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Abschlussbericht - Spremberg

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<strong>Abschlussbericht</strong><br />

Zeitweiliger Ausschuss zur Untersuchung<br />

der Städtischen Werke <strong>Spremberg</strong> (Lausitz) GmbH<br />

Verfasser: Andreas Bränzel, Ausschussvorsitzender<br />

Datum: 06.02.2008


Zeitweiliger Ausschuss zur Untersuchung der Städtischen Werke <strong>Spremberg</strong> (Lausitz) GmbH<br />

1. Allgemeines<br />

Dieser Bericht fasst im Wesentlichen die Ergebnisse der Zwischenberichte vom 19.09.2007 und<br />

14.11.2007 allgemeinverständlich zusammen. Die Zwischenberichte komplettieren als Anlage diesen<br />

Bericht.<br />

1.1 Beauftragung<br />

Die Städtischen Werke <strong>Spremberg</strong> (Lausitz) GmbH (SWS) sind eine 100% -ige Tochtergesellschaft<br />

der Stadt <strong>Spremberg</strong>. Aufgrund verschiedener Vorwürfe gegenüber dem ausgeschiedenen<br />

Geschäftsführer und Kritik an der Arbeit des Aufsichtsrates wurde nach Anregung aus der Fraktion<br />

„Die Linke“, durch die Stadtverordnetenversammlung(SVV) am 17.01.2007 ein zeitweiliger Ausschuss<br />

mit der Untersuchung der Städtischen Werke beauftragt. Der Ausschuss setzt sich aus allen<br />

Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung (SVV) zusammen.<br />

Folgende Abgeordnete sind, gemäß Beschluss der SVV vom 21.02.2007, im Ausschuss vertreten:<br />

Herr Bränzel Ausschussvorsitzender<br />

Gräfin v. Plettenberg Ausschussmitglied<br />

Herr Bode Ausschussmitglied<br />

Frau Wöllert Ausschussmitglied<br />

Herr Würtz Ausschussmitglied<br />

Zur Unterstützung des Ausschusses standen Frau Schweigel, Rechnungsprüfungsamt der<br />

Stadtverwaltung <strong>Spremberg</strong>, und Herr Preußmann, Controller der Stadtverwaltung <strong>Spremberg</strong>, dem<br />

Ausschuss beratend zur Seite.<br />

1.2 Untersuchungsauftrag<br />

Der Ausschuss hat von der Stadtverordnetenversammlung am 17.01.2007 folgenden<br />

Untersuchungsauftrag erhalten:<br />

„Es soll untersucht werden, wie die Gesellschafterversammlung und Aufsichtsräte der Städtischen<br />

Werke <strong>Spremberg</strong> (Lausitz) GmbH den Ansprüchen von §4 (Gegenstand des Unternehmens) und §13<br />

Abs.1 Satz 1(Gewinn- und Verlustabdeckung) im Gesellschaftervertrag nachgekommen sind. Dabei ist<br />

vor allem zu untersuchen, in welchem Zusammenhang die Preisentwicklung mit den anderen Kosten<br />

der Städtischen Werke <strong>Spremberg</strong> GmbH steht.“<br />

Der Ausschuss selbst, hat in der ersten Sitzung am 01.03.2007 folgende Untersuchungsschwerpunkte<br />

fixiert:<br />

1) Prüfung der Gewinnverteilung und Verlustabdeckung gemäß Gesellschaftervertrag in<br />

Einklang mit den Kosten<br />

2) Prüfung §4 (1) Gesellschaftervertrag (Versorgung mit Energie) in Verbindung mit §13<br />

(Gewinn- und Verlustabdeckung).<br />

3) Prüfung des Zusammenspiels der Gremien, Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat und<br />

Geschäftsführer.<br />

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Zeitweiliger Ausschuss zur Untersuchung der Städtischen Werke <strong>Spremberg</strong> (Lausitz) GmbH<br />

1.3 Arbeitsweise des Ausschusses<br />

Als Untersuchungszeitraum wurden die Jahre 1996 – 2006 festgelegt.<br />

Insgesamt fanden zehn Sitzungen des Ausschusses statt.<br />

Der Ausschuss nahm umfangreich Einsicht in die Protokolle der Gesellschafterversammlungen und<br />

der Aufsichtsratssitzungen und er führte Gespräche mit dem Geschäftsführer der SWS, Herrn Geisler,<br />

und der Prokuristin, Frau Klick. Außerdem ließen sich die Ausschussmitglieder von der Kämmerin der<br />

Stadtverwaltung <strong>Spremberg</strong>, Frau Lamm, über die in den SWS praktizierten Finanzgeschäfte (s.g.<br />

SWAP- Geschäfte) informieren.<br />

Zur Bewertung des Kosten- Nutzenverhältnisses in den SWS, gemäß Untersuchungsauftrag, wurden<br />

Referenzwerte vergleichbarer Stadtwerke im gesamten Bundesgebiet herangezogen.<br />

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Zeitweiliger Ausschuss zur Untersuchung der Städtischen Werke <strong>Spremberg</strong> (Lausitz) GmbH<br />

2. Untersuchungsergebnisse<br />

2.1 Kostenentwicklung im Verhältnis zum Umsatz<br />

Die Städtischen Werke erwirtschaften im Kerngeschäft seit 1996 einen relativ gleich bleibenden<br />

Umsatz/ Jahr, Umsatzschwankungen ergeben sich zumeist aus klimatisch bedingter Differenzierung<br />

bei den Abnahmemengen/ Jahr. Der Geschäftsverlauf ist aufgrund dieser Tatsache gut planbar. Bei<br />

gleich bleibendem Umsatz sind die Personalkosten von 1996 bis 2006 um über 40% gestiegen. Dies<br />

und die Tatsache, dass die Personalkosten einen Anteil von 26% an den Arbeitskosten der SWS<br />

ausmachen, lenkte die Aufmerksamkeit des Ausschusses auf diese Kostenposition. Diese Kosten sind<br />

wesentlicher Bestandteil der Kalkulation für die Energiepreise und schränken, bei einer vorliegenden<br />

Unverhältnismäßigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens in einem freien Markt ein.<br />

Aufgrund der Öffnung des Energiemarktes befinden sich die SWS im freien Wettbewerb und alle<br />

verantwortlich handelnden Personen, also Geschäftsführer, Mitglieder des Aufsichtsrates und<br />

Gesellschaftervertreter hätten unter Berücksichtigung eines freien, wettbewerbsorientierten Marktes<br />

handeln müssen.<br />

Eine Benchmarkauswertung für 2006, die am 01.08.2007 von der Wirtschaftprüfungsgesellschaft<br />

Göken, Pollak und Partner vorgelegt wurde, zeichnet aber folgendes Bild:<br />

1.) Die Städtischen Werke <strong>Spremberg</strong> rangieren bei den Personalkosten/Kopf um 15% deutlich<br />

über dem Branchendurchschnitt!<br />

2.) Gleichzeitig liegt der Umsatz/Kopf um 25% deutlich unter dem Branchendurchschnitt.<br />

Die Wettbewerbsfähigkeit ist durch die Personalkostenentwicklung also eingeschränkt worden.<br />

Außerdem musste der Ausschuss feststellen, dass die positiven Betriebsergebnisse zum Teil nur<br />

dadurch erreicht wurden, weil die SWS risikobehaftete Zinsgeschäfte, s.g. Zins – SWAP, praktiziert.<br />

Bei der Untersuchung der Personalkosten wurden zwei wesentliche, für die Kostensituation negative<br />

Entwicklungsetappen identifiziert:<br />

1. Der Wechsel des Tarifvertrages (TV) im Jahr 2002, BAT-Ost zum TV- Versorgungsbetriebe<br />

2. Die überdurchschnittliche Versorgung der Mitarbeiter mit außertariflichen Leistungen<br />

Beide Punkte wurden im Zwischenbericht vom 14.11.2007 bereits ausführlich betrachtet.<br />

Zusammenfassend kommt der Ausschuss in diesem Punkt zu folgendem Ergebnis:<br />

- Der Tarifvertragwechsel wurde rechtlich ohne Beanstandungen vollzogen, war aber nicht<br />

verpflichtend (BAT-Ost hätte per Antrag abgeschlossen werden können)<br />

- Aus dem Tarifvertrag TV-V war leicht ersichtlich, dass Kostensteigerungen die unmittelbare Folge<br />

sind (§22)<br />

- Eine Kostengegenüberstellung zwischen den Tarifverträgen BAT-Ost und TV-V ist, nach<br />

derzeitigen Erkenntnissen, weder durch den Geschäftsführer noch durch den Aufsichtsrat<br />

vorgenommen worden, sonst wäre entweder der Wechsel des TV verhindert worden oder in<br />

dessen Folge strukturelle Veränderungen im Unternehmen eingeleitet worden<br />

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Zeitweiliger Ausschuss zur Untersuchung der Städtischen Werke <strong>Spremberg</strong> (Lausitz) GmbH<br />

- der Tarifvertragwechsel im Jahr 2002 führte zu einer unmittelbaren, erheblichen Kostensteigerung<br />

für die SWS in Höhe von 43.000,-- EUR/ Jahr<br />

- Zusätzlich führte der Tarifvertragwechsel zu einer Mehrbelastung des Unternehmens durch<br />

erhöhten Urlaubsanspruch, höhere Überstundenvergütung, längere Kündigungsfristen<br />

- Nach dem Wechsel des Tarifvertrages wurden Änderungen bei der Eingruppierung der Mitarbeiter<br />

der SWS vorgenommen, in welcher Höhe hierdurch zusätzliche Kostensteigerungen verursacht<br />

worden sind, kann der Ausschuss nicht abschließend bewerten<br />

- Nach dem Wechsel des TV hätte der Geschäftsführer und der Aufsichtsrat prüfen müssen, welche<br />

Maßnahmen erforderlich sind, um die Kostensteigerungen, die durch den neuen TV verursacht<br />

wurden, perspektivisch abzufangen bzw. zu kompensieren. Dies ist nicht erfolgt!<br />

- Den Mitarbeitern der SWS werden erhebliche übertarifliche Leistungen gewährt, diese belasten<br />

das Unternehmen jährlich mit mindestens. 65.000,-- EUR<br />

- Die übertariflichen Leistungen wurden zum großen Teil nicht von der Eigentümerin Stadt<br />

<strong>Spremberg</strong> bzw. dem Aufsichtsrat legitimiert, der Geschäftsführer hat in wesentlichen Punkten<br />

eigenmächtig gehandelt und somit zur unverhältnismäßigen Kostensteigerung beigetragen<br />

- Der Geschäftsführer und der Aufsichtsrat haben beim Wechsel des Tarifvertrages und bei der<br />

Gewährung der übertariflichen Leistungen nicht im Sinne der Eigentümerin gehandelt<br />

- Nach aktuellen Berechnungen sind der Stadt <strong>Spremberg</strong>, als Eigentümerin der SWS, seit dem<br />

Jahr 2000 finanzielle Zuflüssen in Summe von 1.113.000,-- EUR entgangen! Diese Zahl wird vom<br />

Controller der Stadt als unterste Schwelle angesehen, da auf Wunsch der Ausschussmitglieder<br />

nur die wesentlichsten Kostenpositionen zur Berechnung herangezogen wurden<br />

- Die Kostenentwicklung steht in keinem Verhältnis zur Umsatzentwicklung<br />

- Bei einer moderateren Entwicklung der Personalkosten, z.B. bei einer fortgeführten Orientierung<br />

am BAT- Ost, also dem Tarifvertrag der Bediensteten der Stadtverwaltung <strong>Spremberg</strong>, hätte die<br />

Gewinnzone früher und vor allem ohne risikobehaftete Zinsgeschäfte erreicht werden können<br />

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Zeitweiliger Ausschuss zur Untersuchung der Städtischen Werke <strong>Spremberg</strong> (Lausitz) GmbH<br />

2.2 Zusammenspiel der Gremien<br />

Die SWS besaßen im Untersuchungszeitraum folgende Entscheidungsgremien, die<br />

Gesellschafterversammlung, den Aufsichtsrat und den Geschäftsführer. In der Theorie muss der<br />

Geschäftsführer die von der Eigentümerin Stadt <strong>Spremberg</strong> in der Gesellschafterversammlung<br />

definierten operativen und strategischen Geschäftsziele Gewinn- maximierend umsetzen. Der<br />

Aufsichtsrat übt dabei im Sinne der Eigentümerin eine Kontrollfunktion aus. Alle drei Institutionen<br />

müssen an einem Strang ziehen, wenn man die formulierten Ziele erreichen möchte.<br />

Leider musste der Ausschuss feststellen, dass dies in vielen Fällen nicht der Fall war. Sonst hätte es<br />

nicht zu der in Punkt 2.1 beschriebenen Situation kommen können, nämlich dass wesentliche<br />

Kostenpositionen ohne jede Notwendigkeit explodieren, während die Umsatzentwicklung stagniert.<br />

Das Zusammenspiel von Aufsichtrat und Geschäftsführer ist hier im besonderen Maße zu kritisieren.<br />

Einige Beispiele zeigen auf, dass finanzieller Schaden für das Unternehmen und für die Eigentümerin<br />

Stadt <strong>Spremberg</strong> vermieden worden wäre, wenn der Geschäftsführer im Sinne seines Auftrages<br />

gehandelt hätte und der Aufsichtsrat immer in vollem Umfang seiner Aufsichtspflicht nachgekommen<br />

wäre.<br />

a) Wechsel des Tarifvertrages im Jahre 2002<br />

Die Auswertung der Protokolle der Aufsichtsratssitzungen ergab, dass keine wesentliche Diskussion<br />

zum Tarifvertragswechsel stattgefunden hat. Dem Aufsichtsrat wurde vielmehr durch den<br />

Geschäftsführer suggeriert, der Wechsel des Tarifvertrages sei verpflichtend. Weder der Tarifvertrag<br />

noch eine monetäre Gegenüberstellung der beiden Tarifverträge wurden, lt. Protokolllage, durch den<br />

Geschäftsführer vorgelegt. Laut Aussage des kommunalen Arbeitgeberverbandes gegenüber der<br />

Stadtverwaltung <strong>Spremberg</strong> im Jahr 2007 war der Tarifvertragswechsel möglich, aber eben nicht<br />

zwingend erforderlich. Das heißt, gemäß §1 (2) TV-V hätte folgende Möglichkeit bestanden „Durch<br />

landesbezirkliche Tarifverträge können Betriebe, ungeachtet ihrer Rechtsform, ganz oder teilweise in<br />

den Geltungsbereich einbezogen oder ausgenommen werden.“ Dies hätte lediglich eines Antrages bei<br />

der zuständigen Gewerkschaft bedurft. Diese Auskunft hätte der Aufsichtsrat telefonisch beim<br />

Kommunalen Arbeitgeberverband einholen können. Wie wir heute wissen, verursachte dieser neue<br />

Tarifvertrag für das Unternehmen bereits im ersten Jahr seiner Gültigkeit 43.000,-- EUR Mehrkosten.<br />

Darüber haben, laut Protokolllage, der Geschäftsführer und der Aufsichtsrat nicht einmal kritisch<br />

diskutiert.<br />

b) Übertarifliche Leistungen<br />

Neben den auskömmlichen tariflichen Leistungen die den Mitarbeitern der SWS durch den Wechsel<br />

des Tarifvertrages gewährt wurden, gibt es eine ganze Reihe außertariflicher Leistungen, die über<br />

Betriebsvereinbarungen zwischen Betriebsrat und Geschäftsführer ausgehandelt bzw. vereinbart<br />

wurden. Hier wurde in vielen Fällen der Aufsichtsrat vom Geschäftsführer gar nicht gefragt bzw. in<br />

einigen Fällen nur informiert. So wurde im Jahr 2005 vom Geschäftsführer ohne Kenntnis des<br />

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Zeitweiliger Ausschuss zur Untersuchung der Städtischen Werke <strong>Spremberg</strong> (Lausitz) GmbH<br />

Aufsichtsrates eine Betriebsvereinbarung über eine ungewöhnlich hohe Zahlung von<br />

Vermögenswirksamen Leistungen (VWL) unterzeichnet. Die daraus resultierenden unnötigen<br />

Mehrkosten für das Unternehmen belaufen sich bis zum Jahr 2007 auf 67.000,-- EUR. In den Jahren<br />

1996, 1997, 1998 1999 und 2001 wurden Betriebsvereinbarungen über Stromdeputate an die<br />

Mitarbeiter geschlossen. Diese verursachen dem Unternehmen eine jährliche finanzielle Belastung<br />

von 37.000,-- EUR. Hier liegt nur in den Jahren 1997 und 1998 ein Beschluss des Aufsichtsrates vor.<br />

In den anderen Jahren wurde die Betriebsvereinbarung vom Geschäftsführer ohne<br />

Aufsichtsratbeschluss gegengezeichnet. Der Aufsichtsrat war in diesen Fällen allerdings informiert und<br />

hätte Widerspruch einlegen müssen. Auch in den Jahren 1997 und 1998 hätten die Deputate nicht<br />

gewährt werden dürfen, da das Unternehmen in diesen Jahren deutliche Verluste erwirtschaftete.<br />

Negativ zu bewerten ist auch, dass diese Deputate jeweils rückwirkend gewährt wurden.<br />

Darüber hinaus gewährt die SWS GmbH seit dem Jahr 2001 an aus Altersgründen (Rentenbezug)<br />

ausgeschiedene Mitarbeiter lebenslänglich einen Stromdeputatbezug in der Höhe der bestehenden<br />

Betriebsvereinbarung. Die daraus resultierende Kostenbelastung für die SWS GmbH ist nach jetzigem<br />

Erkenntnisstand noch nicht abzusehen. Anzumerken ist hier, dass wiederum kein<br />

Aufsichtsratsbeschluss vorliegt und noch schlimmer, die Betriebsvereinbarung ist lt. vorliegendem<br />

Erkenntnisstand nicht einmal vom Geschäftsführer unterzeichnet worden. Durch die SWS GmbH<br />

wurde das Fehlen der Unterschrift des Geschäftführers unter dieser Vereinbarung bestätigt. Auf<br />

welcher Grundlage diese Deputatgewährung bisher erfolgte, ist für den Ausschuss nicht<br />

nachvollziehbar. Nachdenklich stimmte den Ausschuss auch, dass selbst der ausgeschiedene<br />

Geschäftsführer ebenfalls die Deputate auf Lebenszeit bekommt. Obwohl Betriebsvereinbarungen im<br />

ureigensten Sinne für die tariflich beschäftigten Mitarbeiter vereinbart werden und der Geschäftsführer<br />

außerhalb des Tarifvertrages beschäftigt wird.<br />

Diese Betriebsvereinbarung stellt eine Hypothek auf die Zukunft des Unternehmens dar. Nach<br />

derzeitiger Schätzung enthält sie Belastungen für die SWS in Höhe von ca. 650.000,-- EUR.<br />

c) Zins- und Währungsgeschäfte, SWAP- Geschäfte<br />

Die SWAP- Geschäfte ergänzen das Kerngeschäft der SWS und tragen in erheblichen Maße zum<br />

Betriebsergebnis bei. Die Auswertungen der Jahresabschlüsse zeigen deutlich auf, dass die SWS in<br />

den Geschäftsjahren 1999, 2000, 2001 und 2005 nur durch die SWAP- Geschäfte das negative<br />

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, der Versorgung der Stadt <strong>Spremberg</strong> mit<br />

Elektroenergie, Gas und Fernwärme, in ein positives Jahresergebnis umwandeln konnte. Der<br />

Ausschuss hat versucht, sich ein Bild über das Risiko dieser Geschäfte zu verschaffen. Mit folgendem<br />

Ergebnis:<br />

- bei den durch die SWS praktizierten SWAP- Geschäften handelt es sich um Geschäfte mit<br />

einem hohen Risiko<br />

- die Geschäfte wurden ohne Legitimation der Stadtverordnetenversammlung durchgeführt,<br />

obwohl dies nach Ansicht des Ausschusses erforderlich gewesen wäre<br />

- der Aufsichtsrat hat sich, laut Protokollniederschrift, nicht in der erforderlichen Konsequenz mit<br />

dem Thema befasst, ein Risikobewusstsein ist nicht zu erkennen<br />

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Zeitweiliger Ausschuss zur Untersuchung der Städtischen Werke <strong>Spremberg</strong> (Lausitz) GmbH<br />

- der Geschäftsführer hat den Aufsichtsrat zu spät und unzureichend über die Risiken der<br />

SWAP- Geschäfte informiert<br />

- der Ausschuss ist der Auffassung, dass es sich um einen klaren Verstoß der Aufsichtsgremien<br />

gegen §35 der Gemeindeordnung handelt, die SWAP- Geschäfte hätten durch die SVV<br />

genehmigt werden müssen (Anmerkung: Ist in der Zwischenzeit nachgeholt worden.),<br />

mindestens jedoch gegen den Anstellungsvertrag, wonach die Zustimmung der<br />

Gesellschaftsgremien notwendig gewesen wäre, wenn neue Aufgaben übernommen werden<br />

- die für die Durchführung und Überwachung der SWAP- Geschäfte verantwortliche<br />

Mitarbeiterin/ Prokuristin der SWS hinterlässt beim Ausschuss einen sehr kompetenten<br />

Eindruck bezüglich der Durchführung von SWAP- Geschäften. Es war allerdings versäumt<br />

worden, eine Stellvertreterregelung zu treffen. (Anmerkung: Dies ist in der Zwischenzeit<br />

nachgeholt worden.)<br />

- der Ausschuss kommt zu der Auffassung, dass durch den deutlichen positiven Einfluss der<br />

Erlöse aus den SWAP- Geschäften auf das konsolidierte Jahresergebnis der SWS, die<br />

tatsächliche Situation im Kerngeschäft durch die Gesellschafterversammlung und den<br />

Aufsichtsrat nicht immer objektiv wahrgenommen wurde<br />

Auch hier ist leider eine Verselbstständigung im Unternehmen festzustellen. Der Aufsichtsrat wurde<br />

durch den Geschäftsführer über die Zins- SWAP erst informiert (AR-Sitzung 74, 16.03.2000) nachdem<br />

diese Geschäfte bereits praktiziert wurden. Ein Beschluss wurde nicht eingeholt.<br />

Anmerkung: Dies ist in der Zwischenzeit nachgeholt worden.<br />

Alles in Allem kann man an der chronologischen Entwicklung der Entscheidungen und<br />

Beschlusslagen deutlich erkennen, dass sich die Vorgänge im Unternehmen immer mehr<br />

verselbstständigten. Nach Ansicht des Ausschusses ist nicht mehr ganz genau erkennbar, wer der<br />

Eigentümer des Unternehmens ist und wer welche Entscheidungsbefugnisse hat. Bei den Mitgliedern<br />

des Zeitweiligen Ausschusses hat sich nach Überprüfung der Protokolle der Aufsichtsratssitzungen<br />

der Eindruck verfestigt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates vom Geschäftsführer der SWS nicht<br />

immer in vollem Umfang mit Informationen ausgestattet wurden, um eine objektive Entscheidung<br />

treffen zu können. Umso verwunderlicher ist es, dass in diesen Fällen trotzdem Beschlüsse im<br />

Aufsichtsrat gefällt wurden. (Beispiel Stromliefervertrag, Beschlussfassung Stromliefervertrag in der<br />

71. AR-Sitzung, Hier haben die AR-Mitglieder Grüneberg und Schober deutliche Kritik an den zur<br />

Verfügung gestellten Informationen geübt, trotzdem wurde einstimmig beschlossen.)<br />

Zur Informationspflicht des Geschäftsführers hat das Rechtsamt der Stadt eine eigene<br />

Stellungsnahme angefertigt. Hier ist ausgeführt: Fehlen dem Aufsichtsrat entsprechende<br />

Informationen bzw. sind diese nicht ausreichend, sollte er immer eine Beschlussfassung ablehnen und<br />

Einsicht in die entsprechenden Dokumente verlangen, um sich nicht seinerseits einer Haftung<br />

auszusetzen (Pflichtverletzung gegenüber der GmbH nach §§ 93 Abs. 2, 116 AktG).<br />

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Zeitweiliger Ausschuss zur Untersuchung der Städtischen Werke <strong>Spremberg</strong> (Lausitz) GmbH<br />

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und die Berichterstattung<br />

Die Jahresabschlüsse der SWS wurden jährlich von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft überprüft.<br />

Der bestellte Wirtschaftsprüfer hat die Pflicht, den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung in<br />

seiner Berichterstattung auf negative Entwicklungen aufmerksam zu machen. Dies hat der zuständige<br />

Wirtschaftsprüfer versäumt. Beim Ausschuss ist der Eindruck entstanden, dass das Verhältnis des<br />

Geschäftsführers und des zuständigen Wirtschaftsprüfers, der seine Geschäftszahlen für den<br />

Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung prüfen und bewerten sollte, sehr harmonisch war. So<br />

dass, die Berichte über die Geschäftszahlen sehr wohlwollend verfasst wurden. Man handelte ggf.<br />

nach dem Motto „Beiße nicht in die Hand die Dich füttert.“ Es wurde auch immer die gleiche<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt. Ein Umstand, der einer kritischen Revision der<br />

Geschäftszahlen nicht unbedingt zuträglich ist und der nun im Ergebnis der Ausschussarbeit für die<br />

Zukunft geändert wurde. (Anmerkung: Laut Information der Gesellschafterversammlung ist dies in der<br />

Zwischenzeit verändert worden.)<br />

Außerdem bleibt zu erwähnen, dass erst seit dem Jahr 2003 in der Stadtverwaltung die<br />

Voraussetzungen geschaffen wurden, den Beteiligungsbericht für kommunale Gesellschaften zu<br />

erstellen und somit eine zusätzliche Kontrolle sicherzustellen.<br />

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Zeitweiliger Ausschuss zur Untersuchung der Städtischen Werke <strong>Spremberg</strong> (Lausitz) GmbH<br />

3. Auswirkungen für die Stadt <strong>Spremberg</strong> als Eigentümer der SWS<br />

Die Auswirkungen für die Stadt <strong>Spremberg</strong> sind unübersehbar. Als 100%-ige Eigentümerin der SWS<br />

sind ihr wichtige Finanzmittel in Millionenhöhe entgangen und sie trägt ein hohes wirtschaftliches<br />

Risiko für die in den SWS ohne Legitimation durchgeführten SWAP- Geschäfte.<br />

Die Auswirkungen für die Stadt <strong>Spremberg</strong> im Überblick:<br />

- Entgangene Finanzzuflüsse in den Stadthaushalt in Höhe von mindestens 1.113.000,-- EUR<br />

- Wertminderung des Unternehmens Stadtwerke durch geminderte Wettbewerbsfähigkeit<br />

- Hohes Risiko durch Zinsgeschäfte<br />

Es ist dem Ausschuss nicht gelungen, die monetäre Größenordnung des Risikos der SWAP-<br />

Geschäfte zu ermitteln. Dass ein erhebliches Risiko im Zusammenhang mit solchen Geschäften<br />

besteht, zeigt ein Beispiel aus dem Jahr 2007. In diesem Fall hatten die Stadtwerke der Stadt<br />

Würzburg 4,1 Mio EUR Verluste mit SWAP- Geschäften erlitten. Die Deutsche Bank, die diese<br />

Geschäfte begleitet hatte, lehnt die Verantwortung für die Verluste ab. Sie erwartet auf der Seite des<br />

Kunden, der diese Geschäfte durchführt, „Finanzprofis“.<br />

Auch das Ministerium des Innern des Landes Brandenburgs sieht das so. Im Runderlass 2/2000 vom<br />

28.Januar 2000 wurden Vorschriften für die Risikobegrenzung von Zinsgeschäften erlassen. Der<br />

Runderlass bezieht sich auf den „Einsatz von Zinsderivaten in der Kommunalen Kreditwirtschaft“. Er<br />

regelt unter anderem die organisatorischen Vorraussetzungen. Darunter den Einsatz geeigneter<br />

Mitarbeiter, die Dokumentationspflicht und die Anzeigepflicht bei der Kommunalaufsicht.<br />

Nur der Geschäftsführer der SWS schätzte das Risiko laut Auffassung des Ausschusses als gering<br />

ein. Der Aufsichtsrat wurde lediglich in seiner 74. Sitzung, am 16.03.2000, unter dem TOP<br />

„Sonstiges“ über „Zins- und Währungsgeschäfte mit der Deutschen Bank“ informiert!<br />

Die Information an die Aufsichtsratsmitglieder, dass sich mit der Eindeckung von Zinsen und Kapital<br />

unter dem genannten break- even immer ein zusätzlicher Kurs- und Zinsvorteil ergäbe, suggeriert<br />

fälschlicherweise einen stets positiven Geschäftsausgang.<br />

Es gibt weder einen Hinweis darauf, dass der Geschäftsführer den Aufsichtsrat über Risiken informiert<br />

hat, noch dass dazu eine Diskussion im Aufsichtsrat geführt wurde.<br />

(Anmerkung: In der Zwischenzeit wurde, in Reaktion auf die Zwischenergebnisse des Ausschusses,<br />

das Risiko für die Zinsgeschäfte gemindert und personale Regelungen für die Durchführung dieser<br />

Geschäfte getroffen.)<br />

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Zeitweiliger Ausschuss zur Untersuchung der Städtischen Werke <strong>Spremberg</strong> (Lausitz) GmbH<br />

4. Zusammenfassung/ Fazit<br />

I) Entscheidungen mit wesentlichen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen für das<br />

Unternehmen, wurden durch den Geschäftsführer der SWS nicht immer den zuständigen<br />

Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt, sondern von ihm eigenmächtig<br />

entschieden<br />

II) Der Aufsichtsrat wurde vom Geschäftsführer nicht immer mit den notwendigen<br />

Informationen ausgestattet, um sachgerecht entscheiden zu können.<br />

III) Es ist nicht zu erkennen, dass der Aufsichtsrat immer seine Position gegenüber dem<br />

Geschäftsführer deutlich gemacht hat.<br />

IV) Der Aufsichtsrat war scheinbar in einigen Fällen in seiner Entscheidungsfindung<br />

überfordert und nahm die Rolle des Aufsichtsgremiums im Sinne des Eigentümers der<br />

SWS, Stadt <strong>Spremberg</strong>, nicht in jedem Fall mit der gebotenen Sorgfalt war.<br />

Der Ausschuss bemerkt ausdrücklich, dass die Mitarbeiter der Städtischen Werke für die<br />

Versäumnisse des Geschäftsführers und des Aufsichtsgremiums keine Schuld trifft. Er kommt ferner<br />

zu dem Schluss, dass die SWS sehr gute Potentiale besitzen, durch strukturelle Veränderungen und<br />

Sparmassnahmen ihre Marktposition zu stärken. Der Ausschuss wirbt um das Verständnis der<br />

Mitarbeiter der SWS für laufende und kommende Maßnahmen.<br />

Handlungsempfehlungen<br />

Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die im Kommunalrechtsreformgesetz<br />

verankerten Regelungen zu kommunalen Gesellschaften schnellstmöglich umzusetzen bzw. die<br />

Umsetzung vorzubereiten. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen treten mit dem Abschluss<br />

der Kommunalwahl 2008 in Kraft.<br />

Dies betrifft vor allem die Vertretung durch den Hauptverwaltungsbeamten in der Gesellschafter-<br />

versammlung (KommRRefG § 97 (1) und das aktive Teilnahmerecht der Beteiligungsverwaltung an<br />

den Aufsichtsratssitzungen kommunaler Unternehmen (KommRRefG § 97 (5). Die Gesellschafts-<br />

verträge sind entsprechend zu ändern, um mit Inkrafttreten des KommRRefG entsprechend handeln<br />

zu können.<br />

Es sollte geprüft werden, ob der Geschäftsführer mit alleinigen Entscheidungsbefugnissen<br />

ausgestattet war, um selbstständig Abschlüsse von Betriebsvereinbarungen zu außertariflichen<br />

Leistungen zu tätigen und Höhergruppierung von Mitarbeitern vorzunehmen.<br />

<strong>Spremberg</strong>, 06.02.2008<br />

Andreas Bränzel<br />

Ausschussvorsitzender<br />

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Zeitweiliger Ausschuss zur Untersuchung der Städtischen Werke <strong>Spremberg</strong> (Lausitz) GmbH<br />

Anlage: Folien<br />

€/Jahr €/Jahr und und Mitarbeiter Mitarbeiter<br />

€/Jahr und Mitarbeiter<br />

319.380 319.380 €<br />

49.350 €<br />

Umsatz pro Mitarbeiter<br />

413.530 413.530 €<br />

Personalaufwand pro Mitarbeiter<br />

(Quelle: Benchmark SWS/GPP)<br />

5.940 €/MA und Jahr über Branchendurchschnitt.<br />

(bei 60 MA = 356.400 €/Jahr)<br />

43.410 €<br />

(Quelle:<br />

(Quelle:<br />

Benchmark<br />

Benchmark<br />

SWS/GPP)<br />

SWS/GPP)<br />

94.150 94.150 €/MA €/MA und und Jahr Jahr unter unter<br />

Branchendurchschnitt.<br />

189.670 189.670 €<br />

29.900 €<br />

Seite 12 von 13<br />

1.013.520 1.013.520 €<br />

SWS SWS Branche/Durchschn. Branche Branche min. min. Branche Branche max. max.<br />

51.410 €<br />

SWS Branche/Durchschn. Branche min. Branche max.


Zeitweiliger Ausschuss zur Untersuchung der Städtischen Werke <strong>Spremberg</strong> (Lausitz) GmbH<br />

Vorgang / Betrachtungszeitraum<br />

Geschäftsführer<br />

Aufsichtsrat Gesellschafterversammlung<br />

Seite 13 von 13<br />

Aufsichtsrat Gesellschafterversammlung<br />

Tarifvertragswechsel<br />

- Betrachtungszeitraum 2002-2007 ja ja ja ja nein 215.000,00 €<br />

- bisher nur Wechselkosten ermittelt<br />

- zzgl. Mehrkosten aus TV-V und Erhöhung p.a.<br />

Deputatgewährung<br />

- 1996 Betriebsvereinbarung 1.000 kWh ja ja nein nein nein<br />

- 1997 Betriebsvereinbarung 1.500 kWh ja ja nein ja nein<br />

- 1998 Betriebsvereinbarung 2.000 kWh ja ja nein ja nein<br />

- 1999 Betriebsvereinbarung Erlass Grundgebühr ja ja nein nein nein<br />

- 2001 Betriebsvereinbarung 3.000 kWh ja ja nein nein nein<br />

Betrachtungszeitraum Kosten 2000-2007 230.000,00 €<br />

- 2001 Beitriebesvereinbarung Rentner ja nein nein nein nein<br />

Betrachtungszeitraum Kosten 2001-2007 34.000,00 €<br />

Übertarifliche Zuwendungen<br />

- Betriebsvereinbarung Aufmerksamkeiten ja nein nein nein nein<br />

- z.B. Jubiläumsgelder<br />

Betrachtungszeitraum Kosten bisher nur 2002-2003 12.700,00 €<br />

Übertarifl. verm.wirksame Leistungen<br />

- 2005 Betriebsvereinbarung VWL ja nein nein nein nein<br />

Betrachtunszeitraum Kosten 2005-2007 67.000,00 €<br />

Übetarifl. 14. Gehalt<br />

- Betriebsvereinbarungen 2004 und 2005 ja nein nein nein nein<br />

Betrachtungzeitraum Kosten o. AGA 2004 und 2005 48.800,00 €<br />

Änderung Anstellungsvertrag GF<br />

ja nein nein nein nein<br />

- vorzeitige Auszahlung der Karenzentschädigung ?<br />

Quellen: BV, TV-V, Akteneinsicht, Unternehmensabfragen<br />

Vorgänge mit finanzieller Auswirkung für die SWS GmbH<br />

in Kenntnis von<br />

Vorlage eines Gremiumbeschlusses<br />

finanz.<br />

Auswirkungen

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