Jonny Bruhn-Tripp Gisela Tripp Anrechnung von Vermögen auf das ...
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Frage: Wird <strong>Vermögen</strong>, <strong>das</strong> nicht zu berücksichtigen<br />
ist, mit seinem Verk<strong>auf</strong>swert <strong>auf</strong> die absetzbaren <strong>Vermögen</strong>spositionen<br />
angerechnet, z.B. ein angemessener PKW <strong>auf</strong> den<br />
Grundfreibetrag für zweckfreies <strong>Vermögen</strong>?<br />
Nein, <strong>Vermögen</strong>, <strong>das</strong> nicht zu berücksichtigen ist, wird nicht<br />
den absetzbaren <strong>Vermögen</strong>spositionen zugerechnet.<br />
Beispiel<br />
Der Hilfebedürftige N. hat ein angemessenes Kfz (Sachvermögen).<br />
Der Verkehrswert beträgt: 3.800 €. Solange N.<br />
sein Kfz nicht verk<strong>auf</strong>t, wird der <strong>Vermögen</strong>swert des Kfz nicht<br />
<strong>auf</strong> den Grundfreibetrag oder sonstiges absetzbare <strong>Vermögen</strong><br />
angerechnet. Verk<strong>auf</strong>t N. sein Kfz, wird der Verk<strong>auf</strong>serlös <strong>auf</strong><br />
den Grundfreibetrag für zweckfreies <strong>Vermögen</strong> angerechnet.<br />
Frage: Bestehen die Freibeträge für die Riester-<br />
Altervorsorge und für die zusätzliche private Altersvorsorge<br />
zusätzlich zum Grundfreibetrag und der Anschaffungsrücklage?<br />
Ja, bei den <strong>auf</strong>gezählten absetzbaren <strong>Vermögen</strong>spositionen<br />
handelt es sich jeweils um eigenständig geschütztes <strong>Vermögen</strong>.<br />
Zusätzlich zu einer geschützten Riester-Altersvorsorge<br />
wird für eine private Zusatzaltersvorsorge ein Absetzbetrag<br />
<strong>von</strong> 250 € pro vollendetem Lebensjahr gewährt.<br />
Frage: Ist nicht verwertbares <strong>Vermögen</strong> mit seinem<br />
Verkehrswert <strong>auf</strong> gleichartige absetzbare <strong>Vermögen</strong>spositionen,<br />
z.B. <strong>auf</strong> die Riester-Altervorsorge oder <strong>auf</strong> eine<br />
zusätzliche private Altersvorsorge anzurechnen?<br />
Nein, nicht verwertbares <strong>Vermögen</strong> ist weder <strong>auf</strong> die absetzbaren<br />
<strong>Vermögen</strong>spositionen noch <strong>auf</strong> ein nicht zu berücksichtigendes<br />
<strong>Vermögen</strong> anzurechnen.<br />
Frage: Müssen privilegierte <strong>Vermögen</strong>sgegenstände,<br />
die <strong>das</strong> Maß des Angemessenen überschreiten, ungeachtet<br />
einer Gesamtschau der <strong>Vermögen</strong>sgegenstände und<br />
<strong>Vermögen</strong>swerte eingesetzt werden?<br />
Nein, nach den DA/BA und der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts<br />
(Rspr.BSG) ist erst zu prüfen, ob der den<br />
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