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5. Merkblatt Energiekosten - Studentenwerk-osnabrueck.de

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<strong>Merkblatt</strong> <strong>Energiekosten</strong><br />

Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter!<br />

Sie haben einen Mietvertrag abgeschlossen o<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n einen abschließen, in <strong>de</strong>m<br />

<strong>Energiekosten</strong> nicht enthalten sind. Diese Kosten wer<strong>de</strong>n von Ihrer<br />

Wohngemeinschaft direkt mit <strong>de</strong>m entsprechen<strong>de</strong>n Lieferanten abgerechnet.<br />

In <strong>de</strong>r letzten Zeit, bedingt sicherlich auch durch die enorm angestiegenen Energiepreise,<br />

kommt es lei<strong>de</strong>r immer wie<strong>de</strong>r zu Problemen bei <strong>de</strong>r Abrechnung innerhalb<br />

<strong>de</strong>r WGs. Das <strong>Stu<strong>de</strong>ntenwerk</strong> möchte Ihnen gerne mit einigen Ratschlägen diese<br />

Unstimmigkeiten in Zukunft zu vermei<strong>de</strong>n helfen:<br />

• Ein o<strong>de</strong>r mehrere WG-Mitglied(er) muss / müssen einen Vertrag mit <strong>de</strong>m<br />

Lieferanten, z. B. <strong>de</strong>n Stadtwerken, abschließen. Das <strong>Stu<strong>de</strong>ntenwerk</strong><br />

empfiehlt, dass dieser Vertrag von allen Bewohnern <strong>de</strong>r WG unterschrieben<br />

wird. So haften alle gemeinsam als Gesamtschuldner.<br />

• Ein WG-Mitglied muss ein WG-Konto (diese Konten sind nicht<br />

dispokreditfähig!) bei einer Bank o<strong>de</strong>r Sparkasse eröffnen, von <strong>de</strong>m die<br />

Rechnungen <strong>de</strong>r Lieferanten gezahlt wer<strong>de</strong>n. Dieses Konto sollte separat<br />

gehalten und als gemeinschaftliches Konto <strong>de</strong>r WG betrachtet wer<strong>de</strong>n, über<br />

das ausschließlich die <strong>Energiekosten</strong> beglichen wer<strong>de</strong>n.<br />

• Fin<strong>de</strong>n Sie von Anfang an eine Basis, die Kosten gerecht aufzuteilen. Eine<br />

schriftliche Nie<strong>de</strong>rlegung <strong>de</strong>r getroffenen WG-internen Vereinbarung, die für<br />

alle Bewohner bin<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Charakter haben sollte, hilft spätere<br />

Missverständnisse zu lösen o<strong>de</strong>r ganz zu vermei<strong>de</strong>n.<br />

• Entsprechend <strong>de</strong>r WG-Vereinbarung hat je<strong>de</strong>s Mitglied pünktlich seinen Anteil<br />

auf das gemeinschaftliche Energiekonto zu überweisen.<br />

• Beachten Sie, dass eine monatliche Vorauszahlung Engpässe bei <strong>de</strong>r<br />

Abrechnung vermei<strong>de</strong>n hilft!<br />

...


- 2 -<br />

• Fassen Sie die monatlichen Raten nicht zu eng, son<strong>de</strong>rn berücksichtigen Sie<br />

wahrscheinliche Kostensteigerungen großzügig!<br />

• Überprüfen Sie Kontoführung und Abrechnung gemeinsam!<br />

• Wenn es zu Unregelmäßigkeiten bei <strong>de</strong>r Zahlung bzw. Abrechnung kommt,<br />

sprechen Sie diese frühzeitig an, um gemeinsam eine Lösung zu fin<strong>de</strong>n. Es<br />

kann sehr rasch zu Än<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>r Planung Ihres Stu<strong>de</strong>ntenlebens<br />

kommen. In einer solchen Phase ist es durchaus möglich, an evtl.<br />

ausstehen<strong>de</strong> Zahlungen an<strong>de</strong>ren Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r WG gegenüber nicht mehr<br />

zu <strong>de</strong>nken!<br />

• Fin<strong>de</strong>n Sie rechtzeitig eine Regelung für WG-Mitglie<strong>de</strong>r, die für eine gewisse<br />

Zeit nicht anwesend sein wer<strong>de</strong>n (Praktikum, Urlaub)!<br />

• Informieren Sie Ihre Mitbewohner rechtzeitig über Ihren bevorstehen<strong>de</strong>n Auszug<br />

und rechnen Sie die <strong>Energiekosten</strong> entsprechend ab. Es ist unbedingt zu<br />

beachten, dass Sie während <strong>de</strong>r kompletten Laufzeit Ihres Mietvertrags, unabhängig<br />

vom tatsächlich Ein- und Auszugsdatum, zur anteilmäßigen Zahlung<br />

<strong>de</strong>r <strong>Energiekosten</strong> verpflichtet sind.<br />

• Wenn es notwendig ist, erstellen z. B. die Stadtwerke bei gleichzeitigem Auszug<br />

mehrerer Bewohner eine Schlussabrechnung auch außerhalb <strong>de</strong>s normalen<br />

Abrechnungszeitraums. Dazu sollten Sie die Stadtwerke rechtzeitig ansprechen<br />

und <strong>de</strong>n aktuellen Zählerstand übermitteln. Es dauert ca. 2 Wochen,<br />

bis die Abrechnung vorliegt.<br />

Das <strong>Stu<strong>de</strong>ntenwerk</strong> ist sich bewusst, dass diese Form <strong>de</strong>r <strong>Energiekosten</strong>abrechnung<br />

einen Anspruch an seine Mieter stellt. Allerdings möchten wir Ihnen gerne die Möglichkeit<br />

bieten, in einer kleinen Gruppe über <strong>de</strong>n Verbrauch an Energie und somit<br />

auch über die dadurch entstehen<strong>de</strong>n Kosten zu entschei<strong>de</strong>n. Wir gehen davon aus,<br />

dass Sie als verantwortungsbewusste Mieter unserer Wohnanlagen einen Weg fin<strong>de</strong>n<br />

wer<strong>de</strong>n, diese Aufgabe gemeinschaftlich zu erfüllen.<br />

Bitte be<strong>de</strong>nken Sie, dass dies in Ihrer eigenen Verantwortung geschieht. Das<br />

<strong>Stu<strong>de</strong>ntenwerk</strong> als Ihr Vermieter ist nicht in <strong>de</strong>r Lage, bei evtl. Streitfällen über die<br />

Bezahlungsvorgänge innerhalb <strong>de</strong>r Wohngemeinschaften, zu entschei<strong>de</strong>n. Außer<strong>de</strong>m<br />

weisen wir darauf hin, dass die an uns geleisteten Kautionszahlungen nicht zum<br />

Ausgleich unbezahlter WG-Rechnungen je<strong>de</strong>r Art zur Verfügung stehen.<br />

Das <strong>Stu<strong>de</strong>ntenwerk</strong> wünscht Ihnen einen angenehmen Aufenthalt!<br />

Stand August 2008

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