Antrag auf Beurlaubung - TU Clausthal
Antrag auf Beurlaubung - TU Clausthal
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Wichtige Hinweise für die <strong>Beurlaubung</strong><br />
Studierende die beurlaubt werden haben weiterhin den Studierendenstatus. Dieser beinhaltet<br />
auch weiterhin alle Rechte und Pflichten!!<br />
Erreichbarkeit<br />
Stellen Sie bitte sicher, dass Sie auch während der <strong>Beurlaubung</strong> für die Hochschule erreichbar<br />
sind. Teilen Sie uns mögliche Änderungen mit, die Ihre Anschrift und/oder ihre sonstigen<br />
Kontaktdaten angehen.<br />
Krankenkassenbeiträge<br />
Studierende haben auch während der <strong>Beurlaubung</strong> ihrer Krankenkassenbeitragspflicht<br />
nachzukommen.<br />
Bezug von BAföG- oder Kindergeldleistungen und „Ortszuschlag“<br />
Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei einer <strong>Beurlaubung</strong> der Anspruch <strong>auf</strong> BAföG oder<br />
Kindergeld entfallen. Bitte setzen Sie sich vor Beantragung der <strong>Beurlaubung</strong> mit den<br />
zuständigen Stellen (Studentenwerk bzw. Kindergeldkasse) in Verbindung und klären Sie Ihren<br />
persönlichen Anspruch. Gegebenenfalls beeinflusst eine <strong>Beurlaubung</strong> auch die<br />
Bezügebestandteile öffentlich Bediensteter Eltern. Auch die Frage sollten von Ihnen vorab<br />
geklärt werden.<br />
Wegfall des <strong>Beurlaubung</strong>sgrundes<br />
Sollte der <strong>Beurlaubung</strong>sgrund nach Bescheidung entfallen, teilen Sie dies bitte umgehend mit,<br />
damit eine Prüfungsberechtigung wieder hergestellt werden kann.<br />
Rückmeldung<br />
Stellen Sie bitte sicher, dass eine mögliche Rückmeldung zum folgenden Semester trotz<br />
<strong>Beurlaubung</strong> fristgerecht erfolgt.