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Gemeinde Altenberge – Flächennutzungsplan vom 28.05.1974 – 54 ...

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Schützenswerte Biotope werden mit Ausnahme des benachbarten Gewässerraumes nicht zusätzlich<br />

in Anspruch genommen. Der gesamte Änderungsbereich wird durch eine von der Landesanstalt für<br />

Ökologie, Bodenordnung und Forsten NRW (LÖBF) als „Biotopverbundfläche mit regionaler<br />

Bedeutung“ ausgewiesene Struktur überlagert. Eine gleichartige Ausweisung (entlang des<br />

Landwehrbaches) existiert auch im zentralen Bereich östlich bereits realisierter Industriestandorte.<br />

Eine angemessene Berücksichtigung des Landwehrbaches als Kernelement der Ausweisung kann und<br />

soll auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung erfolgen. Die Zuordnung von „Flächen für die<br />

Wasserwirtschaft“ zu den vorhandenen Gewässerstrukturen berücksichtigte bei vorangegangenen<br />

Planverfahren auch bereits das naturräumliche Potenzial.<br />

Um ggf. vorkommende planungsrelevante Arten berücksichtigen zu können, wurde eine ökologische<br />

Untersuchung 1 mit Erhebungen im Zeitraum von September 2009 bis Juni 2010 durchgeführt. Dabei<br />

wurden zwei artenschutzrechtlich relevante Arten (Feldsperling, Zwergfledermaus) ermittelt, die im<br />

Nahbereich des Änderungsbereiches beheimatet sind und Teillebensräume im Änderungsbereich<br />

haben. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung kann dieser Sachverhalt angemessen<br />

berücksichtigt werden.<br />

Das Landschaftsbild wird vor dem Hintergrund bereits zulässiger baulicher Anlagen in der westlichen<br />

Nachbarschaft nicht neuartig beeinträchtigt. Zur Integration in den Landschaftsraum ist eine<br />

randliche Eingrünung vorgesehen, die im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung fixiert werden<br />

soll.<br />

Die konkrete Art der Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen soll im nachfolgenden<br />

Bauleitplanverfahren festgelegt werden.<br />

1 Planungsbüro Hahm GmbH, Beurteilung des Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 78 „Kümper IV“ im Bereich der<br />

gewerblichen Entwicklungsstufen II und III der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altenberge</strong>, Osnabrück, 03.10. 2010<br />

<strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>vom</strong> <strong>28.05.1974</strong> <strong>–</strong> <strong>54</strong>. Änderung 7

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