Antrag auf Beurlaubung - TU Clausthal
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Dezernat 5<br />
Sachgebiet Studienzentrum<br />
Studentensekretariat<br />
I:\Vordrucke\<strong>Beurlaubung</strong>\<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Beurlaubung</strong>.doc<br />
<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Beurlaubung</strong><br />
<strong>Clausthal</strong>-Zellerfeld, August 2008<br />
Hiermit beantrage ich gemäß § 8 der Immatrikulationsordnung der Technischen Universität<br />
<strong>Clausthal</strong> vom 17. Dezember 2002 (Mitt. <strong>TU</strong>C, 2003 Seite 44) zuletzt geändert lt.<br />
Senatsbeschluss vom 15. Juli 2008 (Mitt. <strong>TU</strong>C 2008, Seite 246) die <strong>Beurlaubung</strong> …<br />
für das Sommersemester Wintersemester<br />
Name:<br />
Anschrift:<br />
Studiengang:<br />
aus folgendem Grund:<br />
(Zutreffendes bitte ankreuzen)<br />
Vorname:<br />
Matrikelnummer:<br />
Eigene Krankheit (fachärztliches Attest beifügen)<br />
Ableistung eines im Studienplan oder in der Prüfungsordnung vorgesehenen Praktikums, das<br />
nicht Teil des Studiums ist (Bescheinigung beifügen und Stellungnahme des Praktikantenamtes<br />
einholen)<br />
Auslandsstudium bzw. –<strong>auf</strong>enthalt (Nachweis beifügen, ggf. auch Bestätigung der ISC)<br />
Ableistung eines Praktikums, welches erforderlich oder förderlich ist (Bescheinigung und<br />
Praktikumsvertrag beifügen)<br />
Tätigkeit in der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung (Bescheinigung beifügen)<br />
Wehr- oder Zivildienst /Ableistung eines freiwilligen, sozialen Jahres (Nachweis beifügen)<br />
Schwangerschaft/Kindererziehung (Attest oder Geburtsurkunde beifügen)<br />
Sonstiger Grund ( z. B. Familienphase*)<br />
Die rückseitigen Hinweise für die <strong>Beurlaubung</strong> habe ich zur Kenntnis genommen.<br />
__________________________________________________<br />
Datum, Unterschrift<br />
Die Immatrikulationsordnung ist im Verwaltungshandbuch der Technische Universität <strong>Clausthal</strong> unter folgenden<br />
Link einzusehen: http://www.tu-clausthal.de/hv/d5/vhb/system6/6_40.html<br />
*) über die Inhalte klärt das Studentensekretariat <strong>auf</strong>
Wichtige Hinweise für die <strong>Beurlaubung</strong><br />
Studierende die beurlaubt werden haben weiterhin den Studierendenstatus. Dieser beinhaltet<br />
auch weiterhin alle Rechte und Pflichten!!<br />
Erreichbarkeit<br />
Stellen Sie bitte sicher, dass Sie auch während der <strong>Beurlaubung</strong> für die Hochschule erreichbar<br />
sind. Teilen Sie uns mögliche Änderungen mit, die Ihre Anschrift und/oder ihre sonstigen<br />
Kontaktdaten angehen.<br />
Krankenkassenbeiträge<br />
Studierende haben auch während der <strong>Beurlaubung</strong> ihrer Krankenkassenbeitragspflicht<br />
nachzukommen.<br />
Bezug von BAföG- oder Kindergeldleistungen und „Ortszuschlag“<br />
Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei einer <strong>Beurlaubung</strong> der Anspruch <strong>auf</strong> BAföG oder<br />
Kindergeld entfallen. Bitte setzen Sie sich vor Beantragung der <strong>Beurlaubung</strong> mit den<br />
zuständigen Stellen (Studentenwerk bzw. Kindergeldkasse) in Verbindung und klären Sie Ihren<br />
persönlichen Anspruch. Gegebenenfalls beeinflusst eine <strong>Beurlaubung</strong> auch die<br />
Bezügebestandteile öffentlich Bediensteter Eltern. Auch die Frage sollten von Ihnen vorab<br />
geklärt werden.<br />
Wegfall des <strong>Beurlaubung</strong>sgrundes<br />
Sollte der <strong>Beurlaubung</strong>sgrund nach Bescheidung entfallen, teilen Sie dies bitte umgehend mit,<br />
damit eine Prüfungsberechtigung wieder hergestellt werden kann.<br />
Rückmeldung<br />
Stellen Sie bitte sicher, dass eine mögliche Rückmeldung zum folgenden Semester trotz<br />
<strong>Beurlaubung</strong> fristgerecht erfolgt.