Hausarbeit Gesundheits- und Sozialwirtschaft II ... - RheinAhrCampus
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England<br />
Restrictive Trade Practices Acts 1976 <strong>und</strong> 77 <strong>und</strong> Resale Prices Act 1976 befassen sich<br />
mit bestimmten Arten von Geschäftspraktiken, die generell als wettbewerbswidrig angesehen<br />
werden (forms legislation). Fair Trading Act 1973 <strong>und</strong> Competition Act 1980 beziehen<br />
sich dagegen auf bestimmte wettbewerbswidrige Auswirkungen von Geschäftspraktiken<br />
(effects legislation). Hervorzuheben ist, dass der Fair Trading Act 1973 das<br />
Verbraucherinteresse betont, obschon er nach dem zweiten Weltkrieg vor allem die<br />
Leistungsfähigkeit der englischen Industrie fördern sollte. Ausführliche gesetzliche<br />
Vorschriften finden sich über wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen (restrictive<br />
trading agreements), vertikale Preisbindung (resale price maintenance), Marktbeherrschung<br />
(monoply situations) <strong>und</strong> Unternehmenszusammenschlüsse (merger situations).<br />
Nach dem Beitritt Großbritanniens zur EG ist neben dem nationalen auch das europäische<br />
Kartellrecht zu beachten. Verfahren können gleichzeitig vor den nationalen Kartellbehörden<br />
<strong>und</strong> der EU-Kommission laufen. Im Falle eines Widerspruches hat das Gemeinschaftsrecht<br />
Vorrang. Section 5 (1) Restrictive Trade Practices Act 1976.<br />
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen (restrictive trading agreements) werden definiert<br />
als Vereinbarung mit bestimmten Wettbewerbsbeschränkungen zwischen zwei oder<br />
mehreren Personen, die im vereinigten Königreich Waren herstellen oder vertreiben. Hinsichtlich<br />
allgemeiner Wettbewerbsbeschränkungen gibt es keine gebräuchliche Begriffsdefinition,<br />
sondern nur eine Aufzählung bestimmter Arten von Wettbewerbsbeschränkungen<br />
bezüglich Preis, Preisempfehlung, Vertragsbedingungen, Warenmengen, Beschreibung von<br />
Waren, Herstellungsverfahren, räumliche <strong>und</strong> personelle Marktaufteilung.<br />
Der Competition Act 1980 führte ein informelles Verfahren ein, dass alle Handlungen als<br />
wettbewerbswidrig definiert, die eine Einschränkung, Verfälschung oder Verhinderung des<br />
Wettbewerbs in bezug auf Herstellung, Lieferung oder Erwerb von Waren bezwecken. Section<br />
2 (1) Competition Act 1980. Nicht wettbewerbswidrig sind alle Handlungen hinsichtlich<br />
der Lieferung oder Nichtlieferung von Waren außerhalb Englands, bestimmte Handlungen<br />
international tätiger See- <strong>und</strong> Lufttransportfirmen sowie Handlungen von Land-, Forst- <strong>und</strong><br />
Fischereiwirtschaftsverbänden, die nach dem Restrictive Trade Act 1976 beurteilt werden.<br />
10) Gilt das UN-Kaufrecht in Großbritannien?<br />
Nein, es gilt nationales Kaufrecht.<br />
Quellen:<br />
Englisches Handels- <strong>und</strong> Wirtschaftsrecht, 2. Auflage 1995<br />
Tribel / Hodgson / Kellenter / Müller