Download [PDF, 523 kB] - Sozialverband Deutschland e.V. ...
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4.10 Konstituierung des neu gewählten Vorstands<br />
Gemäß § 10 Ziff. 2 der Satzung der Ortsverbände muss unmittelbar am Ende der Mitgliederversammlung<br />
der neu gewählte Vorstand konstituiert werden. Damit endet die Amtszeit des alten Vorstandes<br />
und beginnt die des neuen Vorstandes.<br />
Der neu gewählte Vorstand bleibt also nach Schluss der Mitgliederversammlung noch beisammen<br />
und setzt sich zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Dazu ist es ratsam, zumindest den/<br />
die alten Vorsitzende/n und den/die alten Schatzmeister/in gleich mit in die Sitzung einzuladen / zu<br />
bitten.<br />
Themen könnten sein,<br />
• Termin / Organisation der Übergabe der Ortsverbandssachen vom alten an den/die<br />
neue/n Vorsitzende/n<br />
• Termin / Organisation der Übergabe der Kasse vom alten an den/die neue/n<br />
Schatzmeister/in<br />
• Termine / Organisation schon feststehender Aktivitäten des Ortsverbandes<br />
• Bildung von Ausschüssen (Festausschuss, Fachausschuss, ...), evtl. gleich mit<br />
Bestimmung / Wahl derer Vorsitzenden<br />
• Sitzungstermine des neuen Vorstandes/der Ausschüsse<br />
• usw.<br />
• Dank an die alten Revisoren/innen für deren Arbeit.<br />
Um den Übergang<br />
vom alten zum<br />
neuen Vorstand zu<br />
erleichtern, sollten<br />
der/die vorherige<br />
Vorsitzende und<br />
der/ die alte Ortsverbandsschatzmeister/in<br />
bei der<br />
ersten konstituierenden<br />
Sitzung<br />
zu Rate gezogen<br />
werden.<br />
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