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Erläuterung der wesentlichen Änderungen in unseren ... - Sydbank

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Hervorzuheben s<strong>in</strong>d folgende Regeln:<br />

• Nummer Nummer 1.2 1.2 – Kundenkennungen<br />

Kundenkennungen<br />

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben def<strong>in</strong>ieren wir die für die Ausführung von Überweisungen<br />

maßgeblichen Kundenkennungen.<br />

• Nummer Nummer 1.4 1.4 - Zugang des des des Überweisungsauftrags Überweisungsauftrags bei bei <strong>der</strong> <strong>der</strong> Bank<br />

Bank<br />

Die Zugangsregelung ist <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e für die Berechnung <strong>der</strong> Ausführungsfrist relevant; die<br />

Ausführungsfristlänge ergibt sich aus unserem „Preis- und Leistungsverzeichnis (siehe hierzu auch<br />

Nummer 2.2 und 3.2).<br />

Der Zugang erfolgt durch den E<strong>in</strong>gang Ihres Auftrags <strong>in</strong> den dafür vorgesehenen Empfangsvorrichtungen<br />

(z. B. mit Abgabe des Auftrags <strong>in</strong> <strong>unseren</strong> Geschäftsräumen o<strong>der</strong> mit dessen E<strong>in</strong>gang auf dem Onl<strong>in</strong>e-<br />

Bank<strong>in</strong>g-Server). Fällt <strong>der</strong> Zeitpunkt des E<strong>in</strong>gangs des Überweisungsauftrags nicht auf e<strong>in</strong>en unserer<br />

Geschäftstage, so gilt <strong>der</strong> Überweisungsauftrag erst am darauf folgenden Geschäftstag als zugegangen.<br />

Die Geschäftstage können Sie unserem „Preis- und Leistungsverzeichnis“ entnehmen.<br />

Bitte beachten Sie, dass Zahlungsaufträge bis zu dem an unserer Empfangsvorrichtung (z.B.<br />

Geschäftsstelle <strong>der</strong> Bank o<strong>der</strong> Onl<strong>in</strong>e-Bank<strong>in</strong>g-Seite <strong>der</strong> Bank) o<strong>der</strong> <strong>in</strong> unserem „Preis- und<br />

Leistungsverzeichnis“ angegebenen Annahmezeitpunkt bei uns e<strong>in</strong>gegangen se<strong>in</strong> müssen, damit sie noch<br />

für diesen Geschäftstag als zugegangen gelten.<br />

• Nummer Nummer Nummer 1.5 1.5 - Wi<strong>der</strong>ruf des des Überweisungsauftrags<br />

Gemäß den neuen gesetzlichen Vorgaben können sie nach dem Zugang des<br />

Überweisungsauftrags diesen grundsätzlich nicht mehr wi<strong>der</strong>rufen.<br />

• Nummer Nummer 2.1 2.1 und und 3.1 3.1 – Erfor<strong>der</strong>liche Erfor<strong>der</strong>liche Angaben<br />

Angaben<br />

Wie schon die bisherigen Überweisungsbed<strong>in</strong>gungen def<strong>in</strong>ieren die Nummern 2.1. und 3.1. die<br />

Angaben, die wir von Ihnen benötigen, um e<strong>in</strong>e Überweisung ausführen zu können. Sollte uns e<strong>in</strong>e<br />

Ausführung aus den <strong>in</strong> Nummer 1.6 genannten Gründen (Ausführungsbed<strong>in</strong>gungen) nicht möglich<br />

se<strong>in</strong>, werden wir Sie hierüber unterrichten (vgl. Nummer 1.7).<br />

• Nummer Nummer 2.2 2.2 und und 3.2 3.2 – Ausführungsfristen<br />

Ausführungsfristen<br />

Für Zahlungen <strong>in</strong> Europa <strong>in</strong> europäischen Währungen gelten bestimmte gesetzliche<br />

Ausführungsfristen. Bis zum Jahr 2012 können diese noch bis zu drei Geschäftstage<br />

(elektronische E<strong>in</strong>reichung) bzw. vier Geschäftstage (beleghafte E<strong>in</strong>reichung) betragen. Um diese<br />

kurzen Fristen e<strong>in</strong>zuhalten, dürfen wir Ihre Zahlungen alle<strong>in</strong> an Hand von<br />

Kontonummer/Bankleitzahl bzw. IBAN/BIC (= Kundenkennungen siehe Nummer 1.2) ausführen.<br />

Daher sollten Sie weiterh<strong>in</strong> auf die Richtigkeit dieser Angaben achten. Die konkrete<br />

Ausführungsfrist für Zahlungen <strong>in</strong> Europa ist gemäß Nummer 2.2. im „Preis und<br />

Leistungsverzeichnis“ angegeben. Für Überweisungen <strong>in</strong> Drittstaaten (z.B. USA) o<strong>der</strong> <strong>in</strong><br />

Drittstaatenwährung (z.B. japanische Yen) gilt <strong>der</strong> Grundsatz <strong>der</strong> baldmöglichsten Bewirkung (vgl.<br />

Nummer 3.2).<br />

• Nummer Nummer 2.3 2.3 und und 3.3 3.3 - Erstattungs Erstattungs- Erstattungs<br />

und Schadensersatza<br />

Schadensersatzansprüche<br />

Schadensersatza<br />

sprüche sprüche<br />

Die Nummern 2.3. und 3.3 <strong>der</strong> Überweisungsbed<strong>in</strong>gungen regeln Ihre Erstattungs- und<br />

Schadensersatzansprüche für den Fall, dass uns e<strong>in</strong>mal e<strong>in</strong> Fehler unterlaufen se<strong>in</strong> sollte. In den<br />

Nummern 2.3.4 und 3.3 <strong>der</strong> Überweisungsbed<strong>in</strong>gungen wird von <strong>der</strong> <strong>in</strong> § 675 e BGB<br />

vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, von den neuen gesetzlichen Regelungen<br />

abzuweichen und die bisherigen bekannten Haftungsgrundsätze beizubehalten (z.B. bei<br />

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