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BW - Rechtsformen

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Die Firma<br />

Die Firma eines Kaufmannes ist der Name, unter dem er im Handel seine Geschäfte betreibt und die<br />

Unterschrift abgibt.<br />

Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden. Wie der Name für den Menschen, hat die<br />

Firma für das Unternehmen große Bedeutung. Es bestehen daher umfangreiche gesetzliche Voschriften.<br />

Firmenbuch und Registrierung<br />

Unternehmerisch tätige natürliche Personen, die nach § 189 UGB rechnungs‐legungspflichtig sind, müssen sich<br />

nunmehr in das Firmenbuch eintragen lassen. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes muss sich bei<br />

Überschreiten des Schwellenwertes nach § 189 UGB als (nunmehr) offene Gesellschaft oder<br />

Kommanditgesellschaft registrieren lassen.<br />

Das Firmenbuch<br />

Öffentliches Verzeichnis, in das alle Einzelunternehmen, Personen‐ nd Kapitalgesellschaften einschließlich der<br />

Genossenschaften sowie die Erwerbsgesellschaften eingetragen werden.<br />

Eingetragen werden:<br />

‐ Firma, genaue Firmenadresse, Gegenstand des Unternehmens<br />

‐ Geschäftsinhaber<br />

‐ Persönlich haftende Gesellschafter bei Personengesellschaften<br />

‐ Vorstand bei Kapitalgesellschaften<br />

‐ Prokura<br />

Geschäftspapiere und Bestellscheine<br />

Neu ist, dass sich die Offenlegungspflichten (Angaben auf Geschäftspapieren und Bestellscheinen) nunmehr auf<br />

alle eingetragenen Unternehmer beziehen und Firma, Rechtsform, Sitz, Firmenbuchnummer und<br />

Firmenbuchgericht auch auf Webseiten und elektronischer Post anzugeben sind.<br />

Firmenrecht<br />

Personen‐ und Sachfirmen werden gleichermaßen für alle Rechtsträger zulässig. Auch Fantasiebezeichnungen<br />

können zur Firmenbildung herangezogen werden, sofern die Firma Kennzeichnungs‐ und Unterscheidungskraft<br />

hat und nicht irreführend ist. Bei im Firmenbuch eingetragenen Unternehmen sind zwingende Rechtsform‐<br />

zusätze festgelegt.<br />

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