Die prämienbegünstigte Helvetia Zukunftsvorsorge
Die prämienbegünstigte Helvetia Zukunftsvorsorge
Die prämienbegünstigte Helvetia Zukunftsvorsorge
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<strong>Die</strong> <strong>prämienbegünstigte</strong><br />
<strong>Helvetia</strong> <strong>Zukunftsvorsorge</strong><br />
<strong>Die</strong> individuelle Versicherung aus der individuellen Schweiz.<br />
www.helvetia.at
www.bmf.gv.at<br />
2<br />
Prämienbegünstigte <strong>Zukunftsvorsorge</strong><br />
Antrag auf Erstattung der Einkommensteuer (Lohnsteuer)<br />
gemäß § 108g Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 im Wege der/des<br />
Kreditinstitutes für den Erwerb von Anteilen an einem Pensionsinvestmentfonds (PIF)<br />
Mitarbeitervorsorgekasse<br />
Versicherungsunternehmens<br />
Bezeichnung und Anschrift des Kreditinstitutes/der Mitarbeitervorsorgekasse/des Versicherungsunternehmens<br />
<strong>Helvetia</strong> Versicherungen AG<br />
1010 Wien, Hoher Markt 10–11<br />
Angaben zur antragstellenden Person<br />
Familien- und Vorname<br />
Postleitzahl<br />
Wohnanschrift (Ort, Straße, Haus-Nr., Tür-Nr.)<br />
Versicherungsnummer<br />
Zutreffendes bitte ankreuzen<br />
Geburtsdatum (TTMMJJ)<br />
Telefonnummer<br />
Erklärung:<br />
Ich habe meinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt gemäß § 26 Bundesabgabenordnung im Inland und bin<br />
daher unbeschränkt steuerpflichtig bzw. habe zur unbeschränkten Steuerpflicht optiert (§ 1 Abs. 4 EStG).<br />
Ich beziehe keine gesetzliche Alterspension (Witwen- oder Waisenpension ist nicht schädlich).<br />
Ich verpflichte mich unwiderruflich, für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren ab Einzahlung des ersten<br />
Beitrages auf eine Rückzahlung des aus den geleisteten Beiträgen resultierenden Anspruches (eingezahlte<br />
Beiträge, Kapitalerträge und staatliche Prämien) zu verzichten.<br />
Ich scheine in einer weiteren Abgabenerklärung zu einer <strong>prämienbegünstigte</strong>n <strong>Zukunftsvorsorge</strong> im Sinne des § 108g EStG 1988 als<br />
Antragstellerin/Antragsteller nicht auf.<br />
Ich beantrage Prämien für eine Bemessungsgrundlage in Höhe von<br />
Den Wegfall der für die beantragte Steuererstattung maßgeblichen Verhältnisse bzw. den Antritt der gesetzlichen<br />
Alterspension werde ich der Abgabenbehörde unverzüglich, jedenfalls binnen eines Monats im Wege des<br />
Kreditinstitutes/der Mitarbeitervorsorgekasse/des Versicherungsunternehmens mitteilen.<br />
Meine Angaben sind richtig und vollständig. <strong>Die</strong> unberechtigte Inanspruchnahme der Steuererstattung ist strafbar.<br />
E 108g Bundesministerium für Finanzen<br />
Betrag in Euro bis zum jeweiligen gesetzlichen<br />
Höchstbeitrag<br />
Ich scheine in einer weiteren Abgabenerklärung zu einer <strong>prämienbegünstigte</strong>n <strong>Zukunftsvorsorge</strong> im Sinne des § 108g EStG 1988 als<br />
Antragstellerin/Antragsteller auf, in welcher ich Prämienleistungen für eine<br />
Bemessungsgrundlage in Anspruch nehme in Höhe von<br />
Ich beantrage weitere Prämien für eine Bemessungsgrundlage in Höhe von<br />
Betrag in Euro<br />
Betrag in Euro bis zum jeweiligen gesetzlichen<br />
Höchstbeitrag<br />
Datum, Unterschrift<br />
!
Offert-Antrag<br />
Prämienbegünstigte<br />
<strong>Helvetia</strong> <strong>Zukunftsvorsorge</strong> gemäß § 108ff EStG<br />
Beantragt wird eine indexgebundene Lebensversicherung nach Maßgabe<br />
der derzeit geltenden Versicherungsbedingungen.<br />
Stand per Jänner 2010<br />
o Neuabschluss o Änderung Partner Nr.: Polizze Nr.:<br />
<strong>Helvetia</strong> Versicherungen AG<br />
Firmensitz in 1010 Wien, Hoher Markt 10–11<br />
HG Wien, FN 116899 k, DVR 0014991<br />
www.helvetia.at<br />
Antragsteller / Versicherungsnehmer und versicherte Personen<br />
Familienname, Vorname, Titel: Sozialversicherungsnummer: Geb.Datum: Geschlecht:<br />
o m o w<br />
Beruf (genaue Tätigkeit): o unselbstständig Staatsbürgerschaft: E-Mail: Tel. privat:<br />
o selbstständig<br />
Hauptwohnsitz: Straße / Hausnummer / Stiege / Stock / Tür: LKZ 1) : Postleitzahl: Ort:<br />
Identitätsprüfung des Versicherungsnehmers<br />
Der Antragsteller legitimiert sich persönlich gegenüber dem<br />
ausstellende Behörde Ausstellungsdatum<br />
Vermittler gem. § 98b VAG mit Art und Nummer eines amtl.<br />
o Reisepass-Nr.:<br />
Lichtbildausweises.<br />
o Personalausweis-Nr.:<br />
o Führerschein-Nr.:<br />
Der Versicherungsnehmer stellt diesen Antrag auf: o eigene Rechnung<br />
o Abbuchungsauftrag bei laufender Prämienzahlung: Hiermit wird die <strong>Helvetia</strong> Versicherungen AG widerruflich ermächtigt, o Erlagschein<br />
die Zahlungen bei Fälligkeit vom Konto des Antragstellers mittels Lastschrift abzubuchen. Nur bei jährlicher<br />
Name des Geldinstitutes: Bankleitzahl: Kontonummer: Zahlungsart.<br />
Identitätsprüfung eines anderen Prämienzahlers − gilt nur wenn der Versicherungsnehmer minderjährig ist<br />
Der Versicherungsnehmer stellt diesen Antrag auf: o fremde Rechnung für:<br />
Familienname, Vorname, Titel: Geb. Datum: Geschlecht:<br />
o m o w<br />
Hauptwohnsitz: Straße / Hausnummer / Stiege / Stock / Tür: LKZ 1) : Postleitzahl: Ort:<br />
Der Prämienzahler legitimiert sich persönlich gegenüber dem<br />
Vermittler gem. § 98b VAG mit Art und Nummer eines amtl.<br />
Lichtbildausweises.<br />
o Abbuchungsauftrag bei laufender Prämienzahlung: Hiermit wird die <strong>Helvetia</strong> Versicherungen AG widerruflich ermächtigt, o Erlagschein<br />
die Zahlungen bei Fälligkeit vom Konto des Prämienzahlers mittels Lastschrift abzubuchen. Nur bei jährlicher<br />
Name des Geldinstitutes: Bankleitzahl: Kontonummer: Zahlungsart.<br />
VG: Betreuer Nr.: Versicherungsbeginn: _____________________________ Versicherungsdauer:<br />
Erhält die <strong>Helvetia</strong> Versicherungen AG, Generaldirektion, Kundenservice Leben, den Antrag<br />
bis zum 20. eines Monats, so ist der Vertragsbeginn der nächste Monatserste. Bei danach<br />
einlangenden Anträgen ist der Vertragsbeginn der übernächste Monatserste.<br />
__________________ Jahre<br />
Vertragsform / Tarif: Versicherungssumme im Erlebensfall: EUR _______________<br />
PZV01 gegen laufende Prämie<br />
zuzüglich staatlicher Prämienförderung (Kapitalgarantie) 2)<br />
Im Ablebensfall wird die Summe der eingezahlten Prämien zuzüglich<br />
der bis dahin zugewiesenen / fälligen staatlichen Förderung zum Todestag fällig. 2)<br />
Zahlungsart / Prämienhöhe EUR _____________ Unterjährige Zahlungsart nur mit Abbuchungsauftrag möglich zusätzlich: Prämie EUR _______________<br />
o jährlich o 1/2-jährlich o 1/4-jährlich o monatlich (2010 max. Jahresprämie EUR 2.263,79)<br />
o Wertanpassung 4 % jährlich; max. bis zum jeweils gesetzlich höchstmöglichen Betrag o keine Wertanpassung<br />
o Vinkulierung (bitte mit Vormerkschein) zu Gunsten / Name und Anschrift:<br />
BLZ:<br />
Bezugsberechtigt im Erlebensfall ist der Bezugsberechtigt im Ablebensfall:<br />
Versicherungsnehmer Familienname, Vorname, Geb.Datum<br />
(die gesetzl. Erben, wenn keine Angabe erfolgt)<br />
o Reisepass-Nr.:<br />
o Personalausweis-Nr.:<br />
o Führerschein-Nr.:<br />
ausstellende Behörde Ausstellungsdatum<br />
Geschlecht:<br />
o m o w<br />
1) Länderkennzeichen nur bei Auslandsadresse, z. B. D für Deutschland. 2) Achtung: Bei nicht widmungsgemäßer Verwendung (Kapitalablöse) vergleiche Bedingungen.<br />
3<br />
L 180 01.10
Fragen zum Anlegerprofil des Antragstellers / Versicherungsnehmers im Hinblick auf Kapitalanlagen<br />
Der Antragsteller wurde informiert, dass er Prospekte oder Rechenschaftsberichte über den verwendeten Investmentfonds, sofern sie rechtlich vorgeschrieben sind,<br />
über die Security Kapitalanlage AG, 8010 Graz, Burgring 16, kostenlos anfordern kann.<br />
<strong>Die</strong> indexgebundene Lebensversicherung bietet eine Versicherungsleistung im Er- und Ablebensfall. Indexgebunden bedeutet, dass die Veranlagung ausschließlich<br />
aus einer eigenen, diesem Tarif zugeordneten Deckungsrückstellung besteht und gemäß § 108ff EStG erfolgt. <strong>Die</strong> Capital Bank – GRAWE Gruppe AG, 8010<br />
Graz, Burgring 16, garantiert Ihnen die eingezahlten Prämien und die zugewiesenen staatliche Prämienförderungen bei Vertragsablauf. Das Fondsmanagement<br />
erfolgt durch die Security Kapitalanlage AG, 8010 Graz, Burgring 16.<br />
Gemäß § 75 Abs. 2 Z 1 Versicherungsaufsichtsgesetz sind wir verpflichtet, Sie vor Abschluss des Versicherungsvertrages über Ihre Erfahrungen oder Kenntnisse<br />
auf dem Gebiet der Veranlagung in Wertpapieren und über Ihre finanziellen Verhältnisse zu befragen und mit gesonderter Unterschrift zu bestätigen:<br />
1. Welches Ziel verfolgen Sie mit Ihrer Anlage? Ich bin bereit, diese Frage zu beantworten: o ja o nein<br />
o Pensionsvorsorge mit staatl. Förderung o Vermögensaufbau o Sonstiges: ___________________________________<br />
2. An welchen Anlagehorizont denken Sie? Ich bin bereit, diese Frage zu beantworten: o ja o nein<br />
o zum gesetzlichen Pensionsantrittalter (derzeit 65 Jahre) o mehr als 10 Jahre o weniger als 10 Jahre<br />
<strong>Die</strong> von Ihnen gewählte Vertragsdauer sollte Ihrem tatsächlichen Anlagehorizont entsprechen, da eine vorzeitige Vertragsauflösung mit finanziellen Nachteilen verbunden ist.<br />
Haben Sie sich für einen Anlagehorizont von weniger als 10 Jahren entschieden, empfehlen wir Ihnen eine andere Veranlagung.<br />
3. Über welche Kenntnisse bzw. Erfahrungen verfügen Sie bei folgenden Anlageformen: Ich bin bereit, diese Frage zu beantworten: o ja o nein<br />
Anlageform: Kenntnisse / Erfahrungen:<br />
gute wenige keine<br />
Geldmarktfonds o o o<br />
Rentenpapiere/Rentenfonds o o o<br />
Immobilienfonds o o o<br />
Aktien/Aktienfonds o o o<br />
Fremdwährungsanlagen o o o<br />
4. Mit nachstehend beschriebener Anlagestrategie bin ich einverstanden: o ja o nein<br />
Im Vordergrund der Veranlagung steht der Kapitalerhalt, der sich betragsmäßig in der Versicherungssumme im Erlebensfall widerspiegelt, verbunden mit der<br />
Chance, an der positiven Entwicklung des dem Vertrag zugrunde liegenden Portfolios teilzunehmen.<br />
Das Risiko der Anlage findet seine Grenzen in der Summe der einbezahlten Prämien, die sich in der Versicherungssumme im Erlebensfall widerspiegelt und<br />
der zugewiesenen staatlichen Prämienförderung, die von der Capital Bank – GRAWE Gruppe AG garantiert werden. Es besteht das Risiko, darüber hinaus<br />
keinen Ertrag zu erwirtschaften.<br />
5. Fragen zu Ihren finanziellen Verhältnissen: Ich bin bereit, diese Frage zu beantworten: o ja o nein<br />
o Ich habe einen Betrag von monatlich EUR __________________ zur freien Verfügung.<br />
o Ich möchte einen Betrag ansparen (zum Aufbau eines Barvermögens, für größere Investitionen, als eiserne Reserve etc.).<br />
o Ich möchte mit diesem Betrag für die Zukunft vorsorgen (als Zusatzeinkommen, Zusatzpension oder als Absicherung der Familie etc.).<br />
o Sonstiges: _______________________<br />
Hinweis: <strong>Die</strong> von Ihnen gewählte Prämienhöhe soll im Einklang mit Ihrem verfügbaren Einkommen stehen und eine Prämienzahlung bis zum Ende der Vertragslaufzeit ermöglichen.<br />
Falls Fragen mit nein beantwortet wurden:<br />
Eine meinen Bedürfnissen entsprechende Beratung ist daher nicht möglich. Mir daraus entstehende Nachteile fallen weder in die Verantwortung der <strong>Helvetia</strong><br />
Versicherungen AG, noch in die Verantwortung des Kundenberaters.<br />
Ort und Datum Unterschrift des Betreuers Unterschrift des Antragstellers zum Anlegerprofil<br />
(bei Minderjährigen auch der gesetzliche Vertreter)<br />
4<br />
L 180 01.10
Erklärungen und Informationen bezüglich des Abschlusses dieser beantragten Versicherung<br />
Schlusserklärungen<br />
n Information zum Unternehmen: <strong>Helvetia</strong> Versicherungen AG, Firmensitz in 1010<br />
Wien, Hoher Markt 10-11, HG Wien, FN 116899 k, Telefon +43(0)50 222-0.<br />
n Rechtsgrundlagen:<br />
<strong>Die</strong> Rechtsgrundlagen für die beantragte <strong>prämienbegünstigte</strong> <strong>Zukunftsvorsorge</strong> nach Tarif<br />
PZV01 sind der Antrag, das vorliegende Informationsblatt, die diesbezüglichen bundesgesetzlichen<br />
Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen,<br />
das Offert, die Polizze sowie die geltenden Tarifbestimmungen.<br />
n Anzuwendendes Recht: Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht anzuwenden.<br />
Gerichtsstand ist Wien.<br />
n Bindungsdauer: An diesen Antrag ist der Antragsteller 6 Wochen gebunden. Der Vertrag<br />
kommt erst mit Zustellung der Polizze zustande.<br />
n Verantwortlichkeit für den Antrag: Der Antragsteller und die versicherte(n)<br />
Person(en) erklären, dass sie den Antrag richtig, wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt<br />
haben. <strong>Die</strong> <strong>Helvetia</strong> Versicherungen AG kann bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht gem.<br />
§§ 16-22 VersVG (Versicherungsvertragsgesetz) vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen<br />
anfechten und leistungsfrei sein. Der Vermittler ist nicht berechtigt, verbindliche Erklärungen<br />
namens der <strong>Helvetia</strong> Versicherungen AG abzugeben.<br />
n Sonstige Abreden: Es wurden keine mündlichen Abreden getroffen. <strong>Die</strong> mit der Vermittlung<br />
von Versicherungsgeschäften betrauten Personen sind nicht bevollmächtigt, mündliche<br />
Erklärungen oder Deckungszusagen für den Versicherer abzugeben. Sämtliche Erklärungen<br />
sind nur wirksam, wenn sie von der <strong>Helvetia</strong> Versicherungen AG schriftlich bestätigt werden.<br />
n Schriftlichkeit: Sämtliche Anzeigen, Mitteilungen und Erklärungen des Versicherungsnehmers<br />
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. <strong>Die</strong> Schriftform im Sinne dieser<br />
Vereinbarung erfüllen eigenhändig unterfertige Brief- oder Faxsendungen des Versicherungsnehmers,<br />
nicht jedoch Erklärungen via E-Mail, auch wenn sie mit elektronischer Signatur<br />
versehen sind.<br />
n Zuständigkeit bei Beschwerden: Für den Versicherungsvertrag betreffende Beschwerden<br />
ist die Finanzmarktaufsichtsbehörde, Bereich Versicherungs- und Pensionskassenaufsicht,<br />
1020 Wien, Praterstraße 23, zuständig.<br />
n Rücktrittsrecht nach § 3 Konsumentenschutzgesetz (gilt nur für Verbraucher):<br />
Der Antragsteller, für den die beantragte Versicherung nicht zum Betrieb seines Unternehmens<br />
gehört, ist berechtigt – sofern der Antrag außerhalb der von der <strong>Helvetia</strong> Versicherungen AG<br />
dauernd benützten Räume unterfertigt wurde – vom Vertrag oder vom Antrag zurückzutreten.<br />
<strong>Die</strong>ser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche<br />
erklärt werden; der Rücktritt bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform. Hat der Antragsteller<br />
die geschäftliche Beziehung zum Zwecke der Schließung des Vertrages selbst angebahnt, steht<br />
ihm das Rücktrittsrecht nicht zu.<br />
n Rücktrittsrecht nach § 3a Konsumentenschutzgesetz (gilt nur für Verbraucher):<br />
Der Antragsteller kann binnen einer Woche schriftlich vom Antrag oder vom Vertrag zurücktreten,<br />
wenn für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, deren Eintritt als wahrscheinlich dargestellt<br />
wurde, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten. Maßgebliche Umstände sind<br />
insbesondere die Aussicht auf steuerliche Vorteile oder die Aussicht auf einen Kredit. <strong>Die</strong>se Frist<br />
beginnt zu laufen, sobald für den Antragsteller erkennbar ist, dass die maßgeblichen Umstände<br />
nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eingetreten sind und er eine schriftliche Belehrung<br />
über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. <strong>Die</strong>ses Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat nach<br />
Zustandekommen des Vertrages. <strong>Die</strong>ses Rücktrittsrecht steht dem Antragsteller nicht zu, wenn er<br />
wusste oder wissen musste, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem<br />
Ausmaß eintreten oder wenn der Ausschluss dieses Rücktrittsrechts mit dem Antragsteller<br />
individuell vereinbart wurde oder sich die <strong>Helvetia</strong> Versicherungen AG zu einer angemessenen<br />
Anpassung des Vertrages bereit erklärt.<br />
n Rücktrittsrecht nach §§ 5b und 165a Versicherungsvertragsgesetz:<br />
<strong>Die</strong> <strong>Helvetia</strong> Versicherungen AG weist darauf hin, dass der Antragsteller nach § 5b VersVG<br />
binnen 2 Wochen vom Vertrag zurücktreten kann, wenn ihm keine Antragsdurchschrift ausgefolgt<br />
wurde, die Versicherungsbedingungen nicht ausgehändigt wurden oder er keine Mitteilung im<br />
Sinne der §§ 9a und 18b VAG erhalten hat. <strong>Die</strong> Rücktrittsfrist beginnt erst nach Ausfolgung der<br />
Polizze zu laufen und erlischt spätestens 1 Monat nach Zugang der Polizze. Es genügt, wenn<br />
die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.<br />
<strong>Die</strong> <strong>Helvetia</strong> Versicherungen AG weist weiters darauf hin, dass der Antragsteller nach § 165a<br />
VersVG binnen 30 Tagen vom Vertrag zurücktreten kann. <strong>Die</strong> Rücktrittsfrist beginnt erst zu laufen,<br />
wenn der Antragsteller die Anschrift der <strong>Helvetia</strong> Versicherungen AG kennt. <strong>Die</strong> Rücktrittserklärung<br />
muss der <strong>Helvetia</strong> Versicherungen AG vor Ablauf der 30 Tagen zugehen. In beiden Fällen<br />
bedarf der Rücktritt zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform.<br />
Der Antragsteller und die zu versichernde(n) Person(en) bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie eine Antragsdurchschrift, Offerte und Versicherungsbedingungen vor Vertragsabschluss<br />
erhalten und verstanden haben.<br />
Ort und Datum Unterschrift des Betreuers Unterschrift des Antragstellers und der versicherten Person<br />
Typ: (bei Minderjährigen auch der gesetzl. Vertreter)<br />
Ort und Datum Unterschrift des Prämienzahlers (nur bei Anträgen auf fremde Rechnung)<br />
Intern Polizzenversand an:<br />
Kopie(n) an:<br />
o Versicherungsnehmer (Regelfall)<br />
o Betreuer ___________________<br />
o Betreuer ___________________<br />
o sonstiges ___________________<br />
V1-Nr.:<br />
V2-Nr.:<br />
Datenschutzerklärung<br />
n Vorvertragliche Anzeigepflicht: Der Antragsteller und die zu versichernde(n)<br />
Person(en) sind gemäß § 16 VersVG verpflichtet die Antragsfragen richtig und vollständig zu<br />
beantworten. Unvollständige oder unrichtige Angaben hindern die <strong>Helvetia</strong> Versicherungen<br />
AG den Antrag der zu versichernden Person(en) richtig einzuschätzen. Bei schuldhafter<br />
Verletzung dieser Pflicht kann die <strong>Helvetia</strong> Versicherungen AG unter bestimmten Umständen<br />
vom Vertrag zurücktreten oder ihn anfechten und gegebenenfalls die Leistung verweigern.<br />
n Zustimmung zur Ermittlung, Übermittlung und sonstigen Verwendung von<br />
Daten: Der Antragsteller und die zu versichernde(n) Person(en) stimmen ausdrücklich zu,<br />
dass die <strong>Helvetia</strong> Versicherungen AG<br />
1. zur Beurteilung, ob und zu welchen Bedingungen dieser Versicherungsvertrag abgeschlossen<br />
wird, alle unerlässlichen Auskünfte von praktischen Ärzten und Fachärzten sowie sonstigen<br />
vom Antragsteller bzw. der versicherten Person(en) in Anspruch genommenen Einrichtungen<br />
der Krankenversorgung und Gesundheitsvorsorge einholen darf.<br />
2. zur Beurteilung und Erfüllung von Ansprüchen aus einem konkreten Versicherungsfall<br />
– über frühere, bestehende und bis zum Ende des Versicherungsschutzes eintretende Krankheiten,<br />
Unfallfolgen und Gebrechen bei Ärzten, Krankenanstalten und sonstigen Einrichtungen<br />
der Krankenversorgung oder Gesundheitsvorsorge alle unerlässlichen Erkundigungen einzieht;<br />
sie entbinden die Befragten im Voraus für jeden Fall von der ärztlichen und sonstigen<br />
beruflichen Schweigepflicht;<br />
– über beantragte, bestehende oder beendete Personenversicherungen bei Sozialversicherungsträgern<br />
und privaten Versicherungsunternehmen alle unerlässlichen Erkundigungen<br />
einzieht.<br />
3. zur Beurteilung, ob und zu welchen Bedingungen ein Versicherungsvertrag abgeschlossen,<br />
geändert oder fortgesetzt wird, sowie zur Beurteilung und Erfüllung von Ansprüchen aus<br />
dem Versicherungsvertrag Personenidentifikationsdaten (Name, Geburtsdatum, Adresse)<br />
im Rahmen des „Zentralen Informationssystems – ZIS” des Verbandes der Versicherungsunternehmen<br />
Österreichs, 1030 Wien, Schwarzenbergplatz 7 (Informationsverbundsystem<br />
iSd § 4 Z 13 Datenschutzgesetz 2000), an andere die Personenversicherung in Österreich<br />
betreibende Versicherungsunternehmen und von diesen an die <strong>Helvetia</strong> Versicherungen<br />
AG übermittelt werden. Das Zentrale Informationssystem – ZIS ist eine Einrichtung der<br />
Versicherungswirtschaft zur Verhinderung und Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs<br />
und Versicherungsbetruges.<br />
<strong>Die</strong>se Zustimmungserklärungen und die Entbindung der Ärzte von der beruflichen Schweigepflicht<br />
kann vom Antragsteller und der (den) versichernde(n) Person(en) gemäß den Bestimmungen<br />
des Datenschutzgesetzes (DSG) bzw. des Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG)<br />
im Einzelfall widerrufen werden.<br />
Datenschutzklausel<br />
Der Antragsteller und die zu versichernde(n) Person(en) stimmen ferner zu, dass die <strong>Helvetia</strong><br />
Versicherungen AG, sowie deren Konzern- und Partnerunternehmen, Personenidentifikationsund<br />
Vertragsdaten (z.B. Art des Vertrages, Laufzeit, Versicherungssumme; keinesfalls sensible<br />
Daten) zu ihrer Betreuung und Beratung auch hinsichtlich anderer Finanzdienstleistungsprodukte<br />
verwenden kann und dass ihnen auch telefonisch, per Fax, E-Mail usw. Vorschläge für<br />
Vertragsanpassungen und andere Produkte unterbreitet werden können. <strong>Die</strong> aktuellen Konzern-<br />
und Partnerunternehmen sind im Internet auf der <strong>Helvetia</strong> Homepage (www.helvetia.at)<br />
zu finden oder können telefonisch (Tel.Nr.: +43(0)50 222-0) erfragt werden.<br />
Ein Widerruf dieser Zustimmung ist jederzeit möglich.<br />
Datenschutzklausel zugestimmt: o ja o nein<br />
<strong>Die</strong> obigen Erklärungen haben der Antragsteller und die zu versichernde(n) Person(en)<br />
gelesen. Sie enthalten u.a. Informationen über den Datenschutz, den Umfang der Ver-<br />
tretungsvollmacht des Vermittlers, den Beginn des Versicherungsschutzes und das<br />
Rücktrittsrecht nach Konsumentenschutz- und Versicherungsvertragsgesetz. Mit der (den)<br />
Unterschrift(en) macht (machen) der Antragsteller und die zu versichernde(n) Person(en)<br />
diese Erklärungen zum Inhalt dieses Antrages.<br />
Teilungsfaktor:<br />
Teilungsfaktor:<br />
o Wertung:<br />
5<br />
L 180 01.10
6<br />
L 180 01.10