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Allgemeine Geschäftsbedingungen Air Berlin GmbH & Co ... - RTS.de

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2.2.2.3 Bis zu <strong>de</strong>m Datum, an <strong>de</strong>m ein Fluggast, <strong>de</strong>r durch Krankheit am Reisen während <strong>de</strong>r Gültigkeitsdauer seines<br />

Flugscheines gehin<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>, laut ärztlichem Attest wie<strong>de</strong>r flugfähig wird, o<strong>de</strong>r bis zum ersten Flug nach einem<br />

solchen Zeitpunkt mit <strong>de</strong>r Fluglinie in <strong>de</strong>r Klasse, für die <strong>de</strong>r Flugpreis gezahlt wur<strong>de</strong>, o<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>m ein Platz von <strong>de</strong>m<br />

Punkt, wo die Reise wie<strong>de</strong>r aufgenommen wird, o<strong>de</strong>r vom letzten Anschlusspunkt aus vorhan<strong>de</strong>n ist. Falls in einem<br />

Flugschein jedoch die restlichen Flugcoupons, die für ein Jahr gültig sind, einen o<strong>de</strong>r mehrere Stopover umfassen, wird<br />

die Gültigkeit eines solchen Flugscheins nicht mehr als drei Monate über das auf einem solchen Attest erscheinen<strong>de</strong><br />

Datum hinaus verlängert. Unter solchen Umstän<strong>de</strong>n verlängert die Fluggesellschaft in gleicher Weise die<br />

Gültigkeitsdauer von Flugscheinen von Personen, die mit einem flugunfähigen Fluggast reisen.<br />

2.2.2.4 Nicht mehr als fünfundvierzig (45) Tage nach <strong>de</strong>m To<strong>de</strong>sdatum eines Fluggastes im Fall von Flugscheinen von<br />

Personen, die mit <strong>de</strong>m verstorbenen Fluggast gereist sind.<br />

2.2.3 Verkaufsbeschränkungen<br />

Eine Miscellaneous Charges Or<strong>de</strong>r (MCO), die ohne bestimmtes Flugdatum ausgestellt wur<strong>de</strong>, muss innerhalb eines<br />

Jahres nach <strong>de</strong>m Ausstellungsdatum für einen Flugschein vorgelegt wer<strong>de</strong>n. An<strong>de</strong>rnfalls wird sie für einen Flugschein<br />

nicht angenommen.<br />

2.2.4 Fehlen, Verlust o<strong>de</strong>r Unregelmäßigkeiten <strong>de</strong>s Flugscheins<br />

Im Fall von Fehlen, Verlust o<strong>de</strong>r Unregelmäßigkeiten eines Flugscheins verweigert die Fluggesellschaft Personen, die<br />

sich nicht im Besitz eines gültigen Flugscheins befin<strong>de</strong>n, die Beför<strong>de</strong>rung. Im Fall von Verlust o<strong>de</strong>r Nichtvorlage <strong>de</strong>s<br />

Flugscheins o<strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Teils <strong>de</strong>sselben wird keine Beför<strong>de</strong>rung für <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>r Reise<br />

geleistet, die von einem solchen Flugschein o<strong>de</strong>r einem solchen Teil <strong>de</strong>sselben erfasst wird, bis <strong>de</strong>r Fluggast einen<br />

an<strong>de</strong>ren Flugschein zum aktuell gelten<strong>de</strong>n Beför<strong>de</strong>rungsentgelt für die zu leisten<strong>de</strong> Beför<strong>de</strong>rung erwirbt. Die<br />

Fluggesellschaft nimmt keine Flugscheine an, falls ein Teil beschädigt ist o<strong>de</strong>r von an<strong>de</strong>ren als <strong>de</strong>r Fluggesellschaft<br />

geän<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r ohne <strong>de</strong>n Fluggastcoupon und sämtliche unbenutzte Flugcoupons vorgelegt wird. Ungeachtet <strong>de</strong>r<br />

vorstehen<strong>de</strong>n Bestimmungen wird die Fluggesellschaft auf Anfrage <strong>de</strong>s Fluggastes und bei Eingang eines für die<br />

Fluggesellschaft befriedigen<strong>de</strong>n Verlustnachweises einen neuen Flugschein als Ersatz <strong>de</strong>s verlorenen ausstellen, falls<br />

die Umstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Falles nach Ermessen <strong>de</strong>r Fluggesellschaft eine solche Maßnahme angebracht machen und unter<br />

<strong>de</strong>r Bedingung, dass <strong>de</strong>r Fluggast zustimmt, die Fluggesellschaft in je<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Fluggesellschaft vorgeschriebenen<br />

Form für je<strong>de</strong>n Verlust o<strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>n zu entschädigen, <strong>de</strong>n die Fluggesellschaft aufgrund <strong>de</strong>ssen erlei<strong>de</strong>n kann.<br />

2.2.5 Nicht-Übertragbarkeit<br />

2.2.5.1 Ein Flugschein ist nicht übertragbar. Die Fluggesellschaft haftet jedoch <strong>de</strong>r zur Beför<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r zu einer<br />

solchen Rückerstattung berechtigten Person gegenüber nicht dafür, falls ein solcher Flugschein bei Vorlage durch eine<br />

an<strong>de</strong>re Person als die zur Beför<strong>de</strong>rung bzw. Rückerstattung berechtigte angenommen o<strong>de</strong>r ihr eine diesbezügliche<br />

Rückerstattung gewährt wird.<br />

2.2.5.2 Falls ein Flugschein von einer an<strong>de</strong>ren Person als <strong>de</strong>r Person genutzt wird, an die er ausgestellt wur<strong>de</strong>, ob mit<br />

o<strong>de</strong>r ohne Kenntnis und Zustimmung <strong>de</strong>r Person, an die er ausgestellt wur<strong>de</strong>, haftet die Fluggesellschaft nicht für die<br />

Vernichtung, Beschädigung o<strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rungsverzögerung <strong>de</strong>s Gepäcks o<strong>de</strong>r sonstigen persönlichen Eigentums einer<br />

solchen unbefugten Person infolge von o<strong>de</strong>r in Verbindung mit einer solchen unbefugten Verwendung.<br />

2.2.5.3 Falls ein Flugschein tatsächlich von einer an<strong>de</strong>ren Person verwen<strong>de</strong>t wird, als <strong>de</strong>r Person, an die er ausgestellt<br />

wur<strong>de</strong>, haftet die Fluggesellschaft nicht für <strong>de</strong>n Tod o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Personenscha<strong>de</strong>n einer solchen unbefugten Person<br />

infolge o<strong>de</strong>r in Verbindung mit einer solchen unbefugten Verwendung.<br />

2.3 Stornierung und Nichtantritt <strong>de</strong>s Fluges<br />

2.3.1 Die Stornierung eines gebuchten Fluges o<strong>de</strong>r einer an<strong>de</strong>ren bestätigten Leistung (wie z. B. Sitzplatzreservierung,<br />

Tierbeför<strong>de</strong>rung, Son<strong>de</strong>rreservierungen) muss <strong>de</strong>r Fluggesellschaft schriftlich (Fax an +49 (0)30-4102 1003, Brief o<strong>de</strong>r<br />

E-Mail an <strong>Air</strong> <strong>Berlin</strong> PLC & <strong>Co</strong>. Luftverkehrs KG, Serviceteam, Saatwinkler Damm 42-43, 13627 <strong>Berlin</strong>, Deutschland;<br />

serviceteam@airberlin.com) o<strong>de</strong>r telefonisch unter <strong>de</strong>r Rufnummer 01805 737 800 (0,14 EUR/min aus <strong>de</strong>m <strong>de</strong>utschen<br />

Festnetz - Mobilfunk in Deutschland maximal 0,42 EUR/Min.; Tarife in an<strong>de</strong>ren Län<strong>de</strong>rn können abweichen) unter<br />

Angabe <strong>de</strong>r Buchungsnummer vor Reiseantritt mitgeteilt wer<strong>de</strong>n. Stornierungen treten am Eingangsdatum bei <strong>Air</strong> <strong>Berlin</strong><br />

in Kraft. Nach Reiseantritt ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Für Stornierungen gelten die folgen<strong>de</strong>n Regelungen:<br />

2.3.1.1 Flextarif:<br />

Wird ein gebuchter Kurz-, Mittel- o<strong>de</strong>r Langstreckenflug im Flextarif nicht angetreten o<strong>de</strong>r storniert, wird das geleistete<br />

Beför<strong>de</strong>rungsentgelt auf Anfrage zurückerstattet. Im Falle eines Nichtantritts o<strong>de</strong>r einer Stornierung eines Fluges, <strong>de</strong>r<br />

zuvor im Spartarif gebucht war, gilt für <strong>de</strong>n Preisanteil <strong>de</strong>s ursprünglichen Spartarifs je nach Sachlage Ziffer 2.3.1.2 bzw.<br />

2.3.1.3.<br />

2.3.1.2 Spartarif:

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