Technische Anschlussbedingungen TAB Mittelspannung - RNG
Technische Anschlussbedingungen TAB Mittelspannung - RNG
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<strong>TAB</strong>-<strong>Mittelspannung</strong> der <strong>RNG</strong><br />
In SF6-Anlagen besteht an Kabelschaltfeldern, die Möglichkeit die Verriegelung zur<br />
Öffnung der Kabelraumabdeckung, bei eingeschaltetem Erdungsschalter, auszusetzen.<br />
Endverschlüsse müssen so ausgebildet sein, dass diese entweder mit Anschlusszangen<br />
oder mit standardisierten Messadaptern (z.B. an Winkelsteckern) kontaktiert<br />
werden können.<br />
zu 3.2 Elektrischer Teil<br />
Wird der Kunde aus einem geschlossenen Ring oder von zwei Parallelkabeln versorgt,<br />
dann ist für die Einspeisefelder des NB eine besondere Schutzausrüstung nötig, die<br />
unter Punkt 4.3 näher beschrieben wird.<br />
Zur Begrenzung der Kurzschlussströme im <strong>Mittelspannung</strong>snetz dürfen die Kundentrafos<br />
grundsätzlich auf der Unterspannungsseite nicht parallel geschaltet werden (ggf.<br />
sind zum Nachweis der max. möglichen Kurzschlussleistung entsprechende Berechnungen<br />
vorzulegen).<br />
Die Wandlerübersetzungen und Schutzrelais-Einstellbereiche sind an die zu schützenden<br />
Anlagen/Betriebsmittel eng anzupassen.<br />
3.2.3 Kurzschlussfestigkeit<br />
Die Schaltanlage ist hinsichtlich ihrer mechanischen und thermischen Festigkeit für eine<br />
Ausschaltleistung von 350 MVA, einen Stoßkurzschlussstrom von 50 kA und einen<br />
Nennkurzzeitstrom von 20 kA (Einsekundenstrom) zu bemessen.<br />
3.2.6 Schaltanlagen<br />
3.2.6.1 Schaltung und Aufbau<br />
Ab einer installierten Transformatorennennleistung von > 800 kVA ist in der Kundenanlage<br />
ein Leistungsschalter mit entsprechenden Schutzeinrichtungen notwendig.<br />
Bei mehreren Transformatoren, mit einer Summenleistung von > 800 kVA, erfolgt der<br />
Einbau des Leistungsschalters im Übergabefeld.Bei einem einzelnen Transformator mit<br />
einer Leistung von > 800 kVA kann der Leistungsschalter direkt im Transformatorfeld<br />
eingebaut werden.<br />
3.2.7 Betriebsmittel<br />
3.2.7.1 Schaltgeräte<br />
Lasttrennschalter in den Netzkabelanschlussfeldern sowie Sammelschienen sind für<br />
einen Nennstrom von mind. 630 A und einen Stoßkurzschlussstrom von 50 kA<br />
auszulegen.<br />
Sicherungslasttrennschalter an Transformatorabzweigen sind mit einer dreipoligen<br />
Freiauslösung, die durch die Schaltstiftbetätigung eine allpolige Ausschaltung des<br />
Lasttrennschalters beim Ansprechen der Sicherung bewirkt, auszustatten.<br />
Bei bestimmten Betriebsbedingungen des Kunden, können es die Netzverhältnisse<br />
erfordern, dass Leistungsschalter mit den entsprechenden Schutzeinrichtungen<br />
einzubauen sind (s. hierzu auch 3.2.6.1).<br />
BA 3.2.7.2 Verriegelung<br />
EA 3.1.4 Verriegelung<br />
Trenner bzw. Erdungsschalter müssen gegen den zugehörigen Lasttrenn- bzw.<br />
Leistungsschalter verriegelt sein.<br />
Das Öffnen der Kabelraumabdeckung in SF6- Anlagen darf nur bei eingeschaltetem<br />
Erdungsschalter möglich sein.<br />
Rheinische NETZGesellschaft mbH Seite 6 von 14