Allgemeine Geschäftsbedingungen Air Berlin GmbH & Co ... - RTS.de
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hätten vermei<strong>de</strong>n lassen (beispielsweise schlechte Wetterbedingungen, politische Instabilität, Streiks, Sicherheitsrisiken,<br />
unerwartete Flugsicherheitsprobleme). Desgleichen hat <strong>de</strong>r Fluggast kein Anrecht auf diese Leistungen, falls er aus<br />
vertretbaren Grün<strong>de</strong>n z. B. im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Gesundheit, <strong>de</strong>r allgemeinen o<strong>de</strong>r betrieblichen Sicherheit o<strong>de</strong>r<br />
von unzureichen<strong>de</strong>n Reiseunterlagen vom Flug ausgeschlossen wur<strong>de</strong>.<br />
Laut <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 261/2004 liegt eine Verspätung vor, wenn sich <strong>de</strong>r Abflug gegenüber <strong>de</strong>r planmäßigen<br />
Abflugzeit bei Flügen über 3500 km Entfernung um min<strong>de</strong>stens 4 Stun<strong>de</strong>n, bei Flügen zwischen 1500 und 3500 km<br />
sowie bei Flügen von mehr als 1500 km innerhalb <strong>de</strong>r EU um min<strong>de</strong>stens 3 Stun<strong>de</strong>n und bei Flügen bis 1500 km<br />
Entfernung um min<strong>de</strong>stens 2 Stun<strong>de</strong>n verzögert. Falls absehbar ist, dass <strong>de</strong>r Flug ernsthaft verspätet sein wird, hat <strong>de</strong>r<br />
Fluggast Anspruch darauf, von <strong>de</strong>r Fluggesellschaft Betreuungsleistungen zu erhalten. Diese Leistungen beschränken<br />
sich auf im Verhältnis zur Wartezeit angemessene Erfrischungen und die Möglichkeit für zwei kurze Telefonate, Faxe<br />
o<strong>de</strong>r E-Mails. Eine Unterkunft für die Nacht wird bereitgestellt, sofern dies nach Ermessen <strong>de</strong>r Fluglinie erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />
Die Fluggesellschaft braucht keine Betreuungsleistungen anzubieten, wenn hierdurch <strong>de</strong>r Abflug noch weiter verzögert<br />
wür<strong>de</strong>. Bei Verspätungen über 5 Stun<strong>de</strong>n hat <strong>de</strong>r Fluggast Anspruch auf eine Erstattung <strong>de</strong>r Kosten für <strong>de</strong>n Flugschein<br />
in Bezug auf nicht zurückgelegte Reiseabschnitte, und für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte nur insoweit, wie <strong>de</strong>r<br />
Flug im Hinblick auf die ursprüngliche Reiseplanung <strong>de</strong>s Fluggastes zwecklos gewor<strong>de</strong>n ist, ggf. in Verbindung mit<br />
einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Bei <strong>de</strong>r Stornierung von Pauschalreisen kommen<br />
die Bedingungen <strong>de</strong>r Pauschalreiserichtlinie (90/314/EWG) zur Anwendung, so dass bei einer Stornierung ggf. sehr<br />
hohe Stornierungskosten anfallen können. Bei freiwilligem o<strong>de</strong>r unfreiwilligem Ausschluss vom gebuchten Flug im Falle<br />
einer Überbuchung hat <strong>de</strong>r Fluggast gegenüber <strong>de</strong>r Fluggesellschaft Anspruch auf Betreuungsleistungen und Erstattung<br />
im bereits beschriebenen Umfang. Zusätzlich wird <strong>de</strong>m Fluggast eine an<strong>de</strong>rweitige Beför<strong>de</strong>rung zum Endziel <strong>de</strong>r<br />
gebuchten Flugreise angeboten. Diese Ersatzbeför<strong>de</strong>rung erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt und unter<br />
vergleichbaren Bedingungen. Vorbehaltlich verfügbarer Sitzplätze kann <strong>de</strong>r Fluggast statt<strong>de</strong>ssen auch zu einem<br />
späteren Zeitpunkt o<strong>de</strong>r einem von ihm gewünschten Zeitpunkt zu seinem Endziel reisen, wobei dann Verpflegungs-,<br />
Hotel- und Transferkosten von ihm selbst zu tragen sind. Fluggäste, die unfreiwillig von <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung<br />
ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, haben zusätzlich Anspruch auf eine Ausgleichszahlung (in bar, per Scheck o<strong>de</strong>r Überweisung<br />
o<strong>de</strong>r, mit ihrer Einwilligung, in Form eines Gutscheins). Die Höhe dieser Zahlung ist abhängig von <strong>de</strong>r geplanten<br />
Reiseentfernung und von <strong>de</strong>r angebotenen an<strong>de</strong>rweitigen Beför<strong>de</strong>rung. Bei Flugentfernungen bis zu 1500 km beträgt<br />
die Ausgleichszahlung 250 EUR, zwischen 1500 und 3500 km und bei Flügen innerhalb <strong>de</strong>r EU von mehr als 1500 km<br />
400 EUR und bei allen an<strong>de</strong>ren Flügen 600 EUR. Wird <strong>de</strong>m Fluggast ein Alternativflug angeboten, <strong>de</strong>ssen Ankunftszeit<br />
bei Flügen von bis zu 1500 km nicht später als 2 Stun<strong>de</strong>n, bei Flügen zwischen 1500 und 3500 km nicht später als 3<br />
Stun<strong>de</strong>n und bei allen Flügen über 3500 km nicht später als 4 Stun<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>r planmäßigen Ankunftszeit <strong>de</strong>s<br />
ursprünglich gebuchten Fluges liegt, beläuft sich die Ausgleichszahlung auf lediglich 50 % <strong>de</strong>r oben genannten<br />
Zahlungsbeträge, d. h. also 125 EUR, 200 EUR o<strong>de</strong>r 300 EUR. Sollte <strong>de</strong>r Flug, für <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Fluggast eine bestätigte<br />
Buchung hat, annulliert wor<strong>de</strong>n sein, hat er ebenfalls die gleichen Rechte auf an<strong>de</strong>rweitige Beför<strong>de</strong>rung,<br />
Betreuungsleistungen, Erstattung und Ausgleichszahlung wie oben aufgeführt. Falls die Annullierung <strong>de</strong>s Fluges<br />
aufgrund außergewöhnlicher Umstän<strong>de</strong> erfolgte, hat <strong>de</strong>r Fluggast keinen Anspruch auf Ausgleichsleistungen.<br />
Desgleichen besteht kein Recht auf eine Ausgleichszahlung bei Information über die Annullierung min<strong>de</strong>stens 14 Tage<br />
vor <strong>de</strong>m gebuchten Abflug, bei Information über die Annullierung innerhalb von 14 Tagen und 7 Tagen vor <strong>de</strong>m<br />
gebuchten Abflug und Abflug <strong>de</strong>s angebotenen Alternativfluges nicht mehr als 2 Stun<strong>de</strong>n vor <strong>de</strong>r ursprünglichen<br />
Abflugzeit o<strong>de</strong>r Ankunft nicht mehr als 4 Stun<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>r geplanten Ankunftszeit sowie bei Information über die<br />
Annullierung weniger als 7 Tage vor <strong>de</strong>m Abflug und Abflug nicht mehr als 1 Stun<strong>de</strong> vor <strong>de</strong>r ursprünglichen Abflugzeit<br />
o<strong>de</strong>r Ankunft nicht mehr als 2 Stun<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>r geplanten Ankunftszeit Zuständige Beschwer<strong>de</strong>stelle im Sinne <strong>de</strong>r<br />
Verordnung ist für die Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland: das Luftfahrt-Bun<strong>de</strong>samt (LBA), Hermann-Blenk-Str. 26, 38108<br />
Braunschweig, für Österreich: das Bun<strong>de</strong>sministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Postfach 3000,<br />
Ra<strong>de</strong>tzkystr.2, AT-1030 Wien, für die Schweiz: Office Fédéral <strong>de</strong> l'Aviation Civile, CH-3003 Bern.<br />
Achtung: Diese Hinweise sind erfor<strong>de</strong>rlich gemäß Verordnung (EG) Nr. 889/2002 und Verordnung (EG) Nr. 261/2004.<br />
Diese Hinweise stellen jedoch keine Anspruchsgrundlage für einen Scha<strong>de</strong>nsersatzanspruch dar, noch können sie zur<br />
Auslegung <strong>de</strong>r Bestimmungen <strong>de</strong>s Montrealer Übereinkommens verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
Veröffentlichungsdatum: 01.04.2011<br />
C. <strong>Allgemeine</strong> Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen für Reisen nach und aus Kanada und <strong>de</strong>n USA (ABB-Kanada/USA)