Ordentliche Hauptversammlung - Solarpraxis
Ordentliche Hauptversammlung - Solarpraxis
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Tagesordnung der ordentlichen <strong>Hauptversammlung</strong> Veranstaltungsort<br />
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft<br />
mit dem Lagebericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010<br />
sowie dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010.<br />
Die vorgenannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen am<br />
Sitz der Gesellschaft, Zinnowitzer Str. 1, 10115 Berlin, eingesehen<br />
werden. Eine Einsicht ist auch im Internet unter www.solarpraxis.de<br />
im Bereich „Investor Relations“ möglich. Darüber hinaus liegen diese<br />
Unterlagen während der <strong>Hauptversammlung</strong> zur Einsicht der<br />
Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und<br />
kostenlos eine Kopie der genannten Unterlagen.<br />
2. Beschlussfassung über die Verwendung<br />
des Jahresüberschusses der Gesellschaft im Jahr 2010<br />
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresüberschuss<br />
der Gesellschaft in Höhe von € 1.176.785,98 für das Geschäftsjahr<br />
2010 zur Verrechnung mit Verlusten auf neue Rechnung vorzutragen.<br />
Soweit die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung<br />
eigene Aktien hält, sind diese nicht dividendenberechtigt. Der auf<br />
nicht dividendenberechtigte Aktien entfallende Teilbetrag wird<br />
ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen.<br />
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands<br />
für das Geschäftsjahr 2010<br />
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung<br />
für das Geschäftsjahr 2010 zu erteilen.<br />
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats<br />
für das Geschäftsjahr 2010<br />
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des<br />
Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2010 zu erteilen.<br />
5. Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats<br />
Gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung kann die <strong>Hauptversammlung</strong> den<br />
Mitgliedern des Aufsichtsrats für jedes abgelaufene Geschäftsjahr<br />
eine angemessene Vergütung gewähren. Vorstand und Aufsichtsrat<br />
schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:<br />
„Die Herren Neubert, Senn und Schröpf erhalten für ihre Tätigkeit<br />
als Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2010 folgende<br />
Vergütung:<br />
Herr Neubert: € 4.500; Herr Senn: € 2.250; Herr Schröpf: € 2.250.<br />
6. Neuwahlen zum Aufsichtsrat<br />
Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats läuft mit Beendigung<br />
der <strong>Hauptversammlung</strong>, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr<br />
2010 beschließt, ab.<br />
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß §§ 95, 96 AktG<br />
sowie nach § 10 I der Satzung aus drei Mitgliedern. Diese werden<br />
nach § 10 II der Satzung jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der<br />
<strong>Hauptversammlung</strong> gewählt, die über ihre Entlastung für das<br />
zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn ihrer Amtszeit beschließt,<br />
wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht<br />
mitgerechnet wird. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 AktG<br />
ausschließlich aus Vertretern der Aktionäre zusammen; die<br />
<strong>Hauptversammlung</strong> ist an Wahlvorschläge für die zu wählenden<br />
Mitglieder des Aufsichtsrats nicht gebunden.<br />
Der Aufsichtsrat schlägt vor, als von der <strong>Hauptversammlung</strong> zu<br />
wählende Mitglieder die bisherigen Mitglieder<br />
Herrn Dipl. Wirtsch.-Ing. Kristian Senn,<br />
wohnhaft in Frankfurt am Main, Geschäftsführer EW Medien<br />
und Kongresse GmbH, Frankfurt am Main<br />
sowie der VGE Verlag GmbH, Essen;<br />
Herrn Dipl.-Volkswirt Siegfried Schröpf,<br />
wohnhaft in Amberg, geschäftsführender Gesellschafter<br />
GRAMMER Solar Bau GmbH, Amberg sowie Geschäfts führer<br />
der GRAMMER Solar GmbH, Amberg;<br />
Herrn Kay Neubert, wohnhaft in Berlin,<br />
Freiberuflicher Berater und Mitgründer der <strong>Solarpraxis</strong> AG<br />
für eine erneute Amtsperiode nach § 10 II der Satzung<br />
in den Aufsichtsrat zu wählen.<br />
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten<br />
oder vergleichbaren Kontrollgremien im Sinne von § 125 I 3 AktG<br />
bestehen bei den drei genannten Personen nicht.<br />
Kontakt:<br />
<strong>Solarpraxis</strong> AG, Frau Jessyca Groß<br />
Zinnowitzer Str. 1, 10115 Berlin<br />
Fax: 030 – 726 296 309<br />
E-Mail: <strong>Hauptversammlung</strong>@solarpraxis.de<br />
Anfahrt zur Eventpassage<br />
Kantstraße 8, 10623 Berlin, Auditorium II<br />
Wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln kommen,<br />
so benutzen Sie folgende Verbindungen:<br />
S-Bahn: Zoologischer Garten (S 5, S 7, S 75, S 9)<br />
U-Bahn: Zoologischer Garten (U 2, U 9) ,<br />
Kurfürstendamm (U9, U1)<br />
Bus: X 9, X 34, 100, 109, 110, 200, 204, 245, 249, M19,<br />
M29, M46<br />
Regionalexpress: Zoologischer Garten RE 1, RE 2, RE 7,<br />
RB 10, RB 14, AX (AirportExpress-Zug)<br />
Uhlandstraße<br />
H<br />
Kantstraße<br />
U<br />
<strong>Solarpraxis</strong> Aktiengesellschaft<br />
Zinnowitzer Straße 1, 10115 Berlin<br />
WKN 549 547<br />
ISIN DE0005495477<br />
Einladung zur ordentlichen<br />
<strong>Hauptversammlung</strong><br />
der Gesellschaft am Dienstag,<br />
den 16. August 2011<br />
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der<br />
am Dienstag, den 16. August 2011 um 11:00 Uhr<br />
stattfindenden ordentlichen <strong>Hauptversammlung</strong><br />
der <strong>Solarpraxis</strong> Aktiengesellschaft („Gesellschaft“)<br />
in Berlin ein.<br />
Die <strong>Hauptversammlung</strong> findet statt in der<br />
Eventpassage, Kantstraße 8, 10623 Berlin, Auditorium II<br />
Teilnahme an der <strong>Hauptversammlung</strong> und Ausübung des Stimmrechts:<br />
Teilnahme an der <strong>Hauptversammlung</strong><br />
und Ausübung des Stimmrechts:<br />
Zur Teilnahme an der <strong>Hauptversammlung</strong> und zur Ausübung<br />
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich<br />
mindestens sechs Tage vor der <strong>Hauptversammlung</strong> in Textform<br />
(§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft<br />
oder einer anderen in der Einberufung bezeichneten Stelle<br />
angemeldet haben. Bei der Berechnung der Anmeldefrist sind weder<br />
der Tag des Zugangs der Anmeldung noch der Tag der <strong>Hauptversammlung</strong><br />
mitzurechnen.<br />
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme<br />
an der <strong>Hauptversammlung</strong> und zur Ausübung des Stimmrechts<br />
nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher<br />
oder englischer Sprache durch das depotführende Institut erstellter<br />
besonderer Nachweis über den Anteilsbesitz mindestens sechs Tage<br />
vor der <strong>Hauptversammlung</strong> vorzulegen. Bei der Berechnung der Frist<br />
für den Zugang des Nachweises sind weder der Tag für den Zugang<br />
des Nachweises noch der Tag der <strong>Hauptversammlung</strong> mitzurechnen.<br />
Der Nachweis muss sich auf den gesetzlich bestimmten Stichtag<br />
beziehen.<br />
Anmeldestelle:<br />
<strong>Solarpraxis</strong> AG<br />
c/o Bankhaus Gebr. Martin AG<br />
Frau Beate Groß<br />
Kirchstraße 35<br />
73033 Göppingen<br />
Fax: +49 (0) 7161 969 317<br />
Email: bgross@martinbank.de<br />
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten<br />
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der <strong>Hauptversammlung</strong> auch<br />
durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel die depotführende Bank,<br />
eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl<br />
ausüben lassen. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch<br />
während der <strong>Hauptversammlung</strong> zulässig und kann bereits vor der<br />
Anmeldung erfolgen. Zur Vollmachts erteilung kommen sowohl<br />
Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch<br />
gegenüber der Gesellschaft in Betracht. Das Anmeldeerfordernis<br />
bleibt unberührt. Für den Fall, dass ein Aktionär mehr als eine Person<br />
bevollmächtigt, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen<br />
zurückweisen.<br />
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft<br />
benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der<br />
<strong>Hauptversammlung</strong> zu bevollmächtigen. Die Stimmrechtsvertreter<br />
üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom<br />
Aktionär erteilten Weisungen aus. Bitte beachten Sie, dass die<br />
Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum<br />
Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen.<br />
Die Erteilung einer Vollmacht, deren Widerruf und der Nachweis der<br />
Bevollmächtigung bedürfen der Textform. Für die Erklärung einer<br />
Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, ihren Widerruf und<br />
die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten<br />
erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerruf<br />
steht nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung: <strong>Solarpraxis</strong> AG,<br />
z. Hd. Frau Jessyca Groß, Zinnowitzer Str. 1, 10115 Berlin,<br />
Fax: 030 – 726 296 309; E-Mail: <strong>Hauptversammlung</strong>@solarpraxis.de<br />
Das Textformerfordernis gilt nicht, wenn ein Kreditinstitut, eine<br />
Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 Absatz 8 und Absatz 10<br />
i.V.m. § 125 Absatz 5 AktG genannte Person oder Institution bevollmächtigt<br />
werden soll.<br />
Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem der vorgenannten<br />
Fälle mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von<br />
ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.<br />
Weitere Informationen zur Anmeldung und zur Erteilung von<br />
Vollmachten sowie die entsprechenden Formulare für die Erteilung<br />
einer Stimmrechtsvollmacht finden sich in den Unterlagen, die den<br />
Aktionären übersandt werden.<br />
Rechte der Aktionäre - Gegenanträge<br />
und Wahlvorschläge von Aktionären<br />
Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag der<br />
Verwaltung zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen.<br />
Sie können auch Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern<br />
oder Abschlussprüfern machen.<br />
Anträge von Aktionären bitten wir ausschließlich an folgende<br />
Adresse zu senden: <strong>Solarpraxis</strong> AG, z. Hd. Frau Jessyca Groß,<br />
Zinnowitzer Str. 1, 10115 Berlin, Fax: 030 – 726 296 309;<br />
E-Mail: <strong>Hauptversammlung</strong>@solarpraxis.de<br />
Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Absatz 1 AktG Gegenanträge<br />
einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer<br />
etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse<br />
www.solarpraxis.de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich,<br />
wenn ihr Gegenanträge spätestens 14 Tage vor dem Tage der<br />
<strong>Hauptversammlung</strong>, mithin bis zum 01.08.2011, 24.00 Uhr, mit<br />
Begründung bei oben genannter Adresse zugegangen sind.<br />
Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern<br />
oder Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Sätze entsprechend,<br />
diese brauchen jedoch nicht begründet zu werden. Der<br />
Vorstand braucht Wahlvorschläge von Aktionären außer in den Fällen<br />
des § 126 Absatz 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn<br />
diese nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der<br />
vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder oder Abschlussprüfer<br />
beziehungsweise bei einem Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern<br />
Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich<br />
zu bildenden Aufsichtsräten enthalten; Angaben zu ihrer Mitgliedschaft<br />
in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von<br />
Wirtschaftsunternehmen sollen beigefügt werden.<br />
Rechte der Aktionäre – Ergänzung der Tagesordnung<br />
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des<br />
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro<br />
erreichen, können gemäß § 122 Absatz 2 AktG verlangen, dass<br />
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht<br />
werden, wenn das Verlangen der Gesellschaft unter der folgenden<br />
Adresse in Schriftform mindestens 30 Tage vor der <strong>Hauptversammlung</strong>,<br />
mithin bis zum 16.07.2011, 24.00 Uhr, zugegangen ist:<br />
<strong>Solarpraxis</strong> AG, z. Hd. Frau Jessyca Groß, Zinnowitzer Str. 1, 10115 Berlin,<br />
Fax: 030 – 726 296 309; E-Mail: <strong>Hauptversammlung</strong>@solarpraxis.de<br />
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine<br />
Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen werden nur<br />
berücksichtigt, wenn die Antragsteller nachweisen, dass sie seit<br />
mindestens drei Monaten vor dem Tag der <strong>Hauptversammlung</strong><br />
hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind. Die<br />
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt<br />
der Übersendung des Gegenantrags, Wahlvorschlags beziehungsweise<br />
Ergänzungsantrags nachzuweisen.<br />
Rechte der Aktionäre - Auskunftsrecht<br />
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Absatz 1 AktG auf Verlangen in der<br />
<strong>Hauptversammlung</strong> vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten<br />
der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen<br />
Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die<br />
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen<br />
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen<br />
Unternehmen.<br />
* * *<br />
Die Einberufung zur ordentlichen <strong>Hauptversammlung</strong> am 16. August<br />
2011 ist durch Veröffentlichung der vorstehenden Tagesordnung im<br />
elektronischen Bundesanzeiger am 06. Juli 2011 bekannt gemacht.<br />
Anzahl der Aktien und Stimmrechte<br />
Von den insgesamt ausgegebenen 1.362.450 Stückaktien der<br />
Gesellschaft sind im Zeitpunkt der Einberufung dieser <strong>Hauptversammlung</strong><br />
1.362.450 Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt.<br />
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft<br />
Den Aktionären sind die Informationen zur <strong>Hauptversammlung</strong><br />
nach § 124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft unter<br />
www.solarpraxis.de/investor-relations zugänglich. Weitergehende<br />
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2,<br />
§ 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden sich ebenfalls auf dieser<br />
Internetseite.<br />
Berlin, im Juli 2011<br />
<strong>Solarpraxis</strong> Aktiengesellschaft<br />
Der Vorstand