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Jonny Bruhn-Tripp Gisela Tripp Anrechnung von Vermögen auf das ...

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X Kapitel: <strong>Anrechnung</strong> <strong>von</strong> <strong>Vermögen</strong><br />

Für den Lebensunterhalt einzusetzen ist <strong>Vermögen</strong>, <strong>das</strong> nicht<br />

zu den absetzbaren oder privilegierten <strong>Vermögen</strong>sgegenständen<br />

zählt und verwertbar ist. Ein <strong>Vermögen</strong>, <strong>das</strong> in<br />

absehbarer Zeit nicht verwertbar ist und auch nicht zu einem<br />

den ALG II/Sozialgeld Bedarf übersteigenden Einkommenserwerb<br />

eingesetzt werden kann, schließt Hilfebedürftigkeit<br />

nicht aus. In diesem Fall ist ALG II/Sozialgeld nicht als<br />

Darlehen, sondern als Beihilfe zu gewähren.<br />

Verwertbares <strong>Vermögen</strong> wird mit seinem Verkehrswert (Nettowert<br />

des Verk<strong>auf</strong>serlöses oder erwerbbaren Darlehens) <strong>auf</strong><br />

den ALG II/Sozialgeld Anspruch angerechnet. Übersteigt der<br />

Verkehrswert den ALG II/Sozialgeld Anspruch, besteht keine<br />

Hilfebedürftigkeit.<br />

Beispiel<br />

M. und G. leben eheähnlich zusammen. Nach Ausschöpfen<br />

der Freibeträge (Grund-, Altersvorsorgefreibetrag und<br />

Anschaffungsrücklage) ist eine Lebensversicherung zu<br />

verwerten. Der Rückk<strong>auf</strong>wert beträgt 8.200 € und wird dem<br />

ALG II Anspruch der eheähnlichen Partner (Regelleistung,<br />

Warmmiete und Heizkosten) in Höhe 1.022 € gegenüber<br />

gestellt. Anspruch <strong>auf</strong> ALG II besteht wegen fehlender<br />

Hilfebedürftigkeit nicht.<br />

Beispiel<br />

Nach dem Tod des Vaters hat die arbeitslose Angestellte M.<br />

<strong>das</strong> Zweifamilienhaus geerbt. Das Haus liegt in einer<br />

attraktiven Wohnlage. In der unteren Wohnung wohnt M. mit<br />

ihrem eheähnlichen Partner. Die andere Wohnung ist<br />

vermietet: Nettoertrag der Miete 420 €. Die Mieteinnahmen<br />

decken nicht den ALG II Bedarf.<br />

Verkehrswert (Nettoerlös) Mietwohnung: 64.000 €.<br />

M. ist es zuzumuten, die Mietwohnung in eine Eigentumswohnung<br />

umzuwandeln und zu verk<strong>auf</strong>en oder ein Darlehen<br />

<strong>auf</strong>zunehmen.<br />

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