Hausarbeit Gesundheits- und Sozialwirtschaft II ... - RheinAhrCampus
Hausarbeit Gesundheits- und Sozialwirtschaft II ... - RheinAhrCampus
Hausarbeit Gesundheits- und Sozialwirtschaft II ... - RheinAhrCampus
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Allgemeines:<br />
England<br />
In unserer Bearbeitung haben wir auch auf Erklärungen <strong>und</strong> Geschichtliches zurückgegriffen,<br />
denn die Besonderheit des englischen Rechtes besteht im sogenannten case law. Im Vordergr<strong>und</strong><br />
stehen die originären englischen Rechtsquellen: Gesetze <strong>und</strong> vor allem Entscheidungen<br />
der Richter. Der neueste Fall gibt stets das Recht wieder. Er ist gr<strong>und</strong>sätzlich nie falsch <strong>und</strong><br />
interpretiert ältere Fälle <strong>und</strong> Gesetze authentisch. Der Weg zum englischen Recht führt also<br />
über Fälle.<br />
1) Gibt es Regelungen zu Formerfordernissen <strong>und</strong> wenn ja, welche?<br />
Im englischen Recht wird zunächst zwischen zwei Arten von Verträgen unterschieden:<br />
sogenannte „Unter Siegel“ (<strong>und</strong>er seal / specialty) <strong>und</strong> einfache Verträge (simple contracts).<br />
Verträge mit Siegel haben meist die Form eines deed, was hier soviel bedeutet wie Urk<strong>und</strong>e.<br />
Der deed erfolgt schriftlich, ohne Gegenleistung. Es handelt sich hier um eine Eigenart des<br />
englischen Rechts ohne Entsprechung in Rechtssystemen anderer Länder. Darüber hinaus ist<br />
die notarielle oder gerichtliche Beglaubigung in England fremd. Ein deed muss unterschrieben,<br />
mit Siegel versehen sein <strong>und</strong> übergeben werden (signed, sealed and delivered). Das<br />
Siegel wird heutzutage nicht mehr physisch angebracht; es erfolgt der - unterschriebene -<br />
Aufdruck „L.S“ (locus sigilli). Wann von einem deed gesprochen werden kann, ist seit dem<br />
31. Juli 1990 in section 1 (2), (3) Law of Property (Miscellaneous Provisions) Act 1989<br />
geregelt.<br />
In Großbritannien besteht gr<strong>und</strong>sätzlich Formfreiheit, daher sind die große Mehrzahl im<br />
Handelsverkehr sogenannte simple contracts, die auch mündlich abgeschlossen werden<br />
können, jedoch eine Gegenleistung bieten müssen. Nur wenige einfache Verträge müssen<br />
schriftlich abgefasst sein. Dies gilt z.B. für<br />
Verbraucherkreditverträge (Section 43 ff Consumer Credit Act 1974)<br />
Seeversicherungsverträge (Section 22 Marine Insurance Act 1906)<br />
Sicherungsübereignungsverträge (vgl. Bills of Sale 1878, Amendment Act 1882)<br />
Zahlungsversprechen in einem Wechsel (Section 3, 17 Bills of Exchange Act 1882)<br />
Nach common law ist ein Vertrag <strong>und</strong>er seal notwendig, um ein Versprechen ohne<br />
Gegenleistung wirksam zu machen.<br />
Zum Abschluss eines Vertrages ist auch in Großbritannien Volljährigkeit erforderlich,<br />
allerdings können auch Minderjährige durch Verträge verpflichtet werden, wenn es um<br />
necessities – für den Minderjährigen notwendige Dinge – geht.
England<br />
Dem besonderen Gegenstand der Geisteskrankheit wird nach britischem Recht nicht so viel<br />
Bedeutung beigemessen wie nach deutschem BGB.<br />
2) Gibt es ein Sonderrecht für Kaufleute?<br />
Handelsrecht ist zu einem großen Teil Vertragsrecht. Für die Kaufleute gilt in Großbritannien<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich das allgemeine Vertragsrecht law of contract. Kaufmännische Sonderrechte<br />
finden sich nur in Ausnahmefällen, sodass nicht auf ein eigenständiges Handelsvertragsrecht<br />
geschlossen werden kann. Im kaufmännischen Bereich wird davon ausgegangen, dass die beiden<br />
Parteien einer Vereinbarung rechtlichen Bindungswillen haben (the intention to create a<br />
legal relationship).<br />
Englische Kaufleute sehen häufig davon ab, ihre vertraglichen Beziehungen schriftlich zu<br />
fixieren. Bezüglich mündlicher Abreden diskriminiert englisches Recht die betreffenden Parteien<br />
nicht. Kommt es zu schriftlichen Ausarbeitungen, werden diese selten von den Kauf-<br />
leuten selbst erstellt; sie bedienen sich dazu eher eines Juristen. Merkmal englischer Verträge<br />
ist deren Genauigkeit <strong>und</strong> Präzisierung, andererseits sind sie erheblich länger <strong>und</strong> umständlich<br />
als solche fremder Nationen. Dies resultiert daraus, dass versucht wird, so viele Einzelheiten<br />
wie möglich ausdrücklich zu regeln. (vgl. The Encyclopedia of Forms and Precedents, 42<br />
ständig aktualisierte Bände für das englische Zivilrecht)<br />
3) Wo <strong>und</strong> wie ist der Verbraucherschutz verankert?<br />
Der Gesetzgeber hat das im Wettbewerbsrecht lückenhafte common law durch einzelne<br />
Vorschriften ergänzt. So hält der Trade Descriptions Act 1968 strafrechtliche Sanktionen<br />
bereit, wenn im Geschäftsverkehr Waren falsch beschriftet oder bezeichnet wurden. Zivilrechtliche<br />
Ansprüche können auf dieses Gesetz nicht gestützt werden. Als Warenkennzeichnung<br />
werden beispielsweise Angaben über Menge, Größe, Gewicht, Material, Herstellungsverfahren,<br />
Eigenschaften, Prüfungen angesehen. Jedoch fallen auch falsche oder irreführende<br />
Preisangaben <strong>und</strong> sogar Täuschungen über vom Königshaus verliehene Auszeichnungen<br />
darunter. Ebenso ist die Einfuhr von Gütern mit falscher Ursprungsbezeichnung oder Verletzung<br />
von Warenzeichen verboten. Ein Gesetz aus dem Jahre 1972 fordert darüber hinaus,<br />
dass das ausländische Herkunftsland auf importierten Waren deutlich ersichtlich sein muss.<br />
Der Weights and Measures Act 1985 – Nachfolger der Gesetze aus 1963 <strong>und</strong> 1976 –<br />
ermächtigt das Wirtschaftsministerium, Vorschriften über die Abgabe von Maßen <strong>und</strong><br />
Gewichten zu erlassen. Auch Ladenschlusszeiten sind gesetzlich geregelt.
England<br />
Mithilfe des Fair Trading Act 1973 wollte der Gesetzgeber gegen unlautere Wettbewerbshandlungen<br />
– unfair or fraudulent trading – vorgehen <strong>und</strong> hatte dabei vor allem den<br />
Verbraucherschutz zur Maxime. Hierzu werden drei Verfahren unterschieden: zum einen<br />
kann der Minister oder Director General of Fair Trading dem Consumer Protection<br />
Advisory Commitee (Beratender Ausschuss für Fragen des Verbraucherschutzes) bestimmte<br />
Verhaltensweisen gegenüber Verbrauchern darlegen.<br />
Dies bezieht sich auf Fälle im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren oder dem<br />
Angebot von gewerblichen Leistungen, die sich auf Preise <strong>und</strong> Vertragsbedingungen,<br />
Werbung, Verkaufsförderung, Verpackung, Zahlung, Inkasso <strong>und</strong> Sicherung der<br />
Kaufpreisforderung beziehen. Mit der Vorlage kann der Minister oder Director General<br />
eigene Empfehlungen aussprechen; dann entscheidet das Gremium, ob das dargelegte<br />
Verhalten wirtschaftlich die Interessen des Verbrauchers beeinträchtigt. – Ist dies der Fall,<br />
kann der Secretary of State durch Rechtsverordnung die Handelsgepflogenheiten verbieten<br />
oder einschränken. Dazu ist die Zustimmung des Unter- <strong>und</strong> Oberhauses notwendig.<br />
Außerdem hat der Director General die Möglichkeit, einen Be-richt des Ausschusses für<br />
Fragen des Verbraucherschutzes zu beantragen. Das Gesetz gibt ihm zudem ein Verfahren an<br />
die Hand, um gegen unlautere Praktiken vorzugehen. So kann er vor dem Restrictive Trade<br />
Practices Court oder dem Country Court Verfahren gegen Personen anstrengen, die durch<br />
ihr – unfaires -Geschäftsverhalten wirtschaftliche Interessen oder gar die Ges<strong>und</strong>heit von<br />
Verbrauchern oder anderen Verbrauchsinteressenten beein-trächtigen. - Wenn also<br />
strafrechtliche Vorschriften, vertragliche oder andere Verpflichtungen verletzt wurden <strong>und</strong><br />
der Verursacher sich weigert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Wer gegen eine solche<br />
gerichtliche Verfügung verstößt, macht sich strafbar (contempt of court) <strong>und</strong> kann mit<br />
Geldstrafe oder Freiheitsentzug bestraft werden.<br />
4) Gibt es Regelungen zur Gewährleistung im Kaufrecht <strong>und</strong> wie sind diese<br />
ausgestattet?<br />
Qualität:<br />
Auch nach englischem Recht ist der Verkäufer zur Lieferung mangelfreier Ware verpflichtet.<br />
Ursprünglich beruhte das Recht in England auf dem Gedanken des caveat emptor. Demnach<br />
standen dem Käufer Gewährleistungsansprüche nur im Falle vertraglicher Vorsorge zu. Dem<br />
hatte bereits 1893 der Sale of Goods Act ein Ende bereitet, nach dem zuvor das common law<br />
in Einzelfragen Abhilfe geschaffen hatte. Durch den Sale of Goods Act 1979 wurde die<br />
Rechtstellung des Käufers weiter verbessert <strong>und</strong> damit die alte Maxime caveat emptor<br />
endgültig durch die neue caveat venditor ersetzt.
England<br />
Quantität:<br />
Der Verkäufer ist durch den Sale of Goods Act 1979 verpflichtet, die vertraglich festgesetzte<br />
Menge zu liefern. Mit Ausnahme der „de-minimis-Regel“ stellt jede noch so geringe Mengenabweichung<br />
eine wesentliche Vertragsverletzung dar. Diese berechtigt den Käufer, die gesamte<br />
Lieferung zurückzuweisen; (section 30). Nimmt der Käufer eine Minder- oder Mehrlieferung<br />
an, so zahlt er einen entsprechend angepassten Kaufpreis. Eine Mengenabweichung gilt<br />
nur dann als unerheblich, wenn sie bei höchstens 1 % liegt.-Weitere Einschränkungen im<br />
Kaufrecht können sich aus Handelsbräuchen, besonderen Vereinbarungen oder den<br />
Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien ergeben.<br />
Beim Kauf nach Beschreibung (sale by description) hat der Verkäufer ein weitreichendes<br />
Pflichtprogramm. Dem Ursprung nach handelte es sich um Ware, die der Käufer nicht persönlich<br />
in Augenschein genommen hatte; etwa bei einer Katalogbestellung. Später wurde<br />
jedoch auch der Kauf in einem Warenhaus oder Supermarkt als sale by description definiert.<br />
Nach dem heutigen Verständnis gilt jeder Kauf einer Gattungssache als Kauf nach Beschreibung.<br />
Nur wenn der Käufer einen bestimmten individuellen Gegenstand zu erwerben gedenkt,<br />
fehlt es an diesen Voraussetzungen. Daran wird deutlich, dass der sale of description beispielsweise<br />
nicht mit der Zusicherung von Eigenschaften nach § 459, 2 BGB der B<strong>und</strong>esrepublik<br />
Deutschland verglichen werden kann. Eine Ware wird bereits als fehlerhaft deklariert,<br />
wenn sie nicht mit der Beschreibung übereinstimmt; daraus ergibt sich eine sehr strikte<br />
Haftung für den Verkäufer, da es rasch zu Abweichungen kommen kann <strong>und</strong> die Vorschriften<br />
sowohl für den Handel als auch unter Privatleuten gelten. Haben Waren einen bestimmten<br />
Handelsnamen, ist dies der Qualitätsmaßstab, auch wenn die wörtliche Bedeutung eine andere<br />
ist. Die Haftung des Verkäufers entfällt auch dann nicht, wenn der Käufer den Mangel kennt.<br />
Handelsübliche Qualität:<br />
Im Zentrum der Gewährleistungsregelung steht section 14 Sale of Goods Act 1979. Die Vorschrift<br />
betreffend die handelsübliche Ware (merchantible quality) gilt für Verkäufe, die der<br />
Verkäufer im Rahmen seines Geschäftsbetriebes tätigt. Section 14 setzt den Standard für Neuware<br />
ebenso wie für den gewerblichen Verkauf von Gebrauchsgütern (auch KFZ).
England<br />
Kauf nach Muster:<br />
Besondere Gewährleistungsregeln gelten beim kauf nach Muster (sale by sample), Gemäß<br />
section 15 (1) Sale of Goods Act 1979 liegt ein solcher sale by sample vor, wenn dies<br />
vertraglich fixiert wurde. Dies versteht sich dahingehend, dass ein Kauf nach Muster nicht in<br />
jedem Fall gegeben ist, wenn dem Käufer ein Vergleichsstück präsentiert wurde. Vielmehr<br />
müssen sich die Parteien darüber einig gewesen sein, dass die zu liefernde Ware diesem<br />
Muster entsprechen soll. Andernfalls würde es sich um einen Kauf nach Beschreibung (sale<br />
by description) handeln.<br />
Haftungsausschluss:<br />
Der Verkäufer hat die Möglichkeit, seine Haftung – auch durch AGB – auszuschließen.<br />
Allerdings sind die Ausschlussklauseln (non-consumer sales) nur dann wirksam, wenn sie<br />
angemessen sind <strong>und</strong> bei Kaufverträgen mit Verbrauchern gr<strong>und</strong>sätzlich nicht bindend,<br />
sondern nur bei Beziehungen zwischen Kaufleuten.<br />
5) Welche Kreditsicherungsmittel sieht die Rechtsordnung für bewegliches (z.B.<br />
Eigentumsvorbehalt) <strong>und</strong> unbewegliches Vermögen (z.B. Gr<strong>und</strong>schuld) vor?<br />
Unter einem pledge oder pawn ist die Überlassung des Besitzes an einem Gegenstand zur<br />
Sicherung einer Forderung zu verstehen; er ist die älteste Sicherheit der Rechtsordnung <strong>und</strong><br />
entspricht in Konstruktion <strong>und</strong> Funktion dem deutschen Faustpfand. vgl. Bills of Sale Act<br />
1878, 1882 für Sicherungsübereignungen. Von einer mortage unterscheidet sich ein pledge in<br />
zweierlei Hinsicht: zum einen findet eine Eigentumsübertragung nicht statt, zum anderen wird<br />
dem Sicherungsnehmer zwingend Besitz eingeräumt. Ein pledge kann nur an solchen Gegenständen<br />
bestellt werden, die überhaupt die Voraussetzungen einer Besitzübertragung erfüllen.<br />
Es handelt sich meist um bewegliche Gegenstände (personal chattels) <strong>und</strong> umlauffähige<br />
Wertpapiere (negotiable instruments), also etwa Wechsel, Inhaberaktien, Inhaberschuldverschreibungen<br />
oder bestimmte Arten von Versicherungspolicen. Obwohl theoretisch<br />
möglich, gibt es heutzutage keine pledges mehr an Gr<strong>und</strong>stücken.<br />
Eigentumsvorbehalt:<br />
Die wichtigste Regelung über den Zeitpunkt des Eigentumsübergangs ist der Eigentumsvorbehalt<br />
des Verkäufers. Das Gesetz spricht von reservation of right of disposal; gebräuchlich<br />
sind außerdem reservation of title <strong>und</strong> reservation of ownership. Eine einschlägige<br />
Gerichtsentscheidung zum Eigentumsvorbehalt gab es in England erst im Jahre 1976. Dem<br />
Namen dieser Entscheidung zufolge werden Regelungen zu dem Themengebiet auch in<br />
jüngster Zeit noch als Romalpha2-Klausel bezeichnet („bis zur vollständigen Bezahlung<br />
bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers.“) Es ist anerkannt, dass der Verkäufer den Eigentumsübergang<br />
auch von der Bezahlung aller Schulden abhängig machen kann.
England<br />
Section 19 Sale of Goods Act 1979 erkennt mit dem Warenkaufgesetz den<br />
Eigentumsvorbehalt aus-drücklich an. Demnach kann der Verkäufer den Verkauf einer<br />
Spezialsache als auch einer Gattungssache den Übergang des Eigentums von der Erfüllung<br />
bestimmter Bedingungen abhängig machen. Weder die Übergabe an den Käufer noch an eine<br />
Transportperson oder einen Treuhänder führen dann den Wechsel der Rechtsinhaberschaft<br />
herbei. Der Zeitpunkt des Übergangs sollte vertraglich festgelegt sein. Enthält dieser keine<br />
ausdrückliche Be-stimmung, wechselt nach section 18 Rule 1 Sale of Goods Act 1979 das<br />
Eigentum schon mit dem Abschluss des Kaufvertrages. Ein Eigentumsvorbehalt muss also bei<br />
Vertragsabschluss ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart werden.<br />
Bürgschaft:<br />
Ein Bürgschaftsvertrag (contract of suretyship oder contract of gurantee) ist auch in<br />
Großbritannien wichtiges obligatorisches Sicherungsmittel, insbesondere von Banken.<br />
Export Credit Gurantees:<br />
Kreditversicherungen werden von einer privaten Versicherungsgesellschaft vergeben;<br />
heutzutage von der NCM Credit Insurance Ltd.. Es handelt sich hier um die im Vereinigten<br />
Königreich tätige Tochtergesellschaft eines international operierenden Versicherers.<br />
6) Gibt es Regelungen über die Zulässigkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen?<br />
Zunehmend gewinnen AGB auch in England an Bedeutung. Die englischen Kaufleute versuchen,<br />
das allgemeine Vertragsrecht zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Hierfür besteht in<br />
England mehr Anlass als auf dem europäischen Kontinent, da englisches Vertragsrecht in<br />
seiner Haftung gr<strong>und</strong>sätzlich verschuldungsunabhängig ist. Allerdings sind Bedingungen<br />
solcherart (standard form contracts, general terms and conditions, früher auch contracts<br />
of adhesion genannt), nicht in jeder Branche üblich. So haben zum Beispiel englische Banken<br />
keine vorformulierten Bankbedingungen für ihre K<strong>und</strong>en, wohingegen die AGB in der Baubranche<br />
seit eh <strong>und</strong> je eine wichtige Rolle spielen. Fast immer werden dort die vom Joint<br />
Contracts Tribunal erarbeiteten Standard Forms of Building Contract vereinbart, die in<br />
ihrer Bedeutung an die deutsche VOB heranreichen. Die englischen AGB beinhalten – wie<br />
allgemein üblich – ebenfalls die drei Fragen nach Einbeziehung, Auslegung <strong>und</strong> Inhaltskontrolle.<br />
Die Gerichte bevorzugen frei ausgehandelte Vertragsbedingungen <strong>und</strong> versuchen<br />
deshalb, die Geltung eines aufgestellten Vertragswerkes einzuschränken. Bisher konzentrierte<br />
sich deren Aufmerksamkeit auf die Einbeziehung (incorporation) <strong>und</strong> Auslegung (construction).<br />
Dagegen beabsichtigt der Gesetzgeber mit seinem Unfair Contract Terms Act<br />
1977, gültig seit Februar 1978, eine Betonung der Inhaltskontrolle.
England<br />
7) Wie wird das Eigentum an Gr<strong>und</strong>stücken übertragen?<br />
Gr<strong>und</strong>stücksverträge sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich abgefasst wurden <strong>und</strong> die Urk<strong>und</strong>e<br />
den gesamten Vertragsinhalt, auf den sich die Parteien verständigt haben, enthält. Section<br />
2 Law of Property (Miscellaneous Provisions) Act 1989. Nach common law ist ein<br />
Vertrag <strong>und</strong>er seal zur dinglichen Übertragung des Eigentums an Gr<strong>und</strong>stücken erforderlich.<br />
Section 52, 54 Law of Property Act 1925. Es gibt kein Gr<strong>und</strong>buch in England. Der Besitzer<br />
erhält lediglich eine Urk<strong>und</strong>e, in der Eigentümer, ggf. Darlehensgeber <strong>und</strong> die Rechte Dritter<br />
(Wegerecht) eingetragen sind. Registrierung der Urk<strong>und</strong>en erfolgt im HM Land Registery.<br />
Der Begriff mortage wird fälschlicherweise häufig mit der deutschen “Hypothek”<br />
gleichgesetzt. Denn anders als eine Hypothek kann eine mortage (=gesichertes Darlehen)<br />
auch an bewegliche Sachen (chattells) bestellt werden.<br />
8) Welche Stellung haben die Gläubiger im Insolvenzfall?<br />
1. Stellung: Insolvenzverwalter<br />
2. Stellung: Finanzamt (Mehrwertsteuer – Körperschaftssteuer – Lohnsteuer)<br />
3. Stellung: Gesicherte Darlehen (Bank)<br />
4. Stellung: Arbeitnehmer<br />
5. Stellung: normale Verbindlichkeiten<br />
6. Stellung: vorrangige Anteile<br />
7. Stellung: normale Anteile<br />
Insolvenz Act 1986<br />
9) Gibt es ein geschriebenes Wettbewerbsrecht <strong>und</strong> wie sind dessen Gr<strong>und</strong>strukturen?<br />
Hier kann nur von Wettbewerbsregeln gesprochen werden. Enthalten sind diese in<br />
verschiedenen Gerichtsurteilen. Das common law stand Wettbewerbsbeschränkungen<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich feindlich gegenüber. Die doctrine of restraint and trade existiert seit dem<br />
Mittelalter <strong>und</strong> besagt, dass unangemessenen Beschränkungen der wirtschaftlichen<br />
Betätigungsfreiheit (Arbeitsmarkt <strong>und</strong> Handel) unwirksam sind.<br />
Nach dem zweiten Weltkrieg überließ der englische Gesetzgeber die Regelung der<br />
Wettbewerbsordnung nicht mehr dem Richterrecht, sonder beeinflusste durch die<br />
Verstaatlichung der Kohlen- <strong>und</strong> Stahlproduktion <strong>und</strong> Festlegung von Höchstpreisen<br />
(National Board for Prices and Income) die nationale Wettbewerbsstruktur. Darüber hinaus<br />
existiert eine anti-trust Gesetzgebung, die in folgenden Gesetzen niedergelegt ist: Restrictive<br />
Trade Practices Acts 1976 <strong>und</strong> 77, Resale Prices Act 1976, Fair Trading Act 1973 <strong>und</strong> der<br />
Competition Act 1980. Diese Gesetze folgen weder amerikanischen noch kontinentaleuropäischem<br />
Vorbild <strong>und</strong> lassen sich in zwei Kategorien einteilen:
England<br />
Restrictive Trade Practices Acts 1976 <strong>und</strong> 77 <strong>und</strong> Resale Prices Act 1976 befassen sich<br />
mit bestimmten Arten von Geschäftspraktiken, die generell als wettbewerbswidrig angesehen<br />
werden (forms legislation). Fair Trading Act 1973 <strong>und</strong> Competition Act 1980 beziehen<br />
sich dagegen auf bestimmte wettbewerbswidrige Auswirkungen von Geschäftspraktiken<br />
(effects legislation). Hervorzuheben ist, dass der Fair Trading Act 1973 das<br />
Verbraucherinteresse betont, obschon er nach dem zweiten Weltkrieg vor allem die<br />
Leistungsfähigkeit der englischen Industrie fördern sollte. Ausführliche gesetzliche<br />
Vorschriften finden sich über wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen (restrictive<br />
trading agreements), vertikale Preisbindung (resale price maintenance), Marktbeherrschung<br />
(monoply situations) <strong>und</strong> Unternehmenszusammenschlüsse (merger situations).<br />
Nach dem Beitritt Großbritanniens zur EG ist neben dem nationalen auch das europäische<br />
Kartellrecht zu beachten. Verfahren können gleichzeitig vor den nationalen Kartellbehörden<br />
<strong>und</strong> der EU-Kommission laufen. Im Falle eines Widerspruches hat das Gemeinschaftsrecht<br />
Vorrang. Section 5 (1) Restrictive Trade Practices Act 1976.<br />
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen (restrictive trading agreements) werden definiert<br />
als Vereinbarung mit bestimmten Wettbewerbsbeschränkungen zwischen zwei oder<br />
mehreren Personen, die im vereinigten Königreich Waren herstellen oder vertreiben. Hinsichtlich<br />
allgemeiner Wettbewerbsbeschränkungen gibt es keine gebräuchliche Begriffsdefinition,<br />
sondern nur eine Aufzählung bestimmter Arten von Wettbewerbsbeschränkungen<br />
bezüglich Preis, Preisempfehlung, Vertragsbedingungen, Warenmengen, Beschreibung von<br />
Waren, Herstellungsverfahren, räumliche <strong>und</strong> personelle Marktaufteilung.<br />
Der Competition Act 1980 führte ein informelles Verfahren ein, dass alle Handlungen als<br />
wettbewerbswidrig definiert, die eine Einschränkung, Verfälschung oder Verhinderung des<br />
Wettbewerbs in bezug auf Herstellung, Lieferung oder Erwerb von Waren bezwecken. Section<br />
2 (1) Competition Act 1980. Nicht wettbewerbswidrig sind alle Handlungen hinsichtlich<br />
der Lieferung oder Nichtlieferung von Waren außerhalb Englands, bestimmte Handlungen<br />
international tätiger See- <strong>und</strong> Lufttransportfirmen sowie Handlungen von Land-, Forst- <strong>und</strong><br />
Fischereiwirtschaftsverbänden, die nach dem Restrictive Trade Act 1976 beurteilt werden.<br />
10) Gilt das UN-Kaufrecht in Großbritannien?<br />
Nein, es gilt nationales Kaufrecht.<br />
Quellen:<br />
Englisches Handels- <strong>und</strong> Wirtschaftsrecht, 2. Auflage 1995<br />
Tribel / Hodgson / Kellenter / Müller