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Institutionelle Ressourcen der Bundesländer im Vergleich

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fungiert, kann sie bei grenzüberschreitenden Ermittlungen<br />

zudem effektiv unterstützen. Einmal <strong>im</strong> Jahr<br />

organisiert die ZOK eine Arbeitstagung zum Thema<br />

Korruption, bei <strong>der</strong> die Strafverfolgungsbehörden aktuelle<br />

Informationen austauschen können. Neben <strong>der</strong><br />

Veranstaltung <strong>der</strong> Arbeitstagung verfasst die ZOK in<br />

Zusammenarbeit mit dem Nie<strong>der</strong>sächsischen Landeskr<strong>im</strong>inalamt<br />

jährlich ein Lagebild „Korruptionsdelinquenz<br />

in Nie<strong>der</strong>sachsen“.<br />

10.5 Zusammenarbeit mit den<br />

Finanzbehörden<br />

Keine Angaben.<br />

10.6 Verwaltung: Prävention,<br />

Hinweisgeber, Revisionen<br />

2002 wurde vom Interministeriellen Arbeitskreis Korruptionsbekämpfung<br />

(IMA-Kor) die „Ansprechstelle<br />

Korruptionsbekämpfung“ eingerichtet, die be<strong>im</strong> Innenministerium<br />

angesiedelt ist. Hier können Beschäftigte<br />

<strong>der</strong> Landesverwaltung o<strong>der</strong> Bürgerinnen und Bürger<br />

per E-Mail, Fax o<strong>der</strong> Telefon Hinweise auf Korruption<br />

in <strong>der</strong> Landesverwaltung anzeigen. Im Jahr 2008 hat<br />

die Landesregierung eine „Richtlinie zur Korruptionsprävention<br />

und Korruptionsbekämpfung in <strong>der</strong> Lan-<br />

<strong>Institutionelle</strong> <strong>Ressourcen</strong> <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong> <strong>im</strong> <strong>Vergleich</strong><br />

desverwaltung“ (Antikorruptionsrichtlinie) beschlossen.<br />

Die Verwaltungsvorschrift zur Bekämpfung <strong>der</strong><br />

Korruption wurde dadurch abgelöst. Im Jahr 2009 hat<br />

das Innenministerium die Vorschriften über das Verbot<br />

<strong>der</strong> Annahme von Belohnungen und Geschenken neu<br />

gefasst.<br />

10.7 Korruptionsregister<br />

Am 01.12.2000 wurde ein Korruptionsregister eingeführt<br />

(Run<strong>der</strong>lass „Ausschluss von unzuverlässigen<br />

Bewerbern von <strong>der</strong> Teilnahme am Wettbewerb“). Das<br />

Register wurde damit für Dienststellen <strong>der</strong> Landesbehörden<br />

eingerichtet. Den Kommunen wird empfohlen,<br />

ebenso zu verfahren. Das Korruptionsregister wurde<br />

kaum genutzt und lief Ende 2008 aus. Eine Nachfolgeregelung<br />

ist politisch nicht in Sicht, da hier auf eine<br />

bundeseinheitliche Regelung gebaut wird.<br />

10.8 Strategien bei <strong>der</strong><br />

Korruptionsbekämpfung<br />

- Zentralisierung zur Wissensbündelung bei <strong>der</strong> Strafverfolgung<br />

- Korruptionsbeauftragte in allen Behörden<br />

- Gefährdungsatlanten in <strong>der</strong> Verwaltung<br />

- Verhaltenskodex in <strong>der</strong> Antikorruptionsrichtlinie<br />

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