15.05.2013 Aufrufe

Allgemeine Geschäftsbedingungen Air Berlin GmbH & Co ... - RTS.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen Air Berlin GmbH & Co ... - RTS.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen Air Berlin GmbH & Co ... - RTS.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong> <strong>Air</strong> <strong>Berlin</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. Luftverkehrs KG<br />

A. <strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong> (AGB)<br />

<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong> (AGB) <strong>de</strong>r <strong>Air</strong> <strong>Berlin</strong> PLC & <strong>Co</strong>. Luftverkehrs KG, NIKI Luftfahrt <strong>GmbH</strong>,<br />

Luftfahrtgesellschaft Walter mbH und Belair <strong>Air</strong>lines AG<br />

1. Definitionen<br />

Fluggesellschaft<br />

Fluggesellschaft bezeichnet die <strong>Air</strong> <strong>Berlin</strong> PLC & <strong>Co</strong>. Luftverkehrs KG, die NIKI Luftfahrt <strong>GmbH</strong>, die Luftfahrtgesellschaft<br />

Walter mbH, die Belair <strong>Air</strong>lines AG o<strong>de</strong>r ihre Erfüllungsgehilfen bzw. durchführen<strong>de</strong> Luftfahrtunternehmen.<br />

Fluglinienco<strong>de</strong>/Rufzeichen<br />

Der Fluglinienco<strong>de</strong>/das Rufzeichen ist <strong>de</strong>r aus zwei o<strong>de</strong>r drei Buchstaben bestehen<strong>de</strong>, ein Luftfahrtunternehmen<br />

i<strong>de</strong>ntifizieren<strong>de</strong> <strong>Co</strong><strong>de</strong>.<br />

<strong>Co</strong><strong>de</strong>sharing<br />

<strong>Co</strong><strong>de</strong>sharing bezeichnet die Beför<strong>de</strong>rung durch ein an<strong>de</strong>res Luftfahrtunternehmen als die Fluggesellschaft, ohne dass<br />

diese mittels <strong>de</strong>s Fluglinienco<strong>de</strong>s auf <strong>de</strong>m Flugschein angezeigt wird.<br />

Flugcoupon<br />

Ein Teil <strong>de</strong>s Flugscheins <strong>de</strong>s Fluggastes, <strong>de</strong>r die jeweiligen Orte angibt, zu welchen <strong>de</strong>r <strong>Co</strong>upon eine Beför<strong>de</strong>rung<br />

erlaubt.<br />

Miscellaneous Charge Or<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r MCO<br />

Ein von einem Luftfahrtunternehmen o<strong>de</strong>r seinen Agenten ausgestelltes Dokument, das die Ausstellung eines<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Flug- und Gepäckscheins und/o<strong>de</strong>r die Erbringung an<strong>de</strong>rer Leistungen gegenüber <strong>de</strong>r in diesem<br />

Dokument genannten Person anfor<strong>de</strong>rt.<br />

Flugumleitung<br />

Die Ausstellung eines neuen Flugscheins, <strong>de</strong>r die Beför<strong>de</strong>rung zu <strong>de</strong>nselben Zielen ab<strong>de</strong>ckt, jedoch über eine an<strong>de</strong>re<br />

Streckenführung als die, die auf <strong>de</strong>m vom Fluggast gehaltenen Flugschein bzw. einem Teil <strong>de</strong>sselben angegeben ist,<br />

o<strong>de</strong>r die Einlösung <strong>de</strong>s vom Fluggast gehaltenen Flugscheins o<strong>de</strong>r eines Teils <strong>de</strong>sselben zur Beför<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />

Fluggastes zum selben Ziel wie darauf angegeben, aber über eine an<strong>de</strong>re Streckenführung, als die, die darauf<br />

angegeben ist.<br />

SZR Ein Son<strong>de</strong>rziehungsrecht so wie durch <strong>de</strong>n Internationalen Währungsfonds <strong>de</strong>finiert.<br />

Flugschein<br />

Der von <strong>de</strong>r Fluggesellschaft ausgestellte "Flug- und Gepäckschein <strong>de</strong>s Fluggastes" einschließlich aller darin<br />

enthaltenen Flugcoupons, Fluggastcoupons und sonstigen <strong>Co</strong>upons, <strong>de</strong>r die Beför<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Fluggastes und seines<br />

Gepäcks vorsieht, einschließlich eines von <strong>de</strong>r Fluggesellschaft o<strong>de</strong>r in ihrem Namen ausgestellten elektronischen<br />

Flugscheins.<br />

Wet Lease<br />

Wet Lease bezeichnet einen Betrieb auf Grundlage einer Vereinbarung, bei <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Leasinggeber <strong>de</strong>m Leasingnehmer<br />

(<strong>de</strong>r Fluggesellschaft) zumin<strong>de</strong>st einige Besatzungsmitglie<strong>de</strong>r zur Verfügung stellt.<br />

2. Anwendungsbereich<br />

2.1 Diese <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Geschäftsbedingungen</strong> gelten für Vertragsschlüsse über die Beför<strong>de</strong>rung von Fluggästen und<br />

Gepäck, einschließlich <strong>de</strong>r damit zusammenhängen<strong>de</strong>n Leistungen, durch die <strong>Air</strong> <strong>Berlin</strong> PLC & <strong>Co</strong>. Luftverkehrs KG,<br />

NIKI Luftfahrt <strong>GmbH</strong>, Luftfahrtgesellschaft Walter mbH, Belair <strong>Air</strong>lines AG o<strong>de</strong>r ihre Erfüllungsgehilfen (im Folgen<strong>de</strong>n als<br />

die Fluggesellschaft bezeichnet). Soweit nicht ausdrücklich etwas an<strong>de</strong>res vereinbart ist, gelten diese <strong>Allgemeine</strong>n<br />

Geschäftsbestimmungen auch für unentgeltliche Beför<strong>de</strong>rungen.<br />

2.2 Soweit die Beför<strong>de</strong>rung von Fluggästen und Reisegepäck einschließlich <strong>de</strong>r damit zusammenhängen<strong>de</strong>n Leistungen<br />

durch eine <strong>de</strong>r unter <strong>de</strong>r obigen Ziffer 2.1 genannten Fluggesellschaften durchgeführt wird, gelten zusätzlich die<br />

<strong>Allgemeine</strong>n Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen.<br />

2.3 Im Falle eines <strong>Co</strong><strong>de</strong>sharings, Wet Lease o<strong>de</strong>r einer sonstigen Flugbuchung, bei <strong>de</strong>r das durchführen<strong>de</strong><br />

Luftfahrtunternehmen nicht mit <strong>de</strong>m vermarkten<strong>de</strong>n Luftfahrtunternehmen i<strong>de</strong>ntisch ist, gelten zusätzlich zu <strong>de</strong>n<br />

<strong>Allgemeine</strong>n Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen die allgemeinen Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen <strong>de</strong>s die Beför<strong>de</strong>rung<br />

durchführen<strong>de</strong>n Luftfahrtunternehmens. Bei Abweichungen sind die <strong>Allgemeine</strong>n Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen <strong>de</strong>s<br />

durchführen<strong>de</strong>n Luftfahrtunternehmens gegenüber an<strong>de</strong>rslauten<strong>de</strong>n Regelungen vorrangig. Zusätzliche Hinweise hierzu<br />

fin<strong>de</strong>n Sie unter www.airberlin.com/co<strong>de</strong>share. Weitere Auskünfte erteilt das <strong>de</strong>n Flug durchführen<strong>de</strong>


Luftfahrtunternehmen. Die allgemeinen Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen <strong>de</strong>s jeweiligen Luftfahrtunternehmens, die auf <strong>de</strong>r<br />

Website dieses Unternehmens abgerufen wer<strong>de</strong>n können, wer<strong>de</strong>n in die <strong>Allgemeine</strong>n Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen<br />

eingebun<strong>de</strong>n. Im Falle unterschiedlicher o<strong>de</strong>r einan<strong>de</strong>r wi<strong>de</strong>rsprechen<strong>de</strong>r Regelungen haben die allgemeinen<br />

Bedingungen <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Luftfahrtunternehmens Vorrang.<br />

3. Buchung<br />

3.1 Kontaktdaten für Mitteilungen und Informationen<br />

Alle Mitteilungen o<strong>de</strong>r Informationen wer<strong>de</strong>n durch das Service-Center <strong>de</strong>r <strong>Air</strong> <strong>Berlin</strong> bearbeitet. Dieses ist unter <strong>de</strong>r<br />

Rufnummer 01805 737 800 (0,14 EUR/min aus <strong>de</strong>m <strong>de</strong>utschen Festnetz - Mobilfunk in Deutschland maximal 0,42<br />

EUR/Min.; Tarife in an<strong>de</strong>ren Län<strong>de</strong>rn können abweichen), <strong>de</strong>r Faxnummer +49 (0)30-4102 1003, per E-Mail unter<br />

serviceteam@airberlin.com o<strong>de</strong>r unter <strong>de</strong>r Anschrift <strong>Air</strong> <strong>Berlin</strong> PLC & <strong>Co</strong>. Luftverkehrs KG, Serviceteam, Saatwinkler<br />

Damm 42-43, 13627 <strong>Berlin</strong>, Deutschland, zu erreichen.<br />

3.2 Vertrag<br />

3.2.1 Bei allen im Internet unter www.airberlin.com o<strong>de</strong>r auf an<strong>de</strong>ren autorisierten Internet-Buchungsseiten buchbaren<br />

Angeboten für Flugbuchungen kommt <strong>de</strong>r Vertrag nach Anklicken <strong>de</strong>s Fel<strong>de</strong>s "Verbindlich buchen" und anschließen<strong>de</strong>m<br />

Erscheinen einer Zusammenfassung <strong>de</strong>r Buchungsdaten auf <strong>de</strong>m Bildschirm (Online-Buchungsbestätigung) zustan<strong>de</strong>.<br />

Die Buchungsbestätigung kann vom Buchen<strong>de</strong>n unmittelbar gespeichert und/o<strong>de</strong>r ausgedruckt wer<strong>de</strong>n. Sie wird zu<br />

Informationszwecken innerhalb von 24 Stun<strong>de</strong>n nochmals automatisch an die hinterlegte Kontakt-E-Mail-Adresse <strong>de</strong>s<br />

Buchen<strong>de</strong>n versen<strong>de</strong>t. Bei allen sonstigen Buchungsverfahren (telefonisch, schriftlich, E-Mail, Fax, persönlich) kommt<br />

<strong>de</strong>r Vertrag mit Erhalt <strong>de</strong>r Buchungsbestätigung bzw. bei telefonischer Buchung mit entsprechen<strong>de</strong>r fernmündlicher<br />

Mitteilung zustan<strong>de</strong>.<br />

3.2.2 Offensichtliche Druck- o<strong>de</strong>r Rechenfehler berechtigen die Fluggesellschaft zur Anfechtung bzw. Korrektur <strong>de</strong>s<br />

Vertrages. Falls dies zu einer Preiserhöhung führen sollte, ist <strong>de</strong>r Buchen<strong>de</strong> berechtigt, innerhalb von zwei Wochen<br />

nach Erhalt <strong>de</strong>r Buchungsbestätigung vom Vertrag zurückzutreten.<br />

3.2.3 In allen Fällen ist im Rahmen <strong>de</strong>s Buchungsvorgangs <strong>de</strong>r tatsächliche, mit einem amtlichen Lichtbildausweis o<strong>de</strong>r<br />

Ersatzdokument übereinstimmen<strong>de</strong> Vor- und Nachname <strong>de</strong>s Fluggastes anzugeben. Die Verwendung von Spitznamen<br />

o<strong>de</strong>r fiktiven Namen ist unzulässig. Bei nachträglicher Benennung eines Fluggastes fin<strong>de</strong>t Ziffer 3.3 Anwendung.<br />

3.2.4 Je<strong>de</strong>r Buchen<strong>de</strong> erhält nach Abschluss <strong>de</strong>r Buchung eine Buchungsbestätigung / Buchungsnummer und ist dafür<br />

verantwortlich, dass diese sicher aufbewahrt und vor <strong>de</strong>m Zugriff Dritter geschützt ist.<br />

3.3 Umbuchungen<br />

3.3.1 Eine Umbuchung liegt vor, wenn bei noch freien Sitzplatzkapazitäten auf Wunsch <strong>de</strong>s Buchen<strong>de</strong>n vor einem<br />

einzelnen Abflug <strong>de</strong>r Flugtermin, <strong>de</strong>r Name <strong>de</strong>s Fluggastes, das Flugziel, ein Abflug- und/o<strong>de</strong>r Rückflughafen geän<strong>de</strong>rt<br />

wird.<br />

3.3.2 Eine Umbuchung ist bis zu einem Zeitraum von 30 Minuten vor <strong>de</strong>r vereinbarten Abflugzeit möglich. Die Än<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>s Namens <strong>de</strong>s Fluggastes ist bis zu 30 Minuten vor Abflug (Hinflug) möglich.<br />

3.3.3 Bei Umbuchungen ist jeweils <strong>de</strong>r Differenzbetrag zu <strong>de</strong>m zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Umbuchung gelten<strong>de</strong>n, ggf. höheren<br />

Tarif zu zahlen; eine Umbuchung in niedriger tarifierte Abflüge ist nur unter Beibehaltung <strong>de</strong>s ursprünglichen<br />

Flugpreises möglich. Zusätzlich fällt für Flüge im Spartarif auf <strong>de</strong>r Kurz- und Mittelstrecke (inner<strong>de</strong>utsche Flüge,<br />

innereuropäische Flüge, einschließlich Russische Fö<strong>de</strong>ration westlich <strong>de</strong>s Urals und Kaukasus, o<strong>de</strong>r Flüge zwischen<br />

Europa und Nordafrika / <strong>de</strong>r Türkei / <strong>de</strong>n Kanarischen Inseln / Azoren & Ma<strong>de</strong>ira / Israel / Irak / Iran / Syrien / Libanon /<br />

Jordanien) eine Umbuchungspauschale in Höhe von 30 EUR / 42 USD / 43 CAD an, und für Flüge im Spartarif auf <strong>de</strong>r<br />

Langstrecke (Flüge zwischen Europa und <strong>de</strong>n Teilen <strong>de</strong>r Russischen Fö<strong>de</strong>ration östlich <strong>de</strong>s Urals / Zentralasien /<br />

Südostasien / Fernost / <strong>de</strong>m Pazifik / Nord-, Mittel o<strong>de</strong>r Südamerika / <strong>de</strong>r Karibik / Zentralafrika / <strong>de</strong>m südlichen Afrika /<br />

<strong>de</strong>n Golfstaaten, ausgenommen Irak und Iran) eine Umbuchungspauschale in Höhe von 50 EUR / 70 USD / 71 CAD.<br />

Bei Umbuchung eines zu einem Flex- o<strong>de</strong>r Firmentarif (<strong>Co</strong>mpanyFlexFare) gebuchten Fluges ist lediglich <strong>de</strong>r<br />

Differenzbetrag zu <strong>de</strong>m zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Umbuchung gelten<strong>de</strong>n, ggf. höheren Tarif zu zahlen. In allen vorbenannten<br />

Fällen bleibt es <strong>de</strong>m Buchen<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>utschem Recht unbenommen, nachzuweisen, dass <strong>de</strong>r Fluggesellschaft keine<br />

o<strong>de</strong>r wesentlich geringere Kosten entstan<strong>de</strong>n sind, als die, die ihm mit <strong>de</strong>r Umbuchungspauschale in Rechnung gestellt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

3.3.4 Umbuchungen können auch telefonisch vorgenommen wer<strong>de</strong>n. Eine Umbuchung auf einen späteren Flug ist -<br />

vorbehaltlich behördlicher Genehmigungen am Zielort - nur innerhalb <strong>de</strong>s veröffentlichten Flugplans bei Vorliegen<br />

entsprechen<strong>de</strong>r Kapazitäten möglich, und nur, sofern <strong>de</strong>r spätere Flug maximal 365 Tage nach <strong>de</strong>m ursprünglich<br />

gebuchten Hinflug datiert. Erstattungen für nicht genutzte Flüge o<strong>de</strong>r Flugstrecken sind bei Flügen, die zum Spartarif


gebucht wor<strong>de</strong>n waren, ausgeschlossen. Umbuchungsgebühren können nur über die zugelassenen Kreditkarten o<strong>de</strong>r<br />

per Lastschrift bezahlt wer<strong>de</strong>n. Für Kleinkin<strong>de</strong>r (Kin<strong>de</strong>r unter 2 Jahren) fallen keine Umbuchungsgebühren an. Auf die<br />

Umbuchungsgebühr wird keine Ermäßigung gewährt. Die Umbuchung eines Inlandsfluges zu einem internationalen<br />

Flug und umgekehrt ist nicht möglich.<br />

3.4 Stornierung und Nichtantritt <strong>de</strong>s Fluges<br />

3.4.1 Die Stornierung eines gebuchten Fluges o<strong>de</strong>r einer an<strong>de</strong>ren bestätigten Leistung (wie z. B. Sitzplatzreservierung,<br />

Tierbeför<strong>de</strong>rung, Son<strong>de</strong>rreservierungen) muss <strong>de</strong>r Fluggesellschaft schriftlich (per Fax an +49 (0)30-4102 1003, per<br />

Brief an <strong>Air</strong> <strong>Berlin</strong> PLC & <strong>Co</strong>. Luftverkehrs KG, Serviceteam, Saatwinkler Damm 42-43, 13627 <strong>Berlin</strong>, Deutschland, o<strong>de</strong>r<br />

per E-Mail unter serviceteam@airberlin.com) o<strong>de</strong>r telefonisch unter <strong>de</strong>r Rufnummer 01805 737 800 (0,14 EUR/min aus<br />

<strong>de</strong>m <strong>de</strong>utschen Festnetz - Mobilfunk in Deutschland maximal 0,42 EUR/Min.; Tarife in an<strong>de</strong>ren Län<strong>de</strong>rn können<br />

abweichen) unter Angabe <strong>de</strong>r Buchungsnummer vor Reiseantritt mitgeteilt wer<strong>de</strong>n. Entschei<strong>de</strong>nd ist das<br />

Eingangsdatum bei <strong>Air</strong> <strong>Berlin</strong>. Nach Reiseantritt ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Nach <strong>de</strong>utschem Recht gelten<br />

für Stornierungen die folgen<strong>de</strong>n Regelungen:<br />

3.4.1.1 Flextarif:<br />

Wird ein im Flextarif gebuchter Kurz-, Mittel- o<strong>de</strong>r Langstreckenflug nicht angetreten o<strong>de</strong>r storniert, wird das geleistete<br />

Beför<strong>de</strong>rungsentgelt zurückerstattet. Im Falle <strong>de</strong>s Nichtantritts o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Stornierung eines Fluges, <strong>de</strong>r ursprünglich im<br />

Spartarif gebucht war, kommt für <strong>de</strong>n Preisanteil <strong>de</strong>s ursprünglichen Spartarifs, je nach Sachlage, Ziffer 3.4.1.2 o<strong>de</strong>r<br />

3.4.1.3 zur Anwendung.<br />

3.4.1.2 Spartarif:<br />

Wird ein im Spartarif gebuchter Kurz- o<strong>de</strong>r Mittelstreckenflug (inner<strong>de</strong>utsche Flüge, innereuropäische Flüge,<br />

einschließlich Russische Fö<strong>de</strong>ration westlich <strong>de</strong>s Urals und Kaukasus, o<strong>de</strong>r Flüge zwischen Europa und Nordafrika / <strong>de</strong>r<br />

Türkei / <strong>de</strong>n Kanarischen Inseln / Azoren & Ma<strong>de</strong>ira / Israel / Irak / Iran / Syrien / Libanon / Jordanien) nicht angetreten<br />

o<strong>de</strong>r storniert, so ist die Fluggesellschaft in Übereinstimmung mit <strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, die<br />

vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und/o<strong>de</strong>r möglicher Alternativnutzungen <strong>de</strong>r gebuchten<br />

Leistung zu verlangen, es sei <strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>r zum Nichtantritt o<strong>de</strong>r zur Stornierung führen<strong>de</strong> Umstand ist von <strong>de</strong>r<br />

Fluggesellschaft zu vertreten o<strong>de</strong>r beruht auf höherer Gewalt. Einwendungen <strong>de</strong>s Buchen<strong>de</strong>n fin<strong>de</strong>n gemäß Ziffer 3.4.3<br />

Berücksichtigung.<br />

3.4.1.3 Wird ein im Spartarif gebuchter Langstreckenflug (Flügen zwischen Europa und <strong>de</strong>n Teilen <strong>de</strong>r Russischen<br />

Fö<strong>de</strong>ration östlich <strong>de</strong>s Urals / Zentralasien / Südostasien / Fernost / <strong>de</strong>m Pazifik / Nord-, Mittel o<strong>de</strong>r Südamerika / <strong>de</strong>r<br />

Karibik / Zentralafrika / <strong>de</strong>m südlichen Afrika / <strong>de</strong>n Golfstaaten, ausgenommen Irak und Iran) nicht angetreten o<strong>de</strong>r<br />

storniert, darf die Fluggesellschaft die folgen<strong>de</strong>n Beträge berechnen, es sei <strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>r zum Nichtantritt o<strong>de</strong>r zur<br />

Stornierung führen<strong>de</strong> Umstand ist von <strong>de</strong>r Fluggesellschaft zu vertreten o<strong>de</strong>r beruht auf höherer Gewalt:<br />

* bis 21 Tage vor Reiseantritt: 20 % <strong>de</strong>s Beför<strong>de</strong>rungsentgeltes<br />

* bis 14 Tage vor Reiseantritt: 30 % <strong>de</strong>s Beför<strong>de</strong>rungsentgeltes * bis 7 Tage vor Reiseantritt: 40 % <strong>de</strong>s<br />

Beför<strong>de</strong>rungsentgeltes<br />

* bis 1 Tag vor Reiseantritt: 50 % <strong>de</strong>s Beför<strong>de</strong>rungsentgeltes<br />

* am Tag <strong>de</strong>s Reiseantritts: 100 % <strong>de</strong>s Beför<strong>de</strong>rungsentgeltes (netto)<br />

3.4.1.4 In <strong>de</strong>n vorbenannten Fällen sind sowohl gewöhnlich ersparte Aufwendungen als auch eine Alternativnutzung <strong>de</strong>r<br />

gebuchten Leistung zu berücksichtigen.<br />

3.4.2 Für die Bearbeitung nicht angetretener o<strong>de</strong>r stornierter Flüge im Spartarif (Ziffern 3.4.1.2 und 3.4.1.3) erhebt die<br />

Fluggesellschaft außer<strong>de</strong>m ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 25 EUR / 35 USD / 36 CAD pro Fluggast und Buchung.<br />

Dem Buchen<strong>de</strong>n steht nach <strong>de</strong>utschem Recht <strong>de</strong>r Nachweis offen, dass das im konkreten Fall angemessene<br />

Bearbeitungsentgelt wesentlich niedriger ist als das in Rechnung gestellte pauschalierte Bearbeitungsentgelt.<br />

3.4.3 In allen vorbenannten Fällen bleibt es <strong>de</strong>m Buchen<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>utschem Recht unbenommen, nachzuweisen, dass<br />

<strong>de</strong>r Fluggesellschaft kein Scha<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r ein wesentlich geringerer Vergütungs- o<strong>de</strong>r Aufwendungsersatzanspruch<br />

entstan<strong>de</strong>n ist.<br />

3.4.4 Die vorbenannten Bestimmungen gelten auch für <strong>de</strong>n Fall, dass <strong>de</strong>r Fluggast <strong>de</strong>n Flug nicht zur vorgegebenen<br />

Zeit antritt o<strong>de</strong>r aufgrund unvollständiger Reiseunterlagen vom Flug ausgeschlossen wird. Der Abschluss einer<br />

Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.<br />

3.5 Webkontaktformular - Angehörige<br />

Die Fluggesellschaft bietet in Anwendung <strong>de</strong>r VO (EU) Nr. 996/2010 <strong>de</strong>m Buchen<strong>de</strong>n die Möglichkeit, im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Buchungsseite www.airberlin.com eine Kontaktperson mit Namen, Adresse und Telefonnummer o<strong>de</strong>r E-Mailadresse zu<br />

nennen, die im Fall eines Flugunfalls verständigt wer<strong>de</strong>n soll. Diese Daten sind nicht mit <strong>de</strong>r Buchung verknüpft, wer<strong>de</strong>n


ausschließlich zu diesem Zweck verwen<strong>de</strong>t und 48 Stun<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>m Flugdatum wie<strong>de</strong>r gelöscht. Im Falle einer<br />

Umbuchung sind die Daten erneut einzugeben.<br />

4. Preise/Zahlung<br />

4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Buchung bestätigten Leistungen und Preise. Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Flugpreises nach<br />

Vertragsschluss sind zulässig im Falle einer Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Treibstoffkosten, Verän<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Einführung von<br />

luftfahrtspezifischen Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträgen, Son<strong>de</strong>rabgaben o<strong>de</strong>r sonstigen luftfahrtspezifischen<br />

Abgaben für bestimmte Leistungen), luftfahrtspezifischen Entgelten, Emissionszertifikatskosten o<strong>de</strong>r<br />

Wechselkursän<strong>de</strong>rungen um min<strong>de</strong>stens 10 % auf <strong>de</strong>n Einzelpreis, sofern zwischen Vertragsschluss und vereinbartem<br />

Reisetermin mehr als vier Monate liegen, die Fluggesellschaft <strong>de</strong>n Buchen<strong>de</strong>n nach Kenntniserlangung hierüber<br />

unverzüglich informiert und die Verän<strong>de</strong>rung für sie bei Vertragsschluss nicht beeinflussbar war. Bei einer auf <strong>de</strong>n<br />

Sitzplatz bezogenen Erhöhung <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rungskosten (z. B. Treibstoffkosten) kann die Fluggesellschaft <strong>de</strong>n<br />

Erhöhungsbetrag verlangen; ansonsten wer<strong>de</strong>n die zusätzlichen Beför<strong>de</strong>rungskosten durch die Zahl <strong>de</strong>r Sitzplätze <strong>de</strong>s<br />

Flugzeuges geteilt und <strong>de</strong>r sich so ergeben<strong>de</strong> Erhöhungsbetrag für je<strong>de</strong>n Einzelplatz in Rechnung gestellt. Wer<strong>de</strong>n<br />

Abgaben wie z. B. Flughafengebühren, die von <strong>de</strong>r Fluggesellschaft zu zahlen sind, erhöht, so kann <strong>de</strong>r Flugpreis um<br />

<strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n anteiligen Betrag heraufgesetzt wer<strong>de</strong>n. Bei einer Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Wechselkurse nach Abschluss<br />

<strong>de</strong>s Beför<strong>de</strong>rungsvertrages kann <strong>de</strong>r Flugpreis in <strong>de</strong>m Umfang erhöht wer<strong>de</strong>n, in <strong>de</strong>m sich die Flugbeför<strong>de</strong>rung dadurch<br />

für die Fluggesellschaft verteuert hat. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor <strong>de</strong>m vereinbarten Flugtermin<br />

verlangt wer<strong>de</strong>n. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % <strong>de</strong>s Gesamtflugpreises ist <strong>de</strong>r Buchen<strong>de</strong><br />

berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass ihm dadurch Kosten entstehen. Im Falle einer Senkung o<strong>de</strong>r<br />

Aufhebung von Steuern, Gebühren o<strong>de</strong>r Kosten wird <strong>de</strong>r Überschussbetrag rückerstattet bzw. abgezogen.<br />

4.2 Alle Zahlungen haben entwe<strong>de</strong>r über eine von <strong>de</strong>r Fluggesellschaft akzeptierte Kreditkarte o<strong>de</strong>r per<br />

Lastschriftverfahren von einem durch <strong>de</strong>n Buchen<strong>de</strong>n anzugeben<strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen, österreichischen o<strong>de</strong>r<br />

nie<strong>de</strong>rländischen Bankkonto zu erfolgen. Der gesamte Flugpreis kann in bar bezahlt wer<strong>de</strong>n, aber nur an einem<br />

Verkaufsschalter und am Buchungstag. Das Inkasso durch einen Mittler ist nicht zulässig. Sofern vom Zahler nichts<br />

an<strong>de</strong>res bestimmt wird, wer<strong>de</strong>n Zahlungen zunächst mit <strong>de</strong>n ältesten For<strong>de</strong>rungen verrechnet. Eine zur Tilgung <strong>de</strong>r<br />

Gesamtschuld nicht ausreichen<strong>de</strong> Zahlung wird zunächst auf die Zinsen und erst dann auf die Hauptschuld<br />

angerechnet.<br />

4.3 Bei Zahlungsverzug ist die Fluggesellschaft berechtigt, <strong>de</strong>n Vertrag nach erfolgloser Zahlungsauffor<strong>de</strong>rung unter<br />

Fristsetzung gemäß Ziffern 3.4.1.1-3.4.2 zu kündigen und die dort jeweils vorgesehenen Entgelte zu verlangen. Ziffern<br />

3.4.3 und 3.4.1.4 fin<strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong> Anwendung.<br />

4.4 Verweigert ein Kreditkarteninstitut o<strong>de</strong>r eine Bank aus vom Kun<strong>de</strong>n zu vertreten<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Ausgleich <strong>de</strong>r aus<br />

<strong>de</strong>m Vertrag herrühren<strong>de</strong>n For<strong>de</strong>rung, so ist <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> nichts<strong>de</strong>stoweniger zur Zahlung eines pauschalen<br />

Scha<strong>de</strong>nsersatzes für die Bankrücklast in Höhe von 10 EUR / 14 USD / 15 CAD verpflichtet. Es bleibt <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n nach<br />

<strong>de</strong>utschem Recht unbenommen, nachzuweisen, dass <strong>de</strong>r Fluggesellschaft kein o<strong>de</strong>r ein wesentlich geringerer Scha<strong>de</strong>n<br />

entstan<strong>de</strong>n ist. Bei einer Buchung im Flextarif erhebt die Fluggesellschaft ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von<br />

insgesamt 25 EUR / 35 USD / 36 CAD pro Fluggast. Dem Kun<strong>de</strong>n steht nach <strong>de</strong>utschem Recht <strong>de</strong>r Nachweis offen,<br />

dass das im konkreten Fall angemessene Bearbeitungsentgelt wesentlich niedriger ist als das in Rechnung gestellte<br />

pauschalierte Bearbeitungsentgelt.<br />

5. Reiseunterlagen<br />

5.1 Fluggäste, die unseren AB-TIX Service (elektronische Flugscheine) nutzen, erhalten eine Buchungsbestätigung per<br />

Post o<strong>de</strong>r E-Mail und können ihre Bordkarte für <strong>de</strong>n gebuchten Flug gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises<br />

o<strong>de</strong>r Reisepasses am Check-in-Schalter abholen.<br />

5.2 Je<strong>de</strong>r Fluggast ist selbst für die Einhaltung aller wichtigen mit <strong>de</strong>r Reise verbun<strong>de</strong>nen Vorschriften (z. B. Pass-,<br />

Visa- und Gesundheitsbestimmungen, einschließlich solcher für mitgeführte Tiere) sowie für die Vollständigkeit und <strong>de</strong>n<br />

einwandfreien Zustand <strong>de</strong>r Reiseunterlagen verantwortlich. Im Falle <strong>de</strong>r Nichterfüllung von Ein- o<strong>de</strong>r<br />

Ausreisebestimmungen, insbeson<strong>de</strong>re wegen unvollständiger o<strong>de</strong>r nicht einwandfreier Reiseunterlagen, ist die<br />

Fluggesellschaft berechtigt, die Beför<strong>de</strong>rung zu verweigern und <strong>de</strong>m Fluggast alle resultieren<strong>de</strong>n Kosten und Schä<strong>de</strong>n<br />

in Rechnung zu stellen.<br />

6. Aufhebung <strong>de</strong>s Vertrages aufgrund außergewöhnlicher Umstän<strong>de</strong><br />

Wird die Luftbeför<strong>de</strong>rung infolge höherer Gewalt unvorhersehbar erheblich erschwert, gefähr<strong>de</strong>t o<strong>de</strong>r beeinträchtigt, so


können bei<strong>de</strong> Vertragsparteien vom Vertrag zurücktreten. Bei Kündigung vor Abflug zahlt die Fluggesellschaft <strong>de</strong>n<br />

bereits gezahlten Flugpreis zurück; die maximale Haftung <strong>de</strong>r Fluggesellschaft gegenüber <strong>de</strong>m Buchen<strong>de</strong>n ist auf die<br />

Rückerstattung <strong>de</strong>r bereits gezahlten Flugkosten beschränkt. Damit sind alle Ansprüche <strong>de</strong>s Buchen<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m<br />

Vertrag abgegolten, es sei <strong>de</strong>nn, es han<strong>de</strong>lt sich bei <strong>de</strong>m fraglichen Scha<strong>de</strong>n um einen Personenscha<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r grob<br />

fahrlässig bzw. vorsätzlich herbeigeführten Scha<strong>de</strong>n.<br />

7. Haftung<br />

7.1 Es fin<strong>de</strong>n die jeweils gültigen Rechtsvorschriften in Verbindung mit <strong>de</strong>n im Montrealer Übereinkommen zur<br />

Vereinheitlichung von Regeln über die Beför<strong>de</strong>rung im internationalen Luftverkehr festgelegten Regelungen in Bezug<br />

auf Schä<strong>de</strong>n an Leib und Leben <strong>de</strong>s Fluggastes sowie seines Gepäcks Anwendung. Außer für Verletzungen an Leben,<br />

Körper o<strong>de</strong>r Gesundheit o<strong>de</strong>r die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, <strong>de</strong>ren Erfüllung für die ordnungsgemäße<br />

Durchführung <strong>de</strong>s Vertrags unabdingbar ist und auf <strong>de</strong>ren Einhaltung <strong>de</strong>r Fluggast regelhaft vertrauen darf, ist die<br />

Fluggesellschaft nur für Schä<strong>de</strong>n haftbar, wenn sie diese vorsätzlich o<strong>de</strong>r grob fahrlässig verursacht hat; die<br />

Bestimmungen <strong>de</strong>s Montrealer Übereinkommens o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer, untergeordneter Haftungsbestimmungen (vor allem<br />

Verordnung (EG) Nr. 261/2004) bleiben unberührt. Etwaige Reklamationen und Anfragen in Bezug auf Reisegepäck<br />

sind direkt bei Ankunft am Gepäckschalter vorzutragen. Ansonsten können Schä<strong>de</strong>n schriftlich innerhalb <strong>de</strong>r durch das<br />

Montrealer Übereinkommen vorgegeben Fristen geltend gemacht wer<strong>de</strong>n. Ein entsprechen<strong>de</strong>s Schreiben ist an die <strong>Air</strong><br />

<strong>Berlin</strong> PLC & <strong>Co</strong>. Luftverkehrs KG, Kun<strong>de</strong>nservice, Saatwinkler Damm 42-43, 13627 <strong>Berlin</strong>, Deutschland, zu richten. Es<br />

wird empfohlen, Wertgegenstän<strong>de</strong>, Medikamente, ver<strong>de</strong>rbliche Waren o<strong>de</strong>r zerbrechliche Gegenstän<strong>de</strong> im Handgepäck<br />

zu beför<strong>de</strong>rn (maximal zulässiges Gewicht: 6 kg / 13 lb, 8 kg / 18 lb mit Laptop). Es gelten die im Flugschein<br />

aufgeführten Informationen zu Haftungsbeschränkungen. Soweit im vorangegangenen Absatz nichts an<strong>de</strong>res bestimmt<br />

ist, fin<strong>de</strong>n die Einwendungen aus <strong>de</strong>m Montrealer Übereinkommen und <strong>de</strong>m anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n nationalen Recht<br />

uneingeschränkt Anwendung.<br />

7.2 Falls für einen Teil <strong>de</strong>r Reise ein an<strong>de</strong>res Verkehrsmittel als ein Luftfahrzeug genutzt wird (z. B. Rail&Fly), so gelten<br />

für diesen Teil <strong>de</strong>r Reise die auf das fragliche Verkehrsmittel anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Bedingungen (Art. 38 Abs. 2 Montrealer<br />

Übereinkommen).<br />

8. Datenschutz<br />

Die Fluggesellschaft ist im Rahmen <strong>de</strong>r Vertragsdurchführung gemäß <strong>de</strong>m <strong>de</strong>utschen Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetz und<br />

an<strong>de</strong>ren gesetzlichen Bestimmungen befugt, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen.<br />

Diese Daten wer<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>s Vertragszweckes unter Einsatz von Datenverarbeitungssystemen erhoben,<br />

verarbeitet, genutzt und übertragen. Die Verarbeitung o<strong>de</strong>r Nutzung erfolgt im Rahmen <strong>de</strong>r gesetzlichen Bestimmungen<br />

zu folgen<strong>de</strong>n Zwecken: Vornahme von Reservierungen, Erwerb eines Flugscheins, Erwerb zusätzlicher<br />

Dienstleistungen und Abwicklung <strong>de</strong>s Zahlungsverkehrs; Entwicklung und Bereitstellung von Dienstleistungen,<br />

Erleichterung von Einreise- und Zollabfertigungsverfahren. Zu diesen Zwecken wird die Fluggesellschaft ermächtigt,<br />

diese Daten zu erheben, zu speichern, zu bearbeiten, zu sperren, zu löschen, zu nutzen und sie an eigene<br />

Geschäftsstellen, bevollmächtigte Vertreter sowie an diejenigen, die die oben genannten Dienstleistungen im Auftrag<br />

<strong>de</strong>r Fluggesellschaft bereitstellen, zu übertragen. Die Fluggesellschaft ist ferner berechtigt, die Passdaten und die im<br />

Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Luftbeför<strong>de</strong>rung verarbeiteten und genutzten personenbezogenen Daten an Behör<strong>de</strong>n im Inund<br />

Ausland (einschließlich von Behör<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n USA und Kanada) zu übermitteln, falls das jeweilige<br />

Übermittlungsverlangen <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong> aufgrund zwingen<strong>de</strong>r gesetzlicher Bestimmungen erfolgt und somit für die<br />

Erfüllung <strong>de</strong>s Beför<strong>de</strong>rungsvertrages erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />

9. Verschie<strong>de</strong>nes<br />

9.1 Sollten eine o<strong>de</strong>r mehrere Klauseln dieser <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Geschäftsbedingungen</strong> unwirksam sein, wird die<br />

Wirksamkeit <strong>de</strong>r übrigen Klauseln hierdurch nicht berührt.<br />

9.2 Es fin<strong>de</strong>t in allen Fällen <strong>de</strong>utsches Recht Anwendung. Gerichtsstand in kaufmännischen Angelegenheiten ist <strong>Berlin</strong>.<br />

Veröffentlichungsdatum: 01.04.2011<br />

B. <strong>Allgemeine</strong> Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen (ABB)


<strong>Allgemeine</strong> Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen (ABB) <strong>de</strong>r <strong>Air</strong> <strong>Berlin</strong> PLC & <strong>Co</strong>. Luftverkehrs KG, NIKI Luftfahrt <strong>GmbH</strong><br />

(Fluggesellschaft), Luftfahrtgesellschaft Walter mbH und Belair <strong>Air</strong>lines AG<br />

1. Anwendungsbereich<br />

1.1 Diese <strong>Allgemeine</strong>n Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen gelten für je<strong>de</strong> Beför<strong>de</strong>rung von Fluggästen und Gepäck,<br />

einschließlich <strong>de</strong>r damit zusammenhängen<strong>de</strong>n Leistungen, durch die <strong>Air</strong> <strong>Berlin</strong> PLC & <strong>Co</strong>. Luftverkehrs KG, NIKI<br />

Luftfahrt <strong>GmbH</strong>, Luftfahrtgesellschaft Walter mbH, Belair <strong>Air</strong>lines AG o<strong>de</strong>r ihre Erfüllungsgehilfen (im Folgen<strong>de</strong>n als die<br />

Fluggesellschaft bezeichnet). Soweit nicht ausdrücklich etwas an<strong>de</strong>res vereinbart ist, gelten diese <strong>Allgemeine</strong>n<br />

Beför<strong>de</strong>rungsbestimmungen auch für unentgeltliche Beför<strong>de</strong>rungen. Sofern nichts an<strong>de</strong>res vereinbart ist, gelten<br />

zusätzlich die <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Geschäftsbedingungen</strong> <strong>de</strong>r Fluggesellschaft.<br />

1.2 Alle Mitteilungen o<strong>de</strong>r Informationen wer<strong>de</strong>n durch das Service-Center <strong>de</strong>r <strong>Air</strong> <strong>Berlin</strong> bearbeitet. Dieses ist unter <strong>de</strong>r<br />

Rufnummer 01805 737 800 (0,14 EUR/min aus <strong>de</strong>m <strong>de</strong>utschen Festnetz - Mobilfunk in Deutschland maximal 0,42<br />

EUR/Min.; Tarife in an<strong>de</strong>ren Län<strong>de</strong>rn können abweichen), <strong>de</strong>r Faxnummer +49 (0)30-4102 1003, per E-Mail unter<br />

serviceteam@airberlin.com o<strong>de</strong>r unter <strong>de</strong>r Anschrift <strong>Air</strong> <strong>Berlin</strong> PLC & <strong>Co</strong>. Luftverkehrs KG, Serviceteam, Saatwinkler<br />

Damm 42-43, 13627 <strong>Berlin</strong>, Deutschland, zu erreichen.<br />

2. Beför<strong>de</strong>rung<br />

2.1 Beför<strong>de</strong>rung von Fluggästen<br />

2.1.1 Check-in, Nichteinhaltung <strong>de</strong>s Mel<strong>de</strong>schlusses und Min<strong>de</strong>steinstiegszeiten<br />

2.1.1.1 Checken Fluggäste am Schalter ein o<strong>de</strong>r nutzen sie <strong>de</strong>n Quick-Check-in, ist wie folgt zu unterschei<strong>de</strong>n:<br />

- Bei Kurz- und Mittelstreckenflügen (inner<strong>de</strong>utsche Flüge, innereuropäische Flüge, einschließlich Russische Fö<strong>de</strong>ration<br />

westlich <strong>de</strong>s Urals und Kaukasus, o<strong>de</strong>r Flüge zwischen Europa und Nordafrika / <strong>de</strong>r Türkei / <strong>de</strong>n Kanarischen Inseln /<br />

Azoren & Ma<strong>de</strong>ira / Israel / Irak / Iran / Syrien / Libanon / Jordanien) müssen sich die Fluggäste je nach Abflughafen<br />

spätestens 30, 45 o<strong>de</strong>r 60 Minuten vor <strong>de</strong>r planmäßigen Abflugzeit am Check-in-Schalter einfin<strong>de</strong>n, um ihre Bordkarte<br />

in Empfang zu nehmen (beim Quick-Check-in am Flughafenautomaten müssen sie <strong>de</strong>n automatischen<br />

Check-in-Vorgang zum Erhalt <strong>de</strong>r Bordkarte vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen haben), um <strong>de</strong>n gebuchten Flug<br />

antreten zu können. Die genauen Check-in- und Mel<strong>de</strong>schlusszeiten entnehmen Sie bitte <strong>de</strong>r Buchungsbestätigung.<br />

Informationshalber können die Check-in- und Mel<strong>de</strong>schlusszeiten <strong>de</strong>r jeweiligen Abflughäfen auch unter<br />

www.airberlin.com eingesehen sowie beim Service-Center o<strong>de</strong>r an <strong>de</strong>n Verkaufsschaltern <strong>de</strong>r <strong>Air</strong> <strong>Berlin</strong> erfragt wer<strong>de</strong>n.<br />

Es wird empfohlen, <strong>de</strong>utlich vor <strong>de</strong>r vorgesehenen Check-in-Zeit am Check-in-Schalter zu erscheinen, damit eine<br />

rechtzeitige Abfertigung nicht z. B. durch etwaige Warteschlangen gefähr<strong>de</strong>t wird. Dies gilt insbeson<strong>de</strong>re für Fluggäste,<br />

<strong>de</strong>ren Buchung beson<strong>de</strong>re Serviceleistungen <strong>de</strong>r Fluggesellschaft erfor<strong>de</strong>rt, wie z. B. die Beför<strong>de</strong>rung von Fluggästen<br />

im Rollstuhl (Ziffer 2.4), die Beför<strong>de</strong>rung von Tieren im Frachtraum (Ziffer 2.4.7) o<strong>de</strong>r die Beför<strong>de</strong>rung unbegleitet<br />

reisen<strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r (Ziffer 2.1.3.5).<br />

- Bei Langstreckenflügen (Flügen zwischen Europa und <strong>de</strong>n Teilen <strong>de</strong>r Russischen Fö<strong>de</strong>ration östlich <strong>de</strong>s Urals /<br />

Zentralasien / Südostasien / Fernost / <strong>de</strong>m Pazifik / Nord-, Mittel o<strong>de</strong>r Südamerika / <strong>de</strong>r Karibik / Zentralafrika / <strong>de</strong>m<br />

südlichen Afrika / <strong>de</strong>n Golfstaaten, ausgenommen Irak und Iran) müssen sich die Fluggäste zum Erhalt <strong>de</strong>r Bordkarte<br />

min<strong>de</strong>stens 90 Minuten vor <strong>de</strong>r planmäßigen Abflugzeit am Check-in-Schalter einfin<strong>de</strong>n (bei Quick-Check-in am<br />

Flughafenautomaten <strong>de</strong>n automatischen Check-in-Vorgang abgeschlossen haben), um <strong>de</strong>n gebuchten Flug antreten zu<br />

können. Es wird empfohlen, <strong>de</strong>utlich vor <strong>de</strong>r vorgesehenen Check-in-Zeit am Check-in-Schalter zu erscheinen, damit<br />

eine rechtzeitige Abfertigung nicht z. B. durch etwaige Warteschlangen gefähr<strong>de</strong>t wird. Dies gilt insbeson<strong>de</strong>re für<br />

Fluggäste, <strong>de</strong>ren Buchung beson<strong>de</strong>re Serviceleistungen <strong>de</strong>r Fluggesellschaft erfor<strong>de</strong>rt, wie z. B. die Beför<strong>de</strong>rung von<br />

Fluggästen im Rollstuhl (Ziffer 2.4), die Beför<strong>de</strong>rung von Tieren im Frachtraum (Ziffer 2.4.7) o<strong>de</strong>r die Beför<strong>de</strong>rung<br />

unbegleitet reisen<strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r (Ziffer 2.1.3.5).<br />

2.1.1.2 Fluggäste, die per Web Check-in einchecken, müssen <strong>de</strong>n Onlineprozess spätestens 120 Minuten vor <strong>de</strong>r<br />

planmäßigen Abflugzeit abgeschlossen und ihre Bordkarte ausgedruckt haben, um <strong>de</strong>n gebuchten Flug antreten zu<br />

können. Weitere Informationen erhalten Sie unter Service/Check-in & e-Services auf www.airberlin.com.<br />

2.1.1.3 Fluggäste, die per MMS-Check-in einchecken (gilt nur für <strong>de</strong>utsche o<strong>de</strong>r österreichische Mobilfunknetze),<br />

müssen, um ihre Bordkarte als MMS-Barco<strong>de</strong> zu erhalten und damit das Check-in abzuschließen, die SMS-Anfrage <strong>de</strong>r<br />

Fluggesellschaft über ihr MMS-fähiges Mobilfunktelefon spätestens zur planmäßigen Check-in-Zeit vor <strong>de</strong>m geplanten<br />

Abflug bestätigt haben, um <strong>de</strong>n gebuchten Flug antreten zu können. Weitere Informationen erhalten Sie unter<br />

Service/Check-in & e-Services auf www.airberlin.com.<br />

2.1.1.4 Die genauen Abflugzeiten entnehmen Sie bitte <strong>de</strong>r jeweiligen Buchungsbestätigung sowie <strong>de</strong>r Anzeigetafel am


Abflughafen. Der Fluggast ist selbst für die Einhaltung <strong>de</strong>r Mel<strong>de</strong>schlusszeiten verantwortlich.<br />

2.1.1.5 Fluggäste haben sich darüber hinaus spätestens 20 Minuten vor Abflug (Min<strong>de</strong>steinstiegszeit) mit gültiger<br />

Bordkarte (MMS-Check-in: MMS-Barco<strong>de</strong>) einstiegsbereit am Flugsteig einzufin<strong>de</strong>n.<br />

2.1.1.6 Bei Nichteinhaltung <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n vorhergehen<strong>de</strong>n Absätzen (2.1.1.1-2.1.1.4) aufgeführten Mel<strong>de</strong>schlusszeiten o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>steinstiegszeit (2.1.1.5) verlieren die Fluggäste, unabhängig davon, ob sie im Besitz einer gültigen Bordkarte<br />

sind o<strong>de</strong>r nicht, ihren Beför<strong>de</strong>rungsanspruch, sind jedoch weiterhin zur Zahlung <strong>de</strong>s Flugpreises verpflichtet, es sei<br />

<strong>de</strong>nn, dieser Umstand ist von <strong>de</strong>r Fluggesellschaft zu vertreten o<strong>de</strong>r beruht auf höherer Gewalt. Desgleichen können<br />

hieraus keine Ansprüche auf Scha<strong>de</strong>nsersatz, <strong>de</strong>n Ersatz von Aufwendungen o<strong>de</strong>r sonstige Ansprüche gegen die<br />

Fluggesellschaft abgeleitet wer<strong>de</strong>n.<br />

2.1.2 Beför<strong>de</strong>rung nur bei Vorlage vollständiger und gültiger Reiseunterlagen<br />

2.1.2.1 Die Beför<strong>de</strong>rung eines Fluggastes durch die Fluggesellschaft erfolgt nur bei Vorlage vollständiger und gültiger<br />

Reiseunterlagen nebst gültigem Reisepass/Personalausweis/Visum o<strong>de</strong>r, bei Verlust <strong>de</strong>r Originaldokumente,<br />

gleichwertiger Ersatzdokumente im Zuge <strong>de</strong>r pünktlichen Abfertigung. Dies gilt auch für mitgeführte Tiere.<br />

2.1.2.2 Die Pflicht zur Vorlage eines geeigneten Ausweisdokuments (Eintrag im Pass eines<br />

Elternteils/Erziehungsberechtigten bzw. Kin<strong>de</strong>rausweis o<strong>de</strong>r -pass) gilt auch für Kin<strong>de</strong>r und Kleinkin<strong>de</strong>r. Es wird<br />

empfohlen, die Buchungsnummer beim Check-in bereitzuhalten.<br />

2.1.2.3 Die Fluggesellschaft ist berechtigt, die Beför<strong>de</strong>rung zu verweigern, falls die Einreisebestimmungen <strong>de</strong>s<br />

Ziellan<strong>de</strong>s nicht erfüllt sind o<strong>de</strong>r län<strong>de</strong>rspezifische Reiseunterlagen/Nachweise nicht vorgelegt wer<strong>de</strong>n können.<br />

2.1.3 Beför<strong>de</strong>rung von Kleinkin<strong>de</strong>rn, Kin<strong>de</strong>rn und Jugendlichen<br />

2.1.3.1 Zur Vermeidung gesundheitlicher Schä<strong>de</strong>n wird empfohlen, von Flügen mit Neugeborenen im Alter von unter 7<br />

Tagen abzusehen.<br />

2.1.3.2 Der Preis für die Beför<strong>de</strong>rung von Säuglingen und Kleinkin<strong>de</strong>rn (unter 2 Jahren) beträgt auf allen internationalen<br />

Strecken 10 % <strong>de</strong>s für einen Erwachsenen anfallen<strong>de</strong>n Reisepreises (Nettoflugpreis). Auf allen inner<strong>de</strong>utschen<br />

Strecken wer<strong>de</strong>n Säuglinge und Kleinkin<strong>de</strong>r (unter 2 Jahren) kostenlos beför<strong>de</strong>rt. Für die Beför<strong>de</strong>rung von Kin<strong>de</strong>rn<br />

zwischen 2 und 12 Jahren fallen 67 % <strong>de</strong>s Nettoflugpreises zzgl. Steuern, Gebühren und Kerosinzuschlag an.<br />

2.1.3.3 Pro erwachsenen Reisen<strong>de</strong>n ist die Beför<strong>de</strong>rung eines Kleinkin<strong>de</strong>s zulässig. Pro Sitzreihe ist jeweils nur ein<br />

Kleinkind gestattet. Kleinkin<strong>de</strong>r können im eigenen Kin<strong>de</strong>rsitz auf einem zusätzlich gebuchten Sitzplatz beför<strong>de</strong>rt<br />

wer<strong>de</strong>n. Der Kin<strong>de</strong>rsitz ist während <strong>de</strong>s gesamten Fluges mit <strong>de</strong>m am Flugzeugsitz vorhan<strong>de</strong>nen Sicherheitsgurt zu<br />

befestigen. Die <strong>de</strong>rzeit zur Verwendung in Flugzeugen allgemein zugelassenen Kin<strong>de</strong>rsitze sind: Römer King Quickfix,<br />

Maxi <strong>Co</strong>si Mico, Maxi <strong>Co</strong>si City, Storchenmühle Maximum, Luftikid, sowie alternative behördlich abgenommene<br />

Kin<strong>de</strong>rrückhaltesysteme (CRDS), die von einer Behör<strong>de</strong> eines JAA-Mitgliedsstaates, <strong>de</strong>r FAA o<strong>de</strong>r Transport Canada<br />

zum ausschließlichen Einsatz in Luftfahrzeugen zugelassen wur<strong>de</strong>n und entsprechend gekennzeichnet sind, CRDS, die<br />

nach UN ECE R 44-03 o<strong>de</strong>r einer neueren Version für <strong>de</strong>n Einsatz in Kraftfahrzeugen zugelassen sind, CRDS, die für<br />

<strong>de</strong>n Einsatz in Kraftfahrzeugen und Fluggerät gemäß <strong>de</strong>r kanadischen CMVSS 213/213.1 zugelassen sind, CRDS, die<br />

für <strong>de</strong>n Einsatz in Kraft- und Luftfahrzeugen gemäß US FMVSS Nr. 213 zugelassen sind und entsprechend<br />

gekennzeichnet sind. Bei Voranmeldung ist im Einzelfall die Zulassung weiterer Kin<strong>de</strong>rsitze möglich. Der Kin<strong>de</strong>rsitz<br />

muss in je<strong>de</strong>m Fall behördlich genehmigt (zertifiziert) und entsprechend gekennzeichnet sein. Weitere Informationen<br />

erhalten Sie unter Service/Service für Familien auf www.airberlin.com o<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Anmeldung vom Service-Center.<br />

Achtung:<br />

2.1.3.4 Die Pflicht zur Vorlage eines geeigneten Ausweisdokuments (Eintrag im Pass eines<br />

Elternteils/Erziehungsberechtigten bzw. Kin<strong>de</strong>rausweis o<strong>de</strong>r -pass) gilt auch für Kin<strong>de</strong>r und Kleinkin<strong>de</strong>r. In Abhängigkeit<br />

vom gewählten Zielland (z. B. USA) können für reisen<strong>de</strong> Kin<strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>re Einreisebestimmungen gelten. Weitere<br />

Informationen erhalten Sie bei <strong>de</strong>r Auslandsvertretung <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r beim Auswärtigen Amt.<br />

2.1.3.5 Die Beför<strong>de</strong>rung unbegleitet reisen<strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r (UMNR) im Alter zwischen 5 und 11 Jahren ist nur möglich, sofern<br />

diese vorher bei <strong>de</strong>r Fluggesellschaft angemel<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>n und die Beför<strong>de</strong>rung durch die Fluggesellschaft bestätigt<br />

wur<strong>de</strong>. Ein in Begleitung einer min<strong>de</strong>stens 16 Jahre alten Person reisen<strong>de</strong>s Kind zwischen 5 und 11 Jahren gilt nicht als<br />

unbegleitet reisen<strong>de</strong>s Kind im Sinne dieser Absätze. Die Leistungen für unbegleitet reisen<strong>de</strong> Kin<strong>de</strong>r können auch für<br />

Kin<strong>de</strong>r zwischen 12 und 16 Jahren gebucht wer<strong>de</strong>n.<br />

2.1.3.6 Unbegleitet reisen<strong>de</strong> Kin<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n beför<strong>de</strong>rt, wenn bei <strong>de</strong>r Abfertigung ein offizielles Pass- bzw.<br />

Ausweisdokument mit Lichtbild o<strong>de</strong>r das Familienbuch bzw. eine beglaubigte Kopie <strong>de</strong>sselben vorgelegt wird. Die<br />

Eltern/Erziehungsberechtigten haben für die Reise eine schriftliche Einverständniserklärung vorzulegen. Falls die<br />

Erziehungsberechtigten/Eltern geschie<strong>de</strong>n sind o<strong>de</strong>r getrennt leben, haben sie am Abfertigungsschalter eine schriftliche<br />

Bestätigung je<strong>de</strong>s Elternteils vorzulegen. Für bestimmte Län<strong>de</strong>r gelten Son<strong>de</strong>rbestimmungen. Weitere Informationen


sind über das Service-Center erhältlich. Bei <strong>de</strong>r Abfertigung ist <strong>de</strong>r Name <strong>de</strong>r das Kind am Bestimmungsflughafen<br />

abholen<strong>de</strong>n Person anzugeben. Die Erziehungsberechtigten/Eltern müssen bis zum Abflug <strong>de</strong>s Flugzeuges am<br />

Flughafen warten.<br />

2.1.3.7 Für die Beför<strong>de</strong>rung unbegleitet reisen<strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r wird auf Kurz- und Mittelstreckenflügen ein<br />

Bearbeitungsentgelt von 40 EUR / 52 USD / 50 CAD pro Flug erhoben. Auf Langstreckenflügen beträgt das Entgelt 80<br />

EUR / 104 USD / 110 CAD pro Flug.<br />

2.1.3.8 Die Fluggesellschaft stellt bei Transitflügen über eines ihrer Drehkreuze eine Begleit- und Aufsichtsperson für<br />

unbegleitet reisen<strong>de</strong> Min<strong>de</strong>rjährige, sofern die Transitdauer 2 Stun<strong>de</strong>n nicht überschreitet. An<strong>de</strong>renfalls wird die<br />

Beför<strong>de</strong>rung abgelehnt, außer in Fällen, in <strong>de</strong>nen die 2 Stun<strong>de</strong>n überschreiten<strong>de</strong> Transitdauer innerhalb einer Buchung<br />

<strong>de</strong>r Fluggesellschaft auftritt.<br />

2.1.4 Beför<strong>de</strong>rung von Schwangeren<br />

2.1.4.1 Aus Sicherheitsgrün<strong>de</strong>n und zur Abwendung gesundheitlicher Schä<strong>de</strong>n bei wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Müttern gelten die<br />

nachfolgen<strong>de</strong>n Bestimmungen:<br />

2.1.4.2 Bis 4 Wochen vor <strong>de</strong>m errechneten Geburtstermin beför<strong>de</strong>rt die Fluggesellschaft Schwangere ohne<br />

Flugtauglichkeitsbescheinigung; die Fluggesellschaft kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen, aus<br />

<strong>de</strong>r hervorgeht, dass die 36. Schwangerschaftswoche noch nicht überschritten ist.<br />

2.1.4.3 In <strong>de</strong>n 4 Wochen vor <strong>de</strong>m errechneten Geburtstermin ist eine Beför<strong>de</strong>rung ausgeschlossen.<br />

Achtung:<br />

2.1.4.4 Die vorstehen<strong>de</strong>n Bestimmungen sind auch im Hinblick auf das Datum eines möglicherweise vorgesehenen<br />

Rückfluges zu berücksichtigen.<br />

2.1.5 Beför<strong>de</strong>rung von Fluggästen mit Gipsverband<br />

2.1.5.1 Fluggäste mit Gipsverband wer<strong>de</strong>n darauf hingewiesen, dass eine Beför<strong>de</strong>rung innerhalb <strong>de</strong>r ersten vier (4)<br />

Tage nach Anlegen <strong>de</strong>s Gipsverban<strong>de</strong>s, unabhängig davon, ob <strong>de</strong>r Gipsverband offen o<strong>de</strong>r geschlossen getragen wird,<br />

mit erheblichen Gesundheitsgefahren verbun<strong>de</strong>n ist und die Fluggesellschaft <strong>de</strong>swegen gemäß Ziffer 2.5 die<br />

Beför<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s betroffenen Fluggastes verweigern kann. Abweichend hiervon kann die Fluggesellschaft jedoch im<br />

Einzelfall eine Beför<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Fluggastes ausnahmsweise zulassen, sofern entwe<strong>de</strong>r ein medizinischer Transport<br />

vorliegt o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Fluggast bei Flugantritt ein ärztliches Attest vorlegt, nach <strong>de</strong>m keine gesundheitlichen Gefahren durch<br />

die Beför<strong>de</strong>rung mit offenem o<strong>de</strong>r geschlossenen Gipsverband zu erwarten sind und im Attest angegeben ist, ob <strong>de</strong>r<br />

Gipsverband offen o<strong>de</strong>r geschlossen getragen wer<strong>de</strong>n kann.<br />

2.1.5.2 Falls <strong>de</strong>r Gipsverband min<strong>de</strong>stens (4) Tage lang komplikationslos getragen wur<strong>de</strong>, kann <strong>de</strong>r Fluggast mit<br />

Gipsverband beför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Bei geschlossenem Gipsverband wird allerdings aus medizinischer Sicht eine Spaltung<br />

<strong>de</strong>s Gipses dringend empfohlen.<br />

2.1.5.3 Benötigt <strong>de</strong>r Fluggast aufgrund <strong>de</strong>s Gipsverban<strong>de</strong>s zusätzlichen Platz im Flugzeug, so ist in je<strong>de</strong>m Fall eine<br />

vorherige Anmeldung erfor<strong>de</strong>rlich. Diese sollte spätestens 48 Stun<strong>de</strong>n vor Antritt <strong>de</strong>s Fluges erfolgen, an<strong>de</strong>rnfalls ist die<br />

Fluggesellschaft berechtigt, die Beför<strong>de</strong>rung auf Einzelfallbasis in Übereinstimmung mit Ziffer 2.5 zu verweigern.<br />

2.2 Beför<strong>de</strong>rung von Gepäck<br />

2.2.1 Die Fluggesellschaft kann die Annahme von aufzugeben<strong>de</strong>m Gepäck verweigern, wenn dieses nicht so verpackt<br />

ist, dass <strong>de</strong>ssen sichere Beför<strong>de</strong>rung gewährleistet wer<strong>de</strong>n kann. Der Fluggast ist mit dafür verantwortlich, zu<br />

gewährleisten, dass das aufgegebene Gepäck sowie alle darin enthaltenen Gegenstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Transport unbescha<strong>de</strong>t<br />

überstehen.<br />

2.2.2 Das Handgepäck darf ohne Laptop maximal ein Gewicht von 6 kg aufweisen (8 kg mit Laptop). Die Abmessungen<br />

<strong>de</strong>s Handgepäcks dürfen die Maße 55 cm x 40 cm x 20 cm nicht überschreiten. Aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r räumlichen<br />

Begrenzung und <strong>de</strong>r Sicherheit ist pro Fluggast nur ein Handgepäckstück erlaubt. Gemäß <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr.<br />

1546/2006 dürfen Fluggäste auf in <strong>de</strong>r Europäischen Union und <strong>de</strong>r Schweiz starten<strong>de</strong>n Flügen (einschließlich von<br />

Anschlussflügen) Flüssigkeiten, Druckbehälter, Pasten, Lotionen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re gelartige Substanzen nur bis zu einer<br />

Höchstmenge von 100 ml pro Verpackungseinheit im Handgepäck mitführen. Entschei<strong>de</strong>nd ist die auf <strong>de</strong>m Behälter<br />

aufgedruckte Füllmenge. Die einzelnen Behälter sind zusammen in einem transparenten, wie<strong>de</strong>r verschließbaren<br />

Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von einem Liter zu verpacken. Pro Fluggast ist nur ein Beutel<br />

zulässig. Für Medikamente und Babynahrung gelten Son<strong>de</strong>rbestimmungen, die über das Service-Center <strong>de</strong>r<br />

Fluggesellschaft erfragt wer<strong>de</strong>n können. Manche Nicht-EU-Staaten haben gleichlauten<strong>de</strong> Regelungen erlassen. Weitere<br />

Informationen erhalten Sie über das Service-Center <strong>de</strong>r Fluggesellschaft.<br />

2.2.3 Die Freigepäckgrenze für aufgegebenes Gepäck beträgt 20 kg je Fluggast, sofern Son<strong>de</strong>rregelungen (z. B. für<br />

Flüge in die USA o<strong>de</strong>r nach Kanada o<strong>de</strong>r im Rahmen von Kun<strong>de</strong>nbindungsprogrammen) nicht etwas an<strong>de</strong>res vorsehen.


Für die Business Class beträgt die Freigepäckgrenze 30 kg je Fluggast. Für Flüge in die USA und nach Kanada gelten<br />

die Son<strong>de</strong>rregelungen zu Freigepäckgrenzen.<br />

2.2.4 Die Fluggesellschaft empfiehlt, keine einzelnen Gepäckstücke mit einem höheren Gewicht als 32 kg aufzugeben.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie vom Service-Center <strong>de</strong>r Fluggesellschaft.<br />

2.2.5 Bei Überschreitung <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Fluggast gelten<strong>de</strong>n Freigepäckgrenze ist ein zusätzliches Entgelt zu zahlen (s.<br />

nachfolgen<strong>de</strong> Ziffer 2.4). Verantwortlich für die Zahlung <strong>de</strong>s zusätzlichen Entgelts ist die in <strong>de</strong>r Buchung als Kun<strong>de</strong><br />

genannte Person, an die die Rechnung ausgestellt wur<strong>de</strong>, und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Fluggast.<br />

2.2.6 Der <strong>de</strong>m Fluggast ausgehändigte Gepäckabschnitt dient als Nachweis für das Gewicht und die Anzahl <strong>de</strong>r<br />

aufgegebenen Gepäckstücke. Es wird empfohlen, mit <strong>de</strong>m Namen und <strong>de</strong>r Anschrift <strong>de</strong>s Fluggastes versehene<br />

Etiketten an und im aufgegebenen Gepäck anzubringen.<br />

2.2.7 Fluggäste sind verpflichtet, ihr aufgegebenes Gepäck abzuholen, sobald es von <strong>de</strong>r Fluggesellschaft ausgegeben<br />

wird. Die Fluggesellschaft ist berechtigt, <strong>de</strong>m Fluggast die ihr ggf. entstan<strong>de</strong>nen Aufbewahrungskosten für<br />

Gepäckstücke, die nicht abgeholt wur<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Annahme verweigert wur<strong>de</strong>, in Rechnung zu stellen.<br />

2.2.8 Der Fluggast ist für die Begleichung etwaiger Zölle im Zusammenhang mit seinem Gepäck selbst verantwortlich.<br />

2.2.9 Es wird empfohlen, sich bei Verspätung, Verlust, Zerstörung o<strong>de</strong>r Beschädigung von Reisegepäck nach <strong>de</strong>r<br />

Landung umgehend an <strong>de</strong>n Lost-and-Found-Schalter <strong>de</strong>s jeweiligen Ankunftsflughafens zu wen<strong>de</strong>n.<br />

2.3 Nicht erlaubtes Gepäck<br />

2.3.1 Die Beför<strong>de</strong>rung von Gefahrgut ist bei allen Flügen <strong>de</strong>r Fluggesellschaft untersagt.<br />

2.3.2 Der Fluggast darf folgen<strong>de</strong> Gegenstän<strong>de</strong> nicht mitführen:<br />

- Gegenstän<strong>de</strong>, die geeignet sind, das Flugzeug, Ausrüstungsgegenstän<strong>de</strong> an Bord o<strong>de</strong>r Personen zu gefähr<strong>de</strong>n,<br />

insbeson<strong>de</strong>re Explosivstoffe, komprimierte Gase, oxidieren<strong>de</strong>, radioaktive, ätzen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r magnetisieren<strong>de</strong> Stoffe, leicht<br />

entzündliche Stoffe, giftige o<strong>de</strong>r aggressive Stoffe sowie Flüssigkeiten je<strong>de</strong>r Art, d. h. alle Gegenstän<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r<br />

Substanzen, die nach <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>r Gefahrgutvorschriften als Gefahrgut eingestuft sind;<br />

- Gegenstän<strong>de</strong>, die aufgrund ihres Gewichts, ihrer Größe o<strong>de</strong>r Beschaffenheit für die Beför<strong>de</strong>rung ungeeignet sind.<br />

2.3.3 Einzeln mitgeführte Lithium-Batterien o<strong>de</strong>r Lithium-Akkus (wie sie in elektronischen Gebrauchsgütern wie etwa<br />

Laptops, Mobiltelefonen, Uhren, Kameras usw. gebräuchlich sind) dürfen ausschließlich im Handgepäck beför<strong>de</strong>rt<br />

wer<strong>de</strong>n. Es dürfen höchstens zwei einzelne Lithium-Batterien o<strong>de</strong>r Akkus mit einer Wattstun<strong>de</strong>nleistung bis 160 Wh als<br />

Ersatzzellen für elektronische Gebrauchsgüter mitgeführt wer<strong>de</strong>n. Die Mitnahme einzelner Batterien o<strong>de</strong>r Akkus mit<br />

einer Wattstun<strong>de</strong>nleistung von 100 Wh bis 160 Wh in das Flugzeug bedarf <strong>de</strong>r vorherigen Zustimmung <strong>de</strong>r<br />

Fluggesellschaft. Weitere Einzelheiten zur Beför<strong>de</strong>rung von Batterien und Akkus entnehmen Sie bitte <strong>de</strong>n<br />

Sicherheitshinweisen im Internet.<br />

2.3.4 Es ist Fluggästen untersagt, im Handgepäck o<strong>de</strong>r am Körper Waffen jedwe<strong>de</strong>r Art mitzuführen, insbeson<strong>de</strong>re<br />

Schuss-, Hieb- o<strong>de</strong>r Stichwaffen sowie unter Gasdruck stehen<strong>de</strong> Behälter, die zu Angriffs- o<strong>de</strong>r Verteidigungszwecken<br />

verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n können. Dasselbe gilt für Munition und explosionsgefährliche Stoffe jedwe<strong>de</strong>r Art. Benzinfeuerzeuge<br />

(Zippos) sind verboten. Fluggäste sind berechtigt, 1 Gasfeuerzeug am Körper mitzuführen.<br />

2.3.5 Spielzeugschusswaffen (aus Plastik o<strong>de</strong>r Metall), Katapulte, Besteck, Rasierklingen (sowohl Sicherheits- als auch<br />

offene Klingen), han<strong>de</strong>lsübliche Spielzeuge, die als Waffe verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n könnten, Strickna<strong>de</strong>ln, Sportschläger und<br />

sonstige Sport- und Freizeitgeräte, die als Waffe verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n könnten (z. B. Skateboards, Angelruten o<strong>de</strong>r<br />

Pad<strong>de</strong>l) sowie sonstige spitze o<strong>de</strong>r schnei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Objekte dürfen nur im aufgegebenen Gepäck transportiert wer<strong>de</strong>n.<br />

Dasselbe gilt für Nagelscheren, -feilen, Stielkämme und Spritzen (außer für nachgewiesene medizinische Zwecke)<br />

sowie für Kerzen mit Gelanteil, Schuheinlagen mit Gelanteil, Schneekugeln o<strong>de</strong>r ähnliche Dekorationen, unabhängig<br />

von Größe o<strong>de</strong>r Flüssigkeitsmenge. Um Verletzungen zu vermei<strong>de</strong>n, sind sämtliche spitzen o<strong>de</strong>r scharfen Gegenstän<strong>de</strong><br />

im aufgegebenen Gepäck zu sichern und sicher zu verpacken.<br />

2.3.6 Es wird empfohlen, im aufzugeben<strong>de</strong>n Gepäck keine zerbrechlichen o<strong>de</strong>r ver<strong>de</strong>rblichen Gegenstän<strong>de</strong>,<br />

Gegenstän<strong>de</strong> von beson<strong>de</strong>rem Wert, wie z. B. Geld, Schmuck, E<strong>de</strong>lmetalle, E<strong>de</strong>lsteine, Laptops, Kameras,<br />

Mobiltelefone, Navigations- o<strong>de</strong>r sonstige elektronische Geräte, Wertpapiere (Anteilsscheine usw.) sowie an<strong>de</strong>re<br />

Wertsachen o<strong>de</strong>r Dokumente, Muster, Ausweispapiere, Haus- o<strong>de</strong>r Autoschlüssel, Medikamente o<strong>de</strong>r Flüssigkeiten zu<br />

beför<strong>de</strong>rn.<br />

2.4 Über- bzw. Son<strong>de</strong>rgepäck<br />

2.4.1 Die Beför<strong>de</strong>rung von Gepäck, das die anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Freigepäckgrenzen gewichtsmäßig überschreitet, ist<br />

entgeltpflichtig. Bei Gepäck, das die Freigepäckmenge überschreitet, wird vorbehaltlich abweichen<strong>de</strong>r Vereinbarungen<br />

ein zusätzliches Beför<strong>de</strong>rungsentgelt (Übergepäckgebühr) erhoben. Das Entgelt ist in je<strong>de</strong>m Fall vor Abflug zu<br />

entrichten; an<strong>de</strong>renfalls besteht kein Anspruch auf Beför<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Gepäcks. Verantwortlich für die Zahlung <strong>de</strong>s


zusätzlichen Entgelts ist die in <strong>de</strong>r Buchung als Kun<strong>de</strong> genannte Person, an die die Rechnung ausgestellt wur<strong>de</strong>,<br />

und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Fluggast. Die Übergepäckgebühren glie<strong>de</strong>rn sich wie folgt:<br />

- Kurz-/Mittelstrecke: 10 EUR / 13 USD / 14 CAD je kg und einfache Strecke<br />

- Langstrecke: 20 EUR / 28 USD / 29 CAD je kg und einfache Strecke<br />

2.4.2 Sofern nicht ausdrücklich etwas an<strong>de</strong>res vereinbart wird, sind alle Son<strong>de</strong>rgepäckstücke anmel<strong>de</strong>pflichtig. Die<br />

Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Zur Sicherung <strong>de</strong>s Beför<strong>de</strong>rungsanspruchs ist die Bestätigung <strong>de</strong>r Anmeldung<br />

durch die Fluggesellschaft erfor<strong>de</strong>rlich. Bei <strong>de</strong>r Anmeldung sind die Maße und das Gewicht <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgepäcks<br />

anzugeben.<br />

2.4.3 Entscheidungsgrundlage für die Beför<strong>de</strong>rung von Über- und Son<strong>de</strong>rgepäck sind die verfügbare<br />

Frachtraumkapazität sowie Sicherheits- und Arbeitsschutzbestimmungen. Über- und Son<strong>de</strong>rgepäck kann daher in<br />

seiner Menge beschränkt o<strong>de</strong>r gänzlich vom Transport ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n. Darüber hinaus sind Übergepäck (ab<br />

10 kg), Son<strong>de</strong>rgepäck sowie übergroßes und sperriges Gepäck spätestens 48 Stun<strong>de</strong>n vor Abflug beim Reisebüro o<strong>de</strong>r<br />

im Service-Center anzumel<strong>de</strong>n, da diese nur bei ausreichend zur Verfügung stehen<strong>de</strong>m Platz transportiert wer<strong>de</strong>n<br />

können.<br />

2.4.4 Es können vorab statt regulärem Reisegepäck Übergepäckpakete (ausgenommen Son<strong>de</strong>r- o<strong>de</strong>r Sportgepäck)<br />

gebucht wer<strong>de</strong>n.<br />

2.4.4.1 Je<strong>de</strong>s Übergepäckpaket berechtigt zum Einchecken von 5 kg Mehrgepäck. Pro Person und Übergepäckpaket<br />

wird auf Kurz- und Mittelstreckenflügen ein Entgelt von 25 EUR / USD 35 / 36 CAD erhoben; auf Langstreckenflügen<br />

beträgt das Entgelt von 50 EUR / USD 70 / 71 CAD. Es können je nach Kapazität bis zu 10 Übergepäckpakete (d. h.<br />

maximal 50 kg) pro Fluggast und Flugstrecke/Flugbuchung gebucht wer<strong>de</strong>n. Die Fluggesellschaft empfiehlt auch hier,<br />

keine einzelnen Gepäckstücke mit einem höheren Gewicht als 32 kg aufzugeben. Übergepäckpakete können bis 48<br />

Stun<strong>de</strong>n vor Abflug gebucht wer<strong>de</strong>n. Für Flüge in die USA und nach Kanada sowie für Flüge von Kin<strong>de</strong>rn unter 2 Jahren<br />

können keine Übergepäckpakete gebucht wer<strong>de</strong>n. Weitere Informationen erhalten Sie vom Service-Center <strong>de</strong>r<br />

Fluggesellschaft. Die Fluggesellschaft behält sich das Recht vor, bei Einsatz von kleinerem Fluggerät die Buchbarkeit<br />

von Übergepäckpaketen aufgrund <strong>de</strong>r beschränkten räumlichen Kapazitäten von vornherein zu beschränken o<strong>de</strong>r<br />

auszuschließen.<br />

2.4.4.2 Storniert ein Fluggast ein Übergepäckpaket, so ist die Fluggesellschaft im Einklang mit <strong>de</strong>n gesetzlichen<br />

Bestimmungen berechtigt, von diesem das vereinbarte Entgelt abzüglich ersparter Aufwendungen und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

an<strong>de</strong>rweitigen Nutzung <strong>de</strong>r gebuchten Leistung zu verlangen, es sei <strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>r zur Stornierung führen<strong>de</strong> Umstand ist<br />

von <strong>de</strong>r Fluggesellschaft zu vertreten o<strong>de</strong>r beruht auf höherer Gewalt. Es bleibt <strong>de</strong>m Fluggast nach <strong>de</strong>utschem Recht<br />

unbenommen, nachzuweisen, dass <strong>de</strong>r Fluggesellschaft kein o<strong>de</strong>r ein wesentlich geringerer Vergütungsanspruch<br />

entstan<strong>de</strong>n ist. Weitere Informationen erhalten Sie vom Service-Center <strong>de</strong>r Fluggesellschaft.<br />

2.4.5 Sportgerät bzw. -gepäck im Sinne von Ziffer 2.4.5.1 gilt als Son<strong>de</strong>rgepäck und muss vorab angemel<strong>de</strong>t und<br />

geson<strong>de</strong>rt verpackt wer<strong>de</strong>n. Die Fluggesellschaft empfiehlt, Sportgerät in einer festen Verpackung aufzugeben. Es muss<br />

als Solches beim Check-in erkennbar sein.<br />

2.4.5.1 Es gelten folgen<strong>de</strong> Entgelte für die einzelnen Arten von Sportgepäck:<br />

* Fahrrä<strong>de</strong>r (BIKE): je einfache Strecke bis maximal 30 kg 25 EUR / 33 USD / 35 CAD (Kurz-/Mittelstrecke) / 40 EUR /<br />

52 USD / 55 CAD (Langstrecke)<br />

* Surfboard (mit Segel und Mast) / Bodyboard / Kiteboard (SURF/KITE): je einfache Strecke bis maximal 30 kg 25 EUR /<br />

33 USD / 35 CAD (Kurz-/Mittelstrecke) / 40 EUR / 52 USD / 55 CAD (Langstrecke)<br />

* Tauchgerät (DIVE): je einfache Strecke bis maximal 30 kg 25 EUR / 33 USD / 35 CAD (Kurz-/Mittelstrecke) / 40 EUR /<br />

52 USD / 55 CAD (Langstrecke)<br />

* Skiausrüstung / 1 Paar Ski o<strong>de</strong>r ein Snowboard und Skischuhe o<strong>de</strong>r 1 Skibob pro Fluggast (SKI): je einfache Strecke<br />

bis maximal 30 kg 25 EUR / 33 USD / 35 CAD (Kurz-/Mittelstrecke) / 40 EUR / 52 USD / 55 CAD (Langstrecke)<br />

(kostenlos auf Flügen <strong>de</strong>r NIKI Luftfahrt <strong>GmbH</strong>) * Golfgepäck (GOLF): bis maximal 30 kg pro separatem Gepäckstück<br />

pro Fluggast und einfacher Strecke 25 EUR / 33 USD / 35 CAD (Kurz-/Mittelstrecke) / 40 EUR / 52 USD / 55 CAD<br />

(Langstrecke).<br />

Entgelte für sonstiges Sportgepäck auf Anfrage.<br />

2.4.5.2 Sportgepäck im Sinne von Ziffer 2.4.5.1 mit einem Gewicht von über 30 kg sowie sonstiges Son<strong>de</strong>r- o<strong>de</strong>r<br />

Sportgepäck (z. B. Sport- und Jagdwaffen) unterliegt <strong>de</strong>n allgemeinen Übergepäckgebühren aus Ziffer 2.4.1 (10 EUR /<br />

13 USD / 14 CAD / 20 EUR / 28 USD / 29 CAD je kg und Streckentyp).<br />

2.4.5.3 Tauchgepäck ist vor Reiseantritt bei <strong>de</strong>r Fluggesellschaft anzumel<strong>de</strong>n. Gürtel sind ohne Bleigewichte<br />

mitzuführen; Pressluftflaschen wer<strong>de</strong>n nur in entleertem Zustand beför<strong>de</strong>rt. Zur Beför<strong>de</strong>rung von Tauchlampen sind


Akkus bzw. Glühlampen zu entfernen.<br />

2.4.5.4 Fahrrä<strong>de</strong>r sind vor Reiseantritt bei <strong>de</strong>r Fluggesellschaft anzumel<strong>de</strong>n und vor Aufgabe zu verpacken. Als<br />

Verpackung wer<strong>de</strong>n Fahrradkoffer o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re feste Behältnisse empfohlen. Fahrrä<strong>de</strong>r mit Hilfsmotor gelten als<br />

Gefahrgut und sind von <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung ausgeschlossen. Fahrrä<strong>de</strong>r, die mit einem Elektromotor betrieben wer<strong>de</strong>n und<br />

mit einer Batterie ausgestattet sind, können mitgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />

2.4.5.5 Sportwaffen, Jagdwaffen und dazugehörige Munition sowie alle Gegenstän<strong>de</strong>, die <strong>de</strong>n Anschein von Waffen,<br />

Munition o<strong>de</strong>r explosionsgefährlichen Stoffen erwecken o<strong>de</strong>r als solche gekennzeichnet sind, sind vor Reiseantritt bei<br />

<strong>de</strong>r Fluggesellschaft anzumel<strong>de</strong>n. Ein frühzeitiges Erscheinen am Check-in-Schalter am Abflugtag wird empfohlen. Die<br />

Fluggesellschaft lässt die Beför<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>rartiger Gegenstän<strong>de</strong> nur zu, wenn sie entsprechend <strong>de</strong>n gesetzlichen<br />

Bestimmungen über die Beför<strong>de</strong>rung gefährlicher Güter als Fracht o<strong>de</strong>r aufgegebenes Gepäck beför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Ein<br />

Fluggast darf pro Gepäckstück maximal 5 kg Munition mitführen. Weitere Informationen wer<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Anmeldung<br />

mitgeteilt.<br />

2.4.6 Die Mitnahme eines (1) Rollstuhls je behin<strong>de</strong>rten Fluggast ist möglich und bei Buchung mitzuteilen.<br />

Motorbetriebene Rollstühle können wegen <strong>de</strong>r eingeschränkten Frachtraumkapazität nur mit Einschränkungen beför<strong>de</strong>rt<br />

wer<strong>de</strong>n. Sie sind in einem Zustand aufzugeben, <strong>de</strong>r ihre sichere Handhabung und Beför<strong>de</strong>rung gewährleistet. Die<br />

Beför<strong>de</strong>rung von medizinischen Geräten und Mobilitätshilfen einschließlich elektrischer Rollstühle kann nur dann<br />

gewährleistet wer<strong>de</strong>n, wenn diese 48 Stun<strong>de</strong>n vorher unter Angabe <strong>de</strong>r Abmessungen und <strong>de</strong>s Gewichts angemel<strong>de</strong>t<br />

wur<strong>de</strong>n, an Bord genügend Platz ist und <strong>de</strong>ren Beför<strong>de</strong>rung nicht einschlägigen <strong>de</strong>n Vorschriften über Gefahrgüter<br />

entgegensteht. Weitere Einzelheiten wer<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Anmeldung mitgeteilt.<br />

2.4.7 Die Beför<strong>de</strong>rung von Tieren ist entgeltpflichtig. Die gesetzlichen Regelungen zum Transport von Tieren fin<strong>de</strong>n<br />

Anwendung. Die Tiere müssen in einem geeigneten, geschlossenen, auslauf- und ausbruchsicheren sowie fortlaufend<br />

hygienisch einwandfreien Behältnis (bei Beför<strong>de</strong>rung in <strong>de</strong>r Kabine: maximale Maße <strong>de</strong>s Behälters 55 cm x 40 cm x 20<br />

cm, bis 6 kg Gewicht inkl. Box) transportiert wer<strong>de</strong>n und dürfen während <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung keinen Auslauf bekommen.<br />

Ein Beför<strong>de</strong>rungsanspruch besteht aus Sicherheits- und Platzgrün<strong>de</strong>n nur, wenn die beabsichtigte Beför<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />

Tieres bei <strong>de</strong>r Buchung angemel<strong>de</strong>t und durch die Fluggesellschaft bestätigt wur<strong>de</strong> und wenn das Transportbehältnis für<br />

das Tier <strong>de</strong>n vorgenannten Anfor<strong>de</strong>rungen entspricht. Die Fluggesellschaft akzeptiert keine Tiere auf Flügen von und<br />

nach Großbritannien, Irland und Island. Der Fluggast ist selbst dafür verantwortlich, dass alle erfor<strong>de</strong>rlichen Impf- und<br />

Gesundheitszeugnisse sowie Einreisedokumente auf <strong>de</strong>m neusten Stand sind. Weitere Informationen über die<br />

Beför<strong>de</strong>rung von Tieren sind beim Service-Center <strong>de</strong>r <strong>Air</strong> <strong>Berlin</strong> unter <strong>de</strong>n in Ziffer 1.2 genannten Kontaktdaten<br />

erhältlich.<br />

2.4.7.1 Die Fluggesellschaft berechnet für die Beför<strong>de</strong>rung eines Tieres in <strong>de</strong>r Kabine für die einfache Strecke 25 EUR /<br />

33 USD / 35 CAD (Kurz-/Mittelstrecke) bzw. 40 EUR / 52 USD / 55 CAD (Langstrecke). Für eine Beför<strong>de</strong>rung im<br />

Frachtraum (ab 6 kg Gewicht vorgeschrieben) berechnet die Fluggesellschaft für die einfache Strecke 40 EUR / 52 USD<br />

/ 55 CAD (Kurz-/Mittelstrecke) bzw. 120 EUR / 156 USD / 165 CAD (Langstrecke). Tiere, die innerhalb <strong>de</strong>r Kabine<br />

beför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, dürfen <strong>de</strong>n Behälter während <strong>de</strong>s Fluges nicht verlassen. Der Behälter darf nicht auf <strong>de</strong>n Sitzen<br />

abgestellt wer<strong>de</strong>n. Die Transportbox muss unter <strong>de</strong>n Vor<strong>de</strong>rsitz geschoben wer<strong>de</strong>n.<br />

2.4.7.2 Außer bei Flügen von/nach USA, darf die Fluggesellschaft pro Flug nur zwei (2) sehbehin<strong>de</strong>rte Fluggäste mit<br />

jeweils einem Blin<strong>de</strong>nhund im Fluggastraum beför<strong>de</strong>rn. Ein Anspruch auf Beför<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Blin<strong>de</strong>nhun<strong>de</strong>s besteht nur,<br />

wenn die beabsichtigte Beför<strong>de</strong>rung bei <strong>de</strong>r Buchung angemel<strong>de</strong>t und durch die Fluggesellschaft bestätigt wur<strong>de</strong>. Die<br />

Beför<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Blin<strong>de</strong>nhun<strong>de</strong>s erfolgt kostenlos.<br />

2.5 Beschränkung und Ablehnung <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung<br />

2.5.1 Die Fluggesellschaft ist berechtigt, die Beför<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Weiterbeför<strong>de</strong>rung eines Fluggastes o<strong>de</strong>r seines<br />

Gepäcks insbeson<strong>de</strong>re dann abzulehnen o<strong>de</strong>r vorzeitig abzubrechen, wenn:<br />

* das Flugzeug, eine Person o<strong>de</strong>r Gegenstän<strong>de</strong> an Bord in Gefahr gebracht wer<strong>de</strong>n;<br />

* Besatzungsmitglie<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Ausübung ihrer Pflichten behin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n; * Anweisungen <strong>de</strong>r Besatzung, insbeson<strong>de</strong>re<br />

in Bezug auf das Rauchen und <strong>de</strong>n Konsum von Alkohol, missachtet wer<strong>de</strong>n;<br />

* das Verhalten <strong>de</strong>s Fluggastes an<strong>de</strong>re Fluggäste o<strong>de</strong>r die Flugbesatzung unzumutbaren Belastungen, Sach- o<strong>de</strong>r<br />

Personenschä<strong>de</strong>n aussetzt;<br />

* <strong>de</strong>r begrün<strong>de</strong>te Verdacht besteht, <strong>de</strong>r Fluggast wer<strong>de</strong> eine <strong>de</strong>r vorgenannten Handlungen vornehmen;<br />

* die Beför<strong>de</strong>rung gegen anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>s Recht o<strong>de</strong>r anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Bestimmungen o<strong>de</strong>r Auflagen <strong>de</strong>s Abflug- o<strong>de</strong>r<br />

Ziellan<strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s, welches zu diesem Zeitpunkt überflogen wird, verstoßen wür<strong>de</strong>;<br />

* <strong>de</strong>r Fluggast Untersuchungen seiner selbst o<strong>de</strong>r seines Gepäcks verweigert, die aus Sicherheitsgrün<strong>de</strong>n ggf.<br />

erfor<strong>de</strong>rlich sind;


* <strong>de</strong>r Fluggast nicht im Besitz gültiger o<strong>de</strong>r einwandfreier Reisedokumente ist, seine Reisedokumente während <strong>de</strong>s<br />

Fluges zerstört o<strong>de</strong>r die Aushändigung <strong>de</strong>r Reisedokumente auf Verlangen an die Besatzungsmitglie<strong>de</strong>r gegen eine<br />

schriftliche Empfangsbestätigung verweigert;<br />

* <strong>de</strong>r Fluggast die für die Durchführung <strong>de</strong>r Reise erfor<strong>de</strong>rlichen Vorschriften (z. B. Pass-, Visa- und<br />

Gesundheitsbestimmungen, auch für mitgeführte Tiere) nicht einhält;<br />

* <strong>de</strong>r Fluggast beim Check-in o<strong>de</strong>r beim Boarding nicht nachweisen kann, dass er die Person ist, in <strong>de</strong>ren Namen die<br />

Buchung getätigt wur<strong>de</strong>;<br />

* <strong>de</strong>r Flugpreis, Steuern, Gebühren o<strong>de</strong>r Zuschläge, einschließlich solcher für vorangegangene Flüge, nicht bezahlt<br />

wur<strong>de</strong>n;<br />

* <strong>de</strong>r Fluggast gegen sicherheitsrelevante Anweisungen <strong>de</strong>r Fluggesellschaft o<strong>de</strong>r gegen Anweisungen im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Betriebsvorschriften verstößt;<br />

* <strong>de</strong>r Fluggast nicht erlaubtes Gepäck mit sich führt;<br />

* <strong>de</strong>r Fluggast bei <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung von Tieren gegen Ziffer 2.4.7 verstößt;<br />

* <strong>de</strong>r Fluggast bei Flugantritt mit Gipsverband die in Ziffer 2.1.5.1 festgelegten Anfor<strong>de</strong>rungen nicht erfüllt;<br />

* <strong>de</strong>r Fluggast <strong>de</strong>n aufgrund eines Gipsverban<strong>de</strong>s erfor<strong>de</strong>rlichen zusätzlichen Platzbedarf nicht nach Ziffer 2.1.5.3<br />

rechtzeitig angemel<strong>de</strong>t hat.<br />

2.5.2 Die Fluggesellschaft ist berechtigt, Sitzplätze neu zuzuweisen, auch nach Betreten <strong>de</strong>s Flugzeugs. Dies kann aus<br />

Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Sicherheit o<strong>de</strong>r aus betrieblichen Grün<strong>de</strong>n notwendig sein. Ein Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten<br />

Sitzplatzes besteht nicht.<br />

2.5.3 Bei <strong>de</strong>r Reservierung so genannter XL-Seats ist Folgen<strong>de</strong>s zu beachten:<br />

Da sich XL-Seats in <strong>de</strong>n Reihen mit Notausgängen befin<strong>de</strong>n, han<strong>de</strong>lt es sich bei ihnen um sicherheitsrelevante<br />

Sitzplätze. Die Fluggesellschaft teilt diese Sitzplätze <strong>de</strong>shalb nur Fluggästen zu, <strong>de</strong>ren körperliche und/o<strong>de</strong>r geistige<br />

Verfassung im Notfall die Räumung <strong>de</strong>s Flugzeugs nicht behin<strong>de</strong>rt.<br />

2.5.4 Die Fluggesellschaft ist berechtigt, <strong>de</strong>rartige Fluggäste aus <strong>de</strong>m Flugzeug zu verweisen, ihre Weiterbeför<strong>de</strong>rung<br />

an je<strong>de</strong>m Ort zu verweigern o<strong>de</strong>r ihre Beför<strong>de</strong>rung auf <strong>de</strong>m gesamten Streckennetz abzulehnen, falls dies zur sicheren<br />

Durchführung <strong>de</strong>s Fluges bzw. zum Schutz von Fluggästen und Besatzung notwendig ist. Darüber hinaus ist <strong>de</strong>r<br />

verantwortliche Luftfahrzeugführer berechtigt, alle weiteren erfor<strong>de</strong>rlichen und verhältnismäßigen Maßnahmen zu<br />

ergreifen, um die Sicherheit und Ordnung an Bord aufrechtzuerhalten bzw. wie<strong>de</strong>rherzustellen. An Bord <strong>de</strong>s Flugzeuges<br />

begangene rechtswidrige Handlungen wer<strong>de</strong>n straf- bzw. zivilrechtlich verfolgt.<br />

2.5.5 Aus Sicherheitsgrün<strong>de</strong>n ist die Benutzung privater elektronischer Geräte während <strong>de</strong>s Starts und <strong>de</strong>r Landung<br />

untersagt. Die Benutzung von Mobiltelefonen ist während <strong>de</strong>s gesamten Fluges nicht gestattet. Die Verwendung<br />

an<strong>de</strong>rer elektronischer Geräte ist nur mit Zustimmung <strong>de</strong>r Flugbegleiter gestattet.<br />

2.6 Än<strong>de</strong>rungen/Flugzeitän<strong>de</strong>rungen<br />

Die Fluggesellschaft tut ihr Möglichstes, Fluggäste und Gepäck möglichst pünktlich zu beför<strong>de</strong>rn. Die planmäßigen<br />

Abflugzeiten können aus flugbetrieblichen Grün<strong>de</strong>n im angemessenen Umfang Än<strong>de</strong>rungen unterliegen. Die<br />

Fluggesellschaft ist bemüht, Än<strong>de</strong>rungen von Flugzeiten auf ein Minimum zu beschränken und alle Fluggäste<br />

frühestmöglich von <strong>de</strong>rartigen Än<strong>de</strong>rungen in Kenntnis zu setzen. Nach russischem Recht sind durch die Behör<strong>de</strong>n<br />

verhängte kurzfristige Streckenän<strong>de</strong>rungen und/o<strong>de</strong>r Streichungen aufgrund von Sicherheitsaspekten o<strong>de</strong>r<br />

-beeinträchtigungen möglich. Fluggästen wird empfohlen, sich die Flugzeit telefonisch 24 bis 48 Stun<strong>de</strong>n vor Hin- o<strong>de</strong>r<br />

Rückflug vom Service-Center unter <strong>de</strong>r Rufnummer 01805 737 800 (0,14 EUR/min aus <strong>de</strong>m <strong>de</strong>utschen Festnetz -<br />

Mobilfunk in Deutschland maximal 0,42 EUR/Min.; Tarife in an<strong>de</strong>ren Län<strong>de</strong>rn können abweichen) bestätigen zu lassen.<br />

Die Fluggesellschaft empfiehlt weiterhin, dass Fluggäste uns bei <strong>de</strong>r Buchung eine Telefonnummer hinterlassen, unter<br />

<strong>de</strong>r sie am Reiseziel erreichbar sind. Die Fluggesellschaft ist - nur soweit erfor<strong>de</strong>rlich - berechtigt, <strong>de</strong>n Flugzeugtyp zu<br />

än<strong>de</strong>rn und die Beför<strong>de</strong>rung ganz o<strong>de</strong>r teilweise an Dritte zu übertragen, wobei die Fluggesellschaft weiterhin für die<br />

gebuchte Beför<strong>de</strong>rung verantwortlich bleibt. Im Falle eines Wechsels hin zu einem an<strong>de</strong>ren Luftfahrtunternehmen ist die<br />

Fluggesellschaft verpflichtet, unabhängig vom Grund <strong>de</strong>s Wechsels alle angemessenen Schritte zu unternehmen, damit<br />

die Fluggäste über <strong>de</strong>n Wechsel und die I<strong>de</strong>ntität <strong>de</strong>s an<strong>de</strong>ren Luftfahrtunternehmens schnellstmöglich in Kenntnis<br />

gesetzt wer<strong>de</strong>n. In je<strong>de</strong>m Fall wer<strong>de</strong>n die Fluggäste bei <strong>de</strong>r Abfertigung, spätestens jedoch beim Einstieg informiert<br />

(Verordnung (EG) Nr. 2111/2005).<br />

3. Gesetzliche Hinweise<br />

Hinweis gemäß <strong>de</strong>m Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 889/2002 zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 2027/97 <strong>de</strong>s<br />

Rates über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen:


"ANHANG<br />

3.1 Haftung von Luftfahrtunternehmen für Fluggäste und <strong>de</strong>ren Reisegepäck: Diese Hinweise fassen die Haftungsregeln<br />

zusammen, die von Luftfahrtunternehmen <strong>de</strong>r Gemeinschaft nach <strong>de</strong>n Rechtsvorschriften <strong>de</strong>r Gemeinschaft und <strong>de</strong>m<br />

Übereinkommen von Montreal anzuwen<strong>de</strong>n sind.<br />

Scha<strong>de</strong>nsersatz bei Tod o<strong>de</strong>r Körperverletzung: Es gibt keine Höchstbeträge für die Haftung bei Tod o<strong>de</strong>r<br />

Körperverletzung von Fluggästen. Für Schä<strong>de</strong>n bis zu einer Höhe von 113 110 SZR (gerun<strong>de</strong>ter Betrag in<br />

Lan<strong>de</strong>swährung) kann das Luftfahrtunternehmen keine Einwendungen gegen Scha<strong>de</strong>nsersatzfor<strong>de</strong>rungen erheben.<br />

Über diesen Betrag hinausgehen<strong>de</strong> For<strong>de</strong>rungen kann das Luftfahrtunternehmen durch <strong>de</strong>n Nachweis abwen<strong>de</strong>n, dass<br />

es we<strong>de</strong>r fahrlässig noch sonst schuldhaft gehan<strong>de</strong>lt hat.<br />

Vorschusszahlungen: Wird ein Fluggast getötet o<strong>de</strong>r verletzt, hat das Luftfahrtunternehmen innerhalb von 15 Tagen<br />

nach Feststellung <strong>de</strong>r scha<strong>de</strong>nsersatzberechtigten Person eine Vorschusszahlung zu leisten, um die unmittelbaren<br />

wirtschaftlichen Bedürfnisse zu <strong>de</strong>cken. Im To<strong>de</strong>sfall beträgt diese Vorschusszahlung nicht weniger als 16 000 SZR<br />

(gerun<strong>de</strong>ter Betrag in Lan<strong>de</strong>swährung).<br />

Verspätungen bei <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung von Fluggästen: Das Luftfahrtunternehmen haftet für Schä<strong>de</strong>n durch Verspätung bei<br />

<strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung von Fluggästen, es sei <strong>de</strong>nn, dass es alle zumutbaren Maßnahmen zur Scha<strong>de</strong>nsvermeidung ergriffen<br />

hat o<strong>de</strong>r die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war. Die Haftung für Verspätungsschä<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung<br />

von Fluggästen ist auf 4 694 SZR (gerun<strong>de</strong>ter Betrag in Lan<strong>de</strong>swährung) begrenzt.<br />

Verspätungen bei <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung von Reisegepäck: Das Luftfahrtunternehmen haftet für Schä<strong>de</strong>n durch Verspätung<br />

bei <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung von Reisegepäck, es sei <strong>de</strong>nn, dass es alle zumutbaren Maßnahmen zur Scha<strong>de</strong>nsvermeidung<br />

ergriffen hat o<strong>de</strong>r die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war. Die Haftung für Verspätungsschä<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r<br />

Beför<strong>de</strong>rung von Reisegepäck ist auf 1 131 SZR (gerun<strong>de</strong>ter Betrag in Lan<strong>de</strong>swährung) begrenzt.<br />

Zerstörung, Verlust o<strong>de</strong>r Beschädigung von Reisegepäck: Das Luftfahrtunternehmen haftet für die Zerstörung, <strong>de</strong>n<br />

Verlust o<strong>de</strong>r die Beschädigung von Reisegepäck bis zu einer Höhe von 1 131 SZR (gerun<strong>de</strong>ter Betrag in<br />

Lan<strong>de</strong>swährung). Bei aufgegebenem Reisegepäck besteht eine verschul<strong>de</strong>nsunabhängige Haftung, sofern nicht das<br />

Reisegepäck bereits vorher schadhaft war. Bei nicht aufgegebenem Reisegepäck haftet das Luftfahrtunternehmen nur<br />

für schuldhaftes Verhalten.<br />

Höhere Haftungsgrenze für Reisegepäck: Eine höhere Haftungsgrenze gilt, wenn <strong>de</strong>r Fluggast spätestens bei <strong>de</strong>r<br />

Abfertigung eine beson<strong>de</strong>re Erklärung abgibt und einen Zuschlag entrichtet.<br />

Beanstandungen beim Reisegepäck: Bei Beschädigung, Verspätung, Verlust o<strong>de</strong>r Zerstörung von Reisegepäck hat <strong>de</strong>r<br />

Fluggast <strong>de</strong>m Luftfahrtunternehmen so bald wie möglich schriftlich Anzeige zu erstatten. Bei Beschädigung von<br />

aufgegebenem Reisegepäck muss <strong>de</strong>r Fluggast binnen sieben Tagen, bei verspätetem Reisegepäck binnen 21 Tagen,<br />

nach<strong>de</strong>m es ihm zur Verfügung gestellt wur<strong>de</strong>, schriftlich Anzeige erstatten. Haftung <strong>de</strong>s vertraglichen und <strong>de</strong>s<br />

ausführen<strong>de</strong>n Luftfahrtunternehmens: Wenn das ausführen<strong>de</strong> Luftfahrtunternehmen nicht mit <strong>de</strong>m vertraglichen<br />

Luftfahrtunternehmen i<strong>de</strong>ntisch ist, kann <strong>de</strong>r Fluggast seine Anzeige o<strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche an je<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r<br />

bei<strong>de</strong>n Unternehmen richten. Ist auf <strong>de</strong>m Flugschein <strong>de</strong>r Name o<strong>de</strong>r <strong>Co</strong><strong>de</strong> eines Luftfahrtunternehmens angegeben, so<br />

ist dieses das Vertrag schließen<strong>de</strong> Luftfahrtunternehmen.<br />

Klagefristen: Gerichtliche Klagen auf Scha<strong>de</strong>nsersatz müssen innerhalb von zwei Jahren, beginnend mit <strong>de</strong>m Tag <strong>de</strong>r<br />

Ankunft <strong>de</strong>s Flugzeugs o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Tag, an <strong>de</strong>m das Flugzeug hätte ankommen sollen, erhoben wer<strong>de</strong>n.<br />

Grundlage dieser Informationen: Diese Bestimmungen beruhen auf <strong>de</strong>m Übereinkommen von Montreal vom 28. Mai<br />

1999, das in <strong>de</strong>r Europäischen Gemeinschaft durch die Verordnung (EG) Nr.2027/97 in <strong>de</strong>r durch die Verordnung (EG)<br />

Nr. 889/2002 geän<strong>de</strong>rten Fassung und durch nationale Rechtsvorschriften <strong>de</strong>r Mitgliedstaaten umgesetzt wur<strong>de</strong>."<br />

Nimmt <strong>de</strong>r Empfänger aufgegebenes Reisegepäck vorbehaltlos an, so begrün<strong>de</strong>t dies die wi<strong>de</strong>rlegbare Vermutung,<br />

dass es unbeschädigt und entsprechend <strong>de</strong>m Beför<strong>de</strong>rungsschein abgeliefert wor<strong>de</strong>n ist. Die Haftung <strong>de</strong>s<br />

Luftfahrtunternehmens ist in allen Fällen auf nachgewiesene Schä<strong>de</strong>n begrenzt. Der zu ersetzen<strong>de</strong> Scha<strong>de</strong>n reduziert<br />

sich bei Mitverschul<strong>de</strong>n. Ergänzend wird auf die Haftungsbestimmung in Art. 20 Montrealer Übereinkommen verwiesen.<br />

3.2. Hinweis gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004:<br />

Diese Hinweise fassen die Haftungsregeln zusammen, die von Fluggesellschaften <strong>de</strong>r Europäischen Gemeinschaft<br />

gemäß <strong>de</strong>n Rechtsvorschriften <strong>de</strong>r Gemeinschaft im Falle einer Annullierung, Flugverspätung und/o<strong>de</strong>r<br />

Beför<strong>de</strong>rungsverweigerung anzuwen<strong>de</strong>n sind. Die Richtlinie fin<strong>de</strong>t nur dann Anwendung, wenn <strong>de</strong>r Fluggast über eine<br />

bestätigte Buchung für <strong>de</strong>n betreffen<strong>de</strong>n Flug verfügt, sich (außer im Fall <strong>de</strong>r Flugannullierung) rechtzeitig eingefun<strong>de</strong>n<br />

hat, um zur angegebenen Zeit einzuchecken, und zu einem <strong>de</strong>r Öffentlichkeit zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Tarif reist. Der<br />

Anspruch auf Ausgleichsleistungen wie nachfolgend aufgeführt kann ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, wenn das Vorkommnis<br />

auf außergewöhnliche Umstän<strong>de</strong> zurückzuführen ist, die sich auch bei Ergreifen aller angemessenen Maßnahmen nicht


hätten vermei<strong>de</strong>n lassen (beispielsweise schlechte Wetterbedingungen, politische Instabilität, Streiks, Sicherheitsrisiken,<br />

unerwartete Flugsicherheitsprobleme). Desgleichen hat <strong>de</strong>r Fluggast kein Anrecht auf diese Leistungen, falls er aus<br />

vertretbaren Grün<strong>de</strong>n z. B. im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Gesundheit, <strong>de</strong>r allgemeinen o<strong>de</strong>r betrieblichen Sicherheit o<strong>de</strong>r<br />

von unzureichen<strong>de</strong>n Reiseunterlagen vom Flug ausgeschlossen wur<strong>de</strong>.<br />

Laut <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 261/2004 liegt eine Verspätung vor, wenn sich <strong>de</strong>r Abflug gegenüber <strong>de</strong>r planmäßigen<br />

Abflugzeit bei Flügen über 3500 km Entfernung um min<strong>de</strong>stens 4 Stun<strong>de</strong>n, bei Flügen zwischen 1500 und 3500 km<br />

sowie bei Flügen von mehr als 1500 km innerhalb <strong>de</strong>r EU um min<strong>de</strong>stens 3 Stun<strong>de</strong>n und bei Flügen bis 1500 km<br />

Entfernung um min<strong>de</strong>stens 2 Stun<strong>de</strong>n verzögert. Falls absehbar ist, dass <strong>de</strong>r Flug ernsthaft verspätet sein wird, hat <strong>de</strong>r<br />

Fluggast Anspruch darauf, von <strong>de</strong>r Fluggesellschaft Betreuungsleistungen zu erhalten. Diese Leistungen beschränken<br />

sich auf im Verhältnis zur Wartezeit angemessene Erfrischungen und die Möglichkeit für zwei kurze Telefonate, Faxe<br />

o<strong>de</strong>r E-Mails. Eine Unterkunft für die Nacht wird bereitgestellt, sofern dies nach Ermessen <strong>de</strong>r Fluglinie erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />

Die Fluggesellschaft braucht keine Betreuungsleistungen anzubieten, wenn hierdurch <strong>de</strong>r Abflug noch weiter verzögert<br />

wür<strong>de</strong>. Bei Verspätungen über 5 Stun<strong>de</strong>n hat <strong>de</strong>r Fluggast Anspruch auf eine Erstattung <strong>de</strong>r Kosten für <strong>de</strong>n Flugschein<br />

in Bezug auf nicht zurückgelegte Reiseabschnitte, und für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte nur insoweit, wie <strong>de</strong>r<br />

Flug im Hinblick auf die ursprüngliche Reiseplanung <strong>de</strong>s Fluggastes zwecklos gewor<strong>de</strong>n ist, ggf. in Verbindung mit<br />

einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Bei <strong>de</strong>r Stornierung von Pauschalreisen kommen<br />

die Bedingungen <strong>de</strong>r Pauschalreiserichtlinie (90/314/EWG) zur Anwendung, so dass bei einer Stornierung ggf. sehr<br />

hohe Stornierungskosten anfallen können. Bei freiwilligem o<strong>de</strong>r unfreiwilligem Ausschluss vom gebuchten Flug im Falle<br />

einer Überbuchung hat <strong>de</strong>r Fluggast gegenüber <strong>de</strong>r Fluggesellschaft Anspruch auf Betreuungsleistungen und Erstattung<br />

im bereits beschriebenen Umfang. Zusätzlich wird <strong>de</strong>m Fluggast eine an<strong>de</strong>rweitige Beför<strong>de</strong>rung zum Endziel <strong>de</strong>r<br />

gebuchten Flugreise angeboten. Diese Ersatzbeför<strong>de</strong>rung erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt und unter<br />

vergleichbaren Bedingungen. Vorbehaltlich verfügbarer Sitzplätze kann <strong>de</strong>r Fluggast statt<strong>de</strong>ssen auch zu einem<br />

späteren Zeitpunkt o<strong>de</strong>r einem von ihm gewünschten Zeitpunkt zu seinem Endziel reisen, wobei dann Verpflegungs-,<br />

Hotel- und Transferkosten von ihm selbst zu tragen sind. Fluggäste, die unfreiwillig von <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung<br />

ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, haben zusätzlich Anspruch auf eine Ausgleichszahlung (in bar, per Scheck o<strong>de</strong>r Überweisung<br />

o<strong>de</strong>r, mit ihrer Einwilligung, in Form eines Gutscheins). Die Höhe dieser Zahlung ist abhängig von <strong>de</strong>r geplanten<br />

Reiseentfernung und von <strong>de</strong>r angebotenen an<strong>de</strong>rweitigen Beför<strong>de</strong>rung. Bei Flugentfernungen bis zu 1500 km beträgt<br />

die Ausgleichszahlung 250 EUR, zwischen 1500 und 3500 km und bei Flügen innerhalb <strong>de</strong>r EU von mehr als 1500 km<br />

400 EUR und bei allen an<strong>de</strong>ren Flügen 600 EUR. Wird <strong>de</strong>m Fluggast ein Alternativflug angeboten, <strong>de</strong>ssen Ankunftszeit<br />

bei Flügen von bis zu 1500 km nicht später als 2 Stun<strong>de</strong>n, bei Flügen zwischen 1500 und 3500 km nicht später als 3<br />

Stun<strong>de</strong>n und bei allen Flügen über 3500 km nicht später als 4 Stun<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>r planmäßigen Ankunftszeit <strong>de</strong>s<br />

ursprünglich gebuchten Fluges liegt, beläuft sich die Ausgleichszahlung auf lediglich 50 % <strong>de</strong>r oben genannten<br />

Zahlungsbeträge, d. h. also 125 EUR, 200 EUR o<strong>de</strong>r 300 EUR. Sollte <strong>de</strong>r Flug, für <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Fluggast eine bestätigte<br />

Buchung hat, annulliert wor<strong>de</strong>n sein, hat er ebenfalls die gleichen Rechte auf an<strong>de</strong>rweitige Beför<strong>de</strong>rung,<br />

Betreuungsleistungen, Erstattung und Ausgleichszahlung wie oben aufgeführt. Falls die Annullierung <strong>de</strong>s Fluges<br />

aufgrund außergewöhnlicher Umstän<strong>de</strong> erfolgte, hat <strong>de</strong>r Fluggast keinen Anspruch auf Ausgleichsleistungen.<br />

Desgleichen besteht kein Recht auf eine Ausgleichszahlung bei Information über die Annullierung min<strong>de</strong>stens 14 Tage<br />

vor <strong>de</strong>m gebuchten Abflug, bei Information über die Annullierung innerhalb von 14 Tagen und 7 Tagen vor <strong>de</strong>m<br />

gebuchten Abflug und Abflug <strong>de</strong>s angebotenen Alternativfluges nicht mehr als 2 Stun<strong>de</strong>n vor <strong>de</strong>r ursprünglichen<br />

Abflugzeit o<strong>de</strong>r Ankunft nicht mehr als 4 Stun<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>r geplanten Ankunftszeit sowie bei Information über die<br />

Annullierung weniger als 7 Tage vor <strong>de</strong>m Abflug und Abflug nicht mehr als 1 Stun<strong>de</strong> vor <strong>de</strong>r ursprünglichen Abflugzeit<br />

o<strong>de</strong>r Ankunft nicht mehr als 2 Stun<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>r geplanten Ankunftszeit Zuständige Beschwer<strong>de</strong>stelle im Sinne <strong>de</strong>r<br />

Verordnung ist für die Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland: das Luftfahrt-Bun<strong>de</strong>samt (LBA), Hermann-Blenk-Str. 26, 38108<br />

Braunschweig, für Österreich: das Bun<strong>de</strong>sministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Postfach 3000,<br />

Ra<strong>de</strong>tzkystr.2, AT-1030 Wien, für die Schweiz: Office Fédéral <strong>de</strong> l'Aviation Civile, CH-3003 Bern.<br />

Achtung: Diese Hinweise sind erfor<strong>de</strong>rlich gemäß Verordnung (EG) Nr. 889/2002 und Verordnung (EG) Nr. 261/2004.<br />

Diese Hinweise stellen jedoch keine Anspruchsgrundlage für einen Scha<strong>de</strong>nsersatzanspruch dar, noch können sie zur<br />

Auslegung <strong>de</strong>r Bestimmungen <strong>de</strong>s Montrealer Übereinkommens verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

Veröffentlichungsdatum: 01.04.2011<br />

C. <strong>Allgemeine</strong> Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen für Reisen nach und aus Kanada und <strong>de</strong>n USA (ABB-Kanada/USA)


<strong>Allgemeine</strong> Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen <strong>de</strong>r <strong>Air</strong> <strong>Berlin</strong> PLC & <strong>Co</strong>. Luftverkehrs KG, NIKI Luftfahrt <strong>GmbH</strong>,<br />

Luftfahrtgesellschaft Walter mbH und Belair <strong>Air</strong>lines AG für Reisen nach und aus Kanada und <strong>de</strong>n USA<br />

1. Anwendungsbereich<br />

1.1 Diese "<strong>Allgemeine</strong>n Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen für Reisen nach und aus Kanada und <strong>de</strong>n USA" (im Folgen<strong>de</strong>n<br />

"ABB-Kanada/USA" o<strong>de</strong>r "Tarif") gelten, falls in diesen Bedingungen nichts an<strong>de</strong>res angegeben wur<strong>de</strong>, für jegliche<br />

Beför<strong>de</strong>rung von Fluggästen und Gepäck, einschließlich <strong>de</strong>r damit zusammenhängen<strong>de</strong>n Leistungen, durch die <strong>Air</strong><br />

<strong>Berlin</strong> PLC & <strong>Co</strong>. Luftverkehrs KG, NIKI Luftfahrt <strong>GmbH</strong>, Luftfahrtgesellschaft Walter mbH, Belair <strong>Air</strong>lines AG o<strong>de</strong>r ihre<br />

Erfüllungsgehilfen (im Folgen<strong>de</strong>n die Fluggesellschaft) nach und aus Kanada und <strong>de</strong>n USA. Diese allgemeinen<br />

Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen gelten auch für unentgeltliche Beför<strong>de</strong>rungen, soweit nicht ausdrücklich etwas an<strong>de</strong>res<br />

vereinbart ist. Wo die Bedingungen in diesem Abschnitt entwe<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>n <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Geschäftsbedingungen</strong> o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>n <strong>Allgemeine</strong>n Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen oben abweichen, gelten die Bestimmungen dieses Unterabsatzes.<br />

1.2 Für die Zwecke dieser ABB-Kanada/USA gelten die <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Geschäftsbedingungen</strong> in Ziffer 1.<br />

1.3 Alle Benachrichtigungen o<strong>de</strong>r Informationen wer<strong>de</strong>n durch das Service-Center <strong>de</strong>r <strong>Air</strong> <strong>Berlin</strong> vorgenommen. Dieses<br />

ist unter Tel.: 01805 737 800 (0,14 EUR/min aus <strong>de</strong>m <strong>de</strong>utschen Festnetz - Mobilfunk in Deutschland maximal 0,42<br />

EUR/Min.; Tarife in an<strong>de</strong>ren Län<strong>de</strong>rn können abweichen), Fax: +49 (0)30-4102 1003, E-Mail an<br />

serviceteam@airberlin.com o<strong>de</strong>r unter <strong>Air</strong> <strong>Berlin</strong> PLC & <strong>Co</strong>. Luftverkehrs KG, Serviceteam, Saatwinkler Damm 42-43,<br />

13627 <strong>Berlin</strong>, Deutschland, zu erreichen.<br />

2. Flugschein, Gültigkeit und Verlust, Stornierung und Nichtantritt <strong>de</strong>s Fluges, Flugpreis<br />

2.1 <strong>Allgemeine</strong>s<br />

2.1.1 Ein Flugschein wird erst nach Zahlung <strong>de</strong>s gelten<strong>de</strong>n Flugpreises o<strong>de</strong>r Erfüllung <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Fluggesellschaft<br />

festgelegten Kreditvereinbarungen ausgestellt und die Fluggesellschaft ist in je<strong>de</strong>m Fall erst dann zur Beför<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />

Passagiers verpflichtet.<br />

2.1.2 Ein nicht entwerteter o<strong>de</strong>r geän<strong>de</strong>rter, beschädigter o<strong>de</strong>r nicht ordnungsgemäß ausgestellter Flugschein ist nicht<br />

gültig.<br />

2.1.3 Ohne Vorlage eines gültigen Flugscheins hat niemand Anspruch auf Beför<strong>de</strong>rung. Ein solcher Flugschein<br />

berechtigt <strong>de</strong>n Fluggast ausschließlich zur Beför<strong>de</strong>rung über die darauf angegebene Route zwischen <strong>de</strong>n Ausgangsund<br />

Zielpunkten. Die Fluggesellschaft kann verlangen, dass Nicht-US-Bürger für Reisen in die USA Hin- und Rückflüge<br />

erwerben o<strong>de</strong>r einen an<strong>de</strong>ren Nachweis erbringen, dass ein Fluggast Vorkehrungen für die Weiterbeför<strong>de</strong>rung aus <strong>de</strong>n<br />

Vereinigten Staaten innerhalb von 12 Monaten getroffen hat.<br />

Hinweis: Das gezahlte Beför<strong>de</strong>rungsentgelt gilt nur, falls eine internationale Reise tatsächlich im auf <strong>de</strong>m Flugschein<br />

angegebenen Ursprungsland beginnt, d. h. falls die internationale Reise in einem an<strong>de</strong>ren Land beginnt, muss das<br />

Beför<strong>de</strong>rungsentgelt von diesem Land aus neu bewertet wer<strong>de</strong>n. Falls <strong>de</strong>r Flugschein für <strong>de</strong>n Flug WDH-DUS-YVR zum<br />

Beispiel für ein Beför<strong>de</strong>rungsentgelt in Namibischen Dollar ausgestellt wur<strong>de</strong> und <strong>de</strong>r Fluggast die Reise in Deutschland<br />

statt in Namibia antritt, muss das Beför<strong>de</strong>rungsentgelt nach <strong>de</strong>n Euro-Flugpreisen neu bewertet wer<strong>de</strong>n.<br />

2.2 Gültigkeit<br />

2.2.1 Nach <strong>de</strong>r Entwertung gilt <strong>de</strong>r Flugschein für die Beför<strong>de</strong>rung vom Flughafen am Ausgangsort zum Flughafen am<br />

Zielort über die darauf angegebene Route und mit <strong>de</strong>r gelten<strong>de</strong>n Serviceklasse und zwar für ein Jahr ab Datum <strong>de</strong>s<br />

Flugbeginns, falls in diesen ABB-Kanada/USA nichts an<strong>de</strong>res angegeben wur<strong>de</strong>. Je<strong>de</strong>r Flugcoupon wird für die<br />

Beför<strong>de</strong>rung an <strong>de</strong>m Datum und mit <strong>de</strong>m Flug angenommen, wofür ein Platz reserviert wur<strong>de</strong>.<br />

2.2.2 Gültigkeitsdauer<br />

Flugscheine laufen um Mitternacht am Ablaufdatum ab. In <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Fällen wird jedoch eine solche<br />

Gültigkeitsdauer von <strong>de</strong>r Fluglinie ohne ein zusätzlich erhobenes Entgelt verlängert:<br />

2.2.2.1 Für einen Zeitraum von nicht mehr als sieben Tagen über die ursprüngliche Frist hinaus, wenn ein Fluggast mit<br />

einem für ein Jahr gültigen Flugschein zu <strong>de</strong>m Zeitpunkt keinen Platz fin<strong>de</strong>t, wenn er sich an die Fluggesellschaft<br />

wen<strong>de</strong>t.<br />

2.2.2.2 Für einen Zeitraum von nicht mehr als sieben Tagen über die ursprüngliche Frist hinaus, wenn die<br />

Fluggesellschaft einen bereits bestätigten Platz nicht anbieten kann; o<strong>de</strong>r wenn ein Flug während <strong>de</strong>r ursprünglichen<br />

Frist storniert o<strong>de</strong>r verschoben wird; wenn eine geplante Landung, bei <strong>de</strong>r es sich für <strong>de</strong>n Fluggast entwe<strong>de</strong>r um einen<br />

Stopover o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Zielort han<strong>de</strong>lt, ausgelassen wird; wenn die Fluglinie eine an<strong>de</strong>re Serviceklasse anbietet o<strong>de</strong>r falls<br />

sie verursacht, dass ein Fluggast seinen Anschluss verpasst o<strong>de</strong>r einen Flug nicht im angemessenen Rahmen nach<br />

Plan unternimmt.


2.2.2.3 Bis zu <strong>de</strong>m Datum, an <strong>de</strong>m ein Fluggast, <strong>de</strong>r durch Krankheit am Reisen während <strong>de</strong>r Gültigkeitsdauer seines<br />

Flugscheines gehin<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>, laut ärztlichem Attest wie<strong>de</strong>r flugfähig wird, o<strong>de</strong>r bis zum ersten Flug nach einem<br />

solchen Zeitpunkt mit <strong>de</strong>r Fluglinie in <strong>de</strong>r Klasse, für die <strong>de</strong>r Flugpreis gezahlt wur<strong>de</strong>, o<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>m ein Platz von <strong>de</strong>m<br />

Punkt, wo die Reise wie<strong>de</strong>r aufgenommen wird, o<strong>de</strong>r vom letzten Anschlusspunkt aus vorhan<strong>de</strong>n ist. Falls in einem<br />

Flugschein jedoch die restlichen Flugcoupons, die für ein Jahr gültig sind, einen o<strong>de</strong>r mehrere Stopover umfassen, wird<br />

die Gültigkeit eines solchen Flugscheins nicht mehr als drei Monate über das auf einem solchen Attest erscheinen<strong>de</strong><br />

Datum hinaus verlängert. Unter solchen Umstän<strong>de</strong>n verlängert die Fluggesellschaft in gleicher Weise die<br />

Gültigkeitsdauer von Flugscheinen von Personen, die mit einem flugunfähigen Fluggast reisen.<br />

2.2.2.4 Nicht mehr als fünfundvierzig (45) Tage nach <strong>de</strong>m To<strong>de</strong>sdatum eines Fluggastes im Fall von Flugscheinen von<br />

Personen, die mit <strong>de</strong>m verstorbenen Fluggast gereist sind.<br />

2.2.3 Verkaufsbeschränkungen<br />

Eine Miscellaneous Charges Or<strong>de</strong>r (MCO), die ohne bestimmtes Flugdatum ausgestellt wur<strong>de</strong>, muss innerhalb eines<br />

Jahres nach <strong>de</strong>m Ausstellungsdatum für einen Flugschein vorgelegt wer<strong>de</strong>n. An<strong>de</strong>rnfalls wird sie für einen Flugschein<br />

nicht angenommen.<br />

2.2.4 Fehlen, Verlust o<strong>de</strong>r Unregelmäßigkeiten <strong>de</strong>s Flugscheins<br />

Im Fall von Fehlen, Verlust o<strong>de</strong>r Unregelmäßigkeiten eines Flugscheins verweigert die Fluggesellschaft Personen, die<br />

sich nicht im Besitz eines gültigen Flugscheins befin<strong>de</strong>n, die Beför<strong>de</strong>rung. Im Fall von Verlust o<strong>de</strong>r Nichtvorlage <strong>de</strong>s<br />

Flugscheins o<strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Teils <strong>de</strong>sselben wird keine Beför<strong>de</strong>rung für <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>r Reise<br />

geleistet, die von einem solchen Flugschein o<strong>de</strong>r einem solchen Teil <strong>de</strong>sselben erfasst wird, bis <strong>de</strong>r Fluggast einen<br />

an<strong>de</strong>ren Flugschein zum aktuell gelten<strong>de</strong>n Beför<strong>de</strong>rungsentgelt für die zu leisten<strong>de</strong> Beför<strong>de</strong>rung erwirbt. Die<br />

Fluggesellschaft nimmt keine Flugscheine an, falls ein Teil beschädigt ist o<strong>de</strong>r von an<strong>de</strong>ren als <strong>de</strong>r Fluggesellschaft<br />

geän<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r ohne <strong>de</strong>n Fluggastcoupon und sämtliche unbenutzte Flugcoupons vorgelegt wird. Ungeachtet <strong>de</strong>r<br />

vorstehen<strong>de</strong>n Bestimmungen wird die Fluggesellschaft auf Anfrage <strong>de</strong>s Fluggastes und bei Eingang eines für die<br />

Fluggesellschaft befriedigen<strong>de</strong>n Verlustnachweises einen neuen Flugschein als Ersatz <strong>de</strong>s verlorenen ausstellen, falls<br />

die Umstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Falles nach Ermessen <strong>de</strong>r Fluggesellschaft eine solche Maßnahme angebracht machen und unter<br />

<strong>de</strong>r Bedingung, dass <strong>de</strong>r Fluggast zustimmt, die Fluggesellschaft in je<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Fluggesellschaft vorgeschriebenen<br />

Form für je<strong>de</strong>n Verlust o<strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>n zu entschädigen, <strong>de</strong>n die Fluggesellschaft aufgrund <strong>de</strong>ssen erlei<strong>de</strong>n kann.<br />

2.2.5 Nicht-Übertragbarkeit<br />

2.2.5.1 Ein Flugschein ist nicht übertragbar. Die Fluggesellschaft haftet jedoch <strong>de</strong>r zur Beför<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r zu einer<br />

solchen Rückerstattung berechtigten Person gegenüber nicht dafür, falls ein solcher Flugschein bei Vorlage durch eine<br />

an<strong>de</strong>re Person als die zur Beför<strong>de</strong>rung bzw. Rückerstattung berechtigte angenommen o<strong>de</strong>r ihr eine diesbezügliche<br />

Rückerstattung gewährt wird.<br />

2.2.5.2 Falls ein Flugschein von einer an<strong>de</strong>ren Person als <strong>de</strong>r Person genutzt wird, an die er ausgestellt wur<strong>de</strong>, ob mit<br />

o<strong>de</strong>r ohne Kenntnis und Zustimmung <strong>de</strong>r Person, an die er ausgestellt wur<strong>de</strong>, haftet die Fluggesellschaft nicht für die<br />

Vernichtung, Beschädigung o<strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rungsverzögerung <strong>de</strong>s Gepäcks o<strong>de</strong>r sonstigen persönlichen Eigentums einer<br />

solchen unbefugten Person infolge von o<strong>de</strong>r in Verbindung mit einer solchen unbefugten Verwendung.<br />

2.2.5.3 Falls ein Flugschein tatsächlich von einer an<strong>de</strong>ren Person verwen<strong>de</strong>t wird, als <strong>de</strong>r Person, an die er ausgestellt<br />

wur<strong>de</strong>, haftet die Fluggesellschaft nicht für <strong>de</strong>n Tod o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Personenscha<strong>de</strong>n einer solchen unbefugten Person<br />

infolge o<strong>de</strong>r in Verbindung mit einer solchen unbefugten Verwendung.<br />

2.3 Stornierung und Nichtantritt <strong>de</strong>s Fluges<br />

2.3.1 Die Stornierung eines gebuchten Fluges o<strong>de</strong>r einer an<strong>de</strong>ren bestätigten Leistung (wie z. B. Sitzplatzreservierung,<br />

Tierbeför<strong>de</strong>rung, Son<strong>de</strong>rreservierungen) muss <strong>de</strong>r Fluggesellschaft schriftlich (Fax an +49 (0)30-4102 1003, Brief o<strong>de</strong>r<br />

E-Mail an <strong>Air</strong> <strong>Berlin</strong> PLC & <strong>Co</strong>. Luftverkehrs KG, Serviceteam, Saatwinkler Damm 42-43, 13627 <strong>Berlin</strong>, Deutschland;<br />

serviceteam@airberlin.com) o<strong>de</strong>r telefonisch unter <strong>de</strong>r Rufnummer 01805 737 800 (0,14 EUR/min aus <strong>de</strong>m <strong>de</strong>utschen<br />

Festnetz - Mobilfunk in Deutschland maximal 0,42 EUR/Min.; Tarife in an<strong>de</strong>ren Län<strong>de</strong>rn können abweichen) unter<br />

Angabe <strong>de</strong>r Buchungsnummer vor Reiseantritt mitgeteilt wer<strong>de</strong>n. Stornierungen treten am Eingangsdatum bei <strong>Air</strong> <strong>Berlin</strong><br />

in Kraft. Nach Reiseantritt ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Für Stornierungen gelten die folgen<strong>de</strong>n Regelungen:<br />

2.3.1.1 Flextarif:<br />

Wird ein gebuchter Kurz-, Mittel- o<strong>de</strong>r Langstreckenflug im Flextarif nicht angetreten o<strong>de</strong>r storniert, wird das geleistete<br />

Beför<strong>de</strong>rungsentgelt auf Anfrage zurückerstattet. Im Falle eines Nichtantritts o<strong>de</strong>r einer Stornierung eines Fluges, <strong>de</strong>r<br />

zuvor im Spartarif gebucht war, gilt für <strong>de</strong>n Preisanteil <strong>de</strong>s ursprünglichen Spartarifs je nach Sachlage Ziffer 2.3.1.2 bzw.<br />

2.3.1.3.<br />

2.3.1.2 Spartarif:


Wird ein im Spartarif gebuchter Kurz- o<strong>de</strong>r Mittelstreckenflug (Flüge über eine Entfernung von bis zu 2500 Seemeilen)<br />

nicht angetreten o<strong>de</strong>r storniert, so ist die Fluggesellschaft nach Maßgabe <strong>de</strong>r gesetzlichen Bestimmungen berechtigt,<br />

vom Buchen<strong>de</strong>n die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und/o<strong>de</strong>r möglicher an<strong>de</strong>rweitiger<br />

Verwendungen <strong>de</strong>r gebuchten Leistung zu verlangen, es sei <strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>r zum Nichtantritt o<strong>de</strong>r zur Stornierung führen<strong>de</strong><br />

Umstand ist von <strong>de</strong>r Fluggesellschaft zu vertreten o<strong>de</strong>r beruht auf höherer Gewalt.<br />

2.3.1.3 Wird ein im Spartarif gebuchter Langstreckenflug (Interkontinentalflüge o<strong>de</strong>r Flüge über eine Entfernung von<br />

mehr als 2500 Seemeilen) nicht angetreten o<strong>de</strong>r storniert, darf die Fluggesellschaft folgen<strong>de</strong> Beträge berechnen, es sei<br />

<strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>r zum Nichtantritt o<strong>de</strong>r zur Stornierung führen<strong>de</strong> Umstand ist von <strong>de</strong>r Fluggesellschaft zu vertreten o<strong>de</strong>r beruht<br />

auf höherer Gewalt:<br />

* bis 21 Tage vor Reiseantritt: 20 % <strong>de</strong>s Beför<strong>de</strong>rungsentgelts<br />

* bis 14 Tage vor Reiseantritt: 30 % <strong>de</strong>s Beför<strong>de</strong>rungsentgelts<br />

* bis 7 Tage vor Reiseantritt: 40 % <strong>de</strong>s Beför<strong>de</strong>rungsentgelts<br />

* bis 1 Tag vor Reiseantritt: 50 % <strong>de</strong>s Beför<strong>de</strong>rungsentgelts<br />

* am Tag <strong>de</strong>s Reiseantritts: 100 % <strong>de</strong>s Beför<strong>de</strong>rungsentgelts (netto).<br />

2.3.1.4 In allen vorbenannten Fällen wer<strong>de</strong>n gewöhnlich ersparte Aufwendungen und eine mögliche an<strong>de</strong>rweitige<br />

Verwendung <strong>de</strong>r gebuchten Leistung berücksichtigt.<br />

2.3.2 Für die Bearbeitung und Abwicklung nicht angetretener o<strong>de</strong>r stornierter Flüge im Spartarif (Ziffer 2.3.1.2 und<br />

2.3.1.3) erhebt die Fluggesellschaft weiterhin ein Bearbeitungsentgelt von 35 USD / 36 CAD / 25 EUR pro Fluggast und<br />

Buchung.<br />

2.3.3 Die vorbenannten Regelungen gelten auch für <strong>de</strong>n Fall, dass <strong>de</strong>r Buchen<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Flug nicht zur angegebenen Zeit<br />

erreicht o<strong>de</strong>r wegen unvollständiger Reisepapiere vom Flug ausgeschlossen wird.<br />

2.4 Beför<strong>de</strong>rungsentgelt<br />

2.4.1 Die Beför<strong>de</strong>rung erfolgt vorbehaltlich <strong>de</strong>r zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Buchungsbestätigung gültigen Regeln,<br />

Beför<strong>de</strong>rungsentgelte und Gebühren. Im Fall von Erhöhungen <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rungsentgelte o<strong>de</strong>r Gebühren, die für die vom<br />

Flugschein erfasste Beför<strong>de</strong>rung gelten, nach Ausstellung und vor Antritt eines Teils <strong>de</strong>sselben wird vom Fluggast <strong>de</strong>r<br />

volle Betrag einer solchen Erhöhung erhoben.<br />

AUSNAHME: Es wird kein erhöhter Betrag erhoben, falls <strong>de</strong>r Flugschein vor <strong>de</strong>m Inkrafttreten eines Tarifs ausgegeben<br />

wur<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r eine Erhöhung <strong>de</strong>s gelten<strong>de</strong>n örtlichen Einzel- o<strong>de</strong>r Gruppenbeför<strong>de</strong>rungsentgelts enthält, solange <strong>de</strong>r<br />

ursprüngliche Flugcoupon <strong>de</strong>s Flugscheins für einen bestimmten Flug zu einem rechtmäßig am Datum <strong>de</strong>r<br />

Flugscheinausgabe gültigen Tarif ausgestellt wur<strong>de</strong>, wie durch <strong>de</strong>n Prüfstempel o<strong>de</strong>r -aufdruck auf <strong>de</strong>m Flugschein<br />

ordnungsgemäß vermerkt.<br />

2.4.2 Wenn die Anwendung <strong>de</strong>r Flugpreisklasse vorgibt, dass ein Beför<strong>de</strong>rungsentgelt ab einem bestimmten Datum<br />

o<strong>de</strong>r bis zu einem bestimmten Datum gilt (einschließlich <strong>de</strong>r Nennung <strong>de</strong>s Jahres), bezieht sich dies auf das Datum, an<br />

<strong>de</strong>m die Reise vom Ursprungsort aus angetreten wer<strong>de</strong>n kann und/o<strong>de</strong>r an <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r 1. Reisetag beginnen kann.<br />

Manchmal gibt das Ablaufdatum das Datum an, an <strong>de</strong>m die Reise abgeschlossen sein muss.<br />

2.4.3 Die Beför<strong>de</strong>rungsentgelte, die für begleitete Kin<strong>de</strong>r Anwendung fin<strong>de</strong>n, gelten für Kin<strong>de</strong>r von 2 bis 11 Jahren in<br />

Begleitung (auf <strong>de</strong>mselben Flug und über alle Flugsegmente hinweg) eines Fluggastes von min<strong>de</strong>stens 12 Jahren, <strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>n Flugpreis für Erwachsene zahlt.<br />

2.4.4 Flugscheine mit offenem Rückflug sind unter <strong>de</strong>r Voraussetzung gültig, dass die Verwendung <strong>de</strong>s Rückflugteils<br />

<strong>de</strong>s Hin- und Rückflugs nicht mehr als ein Jahr nach <strong>de</strong>m Datum <strong>de</strong>s Hinflugs liegt.<br />

3. Reservierungen<br />

3.1 <strong>Allgemeine</strong>s<br />

Ein Flugschein ist nur für <strong>de</strong>n Flug (die Flüge) gültig, für <strong>de</strong>n (die) Reservierungen vorgenommen wur<strong>de</strong>n, und zwar nur<br />

zwischen <strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>m Flugschein o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n jeweiligen Flugcoupons genannten Punkten. Ein Fluggast, <strong>de</strong>r einen<br />

ungenutzten Flugschein o<strong>de</strong>r einen Teil davon o<strong>de</strong>r eine MCO für die Weiterreise besitzt o<strong>de</strong>r diese Reservierung <strong>de</strong>s<br />

Flugscheins auf ein an<strong>de</strong>res Datum än<strong>de</strong>rn möchte, hat in Bezug auf die Reservierung kein Vorzugsrecht.<br />

3.2 Reservierungsbedingungen<br />

Reservierungen erfolgen unverbindlich, es sei <strong>de</strong>nn und bis die Fluggesellschaft einen entwerteten Flugschein o<strong>de</strong>r eine<br />

MCO für die Beför<strong>de</strong>rung, für die <strong>de</strong>r Platz reserviert wird, bestätigt. Die Fluggesellschaft kann eine Reservierung<br />

je<strong>de</strong>rzeit unangekündigt stornieren, falls die Fluggäste keinen Flugschein für <strong>de</strong>n reservierten Platz kaufen.<br />

3.2.1 Ausnahme Nr. 1:<br />

Eine Platzreservierung auf einem gegebenen Flug ist gültig, wenn die Verfügbarkeit und Zuteilung eines solchen Platzes


von einem Reservierungsmitarbeiter <strong>de</strong>r Fluggesellschaft bestätigt und in <strong>de</strong>n <strong>Co</strong>mputer <strong>de</strong>r Fluggesellschaft<br />

eingegeben wird.<br />

3.2.2 Ausnahme Nr. 2:<br />

Eine Reservierung o<strong>de</strong>r Sitzanfrage (Warteliste) gilt nur für <strong>de</strong>n Fluggast, in <strong>de</strong>ssen Namen die Reservierung o<strong>de</strong>r<br />

Anfrage ursprünglich gemacht wur<strong>de</strong>. Eine Übertragung von Reservierungen o<strong>de</strong>r Platzanfragen (Namensän<strong>de</strong>rungen)<br />

von einem Fluggast zu einem an<strong>de</strong>ren ist nicht zulässig. Falls eine solche Übertragung ohne vorherige Genehmigung<br />

<strong>de</strong>r Fluggesellschaft erfolgt, behält sich die Fluggesellschaft das Recht vor, die besagte Reservierung bzw. <strong>de</strong>n<br />

Wartelistenplatz o<strong>de</strong>r die Platzanfrage zu stornieren.<br />

3.2.3 Ausnahme Nr. 3:<br />

Vorbehaltlich <strong>de</strong>r Zahlung o<strong>de</strong>r befriedigen<strong>de</strong>n Kreditvereinbarung wird von <strong>de</strong>r Fluggesellschaft ein entwerteter<br />

Flugschein ausgestellt, <strong>de</strong>r einen solchen bestätigten Platz angibt, vorausgesetzt, <strong>de</strong>r Fluggast beantragt einen solchen<br />

Flugschein bei <strong>de</strong>r Fluggesellschaft vor Ablauf <strong>de</strong>r zwischen <strong>de</strong>r Fluggesellschaft und <strong>de</strong>m Fluggast bei Bestätigung <strong>de</strong>r<br />

Reservierung vereinbarten Frist. Falls jedoch eine Flugscheinausstellung am Flughafen vereinbart wur<strong>de</strong>, muss diese<br />

spätestens 90 Minuten vor <strong>de</strong>m geplanten Abflug erfolgen.<br />

3.2.4 Ausnahme Nr. 4:<br />

(a) Falls die Reservierung innerhalb von zwei Tagen vor Abflug erfolgt, darf <strong>de</strong>r Flugschein nicht später als nach <strong>de</strong>n<br />

unten angegebenen Fristen ausgestellt wer<strong>de</strong>n:<br />

(b) Falls eine Flugscheinausstellung am Flughafen vereinbart wur<strong>de</strong>, muss diese spätestens 90 Minuten vor <strong>de</strong>m<br />

geplanten Abflug erfolgen.<br />

(c) Eine solche Platzreservierung gilt vorbehaltlich <strong>de</strong>r Stornierung durch die Fluggesellschaft ohne vorherige<br />

Ankündigung, falls sich <strong>de</strong>r Fluggast in <strong>de</strong>r zwischen Fluggesellschaft und Fluggast vereinbarten Frist keinen<br />

entwerteten Flugschein besorgt hat, auf <strong>de</strong>m sein reservierter Platz bestätigt ist.<br />

3.2.5 Ausnahme Nr. 5:<br />

Die Fluggesellschaft kann Platzreservierungen für bestimmte Flüge über die vorhan<strong>de</strong>nen Plätze an Bord <strong>de</strong>s<br />

Flugzeugs hinaus annehmen. Die Zahl <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Fluggesellschaft geplanten zusätzlichen Reservierungen beruht auf<br />

<strong>de</strong>r voraussichtlichen Buchungsten<strong>de</strong>nz für einen solchen Flug. Bei <strong>de</strong>r Entscheidung über diese Ten<strong>de</strong>nz wer<strong>de</strong>n<br />

aktuelle Bedingungen in Betracht gezogen, die sich auf die erwartete Nutzung <strong>de</strong>r Plätze in <strong>de</strong>m Flug auswirken, wie<br />

auch historische Faktoren wie <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r späten Stornierungen für <strong>de</strong>n Flug, <strong>de</strong>r Zahl von Personen, die trotz<br />

bestätigter Reservierungen <strong>de</strong>n Flug nicht antreten, und <strong>de</strong>r Zahl fehlen<strong>de</strong>r Einträge für bestimmte Reservierungen im<br />

Fluginventar <strong>de</strong>r Fluglinie.<br />

3.2.6 Ausnahme Nr. 6:<br />

Für <strong>de</strong>n Fall, dass die Zahl <strong>de</strong>r Personen, die mit bestätigten Reservierungen für einen Flug erscheinen, die Zahl <strong>de</strong>r<br />

verfügbaren Plätze übertrifft, gilt für Fluggäste mit bestätigten Reservierungen, für die kein Platz vorhan<strong>de</strong>n ist, Ziffer 6<br />

o<strong>de</strong>r 7.7 (Entschädigung für verweigerten Flugantritt) dieser Bedingungen.<br />

3.3 Zuteilung <strong>de</strong>r Flugplätze<br />

Die Fluglinie kann die Zuteilung eines bestimmten Platzes in <strong>de</strong>m Flugzeug nicht garantieren.<br />

4. Beför<strong>de</strong>rung<br />

4.1 Beför<strong>de</strong>rung von Fluggästen<br />

4.1.1 Check-in, Nichteinhaltung <strong>de</strong>s Mel<strong>de</strong>schlusses und Min<strong>de</strong>steinstiegszeiten<br />

4.1.1.1 Fluggäste müssen sich spätestens 90 Minuten vor <strong>de</strong>r geplanten Abflugzeit <strong>de</strong>s Fluges, für <strong>de</strong>n sie eine<br />

Reservierung haben, am Abflughafen zum Einchecken einfin<strong>de</strong>n, um ihre Bordkarte in Empfang zu nehmen (beim<br />

Quick-Check-in am Flughafenautomaten müssen sie <strong>de</strong>n automatischen Check-in-Vorgang zum Erhalt <strong>de</strong>r Bordkarte<br />

vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen haben). Es wird empfohlen, <strong>de</strong>utlich vor <strong>de</strong>r vorgesehenen Check-in-Zeit am<br />

Check-in-Schalter zu erscheinen, damit eine rechtzeitige Abfertigung nicht z. B. durch etwaige Warteschlangen<br />

gefähr<strong>de</strong>t wird. Dies gilt insbeson<strong>de</strong>re für Fluggäste, <strong>de</strong>ren Buchung beson<strong>de</strong>re Serviceleistungen <strong>de</strong>r Fluggesellschaft<br />

erfor<strong>de</strong>rt, wie z. B. die Beför<strong>de</strong>rung von Fluggästen im Rollstuhl, die Beför<strong>de</strong>rung von Tieren im Frachtraum o<strong>de</strong>r die<br />

Beför<strong>de</strong>rung unbegleitet reisen<strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r.<br />

4.1.1.2 Sollte <strong>de</strong>r Fluggast nicht innerhalb <strong>de</strong>r festgesetzten Zeit (Ziffer 4.1.1.1) am Abflughafen erscheinen o<strong>de</strong>r ohne<br />

ausreichen<strong>de</strong> Dokumente und nicht abflugbereit erscheinen, wird die Fluggesellschaft seine Reservierung annullieren.<br />

Der Abflug wird nicht wegen Fluggästen aufgeschoben, die an Abflughäfen zu spät für die Erledigung solcher<br />

Formalitäten vor <strong>de</strong>r planmäßigen Abflugzeit erscheinen. Die Fluggesellschaft haftet nicht für Verluste o<strong>de</strong>r Auslagen<br />

<strong>de</strong>s Fluggastes, die aufgrund <strong>de</strong>r Nichteinhaltung dieser Bestimmung erwachsen.


4.1.1.3 Fluggäste haben sich darüber hinaus spätestens 20 Minuten vor Abflug (Min<strong>de</strong>steinstiegszeit) mit gültiger<br />

Bordkarte einstiegsbereit am Flugsteig einzufin<strong>de</strong>n.<br />

4.1.1.4 Bei Nichteinhaltung <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>m vorhergehen<strong>de</strong>n Absatz (4.1.1.1) aufgeführten Mel<strong>de</strong>schlusszeiten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Min<strong>de</strong>steinstiegszeit (4.1.1.3) verlieren die Fluggäste, unabhängig davon, ob sie im Besitz einer gültigen Bordkarte sind<br />

o<strong>de</strong>r nicht, ihren Beför<strong>de</strong>rungsanspruch, sind jedoch weiterhin zur Zahlung <strong>de</strong>s Flugpreises verpflichtet, es sei <strong>de</strong>nn,<br />

dieser Umstand ist von <strong>de</strong>r Fluggesellschaft zu vertreten o<strong>de</strong>r beruht auf höherer Gewalt. Desgleichen können hieraus<br />

keine Ansprüche auf Scha<strong>de</strong>nsersatz, <strong>de</strong>n Ersatz von Aufwendungen o<strong>de</strong>r sonstige Ansprüche gegen die<br />

Fluggesellschaft abgeleitet wer<strong>de</strong>n.<br />

4.1.2 Beför<strong>de</strong>rung nur gegen Vorlage vollständiger und gültiger Reiseunterlagen<br />

4.1.2.1 Die Beför<strong>de</strong>rung eines Fluggastes durch die Fluggesellschaft erfolgt nur bei Vorlage vollständiger und gültiger<br />

Reiseunterlagen nebst gültigem Reisepass/Personalausweis/Visum o<strong>de</strong>r, bei Verlust <strong>de</strong>r Originaldokumente,<br />

gleichwertiger Ersatzdokumente im Zuge <strong>de</strong>r pünktlichen Abfertigung. Dies gilt auch für mitgeführte Tiere.<br />

4.1.2.2 Die Pflicht zur Vorlage eines geeigneten Ausweisdokuments (Eintrag im Pass eines<br />

Elternteils/Erziehungsberechtigten bzw. Kin<strong>de</strong>rausweis o<strong>de</strong>r -pass) gilt auch für Kin<strong>de</strong>r und Kleinkin<strong>de</strong>r. Es wird<br />

empfohlen, die Buchungsnummer beim Check-in bereitzuhalten.<br />

4.1.2.3 Die Fluggesellschaft ist berechtigt, die Beför<strong>de</strong>rung zu verweigern, falls die Einreisebestimmungen <strong>de</strong>s<br />

Ziellan<strong>de</strong>s nicht erfüllt sind o<strong>de</strong>r län<strong>de</strong>rspezifische Reiseunterlagen/Nachweise nicht vorgelegt wer<strong>de</strong>n können.<br />

4.1.3 Beför<strong>de</strong>rung von Kleinkin<strong>de</strong>rn, Kin<strong>de</strong>rn und Jugendlichen<br />

4.1.2.2 Die Pflicht zur Vorlage eines geeigneten Ausweisdokuments (Eintrag im Pass eines<br />

Elternteils/Erziehungsberechtigten bzw. Kin<strong>de</strong>rausweis o<strong>de</strong>r -pass) gilt auch für Kin<strong>de</strong>r und Kleinkin<strong>de</strong>r. In Abhängigkeit<br />

vom gewählten Zielland (z. B. USA) können für reisen<strong>de</strong> Kin<strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>re Einreisebestimmungen gelten.<br />

4.1.3.2 Die Beför<strong>de</strong>rung unbegleitet reisen<strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r (UMNR) im Alter zwischen 5 und 11 Jahren ist nur möglich, sofern<br />

diese vorher bei <strong>de</strong>r Fluggesellschaft angemel<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>n und die Beför<strong>de</strong>rung durch die Fluggesellschaft bestätigt<br />

wur<strong>de</strong>. Ein in Begleitung einer min<strong>de</strong>stens 16 Jahre alten Person reisen<strong>de</strong>s Kind zwischen 5 und 11 Jahren gilt nicht als<br />

unbegleitet reisen<strong>de</strong>s Kind im Sinne dieser Absätze. Die Leistungen für unbegleitet reisen<strong>de</strong> Kin<strong>de</strong>r können auch für<br />

Kin<strong>de</strong>r zwischen 12 und 16 Jahren gebucht wer<strong>de</strong>n.<br />

4.1.3.3 Unbegleitet reisen<strong>de</strong> Kin<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n beför<strong>de</strong>rt, wenn bei <strong>de</strong>r Abfertigung ein offizielles Pass- bzw.<br />

Ausweisdokument mit Lichtbild o<strong>de</strong>r das Familienbuch bzw. eine beglaubigte Kopie <strong>de</strong>sselben vorgelegt wird. Die<br />

Eltern/Erziehungsberechtigten haben für die Reise eine schriftliche Einverständniserklärung vorzulegen. Falls die<br />

Erziehungsberechtigten/Eltern geschie<strong>de</strong>n sind o<strong>de</strong>r getrennt leben, haben sie am Abfertigungsschalter eine schriftliche<br />

Bestätigung je<strong>de</strong>s Elternteils vorzulegen. Für bestimmte Län<strong>de</strong>r gelten Son<strong>de</strong>rbestimmungen. Bei <strong>de</strong>r Abfertigung ist<br />

<strong>de</strong>r Name <strong>de</strong>r das Kind am Bestimmungsflughafen abholen<strong>de</strong>n Person anzugeben. Die Erziehungsberechtigten/Eltern<br />

müssen bis zum Abflug <strong>de</strong>s Flugzeuges am Flughafen warten.<br />

4.1.3.4 Für die Beför<strong>de</strong>rung unbegleitet reisen<strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r wird auf Kurz- und Mittelstreckenflügen ein<br />

Bearbeitungsentgelt von 52 USD / 50 CAD / 40 EUR pro Flug erhoben. Auf Langstreckenflügen beträgt das Entgelt 104<br />

USD / 110 CAD / 80 EUR pro Flug.<br />

4.1.3.5 Die Fluggesellschaft stellt bei Transitflügen über eines ihrer Drehkreuze eine Begleit- und Aufsichtsperson für<br />

unbegleitet reisen<strong>de</strong> Min<strong>de</strong>rjährige, sofern die Transitdauer 2 Stun<strong>de</strong>n nicht überschreitet. An<strong>de</strong>renfalls wird die<br />

Beför<strong>de</strong>rung abgelehnt, außer in Fällen, in <strong>de</strong>nen die 2 Stun<strong>de</strong>n überschreiten<strong>de</strong> Transitdauer innerhalb einer Buchung<br />

<strong>de</strong>r Fluggesellschaft auftritt.<br />

4.1.3.6 Der Preis für die Beför<strong>de</strong>rung von Säuglingen und Kleinkin<strong>de</strong>rn (unter 2 Jahren) beträgt auf allen internationalen<br />

Strecken 10 % <strong>de</strong>s für einen Erwachsenen anfallen<strong>de</strong>n Reisepreises (Nettoflugpreis). Für die Beför<strong>de</strong>rung von Kin<strong>de</strong>rn<br />

zwischen 2 und 12 Jahren fallen 67 % <strong>de</strong>s Nettoflugpreises zzgl. Steuern, Gebühren und Kerosinzuschlag an.<br />

4.1.3.7 Pro erwachsenen Reisen<strong>de</strong>n ist die Beför<strong>de</strong>rung eines Kleinkin<strong>de</strong>s zulässig. Pro Sitzreihe ist jeweils nur ein<br />

Kleinkind gestattet. Kleinkin<strong>de</strong>r können im eigenen Kin<strong>de</strong>rsitz auf einem zusätzlich gebuchten Sitzplatz beför<strong>de</strong>rt<br />

wer<strong>de</strong>n, wenn die Fluggesellschaft wenigstens 48 Stun<strong>de</strong>n vor <strong>de</strong>m Abflug informiert wur<strong>de</strong>, dass ein Kin<strong>de</strong>rsitz benutzt<br />

wer<strong>de</strong>n soll. Der Kin<strong>de</strong>rsitz ist während <strong>de</strong>s gesamten Fluges mit <strong>de</strong>m am Flugzeugsitz vorhan<strong>de</strong>nen Sicherheitsgurt zu<br />

befestigen. Die <strong>de</strong>rzeit zur Verwendung in Flugzeugen allgemein zugelassenen Kin<strong>de</strong>rsitze sind: Römer King Quickfix,<br />

Maxi <strong>Co</strong>si Mico, Maxi <strong>Co</strong>si City, Storchenmühle Maximum, Luftikid, Alternative Kin<strong>de</strong>rrückhaltesysteme (CRDS), die von<br />

einer Behör<strong>de</strong> eines JAA-Mitgliedsstaates, <strong>de</strong>r FAA o<strong>de</strong>r Transport Canada zum ausschließlichen Einsatz in<br />

Luftfahrzeugen zugelassen wur<strong>de</strong>n und entsprechend gekennzeichnet sind, CRDS, die nach UN ECE R 44-03 o<strong>de</strong>r<br />

einer neueren Version für <strong>de</strong>n Einsatz in Kraftfahrzeugen zugelassen sind, CRDS, die für <strong>de</strong>n Einsatz in<br />

Kraftfahrzeugen und Fluggerät gemäß <strong>de</strong>r kanadischen CMVSS 213/213.1 zugelassen sind, CRDS, die für <strong>de</strong>n Einsatz


in Kraft- und Luftfahrzeugen gemäß US FMVSS Nr. 213 zugelassen sind und entsprechend gekennzeichnet sind. Bei<br />

Voranmeldung ist im Einzelfall die Zulassung weiterer Kin<strong>de</strong>rsitze möglich. Der Kin<strong>de</strong>rsitz muss in je<strong>de</strong>m Fall behördlich<br />

genehmigt (zertifiziert) und entsprechend gekennzeichnet sein.<br />

4.1.4 Beför<strong>de</strong>rung von Schwangeren<br />

4.1.4.1 Aus Sicherheitsgrün<strong>de</strong>n und zur Abwendung gesundheitlicher Schä<strong>de</strong>n bei wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Müttern gelten die<br />

nachfolgen<strong>de</strong>n Bestimmungen:<br />

4.1.4.2 Bis 4 Wochen vor <strong>de</strong>m errechneten Geburtstermin beför<strong>de</strong>rt die Fluggesellschaft Schwangere ohne<br />

Flugtauglichkeitsbescheinigung; die Fluggesellschaft kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen, aus<br />

<strong>de</strong>r hervorgeht, dass die 36. Schwangerschaftswoche noch nicht überschritten ist.<br />

4.1.4.3 In <strong>de</strong>n 4 Wochen vor <strong>de</strong>m errechneten Geburtstermin ist eine Beför<strong>de</strong>rung ausgeschlossen.<br />

4.1.4.4 Die vorstehen<strong>de</strong>n Bestimmungen sind auch im Hinblick auf das Datum eines möglicherweise vorgesehenen<br />

Rückfluges zu berücksichtigen.<br />

4.1.5 Beför<strong>de</strong>rung von Fluggästen mit Behin<strong>de</strong>rung<br />

Die nachfolgen<strong>de</strong>n Vorschriften zur Beför<strong>de</strong>rung von Fluggästen mit Behin<strong>de</strong>rungen auf Flügen von o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>n<br />

U.S.A. bestimmen sich nach <strong>de</strong>n Regelungen in Part 382 U.S. Department of Transportation, soweit sie für<br />

Nicht-US-Carrier anwendbar sind. Die Vorschriften sind im Internet einsehbar unter: http://airconsumer.ost.dot.gov.<br />

4.1.5.1 Definitionen<br />

Eine Person gilt als Fluggast mit Behin<strong>de</strong>rung, wenn physische, medizinische o<strong>de</strong>r psychische Umstän<strong>de</strong> beim<br />

Einsteigen, Aussteigen, während <strong>de</strong>s Fluges, bei einer Notevakuierung o<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nabfertigung eine beson<strong>de</strong>re<br />

Betreuung erfor<strong>de</strong>rn, die in <strong>de</strong>r Regel bei an<strong>de</strong>ren Fluggästen nicht notwendig ist.<br />

Gehfähig - eine Person, die sich ohne Hilfe im Flugzeug bewegen kann.<br />

Nicht gehfähig - eine Person, die sich nicht ohne Hilfe im Flugzeug bewegen kann.<br />

Selbständig - eine Person, die unabhängig, eigenständig und in <strong>de</strong>r Lage ist, alle physischen Bedürfnisse während <strong>de</strong>s<br />

Fluges zu erledigen und die an Bord keine beson<strong>de</strong>re o<strong>de</strong>r außergewöhnliche Betreuung benötigt, die über die<br />

hinausgeht, die <strong>de</strong>n Fluggästen allgemein zuteil wird. Ausgenommen ist ggf. die Unterstützung beim Einsteigen und<br />

Aussteigen.<br />

Nicht selbständig - eine Person, die nicht in <strong>de</strong>r Lage ist, sich während <strong>de</strong>s Fluges selbst zu versorgen.<br />

4.1.5.2 Einschätzung <strong>de</strong>r Selbständigkeit<br />

Die Fluggesellschaft akzeptiert die Einschätzung <strong>de</strong>r behin<strong>de</strong>rten Person in Bezug auf ihre Selbständigkeit.<br />

4.1.5.3 Annahme von Fluggästen mit Behin<strong>de</strong>rung<br />

4.1.5.3.1 Ärztliches Attest / Verweigerung <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung<br />

(a) Schätzt die Fluggesellschaft in gutem Glauben und nach vernünftigem Ermessen <strong>de</strong>n Gesundheitszustand eines<br />

Fluggastes so ein, dass die Risiken einer Flugreise eine Verschlechterung <strong>de</strong>s Zustands bewirken bzw. <strong>de</strong>r Fluggast<br />

medizinische Notversorgung benötigen könnte, ist die Fluggesellschaft berechtigt, von <strong>de</strong>m Fluggast ein ärztliches<br />

Attest zu verlangen. Gleiches gilt, wenn <strong>de</strong>r Fluggast mit einer Trage (Stretcher) o<strong>de</strong>r einem Inkubator beför<strong>de</strong>rt wird<br />

o<strong>de</strong>r während <strong>de</strong>s Fluges medizinischen Sauerstoff (medical oxygen) benötigt. Das Attest darf zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s<br />

Abfluges nicht älter als 10 Tage sein.<br />

(b) Die Fluggesellschaft prüft das vorgelegte Attest und entschei<strong>de</strong>t, ob es so angenommen wer<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r Fluggast<br />

für die Beför<strong>de</strong>rung abgefertigt wer<strong>de</strong>n kann. Prüfung und Abfertigung wer<strong>de</strong>n von bei <strong>de</strong>r Fluggesellschaft angestelltem<br />

medizinischem Fachpersonal vorgenommen o<strong>de</strong>r von Personal, das von <strong>de</strong>r Fluggesellschaft vertraglich beauftragt<br />

wur<strong>de</strong>. Wenn solches Fachpersonal nicht zur Verfügung steht, kann auch externes medizinisches Personal (z. B.<br />

ortsansässige Ärzte o<strong>de</strong>r Klinikpersonal) die Prüfung und Abfertigung vornehmen.<br />

(c) Entschei<strong>de</strong>t die Fluggesellschaft in gutem Glauben, dass <strong>de</strong>r Gesundheitszustand eines Fluggastes eine<br />

ungewöhnliche Gefahr o<strong>de</strong>r ein Risiko für ihn selbst o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re (einschließlich, im Falle von Schwangeren, für das<br />

ungeborene Kind) bzw. für <strong>de</strong>ren Eigentum mit sich bringt, kann die Fluggesellschaft die Beför<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Person, die<br />

ein solches Risiko birgt, verweigern.<br />

(d) Wird ein Fluggast beför<strong>de</strong>rt, <strong>de</strong>ssen Geistes- o<strong>de</strong>r Gesundheitszustand, allgemeiner Zustand o<strong>de</strong>r Alter eine Gefahr<br />

darstellt o<strong>de</strong>r ein Risiko birgt, erfolgt dies ausdrücklich unter <strong>de</strong>r Bedingung, dass die Fluggesellschaft nicht für<br />

resultieren<strong>de</strong> Verletzungen, Krankheit o<strong>de</strong>r Einschränkungen o<strong>de</strong>r jegliche Verschlechterung o<strong>de</strong>r Folgen haftbar ist,<br />

was auch <strong>de</strong>n Tod aufgrund dieses Zustands, Alters o<strong>de</strong>r Geistes- o<strong>de</strong>r Gesundheitszustands einschließt (siehe<br />

Anmerkung):<br />

4.1.5.3.2 Reservierungen<br />

Reservierungen für die Beför<strong>de</strong>rung mit Ventilator, Respirator, CPAP machine o<strong>de</strong>r POC sind min<strong>de</strong>stens 48 Stun<strong>de</strong>n


vor Antritt <strong>de</strong>r Reise, Reservierungen für die Beför<strong>de</strong>rung mit Sauerstoffhilfen (carrier-supplied inflight medical oxygen)<br />

min<strong>de</strong>stens 72 Stun<strong>de</strong>n vor Antritt <strong>de</strong>r Reise vorzunehmen. Auch in allen an<strong>de</strong>ren Fällen, in <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Fluggast<br />

beson<strong>de</strong>re Hilfeleistungen durch die Fluggesellschaft benötigt, sollte die Fluggesellschaft vorab über die Art <strong>de</strong>r<br />

Behin<strong>de</strong>rung und die erfor<strong>de</strong>rliche Betreuung informiert wer<strong>de</strong>n, so dass diese entsprechen<strong>de</strong> Vorbereitungen treffen<br />

kann. Die Fluggesellschaft wird in je<strong>de</strong>r Weise bemüht sein, Fluggäste unterzubringen, die nicht rechtzeitig reserviert<br />

haben.<br />

4.5.5.3.3 Sitzbeschränkungen<br />

Fluggäste mit Behin<strong>de</strong>rung dürfen keine Sitze in <strong>de</strong>n Reihen mit ausgewiesenem Notausstieg benutzen. Die<br />

Fluggesellschaft kann Sitze zuweisen bzw. Beschränkungen vornehmen.<br />

4.1.5.3.4 Fluggäste mit Behin<strong>de</strong>rung wer<strong>de</strong>n wie folgt zur Beför<strong>de</strong>rung zugelassen:<br />

Behin<strong>de</strong>rung Persönliche Betreuung erfor<strong>de</strong>rlich<br />

Blind Nein<br />

Taub Nein<br />

Blind und taub / selbständig Nein<br />

Blind und taub / nicht selbständig Ja<br />

Intellektuell eingeschränkt / selbständig Nein<br />

Intellektuell eingeschränkt / nicht selbständig Ja<br />

Gehfähig / selbständig Nein<br />

Gehfähig / nicht selbständig Ja<br />

Nicht gehfähig / selbständig Nein (*)<br />

Nicht gehfähig / nicht selbständig Ja<br />

(*) außer in Fällen, in <strong>de</strong>nen die Anzahl solcher Fluggäste auf einem bestimmten Flug die Vorgaben <strong>de</strong>s Civil<br />

Aeronautics Directorate Transport Canada Gui<strong>de</strong> und <strong>de</strong>r <strong>Co</strong>mmercial <strong>Air</strong> Services (Transport von nicht gehfähigen<br />

Fluggästen in großen dreistrahligen Flugzeugen) übersteigt.<br />

4.1.5.3.5 Annahme von Spezialsitzen für Kin<strong>de</strong>r mit schwerer Behin<strong>de</strong>rung (Sitzschale)<br />

In beson<strong>de</strong>ren Fällen, müssen Kin<strong>de</strong>r mit schwerer Behin<strong>de</strong>rung in speziell angepassten o<strong>de</strong>r hergestellten Kin<strong>de</strong>rsitzen<br />

transportiert wer<strong>de</strong>n, die im Flugzeug an <strong>de</strong>n hierfür beson<strong>de</strong>rs ausgewiesenen Sitzen anzubringen sind. Wünscht ein<br />

Fluggast einen solchen Transport, verlangen die Bestimmungen eine beson<strong>de</strong>re Prüfung und Genehmigung <strong>de</strong>s zu<br />

verwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Kin<strong>de</strong>rsitzes. Die folgen<strong>de</strong>n Maximalabmessungen von Sitzschalen sind zulässig und wer<strong>de</strong>n im Voraus<br />

von <strong>de</strong>r Fluggastbetreuung <strong>de</strong>r Fluggesellschaft genehmigt: 65 x 43 x 60 cm / 25.6 x 16.9 x 23.6 Zoll (Höhe x Breite x<br />

Tiefe). Es wird immer ein Fensterplatz zugewiesen (mit Ausnahme <strong>de</strong>r Ausstiege und <strong>de</strong>r ersten Reihe). Der Fluggast<br />

muss beim Check-in eine Kopie <strong>de</strong>r Prüf- und Genehmigungsunterlagen vorlegen und die Kopie <strong>de</strong>m Bordpersonal<br />

übergeben, das die darin enthaltenen Installationsanweisungen benötigt.<br />

4.1.5.3.6 Annahme von ausgebil<strong>de</strong>ten Begleittieren<br />

Die Fluggesellschaft akzeptiert die kostenlose Mitnahme eines entsprechend angeschirrten Hun<strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r eines an<strong>de</strong>ren<br />

angeschirrten ausgebil<strong>de</strong>ten Begleittieres, das einen Fluggast mit Behin<strong>de</strong>rung führt bzw. unterstützt, wenn es einen<br />

Fluggast begleitet, <strong>de</strong>r auf diese Unterstützung angewiesen ist. Dieses Tier darf <strong>de</strong>n Fluggast in die Kabine begleiten.<br />

Der Fluggast und das Begleittier wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Regel auf einem Bulkhead-Sitz untergebracht, <strong>de</strong>r ausreichend<br />

Bo<strong>de</strong>nfreiheit für das Tier bietet. In außergewöhnlichen Fällen, wenn das Tier groß und schwer ist, sollte<br />

Extra-Bo<strong>de</strong>nfläche (vorzugsweise Fensterplatz) verfügbar sein (Kauf eines Extrasitzes o<strong>de</strong>r, wenn ein Sitz verfügbar ist,<br />

<strong>de</strong>ssen Zuweisung beim Check-in).<br />

4.1.5.3.7 Annahme von Mobilitätshilfen<br />

Zusätzlich zum regulären Freigepäck akzeptiert die <strong>Air</strong>line folgen<strong>de</strong> Gegenstän<strong>de</strong>, die im Gepäckabteil unterzubringen<br />

sind:<br />

- Handbediente Rollstühle und Gehhilfen;<br />

- Rollstühle mit auslaufsicheren Batterien mit isolierten und mit Band verklebten Klemmen.<br />

- Krücken und Gehstöcke können beim Fluggast bleiben, sofern sie entsprechend <strong>de</strong>n Sicherheitsbestimmungen <strong>de</strong>r<br />

Fluggesellschaft untergebracht wer<strong>de</strong>n.<br />

- Rollstühle mit nicht auslaufsicheren Nassbatterien<br />

a) In <strong>Co</strong>ntainerflugzeugen wie z. B. B747/B767 bei Verladung in einen LD3-Gepäckcontainer in aufrechter Position<br />

(kostenfrei für <strong>de</strong>n Fluggast). Batterien müssen an bei<strong>de</strong>n Klemmen isoliert sein, so aufbewahrt wer<strong>de</strong>n, dass kein<br />

Kurzschluss entstehen kann und gegen <strong>de</strong>n Rollstuhl mit nicht leitfähigem Material abgesichert sein.<br />

b) Rollstuhl in nicht aufrechter Position: In Standardrumpfflugzeugen wie z. B. DC9/B727 ist die Batterie auszubauen


und in einem Kimpack Batterie-Kit unterzubringen, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Fluggast von <strong>de</strong>r <strong>Air</strong>line kostenfrei zur Verfügung gestellt<br />

wird.<br />

4.1.5.3.8 Annahme von Fluggästen mit Gipsverband<br />

4.1.5.3.8.1 Fluggäste mit Gipsverband wer<strong>de</strong>n darauf hingewiesen, dass eine Beför<strong>de</strong>rung innerhalb <strong>de</strong>r ersten vier (4)<br />

Tage nach Anlegen <strong>de</strong>s Gipsverban<strong>de</strong>s, unabhängig davon, ob <strong>de</strong>r Gipsverband offen o<strong>de</strong>r geschlossen getragen wird,<br />

mit erheblichen Gesundheitsgefahren verbun<strong>de</strong>n ist und die Fluggesellschaft <strong>de</strong>swegen gemäß Ziffer 4.5 die<br />

Beför<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s betroffenen Fluggastes verweigern kann. Abweichend hiervon kann die Fluggesellschaft jedoch im<br />

Einzelfall eine Beför<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Fluggastes ausnahmsweise zulassen, sofern ein medizinischer Transport vorliegt o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>r Fluggast bei Flugantritt ein ärztliches Attest vorlegt, nach <strong>de</strong>m keine gesundheitlichen Gefahren durch die<br />

Beför<strong>de</strong>rung mit offenem o<strong>de</strong>r geschlossenen Gipsverband zu erwarten sind und im Attest angegeben ist, ob <strong>de</strong>r<br />

Gipsverband offen o<strong>de</strong>r geschlossen getragen wer<strong>de</strong>n kann.<br />

4.1.5.3.8.2 Falls <strong>de</strong>r Gipsverband min<strong>de</strong>stens (4) Tage lang komplikationslos getragen wur<strong>de</strong>, kann <strong>de</strong>r Fluggast mit<br />

Gipsverband beför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Bei geschlossenem Gipsverband wird allerdings aus medizinischer Sicht eine Spaltung<br />

<strong>de</strong>s Gipses dringend empfohlen.<br />

4.1.5.3.8.3 Benötigt <strong>de</strong>r Fluggast aufgrund <strong>de</strong>s Gipsverban<strong>de</strong>s zusätzlichen Platz im Flugzeug, so ist in je<strong>de</strong>m Fall eine<br />

vorherige Anmeldung erfor<strong>de</strong>rlich. Diese sollte spätestens 48 Stun<strong>de</strong>n vor Antritt <strong>de</strong>s Fluges erfolgen, an<strong>de</strong>rnfalls ist die<br />

Fluggesellschaft berechtigt, die Beför<strong>de</strong>rung auf Einzelfallbasis in Übereinstimmung mit Ziff.4.5 zu verweigern.<br />

4.1.5.3.9 Fluggäste, die auf Tragen transportiert wer<strong>de</strong>n müssen (STCR)<br />

Ein STCR-Fluggast ist ein Fluggast, <strong>de</strong>r ausschließlich auf einer Trage transportiert wer<strong>de</strong>n kann; solch ein Fluggast<br />

kann Sozialschutz o<strong>de</strong>r eine spezielle Versicherung haben o<strong>de</strong>r auch nicht. Der Transport eines Fluggastes auf einer<br />

Trage unterliegt <strong>de</strong>r Genehmigung seines Arztes, und er sollte von einem Erwachsenen ohne körperliche<br />

Einschränkung begleitet wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r für die Betreuung während <strong>de</strong>s Fluges qualifiziert ist, es sei <strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>r medizinische<br />

Dienst <strong>de</strong>r Fluggesellschaft macht an<strong>de</strong>re Vorgaben. Muss ein Fluggast auf einer Trage transportiert wer<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n<br />

alle Detailinformationen (z. B. durch die Trage belegte Sitze, Name <strong>de</strong>s Patienten, <strong>de</strong>r Begleitperson usw.) von <strong>de</strong>r<br />

Fluggesellschaft an die beteiligte(n) Station(en) geschickt. Neben <strong>de</strong>n durch die angebrachte Trage besetzten Sitzen<br />

dürfen nur Begleitpersonen sitzen. Zertifizierte Tragen wer<strong>de</strong>n im hinteren Kabinenbereich untergebracht, wenn die<br />

Zulässigkeit für Flugzeuge von <strong>de</strong>r Flugzeugwartung anerkannt wird. Das Maximum liegt bei 2 STCR-Tragen in <strong>de</strong>r<br />

Economy Class, sofern in Son<strong>de</strong>rfällen durch <strong>de</strong>n Flugbetriebsleiter keine an<strong>de</strong>rweitigen Entscheidungen getroffen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

4.2 Beför<strong>de</strong>rung von Gepäck<br />

4.2.1 Die Fluggesellschaft kann die Annahme von aufzugeben<strong>de</strong>m Gepäck verweigern, wenn dieses nicht so verpackt<br />

ist, dass <strong>de</strong>ssen sichere Beför<strong>de</strong>rung gewährleistet wer<strong>de</strong>n kann. Der Fluggast ist mit dafür verantwortlich, zu<br />

gewährleisten, dass das aufgegebene Gepäck sowie alle darin enthaltenen Gegenstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Transport unbescha<strong>de</strong>t<br />

überstehen.<br />

4.2.2 Das Handgepäck darf ohne Laptop maximal ein Gewicht von 6 kg / 13 Pfund aufweisen (8 kg / 18 Pfund mit<br />

Laptop). Die Abmessungen <strong>de</strong>s Handgepäcks dürfen die Maße 55 cm x 40 cm x 20 cm / 21.7 x 15.7 x 7.9 Zoll nicht<br />

überschreiten. Gemäß <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 1546/2006 dürfen Fluggäste auf in <strong>de</strong>r Europäischen Union und <strong>de</strong>r<br />

Schweiz starten<strong>de</strong>n Flügen (einschließlich von Anschlussflügen) Flüssigkeiten, Druckbehälter, Pasten, Lotionen o<strong>de</strong>r<br />

an<strong>de</strong>re gelartige Substanzen nur bis zu einer Höchstmenge von 100 ml pro Verpackungseinheit im Handgepäck<br />

mitführen. Entschei<strong>de</strong>nd ist die auf <strong>de</strong>m Behälter aufgedruckte Füllmenge. Die einzelnen Behälter sind zusammen in<br />

einem transparenten, wie<strong>de</strong>r verschließbaren Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von einem Liter zu<br />

verpacken. Pro Fluggast ist nur ein Beutel zulässig. Für Medikamente und Babynahrung gelten Son<strong>de</strong>rbestimmungen.<br />

Manche Nicht-EU-Staaten haben gleichlauten<strong>de</strong> Regelungen erlassen.<br />

4.2.3 Die Freigepäckgrenze für aufgegebenes Gepäck ist maximal 1 Gepäckstück mit einem Gewicht von bis zu 20 kg /<br />

51 Pfund je Fluggast <strong>de</strong>r Economy Class. Für die Business Class beträgt die Freigepäckgrenze 32 kg / 71 Pfund je<br />

Fluggast.<br />

4.2.4 Bei Überschreitung <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Fluggast gelten<strong>de</strong>n Freigepäckgrenze ist ein zusätzliches Entgelt zu zahlen (s.<br />

nachfolgen<strong>de</strong> Ziffer 4.4. Verantwortlich für die Zahlung <strong>de</strong>s zusätzlichen Entgelts ist die in <strong>de</strong>r Buchung als Kun<strong>de</strong><br />

genannte Person, an die die Rechnung ausgestellt wur<strong>de</strong>, und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Fluggast.<br />

4.2.5 Der <strong>de</strong>m Fluggast ausgehändigte Gepäckabschnitt dient als Nachweis für das Gewicht und die Anzahl <strong>de</strong>r<br />

aufgegebenen Gepäckstücke. Es wird empfohlen, mit <strong>de</strong>m Namen und <strong>de</strong>r Anschrift <strong>de</strong>s Fluggastes versehene<br />

Etiketten an und im aufgegebenen Gepäck anzubringen.<br />

4.2.6 Fluggäste sind verpflichtet, ihr aufgegebenes Gepäck abzuholen, sobald es von <strong>de</strong>r Fluggesellschaft ausgegeben


wird. Die Fluggesellschaft ist berechtigt, <strong>de</strong>m Fluggast die ihr ggf. entstan<strong>de</strong>nen Aufbewahrungskosten für<br />

Gepäckstücke, die nicht abgeholt wur<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Annahme verweigert wur<strong>de</strong>, in Rechnung zu stellen.<br />

4.2.7 Der Fluggast ist für die Begleichung etwaiger Zölle im Zusammenhang mit seinem Gepäck selbst verantwortlich.<br />

4.2.8 Es wird empfohlen, sich bei Verspätung, Verlust, Zerstörung o<strong>de</strong>r Beschädigung von Reisegepäck nach <strong>de</strong>r<br />

Landung umgehend an <strong>de</strong>n Lost-and-Found-Schalter <strong>de</strong>s jeweiligen Ankunftsflughafens zu wen<strong>de</strong>n.<br />

4.3 Nicht erlaubtes Gepäck<br />

4.3.1 Die Beför<strong>de</strong>rung von Gefahrgut ist bei allen Flügen <strong>de</strong>r Fluggesellschaft untersagt.<br />

4.3.2 Der Fluggast darf folgen<strong>de</strong> Gegenstän<strong>de</strong> nicht mitführen:<br />

- Gegenstän<strong>de</strong>, die geeignet sind, das Flugzeug, Ausrüstungsgegenstän<strong>de</strong> an Bord o<strong>de</strong>r Personen zu gefähr<strong>de</strong>n,<br />

insbeson<strong>de</strong>re Explosivstoffe, komprimierte Gase, oxidieren<strong>de</strong>, radioaktive, ätzen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r magnetisieren<strong>de</strong> Stoffe, leicht<br />

entzündliche Stoffe, giftige o<strong>de</strong>r aggressive Stoffe sowie Flüssigkeiten je<strong>de</strong>r Art, d. h. alle Gegenstän<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r<br />

Substanzen, die nach <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>r Gefahrgutvorschriften als Gefahrgut eingestuft sind;<br />

- Gegenstän<strong>de</strong>, die aufgrund ihres Gewichts, ihrer Größe o<strong>de</strong>r Beschaffenheit für die Beför<strong>de</strong>rung ungeeignet sind.<br />

4.3.3 Einzeln mitgeführte Lithium-Batterien o<strong>de</strong>r Lithium-Akkus (wie sie in elektronischen Gebrauchsgütern wie etwa<br />

Laptops, Mobiltelefonen, Uhren, Kameras usw. gebräuchlich sind) dürfen ausschließlich im Handgepäck beför<strong>de</strong>rt<br />

wer<strong>de</strong>n. Es dürfen höchstens zwei einzelne Lithium-Batterien o<strong>de</strong>r Akkus mit einer Wattstun<strong>de</strong>nleistung bis 160 Wh als<br />

Ersatzzellen für elektronische Gebrauchsgüter mitgeführt wer<strong>de</strong>n. Die Mitnahme einzelner Batterien o<strong>de</strong>r Akkus mit<br />

einer Wattstun<strong>de</strong>nleistung von 100 Wh bis 160 Wh in das Flugzeug bedarf <strong>de</strong>r vorherigen Zustimmung <strong>de</strong>r<br />

Fluggesellschaft. Weitere Einzelheiten zur Beför<strong>de</strong>rung von Batterien und Akkus entnehmen Sie bitte <strong>de</strong>n<br />

Sicherheitshinweisen im Internet.<br />

4.3.4 Es ist Fluggästen untersagt, im Handgepäck o<strong>de</strong>r am Körper Waffen jedwe<strong>de</strong>r Art mitzuführen, insbeson<strong>de</strong>re<br />

Schuss-, Hieb- o<strong>de</strong>r Stichwaffen sowie unter Gasdruck stehen<strong>de</strong> Behälter, die zu Angriffs- o<strong>de</strong>r Verteidigungszwecken<br />

verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n können. Dasselbe gilt für Munition und explosionsgefährliche Stoffe jedwe<strong>de</strong>r Art. Benzinfeuerzeuge<br />

(Zippos) sind verboten. Fluggäste sind berechtigt, 1 Gasfeuerzeug am Körper mitzuführen.<br />

4.3.5 Spielzeugschusswaffen (aus Plastik o<strong>de</strong>r Metall), Katapulte, Besteck, Rasierklingen (sowohl Sicherheits- als auch<br />

offene Klingen), han<strong>de</strong>lsübliche Spielzeuge, die als Waffe verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n könnten, Strickna<strong>de</strong>ln, Sportschläger und<br />

sonstige Sport- und Freizeitgeräte, die als Waffe verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n könnten (z. B. Skateboards, Angelruten o<strong>de</strong>r<br />

Pad<strong>de</strong>l) sowie sonstige spitze o<strong>de</strong>r schnei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Objekte dürfen nur im aufgegebenen Gepäck transportiert wer<strong>de</strong>n.<br />

Dasselbe gilt für Nagelscheren, -feilen, Stielkämme und Spritzen (außer für nachgewiesene medizinische Zwecke)<br />

sowie für Kerzen mit Gelanteil, Schuheinlagen mit Gelanteil, Schneekugeln o<strong>de</strong>r ähnliche Dekorationen, unabhängig<br />

von Größe o<strong>de</strong>r Flüssigkeitsmenge. Um Verletzungen zu vermei<strong>de</strong>n, sind sämtliche spitzen o<strong>de</strong>r scharfen Gegenstän<strong>de</strong><br />

im aufgegebenen Gepäck zu sichern und sicher zu verpacken.<br />

4.3.6 Es wird empfohlen, im aufzugeben<strong>de</strong>n Gepäck keine zerbrechlichen o<strong>de</strong>r ver<strong>de</strong>rblichen Gegenstän<strong>de</strong>,<br />

Gegenstän<strong>de</strong> von beson<strong>de</strong>rem Wert, wie z. B. Geld, Schmuck, E<strong>de</strong>lmetalle, E<strong>de</strong>lsteine, Laptops, Kameras,<br />

Mobiltelefone, Navigations- o<strong>de</strong>r sonstige elektronische Geräte, Wertpapiere (Anteilsscheine usw.) sowie an<strong>de</strong>re<br />

Wertsachen o<strong>de</strong>r Dokumente, Muster, Ausweispapiere, Haus- o<strong>de</strong>r Autoschlüssel, Medikamente o<strong>de</strong>r Flüssigkeiten zu<br />

beför<strong>de</strong>rn.<br />

4.4 Über- bzw. Son<strong>de</strong>rgepäck<br />

4.4.1 Die Beför<strong>de</strong>rung von Gepäck, das die anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Freigepäckgrenzen gewichtsmäßig überschreitet, ist<br />

entgeltpflichtig. Bei Gepäck, das die Freigepäckmenge überschreitet, wird vorbehaltlich abweichen<strong>de</strong>r Vereinbarungen<br />

ein zusätzliches Beför<strong>de</strong>rungsentgelt (Übergepäckgebühr) erhoben. Das Entgelt ist in je<strong>de</strong>m Fall vor Abflug zu<br />

entrichten; an<strong>de</strong>renfalls besteht kein Anspruch auf Beför<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Gepäcks. Verantwortlich für die Zahlung <strong>de</strong>s<br />

zusätzlichen Entgelts ist die in <strong>de</strong>r Buchung als Kun<strong>de</strong> genannte Person, an die die Rechnung ausgestellt wur<strong>de</strong>,<br />

und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Fluggast. Die Übergepäckgebühren glie<strong>de</strong>rn sich wie folgt:<br />

- Fluggäste <strong>de</strong>r Economy Class (one-piece concept)<br />

* Übergepäckentgeltgebühr für zusätzliches Gepäck: 2. Gepäckstück mit einem Gewicht von bis zu 23 kg / 51 Pfund: 40<br />

EUR (Flug ab Deutschland) / 40 USD / 40 CAD (Flug ab Zielort)<br />

* Ab <strong>de</strong>m 3. Gepäckstück mit einem Gewicht von bis zu 32 kg / 71 Pfund: 150 EUR (Flug ab Deutschland) / 150 USD /<br />

150 CAD (Flug ab Zielort)<br />

* Je<strong>de</strong>s Gepäckstück mit einem Gewicht von über 23 kg / 51 Pfund und bis zu 32 kg / 71 Pfund: 25 EUR (Flug ab<br />

Deutschland) / 25 USD / 25 CAD (Flug ab Zielort)<br />

* Je<strong>de</strong>s Gepäckstück mit einem Gewicht von mehr als 32 kg / 71 Pfund: 450 EUR (Flug ab Deutschland) / 450 USD /<br />

450 CAD (Flug ab Zielort) - gilt auch für sperriges Gepäck


- Fluggäste <strong>de</strong>r Business-Class (two-piece concept):<br />

* Übergepäckgebühr für zusätzliches Gepäck: Ab <strong>de</strong>m 3. Gepäckstück mit einem Gewicht von bis zu 32 kg / 71 Pfund:<br />

Einmalgebühr von 150 EUR (Flug ab Deutschland) / 150 USD / 150 CAD (Flug ab Zielort)<br />

* Je<strong>de</strong>s Gepäckstück mit einem Gewicht von mehr als 32 kg / 71 Pfund: 450 EUR (Flug ab Deutschland) / 450 USD /<br />

450 CAD (Flug ab Zielort)<br />

4.4.2 Sofern nicht ausdrücklich etwas an<strong>de</strong>res vereinbart wird, sind alle Son<strong>de</strong>rgepäckstücke anmel<strong>de</strong>pflichtig. Die<br />

Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Zur Sicherung <strong>de</strong>s Beför<strong>de</strong>rungsanspruchs ist die Bestätigung <strong>de</strong>r Anmeldung<br />

durch die Fluggesellschaft erfor<strong>de</strong>rlich. Bei <strong>de</strong>r Anmeldung sind die Maße und das Gewicht <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgepäcks<br />

anzugeben.<br />

4.4.3 Entscheidungsgrundlage für die Beför<strong>de</strong>rung von Über- und Son<strong>de</strong>rgepäck sind die verfügbare<br />

Frachtraumkapazität sowie Sicherheits- und Arbeitsschutzbestimmungen. Über- und Son<strong>de</strong>rgepäck kann daher in<br />

seiner Menge beschränkt o<strong>de</strong>r gänzlich vom Transport ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n. Darüber hinaus sind Übergepäck (ab<br />

10 kg / 22 Pfund), Son<strong>de</strong>rgepäck sowie übergroßes und sperriges Gepäck spätestens 48 Stun<strong>de</strong>n vor Abflug beim<br />

Reisebüro o<strong>de</strong>r im Service-Center anzumel<strong>de</strong>n, da diese nur bei ausreichend zur Verfügung stehen<strong>de</strong>m Platz<br />

transportiert wer<strong>de</strong>n können.<br />

4.4.4 Sportgerät bzw. -gepäck im Sinne von Ziffer 4.4.5 gilt als Son<strong>de</strong>rgepäck und muss vorab angemel<strong>de</strong>t und<br />

geson<strong>de</strong>rt verpackt wer<strong>de</strong>n. Die Fluggesellschaft empfiehlt, Sportgerät in einer festen Verpackung aufzugeben. Es muss<br />

als Solches beim Check-in erkennbar sein.<br />

4.4.5 Es gelten folgen<strong>de</strong> Entgelte für die einzelnen Arten von Sportgepäck:<br />

* Fahrrä<strong>de</strong>r (BIKE): je einfache Strecke bis maximal 30 kg / 66 Pfund 33 USD / 35 CAD / 25 EUR (Kurz-/Mittelstrecke) /<br />

52 USD / 55 CAD / 40 EUR (Langstrecke)<br />

* Surfboard (mit Segel und Mast) / Bodyboard / Kiteboard (SURF/KITE): je einfache Strecke bis maximal 30 kg / 66<br />

Pfund 33 USD / 35 CAD / 25 EUR (Kurz-/Mittelstrecke) / 52 USD / 55 CAD / 40 EUR (Langstrecke)<br />

* Tauchgerät (DIVE): je einfache Strecke bis maximal 30 kg / 66 Pfund 33 USD / 35 CAD / 25 EUR (Kurz-/Mittelstrecke)<br />

/ 52 USD / 55 CAD / 40 EUR (Langstrecke)<br />

* Skiausrüstung / 1 Paar Ski o<strong>de</strong>r ein Snowboard und Skischuhe o<strong>de</strong>r 1 Skibob pro Fluggast (SKI): je einfache Strecke<br />

bis maximal 30 kg / 66 Pfund 33 USD / 35 CAD / 25 EUR (Kurz-/Mittelstrecke) / 52 USD / 55 CAD / 40 EUR<br />

(Langstrecke) (kostenlos auf Flügen <strong>de</strong>r NIKI Luftfahrt <strong>GmbH</strong>)<br />

* Golfgepäck (GOLF): bis zu 30 kg / 66 Pfund für je<strong>de</strong>s einzelne Gepäckstück pro Fluggast, Gebühr für Einfachflug 33<br />

USD / 35 CAD / 25 EUR (Kurzstrecke/Mittelstrecke) / 52 USD / 55 CAD / 40 EUR (Langstrecke)<br />

Entgelte für sonstiges Sportgepäck auf Anfrage.<br />

4.4.6 Das folgen<strong>de</strong> Gepäckstück-Konzept für Übergepäck sieht für <strong>de</strong>n Transport von Sportgepäck über 30 kg / 66<br />

Pfund und im Sinne von Ziffer 4.4.5 folgen<strong>de</strong> Gebühren vor:<br />

* pro angemel<strong>de</strong>tem Gepäckstück und Strecke: 150 EUR für Flüge ab Deutschland / 150 EUR / 150 CAD / 150 USD für<br />

Flüge ab Zielregion;<br />

* pro nicht angemel<strong>de</strong>tem Gepäckstück und Strecke: 450 EUR für Flüge ab Deutschland / 450 EUR / 450 CAD / 450<br />

USD für Flüge ab Zielregion, wobei die entsprechen<strong>de</strong>n Gebühren für Sportgepäck (52 USD / 55 CAD / 40 EUR auf<br />

Langstrecken) bereits in dieser Übergepäckgebühr enthalten sind.<br />

4.4.7 Tauchgepäck ist vor Reiseantritt bei <strong>de</strong>r Fluggesellschaft anzumel<strong>de</strong>n. Gürtel sind ohne Bleigewichte mitzuführen;<br />

Pressluftflaschen wer<strong>de</strong>n nur in entleertem Zustand beför<strong>de</strong>rt. Zur Beför<strong>de</strong>rung von Tauchlampen sind Akkus bzw.<br />

Glühlampen zu entfernen.<br />

4.4.8 sind vor Reiseantritt bei <strong>de</strong>r Fluggesellschaft anzumel<strong>de</strong>n und vor Aufgabe zu verpacken. Als Verpackung wer<strong>de</strong>n<br />

Fahrradkoffer o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re feste Behältnisse empfohlen. Fahrrä<strong>de</strong>r mit Hilfsmotor gelten als Gefahrgut und sind von <strong>de</strong>r<br />

Beför<strong>de</strong>rung ausgeschlossen. Fahrrä<strong>de</strong>r, die mit einem Elektromotor betrieben wer<strong>de</strong>n und mit einer Batterie<br />

ausgestattet sind, können mitgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />

4.4.9 Sportwaffen, Jagdwaffen und dazugehörige Munition sowie alle Gegenstän<strong>de</strong>, die <strong>de</strong>n Anschein von Waffen,<br />

Munition o<strong>de</strong>r explosionsgefährlichen Stoffen erwecken o<strong>de</strong>r als solche gekennzeichnet sind, sind vor Reiseantritt bei<br />

<strong>de</strong>r Fluggesellschaft anzumel<strong>de</strong>n. Ein frühzeitiges Erscheinen am Check-in-Schalter am Abflugtag wird empfohlen. Die<br />

Fluggesellschaft lässt die Beför<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>rartiger Gegenstän<strong>de</strong> nur zu, wenn sie entsprechend <strong>de</strong>n gesetzlichen<br />

Bestimmungen über die Beför<strong>de</strong>rung gefährlicher Güter als Fracht o<strong>de</strong>r aufgegebenes Gepäck beför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Ein<br />

Fluggast darf pro Gepäckstück maximal 5 kg Munition mitführen. Weitere Informationen wer<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Anmeldung<br />

mitgeteilt.<br />

4.4.10 Die Beför<strong>de</strong>rung von Tieren ist entgeltpflichtig. Die gesetzlichen Regelungen zum Transport von Tieren fin<strong>de</strong>n


Anwendung. Die Tiere müssen in einem geeigneten, geschlossenen, auslauf- und ausbruchsicheren sowie fortlaufend<br />

hygienisch einwandfreien Behältnis (bei Beför<strong>de</strong>rung in <strong>de</strong>r Kabine: maximale Maße <strong>de</strong>s Behälters 55 cm x 40 cm x 20<br />

cm, bis 6 kg Gewicht inkl. Box) transportiert wer<strong>de</strong>n und dürfen während <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung keinen Auslauf bekommen.<br />

Ein Beför<strong>de</strong>rungsanspruch besteht aus Sicherheits- und Platzgrün<strong>de</strong>n nur, wenn die beabsichtigte Beför<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />

Tieres bei <strong>de</strong>r Buchung angemel<strong>de</strong>t und durch die Fluggesellschaft bestätigt wur<strong>de</strong> und wenn das Transportbehältnis für<br />

das Tier <strong>de</strong>n vorgenannten Anfor<strong>de</strong>rungen entspricht. Die Fluggesellschaft akzeptiert keine Tiere auf Flügen von und<br />

nach Großbritannien, Irland und Island. Der Fluggast ist selbst dafür verantwortlich, dass alle erfor<strong>de</strong>rlichen Impf- und<br />

Gesundheitszeugnisse sowie Einreisedokumente auf <strong>de</strong>m neusten Stand sind. Weitere Informationen über die<br />

Beför<strong>de</strong>rung von Tieren sind beim Service-Center <strong>de</strong>r <strong>Air</strong> <strong>Berlin</strong> unter <strong>de</strong>n in Ziffer 1.2 genannten Kontaktdaten<br />

erhältlich.<br />

4.4.11 Die Fluggesellschaft berechnet für die Beför<strong>de</strong>rung eines Tieres in <strong>de</strong>r Kabine (maximale Maße <strong>de</strong>s Behälters 55<br />

cm x 40 cm x 20 cm / 21.7 x 15.7 x 7.9 Zoll, bis zu 6 kg / 13 Pfund Gewicht) für die einfache Strecke 33 USD / 35 CAD /<br />

25 EUR (Kurz-/Mittelstrecke) bzw. 40 EUR / 52 USD / 55 CAD (Langstrecke). Für eine Beför<strong>de</strong>rung im Frachtraum (ab 6<br />

kg Gewicht / 13 Pfund vorgeschrieben) berechnet die Fluggesellschaft für die einfache Strecke 52 USD / 55 CAD / 40<br />

EUR (Kurz-/Mittelstrecke) bzw. 156 USD / 165 CAD / 120 EUR (Langstrecke). Tiere, die in <strong>de</strong>r Kabine beför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n,<br />

müssen während <strong>de</strong>s gesamten Fluges in ihrem Transportbehältnis verbleiben. Das Transportbehältnis darf nicht auf<br />

<strong>de</strong>n Sitzen abgestellt wer<strong>de</strong>n, son<strong>de</strong>rn ist bei Start und Landung unter <strong>de</strong>m Sitz zu platzieren.<br />

4.5 Beschränkung und Ablehnung <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung<br />

4.5.1 Die Fluggesellschaft ist berechtigt, die Beför<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Weiterbeför<strong>de</strong>rung eines Fluggastes o<strong>de</strong>r seines<br />

Gepäcks insbeson<strong>de</strong>re dann abzulehnen o<strong>de</strong>r vorzeitig abzubrechen, wenn:<br />

* das Flugzeug, eine Person o<strong>de</strong>r Gegenstän<strong>de</strong> an Bord in Gefahr gebracht wer<strong>de</strong>n;<br />

* Besatzungsmitglie<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Ausübung ihrer Pflichten behin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n;<br />

* Anweisungen <strong>de</strong>r Besatzung, insbeson<strong>de</strong>re in Bezug auf das Rauchen und <strong>de</strong>n Konsum von Alkohol, missachtet<br />

wer<strong>de</strong>n;<br />

* das Verhalten <strong>de</strong>s Fluggastes an<strong>de</strong>re Fluggäste o<strong>de</strong>r die Flugbesatzung unzumutbaren Belastungen, Sach- o<strong>de</strong>r<br />

Personenschä<strong>de</strong>n aussetzt;<br />

* <strong>de</strong>r begrün<strong>de</strong>te Verdacht besteht, <strong>de</strong>r Fluggast wer<strong>de</strong> eine <strong>de</strong>r vorgenannten Handlungen vornehmen;<br />

* die Beför<strong>de</strong>rung gegen anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>s Recht o<strong>de</strong>r anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Bestimmungen o<strong>de</strong>r Auflagen <strong>de</strong>s Abflug- o<strong>de</strong>r<br />

Ziellan<strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s, welches zu diesem Zeitpunkt überflogen wird, verstoßen wür<strong>de</strong>;<br />

* <strong>de</strong>r Fluggast Untersuchungen seiner selbst o<strong>de</strong>r seines Gepäcks verweigert, die aus Sicherheitsgrün<strong>de</strong>n ggf.<br />

erfor<strong>de</strong>rlich sind;<br />

* <strong>de</strong>r Fluggast nicht im Besitz gültiger o<strong>de</strong>r einwandfreier Reisedokumente ist, seine Reisedokumente während <strong>de</strong>s<br />

Fluges zerstört o<strong>de</strong>r die Aushändigung <strong>de</strong>r Reisedokumente auf Verlangen an die Besatzungsmitglie<strong>de</strong>r gegen eine<br />

schriftliche Empfangsbestätigung verweigert; * <strong>de</strong>r Fluggast die für die Durchführung <strong>de</strong>r Reise erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Vorschriften (z. B. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen, auch für mitgeführte Tiere) nicht einhält;<br />

* <strong>de</strong>r Fluggast beim Check-in o<strong>de</strong>r beim Boarding nicht nachweisen kann, dass er die Person ist, in <strong>de</strong>ren Namen die<br />

Buchung getätigt wur<strong>de</strong>;<br />

* <strong>de</strong>r Flugpreis, Steuern, Gebühren o<strong>de</strong>r Zuschläge, einschließlich solcher für vorangegangene Flüge, nicht bezahlt<br />

wur<strong>de</strong>n;<br />

* <strong>de</strong>r Fluggast gegen sicherheitsrelevante Anweisungen <strong>de</strong>r Fluggesellschaft o<strong>de</strong>r gegen Anweisungen im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Betriebsvorschriften verstößt;<br />

* <strong>de</strong>r Fluggast nicht erlaubtes Gepäck mit sich führt;<br />

* <strong>de</strong>r Fluggast bei <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung von Tieren gegen Ziffer 4.4.10. verstößt<br />

* <strong>de</strong>r Fluggast bei Flugantritt mit Gipsverband die in Ziffer 4.1.5.3.8.1 festgelegten Anfor<strong>de</strong>rungen nicht erfüllt;<br />

* <strong>de</strong>r Fluggast <strong>de</strong>n aufgrund eines Gipsverban<strong>de</strong>s erfor<strong>de</strong>rlichen zusätzlichen Platzbedarf nach 4.1.5.3.8.3 nicht<br />

rechtzeitig angemel<strong>de</strong>t hat;<br />

* wenn <strong>de</strong>r Fluggast <strong>de</strong>r Fluggesellschaft nicht seine Daten für einen sicheren Flug (Secure Flight Data) (vollständiger<br />

Name, Geburtsdatum, Geschlecht, ggf. Redress Number) nach Anmahnung durch die Fluggesellschaft 96 Stun<strong>de</strong>n vor<br />

<strong>de</strong>m Abflug gemel<strong>de</strong>t hat, damit eine Genehmigung <strong>de</strong>r US Transportation Security Administration (TSA) für die<br />

Einreise in die USA eingeholt wer<strong>de</strong>n kann.<br />

4.5.2 Die Fluggesellschaft ist berechtigt, Sitzplätze neu zuzuweisen, auch nach Betreten <strong>de</strong>s Flugzeugs. Dies kann aus<br />

Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Sicherheit o<strong>de</strong>r aus betrieblichen Grün<strong>de</strong>n notwendig sein. Ein Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten<br />

Sitzplatzes besteht nicht.


4.5.3 Bei <strong>de</strong>r Reservierung so genannter XL-Seats ist Folgen<strong>de</strong>s zu beachten:<br />

Da sich XL-Seats in <strong>de</strong>n Reihen mit Notausgängen befin<strong>de</strong>n, han<strong>de</strong>lt es sich bei ihnen um sicherheitsrelevante<br />

Sitzplätze. Die Fluggesellschaft teilt diese Sitzplätze <strong>de</strong>shalb nur Fluggästen zu, <strong>de</strong>ren körperliche und/o<strong>de</strong>r geistige<br />

Verfassung im Notfall die Räumung <strong>de</strong>s Flugzeugs nicht behin<strong>de</strong>rt.<br />

4.5.4 Die Fluggesellschaft ist berechtigt, Fluggäste gemäß <strong>de</strong>r vorstehen<strong>de</strong>n Bestimmungen aus <strong>de</strong>m Flugzeug zu<br />

verweisen, ihre Weiterbeför<strong>de</strong>rung an je<strong>de</strong>m Ort zu verweigern o<strong>de</strong>r ihre Beför<strong>de</strong>rung auf <strong>de</strong>m gesamten Streckennetz<br />

abzulehnen, falls dies zur sicheren Durchführung <strong>de</strong>s Fluges bzw. zum Schutz von Fluggästen und Besatzung<br />

notwendig ist. Darüber hinaus ist <strong>de</strong>r verantwortliche Luftfahrzeugführer berechtigt, alle weiteren erfor<strong>de</strong>rlichen und<br />

verhältnismäßigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und Ordnung an Bord aufrechtzuerhalten bzw.<br />

wie<strong>de</strong>rherzustellen. An Bord <strong>de</strong>s Flugzeuges begangene rechtswidrige Handlungen wer<strong>de</strong>n straf- bzw. zivilrechtlich<br />

verfolgt.<br />

4.5.5 Aus Sicherheitsgrün<strong>de</strong>n ist die Benutzung privater elektronischer Geräte während <strong>de</strong>s Starts und <strong>de</strong>r Landung<br />

untersagt. Die Benutzung von Mobiltelefonen ist während <strong>de</strong>s gesamten Fluges nicht gestattet. Die Verwendung<br />

an<strong>de</strong>rer elektronischer Geräte ist nur mit Zustimmung <strong>de</strong>r Flugbegleiter gestattet.<br />

4.6 Leistungsausfall o<strong>de</strong>r Nichteinhaltung <strong>de</strong>s Flugplans, Umbuchung<br />

4.6.1 Flugpläne<br />

Die in <strong>de</strong>n Flugplänen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rswo angegebenen Zeiten sind Richtzeiten und wer<strong>de</strong>n nicht garantiert o<strong>de</strong>r sind<br />

Bestandteil <strong>de</strong>s Beför<strong>de</strong>rungsvertrags. Die Flugpläne unterliegen Än<strong>de</strong>rungen, die ohne vorherige Mitteilung eintreten<br />

können, und die Fluggesellschaft übernimmt keine Verantwortung für Anschlussverbindungen. Die Fluggesellschaft ist<br />

nicht verantwortlich für Fehler o<strong>de</strong>r Auslassungen in <strong>de</strong>n Flugplänen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Zusicherungen von Zeitplänen. Kein<br />

Mitarbeiter, Vertreter o<strong>de</strong>r Bevollmächtigter <strong>de</strong>r Fluggesellschaft ist berechtigt, die Daten o<strong>de</strong>r Zeiten für Abflug o<strong>de</strong>r<br />

Ankunft o<strong>de</strong>r für die Durchführung eines Fluges <strong>de</strong>r Fluggesellschaft verbindlich zuzusichern.<br />

4.6.2 Stornierungen<br />

4.6.2.1 Die Fluggesellschaft kann ohne vorherige Mitteilung je<strong>de</strong>n Flug o<strong>de</strong>r das weitere Recht auf Beför<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r die<br />

Reservierung von Plätzen stornieren, been<strong>de</strong>n, umbuchen, verschieben o<strong>de</strong>r verzögern und entschei<strong>de</strong>n, ob ein Start<br />

o<strong>de</strong>r eine Landung stattfin<strong>de</strong>n soll, und zwar ohne jegliche Haftungsübernahme, mit Ausnahme von Erstattungen<br />

gemäß Ziffer 5.2 (unfreiwillige Erstattung <strong>de</strong>s Flugpreises und <strong>de</strong>r Gepäckgebühr für einen ungenutzten Teil <strong>de</strong>s<br />

Flugscheins, wenn dies ratsam erscheint:<br />

a) aufgrund von Umstän<strong>de</strong>n außerhalb ihres Einflusses (einschließlich unter an<strong>de</strong>rem Witterungsbedingungen,<br />

Naturkatastrophen, höhere Gewalt, Streik, Aufstand, zivile Unruhe, Embargos, Krieg, feindselige Handlungen, Tumulte<br />

o<strong>de</strong>r nicht beigelegte internationale Krisen), die tatsächlich stattfin<strong>de</strong>n, angedroht o<strong>de</strong>r berichtet wer<strong>de</strong>n, o<strong>de</strong>r wegen<br />

Verzögerungen, For<strong>de</strong>rungen, Bedingungen, Umstän<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r Notwendigkeiten, die direkt o<strong>de</strong>r indirekt auf solchen<br />

Umstän<strong>de</strong>n beruhen, o<strong>de</strong>r<br />

b) aufgrund von Umstän<strong>de</strong>n, die nicht vorhergesehen, erwartet o<strong>de</strong>r vorausgesagt wer<strong>de</strong>n konnten, o<strong>de</strong>r<br />

c) aufgrund einer Bestimmung, Anfor<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Anordnung einer Regierung d) wegen Arbeitskräftemangel, Problemen<br />

im Zusammenhang mit Treibstoff o<strong>de</strong>r Betriebseinrichtungen, mit Personal, Luftfahrtunternehmen o<strong>de</strong>r aus an<strong>de</strong>ren<br />

Grün<strong>de</strong>n.<br />

4.6.2.2. Die Fluggesellschaft entzieht das Recht auf Beför<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Weiterbeför<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Fluggastes und seines<br />

Gepäcks, wenn dieser nach Auffor<strong>de</strong>rung durch die Fluggesellschaft nicht bereit ist, <strong>de</strong>n Flugpreis o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n davon<br />

gefor<strong>de</strong>rten Teil zu zahlen bzw. eine Gebühr zu entrichten, die von ihm für sein Gepäck verlangt wird, und dies ohne<br />

jegliche Haftungsübernahme, mit Ausnahme <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Erstattung <strong>de</strong>s ungenutzten Anteils <strong>de</strong>s ggf. bereits<br />

bezahlten Flugpreises und <strong>de</strong>r ggf. entrichteten Gepäckgebühr(en).<br />

4.6.3 Flugumleitung<br />

4.6.3.1 Vom Fluggast erbetene Än<strong>de</strong>rungen<br />

Auf Wunsch <strong>de</strong>s Fluggastes än<strong>de</strong>rt die Fluggesellschaft die Strecke (außer <strong>de</strong>m Abflughafen) bezüglich<br />

Luftfahrtunternehmen, Beför<strong>de</strong>rungsklasse(n), Zielort, Flugpreis o<strong>de</strong>r Gültigkeit gemäß Angabe auf einem nicht<br />

benutzten Flugschein, einem Flugcoupon (Flugcoupons) o<strong>de</strong>r einer Miscellaneous Charge Or<strong>de</strong>r, und zwar unter <strong>de</strong>n<br />

folgen<strong>de</strong>n Voraussetzungen:<br />

4.6.3.1.1 Die Fluggesellschaft hat <strong>de</strong>n Originalflugschein ausgestellt, o<strong>de</strong>r<br />

4.6.3.1.2 die Fluggesellschaft ist das Luftfahrtunternehmen, das im Feld "Via Carrier" angegeben ist, o<strong>de</strong>r es ist im Feld<br />

"Via Carrier" <strong>de</strong>s nicht genutzten Flugcoupons o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Miscellaneous Charge Or<strong>de</strong>r kein Luftfahrtunternehmen für die<br />

erste Beför<strong>de</strong>rung vom ersten Ort auf <strong>de</strong>r Strecke angegeben, von <strong>de</strong>m ab <strong>de</strong>r Fluggast die Än<strong>de</strong>rung wünscht. Sollte<br />

jedoch das Luftfahrtunternehmen, das <strong>de</strong>n Flugschein ausgestellt hat, auch als Luftfahrtunternehmen für <strong>de</strong>n/die


nachfolgen<strong>de</strong>n Streckenabschnitt(e) angegeben sein, und unterhält es ein Büro o<strong>de</strong>r hat einen Vertreter, <strong>de</strong>r berechtigt<br />

ist, Übertragungsvermerke an <strong>de</strong>m Ort <strong>de</strong>r Strecke vorzunehmen, an <strong>de</strong>m die Än<strong>de</strong>rung beginnen soll o<strong>de</strong>r wo <strong>de</strong>r<br />

Fluggast die Än<strong>de</strong>rung beantragt, so holt das neu ausstellen<strong>de</strong> Luftfahrtunternehmen <strong>de</strong>n Übertragungsvermerk bei<br />

diesem ausstellen<strong>de</strong>n Luftfahrtunternehmen ein; o<strong>de</strong>r<br />

4.6.3.1.3 dieses Luftfahrtunternehmen hat schriftlich o<strong>de</strong>r telegrafisch von <strong>de</strong>m gemäß vorstehen<strong>de</strong>n Ziffern 4.6.3.1.1<br />

o<strong>de</strong>r 4.6.3.1.2 berechtigten Luftfahrtunternehmen die Befugnis erhalten, die Än<strong>de</strong>rung durchzuführen.<br />

4.6.3.2 Führt die Umbuchung zu einer Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Beför<strong>de</strong>rungsentgeltes, wer<strong>de</strong>n das neue Beför<strong>de</strong>rungsentgelt und<br />

die Gebühren wie folgt festgelegt:<br />

4.6.3.2.1 Das neue Beför<strong>de</strong>rungsentgelt wird auf <strong>de</strong>r Basis berechnet, die anwendbar gewesen wäre, hätte <strong>de</strong>r Fluggast<br />

die Beför<strong>de</strong>rung für die jetzt umgebuchte Reiseroute (einschließlich <strong>de</strong>r Orte, für die die Reise schon erfolgt ist) bereits<br />

vor <strong>de</strong>r Abreise ab <strong>de</strong>m Abflughafen gebucht.<br />

4.6.3.2.2 Ein zusätzlicher Flug zum ursprünglichen Beför<strong>de</strong>rungsentgelt und <strong>de</strong>n zugehörigen Gebühren ist nicht<br />

zulässig sein, wenn nicht eine entsprechen<strong>de</strong> Anfrage vor <strong>de</strong>r Ankunft am Zielort gemäß Originalflugschein o<strong>de</strong>r<br />

Miscellaneous Charge Or<strong>de</strong>r beantragt wur<strong>de</strong>. Nach Beginn <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung gilt Folgen<strong>de</strong>s:<br />

a) ein Einwegflugschein kann nicht in ein Rundflug-, Circle- o<strong>de</strong>r Gabelticket zum jeweiligen Sparpreis für eine bereits<br />

geflogene Distanz umgewan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n. Ein Sparpreis gilt nur für <strong>de</strong>n umgebuchten Teil <strong>de</strong>r Reise und erst ab <strong>de</strong>m Ort<br />

<strong>de</strong>r Umbuchung und nicht für irgen<strong>de</strong>inen Teil <strong>de</strong>s bereits abgeschlossenen Fluges;<br />

b) ein Rundflug-, Circle- o<strong>de</strong>r vergünstigtes Gabelticket Ticket kann in je<strong>de</strong> an<strong>de</strong>re dieser Kategorien umgewan<strong>de</strong>lt<br />

wer<strong>de</strong>n, vorausgesetzt, dies wur<strong>de</strong> bereits vor Ankunft am Zielort gemäß Originalticket o<strong>de</strong>r Miscellaneous Charge<br />

Or<strong>de</strong>r beantragt.<br />

4.6.3.3 Alle Unterschie<strong>de</strong> zwischen <strong>de</strong>m Flugpreis und unter vorstehen<strong>de</strong>r Ziffer 4.6.3.2 anwendbaren Gebühren sowie<br />

<strong>de</strong>m Flugpreis und <strong>de</strong>n Gebühren, die vom Fluggast bezahlt wur<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n vom Fluggast durch das<br />

Luftfahrtunternehmen eingezogen, das die Umbuchung vornimmt (dieses Luftfahrtunternehmen wird <strong>de</strong>m Fluggast auch<br />

je<strong>de</strong>n ihm zustehen<strong>de</strong>n Betrag erstatten).<br />

4.6.3.4.1 Das Ablaufdatum eines neuen für die Umbuchung ausgestellten Flugscheins ist begrenzt auf das Ablaufdatum,<br />

das gegolten hätte, wäre das neue Ticket am Verkaufsdatum <strong>de</strong>s Originaltickets o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Miscellaneous Charge Or<strong>de</strong>r<br />

ausgestellt wor<strong>de</strong>n.<br />

4.6.3.4.2 Zeitgrenzen bei Stornierung und Gebühren für zu späte Stornierung (Ziffer 2.3) gelten bei vom Fluggast<br />

erbetenen Umbuchungen.<br />

4.6.3.5 Unfreiwillige Umbuchung Storniert die Fluggesellschaft einen Flug, erfüllt sie nicht <strong>de</strong>n Flugplan, stellt sie eine<br />

an<strong>de</strong>re Art von Gerät einer an<strong>de</strong>ren Serviceklasse zur Verfügung o<strong>de</strong>r ist sie nicht imstan<strong>de</strong>, vorher bestätigten Platz zu<br />

bieten o<strong>de</strong>r wird <strong>de</strong>r Fluggast gemäß Ziffer 4.1.5.3.1. vom Flug ausgeschlossen o<strong>de</strong>r entfernt, dann wird die<br />

Fluggesellschaft: 4.6.3.5.1 <strong>de</strong>n Fluggast in einem an<strong>de</strong>ren ihrer Flugzeuge unterbringen, in <strong>de</strong>m dieser Platz verfügbar<br />

ist; o<strong>de</strong>r<br />

4.6.3.5.2 <strong>de</strong>n ungenutzten Teil <strong>de</strong>s Flugscheins für die Umbuchung auf ein an<strong>de</strong>res Luftfahrtunternehmen o<strong>de</strong>r einen<br />

an<strong>de</strong>ren Beför<strong>de</strong>rungsservice übertragen o<strong>de</strong>r<br />

4.6.3.5.3 <strong>de</strong>n Fluggast auf <strong>de</strong>n Zielort umbuchen, <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>m Ticket o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m gelten<strong>de</strong>n Teil davon angegeben ist, und<br />

zwar über die eigenen Dienste o<strong>de</strong>r mit einem an<strong>de</strong>ren Beför<strong>de</strong>rungsmittel, und sollten Beför<strong>de</strong>rungsentgelt, Gebühren<br />

für Übergepäck und an<strong>de</strong>re anwendbaren Servicegebühren höher sein als <strong>de</strong>r Erstattungswert <strong>de</strong>s Flugscheins o<strong>de</strong>r<br />

gültiger Teile davon, wie in Ziffer 5 (Erstattung) <strong>de</strong>finiert, verlangt die Fluggesellschaft keine zusätzliche Zahlung vom<br />

Fluggast, wird aber die eventuelle Differenz zwischen Beför<strong>de</strong>rungsentgelt und Gebühren erstatten, wenn diese bei<br />

Umbuchung geringer sind; o<strong>de</strong>r<br />

4.6.3.5.4 eine unfreiwillige Erstattung gemäß Ziffer 5.2 vornehmen.<br />

4.6.3.6 Verpasste Anschlüsse<br />

Verpasst ein Fluggast einen Weiterflug, für <strong>de</strong>n eine Reservierung vorliegt, da die Fluggesellschaft ihren Flug nicht<br />

planmäßig durchgeführt o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Flugplan für diesen Flug geän<strong>de</strong>rt hat, wird das ausführen<strong>de</strong> Luftfahrtunternehmen für<br />

die Beför<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Fluggastes sorgen o<strong>de</strong>r eine unfreiwillige Erstattung gemäß Ziffer 5.2 vornehmen.<br />

4.6.3.7 Freigepäck<br />

Ein unfreiwillig umgebuchter Fluggast ist berechtigt, das für <strong>de</strong>n ursprünglich bezahlten Servicetyp gelten<strong>de</strong> Freigepäck<br />

mit sich zu führen. Diese Bestimmung gilt auch dann, wenn <strong>de</strong>r Fluggast von einem Flug Erster Klasse auf einen Flug in<br />

<strong>de</strong>r Economy-/Touristen-/zweiten/Thriftklasse umgebucht wur<strong>de</strong>, und es steht ihm eine entsprechen<strong>de</strong> Erstattung zu.<br />

5. Erstattungen


5.1. <strong>Allgemeine</strong>s<br />

5.1.1 Im Falle einer Erstattung, sei es wegen Versäumnis <strong>de</strong>r Bereitstellung <strong>de</strong>s Platzes laut Flugschein seitens <strong>de</strong>s<br />

Luftfahrtunternehmens o<strong>de</strong>r sei es wegen einer freiwilligen Planungsän<strong>de</strong>rung durch <strong>de</strong>n Fluggast, sind die<br />

Bedingungen und <strong>de</strong>r Erstattungsbetrag durch Ziffer 5 geregelt.<br />

5.1.2 Außer im Falle von an<strong>de</strong>rweitigen Bestimmungen in Ziffer 5, erfolgt die Erstattung seitens <strong>de</strong>s<br />

Luftfahrtunternehmens für einen ungenutzten Flugschein o<strong>de</strong>r einen Teil <strong>de</strong>s Flugscheins o<strong>de</strong>r eine Miscellaneous<br />

Charge Or<strong>de</strong>r (MCO) an die Person, die auf <strong>de</strong>m Flugschein o<strong>de</strong>r MCO als Fluggast bezeichnet ist, insofern zum<br />

Zeitpunkt <strong>de</strong>s Erwerbs <strong>de</strong>r Käufer nicht auf <strong>de</strong>m Flugschein o<strong>de</strong>r MCO eine an<strong>de</strong>re Person bestimmt, an die die<br />

Erstattung erfolgen soll. In diesem Fall erfolgt die Erstattung an auf diese Weise bestimmte Personen, und nur bei<br />

Übergabe <strong>de</strong>s Fluggastcoupons und aller ungenutzten Flugcoupons <strong>de</strong>s Flugscheins <strong>de</strong>r MCO. Eine Erstattung, die<br />

gemäß dieser Vorgehensweise an eine Person erfolgt, die diesen als die benannte o<strong>de</strong>r bestimmte Person auf <strong>de</strong>m<br />

Flugschein o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r MCO vertritt, stellt eine gültige Erstattung dar, und das Luftfahrtunternehmen trägt keine Haftung<br />

gegenüber <strong>de</strong>m wahren Fluggast hinsichtlich einer an<strong>de</strong>ren Erstattung.<br />

5.1.2.1 Ausnahme 1:<br />

Gemäß nachfolgen<strong>de</strong>r Ziffer 5.3 erfolgt die Erstattung von Flugscheinen, die auf eine Kreditkarte ausgestellt wur<strong>de</strong>n, nur<br />

an das Kreditkartenkonto <strong>de</strong>r Person, für die diese Kreditkarte ausgestellt wur<strong>de</strong>.<br />

5.1.2.2 Ausnahme 2:<br />

Die Erstattung eines Flugscheins, <strong>de</strong>r gemäß einem Prepared Ticket Advice (PTA) ausgestellt wur<strong>de</strong>, erfolgt an die<br />

Person, die das Luftfahrtunternehmen für <strong>de</strong>n Flugschein bezahlt hat.<br />

5.1.3 Das Luftfahrtunternehmen lehnt die Erstattung eines Flugscheins ab, <strong>de</strong>r Regierungsbeamten eines Lan<strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>m Luftfahrtunternehmen übergeben wur<strong>de</strong>, um <strong>de</strong>n Abreiseplan aus einem Land zu vermei<strong>de</strong>n, sofern <strong>de</strong>r Fluggast<br />

nicht zur Befriedigung <strong>de</strong>s Luftfahrtunternehmens begrün<strong>de</strong>t, dass es ihm genehmigt ist, im Land zu verbleiben o<strong>de</strong>r<br />

dass er das Land mit einem an<strong>de</strong>ren Luftfahrtunternehmen o<strong>de</strong>r einem an<strong>de</strong>ren Transportmittel verlassen wird.<br />

5.1.4 Alle Erstattungen unterliegen staatlichen Gesetzen, Regeln, Bestimmungen o<strong>de</strong>r Vorschriften <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s, wo <strong>de</strong>r<br />

Flugschein ursprünglich erworben wur<strong>de</strong>, und <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s, wo die Erstattung stattfin<strong>de</strong>t. Erstattung erfolgt gemäß<br />

folgen<strong>de</strong>n Bestimmungen:<br />

5.1.4.1 Freiwillige Erstattungen von Flugscheinen, MCO o<strong>de</strong>r von nicht in USD erworbenen Einzahlungsbelegen sind in<br />

für diesen Zweck verwen<strong>de</strong>ten Währungen zu erfolgen, und in <strong>de</strong>m Land, wo <strong>de</strong>r Kauf stattfand. Wenn jedoch die<br />

staatlichen Gesetze, Regeln, Bestimmungen o<strong>de</strong>r Vorschriften <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s, wo <strong>de</strong>r Flugschein ursprünglich erworben<br />

wur<strong>de</strong>, Erstattungen außerhalb dieses Lan<strong>de</strong>s erlauben, kann die Erstattung außerhalb <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s erfolgen.<br />

5.1.4.2 Freiwillige Erstattung von Flugscheinen, MCO o<strong>de</strong>r Einzahlungsbelegen, die in USD erworben wur<strong>de</strong>n, können<br />

in USD o<strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>swährung in jeglichem Land erfolgen, vorausgesetzt, dass solch eine Erstattung nicht durch einen<br />

Erstattungsort gemäß örtlichen Umtauschbestimmungen untersagt ist.<br />

5.1.5 Das Luftfahrtunternehmen nimmt alle o<strong>de</strong>r individuelle Erstattungen durch <strong>de</strong>ren allgemeine Buchhaltungsbüros<br />

o<strong>de</strong>r regionale Verkaufs- o<strong>de</strong>r Buchhaltungsbüros vor und verlangt vorherige schriftliche Anträge auf Erstattung, die von<br />

<strong>de</strong>n Fluggästen auf speziellen von <strong>de</strong>m Luftfahrtunternehmen vorgelegten Formularen erstellt wer<strong>de</strong>n muss.<br />

5.2 Unfreiwillige Erstattungen<br />

5.2.1 Siehe auch Ziffern 4.6.2, 4.6.3.5 - 4.6.3.5.3 , 4.6.3.6 (Versäumnis, <strong>de</strong>n Service zu betreiben,<br />

Flugumleitung/Rerouting) und Ziffer 6 (Entschädigung für verweigerten Einstieg) zum Zweck dieses Abschnitts.<br />

In diesem Abschnitt be<strong>de</strong>utet "Unfreiwillige Erstattung" jegliche Erstattung an einen Fluggast, <strong>de</strong>r das Transportmittel<br />

laut Flugschein nicht benutzen kann, aufgrund von Flugstreichung, Unfähigkeit <strong>de</strong>s Luftfahrtunternehmens, einen früher<br />

bestätigten Platz bereitzustellen, Ersatz einer an<strong>de</strong>ren Art von Gerät o<strong>de</strong>r einer an<strong>de</strong>ren Serviceklasse durch das<br />

Luftfahrtunternehmen, verpasste Anbindungen, Verschiebung o<strong>de</strong>r Verspätung <strong>de</strong>s Flugs, Auslassen eines geplanten<br />

Stopps o<strong>de</strong>r Entfernen o<strong>de</strong>r Weigerung, unter <strong>de</strong>n Bedingungen zu beför<strong>de</strong>rn, die in Ziffer 4.1.5.3.1 (ärztliche<br />

Unbe<strong>de</strong>nklichkeitsbescheinigung/Weigerung, zu beför<strong>de</strong>rn) dargelegt sind. Unfreiwillige Erstattungen wer<strong>de</strong>n wie folgt<br />

berechnet:<br />

5.2.1.1 Wenn kein Teil <strong>de</strong>r Reise angetreten wur<strong>de</strong>, ist <strong>de</strong>r Erstattungsbetrag gleich <strong>de</strong>m bezahlten<br />

Beför<strong>de</strong>rungsentgelt.<br />

5.2.1.2 Wenn ein Teil <strong>de</strong>r Reise angetreten wur<strong>de</strong>, ist <strong>de</strong>r Erstattungsbetrag wie folgt:<br />

5.2.1.2.1 Entwe<strong>de</strong>r ein Betrag gleich <strong>de</strong>m Einwegflugpreis minus ggf. <strong>de</strong>s gleichen Nachlasses, <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Berechnung<br />

<strong>de</strong>s ursprünglichen Einwegflugpreises (o<strong>de</strong>r bei Rund- o<strong>de</strong>r Zirkelreiseflugscheinen, die Hälfte <strong>de</strong>s Rundflugpreises)<br />

und zutreffen<strong>de</strong> Gebühren für <strong>de</strong>n unbenutzten Flugschein ab Endpunkt bis zum Bestimmungsort o<strong>de</strong>r bis zu <strong>de</strong>r im<br />

Flugschein genannten Zwischenstation o<strong>de</strong>r bis zum Punkt, wo die Beför<strong>de</strong>rung wie<strong>de</strong>r aufgenommen wird, via:


a) die Reiseroute wie auf <strong>de</strong>m Flugschein angegeben, wenn <strong>de</strong>r Endpunkt auf dieser Reiseroute war, o<strong>de</strong>r<br />

b) die Reiseroute jegliches Luftfahrtunternehmens, das zwischen solchen Punkten tätig ist, wenn <strong>de</strong>r Endpunkt nicht auf<br />

<strong>de</strong>r im Flugschein angegebenen Reiseroute war; in diesem Fall ist die Erstattungsgrundlage <strong>de</strong>r zutreffen<strong>de</strong> niedrigste<br />

Flugpreis zwischen solchen Punkten, o<strong>de</strong>r<br />

c) <strong>de</strong>r Unterschied zwischen <strong>de</strong>m bezahlten Flugpreis und <strong>de</strong>m Preis für die benutzte Beför<strong>de</strong>rung, je nach<strong>de</strong>m, welcher<br />

höher ist.<br />

Ausnahme: Wenn <strong>de</strong>r Fluggast, <strong>de</strong>r einen Flugschein für die Beför<strong>de</strong>rung in einer höheren Serviceklasse zwischen <strong>de</strong>m<br />

Herkunftsort und <strong>de</strong>m Bestimmungsort hat, von <strong>de</strong>m Luftfahrtunternehmen aufgefor<strong>de</strong>rt wird, eine niedrigere<br />

Serviceklasse für jeglichen Teil <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung zu benutzen, ist <strong>de</strong>r Erstattungsbetrag wie folgt:<br />

(i) für Einwegflugscheine: Der Unterschied zwischen <strong>de</strong>m Flugpreis für die höhere Serviceklasse und <strong>de</strong>m Flugpreis für<br />

die niedrigere Serviceklasse zwischen <strong>de</strong>n Punkten, wo die niedrigere Serviceklasse genutzt wird;<br />

(ii) für Rundreisen, Zirkelreisen o<strong>de</strong>r offene Flugscheine: Der Unterschied zwischen 50 % <strong>de</strong>s Rundreisepreises für die<br />

höhere Serviceklasse und 50 % <strong>de</strong>s Rundreisepreises für die niedrigere Serviceklasse zwischen <strong>de</strong>n Punkten, wo die<br />

niedrigere Serviceklasse genutzt wird.<br />

(iii) Zu dieser Ausnahme wer<strong>de</strong>n Flugpreise in <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n absteigen<strong>de</strong>n Reihenfolge <strong>de</strong>r Serviceklassen<br />

veröffentlicht:<br />

Erste Klasse-Flugpreise gültig im Jet-Flugzeug,<br />

Erste Klasse-Flugpreise gültig im Propeller- Flugzeug,<br />

Eine Klasse Standardservice-Flugpreise,<br />

Economy-Klasse-, Touristenklasse- o<strong>de</strong>r <strong>Co</strong>ach-Klasse-Preise gültig im Jet-Flugzeug,<br />

Economy-Klasse-, Touristenklasse- o<strong>de</strong>r <strong>Co</strong>ach-Klasse-Preise gültig im Propeller-Flugzeug.<br />

5.3 Freiwillige Erstattungen<br />

5.3.1 Definition<br />

In diesem Abschnitt be<strong>de</strong>utet die Bezeichnung "Freiwillige Erstattung" jegliche Erstattung eines Flugscheins o<strong>de</strong>r eines<br />

Teils <strong>de</strong>s selben, die keine unfreiwillige Erstattung gemäß Ziffer 5.2 ist.<br />

5.3.2 Berechnung<br />

5.3.2 Freiwillige Erstattungen sind wie folgt zu berechnen:<br />

5.3.2.1 Wenn kein Teil <strong>de</strong>s Flugscheins benutzt wur<strong>de</strong>, erfolgt die Erstattung zum vollen Betrag <strong>de</strong>s bezahlten<br />

Flugpreises, minus einer gültigen Servicegebühr und Kommunikationskosten, (siehe Abschnitte 2 und 3 Flugscheine,<br />

Gültigkeit und Verlust und Reservierung), o<strong>de</strong>r<br />

5.3.2.2 Wenn ein Teil <strong>de</strong>s Flugscheins genutzt wur<strong>de</strong>, erfolgt die Erstattung zum Betrag gleich <strong>de</strong>m ggf. bestehen<strong>de</strong>n<br />

Unterschied zwischen <strong>de</strong>m bezahlten Flugpreis und <strong>de</strong>m gültigen Flugpreis zwischen <strong>de</strong>n Punkten, wo <strong>de</strong>r Flugschein<br />

verwen<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>, minus <strong>de</strong>r zutreffen<strong>de</strong>n Servicegebühr und <strong>de</strong>n Kommunikationskosten (siehe Abschnitte 2 und 3<br />

Flugscheine, Gültigkeit und Verlust und Reservierung).<br />

5.3.2.3 Wenn die Erstattung eines Teils eines Flugscheins in <strong>de</strong>r Verwendung eines solchen Flugscheins zwischen<br />

jeglichen Punkten, wo die Beför<strong>de</strong>rung durch Luftverkehr verboten ist, nach sich zöge, wird die Erstattung<br />

gegebenenfalls so bestimmt, als ob solch ein Flugschein zu einem Punkt verwen<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n wäre, jenseits <strong>de</strong>ssen nicht<br />

die Betreiberrechte o<strong>de</strong>r Privilegien <strong>de</strong>s Luftfahrtunternehmens verletzt wer<strong>de</strong>n wür<strong>de</strong>n. Dem Fluggast wird <strong>de</strong>r<br />

Unterschied zwischen <strong>de</strong>m bezahlten Flugpreis vom Herkunftspunkt zu einem weiteren Punkt und <strong>de</strong>m Gesamtpreis<br />

bezahlt, minus zutreffen<strong>de</strong>r Gebühren.<br />

5.3.2.4 Jegliche Strafgebühren für freiwillige Streichung sind nicht anzuwen<strong>de</strong>n, und <strong>de</strong>r bezahlte Gesamtbetrag ist zu<br />

erstatten, wenn solch eine Streichung nach einer Erhöhung durchgeführt wird und <strong>de</strong>r Flugpreis zwischen <strong>de</strong>m<br />

Zeitpunkt <strong>de</strong>r anfänglichen Zahlung und <strong>de</strong>m Reisedatum gültig wird.<br />

5.3.3 Verlust <strong>de</strong>s Flugscheins<br />

Die folgen<strong>de</strong>n Bestimmungen sind maßgebend für die Erstattung eines verlorenen Flugscheins o<strong>de</strong>r eines unbenutzten<br />

Teils <strong>de</strong>sselben:<br />

5.3.3.1 Wenn ein verlorener Flugschein o<strong>de</strong>r ein Teil davon nicht gefun<strong>de</strong>n wird, erfolgt die Erstattung wie festgesetzt<br />

bei Empfang einer Verlustbestätigung, welche zufrie<strong>de</strong>nstellend für das Luftfahrtunternehmen sein muss, und nach<br />

Erhalt eines schriftlichen Erstattungsantrags durch <strong>de</strong>n Fluggast. Erstattung erfolgt nur, wenn <strong>de</strong>r verlorene Flugschein<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Teil davon nicht für die Beför<strong>de</strong>rung eingelöst wur<strong>de</strong>, o<strong>de</strong>r erstattet wur<strong>de</strong>, bei Übergabe durch jegliche Person<br />

vor <strong>de</strong>m Zeitpunkt, zu <strong>de</strong>m die Erstattung erfolgt, und im Weiteren vorausgesetzt, dass <strong>de</strong>r Fluggast einverstan<strong>de</strong>n ist,<br />

das Luftfahrtunternehmen freizustellen und schadlos zu halten gegenüber Verlusten, Schä<strong>de</strong>n, Ansprüchen o<strong>de</strong>r<br />

Kosten, u. a. für angemessene Anwaltsgebühren, welche <strong>de</strong>m Luftfahrtunternehmen möglicherweise aufgrund <strong>de</strong>r


Durchführung <strong>de</strong>r Erstattung und/o<strong>de</strong>r aufgrund <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Vorlage dieses Flugscheins (dieser Flugscheine) zur<br />

Beför<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r zur Erstattung von jeglicher an<strong>de</strong>ren Verwendung entstehen.<br />

Ausnahme:<br />

Das Luftfahrtunternehmen erstattet keine verlorenen Flugscheine später als sechs Monate nach <strong>de</strong>m Verfallsdatum <strong>de</strong>s<br />

verlorenen Flugscheins.<br />

5.3.3.2 Die obigen Bestimmungen sind auch auf verlorene MCO, Einzahlungsbelege und Übergepäckscheine<br />

anzuwen<strong>de</strong>n.<br />

5.3.3.3 (Gültig nur für Dokumente, die ursprünglich in <strong>de</strong>n USA ausgestellt wur<strong>de</strong>n) Eine Servicegebühr wie unten<br />

angegeben wird je Fluggast/Dokument zur Bearbeitung eines solchen Antrags zur Erstattung o<strong>de</strong>r Ersatz eines<br />

verlorenen Flugscheins angerechnet; ausgewiesen in USD (o<strong>de</strong>r in entsprechen<strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>swährung): Verlorene<br />

Flugscheine 50 USD.<br />

6. Entschädigung bei Nichtbeför<strong>de</strong>rung (gültig nur bei Flügen o<strong>de</strong>r Teilen von Flügen aus USA / Kanada)<br />

6.1 Definitionen<br />

Vorbehaltlich an<strong>de</strong>rweitiger Bestimmungen gilt für diese Regel Folgen<strong>de</strong>s:<br />

Flughafen be<strong>de</strong>utet <strong>de</strong>r Flughafen, wo <strong>de</strong>r Direkt- o<strong>de</strong>r Anschlussflug, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Fluggast einen bestätigten<br />

reservierten Platz hat, planmäßig ankommen wird o<strong>de</strong>r ein an<strong>de</strong>rer Flughafen, <strong>de</strong>r dieselbe Großstadt bedient, sofern<br />

<strong>de</strong>r Fluggast die Beför<strong>de</strong>rung zu <strong>de</strong>m an<strong>de</strong>ren Flughafen annimmt (d. h. benutzt).<br />

Alternative Beför<strong>de</strong>rung ist Flugbeför<strong>de</strong>rung (durch ein Luftfahrtunternehmen, das von <strong>de</strong>m U.S. Department of<br />

Transportation / Canadian Transportation Agency zugelassen ist) o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re vom Fluggast genutzte Beför<strong>de</strong>rung, die<br />

zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r erfolgten Planung an <strong>de</strong>r nächsten geplanten Zwischenlandung (4 Stun<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r länger) <strong>de</strong>s<br />

Fluggastes ankommen soll o<strong>de</strong>r, falls keine Zwischenlandung besteht, am Flughafen <strong>de</strong>s endgültigen Bestimmungsorts<br />

nicht später als 4 Stun<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>r ursprünglich geplanten Ankunftszeit <strong>de</strong>s Fluggastes.<br />

Vergleichbare Beför<strong>de</strong>rung be<strong>de</strong>utet Luftbeför<strong>de</strong>rung, die <strong>de</strong>m Fluggast ohne zusätzliche Kosten von einem<br />

Luftfahrtunternehmen wie oben <strong>de</strong>finiert zur Verfügung gestellt wird.<br />

Bestätigter reservierter Platz be<strong>de</strong>utet Platz an einem bestimmten Datum und in einem bestimmten Flug und mit einer<br />

bestimmten Serviceklasse eines Luftfahrtunternehmens, <strong>de</strong>r von einem Fluggast angefor<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>, und <strong>de</strong>n das<br />

Luftfahrtunternehmen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssen Agentur bestätigt hat, durch eine angemessene Notierung auf <strong>de</strong>m Flugschein, o<strong>de</strong>r<br />

in einer an<strong>de</strong>ren von <strong>de</strong>m Luftfahrtunternehmen hierfür vorgenommenen Weise als Reservierung für <strong>de</strong>n<br />

Beför<strong>de</strong>rungsplatz <strong>de</strong>s Fluggastes.<br />

Zwischenlandung be<strong>de</strong>utet eine absichtliche Unterbrechung einer Reise durch <strong>de</strong>n Fluggast, geplant für über vier<br />

Stun<strong>de</strong>n, an einem Punkt zwischen <strong>de</strong>m Abflugort und <strong>de</strong>m endgültigen Bestimmungsort.<br />

Die Summe <strong>de</strong>r Werte <strong>de</strong>r verbleiben<strong>de</strong>n Fluggutscheine be<strong>de</strong>utet die Summe <strong>de</strong>r gültigen Einwegflugpreise<br />

einschließlich jeglicher Zuschläge und Flugtransportgebühren, minus jegliche gültige Nachlässe.<br />

Freiwilliger be<strong>de</strong>utet eine Person, die <strong>de</strong>r Nachfrage <strong>de</strong>s Luftfahrtunternehmens nach Freiwilligen nachkommt, und <strong>de</strong>r<br />

bereitwillig das Entschädigungsangebot <strong>de</strong>s Luftfahrtunternehmens über jeglichen Betrag annimmt, im Tausch für die<br />

Aufgabe seines bestätigten Platzes. Jeglicher an<strong>de</strong>re Fluggast, <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Einstieg verweigert wur<strong>de</strong>, wird im Hinblick auf<br />

diese Regel als Fluggast betrachtet, <strong>de</strong>m unfreiwillig <strong>de</strong>r Einstieg verweigert wur<strong>de</strong>, selbst wenn er Entschädigung für<br />

verweigerten Einstieg annimmt.<br />

6.2 Ersuchen um Freiwillige<br />

6.2.1 Die Fluggesellschaft ersucht Fluggäste, die dazu bereit sind, im Austausch gegen eine Entschädigung, <strong>de</strong>ren<br />

Höhe die Fluggesellschaft bestimmt, freiwillig auf ihren bestätigten reservierten Platz zu verzichten. Wenn ein Fluggast<br />

gebeten wird, bereitwillig zu verzichten, wird ihm die Fluggesellschaft später <strong>de</strong>n Einstieg nicht gegen seinen Willen<br />

verweigern, es sei <strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>r Fluggast wur<strong>de</strong> zu <strong>de</strong>m Zeitpunkt, als er gebeten wur<strong>de</strong>, bereitwillig zu verzichten, auf die<br />

Möglichkeit einer Verweigerung <strong>de</strong>s Einstiegs gegen seinen Willen hingewiesen und von <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r Entschädigung,<br />

die ihm in diesem Fall zustün<strong>de</strong>, unterrichtet.<br />

6.2.2 Das Ersuchen um Freiwillige und die Auswahl <strong>de</strong>r Personen, <strong>de</strong>nen ein Platz verweigert wird, liegt in <strong>de</strong>r<br />

Ausführung völlig im Ermessen <strong>de</strong>r Fluggesellschaft.<br />

6.2.3 Im Austausch für <strong>de</strong>n bereitwilligen Verzicht auf einen bestätigten Platz kann die Fluggesellschaft nach ihrer Wahl<br />

<strong>de</strong>n Fluggast mit einem Guthaben, das für <strong>de</strong>n Erwerb eines Transports mit <strong>de</strong>r Fluggesellschaft verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n<br />

kann, anstelle einer Gel<strong>de</strong>ntschädigung entschädigen. Ein Miscellaneous Charges Or<strong>de</strong>r/Flugschein für <strong>de</strong>n<br />

kostenlosen Transport wird nur im Namen <strong>de</strong>s Fluggastes ausgestellt, <strong>de</strong>r bereitwillig verzichtet hat, und dieses Ticket<br />

ist nur 365 Tage ab <strong>de</strong>m Ausstelldatum gültig. Das Miscellaneous Charges Or<strong>de</strong>r/<strong>de</strong>r Flugschein ist nicht übertragbar,


hat keinen Erstattungswert und kann nur von <strong>de</strong>r Fluggesellschaft freiwillig umgebucht und neu ausgestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

6.3 Einstiegspriorität<br />

6.3.1 Falls ein Flug überbucht ist (mehr Fluggäste haben bestätigte Reservierungen als Plätze vorhan<strong>de</strong>n sind), kann<br />

nieman<strong>de</strong>m gegen seinen Willen <strong>de</strong>r Einstieg verweigert wer<strong>de</strong>n, bevor die Angestellten <strong>de</strong>r Fluggesellschaft nicht nach<br />

Freiwilligen gefragt haben, die ihre Reservierung im Austausch gegen eine von <strong>de</strong>r Fluggesellschaft festgelegte<br />

Bezahlung bereitwillig aufgeben.<br />

6.3.2 Wenn es nicht genügend Freiwillige gibt, kann an<strong>de</strong>ren Fluggästen im Einklang mit <strong>de</strong>r Einstiegspriorität <strong>de</strong>s<br />

spezifischen Luftfahrtunternehmens <strong>de</strong>r Einstieg gegen ihren Willen verwehrt wer<strong>de</strong>n. Die Einstiegsprioritäten wer<strong>de</strong>n<br />

nachstehend aufgeführt.<br />

6.3.3 Die nachstehen<strong>de</strong>n Einstiegsprioritäten wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Mitteilung aufgeführt, die Fluggäste erhalten, welchen <strong>de</strong>r<br />

Einstieg verweigert wird (siehe nachstehen<strong>de</strong>n Abschnitt 6.7). Fluggästen mit <strong>de</strong>r höchsten wie nachstehend<br />

aufgeführten Priorität wird <strong>de</strong>r Einstieg gegen ihren Willen als Letztes verweigert. Fluggäste aller Kategorien wer<strong>de</strong>n in<br />

<strong>de</strong>r Reihenfolge an Bord gelassen, in <strong>de</strong>r sie eingecheckt haben. Ein Check-in fin<strong>de</strong>t statt, wenn ein Fluggast seinen<br />

Flugschein zum Ausstellen einer Bordkarte an <strong>de</strong>rjenigen Stelle vorzeigt, die von <strong>de</strong>r Fluggesellschaft zu diesem Zweck<br />

vorgesehen ist.<br />

AUSNAHMEN:<br />

6.3.3.1 Die folgen<strong>de</strong>n Fluggäste können nicht zurückgelassen wer<strong>de</strong>n:<br />

a) Besatzungsmitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Fluggesellschaft mit bestätigten Reservierungen<br />

b) Mitarbeiter <strong>de</strong>r Fluggesellschaft im Dienst, die mit bestätigten Reservierungen reisen<br />

c) Unbegleitet reisen<strong>de</strong> Kin<strong>de</strong>r (unter 12 Jahren)<br />

d) Kranke und behin<strong>de</strong>rte Fluggäste<br />

e) Staatsoberhäupter und an<strong>de</strong>re führen<strong>de</strong> Politker, offizielle Regierungs<strong>de</strong>legationen, diplomatische Kuriere<br />

f) Eingela<strong>de</strong>ne Gäste bei Einweihungsflügen<br />

6.3.3.2 Fluggäste, die sich min<strong>de</strong>stens 20 Minuten vor <strong>de</strong>m planmäßigen Abflug am Flugsteig einfin<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n<br />

folgen<strong>de</strong>rmaßen berücksichtigt:<br />

a) Diejenigen Passagiere, für die eine Nichtbeför<strong>de</strong>rung eine ernsthafte Härte be<strong>de</strong>utete, unabhängig vom bezahlten<br />

Flugpreis, zum Beispiel Fluggäste, die Hilfe benötigen (körperlich behin<strong>de</strong>rte Fluggäste) und unbegleitet reisen<strong>de</strong> Kin<strong>de</strong>r<br />

unter 12<br />

b) Fluggäste, die <strong>de</strong>n Business-Class-Tarif bezahlt haben<br />

c) Fluggäste, die <strong>de</strong>n vollständigen Hinflug-Tarif (Y) bezahlt haben und Kin<strong>de</strong>r unter l2, die von einem Fluggast begleitet<br />

wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n vollständigen Hinflug-Tarif (Y) bezahlt hat<br />

d) An<strong>de</strong>re als die unter (a) aufgeführten Fluggäste und Fluggäste, die zu an<strong>de</strong>ren als zu <strong>de</strong>n unter (b) o<strong>de</strong>r (c)<br />

aufgeführten Tarifen fliegen<br />

6.3.3.3 Fluggäste, die sich später als 20 Minuten vor <strong>de</strong>m planmäßigen Abflug am Flugsteig einfin<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n<br />

folgen<strong>de</strong>rmaßen berücksichtigt:<br />

a) Diejenigen Passagiere, für die eine Nichtbeför<strong>de</strong>rung eine ernsthafte Härte be<strong>de</strong>utete, unabhängig vom bezahlten<br />

Flugpreis, zum Beispiel Fluggäste, die Hilfe benötigen (körperlich behin<strong>de</strong>rte Fluggäste) und unbegleitet reisen<strong>de</strong> Kin<strong>de</strong>r<br />

unter 12<br />

b) Fluggäste, die <strong>de</strong>n Business-Class-Tarif bezahlt haben<br />

c) Alle an<strong>de</strong>ren Fluggäste wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.<br />

6.4 Transport von Fluggästen, die nicht beför<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>n<br />

Wenn AB nicht in <strong>de</strong>r Lage ist, <strong>de</strong>n zuvor bestätigten Platz zur Verfügung zu stellen, wird sie <strong>de</strong>n Fluggast ohne<br />

Zwischenlandung auf ihrem nächsten Flug beför<strong>de</strong>rn, auf <strong>de</strong>m Platz vorhan<strong>de</strong>n ist, ohne zusätzliche Kosten für <strong>de</strong>n<br />

Fluggast, unabhängig von <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rungsklasse.<br />

6.5 Entschädigung für unfreiwillige Nichtbeför<strong>de</strong>rung<br />

6.5.1 Zusätzlich zu <strong>de</strong>r in vorstehen<strong>de</strong>m Abschnitt 6.4 beschriebenen Beför<strong>de</strong>rung entschädigt das<br />

Luftfahrtunternehmen <strong>de</strong>n Fluggast, <strong>de</strong>r aufgehalten wur<strong>de</strong> und <strong>de</strong>r nicht im Einklang mit <strong>de</strong>n Bestimmungen von<br />

vorstehen<strong>de</strong>m Abschnitt 6.2 bereitwillig auf seinen bestätigten reservierten Platz verzichtet hat, für das Versäumnis, <strong>de</strong>n<br />

bestätigten Platz zur Verfügung zu stellen. Die Entschädigung wird gemäß <strong>de</strong>n nachstehend aufgeführten<br />

Bestimmungen gezahlt.<br />

6.5.2 Der Flug, für <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Fluggast einen bestätigten reservierten Platz hat, kann <strong>de</strong>n Fluggast nicht unterbringen und<br />

fliegt ohne <strong>de</strong>n Fluggast ab.<br />

6.5.3 Ausnahmen:


Der Fluggast hat keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn:<br />

6.5.3.1 <strong>de</strong>r Flug, bei <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Fluggast einen bestätigten reservierten Platz hat, <strong>de</strong>n Fluggast wegen Ersatz von Gerät<br />

von geringerer Kapazität nicht unterbringen kann, wenn dies aus betrieblichen und / o<strong>de</strong>r Sicherheitsgrün<strong>de</strong>n<br />

erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />

6.5.3.2 Wenn <strong>de</strong>m Fluggast eine Unterbringung o<strong>de</strong>r ein Platz in einem an<strong>de</strong>ren Abschnitt <strong>de</strong>s Flugzeugs als <strong>de</strong>m auf<br />

<strong>de</strong>m Flugschein angegebenen ohne zusätzliche Kosten angeboten wird. Wenn <strong>de</strong>m Fluggast ein Platz in einem<br />

Abschnitt zugewiesen wird, für das ein niedrigerer Tarif gilt, hat <strong>de</strong>r Fluggast Anspruch auf eine angemessene<br />

Rückerstattung.<br />

6.5.3.3 Wenn <strong>de</strong>r Fluggast keine Bordkarte besitzt und er sich nicht min<strong>de</strong>stens 90 Minuten vor <strong>de</strong>r planmäßigen<br />

Abflugzeit am Check-in-Schalter eingefun<strong>de</strong>n hat (bei Gebrauch <strong>de</strong>r Quick-Check-in-Automaten muss er das<br />

automatisierte Check-in-Verfahren bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen haben),<br />

6.5.3.4 Wenn die Fluggesellschaft eine vergleichbare Flugbeför<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r eine an<strong>de</strong>re Beför<strong>de</strong>rung arrangiert, die <strong>de</strong>r<br />

Fluggast annimmt und für die <strong>de</strong>m Fluggast keine zusätzlichen Kosten entstehen, und wenn zum Zeitpunkt dieser<br />

Abmachung davon auszugehen ist, dass <strong>de</strong>r Fluggast am Flughafen <strong>de</strong>r nächsten Zwischenlandung o<strong>de</strong>r, wenn keine<br />

Zwischenlandung vorgesehen ist, am Flughafen seines Bestimmungsortes nicht später als eine Stun<strong>de</strong> nach <strong>de</strong>m<br />

Zeitpunkt ankommt, zu <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r ursprüngliche Flug <strong>de</strong>s Fluggastes planmäßig angekommen wäre.<br />

6.6 Zu zahlen<strong>de</strong>r Entschädigungsbetrag<br />

6.6.1 Gemäß <strong>de</strong>r Bestimmung <strong>de</strong>s vorstehen<strong>de</strong>n Abschnitts 6.5 wird die Fluggesellschaft einen bezifferten<br />

Scha<strong>de</strong>nsersatz im Verhältnis von 200 Prozent <strong>de</strong>r Summe <strong>de</strong>r Werte <strong>de</strong>r verbleiben<strong>de</strong>n Fluggutscheine zur nächsten<br />

Zwischenlandung <strong>de</strong>s Fluggastes, o<strong>de</strong>r, wenn eine Zwischenlandung nicht vorgesehen ist, bis zu <strong>de</strong>ssen endgültigem<br />

Bestimmungsort, in Höhe von maximal CAD 800,00 / USD 800,00 anbieten. Die Entschädigung wird sich jedoch nur auf<br />

die Hälfte <strong>de</strong>s obigen Betrags belaufen, maximal 400,00 CAD / 400,00 USD, Wenn das Luftfahrtunternehmen für eine<br />

vergleichbare Luftbeför<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r für eine an<strong>de</strong>re vom Fluggast akzeptierte (d. h. genutzte) Beför<strong>de</strong>rung sorgt; bei<br />

dieser Beför<strong>de</strong>rung sollte zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r jeweiligen Planung davon auszugehen sein, dass sie am Flughafen <strong>de</strong>r<br />

nächsten Zwischenlandung, o<strong>de</strong>r, wenn eine Zwischenlandung nicht vorgesehen ist, <strong>de</strong>s Bestimmungsortes <strong>de</strong>s<br />

Fluggastes nicht später als 4 Stun<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>m Zeitpunkt ankommt, zu <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Direkt- o<strong>de</strong>r Anschlussflug, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r<br />

Fluggast einen bestätigten Platz hatte, planmäßig hätte ankommen sollen.<br />

6.6.2 Wenn eine Entschädigung durch das Luftfahrtunternehmen angeboten und vom Fluggast angenommen wird, so<br />

stellt eine solche Zahlung die vollständige Entschädigung für alle tatsächlichen o<strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n Schä<strong>de</strong>n dar, die<br />

<strong>de</strong>m Fluggast infolge <strong>de</strong>r Unterlassung <strong>de</strong>s Luftfahrtunternehmens entstehen, <strong>de</strong>m Fluggast seinen bestätigten<br />

reservierten Platz zur Verfügung zu stellen.<br />

6.6.3 Das Luftfahrtunternehmen kann <strong>de</strong>n Fluggast anstelle einer Gel<strong>de</strong>ntschädigung mit einem Guthaben für eine<br />

zukünftige Beför<strong>de</strong>rung mit AB entschädigen. Der Betrag <strong>de</strong>s angebotenen Beför<strong>de</strong>rungsguthabens ist gleich <strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r<br />

größer als die <strong>de</strong>m Fluggast zustehen<strong>de</strong> Gel<strong>de</strong>ntschädigung. Der Guthabenvoucher ist nicht übertragbar, hat keinen<br />

Erstattungswert und kann nur von <strong>de</strong>m ausstellen<strong>de</strong>n Luftfahrtsunternehmen freiwillig umgebucht und neu ausgestellt<br />

wer<strong>de</strong>n. Fluggäste, die in <strong>de</strong>n USA einsteigen, können das Beför<strong>de</strong>rungsguthaben ablehnen und statt<strong>de</strong>ssen eine<br />

Geldzahlung erhalten.<br />

6.6.4 Das Angebot zur einer Entschädigung wird von <strong>de</strong>m Luftfahrtunternehmen am Tag und Ort gemacht, an <strong>de</strong>m sich<br />

die Nichtbeför<strong>de</strong>rung ereignet; wenn <strong>de</strong>r Fluggast die Entschädigung annimmt, wird er dies quittieren . Wenn jedoch das<br />

Luftfahrtunternehmen zum Komfort <strong>de</strong>s Fluggastes eine alternative Beför<strong>de</strong>rung arrangiert, <strong>de</strong>ren Abflug erfolgt, bevor<br />

<strong>de</strong>m Fluggast ein Angebot gemacht wer<strong>de</strong>n kann, wird das Angebot innerhalb von 24 Stun<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r Post o<strong>de</strong>r auf<br />

an<strong>de</strong>re Weise an <strong>de</strong>n Fluggast gesandt.<br />

6.7 Mitteilung an die Fluggäste<br />

Fluggäste, <strong>de</strong>nen gegen ihren Willen nicht mit Flügen beför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, auf <strong>de</strong>nen Sie einen bestätigten reservierten<br />

Platz haben, erhalten die folgen<strong>de</strong> schriftliche Mitteilung. Die leeren Stellen in Klammern in <strong>de</strong>r nachstehen<strong>de</strong>n<br />

Mitteilung wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Fluggästen tatsächlich übergebenen Mitteilung ausgefüllt; außer<strong>de</strong>m wer<strong>de</strong>n die<br />

spezifischen Einstiegsprioritäten angegeben. Im Sinne dieser Regel sind die spezifischen Einstiegsprioritäten im<br />

vorstehen<strong>de</strong>n Abschnitt 6.3 angegeben.<br />

6.7.1 Entschädigung bei Nichtbeför<strong>de</strong>rung (Gültig nur bei Flügen aus <strong>de</strong>n USA:) Wenn Ihnen Ihr reservierter Platz auf<br />

einem <strong>Air</strong>-<strong>Berlin</strong>-Flug verweigert wur<strong>de</strong>, haben Sie wahrscheinlich Anspruch auf eine Gel<strong>de</strong>ntschädigung. Diese<br />

Mitteilung erklärt die Verpflichtungen <strong>de</strong>r Fluggesellschaft und die Rechte <strong>de</strong>r Fluggäste bei überbuchten Flügen gemäß<br />

<strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s U.S. Department of Transportation.<br />

(Gilt nur bei Flügen aus Kanada:) Wenn Ihnen ein reservierter Sitzplatz bei einem <strong>Air</strong>-<strong>Berlin</strong>-Flug verweigert wur<strong>de</strong>,


haben Sie wahrscheinlich ein Anrecht auf Gel<strong>de</strong>ntschädigung. Dieser Hinweis erklärt die Pflichten <strong>de</strong>r Fluggesellschaft<br />

und die Rechte <strong>de</strong>s Fluggastes im Falle eines überbuchten Flugs, gemäß <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>r Canadian Transport<br />

<strong>Co</strong>mmission.<br />

6.7.2 Freiwillige und Einstiegspriorität<br />

Wenn ein Flug überbucht ist (mehr Fluggäste haben bestätigte Reservierungen als Plätze vorhan<strong>de</strong>n sind), kann<br />

nieman<strong>de</strong>m gegen seinen Willen <strong>de</strong>r Einstieg verweigert wer<strong>de</strong>n, bevor die Angestellten <strong>de</strong>r Fluggesellschaft nicht nach<br />

Freiwilligen gefragt haben, die ihre Reservierung im Austausch gegen eine Entschädigung nach Wahl <strong>de</strong>r<br />

Fluggesellschaft bereitwillig aufgeben. Falls es nicht genügend Freiwillige gibt, kann an<strong>de</strong>ren Fluggästen gemäß <strong>de</strong>n<br />

folgen<strong>de</strong>n Einstiegsprioritäten <strong>de</strong>r Einstieg gegen ihren Willen verweigert wer<strong>de</strong>n. Fluggäste, die sich min<strong>de</strong>stens 20<br />

Minuten vor <strong>de</strong>m planmäßigen Abflug am Flugsteig einfin<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>rmaßen berücksichtigt:<br />

(a)Diejenigen Passagiere, für die eine Nichtbeför<strong>de</strong>rung eine ernsthafte Härte be<strong>de</strong>utete, unabhängig vom bezahlten<br />

Flugpreis, zum Beispiel Fluggäste, die Hilfe benötigen (körperlich behin<strong>de</strong>rte Fluggäste) und unbegleitet reisen<strong>de</strong> Kin<strong>de</strong>r<br />

unter 12;<br />

(b) Fluggäste, die <strong>de</strong>n Business-Class-Tarif bezahlt haben;<br />

(c) Fluggäste, die <strong>de</strong>n vollständigen Hinflug-Tarif (Y) bezahlt haben und Kin<strong>de</strong>r unter l2, die von einem Fluggast<br />

begleitet wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n vollständigen Hinflug-Tarif (Y) bezahlt hat;<br />

(d) An<strong>de</strong>re als die unter (a) aufgeführten Fluggäste und Fluggäste, die zu an<strong>de</strong>ren als zu <strong>de</strong>n unter (b) o<strong>de</strong>r (c)<br />

aufgeführten Tarifen fliegen.<br />

(2) Fluggäste, die sich später als 20 Minuten vor <strong>de</strong>m planmäßigen Abflug am Flugsteig einfin<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n<br />

folgen<strong>de</strong>rmaßen berücksichtigt:<br />

(a)Diejenigen Passagiere, für die eine Nichtbeför<strong>de</strong>rung eine ernsthafte Härte be<strong>de</strong>utete, unabhängig vom bezahlten<br />

Flugpreis, zum Beispiel Fluggäste, die Hilfe benötigen (körperlich behin<strong>de</strong>rte Fluggäste) und unbegleitet reisen<strong>de</strong> Kin<strong>de</strong>r<br />

unter 12;<br />

(b) Fluggäste, die <strong>de</strong>n Business-Class-Tarif bezahlt haben;<br />

(c) Alle an<strong>de</strong>ren Fluggäste wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.<br />

6.7.3 Entschädigung für unfreiwillige Nichtbeför<strong>de</strong>rung<br />

Falls Ihnen <strong>de</strong>r Einstieg gegen Ihren Willen verweigert wird, haben Sie ein Anrecht auf Zahlung einer "Entschädigung für<br />

Nichtbeför<strong>de</strong>rung" durch die Fluggesellschaft, außer:<br />

(1) Sie haben nicht vollständig die Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Fluggesellschafthinsichtlich Flugscheinverkauf, Check-in und<br />

Rückbestätigung erfüllt o<strong>de</strong>r Sie sind laut <strong>de</strong>r allgemeinen Bestimmungen und Praktiken <strong>de</strong>r Fluggesellschaft nicht<br />

transportzulässig; o<strong>de</strong>r<br />

(2) Ihnen wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Einstieg verweigert, weil <strong>de</strong>r Flug gestrichen wur<strong>de</strong>, o<strong>de</strong>r<br />

(3) Ihnen wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Einstieg verweigert, weil mit einem Flugzeug von geringerer Kapazität aus Sicherheits- o<strong>de</strong>r<br />

Betriebsgrün<strong>de</strong>n ersetzt wur<strong>de</strong>, o<strong>de</strong>r<br />

(4) Ihnen ein Platz in einem an<strong>de</strong>ren Abschnitt <strong>de</strong>s Flugzeugs als <strong>de</strong>r auf Ihrem Flugschein angeboten wur<strong>de</strong>, ohne<br />

zusätzliche Kosten. (Ein Fluggast, <strong>de</strong>r in einem Abschnitt mit niedrigerem Preis sitzt, bekommt eine angemessene<br />

Entschädigung), o<strong>de</strong>r<br />

(5) Es gelingt <strong>de</strong>r Fluggesellschaft, Sie auf einem an<strong>de</strong>ren Flug o<strong>de</strong>r auf an<strong>de</strong>ren Flügen unterzubringen, die Ihren<br />

Zielort planmäßig innerhalb einer Stun<strong>de</strong> erreichen, nach<strong>de</strong>m Ihr ursprünglicher Flug Ihren Zielort planmäßig erreicht<br />

hätte.<br />

6.7.4 Betrag <strong>de</strong>r Entschädigung für Nichtbeför<strong>de</strong>rung<br />

Fluggästen, <strong>de</strong>nen eine Entschädigung für Nichtbeför<strong>de</strong>rung zusteht, muss eine Zahlung gleich <strong>de</strong>r Summe <strong>de</strong>r Werte<br />

auf ihren Flugscheincoupons in Höhe von maximal 400,00 CAD / 400,00 USD angeboten wer<strong>de</strong>n. Wenn die<br />

Fluggesellschaft jedoch keine alternative Beför<strong>de</strong>rung für <strong>de</strong>n Fluggast einrichten kann (siehe unten), wird die<br />

Entschädigung auf höchstens 800,00 CAD / 800,00 USD verdoppelt. Der Tarif, auf <strong>de</strong>n sich die Entschädigung<br />

begrün<strong>de</strong>t, enthält sämtliche Zuschläge und Lufttransportsteuern.<br />

Eine "alternative Beför<strong>de</strong>rung" ist eine Flugbeför<strong>de</strong>rung durch ein vom U.S. Department of Transportation zugelassenes<br />

Luftfahrtunternehmen o<strong>de</strong>r eine an<strong>de</strong>re vom Fluggast genutzte Beför<strong>de</strong>rung, die zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r jeweiligen Planung<br />

<strong>de</strong>n Ort <strong>de</strong>r nächsten Zwischenlandung (vier Stun<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r länger), o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Bestimmungsort laut Plan nicht später als<br />

4 Stun<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>r ursprünglichen planmäßigen Ankunft <strong>de</strong>s Fluggastes erreicht.<br />

6.7.5 Zahlungsweise<br />

Mit Ausnahme <strong>de</strong>s nachstehend Dargelegten muss die Fluggesellschaft je<strong>de</strong>m Fluggast, <strong>de</strong>r Anspruch auf eine<br />

Entschädigung für Nichtbeför<strong>de</strong>rung hat, eine Scheck- o<strong>de</strong>r Überweisungszahlung für <strong>de</strong>n oben angegebenen Betrag


am Tag und Ort leisten, an <strong>de</strong>m sich die Nichtbeför<strong>de</strong>rung ereignet. Wenn jedoch das Luftfahrtunternehmen zum<br />

Komfort <strong>de</strong>s Fluggastes eine alternative Beför<strong>de</strong>rung arrangiert, <strong>de</strong>ren Abflug vor <strong>de</strong>r möglichen Zahlung erfolgt, wird<br />

die Zahlung innerhalb von 24 Stun<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>n Fluggast gesandt. Das Luftfahrtunternehmen kann kostenfreie<br />

Flugscheine anstelle von Barzahlung anbieten. Die Fluggäste, die in <strong>de</strong>n USA losfliegen, können jedoch auf Barzahlung<br />

bestehen. Alle Fluggäste können jegliche Entschädigung ablehnen und privat rechtliche Schritte einleiten.<br />

6.7.6 Optionen <strong>de</strong>s Fluggastes<br />

Die Annahme <strong>de</strong>r Entschädigung (durch Bestätigung <strong>de</strong>s Schecks o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Zahlungsanweisung innerhalb von 30<br />

Tagen) wird <strong>Air</strong> <strong>Berlin</strong> von jeglicher weiteren Haftung gegenüber <strong>de</strong>m Fluggast befreit, die durch das Versäumnis, die<br />

bestätigten Reservierungen einzulösen, erwachsen ist. Der Fluggast kann jedoch die Zahlung ablehnen und<br />

Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche vor Gericht stellen o<strong>de</strong>r auf an<strong>de</strong>re Weise for<strong>de</strong>rn.<br />

7. Haftung <strong>de</strong>r Fluggesellschaft<br />

7.1 Das Montrealer Übereinkommen (Montreal <strong>Co</strong>nvention)<br />

Für die internationale Beför<strong>de</strong>rung, die <strong>de</strong>r <strong>Co</strong>nvention for the Unification of Certain Rules for International Carriage<br />

(Montreal <strong>Co</strong>nvention) vom 28. Mai 1999 unterliegt, wie eingeführt durch die Verordnung (EG) Nr. 2027/97 vom 9.<br />

Oktober 1997, zur Luftfahrtunternehmenshaftung im Falle von Unfällen, und abgeän<strong>de</strong>rt durch die Verordnung (EG) Nr.<br />

889/02, o<strong>de</strong>r wo zutreffend, für die Begrenzung <strong>de</strong>r Haftung, festgesetzt in <strong>de</strong>r <strong>Co</strong>nvention for the Unification of Certain<br />

Rules for International Carriage by <strong>Air</strong>, unterzeichnet in Warschau am 12. Oktober 1929 (Warschauer Abkommen),<br />

abgeän<strong>de</strong>rt in Den Haag 1955 und durch Protokoll Nr. 4 von Montreal 1975, sind die Haftungsregeln in <strong>de</strong>r Montreal<br />

<strong>Co</strong>nvention völlig hierin eingeschlossen und sind gegenüber jeglichen abweichen<strong>de</strong>n Tarifbedingungen vorrangig.<br />

7.2 Sukzessive Fluggesellschaften<br />

Beför<strong>de</strong>rung mit einem Flugschein o<strong>de</strong>r einem Flugschein und einem Verbindungsflugschein, <strong>de</strong>r mit diesem durch<br />

mehrere sukzessive Fluggesellschaften ausgestellt wur<strong>de</strong>, wird als ein einziger Vorgang angesehen.<br />

7.3 Gültige Gesetze und Bestimmungen<br />

7.3.1 Beför<strong>de</strong>rung kraft dieser Bestimmungen unterliegt <strong>de</strong>n Regeln und Begrenzungen bezüglich <strong>de</strong>r Haftung, die<br />

durch das Montrealer Übereinkommen festgesetzt wur<strong>de</strong>, sofern die Beför<strong>de</strong>rung nicht wie in <strong>de</strong>m Übereinkommen<br />

<strong>de</strong>finierter "internationale Beför<strong>de</strong>rung" ist.<br />

7.3.2 Solange es nicht <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s vorstehen<strong>de</strong>n Abschnitts 1 wi<strong>de</strong>rspricht, unterliegen jegliche<br />

Beför<strong>de</strong>rung unter diesem Tarif und an<strong>de</strong>re erbrachte Dienstleistungen <strong>de</strong>n Folgen<strong>de</strong>n:<br />

7.3.2.1 Gültige Gesetze (einschließlich nationale Gesetze), die das Montrealer Übereinkommen ausführen o<strong>de</strong>r die die<br />

Regeln <strong>de</strong>s Montrealer Übereinkommens auf Beför<strong>de</strong>rung aus<strong>de</strong>hnen, die nicht "internationale Beför<strong>de</strong>rung" laut<br />

Übereinkommen, staatlichen Bestimmungen, Anordnungen und Anfor<strong>de</strong>rungen ist.<br />

7.3.2.2 Auf <strong>de</strong>m Flugschein angegebene Bestimmungen;<br />

7.3.2.3 Gültige Tarife; und<br />

7.3.2.4 Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen, Bestimmungen und Flugpläne (jedoch nicht die darin festgesetzten Abflug- und<br />

Ankunftszeiten) <strong>de</strong>r Fluggesellschaft, die bei allen Büros und Flughäfen, von wo aus regulärer Service betrieben wird,<br />

und auf <strong>de</strong>r Website <strong>de</strong>r Fluggesellschaft (www.airberlin.com) eingesehen wer<strong>de</strong>n können.<br />

7.3.3 Der Name <strong>de</strong>r Fluggesellschaft kann auf <strong>de</strong>m Flugschein abgekürzt wer<strong>de</strong>n, und die Anschrift <strong>de</strong>r Fluggesellschaft<br />

ist <strong>de</strong>r Abflugflughafen, <strong>de</strong>r gegenüber <strong>de</strong>r ersten Namensabkürzung <strong>de</strong>r Fluggesellschaft auf <strong>de</strong>m Flugschein steht,<br />

und im Sinne <strong>de</strong>s Übereinkommens sind die vereinbarten Haltepunkte diese Punkte, außer <strong>de</strong>m auf <strong>de</strong>m Flugschein<br />

angegebenen Abflugort und Bestimmungsort und jeglichem hiermit ausgestellten Verbindungsflugschein o<strong>de</strong>r wie auf<br />

<strong>de</strong>m Flugplan <strong>de</strong>r Fluggesellschaft als Haltepunkte auf <strong>de</strong>r Fluggastroute angegeben. Eine Liste mit <strong>de</strong>m vollständigen<br />

Namen und <strong>de</strong>ssen Abkürzung von je<strong>de</strong>r mitwirken<strong>de</strong>n Fluggesellschaft wird in diesem Tarif veröffentlicht.<br />

7.4 Haftungsbegrenzung<br />

Mit Ausnahme an<strong>de</strong>rweitiger For<strong>de</strong>rung durch das Montrealer Übereinkommen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>res gelten<strong>de</strong>s Recht gilt<br />

Folgen<strong>de</strong>s:<br />

7.4.1 Die Fluggesellschaft haftet nicht für jeglichen Verlust o<strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>n jeglicher Art (im Weiteren in diesem Tarif<br />

insgesamt als "Scha<strong>de</strong>n" bezeichnet), die aus o<strong>de</strong>r in Verbindung mit <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren damit<br />

verbun<strong>de</strong>nen, durch das Luftfahrtunternehmen erbrachten Dienstleistungen entstehen, sofern nicht bewiesen wird, dass<br />

solch ein Scha<strong>de</strong>n durch Fahrlässigkeit o<strong>de</strong>r vorsätzliche Fehler <strong>de</strong>s Luftfahrtunternehmens verursacht wur<strong>de</strong>, und dass<br />

kein Mitverschul<strong>de</strong>n durch <strong>de</strong>n Fluggast besteht.<br />

7.4.2 Unter keinen Umstän<strong>de</strong>n haftet das Luftfahrtunternehmen für Schä<strong>de</strong>n an nicht aufgegebenem Gepäck, die nicht<br />

einem Fehler <strong>de</strong>r Fluggesellschaft o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Angestellter o<strong>de</strong>r Vertreter zuzuschreiben sind. Erbrachte Hilfe für <strong>de</strong>n


Fluggast durch die Angestellten <strong>de</strong>r Fluggesellschaft beim Einla<strong>de</strong>n, Ausla<strong>de</strong>n und Umla<strong>de</strong>n von nicht aufgegebenem<br />

Gepäck ist unentgeltlicher Service für <strong>de</strong>n Fluggast.<br />

7.4.3 Die Fluggesellschaft haftet nicht für Schä<strong>de</strong>n, die direkt und ausschließlich aufgrund ihrer Erfüllung <strong>de</strong>r Gesetzte<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r staatlichen Bestimmungen, Anordnungen o<strong>de</strong>r Anfor<strong>de</strong>rungen entstehen, o<strong>de</strong>r aufgrund <strong>de</strong>s Versäumnisses<br />

<strong>de</strong>s Fluggastes, dieselben zu erfüllen, o<strong>de</strong>r aufgrund etwaiger Ursachen jenseits <strong>de</strong>r Kontrolle <strong>de</strong>r Fluggesellschaft,<br />

unbescha<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r strengen Haftung laut gelten<strong>de</strong>n Gesetzen.<br />

7.4.4 Die Fluggesellschaft nutzt die Begrenzung laut <strong>de</strong>r <strong>Co</strong>nvention for the Unification of Certain Rules for International<br />

Carriage (Montreal <strong>Co</strong>nvention) vom 28. Mai 1999, wie eingeführt durch die Verordnung (EG) Nr. 2027/97 vom 9.<br />

Oktober 1997, zur Luftfahrtunternehmenshaftung im Falle von Unfällen, und abgeän<strong>de</strong>rt durch die Verordnung (EG) Nr.<br />

889/02, o<strong>de</strong>r wo zutreffend, für die Begrenzung <strong>de</strong>r Haftung, festgesetzt in <strong>de</strong>r <strong>Co</strong>nvention for the Unification of Certain<br />

Rules for International Carriage by <strong>Air</strong>, unterzeichnet in Warschau am 12. Oktober 1929 (Warschauer Abkommen),<br />

abgeän<strong>de</strong>rt in Den Haag 1955 und durch Protokoll Nr. 4 von Montreal 1975.<br />

7.4.5 Laut <strong>de</strong>m Montrealer Übereinkommen gelten die folgen<strong>de</strong>n Haftungsbegrenzungen:<br />

Hinweis gemäß <strong>de</strong>m Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 889/2002 zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 2027/97 <strong>de</strong>s<br />

Rates über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen:<br />

"ANHANG<br />

Haftung von Luftfahrtunternehmen für Fluggäste und <strong>de</strong>ren Reisegepäck: Diese Hinweise fassen die Haftungsregeln<br />

zusammen, die von Luftfahrtunternehmen <strong>de</strong>r Gemeinschaft nach <strong>de</strong>n Rechtsvorschriften <strong>de</strong>r Gemeinschaft und <strong>de</strong>m<br />

Übereinkommen von Montreal anzuwen<strong>de</strong>n sind.<br />

Scha<strong>de</strong>nsersatz bei Tod o<strong>de</strong>r Körperverletzung: Es gibt keine Höchstbeträge für die Haftung bei Tod o<strong>de</strong>r<br />

Körperverletzung von Fluggästen. Für Schä<strong>de</strong>n bis zu einer Höhe von 113 110 SZR (gerun<strong>de</strong>ter Betrag in<br />

Lan<strong>de</strong>swährung) kann das Luftfahrtunternehmen keine Einwendungen gegen Scha<strong>de</strong>nsersatzfor<strong>de</strong>rungen erheben.<br />

Über diesen Betrag hinausgehen<strong>de</strong> For<strong>de</strong>rungen kann das Luftfahrtunternehmen durch <strong>de</strong>n Nachweis abwen<strong>de</strong>n, dass<br />

es we<strong>de</strong>r fahrlässig noch sonst schuldhaft gehan<strong>de</strong>lt hat.<br />

Vorschusszahlungen: Wird ein Fluggast getötet o<strong>de</strong>r verletzt, hat das Luftfahrtunternehmen innerhalb von 15 Tagen<br />

nach Feststellung <strong>de</strong>r scha<strong>de</strong>nsersatzberechtigten Person eine Vorschusszahlung zu leisten, um die unmittelbaren<br />

wirtschaftlichen Bedürfnisse zu <strong>de</strong>cken. Im To<strong>de</strong>sfall beträgt diese Vorschusszahlung nicht weniger als 16 000 SZR<br />

(gerun<strong>de</strong>ter Betrag in Lan<strong>de</strong>swährung).<br />

Verspätungen bei <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung von Fluggästen: Das Luftfahrtunternehmen haftet für Schä<strong>de</strong>n durch Verspätung bei<br />

<strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung von Fluggästen, es sei <strong>de</strong>nn, dass es alle zumutbaren Maßnahmen zur Scha<strong>de</strong>nsvermeidung ergriffen<br />

hat o<strong>de</strong>r die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war. Die Haftung für Verspätungsschä<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung<br />

von Fluggästen ist auf 4 694 SZR (gerun<strong>de</strong>ter Betrag in Lan<strong>de</strong>swährung) begrenzt.<br />

Verspätungen bei <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung von Reisegepäck: Das Luftfahrtunternehmen haftet für Schä<strong>de</strong>n durch Verspätung<br />

bei <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung von Reisegepäck, es sei <strong>de</strong>nn, dass es alle zumutbaren Maßnahmen zur Scha<strong>de</strong>nsvermeidung<br />

ergriffen hat o<strong>de</strong>r die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war. Die Haftung für Verspätungsschä<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r<br />

Beför<strong>de</strong>rung von Reisegepäck ist auf 1 131 SZR (gerun<strong>de</strong>ter Betrag in Lan<strong>de</strong>swährung) begrenzt.<br />

Zerstörung, Verlust o<strong>de</strong>r Beschädigung von Reisegepäck: Das Luftfahrtunternehmen haftet für die Zerstörung, <strong>de</strong>n<br />

Verlust o<strong>de</strong>r die Beschädigung von Reisegepäck bis zu einer Höhe von 1 131 SZR (gerun<strong>de</strong>ter Betrag in<br />

Lan<strong>de</strong>swährung). Bei aufgegebenem Reisegepäck besteht eine verschul<strong>de</strong>nsunabhängige Haftung, sofern nicht das<br />

Reisegepäck bereits vorher schadhaft war. Bei nicht aufgegebenem Reisegepäck haftet das Luftfahrtunternehmen nur<br />

für schuldhaftes Verhalten.<br />

Höhere Haftungsgrenze für Reisegepäck: Eine höhere Haftungsgrenze gilt, wenn <strong>de</strong>r Fluggast spätestens bei <strong>de</strong>r<br />

Abfertigung eine beson<strong>de</strong>re Erklärung abgibt und einen Zuschlag entrichtet.<br />

Beanstandungen beim Reisegepäck: Bei Beschädigung, Verspätung, Verlust o<strong>de</strong>r Zerstörung von Reisegepäck hat <strong>de</strong>r<br />

Fluggast <strong>de</strong>m Luftfahrtunternehmen so bald wie möglich schriftlich Anzeige zu erstatten. Bei Beschädigung von<br />

aufgegebenem Reisegepäck muss <strong>de</strong>r Fluggast binnen sieben Tagen, bei verspätetem Reisegepäck binnen 21 Tagen,<br />

nach<strong>de</strong>m es ihm zur Verfügung gestellt wur<strong>de</strong>, schriftlich Anzeige erstatten. Haftung <strong>de</strong>s vertraglichen und <strong>de</strong>s<br />

ausführen<strong>de</strong>n Luftfahrtunternehmens: Wenn das ausführen<strong>de</strong> Luftfahrtunternehmen nicht mit <strong>de</strong>m vertraglichen<br />

Luftfahrtunternehmen i<strong>de</strong>ntisch ist, kann <strong>de</strong>r Fluggast seine Anzeige o<strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche an je<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r<br />

bei<strong>de</strong>n Unternehmen richten. Ist auf <strong>de</strong>m Flugschein <strong>de</strong>r Name o<strong>de</strong>r <strong>Co</strong><strong>de</strong> eines Luftfahrtunternehmens angegeben, so<br />

ist dieses das Vertrag schließen<strong>de</strong> Luftfahrtunternehmen.<br />

Klagefristen: Gerichtliche Klagen auf Scha<strong>de</strong>nsersatz müssen innerhalb von zwei Jahren, beginnend mit <strong>de</strong>m Tag <strong>de</strong>r<br />

Ankunft <strong>de</strong>s Flugzeugs o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Tag, an <strong>de</strong>m das Flugzeug hätte ankommen sollen, erhoben wer<strong>de</strong>n.


Grundlage dieser Informationen: Diese Bestimmungen beruhen auf <strong>de</strong>m Übereinkommen von Montreal vom 28. Mai<br />

1999, das in <strong>de</strong>r Europäischen Gemeinschaft durch die Verordnung (EG) Nr.2027/97 in <strong>de</strong>r durch die Verordnung (EG)<br />

Nr. 889/2002 geän<strong>de</strong>rten Fassung und durch nationale Rechtsvorschriften <strong>de</strong>r Mitgliedstaaten umgesetzt wur<strong>de</strong>."<br />

Nimmt <strong>de</strong>r Empfänger aufgegebenes Reisegepäck vorbehaltlos an, so begrün<strong>de</strong>t dies die wi<strong>de</strong>rlegbare Vermutung,<br />

dass es unbeschädigt und entsprechend <strong>de</strong>m Beför<strong>de</strong>rungsschein abgeliefert wor<strong>de</strong>n ist. Die Haftung <strong>de</strong>s<br />

Luftfahrtunternehmens ist in allen Fällen auf nachgewiesene Schä<strong>de</strong>n begrenzt. Der zu ersetzen<strong>de</strong> Scha<strong>de</strong>n reduziert<br />

sich bei Mitverschul<strong>de</strong>n. Ergänzend wird auf die Haftungsbestimmung in Art. 20 Montrealer Übereinkommen verwiesen.<br />

7.4.6 Haftung - Service an<strong>de</strong>rer Luftfahrtunternehmen<br />

7.4.6.1 Ein Luftfahrtunternehmen, das über die Linien an<strong>de</strong>rer einen Flugschein ausstellt o<strong>de</strong>r Gepäck zur Beför<strong>de</strong>rung<br />

eincheckt, führt dies nur als Agent durch.<br />

7.4.6.2 Kein Luftfahrtunternehmen haftet für eine Fluggastverspätung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Verlust, Scha<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r die Verspätung<br />

von nicht aufgegebenem Gepäck, die nicht auf seiner eigenen Linie geschehen, ungeachtet <strong>de</strong>r Haftung als ein<br />

durchführen<strong>de</strong>s Luftfahrtunternehmen gemäß <strong>de</strong>m Montrealer Übereinkommen; und kein Luftfahrtunternehmen haftet<br />

für <strong>de</strong>n Verlust, Scha<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r die Verspätung von aufgegebenem Gepäck, die nicht auf seiner eigenen Linie<br />

geschehen, ungeachtet <strong>de</strong>r Haftung als durchführen<strong>de</strong>s Luftfahrtunternehmen gemäß <strong>de</strong>m Montrealer Übereinkommen<br />

und/o<strong>de</strong>r unter <strong>de</strong>r Ausnahme, dass <strong>de</strong>r Fluggast ein Recht auf rechtliche Schritte für diesen Verlust, Scha<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r<br />

Verspätung unter <strong>de</strong>n hierin dargelegten Bedingungen gegen das erste Luftfahrtunternehmen o<strong>de</strong>r das letzte<br />

Luftfahrtunternehmen unter <strong>de</strong>m Beför<strong>de</strong>rungsvertrag hat.<br />

7.4.6.3 Kein Luftfahrtunternehmen haftet bei Tod o<strong>de</strong>r Personenscha<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Fluggastes, die nicht auf seiner eigenen<br />

Linie geschehen (siehe Hinweis), ungeachtet <strong>de</strong>r Haftung als ein durchführen<strong>de</strong>s Luftfahrtunternehmen gemäß <strong>de</strong>m<br />

Montrealer Übereinkommen.<br />

7.4.7 Ungeachtet jeglicher an<strong>de</strong>rweitiger Bestimmungen zu in <strong>de</strong>m Montrealer Übereinkommen o<strong>de</strong>r in an<strong>de</strong>ren<br />

zwingen<strong>de</strong>n Regeln Festgelegtem, haftet das Luftfahrtunternehmen in keinem Fall für etwaige Folgeschä<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r<br />

Son<strong>de</strong>rschä<strong>de</strong>n aufgrund <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung gemäß <strong>de</strong>m Tarif, unabhängig davon, ob das Luftfahrtunternehmen wusste,<br />

dass solche Schä<strong>de</strong>n ggf. entstehen.<br />

7.4.8 Wenn die Haftung <strong>de</strong>s Luftfahrtunternehmens unter diesen Bedingungen ausgeschlossen o<strong>de</strong>r begrenzt ist, gilt<br />

dieser Ausschluss o<strong>de</strong>r diese Begrenzung für Agenten, Angestellte o<strong>de</strong>r Vertreter <strong>de</strong>s Luftfahrtunternehmens und auch<br />

für jegliches Luftfahrtunternehmen, <strong>de</strong>ssen Flugzeug zur Beför<strong>de</strong>rung benutzt wird und <strong>de</strong>ssen Agenten, Angestellte<br />

und Vertreter.<br />

7.5 Unentgeltliche Beför<strong>de</strong>rung<br />

Unentgeltliche Beför<strong>de</strong>rung durch das Luftfahrtunternehmen von Personen, wie nachstehend dargelegt, unterliegt allen<br />

Bestimmungen dieses Abschnitts und allen an<strong>de</strong>ren gültigen Abschnitten dieses Tarifs.<br />

7.6 Gesetzliche Hinweise<br />

7.6.1 Bei Nichtbeför<strong>de</strong>rung im Zusammenhang mit Flügen o<strong>de</strong>r Flugsegmenten mit einem Abflugort ab USA o<strong>de</strong>r<br />

Kanada und einem Ankunftsort in einem Nicht-EU-Staat gelten die jeweiligen speziellen Bestimmungen gemäß Ziffer 6<br />

<strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen unter Ausschluss <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 261/2004.<br />

7.6.2 Im übrigen gelten die gesetzlichen Hinweise nach <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und <strong>de</strong>m Montrealer<br />

Übereinkommen in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r Verordnungen (EG) Nr.2027/097, Nr.889/2002 etc. auch im Zusammenhang mit<br />

USA/Kanada-Flügen:<br />

Hinweis gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004:<br />

7.6.2 Im übrigen gelten die gesetzlichen Hinweise nach <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und <strong>de</strong>m Montrealer<br />

Übereinkommen in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r Verordnungen (EG) Nr.2027/097, Nr.889/2002 etc. auch im Zusammenhang mit<br />

USA/Kanada-Flügen:<br />

Hinweis gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004:<br />

Diese Hinweise fassen die Haftungsregeln zusammen, die von Fluggesellschaften <strong>de</strong>r Europäischen Gemeinschaft<br />

gemäß <strong>de</strong>n Rechtsvorschriften <strong>de</strong>r Gemeinschaft im Falle einer Annullierung, Flugverspätung und/o<strong>de</strong>r<br />

Beför<strong>de</strong>rungsverweigerung anzuwen<strong>de</strong>n sind. Die Richtlinie fin<strong>de</strong>t nur dann Anwendung, wenn <strong>de</strong>r Fluggast über eine<br />

bestätigte Buchung für <strong>de</strong>n betreffen<strong>de</strong>n Flug verfügt, sich (außer im Fall <strong>de</strong>r Flugannullierung) rechtzeitig eingefun<strong>de</strong>n<br />

hat, um zur angegebenen Zeit einzuchecken, und zu einem <strong>de</strong>r Öffentlichkeit zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Tarif reist. Der<br />

Anspruch auf Ausgleichsleistungen wie nachfolgend aufgeführt kann ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, wenn das Vorkommnis<br />

auf außergewöhnliche Umstän<strong>de</strong> zurückzuführen ist, die sich auch bei Ergreifen aller angemessenen Maßnahmen nicht<br />

hätten vermei<strong>de</strong>n lassen (beispielsweise schlechte Wetterbedingungen, politische Instabilität, Streiks, Sicherheitsrisiken,<br />

unerwartete Flugsicherheitsprobleme). Desgleichen hat <strong>de</strong>r Fluggast kein Anrecht auf diese Leistungen, falls er aus


vertretbaren Grün<strong>de</strong>n z. B. im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Gesundheit, <strong>de</strong>r allgemeinen o<strong>de</strong>r betrieblichen Sicherheit o<strong>de</strong>r<br />

von unzureichen<strong>de</strong>n Reiseunterlagen vom Flug ausgeschlossen wur<strong>de</strong>.<br />

Laut <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 261/2004 liegt eine Verspätung vor, wenn sich <strong>de</strong>r Abflug gegenüber <strong>de</strong>r planmäßigen<br />

Abflugzeit bei Flügen über 3500 km Entfernung um min<strong>de</strong>stens 4 Stun<strong>de</strong>n, bei Flügen zwischen 1500 und 3500 km<br />

sowie bei Flügen von mehr als 1500 km innerhalb <strong>de</strong>r EU um min<strong>de</strong>stens 3 Stun<strong>de</strong>n und bei Flügen bis 1500 km<br />

Entfernung um min<strong>de</strong>stens 2 Stun<strong>de</strong>n verzögert. Falls absehbar ist, dass <strong>de</strong>r Flug ernsthaft verspätet sein wird, hat <strong>de</strong>r<br />

Fluggast Anspruch darauf, von <strong>de</strong>r Fluggesellschaft Betreuungsleistungen zu erhalten. Diese Leistungen beschränken<br />

sich auf im Verhältnis zur Wartezeit angemessene Erfrischungen und die Möglichkeit für zwei kurze Telefonate, Faxe<br />

o<strong>de</strong>r E-Mails. Eine Unterkunft für die Nacht wird bereitgestellt, sofern dies nach Ermessen <strong>de</strong>r Fluglinie erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />

Die Fluggesellschaft braucht keine Betreuungsleistungen anzubieten, wenn hierdurch <strong>de</strong>r Abflug noch weiter verzögert<br />

wür<strong>de</strong>. Bei Verspätungen über 5 Stun<strong>de</strong>n hat <strong>de</strong>r Fluggast Anspruch auf eine Erstattung <strong>de</strong>r Kosten für <strong>de</strong>n Flugschein<br />

in Bezug auf nicht zurückgelegte Reiseabschnitte, und für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte nur insoweit, wie <strong>de</strong>r<br />

Flug im Hinblick auf die ursprüngliche Reiseplanung <strong>de</strong>s Fluggastes zwecklos gewor<strong>de</strong>n ist, ggf. in Verbindung mit<br />

einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Bei <strong>de</strong>r Stornierung von Pauschalreisen kommen<br />

die Bedingungen <strong>de</strong>r Pauschalreiserichtlinie (90/314/EWG) zur Anwendung, so dass bei einer Stornierung ggf. sehr<br />

hohe Stornierungskosten anfallen können. Bei freiwilligem o<strong>de</strong>r unfreiwilligem Ausschluss vom gebuchten Flug im Falle<br />

einer Überbuchung hat <strong>de</strong>r Fluggast gegenüber <strong>de</strong>r Fluggesellschaft Anspruch auf Betreuungsleistungen und Erstattung<br />

im bereits beschriebenen Umfang. Zusätzlich wird <strong>de</strong>m Fluggast eine an<strong>de</strong>rweitige Beför<strong>de</strong>rung zum Endziel <strong>de</strong>r<br />

gebuchten Flugreise angeboten. Diese Ersatzbeför<strong>de</strong>rung erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt und unter<br />

vergleichbaren Bedingungen. Vorbehaltlich verfügbarer Sitzplätze kann <strong>de</strong>r Fluggast statt<strong>de</strong>ssen auch zu einem<br />

späteren Zeitpunkt o<strong>de</strong>r einem von ihm gewünschten Zeitpunkt zu seinem Endziel reisen, wobei dann Verpflegungs-,<br />

Hotel- und Transferkosten von ihm selbst zu tragen sind. Fluggäste, die unfreiwillig von <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung<br />

ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, haben zusätzlich Anspruch auf eine Ausgleichszahlung (in bar, per Scheck o<strong>de</strong>r Überweisung<br />

o<strong>de</strong>r, mit ihrer Einwilligung, in Form eines Gutscheins). Die Höhe dieser Zahlung ist abhängig von <strong>de</strong>r geplanten<br />

Reiseentfernung und von <strong>de</strong>r angebotenen an<strong>de</strong>rweitigen Beför<strong>de</strong>rung. Bei Flugentfernungen bis zu 1500 km beträgt<br />

die Ausgleichszahlung 250 EUR, zwischen 1500 und 3500 km und bei Flügen innerhalb <strong>de</strong>r EU von mehr als 1500 km<br />

400 EUR und bei allen an<strong>de</strong>ren Flügen 600 EUR. Wird <strong>de</strong>m Fluggast ein Alternativflug angeboten, <strong>de</strong>ssen Ankunftszeit<br />

bei Flügen von bis zu 1500 km nicht später als 2 Stun<strong>de</strong>n, bei Flügen zwischen 1500 und 3500 km nicht später als 3<br />

Stun<strong>de</strong>n und bei allen Flügen über 3500 km nicht später als 4 Stun<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>r planmäßigen Ankunftszeit <strong>de</strong>s<br />

ursprünglich gebuchten Fluges liegt, beläuft sich die Ausgleichszahlung auf lediglich 50 % <strong>de</strong>r oben genannten<br />

Zahlungsbeträge, d. h. also 125 EUR, 200 EUR o<strong>de</strong>r 300 EUR. Sollte <strong>de</strong>r Flug, für <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Fluggast eine bestätigte<br />

Buchung hat, annulliert wor<strong>de</strong>n sein, hat er ebenfalls die gleichen Rechte auf an<strong>de</strong>rweitige Beför<strong>de</strong>rung,<br />

Betreuungsleistungen, Erstattung und Ausgleichszahlung wie oben aufgeführt. Falls die Annullierung <strong>de</strong>s Fluges<br />

aufgrund außergewöhnlicher Umstän<strong>de</strong> erfolgte, hat <strong>de</strong>r Fluggast keinen Anspruch auf Ausgleichsleistungen.<br />

Desgleichen besteht kein Recht auf eine Ausgleichszahlung bei Information über die Annullierung min<strong>de</strong>stens 14 Tage<br />

vor <strong>de</strong>m gebuchten Abflug, bei Information über die Annullierung innerhalb von 14 Tagen und 7 Tagen vor <strong>de</strong>m<br />

gebuchten Abflug und Abflug <strong>de</strong>s angebotenen Alternativfluges nicht mehr als 2 Stun<strong>de</strong>n vor <strong>de</strong>r ursprünglichen<br />

Abflugzeit o<strong>de</strong>r Ankunft nicht mehr als 4 Stun<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>r geplanten Ankunftszeit sowie bei Information über die<br />

Annullierung weniger als 7 Tage vor <strong>de</strong>m Abflug und Abflug nicht mehr als 1 Stun<strong>de</strong> vor <strong>de</strong>r ursprünglichen Abflugzeit<br />

o<strong>de</strong>r Ankunft nicht mehr als 2 Stun<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>r geplanten Ankunftszeit Zuständige Beschwer<strong>de</strong>stelle im Sinne <strong>de</strong>r<br />

Verordnung ist für die Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland: das Luftfahrt-Bun<strong>de</strong>samt (LBA), Hermann-Blenk-Str. 26, 38108<br />

Braunschweig, für Österreich: das Bun<strong>de</strong>sministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Postfach 3000,<br />

Ra<strong>de</strong>tzkystr.2, AT-1030 Wien, für die Schweiz: Office Fédéral <strong>de</strong> l'Aviation Civile, CH-3003 Bern.<br />

7.7 Vorrangiges Recht, Abän<strong>de</strong>rung und Verzicht<br />

7.7.1 Vorrangiges Recht - soweit jegliche im Flugschein o<strong>de</strong>r in diesem Tarif enthaltene o<strong>de</strong>r ausgewiesene<br />

Bestimmungen im Gegensatz zu verbindlichem Recht, staatlichen Bestimmungen, Anordnungen o<strong>de</strong>r Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

steht, bleibt diese Bestimmung in <strong>de</strong>m Maße gültig, dass sie nicht dadurch aufgehoben wird. Die Ungültigkeit jeglicher<br />

Bestimmung betrifft keinen an<strong>de</strong>ren Teil.<br />

7.7.2 Abän<strong>de</strong>rung und Verzicht<br />

Kein Agent, Angestellter o<strong>de</strong>r Vertreter <strong>de</strong>s Luftfahrtunternehmens hat die Befugnis, Bestimmungen dieses<br />

Beför<strong>de</strong>rungsvertrags o<strong>de</strong>r dieses Tarifs zu än<strong>de</strong>rn, abzuwan<strong>de</strong>ln o<strong>de</strong>r darauf zu verzichten.<br />

Veröffentlichungsdatum: 01.04.2011

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!