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Die prämienbegünstigte Helvetia Zukunftsvorsorge

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<strong>Die</strong> <strong>prämienbegünstigte</strong><br />

<strong>Helvetia</strong> <strong>Zukunftsvorsorge</strong><br />

<strong>Die</strong> individuelle Versicherung aus der individuellen Schweiz.<br />

www.helvetia.at


www.bmf.gv.at<br />

2<br />

Prämienbegünstigte <strong>Zukunftsvorsorge</strong><br />

Antrag auf Erstattung der Einkommensteuer (Lohnsteuer)<br />

gemäß § 108g Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 im Wege der/des<br />

Kreditinstitutes für den Erwerb von Anteilen an einem Pensionsinvestmentfonds (PIF)<br />

Mitarbeitervorsorgekasse<br />

Versicherungsunternehmens<br />

Bezeichnung und Anschrift des Kreditinstitutes/der Mitarbeitervorsorgekasse/des Versicherungsunternehmens<br />

<strong>Helvetia</strong> Versicherungen AG<br />

1010 Wien, Hoher Markt 10–11<br />

Angaben zur antragstellenden Person<br />

Familien- und Vorname<br />

Postleitzahl<br />

Wohnanschrift (Ort, Straße, Haus-Nr., Tür-Nr.)<br />

Versicherungsnummer<br />

Zutreffendes bitte ankreuzen<br />

Geburtsdatum (TTMMJJ)<br />

Telefonnummer<br />

Erklärung:<br />

Ich habe meinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt gemäß § 26 Bundesabgabenordnung im Inland und bin<br />

daher unbeschränkt steuerpflichtig bzw. habe zur unbeschränkten Steuerpflicht optiert (§ 1 Abs. 4 EStG).<br />

Ich beziehe keine gesetzliche Alterspension (Witwen- oder Waisenpension ist nicht schädlich).<br />

Ich verpflichte mich unwiderruflich, für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren ab Einzahlung des ersten<br />

Beitrages auf eine Rückzahlung des aus den geleisteten Beiträgen resultierenden Anspruches (eingezahlte<br />

Beiträge, Kapitalerträge und staatliche Prämien) zu verzichten.<br />

Ich scheine in einer weiteren Abgabenerklärung zu einer <strong>prämienbegünstigte</strong>n <strong>Zukunftsvorsorge</strong> im Sinne des § 108g EStG 1988 als<br />

Antragstellerin/Antragsteller nicht auf.<br />

Ich beantrage Prämien für eine Bemessungsgrundlage in Höhe von<br />

Den Wegfall der für die beantragte Steuererstattung maßgeblichen Verhältnisse bzw. den Antritt der gesetzlichen<br />

Alterspension werde ich der Abgabenbehörde unverzüglich, jedenfalls binnen eines Monats im Wege des<br />

Kreditinstitutes/der Mitarbeitervorsorgekasse/des Versicherungsunternehmens mitteilen.<br />

Meine Angaben sind richtig und vollständig. <strong>Die</strong> unberechtigte Inanspruchnahme der Steuererstattung ist strafbar.<br />

E 108g Bundesministerium für Finanzen<br />

Betrag in Euro bis zum jeweiligen gesetzlichen<br />

Höchstbeitrag<br />

Ich scheine in einer weiteren Abgabenerklärung zu einer <strong>prämienbegünstigte</strong>n <strong>Zukunftsvorsorge</strong> im Sinne des § 108g EStG 1988 als<br />

Antragstellerin/Antragsteller auf, in welcher ich Prämienleistungen für eine<br />

Bemessungsgrundlage in Anspruch nehme in Höhe von<br />

Ich beantrage weitere Prämien für eine Bemessungsgrundlage in Höhe von<br />

Betrag in Euro<br />

Betrag in Euro bis zum jeweiligen gesetzlichen<br />

Höchstbeitrag<br />

Datum, Unterschrift<br />

!


Offert-Antrag<br />

Prämienbegünstigte<br />

<strong>Helvetia</strong> <strong>Zukunftsvorsorge</strong> gemäß § 108ff EStG<br />

Beantragt wird eine indexgebundene Lebensversicherung nach Maßgabe<br />

der derzeit geltenden Versicherungsbedingungen.<br />

Stand per Jänner 2010<br />

o Neuabschluss o Änderung Partner Nr.: Polizze Nr.:<br />

<strong>Helvetia</strong> Versicherungen AG<br />

Firmensitz in 1010 Wien, Hoher Markt 10–11<br />

HG Wien, FN 116899 k, DVR 0014991<br />

www.helvetia.at<br />

Antragsteller / Versicherungsnehmer und versicherte Personen<br />

Familienname, Vorname, Titel: Sozialversicherungsnummer: Geb.Datum: Geschlecht:<br />

o m o w<br />

Beruf (genaue Tätigkeit): o unselbstständig Staatsbürgerschaft: E-Mail: Tel. privat:<br />

o selbstständig<br />

Hauptwohnsitz: Straße / Hausnummer / Stiege / Stock / Tür: LKZ 1) : Postleitzahl: Ort:<br />

Identitätsprüfung des Versicherungsnehmers<br />

Der Antragsteller legitimiert sich persönlich gegenüber dem<br />

ausstellende Behörde Ausstellungsdatum<br />

Vermittler gem. § 98b VAG mit Art und Nummer eines amtl.<br />

o Reisepass-Nr.:<br />

Lichtbildausweises.<br />

o Personalausweis-Nr.:<br />

o Führerschein-Nr.:<br />

Der Versicherungsnehmer stellt diesen Antrag auf: o eigene Rechnung<br />

o Abbuchungsauftrag bei laufender Prämienzahlung: Hiermit wird die <strong>Helvetia</strong> Versicherungen AG widerruflich ermächtigt, o Erlagschein<br />

die Zahlungen bei Fälligkeit vom Konto des Antragstellers mittels Lastschrift abzubuchen. Nur bei jährlicher<br />

Name des Geldinstitutes: Bankleitzahl: Kontonummer: Zahlungsart.<br />

Identitätsprüfung eines anderen Prämienzahlers − gilt nur wenn der Versicherungsnehmer minderjährig ist<br />

Der Versicherungsnehmer stellt diesen Antrag auf: o fremde Rechnung für:<br />

Familienname, Vorname, Titel: Geb. Datum: Geschlecht:<br />

o m o w<br />

Hauptwohnsitz: Straße / Hausnummer / Stiege / Stock / Tür: LKZ 1) : Postleitzahl: Ort:<br />

Der Prämienzahler legitimiert sich persönlich gegenüber dem<br />

Vermittler gem. § 98b VAG mit Art und Nummer eines amtl.<br />

Lichtbildausweises.<br />

o Abbuchungsauftrag bei laufender Prämienzahlung: Hiermit wird die <strong>Helvetia</strong> Versicherungen AG widerruflich ermächtigt, o Erlagschein<br />

die Zahlungen bei Fälligkeit vom Konto des Prämienzahlers mittels Lastschrift abzubuchen. Nur bei jährlicher<br />

Name des Geldinstitutes: Bankleitzahl: Kontonummer: Zahlungsart.<br />

VG: Betreuer Nr.: Versicherungsbeginn: _____________________________ Versicherungsdauer:<br />

Erhält die <strong>Helvetia</strong> Versicherungen AG, Generaldirektion, Kundenservice Leben, den Antrag<br />

bis zum 20. eines Monats, so ist der Vertragsbeginn der nächste Monatserste. Bei danach<br />

einlangenden Anträgen ist der Vertragsbeginn der übernächste Monatserste.<br />

__________________ Jahre<br />

Vertragsform / Tarif: Versicherungssumme im Erlebensfall: EUR _______________<br />

PZV01 gegen laufende Prämie<br />

zuzüglich staatlicher Prämienförderung (Kapitalgarantie) 2)<br />

Im Ablebensfall wird die Summe der eingezahlten Prämien zuzüglich<br />

der bis dahin zugewiesenen / fälligen staatlichen Förderung zum Todestag fällig. 2)<br />

Zahlungsart / Prämienhöhe EUR _____________ Unterjährige Zahlungsart nur mit Abbuchungsauftrag möglich zusätzlich: Prämie EUR _______________<br />

o jährlich o 1/2-jährlich o 1/4-jährlich o monatlich (2010 max. Jahresprämie EUR 2.263,79)<br />

o Wertanpassung 4 % jährlich; max. bis zum jeweils gesetzlich höchstmöglichen Betrag o keine Wertanpassung<br />

o Vinkulierung (bitte mit Vormerkschein) zu Gunsten / Name und Anschrift:<br />

BLZ:<br />

Bezugsberechtigt im Erlebensfall ist der Bezugsberechtigt im Ablebensfall:<br />

Versicherungsnehmer Familienname, Vorname, Geb.Datum<br />

(die gesetzl. Erben, wenn keine Angabe erfolgt)<br />

o Reisepass-Nr.:<br />

o Personalausweis-Nr.:<br />

o Führerschein-Nr.:<br />

ausstellende Behörde Ausstellungsdatum<br />

Geschlecht:<br />

o m o w<br />

1) Länderkennzeichen nur bei Auslandsadresse, z. B. D für Deutschland. 2) Achtung: Bei nicht widmungsgemäßer Verwendung (Kapitalablöse) vergleiche Bedingungen.<br />

3<br />

L 180 01.10


Fragen zum Anlegerprofil des Antragstellers / Versicherungsnehmers im Hinblick auf Kapitalanlagen<br />

Der Antragsteller wurde informiert, dass er Prospekte oder Rechenschaftsberichte über den verwendeten Investmentfonds, sofern sie rechtlich vorgeschrieben sind,<br />

über die Security Kapitalanlage AG, 8010 Graz, Burgring 16, kostenlos anfordern kann.<br />

<strong>Die</strong> indexgebundene Lebensversicherung bietet eine Versicherungsleistung im Er- und Ablebensfall. Indexgebunden bedeutet, dass die Veranlagung ausschließlich<br />

aus einer eigenen, diesem Tarif zugeordneten Deckungsrückstellung besteht und gemäß § 108ff EStG erfolgt. <strong>Die</strong> Capital Bank – GRAWE Gruppe AG, 8010<br />

Graz, Burgring 16, garantiert Ihnen die eingezahlten Prämien und die zugewiesenen staatliche Prämienförderungen bei Vertragsablauf. Das Fondsmanagement<br />

erfolgt durch die Security Kapitalanlage AG, 8010 Graz, Burgring 16.<br />

Gemäß § 75 Abs. 2 Z 1 Versicherungsaufsichtsgesetz sind wir verpflichtet, Sie vor Abschluss des Versicherungsvertrages über Ihre Erfahrungen oder Kenntnisse<br />

auf dem Gebiet der Veranlagung in Wertpapieren und über Ihre finanziellen Verhältnisse zu befragen und mit gesonderter Unterschrift zu bestätigen:<br />

1. Welches Ziel verfolgen Sie mit Ihrer Anlage? Ich bin bereit, diese Frage zu beantworten: o ja o nein<br />

o Pensionsvorsorge mit staatl. Förderung o Vermögensaufbau o Sonstiges: ___________________________________<br />

2. An welchen Anlagehorizont denken Sie? Ich bin bereit, diese Frage zu beantworten: o ja o nein<br />

o zum gesetzlichen Pensionsantrittalter (derzeit 65 Jahre) o mehr als 10 Jahre o weniger als 10 Jahre<br />

<strong>Die</strong> von Ihnen gewählte Vertragsdauer sollte Ihrem tatsächlichen Anlagehorizont entsprechen, da eine vorzeitige Vertragsauflösung mit finanziellen Nachteilen verbunden ist.<br />

Haben Sie sich für einen Anlagehorizont von weniger als 10 Jahren entschieden, empfehlen wir Ihnen eine andere Veranlagung.<br />

3. Über welche Kenntnisse bzw. Erfahrungen verfügen Sie bei folgenden Anlageformen: Ich bin bereit, diese Frage zu beantworten: o ja o nein<br />

Anlageform: Kenntnisse / Erfahrungen:<br />

gute wenige keine<br />

Geldmarktfonds o o o<br />

Rentenpapiere/Rentenfonds o o o<br />

Immobilienfonds o o o<br />

Aktien/Aktienfonds o o o<br />

Fremdwährungsanlagen o o o<br />

4. Mit nachstehend beschriebener Anlagestrategie bin ich einverstanden: o ja o nein<br />

Im Vordergrund der Veranlagung steht der Kapitalerhalt, der sich betragsmäßig in der Versicherungssumme im Erlebensfall widerspiegelt, verbunden mit der<br />

Chance, an der positiven Entwicklung des dem Vertrag zugrunde liegenden Portfolios teilzunehmen.<br />

Das Risiko der Anlage findet seine Grenzen in der Summe der einbezahlten Prämien, die sich in der Versicherungssumme im Erlebensfall widerspiegelt und<br />

der zugewiesenen staatlichen Prämienförderung, die von der Capital Bank – GRAWE Gruppe AG garantiert werden. Es besteht das Risiko, darüber hinaus<br />

keinen Ertrag zu erwirtschaften.<br />

5. Fragen zu Ihren finanziellen Verhältnissen: Ich bin bereit, diese Frage zu beantworten: o ja o nein<br />

o Ich habe einen Betrag von monatlich EUR __________________ zur freien Verfügung.<br />

o Ich möchte einen Betrag ansparen (zum Aufbau eines Barvermögens, für größere Investitionen, als eiserne Reserve etc.).<br />

o Ich möchte mit diesem Betrag für die Zukunft vorsorgen (als Zusatzeinkommen, Zusatzpension oder als Absicherung der Familie etc.).<br />

o Sonstiges: _______________________<br />

Hinweis: <strong>Die</strong> von Ihnen gewählte Prämienhöhe soll im Einklang mit Ihrem verfügbaren Einkommen stehen und eine Prämienzahlung bis zum Ende der Vertragslaufzeit ermöglichen.<br />

Falls Fragen mit nein beantwortet wurden:<br />

Eine meinen Bedürfnissen entsprechende Beratung ist daher nicht möglich. Mir daraus entstehende Nachteile fallen weder in die Verantwortung der <strong>Helvetia</strong><br />

Versicherungen AG, noch in die Verantwortung des Kundenberaters.<br />

Ort und Datum Unterschrift des Betreuers Unterschrift des Antragstellers zum Anlegerprofil<br />

(bei Minderjährigen auch der gesetzliche Vertreter)<br />

4<br />

L 180 01.10


Erklärungen und Informationen bezüglich des Abschlusses dieser beantragten Versicherung<br />

Schlusserklärungen<br />

n Information zum Unternehmen: <strong>Helvetia</strong> Versicherungen AG, Firmensitz in 1010<br />

Wien, Hoher Markt 10-11, HG Wien, FN 116899 k, Telefon +43(0)50 222-0.<br />

n Rechtsgrundlagen:<br />

<strong>Die</strong> Rechtsgrundlagen für die beantragte <strong>prämienbegünstigte</strong> <strong>Zukunftsvorsorge</strong> nach Tarif<br />

PZV01 sind der Antrag, das vorliegende Informationsblatt, die diesbezüglichen bundesgesetzlichen<br />

Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen,<br />

das Offert, die Polizze sowie die geltenden Tarifbestimmungen.<br />

n Anzuwendendes Recht: Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht anzuwenden.<br />

Gerichtsstand ist Wien.<br />

n Bindungsdauer: An diesen Antrag ist der Antragsteller 6 Wochen gebunden. Der Vertrag<br />

kommt erst mit Zustellung der Polizze zustande.<br />

n Verantwortlichkeit für den Antrag: Der Antragsteller und die versicherte(n)<br />

Person(en) erklären, dass sie den Antrag richtig, wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt<br />

haben. <strong>Die</strong> <strong>Helvetia</strong> Versicherungen AG kann bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht gem.<br />

§§ 16-22 VersVG (Versicherungsvertragsgesetz) vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen<br />

anfechten und leistungsfrei sein. Der Vermittler ist nicht berechtigt, verbindliche Erklärungen<br />

namens der <strong>Helvetia</strong> Versicherungen AG abzugeben.<br />

n Sonstige Abreden: Es wurden keine mündlichen Abreden getroffen. <strong>Die</strong> mit der Vermittlung<br />

von Versicherungsgeschäften betrauten Personen sind nicht bevollmächtigt, mündliche<br />

Erklärungen oder Deckungszusagen für den Versicherer abzugeben. Sämtliche Erklärungen<br />

sind nur wirksam, wenn sie von der <strong>Helvetia</strong> Versicherungen AG schriftlich bestätigt werden.<br />

n Schriftlichkeit: Sämtliche Anzeigen, Mitteilungen und Erklärungen des Versicherungsnehmers<br />

bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. <strong>Die</strong> Schriftform im Sinne dieser<br />

Vereinbarung erfüllen eigenhändig unterfertige Brief- oder Faxsendungen des Versicherungsnehmers,<br />

nicht jedoch Erklärungen via E-Mail, auch wenn sie mit elektronischer Signatur<br />

versehen sind.<br />

n Zuständigkeit bei Beschwerden: Für den Versicherungsvertrag betreffende Beschwerden<br />

ist die Finanzmarktaufsichtsbehörde, Bereich Versicherungs- und Pensionskassenaufsicht,<br />

1020 Wien, Praterstraße 23, zuständig.<br />

n Rücktrittsrecht nach § 3 Konsumentenschutzgesetz (gilt nur für Verbraucher):<br />

Der Antragsteller, für den die beantragte Versicherung nicht zum Betrieb seines Unternehmens<br />

gehört, ist berechtigt – sofern der Antrag außerhalb der von der <strong>Helvetia</strong> Versicherungen AG<br />

dauernd benützten Räume unterfertigt wurde – vom Vertrag oder vom Antrag zurückzutreten.<br />

<strong>Die</strong>ser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche<br />

erklärt werden; der Rücktritt bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform. Hat der Antragsteller<br />

die geschäftliche Beziehung zum Zwecke der Schließung des Vertrages selbst angebahnt, steht<br />

ihm das Rücktrittsrecht nicht zu.<br />

n Rücktrittsrecht nach § 3a Konsumentenschutzgesetz (gilt nur für Verbraucher):<br />

Der Antragsteller kann binnen einer Woche schriftlich vom Antrag oder vom Vertrag zurücktreten,<br />

wenn für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, deren Eintritt als wahrscheinlich dargestellt<br />

wurde, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten. Maßgebliche Umstände sind<br />

insbesondere die Aussicht auf steuerliche Vorteile oder die Aussicht auf einen Kredit. <strong>Die</strong>se Frist<br />

beginnt zu laufen, sobald für den Antragsteller erkennbar ist, dass die maßgeblichen Umstände<br />

nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eingetreten sind und er eine schriftliche Belehrung<br />

über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. <strong>Die</strong>ses Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat nach<br />

Zustandekommen des Vertrages. <strong>Die</strong>ses Rücktrittsrecht steht dem Antragsteller nicht zu, wenn er<br />

wusste oder wissen musste, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem<br />

Ausmaß eintreten oder wenn der Ausschluss dieses Rücktrittsrechts mit dem Antragsteller<br />

individuell vereinbart wurde oder sich die <strong>Helvetia</strong> Versicherungen AG zu einer angemessenen<br />

Anpassung des Vertrages bereit erklärt.<br />

n Rücktrittsrecht nach §§ 5b und 165a Versicherungsvertragsgesetz:<br />

<strong>Die</strong> <strong>Helvetia</strong> Versicherungen AG weist darauf hin, dass der Antragsteller nach § 5b VersVG<br />

binnen 2 Wochen vom Vertrag zurücktreten kann, wenn ihm keine Antragsdurchschrift ausgefolgt<br />

wurde, die Versicherungsbedingungen nicht ausgehändigt wurden oder er keine Mitteilung im<br />

Sinne der §§ 9a und 18b VAG erhalten hat. <strong>Die</strong> Rücktrittsfrist beginnt erst nach Ausfolgung der<br />

Polizze zu laufen und erlischt spätestens 1 Monat nach Zugang der Polizze. Es genügt, wenn<br />

die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Helvetia</strong> Versicherungen AG weist weiters darauf hin, dass der Antragsteller nach § 165a<br />

VersVG binnen 30 Tagen vom Vertrag zurücktreten kann. <strong>Die</strong> Rücktrittsfrist beginnt erst zu laufen,<br />

wenn der Antragsteller die Anschrift der <strong>Helvetia</strong> Versicherungen AG kennt. <strong>Die</strong> Rücktrittserklärung<br />

muss der <strong>Helvetia</strong> Versicherungen AG vor Ablauf der 30 Tagen zugehen. In beiden Fällen<br />

bedarf der Rücktritt zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform.<br />

Der Antragsteller und die zu versichernde(n) Person(en) bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie eine Antragsdurchschrift, Offerte und Versicherungsbedingungen vor Vertragsabschluss<br />

erhalten und verstanden haben.<br />

Ort und Datum Unterschrift des Betreuers Unterschrift des Antragstellers und der versicherten Person<br />

Typ: (bei Minderjährigen auch der gesetzl. Vertreter)<br />

Ort und Datum Unterschrift des Prämienzahlers (nur bei Anträgen auf fremde Rechnung)<br />

Intern Polizzenversand an:<br />

Kopie(n) an:<br />

o Versicherungsnehmer (Regelfall)<br />

o Betreuer ___________________<br />

o Betreuer ___________________<br />

o sonstiges ___________________<br />

V1-Nr.:<br />

V2-Nr.:<br />

Datenschutzerklärung<br />

n Vorvertragliche Anzeigepflicht: Der Antragsteller und die zu versichernde(n)<br />

Person(en) sind gemäß § 16 VersVG verpflichtet die Antragsfragen richtig und vollständig zu<br />

beantworten. Unvollständige oder unrichtige Angaben hindern die <strong>Helvetia</strong> Versicherungen<br />

AG den Antrag der zu versichernden Person(en) richtig einzuschätzen. Bei schuldhafter<br />

Verletzung dieser Pflicht kann die <strong>Helvetia</strong> Versicherungen AG unter bestimmten Umständen<br />

vom Vertrag zurücktreten oder ihn anfechten und gegebenenfalls die Leistung verweigern.<br />

n Zustimmung zur Ermittlung, Übermittlung und sonstigen Verwendung von<br />

Daten: Der Antragsteller und die zu versichernde(n) Person(en) stimmen ausdrücklich zu,<br />

dass die <strong>Helvetia</strong> Versicherungen AG<br />

1. zur Beurteilung, ob und zu welchen Bedingungen dieser Versicherungsvertrag abgeschlossen<br />

wird, alle unerlässlichen Auskünfte von praktischen Ärzten und Fachärzten sowie sonstigen<br />

vom Antragsteller bzw. der versicherten Person(en) in Anspruch genommenen Einrichtungen<br />

der Krankenversorgung und Gesundheitsvorsorge einholen darf.<br />

2. zur Beurteilung und Erfüllung von Ansprüchen aus einem konkreten Versicherungsfall<br />

– über frühere, bestehende und bis zum Ende des Versicherungsschutzes eintretende Krankheiten,<br />

Unfallfolgen und Gebrechen bei Ärzten, Krankenanstalten und sonstigen Einrichtungen<br />

der Krankenversorgung oder Gesundheitsvorsorge alle unerlässlichen Erkundigungen einzieht;<br />

sie entbinden die Befragten im Voraus für jeden Fall von der ärztlichen und sonstigen<br />

beruflichen Schweigepflicht;<br />

– über beantragte, bestehende oder beendete Personenversicherungen bei Sozialversicherungsträgern<br />

und privaten Versicherungsunternehmen alle unerlässlichen Erkundigungen<br />

einzieht.<br />

3. zur Beurteilung, ob und zu welchen Bedingungen ein Versicherungsvertrag abgeschlossen,<br />

geändert oder fortgesetzt wird, sowie zur Beurteilung und Erfüllung von Ansprüchen aus<br />

dem Versicherungsvertrag Personenidentifikationsdaten (Name, Geburtsdatum, Adresse)<br />

im Rahmen des „Zentralen Informationssystems – ZIS” des Verbandes der Versicherungsunternehmen<br />

Österreichs, 1030 Wien, Schwarzenbergplatz 7 (Informationsverbundsystem<br />

iSd § 4 Z 13 Datenschutzgesetz 2000), an andere die Personenversicherung in Österreich<br />

betreibende Versicherungsunternehmen und von diesen an die <strong>Helvetia</strong> Versicherungen<br />

AG übermittelt werden. Das Zentrale Informationssystem – ZIS ist eine Einrichtung der<br />

Versicherungswirtschaft zur Verhinderung und Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs<br />

und Versicherungsbetruges.<br />

<strong>Die</strong>se Zustimmungserklärungen und die Entbindung der Ärzte von der beruflichen Schweigepflicht<br />

kann vom Antragsteller und der (den) versichernde(n) Person(en) gemäß den Bestimmungen<br />

des Datenschutzgesetzes (DSG) bzw. des Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG)<br />

im Einzelfall widerrufen werden.<br />

Datenschutzklausel<br />

Der Antragsteller und die zu versichernde(n) Person(en) stimmen ferner zu, dass die <strong>Helvetia</strong><br />

Versicherungen AG, sowie deren Konzern- und Partnerunternehmen, Personenidentifikationsund<br />

Vertragsdaten (z.B. Art des Vertrages, Laufzeit, Versicherungssumme; keinesfalls sensible<br />

Daten) zu ihrer Betreuung und Beratung auch hinsichtlich anderer Finanzdienstleistungsprodukte<br />

verwenden kann und dass ihnen auch telefonisch, per Fax, E-Mail usw. Vorschläge für<br />

Vertragsanpassungen und andere Produkte unterbreitet werden können. <strong>Die</strong> aktuellen Konzern-<br />

und Partnerunternehmen sind im Internet auf der <strong>Helvetia</strong> Homepage (www.helvetia.at)<br />

zu finden oder können telefonisch (Tel.Nr.: +43(0)50 222-0) erfragt werden.<br />

Ein Widerruf dieser Zustimmung ist jederzeit möglich.<br />

Datenschutzklausel zugestimmt: o ja o nein<br />

<strong>Die</strong> obigen Erklärungen haben der Antragsteller und die zu versichernde(n) Person(en)<br />

gelesen. Sie enthalten u.a. Informationen über den Datenschutz, den Umfang der Ver-<br />

tretungsvollmacht des Vermittlers, den Beginn des Versicherungsschutzes und das<br />

Rücktrittsrecht nach Konsumentenschutz- und Versicherungsvertragsgesetz. Mit der (den)<br />

Unterschrift(en) macht (machen) der Antragsteller und die zu versichernde(n) Person(en)<br />

diese Erklärungen zum Inhalt dieses Antrages.<br />

Teilungsfaktor:<br />

Teilungsfaktor:<br />

o Wertung:<br />

5<br />

L 180 01.10


6<br />

L 180 01.10

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