BW - Rechtsformen
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Die Firma<br />
Die Firma eines Kaufmannes ist der Name, unter dem er im Handel seine Geschäfte betreibt und die<br />
Unterschrift abgibt.<br />
Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden. Wie der Name für den Menschen, hat die<br />
Firma für das Unternehmen große Bedeutung. Es bestehen daher umfangreiche gesetzliche Voschriften.<br />
Firmenbuch und Registrierung<br />
Unternehmerisch tätige natürliche Personen, die nach § 189 UGB rechnungs‐legungspflichtig sind, müssen sich<br />
nunmehr in das Firmenbuch eintragen lassen. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes muss sich bei<br />
Überschreiten des Schwellenwertes nach § 189 UGB als (nunmehr) offene Gesellschaft oder<br />
Kommanditgesellschaft registrieren lassen.<br />
Das Firmenbuch<br />
Öffentliches Verzeichnis, in das alle Einzelunternehmen, Personen‐ nd Kapitalgesellschaften einschließlich der<br />
Genossenschaften sowie die Erwerbsgesellschaften eingetragen werden.<br />
Eingetragen werden:<br />
‐ Firma, genaue Firmenadresse, Gegenstand des Unternehmens<br />
‐ Geschäftsinhaber<br />
‐ Persönlich haftende Gesellschafter bei Personengesellschaften<br />
‐ Vorstand bei Kapitalgesellschaften<br />
‐ Prokura<br />
Geschäftspapiere und Bestellscheine<br />
Neu ist, dass sich die Offenlegungspflichten (Angaben auf Geschäftspapieren und Bestellscheinen) nunmehr auf<br />
alle eingetragenen Unternehmer beziehen und Firma, Rechtsform, Sitz, Firmenbuchnummer und<br />
Firmenbuchgericht auch auf Webseiten und elektronischer Post anzugeben sind.<br />
Firmenrecht<br />
Personen‐ und Sachfirmen werden gleichermaßen für alle Rechtsträger zulässig. Auch Fantasiebezeichnungen<br />
können zur Firmenbildung herangezogen werden, sofern die Firma Kennzeichnungs‐ und Unterscheidungskraft<br />
hat und nicht irreführend ist. Bei im Firmenbuch eingetragenen Unternehmen sind zwingende Rechtsform‐<br />
zusätze festgelegt.<br />
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