gemeinsamer verschmelzungsbericht - Vorarlberger Kraftwerke AG
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G E M E I N S A M E R<br />
V E R S C H M E L Z U N G S B E R I C H T<br />
der Vorstände der<br />
<strong>Vorarlberger</strong> <strong>Kraftwerke</strong> Aktiengesellschaft<br />
mit dem Sitz in Bregenz<br />
FN 58920 y<br />
und der<br />
Illwerke Unternehmensverwaltungs <strong>AG</strong><br />
mit dem Sitz in Bregenz<br />
FN 353156 y<br />
gemäß § 220a AktG
I. Vorbemerkungen<br />
- 2 -<br />
1. Es ist beabsichtigt, dass die <strong>Vorarlberger</strong> <strong>Kraftwerke</strong> Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Bre-<br />
genz und der Geschäftsanschrift 6900 Bregenz, Weidachstraße 6, eingetragen im Firmenbuch<br />
des Landesgerichts Feldkirch unter FN 58920 y (in der Folge "übertragende Gesellschaft"<br />
oder "VKW"), als übertragende Gesellschaft ihr gesamtes Vermögen durch Verschmelzung<br />
zur Aufnahme gemäß §§ 220 ff AktG unter Anwendung von Artikel I UmgrStG im Wege der<br />
Gesamtrechtsnachfolge unter Ausschluss der Abwicklung auf die Illwerke Unternehmensver-<br />
waltungs <strong>AG</strong> mit dem Sitz in Bregenz und der Geschäftsanschrift 6900 Bregenz, Weidach-<br />
straße 6, eingetragen unter FN 353156 y im Firmenbuch des Landesgerichts Feldkirch (in der<br />
Folge "übernehmende Gesellschaft" oder "Illwerke Unternehmensverwaltung"), überträgt.<br />
2. Im Zuge dieser Verschmelzung wird die Illwerke Unternehmensverwaltung ihr Grundkapital<br />
so erhöhen, dass die nach Abschluss des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots bei der<br />
VKW verbliebenen Aktionäre dieselbe Anzahl an Aktien mit derselben Beteiligung am<br />
Grundkapital an der Illwerke Unternehmensverwaltung erhalten werden, wie sie vor Eintra-<br />
gung der Verschmelzung im Firmenbuch an der VKW halten.<br />
3. Ein Teil der Aktien der VKW ist im Amtlichen Handel der Wiener Börse, Marktsegment:<br />
Standard Market Auction, zum Handel zugelassen und notiert. Mit der Wirksamkeit der Ver-<br />
schmelzung wird die Börsenotierung der Aktien der VKW enden.<br />
4. Gemäß § 220a AktG erstatten die Vorstände der VKW sowie der Illwerke Unternehmensver-<br />
waltung über diesen Verschmelzungsvorgang einen gemeinsamen Verschmelzungsbericht. In<br />
diesem Bericht werden die beteiligten Gesellschaften, die wesentlichen Gründe für die Ver-<br />
schmelzung, die Auswirkungen der Verschmelzung und die Folgen der Verschmelzung für<br />
den Börsehandel im Einzelnen dargestellt.<br />
II. Ausgangslage, an der Verschmelzung beteiligte Gesellschaften<br />
1. Die übertragende Gesellschaft VKW ist eine Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Bregenz und<br />
der Geschäftsanschrift Weidachstraße 6, 6900 Bregenz. Die VKW ist im Firmenbuch des<br />
Landesgerichts Feldkirch unter FN 58920 y eingetragen. Das Grundkapital der VKW in Höhe<br />
von EUR 61.940.400,--, welches in 8.520.000 am Grundkapital mit je EUR 7,27 beteiligte<br />
Stückaktien, davon (a) 6.816.000 auf Namen lautende Aktien der Kategorie A mit den Num-<br />
mern 1 bis 6.816.000 und (b) 1.704.000 auf Inhaber lautende Aktien der Kategorie B mit den
- 3 -<br />
Nummern 1 bis 1.704.000 eingeteilt ist, ist zur Gänze geleistet. Mehrheitsaktionärin der VKW<br />
ist die <strong>Vorarlberger</strong> Illwerke Aktiengesellschaft, mit dem Sitz in Bregenz und der Geschäfts-<br />
anschrift Weidachstraße 6, 6900 Bregenz, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts<br />
Feldkirch unter FN 59202 m (in der Folge "Illwerke"), die mit Stichtag heute einen Anteil von<br />
circa 97,6 % hält. Die restlichen 2,4 % befinden sich im Streubesitz. Der Anteilsbesitz der Ill-<br />
werke kann sich bis zum Ende der Angebotsfrist des in Punkt IV. beschriebenen freiwilligen<br />
Übernahmeangebots am 11.6.2013 noch erhöhen.<br />
2. Die übernehmende Gesellschaft Illwerke Unternehmensverwaltung ist eine Aktiengesellschaft<br />
mit dem Sitz in Bregenz und der Geschäftsanschrift Weidachstraße 6, 6900 Bregenz. Die Ill-<br />
werke Unternehmensverwaltung ist im Firmenbuch des Landesgerichts Feldkirch unter<br />
FN 353156 y eingetragen. Das Grundkapital der Illwerke Unternehmensverwaltung in Höhe<br />
von EUR 72.700,--, welches in 10.000 am Grundkapital mit je EUR 7,27 beteiligte Stückak-<br />
tien, die auf Namen lauten, eingeteilt ist, ist zur Gänze geleistet. Alleinaktionärin der Illwerke<br />
Unternehmensverwaltung ist die Illwerke.<br />
3. Die VKW konnte 2001 ihr 100-jähriges Bestehen feiern. Von den Pioniertagen der Elektrifi-<br />
zierung bis zur heutigen Landesgesellschaft VKW im liberalisierten Strommarkt spannt sich<br />
der Bogen der energiewirtschaftlichen Entwicklung. Die VKW bietet ihren rund 170.000<br />
Kunden – den 360.000 Einwohnern und der Wirtschaft – in Vorarlberg und im bayerischen<br />
Westallgäu eine zuverlässige, umweltfreundliche und preislich attraktive Stromversorgung mit<br />
ausgezeichnetem Kundenservice. Innerhalb des Illwerke-Konzerns ist die VKW als Energie-<br />
vertriebsunternehmen in Vorarlberg und im benachbarten Westallgäu sowie als Strom- und<br />
Gashändler tätig.<br />
4. Zwischen der Illwerke und der VKW wurde mit Wirkung zum 1.1.2001 ein Organschaftsver-<br />
trag abgeschlossen, der neben der steuerlichen Optimierung auch die einheitliche Leitung der<br />
Illwerke und der VKW bewirkt. Dieser Vertrag wurde grundsätzlich bis zum Ablauf des<br />
31.12.2010 abgeschlossen und verlängert sich unverändert jeweils um ein Jahr, falls er nicht<br />
spätestens sechs Monate vor seinem Ablauf von einem Vertragspartner schriftlich gekündigt<br />
wird. Die VKW hat sich in dem Organschaftsvertrag verpflichtet, ab 1.1.2001 ihren gesamten<br />
Gewinn an die Illwerke abzuführen. Den Streubesitzaktionären der VKW wird als angemesse-<br />
ner Ausgleich für jedes volle Geschäftsjahr der VKW und für jede Stückaktie eine Dividen-<br />
denzahlung von EUR 0,8724 garantiert. Darüber hinaus hat die Illwerke den Streubesitzaktio-<br />
nären der VKW pro Stückaktie einen Bonus von EUR 0,3635 zunächst bis zum Ablauf des<br />
Geschäftsjahres 2005 zugesagt. Für die darauf folgenden fünf Geschäftsjahre garantierte die
- 4 -<br />
Illwerke den Streubesitzaktionären der VKW als angemessenen Ausgleich für jedes volle Ge-<br />
schäftsjahr der VKW und für jede Stückaktie der VKW eine Zahlung von EUR 0,8724 als Di-<br />
vidende. Aufgrund einer entsprechenden Ermächtigung durch die Hauptversammlung der Ill-<br />
werke kann der Vorstand der Illwerke auch in den folgenden Geschäftsjahren den außenste-<br />
henden Aktionären der VKW bis zum Ende des Organschaftsvertrags einen freiwilligen Bonus<br />
über die garantierte Dividende hinaus zahlen, wobei die Summe aus Dividende und Bonus<br />
höchstens jenem Betrag entspricht, den die Illwerke pro Aktie als Gewinnausschüttung erhal-<br />
ten.<br />
5. In Ergänzung zum Organschaftsvertrag wurde zwischen der Illwerke und der VKW ein Be-<br />
triebsführungs- und Bevollmächtigungsvertrag abgeschlossen, auf dessen Grundlage die Ill-<br />
werke die <strong>Kraftwerke</strong> der VKW betreibt. Die Illwerke nimmt Zentralfunktionen, wie insbe-<br />
sondere Unternehmensentwicklung, Bilanzpolitik und eine generelle Richtlinienkompetenz<br />
gegenüber der VKW wahr.<br />
6. Die Illwerke Unternehmensverwaltung hat bisher keine operative Geschäftstätigkeit entfaltet.<br />
III. Wesentliche Gründe für die Verschmelzung, Delisting der VKW<br />
1. Von den insgesamt 8.520.000 ausgegebenen Stückaktien der VKW sind 1.704.000 Aktien, das<br />
sind alle Aktien der Kategorie B, im Amtlichen Handel der Wiener Börse, Marktsegment:<br />
Standard Market Auction, zum Handel zugelassen und notiert (ISIN AT0000824503). Von<br />
diesen Aktien hält die Illwerke circa 97,6 %, wobei sich deren Anteilsbesitz bis zum Ende der<br />
Angebotsfrist des in Punkt IV. beschriebenen freiwilligen Übernahmeangebots am 11.6.2013<br />
noch erhöhen kann.<br />
2. Angesichts des extrem geringen Streubesitzes an Aktien der VKW erachtet die Illwerke den<br />
Aufwand und die Kosten, welche die VKW zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aufgrund der<br />
Börsenotierung zu tragen hat, als unverhältnismäßig, weshalb diese beendet werden soll. Da<br />
die Wiener Börse <strong>AG</strong> unter Verweis auf eine fehlende gesetzliche Grundlage im Börsegesetz<br />
eine bescheidmäßige Beendigung der Börsenotierung der zum Amtlichen Handel zugelasse-<br />
nen Aktien der VKW ablehnt, soll diese Beendigung der Börsenotierung ("Delisting") der Ak-<br />
tien der VKW durch Verschmelzung der VKW mit der nicht börsenotierten Illwerke Unter-<br />
nehmensverwaltung bewirkt werden. Mit Eintragung der Verschmelzung im Firmenbuch<br />
kommt es ex lege zur Beendigung der Notierung der Aktien der VKW im Amtlichen Handel<br />
der Wiener Börse. Gleichzeitig können jene Streubesitzaktionäre der VKW, welche dies wol-
- 5 -<br />
len, weiterhin an der übernehmenden Gesellschaft beteiligt bleiben und werden nicht zum<br />
Ausscheiden aus der Gesellschaft gezwungen.<br />
3. Die Geschäftspolitik und die Geschäftstätigkeit der VKW bzw. der Illwerke Unternehmens-<br />
verwaltung als ihrer Rechtsnachfolgerin, deren Firma nach der Verschmelzung "<strong>Vorarlberger</strong><br />
<strong>Kraftwerke</strong> Aktiengesellschaft" lauten wird, wird nach dem Abschluss des Delisting unverän-<br />
dert fortgeführt. Die Beschäftigungssituation bei der VKW wird durch das Delisting nicht be-<br />
rührt.<br />
4. Als gesellschaftsrechtliche Alternative zur Beendigung der Börsenotierung der Aktien der<br />
VKW durch Verschmelzung mit einer nicht börsenotierten Gesellschaft stünde der Illwerke<br />
insbesondere ein Gesellschafterausschluss ("Squeeze out") nach dem Gesellschafteraus-<br />
schlussgesetz zur Verfügung. Insbesondere aufgrund des damit verbundenen zwangsweisen<br />
Ausscheidens der Streubesitzaktionäre aus der VKW wird von dieser Möglichkeit kein Ge-<br />
brauch gemacht, weil es seitens der Illwerke bzw. des Landes Vorarlberg als unmittelbarer<br />
und mittelbarer Eigentümer der Illwerke ausdrücklich erwünscht ist, dass die Streubesitzaktio-<br />
näre der VKW auch künftig nach der Beendigung der Börsenotierung der Aktien der VKW an<br />
dieser beteiligt bleiben können.<br />
IV. Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot der Illwerke<br />
1. Die Illwerke hat am 16.4.2014 als Bieter an alle Streubesitzaktionäre der VKW ein freiwilli-<br />
ges öffentliches Übernahmeangebot gemäß §§ 4 ff ÜbG gestellt, das auf den Kauf aller Aktien<br />
der VKW, die anderen Personen als der Illwerke gehören, gerichtet ist. Dieses Angebot kann<br />
noch bis einschließlich 11.6.2013, 18.30 Uhr Ortszeit Wien, angenommen werden. In der An-<br />
gebotsunterlage hat die Illwerke bereits darauf hingewiesen, dass sie beabsichtigt, eine Ver-<br />
schmelzung der VKW mit einer ihr gehörenden, nicht börsenotierten Aktiengesellschaft her-<br />
beizuführen, um die Börsenotierung der Aktien der VKW zu beenden (Delisting). Es ist zu<br />
erwarten, dass das Delisting der VKW zur Folge hat, dass die Liquidität der Aktien stark ab-<br />
sinkt und auch die Preisbestimmung nicht mehr im selben Ausmaß durch Angebot und Nach-<br />
frage auf dem Markt bewirkt wird. Mit dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot hat<br />
die Illwerke im Hinblick auf das beabsichtigte Delisting der Aktien der VKW den Streubesitz-<br />
aktionären der VKW die Möglichkeit eingeräumt, gegen eine angemessene Barabfindung aus<br />
der VKW auszuscheiden.<br />
2. Die Illwerke bietet den Inhabern von Angebotsaktien der Zielgesellschaft den Erwerb dieser
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Aktien zum Preis von EUR 180,-- je Aktie cum Dividende/Bonus – also einschließlich der auf<br />
die Angebotsaktien für das Geschäftsjahr 2012 auf Grundlage des Organschaftsvertrags entfal-<br />
lenden Dividende (einschließlich Bonus), sodass jene Aktionäre, welche das Übernahmeange-<br />
bot annehmen, keine Dividende für das Geschäftsjahr 2012 ausbezahlt erhalten werden – an.<br />
3. Da es sich um ein freiwilliges Übernahmeangebot gemäß §§ 4 ff ÜbG handelt, kann der Bieter<br />
den Angebotspreis grundsätzlich frei bestimmen und ist insbesondere nicht an die Preisbil-<br />
dungsregel des § 26 Abs 1 ÜbG gebunden. Der Angebotspreis wurde vom Bieter auf Basis ei-<br />
ner Unternehmensbewertung der VKW zum Bewertungsstichtag 31.12.2012 ermittelt.<br />
4. Die Unternehmensbewertung wurde von der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
m.b.H. in der Funktion als Berater für den Bieter unter Anwendung des Discounted Cash<br />
Flow-Bruttoverfahrens und unter Beachtung der Vorgaben und Bestimmungen des Fachgut-<br />
achtens für Unternehmensbewertung KFS BW1 durchgeführt und beruht auf dem vom Auf-<br />
sichtsrat der Zielgesellschaft am 30.11.2012 genehmigten Budget für das Geschäftsjahr 2013<br />
und der Mittelfristplanung für die Geschäftsjahre 2014 bis 2017 der Zielgesellschaft und ihrer<br />
Tochtergesellschaften. Für die Berechnung der Wertbandbreite der VKW wurde ein Kapitali-<br />
sierungszinssatz (WACC) in Höhe von durchschnittlich 5,8 % herangezogen. Bei Ermittlung<br />
der Wertbandbreiten der Aktie der VKW wurden zwei Szenarien berücksichtigt: Einerseits<br />
wurden zur Ermittlung der unteren Unternehmenswertbandbreite die durchschnittlichen 5-<br />
Jahres Kraftwerks- und Energiepreise ab 2018 und andererseits wurden für die Ermittlung der<br />
oberen Unternehmenswertbandbreite die für Investitionsprojekte herangezogenen 5-Jahres<br />
Kraftwerks- und Energiepreise ab 2018 angesetzt.<br />
5. Durch die Unternehmensbewertung wurde ein indikativer Unternehmenswert je Aktie der<br />
VKW in der Bandbreite von EUR 107,77 bis EUR 132,62 ermittelt. Der Barwert der Auf-<br />
wandsersparnis der Zielgesellschaft infolge der beabsichtigten Beendigung der Börsenotierung<br />
wurde mit EUR 11,4 Mio ermittelt. Dieser Barwert wurde bei der Ermittlung des Angebots-<br />
preises zur Gänze den Angebotsaktien (und nicht den von den Illwerken bereits gehaltenen<br />
Aktien der VKW) hinzugerechnet, woraus eine Wertbandbreite für die Ermittlung des Ange-<br />
botspreises von EUR 160,10 bis EUR 184,70 je Aktie folgt. Der Angebotspreis von EUR<br />
180,-- liegt somit am oberen Ende der von der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
m.b.H. für die Angebotsaktien im Auftrag des Bieters ermittelten Wertbandbreite.<br />
6. Die Illwerke hat darauf hingewiesen, dass weder sie noch ein mit ihr gemeinsam vorgehender<br />
Rechtsträger innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem 27.3.2013, dem Tag der Anzeige des
- 7 -<br />
Angebots bei der Übernahmekommission, eine Gegenleistung in Geld gewährt oder vereinbart<br />
hat, die EUR 180,-- überschreitet.<br />
7. Der durchschnittliche gewichtete Börsekurs der Aktien der VKW während der letzten sechs<br />
Monate vor dem Tag der Bekanntgabe der Angebotsabsicht (sohin der allfällige Mindestange-<br />
botspreis für ein Pflichtangebot gemäß § 26 Abs 1 ÜbG) beträgt zum Vergleich mit dem An-<br />
gebotspreis EUR 180,07 pro Aktie. Dementsprechend liegt der Angebotspreis um rund<br />
0,039 % unter dem durchschnittlich gewichteten Börsekurs der Aktien während der letzten<br />
sechs Monate.<br />
8. Der Vorstand der VKW hat in seiner am 30.4.2013 veröffentlichten Äußerung zum Angebot<br />
der Illwerke gemäß § 14 Abs 1 ÜbG festgehalten, dass er nach gewissenhafter Einschätzung<br />
des Angebotes und des der VKW bekannten Unternehmensbewertungsgutachtens der Auffas-<br />
sung ist, dass die von der Illwerke als Bieter angebotene Gegenleistung, insbesondere hinsicht-<br />
lich der durch die Unternehmensbewertung ermittelten Wertbandbreiten der Aktien der VKW,<br />
sowie der sonstige Inhalt des Übernahmeangebotes dem Interesse der Aktionäre der VKW auf<br />
angemessene Art und Weise Rechnung trägt.<br />
9. Dieser Äußerung des Vorstandes hat sich der Aufsichtsrat der VKW in seiner am 30.4.2013<br />
veröffentlichten Äußerung zum Angebot der Illwerke gemäß § 14 Abs 1 ÜbG vollinhaltlich<br />
angeschlossen.<br />
10. Die Illwerke haben in der Angebotsunterlage im Hinblick auf den Organschaftsvertrag (siehe<br />
Punkt II. Abs 4) festgehalten, dass sie auch künftig Zahlungen an die außenstehenden Aktio-<br />
näre der VKW leisten wird, wobei die Summe aus Dividende und Bonus höchstens jenem Be-<br />
trag entspricht, den die Illwerke pro Aktie als Gewinnausschüttung erhält, um die Gleichbe-<br />
handlung der Aktionäre der VKW weiterhin sicherzustellen.<br />
11. Die Illwerke hat in der Angebotsunterlage ferner festgehalten, dass bis auf weiteres nicht be-<br />
absichtigt ist, einen Gesellschafterausschluss (Squeeze Out) bei der VKW nach den Bestim-<br />
mungen des Gesellschafterausschlussgesetzes durchzuführen.<br />
V. Erläuterung der Verschmelzung und des Verschmelzungsvertrags<br />
1. Die Verschmelzung erfolgt auf der Grundlage des durch den Vorstand der VKW und den Vor-<br />
stand der Illwerke Unternehmensverwaltung am heutigen Tag erstellten Entwurfes des Ver-
- 8 -<br />
schmelzungsvertrages, der im Wesentlichen die im Folgenden beschriebenen Bestimmungen<br />
enthält. Dieser Verschmelzungsvertrag wird im Juni 2013 in Notariatsaktform abgeschlossen<br />
werden und in den Hauptversammlungen der VKW und der Illwerke Unternehmensverwal-<br />
tung genehmigt werden.<br />
2. Die VKW als übertragende Gesellschaft überträgt ihr gesamtes Vermögen durch Verschmel-<br />
zung zur Aufnahme gemäß §§ 220 ff AktG unter Anwendung von Artikel I UmgrStG im We-<br />
ge der Gesamtrechtsnachfolge unter Ausschluss der Abwicklung auf die Illwerke Unterneh-<br />
mensverwaltung als übernehmende Gesellschaft zum Verschmelzungsstichtag 31.12.2012. Die<br />
Verschmelzung und der Vermögensübergang werden mit Eintragung der Verschmelzung im<br />
Firmenbuch wirksam und die VKW als übertragende Gesellschaft erlischt. Verbindlichkeiten,<br />
Vertrags- und Schuldverhältnisse gehen unabhängig von der Zustimmung des Gläubigers oder<br />
Vertragspartners über.<br />
3. Die Verschmelzung erfolgt unter Zugrundelegung der Schlussbilanz der übertragenden Ge-<br />
sellschaft zum 31.12.2012 mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2012. Ab diesem Verschmel-<br />
zungsstichtag gelten alle Handlungen der übertragenden Gesellschaft als für Rechnung der<br />
übernehmenden Gesellschaft vorgenommen. Die Schlussbilanz wurde im Einklang mit den<br />
Bestimmungen des UGB erstellt und stimmt mit der Jahresbilanz der VKW zu diesem Stich-<br />
tag überein. Die Schlussbilanz ist mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der RTG<br />
Dr. Rümmele Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, verse-<br />
hen. Die Buchwerte aus der Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft werden bei der<br />
übernehmenden Gesellschaft fortgeführt.<br />
4. Zur Durchführung der Verschmelzung wird die übernehmende Gesellschaft ihr Grundkapital<br />
von bisher EUR 72.700,-- um EUR 61.867.700,-- auf EUR 61.940.400,-- durch Ausgabe von<br />
8.510.000 am Grundkapital mit je EUR 7,27 beteiligte Stückaktien, die alle auf Namen lauten,<br />
mit Gewinnberechtigung ab 1.1.2013 im Wege der ordentlichen Kapitalerhöhung erhöhen.<br />
Auf diese Kapitalerhöhung wird das Gesellschaftsvermögen der übertragenden Gesellschaft<br />
als Sacheinlage geleistet. Die durch die Kapitalerhöhung der übernehmenden Gesellschaft ge-<br />
schaffenen Aktien werden zu dem auf sie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital oh-<br />
ne Festsetzung eines Aufgelds ausgegeben. Durch diese Kapitalerhöhung werden die Höhe des<br />
Grundkapitals und die Anzahl der ausgegebenen Aktien der übernehmenden Gesellschaft<br />
exakt jenen bei der übertragenden Gesellschaft entsprechen. Die durch die Kapitalerhöhung<br />
der übernehmenden Gesellschaft geschaffenen Aktien werden den Aktionären der übertragen-<br />
den Gesellschaft im Verhältnis von 1 zu 1 zugeteilt, sodass diese dieselbe Anzahl an Aktien
- 9 -<br />
mit derselben Beteiligung am Grundkapital an der übernehmenden Gesellschaft erhalten wer-<br />
den, wie sie an der übertragenden Gesellschaft halten. Die Illwerke erhält im Zuge der Kapi-<br />
talerhöhung der übernehmenden Gesellschaft um jene Anzahl (10.000) an Aktien weniger, als<br />
sie bereits jetzt an der übernehmenden Gesellschaft hält, um die gleiche zahlenmäßige und<br />
prozentuelle Beteiligung aller Aktionäre der übertragenden Gesellschaft an der übernehmen-<br />
den Gesellschaft sicherzustellen.<br />
5. Die VKW hat die <strong>Vorarlberger</strong> Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft, Hypopassa-<br />
ge 1, 6900 Bregenz, zum Treuhänder gemäß § 225a Abs 2 AktG für den Empfang der zu ge-<br />
währenden Aktien an der übernehmenden Gesellschaft bestellt. Der Treuhänder hat dem Lan-<br />
desgericht Feldkirch vor der Eintragung der Verschmelzung in das Firmenbuch schriftlich an-<br />
zuzeigen, dass er im Besitz der zu gewährenden Aktien an der Illwerke Unternehmensverwal-<br />
tung ist.<br />
6. Mit Beschluss des Landesgerichts Feldkirch vom 8. Mai 2013 wurde die Ernst & Young Wirt-<br />
schaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. über gemeinsamen Antrag der Aufsichtsräte der VKW und<br />
der Illwerke Unternehmensverwaltung zum gemeinsamen Verschmelzungsprüfer gemäß<br />
§ 220b AktG bestellt. Der Verschmelzungsprüfer hat den Entwurf des Verschmelzungsver-<br />
trags und insbesondere das darin angegebene Umtauschverhältnis zu überprüfen und darüber<br />
einen schriftlichen Bericht zu erstatten. Der Bericht ist mit einer Erklärung darüber abzu-<br />
schließen, ob das vorgeschlagene Umtauschverhältnis der Aktien angemessen ist.<br />
7. Der Übergang des Vermögens der VKW auf die Illwerke Unternehmensverwaltung ist eine<br />
Sacheinlage. Gemäß §§ 150 Abs 3 iVm 25 Abs 3 bis 5, 26, 27, 42 und 44 AktG kommen die<br />
Vorschriften über die Sachgründung zur Anwendung. Es ist von einem Sacheinlageprüfer<br />
(Gründungsprüfer) eine Gründungsprüfung dahingehend durchzuführen, ob der Wert des<br />
Vermögens der VKW den Ausgabebetrag der im Zuge der Kapitalerhöhung der Illwerke Un-<br />
ternehmensverwaltung ausgegebenen Aktien erreicht. Mit Beschluss des Landesgerichts Feld-<br />
kirch vom 8. Mai 2013 wurde die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. zum<br />
Sacheinlageprüfer bestellt.<br />
8. Weder Mitgliedern des Vorstands, noch einem Prüfer oder Aufsichtsrat der an der Verschmel-<br />
zung beteiligten Gesellschaften wird ein besonderer Vorteil im Sinne des § 220 Abs 2 Z 7<br />
AktG gewährt.<br />
9. Ein Barabfindungsangebot gemäß § 234b AktG ist nicht zu stellen, weil beide an der Ver-
- 10 -<br />
schmelzung beteiligten Gesellschaften Aktiengesellschaft sind und folglich keine rechtsform-<br />
übergreifende Verschmelzung vorliegt.<br />
10. Die Vorstände der VKW und der Illwerke Unternehmensverwaltung haben am 21. Mai 2013<br />
den vorliegenden gemeinsamen Verschmelzungsbericht gemäß § 220a AktG aufgestellt. Da-<br />
rauf basierend werden von den Aufsichtsräten der beiden Gesellschaften die Prüfberichte ge-<br />
mäß § 220c AktG aufgestellt. Die Verschmelzungsunterlagen gemäß § 221a Abs 2 AktG, be-<br />
stehend aus dem Entwurf des Verschmelzungsvertrags, den Jahresabschlüssen von VKW und<br />
Illwerke Unternehmensverwaltung für die letzten drei Geschäftsjahre, der Schlussbilanz zum<br />
31.12.2012, dem gemeinsamen Verschmelzungsbericht der Vorstände, dem gemeinsamen<br />
Verschmelzungsprüfbericht der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. sowie<br />
dem gemeinsamen Bericht der Aufsichtsräte werden am 24. Mai 2013 gemäß § 108 Abs 3 bis<br />
5 AktG am Sitz der VKW und der Illwerke Unternehmensverwaltung zur Einsicht durch die<br />
Aktionäre aufgelegt und auf der Website der VKW (www.vkw.at) zugänglich gemacht. Zu-<br />
sätzlich wird der Entwurf des Verschmelzungsvertrags gemäß § 221a Abs 1a AktG am<br />
24.5.2013 veröffentlicht.<br />
11. Am 27.6.2013 sollen die Hauptversammlungen der VKW und der Illwerke Unternehmens-<br />
verwaltung über die Verschmelzung beschließen.<br />
12. Mit der Eintragung der Verschmelzung treten gemäß § 225a Abs 3 AktG folgende Rechtswir-<br />
kungen ein:<br />
(i) Das gesamte Vermögen der VKW geht auf die Illwerke Unternehmensverwaltung im<br />
Wege der Gesamtrechtsnachfolge über.<br />
(ii) Die VKW erlischt und die Aktien der VKW gehen unter. Der Handel der Aktien der<br />
VKW an der Wiener Börse wird beendet.<br />
(iii) Die Aktionäre der VKW erhalten im Ausmaß des Umtauschverhältnisses Aktien an der<br />
Illwerke Unternehmensverwaltung (zur Abwicklung des Aktienumtausches siehe Punkt<br />
VII.).<br />
13. Zugleich mit Wirksamkeit der Verschmelzung wird die Satzung der Illwerke Unternehmens-<br />
verwaltung neugefasst und ihre Firma in "<strong>Vorarlberger</strong> <strong>Kraftwerke</strong> Aktiengesellschaft" geän-<br />
dert.<br />
14. Die Illwerke Unternehmensverwaltung wird den Organschaftsvertrag (siehe Punkt II. Abs 4)<br />
mit allen Rechten und Pflichten gegenüber der Illwerke als Vertragspartner von der VKW
übernehmen.<br />
- 11 -<br />
15. Die Anfechtung der Beschlüsse der Hauptversammlungen der VKW und der Illwerke Unter-<br />
nehmensverwaltung, mit welchen dem Verschmelzungsvertrag zugestimmt wurde (Ver-<br />
schmelzungsbeschlüsse), kann gemäß § 225b AktG nicht darauf gestützt werden, dass das<br />
Umtauschverhältnis nicht angemessen festgelegt ist oder dass die in dem gemeinsamen Ver-<br />
schmelzungsbericht (§ 220a AktG), dem Prüfungsbericht des gemeinsamen Verschmelzungs-<br />
prüfers (§ 220b AktG) oder dem gemeinsamen Bericht der Aufsichtsräte (§ 220c AktG) erhal-<br />
tenen Erläuterungen des Umtauschverhältnisses den gesetzlichen Bestimmungen nicht ent-<br />
sprechen. Für eine allfällige Überprüfung des Umtauschverhältnisses kommt das Verfahren<br />
gemäß §§ 225c ff AktG zur Anwendung.<br />
VI. Bilanzielle und steuerliche Auswirkungen der Verschmelzung<br />
1. Verschmelzungsstichtag ist der 31.12.2012. Auf diesen Stichtag ist gemäß § 220 Abs 3 AktG<br />
die Schlussbilanz der VKW aufgestellt. Die Illwerke Unternehmensverwaltung wird die über-<br />
gehenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in ihrer Bilanz gemäß § 202 Abs 2<br />
Z 1 UGB mit den fortgeführten Buchwerten aus der Schlussbilanz ansetzen.<br />
2. Das übertragene Vermögen hat zum Verschmelzungsstichtag einen positiven Verkehrswert<br />
und wird auch am Tag des Abschlusses des Verschmelzungsvertrages einen positiven Ver-<br />
kehrswert aufweisen. Die Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft weist keinen Bilanz-<br />
gewinn bzw Bilanzverlust aus, weil zwischen der übertragenden Gesellschaft und der Illwerke<br />
ein Organschaftsvertrag besteht und die VKW aufgrund dieses Organschaftsvertrages seit<br />
1.1.2001 ihren gesamten Gewinn an die Illwerke abzuführen hat.<br />
3. Die gegenständliche Verschmelzung erfolgt nach den Bestimmungen des Art I UmgrStG. Für<br />
die Besteuerung tritt die Illwerke Unternehmensverwaltung in die Rechtsstellung der VKW<br />
ein und führt die steuerlichen Buchwerte der Wirtschaftsgüter und Verbindlichkeiten aus der<br />
Verschmelzungsbilanz der VKW zum 31.12.2012 fort. Das steuerliche Einkommen der Ill-<br />
werke Unternehmensverwaltung wird so ermittelt, als ob das Vermögen der VKW mit Ablauf<br />
des Verschmelzungsstichtags auf die Illwerke Unternehmensverwaltung übergegangen wäre.<br />
4. Auf der Ebene der VKW ist die Verschmelzung nach Art I UmgrStG steuerneutral. Es kommt<br />
nicht zur Besteuerung der stillen Reserven oder des Firmenwerts der VKW. Die Steuerpflicht<br />
der VKW endet mit Ablauf des Verschmelzungsstichtags. Zum Verschmelzungsstichtag ist für
- 12 -<br />
steuerliche Zwecke eine steuerliche Verschmelzungsbilanz aufzustellen (§ 2 Abs 5 UmgrStG),<br />
in der das Vermögen der VKW mit den steuerlichen Werten anzusetzen ist.<br />
5. Die Verschmelzung ist nicht umsatzsteuerbar (§ 6 Abs 4 UmgrStG). Es kommt daher durch<br />
die Verschmelzung weder zu einer Umsatzsteuerschuld noch zu einer Vorsteuerkorrektur.<br />
6. Im Vermögen der VKW befinden sich Grundstücke im Sinne von § 2 GrEStG. Gemäß § 6<br />
Abs 6 UmgrStG ist die Grunderwerbsteuer vom zweifachen des Einheitswerts dieser Grund-<br />
stücke zu berechnen. Die Grunderwerbsteuer beträgt gemäß § 7 Abs 1 Z 3 GrEStG 3,5%.<br />
7. Gemäß § 26a GGG ist die Eintragungsgebühr vom Dreifachen des Einheitswerts zu berech-<br />
nen, maximal nur 30% des Verkehrswerts des einzutragenden Rechts. Die grundbücherliche<br />
Eintragungsgebühr beträgt gemäß TP 9 lit b Z 1 GGG 1,1%.<br />
8. Die VKW wurde am 5.6.1928 in das Firmenbuch des Landesgerichts Feldkirch eingetragen<br />
und besteht somit am Tag der Anmeldung des Verschmelzungsbeschlusses zur Eintragung in<br />
das Firmenbuch länger als zwei Jahre. Die Verschmelzung ist daher gemäß § 6 Abs 5 Um-<br />
grStG von den Kapitalverkehrsteuern befreit.<br />
9. Der verschmelzungsbedingte Aktientausch der VKW-Aktien gegen Aktien der Illwerke Un-<br />
ternehmensverwaltung ist bei den Aktionären der VKW steuerneutral und führt nicht zur Be-<br />
steuerung eines Gewinns der VKW-Aktionäre (§ 5 Abs 1 Z 1 UmgrStG). Ertragsteuerlich wird<br />
der Erwerb der Aktien der Illwerke Unternehmensverwaltung auf den dem Verschmelzungs-<br />
stichtag folgenden Tag rückbezogen (§ 5 Abs 1 Z 1 Satz 2 UmgrStG), an die Stelle der Aktien<br />
an der VKW treten die Aktien der Illwerke Unternehmensverwaltung.<br />
VII. Delisting, Aktientausch<br />
1. Mit der Eintragung der Verschmelzung in das Firmenbuch bei der VKW und der Illwerke<br />
Unternehmensverwaltung wird die Verschmelzung wirksam. Damit erlöschen die VKW und<br />
die an dieser Gesellschaft bestehenden Mitgliedschaftsrechte. Die Notierung der Aktien der<br />
Kategorie B der VKW (ISIN: AT0000824503) im Amtlichen Handel der Wiener Börse,<br />
Marktsegment: Standard Market Auction, wird mit Beginn des Tages, an dem die Verschmel-<br />
zung durch Eintragung in das Firmenbuch wirksam wird, beendet. Aufgrund des zeitlich ver-<br />
zögerten Settlements (Aktienlieferung) von Handelsumsätzen kann es nach den Börseregeln<br />
bereits vor dem Wirksamwerden der Verschmelzung (Firmenbucheintragung) zur Handelsaus-
setzung kommen.<br />
- 13 -<br />
2. Die von der VKW ausgegebenen Aktienurkunden verbriefen somit ab Wirksamwerden der<br />
Verschmelzung keine Aktienrechte an der übertragenden Gesellschaft mehr, sondern Ansprü-<br />
che auf Lieferung von Aktien der übernehmenden Gesellschaft. Die mit der Verschmelzung<br />
verbundene Kapitalerhöhung des Grundkapitals der Illwerke Unternehmensverwaltung zur<br />
Aktienausgabe an die (ehemaligen) Aktionäre der VKW wird gleichzeitig mit der Eintragung<br />
der Verschmelzung durchgeführt.<br />
3. Da die übernehmende Gesellschaft nicht börsenotiert sein wird, müssen sämtliche Aktien der<br />
übernehmenden Gesellschaft gemäß § 9 Abs 1 AktG auf Namen lauten. Diese Aktien sind<br />
gemäß § 61 Abs 1 AktG mit den dort bestimmten Angaben in das Aktienbuch der Gesellschaft<br />
einzutragen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nur als Aktionär, wer als solcher im Aktien-<br />
buch eingetragen ist.<br />
4. Die Aktien der übernehmenden Gesellschaft werden anfangs wie folgt verbrieft: (i) Für die der<br />
Gesellschaft namentlich bekannten Aktionäre, das sind die Illwerke und die an der Gesell-<br />
schaft beteiligten <strong>Vorarlberger</strong> Gemeinden und Städte, werden direkt Namensaktien ausge-<br />
stellt, und diese Aktionäre werden automatisch in das Aktienbuch eingetragen. (ii) Für die<br />
Streubesitzaktionäre wird eine Sammelurkunde ausgestellt, die bei der Oesterreichischen Kon-<br />
trollbank Aktiengesellschaft als Wertpapiersammelbank hinterlegt wird.<br />
5. Die <strong>Vorarlberger</strong> Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft wurde von der übertragen-<br />
den Gesellschaft VKW gemäß § 225a Abs 2 AktG als Treuhänderin für den Empfang der zu<br />
gewährenden Aktien der Illwerke Unternehmensverwaltung bestellt. Den namentlich bekann-<br />
ten und direkt in das Aktienbuch eingetragenen Aktionären (Illwerke, Gemeinden und Städte)<br />
werden die auf ihren Namen ausgestellten Aktienurkunden unmittelbar von der Treuhänderin<br />
ausgefolgt. Hinsichtlich der Streubesitzaktionäre erfolgt der Aktienumtausch über die jeweili-<br />
gen Depotbanken durch Umbuchung auf eine idente Stückzahl von Aktien mit einer neuen<br />
Kennnummer (ISIN) in den Depots der Aktionäre, ohne dass diese etwas zu veranlassen ha-<br />
ben. Der Umtausch der Aktien ist für die Aktionäre der VKW kostenfrei.<br />
6. Die gemäß Punkt 5 in das Depot eingebuchten Aktien werden dort wie bisher in Sammelver-<br />
wahrung geführt. Die Möglichkeit zur Übertragung der Aktien auf ein anderes Depot bleibt<br />
bestehen. Solange ein Aktionär (Depotinhaber) die Aktien in Sammelverwahrung belässt, ist<br />
jedoch seine persönliche Eintragung in das von der Gesellschaft geführte Aktienbuch und da-
- 14 -<br />
mit auch die persönliche Ausübung von Aktionärsrechten gegenüber der Gesellschaft, insbe-<br />
sondere die Teilnahme an zukünftigen Hauptversammlungen, nicht möglich. Nur die jeweils<br />
für ein Geschäftsjahr ausgeschüttete Dividende wird dem Aktionär automatisch durch seine<br />
Depotbank gutgeschrieben.<br />
7. Jeder Aktionär kann nach erfolgter Depotgutschrift gemäß Punkt 5 seine persönliche Eintra-<br />
gung in das von der Gesellschaft geführte Aktienbuch verlangen. Dazu wird die Gesellschaft<br />
den Aktionären auf ihrer Internetseite ein Formblatt zur Verfügung stellen mit Datenfeldern<br />
für alle in das Aktienbuch einzutragenden Angaben sowie dem Auftrag an die Depotbank, das<br />
vollständig ausgefüllte Formblatt unter ausdrücklicher Entbindung vom Bankgeheimnis an die<br />
Gesellschaft im Wege der <strong>Vorarlberger</strong> Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft als<br />
Zahlstelle weiterzuleiten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kraft gesetzlicher<br />
Vorschrift (§ 61 Abs 1 Z 3 AktG) auch die persönliche Kontoverbindung des Aktionärs mitge-<br />
teilt und in das Aktienbuch eingetragen werden muss. Jede individuelle Eintragung in das Ak-<br />
tienbuch führt außerdem dazu, dass der Anteil dieses Aktionärs aus dem Sammelbestand bei<br />
der Oesterreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft ausscheidet und gesondert verbrieft<br />
wird. Die Gesellschaft wird sich – im Rahmen der von den Depotbanken zur Verfügung ge-<br />
stellten abwicklungstechnischen Möglichkeiten – um eine möglichst aktionärsfreundliche<br />
Vorgangsweise bei der individuellen Eintragung in das Aktienbuch bemühen. Die jeweils für<br />
ein Geschäftsjahr ausgeschüttete Dividende wird dem Aktionär auf sein im Aktienbuch einge-<br />
tragenes Bankkonto überwiesen (keine Barauszahlung). Die persönliche Eintragung in das Ak-<br />
tienbuch samt der damit verbundenen gesonderten Verbriefung des Anteils kann in der Folge<br />
auch wieder rückgängig gemacht werden, womit der Aktionär erneut in jene Rechtsstellung<br />
eintritt, wie sie unter Punkt 6 beschrieben ist.<br />
8. Die im Zuge der Verschmelzung und Kapitalerhöhung auszugebenden Aktien der Illwerke<br />
Unternehmensverwaltung sind ab dem am 1.1.2013 beginnenden Geschäftsjahr der Illwerke<br />
Unternehmensverwaltung gewinnberechtigt.<br />
9. Die übernehmende Gesellschaft wird im Zuge der Verschmelzung und Kapitalerhöhung eine<br />
Änderung ihrer Firma auf "<strong>Vorarlberger</strong> <strong>Kraftwerke</strong> Aktiengesellschaft" sowie eine Neufas-<br />
sung ihrer Satzung beschließen, sodass diese der Anlage ./9.4 zum Verschmelzungsvertrag<br />
entsprechen wird.
VIII. Umtauschverhältnis<br />
- 15 -<br />
1. Das Grundkapital der Illwerke Unternehmensverwaltung beträgt nach Durchführung einer zur<br />
Gänze von der Illwerke gezeichneten Kapitalerhöhung im Mai 2013 EUR 72.700,--, ist in<br />
10.000 am Grundkapital mit je EUR 7,27 beteiligte Stückaktien eingeteilt und ist zur Gänze<br />
geleistet. Der im Jahresabschluss der Illwerke Unternehmensverwaltung (vormals: VKW-<br />
Beteiligungsgesellschaft mbH) zum 31.12.2012 ausgewiesene Bilanzverlust von ca.<br />
EUR 1.600,-- wurde durch einen Zuschuss der Illwerke ausgeglichen, sodass das Vermögen<br />
der Illwerke Unternehmensverwaltung dem zur Gänze eingezahlten Grundkapital entspricht.<br />
2. Mit der Durchführung der Verschmelzung entspricht das Vermögen der Illwerke Unterneh-<br />
mensverwaltung (nach der Verschmelzung: <strong>Vorarlberger</strong> <strong>Kraftwerke</strong> Aktiengesellschaft) bis<br />
auf das im Wesentlichen zur Gänze vorhandene Grundkapital von EUR 72.700,-- exakt dem<br />
Vermögen der VKW vor der Verschmelzung. Lediglich um den von der Illwerke alleine auf-<br />
gebrachten Betrag des Grundkapitals der Illwerke Unternehmensverwaltung von<br />
EUR 72.700,-- werden die Streubesitzaktionäre der VKW anteilig besser gestellt.<br />
3. Da das Vermögen der Illwerke Unternehmensverwaltung (nach der Verschmelzung: Vorarl-<br />
berger <strong>Kraftwerke</strong> Aktiengesellschaft) somit praktisch jenem der VKW vor der Verschmel-<br />
zung entspricht, wird das Kapital der Illwerke Unternehmensverwaltung im Zuge der Ver-<br />
schmelzung so erhöht, dass die Höhe des Grundkapitals und die Anzahl der ausgegebenen Ak-<br />
tien der übernehmenden Gesellschaft exakt jenen bei der übertragenden Gesellschaft entspre-<br />
chen. Die Aktien der Illwerke Unternehmensverwaltung GmbH vermitteln damit einen prak-<br />
tisch wertmäßig gleichen Anteil am Gesellschaftsvermögen wie die Aktien bei der VKW vor<br />
der Verschmelzung vermitteln, woraus sich das Umtauschverhältnis von 1:1 ergibt.<br />
4. Aus den vorstehenden Gründen erachten der Vorstand der VKW und der Vorstand der Illwer-<br />
ke Unternehmensverwaltung das Umtauschverhältnis von 1:1 für angemessen.
Bregenz, am 21. Mai 2013<br />
<strong>Vorarlberger</strong> <strong>Kraftwerke</strong> Aktiengesellschaft<br />
(Dr. Ludwig Summer) (Dr. Christof Gennann)<br />
lllwerke Unternehmensverwaltungs <strong>AG</strong><br />
(Dr. Ludwig Summer) (Dr. Christof Gennann)<br />
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