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Allgemeine Geschäftsbedingungen Air Berlin GmbH & Co ... - RTS.de

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hätten vermei<strong>de</strong>n lassen (beispielsweise schlechte Wetterbedingungen, politische Instabilität, Streiks, Sicherheitsrisiken,<br />

unerwartete Flugsicherheitsprobleme). Desgleichen hat <strong>de</strong>r Fluggast kein Anrecht auf diese Leistungen, falls er aus<br />

vertretbaren Grün<strong>de</strong>n z. B. im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Gesundheit, <strong>de</strong>r allgemeinen o<strong>de</strong>r betrieblichen Sicherheit o<strong>de</strong>r<br />

von unzureichen<strong>de</strong>n Reiseunterlagen vom Flug ausgeschlossen wur<strong>de</strong>.<br />

Laut <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 261/2004 liegt eine Verspätung vor, wenn sich <strong>de</strong>r Abflug gegenüber <strong>de</strong>r planmäßigen<br />

Abflugzeit bei Flügen über 3500 km Entfernung um min<strong>de</strong>stens 4 Stun<strong>de</strong>n, bei Flügen zwischen 1500 und 3500 km<br />

sowie bei Flügen von mehr als 1500 km innerhalb <strong>de</strong>r EU um min<strong>de</strong>stens 3 Stun<strong>de</strong>n und bei Flügen bis 1500 km<br />

Entfernung um min<strong>de</strong>stens 2 Stun<strong>de</strong>n verzögert. Falls absehbar ist, dass <strong>de</strong>r Flug ernsthaft verspätet sein wird, hat <strong>de</strong>r<br />

Fluggast Anspruch darauf, von <strong>de</strong>r Fluggesellschaft Betreuungsleistungen zu erhalten. Diese Leistungen beschränken<br />

sich auf im Verhältnis zur Wartezeit angemessene Erfrischungen und die Möglichkeit für zwei kurze Telefonate, Faxe<br />

o<strong>de</strong>r E-Mails. Eine Unterkunft für die Nacht wird bereitgestellt, sofern dies nach Ermessen <strong>de</strong>r Fluglinie erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />

Die Fluggesellschaft braucht keine Betreuungsleistungen anzubieten, wenn hierdurch <strong>de</strong>r Abflug noch weiter verzögert<br />

wür<strong>de</strong>. Bei Verspätungen über 5 Stun<strong>de</strong>n hat <strong>de</strong>r Fluggast Anspruch auf eine Erstattung <strong>de</strong>r Kosten für <strong>de</strong>n Flugschein<br />

in Bezug auf nicht zurückgelegte Reiseabschnitte, und für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte nur insoweit, wie <strong>de</strong>r<br />

Flug im Hinblick auf die ursprüngliche Reiseplanung <strong>de</strong>s Fluggastes zwecklos gewor<strong>de</strong>n ist, ggf. in Verbindung mit<br />

einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Bei <strong>de</strong>r Stornierung von Pauschalreisen kommen<br />

die Bedingungen <strong>de</strong>r Pauschalreiserichtlinie (90/314/EWG) zur Anwendung, so dass bei einer Stornierung ggf. sehr<br />

hohe Stornierungskosten anfallen können. Bei freiwilligem o<strong>de</strong>r unfreiwilligem Ausschluss vom gebuchten Flug im Falle<br />

einer Überbuchung hat <strong>de</strong>r Fluggast gegenüber <strong>de</strong>r Fluggesellschaft Anspruch auf Betreuungsleistungen und Erstattung<br />

im bereits beschriebenen Umfang. Zusätzlich wird <strong>de</strong>m Fluggast eine an<strong>de</strong>rweitige Beför<strong>de</strong>rung zum Endziel <strong>de</strong>r<br />

gebuchten Flugreise angeboten. Diese Ersatzbeför<strong>de</strong>rung erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt und unter<br />

vergleichbaren Bedingungen. Vorbehaltlich verfügbarer Sitzplätze kann <strong>de</strong>r Fluggast statt<strong>de</strong>ssen auch zu einem<br />

späteren Zeitpunkt o<strong>de</strong>r einem von ihm gewünschten Zeitpunkt zu seinem Endziel reisen, wobei dann Verpflegungs-,<br />

Hotel- und Transferkosten von ihm selbst zu tragen sind. Fluggäste, die unfreiwillig von <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung<br />

ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, haben zusätzlich Anspruch auf eine Ausgleichszahlung (in bar, per Scheck o<strong>de</strong>r Überweisung<br />

o<strong>de</strong>r, mit ihrer Einwilligung, in Form eines Gutscheins). Die Höhe dieser Zahlung ist abhängig von <strong>de</strong>r geplanten<br />

Reiseentfernung und von <strong>de</strong>r angebotenen an<strong>de</strong>rweitigen Beför<strong>de</strong>rung. Bei Flugentfernungen bis zu 1500 km beträgt<br />

die Ausgleichszahlung 250 EUR, zwischen 1500 und 3500 km und bei Flügen innerhalb <strong>de</strong>r EU von mehr als 1500 km<br />

400 EUR und bei allen an<strong>de</strong>ren Flügen 600 EUR. Wird <strong>de</strong>m Fluggast ein Alternativflug angeboten, <strong>de</strong>ssen Ankunftszeit<br />

bei Flügen von bis zu 1500 km nicht später als 2 Stun<strong>de</strong>n, bei Flügen zwischen 1500 und 3500 km nicht später als 3<br />

Stun<strong>de</strong>n und bei allen Flügen über 3500 km nicht später als 4 Stun<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>r planmäßigen Ankunftszeit <strong>de</strong>s<br />

ursprünglich gebuchten Fluges liegt, beläuft sich die Ausgleichszahlung auf lediglich 50 % <strong>de</strong>r oben genannten<br />

Zahlungsbeträge, d. h. also 125 EUR, 200 EUR o<strong>de</strong>r 300 EUR. Sollte <strong>de</strong>r Flug, für <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Fluggast eine bestätigte<br />

Buchung hat, annulliert wor<strong>de</strong>n sein, hat er ebenfalls die gleichen Rechte auf an<strong>de</strong>rweitige Beför<strong>de</strong>rung,<br />

Betreuungsleistungen, Erstattung und Ausgleichszahlung wie oben aufgeführt. Falls die Annullierung <strong>de</strong>s Fluges<br />

aufgrund außergewöhnlicher Umstän<strong>de</strong> erfolgte, hat <strong>de</strong>r Fluggast keinen Anspruch auf Ausgleichsleistungen.<br />

Desgleichen besteht kein Recht auf eine Ausgleichszahlung bei Information über die Annullierung min<strong>de</strong>stens 14 Tage<br />

vor <strong>de</strong>m gebuchten Abflug, bei Information über die Annullierung innerhalb von 14 Tagen und 7 Tagen vor <strong>de</strong>m<br />

gebuchten Abflug und Abflug <strong>de</strong>s angebotenen Alternativfluges nicht mehr als 2 Stun<strong>de</strong>n vor <strong>de</strong>r ursprünglichen<br />

Abflugzeit o<strong>de</strong>r Ankunft nicht mehr als 4 Stun<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>r geplanten Ankunftszeit sowie bei Information über die<br />

Annullierung weniger als 7 Tage vor <strong>de</strong>m Abflug und Abflug nicht mehr als 1 Stun<strong>de</strong> vor <strong>de</strong>r ursprünglichen Abflugzeit<br />

o<strong>de</strong>r Ankunft nicht mehr als 2 Stun<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>r geplanten Ankunftszeit Zuständige Beschwer<strong>de</strong>stelle im Sinne <strong>de</strong>r<br />

Verordnung ist für die Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland: das Luftfahrt-Bun<strong>de</strong>samt (LBA), Hermann-Blenk-Str. 26, 38108<br />

Braunschweig, für Österreich: das Bun<strong>de</strong>sministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Postfach 3000,<br />

Ra<strong>de</strong>tzkystr.2, AT-1030 Wien, für die Schweiz: Office Fédéral <strong>de</strong> l'Aviation Civile, CH-3003 Bern.<br />

Achtung: Diese Hinweise sind erfor<strong>de</strong>rlich gemäß Verordnung (EG) Nr. 889/2002 und Verordnung (EG) Nr. 261/2004.<br />

Diese Hinweise stellen jedoch keine Anspruchsgrundlage für einen Scha<strong>de</strong>nsersatzanspruch dar, noch können sie zur<br />

Auslegung <strong>de</strong>r Bestimmungen <strong>de</strong>s Montrealer Übereinkommens verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

Veröffentlichungsdatum: 01.04.2011<br />

C. <strong>Allgemeine</strong> Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen für Reisen nach und aus Kanada und <strong>de</strong>n USA (ABB-Kanada/USA)

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