Abschlussbericht - Spremberg
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<strong>Abschlussbericht</strong><br />
Zeitweiliger Ausschuss zur Untersuchung<br />
der Städtischen Werke <strong>Spremberg</strong> (Lausitz) GmbH<br />
Verfasser: Andreas Bränzel, Ausschussvorsitzender<br />
Datum: 06.02.2008
Zeitweiliger Ausschuss zur Untersuchung der Städtischen Werke <strong>Spremberg</strong> (Lausitz) GmbH<br />
1. Allgemeines<br />
Dieser Bericht fasst im Wesentlichen die Ergebnisse der Zwischenberichte vom 19.09.2007 und<br />
14.11.2007 allgemeinverständlich zusammen. Die Zwischenberichte komplettieren als Anlage diesen<br />
Bericht.<br />
1.1 Beauftragung<br />
Die Städtischen Werke <strong>Spremberg</strong> (Lausitz) GmbH (SWS) sind eine 100% -ige Tochtergesellschaft<br />
der Stadt <strong>Spremberg</strong>. Aufgrund verschiedener Vorwürfe gegenüber dem ausgeschiedenen<br />
Geschäftsführer und Kritik an der Arbeit des Aufsichtsrates wurde nach Anregung aus der Fraktion<br />
„Die Linke“, durch die Stadtverordnetenversammlung(SVV) am 17.01.2007 ein zeitweiliger Ausschuss<br />
mit der Untersuchung der Städtischen Werke beauftragt. Der Ausschuss setzt sich aus allen<br />
Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung (SVV) zusammen.<br />
Folgende Abgeordnete sind, gemäß Beschluss der SVV vom 21.02.2007, im Ausschuss vertreten:<br />
Herr Bränzel Ausschussvorsitzender<br />
Gräfin v. Plettenberg Ausschussmitglied<br />
Herr Bode Ausschussmitglied<br />
Frau Wöllert Ausschussmitglied<br />
Herr Würtz Ausschussmitglied<br />
Zur Unterstützung des Ausschusses standen Frau Schweigel, Rechnungsprüfungsamt der<br />
Stadtverwaltung <strong>Spremberg</strong>, und Herr Preußmann, Controller der Stadtverwaltung <strong>Spremberg</strong>, dem<br />
Ausschuss beratend zur Seite.<br />
1.2 Untersuchungsauftrag<br />
Der Ausschuss hat von der Stadtverordnetenversammlung am 17.01.2007 folgenden<br />
Untersuchungsauftrag erhalten:<br />
„Es soll untersucht werden, wie die Gesellschafterversammlung und Aufsichtsräte der Städtischen<br />
Werke <strong>Spremberg</strong> (Lausitz) GmbH den Ansprüchen von §4 (Gegenstand des Unternehmens) und §13<br />
Abs.1 Satz 1(Gewinn- und Verlustabdeckung) im Gesellschaftervertrag nachgekommen sind. Dabei ist<br />
vor allem zu untersuchen, in welchem Zusammenhang die Preisentwicklung mit den anderen Kosten<br />
der Städtischen Werke <strong>Spremberg</strong> GmbH steht.“<br />
Der Ausschuss selbst, hat in der ersten Sitzung am 01.03.2007 folgende Untersuchungsschwerpunkte<br />
fixiert:<br />
1) Prüfung der Gewinnverteilung und Verlustabdeckung gemäß Gesellschaftervertrag in<br />
Einklang mit den Kosten<br />
2) Prüfung §4 (1) Gesellschaftervertrag (Versorgung mit Energie) in Verbindung mit §13<br />
(Gewinn- und Verlustabdeckung).<br />
3) Prüfung des Zusammenspiels der Gremien, Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat und<br />
Geschäftsführer.<br />
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Zeitweiliger Ausschuss zur Untersuchung der Städtischen Werke <strong>Spremberg</strong> (Lausitz) GmbH<br />
1.3 Arbeitsweise des Ausschusses<br />
Als Untersuchungszeitraum wurden die Jahre 1996 – 2006 festgelegt.<br />
Insgesamt fanden zehn Sitzungen des Ausschusses statt.<br />
Der Ausschuss nahm umfangreich Einsicht in die Protokolle der Gesellschafterversammlungen und<br />
der Aufsichtsratssitzungen und er führte Gespräche mit dem Geschäftsführer der SWS, Herrn Geisler,<br />
und der Prokuristin, Frau Klick. Außerdem ließen sich die Ausschussmitglieder von der Kämmerin der<br />
Stadtverwaltung <strong>Spremberg</strong>, Frau Lamm, über die in den SWS praktizierten Finanzgeschäfte (s.g.<br />
SWAP- Geschäfte) informieren.<br />
Zur Bewertung des Kosten- Nutzenverhältnisses in den SWS, gemäß Untersuchungsauftrag, wurden<br />
Referenzwerte vergleichbarer Stadtwerke im gesamten Bundesgebiet herangezogen.<br />
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2. Untersuchungsergebnisse<br />
2.1 Kostenentwicklung im Verhältnis zum Umsatz<br />
Die Städtischen Werke erwirtschaften im Kerngeschäft seit 1996 einen relativ gleich bleibenden<br />
Umsatz/ Jahr, Umsatzschwankungen ergeben sich zumeist aus klimatisch bedingter Differenzierung<br />
bei den Abnahmemengen/ Jahr. Der Geschäftsverlauf ist aufgrund dieser Tatsache gut planbar. Bei<br />
gleich bleibendem Umsatz sind die Personalkosten von 1996 bis 2006 um über 40% gestiegen. Dies<br />
und die Tatsache, dass die Personalkosten einen Anteil von 26% an den Arbeitskosten der SWS<br />
ausmachen, lenkte die Aufmerksamkeit des Ausschusses auf diese Kostenposition. Diese Kosten sind<br />
wesentlicher Bestandteil der Kalkulation für die Energiepreise und schränken, bei einer vorliegenden<br />
Unverhältnismäßigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens in einem freien Markt ein.<br />
Aufgrund der Öffnung des Energiemarktes befinden sich die SWS im freien Wettbewerb und alle<br />
verantwortlich handelnden Personen, also Geschäftsführer, Mitglieder des Aufsichtsrates und<br />
Gesellschaftervertreter hätten unter Berücksichtigung eines freien, wettbewerbsorientierten Marktes<br />
handeln müssen.<br />
Eine Benchmarkauswertung für 2006, die am 01.08.2007 von der Wirtschaftprüfungsgesellschaft<br />
Göken, Pollak und Partner vorgelegt wurde, zeichnet aber folgendes Bild:<br />
1.) Die Städtischen Werke <strong>Spremberg</strong> rangieren bei den Personalkosten/Kopf um 15% deutlich<br />
über dem Branchendurchschnitt!<br />
2.) Gleichzeitig liegt der Umsatz/Kopf um 25% deutlich unter dem Branchendurchschnitt.<br />
Die Wettbewerbsfähigkeit ist durch die Personalkostenentwicklung also eingeschränkt worden.<br />
Außerdem musste der Ausschuss feststellen, dass die positiven Betriebsergebnisse zum Teil nur<br />
dadurch erreicht wurden, weil die SWS risikobehaftete Zinsgeschäfte, s.g. Zins – SWAP, praktiziert.<br />
Bei der Untersuchung der Personalkosten wurden zwei wesentliche, für die Kostensituation negative<br />
Entwicklungsetappen identifiziert:<br />
1. Der Wechsel des Tarifvertrages (TV) im Jahr 2002, BAT-Ost zum TV- Versorgungsbetriebe<br />
2. Die überdurchschnittliche Versorgung der Mitarbeiter mit außertariflichen Leistungen<br />
Beide Punkte wurden im Zwischenbericht vom 14.11.2007 bereits ausführlich betrachtet.<br />
Zusammenfassend kommt der Ausschuss in diesem Punkt zu folgendem Ergebnis:<br />
- Der Tarifvertragwechsel wurde rechtlich ohne Beanstandungen vollzogen, war aber nicht<br />
verpflichtend (BAT-Ost hätte per Antrag abgeschlossen werden können)<br />
- Aus dem Tarifvertrag TV-V war leicht ersichtlich, dass Kostensteigerungen die unmittelbare Folge<br />
sind (§22)<br />
- Eine Kostengegenüberstellung zwischen den Tarifverträgen BAT-Ost und TV-V ist, nach<br />
derzeitigen Erkenntnissen, weder durch den Geschäftsführer noch durch den Aufsichtsrat<br />
vorgenommen worden, sonst wäre entweder der Wechsel des TV verhindert worden oder in<br />
dessen Folge strukturelle Veränderungen im Unternehmen eingeleitet worden<br />
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- der Tarifvertragwechsel im Jahr 2002 führte zu einer unmittelbaren, erheblichen Kostensteigerung<br />
für die SWS in Höhe von 43.000,-- EUR/ Jahr<br />
- Zusätzlich führte der Tarifvertragwechsel zu einer Mehrbelastung des Unternehmens durch<br />
erhöhten Urlaubsanspruch, höhere Überstundenvergütung, längere Kündigungsfristen<br />
- Nach dem Wechsel des Tarifvertrages wurden Änderungen bei der Eingruppierung der Mitarbeiter<br />
der SWS vorgenommen, in welcher Höhe hierdurch zusätzliche Kostensteigerungen verursacht<br />
worden sind, kann der Ausschuss nicht abschließend bewerten<br />
- Nach dem Wechsel des TV hätte der Geschäftsführer und der Aufsichtsrat prüfen müssen, welche<br />
Maßnahmen erforderlich sind, um die Kostensteigerungen, die durch den neuen TV verursacht<br />
wurden, perspektivisch abzufangen bzw. zu kompensieren. Dies ist nicht erfolgt!<br />
- Den Mitarbeitern der SWS werden erhebliche übertarifliche Leistungen gewährt, diese belasten<br />
das Unternehmen jährlich mit mindestens. 65.000,-- EUR<br />
- Die übertariflichen Leistungen wurden zum großen Teil nicht von der Eigentümerin Stadt<br />
<strong>Spremberg</strong> bzw. dem Aufsichtsrat legitimiert, der Geschäftsführer hat in wesentlichen Punkten<br />
eigenmächtig gehandelt und somit zur unverhältnismäßigen Kostensteigerung beigetragen<br />
- Der Geschäftsführer und der Aufsichtsrat haben beim Wechsel des Tarifvertrages und bei der<br />
Gewährung der übertariflichen Leistungen nicht im Sinne der Eigentümerin gehandelt<br />
- Nach aktuellen Berechnungen sind der Stadt <strong>Spremberg</strong>, als Eigentümerin der SWS, seit dem<br />
Jahr 2000 finanzielle Zuflüssen in Summe von 1.113.000,-- EUR entgangen! Diese Zahl wird vom<br />
Controller der Stadt als unterste Schwelle angesehen, da auf Wunsch der Ausschussmitglieder<br />
nur die wesentlichsten Kostenpositionen zur Berechnung herangezogen wurden<br />
- Die Kostenentwicklung steht in keinem Verhältnis zur Umsatzentwicklung<br />
- Bei einer moderateren Entwicklung der Personalkosten, z.B. bei einer fortgeführten Orientierung<br />
am BAT- Ost, also dem Tarifvertrag der Bediensteten der Stadtverwaltung <strong>Spremberg</strong>, hätte die<br />
Gewinnzone früher und vor allem ohne risikobehaftete Zinsgeschäfte erreicht werden können<br />
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Zeitweiliger Ausschuss zur Untersuchung der Städtischen Werke <strong>Spremberg</strong> (Lausitz) GmbH<br />
2.2 Zusammenspiel der Gremien<br />
Die SWS besaßen im Untersuchungszeitraum folgende Entscheidungsgremien, die<br />
Gesellschafterversammlung, den Aufsichtsrat und den Geschäftsführer. In der Theorie muss der<br />
Geschäftsführer die von der Eigentümerin Stadt <strong>Spremberg</strong> in der Gesellschafterversammlung<br />
definierten operativen und strategischen Geschäftsziele Gewinn- maximierend umsetzen. Der<br />
Aufsichtsrat übt dabei im Sinne der Eigentümerin eine Kontrollfunktion aus. Alle drei Institutionen<br />
müssen an einem Strang ziehen, wenn man die formulierten Ziele erreichen möchte.<br />
Leider musste der Ausschuss feststellen, dass dies in vielen Fällen nicht der Fall war. Sonst hätte es<br />
nicht zu der in Punkt 2.1 beschriebenen Situation kommen können, nämlich dass wesentliche<br />
Kostenpositionen ohne jede Notwendigkeit explodieren, während die Umsatzentwicklung stagniert.<br />
Das Zusammenspiel von Aufsichtrat und Geschäftsführer ist hier im besonderen Maße zu kritisieren.<br />
Einige Beispiele zeigen auf, dass finanzieller Schaden für das Unternehmen und für die Eigentümerin<br />
Stadt <strong>Spremberg</strong> vermieden worden wäre, wenn der Geschäftsführer im Sinne seines Auftrages<br />
gehandelt hätte und der Aufsichtsrat immer in vollem Umfang seiner Aufsichtspflicht nachgekommen<br />
wäre.<br />
a) Wechsel des Tarifvertrages im Jahre 2002<br />
Die Auswertung der Protokolle der Aufsichtsratssitzungen ergab, dass keine wesentliche Diskussion<br />
zum Tarifvertragswechsel stattgefunden hat. Dem Aufsichtsrat wurde vielmehr durch den<br />
Geschäftsführer suggeriert, der Wechsel des Tarifvertrages sei verpflichtend. Weder der Tarifvertrag<br />
noch eine monetäre Gegenüberstellung der beiden Tarifverträge wurden, lt. Protokolllage, durch den<br />
Geschäftsführer vorgelegt. Laut Aussage des kommunalen Arbeitgeberverbandes gegenüber der<br />
Stadtverwaltung <strong>Spremberg</strong> im Jahr 2007 war der Tarifvertragswechsel möglich, aber eben nicht<br />
zwingend erforderlich. Das heißt, gemäß §1 (2) TV-V hätte folgende Möglichkeit bestanden „Durch<br />
landesbezirkliche Tarifverträge können Betriebe, ungeachtet ihrer Rechtsform, ganz oder teilweise in<br />
den Geltungsbereich einbezogen oder ausgenommen werden.“ Dies hätte lediglich eines Antrages bei<br />
der zuständigen Gewerkschaft bedurft. Diese Auskunft hätte der Aufsichtsrat telefonisch beim<br />
Kommunalen Arbeitgeberverband einholen können. Wie wir heute wissen, verursachte dieser neue<br />
Tarifvertrag für das Unternehmen bereits im ersten Jahr seiner Gültigkeit 43.000,-- EUR Mehrkosten.<br />
Darüber haben, laut Protokolllage, der Geschäftsführer und der Aufsichtsrat nicht einmal kritisch<br />
diskutiert.<br />
b) Übertarifliche Leistungen<br />
Neben den auskömmlichen tariflichen Leistungen die den Mitarbeitern der SWS durch den Wechsel<br />
des Tarifvertrages gewährt wurden, gibt es eine ganze Reihe außertariflicher Leistungen, die über<br />
Betriebsvereinbarungen zwischen Betriebsrat und Geschäftsführer ausgehandelt bzw. vereinbart<br />
wurden. Hier wurde in vielen Fällen der Aufsichtsrat vom Geschäftsführer gar nicht gefragt bzw. in<br />
einigen Fällen nur informiert. So wurde im Jahr 2005 vom Geschäftsführer ohne Kenntnis des<br />
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Zeitweiliger Ausschuss zur Untersuchung der Städtischen Werke <strong>Spremberg</strong> (Lausitz) GmbH<br />
Aufsichtsrates eine Betriebsvereinbarung über eine ungewöhnlich hohe Zahlung von<br />
Vermögenswirksamen Leistungen (VWL) unterzeichnet. Die daraus resultierenden unnötigen<br />
Mehrkosten für das Unternehmen belaufen sich bis zum Jahr 2007 auf 67.000,-- EUR. In den Jahren<br />
1996, 1997, 1998 1999 und 2001 wurden Betriebsvereinbarungen über Stromdeputate an die<br />
Mitarbeiter geschlossen. Diese verursachen dem Unternehmen eine jährliche finanzielle Belastung<br />
von 37.000,-- EUR. Hier liegt nur in den Jahren 1997 und 1998 ein Beschluss des Aufsichtsrates vor.<br />
In den anderen Jahren wurde die Betriebsvereinbarung vom Geschäftsführer ohne<br />
Aufsichtsratbeschluss gegengezeichnet. Der Aufsichtsrat war in diesen Fällen allerdings informiert und<br />
hätte Widerspruch einlegen müssen. Auch in den Jahren 1997 und 1998 hätten die Deputate nicht<br />
gewährt werden dürfen, da das Unternehmen in diesen Jahren deutliche Verluste erwirtschaftete.<br />
Negativ zu bewerten ist auch, dass diese Deputate jeweils rückwirkend gewährt wurden.<br />
Darüber hinaus gewährt die SWS GmbH seit dem Jahr 2001 an aus Altersgründen (Rentenbezug)<br />
ausgeschiedene Mitarbeiter lebenslänglich einen Stromdeputatbezug in der Höhe der bestehenden<br />
Betriebsvereinbarung. Die daraus resultierende Kostenbelastung für die SWS GmbH ist nach jetzigem<br />
Erkenntnisstand noch nicht abzusehen. Anzumerken ist hier, dass wiederum kein<br />
Aufsichtsratsbeschluss vorliegt und noch schlimmer, die Betriebsvereinbarung ist lt. vorliegendem<br />
Erkenntnisstand nicht einmal vom Geschäftsführer unterzeichnet worden. Durch die SWS GmbH<br />
wurde das Fehlen der Unterschrift des Geschäftführers unter dieser Vereinbarung bestätigt. Auf<br />
welcher Grundlage diese Deputatgewährung bisher erfolgte, ist für den Ausschuss nicht<br />
nachvollziehbar. Nachdenklich stimmte den Ausschuss auch, dass selbst der ausgeschiedene<br />
Geschäftsführer ebenfalls die Deputate auf Lebenszeit bekommt. Obwohl Betriebsvereinbarungen im<br />
ureigensten Sinne für die tariflich beschäftigten Mitarbeiter vereinbart werden und der Geschäftsführer<br />
außerhalb des Tarifvertrages beschäftigt wird.<br />
Diese Betriebsvereinbarung stellt eine Hypothek auf die Zukunft des Unternehmens dar. Nach<br />
derzeitiger Schätzung enthält sie Belastungen für die SWS in Höhe von ca. 650.000,-- EUR.<br />
c) Zins- und Währungsgeschäfte, SWAP- Geschäfte<br />
Die SWAP- Geschäfte ergänzen das Kerngeschäft der SWS und tragen in erheblichen Maße zum<br />
Betriebsergebnis bei. Die Auswertungen der Jahresabschlüsse zeigen deutlich auf, dass die SWS in<br />
den Geschäftsjahren 1999, 2000, 2001 und 2005 nur durch die SWAP- Geschäfte das negative<br />
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, der Versorgung der Stadt <strong>Spremberg</strong> mit<br />
Elektroenergie, Gas und Fernwärme, in ein positives Jahresergebnis umwandeln konnte. Der<br />
Ausschuss hat versucht, sich ein Bild über das Risiko dieser Geschäfte zu verschaffen. Mit folgendem<br />
Ergebnis:<br />
- bei den durch die SWS praktizierten SWAP- Geschäften handelt es sich um Geschäfte mit<br />
einem hohen Risiko<br />
- die Geschäfte wurden ohne Legitimation der Stadtverordnetenversammlung durchgeführt,<br />
obwohl dies nach Ansicht des Ausschusses erforderlich gewesen wäre<br />
- der Aufsichtsrat hat sich, laut Protokollniederschrift, nicht in der erforderlichen Konsequenz mit<br />
dem Thema befasst, ein Risikobewusstsein ist nicht zu erkennen<br />
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Zeitweiliger Ausschuss zur Untersuchung der Städtischen Werke <strong>Spremberg</strong> (Lausitz) GmbH<br />
- der Geschäftsführer hat den Aufsichtsrat zu spät und unzureichend über die Risiken der<br />
SWAP- Geschäfte informiert<br />
- der Ausschuss ist der Auffassung, dass es sich um einen klaren Verstoß der Aufsichtsgremien<br />
gegen §35 der Gemeindeordnung handelt, die SWAP- Geschäfte hätten durch die SVV<br />
genehmigt werden müssen (Anmerkung: Ist in der Zwischenzeit nachgeholt worden.),<br />
mindestens jedoch gegen den Anstellungsvertrag, wonach die Zustimmung der<br />
Gesellschaftsgremien notwendig gewesen wäre, wenn neue Aufgaben übernommen werden<br />
- die für die Durchführung und Überwachung der SWAP- Geschäfte verantwortliche<br />
Mitarbeiterin/ Prokuristin der SWS hinterlässt beim Ausschuss einen sehr kompetenten<br />
Eindruck bezüglich der Durchführung von SWAP- Geschäften. Es war allerdings versäumt<br />
worden, eine Stellvertreterregelung zu treffen. (Anmerkung: Dies ist in der Zwischenzeit<br />
nachgeholt worden.)<br />
- der Ausschuss kommt zu der Auffassung, dass durch den deutlichen positiven Einfluss der<br />
Erlöse aus den SWAP- Geschäften auf das konsolidierte Jahresergebnis der SWS, die<br />
tatsächliche Situation im Kerngeschäft durch die Gesellschafterversammlung und den<br />
Aufsichtsrat nicht immer objektiv wahrgenommen wurde<br />
Auch hier ist leider eine Verselbstständigung im Unternehmen festzustellen. Der Aufsichtsrat wurde<br />
durch den Geschäftsführer über die Zins- SWAP erst informiert (AR-Sitzung 74, 16.03.2000) nachdem<br />
diese Geschäfte bereits praktiziert wurden. Ein Beschluss wurde nicht eingeholt.<br />
Anmerkung: Dies ist in der Zwischenzeit nachgeholt worden.<br />
Alles in Allem kann man an der chronologischen Entwicklung der Entscheidungen und<br />
Beschlusslagen deutlich erkennen, dass sich die Vorgänge im Unternehmen immer mehr<br />
verselbstständigten. Nach Ansicht des Ausschusses ist nicht mehr ganz genau erkennbar, wer der<br />
Eigentümer des Unternehmens ist und wer welche Entscheidungsbefugnisse hat. Bei den Mitgliedern<br />
des Zeitweiligen Ausschusses hat sich nach Überprüfung der Protokolle der Aufsichtsratssitzungen<br />
der Eindruck verfestigt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates vom Geschäftsführer der SWS nicht<br />
immer in vollem Umfang mit Informationen ausgestattet wurden, um eine objektive Entscheidung<br />
treffen zu können. Umso verwunderlicher ist es, dass in diesen Fällen trotzdem Beschlüsse im<br />
Aufsichtsrat gefällt wurden. (Beispiel Stromliefervertrag, Beschlussfassung Stromliefervertrag in der<br />
71. AR-Sitzung, Hier haben die AR-Mitglieder Grüneberg und Schober deutliche Kritik an den zur<br />
Verfügung gestellten Informationen geübt, trotzdem wurde einstimmig beschlossen.)<br />
Zur Informationspflicht des Geschäftsführers hat das Rechtsamt der Stadt eine eigene<br />
Stellungsnahme angefertigt. Hier ist ausgeführt: Fehlen dem Aufsichtsrat entsprechende<br />
Informationen bzw. sind diese nicht ausreichend, sollte er immer eine Beschlussfassung ablehnen und<br />
Einsicht in die entsprechenden Dokumente verlangen, um sich nicht seinerseits einer Haftung<br />
auszusetzen (Pflichtverletzung gegenüber der GmbH nach §§ 93 Abs. 2, 116 AktG).<br />
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Zeitweiliger Ausschuss zur Untersuchung der Städtischen Werke <strong>Spremberg</strong> (Lausitz) GmbH<br />
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und die Berichterstattung<br />
Die Jahresabschlüsse der SWS wurden jährlich von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft überprüft.<br />
Der bestellte Wirtschaftsprüfer hat die Pflicht, den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung in<br />
seiner Berichterstattung auf negative Entwicklungen aufmerksam zu machen. Dies hat der zuständige<br />
Wirtschaftsprüfer versäumt. Beim Ausschuss ist der Eindruck entstanden, dass das Verhältnis des<br />
Geschäftsführers und des zuständigen Wirtschaftsprüfers, der seine Geschäftszahlen für den<br />
Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung prüfen und bewerten sollte, sehr harmonisch war. So<br />
dass, die Berichte über die Geschäftszahlen sehr wohlwollend verfasst wurden. Man handelte ggf.<br />
nach dem Motto „Beiße nicht in die Hand die Dich füttert.“ Es wurde auch immer die gleiche<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt. Ein Umstand, der einer kritischen Revision der<br />
Geschäftszahlen nicht unbedingt zuträglich ist und der nun im Ergebnis der Ausschussarbeit für die<br />
Zukunft geändert wurde. (Anmerkung: Laut Information der Gesellschafterversammlung ist dies in der<br />
Zwischenzeit verändert worden.)<br />
Außerdem bleibt zu erwähnen, dass erst seit dem Jahr 2003 in der Stadtverwaltung die<br />
Voraussetzungen geschaffen wurden, den Beteiligungsbericht für kommunale Gesellschaften zu<br />
erstellen und somit eine zusätzliche Kontrolle sicherzustellen.<br />
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3. Auswirkungen für die Stadt <strong>Spremberg</strong> als Eigentümer der SWS<br />
Die Auswirkungen für die Stadt <strong>Spremberg</strong> sind unübersehbar. Als 100%-ige Eigentümerin der SWS<br />
sind ihr wichtige Finanzmittel in Millionenhöhe entgangen und sie trägt ein hohes wirtschaftliches<br />
Risiko für die in den SWS ohne Legitimation durchgeführten SWAP- Geschäfte.<br />
Die Auswirkungen für die Stadt <strong>Spremberg</strong> im Überblick:<br />
- Entgangene Finanzzuflüsse in den Stadthaushalt in Höhe von mindestens 1.113.000,-- EUR<br />
- Wertminderung des Unternehmens Stadtwerke durch geminderte Wettbewerbsfähigkeit<br />
- Hohes Risiko durch Zinsgeschäfte<br />
Es ist dem Ausschuss nicht gelungen, die monetäre Größenordnung des Risikos der SWAP-<br />
Geschäfte zu ermitteln. Dass ein erhebliches Risiko im Zusammenhang mit solchen Geschäften<br />
besteht, zeigt ein Beispiel aus dem Jahr 2007. In diesem Fall hatten die Stadtwerke der Stadt<br />
Würzburg 4,1 Mio EUR Verluste mit SWAP- Geschäften erlitten. Die Deutsche Bank, die diese<br />
Geschäfte begleitet hatte, lehnt die Verantwortung für die Verluste ab. Sie erwartet auf der Seite des<br />
Kunden, der diese Geschäfte durchführt, „Finanzprofis“.<br />
Auch das Ministerium des Innern des Landes Brandenburgs sieht das so. Im Runderlass 2/2000 vom<br />
28.Januar 2000 wurden Vorschriften für die Risikobegrenzung von Zinsgeschäften erlassen. Der<br />
Runderlass bezieht sich auf den „Einsatz von Zinsderivaten in der Kommunalen Kreditwirtschaft“. Er<br />
regelt unter anderem die organisatorischen Vorraussetzungen. Darunter den Einsatz geeigneter<br />
Mitarbeiter, die Dokumentationspflicht und die Anzeigepflicht bei der Kommunalaufsicht.<br />
Nur der Geschäftsführer der SWS schätzte das Risiko laut Auffassung des Ausschusses als gering<br />
ein. Der Aufsichtsrat wurde lediglich in seiner 74. Sitzung, am 16.03.2000, unter dem TOP<br />
„Sonstiges“ über „Zins- und Währungsgeschäfte mit der Deutschen Bank“ informiert!<br />
Die Information an die Aufsichtsratsmitglieder, dass sich mit der Eindeckung von Zinsen und Kapital<br />
unter dem genannten break- even immer ein zusätzlicher Kurs- und Zinsvorteil ergäbe, suggeriert<br />
fälschlicherweise einen stets positiven Geschäftsausgang.<br />
Es gibt weder einen Hinweis darauf, dass der Geschäftsführer den Aufsichtsrat über Risiken informiert<br />
hat, noch dass dazu eine Diskussion im Aufsichtsrat geführt wurde.<br />
(Anmerkung: In der Zwischenzeit wurde, in Reaktion auf die Zwischenergebnisse des Ausschusses,<br />
das Risiko für die Zinsgeschäfte gemindert und personale Regelungen für die Durchführung dieser<br />
Geschäfte getroffen.)<br />
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4. Zusammenfassung/ Fazit<br />
I) Entscheidungen mit wesentlichen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen für das<br />
Unternehmen, wurden durch den Geschäftsführer der SWS nicht immer den zuständigen<br />
Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt, sondern von ihm eigenmächtig<br />
entschieden<br />
II) Der Aufsichtsrat wurde vom Geschäftsführer nicht immer mit den notwendigen<br />
Informationen ausgestattet, um sachgerecht entscheiden zu können.<br />
III) Es ist nicht zu erkennen, dass der Aufsichtsrat immer seine Position gegenüber dem<br />
Geschäftsführer deutlich gemacht hat.<br />
IV) Der Aufsichtsrat war scheinbar in einigen Fällen in seiner Entscheidungsfindung<br />
überfordert und nahm die Rolle des Aufsichtsgremiums im Sinne des Eigentümers der<br />
SWS, Stadt <strong>Spremberg</strong>, nicht in jedem Fall mit der gebotenen Sorgfalt war.<br />
Der Ausschuss bemerkt ausdrücklich, dass die Mitarbeiter der Städtischen Werke für die<br />
Versäumnisse des Geschäftsführers und des Aufsichtsgremiums keine Schuld trifft. Er kommt ferner<br />
zu dem Schluss, dass die SWS sehr gute Potentiale besitzen, durch strukturelle Veränderungen und<br />
Sparmassnahmen ihre Marktposition zu stärken. Der Ausschuss wirbt um das Verständnis der<br />
Mitarbeiter der SWS für laufende und kommende Maßnahmen.<br />
Handlungsempfehlungen<br />
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die im Kommunalrechtsreformgesetz<br />
verankerten Regelungen zu kommunalen Gesellschaften schnellstmöglich umzusetzen bzw. die<br />
Umsetzung vorzubereiten. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen treten mit dem Abschluss<br />
der Kommunalwahl 2008 in Kraft.<br />
Dies betrifft vor allem die Vertretung durch den Hauptverwaltungsbeamten in der Gesellschafter-<br />
versammlung (KommRRefG § 97 (1) und das aktive Teilnahmerecht der Beteiligungsverwaltung an<br />
den Aufsichtsratssitzungen kommunaler Unternehmen (KommRRefG § 97 (5). Die Gesellschafts-<br />
verträge sind entsprechend zu ändern, um mit Inkrafttreten des KommRRefG entsprechend handeln<br />
zu können.<br />
Es sollte geprüft werden, ob der Geschäftsführer mit alleinigen Entscheidungsbefugnissen<br />
ausgestattet war, um selbstständig Abschlüsse von Betriebsvereinbarungen zu außertariflichen<br />
Leistungen zu tätigen und Höhergruppierung von Mitarbeitern vorzunehmen.<br />
<strong>Spremberg</strong>, 06.02.2008<br />
Andreas Bränzel<br />
Ausschussvorsitzender<br />
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Zeitweiliger Ausschuss zur Untersuchung der Städtischen Werke <strong>Spremberg</strong> (Lausitz) GmbH<br />
Anlage: Folien<br />
€/Jahr €/Jahr und und Mitarbeiter Mitarbeiter<br />
€/Jahr und Mitarbeiter<br />
319.380 319.380 €<br />
49.350 €<br />
Umsatz pro Mitarbeiter<br />
413.530 413.530 €<br />
Personalaufwand pro Mitarbeiter<br />
(Quelle: Benchmark SWS/GPP)<br />
5.940 €/MA und Jahr über Branchendurchschnitt.<br />
(bei 60 MA = 356.400 €/Jahr)<br />
43.410 €<br />
(Quelle:<br />
(Quelle:<br />
Benchmark<br />
Benchmark<br />
SWS/GPP)<br />
SWS/GPP)<br />
94.150 94.150 €/MA €/MA und und Jahr Jahr unter unter<br />
Branchendurchschnitt.<br />
189.670 189.670 €<br />
29.900 €<br />
Seite 12 von 13<br />
1.013.520 1.013.520 €<br />
SWS SWS Branche/Durchschn. Branche Branche min. min. Branche Branche max. max.<br />
51.410 €<br />
SWS Branche/Durchschn. Branche min. Branche max.
Zeitweiliger Ausschuss zur Untersuchung der Städtischen Werke <strong>Spremberg</strong> (Lausitz) GmbH<br />
Vorgang / Betrachtungszeitraum<br />
Geschäftsführer<br />
Aufsichtsrat Gesellschafterversammlung<br />
Seite 13 von 13<br />
Aufsichtsrat Gesellschafterversammlung<br />
Tarifvertragswechsel<br />
- Betrachtungszeitraum 2002-2007 ja ja ja ja nein 215.000,00 €<br />
- bisher nur Wechselkosten ermittelt<br />
- zzgl. Mehrkosten aus TV-V und Erhöhung p.a.<br />
Deputatgewährung<br />
- 1996 Betriebsvereinbarung 1.000 kWh ja ja nein nein nein<br />
- 1997 Betriebsvereinbarung 1.500 kWh ja ja nein ja nein<br />
- 1998 Betriebsvereinbarung 2.000 kWh ja ja nein ja nein<br />
- 1999 Betriebsvereinbarung Erlass Grundgebühr ja ja nein nein nein<br />
- 2001 Betriebsvereinbarung 3.000 kWh ja ja nein nein nein<br />
Betrachtungszeitraum Kosten 2000-2007 230.000,00 €<br />
- 2001 Beitriebesvereinbarung Rentner ja nein nein nein nein<br />
Betrachtungszeitraum Kosten 2001-2007 34.000,00 €<br />
Übertarifliche Zuwendungen<br />
- Betriebsvereinbarung Aufmerksamkeiten ja nein nein nein nein<br />
- z.B. Jubiläumsgelder<br />
Betrachtungszeitraum Kosten bisher nur 2002-2003 12.700,00 €<br />
Übertarifl. verm.wirksame Leistungen<br />
- 2005 Betriebsvereinbarung VWL ja nein nein nein nein<br />
Betrachtunszeitraum Kosten 2005-2007 67.000,00 €<br />
Übetarifl. 14. Gehalt<br />
- Betriebsvereinbarungen 2004 und 2005 ja nein nein nein nein<br />
Betrachtungzeitraum Kosten o. AGA 2004 und 2005 48.800,00 €<br />
Änderung Anstellungsvertrag GF<br />
ja nein nein nein nein<br />
- vorzeitige Auszahlung der Karenzentschädigung ?<br />
Quellen: BV, TV-V, Akteneinsicht, Unternehmensabfragen<br />
Vorgänge mit finanzieller Auswirkung für die SWS GmbH<br />
in Kenntnis von<br />
Vorlage eines Gremiumbeschlusses<br />
finanz.<br />
Auswirkungen