Allgemeine Geschäftsbedingungen Air Berlin GmbH & Co ... - RTS.de
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- Fluggäste <strong>de</strong>r Business-Class (two-piece concept):<br />
* Übergepäckgebühr für zusätzliches Gepäck: Ab <strong>de</strong>m 3. Gepäckstück mit einem Gewicht von bis zu 32 kg / 71 Pfund:<br />
Einmalgebühr von 150 EUR (Flug ab Deutschland) / 150 USD / 150 CAD (Flug ab Zielort)<br />
* Je<strong>de</strong>s Gepäckstück mit einem Gewicht von mehr als 32 kg / 71 Pfund: 450 EUR (Flug ab Deutschland) / 450 USD /<br />
450 CAD (Flug ab Zielort)<br />
4.4.2 Sofern nicht ausdrücklich etwas an<strong>de</strong>res vereinbart wird, sind alle Son<strong>de</strong>rgepäckstücke anmel<strong>de</strong>pflichtig. Die<br />
Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Zur Sicherung <strong>de</strong>s Beför<strong>de</strong>rungsanspruchs ist die Bestätigung <strong>de</strong>r Anmeldung<br />
durch die Fluggesellschaft erfor<strong>de</strong>rlich. Bei <strong>de</strong>r Anmeldung sind die Maße und das Gewicht <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgepäcks<br />
anzugeben.<br />
4.4.3 Entscheidungsgrundlage für die Beför<strong>de</strong>rung von Über- und Son<strong>de</strong>rgepäck sind die verfügbare<br />
Frachtraumkapazität sowie Sicherheits- und Arbeitsschutzbestimmungen. Über- und Son<strong>de</strong>rgepäck kann daher in<br />
seiner Menge beschränkt o<strong>de</strong>r gänzlich vom Transport ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n. Darüber hinaus sind Übergepäck (ab<br />
10 kg / 22 Pfund), Son<strong>de</strong>rgepäck sowie übergroßes und sperriges Gepäck spätestens 48 Stun<strong>de</strong>n vor Abflug beim<br />
Reisebüro o<strong>de</strong>r im Service-Center anzumel<strong>de</strong>n, da diese nur bei ausreichend zur Verfügung stehen<strong>de</strong>m Platz<br />
transportiert wer<strong>de</strong>n können.<br />
4.4.4 Sportgerät bzw. -gepäck im Sinne von Ziffer 4.4.5 gilt als Son<strong>de</strong>rgepäck und muss vorab angemel<strong>de</strong>t und<br />
geson<strong>de</strong>rt verpackt wer<strong>de</strong>n. Die Fluggesellschaft empfiehlt, Sportgerät in einer festen Verpackung aufzugeben. Es muss<br />
als Solches beim Check-in erkennbar sein.<br />
4.4.5 Es gelten folgen<strong>de</strong> Entgelte für die einzelnen Arten von Sportgepäck:<br />
* Fahrrä<strong>de</strong>r (BIKE): je einfache Strecke bis maximal 30 kg / 66 Pfund 33 USD / 35 CAD / 25 EUR (Kurz-/Mittelstrecke) /<br />
52 USD / 55 CAD / 40 EUR (Langstrecke)<br />
* Surfboard (mit Segel und Mast) / Bodyboard / Kiteboard (SURF/KITE): je einfache Strecke bis maximal 30 kg / 66<br />
Pfund 33 USD / 35 CAD / 25 EUR (Kurz-/Mittelstrecke) / 52 USD / 55 CAD / 40 EUR (Langstrecke)<br />
* Tauchgerät (DIVE): je einfache Strecke bis maximal 30 kg / 66 Pfund 33 USD / 35 CAD / 25 EUR (Kurz-/Mittelstrecke)<br />
/ 52 USD / 55 CAD / 40 EUR (Langstrecke)<br />
* Skiausrüstung / 1 Paar Ski o<strong>de</strong>r ein Snowboard und Skischuhe o<strong>de</strong>r 1 Skibob pro Fluggast (SKI): je einfache Strecke<br />
bis maximal 30 kg / 66 Pfund 33 USD / 35 CAD / 25 EUR (Kurz-/Mittelstrecke) / 52 USD / 55 CAD / 40 EUR<br />
(Langstrecke) (kostenlos auf Flügen <strong>de</strong>r NIKI Luftfahrt <strong>GmbH</strong>)<br />
* Golfgepäck (GOLF): bis zu 30 kg / 66 Pfund für je<strong>de</strong>s einzelne Gepäckstück pro Fluggast, Gebühr für Einfachflug 33<br />
USD / 35 CAD / 25 EUR (Kurzstrecke/Mittelstrecke) / 52 USD / 55 CAD / 40 EUR (Langstrecke)<br />
Entgelte für sonstiges Sportgepäck auf Anfrage.<br />
4.4.6 Das folgen<strong>de</strong> Gepäckstück-Konzept für Übergepäck sieht für <strong>de</strong>n Transport von Sportgepäck über 30 kg / 66<br />
Pfund und im Sinne von Ziffer 4.4.5 folgen<strong>de</strong> Gebühren vor:<br />
* pro angemel<strong>de</strong>tem Gepäckstück und Strecke: 150 EUR für Flüge ab Deutschland / 150 EUR / 150 CAD / 150 USD für<br />
Flüge ab Zielregion;<br />
* pro nicht angemel<strong>de</strong>tem Gepäckstück und Strecke: 450 EUR für Flüge ab Deutschland / 450 EUR / 450 CAD / 450<br />
USD für Flüge ab Zielregion, wobei die entsprechen<strong>de</strong>n Gebühren für Sportgepäck (52 USD / 55 CAD / 40 EUR auf<br />
Langstrecken) bereits in dieser Übergepäckgebühr enthalten sind.<br />
4.4.7 Tauchgepäck ist vor Reiseantritt bei <strong>de</strong>r Fluggesellschaft anzumel<strong>de</strong>n. Gürtel sind ohne Bleigewichte mitzuführen;<br />
Pressluftflaschen wer<strong>de</strong>n nur in entleertem Zustand beför<strong>de</strong>rt. Zur Beför<strong>de</strong>rung von Tauchlampen sind Akkus bzw.<br />
Glühlampen zu entfernen.<br />
4.4.8 sind vor Reiseantritt bei <strong>de</strong>r Fluggesellschaft anzumel<strong>de</strong>n und vor Aufgabe zu verpacken. Als Verpackung wer<strong>de</strong>n<br />
Fahrradkoffer o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re feste Behältnisse empfohlen. Fahrrä<strong>de</strong>r mit Hilfsmotor gelten als Gefahrgut und sind von <strong>de</strong>r<br />
Beför<strong>de</strong>rung ausgeschlossen. Fahrrä<strong>de</strong>r, die mit einem Elektromotor betrieben wer<strong>de</strong>n und mit einer Batterie<br />
ausgestattet sind, können mitgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />
4.4.9 Sportwaffen, Jagdwaffen und dazugehörige Munition sowie alle Gegenstän<strong>de</strong>, die <strong>de</strong>n Anschein von Waffen,<br />
Munition o<strong>de</strong>r explosionsgefährlichen Stoffen erwecken o<strong>de</strong>r als solche gekennzeichnet sind, sind vor Reiseantritt bei<br />
<strong>de</strong>r Fluggesellschaft anzumel<strong>de</strong>n. Ein frühzeitiges Erscheinen am Check-in-Schalter am Abflugtag wird empfohlen. Die<br />
Fluggesellschaft lässt die Beför<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>rartiger Gegenstän<strong>de</strong> nur zu, wenn sie entsprechend <strong>de</strong>n gesetzlichen<br />
Bestimmungen über die Beför<strong>de</strong>rung gefährlicher Güter als Fracht o<strong>de</strong>r aufgegebenes Gepäck beför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Ein<br />
Fluggast darf pro Gepäckstück maximal 5 kg Munition mitführen. Weitere Informationen wer<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Anmeldung<br />
mitgeteilt.<br />
4.4.10 Die Beför<strong>de</strong>rung von Tieren ist entgeltpflichtig. Die gesetzlichen Regelungen zum Transport von Tieren fin<strong>de</strong>n