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Hausarbeit Gesundheits- und Sozialwirtschaft II ... - RheinAhrCampus

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Allgemeines:<br />

England<br />

In unserer Bearbeitung haben wir auch auf Erklärungen <strong>und</strong> Geschichtliches zurückgegriffen,<br />

denn die Besonderheit des englischen Rechtes besteht im sogenannten case law. Im Vordergr<strong>und</strong><br />

stehen die originären englischen Rechtsquellen: Gesetze <strong>und</strong> vor allem Entscheidungen<br />

der Richter. Der neueste Fall gibt stets das Recht wieder. Er ist gr<strong>und</strong>sätzlich nie falsch <strong>und</strong><br />

interpretiert ältere Fälle <strong>und</strong> Gesetze authentisch. Der Weg zum englischen Recht führt also<br />

über Fälle.<br />

1) Gibt es Regelungen zu Formerfordernissen <strong>und</strong> wenn ja, welche?<br />

Im englischen Recht wird zunächst zwischen zwei Arten von Verträgen unterschieden:<br />

sogenannte „Unter Siegel“ (<strong>und</strong>er seal / specialty) <strong>und</strong> einfache Verträge (simple contracts).<br />

Verträge mit Siegel haben meist die Form eines deed, was hier soviel bedeutet wie Urk<strong>und</strong>e.<br />

Der deed erfolgt schriftlich, ohne Gegenleistung. Es handelt sich hier um eine Eigenart des<br />

englischen Rechts ohne Entsprechung in Rechtssystemen anderer Länder. Darüber hinaus ist<br />

die notarielle oder gerichtliche Beglaubigung in England fremd. Ein deed muss unterschrieben,<br />

mit Siegel versehen sein <strong>und</strong> übergeben werden (signed, sealed and delivered). Das<br />

Siegel wird heutzutage nicht mehr physisch angebracht; es erfolgt der - unterschriebene -<br />

Aufdruck „L.S“ (locus sigilli). Wann von einem deed gesprochen werden kann, ist seit dem<br />

31. Juli 1990 in section 1 (2), (3) Law of Property (Miscellaneous Provisions) Act 1989<br />

geregelt.<br />

In Großbritannien besteht gr<strong>und</strong>sätzlich Formfreiheit, daher sind die große Mehrzahl im<br />

Handelsverkehr sogenannte simple contracts, die auch mündlich abgeschlossen werden<br />

können, jedoch eine Gegenleistung bieten müssen. Nur wenige einfache Verträge müssen<br />

schriftlich abgefasst sein. Dies gilt z.B. für<br />

Verbraucherkreditverträge (Section 43 ff Consumer Credit Act 1974)<br />

Seeversicherungsverträge (Section 22 Marine Insurance Act 1906)<br />

Sicherungsübereignungsverträge (vgl. Bills of Sale 1878, Amendment Act 1882)<br />

Zahlungsversprechen in einem Wechsel (Section 3, 17 Bills of Exchange Act 1882)<br />

Nach common law ist ein Vertrag <strong>und</strong>er seal notwendig, um ein Versprechen ohne<br />

Gegenleistung wirksam zu machen.<br />

Zum Abschluss eines Vertrages ist auch in Großbritannien Volljährigkeit erforderlich,<br />

allerdings können auch Minderjährige durch Verträge verpflichtet werden, wenn es um<br />

necessities – für den Minderjährigen notwendige Dinge – geht.


England<br />

Dem besonderen Gegenstand der Geisteskrankheit wird nach britischem Recht nicht so viel<br />

Bedeutung beigemessen wie nach deutschem BGB.<br />

2) Gibt es ein Sonderrecht für Kaufleute?<br />

Handelsrecht ist zu einem großen Teil Vertragsrecht. Für die Kaufleute gilt in Großbritannien<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich das allgemeine Vertragsrecht law of contract. Kaufmännische Sonderrechte<br />

finden sich nur in Ausnahmefällen, sodass nicht auf ein eigenständiges Handelsvertragsrecht<br />

geschlossen werden kann. Im kaufmännischen Bereich wird davon ausgegangen, dass die beiden<br />

Parteien einer Vereinbarung rechtlichen Bindungswillen haben (the intention to create a<br />

legal relationship).<br />

Englische Kaufleute sehen häufig davon ab, ihre vertraglichen Beziehungen schriftlich zu<br />

fixieren. Bezüglich mündlicher Abreden diskriminiert englisches Recht die betreffenden Parteien<br />

nicht. Kommt es zu schriftlichen Ausarbeitungen, werden diese selten von den Kauf-<br />

leuten selbst erstellt; sie bedienen sich dazu eher eines Juristen. Merkmal englischer Verträge<br />

ist deren Genauigkeit <strong>und</strong> Präzisierung, andererseits sind sie erheblich länger <strong>und</strong> umständlich<br />

als solche fremder Nationen. Dies resultiert daraus, dass versucht wird, so viele Einzelheiten<br />

wie möglich ausdrücklich zu regeln. (vgl. The Encyclopedia of Forms and Precedents, 42<br />

ständig aktualisierte Bände für das englische Zivilrecht)<br />

3) Wo <strong>und</strong> wie ist der Verbraucherschutz verankert?<br />

Der Gesetzgeber hat das im Wettbewerbsrecht lückenhafte common law durch einzelne<br />

Vorschriften ergänzt. So hält der Trade Descriptions Act 1968 strafrechtliche Sanktionen<br />

bereit, wenn im Geschäftsverkehr Waren falsch beschriftet oder bezeichnet wurden. Zivilrechtliche<br />

Ansprüche können auf dieses Gesetz nicht gestützt werden. Als Warenkennzeichnung<br />

werden beispielsweise Angaben über Menge, Größe, Gewicht, Material, Herstellungsverfahren,<br />

Eigenschaften, Prüfungen angesehen. Jedoch fallen auch falsche oder irreführende<br />

Preisangaben <strong>und</strong> sogar Täuschungen über vom Königshaus verliehene Auszeichnungen<br />

darunter. Ebenso ist die Einfuhr von Gütern mit falscher Ursprungsbezeichnung oder Verletzung<br />

von Warenzeichen verboten. Ein Gesetz aus dem Jahre 1972 fordert darüber hinaus,<br />

dass das ausländische Herkunftsland auf importierten Waren deutlich ersichtlich sein muss.<br />

Der Weights and Measures Act 1985 – Nachfolger der Gesetze aus 1963 <strong>und</strong> 1976 –<br />

ermächtigt das Wirtschaftsministerium, Vorschriften über die Abgabe von Maßen <strong>und</strong><br />

Gewichten zu erlassen. Auch Ladenschlusszeiten sind gesetzlich geregelt.


England<br />

Mithilfe des Fair Trading Act 1973 wollte der Gesetzgeber gegen unlautere Wettbewerbshandlungen<br />

– unfair or fraudulent trading – vorgehen <strong>und</strong> hatte dabei vor allem den<br />

Verbraucherschutz zur Maxime. Hierzu werden drei Verfahren unterschieden: zum einen<br />

kann der Minister oder Director General of Fair Trading dem Consumer Protection<br />

Advisory Commitee (Beratender Ausschuss für Fragen des Verbraucherschutzes) bestimmte<br />

Verhaltensweisen gegenüber Verbrauchern darlegen.<br />

Dies bezieht sich auf Fälle im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren oder dem<br />

Angebot von gewerblichen Leistungen, die sich auf Preise <strong>und</strong> Vertragsbedingungen,<br />

Werbung, Verkaufsförderung, Verpackung, Zahlung, Inkasso <strong>und</strong> Sicherung der<br />

Kaufpreisforderung beziehen. Mit der Vorlage kann der Minister oder Director General<br />

eigene Empfehlungen aussprechen; dann entscheidet das Gremium, ob das dargelegte<br />

Verhalten wirtschaftlich die Interessen des Verbrauchers beeinträchtigt. – Ist dies der Fall,<br />

kann der Secretary of State durch Rechtsverordnung die Handelsgepflogenheiten verbieten<br />

oder einschränken. Dazu ist die Zustimmung des Unter- <strong>und</strong> Oberhauses notwendig.<br />

Außerdem hat der Director General die Möglichkeit, einen Be-richt des Ausschusses für<br />

Fragen des Verbraucherschutzes zu beantragen. Das Gesetz gibt ihm zudem ein Verfahren an<br />

die Hand, um gegen unlautere Praktiken vorzugehen. So kann er vor dem Restrictive Trade<br />

Practices Court oder dem Country Court Verfahren gegen Personen anstrengen, die durch<br />

ihr – unfaires -Geschäftsverhalten wirtschaftliche Interessen oder gar die Ges<strong>und</strong>heit von<br />

Verbrauchern oder anderen Verbrauchsinteressenten beein-trächtigen. - Wenn also<br />

strafrechtliche Vorschriften, vertragliche oder andere Verpflichtungen verletzt wurden <strong>und</strong><br />

der Verursacher sich weigert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Wer gegen eine solche<br />

gerichtliche Verfügung verstößt, macht sich strafbar (contempt of court) <strong>und</strong> kann mit<br />

Geldstrafe oder Freiheitsentzug bestraft werden.<br />

4) Gibt es Regelungen zur Gewährleistung im Kaufrecht <strong>und</strong> wie sind diese<br />

ausgestattet?<br />

Qualität:<br />

Auch nach englischem Recht ist der Verkäufer zur Lieferung mangelfreier Ware verpflichtet.<br />

Ursprünglich beruhte das Recht in England auf dem Gedanken des caveat emptor. Demnach<br />

standen dem Käufer Gewährleistungsansprüche nur im Falle vertraglicher Vorsorge zu. Dem<br />

hatte bereits 1893 der Sale of Goods Act ein Ende bereitet, nach dem zuvor das common law<br />

in Einzelfragen Abhilfe geschaffen hatte. Durch den Sale of Goods Act 1979 wurde die<br />

Rechtstellung des Käufers weiter verbessert <strong>und</strong> damit die alte Maxime caveat emptor<br />

endgültig durch die neue caveat venditor ersetzt.


England<br />

Quantität:<br />

Der Verkäufer ist durch den Sale of Goods Act 1979 verpflichtet, die vertraglich festgesetzte<br />

Menge zu liefern. Mit Ausnahme der „de-minimis-Regel“ stellt jede noch so geringe Mengenabweichung<br />

eine wesentliche Vertragsverletzung dar. Diese berechtigt den Käufer, die gesamte<br />

Lieferung zurückzuweisen; (section 30). Nimmt der Käufer eine Minder- oder Mehrlieferung<br />

an, so zahlt er einen entsprechend angepassten Kaufpreis. Eine Mengenabweichung gilt<br />

nur dann als unerheblich, wenn sie bei höchstens 1 % liegt.-Weitere Einschränkungen im<br />

Kaufrecht können sich aus Handelsbräuchen, besonderen Vereinbarungen oder den<br />

Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien ergeben.<br />

Beim Kauf nach Beschreibung (sale by description) hat der Verkäufer ein weitreichendes<br />

Pflichtprogramm. Dem Ursprung nach handelte es sich um Ware, die der Käufer nicht persönlich<br />

in Augenschein genommen hatte; etwa bei einer Katalogbestellung. Später wurde<br />

jedoch auch der Kauf in einem Warenhaus oder Supermarkt als sale by description definiert.<br />

Nach dem heutigen Verständnis gilt jeder Kauf einer Gattungssache als Kauf nach Beschreibung.<br />

Nur wenn der Käufer einen bestimmten individuellen Gegenstand zu erwerben gedenkt,<br />

fehlt es an diesen Voraussetzungen. Daran wird deutlich, dass der sale of description beispielsweise<br />

nicht mit der Zusicherung von Eigenschaften nach § 459, 2 BGB der B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland verglichen werden kann. Eine Ware wird bereits als fehlerhaft deklariert,<br />

wenn sie nicht mit der Beschreibung übereinstimmt; daraus ergibt sich eine sehr strikte<br />

Haftung für den Verkäufer, da es rasch zu Abweichungen kommen kann <strong>und</strong> die Vorschriften<br />

sowohl für den Handel als auch unter Privatleuten gelten. Haben Waren einen bestimmten<br />

Handelsnamen, ist dies der Qualitätsmaßstab, auch wenn die wörtliche Bedeutung eine andere<br />

ist. Die Haftung des Verkäufers entfällt auch dann nicht, wenn der Käufer den Mangel kennt.<br />

Handelsübliche Qualität:<br />

Im Zentrum der Gewährleistungsregelung steht section 14 Sale of Goods Act 1979. Die Vorschrift<br />

betreffend die handelsübliche Ware (merchantible quality) gilt für Verkäufe, die der<br />

Verkäufer im Rahmen seines Geschäftsbetriebes tätigt. Section 14 setzt den Standard für Neuware<br />

ebenso wie für den gewerblichen Verkauf von Gebrauchsgütern (auch KFZ).


England<br />

Kauf nach Muster:<br />

Besondere Gewährleistungsregeln gelten beim kauf nach Muster (sale by sample), Gemäß<br />

section 15 (1) Sale of Goods Act 1979 liegt ein solcher sale by sample vor, wenn dies<br />

vertraglich fixiert wurde. Dies versteht sich dahingehend, dass ein Kauf nach Muster nicht in<br />

jedem Fall gegeben ist, wenn dem Käufer ein Vergleichsstück präsentiert wurde. Vielmehr<br />

müssen sich die Parteien darüber einig gewesen sein, dass die zu liefernde Ware diesem<br />

Muster entsprechen soll. Andernfalls würde es sich um einen Kauf nach Beschreibung (sale<br />

by description) handeln.<br />

Haftungsausschluss:<br />

Der Verkäufer hat die Möglichkeit, seine Haftung – auch durch AGB – auszuschließen.<br />

Allerdings sind die Ausschlussklauseln (non-consumer sales) nur dann wirksam, wenn sie<br />

angemessen sind <strong>und</strong> bei Kaufverträgen mit Verbrauchern gr<strong>und</strong>sätzlich nicht bindend,<br />

sondern nur bei Beziehungen zwischen Kaufleuten.<br />

5) Welche Kreditsicherungsmittel sieht die Rechtsordnung für bewegliches (z.B.<br />

Eigentumsvorbehalt) <strong>und</strong> unbewegliches Vermögen (z.B. Gr<strong>und</strong>schuld) vor?<br />

Unter einem pledge oder pawn ist die Überlassung des Besitzes an einem Gegenstand zur<br />

Sicherung einer Forderung zu verstehen; er ist die älteste Sicherheit der Rechtsordnung <strong>und</strong><br />

entspricht in Konstruktion <strong>und</strong> Funktion dem deutschen Faustpfand. vgl. Bills of Sale Act<br />

1878, 1882 für Sicherungsübereignungen. Von einer mortage unterscheidet sich ein pledge in<br />

zweierlei Hinsicht: zum einen findet eine Eigentumsübertragung nicht statt, zum anderen wird<br />

dem Sicherungsnehmer zwingend Besitz eingeräumt. Ein pledge kann nur an solchen Gegenständen<br />

bestellt werden, die überhaupt die Voraussetzungen einer Besitzübertragung erfüllen.<br />

Es handelt sich meist um bewegliche Gegenstände (personal chattels) <strong>und</strong> umlauffähige<br />

Wertpapiere (negotiable instruments), also etwa Wechsel, Inhaberaktien, Inhaberschuldverschreibungen<br />

oder bestimmte Arten von Versicherungspolicen. Obwohl theoretisch<br />

möglich, gibt es heutzutage keine pledges mehr an Gr<strong>und</strong>stücken.<br />

Eigentumsvorbehalt:<br />

Die wichtigste Regelung über den Zeitpunkt des Eigentumsübergangs ist der Eigentumsvorbehalt<br />

des Verkäufers. Das Gesetz spricht von reservation of right of disposal; gebräuchlich<br />

sind außerdem reservation of title <strong>und</strong> reservation of ownership. Eine einschlägige<br />

Gerichtsentscheidung zum Eigentumsvorbehalt gab es in England erst im Jahre 1976. Dem<br />

Namen dieser Entscheidung zufolge werden Regelungen zu dem Themengebiet auch in<br />

jüngster Zeit noch als Romalpha2-Klausel bezeichnet („bis zur vollständigen Bezahlung<br />

bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers.“) Es ist anerkannt, dass der Verkäufer den Eigentumsübergang<br />

auch von der Bezahlung aller Schulden abhängig machen kann.


England<br />

Section 19 Sale of Goods Act 1979 erkennt mit dem Warenkaufgesetz den<br />

Eigentumsvorbehalt aus-drücklich an. Demnach kann der Verkäufer den Verkauf einer<br />

Spezialsache als auch einer Gattungssache den Übergang des Eigentums von der Erfüllung<br />

bestimmter Bedingungen abhängig machen. Weder die Übergabe an den Käufer noch an eine<br />

Transportperson oder einen Treuhänder führen dann den Wechsel der Rechtsinhaberschaft<br />

herbei. Der Zeitpunkt des Übergangs sollte vertraglich festgelegt sein. Enthält dieser keine<br />

ausdrückliche Be-stimmung, wechselt nach section 18 Rule 1 Sale of Goods Act 1979 das<br />

Eigentum schon mit dem Abschluss des Kaufvertrages. Ein Eigentumsvorbehalt muss also bei<br />

Vertragsabschluss ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart werden.<br />

Bürgschaft:<br />

Ein Bürgschaftsvertrag (contract of suretyship oder contract of gurantee) ist auch in<br />

Großbritannien wichtiges obligatorisches Sicherungsmittel, insbesondere von Banken.<br />

Export Credit Gurantees:<br />

Kreditversicherungen werden von einer privaten Versicherungsgesellschaft vergeben;<br />

heutzutage von der NCM Credit Insurance Ltd.. Es handelt sich hier um die im Vereinigten<br />

Königreich tätige Tochtergesellschaft eines international operierenden Versicherers.<br />

6) Gibt es Regelungen über die Zulässigkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen?<br />

Zunehmend gewinnen AGB auch in England an Bedeutung. Die englischen Kaufleute versuchen,<br />

das allgemeine Vertragsrecht zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Hierfür besteht in<br />

England mehr Anlass als auf dem europäischen Kontinent, da englisches Vertragsrecht in<br />

seiner Haftung gr<strong>und</strong>sätzlich verschuldungsunabhängig ist. Allerdings sind Bedingungen<br />

solcherart (standard form contracts, general terms and conditions, früher auch contracts<br />

of adhesion genannt), nicht in jeder Branche üblich. So haben zum Beispiel englische Banken<br />

keine vorformulierten Bankbedingungen für ihre K<strong>und</strong>en, wohingegen die AGB in der Baubranche<br />

seit eh <strong>und</strong> je eine wichtige Rolle spielen. Fast immer werden dort die vom Joint<br />

Contracts Tribunal erarbeiteten Standard Forms of Building Contract vereinbart, die in<br />

ihrer Bedeutung an die deutsche VOB heranreichen. Die englischen AGB beinhalten – wie<br />

allgemein üblich – ebenfalls die drei Fragen nach Einbeziehung, Auslegung <strong>und</strong> Inhaltskontrolle.<br />

Die Gerichte bevorzugen frei ausgehandelte Vertragsbedingungen <strong>und</strong> versuchen<br />

deshalb, die Geltung eines aufgestellten Vertragswerkes einzuschränken. Bisher konzentrierte<br />

sich deren Aufmerksamkeit auf die Einbeziehung (incorporation) <strong>und</strong> Auslegung (construction).<br />

Dagegen beabsichtigt der Gesetzgeber mit seinem Unfair Contract Terms Act<br />

1977, gültig seit Februar 1978, eine Betonung der Inhaltskontrolle.


England<br />

7) Wie wird das Eigentum an Gr<strong>und</strong>stücken übertragen?<br />

Gr<strong>und</strong>stücksverträge sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich abgefasst wurden <strong>und</strong> die Urk<strong>und</strong>e<br />

den gesamten Vertragsinhalt, auf den sich die Parteien verständigt haben, enthält. Section<br />

2 Law of Property (Miscellaneous Provisions) Act 1989. Nach common law ist ein<br />

Vertrag <strong>und</strong>er seal zur dinglichen Übertragung des Eigentums an Gr<strong>und</strong>stücken erforderlich.<br />

Section 52, 54 Law of Property Act 1925. Es gibt kein Gr<strong>und</strong>buch in England. Der Besitzer<br />

erhält lediglich eine Urk<strong>und</strong>e, in der Eigentümer, ggf. Darlehensgeber <strong>und</strong> die Rechte Dritter<br />

(Wegerecht) eingetragen sind. Registrierung der Urk<strong>und</strong>en erfolgt im HM Land Registery.<br />

Der Begriff mortage wird fälschlicherweise häufig mit der deutschen “Hypothek”<br />

gleichgesetzt. Denn anders als eine Hypothek kann eine mortage (=gesichertes Darlehen)<br />

auch an bewegliche Sachen (chattells) bestellt werden.<br />

8) Welche Stellung haben die Gläubiger im Insolvenzfall?<br />

1. Stellung: Insolvenzverwalter<br />

2. Stellung: Finanzamt (Mehrwertsteuer – Körperschaftssteuer – Lohnsteuer)<br />

3. Stellung: Gesicherte Darlehen (Bank)<br />

4. Stellung: Arbeitnehmer<br />

5. Stellung: normale Verbindlichkeiten<br />

6. Stellung: vorrangige Anteile<br />

7. Stellung: normale Anteile<br />

Insolvenz Act 1986<br />

9) Gibt es ein geschriebenes Wettbewerbsrecht <strong>und</strong> wie sind dessen Gr<strong>und</strong>strukturen?<br />

Hier kann nur von Wettbewerbsregeln gesprochen werden. Enthalten sind diese in<br />

verschiedenen Gerichtsurteilen. Das common law stand Wettbewerbsbeschränkungen<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich feindlich gegenüber. Die doctrine of restraint and trade existiert seit dem<br />

Mittelalter <strong>und</strong> besagt, dass unangemessenen Beschränkungen der wirtschaftlichen<br />

Betätigungsfreiheit (Arbeitsmarkt <strong>und</strong> Handel) unwirksam sind.<br />

Nach dem zweiten Weltkrieg überließ der englische Gesetzgeber die Regelung der<br />

Wettbewerbsordnung nicht mehr dem Richterrecht, sonder beeinflusste durch die<br />

Verstaatlichung der Kohlen- <strong>und</strong> Stahlproduktion <strong>und</strong> Festlegung von Höchstpreisen<br />

(National Board for Prices and Income) die nationale Wettbewerbsstruktur. Darüber hinaus<br />

existiert eine anti-trust Gesetzgebung, die in folgenden Gesetzen niedergelegt ist: Restrictive<br />

Trade Practices Acts 1976 <strong>und</strong> 77, Resale Prices Act 1976, Fair Trading Act 1973 <strong>und</strong> der<br />

Competition Act 1980. Diese Gesetze folgen weder amerikanischen noch kontinentaleuropäischem<br />

Vorbild <strong>und</strong> lassen sich in zwei Kategorien einteilen:


England<br />

Restrictive Trade Practices Acts 1976 <strong>und</strong> 77 <strong>und</strong> Resale Prices Act 1976 befassen sich<br />

mit bestimmten Arten von Geschäftspraktiken, die generell als wettbewerbswidrig angesehen<br />

werden (forms legislation). Fair Trading Act 1973 <strong>und</strong> Competition Act 1980 beziehen<br />

sich dagegen auf bestimmte wettbewerbswidrige Auswirkungen von Geschäftspraktiken<br />

(effects legislation). Hervorzuheben ist, dass der Fair Trading Act 1973 das<br />

Verbraucherinteresse betont, obschon er nach dem zweiten Weltkrieg vor allem die<br />

Leistungsfähigkeit der englischen Industrie fördern sollte. Ausführliche gesetzliche<br />

Vorschriften finden sich über wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen (restrictive<br />

trading agreements), vertikale Preisbindung (resale price maintenance), Marktbeherrschung<br />

(monoply situations) <strong>und</strong> Unternehmenszusammenschlüsse (merger situations).<br />

Nach dem Beitritt Großbritanniens zur EG ist neben dem nationalen auch das europäische<br />

Kartellrecht zu beachten. Verfahren können gleichzeitig vor den nationalen Kartellbehörden<br />

<strong>und</strong> der EU-Kommission laufen. Im Falle eines Widerspruches hat das Gemeinschaftsrecht<br />

Vorrang. Section 5 (1) Restrictive Trade Practices Act 1976.<br />

Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen (restrictive trading agreements) werden definiert<br />

als Vereinbarung mit bestimmten Wettbewerbsbeschränkungen zwischen zwei oder<br />

mehreren Personen, die im vereinigten Königreich Waren herstellen oder vertreiben. Hinsichtlich<br />

allgemeiner Wettbewerbsbeschränkungen gibt es keine gebräuchliche Begriffsdefinition,<br />

sondern nur eine Aufzählung bestimmter Arten von Wettbewerbsbeschränkungen<br />

bezüglich Preis, Preisempfehlung, Vertragsbedingungen, Warenmengen, Beschreibung von<br />

Waren, Herstellungsverfahren, räumliche <strong>und</strong> personelle Marktaufteilung.<br />

Der Competition Act 1980 führte ein informelles Verfahren ein, dass alle Handlungen als<br />

wettbewerbswidrig definiert, die eine Einschränkung, Verfälschung oder Verhinderung des<br />

Wettbewerbs in bezug auf Herstellung, Lieferung oder Erwerb von Waren bezwecken. Section<br />

2 (1) Competition Act 1980. Nicht wettbewerbswidrig sind alle Handlungen hinsichtlich<br />

der Lieferung oder Nichtlieferung von Waren außerhalb Englands, bestimmte Handlungen<br />

international tätiger See- <strong>und</strong> Lufttransportfirmen sowie Handlungen von Land-, Forst- <strong>und</strong><br />

Fischereiwirtschaftsverbänden, die nach dem Restrictive Trade Act 1976 beurteilt werden.<br />

10) Gilt das UN-Kaufrecht in Großbritannien?<br />

Nein, es gilt nationales Kaufrecht.<br />

Quellen:<br />

Englisches Handels- <strong>und</strong> Wirtschaftsrecht, 2. Auflage 1995<br />

Tribel / Hodgson / Kellenter / Müller

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