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Allgemeine Geschäftsbedingungen BigXtra Touristik GmbH - RTS.de

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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong> <strong>BigXtra</strong> <strong>Touristik</strong> <strong>GmbH</strong><br />

<strong>Allgemeine</strong> Geschäfts- / Reisebedingungen<br />

<strong>BigXtra</strong> <strong>Touristik</strong> <strong>GmbH</strong><br />

1. Abschluss <strong>de</strong>s Reisevertrages<br />

1.1. Mit schriftlicher, elektronischer, mündlicher o<strong>de</strong>r fernmündlicher Anmeldung bietet <strong>de</strong>r Anmel<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m<br />

Reiseveranstalter nach Maßgabe <strong>de</strong>r die Reiseleistung bestimmen<strong>de</strong>n Reiseausschreibung <strong>de</strong>n Abschluss eines<br />

Reisevertrages verbindlich für 1 Woche an. Der Reisevertrag kommt mit Zugang <strong>de</strong>r schriftlichen Reisebestätigung/<br />

Rechnung (in Form eines Prints o<strong>de</strong>r einer pdf- Datei) <strong>de</strong>s Reiseveranstalters beim Anmel<strong>de</strong>r (an <strong>de</strong>r vom Anmel<strong>de</strong>r<br />

angegebenen Postanschrift o<strong>de</strong>r E-Mail- Adresse) zustan<strong>de</strong>. Reisemittler und Dritte sind nicht berechtigt,<br />

Reisebestätigungen im Namen <strong>de</strong>s Reiseveranstalters zu erklären.<br />

1.2. Weicht <strong>de</strong>r Inhalt <strong>de</strong>r Reisebestätigung vom Inhalt <strong>de</strong>r Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot <strong>de</strong>s<br />

Reiseveranstalters vor. Der Reisevertrag kommt auf <strong>de</strong>r Grundlage dieses neuen Angebots zustan<strong>de</strong>, wenn <strong>de</strong>r<br />

Reisen<strong>de</strong> die Annahme ausdrücklich o<strong>de</strong>r schlüssig - etwa durch Leistung einer Zahlung auf <strong>de</strong>n Reisepreis o<strong>de</strong>r durch<br />

Reiseantritt - erklärt.<br />

2. Bezahlung<br />

2.1. Nach Erhalt <strong>de</strong>r schriftlichen Reisebestätigung <strong>de</strong>s Reiseveranstalters sowie Zugang eines Sicherungsscheines<br />

(vgl. Ziffer 2.4.) wird - soweit sich aus <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung <strong>de</strong>r konkret gebuchten Reise keine abweichen<strong>de</strong>n<br />

Konditionen ergeben - eine Anzahlung in Höhe von 20% <strong>de</strong>s Reisepreises zzgl. evtl. Versicherungsprämien (vgl. Ziffer<br />

8.) sofort fällig. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Auffor<strong>de</strong>rung fällig. Der Reiseveranstalter<br />

behält sich vor, abhängig von Buchungsdatum o<strong>de</strong>r Reiseart die Reisebuchung in <strong>de</strong>r Ausschreibung von <strong>de</strong>r<br />

Bezahlung per Kreditkarte abhängig zu machen.<br />

2.2. Befin<strong>de</strong>t sich <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>r An- und/o<strong>de</strong>r Restzahlung in Verzug und leistet trotz nochmaliger Auffor<strong>de</strong>rung<br />

und Nachfrist keine Zahlung, ist <strong>de</strong>r Reiseveranstalter berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und Scha<strong>de</strong>nsersatz<br />

gemäß Ziffer 4.2. zu verlangen.<br />

2.3. Soweit im Rahmen <strong>de</strong>r Reisebestätigung nicht abweichend festgelegt, können sämtliche Zahlungen mit<br />

schuldbefreien<strong>de</strong>r Wirkung nur an <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Reisebestätigung angegebenen Reiseveranstalter geleistet wer<strong>de</strong>n.<br />

2.4. Die an <strong>de</strong>n Reiseveranstalter geleisteten Zahlungen sind gem. § 651 k BGB insolvenzgesichert. Der<br />

Sicherungsschein wird mit <strong>de</strong>r Reisebestätigung/Rechnung übersandt.<br />

3. Leistungen und Nebenabre<strong>de</strong>n<br />

3.1. Der Umfang <strong>de</strong>r vertraglichen Leistungen ergibt sich aus <strong>de</strong>r zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Reiseanmeldung gültigen<br />

Leistungsbeschreibung (z.B. Katalog, Anzeige, veranstaltereigene Website im Internet) sowie aus <strong>de</strong>n hierauf Bezug<br />

nehmen<strong>de</strong>n Angaben in <strong>de</strong>r Reisebestätigung <strong>de</strong>s Reiseveranstalters. Leistungsbeschreibungen in Katalogen,<br />

Anzeigen o<strong>de</strong>r auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für <strong>de</strong>n Reiseveranstalter nicht verbindlich.<br />

3.2. Im Falle altersabhängiger Reisepreisermäßigungen ist für die Einhaltung <strong>de</strong>r Altersgrenze <strong>de</strong>r Tag <strong>de</strong>s<br />

Reisebeginns maßgeblich. Kosten, welche auf eine Falschauskunft <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n zurückzuführen sind, fallen diesem<br />

zur Last.<br />

3.3. Reisemittler o<strong>de</strong>r Dritte sind nicht berechtigt, Nebenabre<strong>de</strong>n selbst zu bestätigen bzw. von <strong>de</strong>r Reiseausschreibung<br />

und -bestätigung abweichen<strong>de</strong> Zusicherungen im Namen <strong>de</strong>s Reiseveranstalters zu geben. Soweit eine ausdrückliche<br />

Bestätigung auf <strong>de</strong>r Reisebestätigung <strong>de</strong>s Reiseveranstalters nicht erfolgt, sind Wünsche auf <strong>de</strong>r Buchungsanmeldung<br />

nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für <strong>de</strong>ssen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen wer<strong>de</strong>n<br />

kann.<br />

4. Rücktritt durch <strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n, Umbuchung, Ersatzperson, Hinterlegung von Reiseunterlagen<br />

4.1. Der Reisen<strong>de</strong> ist berechtigt, je<strong>de</strong>rzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Schriftform unter Angabe <strong>de</strong>r<br />

Buchungsnummer wird empfohlen. Maßgeblich ist <strong>de</strong>r Zugang <strong>de</strong>r Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter.<br />

4.2. Im Falle <strong>de</strong>s Rücktritts vor Reisebeginn durch <strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n ist <strong>de</strong>r Reiseveranstalter berechtigt, unter<br />

Berücksichtigung <strong>de</strong>r gewöhnlich ersparten Aufwendungen und <strong>de</strong>s durch an<strong>de</strong>rweitige Verwendung <strong>de</strong>r<br />

Reiseleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbs eine angemessene Entschädigung (Stornogebühr) zu verlangen. Der<br />

Reiseveranstalter bedient sich hierzu - soweit nicht abweichend vereinbart - <strong>de</strong>r pauschalen Berechnung <strong>de</strong>r<br />

Entschädigung wie folgt:<br />

Nur-Flugtickets, Flugreisen mit Linienbeför<strong>de</strong>rung, Schiffsreisen (ohne Nilkreuzfahrt):


is 120 Tage vor Reiseantritt 20%,<br />

bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 30%,<br />

bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 40%,<br />

bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 65%,<br />

bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 85%,<br />

bis zum 1. Tag vor Reiseantritt 90%,<br />

am Tag <strong>de</strong>s Reiseantritts o<strong>de</strong>r bei Nichterscheinen 95% <strong>de</strong>s Gesamtreisepreises.<br />

Für alle nicht von obiger Staffel umfassten Reisen gilt:<br />

bis 30 Tage vor Reiseantritt 20%,<br />

bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 25%,<br />

bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 30%,<br />

bis zum 8. Tag vor Reiseantritt 50%,<br />

bis zum 1. Tag vor Reiseantritt 75%,<br />

am Tag <strong>de</strong>s Reiseantritts / bei Nichterscheinen 95% <strong>de</strong>s Gesamtreisepreises.<br />

4.3. Dem Reisen<strong>de</strong>n bleibt <strong>de</strong>r Nachweis vorbehalten, dass <strong>de</strong>m Reiseveranstalter kein o<strong>de</strong>r nur ein wesentlich<br />

geringerer Scha<strong>de</strong>n als die gefor<strong>de</strong>rte pauschale Entschädigung entstan<strong>de</strong>n ist.<br />

4.4. Wir empfehlen <strong>de</strong>n Abschluss einer Reise- Rücktrittskosten-Versicherung, welche die Stornogebühren im Rahmen<br />

<strong>de</strong>r Versicherungsbedingungen übernehmen kann.<br />

4.5. Bei Stornierung bereits ausgehändigte Linienbeför<strong>de</strong>rungsscheine, Hotelvoucher, Bahntickets o<strong>de</strong>r ähnliches sind<br />

an <strong>de</strong>n Reiseveranstalter unverzüglich zurückzugeben.<br />

Für <strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>r nicht unverzüglichen Rückgabe behält sich <strong>de</strong>r Reiseveranstalter vor, die hieraus bedingten<br />

Mehrkosten an <strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n weiterzubelasten.<br />

4.6. Umbuchungen im Sinne nachträglicher Än<strong>de</strong>rungen gebuchter Reiseleistungen sind in <strong>de</strong>r Regel nicht möglich.<br />

Die Möglichkeit <strong>de</strong>s Rücktritts vor Reisebeginn bleibt <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n unbenommen.<br />

4.7. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemel<strong>de</strong>ten Reisen<strong>de</strong>n, wird eine Gebühr von € 30,- pro Person<br />

berechnet. Der Nachweis, dass <strong>de</strong>m Reiseveranstalter keine o<strong>de</strong>r wesentlich niedrigere Kosten entstan<strong>de</strong>n sind, bleibt<br />

<strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n vorbehalten. Durch <strong>de</strong>n Personenwechsel entstehen<strong>de</strong> Mehrkosten (z.B. Neuausstellung von<br />

Linienbeför<strong>de</strong>rungsscheinen) wer<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n bzw. die Ersatzperson weiterbelastet.<br />

4.8. Sollte <strong>de</strong>r Zeitraum zwischen Buchung bzw. Zahlungseingang und Abreise nicht ausreichen, um einen rechtzeitigen<br />

Zugang <strong>de</strong>r Reiseunterlagen beim Reisen<strong>de</strong>n durch postalischen Versand zu gewährleisten und ist dies für die<br />

Durchführung <strong>de</strong>r Reise erfor<strong>de</strong>rlich, ist <strong>de</strong>r Reiseveranstalter berechtigt, an ausgewählten Flughäfen eine Hinterlegung<br />

von Tickets o<strong>de</strong>r sonstigen Reiseunterlagen zu veranlassen. Die hierfür durch <strong>de</strong>n Reiseveranstalter berechnete<br />

Gebühr in Höhe von € 15,- pro Ticket bzw. Reiseunterlage hat <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> zu tragen. Der Nachweis, dass <strong>de</strong>m<br />

Reiseveranstalter keine o<strong>de</strong>r wesentlich niedrigere Kosten entstan<strong>de</strong>n sind, bleibt <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n vorbehalten.<br />

5. Rücktritt durch <strong>de</strong>n Reiseveranstalter<br />

5.1. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, vom Reisevertrag bis 30 Tage vor Reiseantritt zurückzutreten, wenn eine<br />

ausdrücklich ausgeschriebene Min<strong>de</strong>stteilnehmerzahl nicht erreicht wird und in <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung und <strong>de</strong>r<br />

Reisebestätigung auf die Anzahl <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stteilnehmer und die Frist ausdrücklich hingewiesen wur<strong>de</strong>.<br />

5.2. Der Reisepreis wird nach Rücktritt unverzüglich rückerstattet, sofern <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> nicht von einem Ersatzangebot<br />

Gebrauch macht.<br />

6. Preis- und Leistungsän<strong>de</strong>rungen, eingeschränkte Leistungen sowie nicht in Anspruch genommene<br />

Leistungen<br />

6.1. Der Reiseveranstalter behält sich vor, vor Vertragsschluss eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r ausgeschriebenen Leistungen und<br />

Preise zu erklären. Eine Preisanpassung vor Vertragsschluss kann insbeson<strong>de</strong>re aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Erhöhung <strong>de</strong>r<br />

Beför<strong>de</strong>rungskosten, <strong>de</strong>r Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- und Flughafengebühren erfolgen o<strong>de</strong>r wenn die<br />

gewünschte Reise nur durch <strong>de</strong>n Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung <strong>de</strong>r Ausschreibung verfügbar<br />

ist.<br />

6.2. Der Reiseveranstalter behält sich vor, <strong>de</strong>m vereinbarten Reisepreis nachträglich zu erhöhen, um damit einer<br />

personenbezogenen Erhöhung <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rungskosten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Hafen- und<br />

Flughafengebühren Beför<strong>de</strong>rungskosten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Hafen- und<br />

Flughafengebühren) Rechnung zu tragen. Dies gilt nur, soweit <strong>de</strong>r Abreistermin mehr als 4 Monate nach


Vertragsschluss liegt. Die Preiserhöhung bemisst sich im Falle einer personenbezogenen Erhöhung nach <strong>de</strong>r Differenz<br />

<strong>de</strong>s zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungsmitteilung und <strong>de</strong>s bei Vertragsschluss gültigen Betrages. Sollte eine Preisän<strong>de</strong>rung<br />

erfolgen, wird <strong>de</strong>r Reiseveranstalter <strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Eine Preisän<strong>de</strong>rung ist nur<br />

bis zum 21. Tag vor Reiseantritt zulässig. Bei einer Preisän<strong>de</strong>rung um mehr als 5% <strong>de</strong>s Reisepreises ist <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong><br />

berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten o<strong>de</strong>r die Teilnahme an einer min<strong>de</strong>stens gleichwertigen<br />

an<strong>de</strong>ren Reise zu verlangen, soweit <strong>de</strong>r Reiseveranstalter in <strong>de</strong>r Lage ist, eine entsprechen<strong>de</strong> Reise aus seinem<br />

Angebot ohne Mehrkosten für <strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n anzubieten. Der Reisen<strong>de</strong> hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung<br />

durch <strong>de</strong>n Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen. Schriftform wird empfohlen.<br />

6.3. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, einzelne Reiseleistungen zu än<strong>de</strong>rn, soweit dies nach Vertragsschluss<br />

notwendig wer<strong>de</strong>n sollte, durch <strong>de</strong>n Reiseveranstalter nicht wi<strong>de</strong>r Treu und Glauben herbeigeführt wur<strong>de</strong> und die<br />

Än<strong>de</strong>rungen und Abweichungen nicht erheblich sind bzw. <strong>de</strong>n Gesamtzuschnitt <strong>de</strong>r gebuchten Reise nicht<br />

beeinträchtigen. Hiervon umfasst sind insbeson<strong>de</strong>re zumutbare Än<strong>de</strong>rungen von Flugleistungen.<br />

6.4. In <strong>de</strong>r Vor- und Nachsaison können einige Hoteleinrichtungen und Außenpools noch nicht o<strong>de</strong>r nur eingeschränkt<br />

zur Verfügung stehen.<br />

6.5. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen durch <strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n lässt <strong>de</strong>n Anspruch <strong>de</strong>s Reiseveranstalters<br />

auf <strong>de</strong>n Reisepreis grundsätzlich unberührt. Der Reiseveranstalter wird sich jedoch bemühen, ersparte Aufwendungen<br />

für aufgrund zwingen<strong>de</strong>r Grün<strong>de</strong> nicht in Anspruch genommener Leistungen vom Leistungsträger erstattet zu<br />

bekommen und diese an <strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n weiterzuleiten.<br />

7. Mitwirkungspflichten <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n<br />

7.1. Der Reisen<strong>de</strong> ist verpflichtet, die Angaben und Daten <strong>de</strong>r Reisebestätigung - insbeson<strong>de</strong>re die Richtigkeit <strong>de</strong>r<br />

persönlichen Daten - unverzüglich nach Zugang zu prüfen und eventuelle Abweichungen zur Reisebuchung o<strong>de</strong>r<br />

Unrichtigkeiten umgehend <strong>de</strong>m Reiseveranstalter zu mel<strong>de</strong>n.<br />

7.2. Der Reisen<strong>de</strong> hat die nach vollständiger Bezahlung ca. 2 Wochen vor Reiseantritt zugehen<strong>de</strong>n Reisedokumente<br />

auf <strong>de</strong>ren Vollständigkeit und Übereinstimmung mit <strong>de</strong>r Reisebestätigung zu prüfen. Sollten <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n bis<br />

spätestens 1 Woche vor Abreise die Reiseunterlagen wie etwa Flugtickets o<strong>de</strong>r Hotelvoucher wi<strong>de</strong>r Erwarten nicht o<strong>de</strong>r<br />

nur unvollständig vorliegen o<strong>de</strong>r sollten die Reiseunterlagen von <strong>de</strong>r Reisebestätigung abweichen, so hat er sich<br />

unverzüglich mit <strong>de</strong>m Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen.<br />

7.3. Bei <strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r Reisebestätigung bekannt gegebenen Reisezeiten für die gebuchten Reisetage han<strong>de</strong>lt es sich<br />

zunächst nur um voraussichtliche Reisezeiten. Die genauen Reisezeiten wer<strong>de</strong>n mit Übersendung <strong>de</strong>r Reiseunterlagen<br />

bekannt gegeben. Sollte <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> selbst o<strong>de</strong>r über einen Reisemittler noch weitere Anschlussbeför<strong>de</strong>rungen<br />

buchen, so hat <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> diesen Umstand ebenso zu berücksichtigen wie jenen, dass es bei <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung selbst<br />

immer zu Verzögerungen aus vielfachen Grün<strong>de</strong>n kommen kann. Gegebenenfalls hat <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> bei Buchung von<br />

Anschlussbeför<strong>de</strong>rungen erst nachzufragen, ob die genauen Zeiten bereits bekannt sind. Der Reisen<strong>de</strong> hat bei <strong>de</strong>r<br />

Buchung von Anschlussbeför<strong>de</strong>rungen weiter auch ausreichen<strong>de</strong> Zeitabstän<strong>de</strong> für etwaige Verzögerungen bei <strong>de</strong>r<br />

Beför<strong>de</strong>rung zu berücksichtigen.<br />

Bei Buchung von Anschlussbeför<strong>de</strong>rungen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige Umbuchungen zulässt,<br />

empfohlen.<br />

7.4. Soweit auf <strong>de</strong>m Flugticket abweichen<strong>de</strong> Flugzeiten genannt sind, gehen diese etwaigen Flugzeiten aus <strong>de</strong>r<br />

Reisebestätigung, die nur vorläufig sind, vor.<br />

7.5. Im Rahmen von Flugreisen haben sich Reisen<strong>de</strong> mind. 2 Stun<strong>de</strong>n vor <strong>de</strong>m planmäßigen Abflug am Flughafen<br />

einzufin<strong>de</strong>n.<br />

7.6. Der Reisen<strong>de</strong> hat sich über die konkreten Rückflugzeiten bis spätestens 24 Stun<strong>de</strong>n, jedoch frühestens 48 Stun<strong>de</strong>n<br />

vor planmäßiger Rückreise bei <strong>de</strong>r sich aus <strong>de</strong>n Reiseunterlagen ergeben<strong>de</strong>n Agentur vor Ort zu informieren.<br />

7.7. Der Reisen<strong>de</strong> stellt sicher, dass er unter <strong>de</strong>n durch ihn bei Buchung angegebenen Kontaktdaten - insbeson<strong>de</strong>re<br />

unter <strong>de</strong>r angegebenen Telefonnummer und E-Mail- Adresse in <strong>de</strong>n letzten 3 Tagen vor Reisebeginn- regelmäßig<br />

erreichbar ist.<br />

7.8. Es wird dringend empfohlen, Geld, Schmuck und sonstige Wertgegenstän<strong>de</strong> auf das Notwendige zu beschränken<br />

und je<strong>de</strong>nfalls nicht mit <strong>de</strong>m Reisegepäck aufzugeben, son<strong>de</strong>rn im Handgepäck mit sich zu führen.<br />

8. Reiseversicherungen<br />

Bei Abschluss einer Reiseversicherung durch Vermittlung <strong>de</strong>s Reiseveranstalters kommt das<br />

Versicherungsvertragsverhältnis ausschließlich zwischen <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r Versicherungsgesellschaft nach


Maßgabe <strong>de</strong>r einschlägigen Versicherungsbedingungen zustan<strong>de</strong>. Versicherungsschutz besteht dabei frühestens mit<br />

vollständiger Zahlung <strong>de</strong>r Versicherungsprämie, die mit <strong>de</strong>r Anzahlung auf <strong>de</strong>n Reisepreis fällig ist. Es ist alleinige<br />

Obliegenheit <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n, die sich aus <strong>de</strong>m Versicherungsvertrag ergeben<strong>de</strong>n Pflichten einzuhalten und die Rechte<br />

hieraus gegenüber <strong>de</strong>r Versicherung geltend zu machen.<br />

9. Gewährleistung, Mängelanzeige und Kündigung, Scha<strong>de</strong>nmin<strong>de</strong>rung, Abtretung<br />

9.1. Sollte eine Reiseleistung nicht o<strong>de</strong>r nicht vertragsgemäß erbracht wer<strong>de</strong>n, so ist <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> verpflichtet, <strong>de</strong>n<br />

Mangel anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Wur<strong>de</strong> eine Mängelanzeige schuldhaft unterlassen o<strong>de</strong>r erfolgte sie nicht<br />

gegenüber <strong>de</strong>m richtigen Anzeigeadressaten (vgl. Ziffer 9.2.), so kann dies zur Folge haben, dass für diese Mängel<br />

keine Ansprüche (Min<strong>de</strong>rung, Scha<strong>de</strong>nersatz) gegen <strong>de</strong>n Reiseveranstalter geltend gemacht wer<strong>de</strong>n können. Eine<br />

Kündigung <strong>de</strong>s Reisevertrages nach § 651 e BGB durch <strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n ist erst zulässig, wenn <strong>de</strong>r Reiseveranstalter<br />

eine ihm vom Reisen<strong>de</strong>n bestimmte Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist<br />

bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist o<strong>de</strong>r vom Reiseveranstalter verweigert wird o<strong>de</strong>r wenn die sofortige<br />

Kündigung <strong>de</strong>s Vertrages durch ein beson<strong>de</strong>res Interesse <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n gerechtfertigt wird.<br />

9.2. Mängel sind bei Pauschalreisen grundsätzlich <strong>de</strong>r örtlichen Reiseleitung anzuzeigen. Eine Anzeige gegenüber <strong>de</strong>m<br />

Leistungsträger genügt hier in <strong>de</strong>r Regel nicht. Bei Reisen mit individuellem Reiseverlauf (z.B. Flug & Mietwagen) sowie<br />

bei Reisen ohne örtliche Reiseleitung (z.B. Städtereisen) ist die Mängelanzeige hingegen gegenüber <strong>de</strong>m jeweiligen<br />

Leistungsträger, <strong>de</strong>ssen Leistung durch einen Mangel betroffen ist, vorzunehmen. Die konkreten Kontaktinformationen<br />

sind <strong>de</strong>n Reiseunterlagen zu entnehmen.<br />

9.3. Bei eventuell auftreten<strong>de</strong>n Leistungsstörungen ist <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> verpflichtet, im Rahmen <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />

Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung <strong>de</strong>r Störung beizutragen und eventuell entstehen<strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n<br />

gering zu halten. Sofern Gepäck bei Flugreisen verloren geht o<strong>de</strong>r beschädigt wird, ist daher zwingend eine<br />

Scha<strong>de</strong>nsanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei <strong>de</strong>r durchführen<strong>de</strong>n Fluggesellschaft zu erstatten. In sonstigen Fällen ist<br />

die Reiseleitung zu verständigen.<br />

9.4. Die Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche gleich welcher Art anzuerkennen.<br />

9.5. Die Abtretung von Gewährleistungs- o<strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nersatzansprüchen sowie die gerichtliche Geltendmachung von<br />

Ansprüchen an<strong>de</strong>rer Reisen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r Reiseteilnehmer ist ausgeschlossen, es sei <strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>r Abtretungsempfänger hat<br />

durch geson<strong>de</strong>rte Unterschrift bei <strong>de</strong>r Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen <strong>de</strong>rjenigen Personen<br />

selbst einzustehen, die die Rechte an ihn abgetreten haben.<br />

10. Haftungsbeschränkung, Anspruchsanmeldung, Verjährung<br />

10.1. Die vertragliche Haftung <strong>de</strong>s Reiseveranstalters aus <strong>de</strong>m Reisevertrag für Schä<strong>de</strong>n, die nicht Körperschä<strong>de</strong>n sind,<br />

ist auf <strong>de</strong>n dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Scha<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n we<strong>de</strong>r vorsätzlich noch grob fahrlässig<br />

herbeigeführt wird o<strong>de</strong>r soweit <strong>de</strong>r Reiseveranstalter für einen <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n entstehen<strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n allein wegen<br />

eines Verschul<strong>de</strong>ns eines Leistungsträger verantwortlich ist.<br />

10.2. Für alle Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz o<strong>de</strong>r grober Fahrlässigkeit<br />

beruhen, haftet <strong>de</strong>r Reiseveranstalter je Reisen<strong>de</strong>m und Reise bei Sachschä<strong>de</strong>n beschränkt bis zur Höhe <strong>de</strong>s<br />

dreifachen Reisepreises.<br />

10.3. Wir empfehlen, <strong>de</strong>rartige Risiken durch eine Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung abzu<strong>de</strong>cken.<br />

10.4. Die Geltendmachung von vertraglichen Min<strong>de</strong>rungs- und Scha<strong>de</strong>nersatzansprüchen im Zusammenhang mit <strong>de</strong>n<br />

vom Reiseveranstalter erbrachten Reiseleistungen muss innerhalb eines Monats nach <strong>de</strong>r vertraglich vorgesehenen<br />

Beendigung <strong>de</strong>r Reise gegenüber <strong>de</strong>m Reiseveranstalter erfolgen. Nach Ablauf <strong>de</strong>r Frist kann <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> diese<br />

Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschul<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>r Frist verhin<strong>de</strong>rt wor<strong>de</strong>n ist. Eine<br />

fristgerechte Geltendmachung gegenüber <strong>de</strong>m Reisemittler o<strong>de</strong>r einem sonstigen Dritten ist nicht ausreichend.<br />

Schriftform wird empfohlen.<br />

10.5. Die gesetzliche Verjährungsfrist für Ansprüche <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m Reisevertrag nach <strong>de</strong>n §§ 651c bis 651f<br />

BGB wird auf 1 Jahr verkürzt. Dies gilt nicht für Ansprüche <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m Reisevertrag nach <strong>de</strong>n §§ 651c bis<br />

651f BGB (a) aus <strong>de</strong>r Verletzung <strong>de</strong>s Lebens, <strong>de</strong>s Körpers o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gesundheit, soweit die Ansprüche auf einer<br />

fahrlässigen o<strong>de</strong>r vorsätzlichen Pflichtverletzung <strong>de</strong>s Reiseveranstalters o<strong>de</strong>r eines gesetzlichen Vertreters o<strong>de</strong>r<br />

Erfüllungsgehilfen <strong>de</strong>s Reiseveranstalters beruhen bzw. (b) auf Ersatz sonstiger Schä<strong>de</strong>n, die auf eine grob fahrlässige<br />

Pflichtverletzung <strong>de</strong>s Reiseveranstalters o<strong>de</strong>r einer vorsätzlichen o<strong>de</strong>r grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines<br />

gesetzlichen Vertreters o<strong>de</strong>r Erfüllungsvertreters <strong>de</strong>s Reiseveranstalters beruhen. In diesen Fällen beträgt die<br />

Verjährungsfrist 2 Jahre. Ansprüche aus <strong>de</strong>liktischer Haftung verjähren nach <strong>de</strong>n gesetzlichen Regelungen. Die


Verjährungsfrist beginnt an <strong>de</strong>m Tag, an <strong>de</strong>m die Reise nach <strong>de</strong>m Vertrag en<strong>de</strong>n sollte.<br />

11. Pass-, Visa-, Gesundheitsbestimmungen, Informationen zum Luftfahrtunternehmen<br />

11.1. Für die Einhaltung von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften zeichnet <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> verantwortlich. Alle<br />

Nachteile, die aus <strong>de</strong>ren Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu <strong>de</strong>ssen Lasten, es sei <strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>r Reiseveranstalter hat<br />

<strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n nicht ausreichend o<strong>de</strong>r falsch informiert.<br />

Die Informationen gelten für <strong>de</strong>utsche Staatsangehörige. Reisen<strong>de</strong> ohne <strong>de</strong>utsche Staatsangehörigkeit können die<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Informationen beim zuständigen Konsulat erfragen. Der Reiseveranstalter empfiehlt, dass sich<br />

Reisen<strong>de</strong> rechtzeitig z.B. bei <strong>de</strong>n Gesundheitsämtern über Infektions- und Impfschutz sowie Prophylaxemaßnahmen<br />

informieren.<br />

11.2. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, <strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n über die I<strong>de</strong>ntität <strong>de</strong>r ausführen<strong>de</strong>n Fluggesellschaft für alle<br />

Beför<strong>de</strong>rungsleistungen auf <strong>de</strong>m Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft<br />

bereits vor Vertragsschluss feststeht. Auf die Angaben <strong>de</strong>r jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten<br />

Fluggesellschaften wird hiermit hingewiesen. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informiert <strong>de</strong>r<br />

Reiseveranstalter <strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich <strong>de</strong>n Flug<br />

durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, stellt <strong>de</strong>r Reiseveranstalter sicher, dass <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n die<br />

Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für je<strong>de</strong> etwaige Än<strong>de</strong>rung bei <strong>de</strong>n die Flugleistung<br />

ausführen<strong>de</strong>n Fluggesellschaften.<br />

12. <strong>Allgemeine</strong> Bestimmungen<br />

12.1. Die Vorschriften für Fernabsatzverträge fin<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>s Abschlusses von Reiseverträgen gemäß § 312 b<br />

Abs. 3 Nr. 6 BGB keine Anwendung.<br />

12.2. Die <strong>de</strong>m Reiseveranstalter zur Vertragsdurchführung zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten wer<strong>de</strong>n<br />

nach <strong>de</strong>n in Deutschland gelten<strong>de</strong>n Datenschutzbestimmungen elektronisch verarbeitet und genutzt. Der Betroffene<br />

kann <strong>de</strong>r Nutzung o<strong>de</strong>r Übermittlung seiner Daten für Zwecke <strong>de</strong>r Werbung, Markt- o<strong>de</strong>r Meinungsforschung je<strong>de</strong>rzeit<br />

durch Mitteilung an <strong>de</strong>n Datenschutzbeauftragten unter <strong>de</strong>r am En<strong>de</strong> angegebenen Adresse <strong>de</strong>s Reiseveranstalters<br />

wi<strong>de</strong>rsprechen.<br />

Reiseveranstalter:<br />

<strong>BigXtra</strong> <strong>Touristik</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Landsberger Straße 88,<br />

80339 München, Deutschland<br />

Han<strong>de</strong>lsregister München<br />

HRB 139717<br />

Stand: September 2010

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