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Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung - RNG

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TAB-<strong>Mittelspannung</strong> der <strong>RNG</strong><br />

2. Erläuterungen und Konkretisierungen zur „TAB <strong>Mittelspannung</strong> 2008“<br />

Die nachstehend beschriebenen spezifischen Ergänzungen und Konkretisierungen der <strong>RNG</strong><br />

sowie die notwendigen Präzisierungen sind den jeweiligen Nummerierungen der BDEW-<br />

Richtlinie TAB <strong>Mittelspannung</strong> 2008 zugeordnet. Entsprechende individuellen Bedingungen<br />

zur „<strong>Technische</strong>n Richtlinie Erzeugungsanlagen am <strong>Mittelspannung</strong>snetz“ des BDEW sind<br />

ebenfalls eingearbeitet.<br />

zu 1.3 Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen<br />

Bei der Anmeldung sind alle anschlussrelevanten Unterlagen (siehe Anhang A) und die<br />

vollständig ausgefüllten Vordrucke spätestens 6 Wochen vor<br />

Fertigungsbeginn/Schaltanlagenbestellung in digitaler Form(PDF-Format) einzureichen.<br />

Abweichend wird ein Lageplan im Maßstab von 1:250 gefordert.<br />

Erfolgt der Einsatz von Schaltanlagen mit Sekundärtechnik so sind die für die Werksfertigung<br />

benötigten Schaltpläne spätestens 6 Wochen vor<br />

Fertigungsbeginn/Schaltanlagenbestellung zwecks Plausibilitätsprüfung einzureichen.<br />

Im Falle einer Schaltanlageneinbindung im geschlossenen Ring und der Beistellung<br />

eines Schutzübergabeschrankes wird vom NB ein Prinzipanbindungsschaltbild zur<br />

Verfügung gestellt (siehe Schutzeinrichtungen).<br />

Die <strong>Technische</strong>n Unterlagen (<strong>Mittelspannung</strong>s-Schaltpläne, Schaltpläne Sekundärtechnik<br />

nach IEC 61082 bzw. DIN 40719…) werden auf die Belange des Netzbetreibers<br />

geprüft und mit einem Sichtvermerk versehen. Anmerkungen des NB sind bei der<br />

Ausführung vom Errichter der Anlage zu berücksichtigen.<br />

zu 1.4 Inbetriebsetzung<br />

Vor dem Beginn der Kabelarbeiten/-einführung muss der Stationsraum abgenommen<br />

sein.<br />

Für die Funktionsprüfung, Abnahme und Inbetriebsetzung der Anlage ist eine frühzeitige<br />

Bekanntgabe des Terminplanes mit einem verbindlichen Inbetriebsetzungstermin erforderlich.<br />

Spätestens zwei Wochen vor dem gewünschten Inbetriebsetzungstermin reicht der Kunde<br />

dem NB den Inbetriebsetzungsauftrag sowie ggf. die aktualisierten<br />

Schaltplanfertigungsunterlagen zwecks Abnahmeprüfung vor Ort ein.<br />

Vor der Inbetriebsetzung erfolgt nach Fertigstellung und Fertigmeldung die Funktionsprüfung<br />

und Abnahme (Prüfung der TAB-relevanten Funktionen) der Gesamtanlage.<br />

Sind aufgrund von Fehlern, welche der NB nicht zu vertreten hat, weitere Prüfungen<br />

notwendig, so werden diese Arbeiten nach Aufwand in Rechnung gestellt. Die Abnahme<br />

wird entsprechend der Checkliste Anhang A dokumentiert.<br />

Im Vorfeld tauschen NB und Anlagenbetreiber die jeweiligen Ansprechpartner und<br />

Telefonnummern der betriebs- und netzführenden Stellen aus.<br />

Spätestens 3 Monate nach Inbetriebsetzung sind dem NB die revidierten Schaltplanunterlagen<br />

zu übergeben.<br />

Rheinische NETZGesellschaft mbH Seite 4 von 14

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