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Allgemeine Geschäftsbedingungen Air Berlin GmbH & Co ... - RTS.de

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in Kraft- und Luftfahrzeugen gemäß US FMVSS Nr. 213 zugelassen sind und entsprechend gekennzeichnet sind. Bei<br />

Voranmeldung ist im Einzelfall die Zulassung weiterer Kin<strong>de</strong>rsitze möglich. Der Kin<strong>de</strong>rsitz muss in je<strong>de</strong>m Fall behördlich<br />

genehmigt (zertifiziert) und entsprechend gekennzeichnet sein.<br />

4.1.4 Beför<strong>de</strong>rung von Schwangeren<br />

4.1.4.1 Aus Sicherheitsgrün<strong>de</strong>n und zur Abwendung gesundheitlicher Schä<strong>de</strong>n bei wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Müttern gelten die<br />

nachfolgen<strong>de</strong>n Bestimmungen:<br />

4.1.4.2 Bis 4 Wochen vor <strong>de</strong>m errechneten Geburtstermin beför<strong>de</strong>rt die Fluggesellschaft Schwangere ohne<br />

Flugtauglichkeitsbescheinigung; die Fluggesellschaft kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen, aus<br />

<strong>de</strong>r hervorgeht, dass die 36. Schwangerschaftswoche noch nicht überschritten ist.<br />

4.1.4.3 In <strong>de</strong>n 4 Wochen vor <strong>de</strong>m errechneten Geburtstermin ist eine Beför<strong>de</strong>rung ausgeschlossen.<br />

4.1.4.4 Die vorstehen<strong>de</strong>n Bestimmungen sind auch im Hinblick auf das Datum eines möglicherweise vorgesehenen<br />

Rückfluges zu berücksichtigen.<br />

4.1.5 Beför<strong>de</strong>rung von Fluggästen mit Behin<strong>de</strong>rung<br />

Die nachfolgen<strong>de</strong>n Vorschriften zur Beför<strong>de</strong>rung von Fluggästen mit Behin<strong>de</strong>rungen auf Flügen von o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>n<br />

U.S.A. bestimmen sich nach <strong>de</strong>n Regelungen in Part 382 U.S. Department of Transportation, soweit sie für<br />

Nicht-US-Carrier anwendbar sind. Die Vorschriften sind im Internet einsehbar unter: http://airconsumer.ost.dot.gov.<br />

4.1.5.1 Definitionen<br />

Eine Person gilt als Fluggast mit Behin<strong>de</strong>rung, wenn physische, medizinische o<strong>de</strong>r psychische Umstän<strong>de</strong> beim<br />

Einsteigen, Aussteigen, während <strong>de</strong>s Fluges, bei einer Notevakuierung o<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nabfertigung eine beson<strong>de</strong>re<br />

Betreuung erfor<strong>de</strong>rn, die in <strong>de</strong>r Regel bei an<strong>de</strong>ren Fluggästen nicht notwendig ist.<br />

Gehfähig - eine Person, die sich ohne Hilfe im Flugzeug bewegen kann.<br />

Nicht gehfähig - eine Person, die sich nicht ohne Hilfe im Flugzeug bewegen kann.<br />

Selbständig - eine Person, die unabhängig, eigenständig und in <strong>de</strong>r Lage ist, alle physischen Bedürfnisse während <strong>de</strong>s<br />

Fluges zu erledigen und die an Bord keine beson<strong>de</strong>re o<strong>de</strong>r außergewöhnliche Betreuung benötigt, die über die<br />

hinausgeht, die <strong>de</strong>n Fluggästen allgemein zuteil wird. Ausgenommen ist ggf. die Unterstützung beim Einsteigen und<br />

Aussteigen.<br />

Nicht selbständig - eine Person, die nicht in <strong>de</strong>r Lage ist, sich während <strong>de</strong>s Fluges selbst zu versorgen.<br />

4.1.5.2 Einschätzung <strong>de</strong>r Selbständigkeit<br />

Die Fluggesellschaft akzeptiert die Einschätzung <strong>de</strong>r behin<strong>de</strong>rten Person in Bezug auf ihre Selbständigkeit.<br />

4.1.5.3 Annahme von Fluggästen mit Behin<strong>de</strong>rung<br />

4.1.5.3.1 Ärztliches Attest / Verweigerung <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung<br />

(a) Schätzt die Fluggesellschaft in gutem Glauben und nach vernünftigem Ermessen <strong>de</strong>n Gesundheitszustand eines<br />

Fluggastes so ein, dass die Risiken einer Flugreise eine Verschlechterung <strong>de</strong>s Zustands bewirken bzw. <strong>de</strong>r Fluggast<br />

medizinische Notversorgung benötigen könnte, ist die Fluggesellschaft berechtigt, von <strong>de</strong>m Fluggast ein ärztliches<br />

Attest zu verlangen. Gleiches gilt, wenn <strong>de</strong>r Fluggast mit einer Trage (Stretcher) o<strong>de</strong>r einem Inkubator beför<strong>de</strong>rt wird<br />

o<strong>de</strong>r während <strong>de</strong>s Fluges medizinischen Sauerstoff (medical oxygen) benötigt. Das Attest darf zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s<br />

Abfluges nicht älter als 10 Tage sein.<br />

(b) Die Fluggesellschaft prüft das vorgelegte Attest und entschei<strong>de</strong>t, ob es so angenommen wer<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r Fluggast<br />

für die Beför<strong>de</strong>rung abgefertigt wer<strong>de</strong>n kann. Prüfung und Abfertigung wer<strong>de</strong>n von bei <strong>de</strong>r Fluggesellschaft angestelltem<br />

medizinischem Fachpersonal vorgenommen o<strong>de</strong>r von Personal, das von <strong>de</strong>r Fluggesellschaft vertraglich beauftragt<br />

wur<strong>de</strong>. Wenn solches Fachpersonal nicht zur Verfügung steht, kann auch externes medizinisches Personal (z. B.<br />

ortsansässige Ärzte o<strong>de</strong>r Klinikpersonal) die Prüfung und Abfertigung vornehmen.<br />

(c) Entschei<strong>de</strong>t die Fluggesellschaft in gutem Glauben, dass <strong>de</strong>r Gesundheitszustand eines Fluggastes eine<br />

ungewöhnliche Gefahr o<strong>de</strong>r ein Risiko für ihn selbst o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re (einschließlich, im Falle von Schwangeren, für das<br />

ungeborene Kind) bzw. für <strong>de</strong>ren Eigentum mit sich bringt, kann die Fluggesellschaft die Beför<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Person, die<br />

ein solches Risiko birgt, verweigern.<br />

(d) Wird ein Fluggast beför<strong>de</strong>rt, <strong>de</strong>ssen Geistes- o<strong>de</strong>r Gesundheitszustand, allgemeiner Zustand o<strong>de</strong>r Alter eine Gefahr<br />

darstellt o<strong>de</strong>r ein Risiko birgt, erfolgt dies ausdrücklich unter <strong>de</strong>r Bedingung, dass die Fluggesellschaft nicht für<br />

resultieren<strong>de</strong> Verletzungen, Krankheit o<strong>de</strong>r Einschränkungen o<strong>de</strong>r jegliche Verschlechterung o<strong>de</strong>r Folgen haftbar ist,<br />

was auch <strong>de</strong>n Tod aufgrund dieses Zustands, Alters o<strong>de</strong>r Geistes- o<strong>de</strong>r Gesundheitszustands einschließt (siehe<br />

Anmerkung):<br />

4.1.5.3.2 Reservierungen<br />

Reservierungen für die Beför<strong>de</strong>rung mit Ventilator, Respirator, CPAP machine o<strong>de</strong>r POC sind min<strong>de</strong>stens 48 Stun<strong>de</strong>n

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