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Informationsblatt zur Umsetzung der ESF ... - Freistaat Sachsen

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Informationen für Antragsteller <strong>zur</strong> <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>ESF</strong>-Ressortrichtlinien<br />

I. Inhaltliche Einordnung<br />

1. Richtlinie:<br />

1.a RL-Teil:<br />

2. Bezeichnung:<br />

Teil 2, D<br />

FÖJ<br />

II. Antragsverfahren und Bewilligungsvoraussetzungen<br />

1. Zuwendungszweck/Ziel:<br />

2. Gegenstand <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung:<br />

3. Zuwendungsempfänger:<br />

4. Zuwendungsvoraussetzungen:<br />

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- Geför<strong>der</strong>t werden:<br />

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ABCDEF<br />

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des<br />

Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft <strong>zur</strong><br />

För<strong>der</strong>ung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten<br />

Vorhaben <strong>der</strong> För<strong>der</strong>periode 2007-2013 (<strong>ESF</strong>-Richtlinie SMS/SMUL)<br />

vom 31.07.2007 (Sächs. ABl. Nr. 33 vom 16.08.2007, S. 1095 ff.)<br />

geän<strong>der</strong>t druch Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für<br />

Soziales und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und<br />

Landwirtschaft <strong>zur</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>zur</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>ESF</strong>-Richtlinie<br />

SMS/SMUL vom 06.04.2009 (Sächs. ABl. Nr. 20 vom 14.05.2009, S. 847).<br />

Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)<br />

Verbesserung des Humankapitals durch Verbesserung <strong>der</strong><br />

Berufswahlkompetenz im Natur- und Umweltschutz sowie <strong>der</strong><br />

Berufsausbildung für Jugendliche<br />

Beför<strong>der</strong>ung des Bewusstseins für die Anfor<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Arbeitswelt<br />

und des Umweltbewußtseins<br />

Entwicklung von Fähigkeiten zu eigenem verantwortlichem und<br />

kooperativen Handeln<br />

Schaffung von Grundlagen zum Verständnis ökologischer und<br />

politischer Zusammenhänge. vernetzten Denkens und <strong>zur</strong><br />

Persönlichkeitsför<strong>der</strong>ung<br />

Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) für junge<br />

Menschen im Alter vom 16. bis <strong>zur</strong> Vollendung des 27. Lebensjahres<br />

→ die monatlichen teilnehmerbezogenen Ausgaben<br />

→ die tatsächlich nachgewiesenen Ausgaben des Trägers für die<br />

Verwaltungsaufgaben <strong>zur</strong> Durchführung des FÖJ und die pädagogische<br />

Begleitung <strong>der</strong> Teilnehmer einschließlich <strong>der</strong> Sachausgaben <strong>zur</strong><br />

Durchführung des FÖJ sowie<br />

→ die nachgewiesenen tatsächlichen Ausgaben für die Durchführung<br />

<strong>der</strong> vorgeschriebenen Seminare an mindestens 25 Seminartagen pro<br />

Teilnehmer und Jahr<br />

Nach <strong>der</strong> Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt<br />

und Landesentwicklung <strong>zur</strong> Durchführung des Freiwilligen Ökologischen<br />

Jahres (FÖJ) zugelassene Träger des FÖJ.<br />

Die Vorhaben müssen grundsätzlich jeweils am 01.September<br />

beginnen und am 31. August des Folgejahres enden.<br />

Verbindlicher Stand: 30.06.2012 Seite 1 von 5 Infoblatt För<strong>der</strong>baustein FÖJ


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ABCDEF<br />

Die Zuwendungsempfänger müssen hinsichtlich ihrer personellen und<br />

finanziellen Ausstattung und ihrer sonstigen Tätigkeitsfel<strong>der</strong> die Gewähr<br />

für eine <strong>der</strong> Zielsetzung des FÖJ entsprechende Durchführung und die<br />

Betreuung <strong>der</strong> FÖJ-Teilnehmer bieten.<br />

Das freiwillige ökologische Jahr wird pädagogisch begleitet. Die<br />

pädagogische Begleitung wird von einer zentralen Stelle des<br />

zugelassenen Trägers sichergestellt. Die pädagogische Begleitung<br />

umfasst die fachliche Anleitung <strong>der</strong> Freiwilligen durch die Einsatzstelle,<br />

die individuelle Betreuung durch pädagogische Kräfte <strong>der</strong> zentralen<br />

Stelle des Trägers mit Unterstützung durch die Einsatzstelle sowie die<br />

Seminararbeit.<br />

Zur pädagogischen Begleitung <strong>der</strong> Freiwilligen stellt <strong>der</strong> Träger<br />

Fachkräfte <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

Die Fachkräfte führen Seminare nach Maßgabe des Jugendfreiwilligendienstegesetzes<br />

(JFDG) und <strong>der</strong> FÖJ-Richtlinie durch. Sie können<br />

dabei durch weiteres Personal sowie Honorarkräfte unterstützt werden.<br />

Der Träger gewährleistet die Einhaltung <strong>der</strong> FÖJ-Standards in den<br />

Einsatzstellen. Er berät die Einsatzstellen und steht ihnen als<br />

Ansprechpartner <strong>zur</strong> Verfügung. Die pädagogische Fachkraft besucht<br />

jeden Freiwilligen mindestens einmal an seiner Einsatzstelle. In je<strong>der</strong><br />

Einsatzstelle gibt es eine Person, die für die Betreuung <strong>der</strong> Freiwilligen<br />

zuständig ist. Die Aufgaben <strong>der</strong> Freiwilligen müssen eindeutig<br />

beschrieben sein.<br />

Die Träger gewährleisten, dass die pädagogischen Fachkräfte im Sinne<br />

<strong>der</strong> Qualitätssicherung mit an<strong>der</strong>en FÖJ-Trägern sowie dem Land<br />

zusammenarbeiten. Sie orientieren sich an weiteren fachlichen<br />

Standards, die von Bund, Land o<strong>der</strong> Trägerkreis festgelegt wurd<br />

Für die Freiwilligen ist ein ausreichen<strong>der</strong> Versicherungsschutz sicher zu<br />

stellen.<br />

Die Gesamtfinanzierung des FÖJ ist gesichert und wird im Antrag<br />

dargestellt<br />

Der Träger stellt dem Freiwilligen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Freiwilligen nach Abschluss<br />

des Dienstes eine Bescheinigung nach Maßgabe <strong>der</strong> Inhalte aus <strong>der</strong><br />

schriftlichen Vereinbarung (vgl. IV.1) aus. Die Bescheinigung enthält<br />

ferner den Zeitraum <strong>der</strong> Teilnahme.<br />

Verbindlicher Stand: 30.06.2012 Seite 2 von 5 Infoblatt För<strong>der</strong>baustein FÖJ


5. Zielgruppe:<br />

6. Methodik:<br />

7. Von <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung<br />

ausgenommen:<br />

8. Antragsverfahren:<br />

III. Art, Umfang und Höhe <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung<br />

1. Zuwendungs- und<br />

Finanzierungsart:<br />

2. För<strong>der</strong>quote bzw. -höhe:<br />

3. Anzuwendende<br />

Gruppenfreistellungsverordnung:<br />

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ABCDEF<br />

- Die Gesamtdauer <strong>der</strong> Seminare beträgt mindestens 25 Tage.<br />

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- Die Teilnahme an den Seminaren ist Pflicht.<br />

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Das Vorhaben muss entsprechend <strong>der</strong> Allgemeinen<br />

Strukturfondsverordnung <strong>der</strong> EU (VO (EG) Nr. 1083/2006) mindestens<br />

eine <strong>der</strong> folgenden Kategorien <strong>der</strong> Nachhaltigkeit erfüllen:<br />

→ soziale Nachhaltigkeit<br />

dazu zählen:<br />

- För<strong>der</strong>ung gleichberechtigte Teilhabe/Integration in die Gemeinschaft<br />

→ ökonomische Nachhaltigkeit<br />

dazu zählen:<br />

- Heranführung von Schülern an die Arbeitswelt<br />

→ ökologische Nachhaltigkeit<br />

- Vermittlung umweltrelevanter Wissensinhalte und Kenntnisse ökolog.<br />

Zusammenhänge<br />

- Vermittlung umweltrelevanter Zusatzqualifikationen<br />

- Stärkung Umweltbewusstsein / umweltgerechtes Verhalten<br />

- Integration von Fragen <strong>der</strong> Generationengerechtigkeit und globalen<br />

Gerechtigkeit<br />

- Integration von Fragen <strong>der</strong> Ressourchenschonung, nachhaltige<br />

Entwicklung, Vermin<strong>der</strong>ung Umweltbelastung, Verbesserung ökolog.<br />

Produktverträglichkeiten, Bewahrung Umweltschutzgüter<br />

- Integration Thema alternative Energien<br />

- Integration Thema nachwachsende Rohstoffe<br />

- Beteiligung von Akteuren aus Umwelt u. Naturschutz<br />

Junge Menschen vom 16. bis <strong>zur</strong> Vollendung des 27. Lebensjahre mit<br />

Hauptwohnsitz im <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong>.<br />

Es werden ein Einführungs-, ein Zwischen- und ein Abschlussseminar<br />

durchgeführt, <strong>der</strong>en Mindestdauer je 5 Tage beträgt.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Seminare sind den jungen Menschen durch<br />

Kleingruppenarbeit, Diskussionen, Referate und praktische Arbeiten<br />

allgemeine und fachspezifische Kenntnisse zu vermitteln.<br />

Die Freiwilligen wirken an <strong>der</strong> inhaltlichen Gestaltung und Durchführung<br />

<strong>der</strong> Seminare mit.<br />

In je<strong>der</strong> Einsatzstelle steht eine Person für die Betreuung (fachliche<br />

Anleitung) <strong>der</strong> Freiwilligen <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

Die bereits erfolgte Ableistung eines freiwilligen Dienstes in einem<br />

freiwilligen sozialen Jahr o<strong>der</strong> einem freiwilligen ökologischen Jahr steht<br />

einer Teilnahme in diesem Vorhaben entgegen.<br />

För<strong>der</strong>anträge sind bis zum 30. Juni für das folgende FÖJ-Jahr in 2facher<br />

Ausfertigung bei <strong>der</strong> Bewilligungsstelle ein<strong>zur</strong>eichen.<br />

Die Zuwendung wir im Rahmen <strong>der</strong> Projektför<strong>der</strong>ung als<br />

Anteilfinanzierung gewährt.<br />

Unter Berücksichtigung von III.4 können bis zu 100 % <strong>der</strong><br />

zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt werden.<br />

Projekte sind entsprechend den Zuwendungsvoraussetzungen als nicht<br />

beihilferelevant einzustufen.<br />

Verbindlicher Stand: 30.06.2012 Seite 3 von 5 Infoblatt För<strong>der</strong>baustein FÖJ


4. Erfor<strong>der</strong>liche Mitfinanzierung:<br />

5. Auszahlungsverfahren:<br />

6. Beson<strong>der</strong>e Regelungen zu<br />

för<strong>der</strong>fähigen Ausgaben:<br />

IV. Sonstige Bedingungen<br />

1. Zu beachtende Vorschriften:<br />

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ABCDEF<br />

Die Beteiligung <strong>der</strong> Einsatzstellen an den teilnehmerbezogenen<br />

Ausgaben des FÖJ soll auf mindestens 50 EUR pro Teilnehmer und<br />

Monat festgesetzt werden.<br />

Eine Befreiung von <strong>der</strong> Einsatzstellenbeteiligung kann durch die<br />

Bewilligungsstelle in begründeten Einzelfällen gewährt werden.<br />

Die Auszahlung <strong>der</strong> Zuwendung erfolgt nur auf Grundlage <strong>der</strong><br />

nachgewiesenen tatsächlich getätigten Ausgaben.<br />

Die monatlichen teilnehmerbezogenen Ausgaben betragen:<br />

→ bis zu 130 EUR für das Entgelt,<br />

→ bis zu 150 EUR für die Unterkunft,<br />

→ bis zu 5 EUR für die Beiträge <strong>zur</strong> gesetzlichen Unfallversicherung.<br />

Die Beiträge <strong>zur</strong> gesetzlichen Sozialversicherung für die Teilnehmer<br />

sind bis zu 100 % för<strong>der</strong>fähig.<br />

Für die Ausgaben für die Verwaltungsaufgaben und die Sachausgaben<br />

<strong>zur</strong> Durchführung des FÖJ können mit bis zu 75 EUR je Teilnehmer und<br />

Monat gewährt werden.<br />

Die Ausgaben für die pädagogische Betreuung <strong>der</strong> Teilnehmer sind bis<br />

zu 100 % entsprechend den gültigen För<strong>der</strong>sätzen <strong>der</strong> Richtlinie des<br />

Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Kin<strong>der</strong> - Kin<strong>der</strong>-<br />

und Jugendplan des Bundes (KJP) vom 19. Dezember (GMBI. 2001 S.<br />

18) in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung för<strong>der</strong>fähig, soweit sie nicht vom<br />

Bund geför<strong>der</strong>t werden.<br />

Die Höhe <strong>der</strong> zuwendungsfähigen Personalausgaben für den Bereich<br />

des pädagogischen Personals wurde auf die Entgeltgruppe 10 TVöD<br />

begrenzt.<br />

Für die Durchführung <strong>der</strong> vorgeschriebenen Seminare können bis zu:<br />

→ 34 EUR für Unterkunft und Verpflegung pro Teilnehmer und Tag,<br />

→ 60 EUR für Sachausgaben und Ausgaben für Referenten pro<br />

Teilnehmer und Seminarwoche,<br />

→ 51 EUR für Fahrtkosten nach Maßgabe des sächsischen<br />

Reisekostenrechts pro Teilnehmer o<strong>der</strong> pädagogischem Mitarbeiter und<br />

Seminarwoche<br />

gewährt werden.<br />

Im Übrigen gelten die Regeln <strong>der</strong> Verwaltungsbehörde <strong>ESF</strong> in <strong>der</strong><br />

jeweils aktuellen Fassung.<br />

- Die Bestimmungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG),<br />

insbeson<strong>der</strong>e des § 9, sowie die Regelungen <strong>der</strong> Richtlinie des<br />

Sächsische Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft <strong>zur</strong><br />

Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ-Richtlinie) in<br />

<strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung finden sinngemäß Anwendung.<br />

Verbindlicher Stand: 30.06.2012 Seite 4 von 5 Infoblatt För<strong>der</strong>baustein FÖJ


2. Abgrenzung zu an<strong>der</strong>en <strong>ESF</strong>-<br />

För<strong>der</strong>bereichen:<br />

3. Beson<strong>der</strong>e Anfor<strong>der</strong>ungen an<br />

die Begleitung und Bewertung:<br />

4. Weitere Beson<strong>der</strong>heiten:<br />

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ABCDEF<br />

(in Anlehnung an § 11 Abs. 1 und 2 JFDG) Der Träger des freiwilligen<br />

Dienstes, <strong>der</strong> Freiwillige o<strong>der</strong> die Freiwillige - sowie bei Anwendung <strong>der</strong><br />

Verträge nach § 11 Abs. 2 JFDG - die Einsatzstelle schließen vor<br />

Beginn des freiwilligen Dienstes eine schriftliche Vereinbarung ab. Sie<br />

muss enthalten:<br />

1. Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Anschrift des Freiwilligen<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Freiwilligen,<br />

2. die Bezeichnung des Trägers des freiwilligen Dienstes,<br />

3. die Angabe des Zeitraumes, für den <strong>der</strong> Freiwillige o<strong>der</strong> die<br />

Freiwillige sich zum freiwilligen Dienst verpflichtet hat, sowie<br />

Regelungen <strong>zur</strong> vorzeitigen Beendigung des Dienstes,<br />

4. Angabe des Zulassungsbescheides des Trägers, soweit es dessen<br />

bedarf,<br />

5. die Geld- und Sachleistungen für Unterkunft, Verpflegung,<br />

Arbeitskleidung und Taschengeld,<br />

6. die Angabe <strong>der</strong> Urlaubstage.<br />

(§ 11 Abs. 3 JFDG) Bei Beendigung des freiwilligen Dienstes kann <strong>der</strong><br />

Freiwillige o<strong>der</strong> die Freiwillige vom Träger ein schriftliches Zeugnis über<br />

die Art und Dauer des freiwilligen Dienstes for<strong>der</strong>n. Das Zeugnis ist auf<br />

Verlangen auf die Leistungen und die Führung während <strong>der</strong> Dienstzeit<br />

zu erstrecken. DAbei sind in das Zeugnis berufsqualifizierende<br />

Merkmale des feiwilligen Dienstes aufzunehmen.<br />

(§ 13 JFDG) Für eine Tätigkeit im Rahmen eines freiwilligen sozialen<br />

Jahres sind die Arbeitsschutzbestimmungen und das<br />

Bundesurlaubsgesetz entsprechend anzuwenden. Für Schäden bei <strong>der</strong><br />

Ausübung ihrer Tätigkeit haften Freiwillige nur wie Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmer.<br />

Die grundlegende Ausrichtung des Projektbereichs ist zu an<strong>der</strong>en <strong>ESF</strong>-<br />

För<strong>der</strong>bereichen abgegrenzt. Die Prüfung erfolgt anhand des konkreten<br />

Einzelfalls.<br />

Mit <strong>der</strong> Annahme <strong>der</strong> Finanzierung wird das Einverständnis <strong>zur</strong><br />

Aufnahme in ein mindestens einmal jährlich zu veröffentlichendes<br />

Verzeichnis erteilt, das Auskunft über die einzelnen<br />

Zuwendungsempfänger beziehungsweise Vertragspartner, die<br />

geför<strong>der</strong>ten Vorhaben, die für die Zuwendung gewährt wurden, sowie<br />

die Höhe <strong>der</strong> jeweils bereitgestellten Mittel gibt.<br />

Der Träger hat bei Abschluss <strong>der</strong> Vereinbarung zu Zustimmung des<br />

Freiwilligen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Freiwilligen einzuholen, personenbezogene Daten<br />

im Sinne <strong>der</strong> Vereinbarung erheben, verarbeiten und weitergeben zu<br />

dürfen, soweit es für die Durchführung des freiwilligen sozialen Jahres<br />

im Sinne <strong>der</strong> Richtlinie und nach Maßgabe <strong>der</strong> Bestimmungen des<br />

Zuwendungsbescheides erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />

Bitte beachten Sie die projektspezifischen Bestimmungen des<br />

Zuwendungsbescheides.<br />

Verbindlicher Stand: 30.06.2012 Seite 5 von 5 Infoblatt För<strong>der</strong>baustein FÖJ

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