Informationsblatt zur Umsetzung der ESF ... - Freistaat Sachsen
Informationsblatt zur Umsetzung der ESF ... - Freistaat Sachsen
Informationsblatt zur Umsetzung der ESF ... - Freistaat Sachsen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Informationen für Antragsteller <strong>zur</strong> <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>ESF</strong>-Ressortrichtlinien<br />
I. Inhaltliche Einordnung<br />
1. Richtlinie:<br />
1.a RL-Teil:<br />
2. Bezeichnung:<br />
Teil 2, D<br />
FÖJ<br />
II. Antragsverfahren und Bewilligungsvoraussetzungen<br />
1. Zuwendungszweck/Ziel:<br />
2. Gegenstand <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung:<br />
3. Zuwendungsempfänger:<br />
4. Zuwendungsvoraussetzungen:<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
- Geför<strong>der</strong>t werden:<br />
-<br />
-<br />
ABCDEF<br />
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des<br />
Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft <strong>zur</strong><br />
För<strong>der</strong>ung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten<br />
Vorhaben <strong>der</strong> För<strong>der</strong>periode 2007-2013 (<strong>ESF</strong>-Richtlinie SMS/SMUL)<br />
vom 31.07.2007 (Sächs. ABl. Nr. 33 vom 16.08.2007, S. 1095 ff.)<br />
geän<strong>der</strong>t druch Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für<br />
Soziales und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und<br />
Landwirtschaft <strong>zur</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>zur</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>ESF</strong>-Richtlinie<br />
SMS/SMUL vom 06.04.2009 (Sächs. ABl. Nr. 20 vom 14.05.2009, S. 847).<br />
Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)<br />
Verbesserung des Humankapitals durch Verbesserung <strong>der</strong><br />
Berufswahlkompetenz im Natur- und Umweltschutz sowie <strong>der</strong><br />
Berufsausbildung für Jugendliche<br />
Beför<strong>der</strong>ung des Bewusstseins für die Anfor<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Arbeitswelt<br />
und des Umweltbewußtseins<br />
Entwicklung von Fähigkeiten zu eigenem verantwortlichem und<br />
kooperativen Handeln<br />
Schaffung von Grundlagen zum Verständnis ökologischer und<br />
politischer Zusammenhänge. vernetzten Denkens und <strong>zur</strong><br />
Persönlichkeitsför<strong>der</strong>ung<br />
Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) für junge<br />
Menschen im Alter vom 16. bis <strong>zur</strong> Vollendung des 27. Lebensjahres<br />
→ die monatlichen teilnehmerbezogenen Ausgaben<br />
→ die tatsächlich nachgewiesenen Ausgaben des Trägers für die<br />
Verwaltungsaufgaben <strong>zur</strong> Durchführung des FÖJ und die pädagogische<br />
Begleitung <strong>der</strong> Teilnehmer einschließlich <strong>der</strong> Sachausgaben <strong>zur</strong><br />
Durchführung des FÖJ sowie<br />
→ die nachgewiesenen tatsächlichen Ausgaben für die Durchführung<br />
<strong>der</strong> vorgeschriebenen Seminare an mindestens 25 Seminartagen pro<br />
Teilnehmer und Jahr<br />
Nach <strong>der</strong> Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt<br />
und Landesentwicklung <strong>zur</strong> Durchführung des Freiwilligen Ökologischen<br />
Jahres (FÖJ) zugelassene Träger des FÖJ.<br />
Die Vorhaben müssen grundsätzlich jeweils am 01.September<br />
beginnen und am 31. August des Folgejahres enden.<br />
Verbindlicher Stand: 30.06.2012 Seite 1 von 5 Infoblatt För<strong>der</strong>baustein FÖJ
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
ABCDEF<br />
Die Zuwendungsempfänger müssen hinsichtlich ihrer personellen und<br />
finanziellen Ausstattung und ihrer sonstigen Tätigkeitsfel<strong>der</strong> die Gewähr<br />
für eine <strong>der</strong> Zielsetzung des FÖJ entsprechende Durchführung und die<br />
Betreuung <strong>der</strong> FÖJ-Teilnehmer bieten.<br />
Das freiwillige ökologische Jahr wird pädagogisch begleitet. Die<br />
pädagogische Begleitung wird von einer zentralen Stelle des<br />
zugelassenen Trägers sichergestellt. Die pädagogische Begleitung<br />
umfasst die fachliche Anleitung <strong>der</strong> Freiwilligen durch die Einsatzstelle,<br />
die individuelle Betreuung durch pädagogische Kräfte <strong>der</strong> zentralen<br />
Stelle des Trägers mit Unterstützung durch die Einsatzstelle sowie die<br />
Seminararbeit.<br />
Zur pädagogischen Begleitung <strong>der</strong> Freiwilligen stellt <strong>der</strong> Träger<br />
Fachkräfte <strong>zur</strong> Verfügung.<br />
Die Fachkräfte führen Seminare nach Maßgabe des Jugendfreiwilligendienstegesetzes<br />
(JFDG) und <strong>der</strong> FÖJ-Richtlinie durch. Sie können<br />
dabei durch weiteres Personal sowie Honorarkräfte unterstützt werden.<br />
Der Träger gewährleistet die Einhaltung <strong>der</strong> FÖJ-Standards in den<br />
Einsatzstellen. Er berät die Einsatzstellen und steht ihnen als<br />
Ansprechpartner <strong>zur</strong> Verfügung. Die pädagogische Fachkraft besucht<br />
jeden Freiwilligen mindestens einmal an seiner Einsatzstelle. In je<strong>der</strong><br />
Einsatzstelle gibt es eine Person, die für die Betreuung <strong>der</strong> Freiwilligen<br />
zuständig ist. Die Aufgaben <strong>der</strong> Freiwilligen müssen eindeutig<br />
beschrieben sein.<br />
Die Träger gewährleisten, dass die pädagogischen Fachkräfte im Sinne<br />
<strong>der</strong> Qualitätssicherung mit an<strong>der</strong>en FÖJ-Trägern sowie dem Land<br />
zusammenarbeiten. Sie orientieren sich an weiteren fachlichen<br />
Standards, die von Bund, Land o<strong>der</strong> Trägerkreis festgelegt wurd<br />
Für die Freiwilligen ist ein ausreichen<strong>der</strong> Versicherungsschutz sicher zu<br />
stellen.<br />
Die Gesamtfinanzierung des FÖJ ist gesichert und wird im Antrag<br />
dargestellt<br />
Der Träger stellt dem Freiwilligen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Freiwilligen nach Abschluss<br />
des Dienstes eine Bescheinigung nach Maßgabe <strong>der</strong> Inhalte aus <strong>der</strong><br />
schriftlichen Vereinbarung (vgl. IV.1) aus. Die Bescheinigung enthält<br />
ferner den Zeitraum <strong>der</strong> Teilnahme.<br />
Verbindlicher Stand: 30.06.2012 Seite 2 von 5 Infoblatt För<strong>der</strong>baustein FÖJ
5. Zielgruppe:<br />
6. Methodik:<br />
7. Von <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung<br />
ausgenommen:<br />
8. Antragsverfahren:<br />
III. Art, Umfang und Höhe <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung<br />
1. Zuwendungs- und<br />
Finanzierungsart:<br />
2. För<strong>der</strong>quote bzw. -höhe:<br />
3. Anzuwendende<br />
Gruppenfreistellungsverordnung:<br />
-<br />
-<br />
ABCDEF<br />
- Die Gesamtdauer <strong>der</strong> Seminare beträgt mindestens 25 Tage.<br />
-<br />
- Die Teilnahme an den Seminaren ist Pflicht.<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
Das Vorhaben muss entsprechend <strong>der</strong> Allgemeinen<br />
Strukturfondsverordnung <strong>der</strong> EU (VO (EG) Nr. 1083/2006) mindestens<br />
eine <strong>der</strong> folgenden Kategorien <strong>der</strong> Nachhaltigkeit erfüllen:<br />
→ soziale Nachhaltigkeit<br />
dazu zählen:<br />
- För<strong>der</strong>ung gleichberechtigte Teilhabe/Integration in die Gemeinschaft<br />
→ ökonomische Nachhaltigkeit<br />
dazu zählen:<br />
- Heranführung von Schülern an die Arbeitswelt<br />
→ ökologische Nachhaltigkeit<br />
- Vermittlung umweltrelevanter Wissensinhalte und Kenntnisse ökolog.<br />
Zusammenhänge<br />
- Vermittlung umweltrelevanter Zusatzqualifikationen<br />
- Stärkung Umweltbewusstsein / umweltgerechtes Verhalten<br />
- Integration von Fragen <strong>der</strong> Generationengerechtigkeit und globalen<br />
Gerechtigkeit<br />
- Integration von Fragen <strong>der</strong> Ressourchenschonung, nachhaltige<br />
Entwicklung, Vermin<strong>der</strong>ung Umweltbelastung, Verbesserung ökolog.<br />
Produktverträglichkeiten, Bewahrung Umweltschutzgüter<br />
- Integration Thema alternative Energien<br />
- Integration Thema nachwachsende Rohstoffe<br />
- Beteiligung von Akteuren aus Umwelt u. Naturschutz<br />
Junge Menschen vom 16. bis <strong>zur</strong> Vollendung des 27. Lebensjahre mit<br />
Hauptwohnsitz im <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong>.<br />
Es werden ein Einführungs-, ein Zwischen- und ein Abschlussseminar<br />
durchgeführt, <strong>der</strong>en Mindestdauer je 5 Tage beträgt.<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Seminare sind den jungen Menschen durch<br />
Kleingruppenarbeit, Diskussionen, Referate und praktische Arbeiten<br />
allgemeine und fachspezifische Kenntnisse zu vermitteln.<br />
Die Freiwilligen wirken an <strong>der</strong> inhaltlichen Gestaltung und Durchführung<br />
<strong>der</strong> Seminare mit.<br />
In je<strong>der</strong> Einsatzstelle steht eine Person für die Betreuung (fachliche<br />
Anleitung) <strong>der</strong> Freiwilligen <strong>zur</strong> Verfügung.<br />
Die bereits erfolgte Ableistung eines freiwilligen Dienstes in einem<br />
freiwilligen sozialen Jahr o<strong>der</strong> einem freiwilligen ökologischen Jahr steht<br />
einer Teilnahme in diesem Vorhaben entgegen.<br />
För<strong>der</strong>anträge sind bis zum 30. Juni für das folgende FÖJ-Jahr in 2facher<br />
Ausfertigung bei <strong>der</strong> Bewilligungsstelle ein<strong>zur</strong>eichen.<br />
Die Zuwendung wir im Rahmen <strong>der</strong> Projektför<strong>der</strong>ung als<br />
Anteilfinanzierung gewährt.<br />
Unter Berücksichtigung von III.4 können bis zu 100 % <strong>der</strong><br />
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt werden.<br />
Projekte sind entsprechend den Zuwendungsvoraussetzungen als nicht<br />
beihilferelevant einzustufen.<br />
Verbindlicher Stand: 30.06.2012 Seite 3 von 5 Infoblatt För<strong>der</strong>baustein FÖJ
4. Erfor<strong>der</strong>liche Mitfinanzierung:<br />
5. Auszahlungsverfahren:<br />
6. Beson<strong>der</strong>e Regelungen zu<br />
för<strong>der</strong>fähigen Ausgaben:<br />
IV. Sonstige Bedingungen<br />
1. Zu beachtende Vorschriften:<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
ABCDEF<br />
Die Beteiligung <strong>der</strong> Einsatzstellen an den teilnehmerbezogenen<br />
Ausgaben des FÖJ soll auf mindestens 50 EUR pro Teilnehmer und<br />
Monat festgesetzt werden.<br />
Eine Befreiung von <strong>der</strong> Einsatzstellenbeteiligung kann durch die<br />
Bewilligungsstelle in begründeten Einzelfällen gewährt werden.<br />
Die Auszahlung <strong>der</strong> Zuwendung erfolgt nur auf Grundlage <strong>der</strong><br />
nachgewiesenen tatsächlich getätigten Ausgaben.<br />
Die monatlichen teilnehmerbezogenen Ausgaben betragen:<br />
→ bis zu 130 EUR für das Entgelt,<br />
→ bis zu 150 EUR für die Unterkunft,<br />
→ bis zu 5 EUR für die Beiträge <strong>zur</strong> gesetzlichen Unfallversicherung.<br />
Die Beiträge <strong>zur</strong> gesetzlichen Sozialversicherung für die Teilnehmer<br />
sind bis zu 100 % för<strong>der</strong>fähig.<br />
Für die Ausgaben für die Verwaltungsaufgaben und die Sachausgaben<br />
<strong>zur</strong> Durchführung des FÖJ können mit bis zu 75 EUR je Teilnehmer und<br />
Monat gewährt werden.<br />
Die Ausgaben für die pädagogische Betreuung <strong>der</strong> Teilnehmer sind bis<br />
zu 100 % entsprechend den gültigen För<strong>der</strong>sätzen <strong>der</strong> Richtlinie des<br />
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Kin<strong>der</strong> - Kin<strong>der</strong>-<br />
und Jugendplan des Bundes (KJP) vom 19. Dezember (GMBI. 2001 S.<br />
18) in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung för<strong>der</strong>fähig, soweit sie nicht vom<br />
Bund geför<strong>der</strong>t werden.<br />
Die Höhe <strong>der</strong> zuwendungsfähigen Personalausgaben für den Bereich<br />
des pädagogischen Personals wurde auf die Entgeltgruppe 10 TVöD<br />
begrenzt.<br />
Für die Durchführung <strong>der</strong> vorgeschriebenen Seminare können bis zu:<br />
→ 34 EUR für Unterkunft und Verpflegung pro Teilnehmer und Tag,<br />
→ 60 EUR für Sachausgaben und Ausgaben für Referenten pro<br />
Teilnehmer und Seminarwoche,<br />
→ 51 EUR für Fahrtkosten nach Maßgabe des sächsischen<br />
Reisekostenrechts pro Teilnehmer o<strong>der</strong> pädagogischem Mitarbeiter und<br />
Seminarwoche<br />
gewährt werden.<br />
Im Übrigen gelten die Regeln <strong>der</strong> Verwaltungsbehörde <strong>ESF</strong> in <strong>der</strong><br />
jeweils aktuellen Fassung.<br />
- Die Bestimmungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG),<br />
insbeson<strong>der</strong>e des § 9, sowie die Regelungen <strong>der</strong> Richtlinie des<br />
Sächsische Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft <strong>zur</strong><br />
Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ-Richtlinie) in<br />
<strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung finden sinngemäß Anwendung.<br />
Verbindlicher Stand: 30.06.2012 Seite 4 von 5 Infoblatt För<strong>der</strong>baustein FÖJ
2. Abgrenzung zu an<strong>der</strong>en <strong>ESF</strong>-<br />
För<strong>der</strong>bereichen:<br />
3. Beson<strong>der</strong>e Anfor<strong>der</strong>ungen an<br />
die Begleitung und Bewertung:<br />
4. Weitere Beson<strong>der</strong>heiten:<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
ABCDEF<br />
(in Anlehnung an § 11 Abs. 1 und 2 JFDG) Der Träger des freiwilligen<br />
Dienstes, <strong>der</strong> Freiwillige o<strong>der</strong> die Freiwillige - sowie bei Anwendung <strong>der</strong><br />
Verträge nach § 11 Abs. 2 JFDG - die Einsatzstelle schließen vor<br />
Beginn des freiwilligen Dienstes eine schriftliche Vereinbarung ab. Sie<br />
muss enthalten:<br />
1. Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Anschrift des Freiwilligen<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Freiwilligen,<br />
2. die Bezeichnung des Trägers des freiwilligen Dienstes,<br />
3. die Angabe des Zeitraumes, für den <strong>der</strong> Freiwillige o<strong>der</strong> die<br />
Freiwillige sich zum freiwilligen Dienst verpflichtet hat, sowie<br />
Regelungen <strong>zur</strong> vorzeitigen Beendigung des Dienstes,<br />
4. Angabe des Zulassungsbescheides des Trägers, soweit es dessen<br />
bedarf,<br />
5. die Geld- und Sachleistungen für Unterkunft, Verpflegung,<br />
Arbeitskleidung und Taschengeld,<br />
6. die Angabe <strong>der</strong> Urlaubstage.<br />
(§ 11 Abs. 3 JFDG) Bei Beendigung des freiwilligen Dienstes kann <strong>der</strong><br />
Freiwillige o<strong>der</strong> die Freiwillige vom Träger ein schriftliches Zeugnis über<br />
die Art und Dauer des freiwilligen Dienstes for<strong>der</strong>n. Das Zeugnis ist auf<br />
Verlangen auf die Leistungen und die Führung während <strong>der</strong> Dienstzeit<br />
zu erstrecken. DAbei sind in das Zeugnis berufsqualifizierende<br />
Merkmale des feiwilligen Dienstes aufzunehmen.<br />
(§ 13 JFDG) Für eine Tätigkeit im Rahmen eines freiwilligen sozialen<br />
Jahres sind die Arbeitsschutzbestimmungen und das<br />
Bundesurlaubsgesetz entsprechend anzuwenden. Für Schäden bei <strong>der</strong><br />
Ausübung ihrer Tätigkeit haften Freiwillige nur wie Arbeitnehmerinnen<br />
und Arbeitnehmer.<br />
Die grundlegende Ausrichtung des Projektbereichs ist zu an<strong>der</strong>en <strong>ESF</strong>-<br />
För<strong>der</strong>bereichen abgegrenzt. Die Prüfung erfolgt anhand des konkreten<br />
Einzelfalls.<br />
Mit <strong>der</strong> Annahme <strong>der</strong> Finanzierung wird das Einverständnis <strong>zur</strong><br />
Aufnahme in ein mindestens einmal jährlich zu veröffentlichendes<br />
Verzeichnis erteilt, das Auskunft über die einzelnen<br />
Zuwendungsempfänger beziehungsweise Vertragspartner, die<br />
geför<strong>der</strong>ten Vorhaben, die für die Zuwendung gewährt wurden, sowie<br />
die Höhe <strong>der</strong> jeweils bereitgestellten Mittel gibt.<br />
Der Träger hat bei Abschluss <strong>der</strong> Vereinbarung zu Zustimmung des<br />
Freiwilligen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Freiwilligen einzuholen, personenbezogene Daten<br />
im Sinne <strong>der</strong> Vereinbarung erheben, verarbeiten und weitergeben zu<br />
dürfen, soweit es für die Durchführung des freiwilligen sozialen Jahres<br />
im Sinne <strong>der</strong> Richtlinie und nach Maßgabe <strong>der</strong> Bestimmungen des<br />
Zuwendungsbescheides erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />
Bitte beachten Sie die projektspezifischen Bestimmungen des<br />
Zuwendungsbescheides.<br />
Verbindlicher Stand: 30.06.2012 Seite 5 von 5 Infoblatt För<strong>der</strong>baustein FÖJ