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Allgemeine Geschäftsbedingungen TravelTrex GmbH/SnowTrex

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darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben<br />

von der Beschränkung unberührt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang dringend der Abschluss einer<br />

Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.<br />

c. TT haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als<br />

Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Betrieb der Skilifte, Skibus etc.) und in der Reiseausschreibung<br />

ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.<br />

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung<br />

a. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach<br />

vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur<br />

gegenüber TT erfolgen (Anschrift s. u.). Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er<br />

ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung<br />

von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß<br />

Punkt 8c. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung,<br />

zu melden.<br />

b. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c-f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an<br />

dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunde und TT Verhandlungen über den<br />

Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder TT die<br />

Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.<br />

11. Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens<br />

TT ist verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im<br />

Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht die ausführende<br />

Fluggesellschaft bei der Buchung noch nicht fest, so ist TT verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die<br />

Fluggesellschaften zu nennen, die den Flug wahrscheinlich durchführen wird bzw. werden. Sobald TT weiß, welche<br />

Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird TT den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführend<br />

genannte Fluggesellschaft, muss TT sicherstellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet<br />

wird.<br />

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften<br />

a. TT wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über<br />

Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie deren eventuelle Änderung<br />

vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon<br />

ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B.<br />

Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.<br />

b. TT haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische<br />

Vertretung, wenn der Kunde TT mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass TT die Verzögerung zu vertreten<br />

hat.<br />

c. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell<br />

erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Alle Nachteile, insbesondere die<br />

Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten,<br />

ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch TT bedingt sind.<br />

13. Rechtswahl<br />

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und TT findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, wenn und<br />

soweit die Rechtswahl nicht dazu führt, dass einem Verbraucher durch die vorliegenden Vertragsbedingungen und das<br />

entsprechende deutsche Recht der durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen<br />

gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird. In diesem Fall gilt weiterhin deutsches Recht mit der<br />

Maßgabe, dass den zwingenden Mindestschutzbestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen<br />

gewöhnlichen Aufenthalt hat, Geltung verschafft werden muss. Soweit dem Vertragsabschluss mit einem Verbraucher,<br />

der seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland hat, kein ausdrückliches Angebot oder eine Werbung in dem<br />

Land seines gewöhnlichen Aufenthalts vorausgegangen ist, das zum Vertragsabschluss führte, findet ausschließlich<br />

deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen

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