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Jonny Bruhn-Tripp Gisela Tripp Anrechnung von Vermögen auf das ...

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Arbeitslosenzeiten keine lebensstandssichernden Rentenansprüche<br />

(Mini-Renten) erworben haben. Das BSG hat offen<br />

gelassen, ob der Privilegschutz <strong>auf</strong> mit rentenversicherungsbefreiten<br />

Personen vergleichbare Personen mit langjähriger<br />

Erwerbsarbeit ohne Rentenbeitragszahlung angewandt<br />

werden kann. (BSG, Urteil 15.04.2008, B 14/7b AS 56/06 R,<br />

BSG Urteil 15.04.2008, B 14/7b AS 52/06 R, BSG 15.04.2008,<br />

B 14 AS 27/07 R)<br />

Frage: Ist der Privilegschutz daran gebunden, <strong>das</strong>s für<br />

den Inhaber des Altersvorsorgevermögens (weiterhin) eine<br />

Befreiung <strong>von</strong> der Rentenversicherungspflicht vorliegt?<br />

Ja, der <strong>Vermögen</strong>sinhaber muss weiterhin – während des<br />

Bezugs <strong>von</strong> Leistungen des ALG II – <strong>von</strong> der Rentenversicherungspflicht<br />

befreit sein. Im Interesse, den Privilegschutz zu<br />

behalten, muss vom <strong>Vermögen</strong>sinhaber die (weitere)<br />

Befreiung <strong>von</strong> der Rentenversicherungspflicht beantragt<br />

werden. Der Privilegschutz entfällt, wenn der <strong>Vermögen</strong>sinhaber<br />

nicht weiter rentenversicherungsbefreit ist.<br />

Frage: Ist der Privilegschutz eines zur Altersvorsorge<br />

bestimmten <strong>Vermögen</strong>s nur in dem Fall gegeben, <strong>das</strong>s der<br />

<strong>Vermögen</strong>sinhaber selber rentenversicherungsbefreit ist, oder<br />

reicht es aus, <strong>das</strong>s sein Partner (Ehe-, Lebenspartner/ Eheähnliche<br />

Partner) rentenversicherungsbefreit ist?<br />

Der Privilegschutz setzt voraus, <strong>das</strong>s der <strong>Vermögen</strong>sinhaber<br />

selber <strong>von</strong> der Rentenversicherung befreit ist. Ist der <strong>Vermögen</strong>sinhaber<br />

selber nicht <strong>von</strong> der Rentenversicherung befreit,<br />

besteht für <strong>das</strong> vom Inhaber zur Altersvorsorge bestimmte<br />

<strong>Vermögen</strong> kein Privilegschutz nach § 12 Abs. 3 Nr. 3 SGB II.<br />

Rechtsprechung (BSG, Urteil 15.04.2008, B 14/7b<br />

AS 56/06 R, BSG Urteil 15.04.2008, B 14/7b AS 52/06 R, BSG<br />

15.04.2008, B 14 AS 27/07 R)<br />

Der Privilegschutz ist nicht <strong>auf</strong> Hilfebedürftige mit einer<br />

typischen rentenversicherungspflichtigen Erwerbsbiographie<br />

anzuwenden. Lücken in der Alterssicherung <strong>auf</strong>grund <strong>von</strong><br />

Arbeitslosenzeiten begründen keinen rentenversicherungsbefreiten<br />

Personen gleichgestellten Privilegschutz in der<br />

privaten Altersvorsorge.<br />

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