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Ordentliche Hauptversammlung - Solarpraxis

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Tagesordnung der ordentlichen <strong>Hauptversammlung</strong> Veranstaltungsort<br />

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft<br />

mit dem Lagebericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010<br />

sowie dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010.<br />

Die vorgenannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen am<br />

Sitz der Gesellschaft, Zinnowitzer Str. 1, 10115 Berlin, eingesehen<br />

werden. Eine Einsicht ist auch im Internet unter www.solarpraxis.de<br />

im Bereich „Investor Relations“ möglich. Darüber hinaus liegen diese<br />

Unterlagen während der <strong>Hauptversammlung</strong> zur Einsicht der<br />

Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und<br />

kostenlos eine Kopie der genannten Unterlagen.<br />

2. Beschlussfassung über die Verwendung<br />

des Jahresüberschusses der Gesellschaft im Jahr 2010<br />

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresüberschuss<br />

der Gesellschaft in Höhe von € 1.176.785,98 für das Geschäftsjahr<br />

2010 zur Verrechnung mit Verlusten auf neue Rechnung vorzutragen.<br />

Soweit die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung<br />

eigene Aktien hält, sind diese nicht dividendenberechtigt. Der auf<br />

nicht dividendenberechtigte Aktien entfallende Teilbetrag wird<br />

ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen.<br />

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands<br />

für das Geschäftsjahr 2010<br />

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung<br />

für das Geschäftsjahr 2010 zu erteilen.<br />

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats<br />

für das Geschäftsjahr 2010<br />

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des<br />

Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2010 zu erteilen.<br />

5. Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats<br />

Gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung kann die <strong>Hauptversammlung</strong> den<br />

Mitgliedern des Aufsichtsrats für jedes abgelaufene Geschäftsjahr<br />

eine angemessene Vergütung gewähren. Vorstand und Aufsichtsrat<br />

schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:<br />

„Die Herren Neubert, Senn und Schröpf erhalten für ihre Tätigkeit<br />

als Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2010 folgende<br />

Vergütung:<br />

Herr Neubert: € 4.500; Herr Senn: € 2.250; Herr Schröpf: € 2.250.<br />

6. Neuwahlen zum Aufsichtsrat<br />

Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats läuft mit Beendigung<br />

der <strong>Hauptversammlung</strong>, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr<br />

2010 beschließt, ab.<br />

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß §§ 95, 96 AktG<br />

sowie nach § 10 I der Satzung aus drei Mitgliedern. Diese werden<br />

nach § 10 II der Satzung jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der<br />

<strong>Hauptversammlung</strong> gewählt, die über ihre Entlastung für das<br />

zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn ihrer Amtszeit beschließt,<br />

wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht<br />

mitgerechnet wird. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 AktG<br />

ausschließlich aus Vertretern der Aktionäre zusammen; die<br />

<strong>Hauptversammlung</strong> ist an Wahlvorschläge für die zu wählenden<br />

Mitglieder des Aufsichtsrats nicht gebunden.<br />

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als von der <strong>Hauptversammlung</strong> zu<br />

wählende Mitglieder die bisherigen Mitglieder<br />

Herrn Dipl. Wirtsch.-Ing. Kristian Senn,<br />

wohnhaft in Frankfurt am Main, Geschäftsführer EW Medien<br />

und Kongresse GmbH, Frankfurt am Main<br />

sowie der VGE Verlag GmbH, Essen;<br />

Herrn Dipl.-Volkswirt Siegfried Schröpf,<br />

wohnhaft in Amberg, geschäftsführender Gesellschafter<br />

GRAMMER Solar Bau GmbH, Amberg sowie Geschäfts führer<br />

der GRAMMER Solar GmbH, Amberg;<br />

Herrn Kay Neubert, wohnhaft in Berlin,<br />

Freiberuflicher Berater und Mitgründer der <strong>Solarpraxis</strong> AG<br />

für eine erneute Amtsperiode nach § 10 II der Satzung<br />

in den Aufsichtsrat zu wählen.<br />

Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten<br />

oder vergleichbaren Kontrollgremien im Sinne von § 125 I 3 AktG<br />

bestehen bei den drei genannten Personen nicht.<br />

Kontakt:<br />

<strong>Solarpraxis</strong> AG, Frau Jessyca Groß<br />

Zinnowitzer Str. 1, 10115 Berlin<br />

Fax: 030 – 726 296 309<br />

E-Mail: <strong>Hauptversammlung</strong>@solarpraxis.de<br />

Anfahrt zur Eventpassage<br />

Kantstraße 8, 10623 Berlin, Auditorium II<br />

Wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln kommen,<br />

so benutzen Sie folgende Verbindungen:<br />

S-Bahn: Zoologischer Garten (S 5, S 7, S 75, S 9)<br />

U-Bahn: Zoologischer Garten (U 2, U 9) ,<br />

Kurfürstendamm (U9, U1)<br />

Bus: X 9, X 34, 100, 109, 110, 200, 204, 245, 249, M19,<br />

M29, M46<br />

Regionalexpress: Zoologischer Garten RE 1, RE 2, RE 7,<br />

RB 10, RB 14, AX (AirportExpress-Zug)<br />

Uhlandstraße<br />

H<br />

Kantstraße<br />

U<br />


<strong>Solarpraxis</strong> Aktiengesellschaft<br />

Zinnowitzer Straße 1, 10115 Berlin<br />

WKN 549 547<br />

ISIN DE0005495477<br />

Einladung zur ordentlichen<br />

<strong>Hauptversammlung</strong><br />

der Gesellschaft am Dienstag,<br />

den 16. August 2011<br />

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der<br />

am Dienstag, den 16. August 2011 um 11:00 Uhr<br />

stattfindenden ordentlichen <strong>Hauptversammlung</strong><br />

der <strong>Solarpraxis</strong> Aktiengesellschaft („Gesellschaft“)<br />

in Berlin ein.<br />

Die <strong>Hauptversammlung</strong> findet statt in der<br />

Eventpassage, Kantstraße 8, 10623 Berlin, Auditorium II<br />

Teilnahme an der <strong>Hauptversammlung</strong> und Ausübung des Stimmrechts:<br />

Teilnahme an der <strong>Hauptversammlung</strong><br />

und Ausübung des Stimmrechts:<br />

Zur Teilnahme an der <strong>Hauptversammlung</strong> und zur Ausübung<br />

des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich<br />

mindestens sechs Tage vor der <strong>Hauptversammlung</strong> in Textform<br />

(§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft<br />

oder einer anderen in der Einberufung bezeichneten Stelle<br />

angemeldet haben. Bei der Berechnung der Anmeldefrist sind weder<br />

der Tag des Zugangs der Anmeldung noch der Tag der <strong>Hauptversammlung</strong><br />

mitzurechnen.<br />

Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme<br />

an der <strong>Hauptversammlung</strong> und zur Ausübung des Stimmrechts<br />

nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher<br />

oder englischer Sprache durch das depotführende Institut erstellter<br />

besonderer Nachweis über den Anteilsbesitz mindestens sechs Tage<br />

vor der <strong>Hauptversammlung</strong> vorzulegen. Bei der Berechnung der Frist<br />

für den Zugang des Nachweises sind weder der Tag für den Zugang<br />

des Nachweises noch der Tag der <strong>Hauptversammlung</strong> mitzurechnen.<br />

Der Nachweis muss sich auf den gesetzlich bestimmten Stichtag<br />

beziehen.<br />

Anmeldestelle:<br />

<strong>Solarpraxis</strong> AG<br />

c/o Bankhaus Gebr. Martin AG<br />

Frau Beate Groß<br />

Kirchstraße 35<br />

73033 Göppingen<br />

Fax: +49 (0) 7161 969 317<br />

Email: bgross@martinbank.de<br />

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten<br />

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der <strong>Hauptversammlung</strong> auch<br />

durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel die depotführende Bank,<br />

eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl<br />

ausüben lassen. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch<br />

während der <strong>Hauptversammlung</strong> zulässig und kann bereits vor der<br />

Anmeldung erfolgen. Zur Vollmachts erteilung kommen sowohl<br />

Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch<br />

gegenüber der Gesellschaft in Betracht. Das Anmeldeerfordernis<br />

bleibt unberührt. Für den Fall, dass ein Aktionär mehr als eine Person<br />

bevollmächtigt, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen<br />

zurückweisen.<br />

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft<br />

benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der<br />

<strong>Hauptversammlung</strong> zu bevollmächtigen. Die Stimmrechtsvertreter<br />

üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom<br />

Aktionär erteilten Weisungen aus. Bitte beachten Sie, dass die<br />

Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum<br />

Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen.<br />

Die Erteilung einer Vollmacht, deren Widerruf und der Nachweis der<br />

Bevollmächtigung bedürfen der Textform. Für die Erklärung einer<br />

Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, ihren Widerruf und<br />

die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten<br />

erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerruf<br />

steht nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung: <strong>Solarpraxis</strong> AG,<br />

z. Hd. Frau Jessyca Groß, Zinnowitzer Str. 1, 10115 Berlin,<br />

Fax: 030 – 726 296 309; E-Mail: <strong>Hauptversammlung</strong>@solarpraxis.de<br />

Das Textformerfordernis gilt nicht, wenn ein Kreditinstitut, eine<br />

Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 Absatz 8 und Absatz 10<br />

i.V.m. § 125 Absatz 5 AktG genannte Person oder Institution bevollmächtigt<br />

werden soll.<br />

Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem der vorgenannten<br />

Fälle mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von<br />

ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.<br />

Weitere Informationen zur Anmeldung und zur Erteilung von<br />

Vollmachten sowie die entsprechenden Formulare für die Erteilung<br />

einer Stimmrechtsvollmacht finden sich in den Unterlagen, die den<br />

Aktionären übersandt werden.<br />

Rechte der Aktionäre - Gegenanträge<br />

und Wahlvorschläge von Aktionären<br />

Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag der<br />

Verwaltung zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen.<br />

Sie können auch Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern<br />

oder Abschlussprüfern machen.<br />

Anträge von Aktionären bitten wir ausschließlich an folgende<br />

Adresse zu senden: <strong>Solarpraxis</strong> AG, z. Hd. Frau Jessyca Groß,<br />

Zinnowitzer Str. 1, 10115 Berlin, Fax: 030 – 726 296 309;<br />

E-Mail: <strong>Hauptversammlung</strong>@solarpraxis.de<br />

Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Absatz 1 AktG Gegenanträge<br />

einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer<br />

etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse<br />

www.solarpraxis.de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich,<br />

wenn ihr Gegenanträge spätestens 14 Tage vor dem Tage der<br />

<strong>Hauptversammlung</strong>, mithin bis zum 01.08.2011, 24.00 Uhr, mit<br />

Begründung bei oben genannter Adresse zugegangen sind.<br />

Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern<br />

oder Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Sätze entsprechend,<br />

diese brauchen jedoch nicht begründet zu werden. Der<br />

Vorstand braucht Wahlvorschläge von Aktionären außer in den Fällen<br />

des § 126 Absatz 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn<br />

diese nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der<br />

vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder oder Abschlussprüfer<br />

beziehungsweise bei einem Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern<br />

Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich<br />

zu bildenden Aufsichtsräten enthalten; Angaben zu ihrer Mitgliedschaft<br />

in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von<br />

Wirtschaftsunternehmen sollen beigefügt werden.<br />

Rechte der Aktionäre – Ergänzung der Tagesordnung<br />

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des<br />

Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro<br />

erreichen, können gemäß § 122 Absatz 2 AktG verlangen, dass<br />

Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht<br />

werden, wenn das Verlangen der Gesellschaft unter der folgenden<br />

Adresse in Schriftform mindestens 30 Tage vor der <strong>Hauptversammlung</strong>,<br />

mithin bis zum 16.07.2011, 24.00 Uhr, zugegangen ist:<br />

<strong>Solarpraxis</strong> AG, z. Hd. Frau Jessyca Groß, Zinnowitzer Str. 1, 10115 Berlin,<br />

Fax: 030 – 726 296 309; E-Mail: <strong>Hauptversammlung</strong>@solarpraxis.de<br />

Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine<br />

Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen werden nur<br />

berücksichtigt, wenn die Antragsteller nachweisen, dass sie seit<br />

mindestens drei Monaten vor dem Tag der <strong>Hauptversammlung</strong><br />

hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind. Die<br />

Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt<br />

der Übersendung des Gegenantrags, Wahlvorschlags beziehungsweise<br />

Ergänzungsantrags nachzuweisen.<br />

Rechte der Aktionäre - Auskunftsrecht<br />

Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Absatz 1 AktG auf Verlangen in der<br />

<strong>Hauptversammlung</strong> vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten<br />

der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen<br />

Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die<br />

Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen<br />

Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen<br />

Unternehmen.<br />

* * *<br />

Die Einberufung zur ordentlichen <strong>Hauptversammlung</strong> am 16. August<br />

2011 ist durch Veröffentlichung der vorstehenden Tagesordnung im<br />

elektronischen Bundesanzeiger am 06. Juli 2011 bekannt gemacht.<br />

Anzahl der Aktien und Stimmrechte<br />

Von den insgesamt ausgegebenen 1.362.450 Stückaktien der<br />

Gesellschaft sind im Zeitpunkt der Einberufung dieser <strong>Hauptversammlung</strong><br />

1.362.450 Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt.<br />

Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft<br />

Den Aktionären sind die Informationen zur <strong>Hauptversammlung</strong><br />

nach § 124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft unter<br />

www.solarpraxis.de/investor-relations zugänglich. Weitergehende<br />

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2,<br />

§ 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden sich ebenfalls auf dieser<br />

Internetseite.<br />

Berlin, im Juli 2011<br />

<strong>Solarpraxis</strong> Aktiengesellschaft<br />

Der Vorstand

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