Grobkonzept Teil II, Monitoring Immissionen ... - Niedersachsen
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Überwachungsprogramme spätestens in 2013 und danach alle 6 Jahre überprüft und<br />
ggf. aktualisiert werden müssen (Art. 5, Abs. 2 der EG-WRRL). In der Abbildung 2<br />
sind die integrativen <strong>Monitoring</strong>prozesse dargestellt.<br />
Abb. 2: Ablaufschema <strong>Monitoring</strong> <strong>Immissionen</strong><br />
Für die operative Überwachung sollten vorrangig die Messstellen der<br />
überblicksweisen Überwachung genutzt werden, sie können jedoch nach<br />
Notwendigkeit durch weitere Messstellen ergänzt werden. Sollte das operative<br />
<strong>Monitoring</strong> bestätigen, dass der gute chemische Zustand nicht erreicht wird, so ist<br />
nach einer Identifizierung der Ursachen der gute Zustand über Maßnahmen bzw.<br />
Maßnahmenprogramme herzustellen. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wäre dann<br />
ebenfalls operativ durch ein Belastungsmessnetz zu überwachen.<br />
Mit der operativen Überwachung sollen die aus der überblicksweisen Überwachung<br />
stammenden Erkenntnisse präzisiert werden. Das Immissionsmonitoring und die<br />
Emissionserkundung im Rahmen der operativen Überwachung dienen der<br />
Systembeschreibung der GWK, der Ist-Zustandsanalyse der aktuellen Situation<br />
sowie der Trendermittlung und Erfolgskontrolle begleitend zur<br />
Maßnahmendurchführung. Die Systembeschreibung erfordert nicht nur die Kenntnis<br />
der hydrogeologischen und wasserwirtschaftlichen Zusammenhänge, sondern auch<br />
die Betrachtung der Prozesse im Boden, in der ungesättigten Zone und der<br />
Wechselwirkungen mit der Landnutzung und Emmissionssituation (Abb. 6, Kap. 5).<br />
<strong>Teil</strong> <strong>II</strong> <strong>Teil</strong>konzept <strong>Monitoring</strong> <strong>Immissionen</strong> Seite 3