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Kopfbogen RTK - Rheingau - Taunus - Kreis

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RHEINGAU – TAUNUS KREIS<br />

<strong>RTK</strong> Fachdienst III.5.59 Heimbacher- Str. 7 65307 Bad Schwalbach<br />

Durchführung des Heilpraktikergesetzes – HPG –<br />

,<br />

DER KREISAUSSCHUSS<br />

Heilpraktikerwesen<br />

Sachbearbeiter: Herr Gabel<br />

Zimmer : 3.108<br />

Telefon : (06124) 510 - 420<br />

Telefax : (06124) 510 - 474<br />

e-Mail : harald.gabel@<strong>Rheingau</strong>-<strong>Taunus</strong>.de<br />

Servicezeiten : Montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und<br />

dienstags von 14 bis 18 Uhr,<br />

Ihr Zeichen :<br />

Ihre Nachricht vom:<br />

Bei Schriftwechsel angeben:<br />

Unser Zeichen : - - -<br />

Datum:<br />

für die Erteilung zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung nach § 1 Abs.1 HPG<br />

und Zulassung zur Kenntnisüberprüfung sind folgende Unterlagen einzureichen:<br />

1. beiliegender Formantrag (vollständig ausgefüllt)<br />

2. Lebenslauf (tabellarisch) mit schulischem und beruflichem Werdegang<br />

3. Geburtsurkunde/Geburtsschein und bei Namensänderung eine entsprechende Urkunde<br />

(Original zur Einsichtnahme vorlegen oder beglaubigte Kopie übersenden)<br />

4. Meldebestätigung über Ihren Hauptwohnsitz des zuständigen Einwohnermeldeamtes<br />

5. Führungszeugnis, das nicht früher als drei Monate vor der Vorlage ausgestellt sein darf<br />

(Achtung: Ausstellung kann mehrere Wochen dauern !!!!!!)<br />

Dieses beantragen Sie bitte in der Belegart 0 (Auszug zur Vorlage bei Behörden) bei Ihrer<br />

Wohnsitzgemeinde unter Angabe des Verwendungszweckes und der Anschrift des Empfängers:<br />

<strong>Rheingau</strong>-<strong>Taunus</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

– Der <strong>Kreis</strong>ausschuss –<br />

Fachdienst III.5<br />

Heimbacher- Straße 7, 65307 Bad Schwalbach<br />

6. ärztliche Bescheinigung, die nicht früher als drei Monate vor der Vorlage erstellt sein darf, wonach<br />

keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die antragstellende Person in gesundheitlicher<br />

Hinsicht für die Ausübung des Berufes als Heilpraktiker/in ungeeignet ist.<br />

Bitte achten Sie darauf, dass dieser Text in der ärztlichen Bescheinigung genau wiedergegeben<br />

wird.<br />

7. gültiger Personalausweis; bei Ausländern: gültiger Pass und Aufenthaltsgenehmigung.<br />

Das Ausweisdokument muss beim Überprüfungstermin noch gültig sein.<br />

(Original zur Einsichtnahme vorlegen oder beglaubigte Kopie übersenden)<br />

8. Schulabschlusszeugnis – Mindestfordernis: Hauptschulabschluss,<br />

entfällt bei Vorlage einer Diplomurkunde, ausgestellt durch Fachhochschule oder Universität<br />

(Original zur Einsichtnahme vorlegen oder beglaubigte Kopie übersenden).<br />

Heimbacher- Str. 7 65307 Bad Schwalbach • Telefon (06124) 510 -0 Seite 1/2<br />

Naspa Bad Schwalbach . BLZ 510 500 15 . Konto 393 000 031 . Postbank Frankfurt am Main . BLZ 500 100 60 . Konto 190 88 - 601<br />

www.rheingau-taunus.de


Die Verwaltungsgebühr für die Erlaubnis beträgt zur Zeit 220,00 Euro<br />

- Zahlung erst nach der Überprüfung bei Erhalt der Gebührenanforderung<br />

Sollten Sie vor Erteilung der Erlaubnis oder Erlass eines Kostenbescheides den Antrag zurückziehen, ist<br />

von Ihnen bis zu ½ der Verwaltungsgebühr zu zahlen. Bei Ablehnung des Antrages werden bis zu ¾ der<br />

Gebühr festgesetzt.<br />

Die Gebühren für die schriftliche und mündliche Überprüfung des Gesundheitsamtes sind in der<br />

Verwaltungsgebühr nicht enthalten und müssen am jeweiligen Prüfungstag entrichtet werden.<br />

Verwaltungsgebühr (unverbindliche Angabe) derzeit: schriftlich: = 210,00 Euro<br />

mündlich: = 180,00 Euro<br />

Ein Fachgespräch mit dem Psychiater = 90,00 Euro<br />

Die schriftliche Überprüfung findet jährlich an folgenden Terminen statt:<br />

3. Mittwoch im März<br />

2. Mittwoch im Oktober<br />

Ihr Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen muss für die Überprüfung im März hier bis spätestens<br />

31.12. des Vorjahres und für die Überprüfung im Oktober bis zum 30.06. des jeweiligen Jahres vorliegen.<br />

Wird diese Frist versäumt, können Sie an der nächsten Überprüfung teilnehmen.<br />

Daher bitten wir im eigenen Interesse auf eine rasche und möglichst vollständige Abgabe der erforderlichen<br />

Unterlagen zu achten !!<br />

Für jede persönliche Vorsprache vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin !!<br />

Hinsichtlich des organisatorischen Ablaufes der Überprüfung (Zahlung der Gebühr, Ladungsfrist,<br />

Termin der mündlichen Überprüfung, usw.) geben wir Ihnen gerne Auskunft.<br />

<strong>Kreis</strong>gesundheitsamt : Telefon Nr. 06124- 510-351<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass Auskünfte bei der Polizei und ggf. auch bei früheren Antragsbehörden<br />

eingeholt werden können.<br />

Sofern Ihrerseits Bedarf besteht, können Sie bei mir die Richtlinien zur Durchführung des<br />

Heilpraktikergesetzes einsehen und fotokopieren.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Im Auftrag<br />

Gez.<br />

(Gabel)<br />

Anlagen:<br />

Antrag auf Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde


<strong>Rheingau</strong> – <strong>Taunus</strong> – <strong>Kreis</strong><br />

- Der <strong>Kreis</strong>ausschuss - ….....................................………..…………….………..<br />

III.5.59- 147 - 610 - . - (Ort, Datum)<br />

Heimbacher- Str. 7<br />

65307 Bad Schwalbach<br />

A N T R A G<br />

auf Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung<br />

der Heilkunde gem. § 1 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes<br />

vom 17.02.1939 (RGBl. I, Seite 251)<br />

- allgemeine Heilpraktikerüberprüfung<br />

eingeschränkt auf dem Gebiet der Psychotherapie<br />

eingeschränkt auf dem Gebiet der Physiotherapie<br />

1. Familienname des Antragstellers: …….....................................................................................................<br />

(Geburtsname)<br />

2. Vorname (ausgeschrieben):............................................................................................................................<br />

3. Geburtstag und -ort: ..................................................................................................................................<br />

4. Staatsangehörigkeit:..................................................................................................................................<br />

5. Wohnungsanschrift:...................................................................................................................................<br />

(Ort) (Straße) (Nr.)<br />

6. Familienstand: Ledig - verheiratet - verwitwet - geschieden<br />

(Zutreffendes unterstreichen)<br />

7. Vor- und Zuname des Ehegatten:..............................................................................................................<br />

(Geburtsname)<br />

8. Vor- und Familienname des Vaters:..........................................................................................................<br />

9. Vor- und Geburtsname der Mutter:............................................................................................................<br />

10. Wohnsitz in den letzten 5 Jahren (genaue Anschrift erforderlich):<br />

10.1.................................................................................................................................................................<br />

10.2.................................................................................................................................................................<br />

Telefon / Handy Nr.:……………………………………………………………………………..……………..........<br />

11. Angaben über persönliche Verhältnisse:<br />

a) Sind Sie vorbestraft? Ja/Nein - wenn ja, Art und Straftat:<br />

...................................................................................................................................................................<br />

...................................................................................................................................................................<br />

b) Ist ein Strafverfahren gegen Sie anhängig? Wenn ja, bei welcher Staatsanwaltschaft oder<br />

welchem Gericht und wie lautet die Anschuldigung?<br />

...................................................................................................................................................................<br />

...................................................................................................................................................................<br />

Mir ist bekannt, dass die Verwaltungsbehörde im Rahmen der Überprüfung meiner persönlichen Zuverlässigkeit<br />

weitergehende Ermittlungen hinsichtlich eventuell schwebender Verfahren oder Verfahrenseinstellungen bei der<br />

Polizei und den Strafverfolgungsbehörden durchführt.<br />

...............................................................................<br />

(Unterschrift)


Hinweis zum Antrag eingeschränkt auf dem Gebiet der Physiotherapie<br />

In der mündlichen Überprüfung muss die jeweilige antragstellende Person nachweisen. dass sie<br />

ausreichende Kenntnisse über die Abgrenzung der heilkundlichen Tätigkeit als Physiotherapeutin<br />

oder Physiotherapeut gegenüber der den Ärzten und den allgemein tätigen Personen vorbehaltenen<br />

heilkundlichen Behandlungen besitzt und ausreichende diagnostische Fähigkeiten in Bezug<br />

auf die einschlägigen Krankheitsbilder hat. Außerdem sind Kenntnisse in Berufs- und Gesetzeskunde<br />

einschließlich der rechtlichen Grenzen der nichtärztlichen Ausübung der Heilkunde nachzuweisen.<br />

Die antragstellende Person hat nachzuweisen, dass sie im Rahmen ihrer Physiotherapeutentätigkeit<br />

in der Lage ist, bei typischen Beschwerdebildern unter Berücksichtigung differenzialdiagnostischer<br />

Erwägungen eine (Erst-) Diagnose zu stellen . Dabei muss sie erkennen können, ob und<br />

inwieweit zur näheren Abklärung weitergehende Untersuchungen oder bestimmte diagnostische<br />

Verfahren erforderlich sind, für die an einen Arzt zu verweisen ist ( z. B. radiologische Abklärung,<br />

Messung der Knochendichte). Die Befähigung, eine umfassende ärztliche Diffenrenzialdiagnose<br />

zu stellen, ist nicht Gegenstand der Überprüfung.

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