AMTSBOTE - in der Stadt Bergen auf Rügen
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Öffentliche Bekanntmachung<br />
<strong>der</strong> 3. Än<strong>der</strong>ungssatzung zur Hauptsatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bergen</strong> <strong>auf</strong> <strong>Rügen</strong><br />
Aufgrund von § 5 <strong>der</strong> Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern KV M-V) <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong><br />
Bekanntmachung vom 13.01.1998 (GVOBL. M-V Nr. 2 S. 29), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Gesetz vom 24. Mai 2004 (GVOBL. M-V Nr.<br />
S. 179) wird nach Beschluss <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>vertretung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bergen</strong> <strong>auf</strong> <strong>Rügen</strong> vom 06. 04. 2005 nachfolgende<br />
3. Än<strong>der</strong>ungssatzung zur Hauptsatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bergen</strong> <strong>auf</strong> <strong>Rügen</strong> vom 27. August 2002 erlassen:<br />
Artikel 1<br />
(1)Der § 7 (2) wird wie folgt neu gefasst:<br />
„(2) Der/Die 1. StellvertreterIn des/<strong>der</strong> BürgermeisterIn erhält e<strong>in</strong>e monatliche Aufwandsentschädigung <strong>in</strong> Höhe von 220,- €.“<br />
(2)Der § 7(3) wird wie folgt neu gefasst:<br />
„(3) Der/Die 2. StellvertreterIn des/<strong>der</strong> BürgermeisterIn erhält e<strong>in</strong>e monatliche Aufwandsentschädigung <strong>in</strong> Höhe von 110,- €.“<br />
(1) Der § 10 wird komplett neu gefasst:<br />
Artikel 2<br />
„§ 10 Entschädigungen<br />
(1). Entschädigungen s<strong>in</strong>d Aufwandsentschädigungen, Ersatz entgangenen Arbeitsverdienstes sowie Reisekostenvergütung und<br />
die Betreuungskosten.<br />
Entschädigungen werden als pauschalierte funktions- o<strong>der</strong> sitzungsbezogene Aufwandsentschädigungen gewährt.<br />
Den Empfängern von funktionsbezogenen Aufwandsentschädigungen werden ke<strong>in</strong>e sitzungsbezogenen<br />
Aufwandsentschädigungen gezahlt.<br />
In Anwendung kommt die Entschädigungsverordnung <strong>in</strong> <strong>der</strong> jeweils geltenden Fassung,<br />
(2). Funktionsbezogene Aufwandsentschädigungen<br />
1. Der/Die <strong>Stadt</strong>vertretervorsteherIn erhält 350,- € monatlich.<br />
1.1. Den StellvertreterInnen des/<strong>der</strong> StadvertretervorsteherIn wird für ihre beson<strong>der</strong>e Tätigkeit bei dessen/<strong>der</strong>en<br />
Verh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung, für die Dauer <strong>der</strong> Vertretung e<strong>in</strong>e funktionsbezogene Aufwandsentschädigung <strong>in</strong> Höhe von 11,00 €<br />
pro Tag <strong>der</strong> Vertretung gewährt.<br />
2. Fraktionsvorsitzende erhalten 180,- € monatlich.<br />
2.1. Den StellvertreterInnen des/<strong>der</strong> Fraktionsvorsitzenden wird für ihre beson<strong>der</strong>e Tätigkeit bei dessen/<strong>der</strong>en Verh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung<br />
für die Dauer <strong>der</strong> Vertretung e<strong>in</strong>e funktionsbezogene Aufwandsentschädigung <strong>in</strong> Höhe von 6,00 € pro Tag <strong>der</strong><br />
Vertretung gewährt.<br />
3.Vertritt <strong>der</strong>/die erste StellvertreterIn den/die BürgermeisterIn bei dessen/<strong>der</strong>en Verh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung für e<strong>in</strong>en längeren Zeitraum<br />
als e<strong>in</strong>en Monat, wird für die über e<strong>in</strong>en Monat h<strong>in</strong>ausgehende Zeit die Entschädigung um 50 v.H. erhöht.<br />
Erfolgt die Vertretung durch den/die zweiten/e StellvertreterIn, so wird diesem/dieser bei e<strong>in</strong>er Vertretung bis zur Dauer<br />
e<strong>in</strong>es Monates e<strong>in</strong>e Aufwandsentschädigung <strong>in</strong> Höhe des <strong>in</strong> § 7(2) genannten Betrages gewährt.<br />
Für die darüber h<strong>in</strong>ausgehende Vertretung erhöht sich die Entschädigung um weitere 50 v. H..<br />
4.Sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung<br />
Die sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung wird wie folgt berechnet:<br />
- Teilnahme an Sitzungen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>vertretung 30,- €<br />
- Teilnahme an Sitzungen <strong>der</strong> Ausschüsse <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>vertretung 30,- €<br />
- Leitung <strong>der</strong> Sitzung durch den/die Ausschussvorsitzende bzw.<br />
dessen/<strong>der</strong>en StellvertreterIn zusätzlich 30,- €<br />
- Teilnahme an den Sitzungen des Präsidiums <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>vertretung 30,- €<br />
5. Sitzungsbezogene Aufwandsentschädigungen dürfen für die Teilnahme an den Sitzungen <strong>der</strong> Fraktionen nur gewährt<br />
werden, wenn diese Sitzungen <strong>der</strong> Vorbereitung e<strong>in</strong>er Sitzung e<strong>in</strong>es Organs o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>es Ausschusses dienen.<br />
Die sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung beträgt pro Sitzung 30,- €.<br />
Die Höchstzahl <strong>der</strong> Sitzungen <strong>der</strong> Fraktionen, für die e<strong>in</strong>e sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigung zu zahlen ist,<br />
wird <strong>auf</strong> jährlich 12 beschränkt.“<br />
Artikel 3<br />
Diese 3. Än<strong>der</strong>ungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung <strong>in</strong> Kraft.<br />
<strong>Bergen</strong> <strong>auf</strong> <strong>Rügen</strong>, 02. August 2005 .<br />
gez. Andrea Köster<br />
Bürgermeister<strong>in</strong><br />
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