Fachrichtungswechsel _Info - Studentenwerk-osnabrueck.de
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<strong>Info</strong>rmationen zum BAföG<br />
<strong>Stu<strong>de</strong>ntenwerk</strong> Osnabrück<br />
...damit Studieren gelingt<br />
Ausbildungsabbruch o<strong>de</strong>r <strong>Fachrichtungswechsel</strong><br />
För<strong>de</strong>rung einer an<strong>de</strong>ren Ausbildung nach § 7 Abs. 3 BAföG<br />
I. Wann liegt ein „<strong>Fachrichtungswechsel</strong>“ vor?<br />
Ein <strong>Fachrichtungswechsel</strong> liegt vor, wenn ein Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r die Ausbildungsstättenart<br />
(z.B. Hochschule) zwar beibehält, die Studienrichtung o<strong>de</strong>r das Abschlussziel aber än<strong>de</strong>rt<br />
(z.B. vom Rechtswissenschaftsstudium zum Theologiestudium o<strong>de</strong>r vom Diplom zum<br />
Bachelor wechselt). Auch ein Wechsel <strong>de</strong>r Fächerkombination bei einem Mehrfächerstudium<br />
ist ein <strong>Fachrichtungswechsel</strong>.<br />
Etwas an<strong>de</strong>res gilt nur, wenn ein Nebenfach ausgetauscht wird und sich hierdurch kein<br />
Zeitverlust ergibt. Ein <strong>Fachrichtungswechsel</strong> liegt auch nicht vor, wenn die Studiengänge bis<br />
zum Austausch i<strong>de</strong>ntisch sind o<strong>de</strong>r alle absolvierten Semester im Einzelfall auf <strong>de</strong>n neuen<br />
Studiengang angerechnet wer<strong>de</strong>n.<br />
II. Wann liegt ein „Ausbildungsabbruch“ vor?<br />
Ein Ausbildungsabbruch liegt vor, wenn ein Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Besuch <strong>de</strong>r<br />
Ausbildungsstätte endgültig aufgibt.<br />
III. Gibt es für eine an<strong>de</strong>re Ausbildung nach einem Ausbildungsabbruch o<strong>de</strong>r<br />
<strong>Fachrichtungswechsel</strong> Ausbildungsför<strong>de</strong>rung nach <strong>de</strong>m BAföG?<br />
Ausbildungsför<strong>de</strong>rung für eine an<strong>de</strong>re Ausbildung wird nur geleistet, wenn <strong>de</strong>r<br />
Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> aus wichtigem Grund o<strong>de</strong>r aus unabweisbaren Grund die Ausbildung<br />
abgebrochen o<strong>de</strong>r die Fachrichtung gewechselt hat.<br />
Für Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> an Hochschulen reicht nur bis zum Beginn <strong>de</strong>s 4. Fachsemesters ein<br />
wichtiger Grund für einen Ausbildungsabbruch o<strong>de</strong>r <strong>Fachrichtungswechsel</strong>. Danach<br />
bedürfen die Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n eines unabweisbaren Grunds. Wenn nach <strong>de</strong>m 3.<br />
Fachsemester gewechselt wird und kein unabweisbarer Grund vorliegt, gibt es keine<br />
Ausbildungsför<strong>de</strong>rung für eine an<strong>de</strong>re Ausbildung mehr.<br />
Bei <strong>de</strong>r Bestimmung <strong>de</strong>s maßgeblichen Fachsemesters wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Ausbildungsstätte<br />
angerechnete Vorsemester als Fachsemester <strong>de</strong>r neuen Ausbildung berücksichtigt.<br />
IV. Wann liegt ein „wichtiger Grund“ vor?<br />
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn einem Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n bei einer Abwägung seiner<br />
individuellen gegen die öffentlichen Interessen die Fortsetzung <strong>de</strong>r zunächst gewählten<br />
Ausbildung nicht mehr zumutbar ist.<br />
(bitte wen<strong>de</strong>n)
Wichtige Grün<strong>de</strong> in diesem Sinne können z.B. mangeln<strong>de</strong> intellektuelle, psychische o<strong>de</strong>r<br />
körperliche Eignung für die Berufsausbildung o<strong>de</strong>r -ausübung sein, ein Neigungswan<strong>de</strong>l von<br />
schwerwiegen<strong>de</strong>r und grundsätzlicher Art o<strong>de</strong>r ein Wan<strong>de</strong>l <strong>de</strong>r Weltanschauung bei<br />
weltanschaulich gebun<strong>de</strong>nen Berufen.<br />
Beim erstmaligen <strong>Fachrichtungswechsel</strong> o<strong>de</strong>r Ausbildungsabbruch innerhalb <strong>de</strong>r ersten<br />
bei<strong>de</strong>n Fachsemester wird in <strong>de</strong>r Regel ein wichtiger Grund unterstellt. Eine Begründung ist<br />
<strong>de</strong>r Mitteilung <strong>de</strong>s Wechsels o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Abbruchs nicht beizufügen.<br />
Waren <strong>de</strong>m Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n die Tatsachen, die zum Ausbildungsabbruch o<strong>de</strong>r zum<br />
<strong>Fachrichtungswechsel</strong> führten, vor Aufnahme <strong>de</strong>s Studiums bekannt o<strong>de</strong>r in ihrer<br />
Be<strong>de</strong>utung klar, ist eine Wertung als wichtiger Grund nicht möglich. Dies gilt auch für eine<br />
allgemeine Verschlechterung <strong>de</strong>r Berufsaussichten.<br />
V. Wann liegt ein „unabweisbarer Grund“ vor?<br />
Ein unabweisbarer Grund liegt vor, wenn <strong>de</strong>r Grund keine Wahl mehr zwischen <strong>de</strong>r<br />
Fortsetzung <strong>de</strong>r bisherigen Ausbildung und ihrer Aufgabe zulässt. Ein unabweisbarer<br />
Grund ist z.B. eine unerwartete (etwa als Unfallfolge eingetretene) Behin<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r<br />
Allergie gegen bestimmte Stoffe, die die Ausbildung o<strong>de</strong>r Ausübung <strong>de</strong>s bisher<br />
angestrebten Berufes unmöglich macht. Das endgültige Nichtbestehen <strong>de</strong>r Zwischen- o<strong>de</strong>r<br />
Abschlussprüfung ist kein unabweisbarer Grund<br />
VI. Muss <strong>de</strong>r Wechsel o<strong>de</strong>r Abbruch unverzüglich erfolgen?<br />
Die Anerkennung eines wichtigen o<strong>de</strong>r unabweisbaren Grun<strong>de</strong>s ist nur möglich, wenn <strong>de</strong>r<br />
Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Fachrichtung wechselt o<strong>de</strong>r die<br />
Ausbildung abbricht, nach<strong>de</strong>m ihm die als wichtiger o<strong>de</strong>r unabweisbarer Grund bekannten<br />
Tatsachen bekannt o<strong>de</strong>r in ihrer Be<strong>de</strong>utung bewusst gewor<strong>de</strong>n sind<br />
VII. Wie wird nach einem <strong>Fachrichtungswechsel</strong> o<strong>de</strong>r Ausbildungsabbruch geför<strong>de</strong>rt?<br />
Aufgrund <strong>de</strong>s Wechsels o<strong>de</strong>r Abbruchs ist es möglich, dass sich die För<strong>de</strong>rungsart später<br />
von halb Zuschuss und halb zinsloses Darlehen auf verzinsliches Volldarlehen än<strong>de</strong>rt.<br />
VIII. Wie ist vorzugehen?<br />
Vor <strong>de</strong>m Wechsel o<strong>de</strong>r Abbruch sollten Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> sich beraten lassen. Es besteht auch<br />
die Möglichkeit, über die Frage <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung einer an<strong>de</strong>ren Ausbildung verbindlich bis zu<br />
einem Jahr im Voraus zu entschei<strong>de</strong>n (Vorabentscheidung).<br />
Ihr <strong>Stu<strong>de</strong>ntenwerk</strong> Osnabrück<br />
Abteilung Studienfinanzierung<br />
StudiOS<br />
Neuer Graben 27<br />
49074 Osnabrück<br />
Tel : 0541 969-6310<br />
Fax: 0541 969-6340<br />
bafoeg@stu<strong>de</strong>ntenwerk-<strong>osnabrueck</strong>.<strong>de</strong><br />
www.stu<strong>de</strong>ntenwerk-<strong>osnabrueck</strong>.<strong>de</strong>