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Nr. 01 vom 05.01.2012 - Stadt Amberg

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Der <strong>Stadt</strong>rat hat in seiner Sitzung <strong>vom</strong><br />

28.11.2<strong>01</strong>1 auf der Grundlage des<br />

Bebauungsplanentwurfs <strong>Amberg</strong> 104<br />

„Fuchsstein Südost“ und des Entwurfs<br />

zur 102. Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung,<br />

beide in der<br />

Fassung <strong>vom</strong> 16.11.2<strong>01</strong>1,<br />

1. die Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch<br />

(BauGB),<br />

2. die 102. Änderung des Flächennutzungs-<br />

und Landschaftsplanes<br />

gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Parallelverfahren<br />

gemäß § 8 Abs. 3<br />

BauGB,<br />

3. die Durchführung der frühzeitigen<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §<br />

3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige<br />

Beteiligung der Behörden und der<br />

sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />

gemäß § 4 Abs. 1 BauGB<br />

beschlossen.<br />

Die Aufstellung des Bebauungsplans<br />

und die Änderung des Flächennutzungs-<br />

und Landschaftsplanes erfolgen<br />

gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren.<br />

Die frühzeitige Öffent-<br />

Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Amberg</strong><br />

Bekanntmachung<br />

Bebauungsplanaufstellungsverfahren <strong>Amberg</strong> 104 „Fuchsstein Südost“ mit 102. Änderung des Flächennutzungs-<br />

und Landschaftsplanes im Parallelverfahren<br />

lichkeitsbeteiligung erfolgt zeitgleich<br />

mit der frühzeitigen Beteiligung der<br />

Behörden und der sonstigen Träger<br />

öffentlicher Belange.<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes<br />

umfasst die Grundstücke<br />

mit den Flurstücksnummern<br />

694/1, 1066, 1067/4, 1062/2, sowie<br />

jeweils Teilflächen der Flurstücksnummern<br />

1063, 926 und 1067, alle der<br />

Gemarkung Karmensölden. Auf beiliegenden<br />

Lageplan wird hingewiesen.<br />

Der Entwurf des Bebauungsplanes<br />

und der Entwurf zur 102. Änderung<br />

des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes,<br />

jeweils in der Fassung<br />

<strong>vom</strong> 16.11.2<strong>01</strong>1, können zum Zwecke<br />

der Unterrichtung und Erörterung bei<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Amberg</strong>, Referat für <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

und Bauen, Steinhofgasse<br />

2, 92224 <strong>Amberg</strong>, Zimmer-<strong>Nr</strong>. 110,<br />

in der Zeit <strong>vom</strong><br />

16. Januar 2<strong>01</strong>2 bis<br />

15. Februar 2<strong>01</strong>2<br />

von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis<br />

12 Uhr, Dienstag und Mittwoch von 14<br />

Uhr bis 16 Uhr und Donnerstag von 14<br />

Uhr bis 17 Uhr von jedermann eingesehen<br />

werden. Die Öffentlichkeit kann<br />

sich zu den allgemeinen Zielen und<br />

Zwecken und wesentlichen Auswirkungen<br />

unterrichten und während dieser<br />

Frist äußern.<br />

Während der Auslegungsfrist können<br />

Stellungnahmen schriftlich oder mündlich<br />

zur Niederschrift abgegeben werden.<br />

Nicht fristgerecht abgegebene<br />

Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung<br />

über den Bauleitplan<br />

unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag<br />

nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung<br />

ist unzulässig, soweit mit ihm<br />

Einwendungen geltend gemacht werden,<br />

die <strong>vom</strong> Antragsteller im Rahmen<br />

der Auslegung nicht oder verspätet<br />

geltend gemacht wurden, aber hätten<br />

geltend gemacht werden können.<br />

Zur Bekanntmachung verfügt am<br />

05.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>2<br />

<strong>Amberg</strong>, den 30.12.2<strong>01</strong>1<br />

STADT AMBERG<br />

Wolfgang Dandorfer<br />

Oberbürgermeister<br />

<strong>Nr</strong>. 1 / 05.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>2 Seite 4

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