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Der Meldebogen ist in deutlicher Schrift an Joachim Burk ... - RGZV

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Ausstellungsbestimmungen für die Kreisrassegeflügelschau<br />

am 20. und 21.12.2008 im Bürgerhaus Dautphe<br />

Ver<strong>an</strong>stalter <strong>RGZV</strong> Silberg<br />

Maßgebend s<strong>in</strong>d die Allgeme<strong>in</strong>en Ausstellungsbestimmungen (AAB) des BDRG,<br />

soweit sie nicht durch Sonderbestimmungen ergänzt werden.<br />

Zugelassen zu der Kreisgeflügelschau s<strong>in</strong>d alle Züchter, die ordnungsgemäß <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em Kreisvere<strong>in</strong> als Mitglied gemeldet s<strong>in</strong>d und der Beitrag <strong>an</strong> den KV und LV<br />

abgeführt wurde. Zuchtgeme<strong>in</strong>schaften werden nur durch Vorlage der Kopie vom LV<br />

<strong>an</strong>genommen.<br />

Das St<strong>an</strong>dgeld beträgt je Tier 5,00 Euro, für Unkosten und Porto s<strong>in</strong>d 3,00 Euro und<br />

für den Katalog 3,00 Euro bei der E<strong>in</strong>lieferung zu entrichten.<br />

Meldeschluss <strong>ist</strong> der 29.11.2008, später e<strong>in</strong>gehende Meldungen können nicht<br />

mehr berücksichtigt werden.<br />

Das St<strong>an</strong>dgeld für Jungzüchter beträgt 3,00 Euro, für Unkosten und Porto s<strong>in</strong>d<br />

3,00 Euro und für den Katalog 3,00 Euro bei der E<strong>in</strong>lieferung zu entrichten.<br />

Ehrenpreise von Vere<strong>in</strong>en und Gönnern müssen bei Meldeschluss e<strong>in</strong>geg<strong>an</strong>gen<br />

se<strong>in</strong>, sonst k<strong>an</strong>n ke<strong>in</strong>e Nennung im Katalog erfolgen.<br />

Es <strong>ist</strong> nur e<strong>in</strong> A-Bogen auszufüllen der B-Bogen wird mit Hilfe des EDV erstellt. Jeder<br />

Aussteller hat die mit dem B-Bogen mitgelieferte R<strong>in</strong>gkarte ordnungsgemäß<br />

auszufüllen. Die E<strong>in</strong>trag <strong>in</strong> Spalte „Eigene Zucht“ <strong>ist</strong> hier unbed<strong>in</strong>gt erforderlich, sonst<br />

erfolgt ke<strong>in</strong>e Berücksichtigung bei der Auswertung, bei den Zucht- und<br />

Le<strong>ist</strong>ungspreisen. Die R<strong>in</strong>gkarte muss spätestens beim E<strong>in</strong>setzen der Tiere bei der<br />

Schauleitung (Kassierer) abgegeben werden. Bei <strong>Meldebogen</strong> und R<strong>in</strong>gkarte, die<br />

nicht vorschriftsmäßig ausgefüllt wurden, <strong>ist</strong> jeder Rechts<strong>an</strong>spruch gegenüber der<br />

Schauleitung erloschen.<br />

Zur Auszahlung kommen folgende Preise:<br />

- auf 10 Tiere – 1 E a. 8,00 Euro und 2 Z a. 4,00 Euro.<br />

- des weiteren werden die LVP, LVZ, KVE , KVZ, Medaillen und Bänder.<br />

<strong>Der</strong> <strong>Meldebogen</strong> <strong>ist</strong> <strong>in</strong> <strong>deutlicher</strong> <strong>Schrift</strong> <strong>an</strong><br />

<strong>Joachim</strong> <strong>Burk</strong>, Bornackerweg 7a, 35232 Dautphetal-Mornshausen,<br />

Tel. 06468/1237 oder 016096751835 zu senden.<br />

<strong>RGZV</strong> Silberg Ausstellungsbestimmungen für die Kreisgeflügelschau 06.11.2008<br />

www.rgzv-silberg.de email <strong>an</strong> <strong>in</strong>fo@rgzv-silberg.de


Die Schau wird amtstierärztlich überwacht.<br />

Zugelassen s<strong>in</strong>d nur Tiere, die e<strong>in</strong>en vorschriftsmäßigen B-R<strong>in</strong>g tragen. Es darf ke<strong>in</strong><br />

Geflügel aus Herkunftsbeständen, wo der Verdacht auf Ausbruch e<strong>in</strong>er<br />

übertragenden Geflügelkr<strong>an</strong>kheit besteht, der Schau zugeführt werden. Für<br />

sämtliches Geflügel <strong>ist</strong> e<strong>in</strong>e tierärztliche Besche<strong>in</strong>igung über die Impfung gegen die<br />

Newcastle-Kr<strong>an</strong>kheit bzw. bei Tauben gegen die Paramyxovirus<strong>in</strong>fektion vorzulegen.<br />

Bei Verwendung von Absorbatimpfstoff aus <strong>in</strong>aktiviertem Erreger muß die Impfung<br />

m<strong>in</strong>destes 14 Tage, sie darf jedoch nicht länger als 90 Tage vor der Ausstellung<br />

zurückliegen.<br />

Bei Verlust von Tieren durch nachgewiesenes Verschulden der Ausstellungsleitung,<br />

haftet diese bis zu 25,00 Euro pro Tier.<br />

E<strong>in</strong> Verkauf von Tieren f<strong>in</strong>det nicht statt.<br />

Sollte die Schau durch höhere Gewalt, Seuchengefahr usw. nicht stattf<strong>in</strong>den können,<br />

so werden e<strong>in</strong>gezahlte St<strong>an</strong>dgelder abzüglich der dem Vere<strong>in</strong> entst<strong>an</strong>denen Kosten<br />

zurückvergütet.<br />

Mündliche Absprachen s<strong>in</strong>d für die Schauleitung ohne rechtliche Wirkung.<br />

Reklamationen s<strong>in</strong>d nur über die Ausstellungsleitung bis zum 12. J<strong>an</strong>uar 2009 zu<br />

stellen.<br />

Term<strong>in</strong>e<br />

E<strong>in</strong>setzen der Tiere Donnerstag, den 18.12.2008 von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr<br />

Bewertung Freitag, den 19.12.2008<br />

Eröffnung Samstag, den 20.12.2009 um 10.00 Uhr<br />

Besuchszeiten Samstag, den 20.12.2008 von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

Sonntag, den 21.12.2008 von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />

Aussetzen der Tiere Sonntag, den 21.12.2008 ab 16.00 Uhr.<br />

Die Ausstellungsbestimmungen und weitere Informationen f<strong>in</strong>den Sie auch auf<br />

unserer Internetseite<br />

www.rgzv-silberg.de<br />

<strong>RGZV</strong> Silberg Ausstellungsbestimmungen für die Kreisgeflügelschau 06.11.2008<br />

www.rgzv-silberg.de email <strong>an</strong> <strong>in</strong>fo@rgzv-silberg.de

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