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Anmeldung zur Zahlung einer Hundesteuer - Amt Oeversee

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Name des<br />

<strong>Zahlung</strong>spflichtigen:<br />

Anschrift:<br />

Anzahl der Hunde:<br />

Rasse des Hundes:<br />

<strong>Anmeldung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zahlung</strong> <strong>einer</strong> <strong>Hundesteuer</strong><br />

aufgenommen ab:<br />

Ort, Datum Unterschrift<br />

Die <strong>Hundesteuer</strong> soll per Lastschrift eingezogen werden. Übersenden Sie mir<br />

bitte einen entspr. Vordruck<br />

Sehr geehrte Hundehalterin,<br />

sehr geehrter Hundehalter,<br />

es geschieht hin und wieder, dass ein Hund wegläuft. Entlaufene Hunde werden in<br />

der Regel bei der Polizei oder im Tierheim abgegeben. Damit das Tier dem Halter<br />

wieder zugeführt werden kann, ist der Name und die Anschrift zu ermitteln. Dies ist<br />

anhand der <strong>Hundesteuer</strong>markennummer nur über die Steuerabteilung möglich. Um<br />

Auskunft erteilen zu können, ist die Steuerabteilung im Vorwege von der Wahrung<br />

des Steuergeheimnisses (§ 30 Abgabenordnung) zu entbinden. Ihre Einwilligung<br />

erfolgt auf freiwilliger Basis und kann zu jeder Zeit mit Wirkung für die Zukunft<br />

widerrufen werden.<br />

Erklärung:<br />

Für den Fall, dass mein Hund entlaufen ist, erkläre ich mich damit einverstanden,<br />

dass die Steuerabteilung dem Tierheim und der Polizei Auskunft über meinen Namen<br />

und meine Anschrift erteilt. Ich entbinde die Steuerabteilung insoweit von der<br />

Wahrung des Steuergeheimnisses.<br />

Ort, Datum Unterschrift


Informationen <strong>zur</strong> <strong>Hundesteuer</strong>pflicht<br />

Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet.<br />

Steuerpflichtige/r ist, wer einen Hund in ihrem/seinem Haushalt oder<br />

Wirtschaftsbetrieb aufgenommen hat.<br />

Die Steuerpflicht entsteht in dem Kalendervierteljahr, in dem ein Hund aufgenommen<br />

wird, frühestens mit dem Kalendervierteljahr, in dem er drei Monate alt wird.<br />

Die Steuerpflicht endet mit dem Kalendervierteljahr, in dem der Hund abgeschafft<br />

wird, abhanden kommt oder eingeht.<br />

Die Steuersätze betragen jährlich in der<br />

Gemeinde <strong>Oeversee</strong> Sieverstedt Tarp<br />

1. Hund 45,00 EUR 75,00 EUR 40,00 EUR<br />

2. Hund 75,00 EUR 90,00 EUR 70,00 EUR<br />

3. Hund 110,00 EUR 120,00 EUR 100,00 EUR<br />

Gefährliche Hunde 600,00 EUR 600,00 EUR<br />

Evtl. Steuerermäßigungen oder Steuerbefreiungen sind beim Steueramt des <strong>Amt</strong>es<br />

<strong>Oeversee</strong> unter der Telefonnummer 04638-8845 zu erfragen.

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