Technische Anschlussbedingungen TAB Mittelspannung - RNG
Technische Anschlussbedingungen TAB Mittelspannung - RNG
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<strong>TAB</strong>-<strong>Mittelspannung</strong> der <strong>RNG</strong><br />
2. Erläuterungen und Konkretisierungen zur „<strong>TAB</strong> <strong>Mittelspannung</strong> 2008“<br />
Die nachstehend beschriebenen spezifischen Ergänzungen und Konkretisierungen der <strong>RNG</strong><br />
sowie die notwendigen Präzisierungen sind den jeweiligen Nummerierungen der BDEW-<br />
Richtlinie <strong>TAB</strong> <strong>Mittelspannung</strong> 2008 zugeordnet. Entsprechende individuellen Bedingungen<br />
zur „<strong>Technische</strong>n Richtlinie Erzeugungsanlagen am <strong>Mittelspannung</strong>snetz“ des BDEW sind<br />
ebenfalls eingearbeitet.<br />
zu 1.3 Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen<br />
Bei der Anmeldung sind alle anschlussrelevanten Unterlagen (siehe Anhang A) und die<br />
vollständig ausgefüllten Vordrucke spätestens 6 Wochen vor<br />
Fertigungsbeginn/Schaltanlagenbestellung in digitaler Form(PDF-Format) einzureichen.<br />
Abweichend wird ein Lageplan im Maßstab von 1:250 gefordert.<br />
Erfolgt der Einsatz von Schaltanlagen mit Sekundärtechnik so sind die für die Werksfertigung<br />
benötigten Schaltpläne spätestens 6 Wochen vor<br />
Fertigungsbeginn/Schaltanlagenbestellung zwecks Plausibilitätsprüfung einzureichen.<br />
Im Falle einer Schaltanlageneinbindung im geschlossenen Ring und der Beistellung<br />
eines Schutzübergabeschrankes wird vom NB ein Prinzipanbindungsschaltbild zur<br />
Verfügung gestellt (siehe Schutzeinrichtungen).<br />
Die <strong>Technische</strong>n Unterlagen (<strong>Mittelspannung</strong>s-Schaltpläne, Schaltpläne Sekundärtechnik<br />
nach IEC 61082 bzw. DIN 40719…) werden auf die Belange des Netzbetreibers<br />
geprüft und mit einem Sichtvermerk versehen. Anmerkungen des NB sind bei der<br />
Ausführung vom Errichter der Anlage zu berücksichtigen.<br />
zu 1.4 Inbetriebsetzung<br />
Vor dem Beginn der Kabelarbeiten/-einführung muss der Stationsraum abgenommen<br />
sein.<br />
Für die Funktionsprüfung, Abnahme und Inbetriebsetzung der Anlage ist eine frühzeitige<br />
Bekanntgabe des Terminplanes mit einem verbindlichen Inbetriebsetzungstermin erforderlich.<br />
Spätestens zwei Wochen vor dem gewünschten Inbetriebsetzungstermin reicht der Kunde<br />
dem NB die aktualisierten Schaltplanfertigungsunterlagen zwecks Abnahmeprüfung<br />
vor Ort ein.<br />
Vor der Inbetriebsetzung erfolgt nach Fertigstellung und Fertigmeldung die Funktionsprüfung<br />
und Abnahme (Prüfung der <strong>TAB</strong>-relevanten Funktionen) der Gesamtanlage.<br />
Sind aufgrund von Fehlern, welche der NB nicht zu vertreten hat, weitere Prüfungen<br />
notwendig, so werden diese Arbeiten nach Aufwand in Rechnung gestellt. Die Abnahme<br />
wird entsprechend der Checkliste Anhang A dokumentiert.<br />
Im Vorfeld tauschen NB und Anlagenbetreiber die jeweiligen Ansprechpartner und<br />
Telefonnummern der betriebs- und netzführenden Stellen aus.<br />
Rheinische NETZGesellschaft mbH Seite 4 von 14