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Download Broschüre - Stiftung Hilfe für die Familie

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Am Beispiel der Zuzahlungsgrenzen in der Gesetzlichen Krankenversicherung<br />

sieht man, wohin das führt: Scheinbar sozial begrenzt, werden infolge<br />

der Bruttolohnbezogenheit des Maßstabes tatsächlich <strong>die</strong> am wenigsten<br />

Leistungsfähigen am härtesten belastet (vgl. Tabelle 12). So wird in vielen<br />

Rechtsbereichen und zahllosen Vorschriften das verfassungsrechtliche<br />

Gebot der Folgerichtigkeit grob verletzt. Ursächlich hier<strong>für</strong> ist auch <strong>die</strong><br />

Tatsache, dass <strong>die</strong> eigentlich maßgebenden Sozialhilfesätze nicht vom<br />

Gesetzgeber, sondern von den betroffenen Ebenen der Exekutive selbst<br />

definiert werden (»Böcke als Gärtner«).<br />

2. Maßnahmen zum<br />

Ausgleich von Nachteilen<br />

a) Sozialsoli<br />

Die Sozialversicherung sollte vom Arbeitsverhältnis ab- und ihre Finanzierung<br />

nach dem Muster des Solidaritätszuschlags an <strong>die</strong> Einkommenssteuer<br />

angekoppelt werden (Sozialsoli): Das bedeutet, dass eine Volksversicherung<br />

unter Einbeziehung aller Personengruppen und sämtlicher personengebundener<br />

Einkommen zu schaffen ist (Bürgerversicherung). Bestehende Sonderversorgungssysteme<br />

sind ggf. als Zusatzsysteme auszugestalten.<br />

Für <strong>die</strong> Rentenleistungen sollte ein Korridor von Mindest- und Maximalrenten<br />

im Sinne des Schweizer Modells geschaffen werden. Eine deutliche<br />

Verbreiterung der Finanzbasis und eine ebenso spürbare Absenkung der<br />

Beitragssätze – etwa in der Größenordnung um 50 v. H. – wäre <strong>die</strong> Folge.<br />

Arbeit würde sich wieder lohnen, ein Ausweichen in <strong>die</strong> innere Schweiz der<br />

Schattenwirtschaft weniger. An <strong>die</strong> Stelle von verlogenen Wohltaten, weil<br />

sie der Staat den Bürgern nämlich zuvor gestohlen hat, träte Gerechtigkeit.<br />

Das Sozialbudget würde gleichzeitig schlanker und effektiver.<br />

b) Kompensation der Überlast durch Verbrauchssteuern<br />

Im Steuersystem sind vorrangig <strong>die</strong> immer schärferen Asymmetrien zu<br />

Lasten der <strong>Familie</strong>n zu beseitigen, welche durch <strong>die</strong> wachsenden indirekten<br />

Steuerlasten entstehen. Hier dürfte nur eine Erstattung der auf dem durchschnittlichen<br />

Kindesunterhalt lastenden indirekten Steuern in Form von<br />

Kindergeld als Lösung in Frage kommen.<br />

Jürgen Borchert<br />

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