprägung des örtlichen Reliefs trotz der bereits<br />

vorhandenen Siedlungsbereiche nur gering.<br />

4.1.2 Boden / Wasser<br />

Bodenpotential / Bodenschutz<br />

Im Plangebiet stehen regional weit verbreitete Gesteine, vorwiegend Ton- und Schluffschiefer, des<br />

Unterdevons (‚Mittlere Siegen-Schichten‘) an; gesonderte Auen- oder sonstige Ahrsubstrate sind<br />

im Plangebiet selbst nicht nachgewiesen, sondern erst östlich der B 267. (GEOLOGISCHE<br />

ÜBERSICHTSKARTE CC 5502 KÖLN)<br />

Auf diesem devonischen Untergrund haben sich in geologischen Zeiträumen Feinsubstrate<br />

gebildet, welche zudem einer Stau- und Grundwasserbeeinflussung durch die östliche ‚Ahr‘<br />

unterlagen, aus denen dann durch (natürliche) Bodenbildung schließlich örtlich vorwiegend<br />

wasserbeeinflusste Bodentypen, insbesondere Gleye und Pseudogleye (Böden feuchter – frischer<br />

Sonderstandorte) entstanden sind (HPNV).<br />

Neben der (potentiellen) Wasserbeeinflussung sind folgende örtliche Bodeneigenschaften<br />

planungsrelevant für den Bodenschutz (http://mapserver.lgb-rlp.de, Stand: Oktober 2009): Das<br />

bodenbedingte Puffer – und Filtervermögen von Schadstoffen (z.B. bezüglich potentieller<br />

Grundwassergefährdung) ist teils gering; dagegen besteht geoökologisch ein sehr hohes<br />

(landwirtschaftliches) Ertragspotential; lage- und reliefbedingt ist schließlich eine geringe<br />

(potentielle) Erosionsgefährdung gegeben.<br />

Im Zusammenhang mit der örtlichen Wasserbeeinflussung und dargelegten<br />

Schadstoffeintragsempfindlichkeit erfasster Böden sind im Plangebiet bereits Vorbelastungen<br />

durch Immissionen des Straßenverkehrs der B 267, vorhandener gewerblicher Nutzungen, als<br />

auch durch den Weinbau intensiver Nutzung (vgl. Kap. 4.1.4) zu vermuten.<br />

Das Hauptkriterium zur Bewertung des Bodenpotentials und Einstufung der Bedeutung<br />

ökologischer Bodenfunktionen (z.B. Lebensraum- und Regulationsfunktionen; Abbau-, Ausgleichs-<br />

und Aufbaumedium; bodenbiologische Bedeutung) ist de facto schließlich der jeweilige<br />

tatsächliche Natürlichkeitsgrad von Böden (vgl. Biotop- und Nutzungstypenplan) unter<br />

Berücksichtigung anthropogener Überprägung, Vorbelastung oder gar Degradierung: Böden sehr<br />

hoher bis hoher Naturnähe sind demnach örtlich insgesamt nicht erfasst (vgl. Biotop- und<br />

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Nutzungstypenplan) und vor allem kulturbedingt bedingt schon seit Längerem nicht mehr existent.<br />

Von zwar noch mäßiger / mittlerer Bedeutung sind zumindest die nutzungsbedingt veränderten<br />

Böden wie Weinbau- und Ruderalböden. Die vereinzelten geschlossenen Gehölzbestände sind zu<br />

kleinflächig, um eigene (potentiell hohe) Funktionen zu übernehmen, sondern werden vielmehr von<br />

den angrenzenden Nutzungen mit beeinträchtigt. Schließlich weisen die Böden der bereits<br />

vorhandenen Siedlungsbereiche eine geringe bis vorbelastende Wertigkeit für den Bodenschutz<br />

auf; die vollständig versiegelten Flächen sind sogar völlig wertlos.<br />

Wasserhaushalt<br />

Gewässer (Still- und Fließgewässer) sind örtlich nicht unmittelbar vorhanden; das Plangebiet<br />

gehört aber zum direkten Wassereinzugsgebiet der ‚Ahr‘, allerdings außerhalb von ausgewiesenen<br />

Überschwemmungsbereichen (vgl. hierzu auch Kap. 3.3.2 zu geprüften Planungsvorgaben des<br />

Hochwasserschutzes). Dennoch ist im Plangebiet eine zumindest mittlere Hochwassergefahr<br />

hydrologisch bei seltenen – extremen Abflussereignissen möglich (www.geoportal-wasser.rlp.de,<br />

Stand: Oktober 2009).<br />

Hydrogeologisch (vgl. oben: Unterdevon) liegt das Plangebiet in einer Großregion landesweit nur<br />

relativ geringer Tiefengrundwasserführung (LANDESAMT FÜR WASSERWIRTSCHAFT 1989).<br />

Wie bereits oben – unter ‚Bodenpotential / Bodenschutz‘ - beschrieben sind im Plangebiet jedoch<br />

zumindest zeitweilig oberflächennahe Grundwasservorkommen / -körper aufgrund der östlichen<br />

‚Ahr‘ möglich. Auch im Zusammenhang mit der ebenfalls bereits beschriebenen teils geringen<br />

Filterwirkung örtlicher Decksubstrate ist damit im Plangebiet ein hohes Gefährdungspotential,<br />

insbesondere hohe Verschmutzungsempfindlichkeit von ‚Ahrgrundwässern‘ in geringer Teufe<br />

gegeben.<br />

4.1.3 Klima / Luft<br />

Das Plangebiet liegt im regionalen Kaltluftsammelgebiet des ‚Ahrtals‘ (Talabwind) mit sehr hoher<br />

Inversionshäufigkeit. Kaltluftsammelgebiete sind grundsätzlich als potentielle klimatische<br />

Problemräume anzusehen, da die Luftaustauschverhältnisse oft stark reduziert sind. Es besteht<br />

die Gefahr von höheren Schadstoffkonzentrationen in der Luft auch über einen längeren Zeitraum<br />

hin. im Bereich des Plangebietes ist zudem geländeklimatisch bedingt von einer besonders starken<br />

Luftstagnation auszugehen. Andererseits besteht regional eine periodisch hohe bioklimatische<br />

Wärmebelastung. Schließlich ist zudem eine geringe tallagebedingte Durchlüftung /<br />

Windexposition zu konstatieren. (LANDSCHAFT 21)<br />

Die straßenverkehrsbedingten Immissionen der B 267 als auch das Plangebiet mit bereits<br />

vorhandenen siedlungsklimatischen Merkmalen (z.B. gegebene Veränderungen des örtlichen<br />

Strahlungs- und Energiehaushaltes sowie der Verdunstung insbesondere durch Versiegelung) sind<br />

im Zusammenhang mit dem regionalen Belastungsklima zudem als deutliche Vorbelastungen der<br />

Lufthygiene und des Lokalklimas zu werten.<br />

Die Funktion im Plangebiet vorhandener Biotoptypen zur Luftfilterung / -regeneration ist schließlich<br />

auch nur gering; es besteht vielmehr ein Begrünungsbedarf (z.B. Gehölze) zur Verbesserung<br />

örtlicher lufthygienischer Verhältnisse.<br />

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4.1.4 Arten- und Biotopschutz<br />

Heutige potentielle natürliche Vegetation (HPNV)<br />

Als heutige potentielle natürliche Vegetation (hpnV: gedanklich konstruierter Zustand der bei den<br />

gegenwärtigen Standortbedingungen entstehenden höchstentwickelten Vegetation (Endstadium),<br />

wie sie sich bei völliger Ausschaltung menschlicher Einflüsse einstellen würde) wäre örtlich ein<br />

typischer Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenfeuchtwald (Stellario-Carpinetum typicum) auf<br />

tallagebedingten feuchten – frischen Sonderstandorten (vgl. auch Kap. 4.1.2) anzunehmen. Damit<br />

wäre lokal auschließlich Wald vorhanden. Die heutige tatsächliche Nutzung (vgl. Biotop- und<br />

Nutzungstypenplan) ist dagegen kulturbedingt seit Längerem überhaupt nicht mehr bewaldet. Aus<br />

den potentiell natürlichen Standorten resultieren aber Ersatzgesellschaften für ‚waldfreie’ Flächen<br />

(vgl. Umsetzungsschlüssel ‚hpnV’ gemäß PLANUNG VERNETZTER BIOTOPSYSTEME). In den<br />

örtlichen Flächen wären demnach gemäß den vorhandenen natürlichen Standortmöglichkeiten bei<br />

Grünlandnutzung typische Wiesen frischer Standorte (z.B. Fuchsschwanzwiesen) zu entwickeln.<br />

Biotop- und Nutzungstypen (Reale Vegetation)<br />

Auch die genannten standörtlichen Frischwiesen sind allerdings im Plangebiet derzeit nicht<br />

vorhanden. Im Monat Juli 2009 (Kartierdatum: 23.07.09) erfolgte hierzu insgesamt eine örtliche, im<br />

folgenden teils planungsrelevant erläuterte Erfassung / Kartierung der vorhandenen Biotop- und<br />

Nutzungstypen sowie der realen Vegetation (vgl. Biotop- und Nutzungstypenplan):<br />

In den vorhandenen Gewerbegebietsflächen sind demnach auch nicht separat kartierte<br />

aufgelassene Teilflächen ruderaler / sukzessierender Bestände sowie nur extensiv genutzte offene<br />

Lager existent; insgesamt besteht vor allem in den Freiflächen der nördlichen<br />

Gewerbegebietsflächen eine hohe unbeständige Nutzungs- und Veränderungsdynamik.<br />

Die örtlich wenigen geschlossenen Gehölzbestände heimischer Arten sind aus beispielsweise<br />

folgenden Bäumen und Sträuchern zusammengesetzt: Sal-Weide (Salix caprea), Himbeere /<br />

Brombeere (Rubus speciosa), Zitter-Pappel (Populus tremula), Hänge-Birke (Betula pendula),<br />

Blutroter Hartriegel (Cornus sanguinea), Wildrosen (Rosa speciosa), Hainbuche (Carpinus<br />

betulus), Hasel (Corylus avellana), Pfaffenhütchen (Euonymus europaea), Quercus robur (Stiel-<br />

Eiche).<br />

Teils wurden in den erfassten Gehölzbeständen aber auch nichtheimische Arten wie insbesondere<br />

Nadelbäume gepflanzt.<br />

Der Weinbau innerhalb des Plangebietes erfolgt ausschließlich als Flachlagennutzung (vgl. auch<br />

Kap. 4.1.1).<br />

Als teilversiegelte Flächen wurden schließlich insbesondere geschotterte Wege erfasst.<br />

Laut PUNCTUM 2002 liegen zudem bereits folgende – weiterhin planungsrelevante - Angaben zu<br />

den örtlichen Biotop- und Nutzungstypen vor: Die erfassten Weinbauflächen werden demnach<br />

ausschließlich intensiv bewirtschaftet; typische Unkrautgesellschaften sind nicht nachgewiesen.<br />

Als kennzeichnende Vegetationseinheiten der Ruderalvegetation sind im Plangebiet subtypisch<br />

ausgebildete kurzlebige Ruderalfluren als auch ausdauernde, beständigere Pflanzengesellschaften<br />

wie z.B. Brennnesselfluren vorhanden. Zu den erfassten Ruderal- und Sukzessionskomplexen<br />

gehören zudem Wegraine.<br />

Vorkommen landes- bis bundesweit bestandsgefährdeter Pflanzenarten (Pflanzen mit 'Rote Liste –<br />

Status') wurden örtlich durch PUNCTUM 2002 – auch nach Durchführung eingehender floristischer<br />

/ vegetationskundlicher Erfassungen - nicht nachgewiesen als auch im Rahmen der aktuellen<br />

Kartierung im Juli 2009 nicht (zufällig) vorgefunden.<br />

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Tiere / Tierökologie<br />

Angaben zum untersuchten Tierartenschutz werden bereits in Kap. 3 getroffen; planungsrelevante<br />

Artenschutzkonflikte sind demnach nicht berührt.<br />

Dennoch bestehen grundsätzliche örtliche tierökologische Einstufungen / Bedeutungen.<br />

Diesbezüglich erfolgt eine Kurzbeschreibung vorhandener tierökologisch relevanter Biotop- und<br />

Nutzungstypen mit deren möglichen Lebensräumen:<br />

Die vorhandenen Gehölzstrukturen, strukturreiche Gartenflächen sowie verbuschte Flächen haben<br />

demnach eine grundsätzliche Bedeutung für z.B. Vögel als Ansitz- und Singwarte, Nistplatz,<br />

Deckung, Schutz (vor Witterung und Feindtieren), Orientierungshilfe oder Nahrungshabitat.<br />

Bei den erfassten Ruderal- und Sukzessionsflächen sowie Brachen sind allgemein das<br />

Nahrungsreservoir, der relativ hohe Blütenreichtum, die Hohlräume in Halmen und Stengeln und<br />

die unterschiedliche Struktur dieser Flächen (mit Möglichkeiten zum Versteck und Rückzug, zur<br />

Fortpflanzung) für die Fauna bedeutsam.<br />

Zusammenfassung der Wertigkeiten für den Arten- und Biotopschutz<br />

Zusammenfassend hängt die örtliche Wertigkeit für den Arten- und Biotopschutz vor allem von den<br />

vorhandenen Biotop- und Nutzungstypen ab (vgl. Biotop- und Nutzungstypenplan im Anhang).<br />

Hinsichtlich der Bedeutung der örtlichen Vegetation für den Arten- und Biotopschutz ist hierbei v. a.<br />

entscheidend, welchen tatsächlichen Natürlichkeitsgrad (Einstufung der menschlichen<br />

Beeinflussung) die einzelnen Biotop- und Nutzungstypen aufweisen (eine hohe<br />

Vegetationsnaturnähe bedingt i. d. R. einen ebenso hohen Wert für den Arten- und Biotopschutz).<br />

Tierökologische Zusammenhänge sind dagegen meist komplexer, so dass diesbezüglich<br />

menschlich stärker beeinflusste oder durch den Menschen erst entstandene Biotop- und<br />

Nutzungstypen auch eine hohe Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz haben können.<br />

Sehr hohe Wertigkeit:<br />

(nicht vorhanden / nicht erfasst)<br />

Hohe Wertigkeit:<br />

- geschlossene heimische Gehölzbestände<br />

- Einzelbäume (Laub / Obst)<br />

Mittlere Wertigkeit:<br />

- Ruderal- und Sukzessionsflächen / Brachen<br />

- strukturreicher Garten<br />

Geringe Wertigkeit:<br />

- Feldwege<br />

- Rebland / Weinbau<br />

- naturferne Pflanzungen<br />

Sehr geringe Wertigkeit / Wertlos:<br />

- versiegelte Flächen<br />

- Wohngebiete<br />

- Gewerbegebiete<br />

- Grünanlagen / Grünflächen<br />

- Lagerplatz<br />

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Demnach besteht zusammenfassend – überschlägig gemessen am Gesamtflächenanteil - eine<br />

derzeitig geringe Bedeutung des Plangebietes für den örtlichen Arten- und Biotopschutz.<br />

4.1.5 Orts- und Landschaftsbild / Erholung<br />

Das Plangebiet liegt in der Landschaftseinheit / -raum ‚Ahrengtal‘ (vgl. Kap. 4.1.1), welches<br />

insbesondere örtlich durch eine kulturhistorische Landschaftsentwicklung geprägt ist. Der<br />

betroffene Landschaftsraum hat eine hohe (potentielle) Bedeutung für überregionale<br />

landschaftsbezogene Erholungsfunktionen, auch im Zusammenhang mit dem ausgewiesenen<br />

großräumigen Landschaftsschutzgebiet ‚Rhein-Ahr-Eifel‘ (vgl. Kap. 3.3.1).<br />

Die örtlich faktische landschaftsästhetische Eignungsbewertung orientiert sich jedoch an konkreten<br />

übergeordneten Landschaftsbild- und Erlebnisraumkriterien wie insbesondere Vielfalt, Eigenart,<br />

Naturnähe und Schönheit von Natur und Landschaft. Demgemäß besteht nur eine geringe<br />

Bedeutung des Plangebietes hinsichtlich landschaftlicher Erlebnis-und Wertefunktionen. Als für<br />

den Menschen zur Erholung erlebbare (visuelle) Leitstrukturen, Raumkanten (Silhouetten- /<br />

Kulissenwirkungen) und / oder Elemente für das Naturerleben sind demnach nur Folgende örtlich<br />

einzustufen (vgl. Biotop- und Nutzungstypenplan): heimische Gehölzstrukturen, Laub- und<br />

Obstbäume, einzelne Ruderal- und Sukzessionsflächen, strukturreicher Garten.<br />

Die bereits vorhandenen gewerblichen Nutzungen stellen hingegen „sehr negativ wirkende<br />

Vorbelastungen“ dar (PUNCTUM 2002). Der vorhandene Baubestand ist als landschaftliche<br />

Zersiedlungserscheinung im Außenbereich zu werten. Es bestand ursprünglich kein unmittelbarer<br />

räumlicher Zusammenhang zu den eigentlichen, nördlich gelegenen <strong>Dernau</strong>er<br />

Siedlungsbereichen. Zudem ist eine sehr geringe Einbindung des vorhandenen Gewerbegebietes<br />

in die umgebende Landschaft sowie die „geringe bis nicht vorhandene innere Gliederung“<br />

(PUNCTUM 2002) zu konstatieren. Lt. PUNCTUM 2002 bestehen „großräumige<br />

Sichtbeziehungen“ aufgrund der Lage (vgl. Kap. 4.1.1), so dass durch die genannten erheblichen<br />

Vorbelastungen landschaftlich negative Fernwirkungen resultieren. Schließlich bestehen sehr<br />

erhebliche (akustisch-visuelle) Vorbelastungen durch den Straßenverkehr der B 267<br />

(PUNCTUM 2002).<br />

Damit ist die tatschliche örtliche Bedeutung für die landschafts- und naturgebundene Erholung<br />

(z.B. Wandern, 'stille' Naturbeobachtung, Kurzspaziergänge, Freizeitnatursport,<br />

Feierabenderholung) sehr gering. Erholungsbedeutsame Infrastrukturen (z.B. Wanderwege) sind<br />

durch die vorliegende Bauleitplanung nicht berührt.<br />

4.2 MENSCH / SONSTIGE<br />

Bei der im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung (ISU 2009) festzulegenden<br />

Geräuschkontingentierung (vgl. Kap. 5.2) wurden Geräuschimmissionen durch bereits vorhandene<br />

Betriebe innerhalb des Plangebietes und die Geräuschvorbelastung durch Betriebe außerhalb des<br />

Plangebietes mit berücksichtigt. Hierbei wurde u.a. festgestellt, dass derzeit nachts im Plangebiet<br />

kein regulärer Betrieb stattfindet (ISU 2009).<br />

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4.3 WECHSELWIRKUNGEN<br />

(Wechselwirkungen zwischen einzelnen Belangen des Umweltschutzes gemäß<br />

§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB / Biotopverbund gemäß § 3 BNatSchG)<br />

4.3.1 Biotopverbund<br />

(Grundlagenermittlung der Landschafts- und Grünordnungsplanung)<br />

Der Biotopverbund gehört zu den zentralen Vorgaben des modernen Naturschutzes und<br />

Naturschutzrechtes (§ 3 BNatSchG). Auch planungsrechtliche Regelungen sollen zur Schaffung<br />

eines Biotopverbundes, welcher mindestens 10 % der Landesfläche umfassen soll, beitragen; die<br />

landschaftsplanerischen Planwerke sollen Angaben enthalten über die Erfordernisse und<br />

Maßnahmen "auf Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen<br />

Entwicklungsmöglichkeiten ... zum Aufbau eines Biotopverbundes geeignet sind"<br />

(§ 14 Abs. 1 BNatSchG).<br />

Das Plangebiet weist demnach derzeit nur eine geringe Bedeutung für den lokalen-(regionalen)<br />

Biotopverbund auf (vgl. diesbezüglich auch Vorgaben der Planung vernetzter Biotopsysteme<br />

gemäß Kap. 3.3.2). Es sind nur folgende vereinzelte örtliche Trittsteine vorhanden (vgl. Biotop- und<br />

Nutzungstypenplan): heimische geschlossene Gehölzbestände, Ruderal- und Sukzessionsflächen<br />

sowie Brachbestände, strukturreicher Garten, Einzelbäume.<br />

Potentielle Biotopvernetzungen wären allerdings zu vorhandenen Rückzugs- /<br />

Ergänzungslebensräumen (z.B. NATURA 2000, geplantes Naturschutzgebiet ‚Sunghardt‘) im teils<br />

direktem räumlich-funktionalen Umfeld des Plangebietes durch örtliche Entwicklungsmaßnahmen<br />

möglich.<br />

4.3.2 Mensch / Sonstige<br />

Planungsrelevante örtliche Wechselwirkungen hinsichtlich von Belangen des „Menschen und seine<br />

Gesundheit sowie die Bevölkerung“ oder „Kulturgütern und sonstigen Sachgütern“ sind nicht zu<br />

konstatieren.<br />

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4.4 EXTERNE KOMPENSATION<br />

Zu den externen Kompensationsflächen liegen Biotop- und Nutzungstypenkartierungen vor<br />

(vgl. Pläne im Anhang), auf deren Grundlage folgende Bewertungen (Bestandwertigkeiten der<br />

naturschutzfachlichen Schutzgüter) vorgenommen werden können:<br />

Externe Kompensation - Hummeltal<br />

Sehr hohe Wertigkeit (Biotoptypen-Schutzstatus):<br />

(nicht vorhanden)<br />

Hohe Wertigkeit:<br />

- Laubmischwald mittlerer Standorte, teils Nieder- / Mittelwaldnutzung (aufgelassen)<br />

- geschlossene heimische Gehölzbestände (teils Waldmantel-Ausbildung)<br />

- Einzellaubbäume<br />

- Streuobst / Obstbäume (inkl. Totholzbäume mit örtlich festgestellten Specht-Baumhöhlen,<br />

faktische Specht-Beobachtungen im Rahmen der Kartierung am 22.01.10)<br />

Mittlere Wertigkeit:<br />

- Grünlandbrache mittlerer Standorte, verbuscht (z.B. Hundsrose, Brombeere, Schlehe,<br />

Besenginster, Weißdorn), einstige Pferdeweide (aufgelassene Einzäunung)<br />

Geringe Wertigkeit:<br />

- Wirtschaftswald<br />

- Nadelbäume<br />

- Feld- / Waldwege<br />

Sehr geringe Wertigkeit / Wertlos:<br />

- Gebäude (ungenutzter Holzstall)<br />

Externe Kompensation - Schild<br />

Sehr hohe Wertigkeit (Biotoptypen-Schutzstatus):<br />

(nicht vorhanden)<br />

Hohe Wertigkeit:<br />

- Vorwald (örtlich ideal- / gesellschaftstypisch)<br />

- geschlossene heimische Gehölzbestände<br />

- Einzellaubbäume / -gehölze (z.B. örtlich alte Sal-Weiden, Eichen)<br />

Mittlere Wertigkeit:<br />

- Ruderal- und Sukzessionsflächen / Säume, größtenteils verbuscht<br />

- Weidenfeld<br />

Geringe Wertigkeit:<br />

- Grünland mittlerer Standorte, mäßig intensiv beweidet (Pferde, vorhandener Weidezaun)<br />

- Wirtschaftswald<br />

- Ackerland<br />

- Feld- / Waldwege<br />

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Sehr geringe Wertigkeit / Wertlos:<br />

- versiegelte Wegflächen<br />

4.5 LANDESPFLEGERISCHE ZIELVORSTELLUNGEN<br />

Aus den in Kap. 4.1 und 4.3 ermittelten Planungsgrundlagen im Rahmen der Landschaftsplanung /<br />

Grünordnungsplanung sowie der Vorgabenermittlung nach Kap. 3 ergeben sich folgende<br />

konkretisierte Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

(‚landespflegerische Zielvorstellungen’) gemäß § 14 Abs. 1 BNatSchG, welche in der<br />

Bauleitplanung zu berücksichtigen sind:<br />

Zielvorstellungen der vorbereitenden Landschaftsplanung (vgl. Kap. 3.2):<br />

- Ausweisung eines Naturschutzgebiets ‚Sunghardt‘ sowie dort umliegender geschützter<br />

Landschaftsbestandteile westlich des Plangebiets (eigenständige Verfahren außerhalb der<br />

Bauleitplanung)<br />

Zielvorstellungen der konkretisierten Grünordnungsplanung:<br />

- Durchführung intensiver naturnaher Gehölzpflanzungen<br />

(insbesondere im Übergang zu verbleibenden landschaftlichen Außenbereichen)<br />

- Erhalt von geschlossenen Gehölzbeständen heimischer Arten<br />

- Erhalt von Einzelbäumen<br />

- Berücksichtigung örtlicher Stau- und Grundwasserbeeinflussung<br />

- Vermeidung von Schadstoffeinträgen in diesbezüglich empfindliche Böden sowie<br />

oberflächennahe Grundwasserkörper<br />

- Berücksichtigung örtlicher Hochwassergefahr<br />

(bei allerdings nur seltenen – extremen Abflussereignissen)<br />

- Eigenentwicklung vorhandener Ruderal- und Sukzessionsflächen / Brachen<br />

- Erhalt des strukturreichen Gartens<br />

„Soweit in den Bauleitplänen von den Inhalten und Zielsetzungen der Landschaftspläne<br />

abgewichen wird, ist dies zu begründen“ (§ 8 Abs. 4 LNatSchG). Letzteres erfolgt an anderer Stelle<br />

der Begründung zum vorliegenden <strong>Bebauungsplan</strong>.<br />

4.5.1 Externe Kompensation - Hummeltal<br />

Zielvorstellungen der Grünordnungsplanung:<br />

- Erhalt / Entwicklung von ‚Rote Liste – Biotoptypen’ (vgl. Kap. 3.3.1)<br />

- Erhalt vorhandener Waldgrenzen (Ausschluss weiterer örtlicher Waldentwicklung)<br />

- Erhalt von geschlossenen heimischen Gehölzstrukturen<br />

- Erhalt vorhandener Obst- und Laubbäume (inkl. Totholzbäume)<br />

- Entbuschung (Beseitigung Strauchaufwuchs) der Grünlandfläche, Verbringen des anfallenden<br />

Strauchschnittgutes an die vorhandenen Waldränder<br />

- dringender Schnittpflegebedarf von Obstbäumen (ausgenommen Totbäume), Verbringen des<br />

anfallenden Obstschnittgutes an die vorhandenen Waldränder<br />

- Beseitigung des Holzstalls (Abriss / Umwandlung in Wiese)<br />

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Teil 2: Umweltbericht / Grünordnungsplan / NATURA 2000 - Verträglichkeitsprognose<br />

- Beseitigung der aufgelassenen Einzäunung<br />

- ergänzende Neupflanzung von Obsthochstämmen<br />

- dauerhafte / unbefristete Wiederaufnahme der Grünlandnutzung (Mahd)<br />

4.5.2 Externe Kompensation - Schild<br />

Zielvorstellungen der Grünordnungsplanung:<br />

- Erhalt / Entwicklung von ‚Rote Liste – Biotoptypen’ (vgl. Kap. 3.3.1)<br />

- Erhalt vorhandener Waldgrenzen (Ausschluss weiterer örtlicher Waldentwicklung)<br />

- Erhalt von geschlossenen heimischen Gehölzstrukturen sowie Einzellaubbäume / -gehölze<br />

- Erhalt / Eigenentwicklung umgebender Ruderal- und Sukzessionsflächen sowie Säume<br />

- Umnutzung der Grünlandfläche in eine dauerhafte Extensiv-Wiese (Mahd)<br />

- Neupflanzung von Obsthochstämmen, dauerhafte Schnittpflege<br />

4.6 UMWELTPROGNOSE BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG<br />

(Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der<br />

Planung gemäß Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB)<br />

Bei Nichtdurchführung der Planung (so genannte ‚Nullvariante’) würde sich voraussichtlich an dem<br />

gegenwärtig ermittelten Zustand (‚Status-Quo-Prognose’, vgl. insbesondere Ermittlung in Kap. 4)<br />

mittel- bis langfristig nichts erheblich verändern, d.h. das Plangebiet würde weiterhin vorwiegend<br />

als Weinbau- und bereits vorhandenes Gewerbegebiet genutzt werden. Zusammenfassend<br />

entspräche die „Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der<br />

Planung“ damit überschlägig dem derzeitigen (überwiegend geringem) Bestandswert bzw. dem<br />

derzeitigen Umweltzustand und den Umweltmerkmalen gemäß Kap. 4.<br />

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5 UMWELTMASSNAHMEN<br />

(Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich der<br />

nachteiligen Auswirkungen gemäß Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB)<br />

Eine gänzlich materielle Verpflichtung, entsprechende Maßnahmen im Rahmen der Planung zu<br />

treffen, besteht nicht. Die Vorschriften fordern nur, die aus der freien planerischen Entscheidung<br />

der Gemeinde heraus vorgesehenen Maßnahmen im Umweltbericht zu beschreiben. Im Hinblick<br />

auf die Belange des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes besteht jedoch eine materielle<br />

Prüfungspflicht im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB<br />

(vgl. Kap. 6.1).<br />

5.1 GRÜNORDNERISCHE MASSNAHMEN<br />

(Vermeidungs-, Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen gemäß § 10 Abs. 1 LNatSchG)<br />

In Kap. 6.1 werden die wichtigsten Begründungen und Erläuterungen für die im folgenden<br />

aufgeführten Maßnahmen der Grünordnungsplanung angegeben. Insbesondere erfolgt dort die<br />

Zuordnung zu Vermeidung (Minimierung) und Kompensation (Ausgleich / Ersatz) von zu<br />

erwartenden Eingriffen.<br />

Auf der Grundlage des ursprünglichen landespflegerischen Planungsbeitrages (PUNCTUM 2002)<br />

sind in den <strong>Bebauungsplan</strong>festsetzungen bereits frühzeitig folgende grünordnerische Maßnahmen<br />

integriert worden:<br />

- Flächen für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern<br />

- Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern<br />

- Innere Bepflanzung<br />

Diese grünordnerische Maßnahmen entsprechen auch weiterhin den vorliegenden<br />

landespflegerischen Zielvorstellungen gemäß Kap. 4.5; darüber hinaus werden folgende<br />

ergänzende Maßnahmenvorschläge (Vermeidungsfestsetzungen als Planzeichen nach PlanzV<br />

(Nr. 13.2.2) auf der Grundlage von § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB, zur Verortung vgl. Biotop- und<br />

Nutzungstypenplan) innerhalb des Plangebiets getroffen:<br />

- Erhalt von Einzelbäumen<br />

- Erhalt von Ruderal- und Sukzessionsflächen<br />

Zeitliche Umsetzung / Zuordnung von grünordnerischen Maßnahmen zu den zu erwartenden<br />

Eingriffen (§§ 9 Abs. 1a Satz 2 und 135 a BauGB sowie §§ 18 – 21 BNatSchG)<br />

Die grünordnerischen Maßnahmen auf den privaten Baugrundstücken sind spätestens in der<br />

Pflanzperiode durchzuführen, die der Nutzungsfähigkeit bzw. Bezugsfertigkeit der jeweiligen<br />

baulichen Anlagen auf den privaten Baugrundstücken folgt, und werden den privaten<br />

Baugrundstücken zugeordnet.<br />

Pflanzenlisten / Pflanzqualitäten<br />

Die zu den grünordnerischen Maßnahmen gehörenden Pflanzenlisten / Pflanzqualitäten sind in<br />

den textlichen Festsetzungen zum <strong>Bebauungsplan</strong> verbindlich aufgeführt. Zur Vermeidung von<br />

Florenverfälschungen wird die Verwendung von 'standortsheimischen' Pflanzen regionaler<br />

Herkunft, d.h. hier der ‚Ahreifel‘ (vgl. Kap. 4.1.1), empfohlen.<br />

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5.1.1 Externe Kompensation - Hummeltal<br />

(vgl. Biotop- und Nutzungstypenplan ‚Hummeltal‘)<br />

Ausgleichs- / Ersatzmaßnahme ‚Wiederherstellung einer Streuobstwiese‘ (ca. 0,7 ha)<br />

In den ausgewiesenen Grundstücksflächen sind extensive Streuobstwiesen dauerhaft wieder<br />

herzustellen. Hierzu sind zunächst die vorhandenen Strauchgehölze ohne Rodung des<br />

Wurzelstockes abzutreiben (‚Entbuschung‘); der Abtrieb dieser Strauchgehölze hat ausschließlich<br />

in der Zeit vom 1. Oktober bis 29. Februar stattzufinden (in Anlehnung an § 28 Abs. 2 Nr. 4<br />

LNatSchG insbesondere aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes, z.B. Minimierung der<br />

Störung bzw. Beeinträchtigung der Vogelwelt). Die abgetriebenen Strauchgehölze<br />

(Strauchschnittgut) sind an die Maßnahmenflächengrenzen (möglichst an vorhandene<br />

Waldgrenzen) zu transportieren und dort aufzuschichten. Das vorhandene Stallgebäude ist<br />

abzureißen; der hierbei anfallende Bauschutt ist vollständig abzutransportieren und nicht in den<br />

Flächen zu belassen. Zudem ist die vorhandene Grundstückseinzäunung vollständig zu beseitigen<br />

und ebenfalls aus den Grundstücksflächen abzutransportieren. Anschließend sind in den<br />

Maßnahmenflächen je 1000 m² 7 Obsthochstämme inkl. Wildverbissschutz und Stützpfählen<br />

fachgerecht zu pflanzen, wobei vorhandene zu erhaltende lebende insgesamt 42 Obst- und<br />

Laubbäume (vgl. Biotop- und Nutzungstypenplan) diesem Pflanzmaß anzurechnen sind; demnach<br />

sind insgesamt 7 Neupflanzungen von Obsthochstämmen vorzunehmen. Vorhandene<br />

Totholzbäume (vgl. Biotop- und Nutzungstypenplan) sind ebenfalls zu erhalten. Die lebenden<br />

Obstbäume (Erhaltungsbäume und Neupflanzungen) sind anschließend durch Pflegeschnitte<br />

dauerhaft zu erhalten sowie bei Abgang in der nächsten Pflanzperiode durch Nachpflanzung<br />

gleichartig zu ersetzen. Das hierbei anfallende Obstbaumschnittgut ist an die<br />

Maßnahmenflächengrenzen (möglichst an vorhandene Waldgrenzen) zu transportieren und dort<br />

aufzuschichten. Zudem sind die Flächen zur dauerhaften Entwicklung extensiv genutzter Wiesen<br />

in den ersten 5 Jahren (ab Beginn der Entwicklungsmaßnahmen) zweimal jährlich zu mähen, ab<br />

dem 6. Jahr dann ein- bis zweimal jährlich zu mähen; frühester jährlicher Mahdtermin ist hierbei<br />

jeweils der 15. Juni. Anfallendes Mahdgut ist abzutransportieren. Organische Dünger (z.B.<br />

Stallmist) sind im Baumscheibenbereich von Obstneupflanzungen zulässig; in den übrigen<br />

Teilflächen sind Düngemittel aller Art ausgeschlossen. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln<br />

sowie das Walzen und Eggen der Flächen sind generell unzulässig.<br />

5.1.2 Externe Kompensation - Schild<br />

(vgl. Biotop- und Nutzungstypenplan ‚Schild‘)<br />

Ausgleichs- / Ersatzmaßnahme ‚Entwicklung einer Streuobstwiese‘ (ca. 0,6 ha)<br />

In den ausgewiesenen Grundstücksflächen sind extensive Streuobstwiesen anzulegen und<br />

dauerhaft zu erhalten. Hierzu sind zunächst je 1000 m² 7 Obsthochstämme inkl. Wildverbissschutz<br />

und Stützpfählen fachgerecht zu pflanzen; demnach sind insgesamt 42 Neupflanzungen von<br />

Obsthochstämmen vorzunehmen. Diese 42 Obstbäume sind anschließend durch Pflegeschnitte<br />

dauerhaft zu erhalten sowie bei Abgang in der nächsten Pflanzperiode durch Nachpflanzung<br />

gleichartig zu ersetzen. Das hierbei anfallende Obstbaumschnittgut ist an die<br />

Maßnahmenflächengrenzen (möglichst an vorhandene Waldgrenzen) zu transportieren und dort<br />

aufzuschichten. Zudem sind die Flächen zur dauerhaften Entwicklung extensiv genutzter Wiesen<br />

in den ersten 5 Jahren (ab Beginn der Entwicklungsmaßnahmen) zweimal jährlich zu mähen, ab<br />

dem 6. Jahr dann ein- bis zweimal jährlich zu mähen; frühester jährlicher Mahdtermin ist hierbei<br />

jeweils der 15. Juni. Anfallendes Mahdgut ist abzutransportieren. Organische Dünger<br />

(z.B. Stallmist) sind im Baumscheibenbereich von Obstneupflanzungen zulässig; in den übrigen<br />

Teilflächen sind Düngemittel aller Art ausgeschlossen. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln<br />

sowie das Walzen und Eggen der Flächen sind generell unzulässig.<br />

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5.1.3 Externe Kompensation – Zeitliche Umsetzung / Zuordnung<br />

Die externen Ausgleichs- / Ersatzmaßnahmen sind den zu erwartenden Eingriffen durch die<br />

privaten Baugrundstücke mit einem Anteil von 80 % und den zu erwartenden Eingriffen durch die<br />

öffentlichen Erschließungsstraßen mit einem Anteil von 20 % zugeordnet und sind jeweils<br />

spätestens innerhalb eines Jahres nach Baubeginn der ersten baulichen Anlage in den<br />

Gewerbegebieten auf Grundlage des <strong>Bebauungsplan</strong>es oder spätestens innerhalb eines Jahres<br />

nach Nutzungsfähigkeit erschließender Verkehrsflächen (Erschließungsstraßen) auszuführen.<br />

5.1.4 Externe Kompensation - Pflanzenliste / Pflanzqualitäten<br />

Obsthochstämme<br />

Apfelsorten:<br />

Alkmene, Geheimrat Oldenburg, Goldparmäne, Gravensteiner, Kaiser Wilhelm, Prinz Albrecht,<br />

Weißer Klarapfel<br />

Birnensorten:<br />

Bunte Jullbirne, Gellerts Butterbirne, Gute Luise, Williams Christ<br />

Sonstige Obstarten / -sorten:<br />

Schneiders Knorpelkirsche, Ludwigs Frühe (Sauerkirsche), Hauszwetschge, Kirkespflaume, Von<br />

Nancy (Mirabelle), Walnuss, Weinbergspfirsich, Mispel<br />

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5.2 MENSCH / SONSTIGE<br />

(§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB)<br />

Auf Grundlage der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung (ISU 2009) erfolgte eine<br />

Geräuschkontingentierung, um eine „verträgliche Zuordnung zwischen emittierenden Nutzungen<br />

einerseits und schutzbedürftigen Nutzungen andererseits“ (ISU 2009) zu erreichen. „Mit einer<br />

Geräuschkontingentierung werden den Gewerbegebietsflächen die maximal zulässigen<br />

Emissionen zugewiesen“ (ISU 2009). Die (behördliche) Prüfung der einzuhaltenden<br />

Geräuschkontingentierung erfolgt dann im späteren jeweiligen bauvorhabenbezogenen<br />

Genehmigungsverfahren. In diesem Zusammenhang ist dann ggf. nochmals separat zu prüfen, ob<br />

Konflikte innerhalb der kontingentierten Flächen selbst, insbesondere durch Wohnungen innerhalb<br />

des geplanten Gewerbegebietes, bestehen (ISU 2009).<br />

Folgende Emissionskontingente wurden durch ISU 2009 ermittelt:<br />

Teilfläche Baugebiet<br />

Emissionskontingente LEK in dB(A)<br />

Tag (6.00-22.00 Uhr) Nacht (22.00-6.00 Uhr)<br />

T01, T02, T13 GE1 57 43<br />

T03, T04 GE2 62 55<br />

T05, T06, T07, T08, T10 GE3 62 45<br />

T09, T11, T12 GE4 62 52<br />

Lageplan mit den Teilflächen für die Geräuschkontingentierung und den betrachteten Immissionspunkten (ISU 2009)<br />

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Die ermittelten Emissionskontingente sind im <strong>Bebauungsplan</strong> (Planzeichnung und Text)<br />

festzusetzen (ISU 2009); hierbei muss die DIN 45691 ‚Geräuschkontingentierung‘ (vgl. Kap. 9)<br />

dem <strong>Bebauungsplan</strong> verbindlich beigefügt werden. Die festzusetzende Emissionskontingentierung<br />

wurde hierbei so ausgelegt, „dass die zentralen Flächen möglichst hohe Kontingente erhalten,<br />

während die Gewerbegebiete in den Randbereichen stärker beschränkt wurden“ (ISU 2009).<br />

Zur Vermeidung von Konflikten durch die Nachbarschaft von Wohnungen und Betriebe innerhalb<br />

des Gewerbegebietes selbst sollten – zusätzlich zur Geräuschkontingentierung - im<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> lt. ISU 2009 zudem nur ausnahmsweise betriebsbezogene Wohnungen<br />

zugelassen werden. Aufgrund einer Immissionsabschätzung (vgl. Kap. 9) von HARDTBERG 2008<br />

ist es aus Gründen des Verkehrslärmschutzes zudem erforderlich, betriebsbezogene Wohnungen<br />

innerhalb einer 25 m – Zone vom Rand der B 267 generell auszuschließen.<br />

Der „sachgerechte Umgang mit Abwässern“ im Rahmen der vorliegenden Bauleitplanung ist<br />

gewährleistet (Abwasserwerk Mittelahr, Mitteilung vom 18.02.10). Die Abwasserbeseitigung soll<br />

demnach im Trennsystem (Trennung von Schmutz- und Niederschlagswasser) erfolgen. Hierzu<br />

soll zunächst ein Schmutzwasserkanal an einen bereits vorhandenen Verbandssammler im<br />

Bereich der Bundesstraße B 267 angeschlossen werden. Die gesammelte<br />

Schmutzwasserreinigung erfolgt dann schließlich in der Zentralkläranlage Sinzig. Dagegen soll das<br />

im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser örtlich zentral über eine zu planende Kanaltrasse in<br />

die östlich gelegene ‚Ahr‘ eingeleitet werden. In diesem Zusammenhang soll auch noch geprüft<br />

werden, ob außerhalb des Plangebietes vor der geplanten Einleitung in die Ahr örtliche<br />

Möglichkeiten zur gesammelten Versickerung von im Plangebiet anfallendem<br />

Niederschlagswasser bestehen. Derzeit (Stand: Februar 2010) wird eine ingenieurtechnische<br />

Entwässerungsplanung erstellt, welche das hier beschriebene Abwasserkonzept konkretisieren<br />

wird.<br />

Der „sachgerechte Umgang mit Abfällen“ erfolgt im Rahmen der öffentlichen Abfallentsorgung.<br />

Zur „Nutzung erneuerbarer Energien sowie der sparsamen und effizienten Nutzung von Energie“<br />

sind schließlich im Plangebiet Maßnahmen grundsätzlich möglich; erneuerbare Energien sind<br />

demnach in den privaten Baugrundstücken anwendbar, insbesondere durch Nutzung von<br />

Solarenergie (vgl. Festsetzungen zulässiger Dachformen / -neigungen).<br />

5.3 EMPFEHLUNGEN / HINWEISE<br />

Folgende Punkte sollten vor allem bei der Durchführung grünordnerischer Maßnahmen<br />

(Kap. 5.1) zur Berücksichtigung weiterer Umwelt- und Naturschutzbelange beachtet werden<br />

(unverbindliche Nebenbestimmungen):<br />

Nutzung von Niederschlagswasser (Zisternen)<br />

Es wird empfohlen, auf den privaten Baugrundstücken anfallendes unbelastetes<br />

Niederschlagswasser (z.B. von Dachflächen) in Zisternen zu sammeln und als Brauch- und<br />

Bewässerungswasser zu nutzen.<br />

Verwendung von Erd- und Bodenaushub (Bodenschutz)<br />

Auf den privaten Grundstücken baubedingt anfallende Erd- und Bodenaushube sollten zur<br />

grünordnerischen Gestaltung von Freiflächen privater Baugrundstücke verwendet werden.<br />

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Begrünung von baulichen Anlagen (Fassaden und Dächer)<br />

Fassaden- und Dachbegrünungen stellen (neben den verbindlich geregelten Maßnahmen gemäß<br />

Kap. 5.1) weitere Möglichkeiten grünordnerischer privater Maßnahmen dar. Zur<br />

Fassadenbegrünung wird hierbei empfohlen, zumindest baulich ungegliederte Fassaden (d. h. z.B.<br />

keine enthaltenen Fenster, Tor- oder Türöffnungen) mit heimischen Kletterpflanzen zu gestalten.<br />

Dachflächen der Flachdächer und flach geneigte Dächer bis 20° Neigung können mit einer<br />

extensiven Dachbegrünung gestaltet werden; zur Initialpflanzung / -saat dieser Dachbegrünungen<br />

werden standortheimische Pflanzen empfohlen.<br />

Heckeneinfriedungen<br />

Entlang von privaten Grundstücksgrenzen sollten einreihige Strauchhecken heimischer Arten<br />

gepflanzt werden.<br />

Pflege von Hecken<br />

Die Pflege von Hecken sollte auf alle 10 bis 15 Jahre einzelstammweises und abschnittweises<br />

(max. 50 m) ‘Auf den Stock setzen’ - d.h. Absägen des jeweiligen Stammes und / oder des Astes<br />

unmittelbar (ca. 20 cm) über der Bodenoberfläche - beschränkt werden.<br />

Extensivierung von Wiesen (Externe Kompensation)<br />

Mahd fördert eher das Artenreichtum des Grünlandes als eine Beweidung; daher sind die hierzu<br />

vorgesehenen externen Kompensationsflächen zu mähen (vgl. Kap. 5.1.1 / 5.1.2). Empfohlen wird<br />

hierbei grundsätzlich eine Mahddurchführung vom Flächeninneren beginnend nach außen. Auf<br />

Kreiselmäher oder ähnlich wirkende Geräte / Maschinen, welche u. a. einen hohen Tierartentod<br />

(z.B. bis zu 50 % Verluste bei Amphibien) zur Folge haben können, sollte verzichtet werden;<br />

empfohlen wird dagegen der Einsatz eines Balkenmähers. Zum Abtransport anfallenden<br />

Mahdgutes wird aus tierökologischen Gründen die ‘Heumahd’ empfohlen; hierbei erfolgt der<br />

Abtransport des Mahdgutes erst nach erfolgtem Trocknen des Mahdgutes auf der Fläche.<br />

Streuobstpflege<br />

Streuobst ist durch Schnittpflege dauerhaft zu erhalten. Bei Neupflanzungen von<br />

Obsthochstämmen sollte hierzu in den ersten 10 Jahren ein jährlicher Erziehungsschnitt<br />

(mindestens jedoch einmaliger Pflanzschnitt und 2 Erziehungsschnitte) erfolgen; nach 10 Jahren<br />

genügen dann periodische Erhaltungsschnitte im (frostfreiem) Spätwinter. Bei vorhandenen Alt-<br />

Obstbäumen sollten Sanierungspflegeschnitte unter Tolerierung eines verbleibenden Alt- und<br />

Totholzanteil durchgeführt werden.<br />

Entbuschung (Externe Kompensation – Hummeltal, vgl. Kap. 5.1.1)<br />

Zur Durchführung von Entbuschungen sollten Freischneider eingesetzt werden. Die Triebe sollten<br />

hierbei bodengleich abgeschnitten werden, um die anschließende Mahd zu erleichtern.<br />

5.3.1 Sonstige<br />

Baugrundempfehlung (Landesamt für Geologie und Bergbau, August 2008)<br />

Es werden projektbezogene Baugrunduntersuchungen empfohlen. Die Anforderungen der<br />

DIN 1054, DIN 4020 und DIN 4124 an den Baugrund sind zu beachten.<br />

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6 UMWELTAUSWIRKUNGEN<br />

(Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen<br />

Umweltauswirkungen gemäß § 2 Abs. 4 BauGB / Prognose über die Entwicklung des<br />

Umweltzustandes bei Durchführung der Planung gemäß Anlage zu § 2 Abs. 4 und<br />

§ 2a BauGB)<br />

6.1 DURCHFÜHRUNG DER EINGRIFFSREGELUNG<br />

(Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das<br />

Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt<br />

gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB / Eingriffsregelung gemäß §§ 18 - 21 BNatSchG)<br />

Hinweis<br />

Im Plangebiet ist bereits ein nahezu hälftiger Bestand an Gewerbeflächen vorhanden (vgl. Biotop-<br />

und Nutzungstypenplan). Diese wurden lt. Angaben der zuständigen Behörden sämtlich über<br />

vorliegende Baugenehmigungen angelegt. Im Sinne von § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB sind diese<br />

bereits zulässigen Nutzungen im Rahmen der Eingriffsregelung nicht zu berücksichtigen.<br />

Versiegelung<br />

Versiegelung – Bestand:<br />

Die Größe des gesamten Geltungsbereichs (Plangebiet) beträgt ca. 4,3 ha.<br />

In diesem Plangebiet ist – ausgenommen dem bereits zugelassenen Gewerbebestand - im<br />

aktuellen Zustand (vgl. Biotop- und Nutzungstypenplan) eine Versiegelung / Befestigung (durch<br />

Verkehrsflächen; teilversiegelte Flächen werden hierbei nur mit einem überschlägig hälftigem<br />

Versiegelungsgrad angesetzt) von ca. 0,65 ha festzustellen.<br />

Versiegelung – Planung:<br />

Durch das neu geplante Gewerbegebiet – außerhalb dem bereits zugelassenen<br />

Gewerbebestand - können im Plangebiet (bei einer vorgesehenen Grundflächenzahl GRZ von bis<br />

zu 0,8 inkl. zulässige Überschreitungsmöglichkeiten nach BauNVO) - bis zu ca. 1,35 ha versiegelt<br />

werden (private gewerbliche Baugrundstücke).<br />

Zusätzlich ist eine Versiegelung / Befestigung durch erschließende Verkehrsflächen von nun bis<br />

zu ca. 0,85 ha insgesamt möglich (inkl. Bestand, vgl. oben).<br />

Damit werden langfristig / dauerhaft durch das Neubaugebiet – abzüglich der bereits bestehenden<br />

Verkehrsflächenversiegelung von ca. 0,65 ha - voraussichtlich bis zu ca. 1,55 ha bislang<br />

unversiegelter Flächen neu versiegelt / befestigt.<br />

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Eingriffs-Ausgleich-Bilanzierung<br />

Allgemeines:<br />

Die Bilanzierung wurde - in Anlehnung an die rheinland-pfälzischen ‚Hinweise zum Vollzug der<br />

Eingriffsregelung (HVE 1998)’ - verbal-argumentativ durchgeführt, um der Komplexität der zu<br />

beurteilenden Potentiale und der Multifunktionalität von grünordnerischen Maßnahmen gerecht zu<br />

werden.<br />

Der Bilanzierung zugrunde gelegt wurde der vorliegende Entwurf des <strong>Bebauungsplan</strong>es,<br />

insbesondere bezüglich der Flächenwerte von geplanten Maßnahmen.<br />

Methodik der Bilanzierung:<br />

In den nachfolgenden tabellarischen Übersichten werden den verschiedenen möglichen<br />

Eingriffen, geordnet nach hauptsächlichen Potentialen, die unter Kap. 5.1 formulierten<br />

Maßnahmen, welche im <strong>Bebauungsplan</strong>entwurf vorgesehen und berücksichtigt sind, direkt<br />

zugeordnet.<br />

Die möglichen Auswirkungen auf die Potentiale / Schutzgüter von Natur und Landschaft<br />

werden im Folgenden - resultierend aus den Ermittlungen, Beschreibungen und Bewertungen der<br />

Kap. 3 und 4 - zusammengestellt.<br />

Folgende (verbindlich regelbare) Maßnahmen (vgl. Kap. 5.1) sind im <strong>Bebauungsplan</strong> nicht<br />

festgesetzt (und können daher auch bei der ‚Eingriffs-Ausgleich-Bilanzierung’ nicht berücksichtigt<br />

werden): Erhalt von Einzelbäumen, Erhalt von Ruderal- und Sukzessionsflächen.<br />

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ARTEN- UND BIOTOPSCHUTZ / BIOTOPVERBUND:<br />

Eingriffe Maßnahmen<br />

Art des potentiellen Eingriffs<br />

(vgl. Kap. 3 und 4)<br />

Verlust / Beeinträchtigung von<br />

geschlossenen Gehölzbeständen<br />

sowie Sukzessionsflächen<br />

Verlust / Beeinträchtigung von<br />

Einzelbäumen<br />

Funktionale (qualitative)<br />

Beeinträchtigungen / Eingriffe<br />

(planungsrelevante Auswahl):<br />

- Beeinträchtigung eines südlich<br />

gelegenen ‚Gebiets für den Natur-<br />

und Landschaftschutz‘ der<br />

gemeindlichen Flächennutzungsplanung<br />

Fläche /<br />

Anzahl /<br />

Länge<br />

ca.<br />

0,12<br />

ha<br />

ca.<br />

15 St.<br />

(nicht<br />

unmittelbar<br />

quantitativ)<br />

Beschreibung der Maßnahmen<br />

(vgl. Kap. 5.1)<br />

Flächen für die Erhaltung von<br />

Bäumen und Sträuchern<br />

Flächen zum Anpflanzen von<br />

Bäumen und Sträuchern<br />

Innere Bepflanzung<br />

(private Durchgrünung)<br />

'Durch - / Eingrünungsmaßnahmen<br />

und Naturschutzmaßnahmen':<br />

- Flächen für die Erhaltung<br />

von Bäumen und Sträuchern<br />

- Flächen zum Anpflanzen<br />

von Bäumen und Sträuchern<br />

- Innere Bepflanzung<br />

Fläche /<br />

Anzahl /<br />

Länge<br />

Begründung,<br />

z. T. Erläuterung<br />

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ca.<br />

0,05<br />

ha<br />

ca.<br />

0,35<br />

ha<br />

(derzeit<br />

nicht exakt<br />

quantifizierbar)<br />

(Wertzahlen:<br />

siehe oben)<br />

Vermeidung sowie<br />

unmittelbarer Ausgleich<br />

von Eingriffen<br />

→ keine verbleibenden<br />

erheblichen Defizite<br />

(Vollkompensation)<br />

Vermeidung sowie<br />

unmittelbarer Ausgleich<br />

von Eingriffen<br />

→ keine verbleibenden<br />

erheblichen Defizite<br />

Vermeidung /<br />

Minimierung /<br />

Kompensation durch<br />

Umsetzung von<br />

Maßnahmen gemäß<br />

grundsätzlichen,<br />

örtlichen landespflegerischen<br />

Zielvorstellungen<br />

(vgl. Kap. 4.5)


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BODEN / WASSER:<br />

Eingriffe Maßnahmen<br />

Art des potentiellen Eingriffs<br />

(vgl. Kap. 3 und 4)<br />

Versiegelung, Befestigung,<br />

Beseitigung von Böden und<br />

einhergehende Beeinträchtigungen<br />

(planungsrelevante Auswahl):<br />

- Verlust / Beeinträchtigung<br />

wasserbeeinflusster Bodentypen<br />

hoher Empfindlichkeit (inkl.<br />

Schadstoffeintragsempfindlichkeit)<br />

- Beeinträchtigung von zeitweilig<br />

oberflächennahen Grundwasservorkommen<br />

/ -körpern aufgrund<br />

der östlichen ‚Ahr‘ / Hochwassergefahr<br />

(bei seltenen / extremen<br />

Abflussereignissen)<br />

- Veränderung tallagebedingter<br />

Sonderstandorte<br />

- (dauerhafter) Verlust der weiteren<br />

natürlichen / geoökologischen<br />

Bodenentwicklung<br />

- Verlust / Beeinträchtigung von<br />

Bodenfunktionen<br />

- allgemeine baubedingte<br />

Beeinträchtigungen<br />

(z.B. Veränderungen von<br />

Boden-Profilen)<br />

Fläche /<br />

Anzahl /<br />

Länge<br />

ca.<br />

1,55<br />

ha<br />

(Neuversiegelung)<br />

Beschreibung der Maßnahmen<br />

(vgl. Kap. 5.1)<br />

Ersatzmaßnahmen:<br />

Flächen zum Anpflanzen von<br />

Bäumen und Sträuchern<br />

Fläche /<br />

Anzahl /<br />

Länge<br />

Begründung,<br />

z. T. Erläuterung<br />

Seite 29<br />

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ca.<br />

0,35<br />

ha<br />

Durchführung von<br />

ersatzweise biotopentwickelnden<br />

Maßnahmen mit<br />

besonderem multifunktionalem<br />

Wert für<br />

den Natur- und<br />

Landschaftshaushalt 1<br />

→ (verbleibendes)<br />

Defizit von mind.<br />

ca. 1,2 ha biotopentwickelnden<br />

Maßnahmen<br />

(Bedarf externer<br />

Kompensation)<br />

1 Bodenversiegelung ist durch Entsiegelung im Verhältnis 1:1 versiegelter zu entsiegelter Fläche oder bei<br />

Durchführung von biotopentwickelnden Maßnahmen mit besonderem multifunktionalem Wert für den örtlichen<br />

Natur- und Landschaftshaushalt - im Flächenverhältnis von mind. 1:1 – ersetzbar (HVE 1998)


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KLIMA / LUFT:<br />

Eingriffe Maßnahmen<br />

Art des potentiellen Eingriffs<br />

(vgl. Kap. 3 und 4)<br />

Umwandlung eines Außenbereichs<br />

zu einem Wirkungsraum stadt- und<br />

baukörperstrukturklimatologischer<br />

Effekte (z.B. Veränderungen des<br />

örtlichen Strahlungs- und<br />

Energiehaushaltes insbesondere<br />

durch Neu-Versiegelung, Zunahme<br />

der Luftstagnation, Zunahme von<br />

Wärmebelastungen)<br />

(lagebedingte) Gefahr von höheren<br />

Luftschadstoffkonzentrationen<br />

(weitere) Verschlechterung<br />

örtlicher Luftfilterung / -<br />

regeneration mangels<br />

vorhandener Gehölzbegrünung<br />

Fläche /<br />

Anzahl /<br />

Länge<br />

(nicht<br />

unmittelbar<br />

quantitativ)<br />

Beschreibung der Maßnahmen<br />

(vgl. Kap. 5.1)<br />

'Durch - / Eingrünungsmaßnahmen<br />

und Naturschutzmaßnahmen'<br />

2<br />

Fläche /<br />

Anzahl /<br />

Länge<br />

(Wertzahlen:<br />

siehe oben)<br />

Begründung,<br />

z. T. Erläuterung<br />

(örtliche) Klimaverbesserung<br />

durch<br />

Erhalt und Entwicklung<br />

klimaökologisch /<br />

lufthygienisch<br />

ausgleichend wirkender<br />

'Grünstrukturen'<br />

2 vgl. oben (Auflistung der Maßnahmen unter ‚ ARTEN- UND BIOTOPSCHUTZ / BIOTOPVERBUND’)<br />

Seite 30<br />

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ORTS- UND LANDSCHAFTSBILD / ERHOLUNG:<br />

Eingriffe Maßnahmen<br />

Art des potentiellen Eingriffs<br />

(vgl. Kap. 3 und 4)<br />

Qualitative / Funktionale Eingriffe<br />

(planungsrelevante Auswahl):<br />

- Beeinträchtigung des Landschaftsschutzgebiet<br />

‚Rhein-Ahr-<br />

Eifel‘<br />

- Beeinträchtigung eines südlich<br />

gelegenen ‚Gebiets für den Natur-<br />

und Landschaftschutz‘ der<br />

gemeindlichen Flächennutzungsplanung<br />

- Beeinträchtigung landes- /<br />

regionalplanerischer Vorgaben<br />

(Lage im regionalen Grünzug,<br />

Erholungsraum sowie Raum für<br />

den besonderen Schutz des<br />

Landschaftsbildes, landesweit<br />

bedeutsamer Bereich für Erholung,<br />

landesweit bedeutsame historische<br />

Kulturlandschaft, großräumig<br />

bedeutsames Freiraumschutzgebiet)<br />

- Beeinträchtigung / Veränderung<br />

eines Landschaftsraums hoher<br />

(potentieller) Bedeutung für<br />

überregionale landschaftsbezogene<br />

Erholungsfunktionen<br />

- Fortschreiten der örtlichen<br />

Landschaftszersiedlung<br />

- Beeinträchtigung großräumiger<br />

Sichtbeziehungen (landschaftlich<br />

negative Fernwirkungen)<br />

Fläche /<br />

Anzahl /<br />

Länge<br />

(nicht<br />

unmittelbar<br />

quantitativ)<br />

Beschreibung der Maßnahmen<br />

(vgl. Kap. 5.1)<br />

'Durch - / Eingrünungsmaßnahmen<br />

und Naturschutzmaßnahmen'<br />

3<br />

Fläche /<br />

Anzahl /<br />

Länge<br />

(Wertzahlen:<br />

siehe oben)<br />

Begründung,<br />

z. T. Erläuterung<br />

Reduzierung der<br />

Eingriffe / Beeinträchtigungen<br />

durch<br />

Einbinden des Baugebietes<br />

in die<br />

Landschaft; die<br />

'Grünstrukturen'<br />

gliedern und gestalten<br />

die Bauflächen und<br />

dienen als optische<br />

Leitlinien<br />

→ trotz getroffener<br />

Maßnahmen zum Orts-<br />

und Landschaftsbild<br />

verbleibt insgesamt<br />

dennoch erheblich ein<br />

Kompensationsdefizit<br />

, da diverse Eingriffe /<br />

Beeinträchtigungen<br />

kaum vermieden und /<br />

oder kompensiert<br />

werden (können), z.B.<br />

die Veränderung von<br />

Sichtkontakten<br />

3 vgl. oben (Auflistung der Maßnahmen unter ‚ ARTEN- UND BIOTOPSCHUTZ / BIOTOPVERBUND’)<br />

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Teil 2: Umweltbericht / Grünordnungsplan / NATURA 2000 - Verträglichkeitsprognose<br />

Fazit:<br />

Die grünordnerischen Maßnahmen reichen nach vollzogener Bilanzierung voraussichtlich nicht<br />

aus, die zu erwartenden Eingriffe und Beeinträchtigungen im Plangebiet vollständig zu vermeiden<br />

und / oder zu kompensieren.<br />

Zusammenfassend bestehen mindestens noch folgende Entwicklungsdefizite hinsichtlich:<br />

- Bodenpotential / Wasserhaushalt: Defizite von mind. ca. 1,2 ha biotopentwickelnden<br />

Maßnahmen aufgrund Neu-Versiegelung<br />

- Landschaftsbild / naturbezogene Erholungsnutzung<br />

Daher besteht ein Bedarf nach zusätzlichen (externen) grünordnerischen<br />

Kompensationsflächen, um die verbleibenden Defizite durch weitere Maßnahmen außerhalb des<br />

Plangebietes möglichst auszugleichen oder zu ersetzen, so dass letztlich keine erheblichen<br />

Defizite für den örtlichen naturräumlichen Natur- und Landschaftshaushalt mehr verbleiben.<br />

6.1.1 Externe Kompensation<br />

Die grünordnerischen Maßnahmen in den externen Kompensationsflächen (vgl. Kap. 5.1) dienen<br />

der vollständigen Kompensation der im Plangebiet verbleibenden Defizite hinsichtlich der<br />

Eingriffsregelung:<br />

- Durchführung von multifunktionalen, biotopentwickelnden und aufwertenden Maßnahmen<br />

(insgesamt gerundet ca. 1,3 ha) zur Kompensation der verbleibenden Eingriffe durch die<br />

Neu-Versiegelung (Bodenpotential / Wasserhaushalt)<br />

- Kompensation der im Plangebiet zu erwartenden Beeinträchtigungen des<br />

Landschaftsbildes und der naturgebundenen Erholung durch externe Entwicklung von<br />

Landschaftsstrukturen sowie externe Aufwertung<br />

Die geplanten Maßnahmen entsprechen schlussendlich vollinhaltlich allgemeinen lokalen<br />

grünordnerischen Zielen und Bestimmungen (vgl. Kap. 3 / 4), beispielsweise (Auswahl):<br />

- Erhalt / Entwicklung von ‚Rote Liste – Biotoptypen’<br />

- (örtliche) Umsetzung von Vorgaben der Landes- und Regionalplanung<br />

- (dauerhafter) Ausschluss weiterer örtlicher Waldentwicklungen<br />

- Umsetzung von Obstbaumschnittpflege (dringender Bedarf im ‚Hummeltal‘)<br />

- Hummeltal: Vernetzung zu einem Schongebiet (BIOTOPKARTIERUNG)<br />

- Hummeltal: Entwicklung von potentiellen Lebensräumen für bestandsgefährdete Tagfalter<br />

- Hummeltal: Erhalt / Entwicklung von Specht-Habitaten<br />

- Hummeltal: Beseitigung eines beeinträchtigenden Holzstalls sowie aufgelassener Einzäunung<br />

Die rechtliche Sicherung der externen Maßnahmen soll ausschließlich vertraglich geregelt werden;<br />

eine Aufnahme in die Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>es soll nicht erfolgen. Es wird eine<br />

verbindliche Festlegung durch entsprechende Regelungen in einem städtebaulichen Vertrag auf<br />

der Grundlage von § 11 BauGB getroffen.<br />

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6.2 MENSCH / SONSTIGE<br />

(§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB)<br />

Mögliche Gewerbelärmauswirkungen wurden im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung<br />

(ISU 2009) geprüft, insbesondere im Zusammenhang örtlich bereits bestehender Wohnnutzungen.<br />

Hierzu erfolgte schlussendlich eine Geräuschkontingentierung gemäß Kap. 5.2; „damit soll<br />

sichergestellt werden, dass die Gesamtlärmbelastung durch alle gewerblichen Nutzungen an der<br />

benachbarten Bebauung die maßgeblichen Schwellenwerte für die Geräuschimmissionen nicht<br />

übersteigt“ (ISU 2009). Als relevante immissionsempfindliche Nutzungen werden demnach örtlich<br />

insgesamt folgende eingestuft (ISU 2009): (geplantes) Mischgebiet nördlich des Plangebietes,<br />

Gewerbegebiet östlich der B 267, vorhandenes Wohngebäude unmittelbar südlich des<br />

Plangebietes. Mit den in Kap. 5.2 durch ISU 2009 ermittelten Emissionskontingenten halten die<br />

resultierenden Immissionen an den betrachteten Immissionspunkten tags und nachts die<br />

planungsrelevanten Werte ein. Die Emissionskontingente decken zudem auch die Geräusche<br />

durch die Aktivitäten der bereits vorhandenen Betriebe im Zusammenhang mit Kap. 4.2<br />

(Geräuschvorbelastung im Bestand) ab (ISU 2009).<br />

Potentielle Konflikte innerhalb der kontingentierten Flächen selbst, insbesondere durch<br />

Wohnungen innerhalb des geplanten Gewerbegebietes lassen sich jedoch nicht durch<br />

Geräuschkontingentierung regeln (ISU 2009); hier muss ggf. eine spätere separate Prüfung<br />

erfolgen (vgl. Kap. 5.2).<br />

Auswirkungen aufgrund dem durch HARDTBERG 2008 (vgl. Kap. 9) abgeschätzten Verkehrslärm<br />

der B 267 sind wegen der vorgesehenen Maßnahmen (vgl. Kap. 5.2: Regelungen zum Ausschluss<br />

betriebsbezogener Wohnungen) aber nicht zu erwarten.<br />

Im Rahmen von „seltenen Ereignissen“ gemäß TA Lärm (vgl. Kap. 9) sind allerdings erhöhte<br />

Geräuscheinwirkungen grundsätzlich zulässig (ISU 2009); demnach verbleiben schließlich<br />

mögliche (seltene) Umweltauswirkungen durch Lärm.<br />

Altablagerungen sind im Plangebiet nicht bekannt (FNP 2008).<br />

Erhebliche „umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die<br />

Bevölkerung“ sind damit zusammenfassend nicht zu konstatieren.<br />

Allerdings besteht im Plangebiet eine potentielle Hochwassergefahr (vgl. Kap. 4.1), jedoch nur bei<br />

seltenen – extremen Abflussereignissen.<br />

„Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter“ sind zusammenfassend<br />

auch nicht zu erwarten.<br />

Definitionen (SCHRÖDTER / HABERMANN-NIEßE / LEHMBERG 2004):<br />

Kulturgüter sind „Gebäude, Gebäudeteile, gärtnerische, bauliche und sonstige – auch im Boden verborgene – Anlagen, wie Park- oder<br />

Friedhofsanlagen und andere von Menschen gestaltete Landschaftsteile, die von geschichtlichem, wissenschaftlichem, künstlerischem,<br />

archäologischem, städtebaulichem oder die Kulturlandschaft prägendem Wert sind.“<br />

Sachgüter sind „natürliche oder vom Menschen geschaffene Güter, die für Einzelne, besondere Gruppen oder die Gesellschaft<br />

insgesamt von materieller Bedeutung sind. Dies können bauliche Anlagen sein, oder aber wirtschaftlich genutzte, natürlich<br />

regenerierbare Ressourcen, wie z.B. besonders ertragreiche landwirtschaftliche Böden.“<br />

Es besteht zwar geoökologisch bedingt ein örtlich sehr hohes landwirtschaftliches Ertragspotential<br />

(vgl. Kap. 4.1.2); regional betrachtet (vgl. Kap. 3.3.2: Vorgaben der Regionalplanung) besteht<br />

jedoch keine vorrangige Bedeutung der landwirtschaftlichen Nutzung von Plangebietsflächen;<br />

vielmehr bestehen laut Angaben der <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Dernau</strong> gerade für den örtlichen Weinbau<br />

Ausweich- und anderweitige Expansionsmöglichkeiten.<br />

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7 UMWELTVARIANTEN / PLANALTERNATIVEN<br />

(Aufzeigen anderweitiger Planungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Ziele<br />

und des räumlichen Geltungsbereichs des Bauleitplans gemäß Anlage zu § 2 Abs. 4<br />

und § 2a BauGB)<br />

Grundsätzliche städtebauliche Varianten / Alternativen zur vorliegenden Bauleitplanung bestehen<br />

nicht, insbesondere keine Standortvarianten, da Gewerbegebietsflächen teilweise derzeit bereits<br />

im Bestand vorhanden sind. Das Aufzeigen anderweitiger Planungsmöglichkeiten (plankonformer<br />

Alternativen) erfolgt daher im Zusammenhang mit dem grünordnerischen Maßnahmenkonzept<br />

(vgl. Kap. 5.1). Demnach könnten durch mehr verbindlich festgesetzte Vermeidungs- sowie<br />

Ausgleichs- / Ersatzmaßnahmen (insbesondere mehr Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und<br />

Sträuchern) – resultierend aus den örtlichen landespflegerischen Zielvorstellungen gemäß<br />

Kap. 4.5 - im Plangebiet selbst (interne Maßnahmen) der in Kap. 6.1 ermittelte externe<br />

Kompensationsbedarf je nach Planungsvariante ggf. deutlich reduziert werden.<br />

8 UMWELTMONITORING / UMWELTÜBERWACHUNG<br />

(Überwachung der möglichen Auswirkungen von Bauleitplänen gemäß Anlage zu<br />

§ 2 Abs. 4 und § 2a BauGB)<br />

Folgende mögliche Auswirkungen sollen maßnahmenbezogen (vgl. Kap. 5) überwacht werden<br />

(Beschreibung der geplanten Maßnahmen des Umweltmonitoring):<br />

a) Vollzug, Durchführung und Effizienz- / Wirksamkeitskontrolle der naturschutzfachlichen bzw. –<br />

rechtlichen Vermeidungs-, Verminderungs- sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

(Grünordnerische Maßnahmen gemäß Kap. 5.1, inkl. externe Kompensation):<br />

Überwachungszeitpunkte (ab Rechtswirksamkeit des <strong>Bebauungsplan</strong>es): alle 5 Jahre bis zur<br />

vollständigen Umsetzung sämtlicher geplanten zulässigen baulichen Nutzungen und Anlagen<br />

Zuständigkeiten: <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Dernau</strong>, <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Altenahr</strong>,<br />

Naturschutzbehörde<br />

Gutachter / Umweltprüfer: Sachverständiger für Naturschutz<br />

Überwachungsmethode /-verfahren: Bestandsaufnahme / Flächenbegehung<br />

Überwachungsgrund: Überprüfung der Eingriffsregelung<br />

b) Überwachung der Schallschutzmaßnahmen (vgl. Kap. 5.2):<br />

Überwachungszeitpunkte / -verfahren: Baugenehmigungen<br />

Zuständigkeiten: <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Dernau</strong>, <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Altenahr</strong><br />

Überwachungsgrund: Vermeidung von Lärmauswirkungen<br />

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c) Überwachung sonstiger,insbesondere nicht vorhersehbarer nachteiliger Umweltauswirkungen:<br />

Überwachungszeitpunkte (ab Rechtswirksamkeit des <strong>Bebauungsplan</strong>es): alle 5 Jahre bis zur<br />

vollständigen Umsetzung sämtlicher geplanten zulässigen baulichen Nutzungen und Anlagen<br />

Zuständigkeiten: <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Dernau</strong>, <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Altenahr</strong>,<br />

Naturschutzbehörde, Abwasserwerk Mittelahr<br />

Überwachungsmethode /-verfahren: Grundstücksbegehungen, Auswertung eingehender<br />

Informationen von Dritten, Kontrolle der im Rahmen der Umweltprüfung angewandten<br />

Erhebungs-, Prognose- und Bewertungsverfahren und deren Ergebnisse, sonstige geeignete<br />

Maßnahmen<br />

Überwachungsgrund: Vermeidung von erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt<br />

9 UMWELTVERFAHREN / UMWELTTECHNIK<br />

(Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren<br />

gemäß Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB)<br />

Die schalltechnische Untersuchung (ISU 2009) erfolgte auf der Grundlage der folgenden<br />

wichtigsten Berechnungs-, Daten- und Beurteilungsgrundlagen:<br />

- Angaben zu Wohnungen (<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Altenahr</strong>, Juli 2009)<br />

- Übersicht über Gewerbebetriebe (<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Altenahr</strong>, Juli 2009)<br />

- Betriebsbefragungen (Juli / August 2009)<br />

- schalltechnische Ortsbesichtigung (Oktober 2009)<br />

- Parkplatzlärmstudie (6. überarbeitete Auflage, Bayerisches Landesamt für Umwelt,<br />

August 2007)<br />

- Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf<br />

Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und<br />

Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von<br />

Verbrauchermärkten (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, 2005)<br />

- Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von Lkw<br />

(Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen, 2000)<br />

- Zusammenfassung der Ergebnisse einer Modelluntersuchung zur Lärmsanierungsplanung<br />

(Hessische Landesanstalt für Umwelt)<br />

- DIN 18005-01 ‚Schallschutz im Städtebau. Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die<br />

Planung‘ (Juli 2002)<br />

- Beiblatt 1 ‚Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung‘ zur<br />

DIN 18005 - Teil 1 (Mai 1987)<br />

- Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm (August 1998)<br />

- DIN ISO 9613-2 ‚Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines<br />

Berechnungsverfahren‘, Entwurf (September 1997)<br />

- DIN 45691 ‚Geräuschkontingentierung‘ (Dezember 2006)<br />

- Durchführung schalltechnischer Modellrechnungen<br />

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Die DIN 18.005 (hier: ‚Vereinfachtes Ermittlungsverfahren für Lärmimmissionen zur DIN 18.005<br />

Schallschutz im Städtebau‘) diente auch bereits HARDTBERG 2008 zur seinerzeit zum Vorentwurf<br />

des <strong>Bebauungsplan</strong>s vorgenommenen Immissionsabschätzung.<br />

10 KENNTNISLÜCKEN / UMWELTRISIKEN<br />

(Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Umweltangaben gemäß Anlage zu<br />

§ 2 Abs. 4 und § 2a BauGB)<br />

Erhebliche Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Umweltangaben und / oder<br />

abschließend nicht aufklärbare erhebliche Umweltrisiken sind nach Abschluss der Umweltprüfung<br />

nicht zu verzeichnen.<br />

11 ZUSAMMENFASSUNG<br />

(Allgemein verständliche Zusammenfassung gemäß Anlage zu § 2 Abs. 4 und<br />

§ 2a BauGB)<br />

Neben der in den vorliegenden Umweltbericht unmittelbar integrierten Landschafts- und<br />

Grünordnungsplanung sowie NATURA 2000 – Verträglichkeitsprognose wurden im Rahmen der<br />

Umweltprüfung eine gesonderte schalltechnische Untersuchung erarbeitet. Hierbei wurden<br />

gängige, derzeit übliche Umweltverfahren und Techniken angewandt. Im Rahmen der aktuellen<br />

Grünordnungsplanung wurde auch auf Inhalte und Ergebnisse eines älteren landespflegerischeren<br />

Planungsbeitrages zurückgegriffen.<br />

Zur örtlichen Umwelt sind - über die genannten eigens zum <strong>Bebauungsplan</strong> erstellten<br />

Umweltgutachten und Fachplanungen hinaus - zahlreiche Vorgaben in bereits bestehenden<br />

Plänen, Fachaussagen und Gesetzen getroffen, welche im <strong>Bebauungsplan</strong> teils verbindlich zu<br />

berücksichtigen sind. Dies betrifft beispielsweise planungsrelevante umweltbezogene Ziele und<br />

Grundsätze der Landes- und Regionalplanung / Raumordnung (Regionaler Grünzug,<br />

Erholungsraum, Raum für den besonderen Schutz des Landschaftsbildes, landesweit bedeutsame<br />

historische Kulturlandschaft, Freiraumschutzgebiet).<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen des europäischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 sind nicht<br />

zu erwarten, obgleich sich im Umfeld des Plangebietes das FFH-Gebiet ‚Ahrtal‘ und das<br />

Vogelschutzgebiet ‚Ahrgebirge‘ befinden. Dies hat eine entsprechende Verträglichkeitsprognose<br />

zur vorliegenden Bauleitplanung ergeben. Demnach sind geschützte Lebensraumtypen örtlich<br />

nicht erfasst. Potentiell geschützte Arten / Artenvorkommen werden ebenfalls von der<br />

Bauleitplanung nicht berührt.<br />

Im Rahmen der Grünordnungsplanung zum Plangebiet fand ein potentialübergreifende<br />

Bestandsaufnahme von ‚Natur und Landschaft’ (einschließlich Biotopverbund) statt. Diese hat<br />

zusammenfassend ergeben, dass im Plangebiet überschlägig ein überwiegend geringes bis<br />

mittleres Eingriffsrisiko besteht, insbesondere aufgrund der entsprechenden Bedeutung für den<br />

örtlichen Arten- und Biotopschutz / Biotopverbund. Dennoch sind auch Parameter festzustellen,<br />

woraus erhöhte Auswirkungen auf ‚Natur und Landschaft‘ durch die vorliegende Bauleitplanung<br />

resultieren können; hierzu gehören u.a. das mögliche Vorhandensein empfindlicher<br />

wasserbeeinflusster Bodentypen mit zeitweilig oberflächennahen Grundwasservorkommen und /<br />

oder die (allerdings sehr seltene) Hochwassergefahr. Zudem besteht die mögliche Gefahr<br />

landschaftlich negativer Fernwirkungen durch die Planung.<br />

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Teil 2: Umweltbericht / Grünordnungsplan / NATURA 2000 - Verträglichkeitsprognose<br />

Die externen Kompensationsflächen weisen - resultierend aus den erfolgten Ermittlungen -<br />

zusammenfassend einen naturschutzfachlich verbesserungsbedürftigen Zustand von ‚Natur und<br />

Landschaft’ auf.<br />

Artenschutzkonflikte sind zusammenfassend nicht zu konstatieren.<br />

Aus den erfolgten grünordnerischen Bestandsaufnahmen ließen sich dann in der Folge<br />

landespflegerische Zielvorstellungen, beispielsweise Erhaltungsmaßnahmen bestimmter<br />

Biotoptypen ableiten. Während beim Plangebiet (= Baugebiet) diese naturschutzfachlichen<br />

Zielvorstellungen nur untergeordnet im <strong>Bebauungsplan</strong> berücksichtigt werden konnten, wurden<br />

diese bei den externen Kompensationsflächen vollständig bei der verbindlichen<br />

Maßnahmenfestlegung berücksichtigt.<br />

Bei vergleichender Nichtdurchführung der <strong>Bebauungsplan</strong>ung wäre zu erwarten, dass sich<br />

voraussichtlich an dem gegenwärtig ermittelten Zustand (‚Status-Quo-Prognose’) mittel- bis<br />

langfristig nichts, insbesondere beim derzeitigen Zustand von ‚Natur und Landschaft‘, erheblich<br />

verändern würde, d.h. das Plangebiet würde weiterhin vorwiegend als Weinbau- und bereits<br />

vorhandenes Gewerbegebiet genutzt werden.<br />

Der im Plangebiet bereits vorhandene Gewerbebestand wurde sämtlich bereits baurechtlich<br />

genehmigt; demnach sind diese bereits zulässigen Nutzungen im Rahmen der Eingriffsregelung<br />

nicht mehr zu berücksichtigen.<br />

Durch die vorliegende Grünordnungsplanung zum <strong>Bebauungsplan</strong> wurden Umweltmaßnahmen<br />

benannt, mit welchen noch zu erwartende Eingriffe in ‚Natur und Landschaft’, insbesondere durch<br />

neue Bodenversiegelung (bis zu ca. 1,55 ha) und Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds sowie<br />

der naturbezogenen Erholungsnutzung vermieden oder kompensiert werden können. Zu den<br />

wichtigsten diesbezüglichen grünordnerischen Maßnahmen im Plangebiet, welche verbindlich im<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> geregelt werden, gehören Festsetzungen zum Erhalt und zur Anpflanzung von<br />

Gehölzen. Die verbindlich im <strong>Bebauungsplan</strong> geregelten grünordnerischen Maßnahmen sowie vor<br />

allem die vertraglich zu regelnden externen Kompensationsmaßnahmen (Streuobstmaßnahmen) in<br />

einer Maßnahmenflächengesamtgröße von ca. 1,3 ha in gemeindeeigenen Grundstücken der<br />

<strong>Dernau</strong>er Gemarkung (Flur 10 - Flurstück 57/1 tw., Flur 8 – Flurstück 35 tw.) reichen letztlich<br />

voraussichtlich vollständig aus, die zu erwartenden Eingriffe in ‚Natur und Landschaft’ zu<br />

vermeiden und / oder zu kompensieren.<br />

Dennoch wären anderweitige grünordnerische Planungsmöglichkeiten grundsätzlich möglich.<br />

Demnach ließe sich – bei einer anderen <strong>Bebauungsplan</strong>konzeption - die externe Kompensation<br />

potentiell erheblich reduzieren.<br />

Auf der Grundlage der erfolgten Umweltprüfung im Zusammenhang mit einer schalltechnischen<br />

Untersuchung sind Schallschutzmaßnahmen erforderlich, insbesondere durch<br />

Geräuschkontingentierung, deren konkrete Einhaltung von Emissionskontingenten in den<br />

jeweiligen bauvorhabenbezogenen Genehmigungsverfahren zu überprüfen sind. Weitere<br />

Vorgaben des Lärmschutzes wurden hinsichtlich von Regelungen betriebsbezogener Wohnungen<br />

getroffen.<br />

Die umweltgerechte Abwasserentsorgung ist aufgrund der geplanten Maßnahmen ebenfalls<br />

gewährleistet (gesammelte Trennung von Schmutz- und Niederschlagswasser), insbesondere<br />

aufgrund der örtlich geplanten Maßnahmen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung.<br />

Es ist unter Berücksichtigung von Umweltmaßnahmen damit zusammenfassend nicht zu erwarten,<br />

dass durch die vorliegende Bauleitplanung – außerhalb des Naturschutzes - sonstige erhebliche<br />

Umweltauswirkungen – insbesondere auf die Menschengesundheit – eintreten werden, wenn auch<br />

mögliche (seltene) Lärmauswirkungen letztlich grundsätzlich nicht ganz auszuschließen sind.<br />

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Teil 2: Umweltbericht / Grünordnungsplan / NATURA 2000 - Verträglichkeitsprognose<br />

Hinsichtlich des zu erwartenden Verlusts von örtlichen Weinbauflächen verweist die <strong>Ortsgemeinde</strong><br />

<strong>Dernau</strong> auf anderweitig mögliche Ausweich- und Expansionsmöglichkeiten.<br />

Die mögliche langfristige Auswirkung der <strong>Bebauungsplan</strong>ung auf die Umwelt soll schließlich später<br />

überwacht werden; hierzu wurden bereits jetzt entsprechend geplante Überwachungsmaßnahmen<br />

zur Überprüfung der Naturschutz-Eingriffsregelung, zur Vermeidung von Lärmauswirkungen, sowie<br />

zur Überwachung sonstiger, insbesondere derzeit nicht vorhersehbarer nachteiliger<br />

Umweltauswirkungen festgelegt.<br />

�b2009-17-22 Umweltbericht Entwurf 1 Endausfertigung 1.doc/ga-bit/19.02.2010<br />

Seite 38<br />

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