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Leistungen und Preise - Le BrikaBrak de Jack

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Wissenswertes<br />

Gestaltung <strong>de</strong>r Aufschriftseite<br />

Bei <strong>de</strong>r Gestaltung <strong>de</strong>r Aufschriftseite aller Briefsendungen beachten<br />

Sie die Broschüre „Automationsfähige Briefsendungen“ (Bestellnummer<br />

675-201-122), die Sie auch als Download im Internet fin<strong>de</strong>n<br />

unter: www.<strong>de</strong>utschepost.<strong>de</strong>.<br />

Postwertzeichen sind in <strong>de</strong>r oberen rechten Ecke <strong>de</strong>r Aufschriftseite einer<br />

Sendung anzubringen. Klebezettel <strong>und</strong> Aufdrucke, die mit Postwertzeichen,<br />

postalischen Klebezetteln o<strong>de</strong>r Aufdrucken verwechselt wer<strong>de</strong>n können,<br />

dürfen auf <strong>de</strong>r Aufschriftseite nicht angebracht sein.<br />

Einlieferung von Sendungen<br />

Kleinere Sendungsmengen sowie Sendungen mit <strong>de</strong>r Zusatzleistung<br />

Nachnahme National können Sie schnell in <strong>de</strong>n nächsten Briefkasten<br />

einwerfen.<br />

Größere Mengen, beson<strong>de</strong>re Formate <strong>und</strong> Sendungen mit Zusatzleistungen<br />

(fürs In- <strong>und</strong> Ausland) außer Nachnahme National (s. o.) müssen in Filialen<br />

o<strong>de</strong>r Agenturen eingeliefert wer<strong>de</strong>n. Gleiches gilt für INFOPOST <strong>und</strong><br />

INFOBRIEFE.<br />

Vollmachten<br />

Wissenswertes<br />

Seit 2001 gibt es die aufwändige, antragsgeb<strong>und</strong>ene so genannte Postvollmacht<br />

nicht mehr. Seit<strong>de</strong>m können Sie ganz einfach durch schriftliche<br />

Erklärung gegenüber <strong>de</strong>m Bevollmächtigten bestimmen, dass er zum<br />

Empfang Ihrer Sendungen berechtigt ist. Der Bevollmächtigte weist<br />

gegenüber <strong>de</strong>r Deutschen Post durch Vorlage dieser Erklärung seine<br />

Empfangsberechtigung nach. Bei Zweifeln an <strong>de</strong>r Empfangsberechtigung<br />

ist zusätzlich ein I<strong>de</strong>ntitätsnachweis erfor<strong>de</strong>rlich (z. B. Personalausweis).<br />

Was hat sich für Sie geän<strong>de</strong>rt?<br />

– Geschäftsk<strong>und</strong>en müssen Vollmachten nicht mehr obligatorisch<br />

erteilen.<br />

– Jetzt ist eine einfache (schriftliche) Vollmachterteilung möglich.<br />

– Vollmachtvordrucke in Scheckkartenformat sind auf Wunsch bei <strong>de</strong>r<br />

Deutschen Post erhältlich; sie müssen jedoch nicht verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

Nähere Informationen in je<strong>de</strong>r Filiale, beim Geschäftsk<strong>und</strong>enservice<br />

o<strong>de</strong>r bei Ihrem Zusteller.<br />

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