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Jonny Bruhn-Tripp Gisela Tripp Anrechnung von Vermögen auf das ...

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Frage: Wird <strong>Vermögen</strong>, <strong>das</strong> nicht zu berücksichtigen<br />

ist, mit seinem Verk<strong>auf</strong>swert <strong>auf</strong> die absetzbaren <strong>Vermögen</strong>spositionen<br />

angerechnet, z.B. ein angemessener PKW <strong>auf</strong> den<br />

Grundfreibetrag für zweckfreies <strong>Vermögen</strong>?<br />

Nein, <strong>Vermögen</strong>, <strong>das</strong> nicht zu berücksichtigen ist, wird nicht<br />

den absetzbaren <strong>Vermögen</strong>spositionen zugerechnet.<br />

Beispiel<br />

Der Hilfebedürftige N. hat ein angemessenes Kfz (Sachvermögen).<br />

Der Verkehrswert beträgt: 3.800 €. Solange N.<br />

sein Kfz nicht verk<strong>auf</strong>t, wird der <strong>Vermögen</strong>swert des Kfz nicht<br />

<strong>auf</strong> den Grundfreibetrag oder sonstiges absetzbare <strong>Vermögen</strong><br />

angerechnet. Verk<strong>auf</strong>t N. sein Kfz, wird der Verk<strong>auf</strong>serlös <strong>auf</strong><br />

den Grundfreibetrag für zweckfreies <strong>Vermögen</strong> angerechnet.<br />

Frage: Bestehen die Freibeträge für die Riester-<br />

Altervorsorge und für die zusätzliche private Altersvorsorge<br />

zusätzlich zum Grundfreibetrag und der Anschaffungsrücklage?<br />

Ja, bei den <strong>auf</strong>gezählten absetzbaren <strong>Vermögen</strong>spositionen<br />

handelt es sich jeweils um eigenständig geschütztes <strong>Vermögen</strong>.<br />

Zusätzlich zu einer geschützten Riester-Altersvorsorge<br />

wird für eine private Zusatzaltersvorsorge ein Absetzbetrag<br />

<strong>von</strong> 250 € pro vollendetem Lebensjahr gewährt.<br />

Frage: Ist nicht verwertbares <strong>Vermögen</strong> mit seinem<br />

Verkehrswert <strong>auf</strong> gleichartige absetzbare <strong>Vermögen</strong>spositionen,<br />

z.B. <strong>auf</strong> die Riester-Altervorsorge oder <strong>auf</strong> eine<br />

zusätzliche private Altersvorsorge anzurechnen?<br />

Nein, nicht verwertbares <strong>Vermögen</strong> ist weder <strong>auf</strong> die absetzbaren<br />

<strong>Vermögen</strong>spositionen noch <strong>auf</strong> ein nicht zu berücksichtigendes<br />

<strong>Vermögen</strong> anzurechnen.<br />

Frage: Müssen privilegierte <strong>Vermögen</strong>sgegenstände,<br />

die <strong>das</strong> Maß des Angemessenen überschreiten, ungeachtet<br />

einer Gesamtschau der <strong>Vermögen</strong>sgegenstände und<br />

<strong>Vermögen</strong>swerte eingesetzt werden?<br />

Nein, nach den DA/BA und der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts<br />

(Rspr.BSG) ist erst zu prüfen, ob der den<br />

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