SEPA Sonderinformation - Bank für Sozialwirtschaft
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<strong>SEPA</strong> <strong>Sonderinformation</strong><br />
Der Europäische Zahlungsverkehr – die unmögliche<br />
Umstellung auf <strong>SEPA</strong><br />
Bis voraussichtlich Februar 2014 sollen die nationalen<br />
Zahlungsverkehrssysteme durch europaweit standardisierte<br />
Verfahren abgelöst werden. Im Rahmen der Realisierung<br />
des EU-Binnenmarktes wird ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum<br />
– Single European Payment Area, kurz<br />
<strong>SEPA</strong> – geschaffen, in dem nicht mehr zwischen nationalen<br />
und grenzüberschreitenden Zahlungen unterschieden<br />
wird.<br />
Im Bargeldbereich wurde der Euro-Zahlungsverkehrsraum<br />
mit der Einführung des Euro am 1. Januar 2002 realisiert.<br />
Nun geht es um den bargeldlosen Zahlungsverkehr.<br />
Dieser ist derzeit noch stark fragmentiert: Jedes Land<br />
verfügt über eigene technische Standards, z. B. in Bezug<br />
auf die Kontonummern-Systematik, das Datenformat <strong>für</strong><br />
den Zahlungsaustausch oder die Gestaltung der einzelnen<br />
Zahlungsverfahren.<br />
Europaweit einheitliche Zahlungsinstrumente<br />
<strong>SEPA</strong> wird diese traditionellen Strukturen aufbrechen:<br />
Nutzer von Zahlungsverkehrsdienstleistungen werden im<br />
<strong>SEPA</strong>-Verfahren künftig von einer beliebigen <strong>Bank</strong> aus<br />
bargeldlose Euro-Zahlungen im ganzen Euroraum tätigen<br />
und hierbei einheitliche Zahlungsinstrumente – <strong>SEPA</strong>-<br />
Überweisung (Credit Transfer), <strong>SEPA</strong>-Lastschrift (Direct<br />
Debit) und <strong>SEPA</strong>-Kartenzahlungen (Cards Framework) -<br />
einsetzen können. Alle Zahlungen werden behandelt wie<br />
nationale Zahlungen, mit einer garantierten Ausfüh-<br />
rungszeit bis zur Kontogutschrift von max. drei <strong>Bank</strong>arbeitstagen<br />
(ab 1. Januar 2012: ein <strong>Bank</strong>arbeitstag). Teilnehmerländer<br />
an der <strong>SEPA</strong> sind die 27 Mitgliedsstaaten<br />
der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein,<br />
Norwegen und die Schweiz. Alle Transaktionen werden in<br />
Euro durchgeführt.<br />
Einheitlicher Rechtsrahmen <strong>für</strong> Euro-Zahlungen<br />
Mit der „Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt“<br />
(Payment Services Directive; PSD) wurde ein einheitlicher<br />
Rechtsrahmen <strong>für</strong> Euro-Zahlungen innerhalb<br />
der EU geschaffen und in nationales Recht umgesetzt.<br />
Ende Januar 2008 wurde mit der Einführung der <strong>SEPA</strong>-<br />
CT (Überweisung) und der <strong>SEPA</strong>-CF (Kartenzahlung) der<br />
erste Schritt getan. Die Instrumente können <strong>für</strong> den<br />
grenzüberschreitenden ebenso wie <strong>für</strong> den nationalen<br />
Zahlungsverkehr genutzt werden. Am 2. November 2009<br />
folgte die Einführung der <strong>SEPA</strong>-DD (Lastschrift).<br />
Ziel: Abschaffung nationaler Zahlungsinstrumente<br />
und -verfahren<br />
Die <strong>Bank</strong>en sind zunächst angehalten, die <strong>SEPA</strong>-Zahlungsinstrumente<br />
zusätzlich zu den nationalen Zahlungsverkehrssystemen<br />
anzubieten. Wie lange die nationalen<br />
Zahlungsverkehrssysteme parallel zu den <strong>SEPA</strong>-Verfahren<br />
angeboten werden können, steht noch nicht verbindlich<br />
fest. Anvisiert wurde der Februar 2014 mit dem Ziel:<br />
Abschaffung nationaler Zahlungsverkehrs-Instrumente<br />
und Verfahren.<br />
1
Identifizierung des Zahlungsempfängers durch IBAN<br />
und BIC<br />
Der wesentliche Unterschied der <strong>SEPA</strong>-Instrumente zu<br />
den nationalen Zahlungsverkehrsinstrumenten ist: Statt<br />
<strong>Bank</strong>leitzahl und Kontonummer ist zur Identifizierung<br />
des Zahlungsempfängers<br />
• die IBAN = International <strong>Bank</strong> Account Number<br />
• und der BIC = <strong>Bank</strong> Identifier Code<br />
erforderlich. Konkret bedeutet das: Allein die IBAN zählt,<br />
d. h. der Name des Zahlungsempfängers ist nicht mehr<br />
wichtig. Es gibt keine Namensüberprüfung seitens der<br />
<strong>Bank</strong>en mehr.<br />
Die IBAN ist eine international standardisierte Kontonummer,<br />
bestehend aus einem Länderkennzeichen (zweistellig,<br />
z. B. <strong>für</strong> Deutschland DE), einer Prüfziffer (zweistellig),<br />
dem nationalen <strong>Bank</strong>code (in Deutschland die<br />
<strong>Bank</strong>leitzahl) und der Kontonummer (zehnstellig, dabei<br />
werden kürzere Kontonummern mit führenden Nullen auf<br />
10 Stellen erweitert). Die deutsche IBAN hat somit exakt<br />
22 Stellen.<br />
IBAN-Beispiel:<br />
DE733702050000080019 00<br />
DEPPBBBBBBBBKKKKKKKK KK<br />
Der BIC (auch bekannt als SWIFT-Code) ist ein international<br />
standardisierter <strong>Bank</strong>code, nach dem weltweit<br />
jedes Kreditinstitut eindeutig identifiziert werden kann<br />
und der bei grenzüberschreitenden Zahlungen und internationalem<br />
Austausch von Nachrichten zwischen den<br />
Kreditinstituten eingesetzt wird. Der BIC besteht aus 8<br />
bis 11 Stellen: Die ersten vier Stellen bezeichnen einen<br />
(frei wählbaren) <strong>Bank</strong>code. Danach folgt der zweistellige<br />
ISO-Ländercode (d. h. <strong>für</strong> Deutschland DE), anschließend<br />
eine zweistellige Angabe des Orts bzw. der Region (z. B.<br />
Frankfurt/M: FF). Die letzten drei Stellen können <strong>für</strong> (frei<br />
wählbare) Filialbezeichnungen genutzt werden oder auch<br />
frei blieben.<br />
BIC-Beispiel <strong>für</strong> <strong>Bank</strong> <strong>für</strong> <strong>Sozialwirtschaft</strong> (BFSW),<br />
Geschäftsstelle Berlin (BER):<br />
BFSWDE33BER<br />
Fiktive Kontonummer als IBAN-Bestandteil<br />
Die Einführung der IBAN birgt einen entscheidenden<br />
Nachteil <strong>für</strong> Spendenorganisationen: Die Möglichkeit der<br />
Verwendung einer leicht merkbaren, fiktiven Kontonummer<br />
in Spendenaufrufen (z. B. 10 20 30) ist zwar weiterhin<br />
gegeben, aber nun Bestandteil der 22stelligen IBAN.<br />
Deshalb ist es <strong>für</strong> Spendenorganisationen sinnvoll, die<br />
nationalen Zahlungsverkehrssysteme zu nutzen, so lange<br />
ihre Hausbanken dies anbieten. Derzeit orientieren sich<br />
Spender ohnehin überwiegend an den Anliegen von nationalen<br />
Organisationen. Ein grenzüberschreitender Zahlungsverkehr<br />
im Bereich Spenden ist noch die Ausnahme<br />
– u. a. aufgrund der unterschiedlichen und teilweise<br />
umstrittenen Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit<br />
2
von Spenden. Um mit den <strong>SEPA</strong>-Systemen arbeiten zu<br />
können, müssen die Spendenorganisationen zudem<br />
entsprechende Instrumente in ihrer eigenen Finanzbuchhaltung<br />
einrichten (Verarbeitung des XML-Datenformats).<br />
Einführung der <strong>SEPA</strong>-DD (Lastschrift)<br />
Aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen<br />
und der verschiedenen nationalen Lastschriftverfahren<br />
hat sich der Europäische Zahlungsverkehrsrat<br />
(European Payments Council; EPC), der die Einführung<br />
der <strong>SEPA</strong> steuert, gegen eine Harmonisierung der bestehenden<br />
nationalen Lastschriftverfahren und <strong>für</strong> die<br />
Entwicklung eines völlig neuen Einzugsverfahren <strong>für</strong> die<br />
<strong>SEPA</strong>-DD entschieden. Die <strong>SEPA</strong>-DD unterscheidet sich in<br />
mehreren Punkten von der heutigen deutschen Lastschrift:<br />
Neu: Mandat statt Einzugsermächtigung<br />
Der Zahlungspflichtige erteilt dem Gläubiger keine Einzugsermächtigung<br />
mehr, sondern ein Mandat. Dieses ermächtigt<br />
den Zahlungsempfänger nicht nur zum Einzug<br />
der Zahlung, sondern beauftragt das kontoführende Institut,<br />
die übermittelte Lastschriftanweisung zu erfüllen<br />
und das entsprechende Konto zu belasten. Die <strong>Bank</strong> des<br />
Zahlungspflichtigen ist nicht verpflichtet, das Mandat zu<br />
prüfen.<br />
Künftig wird unterschieden zwischen einer <strong>SEPA</strong>-Basislastschrift<br />
(<strong>SEPA</strong> Core Direct Debit) und einer <strong>SEPA</strong>-<br />
Firmenlastschrift (<strong>SEPA</strong> Busines to Bussines Direct Debit).<br />
Definiert wird das <strong>SEPA</strong>-Basislastschiftmandat nach dem<br />
„<strong>SEPA</strong> Core Direct Debit Scheme Rulebook“ des European<br />
Payments Council (EPC).<br />
Neu: Mandatsbezogene Daten<br />
Neu ist: Jedem Datensatz werden mandatsbezogene<br />
Daten mitgegeben. Ein Mandat enthält eine eindeutige<br />
Identifikationsnummer (Credit Identifier Code) des Zahlungsempfängers,<br />
die von der Deutschen Bundesbank<br />
vergeben wird, eine von ihm individuell vergebene Mandats-Referenznummer<br />
und die Angabe, ob das Mandat<br />
<strong>für</strong> wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige<br />
Zahlung gegeben wird.<br />
Alle Mandate sind vom Kontoinhaber eigenhändig zu<br />
unterzeichnen. Die Widerspruchsfrist <strong>für</strong> den Zahlungspflichtigen<br />
beträgt bis zu acht Wochen nach der Kontobelastung.<br />
Die elektronische Unterschriftsform wird<br />
voraussichtlich ab 2011 möglich sein.<br />
Neu: Vorlauffristen <strong>für</strong> die Vorlage der Lastschrift<br />
Neu sind auch fest definierte Vorlauffristen <strong>für</strong> die Vorlage<br />
der Lastschrift an die Zahlstelle: Die erste Inkassostelle<br />
muss die Lastschrift so rechtzeitig an die Zahlstelle<br />
weiterleiten, dass sie spätestens fünf Tage bei Erstlastschriften<br />
bzw. zwei Tage bei Folgelastschriften vor Fälligkeit<br />
vorliegt.<br />
3
Das <strong>SEPA</strong>-Firmenlastschriftmandat wird nach dem<br />
„<strong>SEPA</strong> Business to Bussines Direct Debit Scheme Rulebook“<br />
des EPC definiert.<br />
Dieses Lastschriftmandat gilt nur <strong>für</strong> den Einzug von Lastschriften,<br />
die auf Konten von Unternehmungen gezogen<br />
werden. Die Unternehmungen sind nicht berechtigt,<br />
nach erfolgter Einlösung eine Erstattung des belasteten<br />
Betrages zu verlangen. Sie sind jedoch berechtigt, ihre<br />
Kreditinstitute bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, die<br />
Lastschrift nicht einzulösen.<br />
Verlust von Spendern durch das <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat?<br />
Spenden- und Mitgliedsorganisationen, die künftig die<br />
<strong>SEPA</strong>-DD einsetzen wollen, müssen ihre bisher erhaltenen<br />
Einzugsermächtigungen komplett auf das neue Mandat<br />
umstellen und bei Nichtausführung alle 36 Monate erneuern.<br />
Das heißt: Alle derzeitigen Spender und Mitglieder<br />
müssen zur Umstellung auf das Lastschriftmandat<br />
aufgefordert werden. Be<strong>für</strong>chtet wird, dass zahlreiche<br />
Spender bzw. Mitglieder die Gelegenheit nutzen werden,<br />
ihre Lastschriften auslaufen zu lassen.<br />
Hohe Umstellungskosten<br />
Auch <strong>für</strong> andere Branchen bringt die Einführung des<br />
Mandats Nachteile, u. a. hohe Umstellungskosten.<br />
Deutschland ist mit ca. 12 Mrd. Lastschriften der größte<br />
Lastschriftnutzer in Europa. Bei der Einführung der <strong>SEPA</strong>-<br />
DD müssten mehrere Hundert Millionen Mandate neu<br />
eingeholt werden. Eine Kostenschätzung des Gesamtverbandes<br />
der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)<br />
auf der Basis des durch die Bundesregierung zur Bürokratiekostenmessung<br />
eingesetzten Standard-Kosten-<br />
Modells (SKM) weist beispielsweise allein <strong>für</strong> Versicherungsunternehmen<br />
Kosten in Höhe von 4,8 Mrd. Euro<br />
aus.<br />
Der deutsche Gesetzgeber ist weiterhin gefordert, diese<br />
Problematik im Zusammenhang mit der Umsetzung der<br />
europäischen Zahlungsverkehrsrichtlinie in deutsches<br />
Recht zu lösen.<br />
Überlegungen des Bundesfinanzministeriums gehen<br />
dahin, nationale und <strong>SEPA</strong>-Instrumente <strong>für</strong> einen unbestimmbaren<br />
Zeitraum parallel nebeneinander laufen zu<br />
lassen – so lange, bis die große Mehrzahl der Nutzer von<br />
sich aus bzw. allein durch marktgetriebene Prozesse zu<br />
den neuen Produkten wechselt.<br />
Initiativen gegen das Lastschriftmandat<br />
Derzeit gibt es von verschiedenen Seiten Bemühungen,<br />
eine Alternative zur Einholung des <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandats<br />
zu finden. Der momentane Sachstand stellt sich<br />
jedoch wie folgt dar: Die Zahlungsdienstrichtlinie (Payment<br />
Services Directive 2007/64/EG) verlangt ein eigenhändig<br />
unterzeichnetes <strong>SEPA</strong>-Mandat. Definiert wird das<br />
<strong>SEPA</strong>-Lastschiftmandat nach dem „<strong>SEPA</strong> Core Direct<br />
Debit Scheme Rulebook“ des European Payments Council<br />
(EPC).<br />
4
Weitere Auswirkungen <strong>für</strong> Spendenorganisationen<br />
Bei den Nonprofit-Organisationen existieren ca. 10 bis 12<br />
Millionen Dauer-Lastschriften bestehender Spender und<br />
Mitglieder. Zusätzlich wird ca. 90 % des Internet-Spendenzahlungsverkehrs<br />
in Deutschland zurzeit mittels Lastschrift<br />
ohne „physikalische Unterschrift“ abgewickelt.<br />
Hinzu kommt, dass im Kontext von Spendengalas im<br />
Fernsehen Lastschriften mit erheblichen Summen erteilt<br />
werden. Mit der Einführung der <strong>SEPA</strong>-DD in der vorgesehenen<br />
Form ist dies nicht mehr möglich.<br />
Empfehlung der <strong>Bank</strong> <strong>für</strong> <strong>Sozialwirtschaft</strong>:<br />
Kombimandat<br />
Als vorbereitende Maßnahme bis zur endgültigen Einführung<br />
der <strong>SEPA</strong>-DD empfiehlt Ihnen die <strong>Bank</strong> <strong>für</strong> <strong>Sozialwirtschaft</strong><br />
den sofortigen Einsatz eines Kombimandates<br />
(vgl. Muster), welches bereits im jetzigen Lastschrifteinzugsverfahren,<br />
aber auch im künftigen <strong>SEPA</strong>-DD Verfahren<br />
eingesetzt werden kann und die neu eingeführten<br />
Funktionen enthält.<br />
Notwendig: Technische Umstellung auf XML Format<br />
Weiterhin sollten Sie Kontakt zu Ihrem Software-Hersteller<br />
aufnehmen und mit ihm abklären, bis zu welchem<br />
Zeitpunkt die technische Umstellung Ihrer Systeme auf<br />
das XML Format erfolgt. Als Datenformat <strong>für</strong> <strong>SEPA</strong>-CT<br />
und <strong>SEPA</strong>-DD wird ein XML-basierter, von S.W.I.F.T. entwickelter<br />
ISO-Standard (ISO 20022) genutzt.<br />
Über die electronic banking-Produkte der <strong>Bank</strong> <strong>für</strong><br />
<strong>Sozialwirtschaft</strong> (BFS-Netbanking, BFS Online.PRO und<br />
GenoCash) können Sie bereits zum jetzigen Zeitpunkt<br />
<strong>SEPA</strong>-CT Aufträge einstellen. Die Verarbeitung der <strong>SEPA</strong>-<br />
DD Aufträge wird frühestens ab November 2010 möglich<br />
sein.<br />
Hinweis <strong>für</strong> Auslandsüberweisungen<br />
Wenn Sie künftig <strong>SEPA</strong>-CT über 50.000,- Euro einreichen,<br />
deren Empfänger außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,<br />
aber innerhalb der EU liegt, ist die begünstigte<br />
<strong>Bank</strong> berechtigt, Gebühren <strong>für</strong> diese Zahlung zu berechnen.<br />
Um sicherzustellen, dass der Betrag netto bei dem<br />
Begünstigten ankommt, empfehlen wir, die Zahlung nicht<br />
als <strong>SEPA</strong>-Auftrag, sondern als Auslandsauftrag mit der<br />
Gebührenregelung OUR durchzuführen.<br />
Stand: Februar 2010<br />
5
Muster Kombimandat<br />
Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandats<br />
1. Einzugsermächtigung<br />
Ich ermächtige/Wir ermächtigen (Name des Zahlungsempfängers)<br />
widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem/unserem Konto einzuziehen.<br />
2. <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat<br />
Ich ermächtige/Wir ermächtigen (Name des Zahlungsempfängers),<br />
Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser<br />
Kreditinstitut an, die von (Name des Zahlungsempfängers) auf<br />
mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.<br />
Hinweis: Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten<br />
Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.<br />
Kreditinstitut des Zahlers BIC _ _ _ _ _ _ _ _ | _ _ _<br />
IBAN: D E _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _<br />
Unterschrift(en)<br />
Vor dem ersten Einzug einer <strong>SEPA</strong>-Basis-Lastschrift wird mich/uns<br />
(Name des Zahlungsempfängers) über den Einzug in dieser Verfahrensart unterrichten.<br />
Dieses Muster steht auch zum Download auf www.sozialbank.de zur Verfügung.<br />
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