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Fachrichtungswechsel _Info - Studentenwerk-osnabrueck.de

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<strong>Info</strong>rmationen zum BAföG<br />

<strong>Stu<strong>de</strong>ntenwerk</strong> Osnabrück<br />

...damit Studieren gelingt<br />

Ausbildungsabbruch o<strong>de</strong>r <strong>Fachrichtungswechsel</strong><br />

För<strong>de</strong>rung einer an<strong>de</strong>ren Ausbildung nach § 7 Abs. 3 BAföG<br />

I. Wann liegt ein „<strong>Fachrichtungswechsel</strong>“ vor?<br />

Ein <strong>Fachrichtungswechsel</strong> liegt vor, wenn ein Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r die Ausbildungsstättenart<br />

(z.B. Hochschule) zwar beibehält, die Studienrichtung o<strong>de</strong>r das Abschlussziel aber än<strong>de</strong>rt<br />

(z.B. vom Rechtswissenschaftsstudium zum Theologiestudium o<strong>de</strong>r vom Diplom zum<br />

Bachelor wechselt). Auch ein Wechsel <strong>de</strong>r Fächerkombination bei einem Mehrfächerstudium<br />

ist ein <strong>Fachrichtungswechsel</strong>.<br />

Etwas an<strong>de</strong>res gilt nur, wenn ein Nebenfach ausgetauscht wird und sich hierdurch kein<br />

Zeitverlust ergibt. Ein <strong>Fachrichtungswechsel</strong> liegt auch nicht vor, wenn die Studiengänge bis<br />

zum Austausch i<strong>de</strong>ntisch sind o<strong>de</strong>r alle absolvierten Semester im Einzelfall auf <strong>de</strong>n neuen<br />

Studiengang angerechnet wer<strong>de</strong>n.<br />

II. Wann liegt ein „Ausbildungsabbruch“ vor?<br />

Ein Ausbildungsabbruch liegt vor, wenn ein Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Besuch <strong>de</strong>r<br />

Ausbildungsstätte endgültig aufgibt.<br />

III. Gibt es für eine an<strong>de</strong>re Ausbildung nach einem Ausbildungsabbruch o<strong>de</strong>r<br />

<strong>Fachrichtungswechsel</strong> Ausbildungsför<strong>de</strong>rung nach <strong>de</strong>m BAföG?<br />

Ausbildungsför<strong>de</strong>rung für eine an<strong>de</strong>re Ausbildung wird nur geleistet, wenn <strong>de</strong>r<br />

Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> aus wichtigem Grund o<strong>de</strong>r aus unabweisbaren Grund die Ausbildung<br />

abgebrochen o<strong>de</strong>r die Fachrichtung gewechselt hat.<br />

Für Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> an Hochschulen reicht nur bis zum Beginn <strong>de</strong>s 4. Fachsemesters ein<br />

wichtiger Grund für einen Ausbildungsabbruch o<strong>de</strong>r <strong>Fachrichtungswechsel</strong>. Danach<br />

bedürfen die Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n eines unabweisbaren Grunds. Wenn nach <strong>de</strong>m 3.<br />

Fachsemester gewechselt wird und kein unabweisbarer Grund vorliegt, gibt es keine<br />

Ausbildungsför<strong>de</strong>rung für eine an<strong>de</strong>re Ausbildung mehr.<br />

Bei <strong>de</strong>r Bestimmung <strong>de</strong>s maßgeblichen Fachsemesters wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Ausbildungsstätte<br />

angerechnete Vorsemester als Fachsemester <strong>de</strong>r neuen Ausbildung berücksichtigt.<br />

IV. Wann liegt ein „wichtiger Grund“ vor?<br />

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn einem Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n bei einer Abwägung seiner<br />

individuellen gegen die öffentlichen Interessen die Fortsetzung <strong>de</strong>r zunächst gewählten<br />

Ausbildung nicht mehr zumutbar ist.<br />

(bitte wen<strong>de</strong>n)


Wichtige Grün<strong>de</strong> in diesem Sinne können z.B. mangeln<strong>de</strong> intellektuelle, psychische o<strong>de</strong>r<br />

körperliche Eignung für die Berufsausbildung o<strong>de</strong>r -ausübung sein, ein Neigungswan<strong>de</strong>l von<br />

schwerwiegen<strong>de</strong>r und grundsätzlicher Art o<strong>de</strong>r ein Wan<strong>de</strong>l <strong>de</strong>r Weltanschauung bei<br />

weltanschaulich gebun<strong>de</strong>nen Berufen.<br />

Beim erstmaligen <strong>Fachrichtungswechsel</strong> o<strong>de</strong>r Ausbildungsabbruch innerhalb <strong>de</strong>r ersten<br />

bei<strong>de</strong>n Fachsemester wird in <strong>de</strong>r Regel ein wichtiger Grund unterstellt. Eine Begründung ist<br />

<strong>de</strong>r Mitteilung <strong>de</strong>s Wechsels o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Abbruchs nicht beizufügen.<br />

Waren <strong>de</strong>m Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n die Tatsachen, die zum Ausbildungsabbruch o<strong>de</strong>r zum<br />

<strong>Fachrichtungswechsel</strong> führten, vor Aufnahme <strong>de</strong>s Studiums bekannt o<strong>de</strong>r in ihrer<br />

Be<strong>de</strong>utung klar, ist eine Wertung als wichtiger Grund nicht möglich. Dies gilt auch für eine<br />

allgemeine Verschlechterung <strong>de</strong>r Berufsaussichten.<br />

V. Wann liegt ein „unabweisbarer Grund“ vor?<br />

Ein unabweisbarer Grund liegt vor, wenn <strong>de</strong>r Grund keine Wahl mehr zwischen <strong>de</strong>r<br />

Fortsetzung <strong>de</strong>r bisherigen Ausbildung und ihrer Aufgabe zulässt. Ein unabweisbarer<br />

Grund ist z.B. eine unerwartete (etwa als Unfallfolge eingetretene) Behin<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r<br />

Allergie gegen bestimmte Stoffe, die die Ausbildung o<strong>de</strong>r Ausübung <strong>de</strong>s bisher<br />

angestrebten Berufes unmöglich macht. Das endgültige Nichtbestehen <strong>de</strong>r Zwischen- o<strong>de</strong>r<br />

Abschlussprüfung ist kein unabweisbarer Grund<br />

VI. Muss <strong>de</strong>r Wechsel o<strong>de</strong>r Abbruch unverzüglich erfolgen?<br />

Die Anerkennung eines wichtigen o<strong>de</strong>r unabweisbaren Grun<strong>de</strong>s ist nur möglich, wenn <strong>de</strong>r<br />

Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Fachrichtung wechselt o<strong>de</strong>r die<br />

Ausbildung abbricht, nach<strong>de</strong>m ihm die als wichtiger o<strong>de</strong>r unabweisbarer Grund bekannten<br />

Tatsachen bekannt o<strong>de</strong>r in ihrer Be<strong>de</strong>utung bewusst gewor<strong>de</strong>n sind<br />

VII. Wie wird nach einem <strong>Fachrichtungswechsel</strong> o<strong>de</strong>r Ausbildungsabbruch geför<strong>de</strong>rt?<br />

Aufgrund <strong>de</strong>s Wechsels o<strong>de</strong>r Abbruchs ist es möglich, dass sich die För<strong>de</strong>rungsart später<br />

von halb Zuschuss und halb zinsloses Darlehen auf verzinsliches Volldarlehen än<strong>de</strong>rt.<br />

VIII. Wie ist vorzugehen?<br />

Vor <strong>de</strong>m Wechsel o<strong>de</strong>r Abbruch sollten Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> sich beraten lassen. Es besteht auch<br />

die Möglichkeit, über die Frage <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung einer an<strong>de</strong>ren Ausbildung verbindlich bis zu<br />

einem Jahr im Voraus zu entschei<strong>de</strong>n (Vorabentscheidung).<br />

Ihr <strong>Stu<strong>de</strong>ntenwerk</strong> Osnabrück<br />

Abteilung Studienfinanzierung<br />

StudiOS<br />

Neuer Graben 27<br />

49074 Osnabrück<br />

Tel : 0541 969-6310<br />

Fax: 0541 969-6340<br />

bafoeg@stu<strong>de</strong>ntenwerk-<strong>osnabrueck</strong>.<strong>de</strong><br />

www.stu<strong>de</strong>ntenwerk-<strong>osnabrueck</strong>.<strong>de</strong>

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