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Erläuterung der wesentlichen Änderungen in unseren ... - Sydbank

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<strong>in</strong>haltlichen Än<strong>der</strong>ungen erfahren. Für Sie bleibt damit das DTA-Verfahren von se<strong>in</strong>en Abläufen und<br />

technischen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen her grundsätzlich unverän<strong>der</strong>t.<br />

Neu ist die Regelung <strong>in</strong> Nummer V. zur Ausführung von Aufträgen. Um § 675n und § 6750 BGB Rechnung<br />

zu tragen, werden dort die Voraussetzungen für die Ausführung von Aufträgen geregelt, womit auch e<strong>in</strong>e<br />

Verb<strong>in</strong>dung zu den für die jeweilige Auftragsart gelten Bed<strong>in</strong>gungen (z.B. Überweisungsbed<strong>in</strong>gungen)<br />

geschaffen wird (vgl. hierzu Absatz l letzter Spiegelstrich).<br />

6. 6. 6. Bed<strong>in</strong>gungen Bed<strong>in</strong>gungen Bed<strong>in</strong>gungen für für für die die die Datenfernübertragung<br />

Datenfernübertragung<br />

Datenfernübertragung<br />

Die Überarbeitung <strong>der</strong> Bed<strong>in</strong>gungen für die Datenfernübertragung (DFÜ) beschränkt sich auf die<br />

Umsetzung des neuen Zahlungsrechts. Die bisherige Struktur des Bed<strong>in</strong>gungstextes und die verwendeten<br />

Begriffe konnten weitgehend beibehalten werden. Die bisherigen verfahrenstechnischen Anlagen haben<br />

bis auf redaktionelle Anpassungen ke<strong>in</strong>e <strong>in</strong>haltlichen Än<strong>der</strong>ungen erfahren. H<strong>in</strong>zu gekommen ist die<br />

Anlage 4 „Weiterleitung von Daten bei Formatwechsel" (vgl. dazu auch Nummer 7 Absatz l Satz 2 ff. <strong>der</strong><br />

Bed<strong>in</strong>gungen). Für Sie bleibt damit das DFÜ-Verfahren von se<strong>in</strong>en Abläufen und technischen<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen her grundsätzlich unverän<strong>der</strong>t.<br />

Die Bed<strong>in</strong>gungen enthalten alle für den Kunden relevanten Regeln für die Auftragserteilung per DFÜ.<br />

Damit erfüllen wir gleichzeitig unsere gesetzlichen Informationspflichten. In den Bed<strong>in</strong>gungen werden vor<br />

allem die Regelungen zur Sperrung, zum sorgfältigen Umgang mit Legitimations- und Sicherungsmedien<br />

sowie zur Haftung bei missbräuchlichen DFÜ-Verfügungen an das neue Zahlungsrecht angepasst.<br />

Hervorzuheben s<strong>in</strong>d:<br />

• Nummer Nummer 3 3 Absatz Absatz 4 4 - Maßgeblichkeit numerischer numerischer Angaben<br />

Anknüpfend an die BGH-Entscheidung vom 15. November 2005 (WM 2006, S. 28 ff.) zur<br />

Zulässigkeit e<strong>in</strong>er Klausel <strong>in</strong> DFÜ-Bed<strong>in</strong>gungen zur Maßgeblichkeit numerischer Angaben ist <strong>in</strong><br />

Nummer 3 Abs. 4 <strong>der</strong> Bed<strong>in</strong>gungen e<strong>in</strong>e Regelung zum Vorrang vom Kunden angegebener<br />

numerischer Identifikationscodes auf <strong>der</strong> Zahlungsempfängerseite aufgenommen worden.<br />

• Nummer Nummer 3 3 Absatz Absatz 8 8 - Autor Autorisierung Autor<br />

sierung von Auftragsda Auftragsdaten<br />

Auftragsda<br />

ten<br />

Das DFÜ-Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass die Auftragsdaten getrennt von <strong>der</strong><br />

Autorisierung <strong>der</strong> Daten e<strong>in</strong>geliefert werden können, also die Autorisierung b<strong>in</strong>nen vere<strong>in</strong>barter<br />

Fristen erst nachgelagert zur Datenübermittlung erfolgen kann. Im Lichte des neuen<br />

Zahlungsrechts beg<strong>in</strong>nen die Ausführungsfristen mit Zugang e<strong>in</strong>es Zahlungsauftrags (vgl. § 675n<br />

und § 6755 BGB). Deshalb wird <strong>in</strong> Nummer 3 Absatz 8 <strong>der</strong> Bed<strong>in</strong>gungen statuiert, dass e<strong>in</strong><br />

wirksamer Zahlungsauftrag im S<strong>in</strong>ne des Zahlungsrechts erst nach erfolgter Autorisierung <strong>der</strong><br />

zuvor per DFÜ e<strong>in</strong>gelieferten Auftragsdaten vorliegt. Als Folge wird auch <strong>in</strong> den an<strong>der</strong>en<br />

Regelungen des Bed<strong>in</strong>gungswerks zwischen Auftragsdaten und Auftrag begrifflich unterschieden.<br />

• Nummer Nummer 9 9 - Ausführung von Aufträgen<br />

Um § 675n und § 6750 BGB Rechnung zu tragen, werden <strong>in</strong> Nummer 9 die Voraussetzungen für<br />

die Ausführung von Aufträgen geregelt, womit auch e<strong>in</strong>e Verb<strong>in</strong>dung zu den für die jeweilige<br />

Auftragsart gelten Bed<strong>in</strong>gungen (z.B. Überweisungsbed<strong>in</strong>gungen) geschaffen wird (vgl. hierzu<br />

Absatz l letzter Spiegelstrich).<br />

• Nummer Nummer 11 11 - Haftung<br />

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