Jonny Bruhn-Tripp Gisela Tripp Anrechnung von Vermögen auf das ...
Jonny Bruhn-Tripp Gisela Tripp Anrechnung von Vermögen auf das ...
Jonny Bruhn-Tripp Gisela Tripp Anrechnung von Vermögen auf das ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
X Kapitel: <strong>Anrechnung</strong> <strong>von</strong> <strong>Vermögen</strong><br />
Für den Lebensunterhalt einzusetzen ist <strong>Vermögen</strong>, <strong>das</strong> nicht<br />
zu den absetzbaren oder privilegierten <strong>Vermögen</strong>sgegenständen<br />
zählt und verwertbar ist. Ein <strong>Vermögen</strong>, <strong>das</strong> in<br />
absehbarer Zeit nicht verwertbar ist und auch nicht zu einem<br />
den ALG II/Sozialgeld Bedarf übersteigenden Einkommenserwerb<br />
eingesetzt werden kann, schließt Hilfebedürftigkeit<br />
nicht aus. In diesem Fall ist ALG II/Sozialgeld nicht als<br />
Darlehen, sondern als Beihilfe zu gewähren.<br />
Verwertbares <strong>Vermögen</strong> wird mit seinem Verkehrswert (Nettowert<br />
des Verk<strong>auf</strong>serlöses oder erwerbbaren Darlehens) <strong>auf</strong><br />
den ALG II/Sozialgeld Anspruch angerechnet. Übersteigt der<br />
Verkehrswert den ALG II/Sozialgeld Anspruch, besteht keine<br />
Hilfebedürftigkeit.<br />
Beispiel<br />
M. und G. leben eheähnlich zusammen. Nach Ausschöpfen<br />
der Freibeträge (Grund-, Altersvorsorgefreibetrag und<br />
Anschaffungsrücklage) ist eine Lebensversicherung zu<br />
verwerten. Der Rückk<strong>auf</strong>wert beträgt 8.200 € und wird dem<br />
ALG II Anspruch der eheähnlichen Partner (Regelleistung,<br />
Warmmiete und Heizkosten) in Höhe 1.022 € gegenüber<br />
gestellt. Anspruch <strong>auf</strong> ALG II besteht wegen fehlender<br />
Hilfebedürftigkeit nicht.<br />
Beispiel<br />
Nach dem Tod des Vaters hat die arbeitslose Angestellte M.<br />
<strong>das</strong> Zweifamilienhaus geerbt. Das Haus liegt in einer<br />
attraktiven Wohnlage. In der unteren Wohnung wohnt M. mit<br />
ihrem eheähnlichen Partner. Die andere Wohnung ist<br />
vermietet: Nettoertrag der Miete 420 €. Die Mieteinnahmen<br />
decken nicht den ALG II Bedarf.<br />
Verkehrswert (Nettoerlös) Mietwohnung: 64.000 €.<br />
M. ist es zuzumuten, die Mietwohnung in eine Eigentumswohnung<br />
umzuwandeln und zu verk<strong>auf</strong>en oder ein Darlehen<br />
<strong>auf</strong>zunehmen.<br />
66