Allgemeine Geschäftsbedingungen BigXtra Touristik GmbH - RTS.de
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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong> <strong>BigXtra</strong> <strong>Touristik</strong> <strong>GmbH</strong><br />
<strong>Allgemeine</strong> Geschäfts- / Reisebedingungen<br />
<strong>BigXtra</strong> <strong>Touristik</strong> <strong>GmbH</strong><br />
1. Abschluss <strong>de</strong>s Reisevertrages<br />
1.1. Mit schriftlicher, elektronischer, mündlicher o<strong>de</strong>r fernmündlicher Anmeldung bietet <strong>de</strong>r Anmel<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m<br />
Reiseveranstalter nach Maßgabe <strong>de</strong>r die Reiseleistung bestimmen<strong>de</strong>n Reiseausschreibung <strong>de</strong>n Abschluss eines<br />
Reisevertrages verbindlich für 1 Woche an. Der Reisevertrag kommt mit Zugang <strong>de</strong>r schriftlichen Reisebestätigung/<br />
Rechnung (in Form eines Prints o<strong>de</strong>r einer pdf- Datei) <strong>de</strong>s Reiseveranstalters beim Anmel<strong>de</strong>r (an <strong>de</strong>r vom Anmel<strong>de</strong>r<br />
angegebenen Postanschrift o<strong>de</strong>r E-Mail- Adresse) zustan<strong>de</strong>. Reisemittler und Dritte sind nicht berechtigt,<br />
Reisebestätigungen im Namen <strong>de</strong>s Reiseveranstalters zu erklären.<br />
1.2. Weicht <strong>de</strong>r Inhalt <strong>de</strong>r Reisebestätigung vom Inhalt <strong>de</strong>r Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot <strong>de</strong>s<br />
Reiseveranstalters vor. Der Reisevertrag kommt auf <strong>de</strong>r Grundlage dieses neuen Angebots zustan<strong>de</strong>, wenn <strong>de</strong>r<br />
Reisen<strong>de</strong> die Annahme ausdrücklich o<strong>de</strong>r schlüssig - etwa durch Leistung einer Zahlung auf <strong>de</strong>n Reisepreis o<strong>de</strong>r durch<br />
Reiseantritt - erklärt.<br />
2. Bezahlung<br />
2.1. Nach Erhalt <strong>de</strong>r schriftlichen Reisebestätigung <strong>de</strong>s Reiseveranstalters sowie Zugang eines Sicherungsscheines<br />
(vgl. Ziffer 2.4.) wird - soweit sich aus <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung <strong>de</strong>r konkret gebuchten Reise keine abweichen<strong>de</strong>n<br />
Konditionen ergeben - eine Anzahlung in Höhe von 20% <strong>de</strong>s Reisepreises zzgl. evtl. Versicherungsprämien (vgl. Ziffer<br />
8.) sofort fällig. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Auffor<strong>de</strong>rung fällig. Der Reiseveranstalter<br />
behält sich vor, abhängig von Buchungsdatum o<strong>de</strong>r Reiseart die Reisebuchung in <strong>de</strong>r Ausschreibung von <strong>de</strong>r<br />
Bezahlung per Kreditkarte abhängig zu machen.<br />
2.2. Befin<strong>de</strong>t sich <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>r An- und/o<strong>de</strong>r Restzahlung in Verzug und leistet trotz nochmaliger Auffor<strong>de</strong>rung<br />
und Nachfrist keine Zahlung, ist <strong>de</strong>r Reiseveranstalter berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und Scha<strong>de</strong>nsersatz<br />
gemäß Ziffer 4.2. zu verlangen.<br />
2.3. Soweit im Rahmen <strong>de</strong>r Reisebestätigung nicht abweichend festgelegt, können sämtliche Zahlungen mit<br />
schuldbefreien<strong>de</strong>r Wirkung nur an <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Reisebestätigung angegebenen Reiseveranstalter geleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
2.4. Die an <strong>de</strong>n Reiseveranstalter geleisteten Zahlungen sind gem. § 651 k BGB insolvenzgesichert. Der<br />
Sicherungsschein wird mit <strong>de</strong>r Reisebestätigung/Rechnung übersandt.<br />
3. Leistungen und Nebenabre<strong>de</strong>n<br />
3.1. Der Umfang <strong>de</strong>r vertraglichen Leistungen ergibt sich aus <strong>de</strong>r zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Reiseanmeldung gültigen<br />
Leistungsbeschreibung (z.B. Katalog, Anzeige, veranstaltereigene Website im Internet) sowie aus <strong>de</strong>n hierauf Bezug<br />
nehmen<strong>de</strong>n Angaben in <strong>de</strong>r Reisebestätigung <strong>de</strong>s Reiseveranstalters. Leistungsbeschreibungen in Katalogen,<br />
Anzeigen o<strong>de</strong>r auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für <strong>de</strong>n Reiseveranstalter nicht verbindlich.<br />
3.2. Im Falle altersabhängiger Reisepreisermäßigungen ist für die Einhaltung <strong>de</strong>r Altersgrenze <strong>de</strong>r Tag <strong>de</strong>s<br />
Reisebeginns maßgeblich. Kosten, welche auf eine Falschauskunft <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n zurückzuführen sind, fallen diesem<br />
zur Last.<br />
3.3. Reisemittler o<strong>de</strong>r Dritte sind nicht berechtigt, Nebenabre<strong>de</strong>n selbst zu bestätigen bzw. von <strong>de</strong>r Reiseausschreibung<br />
und -bestätigung abweichen<strong>de</strong> Zusicherungen im Namen <strong>de</strong>s Reiseveranstalters zu geben. Soweit eine ausdrückliche<br />
Bestätigung auf <strong>de</strong>r Reisebestätigung <strong>de</strong>s Reiseveranstalters nicht erfolgt, sind Wünsche auf <strong>de</strong>r Buchungsanmeldung<br />
nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für <strong>de</strong>ssen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen wer<strong>de</strong>n<br />
kann.<br />
4. Rücktritt durch <strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n, Umbuchung, Ersatzperson, Hinterlegung von Reiseunterlagen<br />
4.1. Der Reisen<strong>de</strong> ist berechtigt, je<strong>de</strong>rzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Schriftform unter Angabe <strong>de</strong>r<br />
Buchungsnummer wird empfohlen. Maßgeblich ist <strong>de</strong>r Zugang <strong>de</strong>r Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter.<br />
4.2. Im Falle <strong>de</strong>s Rücktritts vor Reisebeginn durch <strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n ist <strong>de</strong>r Reiseveranstalter berechtigt, unter<br />
Berücksichtigung <strong>de</strong>r gewöhnlich ersparten Aufwendungen und <strong>de</strong>s durch an<strong>de</strong>rweitige Verwendung <strong>de</strong>r<br />
Reiseleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbs eine angemessene Entschädigung (Stornogebühr) zu verlangen. Der<br />
Reiseveranstalter bedient sich hierzu - soweit nicht abweichend vereinbart - <strong>de</strong>r pauschalen Berechnung <strong>de</strong>r<br />
Entschädigung wie folgt:<br />
Nur-Flugtickets, Flugreisen mit Linienbeför<strong>de</strong>rung, Schiffsreisen (ohne Nilkreuzfahrt):
is 120 Tage vor Reiseantritt 20%,<br />
bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 30%,<br />
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 40%,<br />
bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 65%,<br />
bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 85%,<br />
bis zum 1. Tag vor Reiseantritt 90%,<br />
am Tag <strong>de</strong>s Reiseantritts o<strong>de</strong>r bei Nichterscheinen 95% <strong>de</strong>s Gesamtreisepreises.<br />
Für alle nicht von obiger Staffel umfassten Reisen gilt:<br />
bis 30 Tage vor Reiseantritt 20%,<br />
bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 25%,<br />
bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 30%,<br />
bis zum 8. Tag vor Reiseantritt 50%,<br />
bis zum 1. Tag vor Reiseantritt 75%,<br />
am Tag <strong>de</strong>s Reiseantritts / bei Nichterscheinen 95% <strong>de</strong>s Gesamtreisepreises.<br />
4.3. Dem Reisen<strong>de</strong>n bleibt <strong>de</strong>r Nachweis vorbehalten, dass <strong>de</strong>m Reiseveranstalter kein o<strong>de</strong>r nur ein wesentlich<br />
geringerer Scha<strong>de</strong>n als die gefor<strong>de</strong>rte pauschale Entschädigung entstan<strong>de</strong>n ist.<br />
4.4. Wir empfehlen <strong>de</strong>n Abschluss einer Reise- Rücktrittskosten-Versicherung, welche die Stornogebühren im Rahmen<br />
<strong>de</strong>r Versicherungsbedingungen übernehmen kann.<br />
4.5. Bei Stornierung bereits ausgehändigte Linienbeför<strong>de</strong>rungsscheine, Hotelvoucher, Bahntickets o<strong>de</strong>r ähnliches sind<br />
an <strong>de</strong>n Reiseveranstalter unverzüglich zurückzugeben.<br />
Für <strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>r nicht unverzüglichen Rückgabe behält sich <strong>de</strong>r Reiseveranstalter vor, die hieraus bedingten<br />
Mehrkosten an <strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n weiterzubelasten.<br />
4.6. Umbuchungen im Sinne nachträglicher Än<strong>de</strong>rungen gebuchter Reiseleistungen sind in <strong>de</strong>r Regel nicht möglich.<br />
Die Möglichkeit <strong>de</strong>s Rücktritts vor Reisebeginn bleibt <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n unbenommen.<br />
4.7. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemel<strong>de</strong>ten Reisen<strong>de</strong>n, wird eine Gebühr von € 30,- pro Person<br />
berechnet. Der Nachweis, dass <strong>de</strong>m Reiseveranstalter keine o<strong>de</strong>r wesentlich niedrigere Kosten entstan<strong>de</strong>n sind, bleibt<br />
<strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n vorbehalten. Durch <strong>de</strong>n Personenwechsel entstehen<strong>de</strong> Mehrkosten (z.B. Neuausstellung von<br />
Linienbeför<strong>de</strong>rungsscheinen) wer<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n bzw. die Ersatzperson weiterbelastet.<br />
4.8. Sollte <strong>de</strong>r Zeitraum zwischen Buchung bzw. Zahlungseingang und Abreise nicht ausreichen, um einen rechtzeitigen<br />
Zugang <strong>de</strong>r Reiseunterlagen beim Reisen<strong>de</strong>n durch postalischen Versand zu gewährleisten und ist dies für die<br />
Durchführung <strong>de</strong>r Reise erfor<strong>de</strong>rlich, ist <strong>de</strong>r Reiseveranstalter berechtigt, an ausgewählten Flughäfen eine Hinterlegung<br />
von Tickets o<strong>de</strong>r sonstigen Reiseunterlagen zu veranlassen. Die hierfür durch <strong>de</strong>n Reiseveranstalter berechnete<br />
Gebühr in Höhe von € 15,- pro Ticket bzw. Reiseunterlage hat <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> zu tragen. Der Nachweis, dass <strong>de</strong>m<br />
Reiseveranstalter keine o<strong>de</strong>r wesentlich niedrigere Kosten entstan<strong>de</strong>n sind, bleibt <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n vorbehalten.<br />
5. Rücktritt durch <strong>de</strong>n Reiseveranstalter<br />
5.1. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, vom Reisevertrag bis 30 Tage vor Reiseantritt zurückzutreten, wenn eine<br />
ausdrücklich ausgeschriebene Min<strong>de</strong>stteilnehmerzahl nicht erreicht wird und in <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung und <strong>de</strong>r<br />
Reisebestätigung auf die Anzahl <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stteilnehmer und die Frist ausdrücklich hingewiesen wur<strong>de</strong>.<br />
5.2. Der Reisepreis wird nach Rücktritt unverzüglich rückerstattet, sofern <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> nicht von einem Ersatzangebot<br />
Gebrauch macht.<br />
6. Preis- und Leistungsän<strong>de</strong>rungen, eingeschränkte Leistungen sowie nicht in Anspruch genommene<br />
Leistungen<br />
6.1. Der Reiseveranstalter behält sich vor, vor Vertragsschluss eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r ausgeschriebenen Leistungen und<br />
Preise zu erklären. Eine Preisanpassung vor Vertragsschluss kann insbeson<strong>de</strong>re aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Erhöhung <strong>de</strong>r<br />
Beför<strong>de</strong>rungskosten, <strong>de</strong>r Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- und Flughafengebühren erfolgen o<strong>de</strong>r wenn die<br />
gewünschte Reise nur durch <strong>de</strong>n Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung <strong>de</strong>r Ausschreibung verfügbar<br />
ist.<br />
6.2. Der Reiseveranstalter behält sich vor, <strong>de</strong>m vereinbarten Reisepreis nachträglich zu erhöhen, um damit einer<br />
personenbezogenen Erhöhung <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rungskosten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Hafen- und<br />
Flughafengebühren Beför<strong>de</strong>rungskosten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Hafen- und<br />
Flughafengebühren) Rechnung zu tragen. Dies gilt nur, soweit <strong>de</strong>r Abreistermin mehr als 4 Monate nach
Vertragsschluss liegt. Die Preiserhöhung bemisst sich im Falle einer personenbezogenen Erhöhung nach <strong>de</strong>r Differenz<br />
<strong>de</strong>s zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungsmitteilung und <strong>de</strong>s bei Vertragsschluss gültigen Betrages. Sollte eine Preisän<strong>de</strong>rung<br />
erfolgen, wird <strong>de</strong>r Reiseveranstalter <strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Eine Preisän<strong>de</strong>rung ist nur<br />
bis zum 21. Tag vor Reiseantritt zulässig. Bei einer Preisän<strong>de</strong>rung um mehr als 5% <strong>de</strong>s Reisepreises ist <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong><br />
berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten o<strong>de</strong>r die Teilnahme an einer min<strong>de</strong>stens gleichwertigen<br />
an<strong>de</strong>ren Reise zu verlangen, soweit <strong>de</strong>r Reiseveranstalter in <strong>de</strong>r Lage ist, eine entsprechen<strong>de</strong> Reise aus seinem<br />
Angebot ohne Mehrkosten für <strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n anzubieten. Der Reisen<strong>de</strong> hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung<br />
durch <strong>de</strong>n Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen. Schriftform wird empfohlen.<br />
6.3. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, einzelne Reiseleistungen zu än<strong>de</strong>rn, soweit dies nach Vertragsschluss<br />
notwendig wer<strong>de</strong>n sollte, durch <strong>de</strong>n Reiseveranstalter nicht wi<strong>de</strong>r Treu und Glauben herbeigeführt wur<strong>de</strong> und die<br />
Än<strong>de</strong>rungen und Abweichungen nicht erheblich sind bzw. <strong>de</strong>n Gesamtzuschnitt <strong>de</strong>r gebuchten Reise nicht<br />
beeinträchtigen. Hiervon umfasst sind insbeson<strong>de</strong>re zumutbare Än<strong>de</strong>rungen von Flugleistungen.<br />
6.4. In <strong>de</strong>r Vor- und Nachsaison können einige Hoteleinrichtungen und Außenpools noch nicht o<strong>de</strong>r nur eingeschränkt<br />
zur Verfügung stehen.<br />
6.5. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen durch <strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n lässt <strong>de</strong>n Anspruch <strong>de</strong>s Reiseveranstalters<br />
auf <strong>de</strong>n Reisepreis grundsätzlich unberührt. Der Reiseveranstalter wird sich jedoch bemühen, ersparte Aufwendungen<br />
für aufgrund zwingen<strong>de</strong>r Grün<strong>de</strong> nicht in Anspruch genommener Leistungen vom Leistungsträger erstattet zu<br />
bekommen und diese an <strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n weiterzuleiten.<br />
7. Mitwirkungspflichten <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n<br />
7.1. Der Reisen<strong>de</strong> ist verpflichtet, die Angaben und Daten <strong>de</strong>r Reisebestätigung - insbeson<strong>de</strong>re die Richtigkeit <strong>de</strong>r<br />
persönlichen Daten - unverzüglich nach Zugang zu prüfen und eventuelle Abweichungen zur Reisebuchung o<strong>de</strong>r<br />
Unrichtigkeiten umgehend <strong>de</strong>m Reiseveranstalter zu mel<strong>de</strong>n.<br />
7.2. Der Reisen<strong>de</strong> hat die nach vollständiger Bezahlung ca. 2 Wochen vor Reiseantritt zugehen<strong>de</strong>n Reisedokumente<br />
auf <strong>de</strong>ren Vollständigkeit und Übereinstimmung mit <strong>de</strong>r Reisebestätigung zu prüfen. Sollten <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n bis<br />
spätestens 1 Woche vor Abreise die Reiseunterlagen wie etwa Flugtickets o<strong>de</strong>r Hotelvoucher wi<strong>de</strong>r Erwarten nicht o<strong>de</strong>r<br />
nur unvollständig vorliegen o<strong>de</strong>r sollten die Reiseunterlagen von <strong>de</strong>r Reisebestätigung abweichen, so hat er sich<br />
unverzüglich mit <strong>de</strong>m Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen.<br />
7.3. Bei <strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r Reisebestätigung bekannt gegebenen Reisezeiten für die gebuchten Reisetage han<strong>de</strong>lt es sich<br />
zunächst nur um voraussichtliche Reisezeiten. Die genauen Reisezeiten wer<strong>de</strong>n mit Übersendung <strong>de</strong>r Reiseunterlagen<br />
bekannt gegeben. Sollte <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> selbst o<strong>de</strong>r über einen Reisemittler noch weitere Anschlussbeför<strong>de</strong>rungen<br />
buchen, so hat <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> diesen Umstand ebenso zu berücksichtigen wie jenen, dass es bei <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung selbst<br />
immer zu Verzögerungen aus vielfachen Grün<strong>de</strong>n kommen kann. Gegebenenfalls hat <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> bei Buchung von<br />
Anschlussbeför<strong>de</strong>rungen erst nachzufragen, ob die genauen Zeiten bereits bekannt sind. Der Reisen<strong>de</strong> hat bei <strong>de</strong>r<br />
Buchung von Anschlussbeför<strong>de</strong>rungen weiter auch ausreichen<strong>de</strong> Zeitabstän<strong>de</strong> für etwaige Verzögerungen bei <strong>de</strong>r<br />
Beför<strong>de</strong>rung zu berücksichtigen.<br />
Bei Buchung von Anschlussbeför<strong>de</strong>rungen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige Umbuchungen zulässt,<br />
empfohlen.<br />
7.4. Soweit auf <strong>de</strong>m Flugticket abweichen<strong>de</strong> Flugzeiten genannt sind, gehen diese etwaigen Flugzeiten aus <strong>de</strong>r<br />
Reisebestätigung, die nur vorläufig sind, vor.<br />
7.5. Im Rahmen von Flugreisen haben sich Reisen<strong>de</strong> mind. 2 Stun<strong>de</strong>n vor <strong>de</strong>m planmäßigen Abflug am Flughafen<br />
einzufin<strong>de</strong>n.<br />
7.6. Der Reisen<strong>de</strong> hat sich über die konkreten Rückflugzeiten bis spätestens 24 Stun<strong>de</strong>n, jedoch frühestens 48 Stun<strong>de</strong>n<br />
vor planmäßiger Rückreise bei <strong>de</strong>r sich aus <strong>de</strong>n Reiseunterlagen ergeben<strong>de</strong>n Agentur vor Ort zu informieren.<br />
7.7. Der Reisen<strong>de</strong> stellt sicher, dass er unter <strong>de</strong>n durch ihn bei Buchung angegebenen Kontaktdaten - insbeson<strong>de</strong>re<br />
unter <strong>de</strong>r angegebenen Telefonnummer und E-Mail- Adresse in <strong>de</strong>n letzten 3 Tagen vor Reisebeginn- regelmäßig<br />
erreichbar ist.<br />
7.8. Es wird dringend empfohlen, Geld, Schmuck und sonstige Wertgegenstän<strong>de</strong> auf das Notwendige zu beschränken<br />
und je<strong>de</strong>nfalls nicht mit <strong>de</strong>m Reisegepäck aufzugeben, son<strong>de</strong>rn im Handgepäck mit sich zu führen.<br />
8. Reiseversicherungen<br />
Bei Abschluss einer Reiseversicherung durch Vermittlung <strong>de</strong>s Reiseveranstalters kommt das<br />
Versicherungsvertragsverhältnis ausschließlich zwischen <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r Versicherungsgesellschaft nach
Maßgabe <strong>de</strong>r einschlägigen Versicherungsbedingungen zustan<strong>de</strong>. Versicherungsschutz besteht dabei frühestens mit<br />
vollständiger Zahlung <strong>de</strong>r Versicherungsprämie, die mit <strong>de</strong>r Anzahlung auf <strong>de</strong>n Reisepreis fällig ist. Es ist alleinige<br />
Obliegenheit <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n, die sich aus <strong>de</strong>m Versicherungsvertrag ergeben<strong>de</strong>n Pflichten einzuhalten und die Rechte<br />
hieraus gegenüber <strong>de</strong>r Versicherung geltend zu machen.<br />
9. Gewährleistung, Mängelanzeige und Kündigung, Scha<strong>de</strong>nmin<strong>de</strong>rung, Abtretung<br />
9.1. Sollte eine Reiseleistung nicht o<strong>de</strong>r nicht vertragsgemäß erbracht wer<strong>de</strong>n, so ist <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> verpflichtet, <strong>de</strong>n<br />
Mangel anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Wur<strong>de</strong> eine Mängelanzeige schuldhaft unterlassen o<strong>de</strong>r erfolgte sie nicht<br />
gegenüber <strong>de</strong>m richtigen Anzeigeadressaten (vgl. Ziffer 9.2.), so kann dies zur Folge haben, dass für diese Mängel<br />
keine Ansprüche (Min<strong>de</strong>rung, Scha<strong>de</strong>nersatz) gegen <strong>de</strong>n Reiseveranstalter geltend gemacht wer<strong>de</strong>n können. Eine<br />
Kündigung <strong>de</strong>s Reisevertrages nach § 651 e BGB durch <strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n ist erst zulässig, wenn <strong>de</strong>r Reiseveranstalter<br />
eine ihm vom Reisen<strong>de</strong>n bestimmte Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist<br />
bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist o<strong>de</strong>r vom Reiseveranstalter verweigert wird o<strong>de</strong>r wenn die sofortige<br />
Kündigung <strong>de</strong>s Vertrages durch ein beson<strong>de</strong>res Interesse <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n gerechtfertigt wird.<br />
9.2. Mängel sind bei Pauschalreisen grundsätzlich <strong>de</strong>r örtlichen Reiseleitung anzuzeigen. Eine Anzeige gegenüber <strong>de</strong>m<br />
Leistungsträger genügt hier in <strong>de</strong>r Regel nicht. Bei Reisen mit individuellem Reiseverlauf (z.B. Flug & Mietwagen) sowie<br />
bei Reisen ohne örtliche Reiseleitung (z.B. Städtereisen) ist die Mängelanzeige hingegen gegenüber <strong>de</strong>m jeweiligen<br />
Leistungsträger, <strong>de</strong>ssen Leistung durch einen Mangel betroffen ist, vorzunehmen. Die konkreten Kontaktinformationen<br />
sind <strong>de</strong>n Reiseunterlagen zu entnehmen.<br />
9.3. Bei eventuell auftreten<strong>de</strong>n Leistungsstörungen ist <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> verpflichtet, im Rahmen <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />
Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung <strong>de</strong>r Störung beizutragen und eventuell entstehen<strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n<br />
gering zu halten. Sofern Gepäck bei Flugreisen verloren geht o<strong>de</strong>r beschädigt wird, ist daher zwingend eine<br />
Scha<strong>de</strong>nsanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei <strong>de</strong>r durchführen<strong>de</strong>n Fluggesellschaft zu erstatten. In sonstigen Fällen ist<br />
die Reiseleitung zu verständigen.<br />
9.4. Die Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche gleich welcher Art anzuerkennen.<br />
9.5. Die Abtretung von Gewährleistungs- o<strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nersatzansprüchen sowie die gerichtliche Geltendmachung von<br />
Ansprüchen an<strong>de</strong>rer Reisen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r Reiseteilnehmer ist ausgeschlossen, es sei <strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>r Abtretungsempfänger hat<br />
durch geson<strong>de</strong>rte Unterschrift bei <strong>de</strong>r Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen <strong>de</strong>rjenigen Personen<br />
selbst einzustehen, die die Rechte an ihn abgetreten haben.<br />
10. Haftungsbeschränkung, Anspruchsanmeldung, Verjährung<br />
10.1. Die vertragliche Haftung <strong>de</strong>s Reiseveranstalters aus <strong>de</strong>m Reisevertrag für Schä<strong>de</strong>n, die nicht Körperschä<strong>de</strong>n sind,<br />
ist auf <strong>de</strong>n dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Scha<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n we<strong>de</strong>r vorsätzlich noch grob fahrlässig<br />
herbeigeführt wird o<strong>de</strong>r soweit <strong>de</strong>r Reiseveranstalter für einen <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n entstehen<strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n allein wegen<br />
eines Verschul<strong>de</strong>ns eines Leistungsträger verantwortlich ist.<br />
10.2. Für alle Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz o<strong>de</strong>r grober Fahrlässigkeit<br />
beruhen, haftet <strong>de</strong>r Reiseveranstalter je Reisen<strong>de</strong>m und Reise bei Sachschä<strong>de</strong>n beschränkt bis zur Höhe <strong>de</strong>s<br />
dreifachen Reisepreises.<br />
10.3. Wir empfehlen, <strong>de</strong>rartige Risiken durch eine Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung abzu<strong>de</strong>cken.<br />
10.4. Die Geltendmachung von vertraglichen Min<strong>de</strong>rungs- und Scha<strong>de</strong>nersatzansprüchen im Zusammenhang mit <strong>de</strong>n<br />
vom Reiseveranstalter erbrachten Reiseleistungen muss innerhalb eines Monats nach <strong>de</strong>r vertraglich vorgesehenen<br />
Beendigung <strong>de</strong>r Reise gegenüber <strong>de</strong>m Reiseveranstalter erfolgen. Nach Ablauf <strong>de</strong>r Frist kann <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> diese<br />
Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschul<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>r Frist verhin<strong>de</strong>rt wor<strong>de</strong>n ist. Eine<br />
fristgerechte Geltendmachung gegenüber <strong>de</strong>m Reisemittler o<strong>de</strong>r einem sonstigen Dritten ist nicht ausreichend.<br />
Schriftform wird empfohlen.<br />
10.5. Die gesetzliche Verjährungsfrist für Ansprüche <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m Reisevertrag nach <strong>de</strong>n §§ 651c bis 651f<br />
BGB wird auf 1 Jahr verkürzt. Dies gilt nicht für Ansprüche <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m Reisevertrag nach <strong>de</strong>n §§ 651c bis<br />
651f BGB (a) aus <strong>de</strong>r Verletzung <strong>de</strong>s Lebens, <strong>de</strong>s Körpers o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gesundheit, soweit die Ansprüche auf einer<br />
fahrlässigen o<strong>de</strong>r vorsätzlichen Pflichtverletzung <strong>de</strong>s Reiseveranstalters o<strong>de</strong>r eines gesetzlichen Vertreters o<strong>de</strong>r<br />
Erfüllungsgehilfen <strong>de</strong>s Reiseveranstalters beruhen bzw. (b) auf Ersatz sonstiger Schä<strong>de</strong>n, die auf eine grob fahrlässige<br />
Pflichtverletzung <strong>de</strong>s Reiseveranstalters o<strong>de</strong>r einer vorsätzlichen o<strong>de</strong>r grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines<br />
gesetzlichen Vertreters o<strong>de</strong>r Erfüllungsvertreters <strong>de</strong>s Reiseveranstalters beruhen. In diesen Fällen beträgt die<br />
Verjährungsfrist 2 Jahre. Ansprüche aus <strong>de</strong>liktischer Haftung verjähren nach <strong>de</strong>n gesetzlichen Regelungen. Die
Verjährungsfrist beginnt an <strong>de</strong>m Tag, an <strong>de</strong>m die Reise nach <strong>de</strong>m Vertrag en<strong>de</strong>n sollte.<br />
11. Pass-, Visa-, Gesundheitsbestimmungen, Informationen zum Luftfahrtunternehmen<br />
11.1. Für die Einhaltung von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften zeichnet <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> verantwortlich. Alle<br />
Nachteile, die aus <strong>de</strong>ren Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu <strong>de</strong>ssen Lasten, es sei <strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>r Reiseveranstalter hat<br />
<strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n nicht ausreichend o<strong>de</strong>r falsch informiert.<br />
Die Informationen gelten für <strong>de</strong>utsche Staatsangehörige. Reisen<strong>de</strong> ohne <strong>de</strong>utsche Staatsangehörigkeit können die<br />
entsprechen<strong>de</strong>n Informationen beim zuständigen Konsulat erfragen. Der Reiseveranstalter empfiehlt, dass sich<br />
Reisen<strong>de</strong> rechtzeitig z.B. bei <strong>de</strong>n Gesundheitsämtern über Infektions- und Impfschutz sowie Prophylaxemaßnahmen<br />
informieren.<br />
11.2. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, <strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n über die I<strong>de</strong>ntität <strong>de</strong>r ausführen<strong>de</strong>n Fluggesellschaft für alle<br />
Beför<strong>de</strong>rungsleistungen auf <strong>de</strong>m Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft<br />
bereits vor Vertragsschluss feststeht. Auf die Angaben <strong>de</strong>r jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten<br />
Fluggesellschaften wird hiermit hingewiesen. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informiert <strong>de</strong>r<br />
Reiseveranstalter <strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich <strong>de</strong>n Flug<br />
durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, stellt <strong>de</strong>r Reiseveranstalter sicher, dass <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n die<br />
Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für je<strong>de</strong> etwaige Än<strong>de</strong>rung bei <strong>de</strong>n die Flugleistung<br />
ausführen<strong>de</strong>n Fluggesellschaften.<br />
12. <strong>Allgemeine</strong> Bestimmungen<br />
12.1. Die Vorschriften für Fernabsatzverträge fin<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>s Abschlusses von Reiseverträgen gemäß § 312 b<br />
Abs. 3 Nr. 6 BGB keine Anwendung.<br />
12.2. Die <strong>de</strong>m Reiseveranstalter zur Vertragsdurchführung zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten wer<strong>de</strong>n<br />
nach <strong>de</strong>n in Deutschland gelten<strong>de</strong>n Datenschutzbestimmungen elektronisch verarbeitet und genutzt. Der Betroffene<br />
kann <strong>de</strong>r Nutzung o<strong>de</strong>r Übermittlung seiner Daten für Zwecke <strong>de</strong>r Werbung, Markt- o<strong>de</strong>r Meinungsforschung je<strong>de</strong>rzeit<br />
durch Mitteilung an <strong>de</strong>n Datenschutzbeauftragten unter <strong>de</strong>r am En<strong>de</strong> angegebenen Adresse <strong>de</strong>s Reiseveranstalters<br />
wi<strong>de</strong>rsprechen.<br />
Reiseveranstalter:<br />
<strong>BigXtra</strong> <strong>Touristik</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Landsberger Straße 88,<br />
80339 München, Deutschland<br />
Han<strong>de</strong>lsregister München<br />
HRB 139717<br />
Stand: September 2010