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SEPA Sonderinformation - Bank für Sozialwirtschaft

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<strong>SEPA</strong> <strong>Sonderinformation</strong><br />

Der Europäische Zahlungsverkehr – die unmögliche<br />

Umstellung auf <strong>SEPA</strong><br />

Bis voraussichtlich Februar 2014 sollen die nationalen<br />

Zahlungsverkehrssysteme durch europaweit standardisierte<br />

Verfahren abgelöst werden. Im Rahmen der Realisierung<br />

des EU-Binnenmarktes wird ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum<br />

– Single European Payment Area, kurz<br />

<strong>SEPA</strong> – geschaffen, in dem nicht mehr zwischen nationalen<br />

und grenzüberschreitenden Zahlungen unterschieden<br />

wird.<br />

Im Bargeldbereich wurde der Euro-Zahlungsverkehrsraum<br />

mit der Einführung des Euro am 1. Januar 2002 realisiert.<br />

Nun geht es um den bargeldlosen Zahlungsverkehr.<br />

Dieser ist derzeit noch stark fragmentiert: Jedes Land<br />

verfügt über eigene technische Standards, z. B. in Bezug<br />

auf die Kontonummern-Systematik, das Datenformat <strong>für</strong><br />

den Zahlungsaustausch oder die Gestaltung der einzelnen<br />

Zahlungsverfahren.<br />

Europaweit einheitliche Zahlungsinstrumente<br />

<strong>SEPA</strong> wird diese traditionellen Strukturen aufbrechen:<br />

Nutzer von Zahlungsverkehrsdienstleistungen werden im<br />

<strong>SEPA</strong>-Verfahren künftig von einer beliebigen <strong>Bank</strong> aus<br />

bargeldlose Euro-Zahlungen im ganzen Euroraum tätigen<br />

und hierbei einheitliche Zahlungsinstrumente – <strong>SEPA</strong>-<br />

Überweisung (Credit Transfer), <strong>SEPA</strong>-Lastschrift (Direct<br />

Debit) und <strong>SEPA</strong>-Kartenzahlungen (Cards Framework) -<br />

einsetzen können. Alle Zahlungen werden behandelt wie<br />

nationale Zahlungen, mit einer garantierten Ausfüh-<br />

rungszeit bis zur Kontogutschrift von max. drei <strong>Bank</strong>arbeitstagen<br />

(ab 1. Januar 2012: ein <strong>Bank</strong>arbeitstag). Teilnehmerländer<br />

an der <strong>SEPA</strong> sind die 27 Mitgliedsstaaten<br />

der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein,<br />

Norwegen und die Schweiz. Alle Transaktionen werden in<br />

Euro durchgeführt.<br />

Einheitlicher Rechtsrahmen <strong>für</strong> Euro-Zahlungen<br />

Mit der „Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt“<br />

(Payment Services Directive; PSD) wurde ein einheitlicher<br />

Rechtsrahmen <strong>für</strong> Euro-Zahlungen innerhalb<br />

der EU geschaffen und in nationales Recht umgesetzt.<br />

Ende Januar 2008 wurde mit der Einführung der <strong>SEPA</strong>-<br />

CT (Überweisung) und der <strong>SEPA</strong>-CF (Kartenzahlung) der<br />

erste Schritt getan. Die Instrumente können <strong>für</strong> den<br />

grenzüberschreitenden ebenso wie <strong>für</strong> den nationalen<br />

Zahlungsverkehr genutzt werden. Am 2. November 2009<br />

folgte die Einführung der <strong>SEPA</strong>-DD (Lastschrift).<br />

Ziel: Abschaffung nationaler Zahlungsinstrumente<br />

und -verfahren<br />

Die <strong>Bank</strong>en sind zunächst angehalten, die <strong>SEPA</strong>-Zahlungsinstrumente<br />

zusätzlich zu den nationalen Zahlungsverkehrssystemen<br />

anzubieten. Wie lange die nationalen<br />

Zahlungsverkehrssysteme parallel zu den <strong>SEPA</strong>-Verfahren<br />

angeboten werden können, steht noch nicht verbindlich<br />

fest. Anvisiert wurde der Februar 2014 mit dem Ziel:<br />

Abschaffung nationaler Zahlungsverkehrs-Instrumente<br />

und Verfahren.<br />

1


Identifizierung des Zahlungsempfängers durch IBAN<br />

und BIC<br />

Der wesentliche Unterschied der <strong>SEPA</strong>-Instrumente zu<br />

den nationalen Zahlungsverkehrsinstrumenten ist: Statt<br />

<strong>Bank</strong>leitzahl und Kontonummer ist zur Identifizierung<br />

des Zahlungsempfängers<br />

• die IBAN = International <strong>Bank</strong> Account Number<br />

• und der BIC = <strong>Bank</strong> Identifier Code<br />

erforderlich. Konkret bedeutet das: Allein die IBAN zählt,<br />

d. h. der Name des Zahlungsempfängers ist nicht mehr<br />

wichtig. Es gibt keine Namensüberprüfung seitens der<br />

<strong>Bank</strong>en mehr.<br />

Die IBAN ist eine international standardisierte Kontonummer,<br />

bestehend aus einem Länderkennzeichen (zweistellig,<br />

z. B. <strong>für</strong> Deutschland DE), einer Prüfziffer (zweistellig),<br />

dem nationalen <strong>Bank</strong>code (in Deutschland die<br />

<strong>Bank</strong>leitzahl) und der Kontonummer (zehnstellig, dabei<br />

werden kürzere Kontonummern mit führenden Nullen auf<br />

10 Stellen erweitert). Die deutsche IBAN hat somit exakt<br />

22 Stellen.<br />

IBAN-Beispiel:<br />

DE733702050000080019 00<br />

DEPPBBBBBBBBKKKKKKKK KK<br />

Der BIC (auch bekannt als SWIFT-Code) ist ein international<br />

standardisierter <strong>Bank</strong>code, nach dem weltweit<br />

jedes Kreditinstitut eindeutig identifiziert werden kann<br />

und der bei grenzüberschreitenden Zahlungen und internationalem<br />

Austausch von Nachrichten zwischen den<br />

Kreditinstituten eingesetzt wird. Der BIC besteht aus 8<br />

bis 11 Stellen: Die ersten vier Stellen bezeichnen einen<br />

(frei wählbaren) <strong>Bank</strong>code. Danach folgt der zweistellige<br />

ISO-Ländercode (d. h. <strong>für</strong> Deutschland DE), anschließend<br />

eine zweistellige Angabe des Orts bzw. der Region (z. B.<br />

Frankfurt/M: FF). Die letzten drei Stellen können <strong>für</strong> (frei<br />

wählbare) Filialbezeichnungen genutzt werden oder auch<br />

frei blieben.<br />

BIC-Beispiel <strong>für</strong> <strong>Bank</strong> <strong>für</strong> <strong>Sozialwirtschaft</strong> (BFSW),<br />

Geschäftsstelle Berlin (BER):<br />

BFSWDE33BER<br />

Fiktive Kontonummer als IBAN-Bestandteil<br />

Die Einführung der IBAN birgt einen entscheidenden<br />

Nachteil <strong>für</strong> Spendenorganisationen: Die Möglichkeit der<br />

Verwendung einer leicht merkbaren, fiktiven Kontonummer<br />

in Spendenaufrufen (z. B. 10 20 30) ist zwar weiterhin<br />

gegeben, aber nun Bestandteil der 22stelligen IBAN.<br />

Deshalb ist es <strong>für</strong> Spendenorganisationen sinnvoll, die<br />

nationalen Zahlungsverkehrssysteme zu nutzen, so lange<br />

ihre Hausbanken dies anbieten. Derzeit orientieren sich<br />

Spender ohnehin überwiegend an den Anliegen von nationalen<br />

Organisationen. Ein grenzüberschreitender Zahlungsverkehr<br />

im Bereich Spenden ist noch die Ausnahme<br />

– u. a. aufgrund der unterschiedlichen und teilweise<br />

umstrittenen Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit<br />

2


von Spenden. Um mit den <strong>SEPA</strong>-Systemen arbeiten zu<br />

können, müssen die Spendenorganisationen zudem<br />

entsprechende Instrumente in ihrer eigenen Finanzbuchhaltung<br />

einrichten (Verarbeitung des XML-Datenformats).<br />

Einführung der <strong>SEPA</strong>-DD (Lastschrift)<br />

Aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

und der verschiedenen nationalen Lastschriftverfahren<br />

hat sich der Europäische Zahlungsverkehrsrat<br />

(European Payments Council; EPC), der die Einführung<br />

der <strong>SEPA</strong> steuert, gegen eine Harmonisierung der bestehenden<br />

nationalen Lastschriftverfahren und <strong>für</strong> die<br />

Entwicklung eines völlig neuen Einzugsverfahren <strong>für</strong> die<br />

<strong>SEPA</strong>-DD entschieden. Die <strong>SEPA</strong>-DD unterscheidet sich in<br />

mehreren Punkten von der heutigen deutschen Lastschrift:<br />

Neu: Mandat statt Einzugsermächtigung<br />

Der Zahlungspflichtige erteilt dem Gläubiger keine Einzugsermächtigung<br />

mehr, sondern ein Mandat. Dieses ermächtigt<br />

den Zahlungsempfänger nicht nur zum Einzug<br />

der Zahlung, sondern beauftragt das kontoführende Institut,<br />

die übermittelte Lastschriftanweisung zu erfüllen<br />

und das entsprechende Konto zu belasten. Die <strong>Bank</strong> des<br />

Zahlungspflichtigen ist nicht verpflichtet, das Mandat zu<br />

prüfen.<br />

Künftig wird unterschieden zwischen einer <strong>SEPA</strong>-Basislastschrift<br />

(<strong>SEPA</strong> Core Direct Debit) und einer <strong>SEPA</strong>-<br />

Firmenlastschrift (<strong>SEPA</strong> Busines to Bussines Direct Debit).<br />

Definiert wird das <strong>SEPA</strong>-Basislastschiftmandat nach dem<br />

„<strong>SEPA</strong> Core Direct Debit Scheme Rulebook“ des European<br />

Payments Council (EPC).<br />

Neu: Mandatsbezogene Daten<br />

Neu ist: Jedem Datensatz werden mandatsbezogene<br />

Daten mitgegeben. Ein Mandat enthält eine eindeutige<br />

Identifikationsnummer (Credit Identifier Code) des Zahlungsempfängers,<br />

die von der Deutschen Bundesbank<br />

vergeben wird, eine von ihm individuell vergebene Mandats-Referenznummer<br />

und die Angabe, ob das Mandat<br />

<strong>für</strong> wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige<br />

Zahlung gegeben wird.<br />

Alle Mandate sind vom Kontoinhaber eigenhändig zu<br />

unterzeichnen. Die Widerspruchsfrist <strong>für</strong> den Zahlungspflichtigen<br />

beträgt bis zu acht Wochen nach der Kontobelastung.<br />

Die elektronische Unterschriftsform wird<br />

voraussichtlich ab 2011 möglich sein.<br />

Neu: Vorlauffristen <strong>für</strong> die Vorlage der Lastschrift<br />

Neu sind auch fest definierte Vorlauffristen <strong>für</strong> die Vorlage<br />

der Lastschrift an die Zahlstelle: Die erste Inkassostelle<br />

muss die Lastschrift so rechtzeitig an die Zahlstelle<br />

weiterleiten, dass sie spätestens fünf Tage bei Erstlastschriften<br />

bzw. zwei Tage bei Folgelastschriften vor Fälligkeit<br />

vorliegt.<br />

3


Das <strong>SEPA</strong>-Firmenlastschriftmandat wird nach dem<br />

„<strong>SEPA</strong> Business to Bussines Direct Debit Scheme Rulebook“<br />

des EPC definiert.<br />

Dieses Lastschriftmandat gilt nur <strong>für</strong> den Einzug von Lastschriften,<br />

die auf Konten von Unternehmungen gezogen<br />

werden. Die Unternehmungen sind nicht berechtigt,<br />

nach erfolgter Einlösung eine Erstattung des belasteten<br />

Betrages zu verlangen. Sie sind jedoch berechtigt, ihre<br />

Kreditinstitute bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, die<br />

Lastschrift nicht einzulösen.<br />

Verlust von Spendern durch das <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat?<br />

Spenden- und Mitgliedsorganisationen, die künftig die<br />

<strong>SEPA</strong>-DD einsetzen wollen, müssen ihre bisher erhaltenen<br />

Einzugsermächtigungen komplett auf das neue Mandat<br />

umstellen und bei Nichtausführung alle 36 Monate erneuern.<br />

Das heißt: Alle derzeitigen Spender und Mitglieder<br />

müssen zur Umstellung auf das Lastschriftmandat<br />

aufgefordert werden. Be<strong>für</strong>chtet wird, dass zahlreiche<br />

Spender bzw. Mitglieder die Gelegenheit nutzen werden,<br />

ihre Lastschriften auslaufen zu lassen.<br />

Hohe Umstellungskosten<br />

Auch <strong>für</strong> andere Branchen bringt die Einführung des<br />

Mandats Nachteile, u. a. hohe Umstellungskosten.<br />

Deutschland ist mit ca. 12 Mrd. Lastschriften der größte<br />

Lastschriftnutzer in Europa. Bei der Einführung der <strong>SEPA</strong>-<br />

DD müssten mehrere Hundert Millionen Mandate neu<br />

eingeholt werden. Eine Kostenschätzung des Gesamtverbandes<br />

der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)<br />

auf der Basis des durch die Bundesregierung zur Bürokratiekostenmessung<br />

eingesetzten Standard-Kosten-<br />

Modells (SKM) weist beispielsweise allein <strong>für</strong> Versicherungsunternehmen<br />

Kosten in Höhe von 4,8 Mrd. Euro<br />

aus.<br />

Der deutsche Gesetzgeber ist weiterhin gefordert, diese<br />

Problematik im Zusammenhang mit der Umsetzung der<br />

europäischen Zahlungsverkehrsrichtlinie in deutsches<br />

Recht zu lösen.<br />

Überlegungen des Bundesfinanzministeriums gehen<br />

dahin, nationale und <strong>SEPA</strong>-Instrumente <strong>für</strong> einen unbestimmbaren<br />

Zeitraum parallel nebeneinander laufen zu<br />

lassen – so lange, bis die große Mehrzahl der Nutzer von<br />

sich aus bzw. allein durch marktgetriebene Prozesse zu<br />

den neuen Produkten wechselt.<br />

Initiativen gegen das Lastschriftmandat<br />

Derzeit gibt es von verschiedenen Seiten Bemühungen,<br />

eine Alternative zur Einholung des <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandats<br />

zu finden. Der momentane Sachstand stellt sich<br />

jedoch wie folgt dar: Die Zahlungsdienstrichtlinie (Payment<br />

Services Directive 2007/64/EG) verlangt ein eigenhändig<br />

unterzeichnetes <strong>SEPA</strong>-Mandat. Definiert wird das<br />

<strong>SEPA</strong>-Lastschiftmandat nach dem „<strong>SEPA</strong> Core Direct<br />

Debit Scheme Rulebook“ des European Payments Council<br />

(EPC).<br />

4


Weitere Auswirkungen <strong>für</strong> Spendenorganisationen<br />

Bei den Nonprofit-Organisationen existieren ca. 10 bis 12<br />

Millionen Dauer-Lastschriften bestehender Spender und<br />

Mitglieder. Zusätzlich wird ca. 90 % des Internet-Spendenzahlungsverkehrs<br />

in Deutschland zurzeit mittels Lastschrift<br />

ohne „physikalische Unterschrift“ abgewickelt.<br />

Hinzu kommt, dass im Kontext von Spendengalas im<br />

Fernsehen Lastschriften mit erheblichen Summen erteilt<br />

werden. Mit der Einführung der <strong>SEPA</strong>-DD in der vorgesehenen<br />

Form ist dies nicht mehr möglich.<br />

Empfehlung der <strong>Bank</strong> <strong>für</strong> <strong>Sozialwirtschaft</strong>:<br />

Kombimandat<br />

Als vorbereitende Maßnahme bis zur endgültigen Einführung<br />

der <strong>SEPA</strong>-DD empfiehlt Ihnen die <strong>Bank</strong> <strong>für</strong> <strong>Sozialwirtschaft</strong><br />

den sofortigen Einsatz eines Kombimandates<br />

(vgl. Muster), welches bereits im jetzigen Lastschrifteinzugsverfahren,<br />

aber auch im künftigen <strong>SEPA</strong>-DD Verfahren<br />

eingesetzt werden kann und die neu eingeführten<br />

Funktionen enthält.<br />

Notwendig: Technische Umstellung auf XML Format<br />

Weiterhin sollten Sie Kontakt zu Ihrem Software-Hersteller<br />

aufnehmen und mit ihm abklären, bis zu welchem<br />

Zeitpunkt die technische Umstellung Ihrer Systeme auf<br />

das XML Format erfolgt. Als Datenformat <strong>für</strong> <strong>SEPA</strong>-CT<br />

und <strong>SEPA</strong>-DD wird ein XML-basierter, von S.W.I.F.T. entwickelter<br />

ISO-Standard (ISO 20022) genutzt.<br />

Über die electronic banking-Produkte der <strong>Bank</strong> <strong>für</strong><br />

<strong>Sozialwirtschaft</strong> (BFS-Netbanking, BFS Online.PRO und<br />

GenoCash) können Sie bereits zum jetzigen Zeitpunkt<br />

<strong>SEPA</strong>-CT Aufträge einstellen. Die Verarbeitung der <strong>SEPA</strong>-<br />

DD Aufträge wird frühestens ab November 2010 möglich<br />

sein.<br />

Hinweis <strong>für</strong> Auslandsüberweisungen<br />

Wenn Sie künftig <strong>SEPA</strong>-CT über 50.000,- Euro einreichen,<br />

deren Empfänger außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,<br />

aber innerhalb der EU liegt, ist die begünstigte<br />

<strong>Bank</strong> berechtigt, Gebühren <strong>für</strong> diese Zahlung zu berechnen.<br />

Um sicherzustellen, dass der Betrag netto bei dem<br />

Begünstigten ankommt, empfehlen wir, die Zahlung nicht<br />

als <strong>SEPA</strong>-Auftrag, sondern als Auslandsauftrag mit der<br />

Gebührenregelung OUR durchzuführen.<br />

Stand: Februar 2010<br />

5


Muster Kombimandat<br />

Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandats<br />

1. Einzugsermächtigung<br />

Ich ermächtige/Wir ermächtigen (Name des Zahlungsempfängers)<br />

widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem/unserem Konto einzuziehen.<br />

2. <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat<br />

Ich ermächtige/Wir ermächtigen (Name des Zahlungsempfängers),<br />

Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser<br />

Kreditinstitut an, die von (Name des Zahlungsempfängers) auf<br />

mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.<br />

Hinweis: Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten<br />

Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.<br />

Kreditinstitut des Zahlers BIC _ _ _ _ _ _ _ _ | _ _ _<br />

IBAN: D E _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _<br />

Unterschrift(en)<br />

Vor dem ersten Einzug einer <strong>SEPA</strong>-Basis-Lastschrift wird mich/uns<br />

(Name des Zahlungsempfängers) über den Einzug in dieser Verfahrensart unterrichten.<br />

Dieses Muster steht auch zum Download auf www.sozialbank.de zur Verfügung.<br />

6

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