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Erläuterung der wesentlichen Änderungen in unseren ... - Sydbank

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<strong>Erläuterung</strong> <strong>der</strong> <strong>wesentlichen</strong> Än<strong>der</strong>ungen <strong>in</strong> <strong>unseren</strong><br />

Allgeme<strong>in</strong>en Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen und Son<strong>der</strong>bed<strong>in</strong>gungen zum<br />

Zahlungsverkehr ab 1. November 2009<br />

1. 1. Allgeme<strong>in</strong>e Allgeme<strong>in</strong>e Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen<br />

Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen<br />

- Firmen Firmenkunden<br />

Firmen Firmenkunden<br />

kunden –<br />

Die Allgeme<strong>in</strong>en Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen (AGB) än<strong>der</strong>n sich <strong>in</strong> folgenden Punkten:<br />

Nummer Nummer 1 1 1 Absatz Absatz 2 2 - Än<strong>der</strong>ungsmechanismus<br />

Bei Än<strong>der</strong>ungen <strong>in</strong> den Allgeme<strong>in</strong>en Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen und Son<strong>der</strong>bed<strong>in</strong>gungen verlängert sich Ihre<br />

Wi<strong>der</strong>spruchsfrist von bisher sechs Wochen auf zukünftig zwei Monate. Bei Zahlungsdiensten (z.B.<br />

Überweisungsbed<strong>in</strong>gungen) haben Sie zudem e<strong>in</strong> diesbezügliches Son<strong>der</strong>kündigungsrecht.<br />

Nummer Nummer Nummer 7 7 Absatz Absatz 3 3 - Genehmigung von Belastungen aus Lastschriften<br />

Die Regelung zur Genehmigung von Belastungsbuchungen aus E<strong>in</strong>zugsermächtigungslastschriften durch<br />

Schweigen auf den Rechnungsabschluss wird zur besseren Verständlichkeit <strong>in</strong> die „Bed<strong>in</strong>gungen für<br />

Zahlungen mittels Lastschrift im E<strong>in</strong>zugsermächtigungsverfahren“ verlagert (dort: Nummer 2.4). Inhaltliche<br />

Än<strong>der</strong>ungen s<strong>in</strong>d damit nicht verbunden.<br />

Nummer Nummer 12 12 – Z<strong>in</strong>se Z<strong>in</strong>sen, Z<strong>in</strong>se n, Entgelte Entgelte und und Auslagen<br />

Auslagen<br />

• Die Än<strong>der</strong>ung von Entgelten bei typischerweise dauerhaft <strong>in</strong> Anspruch genommenen Leistungen<br />

(z. B. Konto- und Depotführung) richtet sich zukünftig nach Nummer Nummer 12 12 Absatz Absatz 55.<br />

5 Ihre<br />

Wi<strong>der</strong>spruchsfrist für Än<strong>der</strong>ungen verlängert sich dadurch von bisher sechs Wochen auf zukünftig<br />

zwei Monate.<br />

• Nach Nummer Nummer 12 Absatz 7 richten sich die Z<strong>in</strong>sen und die Entgelte bei<br />

Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiensteverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen<br />

<strong>in</strong>nerhalb Deutschlands und <strong>in</strong> an<strong>der</strong>e Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) <strong>in</strong> Euro<br />

o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er EWR-Währung künftig nicht mehr nach den Allgeme<strong>in</strong>en Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen,<br />

son<strong>der</strong>n nach den jeweiligen vertraglichen Vere<strong>in</strong>barungen und Son<strong>der</strong>bed<strong>in</strong>gungen.<br />

Nummer Nummer Nummer 19 19 Absatz Absatz 1 1 - Kündigungsrechte <strong>der</strong> Bank<br />

Die Kündigungsfrist für e<strong>in</strong>en Zahlungsdiensterahmenvertrag (z. B. laufendes Konto o<strong>der</strong> Kartenvertrag)<br />

und für e<strong>in</strong> Depot ist von bisher sechs Wochen auf zwei Monate verlängert worden.<br />

2. 2. 2. Bed<strong>in</strong>gungen ed<strong>in</strong>gungen für den den den Überweisungsverkehr<br />

Wir stellen <strong>in</strong> den Bed<strong>in</strong>gungen e<strong>in</strong>schließlich des Preis- und Leistungsverzeichnisses alle für den Kunden<br />

relevanten Regeln dar. Damit erfüllen wir gleichzeitig unsere gesetzlichen Informationspflichten. Diese<br />

Unterlagen werden damit noch mehr als zuvor zum <strong>in</strong>formativen Leitfaden für Sie als Kunden.<br />

Die Überweisungsbed<strong>in</strong>gungen s<strong>in</strong>d aufgrund <strong>der</strong> gesetzlichen Vorgaben umfassend überarbeitet worden.<br />

Da das neue Zahlungsrecht Inlandsüberweisungen und grenzüberschreitende Überweisungen <strong>in</strong>nerhalb<br />

Europas gleich behandelt, unterscheidet das Bed<strong>in</strong>gungswerk nur noch zwischen<br />

• Inlandsüberweisungen und Überweisungen <strong>in</strong> an<strong>der</strong>e Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums<br />

(EWR) <strong>in</strong> Euro o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er an<strong>der</strong>en EWR-Währung (vgl. Nummer 2) und<br />

• Drittstaatensachverhalten (z.B. Überweisungen <strong>in</strong> die USA o<strong>der</strong> Überweisungen <strong>in</strong> japanische<br />

Yen, vgl. Nummer 3).<br />

1/8


Hervorzuheben s<strong>in</strong>d folgende Regeln:<br />

• Nummer Nummer 1.2 1.2 – Kundenkennungen<br />

Kundenkennungen<br />

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben def<strong>in</strong>ieren wir die für die Ausführung von Überweisungen<br />

maßgeblichen Kundenkennungen.<br />

• Nummer Nummer 1.4 1.4 - Zugang des des des Überweisungsauftrags Überweisungsauftrags bei bei <strong>der</strong> <strong>der</strong> Bank<br />

Bank<br />

Die Zugangsregelung ist <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e für die Berechnung <strong>der</strong> Ausführungsfrist relevant; die<br />

Ausführungsfristlänge ergibt sich aus unserem „Preis- und Leistungsverzeichnis (siehe hierzu auch<br />

Nummer 2.2 und 3.2).<br />

Der Zugang erfolgt durch den E<strong>in</strong>gang Ihres Auftrags <strong>in</strong> den dafür vorgesehenen Empfangsvorrichtungen<br />

(z. B. mit Abgabe des Auftrags <strong>in</strong> <strong>unseren</strong> Geschäftsräumen o<strong>der</strong> mit dessen E<strong>in</strong>gang auf dem Onl<strong>in</strong>e-<br />

Bank<strong>in</strong>g-Server). Fällt <strong>der</strong> Zeitpunkt des E<strong>in</strong>gangs des Überweisungsauftrags nicht auf e<strong>in</strong>en unserer<br />

Geschäftstage, so gilt <strong>der</strong> Überweisungsauftrag erst am darauf folgenden Geschäftstag als zugegangen.<br />

Die Geschäftstage können Sie unserem „Preis- und Leistungsverzeichnis“ entnehmen.<br />

Bitte beachten Sie, dass Zahlungsaufträge bis zu dem an unserer Empfangsvorrichtung (z.B.<br />

Geschäftsstelle <strong>der</strong> Bank o<strong>der</strong> Onl<strong>in</strong>e-Bank<strong>in</strong>g-Seite <strong>der</strong> Bank) o<strong>der</strong> <strong>in</strong> unserem „Preis- und<br />

Leistungsverzeichnis“ angegebenen Annahmezeitpunkt bei uns e<strong>in</strong>gegangen se<strong>in</strong> müssen, damit sie noch<br />

für diesen Geschäftstag als zugegangen gelten.<br />

• Nummer Nummer Nummer 1.5 1.5 - Wi<strong>der</strong>ruf des des Überweisungsauftrags<br />

Gemäß den neuen gesetzlichen Vorgaben können sie nach dem Zugang des<br />

Überweisungsauftrags diesen grundsätzlich nicht mehr wi<strong>der</strong>rufen.<br />

• Nummer Nummer 2.1 2.1 und und 3.1 3.1 – Erfor<strong>der</strong>liche Erfor<strong>der</strong>liche Angaben<br />

Angaben<br />

Wie schon die bisherigen Überweisungsbed<strong>in</strong>gungen def<strong>in</strong>ieren die Nummern 2.1. und 3.1. die<br />

Angaben, die wir von Ihnen benötigen, um e<strong>in</strong>e Überweisung ausführen zu können. Sollte uns e<strong>in</strong>e<br />

Ausführung aus den <strong>in</strong> Nummer 1.6 genannten Gründen (Ausführungsbed<strong>in</strong>gungen) nicht möglich<br />

se<strong>in</strong>, werden wir Sie hierüber unterrichten (vgl. Nummer 1.7).<br />

• Nummer Nummer 2.2 2.2 und und 3.2 3.2 – Ausführungsfristen<br />

Ausführungsfristen<br />

Für Zahlungen <strong>in</strong> Europa <strong>in</strong> europäischen Währungen gelten bestimmte gesetzliche<br />

Ausführungsfristen. Bis zum Jahr 2012 können diese noch bis zu drei Geschäftstage<br />

(elektronische E<strong>in</strong>reichung) bzw. vier Geschäftstage (beleghafte E<strong>in</strong>reichung) betragen. Um diese<br />

kurzen Fristen e<strong>in</strong>zuhalten, dürfen wir Ihre Zahlungen alle<strong>in</strong> an Hand von<br />

Kontonummer/Bankleitzahl bzw. IBAN/BIC (= Kundenkennungen siehe Nummer 1.2) ausführen.<br />

Daher sollten Sie weiterh<strong>in</strong> auf die Richtigkeit dieser Angaben achten. Die konkrete<br />

Ausführungsfrist für Zahlungen <strong>in</strong> Europa ist gemäß Nummer 2.2. im „Preis und<br />

Leistungsverzeichnis“ angegeben. Für Überweisungen <strong>in</strong> Drittstaaten (z.B. USA) o<strong>der</strong> <strong>in</strong><br />

Drittstaatenwährung (z.B. japanische Yen) gilt <strong>der</strong> Grundsatz <strong>der</strong> baldmöglichsten Bewirkung (vgl.<br />

Nummer 3.2).<br />

• Nummer Nummer 2.3 2.3 und und 3.3 3.3 - Erstattungs Erstattungs- Erstattungs<br />

und Schadensersatza<br />

Schadensersatzansprüche<br />

Schadensersatza<br />

sprüche sprüche<br />

Die Nummern 2.3. und 3.3 <strong>der</strong> Überweisungsbed<strong>in</strong>gungen regeln Ihre Erstattungs- und<br />

Schadensersatzansprüche für den Fall, dass uns e<strong>in</strong>mal e<strong>in</strong> Fehler unterlaufen se<strong>in</strong> sollte. In den<br />

Nummern 2.3.4 und 3.3 <strong>der</strong> Überweisungsbed<strong>in</strong>gungen wird von <strong>der</strong> <strong>in</strong> § 675 e BGB<br />

vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, von den neuen gesetzlichen Regelungen<br />

abzuweichen und die bisherigen bekannten Haftungsgrundsätze beizubehalten (z.B. bei<br />

2/8


Überweisungen <strong>in</strong> Län<strong>der</strong> außerhalb Europa und bei Überweisungen von Kunden, die ke<strong>in</strong>e<br />

Verbraucher s<strong>in</strong>d).<br />

Wichtig für Sie ist, dass gemäß dem neuen Zahlungsrecht spätestens nach Ablauf von 13<br />

Monaten nach <strong>der</strong> Belastungsbuchung mit <strong>der</strong> Zahlung grundsätzlich ke<strong>in</strong>e Erstattungs- o<strong>der</strong><br />

Schadensersatzansprüche mehr bestehen. Wenn Ihnen e<strong>in</strong>e Unstimmigkeit bei Zahlungen auffällt,<br />

sollten Sie sich daher mit uns unverzüglich <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung setzen.<br />

3. 3. Bed<strong>in</strong>gungen Bed<strong>in</strong>gungen für für den den Lastschriftverkehr<br />

Lastschriftverkehr<br />

Gemäß den neuen gesetzlichen Vorgaben s<strong>in</strong>d die vom Kunden als Lastschriftschuldner (Zahler)<br />

genutzten Lastschriftverfahren vertraglich ausführlich zu dokumentieren. Wir haben daher auf Basis <strong>der</strong><br />

schon seit Jahrzehnten praktizierten E<strong>in</strong>zugsermächtigungslastschriftverfahren und<br />

Abbuchungsauftragslastschriftverfahren, sowie den neuen Regularien des SEPA-Basis-<br />

Lastschriftverfahrens und des SEPA-Firmenlastschriftverfahrens unter Berücksichtigung des neuen<br />

Zahlungsrechts folgende neue Bed<strong>in</strong>gungswerke für die Zahlungen mittels Lastschrift geschaffen:<br />

• Bed<strong>in</strong>gungen für Zahlungen mittels Lastschrift im E<strong>in</strong>zugsermächtigungsverfahren<br />

• Bed<strong>in</strong>gungen für Zahlungen mittels Lastschrift im Abbuchungsauftragsverfahren<br />

• Bed<strong>in</strong>gungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren<br />

• Bed<strong>in</strong>gungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Firmenlastschriftverfahren<br />

In den Bed<strong>in</strong>gungen e<strong>in</strong>schließlich des „Preis- und Leistungsverzeichnisses“ stellen wir alle für den<br />

Kunden relevanten Regeln dar. Damit erfüllen wir gleichzeitig unsere gesetzlichen Informationspflichten.<br />

Die Bed<strong>in</strong>gungen beschreiben - dem Ablauf des jeweiligen Verfahrens entsprechend – die Autorisierung,<br />

den E<strong>in</strong>zug, den Zahlungsvorgang und die E<strong>in</strong>lösung <strong>der</strong> Lastschriften. Darüber h<strong>in</strong>aus regeln die<br />

Bed<strong>in</strong>gungen Ihre Erstattungs- und Schadensersatzansprüche für den Fall, dass uns e<strong>in</strong> Fehler<br />

unterlaufen se<strong>in</strong> sollte. Wichtig für Sie ist, dass gemäß dem neuen Zahlungsrecht spätestens nach Ablauf<br />

von 13 Monaten nach <strong>der</strong> Belastungsbuchung mit <strong>der</strong> Zahlung grundsätzlich ke<strong>in</strong>e Erstattungs- o<strong>der</strong><br />

Schadensersatzansprüche mehr bestehen.<br />

Wenn Ihnen e<strong>in</strong>e Unstimmigkeit bei Zahlungen auffällt, sollten Sie sich daher mit uns unverzüglich <strong>in</strong><br />

Verb<strong>in</strong>dung setzen.<br />

Die <strong>wesentlichen</strong> Merkmale <strong>der</strong> mit den Bed<strong>in</strong>gungen im E<strong>in</strong>zelnen geregelten genannten<br />

Lastschriftverfahren s<strong>in</strong>d folgende:<br />

a) a) E<strong>in</strong>zugsermächtigungslastschriftverfahren<br />

E<strong>in</strong>zugsermächtigungslastschriftverfahren<br />

E<strong>in</strong>zugsermächtigungslastschriftverfahren<br />

Mit dem E<strong>in</strong>zugsermächtigungslastschriftverfahren können Sie über uns an e<strong>in</strong>en Zahlungsempfänger<br />

Zahlungen <strong>in</strong> Euro bewirken. Hierzu ermächtigen Sie den Zahlungsempfänger, Geldbeträge von Ihrem<br />

Konto per Lastschrift e<strong>in</strong>zuziehen (E<strong>in</strong>zugsermächtigung).<br />

Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, <strong>in</strong>dem er uns über se<strong>in</strong>en<br />

Zahlungsdienstleister die Lastschriften vorlegt.<br />

Sie autorisieren die Zahlung nachträglich durch Genehmigung <strong>der</strong> entsprechenden<br />

Lastschriftbelastungsbuchung auf Ihrem Konto. Sie können <strong>der</strong> Belastungsbuchung aus e<strong>in</strong>er<br />

E<strong>in</strong>zugsermächtigungslastschrift bis zur Genehmigung wi<strong>der</strong>sprechen. Die Genehmigung gilt – wie bislang<br />

schon <strong>in</strong> Nummer 7 Absatz 3 AGB geregelt - spätestens als erteilt, wenn Sie nicht <strong>der</strong> Belastungsbuchung<br />

b<strong>in</strong>nen sechs Wochen ab Zugang des die Belastungsbuchung enthaltenen Rechnungsabschlusses<br />

3/8


wi<strong>der</strong>sprechen (vgl. hierzu Nummer 2.4 <strong>der</strong> „Bed<strong>in</strong>gungen für Zahlungen mittels Lastschrift im<br />

E<strong>in</strong>zugsermächtigungsverfahren“).<br />

b) b) Abbuchungsauftragslastschriftverfahren<br />

Abbuchungsauftragslastschriftverfahren<br />

Auch mit dem Abbuchungsauftragslastschriftverfahren können Sie über uns an e<strong>in</strong>en Zahlungsempfänger<br />

Zahlungen <strong>in</strong> Euro bewirken. Für die Ausführung von Zahlungen mittels Abbuchungsauftragslastschrift<br />

müssen Sie uns – im Unterschied zum E<strong>in</strong>zugsermächtigungslastschriftverfahren – wie bisher unmittelbar<br />

anweisen, die Abbuchungsauftragslastschrift Ihrem Konto zu belasten und den Lastschriftbetrag an den<br />

Dienstleister des Zahlungsempfängers zu übermitteln (Abbuchungsauftrag).<br />

Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, <strong>in</strong>dem er uns über se<strong>in</strong>en<br />

Zahlungsdienstleister die Abbuchungsauftragslastschrift vorlegt.<br />

Sie können bei e<strong>in</strong>er autorisierten Zahlung aufgrund e<strong>in</strong>er Abbuchungsauftragslastschrift nach E<strong>in</strong>lösung<br />

von <strong>der</strong> Bank ke<strong>in</strong>e Erstattung des Lastschriftbetrags verlangen (vgl. Nummer 2.5 <strong>der</strong> „Bed<strong>in</strong>gungen für<br />

Zahlungen mittels Lastschrift im Abbuchungsauftragsverfahren“).<br />

c) c) SEPA SEPA-Basis<br />

SEPA SEPA Basis Basis-Lastschriftverfahren<br />

Basis Lastschriftverfahren<br />

Lastschriftverfahren<br />

Das neue Zahlungsverkehrsrecht schafft die e<strong>in</strong>heitlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen für e<strong>in</strong><br />

Lastschriftverfahren, das Sie europaweit nutzen können. Mit dem – neuen - SEPA-Basis-<br />

Lastschriftverfahren können Sie über uns an den Zahlungsempfänger Zahlungen <strong>in</strong> Euro <strong>in</strong>nerhalb des<br />

Gebiets des e<strong>in</strong>heitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums („S<strong>in</strong>gle Euro PaymentsArea“, Län<strong>der</strong> siehe<br />

Anhang zu den Bed<strong>in</strong>gungen) bewirken.<br />

Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Lastschrift müssen zunächst <strong>der</strong> Zahlungsempfänger<br />

und dessen Zahlungsdienstleister das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren nutzen. Zudem müssen Sie dem<br />

Zahlungsempfänger vor dem Zahlungsvorgang das SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Das Mandat<br />

beschreibt die Nummer 2.2.1 <strong>der</strong> „Bed<strong>in</strong>gungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basis-<br />

Lastschriftverfahren“.<br />

Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, <strong>in</strong>dem er uns über se<strong>in</strong>en<br />

Zahlungsdienstleister die SEPA-Basis-Lastschriften vorlegt.<br />

Sollten Sie e<strong>in</strong>mal mit e<strong>in</strong>er SEPA-Basis-Lastschrift des Zahlungsempfängers nicht e<strong>in</strong>verstanden se<strong>in</strong>,<br />

können Sie von uns b<strong>in</strong>nen e<strong>in</strong>er Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt <strong>der</strong> Belastungsbuchung auf<br />

Ihrem Konto ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen (vgl.<br />

Nummer 2.5 <strong>der</strong> „Bed<strong>in</strong>gungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren“).<br />

d) ) SEPA SEPA-Firmenlastschriftverfahren<br />

SEPA<br />

Firmenlastschriftverfahren<br />

Auf <strong>der</strong> Grundlage des neuen Zahlunqsverkehrsrecht bieten wir auch e<strong>in</strong> auf Firmenkunden ausgerichtetes<br />

SEPA-Firmenlastschriftverfahren für europaweite Zahlungen an. Wie beim SEPA-Basis-<br />

Lastschriftverfahren können Sie mit <strong>der</strong> SEPA-Firmenlastschrift über uns an den Zahlungsempfänger<br />

Zahlungen <strong>in</strong> Euro <strong>in</strong>nerhalb des Gebiets des e<strong>in</strong>heitlichen Euro-Zahlunqsverkehrsraums („S<strong>in</strong>gle Euro<br />

Payments Area", Län<strong>der</strong> siehe Anhang zu den Bed<strong>in</strong>gungen) bewirken. Für die Ausführung von Zahlungen<br />

mittels SEPA-Firmenlastschrift müssen zunächst <strong>der</strong> Zahlungsempfänger und dessen<br />

Zahlunqsdienstleister das SEPA-Firmenlastschriftverfahren nutzen. Zudem müssen Sie dem<br />

Zahlungsempfänger vor dem Zahlunqsvorqanq das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat erteilen. Das Mandat<br />

4/8


eschreibt die Nummer 2.2.1 <strong>der</strong> „Bed<strong>in</strong>gungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-<br />

Firmenlastschriftverfahren.<br />

Im Unterschied zum SEPA-Basis-Lastschriftverfahren, haben Sie als Zahler aber ke<strong>in</strong> Recht zum<br />

Wi<strong>der</strong>spruch <strong>der</strong> von Ihnen mit dem SEPA-Firmenlastschrift-Mandat autorisierten Lastschriftbelastunq.<br />

Damit wird - wie beim Abbuchunqauftraqslastschriftverfahren – den Belangen von Zahlungsempfänger<br />

und Zahler bei Zahlungen im kommerziellen Bereich Rechnung getragen, e<strong>in</strong>e möglichst schnelle<br />

Endqültiqkeit des Zahlunqsvorqanqs zu erreichen. Als Schutzmechanismus für Sie als Zahler werden<br />

SEPA-Firmenlastschriften von e<strong>in</strong>em Zahlungsempfänger auf Ihr Konto nur dann von uns akzeptiert, wenn<br />

Sie uns zuvor die Erteilung des SEPA-Firmenlastschriftmandats gegenüber dem Zahlungsempfänger<br />

bestätigt<br />

haben (vergleiche Nummer 2.2.2 <strong>der</strong> „Bed<strong>in</strong>gungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-<br />

Firmenlastschriftverfahren).<br />

4. 4. Bed<strong>in</strong>gungen Bed<strong>in</strong>gungen für für das das Onl<strong>in</strong>e Onl<strong>in</strong>e Bank<strong>in</strong>g<br />

Bank<strong>in</strong>g<br />

Die Bed<strong>in</strong>gungen für das Onl<strong>in</strong>e Bank<strong>in</strong>g fassen die bisherigen<br />

• „Bed<strong>in</strong>gungen für konto-/depotbezogene Nutzung des Onl<strong>in</strong>e Bank<strong>in</strong>g mit PIN und TAN (mit TAN-<br />

Liste o<strong>der</strong> TAN-Generator)“ und<br />

• „Bed<strong>in</strong>gungen für konto-/depotbezogene Nutzung des Onl<strong>in</strong>e Bank<strong>in</strong>g mit elektronischer Signatur<br />

(Homebank<strong>in</strong>g-Bed<strong>in</strong>gungen)“<br />

zusammen. Damit gelten nunmehr e<strong>in</strong>heitliche Regelungen, unabhängig davon, ob Sie das Onl<strong>in</strong>e-<br />

Bank<strong>in</strong>g mit PIN/TAN o<strong>der</strong> mit elektronischer Signatur nutzen. Die verwendbaren<br />

Authentifizierungs<strong>in</strong>strumente und Persönlichen Sicherheitsmerkmale werden <strong>in</strong> Nummer 2 <strong>der</strong><br />

Bed<strong>in</strong>gungen dargestellt. Das mit uns bereits vere<strong>in</strong>barte Verfahren (z.B. PIN/TAN) können Sie wie bisher<br />

weiter nutzen.<br />

Die Bed<strong>in</strong>gungen enthalten alle für den Kunden relevanten Regeln für das Onl<strong>in</strong>e Bank<strong>in</strong>g mit uns. Damit<br />

erfüllen wir gleichzeitig unsere gesetzlichen Informationspflichten. In den Bed<strong>in</strong>gungen werden vor allem<br />

die Regelungen zur Sperrung, zum sorgfältigen Umgang mit PIN/TAN bzw. dem Signaturmedium sowie<br />

zur Haftung bei missbräuchlichen Onl<strong>in</strong>e-Bank<strong>in</strong>g-Verfügungen an das neue Zahlungsrecht angepasst.<br />

Hervorzuheben s<strong>in</strong>d:<br />

• Nummer Nummer Nummer 7.2 7.2 - Geheimhaltung <strong>der</strong> Personalisierten Sicherheitsmerkmale und und sichere sichere<br />

sichere<br />

Auf Aufbewahrung Auf wahrung <strong>der</strong> Authentifizierungs<strong>in</strong>strumente<br />

Wir haben die für e<strong>in</strong> sicheres Onl<strong>in</strong>e Bank<strong>in</strong>g von Ihnen zu beachtenden Sorgfaltspflichten<br />

entsprechend <strong>der</strong> technischen Entwicklung fortgeschrieben.<br />

• Nummer Nummer Nummer 10.2 10.2 - Begrenzung <strong>der</strong> <strong>der</strong> Haftung des Konto<strong>in</strong>habers<br />

Nachdem Sie Ihren Onl<strong>in</strong>e-Bank<strong>in</strong>g-Zugang aus Sicherheitsgründen (z.B. wegen<br />

Abhandenkommen <strong>der</strong> TAN-Liste) haben sperren lassen, haften Sie nicht mehr für die danach<br />

e<strong>in</strong>tretenden Schäden. Vor <strong>der</strong> Sperranzeige haften Sie für nicht autorisierte Onl<strong>in</strong>e-Bank<strong>in</strong>g-<br />

Verfügungen, wenn Sie fahrlässig o<strong>der</strong> vorsätzlich gegen Ihre Anzeige- und Sorgfaltspflichten <strong>in</strong><br />

den Bed<strong>in</strong>gungen verstoßen. Dabei gilt – wie bisher ke<strong>in</strong>e Haftungsgrenze.<br />

5. 5. Bed<strong>in</strong>gungen Bed<strong>in</strong>gungen für für den den Datenträqeraustausch<br />

Datenträqeraustausch<br />

Datenträqeraustausch<br />

Die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bed<strong>in</strong>gungen für den Datenträgeraustausch (DTA) beschränkt sich auf die Umsetzung<br />

des neuen Zahlungsrechts. Die bisherige Struktur des Bed<strong>in</strong>gungstextes und die verwendeten Begriffe<br />

konnten weitgehend beibehalten werden. Die bisherigen verfahrenstechnischen Anlagen haben ke<strong>in</strong>e<br />

5/8


<strong>in</strong>haltlichen Än<strong>der</strong>ungen erfahren. Für Sie bleibt damit das DTA-Verfahren von se<strong>in</strong>en Abläufen und<br />

technischen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen her grundsätzlich unverän<strong>der</strong>t.<br />

Neu ist die Regelung <strong>in</strong> Nummer V. zur Ausführung von Aufträgen. Um § 675n und § 6750 BGB Rechnung<br />

zu tragen, werden dort die Voraussetzungen für die Ausführung von Aufträgen geregelt, womit auch e<strong>in</strong>e<br />

Verb<strong>in</strong>dung zu den für die jeweilige Auftragsart gelten Bed<strong>in</strong>gungen (z.B. Überweisungsbed<strong>in</strong>gungen)<br />

geschaffen wird (vgl. hierzu Absatz l letzter Spiegelstrich).<br />

6. 6. 6. Bed<strong>in</strong>gungen Bed<strong>in</strong>gungen Bed<strong>in</strong>gungen für für für die die die Datenfernübertragung<br />

Datenfernübertragung<br />

Datenfernübertragung<br />

Die Überarbeitung <strong>der</strong> Bed<strong>in</strong>gungen für die Datenfernübertragung (DFÜ) beschränkt sich auf die<br />

Umsetzung des neuen Zahlungsrechts. Die bisherige Struktur des Bed<strong>in</strong>gungstextes und die verwendeten<br />

Begriffe konnten weitgehend beibehalten werden. Die bisherigen verfahrenstechnischen Anlagen haben<br />

bis auf redaktionelle Anpassungen ke<strong>in</strong>e <strong>in</strong>haltlichen Än<strong>der</strong>ungen erfahren. H<strong>in</strong>zu gekommen ist die<br />

Anlage 4 „Weiterleitung von Daten bei Formatwechsel" (vgl. dazu auch Nummer 7 Absatz l Satz 2 ff. <strong>der</strong><br />

Bed<strong>in</strong>gungen). Für Sie bleibt damit das DFÜ-Verfahren von se<strong>in</strong>en Abläufen und technischen<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen her grundsätzlich unverän<strong>der</strong>t.<br />

Die Bed<strong>in</strong>gungen enthalten alle für den Kunden relevanten Regeln für die Auftragserteilung per DFÜ.<br />

Damit erfüllen wir gleichzeitig unsere gesetzlichen Informationspflichten. In den Bed<strong>in</strong>gungen werden vor<br />

allem die Regelungen zur Sperrung, zum sorgfältigen Umgang mit Legitimations- und Sicherungsmedien<br />

sowie zur Haftung bei missbräuchlichen DFÜ-Verfügungen an das neue Zahlungsrecht angepasst.<br />

Hervorzuheben s<strong>in</strong>d:<br />

• Nummer Nummer 3 3 Absatz Absatz 4 4 - Maßgeblichkeit numerischer numerischer Angaben<br />

Anknüpfend an die BGH-Entscheidung vom 15. November 2005 (WM 2006, S. 28 ff.) zur<br />

Zulässigkeit e<strong>in</strong>er Klausel <strong>in</strong> DFÜ-Bed<strong>in</strong>gungen zur Maßgeblichkeit numerischer Angaben ist <strong>in</strong><br />

Nummer 3 Abs. 4 <strong>der</strong> Bed<strong>in</strong>gungen e<strong>in</strong>e Regelung zum Vorrang vom Kunden angegebener<br />

numerischer Identifikationscodes auf <strong>der</strong> Zahlungsempfängerseite aufgenommen worden.<br />

• Nummer Nummer 3 3 Absatz Absatz 8 8 - Autor Autorisierung Autor<br />

sierung von Auftragsda Auftragsdaten<br />

Auftragsda<br />

ten<br />

Das DFÜ-Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass die Auftragsdaten getrennt von <strong>der</strong><br />

Autorisierung <strong>der</strong> Daten e<strong>in</strong>geliefert werden können, also die Autorisierung b<strong>in</strong>nen vere<strong>in</strong>barter<br />

Fristen erst nachgelagert zur Datenübermittlung erfolgen kann. Im Lichte des neuen<br />

Zahlungsrechts beg<strong>in</strong>nen die Ausführungsfristen mit Zugang e<strong>in</strong>es Zahlungsauftrags (vgl. § 675n<br />

und § 6755 BGB). Deshalb wird <strong>in</strong> Nummer 3 Absatz 8 <strong>der</strong> Bed<strong>in</strong>gungen statuiert, dass e<strong>in</strong><br />

wirksamer Zahlungsauftrag im S<strong>in</strong>ne des Zahlungsrechts erst nach erfolgter Autorisierung <strong>der</strong><br />

zuvor per DFÜ e<strong>in</strong>gelieferten Auftragsdaten vorliegt. Als Folge wird auch <strong>in</strong> den an<strong>der</strong>en<br />

Regelungen des Bed<strong>in</strong>gungswerks zwischen Auftragsdaten und Auftrag begrifflich unterschieden.<br />

• Nummer Nummer 9 9 - Ausführung von Aufträgen<br />

Um § 675n und § 6750 BGB Rechnung zu tragen, werden <strong>in</strong> Nummer 9 die Voraussetzungen für<br />

die Ausführung von Aufträgen geregelt, womit auch e<strong>in</strong>e Verb<strong>in</strong>dung zu den für die jeweilige<br />

Auftragsart gelten Bed<strong>in</strong>gungen (z.B. Überweisungsbed<strong>in</strong>gungen) geschaffen wird (vgl. hierzu<br />

Absatz l letzter Spiegelstrich).<br />

• Nummer Nummer 11 11 - Haftung<br />

6/8


Die bisher geltenden DFÜ-Bed<strong>in</strong>gungen enthalten ke<strong>in</strong>e Haftungsregelung. Aufgrund des neuen<br />

Zahlungsrechts ist nunmehr <strong>in</strong> Nummer 11 <strong>der</strong> Bed<strong>in</strong>gungen e<strong>in</strong>e Haftungsklausel geschaffen<br />

worden, die vor allem <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Regelungen für unautorisierte Zahlungsvorgänge <strong>in</strong> §§<br />

675u und 675v BGB dient. Nachdem Sie Ihren DFÜ-Zugang aus Sicherheitsgründen haben<br />

sperren lassen, haften Sie nicht mehr für die danach e<strong>in</strong>tretenden Schäden. Vor <strong>der</strong> Sperranzeige<br />

haften Sie für nicht autorisierte DFÜ-Verfügungen, wenn Sie fahrlässig o<strong>der</strong> vorsätzlich gegen ihre<br />

Anzeige- und Sorqfaltspflichten <strong>in</strong> den Bed<strong>in</strong>gungen verstoßen. Dabei gilt - wie bisher – ke<strong>in</strong>e<br />

Haftungsgrenze.<br />

7. . Bed<strong>in</strong>gungen für für die die girocard<br />

girocard<br />

Wir stellen <strong>in</strong> den Bed<strong>in</strong>gungen e<strong>in</strong>schließlich des Preis- und Leistungsverzeichnisses alle für en Kunden<br />

relevanten Regeln dar. Damit erfüllen wir gleichzeitig unsere gesetzlichen Informationspflichten. Diese<br />

Unterlagen werden damit noch mehr als zuvor zum <strong>in</strong>formativen Leitfaden für Sie als Kunden.<br />

In den Bed<strong>in</strong>gungen für die girocard werden vor allem die Regelungen zur Sperrung <strong>der</strong> Karte, zum<br />

sorgfältigen Umgang mit Karte und Geheimzahl (PIN) sowie zur Haftung bei missbräuchlichen<br />

Verfügungen mit <strong>der</strong> Karte an das neue Zahlungsrecht angepasst.<br />

Hervorzuheben s<strong>in</strong>d:<br />

• A.II.5. A.II.5. - Sperre und und E<strong>in</strong>ziehung E<strong>in</strong>ziehung <strong>der</strong> Karte<br />

Die Voraussetzungen, unter denen wir die Karte sperren und e<strong>in</strong>ziehen können, haben wir<br />

entsprechend <strong>der</strong> gesetzlichen Vorgaben neu gestaltet. Selbstverständlich werden wir Sie wie bisher<br />

unverzüglich unterrichten, falls wir beispielsweise e<strong>in</strong>e Sperre <strong>der</strong> Karte aus Sicherheitsgründen<br />

vornehmen mussten.<br />

• A.II.12.4 A.II.12.4 – Begrenzung Begrenzung <strong>der</strong> <strong>der</strong> Haftung Haftung <strong>der</strong> <strong>der</strong> Bank<br />

Bank<br />

Wichtig für Sie ist, dass gemäß dem neuen Zahlungsrecht spätestens nach Ablauf von 13 Monaten<br />

nach <strong>der</strong> Belastungsbuchung mit <strong>der</strong> Zahlung grundsätzlich ke<strong>in</strong>e Erstattungs- o<strong>der</strong><br />

Schadensersatzansprüche mehr bestehen. Wenn Ihnen e<strong>in</strong>e Unstimmigkeit bei Zahlungen auffällt,<br />

sollten Sie sich daher mit uns unverzüglich <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung setzen.<br />

• A.II.13 A.II.13 A.II.13 – Begrenzung Begrenzung <strong>der</strong> <strong>der</strong> Haftung Haftung des des Konto<strong>in</strong>habers<br />

Konto<strong>in</strong>habers<br />

Nachdem Sie den Verlust Ihrer girocard angezeigt haben, haften Sie nicht mehr für die danach<br />

e<strong>in</strong>tretenden Schäden. Vor <strong>der</strong> Sperranzeige haften Sie für nicht autorisierte Kartenverfügungen, wenn<br />

Sie fahrlässig o<strong>der</strong> vorsätzlich gegen Ihre Anzeige- und Sorgfaltspflichten <strong>in</strong> den Bed<strong>in</strong>gungen<br />

verstoßen. Dabei gilt – wie bisher – ke<strong>in</strong>e Haftungsgrenze.<br />

8. . Bed<strong>in</strong>gungen Bed<strong>in</strong>gungen für die MasterCard<br />

MasterCard<br />

Wir stellen <strong>in</strong> den Bed<strong>in</strong>gungen e<strong>in</strong>schließlich des Preis- und Leistungsverzeichnisses alle für den Kunden<br />

relevanten Regeln dar. Damit erfüllen wir gleichzeitig unsere gesetzlichen Informationspflichten. Diese<br />

Unterlagen werden damit noch mehr als zuvor zum <strong>in</strong>formativen Leitfaden für Sie als Kunden.<br />

In den Bed<strong>in</strong>gungen für die Mastercard werden vor allem die Regelungen zur Sperrung <strong>der</strong> Karte, zum<br />

sorgfältigen Umgang mit Karte und Geheimzahl (PIN) sowie zur Haftung bei missbräuchlichen<br />

Verfügungen mit <strong>der</strong> Karte an das neue Zahlungsrecht angepasst.<br />

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Hervorzuheben s<strong>in</strong>d:<br />

• Nummer Nummer 11.4 11.4 11.4 – Begrenzung Begrenzung <strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>der</strong> Haftung Haftung <strong>der</strong> <strong>der</strong> Bank<br />

Bank<br />

Wichtig für Sie ist, dass gemäß dem neuen Zahlungsrecht spätestens nach Ablauf von 13<br />

Monaten nach <strong>der</strong> Belastungsbuchung mit <strong>der</strong> Zahlung grundsätzlich ke<strong>in</strong>e Erstattungs- o<strong>der</strong><br />

Schadensersatzansprüche mehr bestehen. Wenn Ihnen e<strong>in</strong>e Unstimmigkeit bei Zahlungen auffällt,<br />

sollten Sie sich daher mit uns unverzüglich <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung setzen.<br />

• Nummer Nummer 12.1 12.1 12.1 – Begrenzung Begrenzung <strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>der</strong> Haftung Haftung des des Konto<strong>in</strong>habers<br />

Konto<strong>in</strong>habers<br />

Nachdem Sie den Verlust Ihrer MasterCard angezeigt haben, haften Sie nicht mehr für die danach<br />

e<strong>in</strong>tretenden Schäden. Vor <strong>der</strong> Sperranzeige haften Sie für nicht autorisierte Kartenverfügungen,<br />

wenn Sie fahrlässig o<strong>der</strong> vorsätzlich gegen Ihre Anzeige- und Sorgfaltspflichten <strong>in</strong> den<br />

Bed<strong>in</strong>gungen verstoßen. Dabei gilt – wie bisher – ke<strong>in</strong>e Haftungsgrenze.<br />

• Nummer Nummer 18 18 - E<strong>in</strong>ziehung und und Sperre <strong>der</strong> MasterCard<br />

Die Voraussetzungen, unter denen wir die Karte sperren und e<strong>in</strong>ziehen können, haben wir<br />

entsprechend <strong>der</strong> gesetzlichen Vorgaben neu gestaltet. Selbstverständlich werden wir Sie wie<br />

bisher unverzüglich unterrichten, falls wir beispielsweise e<strong>in</strong>e Sperre <strong>der</strong> Karte aus<br />

Sicherheitsgründen vornehmen mussten.<br />

__________________________________________________________________________________________<br />

2 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören <strong>der</strong>zeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland,<br />

F<strong>in</strong>nland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Nie<strong>der</strong>lande, Österreich, Polen, Portugal,<br />

Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vere<strong>in</strong>igtes Königreich von Großbritannien<br />

und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenste<strong>in</strong> und Norwegen.<br />

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