Jonny Bruhn-Tripp Gisela Tripp Anrechnung von Vermögen auf das ...
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Arbeitslosenzeiten keine lebensstandssichernden Rentenansprüche<br />
(Mini-Renten) erworben haben. Das BSG hat offen<br />
gelassen, ob der Privilegschutz <strong>auf</strong> mit rentenversicherungsbefreiten<br />
Personen vergleichbare Personen mit langjähriger<br />
Erwerbsarbeit ohne Rentenbeitragszahlung angewandt<br />
werden kann. (BSG, Urteil 15.04.2008, B 14/7b AS 56/06 R,<br />
BSG Urteil 15.04.2008, B 14/7b AS 52/06 R, BSG 15.04.2008,<br />
B 14 AS 27/07 R)<br />
Frage: Ist der Privilegschutz daran gebunden, <strong>das</strong>s für<br />
den Inhaber des Altersvorsorgevermögens (weiterhin) eine<br />
Befreiung <strong>von</strong> der Rentenversicherungspflicht vorliegt?<br />
Ja, der <strong>Vermögen</strong>sinhaber muss weiterhin – während des<br />
Bezugs <strong>von</strong> Leistungen des ALG II – <strong>von</strong> der Rentenversicherungspflicht<br />
befreit sein. Im Interesse, den Privilegschutz zu<br />
behalten, muss vom <strong>Vermögen</strong>sinhaber die (weitere)<br />
Befreiung <strong>von</strong> der Rentenversicherungspflicht beantragt<br />
werden. Der Privilegschutz entfällt, wenn der <strong>Vermögen</strong>sinhaber<br />
nicht weiter rentenversicherungsbefreit ist.<br />
Frage: Ist der Privilegschutz eines zur Altersvorsorge<br />
bestimmten <strong>Vermögen</strong>s nur in dem Fall gegeben, <strong>das</strong>s der<br />
<strong>Vermögen</strong>sinhaber selber rentenversicherungsbefreit ist, oder<br />
reicht es aus, <strong>das</strong>s sein Partner (Ehe-, Lebenspartner/ Eheähnliche<br />
Partner) rentenversicherungsbefreit ist?<br />
Der Privilegschutz setzt voraus, <strong>das</strong>s der <strong>Vermögen</strong>sinhaber<br />
selber <strong>von</strong> der Rentenversicherung befreit ist. Ist der <strong>Vermögen</strong>sinhaber<br />
selber nicht <strong>von</strong> der Rentenversicherung befreit,<br />
besteht für <strong>das</strong> vom Inhaber zur Altersvorsorge bestimmte<br />
<strong>Vermögen</strong> kein Privilegschutz nach § 12 Abs. 3 Nr. 3 SGB II.<br />
Rechtsprechung (BSG, Urteil 15.04.2008, B 14/7b<br />
AS 56/06 R, BSG Urteil 15.04.2008, B 14/7b AS 52/06 R, BSG<br />
15.04.2008, B 14 AS 27/07 R)<br />
Der Privilegschutz ist nicht <strong>auf</strong> Hilfebedürftige mit einer<br />
typischen rentenversicherungspflichtigen Erwerbsbiographie<br />
anzuwenden. Lücken in der Alterssicherung <strong>auf</strong>grund <strong>von</strong><br />
Arbeitslosenzeiten begründen keinen rentenversicherungsbefreiten<br />
Personen gleichgestellten Privilegschutz in der<br />
privaten Altersvorsorge.<br />
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