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Messstellen - Stadtwerke Bretten

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Inhalt<br />

Präambel<br />

I. Allgemeine Vorschriften<br />

§ 1 Vertragsgegenstand<br />

§ 2 Begriffsbestimmungen<br />

§ 3 Voraussetzungen des <strong>Messstellen</strong>betriebs und der Messung; technische Mindestanforderungen<br />

und Mindestanforderungen an Datenqualität und Datenumfang<br />

§ 4 Datenaustausch; Datenformate<br />

§ 5 Mitteilungspflichten<br />

§ 6 Stammdatenänderung<br />

§ 7 Aufbereitung der Messdaten; Archivierung<br />

§ 8 Zutrittsrechte<br />

§ 9 Haftung<br />

II. Regelungen zum <strong>Messstellen</strong>betrieb<br />

§ 10 <strong>Messstellen</strong>betreiberwechsel<br />

§ 11 Anmeldung bei Inbetriebnahme<br />

§ 12 <strong>Messstellen</strong>betreiberkonkurrenz<br />

§ 13 Art, Zahl, Größe und Anbringungsort der Mess- und Steuereinrichtungen<br />

§ 14 Übergang der bisherigen Messeinrichtung<br />

§ 15 Einbau einer Messeinrichtung des <strong>Messstellen</strong>betreibers beim <strong>Messstellen</strong>betreiberwechsel<br />

§ 16 Einbau einer Messeinrichtung des <strong>Messstellen</strong>betreibers bei Inbetriebnahme<br />

§ 17 Zählpunktverwaltung<br />

§ 18 Durchführung des <strong>Messstellen</strong>betriebs<br />

§ 19 Nachprüfung der Messeinrichtung<br />

§ 20 Störungsbeseitigung<br />

§ 21 Wechsel des bisherigen Anschlussnutzers<br />

§ 22 Beendigung des Anschlussnutzungsverhältnisses<br />

§ 23 Ausfall des <strong>Messstellen</strong>betreibers<br />

III. Regelungen zur Messung<br />

§ 24 Anwendbarkeit der Regelungen zum <strong>Messstellen</strong>betrieb<br />

§ 25 Durchführung der Messung<br />

§ 26 Powerline Communication<br />

IV. Schlussbestimmungen<br />

§ 27 Verbot von Beschränkungen des Lieferantenwechsels<br />

§ 28 Ausfall des Messdienstleisters<br />

Stand März 2009 Seite 2

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