Vorlage 5/2009 vom 17.12.2008 - in Tübingen
Vorlage 5/2009 vom 17.12.2008 - in Tübingen
Vorlage 5/2009 vom 17.12.2008 - in Tübingen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen <strong>Vorlage</strong> 5/<strong>2009</strong><br />
Fachabteilung Stadtplanung Datum <strong>17.12.2008</strong><br />
Sandra Weber, Telefon: 204-2761<br />
Christoph Hoja, Telefon: 204-2362<br />
Ute Krommes, Telefon: 204-2592<br />
Gesch. Z.: 71<br />
zur Behandlung im: Planungsausschuss<br />
zur Kenntnis im: Ortsbeirat Nordstadt<br />
<strong>Vorlage</strong> 5/<strong>2009</strong><br />
Beschlussvorlage<br />
Betreff: Bebauungsplan „Campus Morgenstelle, Teil 1“<br />
Billigung des Bebauungsplanentwurfes und des Entwurfes der örtlichen Bauvorschriften<br />
und Auslegungsbeschluss<br />
Bezug: 267/2008, 267a/2008, 463/2008<br />
Anlagen: Entwurf des Bebauungsplanes <strong>vom</strong> 08.12.2008 (Anlage 1)<br />
Entwurf der textlichen Festsetzungen <strong>vom</strong> 08.12.2008 (Anlage 2)<br />
Begründung <strong>vom</strong> 08.12.2008 (Anlage 3)<br />
Umweltbericht mit Grüngestaltungsplan <strong>vom</strong> 08.12.2008 (Anlage 4)<br />
Verfahrens- und Datenübersicht (Anlage 5)<br />
Beschlussantrag:<br />
Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus zeichnerischem Teil und planungsrechtlichen Festsetzungen<br />
und der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung und Umweltbericht<br />
mit Grünordnungsplan <strong>in</strong> der Fassung <strong>vom</strong> 08.12.2008 gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch)<br />
auf die Dauer e<strong>in</strong>es Monats öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.<br />
Ziel:<br />
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Campus Morgenstelle, Teil 1“ soll auf den Flächen südöstlich<br />
der Morgenstelle dem gestiegenen Platzbedarf der naturwissenschaftlichen Institute der Eberhard<br />
Karls Universität <strong>in</strong> Tüb<strong>in</strong>gen Rechnung getragen werden. Mit der Planung soll dazu beigetragen werden,<br />
dass der Standort der Universität Tüb<strong>in</strong>gen konkurrenzfähig bleibt und langfristig gesichert werden<br />
kann. Ziel ist e<strong>in</strong>e effiziente Unterbr<strong>in</strong>gung für das Zentrum für Molekularbiologie der Pflanzen<br />
(ZMBP) und das Interfakultäre Institut für Biochemie (IFIB) sowie hierfür erforderliche den Instituten<br />
dienenden Anlagen. Im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans ist neben Institutsgebäuden<br />
und Anlagen, die diesen Instituten dienen, auch der zukünftige Campusplatz als zentraler studentischer<br />
Ort auf der Morgenstelle geplant. Ergänzend zu den Baumaßnahmen sollen die angrenzenden<br />
Flächen im Käsenbachtal wieder zu e<strong>in</strong>er offenen, kle<strong>in</strong>teiligen Kulturlandschaft entwickelt werden.<br />
Der für das Tüb<strong>in</strong>ger Stadtgefüge wichtige Naherholungsraum „Käsenbach- Öhlertal“ soll weitgehend
<strong>Vorlage</strong> 5/<strong>2009</strong><br />
- 2 -<br />
geschützt und entwickelt werden. E<strong>in</strong>e möglichst verträgliche städtebauliche E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung der notwendigen<br />
Universitätserweiterungen <strong>in</strong> den landschaftlich sensiblen Naturraum soll erreicht werden.<br />
Begründung:<br />
1. Anlass / Problemstellung<br />
Die Eberhard Karls Universität Tüb<strong>in</strong>gen ist bestrebt, im Rahmen der Exzellenz<strong>in</strong>itiative der deutschen<br />
Hochschulen ihre Bedeutung als Forschungsuniversität zu festigen und auszubauen. Die Universität<br />
verfolgt mit dem Konzept „Campus der Zukunft“ e<strong>in</strong>e nachhaltige Restrukturierung der baulichen Unterbr<strong>in</strong>gung.<br />
Zu diesem Zweck s<strong>in</strong>d Erweiterungen der Campusflächen auf der Morgenstelle notwendig,<br />
um Platz für weitere Institute anbieten und den Universitätsstandort Tüb<strong>in</strong>gen langfristig sichern<br />
zu können. Wesentliche Ziele s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e deutliche Verbesserung der Nutzung von Flächenressourcen<br />
sowie der energetischen Effizienz, e<strong>in</strong>e Optimierung der Raumzuschnitte und die Reduktion von Bewirtschaftungs-<br />
und Sanierungskosten durch räumliche Konzentration. Es sollen langfristig derzeitig<br />
über das Stadtgebiet verstreute, jedoch <strong>in</strong>haltlich-organisatorisch zusammengehörende Institutionen<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen wenigen, zum Teil neu zu errichtenden Gebäuden untergebracht werden.<br />
Um e<strong>in</strong>e geordnete Entwicklung des Konzepts „Campus der Zukunft“ sicherzustellen, hat das Amt<br />
Vermögen und Bau Baden-Württemberg (VBA) e<strong>in</strong> städtebauliches Entwicklungskonzept erarbeiten<br />
und durch e<strong>in</strong> landschaftsplanerisches Entwicklungskonzept ergänzen lassen. Die <strong>in</strong> diesem Entwicklungskonzept<br />
vorgesehenen Realisierungsabschnitte s<strong>in</strong>d nach Bedarf durch qualifizierte Bebauungspläne<br />
planungsrechtlich abzusichern. Der Bebauungsplan „Campus Morgenstelle, Teil 1“ stellt den ersten<br />
planungsrechtlichen Schritt für die bauliche Entwicklung der Morgenstelle dar.<br />
2. Sachstand<br />
Der Geme<strong>in</strong>derat hat <strong>in</strong> öffentlicher Sitzung am 21.07.2008 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan<br />
„Campus Morgenstelle, Teil 1“ gefasst. Gleichzeitig wurde beschlossen, e<strong>in</strong> frühzeitiges Beteiligungsverfahren<br />
für die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und für die Behörden und sonstigen<br />
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.<br />
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 09.08.2008 im Schwäbischen Tagblatt bekannt gemacht. Die<br />
frühzeitige Beteiligung fand <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Planauslage <strong>in</strong> der Zeit von 11.08.2008 bis 12.09.2008 statt,<br />
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 06.08.2008 beteiligt.<br />
Im frühzeitigen Beteiligungsverfahren g<strong>in</strong>gen aus der Öffentlichkeit zwei Stellungnahmen e<strong>in</strong>, u. a.<br />
auch die Stellungnahme des Landesnaturschutzverbandes. Von den Behörden g<strong>in</strong>gen drei Stellungnahmen<br />
e<strong>in</strong>. Alle e<strong>in</strong>gegangenen Stellungnahmen werden im folgenden Teil thematisch zusammengefasst.<br />
2.1 Stellungnahmen der Öffentlichkeit<br />
Geplante Bebauung<br />
Der bauliche Bedarf der Institute wird <strong>in</strong> Frage gestellt. Des Weiteren sollte der Zweck der östlich geplanten<br />
Gebäude (Gewächshäuser) im weiteren Verfahren def<strong>in</strong>iert werden.<br />
Stellungnahme der Verwaltung:<br />
Die Universität Tüb<strong>in</strong>gen benötigt die geplanten Bauflächen, um über moderne, zeitgemäße Institute<br />
zu verfügen, die dazu beitragen, den Universitätsstandort Tüb<strong>in</strong>gen langfristig zu sichern. Die im östli-
<strong>Vorlage</strong> 5/<strong>2009</strong><br />
- 3 -<br />
chen Baufenster zulässigen Anlagen, wie z. B. Forschungsgewächshäuser, dienen <strong>in</strong> ihrer Funktion<br />
den Instituten und s<strong>in</strong>d für den Forschungsablauf ebenfalls notwendig.<br />
Flächenversiegelung<br />
Für die Bebauung sollten nur die vorhandenen Parkplätze und die planungsrechtlich vorhandene Baumöglichkeiten<br />
aus bereits bestehenden Bebauungsplänen <strong>in</strong> Anspruch genommen werden. Des Weiteren<br />
sollte e<strong>in</strong> Teil der im östlichen Plangebiet vorgesehenen Versiegelungen (Baufenster 2) beseitigt<br />
werden. In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, ob statt e<strong>in</strong>er flächigen Bebauung flächensparende<br />
Bebauung, z. B. durch die Errichtung e<strong>in</strong>es weiteren Hochhauses, möglich ist.<br />
Die Zunahme des Verkehrs durch die Vergrößerung der Universität und der damit verbundene Bedarf<br />
an Parkplätzen muss <strong>in</strong> der weiteren Planung auch unter dem Gebot des Flächensparens betrachtet<br />
werden.<br />
Stellungnahme der Verwaltung:<br />
Durch die Planung wird mehr als die Hälfte des nördlichen Parkplatzes überbaut, ca. 2.100 qm. Darüber<br />
h<strong>in</strong>aus wird offener, nicht versiegelter Boden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Größenordnung von etwas mehr als 1,6 ha<br />
<strong>in</strong> Anspruch genommen. Bei der vorliegenden Planung wurde der Bedarf der Universität sowohl an<br />
qualitativ und quantitativ neuen Forschungsgebäuden als auch <strong>in</strong> Bezug auf die Organisation der Institute<br />
beachtet. Demnach lässt e<strong>in</strong>e Organisation der Forschungsgebäude <strong>in</strong> Hochhaustypologien ke<strong>in</strong>e<br />
effektiven, zeitgemäßen Forschungsabläufe zu. Die Festsetzung der Grundflächenzahl als Maß des Flächenverbrauchs<br />
und der maximalen Gebäudehöhen korrelieren mite<strong>in</strong>ander und stellen aus heutiger<br />
Sicht e<strong>in</strong> optimiertes Verhältnis für die Anforderungen moderner Forschungsgebäude dar.<br />
Ebenso s<strong>in</strong>d die städtebaulichen Anforderungen an e<strong>in</strong>en qualitätsvollen zentralen Campusplatzes mit<br />
entsprechendem Platzbedarf <strong>in</strong> die Planung e<strong>in</strong>gegangen. Im Zuge der Planaufstellung wurden die ursprünglichen<br />
Flächenbedarfe reduziert und die Baufenster weiter nach Nordwesten verschoben, um<br />
den Talbereich stärker zu schonen.<br />
Die Anzahl der Stellplätze im Plangebiet wurde unter E<strong>in</strong>beziehung vorhandener und zukünftig geplanter<br />
Parkmöglichkeiten <strong>in</strong> der näheren Umgebung des Geltungsbereiches auf das nötige Maß reduziert.<br />
Von e<strong>in</strong>er Zunahme der Verkehrsbewegungen und des Stellplatzbedarfes ist nicht auszugehen, da die<br />
Nutzungen für das Zentrum für Molekularbiologie der Pflanzen (ZMBP) und das Interfakultäre Institut<br />
für Biochemie (IFIB) aus e<strong>in</strong>em dem Geltungsbereich benachbarten Gebäude am botanischen Garten<br />
bzw. <strong>vom</strong> nahen Kl<strong>in</strong>ikgelände am Schnarrenberg umgesiedelt werden.<br />
E<strong>in</strong>griffs-/Ausgleichsbilanzierung<br />
Bereits mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Campus Morgenstelle, Teil 1“ müssten alle, also<br />
auch die nach dem städtebaulichen Entwicklungskonzept geplanten E<strong>in</strong>griffe, geprüft werden. E<strong>in</strong>e<br />
Beschränkung der Untersuchungen auf den ersten planungsrechtlichen Realisierungsabschnitt durch<br />
den Bebauungsplan „Campus Morgenstelle, Teil 1“ reiche nicht aus.<br />
Stellungnahme der Verwaltung:<br />
Im Rahmen des Umweltberichts wurden neben den Auswirkungen des Bebauungsplanes „Campus<br />
Morgenstelle, Teil 1“ auch die möglichen Auswirkungen des gesamten, städtebaulichen Entwicklungskonzeptes<br />
betrachtet. Zusätzlich zu diesem städtebaulichen Entwicklungskonzept wurde e<strong>in</strong> landschaftspflegerisches<br />
Entwicklungskonzept für die geplante Gesamterweiterung aufgestellt, das bei der<br />
Entwicklung der Ausgleichsmaßnahmen zu Grunde gelegt werden konnte.<br />
Die Auswahl der Ausgleich- und Ersatzflächen wurde unter Berücksichtigung des städtebaulichen und
<strong>Vorlage</strong> 5/<strong>2009</strong><br />
- 4 -<br />
landschaftsplanerischen Entwicklungskonzeptes getroffen. So wurde darauf geachtet, dass sich ke<strong>in</strong>e<br />
Maßnahmen im Bereich der zukünftigen, im Entwicklungskonzept geplanten Bebauungsmöglichkeiten<br />
bef<strong>in</strong>den und die Maßnahmen den Zielen des landschaftspflegerischen Konzeptes entsprechen.<br />
FFH-Vorprüfung<br />
Für das Gesamtprojekt sollte e<strong>in</strong>e Vorprüfung gemäß FFH-Richtl<strong>in</strong>ie durchgeführt werden. Auch wenn<br />
das Gebiet nicht <strong>in</strong>nerhalb von Natura 2000 Gebieten liegt, können sich Fernwirkungen negativ auf<br />
das FFH und Vogelschutzgebiet Schönbuch auswirken.<br />
Stellungnahme der Verwaltung:<br />
Das Plangebiet liegt <strong>in</strong> ausreichendem Abstand zum FFH-Gebiet Nr. 7420 Schönbuch und zum Vogelschutzgebiet<br />
Nr. 7420-401 Schönbuch.<br />
E<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigung dieser europarechtlich geschützten Gebiete kann ausgeschlossen werden. Die<br />
Erforderlichkeit e<strong>in</strong>er FFH-Verträglichkeitsuntersuchung wird auch von der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde<br />
nicht gesehen.<br />
Streng und besonders geschützte Arten, Biotope<br />
In der weiteren Planung müssten auch die Vorkommen streng und besonders geschützter Tierarten,<br />
<strong>in</strong>sbesondere Vögel, Fledermäuse, Bilche, Amphibien, Feuersalamander und das Vorkommen streng<br />
und besonders geschützter Pflanzenarten auch im H<strong>in</strong>blick auf die benachbarten geschützten Flächen<br />
und Objekte untersucht werden. Auch Biotope nach § 32 NatSchG sollten mit ihrem aktuellen Zustand<br />
<strong>in</strong> die Untersuchung e<strong>in</strong>bezogen werden.<br />
Betrachtet werden sollte auch die Beleuchtung der geplanten Gebäude. Durch ihr Abstrahlen <strong>in</strong> die<br />
freie Landschaft dürften Lebensräume für Arten nicht erheblich bee<strong>in</strong>trächtigt werden.<br />
Stellungnahme der Verwaltung:<br />
Untersuchungen zu den Pflanzenvorkommen wurden <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Biotoptypenkartierung gemäß Kartierschlüssel<br />
der LUBW für die Vegetation und Pflanzen und für die Tierwelt als Potenzialermittlung<br />
zum Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten erarbeitet und dem Umweltbericht zugrunde<br />
gelegt.<br />
Der größte Teil der zur Überbauung vorgesehenen Flächen ist mit mehr oder weniger mächtigem<br />
Bauaushub der 70-er Jahre belegt. Vegetationsbestände von herausragender naturschutzfachlicher<br />
Wertigkeit haben sich hier nicht entwickelt. Teilflächen dienen hier auch e<strong>in</strong>em nächtlichen Schafpferch,<br />
der zur Beweidung von Wiesen wichtig ist, dessen Flächen aber auch mit Nährstoffen angereichert<br />
werden.<br />
Unter anderem bed<strong>in</strong>gt durch die Randlage zum Käsenbachtal mit se<strong>in</strong>em kle<strong>in</strong>teiligen Nutzungsmosaik<br />
aus vielfältigen Magerwiesen, Streuobst, Trockenmauern und Sukzessionen bef<strong>in</strong>den sich im Planungsgebiet<br />
Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vögeln und Fledermäusen, streng geschützte Arten<br />
gemäß Anhang IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie. § 32 NatSchG Biotope gibt es nicht.<br />
Vor allem mit der Inanspruchnahme der Streuobstwiesen zur Errichtung der den Instituten dienenden<br />
Anlagen gehen mögliche Brut- und Nistplätze für geschützte Vogel- und Fledermausarten verloren.<br />
Den gesetzlichen Vorgaben des Verschlechterungsverbot der §§ 42 und 62 BNatSChG für die streng<br />
geschützten Arten durch die mit dem Bebauungsplan verbundenen Maßnahmen soll u.a. auch durch
<strong>Vorlage</strong> 5/<strong>2009</strong><br />
- 5 -<br />
jahreszeitlich angemessene Bauabwicklung Rechnung getragen werden. E<strong>in</strong>e entsprechende Bestätigung<br />
durch die zuständige Obere Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium wird im Rahmen des<br />
jetzt folgenden Beteiligungsverfahrens erfolgen.<br />
Die mit der Inanspruchnahme verbundenen, zum Teil erheblichen E<strong>in</strong>griffe werden durch aufwändige<br />
Entbuschungsmaßnahmen zur Wiederherstellung von für diese Arten bedeutenden Biotopen im S<strong>in</strong>ne<br />
des Naturschutzgesetzes ausgeglichen und langfristig gesichert.<br />
Die Möglichkeiten zur M<strong>in</strong>imierung der Beleuchtung des Tales durch die neuen Gebäude werden ausgeschöpft:<br />
die den Instituten dienenden Anlagen werden mit Verschattungse<strong>in</strong>richtungen versehen<br />
und deren Beleuchtungsdauer geregelt. Die unterste, im Südosten gelegene Gebäudel<strong>in</strong>ie, erhält ke<strong>in</strong><br />
Licht emittierendes Glasdach, sondern e<strong>in</strong>e Dachbegrünung.<br />
Naherholungsraum<br />
Untersucht werden sollten die Konsequenzen der Bebauung für den Naherholungsraum (Lärm, Verkehr,<br />
zusätzliche Emissionen). Die Wertigkeit des Gebiets werde zudem noch durch den <strong>in</strong> Planung<br />
bef<strong>in</strong>dlichen geschützten Grünbestand „Käsenbach-/Öhlertal“ unterstrichen.<br />
Stellungnahme der Verwaltung:<br />
Die Auswirkungen der Bebauung auf den Naherholungsraum wurden im Umweltbericht untersucht.<br />
Das Käsenbach- und Öhlertal ist e<strong>in</strong> wichtiges Naherholungsgebiet für etwa 9.000 Bewohner<strong>in</strong>nen im<br />
E<strong>in</strong>zugsbereich von ca. 15 M<strong>in</strong>uten Fußweg. Durch die geplante Bebauung wird der Naherholungsraum<br />
im Käsenbachtal reduziert und e<strong>in</strong>geengt.<br />
Die neuen Institutsgebäude mit vier bis zu sieben Geschossen und talseitigen Höhen von 19 bis 29<br />
Meter sowie die dienenden Anlagen mit talseitig bis zu 9 Meter Höhe werden das naturräumliche Gefüge<br />
des Käsenbachtals bee<strong>in</strong>trächtigen. E<strong>in</strong>e vollständige Abschirmung oder landschaftliche E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung<br />
ist bei den geplanten Bauvolum<strong>in</strong>a nicht möglich, ebenso wenig s<strong>in</strong>d die Auswirkungen e<strong>in</strong>er<br />
nächtlicher Beleuchtung auf den Landschaftsraum vollständig zu vermeiden.<br />
Zur Reduzierung der Bee<strong>in</strong>trächtigung wurden die Optimierungsmöglichkeiten ausgeschöpft: Vor allem<br />
die Baukörper der den Instituten dienenden Anlagen wurden möglichst weit <strong>vom</strong> Talhang entfernt<br />
hangaufwärts verlagert.<br />
Zur landschaftlichen E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung werden die randlichen Gehölzbestände und Streuobstwiesen erhalten<br />
und durch Nachpflanzungen von Streuobst ergänzt. Der für die Erlebbarkeit der Landschaft wichtige<br />
Fuß- und Radweg wird im Zuge der Planaufstellung dauerhaft als öffentlicher Weg gesichert. Außerhalb<br />
des Plangebietes werden weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Landschaftsbildes und zur<br />
Aufwertung der Kulturlandschaft vorgenommen.<br />
Kaltluft<br />
Die bestehenden Kaltluftentstehungsgebiete und Kaltluftabflussbahnen s<strong>in</strong>d zu erhalten und zu sichern.<br />
Stellungnahme der Verwaltung:<br />
Die stadtklimatischen Auswirkungen der geplanten Bebauung auf das Stadtgebiet wurden im Umweltbericht<br />
aufbereitet.
<strong>Vorlage</strong> 5/<strong>2009</strong><br />
- 6 -<br />
Für die schwach durchlüftete Beckenlage von Tüb<strong>in</strong>gen wurden vor allem die thermischen und strömungsdynamischen<br />
Veränderungen des bodennahen Luftaustausches prognostiziert, die bei<br />
schwachw<strong>in</strong>digen Wetterlagen wesentlich durch bodennahe Kaltluft erfolgt.<br />
Im Kurzgutachten von Prof. Dr. Vogt werden die Baumaßnahmen als stadtklimatologisch erheblicher<br />
E<strong>in</strong>griff bewertet, weil e<strong>in</strong>erseits Flächen aus dem kaltluftbildenden Prozess herausgenommen werden<br />
und andererseits die Fließdynamik bei der Überströmung durch H<strong>in</strong>dernisse und die Erhöhung der<br />
strömungsphysikalischen Rauhigkeit erheblich bee<strong>in</strong>flusst wird. Die im Südosten des Baufensters zwei<br />
gelegenen baulichen Anlagen greifen <strong>in</strong> das angenommene Bergw<strong>in</strong>dsystem des Käsenbaches e<strong>in</strong>.<br />
Zur Verm<strong>in</strong>derung der E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> das Schutzgut Klima wurde das Baufenster 2 für die den Instituten<br />
dienenden Anlagen weiter nach Nordwesten, den Hang h<strong>in</strong>auf, verschoben. E<strong>in</strong>e strömungsphysikalische<br />
Verbesserung wird dadurch erreicht, dass die südöstlichste Bebauung im Baufenster 2 mit e<strong>in</strong>er<br />
Wiesenbegrünung überdeckt werden soll und die Dächer als Pultdach ausgebildet werden sollen.<br />
Nach Umsetzung auch der M<strong>in</strong>imierungsmaßnahmen verbleibt e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> das Stadtklima, der weder<br />
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes noch außerhalb ausgeglichen werden kann.<br />
Die Bedeutung des Bauvorhabens zur Stärkung und Sicherung des Universitätsstandortes Tüb<strong>in</strong>gen<br />
wird jedoch <strong>in</strong> der Abwägung höher bewertet als der E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> die stadtklimatologischen Gegebenheiten.<br />
Oberflächenwasser<br />
E<strong>in</strong>e Verunre<strong>in</strong>igung des Wasserlaufes Käsenbach durch verstärkten Ablauf von Oberflächenwasser<br />
der versiegelten Flächen wird befürchtet.<br />
Stellungnahme der Verwaltung:<br />
Die neuen baulichen Anlagen sollen an e<strong>in</strong> getrenntes Leitungssystem für Schmutzwasser und für Regenwasser<br />
angeschlossen werden. Das anfallende Niederschlagswasser wird <strong>in</strong> das Regenrückhaltebecken<br />
Morgenstelle im Bereich des botanischen Gartens außerhalb des Geltungsbereiches geleitet.<br />
Aus dem Regenrückhaltebecken wird das Niederschlagswasser gedrosselt <strong>in</strong> den Käsenbach weitergeleitet.<br />
Das Schmutzwasser wird direkt <strong>in</strong> den Kanal e<strong>in</strong>geleitet. Dadurch kann e<strong>in</strong>e Verunre<strong>in</strong>igung des<br />
Käsenbaches ausgeschlossen werden.<br />
Zusätzlich wird e<strong>in</strong> Teil des anfallenden Regenwassers durch die festgesetzte extensive Dachbegrünung<br />
zurückgehalten, gespeichert und zum Teil verdunstet. E<strong>in</strong>e dezentrale Versickerung ist aufgrund<br />
der schluffig-tonigen Erdschichten und des durch Aufschüttungen veränderten Bodens nicht möglich.<br />
Erweiterung Fernheizwerk<br />
Um die zusätzlichen Flächen mit Wärme usw. versorgen zu können, sche<strong>in</strong>t e<strong>in</strong>e Erweiterung des<br />
Fernheizwerks auf der Morgenstelle erforderlich, wodurch zusätzliche Emissionen entstehen würden.<br />
Stellungnahme der Verwaltung:<br />
Die Fernwärmeversorgung der geplanten Bebauung wird über das universitätseigene Heizkraftwerk<br />
erfolgen. Für die Versorgung der neu entstehenden Gebäude wird e<strong>in</strong>e Umrüstung der vorhandenen<br />
Technik auf Kraft-Wärme-Kopplung erfolgen, bei der im Vergleich zum Ist-Zustand erheblich ger<strong>in</strong>gere<br />
Emissionen auftreten werden.
<strong>Vorlage</strong> 5/<strong>2009</strong><br />
- 7 -<br />
2.2 Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />
Landratsamt Tüb<strong>in</strong>gen (06.08.2008, 17.09.2008)<br />
Streng und besonders geschützte Arten, Biotope<br />
Im Geltungsbereich selbst befänden sich ke<strong>in</strong>e Schutzgebiete, Naturdenkmale oder § 32-Biotope. In<br />
unmittelbarer Nachbarschaft befänden sich allerd<strong>in</strong>gs zwei § 32-Biotope sowie e<strong>in</strong> bedeutendes Vorkommen<br />
des Feuersalamanders.<br />
Funktional und topografisch sei das Plangebiet dem Käsenbachtal als wichtigem Naherholungsgebiet<br />
zuzuordnen.<br />
Im östlichen Bereich würden artenreiche Wiesen und Streuobstflächen überplant, die bedeutende Lebensräume<br />
für etliche streng geschützte Arten wie Halsbandschnäpper, Wendehals oder Mittelspecht<br />
seien. E<strong>in</strong>e Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Populationen dieser Arten könne<br />
nicht ausgeschlossen werden. Im Plangebiet und nahen Umfeld seien Untersuchungen notwendig, die<br />
Aufschluss geben über Habitatstrukturen, Lebensraumtypen und das Vorkommen streng geschützter<br />
Arten. Die <strong>vom</strong> Büro Schlegel und Thomas vorgelegten Bestands- und Maßnahmenpläne (Bearbeitungsstand<br />
02.09.2008) seien e<strong>in</strong>e ausreichende Grundlage zur Beurteilung der Planung, wenn sie<br />
durch die Auswertung der im August 2008 durchgeführten faunistischen Kartierungen der Brutvögel<br />
und Fledermäuse ergänzt werden. Weitere Untersuchungen seien nicht erforderlich, sofern die Bebauung<br />
der sensiblen Hangbereiche vermieden werde.<br />
E<strong>in</strong>e nächtliche Beleuchtung der Gewächshäuser hätte negative Auswirkungen vor allem <strong>in</strong> tierökologischer<br />
H<strong>in</strong>sicht.<br />
Stellungnahme der Verwaltung:<br />
Es wird auf die Stellungnahme unter 2.1. Streng und besonders geschützte Arten, Biotope verwiesen.<br />
Flächenversiegelung<br />
Der Bedarf der Universität wird anerkannt, allerd<strong>in</strong>gs sollte e<strong>in</strong>e flächensparende Bauweise angestrebt<br />
werden. Hierzu sollte geprüft werden, ob die Neubebauung auf bereits bestehende versiegelte Flächen<br />
<strong>in</strong> Form von Hochhausbebauung realisiert werden kann, so dass e<strong>in</strong> Teil der Fläche reduziert werden<br />
kann und die Hangbereiche geschont werden können.<br />
Der geplante zentrale Park sollte entfallen bzw. zum<strong>in</strong>dest verkle<strong>in</strong>ert werden.<br />
Stellungnahme der Verwaltung:<br />
Es wird auf die Stellungnahme unter 2.1 Flächenversiegelung verwiesen.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus wird auf die Bedeutung e<strong>in</strong>es qualitativ hochwertigen Platzraumes als neuer studentischer<br />
und universitärer Treffpunkt und Aufenthaltsort h<strong>in</strong>gewiesen. Der geplante zentrale Platz ist für<br />
das Konzept e<strong>in</strong>es Campus unbed<strong>in</strong>gt notwendig. Zukünftig wird über den zentralen Campusplatz die<br />
Erschließung sowohl der neuen als auch möglichst der bestehenden Gebäude auf der Morgenstelle erfolgen.<br />
Der Flächenbedarf des Campusplatzes wird auch im H<strong>in</strong>blick auf die angrenzende hohe Bebauung<br />
als städtebaulich richtig dimensioniert erachtet.
E<strong>in</strong>griffs-/Ausgleichsbilanzierung<br />
<strong>Vorlage</strong> 5/<strong>2009</strong><br />
- 8 -<br />
Bei der E<strong>in</strong>griffs-/Ausgleichsbilanzierung s<strong>in</strong>d die möglichen Auswirkungen der Gesamtplanung sowie<br />
weiterer Gewächshäuser im Hangbereich darzustellen und h<strong>in</strong>sichtlich der zu erwartenden Summationseffekte<br />
zu bewerten.<br />
Stellungnahme der Verwaltung:<br />
Es wird auf die Stellungnahme unter 2.1 E<strong>in</strong>griffs-/Ausgleichsbilanzierung verwiesen.<br />
Niederschlagswasser<br />
Im H<strong>in</strong>blick auf die hydraulische Berechnung des Käsenbaches wird darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass der Niederschlagswasserabfluss<br />
zu m<strong>in</strong>imieren sei und Niederschlagswasser soweit möglich zu versichern,<br />
zwischenzuspeichern oder zurückzuhalten sei. Detaillierte Möglichkeiten zur Verdunstung, Versickerung<br />
und Rückhaltung des unschädlichen Niederschlagswassers seien aufzuzeigen.<br />
Stellungnahme der Verwaltung:<br />
Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes zulässigen baulichen Anlagen sollen an e<strong>in</strong> getrenntes<br />
Leitungssystem für Schmutz- und für Regenwasser angeschlossen werden. Das Plangebiet ist über e<strong>in</strong>en<br />
Regenwasserkanal mit dem außerhalb des Geltungsbereiches liegenden Regenrückhaltebecken im<br />
Botanischen Garten verbunden. Nach Aussagen e<strong>in</strong>es Hydrologischen Gutachtens, das im Zusammenhang<br />
mit der Planung angefertigt wurde, verfügt dieses Rückhaltebecken noch über ausreichend Kapazität<br />
um das gesamte gesammelte Niederschlagswasser des Plangebiets aufzunehmen. Über e<strong>in</strong>e<br />
extensive Dachbegrünung kann zusätzlich e<strong>in</strong> Teil des Niederschlagswassers zurückgehalten, gespeichert<br />
und verdunstet werden. Mulden-Rigolen-Systeme können bei den vorherrschenden, etwa zwei<br />
Meter mächtigen Deckschichten aus schluffigem Ton und dem durch Aufschüttungen veränderten Boden<br />
nicht erfolgreich e<strong>in</strong>gesetzt werden.<br />
Durch die Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers <strong>in</strong> das Regenrückhaltebecken und der gedrosselten<br />
Weiterleitung <strong>in</strong> den Käsenbach wird ke<strong>in</strong> Niederschlagswasser mehr <strong>in</strong> den Schmutzwasserkanal<br />
abgeführt.<br />
Verkehr<br />
Im H<strong>in</strong>blick auf die Gesamtplanung sollte geprüft werden, ob die Verkehrslenkung s<strong>in</strong>nvoll und das<br />
Parkplatzangebot ausreichend ist.<br />
Vermutlich wird die Verkehrsnachfrage im Gebiet durch die geplanten Erweiterungen steigen. Das<br />
Landratsamt geht davon aus, dass im weiteren Verfahren e<strong>in</strong> Verkehrsgutachten erstellt wird, welches<br />
auch die ÖPNV Belange thematisiert. E<strong>in</strong>e Verbesserung der Verkehrsanb<strong>in</strong>dung wäre von der Regionalstadtbahn<br />
zu erwarten.<br />
Stellungnahme der Verwaltung:<br />
Im Zuge der Ausarbeitung des Entwurfes wurde die Erschließung des Plangebiets auch im Blick auf die<br />
Rahmenplanung geprüft und optimiert. Die Anzahl der Stellplätze <strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereiches<br />
wurde unter E<strong>in</strong>beziehung vorhandener und geplanter Parkmöglichkeiten <strong>in</strong> der Umgebung auf das<br />
nötige Maß reduziert.<br />
Von e<strong>in</strong>er Zunahme der Verkehrsbewegungen ist nicht auszugehen, da die Nutzungen für das Zentrum<br />
für Molekularbiologie der Pflanzen (ZMBP) und das Interfakultäre Institut für Biochemie (IFIB) aus
<strong>Vorlage</strong> 5/<strong>2009</strong><br />
- 9 -<br />
e<strong>in</strong>em dem Geltungsbereich benachbarten Gebäude am Botanischen Garten bzw. <strong>vom</strong> nahen Kl<strong>in</strong>ikgelände<br />
am Schnarrenberg umgesiedelt werden und somit ke<strong>in</strong>e neuen Studenten- und Beschäftigtenverkehre<br />
erzeugt werden. Durch die geplante Neubebauung wird die Verkehrsnachfrage im Gebiet<br />
höchstens ger<strong>in</strong>gfügig steigen. Die Auswirkungen werden demnach vernachlässigbar, so dass auf e<strong>in</strong><br />
Gutachten verzichtet wird.<br />
In Bezug auf den ÖPNV werden bei Durchführung der Planung aus den gleichen Gründen ke<strong>in</strong>e erheblichen<br />
Nachfragesteigerungen erwartet.<br />
Den Bedürfnissen des Radverkehrs wird durch die Anforderung, dass Fahrradabstellanlagen nachgewiesen<br />
werden müssen, Rechnung getragen.<br />
Der im Osten des Geltungsbereiches verlaufende bestehende Feldweg längs des Käsenbachtales wird<br />
als öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Fuß- und Radweg festgesetzt. Durch die<br />
Festsetzung als Fuß- und Radweg wird die durchgängige öffentliche Benutzbarkeit des Weges planungsrechtlich<br />
gesichert.<br />
Im H<strong>in</strong>blick auf den Planungsstand der Regionalstadtbahn spielt die Bahnanb<strong>in</strong>dung auf derzeit ke<strong>in</strong>e<br />
Rolle für die Erschließung. E<strong>in</strong>e Anb<strong>in</strong>dung der Morgenstelle an das Netz ist aber langfristig geplant.<br />
Durch den Bebauungsplan wird der projektierte Streckenverlauf nicht berührt.<br />
Regierungspräsidium Tüb<strong>in</strong>gen (22.08.2008)<br />
Die Denkmalpflege bittet um Aufnahme e<strong>in</strong>es H<strong>in</strong>weises auf die Regelungen des § 20 DSchG (Denkmalschutzgesetz).<br />
Stellungnahme der Verwaltung:<br />
Auf die Regelungen des § 20 DSchG wurde <strong>in</strong> den H<strong>in</strong>weisen der textlichen Festsetzungen verwiesen.<br />
Polizeidirektion Tüb<strong>in</strong>gen, Krim<strong>in</strong>alprävention (10.09.2008)<br />
Es wird auf krim<strong>in</strong>alpräventive Gestaltungsempfehlungen h<strong>in</strong>gewiesen.<br />
Stellungnahme der Verwaltung:<br />
Die H<strong>in</strong>weise wurden, soweit möglich, <strong>in</strong> der Planung berücksichtigt.<br />
2.3 Energiekonzept<br />
E<strong>in</strong>e Reduktion des Energiebedarfs der Planung wird durch e<strong>in</strong>e hochwärmegedämmte, fugendichte<br />
Gebäudehülle gewährleistet. Zur weiteren M<strong>in</strong>imierung des Bedarfs kommt e<strong>in</strong>e hocheffiziente Wärmerückgew<strong>in</strong>nung<br />
zur Ausführung. Die Kälteversorgung des Forschungsbaus wird <strong>in</strong> den W<strong>in</strong>termonaten<br />
durch die Bereitstellung kostenloser Umweltkälte durch freie Kühlung unterstützt. Der E<strong>in</strong>satz von<br />
oberflächennaher Geothermie als Niedertemperaturquelle im W<strong>in</strong>ter und Kühlmöglichkeit im Sommer<br />
wird im Rahmen der Bauantragsstellung überprüft.<br />
Die Energieversorgung erfolgt über das Fernheizkraftwerk der Universität, das für die Versorgung der<br />
zusätzlichen Gebäude auf Kraft-Wärme-Kopplung umgestellt wird und dadurch zukünftig mit erheblich<br />
ger<strong>in</strong>geren Emissionen betrieben werden kann.<br />
2.4 Umgang mit Niederschlagswasser<br />
Die Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e schadlose Versickerung von Niederschlagswasser nach dem Wassergesetz<br />
sowie der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung wurden <strong>vom</strong> Ingenieurbüro REIK <strong>in</strong> ei-
<strong>Vorlage</strong> 5/<strong>2009</strong><br />
- 10 -<br />
ner Hydrologischen Untersuchung geprüft. Das Gelände ist demzufolge für die Nutzung zur Versickerung<br />
von Niederschlagswasser aus folgenden Gründen nicht geeignet:<br />
E<strong>in</strong>e dezentrale Versickerung ist aufgrund der geologischen Verhältnisse nicht möglich, da bei den<br />
vorherrschenden, etwa zwei Meter mächtigen Deckschichten aus schluffigem Ton und dem durch Aufschüttungen<br />
veränderten Boden Mulden-Rigolen-Systeme nicht erfolgreich e<strong>in</strong>gesetzt werden können.<br />
Im gesamten Gebiet ist Knollenmergel vorhanden, der bei Kontakt mit Wasser aufweicht und somit<br />
e<strong>in</strong>e Gefährdung für die Gründungssicherheit der Gebäude darstellt. Somit kann das anfallende Oberflächenwasser<br />
nur über Regenwasserkanäle direkt <strong>in</strong> das Regenrückhaltebecken Morgenstelle im botanischen<br />
Garten geleitet bzw. über e<strong>in</strong> Muldensystem dem Käsenbach zugeführt werden (REIK).<br />
Die Ableitung über e<strong>in</strong> Muldensystem steht im Widerspruch zum landschaftsplanerischen Entwicklungskonzept<br />
und wird nicht weiterverfolgt. Für die Ableitung des im Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />
anfallenden Niederschlagswassers steht das Regenrückhaltebecken Morgenstelle mit ausreichender<br />
Kapazität zur Verfügung. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes s<strong>in</strong>d zusätzlich außerhalb<br />
der überbaubaren Flächen unterirdische Systeme für die Rückhaltung von Regenwasser zulässig.<br />
Um e<strong>in</strong>en gewissen Rückhalt des Niederschlagswassers auf Dachflächen <strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereiches<br />
erreichen zu können, s<strong>in</strong>d Flach- und Pultdächer zu m<strong>in</strong>destens 70% ihrer Fläche mit e<strong>in</strong>em M<strong>in</strong>destgesamtaufbau<br />
von 10 cm m<strong>in</strong>destens extensiv zu begrünen.<br />
2.5 E<strong>in</strong>griffs-Ausgleichsbilanzierung gemäß § 1a BauGB<br />
Im Umweltbericht (Anlage 4) wurde e<strong>in</strong>e schutzgutbezogene Bestandsaufnahme und Bewertung der<br />
Planungsvorhaben erstellt sowie die notwendige E<strong>in</strong>griffs-Ausgleichsbilanzierung aufgestellt. Die mit<br />
dem Bebauungsplan entstehenden erheblichen E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> den Naturhaushalt und das Landschaftsbild<br />
sollen durch vielfältige Vermeidungs-, M<strong>in</strong>imierungs- und Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen werden.<br />
Unter Anwendung des Wiederherstellungskostenansatzes für Arten und Biotope sowie der Ausgleichsabgabenverordnung<br />
des Landes BW im H<strong>in</strong>blick auf E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> das Schutzgut Boden wurde wie folgt<br />
bilanziert:<br />
Zusätzlich zu Maßnahmen <strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes wurde e<strong>in</strong> externer<br />
Bedarf an Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen <strong>in</strong> der Größenordnung von 95.611,- € ermittelt. Hiervon<br />
belaufen sich die errechneten Wiederherstellungskosten auf 81.440,- € für das Schutzgut Arten und<br />
Biotope, und der ermittelte Ausgleichsbetrag für E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> das Schutzgut Boden beträgt 14.171,- €.<br />
Als externe Ausgleichsmaßnahmen werden im südwestlich des Bebauungsplanes angrenzenden Gelände<br />
Teilflächen zu e<strong>in</strong>er offenen, kle<strong>in</strong>teiligen Kulturlandschaft entwickelt. Durch fachgerechte nachhaltige<br />
Pflege sollen Streuobstwiesen wiederhergestellt werden, die durch altersabgestufte Gehölzgruppen<br />
und e<strong>in</strong>en We<strong>in</strong>berg mit neu sanierten Trockenmauern ergänzt werden.<br />
Mit den <strong>in</strong>ternen und externen Maßnahmen können die Bee<strong>in</strong>trächtigungen von Natur und Landschaft<br />
weitgehend ausgeglichen werden. Für das Schutzgut Klima – Luft verbleibt e<strong>in</strong> Defizit, das nicht ausgleichbar<br />
ist.<br />
Die Sicherung der externen Ausgleichsmaßnahmen erfolgt über e<strong>in</strong>en städtebaulichen Vertrag zwischen<br />
der Stadt und dem Land.
3. Lösungsvarianten<br />
Ke<strong>in</strong>e.<br />
4. Vorschlag der Verwaltung<br />
<strong>Vorlage</strong> 5/<strong>2009</strong><br />
- 11 -<br />
Die Verwaltung schlägt vor, dem Beschlussantrag zu folgen.<br />
5. F<strong>in</strong>anzielle Auswirkungen<br />
Ke<strong>in</strong>e.<br />
6. Anlagen<br />
Entwurf des Bebauungsplanes <strong>vom</strong> 08.12.2008 (Anlage 1)<br />
Entwurf der textlichen Festsetzungen <strong>vom</strong> 08.12.2008 (Anlage 2)<br />
Begründung <strong>vom</strong> 08.12.2008 (Anlage 3)<br />
Umweltbericht mit Grüngestaltungsplan <strong>vom</strong> 08.12.2008 (Anlage 4)<br />
Verfahrens- und Datenübersicht (Anlage 5)
ENTWURF<br />
Textliche Festsetzungen<br />
zum Bebauungsplan „Campus Morgenstelle, Teil I“<br />
Anlage 2 zur <strong>Vorlage</strong> 5/<strong>2009</strong>
ENTWURF<br />
Die <strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereiches dieser Bebauungspläne bestehenden bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen<br />
Vorschriften werden durch diesen Bebauungsplan „Campus Morgenstelle, Teil 1“<br />
überlagert und <strong>in</strong> dessen Geltungsbereich für unanwendbar erklärt. Ausgenommen davon bleibt die<br />
Berechnungsgrundlage der Grundflächenzahl im Bebauungsplan „Morgenstelle nordöstlicher Teil“ sowie<br />
im Bebauungsplan „Oberer Schnarrenberg – Morgenstelle“. Durch die Überlagerung der bestehenden<br />
Bebauungspläne verkle<strong>in</strong>ern sich zwar deren Geltungsbereiche, für die Berechnung der Grundflächenzahl<br />
<strong>in</strong> den überlagerten Bebauungsplänen gilt der jeweilige Geltungsbereich aber unverändert<br />
weiter.<br />
I. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
Aufgrund von § 9 des Baugesetzbuches (BauGB) und § 213 BauGB i. d. F. <strong>vom</strong> 23.09.2004<br />
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz <strong>vom</strong> 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) i. V. m.<br />
den §§ 1 ff. der Baunutzungsverordnung (BauNVO) i. d. F. <strong>vom</strong> 23.01.1990 (BGBl. I S. 132),<br />
zuletzt geändert durch Gesetz <strong>vom</strong> 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) i. V. mit § 4 der Geme<strong>in</strong>deordnung<br />
für Baden-Württemberg <strong>in</strong> der Fassung <strong>vom</strong> 24.07.2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698),<br />
zuletzt geändert durch Gesetz <strong>vom</strong> 14.02.2006 (GBl. S. 20) werden folgende bauplanungsrechtliche<br />
Festsetzungen getroffen:<br />
1. Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 9 Abs. 2 BauGB, §§ 1 ff.<br />
BauNVO)<br />
(1) Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird als „Sondergebiet Universität“ (SO<br />
1 und SO 2) ausgewiesen.<br />
(2) Zulässig s<strong>in</strong>d im Baufenster 1 (BF 1) Institute der Universität und den Instituten der Universität<br />
zugeordnete Nebenanlagen, im Baufenster 2 (BF 2) den Instituten der Universität dienende<br />
Anlagen. Im Baufenster 1 und 2 ist auch die gewerbliche Solarnutzung von Dächern zulässig.<br />
(3) Wohnungen s<strong>in</strong>d im Geltungsbereich des Bebauungsplanes unzulässig. Ausnahmsweise können<br />
Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen zugelassen werden.<br />
2. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 9 Abs. 3 BauGB, §§ 16 ff.<br />
BauNVO)<br />
(1) Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Grundflächenzahl (GRZ) und die max. Gebäudehöhe<br />
(GH) <strong>in</strong> m ü. NN bestimmt. Maßgebend s<strong>in</strong>d die E<strong>in</strong>tragungen im zeichnerischen Teil<br />
des Bebauungsplanes. Bezugsgröße für die GRZ im BF 1 ist die SO 1 Fläche westlich der privaten<br />
Verkehrsfläche, für die GRZ im BF 2 ist die SO 2 Fläche östlich der privaten Verkehrsfläche<br />
die Bezugsgröße.<br />
(2) Bei der Ermittlung der zulässigen Grundfläche ist die Überschreitungsmöglichkeit des § 19<br />
Abs. 4 Satz 2 BauNVO nicht anzuwenden.<br />
(3) Oberer Bezugspunkt für die max. Gebäudehöhe ist bei Flachdächern die Attika (oberste Gebäudekante)<br />
und bei Pultdächern der obere Dachabschluss.<br />
(4) Die max. Gebäudehöhe der Flachdachbauten im Baufenster 1 darf ausnahmsweise mit Solaranlagen,<br />
Aufzugsschächten, Antennen, Schornste<strong>in</strong>en und Brüstungselementen um max. 1,20<br />
m überschritten werden.<br />
Anlage_2_Festsetzungen_<strong>Vorlage</strong>_ 5_<strong>2009</strong>.doc 2
ENTWURF<br />
3. Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, § 22 BauNVO)<br />
Entsprechend dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes werden folgende Bauweisen festgesetzt:<br />
1. Baufenster 1 (BF 1):<br />
• Für das Baufenster 1 wird folgende abweichende Bauweise (a1) festgesetzt: Offen, jedoch<br />
mit Baukörperlängen bis max. 105 m zulässig.<br />
2. Baufenster 2 (BF 2):<br />
• Für das Baufenster 2 wird folgende abweichende Bauweise (a2) festgesetzt: Offen, jedoch<br />
mit Baukörperlängen bis max. 55 m.<br />
• Die seitlichen Abstände zwischen Gebäuden müssen m<strong>in</strong>destens 4,5 m betragen. Untergeordnete<br />
Verb<strong>in</strong>dungsgänge zwischen Gebäuden s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Abstandsflächen ausnahmsweise<br />
zulässig.<br />
4. Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB,<br />
§ 23 BauNVO)<br />
(1) Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch die Festsetzung von Baugrenzen entsprechend<br />
dem zeichnerischen Teil bestimmt. Die Baugrenzen besitzen auch unterirdische<br />
Wirkung.<br />
(2) Außerhalb der im Sondergebiet überbaubaren Flächen s<strong>in</strong>d nur zulässig:<br />
- Platz- und Grünanlagen,<br />
- Zufahrten und Wege e<strong>in</strong>schließlich erforderlicher Treppen- und Rampenanlagen,<br />
- Stützmauern,<br />
- Fahrradabstellanlagen gemäß den örtlichen Bauvorschriften Nr. 5,<br />
- Werbeanlagen gemäß den örtlichen Bauvorschriften Nr. 4,<br />
Folgende Ausnahmen können zugelassen werden, sofern ke<strong>in</strong>e städtebaulichen Aspekte dagegen<br />
stehen:<br />
- ausnahmsweise auf der mit PFG 1 gekennzeichneten Fläche Spiel- und Sportanlagen und ger<strong>in</strong>gfügige<br />
bauliche Anlagen wie <strong>in</strong>sbesondere Kiosk, Infopavillon, Pergolen,<br />
- unterirdische Anlagen für die Speicherung von Niederschlagswasser,<br />
- ausnahmsweise unterirdische max. 5 m breite Tunnelbauwerke e<strong>in</strong>schließlich notwendiger<br />
Entrauchungsschächte,<br />
- ausnahmsweise unterirdische Montageöffnungen und Lichtschächte,<br />
- ausnahmsweise Tankanlagen für die Energieversorgung.<br />
(3) Der im zeichnerischen Teil gekennzeichnete bestehende unterirdische strahlungsarme Messraum<br />
im nördlichen Teil des Geltungsbereiches besitzt Bestandsschutz. Erneuerungen sowie<br />
ausnahmsweise Erweiterungen und Änderungen s<strong>in</strong>d gemäß § 1 Abs. 10 BauNVO zulässig.<br />
5. Stellplätze (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB, § 12 BauNVO)<br />
Stellplätze für KFZ s<strong>in</strong>d nur <strong>in</strong>nerhalb der im zeichnerischen Teil hierfür ausgewiesenen Flächen (St)<br />
und im Baufenster 1 zulässig.<br />
6. Flächen für Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser (§ 9 Abs. 1<br />
Nr. 14 BauGB)<br />
Flach- und Pultdächer s<strong>in</strong>d zu m<strong>in</strong>destens 70 % ihrer Fläche mit e<strong>in</strong>em M<strong>in</strong>destgesamtaufbau von 10<br />
cm m<strong>in</strong>destens extensiv zu begrünen. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten. Von der Dachbegrünung<br />
ausgenommen s<strong>in</strong>d Dachflächen unter 3 m Breite sowie Glasdächer.<br />
Anlage_2_Festsetzungen_<strong>Vorlage</strong>_ 5_<strong>2009</strong>.doc 3
ENTWURF<br />
7. Private Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)<br />
Die Maßnahmen gemäß Nr. 8 der planungsrechtlichen Festsetzungen (Flächen oder Maßnahmen zum<br />
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft) s<strong>in</strong>d auf der privaten Grünfläche<br />
durchzuführen.<br />
8. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />
Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB, § 9 Abs. 1 a BauGB)<br />
Folgende Ausgleichsmaßnahmen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der privaten Grünfläche entsprechend den E<strong>in</strong>tragungen im<br />
zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes durchzuführen:<br />
Maßnahme 1: Nutzungsänderung<br />
Für die mit M1 gekennzeichnete Fläche ist über e<strong>in</strong>e Änderung des Pachtvertrags für das bestehende<br />
Gartengrundstück die Nutzung als Streuobstwiese wieder herzustellen.<br />
Maßnahme 2 (M2_1 und M2_2): Gehölzbestände<br />
In der mit M 2_1 gekennzeichneten Fläche ist das Schlehen-Liguster-Gebüsch, <strong>in</strong> der mit M 2_2 gekennzeichneten<br />
Fläche ist der Sukzessionswald zu erhalten und über geeignete Pflegemaßnahmen wie<br />
die Auslichtung des Unterholzes und die Entfernung von Zitterpappeln weiter zu entwickeln.<br />
Maßnahme 3_1, 3_2 und 4: Wiesenflächen und Streuobstbestände<br />
Die mit M 3_1, M3_2 und M 4 gekennzeichneten Wiesenflächen und Streuobstbestände s<strong>in</strong>d zu erhalten<br />
und über geeignete Pflegemaßnahmen wie der e<strong>in</strong>maligen Entfernung von Pappeljungwuchs und<br />
Gehölzaufwuchs und e<strong>in</strong>er jährlichen Mahd und Beweidung über drei Jahre h<strong>in</strong>weg weiter zu entwickeln.<br />
Pro 100 qm Wiesenfläche ist e<strong>in</strong> Obstbaum alter Sorte neu zu pflanzen.<br />
9. Emissionsschutz (§9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)<br />
(1) Gebäudeseiten im Baufenster 2 mit Ausrichtung zum Käsenbachtal s<strong>in</strong>d an den Fassaden- und<br />
Dachteilen, von denen <strong>in</strong> den Nachtstunden e<strong>in</strong>e Blendwirkung auf das Käsenbachtal ausgehen<br />
kann, mit entsprechenden Schutze<strong>in</strong>richtungen wie Jalousien, Rollläden, Verdunkelungse<strong>in</strong>richtungen<br />
o.ä. zu versehen.<br />
(2) Bei Glasdächern und Glasfassaden im Baufenster 2 darf die Lichtemission durch bauliche Anlagen<br />
<strong>in</strong> der Regel im Mittel 16 Std./Tag nicht überschreiten.<br />
10. Pflanzgebote (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB)<br />
Pflanzgebot 1:<br />
M<strong>in</strong>destens 10% der mit PFG 1 gekennzeichneten Fläche s<strong>in</strong>d als Pflanzfläche anzulegen und dauerhaft<br />
zu pflegen und zu unterhalten. Dabei gilt als Umrechnungsfaktor bei Baumpflanzungen auf e<strong>in</strong>er<br />
Platzfläche für e<strong>in</strong>en großkronigen Baum e<strong>in</strong> Flächenanteil von 300 qm.<br />
11. Ordnungswidrigkeiten (§ 213 BauGB)<br />
Ordnungswidrig handelt, wer e<strong>in</strong>er <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Bebauungsplan nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 Buchstabe b<br />
BauGB festgesetzten B<strong>in</strong>dung für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und<br />
sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern dadurch zuwiderhandelt, dass diese beseitigt, wesentlich<br />
bee<strong>in</strong>trächtigt oder zerstört werden.<br />
Anlage_2_Festsetzungen_<strong>Vorlage</strong>_ 5_<strong>2009</strong>.doc 4
II. ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN<br />
ENTWURF<br />
Aufgrund § 74 und § 75 der Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg i. d. F. <strong>vom</strong><br />
08.08.1995 (GBl. S. 617), zuletzt geändert durch Verordnung <strong>vom</strong> 25.04.2007 (GBl. S. 252) i.<br />
V. mit § 4 der Geme<strong>in</strong>deordnung für Baden-Württemberg <strong>in</strong> der Fassung <strong>vom</strong> 24.07.2000<br />
(GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz <strong>vom</strong> 14.02.2006 (GBl. S. 20) werden<br />
folgende örtliche Bauvorschriften zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellt:<br />
1. Dachgestaltung<br />
(1) Für die Dachformen und die Dachneigung s<strong>in</strong>d die E<strong>in</strong>tragungen im zeichnerischen Teil des<br />
Bebauungsplanes maßgebend. Im Baufenster 2 s<strong>in</strong>d neben den nach Nr. 6 der planungsrechtlichen<br />
Festsetzungen festgesetzten Gründächern auch Glasdächer zulässig.<br />
(2) Im Baufenster 2 s<strong>in</strong>d die den Instituten dienenden Anlagen mit e<strong>in</strong>er dem natürlichen Hang<br />
folgenden Dachneigung auszuführen. Es s<strong>in</strong>d auch Flachdächer <strong>in</strong> Teilbereichen zulässig,<br />
wenn diese entsprechend dem nachfolgenden Schemaschnitt ausgeführt werden. Dachaufbauten,<br />
die die maximale Gebäudehöhe überschreiten, s<strong>in</strong>d im Baufenster 2 unzulässig.<br />
(3) Die am untersten Hangbereich im Baufenster 2 gelegenen Gebäude (vgl. Kennzeichnung im<br />
zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes) s<strong>in</strong>d vollständig mit <strong>in</strong>tensiver Dachbegrünung als<br />
Wiese mit m<strong>in</strong>destens 30 cm zu begrünen und dauerhaft zu unterhalten.<br />
2. Fassadengestaltung<br />
(1) Grelle und fluoreszierende Materialien und Farben dürfen nicht verwendet werden.<br />
(2) Im Baufenster 2 s<strong>in</strong>d Anlagen mit den gleichen baulichen Merkmalen h<strong>in</strong>sichtlich Gestaltung,<br />
Material und Farbe auszuführen<br />
(3) Großflächige Reflektionen s<strong>in</strong>d mit Ausnahme von Fensterflächen unzulässig.<br />
3. Nicht überbaubare Grundstücksflächen<br />
Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die nicht als private Grünfläche, Stellplatzfläche oder mit<br />
e<strong>in</strong>em Pflanzgebot ausgewiesen s<strong>in</strong>d oder mit Anlagen nach Nr. 4 (2) der planungsrechtlichen Festsetzungen<br />
belegt s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>d als Wiesenflächen anzulegen und dauerhaft zu pflegen und zu erhalten. Pro<br />
Anlage_2_Festsetzungen_<strong>Vorlage</strong>_ 5_<strong>2009</strong>.doc 5
ENTWURF<br />
500 qm Fläche ist e<strong>in</strong> großkroniger standortgerechter Baum, heimischer Art zu pflanzen und dauerhaft<br />
zu pflegen und zu erhalten.<br />
4. Werbeanlagen<br />
(1) Werbeanlagen s<strong>in</strong>d auf Dächern und an Fassaden unzulässig.<br />
(2) Anlagen und E<strong>in</strong>richtungen, deren Zweckbestimmung im Anschlag von Plakaten und anderen<br />
werbewirksamen Anschlägen liegt, s<strong>in</strong>d nicht zulässig. Ausnahmen können zugelassen werden,<br />
z.B. für Litfaßsäulen sofern städtebauliche Gründe nicht dagegen sprechen.<br />
5. Notwendige Fahrradabstellanlagen<br />
Notwendige Fahrradabstellanlagen s<strong>in</strong>d herzustellen. Je 10 Studierende/Beschäftigte s<strong>in</strong>d 1,5 Fahrradabstellplätze<br />
vorzusehen.<br />
6. Stellplätze<br />
(1) Stellplätze s<strong>in</strong>d mit wasserdurchlässigen Belägen, z.B.: Fugenste<strong>in</strong>en, wasserdurchlässigen Betonste<strong>in</strong>en,<br />
Rasengitterste<strong>in</strong>en, Schotterrasen, M<strong>in</strong>eralbeton etc. herzustellen.<br />
(2) M<strong>in</strong>destens alle fünf Stellplätze ist e<strong>in</strong> standortgerechter, schmalkroniger Baum heimischer Art<br />
zu pflanzen. Die Bäume s<strong>in</strong>d dauerhaft zu pflegen und zu erhalten. Die Pflanzquartiere s<strong>in</strong>d<br />
offen anzulegen und müssen e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destgröße von 12 m² aufweisen.<br />
7. E<strong>in</strong>friedungen<br />
E<strong>in</strong>friedungen s<strong>in</strong>d nicht zulässig. Ausgenommen s<strong>in</strong>d E<strong>in</strong>friedungen zum Schutz sicherheitsrelevanter<br />
Anlagen wie <strong>in</strong>sbesondere Gas- und Öltanks oder Hubanlagen sowie E<strong>in</strong>friedungen von Lagerflächen<br />
gemäß Nr. 8 der örtlichen Bauvorschriften.<br />
8. Aufschüttungen, Abgrabungen, Lagerflächen<br />
(1) Aufschüttungen s<strong>in</strong>d nur <strong>in</strong>soweit zulässig, als sie der Anpassung an bauliche Anlagen dienen.<br />
(2) Aufschüttungen und Abgrabungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>nerhalb der privaten Grünfläche nur <strong>in</strong>soweit zulässig,<br />
als sie der Anpassung an die Verkehrsflächen dienen.<br />
(3) Lagerflächen über 50 qm s<strong>in</strong>d an den Seiten, die nicht von Gebäuden umschlossen s<strong>in</strong>d, mit<br />
m<strong>in</strong>destens 1,50 m hohen Hecken aus standortgerechten Gehölzen heimischer Arten e<strong>in</strong>zugrenzen.<br />
Begleitend zu den Heckenpflanzungen s<strong>in</strong>d Zäune zulässig.<br />
9. Ordnungswidrigkeiten (§ 75 Abs. 3 Nr. 2 LBO)<br />
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig e<strong>in</strong>er örtlichen Bauvorschrift zuwiderhandelt.<br />
Anlage_2_Festsetzungen_<strong>Vorlage</strong>_ 5_<strong>2009</strong>.doc 6
III. HINWEISE<br />
1. Denkmalschutz<br />
ENTWURF<br />
Sollten im Zuge von Erdarbeiten archäologische Funde (Scherben, Metallteile, Knochen) oder Befunde<br />
(Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten) angetroffen werden, ist die Archäologische Denkmalpflege<br />
beim Regierungspräsidium Tüb<strong>in</strong>gen unverzüglich zu benachrichtigen. Die Möglichkeit zur Fundbergung<br />
und Dokumentation ist e<strong>in</strong>zuräumen (§ 20 Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg – DSchG).<br />
2. Energiestandard<br />
Angestrebt wird, den EnEV Standard zu unterschreiten. Die Gebäude werden an das bestehende<br />
Fernheizsystem angeschlossen.<br />
3. Feuerwehr<br />
E<strong>in</strong>e Zufahrt an die Gebäude mit Feuerwehrbewegungsflächen und Feuerwehraufstellflächen muss<br />
sichergestellt se<strong>in</strong>. Die Ausführung hat nach der VwV-Feuerwehrflächen zu erfolgen.<br />
4. Löschwasserversorgung<br />
Die Löschwasserversorgung muss sichergestellt se<strong>in</strong>.<br />
5. Altlasten<br />
Sollten im Zuge von Erdarbeiten Altlasten angetroffen werden, s<strong>in</strong>d diese fachgerecht zu behandeln<br />
und ggf. zu entsorgen.<br />
6. Externe Ausgleichsmaßnahme (vgl. Anlage 6 des Umweltberichtes)<br />
Maßnahme 5: Neuschaffung von Streuobstwiesen<br />
Innerhalb der <strong>in</strong> der Anlage 6 des Umweltberichtes gekennzeichneten Fläche M5 auf dem Grundstück<br />
Nr. 3053 ist die vorhandene Zwetschgenbrache <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Streuobstwiese zurückzuführen. Dazu s<strong>in</strong>d<br />
folgende E<strong>in</strong>zelmaßnahmen zu ergreifen:<br />
vollständige Rodung und Entfernung der Zwetschgenaustriebe e<strong>in</strong>schließlich der Wurzelstöcke; Bodenbearbeitung<br />
und Mulchung von Wiesenschnittgut mit autochthonem Saatgut; regelmäßige e<strong>in</strong>malige<br />
jährliche Mahd über m<strong>in</strong>destens drei Jahre h<strong>in</strong>weg mit Abtransport des Mähguts sowie zweimalige<br />
jährliche Beweidung über m<strong>in</strong>destens drei Jahre h<strong>in</strong>weg; Anbr<strong>in</strong>gung von Nistmöglichkeiten für Vögel<br />
und Fledermäuse.<br />
Maßnahme 6: Aufwertung vorhandener Streuobstwiesen<br />
Innerhalb der <strong>in</strong> der Anlage 6 des Umweltberichtes gekennzeichneten Fläche M6 auf dem Grundstück<br />
Nr. 3053 s<strong>in</strong>d die vorhandenen Streuobstwiesen aufzuwerten. Dazu s<strong>in</strong>d folgende E<strong>in</strong>zelmaßnahmen<br />
zu ergreifen: Entfernung von standortfremden Gehölzen sowie von flächigem Brombeergestrüpp; e<strong>in</strong>maliges<br />
Ausmähen und Entbuschen bei Erhalt e<strong>in</strong>zelner Rosensträucher als zusätzliche Strukturelemente;<br />
Schnittmaßnahmen am Altbaumbestand zur Erhaltung und Sicherung des vorhandenen Baumbestands<br />
bei weitgehender Erhaltung von nicht sicherheitsgefährdendem Totholz; Neupflanzung und<br />
Pflege von zusätzlich 30 Obstbäumen; regelmäßige e<strong>in</strong>malige jährliche Mahd über m<strong>in</strong>destens drei<br />
Jahre h<strong>in</strong>weg mit Abtransport des Mähguts sowie e<strong>in</strong>e dauerhafte. Außerdem werden Nistmöglichkeiten<br />
für Vögel und Fledermäuse angebracht.<br />
Maßnahme 7: Aufwertung von Trockenmauern<br />
Südlich und östlich des We<strong>in</strong>bergs auf dem Flurstück 3053 s<strong>in</strong>d die vorhandenen Trockenmauern im<br />
Bereich der <strong>in</strong> der Anlage 6 des Umweltberichtes gekennzeichneten Fläche M7 auszubessern und je<br />
Anlage_2_Festsetzungen_<strong>Vorlage</strong>_ 5_<strong>2009</strong>.doc 7
ENTWURF<br />
nach Erfordernis <strong>in</strong> Teilbereichen auch neu aufzusetzen. Der Umfang der Maßnahme richtet sich nach<br />
dem dafür im Umweltbericht genannten Kostenrahmen.<br />
7. Bauzeitenregelung<br />
Die <strong>vom</strong> „Institut für Umweltstudien“ genannten zeitlichen E<strong>in</strong>schränkungen der Baumaßnahmen im<br />
S<strong>in</strong>ne des Artenschutzes s<strong>in</strong>d zu beachten.<br />
Tüb<strong>in</strong>gen, den 08.12.2008<br />
Anlage_2_Festsetzungen_<strong>Vorlage</strong>_ 5_<strong>2009</strong>.doc 8
ENTWURF<br />
Begründung<br />
Anlage 3 zur <strong>Vorlage</strong> 5/<strong>2009</strong><br />
zum Bebauungsplan „Campus Morgenstelle, Teil 1“
ENTWURF<br />
1. Anlass der Planung<br />
Im Rahmen der Exzellenz<strong>in</strong>itiative der deutschen Hochschulen ist die Eberhard Karls Universität Tüb<strong>in</strong>gen<br />
bestrebt, ihre Bedeutung als Forschungsuniversität zu festigen und auszubauen. Die Universität<br />
verfolgt mit dem Konzept „Campus der Zukunft“ e<strong>in</strong>e nachhaltige Restrukturierung der baulichen<br />
Unterbr<strong>in</strong>gung. Zu diesem Zweck s<strong>in</strong>d Erweiterungen der Campusflächen auf der Morgenstelle notwendig,<br />
um Platz für weitere Institute anbieten und den Universitätsstandort Tüb<strong>in</strong>gen langfristig sichern<br />
zu können. Wesentliche Ziele s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e deutliche Verbesserung der Nutzung von Flächenressourcen<br />
sowie der energetischen Effizienz, e<strong>in</strong>e Optimierung der Raumzuschnitte und die Reduktion<br />
von Bewirtschaftungs- und Sanierungskosten durch räumliche Konzentration. Es sollen langfristig derzeitig<br />
über das Stadtgebiet verstreute, jedoch <strong>in</strong>haltlich-organisatorisch zusammengehörende Institutionen<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen wenigen, zum Teil neu zu errichtenden Gebäuden untergebracht werden. Dadurch<br />
erhöht sich die Effizienz der Forschungs- und Lehre<strong>in</strong>richtungen, außerdem kann die Verkehrsbelastung<br />
durch Pendler zwischen den verstreut liegenden Universitätse<strong>in</strong>richtungen verm<strong>in</strong>dert werden.<br />
Um e<strong>in</strong>e geordnete Entwicklung des Konzepts „Campus der Zukunft“ sicherzustellen, hat das Amt<br />
Vermögen und Bau Baden-Württemberg (VBA) e<strong>in</strong> städtebauliches Entwicklungskonzept erarbeiten<br />
und durch e<strong>in</strong> landschaftsplanerisches Entwicklungskonzept ergänzen lassen. Die <strong>in</strong> diesem Entwicklungskonzept<br />
vorgesehenen Realisierungsabschnitte werden zukünftig <strong>in</strong> Form qualifizierter Bebauungspläne<br />
planungsrechtlich abzusichern se<strong>in</strong>. Der Bebauungsplan „Campus Morgenstelle, Teil 1“ stellt<br />
den ersten Schritt der Entwicklung auf der Morgenstelle dar.<br />
2. Ziele und Zwecke der Planung<br />
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Campus Morgenstelle, Teil 1“ soll auf den Flächen südöstlich<br />
der Morgenstelle dem gestiegenen Platzbedarf der naturwissenschaftlichen Institute Rechnung<br />
getragen werden. Mit der Planung soll dazu beigetragen werden, dass der Standort der Universität<br />
Tüb<strong>in</strong>gen konkurrenzfähig bleibt und langfristig gesichert werden kann. Es liegt im Interesse der Universitätsstadt<br />
Tüb<strong>in</strong>gen die Entwicklung der Universität im Rahmen e<strong>in</strong>er geordneten städtebaulichen<br />
Planung zu unterstützen. Ziel ist e<strong>in</strong>e effiziente Unterbr<strong>in</strong>gung für das Zentrum für Molekularbiologie<br />
der Pflanzen (ZMBP) und das Interfakultäre Institut für Biochemie (IFIB) sowie hierfür erforderliche<br />
den Instituten dienende Anlagen.<br />
Im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans ist neben Institutsgebäuden und Anlagen, die<br />
diesen Instituten dienen, auch der zukünftige Campusplatz als zentraler studentischer Ort auf der<br />
Morgenstelle geplant. Der Campus soll zukünftig der Erschließung der ihn umgebenden Gebäude dienen<br />
und zu e<strong>in</strong>em wichtigen Aufenthaltsort und Bühne für universitäres Leben auf der Morgenstelle<br />
werden.<br />
Der Bebauungsplan verfolgt weiterh<strong>in</strong> das Ziel, den für das Tüb<strong>in</strong>ger Stadtgefüge wichtigen Naherholungsraum<br />
Käsenbach- Öhlertal weitgehend zu schützen und die E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> Natur und Landschaft so<br />
ger<strong>in</strong>g wie möglich zu halten. Es soll e<strong>in</strong>e möglichst verträgliche städtebauliche Verb<strong>in</strong>dung von notwendigen<br />
Universitätserweiterungen und landschaftlich sensiblen Naturräumen sicher gestellt werden.<br />
Für die Sicherung der Fuß- und Radwegeverb<strong>in</strong>dung längs des Käsenbachtals wird durch den Bebauungsplan<br />
e<strong>in</strong> Lückenschluss zwischen e<strong>in</strong>em im Süden gelegenen städtischen Teilabschnitt des Weges<br />
und e<strong>in</strong>em durch Planungsrecht gesicherten nördlichen Teilabschnitt erreicht.<br />
3. Planbereich<br />
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt vollständig <strong>in</strong>nerhalb des landeseigenen<br />
Flurstückes Nr. 3053 und wird wie folgt begrenzt:<br />
- im Norden durch e<strong>in</strong>e gedachte orthogonale L<strong>in</strong>ie zwischen den Gebäuden Auf der Morgenstelle 16,<br />
und 15 auf Höhe des Gebäudes 14/2,<br />
- im Osten durch den das Käsenbachtal begleitenden Fuß- und Radweg,<br />
- im Süden durch e<strong>in</strong>e gedachte parallel zur nördlichen Grenze verlaufende L<strong>in</strong>ie im Abstand von<br />
144 m,<br />
- im Westen durch die Gebäude auf der Morgenstelle 16 und 28.<br />
Der Planbereich hat e<strong>in</strong>e Größe von <strong>in</strong>sgesamt ca. 3,2 ha. Davon s<strong>in</strong>d ca. 2,3 ha als Sondergebietsfläche<br />
und 0,9 ha als private Grünfläche ausgewiesen.<br />
2
ENTWURF<br />
4. Regionalplanung<br />
Im seit 26.10.1995 gültigen Regionalplan Neckar-Alb 1993 s<strong>in</strong>d die Flächen des räumlichen Geltungsbereiches<br />
des Bebauungsplans zum überwiegenden Teil als Siedlungsfläche und teilweise ohne Funktionszuweisung<br />
dargestellt.<br />
Die Stadt Tüb<strong>in</strong>gen be<strong>in</strong>haltet als Oberzentrum E<strong>in</strong>richtungen, deren Tragfähigkeit auf die gesamte<br />
Region ausgerichtet ist und übernimmt <strong>in</strong> Ergänzung zum Fachhochschulzentrum Reutl<strong>in</strong>gen e<strong>in</strong>e<br />
wichtige Funktion als Universitätsstandort.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus trägt der Regionalplan Sorge, dass bei der Entwicklung der Siedlungsstruktur der Umgang<br />
mit Freiflächen sparsam zu erfolgen hat und die zusätzliche Zersiedelung der Landschaft zu vermeiden<br />
ist. Die Naturgüter <strong>in</strong> der Region s<strong>in</strong>d so zu behandeln, dass sie ihre Funktion dauerhaft erfüllen<br />
können.<br />
Der Planentwurf zum Regionalplan Neckar-Alb 2007 be<strong>in</strong>haltet analoge Funktionszuweisungen wie der<br />
rechtskräftige Regionalplan 1993. Der Planentwurf sieht weiterh<strong>in</strong> für Tüb<strong>in</strong>gen als Oberzentrum <strong>in</strong>nerhalb<br />
der Europäischen Metropolregion Stuttgart e<strong>in</strong>e Stärkung der oberzentralen Funktion <strong>in</strong>sbesondere<br />
durch den Ausbau <strong>in</strong> den Bereichen Kultur, Wissenschaft und Forschung, Technologie vor.<br />
Der Regionalplan 2007 bef<strong>in</strong>det sich noch im Verfahren.<br />
5. Vorbereitende Bauleitplanung<br />
Im Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Reutl<strong>in</strong>gen-Tüb<strong>in</strong>gen <strong>vom</strong> 07.09.2007 fällt der<br />
Planbereich unter die Darstellung sonstiger Nutzungen und wird als Fläche für Sondernutzung Universität<br />
dargestellt. Der Flächennutzungsplan nimmt Bezug auf die Abgrenzung der Ortsbausatzung „Universitätserweiterungsgebiet“<br />
aus dem Jahr 1961. Im Textteil des Flächennutzungsplanes wird darauf<br />
h<strong>in</strong>gewiesen, dass die <strong>in</strong> der Ortsbausatzung getroffene räumliche Abgrenzung <strong>in</strong> größerem Maße<br />
auch nichtüberbaubare Flächen enthalten soll.<br />
6. Bestehende Rechtsverhältnisse<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes überlagert den e<strong>in</strong>fachen Ortsbauplan „Universitätserweiterungsgebiet“<br />
<strong>vom</strong> 23.11.1961. Der Ortsbauplan trifft <strong>in</strong> § 1 Aussagen zur Zulässigkeit von baulichen<br />
Anlagen und überlässt im § 2 weitergehende Festsetzungen unter anderem zu Maß und Art der Nutzung<br />
qualifizierten Bebauungsplänen.<br />
Im Nordwesten des Plangebiets wird der Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Oberer<br />
Schnarrenberg – Morgenstelle“, rechtskräftig seit dem 13.Januar 1978 teilweise überlagert.<br />
Im Norden des Plangebiets wird der Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Morgenstelle<br />
nordöstlicher Teil“, rechtskräftig seit 29.06.1992 teilweise überlagert.<br />
Die <strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereiches dieser Bebauungspläne bestehenden bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen<br />
Vorschriften werden durch diesen Bebauungsplan „Campus Morgenstelle, Teil 1“<br />
überlagert und <strong>in</strong> dessen Geltungsbereich für unanwendbar erklärt. Ausgenommen davon bleibt die<br />
Berechnungsgrundlage der Grundflächenzahl im Bebauungsplan „Morgenstelle nordöstlicher Teil“.<br />
Durch die Überlagerung der bestehenden Bebauungspläne verkle<strong>in</strong>ern sich zwar deren Geltungsbereiche,<br />
für die Berechnung der Grundflächenzahl <strong>in</strong> den überlagerten Bebauungsplänen gilt der jeweilige<br />
Geltungsbereich aber unverändert weiter.<br />
7. Plan<strong>in</strong>halt<br />
7.1 Planungsrechtliche Festsetzungen<br />
7.1.1 Art der baulichen Nutzung<br />
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplan „Campus Morgenstelle, Teil 1“ wird als Sondergebiet<br />
Universität ausgewiesen. Damit wird dem Bedarf an Flächen für moderne Institutsgebäude der<br />
Universität Tüb<strong>in</strong>gen Rechnung getragen.<br />
Im Baufenster 1 s<strong>in</strong>d Institute der Universität zulässig sowie Nebenanlagen, die den Institutsnutzungen<br />
zugeordnet s<strong>in</strong>d, wie zum Beispiel e<strong>in</strong>e Cafeterianutzung.<br />
Im Baufenster 2 s<strong>in</strong>d den Instituten dienende Anlagen zulässig, die <strong>in</strong> ihrer Funktion den Instituten im<br />
3
ENTWURF<br />
Baufenster 1 untergeordnet s<strong>in</strong>d und deren Betrieb dienen, wie zum Beispiel Forschungsgewächshäuser.<br />
Um die räumliche Konzentration von Forschungse<strong>in</strong>richtungen mit den Synergieeffekten durch die<br />
große räumliche Nähe nicht zu schwächen, s<strong>in</strong>d Wohnnutzungen nicht zulässig. Ausnahmsweise können<br />
Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen zugelassen werden. Dies kann der Fall se<strong>in</strong>,<br />
wenn zum Beispiel die ständige Anwesenheit der genannten Personengruppe <strong>in</strong> großer räumlicher<br />
Nähe zum Forschungs- und Lehrbetrieb <strong>in</strong> den zulässigen Instituten erforderlich ist.<br />
E<strong>in</strong>e Nutzung der Dachflächen für Solaranlagen, auch für gewerbliche Nutzung, ist zulässig und im<br />
H<strong>in</strong>blick auf die Nutzung von Solarenergie und der Reduzierung des CO2 Ausstoßes auch wünschenswert.<br />
7.1.2. Maß der baulichen Nutzung<br />
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Grundflächenzahl (GRZ) bezogen auf die im räumlichen<br />
Geltungsbereich des Bebauungsplanes ausgewiesenen Sondergebietsflächen 1 und 2 und durch<br />
die maximal zulässige Gebäudehöhe (GH) <strong>in</strong> Metern über N.N. festgelegt.<br />
Da der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wesentlich kle<strong>in</strong>er ist als die Grundstücksgrenzen, wurde<br />
als Bezugsgröße statt der Grundstücksfläche die im Bebauungsplan ausgewiesenen Sondergebietsflächen<br />
1 (14.580 qm) und 2 (7.470 qm) gewählt. Durch die Festsetzung der Grundflächenzahl wird<br />
die Versiegelung der Böden begrenzt.<br />
Bei der Ausweisung e<strong>in</strong>er Grundflächenzahl von 0,9 bezogen auf die Sondergebietsfläche SO 1 westlich<br />
der privaten Verkehrsfläche, bedeutet diese Festsetzung e<strong>in</strong>e maximal 90 prozentige Überbauung<br />
der gesamten Fläche. Die Überschreitbarkeit der zulässigen Grundfläche gemäß § 19 Abs. 4 Satz 2<br />
BauNVO f<strong>in</strong>det ke<strong>in</strong>e Anwendung, um nicht noch weitere Flächenversiegelungen zuzulassen.<br />
Die Festsetzung e<strong>in</strong>er relativ hohen Grundflächenzahl ist <strong>in</strong> diesem Fall erforderlich, weil für die Planung<br />
des Campusplatzes möglichst große Spielräume <strong>in</strong> der Gestaltung möglich se<strong>in</strong> sollen. Der Campusplatz<br />
wird nicht mit Gebäuden überbaut, soll aber als befestigte Platzfläche ausgebildet werden<br />
können. Bei der Planung ist zu prüfen, <strong>in</strong>wieweit wasserdurchlässige Beläge verwendet werden können.<br />
Die maximale Gebäudehöhe im Baufenster 1 ist mit 469 m ü. NN. deutlich niedriger als die Höhen der<br />
angrenzenden bestehenden Hochhausbebauung. Durch diese Festsetzung wird am Campusplatz e<strong>in</strong>e<br />
Geschossigkeit von drei bis vier Geschossen und talseitig von fünf bis sieben Geschossen möglich.<br />
Städtebaulich wird mit der Höhenfestsetzung für e<strong>in</strong>e Typologie vergleichsweise flacher Gebäude auf<br />
den angrenzenden sensiblen Landschaftsraum des Käsenbachtales reagiert. Die erhebliche Fernwirkung<br />
der bestehenden Nachbargebäude wird vermieden. Zudem erfordern moderne Forschungsgebäude<br />
e<strong>in</strong>e eher horizontale <strong>in</strong>nere Organisation, als sie effektiv <strong>in</strong> Hochhäusern erreicht werden kann.<br />
Die Festsetzung der Grundflächenzahl als Maß des Flächenverbrauchs und der maximalen Gebäudehöhen<br />
korrelieren mite<strong>in</strong>ander und stellen aus heutiger Sicht e<strong>in</strong> optimiertes Verhältnis für die Anforderungen<br />
moderner Forschungsgebäude dar.<br />
Im Baufenster 2 s<strong>in</strong>d für die den Instituten dienenden Anlagen Gebäudehöhen festgesetzt, die der<br />
Neigung des Hanges sowohl <strong>in</strong> West-Ost- als auch <strong>in</strong> Nord-Südrichtung folgen. Die differenzierten<br />
Höhenfestsetzungen sollen e<strong>in</strong>e gemäß der Topographie abgetreppte Bebauung gewährleisten. An<br />
den Talseiten ergeben sich dadurch Höhen für die den Instituten dienenden Anlagen mit e<strong>in</strong>er Wirkung<br />
von zwei bis drei Geschossen. Die festgesetzten Höhen be<strong>in</strong>halten bereits technische Aufbauten.<br />
Oberer Bezugspunkt für die max. Gebäudehöhe ist bei Flachdächern die Attika (oberste Gebäudekante)<br />
und bei Pultdächern der obere Dachabschluss. Technische Dachaufbauten wie Lüftungsanlagen<br />
dürfen die maximale Gebäudehöhe nicht überschreiten. Die max. Gebäudehöhe der Flachdachbauten<br />
im Baufenster 1 darf ausnahmsweise mit Solaranlagen, mit Aufzugsschächten, Antennen, Schornste<strong>in</strong>en<br />
und Brüstungselementen um max. 1,20 m überschritten werden.<br />
7.1.3. Bauweise<br />
Im Geltungsbereich wird für das Baufenster 1 folgende abweichende Bauweise (a1) festgesetzt: Offen,<br />
jedoch mit Baukörperlängen bis max. 105 m zulässig. Für das Baufenster 2 wird folgende abwei-<br />
4
ENTWURF<br />
chende Bauweise (a2) festgesetzt: Offen, jedoch s<strong>in</strong>d Baukörperlängen bis max. 55 zulässig. Die seitlichen<br />
Abstände zwischen den Anlagen müssen m<strong>in</strong>destens 4,5 m betragen, um die Gebäude vone<strong>in</strong>ander<br />
ablesbar zu machen und die auf die Länge der Gebäude auftretende Schluchtwirkung durch<br />
e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>destabstand abzumildern. Untergeordnete Verb<strong>in</strong>dungsgänge zwischen den den Instituten<br />
dienenden Anlagen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Abstandsflächen ausnahmsweise zulässig, wenn dies aus betriebstechnischen<br />
Gründen erforderlich ist.<br />
Durch die im Baufenster 2 festgesetzten maximalen Baukörperlängen wird angestrebt, <strong>in</strong> der städtebaulich<br />
und landschaftlich sensiblen Randlage zum Käsenbachtal e<strong>in</strong>e relativ kle<strong>in</strong>teilige und geöffnete<br />
Bebauung zu erreichen.<br />
Als Bezug für die seitlichen Grenzabstände gelten die im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans dargestellten<br />
privaten Verkehrsflächen.<br />
7.1.4. Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen<br />
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch die Festsetzung von Baugrenzen bestimmt, <strong>in</strong>nerhalb<br />
derer gebaut werden kann. Es werden zwei Baufenster angeboten, die durch e<strong>in</strong>e Fläche für<br />
private Verkehrsfläche und für Stellplätze vone<strong>in</strong>ander abgesetzt s<strong>in</strong>d.<br />
Das Baufenster 1 ist so platziert, dass durch die dadurch zulässige Bebauung im Osten und der Bestandsbebauung<br />
im Westen e<strong>in</strong> neu entstehender Campusplatz ermöglicht wird.<br />
Das Baufenster 2 ist möglichst weit nach Westen auf die Lagen oberhalb der Hangkante gerückt, um<br />
den Landschaftsraum des Käsenbachtals möglichst von Bebauung freizuhalten. E<strong>in</strong>e Bebauung im<br />
Baufenster 2 sollte nach Südosten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Flucht mit der Bebauung im Baufenster 2 liegen, <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>em<br />
Fall jedoch über die Bebauung im Baufenster 1 <strong>in</strong> Richtung Südosten h<strong>in</strong>ausragen.<br />
Aus Gründen e<strong>in</strong>er geordneten städtebaulichen Entwicklung des Gebietes und aus Gründen der M<strong>in</strong>imierung<br />
von Versiegelung s<strong>in</strong>d Nebenanlagen <strong>in</strong> Form von Gebäuden nur <strong>in</strong>nerhalb der überbaubaren<br />
Grundstücksflächen zulässig.<br />
Da zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch ke<strong>in</strong>e genaueren Angaben zur Gestaltung des Campusplatzes<br />
vorlagen, wird die Gestaltung mit ergänzenden baulichen Anlagen durch die Aufnahme von Ausnahmeregelungen<br />
planungsrechtlich vorbereitet. In den im Sondergebiet nicht überbaubaren Flächen<br />
s<strong>in</strong>d darüber h<strong>in</strong>aus Platz- und Grünanlagen sowie ausnahmsweise auf der mit dem Pflanzgebot 1<br />
gekennzeichneten Fläche Spiel- und Sportanlagen und ger<strong>in</strong>gfügige bauliche Anlagen wie <strong>in</strong>sbesondere<br />
Kiosk, Infopavillon oder Pergolen zulässig. Außerdem zulässig s<strong>in</strong>d Fahrradabstellanlagen Zufahrten<br />
und Wege mit erforderlichen Treppen- und Rampenanlagen sowie Stützmauern, Werbeanlagen und<br />
unterirdische Anlagen zur Speicherung von Regenwasser, sofern sie sich städtebaulich e<strong>in</strong>fügen.<br />
Ausnahmsweise s<strong>in</strong>d unterirdische Tunnelbauwerke mit e<strong>in</strong>er maximalen Breite von 5 m e<strong>in</strong>schließlich<br />
der ggf. notwendigen zugehörigen Entrauchungsschächte zulässig, die der vor äußeren E<strong>in</strong>flüssen<br />
geschützten, räumlichen Verb<strong>in</strong>dung zwischen Universitätse<strong>in</strong>richtungen auf der Morgenstelle dienen.<br />
Ebenfalls ausnahmsweise s<strong>in</strong>d unterirdische Montageöffnungen und Lichtschächte sowie Tankanlagen<br />
für die ergänzende Energieversorgung zulässig.<br />
In der privaten Grünfläche s<strong>in</strong>d Anlagen unzulässig.<br />
7.1.5. Stellplätze<br />
Die Stellplätze s<strong>in</strong>d nur auf den im Plan gekennzeichneten Flächen und im Baufenster 1 zulässig.<br />
Durch diese Festsetzung wird die Parkierung im Geltungsbereich auf e<strong>in</strong> Höchstmaß reduziert und e<strong>in</strong>e<br />
geordnete Parkierung sichergestellt. Die Flächen für Stellplätze s<strong>in</strong>d auf die Länge der Baufenster begrenzt,<br />
wodurch e<strong>in</strong>e städtebaulich verträgliche Anordnung gewährleistet wird und die Fugen zwischen<br />
den Gebäuden <strong>in</strong> Richtung Talraum frei gehalten werden. Der Verbrauch von freier Landschaft<br />
für Erschließungsflächen wird möglichst m<strong>in</strong>imiert und der landschaftlich sensible Bereich des Käsenbachtales<br />
von Verkehr und damit verbunden Lärm und Abgasen möglichst freigehalten.<br />
Durch den Bebauungsplan „Campus Morgenstelle, Teil 1“ werden die vorhandenen großflächigen<br />
Parkplatzflächen im südwestlichen Teil teilweise überplant. Dadurch verr<strong>in</strong>gert sich das Stellplatzangebot<br />
auf den offenen Parkplätzen der Morgenstelle um ca. 160 Plätze. Insgesamt besteht jedoch weiterh<strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong> Stellplatzüberhang, von dem sich e<strong>in</strong> großer Teil im Parkhaus Schnarrenbergstraße / Ebenhalde<br />
bef<strong>in</strong>det. Die langfristigen Planungen gemäß dem städtebaulichen Entwicklungskonzept Morgen-<br />
5
ENTWURF<br />
stelle sehen den Bau e<strong>in</strong>er Tiefgarage nahe der Schnarrenbergstraße im Bereich des Mensavorfeldes<br />
vor.<br />
Im Abschnitt „9. Verkehr“ wird erläutert, dass im Vergleich zum Zustand vor Planaufstellung ke<strong>in</strong>e<br />
zusätzlichen Nutzer erwartet werden.<br />
7.1.6. Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser<br />
Nach § 45 b Abs. 3 WG (Wassergesetz) soll Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem<br />
01.01.1999 an die Kanalisation angeschlossen s<strong>in</strong>d, versickert oder getrennt abgeleitet werden, wenn<br />
dies schadlos und technisch möglich ist.<br />
Die Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e schadlose Versickerung von Niederschlagswasser nach dem Wassergesetz<br />
sowie der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung wurden <strong>vom</strong> Büro REIK <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Hydrologischen<br />
Untersuchung <strong>vom</strong> 10.11.2008 geprüft. Das Gelände ist demzufolge für die Nutzung zur<br />
Versickerung von Niederschlagswasser aus folgenden Gründen nicht geeignet:<br />
E<strong>in</strong>e dezentrale Versickerung ist aufgrund der geologischen Verhältnisse nicht zu realisieren, da im<br />
gesamten Gebiet Knollenmergel vorhanden ist, der bei Kontakt mit Wasser aufweicht und somit e<strong>in</strong>e<br />
Gefährdung für die Gründungssicherheit der Gebäude darstellt.<br />
Somit kann das anfallende Oberflächenwasser nur über Regenwasserkanäle direkt <strong>in</strong> das Regenrückhaltebecken<br />
Morgenstelle im botanischen Garten geleitet bzw. über e<strong>in</strong> Muldensystem dem Käsenbach<br />
zugeführt werden (REIK).<br />
Um die Möglichkeiten der schadlosen Ableitung des Regenwassers zu untersuchen hat das Ing. Büro<br />
REIK die bestehenden Rückhaltebecken "Morgenstelle" und "Elysium" <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er se<strong>in</strong>e Konzeption zur<br />
Regenwasserableitung mit e<strong>in</strong>bezogen. Beide Becken haben noch Reserven für Erweiterungen des<br />
Unigeländes Morgenstelle. Für die Ableitung des im Geltungsbereich des Bebauungsplans anfallenden<br />
Niederschlagswassers reicht demnach das Rückhaltebecken „Morgenstelle“ aus. Die Ableitung über e<strong>in</strong><br />
Muldensystem wurde im rahmen des landschaftsplanerischen Entwicklungskonzept nicht weiterverfolgt.<br />
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes s<strong>in</strong>d jedoch außerhalb der überbaubaren Flächen<br />
unterirdische Systeme für die Rückhaltung von Regenwasser zulässig.<br />
Um e<strong>in</strong>en gewissen Rückhalt des Niederschlagswassers auf Dachflächen <strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereiches<br />
erreichen zu können, s<strong>in</strong>d Flach- und Pultdächer zu m<strong>in</strong>destens 70% ihrer Fläche mit e<strong>in</strong>em M<strong>in</strong>destgesamtaufbau<br />
von 10 cm m<strong>in</strong>destens extensiv zu begrünen. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten.<br />
Dachflächen unter 3 m Breite sowie Glasdächer s<strong>in</strong>d von der Festsetzung ausgenommen.<br />
7.1.7. Private Grünfläche<br />
Auf der privaten Grünfläche s<strong>in</strong>d die Maßnahmen gemäß Nr. 8 der planungsrechtlichen Festsetzungen<br />
(Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft)<br />
durchzuführen. Die Festsetzung der privaten Grünfläche dient dem dauerhaften Schutz und<br />
der Sicherung der Wiesen, Streuobstbestände und des kle<strong>in</strong>en Wäldchens. Die Aufwertung und der<br />
Erhalt s<strong>in</strong>d Bestandteil des Ausgleichskonzeptes zur Kompensation der E<strong>in</strong>griffe. Die Kulturlandschaft<br />
im Käsenbach-Öhlertal hat e<strong>in</strong>e besonders große naturräumliche Bedeutung für Tiere und Pflanzen<br />
sowie als Naherholungsraum für ca. 9.000 Menschen, die im E<strong>in</strong>zugsbereich leben.<br />
7.1.8. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />
Natur uns Landschaft<br />
7.1.8.1. Interne Ausgleichmaßnahmen<br />
In der privaten Grünfläche s<strong>in</strong>d Ausgleichsmaßnahmen entsprechend den E<strong>in</strong>tragungen im zeichnerischen<br />
Teil des Bebauungsplanes durchzuführen. Die Maßnahmen sehen im E<strong>in</strong>zelnen Folgendes vor:<br />
Maßnahme 1: Nutzungsänderung<br />
Für die im zeichnerischen Teil mit M1 gekennzeichnete Fläche ist für das bestehende Gartengrundstück<br />
die Nutzung als Streuobstwiese mit heimischen Arten wieder herzustellen und extensiv zu pflegen.<br />
6
ENTWURF<br />
Maßnahme 2: Gehölzbestände<br />
In den im zeichnerischen Teil mit M 2 gekennzeichneten Flächen s<strong>in</strong>d das Schlehen-Liguster-Gebüsch<br />
und der Sukzessionswald umzustrukturieren und durch Auslichtungshiebe und das Entfernen von Zitterpappeln<br />
weiter zu entwickeln.<br />
Maßnahme 3_1, 3_2, 4: Wiesenflächen und Streuobstbestände<br />
Die im zeichnerischen Teil mit M 3_1 und M 3_2, und M 4 gekennzeichneten Wiesenflächen und Streuobstbestände<br />
s<strong>in</strong>d zu erhalten und über geeignete Pflegemaßnahmen wie der e<strong>in</strong>maligen Entfernung<br />
von Pappeljungwuchs und Gehölzaufwuchs und e<strong>in</strong>er jährlichen Mahd und Beweidung über drei Jahre<br />
h<strong>in</strong>weg weiter zu entwickeln. Zusätzlich ist pro 100 qm Wiesenfläche e<strong>in</strong> Obstbaum alter Sorte neu zu<br />
pflanzen.<br />
Ziel: Mit diesen Maßnahmen soll die durch Pflegedefizite überwucherte Kulturlandschaft wieder hergestellt<br />
und für die Zukunft mit ihren vielfältigen ökologischen, ästhetischen und kulturellen Aspekten<br />
gesichert werden.<br />
7.1.8.2. Externe Ausgleichmaßnahmen<br />
Da die <strong>in</strong>ternen Maßnahmen für die E<strong>in</strong>griffe im Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht ausreichen,<br />
wird e<strong>in</strong> Ausgleich außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes erforderlich.<br />
Alle externen Ausgleichsmaßnahmen für die E<strong>in</strong>griffe im Bebauungsplangebiet erfolgen auf dem Flurstück<br />
3053, das sich im Eigentum der Universität Tüb<strong>in</strong>gen bzw. des Landes Baden-Württemberg bef<strong>in</strong>det.<br />
Die Flächen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Anlage 6 zum Umweltbericht dargestellt.<br />
Maßnahme 5: Neuschaffung von Streuobstwiesen<br />
Innerhalb der <strong>in</strong> der Anlage 6 zum Umweltbericht gekennzeichneten Fläche M5 ist die vorhandene<br />
Zwetschgenbrache <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Streuobstwiese zurückzuführen. Dazu s<strong>in</strong>d folgende E<strong>in</strong>zelmaßnahmen zu<br />
ergreifen:<br />
vollständige Rodung und Entfernung der Zwetschgenaustriebe e<strong>in</strong>schließlich der Wurzelstöcke; Bodenbearbeitung<br />
und Mulchung von Wiesenschnittgut mit autochthonem Saatgut; regelmäßige e<strong>in</strong>malige<br />
jährliche Mahd über m<strong>in</strong>destens drei Jahre h<strong>in</strong>weg mit Abtransport des Mähguts sowie zweimalige<br />
jährliche Beweidung über m<strong>in</strong>destens drei Jahre h<strong>in</strong>weg; Anbr<strong>in</strong>gung von Nistmöglichkeiten für Vögel<br />
und Fledermäuse.<br />
Maßnahme 6: Aufwertung vorhandener Streuobstwiesen<br />
Innerhalb der <strong>in</strong> der Anlage 6 zum Umweltbericht gekennzeichneten Flächen M6 s<strong>in</strong>d die vorhandenen<br />
Streuobstwiesen aufzuwerten. Dazu s<strong>in</strong>d folgende E<strong>in</strong>zelmaßnahmen zu ergreifen: Entfernung von<br />
standortfremden Gehölzen sowie von flächigem Brombeergestrüpp; e<strong>in</strong>maliges Ausmähen und Entbuschen<br />
bei Erhalt e<strong>in</strong>zelner Rosensträucher als zusätzliche Strukturelemente; Schnittmaßnahmen am<br />
Altbaumbestand zur Erhaltung und Sicherung des vorhandenen Baumbestands bei weitgehender Erhaltung<br />
von nicht sicherheitsgefährdendem Totholz; Neupflanzung und Pflege von zusätzlich 30 Obstbäumen;<br />
regelmäßige e<strong>in</strong>malige jährliche Mahd über m<strong>in</strong>destens drei Jahre h<strong>in</strong>weg mit Abtransport<br />
des Mähguts sowie e<strong>in</strong>e dauerhafte Erhaltung. Außerdem werden Nistmöglichkeiten für Vögel und<br />
Fledermäuse angebracht.<br />
Maßnahme 7: Aufwertung von Trockenmauern<br />
Südlich und östlich des We<strong>in</strong>bergs auf dem Flurstück 3053 s<strong>in</strong>d die vorhandenen Trockenmauern im<br />
Bereich der <strong>in</strong> der Anlage 6 des Umweltberichtes gekennzeichneten Fläche M7 auszubessern und je<br />
nach Erfordernis <strong>in</strong> Teilbereichen auch neu aufzusetzen. Der Umfang der Maßnahme richtet sich nach<br />
dem dafür im Umweltbericht genannten Kostenrahmen.<br />
Die externen Ausgleichsmaßnahmen sowie die Maßnahmen M 1 bis M 4 werden zu 100% den Baumöglichkeiten<br />
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu gleichen Teilen zugeordnet und s<strong>in</strong>d spätestens<br />
<strong>in</strong> der Vegetationsperiode, die der Fertigstellung des Bauabschnittes folgt, zu beg<strong>in</strong>nen.<br />
7
ENTWURF<br />
7.1.9. Emissionsschutz<br />
Um den Landschaftsraum des Käsenbachtales vor Blendwirkungen durch die Beleuchtung von Anlagen<br />
im Baufenster 2 zu schützen, wird festgesetzt, dass Fassaden- und Dachteile, von denen entsprechende<br />
Lichtemissionen ausgehen, mit Schutze<strong>in</strong>richtungen wie Jalousien, Rollläden, Verdunkelungse<strong>in</strong>richtungen<br />
o.ä. zu versehen s<strong>in</strong>d. Bei Glasdächern und Glasfassaden im Baufenster 2 darf die<br />
Lichtemission durch bauliche Anlagen <strong>in</strong> der Regel im Mittel 16 Stunden pro Tag nicht überschreiten.<br />
Ziel ist, Tiere und Pflanzen vor schädlichen Umwelte<strong>in</strong>flüssen zu schützen und dem Entstehen schädlicher<br />
Umwelte<strong>in</strong>wirkungen vorzubeugen. Viele Tiere s<strong>in</strong>d an den Tag-Nachtwechsel angepasst (tagaktive<br />
und nachtaktive Tiere) und haben ihr Verhalten der jeweiligen Umgebungsleuchtdichte angepasst.<br />
Viele nachtaktive Insekten werden von künstlichen Lichtquellen angelockt und verlassen ihren eigentlichen<br />
Lebensraum. Dies kann zu e<strong>in</strong>er Dezimierung der Populationen von nachtaktiven Insekten <strong>in</strong><br />
der Umgebung von Lichtquellen z.B. durch Erschöpfung, Aufprall auf harte Flächen oder erhöhtes<br />
Beuterisiko führen. Dies wiederum hat dann weitgehende Auswirkungen auf das gesamte lokale ökologische<br />
Gleichgewicht (z. B. Nahrungsketten, Blütenbestäubung).<br />
Sowohl für den Lebensrhythmus wie auch für die räumliche Orientierung vieler v.a. nachtziehender<br />
Vogelarten haben Lichtquellen erheblichen E<strong>in</strong>fluss. Bei e<strong>in</strong>igen Vogelarten kann es durch die künstliche<br />
Beleuchtung zu e<strong>in</strong>er Vorverlegung der Brutzeit kommen, wobei häufig e<strong>in</strong> Verlust der Brut gegeben<br />
ist.<br />
Fledermäuse nutzen die durch e<strong>in</strong>e Lichtquelle angelockten und leicht zu erbeutenden Insekten. Vom<br />
Licht angelockte Insekten verstecken sich für den Tag nicht artgerecht und werden so leichter e<strong>in</strong>e<br />
Beute für Vögel (BESCHLUSS DES LÄNDERAUSSCHUSSES FÜR IMMISSIONSSCHUTZ).<br />
Zur Vermeidung der schädlichen Auswirkungen werden die oben genannten Schutze<strong>in</strong>richtungen zur<br />
Verm<strong>in</strong>derung des Lichtaustrittes festgesetzt und die Lichtemissionen auf e<strong>in</strong>e zulässige durchschnittliche<br />
Belichtungsdauer begrenzt.<br />
7.1.10. Pflanzgebote<br />
Durch das Pflanzgebot für die Campusflächen im Westen und Nordwesten des Geltungsbereiches soll<br />
sichergestellt werden, dass m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Flächenanteil von 10 % als Pflanzfläche angelegt wird und<br />
dauerhaft gepflegt und unterhalten wird. Die Pflanzung großkroniger Bäume e<strong>in</strong>er neuen Leitbaumart<br />
kann mit e<strong>in</strong>em Umrechnungsfaktor von 300 qm pro Baum auf den Flächenanteil angerechnet werden.<br />
Die Planungen zum Campusplatz lagen bei Planaufstellung nicht abschließend vor. Durch das<br />
Pflanzgebot soll e<strong>in</strong>e Gestaltung des Campus mit e<strong>in</strong>em M<strong>in</strong>destanteil von begrünten Flächen erreicht<br />
werden.<br />
7.1.11. Maßnahmen zum Artenschutz<br />
Den artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen nach § 42 BNatSchG wird durch entsprechend den<br />
Baumaßnahmen vorgeschaltete Maßnahmen Rechnung getragen.<br />
7.2 Örtliche Bauvorschriften<br />
Zur Durchführung baugestalterischer Absichten und zur M<strong>in</strong>imierung der Bee<strong>in</strong>trächtigung des Landschaftsraumes<br />
Käsenbach-Öhlertal werden zusammen mit dem Bebauungsplan örtliche Bauvorschriften<br />
erlassen. Diese sollen im H<strong>in</strong>blick auf Dachgestaltung, Fassadengestaltung, nicht überbaubare<br />
Grundstücksflächen, Werbeanlagen, notwendige Fahrradabstellanlagen, Stellplätze, E<strong>in</strong>friedungen und<br />
Aufschüttungen, Abgrabungen und Lagerflächen dazu dienen, den Charakter des Ortsteils auch bei<br />
Ausweisung neuer Bauflächen zu wahren. Letztlich soll damit e<strong>in</strong>e geordnete gestalterische Entwicklung<br />
des Campus Morgenstelle auch im H<strong>in</strong>blick auf mögliche weitere Erweiterungen entsprechend<br />
dem Rahmenkonzept sichergestellt werden.<br />
7.2.1. Dachgestaltung<br />
Festsetzungen zu Dachformen und zur Dachneigung s<strong>in</strong>d aus dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes<br />
ersichtlich. Entsprechend der Dachformen der bestehenden Bebauung werden für das<br />
Baufenster 1 Flachdächer mit e<strong>in</strong>er Neigung von 0 bis 3° zugelassen. Für die Institutsgebäude im Bau-<br />
8
ENTWURF<br />
fenster 1 stellen Flachdächer die zweckmäßigste Dachform dar. Zudem wird an die Dachformen der<br />
bestehenden Hochhäuser und des Hörsaalzentrums angeknüpft. Die Dächer s<strong>in</strong>d gemäß Nr. 6 der<br />
planungsrechtlichen Festsetzungen zu begrünen.<br />
Die Bebauung im Baufenster 2 wird <strong>vom</strong> Talbereich des Käsenbachs aus gesehen besonders wahrnehmbar<br />
<strong>in</strong> Ersche<strong>in</strong>ung treten. Die den Instituten dienenden Anlagen liegen vergleichweise weit <strong>in</strong><br />
dem als Naherholungsgebiet dienenden Landschaftsraum und bilden den Übergang <strong>vom</strong> bebauten<br />
Ortsteil zur offenen Landschaft. Durch die Festsetzungen zur e<strong>in</strong>heitlichen Gestaltung der Baukörper<br />
im Baufenster 2 soll e<strong>in</strong>e ruhige und landschaftsverträgliche Gestaltung der Baukörper erreicht werden.<br />
Die festgesetzten Pultdächer, die mit ihren Dachflächen der Hangneigung folgen, formulieren das<br />
natürliche Gelände nach. Durch die Festsetzung von Pultdächern wird außerdem erreicht, dass die<br />
Höhenwirkung der Gebäude zur Talseite h<strong>in</strong> ger<strong>in</strong>ger wird. Für die Dachneigung ist e<strong>in</strong> Spektrum von<br />
10 bis 20° zulässig. Flachdächer s<strong>in</strong>d im Rahmen des nachfolgend dargestellten Schemaschnittes zulässig.<br />
Die für die östlichste, im untersten Talbereich gelegene Bauzeile festgesetzte <strong>in</strong>tensive Dachbegrünung<br />
als Wiese mit e<strong>in</strong>em M<strong>in</strong>destaufbau von 30 cm bezweckt zum e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>e städtebaulich / landschaftsästhetisch<br />
optimierte E<strong>in</strong>passung der den Instituten dienenden Anlagen <strong>in</strong> den Landschaftsraum<br />
und verfolgt zum anderen die Absicht, die klimatischen Auswirkungen des E<strong>in</strong>griffs <strong>in</strong> das Käsenbachtal<br />
zu m<strong>in</strong>imieren.<br />
Die Festsetzung der maximalen Gebäudehöhen (GH max) im Baufenster 2 <strong>in</strong> den planungsrechtlichen<br />
Festsetzungen berücksichtigt bereits möglicherweise notwendige Dachaufbauten, so dass e<strong>in</strong>e Überschreitung<br />
der GH max nicht zugelassen wird.<br />
7.2.2. Fassadengestaltung<br />
Um die Wirkung auf den umgebenden Landschaftsraum zu m<strong>in</strong>imieren, s<strong>in</strong>d grelle und fluoreszierende<br />
Farben und Materialien nicht zugelassen. Mit Ausnahme von Fensterflächen s<strong>in</strong>d reflektierende Oberflächen<br />
ebenfalls nicht zulässig.<br />
Aus den unter 7.1.1 bereits ausgeführten Gründen e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>heitlichen Dachgestaltung wird festgesetzt,<br />
dass die Fassaden der e<strong>in</strong>zelnen den Instituten dienenden Anlagen im Baufenster 2 mit den<br />
gleichen baulichen Merkmalen h<strong>in</strong>sichtlich ihrer Gestaltung, der Materialien und der Farbgebung auszuführen<br />
s<strong>in</strong>d. Der Begriff „gleiche bauliche Merkmale“ be<strong>in</strong>haltet dabei e<strong>in</strong> Gestaltungsspektrum im<br />
S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er möglichst großen E<strong>in</strong>heitlichkeit der genannten Merkmale. Ziel ist e<strong>in</strong> weitgehend e<strong>in</strong>heitliches<br />
Ersche<strong>in</strong>ungsbild den Instituten dienenden Anlagen, die besonders präsent im Randbereich zwischen<br />
Siedlung und Landschaft liegen.<br />
7.2.3. Nicht überbaubare Grundstücksflächen<br />
Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die nicht als private Grünfläche, Stellplatzfläche oder mit<br />
e<strong>in</strong>em Pflanzgebot ausgewiesen s<strong>in</strong>d oder mit Anlagen nach Nr. 4 (2) der planungsrechtlichen Festset-<br />
9
ENTWURF<br />
zungen belegt s<strong>in</strong>d, sollen als Wiesenflächen angelegt werden und müssen auf Dauer gepflegt und<br />
unterhalten werden. Mit der Anlage als Wiesenflächen werden Erholungsflächen angeboten, die e<strong>in</strong>en<br />
naturnahen Übergang <strong>in</strong> die angrenzende offene Landschaft bilden. Die Wiesenflächen sollen pro angefangenen<br />
500 qm mit e<strong>in</strong>em großkronigen standortgerechten Baum bepflanzt werden.<br />
7.2.4. Werbeanlagen<br />
Werbeanlagen s<strong>in</strong>d an Fassaden und auf Dächern nicht zulässig. Davon nicht betroffen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>formatorische<br />
H<strong>in</strong>weise auf die Gebäude. Um Informationen zu universitären und studentischen Veranstaltungen<br />
an zentraler Stelle veröffentlichen zu können, ist ausnahmsweise die Errichtung von Litfasssäulen<br />
<strong>in</strong>sbesondere auf dem Campusplatz zulässig. Diese Festsetzung ermöglicht e<strong>in</strong>e städtebauliche<br />
und gestalterische E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung von Werbeanlagen.<br />
7.2.5. Notwendige Fahrradabstellanlagen<br />
Die Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen verfolgt das Ziel, den Radverkehr <strong>in</strong> der Stadt noch attraktiver zu machen.<br />
Insbesondere für e<strong>in</strong>e Nutzung mit hoher Frequentierung durch Studierende wie sie im Falle des<br />
Bebauungsplanes „Campus Morgenstelle, Teil 1“ vorliegt, s<strong>in</strong>d daher ausreichende Abstellanlagen für<br />
Fahrräder nachzuweisen. Als Schlüssel werden analog zur niedersächsischen Bauordnung 1,5 Abstellplätzen<br />
je 10 Studierende bzw. Beschäftigte festgesetzt.<br />
7.2.6. Stellplätze<br />
Zur gestalterischen Aufwertung der vorgesehenen Stellplatzanlagen entlang der Verkehrsfläche zwischen<br />
Baufenster 1 und 2 wird festgesetzt, dass alle fünf Stellplätze e<strong>in</strong>e Baumpflanzung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />
ausreichend großen Baumbeet von m<strong>in</strong>d. 12 qm zu erfolgen hat. Durch die Bepflanzung im Abstand<br />
von max. 5 Stellplätzen soll e<strong>in</strong>e monotone Wirkung der Stellplatzanlagen entlang der Verkehrsfläche<br />
verh<strong>in</strong>dert werden. Durch die Festsetzung schmalkroniger Bäume wird e<strong>in</strong>e Verschattung der Gewächshäuser<br />
verr<strong>in</strong>gert.<br />
Um den Niederschlagswasserabfluss zu verm<strong>in</strong>dern, sollen wasserdurchlässige Beläge für die Oberflächen<br />
der Stellplätze verwendet werden.<br />
7.2.7. E<strong>in</strong>friedungen<br />
E<strong>in</strong>friedungen widersprechen dem Leitbild e<strong>in</strong>er offenen Landschaft im Käsenbach-Öhlertal und s<strong>in</strong>d<br />
grundsätzlich nicht zulässig. Von dieser Regelung ausgenommen s<strong>in</strong>d sicherheitsrelevante Anlagen<br />
sowie Lagerflächen, wie sie <strong>in</strong> den örtlichen Bauvorschriften unter 8. beschrieben s<strong>in</strong>d. Diese Ausnahmen<br />
s<strong>in</strong>d zulässig, weil sie zum e<strong>in</strong>en aus Sicherheitstechnischen Gründen erforderlich s<strong>in</strong>d, zum anderen<br />
def<strong>in</strong>ieren sie etwaige Lagerflächen und b<strong>in</strong>den diese gestalterisch e<strong>in</strong>, so dass die Wahrnehmung<br />
<strong>vom</strong> landschaftlich hochwertigen Raum aus weniger stark bee<strong>in</strong>trächtigt ist.<br />
7.2.8. Aufschüttungen, Abgrabungen, Lagerflächen<br />
Aufschüttungen dürfen nur vorgenommen werden, um dadurch Anpassungen des Geländes an bauliche<br />
Anlagen herzustellen. Innerhalb der privaten Grünfläche dürfen Aufschüttungen und Abgrabungen<br />
nur <strong>in</strong>soweit vorgenommen werden, als sie der Anpassung an die Verkehrsflächen dienen. Damit soll<br />
vermieden werden, dass der Charakter des Gebiets verloren geht.<br />
Lagerflächen s<strong>in</strong>d an den Seiten, an denen sie nicht von Gebäuden begrenzt werden, mit Heckenpflanzungen<br />
zu umfassen, sofern sie größer als 50 qm s<strong>in</strong>d. Die Hecken dürfen durch <strong>in</strong>nenliegende<br />
Zäune begleitet werden. Damit kann erreicht werden, dass Lagerflächen <strong>vom</strong> landschaftlich hochwertigen<br />
Raum nicht störend wirken.<br />
8. Klima<br />
Durch die zukünftig im Geltungsbereich des Bebauungsplan „Campus Morgenstelle, Teil 1“ zulässige<br />
Bebauung werden Wiesen überbaut, die als besonders bedeutsame Kaltluft produzierende Flächen<br />
gelten. Im Kurzgutachten von Dr. Vogt wird dies als stadtklimatologisch erheblicher E<strong>in</strong>griff bewertet,<br />
„weil e<strong>in</strong>erseits Flächen aus dem kaltluftbildenden Prozess herausgenommen werden und andererseits<br />
die Fließdynamik bei der Überströmung durch H<strong>in</strong>dernisse und die Erhöhung der strömungsphysikali-<br />
10
ENTWURF<br />
schen Rauhigkeit erheblich bee<strong>in</strong>flusst wird.“ Die im Südosten des Baufensters 2 gelegenen baulichen<br />
Anlagen greifen <strong>in</strong> das angenommene Bergw<strong>in</strong>dsystem des Käsenbaches e<strong>in</strong>.<br />
Zur Verm<strong>in</strong>derung der E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> das Schutzgut Klima wurde im Zuge des Planentwurfes für den vorliegenden<br />
Bebauungsplan das Baufenster 2 weiter nach Nordwesten verschoben, um das Käsenbachtal<br />
und somit auch die Bee<strong>in</strong>trächtigungen der stadtklimatischen Gegebenheiten zu verr<strong>in</strong>gern.<br />
E<strong>in</strong>e strömungsphysikalische Verbesserung wird dadurch erreicht, dass die südöstlichste Bebauung im<br />
Baufenster 2 mit e<strong>in</strong>er Wiesenbegrünung überdeckt werden soll und die Dächer als Pultdach ausgebildet<br />
werden sollen. Auch die geplante Entfernung des Unterwuchses <strong>in</strong> den unterhalb gelegenen Hangbereichen<br />
wirkt trotz se<strong>in</strong>er lokalklimatischen ger<strong>in</strong>gen Wirkung als M<strong>in</strong>imierungsmaßnahme.<br />
9. Baugrund<br />
Im Zusammenhang mit den Untersuchungen zu Boden und Niederschlagsversickerung wurde festgestellt,<br />
dass es sich im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Campus Morgenstelle, Teil 1“<br />
um schluffig-tonige Böden (Knollenmergel) handelt, die bei starker Feuchte zu Rutschungen neigen<br />
können. Die Gründung der Bauvorhaben ist daraufh<strong>in</strong> zu planen und zu dimensionieren.<br />
10. Verkehr<br />
Die Verkehrsflächen werden mit Ausnahme des Fuß- und Radweges im Osten des räumlichen Geltungsbereiches<br />
als private Verkehrsflächen festgesetzt, da sich der Geltungsbereich ausschließlich auf<br />
privatem Grund bef<strong>in</strong>det und ke<strong>in</strong>e unmittelbare Anb<strong>in</strong>dung an öffentliche Verkehrsflächen möglich ist.<br />
Im nördlich angrenzenden Bebauungsplan „Morgenstelle nordöstlicher Teil“ wurden private Verkehrsflächen<br />
festgesetzt, an die im vorliegenden Bebauungsplan „Campus Morgenstelle, Teil 1“ angebunden<br />
wird, so dass e<strong>in</strong>e Erschließung sichergestellt ist. Alle Flächen liegen <strong>in</strong>nerhalb desselben landeseigenen<br />
Grundstückes Flurstück Nr. 3053.<br />
Die privaten Erschließungsflächen für den Kraftfahrzeugverkehr verlaufen zum e<strong>in</strong>en zwischen dem<br />
Sondergebiet 1 und dem Sondergebiet 2 und zum anderen östlich des talseitigen Sondergebiets 2.<br />
Die westlichere private Verkehrsfläche wird an die bestehende private Verkehrsfläche im Geltungsbereich<br />
des nördlichen Nachbarbebauungsplanes „Morgenstelle nordöstlicher Teil“ angebunden. Die talseitige<br />
private Verkehrsfläche wird ebenfalls an e<strong>in</strong>e bereits ausgebaute private Verkehrsfläche im<br />
Geltungsbereich desselben Bebauungsplanes mit leicht verr<strong>in</strong>gerter Breite <strong>in</strong> von 5,00 m angeschlossen<br />
und fortgeführt.<br />
Der im Osten des Geltungsbereiches verlaufende bestehende Feldweg längs des Käsenbachtales wird<br />
als öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Fuß- und Radweg festgesetzt. Dieser Weg<br />
verläuft südlich des Geltungsbereiches als gewidmeter Weg auf städtischem Grund und ist nördlich<br />
des Geltungsbereiches durch den Anschlussbebauungsplan 416 „Morgenstelle nordöstlicher Teil“ als<br />
Fuß- und Radweg festgesetzt. Durch die Festsetzung als Fuß- und Radweg wird die durchgängige<br />
öffentliche Benutzbarkeit des Weges planungsrechtlich gesichert.<br />
Mit e<strong>in</strong>er starken Zunahme von Verkehrsbewegungen wird durch die Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
„Campus Morgenstelle, Teil 1“ nicht gerechnet, da sich das ZMBP bereits heute auf dem Gelände der<br />
Morgenstelle bef<strong>in</strong>det und ke<strong>in</strong>e neuen Studenten und Beschäftigtenströme generiert werden. Das<br />
IFIB bef<strong>in</strong>det sich ebenfalls bereits heute <strong>in</strong> großer räumlicher Nähe im Bereich des Kl<strong>in</strong>ikums an der<br />
Schnarrenbergstraße.<br />
E<strong>in</strong> Ausbau der Kapazitäten des öffentlichen Nahverkehrs ist daher zur Zeit ebenfalls nicht erforderlich.<br />
Den Bedürfnissen des Radverkehrs wird durch die Anforderung, dass Fahrradabstellanlagen nachgewiesen<br />
werden müssen, Rechnung getragen.<br />
11. Ver-/Entsorgung<br />
Die Ver- und Entsorgung erfolgt durch Anschluss an das städtische Kanal- und Leitungsnetz. Die<br />
Fernwärmeversorgung erfolgt über das universitätseigene Heizkraftwerk.<br />
Im Geltungsbereich wird die Verlegung e<strong>in</strong>er Abwasserleitung notwendig.<br />
11
ENTWURF<br />
12. Energiekonzept<br />
Bei den zulässigen Forschungsgebäuden werden die maßgeblichen Energieaufwendungen betriebsbed<strong>in</strong>gt<br />
durch Sonderforschungsflächen, Klimakammern und Gewächshausbereiche bestimmt. Die Berechnung<br />
e<strong>in</strong>es realitätsnahen Jahres-Primärenergiebedarfs nach DIN V 18599 ist im vorliegenden Fall<br />
nicht möglich, da unter anderem ke<strong>in</strong>e mit den vorgenannten Nutzungen vergleichbaren Nutzungsrandbed<strong>in</strong>gungen<br />
im Teil 10 der Norm aufgeführt s<strong>in</strong>d. Für diesen Fall sieht die EnEV § 4 (4) von e<strong>in</strong>er<br />
Begrenzung des Jahres-Primärenergiebedarfs ab, wobei der nach EnEV zulässige spezifische Transmissionswärmetransferkoeffizient<br />
HT’ um 24 % unterschritten werden muss.<br />
E<strong>in</strong>e Reduktion des Energiebedarfs wird durch e<strong>in</strong>e hochwärmegedämmte fugendichte Gebäudehülle<br />
gewährleistet. Zur weiteren M<strong>in</strong>imierung des Bedarfs kommt e<strong>in</strong>e hocheffiziente Wärmerückgew<strong>in</strong>nung<br />
zur Ausführung.<br />
Die Kälteversorgung des Forschungsbaus wird <strong>in</strong> den W<strong>in</strong>termonaten durch die Bereitstellung kostenloser<br />
Umweltkälte durch freie Kühlung unterstützt. Der E<strong>in</strong>satz von oberflächennaher Geothermie, als<br />
Niedertemperaturquelle im W<strong>in</strong>ter und Kühlmöglichkeit im Sommer wird im Rahmen der Bauantragsstellung<br />
überprüft.<br />
Die Energieversorgung erfolgt über das Fernheizkraftwerk der Universität, das für die Versorgung der<br />
zusätzlichen Gebäude auf Kraft-Wärme-Kopplung umgestellt wird und dadurch zukünftig mit erheblich<br />
ger<strong>in</strong>geren Emissionen betrieben werden kann.<br />
13. Bodenordnung<br />
Bodenordnende Maßnahmen werden nicht notwendig. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />
bef<strong>in</strong>det sich vollständig auf dem landeseigenen Flurstück Nr. 3053.<br />
14. Umweltbericht<br />
Mit der BauGB Novelle 2004 ist die Umweltprüfung <strong>in</strong> der Bauleitplanung obligatorisch e<strong>in</strong>geführt worden.<br />
Die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen wurden ermittelt und im Umweltbericht<br />
<strong>vom</strong> 26.10.2006 mit Ergänzung <strong>vom</strong> 03.05.2007 beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht ist<br />
nach § 2 a Abs. 1 Nr. 2 BauGB gesonderter Teil dieser Begründung.<br />
Mit dem Bebauungsplan „Morgenstelle Campus Teil 1“ sollen auf den Gewannen der Morgenstelle die<br />
planungs- und bauordnungsrechtlichen Grundlagen für die Verlagerung und Vergrößerung der naturwissenschaftlichen<br />
Institute der Universität Tüb<strong>in</strong>gen geschaffen werden.<br />
Für die Verlagerung und Vergrößerung naturwissenschaftlicher Institute wurden auf dem bisher unbebauten<br />
östlichen und südlichen Teil der Morgenstelle im Rahmen e<strong>in</strong>es langfristigen städtebaulichen<br />
Konzepts zusätzliche Flächen und Baukörper vorgesehen (HARRIS & KURRLE 2008).<br />
Über den vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für e<strong>in</strong> erstes<br />
Institutsgebäude mit dem Zentrum für Molekularbiologie der Pflanzen und dem Interfakultären Institut<br />
für Biochemie sowie sechs angeschlossenen Nebengebäuden geschaffen werden. Die Verb<strong>in</strong>dung zum<br />
bestehenden Hörsaalgebäude und den vorhandenen Hochhäusern soll über e<strong>in</strong>en neu zu schaffenden,<br />
zentralen Campus erfolgen.<br />
Die dafür benötigten Flächen umfassen e<strong>in</strong>en Teil des alten Parkplatzes, e<strong>in</strong>en Teil der vorhandenen<br />
Freiflächen mit Rasen, Wiese, Bäumen und Sträuchern sowie am unteren Teil des Hang bisher unberührte<br />
Reste der ehemaligen Nutzungsformen der Maderhalde wie Magerwiesen, Streuobstbäume,<br />
Zwetschgenaufwuchs und Wildgehölzflächen. Die wesentlichen Bereiche dieses Unterhangs werden als<br />
zu erhaltende Grünflächen geschützt.<br />
Für die Bestandsaufnahme und auch Bewertung der verschiedenen Schutzgüter wurden bed<strong>in</strong>gt durch<br />
den engen Zeitrahmen des Projektes folgende Untersuchungsmethoden angewendet:<br />
Für die tierökologischen Belange wurde e<strong>in</strong>e Potentialermittlung zum Vorkommen artenschutzrechtlich<br />
relevanter Arten vorgenommen. Pflanzen und Lebensgeme<strong>in</strong>schaften wurden als Vegetationsstruktu-<br />
12
ENTWURF<br />
ren <strong>in</strong> Anlehnung an den Kartierschlüssel aus dem Jahr 2001 der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg<br />
kartiert und im Plan dargestellt. Die Beurteilung der stadtklimatologischen Belange<br />
stützen sich auf Analogieschlüsse von ähnlichen Standorten im Stadtgebiet.<br />
Mit dem Bebauungsplan s<strong>in</strong>d erhebliche E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> den Naturhaushalt und das Landschaftsbild verbunden,<br />
die vielfältig durch Vermeidungs-, M<strong>in</strong>imierungs- und Ausgleichsmaßnahmen <strong>in</strong>nerhalb sowie<br />
auch außerhalb des Planungsbietes ausgeglichen werden sollen.<br />
Wenn im H<strong>in</strong>blick auf die Schutzgüter Boden und Grundwasser ger<strong>in</strong>gere E<strong>in</strong>griffe zu verzeichnen<br />
s<strong>in</strong>d, so s<strong>in</strong>d die drei übrigen Schutzgüter Arten/Lebensräume, Erholung/Landschaftsbild und Klima/Luft<br />
stärker betroffen. In der Bilanz zeigt sich, dass die E<strong>in</strong>griffe im Bereich des Baufensters 2 und<br />
<strong>in</strong>sbesondere im am weitesten <strong>in</strong> den Talbereich ragenden östlichsten Bereich des Baufensters 2 besonders<br />
große und vielfältige Bee<strong>in</strong>trächtigungen hervorrufen.<br />
Beim Schutzgut Arten/Lebensräume zeigen die tierökologischen Belange <strong>in</strong> dem sensiblen Landschaftsraum<br />
Käsenbachtal besondere Bedeutung. Die Potentiale des Gebietes als Aufenthalts- und<br />
Lebensraum für Feldermäuse und Vögel, streng geschützte Arten gemäß Anhang IV der FFH - Richtl<strong>in</strong>ie,<br />
s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Flächen außerhalb der Parkplätze vielfältig. Mit den geplanten Pflegemaßnahmen und<br />
der damit angestrebten Entwicklung zu e<strong>in</strong>er kle<strong>in</strong>teiligen halboffenen Kulturlandschaft auf Flächen<br />
<strong>in</strong>nerhalb und außerhalb des Plangebietes plus entsprechender jahreszeitlicher Abwicklung der Baumaßnahmen<br />
wird e<strong>in</strong> Ausgleich für die E<strong>in</strong>griffe bilanziert.<br />
Beim Schutzgut Erholung/Landschaftsbild wird auf die Reduzierung und E<strong>in</strong>engung der Erholungslandschaft<br />
h<strong>in</strong>gewiesen. Die mit der Nutzung als Gewächshaus verbundenen Lichtemissionen <strong>in</strong> das Käsenbachtal<br />
werden durch e<strong>in</strong>e zeitliche E<strong>in</strong>schränkung der Belichtungsdauer m<strong>in</strong>imiert. Als weitere<br />
M<strong>in</strong>imierungsmaßnahmen sollen die Baukörper am östlichen Rande zur Landschaft h<strong>in</strong> auf den Dachflächen<br />
mit Wiese begrünt und mit Streuobstbäumen abgepflanzt werden. E<strong>in</strong>e Nutzung dieser Bauzeile<br />
als Gewächshäuser mit beleuchtbaren Glasfassaden ist nicht vorgesehen.<br />
Beim Schutzgut Klima /Luft wird e<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigung der bodennahen Kaltluft produzierenden und<br />
transportierenden Flächen prognostiziert. Die Möglichkeiten der thermischen und strömungsdynamischen<br />
M<strong>in</strong>imierung werden genutzt. Die lokalklimatische Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird als ger<strong>in</strong>g<br />
prognostiziert, so dass hier e<strong>in</strong> nicht ausgleichbares Defizit im S<strong>in</strong>ne der E<strong>in</strong>griffsregelung verbleibt.<br />
Zusätzlich zu Maßnahmen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde e<strong>in</strong> externer Bedarf an<br />
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen <strong>in</strong> der Größenordnung von 95 611,- € ermittelt. Hiervon s<strong>in</strong>d<br />
81.440,- € errechnete Wiederherstellungskosten für das Schutzgut Arten und Biotope und 14.171,- €<br />
der ermittelte Ausgleichsbetrag für E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> das Schutzgut Boden.<br />
Als externe Ausgleichsmaßnahmen werden im südwestlich des Bebauungsplanes angrenzenden Gelände<br />
Teilflächen zu e<strong>in</strong>er offenen, kle<strong>in</strong>teiligen Kulturlandschaft entwickelt. Durch fachgerechte,<br />
nachhaltige Pflege sollen Streuobstwiesen wiederhergestellt werden, die durch altersabgestufte Gehölzgruppen<br />
und e<strong>in</strong>en We<strong>in</strong>berg mit neu sanierten Trockenmauern ergänzt werden.<br />
Mit den <strong>in</strong>ternen und externen Maßnahmen können die Bee<strong>in</strong>trächtigungen von Natur und Landschaft<br />
weitgehend ausgeglichen werden. Für das Schutzgut Klima – Luft verbleibt e<strong>in</strong> Defizit, das nicht ausgleichbar<br />
ist.<br />
Die Sicherung der externen Ausgleichsmaßnahmen erfolgt über e<strong>in</strong>en städtebaulichen Vertrag zwischen<br />
der Stadt und dem Land.<br />
Tüb<strong>in</strong>gen, den 08.12.2008<br />
13
Anlage 4 zu <strong>Vorlage</strong> 5/<strong>2009</strong><br />
Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Umweltbericht<br />
als Bestandteil der Begründung zum<br />
Bebauungsplan<br />
“Campus Morgenstelle Teil 1“<br />
Entwurf 08.12.2008<br />
Beauftragung: Vermögen und Bau Baden-Württemberg Amt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Bearbeitung realgrün Landschaftsarchitekten München<br />
Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />
“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Entwurf 08.12.2008 Seite 2 von 47<br />
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Inhalt Seite<br />
1 Gesamtkonzept 4<br />
1.1 Ziele und Umfang der langfristigen Planung 4<br />
1.2 Landschaftliches Entwicklungskonzept Campus Morgenstelle 5<br />
1.3 Landschaftspflegerisches Leitbild Maderhalde 5<br />
2 Bebauungsplan Campus Morgenstelle Teil 1 8<br />
2.1 Kurzdarstellung von Inhalt und Zielen des Bebauungsplans 8<br />
2.1.1 Angaben zum Standort des Bebauungsplans 8<br />
2.1.2 Art des Vorhabens und Beschreibung der Festsetzungen 8<br />
2.1.3 Umfang des Vorhabens und Bedarf an Grund und Boden 9<br />
2.2 Übergeordnete Ziele des Umweltschutzes 9<br />
2.2.1 Fachgesetze 9<br />
2.2.2 Fachpläne 10<br />
2.2.3 Berücksichtigung dieser Ziele im Rahmen der Aufstellung 11<br />
3 Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter und<br />
der Umweltauswirkungen 11<br />
3.1 Bestandsaufnahme und Bewertung 11<br />
3.1.1 Schutzgut Mensch 11<br />
3.1.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und Lebensgeme<strong>in</strong>schaften (biologische Vielfalt) 11<br />
3.1.3 Schutzgut Boden 14<br />
3.1.4 Schutzgut Grund- und Oberflächenwasser 15<br />
3.1.5 Schutzgut Luft und Klima 16<br />
3.1.6 Schutzgut Erholung und Landschaftsbild 17<br />
3.1.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter 18<br />
3.1.8 Zusammenfassende Bewertung 19<br />
3.2 Maßnahmen zur Vermeidung, Verm<strong>in</strong>derung und zum Ausgleich 20<br />
3.2.1 Schutzgut Mensch 20<br />
3.2.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und Lebensgeme<strong>in</strong>schaften (biologische Vielfalt) 21<br />
3.2.3 Schutzgut Boden 23<br />
3.2.4 Schutzgut Grund- und Oberflächenwasser 24<br />
3.2.5 Schutzgut Luft und Klima 25<br />
3.2.6 Schutzgut Erholung und Landschaftsbild 25<br />
3.2.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter 27<br />
3.2.8 Zusammenfassende Bewertung 27<br />
3.2.9 Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern 29<br />
3.3 Artenschützprüfung nach § 42 BNatSchG 30<br />
3.4. Standort- und Planungsalternativen 33<br />
3.4.1 Prognose bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung 33<br />
3.4.2 Standortalternativen 34<br />
3.4.3 Planungsalternativen 35<br />
4 E<strong>in</strong>griffs-Ausgleichs-Bilanz 36<br />
4.1 Methodik der E<strong>in</strong>griffs-Ausgleichs-Bilanz 36<br />
4.2 Bilanz der Flächenfunktionen <strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereichs 36<br />
4.3 Kostenermittlung externer Ersatzmaßnahmen (Arten und Lebensräume) 39<br />
realgrün Landschaftsarchitekten München<br />
Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />
“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Entwurf 08.12.2008 Seite 3 von 47<br />
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
4.4 Zuordnung externer Ersatzmaßnahmen (Arten und Lebensräume) 41<br />
4.5 Zuordnung und Kosten externen Ersatzmaßnahmen (Boden) 41<br />
4.6 Zuordnung und Kosten <strong>in</strong>terner Ausgleichsnahmen (Arten und Lebensräume) 42<br />
4.7 Ausblick für das gesamte Untersuchungsgebiet 44<br />
5 Zusätzliche Angaben 44<br />
5.1 Verfahren und Untersuchungsmethoden 44<br />
5.2 H<strong>in</strong>weise zur Überwachung der Auswirkungen (Monitor<strong>in</strong>g) 44<br />
5.3 Allgeme<strong>in</strong> verständliche Zusammenfassung 45<br />
6 Materialien und Anlagen 46<br />
6.1 Quellenangaben 46<br />
6.2 Anlagen 47<br />
6.2.1 Potenzialermittlung zum Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten Anlage 1<br />
6.2.2 Biotoptypen und Lebensräume im Untersuchungsraum (M 1:1000) Anlage 2<br />
6.2.3 Maßnahmenvorschläge im Untersuchungsraum (M 1:1000) Anlage 3<br />
6.2.4 Bestandsplan (M 1:500) Anlage 4<br />
6.2.5 Grüngestaltungsplan (M 1:500) Anlage 5<br />
6.2.6 Ersatzmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs (M 1:1000) Anlage 6<br />
6.2.7 Konzeption zur Regenwasserableitung Anlage 7<br />
6.2.8 Klimatologisches Kurzgutachten Anlage 8<br />
realgrün Landschaftsarchitekten München<br />
Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />
“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Entwurf 08.12.2008 Seite 4 von 47<br />
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
1 Gesamtkonzept<br />
1.1 Ziele und Umfang der langfristigen Planung<br />
Campus der Zukunft Die Universität Tüb<strong>in</strong>gen verfolgt mit dem Konzept “Campus der Zukunft“ e<strong>in</strong>e nachhaltige<br />
Restrukturierung der baulichen Unterbr<strong>in</strong>gung im gesamten Stadtgebiet. Wesentliche<br />
Ziele s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e deutliche Verbesserung der Nutzung der Flächenressourcen<br />
sowie der energetischen Effizienz, e<strong>in</strong>e Optimierung der Raumzuschnitte und die Reduktion<br />
von Bewirtschaftungs- und Sanierungskosten durch räumliche Konzentration.<br />
Es sollen langfristig ca. 50 über das Stadtgebiet verteilte Gebäude aufgegeben werden,<br />
um dann die verstreut liegenden, jedoch <strong>in</strong>haltlich-organisatorisch zusammengehörenden<br />
Institutionen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen wenigen, zum Teil neu zu errichtenden Gebäuden<br />
unterzubr<strong>in</strong>gen.<br />
Entwicklungskonzept E<strong>in</strong> Schwerpunkt der universitären Planung liegt im Bereich der Morgenstelle. Hierzu<br />
Morgenstelle hat Vermögen und Bau BW, Amt Tüb<strong>in</strong>gen e<strong>in</strong> Konzept für die städtebauliche und<br />
landschaftsplanerische Entwicklung auf der Morgenstelle vorgelegt. Mit dem städtebaulichen<br />
Entwicklungs-konzept (HARRIS & KURRLE 2008) wird überprüft, welche<br />
Baumassen im südlichen Teil der Morgenstelle langfristig realisierbar s<strong>in</strong>d. Die aufgezeigten<br />
Projekte s<strong>in</strong>d als Platzhalter für mögliche Institutsgebäude zu sehen, wie sie<br />
nach derzeitigem Erkenntnisstand notwendig werden können. Das Entwicklungskonzept<br />
untersucht die Erweiterungsmöglichkeiten des Campus Morgenstelle schwerpunktmäßig<br />
im Südosten der bestehenden Bebauung.<br />
Den Auftakt für die bauliche Erweiterung im süd-östlichen Teil der bestehenden Bebauung<br />
auf der Morgenstelle bilden der Neubau für das Zentrum für Molekularbiologie<br />
der Pflanzen (ZMBP) und das <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em 2. Bauabschnitt h<strong>in</strong>zukommende Interfakultäre<br />
Institut für Biochemie (IFIB). Der Baubeg<strong>in</strong>n für das ZMBP ist für den Herbst <strong>2009</strong> geplant.<br />
Die Institutsgebäude werden durch kle<strong>in</strong>ere, den Instituten dienende Gebäude<br />
ergänzt werden.<br />
Weiterh<strong>in</strong> ist mittelfristig vorgesehen, das Geo- und Umweltforschungszentrum (GUZ)<br />
sowie die Informatik auf die Morgenstelle zu verlegen. Im Zuge des Ausbaus der Naturwissenschaftlichen<br />
Institute werden möglicherweise auch zentrale Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen<br />
ausgebaut werden. In diesem Zusammenhang sieht das Entwicklungskonzept<br />
auch die Errichtung e<strong>in</strong>er neuen zentralen Bibliothek für die Naturwissenschaften<br />
auf der Morgenstelle vor.<br />
Städtebau Das Entwicklungskonzept erweitert den Campus um vier neue Baukörper. Die großzügige<br />
Bewegung der vorhandenen Bebauung aus den sechziger Jahren wird weitergeführt<br />
und zu e<strong>in</strong>er Gesamtform ergänzt. Als Kontrast zwischen alt und neu wird e<strong>in</strong>e<br />
neue Typologie e<strong>in</strong>geführt und den Hochhäusern moderne Institutsgebäude im Atriumtyp<br />
gegenüber gestellt, so dass die unterschiedlichen Epochen ablesbar bleiben.<br />
E<strong>in</strong>e Abfolge verschiedener, öffentlicher Räume bildet die Naht zwischen alt und neu.<br />
Der Haupte<strong>in</strong>gang des Campus soll durch e<strong>in</strong>en neuen acht- bis zehngeschossigen<br />
Baukörper, <strong>in</strong> dessen unteren Geschossen sich die Bibliothek bef<strong>in</strong>det, und e<strong>in</strong>en<br />
großzügigen Vorplatz betont werden. Im Bereich südlich der Mensa soll der Bewuchs<br />
zurückgenommen und der Blick von der Schnarrenbergstrasse auf das Gebäude freigelegt<br />
werden, so dass e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>deutiger Zugang entsteht.<br />
Campus Der <strong>in</strong>nere Campusbereich wird als großer Platzraum gestaltet, der die neuen angrenzenden<br />
Gebäude mit den bestehenden Baukörpern räumlich und funktional verknüpft.<br />
Der Höhenunterschied zum zentralen Hörsaalgebäude wird mit e<strong>in</strong>er breiten<br />
Freitreppe überwunden. Neben attraktiven Sitzstufen ist hier auch e<strong>in</strong>e Rampenanlage<br />
für e<strong>in</strong>e barrierefreie Durchwegung <strong>in</strong>tegriert.<br />
Der Platz ist sowohl mit nicht durchlässigen als auch sickerfähigen Belägen befestigt<br />
und mit großen Bäumen mit e<strong>in</strong>er neuen Leitbaumart <strong>in</strong> freier Anordnung überstellt.<br />
Das anfallende Oberflächenwasser wird über technische Entwässerungse<strong>in</strong>richtungen<br />
abgeführt, da der schlecht bis nicht sickerfähige Untergrund die dezentrale Versickerung<br />
nicht ermöglicht.<br />
realgrün Landschaftsarchitekten München<br />
Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />
“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Entwurf 08.12.2008 Seite 5 von 47<br />
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Der “Uni-Strand“, e<strong>in</strong>e Sandfläche mit angrenzenden Sitzmauern und Podesten, liegt<br />
an der Schnittstelle von Mensaumfeld und Campusplatz. Er kann für sportliche Aktivitäten<br />
wie Beachvolleyball oder auch für Veranstaltungen und Feste genutzt werden.<br />
Das Mensaumfeld, mit den bestehenden kle<strong>in</strong>teiligen Terrassen, wird neu geordnet<br />
und beruhigt.<br />
Der E<strong>in</strong>gangsbereich an der Schnarrenbergstrasse wird im Zusammenspiel mit dem<br />
neuen Bibliotheksgebäude als großzügiger Vorplatz ausgebildet, wobei E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong><br />
den dichten Baumbestand Sichtbeziehungen <strong>in</strong>s Innere des Unicampus wieder ermöglichen.<br />
Baubeg<strong>in</strong>n Das neue Institutsgebäude des ZMBP soll <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em ersten Schritt verwirklicht werden.<br />
Das vier- bzw. hangseitig siebengeschossige Gebäude liegt östlich des geplanten<br />
zentralen Campusplatzes und ist um zwei Innenhöfe angeordnet. Östlich des neuen<br />
Institutsgebäudes und südlich des bestehenden Verfügungsgebäudes wird <strong>in</strong> zweiter<br />
Reihe e<strong>in</strong>e Fläche für e<strong>in</strong>- bis zweigeschossige Anlagen, die den Instituten dienen<br />
ausgewiesen.<br />
1.2 Landschaftliches Entwicklungskonzept Campus Morgenstelle<br />
Als Grundkonzeption der Universität auf der Morgenstelle wurde <strong>in</strong> den sechziger<br />
Jahren die Idee e<strong>in</strong>er komprimierten architektonischen Setzung auf dem Plateau formuliert,<br />
die im deutlichen Kontrast zur umgebenden Landschaft steht.<br />
Dieser Ansatz der Polarisierung wird sowohl im neuen städtebaulichen Konzept als<br />
auch im landschaftlichen Leitbild fortgeführt - e<strong>in</strong>e architektonische geprägte Landschaft<br />
wird <strong>in</strong> Bezug gesetzt zu e<strong>in</strong>er landnutzungsgeprägten Landschaft.<br />
Die Gebäude der Universität und die dazugehörigen Freiräume besetzen die Hangkuppe,<br />
die darunter liegenden Flanken werden im direkten Gebäudeumfeld von offenen,<br />
trockenen Magerwiesen bestimmt, danach folgen Streuobstwiesen, <strong>in</strong> die <strong>in</strong>selartig<br />
kle<strong>in</strong>ere Waldbereiche und e<strong>in</strong> We<strong>in</strong>berg mit Trockenmauern e<strong>in</strong>gestreut s<strong>in</strong>d.<br />
Die Sohle des Käsenbachtals ist im Gegensatz dazu mit dichtem, waldartigem, gewässerbegleitendem<br />
Gehölzbestand bestockt.<br />
Als Kontrast zu den Rasterstrukturen der Streuobstwiesen werden <strong>in</strong>nerhalb des Unicampus<br />
Großbäume mit e<strong>in</strong>er neuen Leitbaumart <strong>in</strong> freier Anordnung gepflanzt. Die<br />
derzeit bestehenden Vegetationsstrukturen werden durch gezielte Maßnahmen und<br />
Pflegekonzepte <strong>in</strong> standortgerechte und standorttypische Vegetationstypen zurückgeführt,<br />
entwickelt und langfristig gesichert.<br />
Die auf Fuge gestellten Gebäude ermöglichen Ausblickskorridore <strong>vom</strong> <strong>in</strong>neren Campus<br />
<strong>in</strong> die umgebende Landschaft. Im Süden zwischen Geo- und Umweltforschungszentrum<br />
und der Informatik entsteht e<strong>in</strong> Landschaftsbalkon mit Ausblick auf Stadt und<br />
Schwäbische Alb. Hier schließt e<strong>in</strong> Fußweg den Campusbereich an den für Naherholung<br />
wichtigen Spazierweg im Käsenbachtal an und b<strong>in</strong>det den Campus so <strong>in</strong> die<br />
Naherholungslandschaft e<strong>in</strong>.<br />
1.3 Landschaftspflegerisches Leitbild Maderhalde<br />
Untersuchungs- Parallel zum Entwicklungskonzept, das vor allem auf den künftigen Campus und die<br />
raum Freiflächen an den neuen Gebäuden e<strong>in</strong>geht, wurden im Rahmen des Umweltberichts<br />
die landschaftspflegerischen Ziele im Übergang von der Hochfläche der Morgenstelle<br />
zur Maderhalde und zum Käsenbachtal untersucht. Diese Flächen umfassen den Bereich<br />
zwischen der Zufahrt von der Schnarrenbergstraße, den Parkplätzen und dem<br />
Verb<strong>in</strong>dungsweg zum Verfügungsgebäude im Westen und dem als Fuß- und Radweg<br />
dienenden Feldweg 2372/6 oberhalb des Käsenbachs im Osten.<br />
Insgesamt stellt dieser Bereich mit etwa 7.7 ha e<strong>in</strong>en zuerst flach und dann stark geneigten<br />
Ost- bzw. Südosthang dar. Danach folgt e<strong>in</strong> Geländebruch, die Hangneigung<br />
erhöht sich auf 30%. Danach fällt das Gelände außerhalb des Untersuchungsraums<br />
realgrün Landschaftsarchitekten München<br />
Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />
“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Entwurf 08.12.2008 Seite 6 von 47<br />
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
zum Käsenbach weiter ab. Die unmittelbare Kl<strong>in</strong>ge entlang des Bachs weist dann Geländeneigungen<br />
von mehr als 100% auf.<br />
Entstehungs- Diese topographischen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen und die damit verbundenen Boden-<br />
geschichte beschaffenheiten führten historisch im Wesentlichen zu drei unterschiedlichen Nutzungsformen:<br />
das Käsenbachtal selbst war steil und unzugänglich und eignete sich<br />
nur zur Waldnutzung. Auf den daran anschließenden Mittelhanglagen entwickelten<br />
sich sehr kle<strong>in</strong> parzellierte Baumwiesen, die neben Obst und Most auch Futter für Kühe<br />
und Ziegen lieferten. Nur entlang e<strong>in</strong>zelner E<strong>in</strong>schnitte und Abflussgräben für<br />
Starkregenfälle wurden kle<strong>in</strong>e Feldgehölze mit überwiegend Eichenbestand belassen.<br />
Die flacheren Höhenlagen wurden als Wiesen und teilweise Ackerflächen genutzt.<br />
Bis <strong>in</strong> die 60er Jahre prägten diese drei Typologien - Wald auf steilen Bereichen,<br />
Obstwiesen auf mittleren Hanglagen und Wiesen auf den Höhenlagen - das Bild. Auf<br />
alten Luftbildern kann dies noch sehr gut abgelesen werden.<br />
Die Entscheidung zur Nutzung der Morgenstelle als Standort für die Erweiterung der<br />
Universität führte zum Erwerb fast aller privaten Kle<strong>in</strong>parzellen und zum Wandel der<br />
landwirtschaftlichen Nutzung. (LEMBKE, D., 1977) Im Rahmen der Baumaßnahmen<br />
erfolgte der E<strong>in</strong>bau von überschüssigem Bodenaushub bis weit über die Baugrenze<br />
h<strong>in</strong>aus <strong>in</strong> den Oberhang h<strong>in</strong>e<strong>in</strong>. (siehe Abbildung 4) Bis etwa zum Geländebruch wurden<br />
die Aufschüttungsflächen wieder e<strong>in</strong>gesät und als Grünflächen gepflegt. Die Nutzung<br />
der Streuobstwiesen g<strong>in</strong>g ebenfalls zurück, nicht nur aus eigentumsrechtlichen<br />
Gründen, sondern auch auf Grund abnehmender Wirtschaftlichkeit. Nur für wenige<br />
Teilflächen konnten Pächter gefunden werden.<br />
Landschafts- Ziel ist die Erhaltung und Aufwertung e<strong>in</strong>es landschaftlich geprägten, <strong>in</strong>nerstädtischen<br />
pflegerisches Landschaftsraumes, der nicht nur für die vielfältigen Funktionen Stadtgliederung, Kalt-<br />
Leitbild luftproduktion und -transport, sowie Erholungsnutzung, sondern auch als Lebensraum<br />
für gefährdete Tier- und Pflanzenarten hohe Bedeutung hat.<br />
Dabei soll die ehemalige Nutzungsform der Streuobstwiesen soweit wie möglich weiter<br />
geführt, gefördert und wieder hergestellt werden. Die offenen, regelmäßig gemähten<br />
oder beweideten Baumwiesen vermitteln im Gegensatz zu bewaldeten und verbuschten<br />
Bereichen nicht nur den E<strong>in</strong>druck großer und weiter Landschaften, sondern<br />
sie stellen auch den Lebensraum für die Mehrzahl der hier vorkommenden geschützten<br />
Vogelarten dar. Zudem s<strong>in</strong>d sonnige und nährstoffarme Hanglagen auch die klassischen<br />
Voraussetzungen für artenreiche Wiesengesellschaften.<br />
Die unmittelbare Nachbarschaft zu den Waldflächen des Käsenbachs spricht ebenfalls<br />
dafür, e<strong>in</strong>er weiteren Verbuschung und Bewaldung der Hanglagen entgegen zu<br />
wirken. Lange und verzahnte Grenzverläufe zwischen unterschiedlichen Vegetationsstrukturen<br />
tragen ebenfalls zur Erlebnis- und Lebensraumvielfalt bei. Der Reiz des<br />
Feldwegs 2372/6 besteht <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Lage zwischen Wald und offener Landschaft und<br />
<strong>in</strong> der Ablesbarkeit unterschiedlicher Nutzungsformen auf unterschiedlichen Standorten<br />
und Hangneigungen.<br />
In den alten Feldgehölzen im Bereich der Maderhalde mit ihren dom<strong>in</strong>anten Eichen<br />
sollen über entsprechende forstliche Maßnahmen die standortfremden Zitterpappeln<br />
entfernt und die standortgerechten Laubholzarten wie Ahorn, Eschen und Ha<strong>in</strong>buchen<br />
im Innern der Bestände gefördert werden. An ihren Rändern werden geschlossene<br />
Saumstrukturen aus Sträuchern und Waldrandstauden aufgebaut. Angestrebt werden<br />
lichte Innenbereiche mit artenreichen Kraut- und Geophytenschichten.<br />
Am südlichen Oberhang der Maderhalde wurde vor e<strong>in</strong>igen Jahren e<strong>in</strong> aufgegebener<br />
We<strong>in</strong>berg wieder neu bewirtschaftet. Die alten We<strong>in</strong>bergmauern und die Naturste<strong>in</strong>e<strong>in</strong>fassungen<br />
der Wege und Treppen s<strong>in</strong>d noch relativ gut erhalten. Diese Nutzung<br />
soll fortgesetzt werden, als Relikt der ehemaligen bäuerlichen Kulturlandschaft und<br />
als Bauste<strong>in</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Mosaik unterschiedlicher Strukturen.<br />
E<strong>in</strong>e Wiederherstellung der Streuobstwiesen alle<strong>in</strong> genügt jedoch nicht. Für ihre dauerhafte<br />
Erhaltung ist e<strong>in</strong> Nutzungskonzept notwendig, das auf der e<strong>in</strong>en Seite die<br />
Pflanz-, Schnitt-, Pflege- und Rodungsarbeiten an den Bäumen regelt und f<strong>in</strong>anziell<br />
realgrün Landschaftsarchitekten München<br />
Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />
“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Entwurf 08.12.2008 Seite 7 von 47<br />
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
und personell absichert. Auf der anderen Seite muss für den Wiederaufbau und den<br />
Erhalt artenreicher Wiesenflächen e<strong>in</strong> Mahd- und Beweidungskonzept aufgestellt<br />
werden.<br />
Umsetzung E<strong>in</strong> breites Bündel von Maßnahmenvorschlägen kann dabei <strong>in</strong> vier unterschiedliche<br />
Blöcke zusammengefasst werden (siehe Anlage 3 zum Umweltbericht):<br />
Verbesserung Auf etwa 1.0 ha Fläche s<strong>in</strong>d an den Hangbereichen der Maderhalde noch Reste der<br />
vorhandener ehemaligen Streuobstwiesen vorhanden. Der Baumbestand ist <strong>in</strong> den letzten Jahren<br />
Streuobstwiesen und Jahrzehnten nicht mehr geschnitten worden, zahlreiche trockene und abgestorbene<br />
Äste und Zweige und teilweise sehr dichte verwachsene Kronenbereiche s<strong>in</strong>d zu<br />
beobachten. Die Wiesenflächen wurden nicht mehr gemäht und nur noch e<strong>in</strong>- bis<br />
zweimal pro Jahr durch Schafe <strong>in</strong> mobilen Koppeln beweidet. Dies führte zu Brombeer-,<br />
Wildrosen- oder Zwetschgenaufwuchs, <strong>in</strong> Teilen auch zu Pappelbeständen, die<br />
durch re<strong>in</strong>e Beweidung nicht mehr zurückgedrängt werden können.<br />
Erforderlich ist e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>maliges, behutsames Auslichten des Baumbestands, bei dem<br />
die Sicherheit, Standfestigkeit und Verlängerung der Lebensdauer der Bäume im Vordergrund<br />
steht. Stamm- und Astlöcher oder Bruchstellen und R<strong>in</strong>denabplatzungen,<br />
die ke<strong>in</strong>e Gefährdungen darstellen, müssen erhalten und belassen werden.<br />
Der Gehölzjungwuchs sollte ebenfalls über e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>maligen Rodungsdurchgang<br />
soweit entfernt werden, das langfristig höchsten e<strong>in</strong>zelne Rosengebüsche bis maximal<br />
50 m² Fläche übrig bleiben.<br />
In der Anlage 3 zum Umweltbericht s<strong>in</strong>d die entsprechenden Maßnahmen mit M1, M3,<br />
M6, M7, M8, M11, M13, M16, M17, M18, und M 26 gekennzeichnet.<br />
In Form e<strong>in</strong>er regelmäßigen jährlichen Mahd über drei Jahre mit Abtransport des<br />
Mähguts kann e<strong>in</strong>e weitere Gehölzsukzession unterbunden und e<strong>in</strong> gewisser<br />
Nährstoffentzug erreicht werden. E<strong>in</strong>e zusätzliche e<strong>in</strong>- bis zweimalige jährliche<br />
Beweidung gemäß dem Pr<strong>in</strong>zip des rotierenden Mähweidesystems setzt entsprechende<br />
Verträge mit Schäfer<strong>in</strong>nen oder Schäfern voraus, die langfristig auch das Angebot<br />
e<strong>in</strong>es überdachten Unterstands notwendig machen.<br />
Neuschaffung von Etwa 0.7 ha Fläche nehmen Gebüsch- und Zwetschgensukzessionen e<strong>in</strong>: Bereiche,<br />
Streuobstwiesen die so dicht bewachsen s<strong>in</strong>d, dass ke<strong>in</strong> Unterwuchs mehr vorhanden ist und offener<br />
Boden vorherrscht. Die alten Obstbäume s<strong>in</strong>d noch erhalten, aber von geschlossenen<br />
Strauch- und Jungbaumbeständen umgeben. Die Artenzusammensetzung beschränkt<br />
sich auf wenige Gehölze, für die meisten Vogelarten bieten sie nicht die erforderlichen,<br />
halboffenen Lebensräume.<br />
Über die fast vollständige Rodung und Entfernung dieser Gehölze, bei gleichzeitigem<br />
Erhalt e<strong>in</strong>zelner Obstbäume, kann auf dem offenen Boden autochthones, gebietsheimisches<br />
Wiesen- und Kräutersaatgut ausgebracht werden. Zur Verh<strong>in</strong>derung e<strong>in</strong>es<br />
erneuten Gehölzaufwuchses aus den noch vorhandenen Wurzeln ist <strong>in</strong> den ersten<br />
Jahren e<strong>in</strong>e zwei- bis dreimalige jährliche Mahd angebracht.<br />
In der Anlage 3 zum Umweltbericht s<strong>in</strong>d die entsprechenden Maßnahmen mit M9,<br />
M20, M21, M 22, M23, M25 und M 27 gekennzeichnet.<br />
Weitere 0.1 ha umfassen re<strong>in</strong>e Brombeergebüsche, für die die gleichen Vorschläge<br />
gelten.<br />
In der Anlage 3 zum Umweltbericht s<strong>in</strong>d die entsprechenden Maßnahmen mit M10,<br />
M14 und M 19 gekennzeichnet.<br />
Gezielte Drei Bereiche der Maderhalde mit etwa 1.7 ha s<strong>in</strong>d bewaldet, auch wenn sie im<br />
Waldentwicklung Flächennutzungsplan nicht als Wald dargestellt s<strong>in</strong>d: die Kl<strong>in</strong>ge südlich der Parkplätze<br />
mit ihrem nur zeitweise Wasser führenden Graben zum Käsenbach, die Senke östlich<br />
der Parkplätze und e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>e Fläche unmittelbar östlich des Geltungsbereichs. Aus<br />
ehemaligen Feldgehölzen entlang offener, temporär Wasser führender Gräben haben<br />
sich im Lauf der Zeit waldartige Bestände mit über hundert Jahre alten Eichen entwickelt.<br />
E<strong>in</strong>e planmäßige forstwirtschaftliche Pflege fand nicht oder nur sehr begrenzt<br />
statt. Im Innern der Bestände herrscht e<strong>in</strong> teilweise sehr dichtes und undurchdr<strong>in</strong>gli-<br />
realgrün Landschaftsarchitekten München<br />
Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />
“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Entwurf 08.12.2008 Seite 8 von 47<br />
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
ches Unterholz vor. Der nördliche Teilbereich wird von etwa 25 Zitterpappeln mit<br />
Stammdurchmessern von über 25 cm dom<strong>in</strong>iert.<br />
E<strong>in</strong>e gezielt Waldentwicklung sollte diese Pappeln entfernen, im Unterwuchs e<strong>in</strong>zelne<br />
typische Baumarten fördern und e<strong>in</strong>en lichteren und offeneren Innenbereich anstreben,<br />
bei gleichzeitiger Förderung geschlossener Waldränder und Staudensäume.<br />
In der Anlage 3 zum Umweltbericht s<strong>in</strong>d die entsprechenden Maßnahmen mit M4, M5,<br />
M12 und M 15 gekennzeichnet.<br />
Schaffung von Zwei Flächen mit etwa 0.3 ha stellen Sonderstandorte dar: e<strong>in</strong> <strong>in</strong> großen Teilen als<br />
Sonderstrukturen Ziergarten ausgebildetes, e<strong>in</strong>gezäuntes und mit e<strong>in</strong>er Hütte versehenes Pachtgrundstück<br />
unmittelbar östlich des Geltungsbereichs, das aus e<strong>in</strong>er ehemaligen Obstwiese<br />
hervorgegangen ist. Es besteht e<strong>in</strong>e Zufahrtsmöglichkeit, das Grundstück wird im<br />
Wesentlichen zu Erholungszwecken genutzt.<br />
Über e<strong>in</strong>e Änderung des Pachtvertrags kann auch hier e<strong>in</strong>e Rückführung der stark<br />
gärtnerisch geprägten Rasen- und Blumenbeete zur ursprünglich landschaftlich geprägten<br />
Streuobstwiese erfolgen. Bei künftigen Pachtverträgen mit Pächterwechsel<br />
wird darauf geachtet, dass auf Zäune verzichtet wird.<br />
In der Anlage 3 zum Umweltbericht ist die entsprechende Maßnahme mit M 2 gekennzeichnet.<br />
Am südlichen Oberhang der Maderhalde bef<strong>in</strong>det sich e<strong>in</strong> We<strong>in</strong>berg, der vor wenigen<br />
Jahren mit neuen We<strong>in</strong>stöcken bepflanzt wurde. An der südlichen und östlichen<br />
Grenze s<strong>in</strong>d etwa 80 cm hohe We<strong>in</strong>bergmauern aus Naturste<strong>in</strong> erhalten, die durch die<br />
benachbarten Gehölzflächen völlig verschattet und stark überwachsen s<strong>in</strong>d.<br />
Durch e<strong>in</strong>e Rodung auf e<strong>in</strong>er Breite von m<strong>in</strong>destens zehn Metern könnten diese Mauern<br />
wieder freigestellt und e<strong>in</strong>er entsprechenden Besonnung ausgesetzt werden. In<br />
Teilbereichen ist e<strong>in</strong>e Erneuerung mit dem vorhandenen Ste<strong>in</strong>material notwendig. Vor<br />
allem als Lebensraum für Reptilien stellen sie e<strong>in</strong>en hohen Wert dar.<br />
In der Anlage 3 zum Umweltbericht ist die entsprechende Maßnahme mit M 24 gekennzeichnet.<br />
2 Bebauungsplan Campus Morgenstelle Teil 1<br />
2.1 Kurzdarstellung von Inhalt und Zielen des Bebauungsplans<br />
2.1.1 Angaben zum Standort des Bebauungsplans<br />
Lage und Der Geltungsbereich im Nordosten der Maderhalde ist im Norden und Osten von den<br />
Landschaftsbild mehrgeschossigen Gebäuden der Universität umgeben. Der zwischen den Parkplätzen<br />
und dem Hörsaalgebäude liegende Oberhang ist geprägt von dichten, parkartigen<br />
Grünflächen der sechziger und siebziger Jahre. Die großen Wiesen des Mittelhangs<br />
bilden den Übergang zu den Resten der ursprünglichen Streuobstwiesen und zu den<br />
angrenzenden Feldgehölzen und Waldbereichen des Käsenbachs am Unterhang.<br />
Durch die großflächigen Gehölzsukzessionen am unteren Hangbereich ist das Bebauungsplangebiet<br />
<strong>vom</strong> Rad- und Wanderweg getrennt.<br />
2.1.2 Art des Vorhabens und Beschreibung der Festsetzungen<br />
Nutzung Das bauliche Nutzungs- und Gestaltungskonzept sieht e<strong>in</strong>e von West nach Ost klar<br />
ablesbare Unterteilung des Hangbereichs <strong>in</strong> drei etwa gleich große Teile vor: dem<br />
Campus am Oberhang folgt das Institutsgebäude des ZMBP, das bereits den Mittelhang<br />
berührt. Daran schließen sich mehrere schmale Forschungsgewächshäuser als<br />
Nebengebäude an. Ihre unmittelbare bauliche Anb<strong>in</strong>dung resultiert aus der Notwendigkeit,<br />
Zell- und Pflanzenkulturen geschützt vor Witterungse<strong>in</strong>flüssen rasch transportieren<br />
zu können. Auch aus Gründen der biologischen Sicherheit genetisch veränderter<br />
Pflanzen ist e<strong>in</strong> Transport über öffentliche Flächen nicht zulässig.<br />
Erschließung Der Haupte<strong>in</strong>gang des ZMBP ist auf den Campus ausgerichtet. Über die Verlängerung<br />
der nordöstlich angrenzenden Erschließungsstraße wird der Neubau an den<br />
realgrün Landschaftsarchitekten München<br />
Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />
“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Entwurf 08.12.2008 Seite 9 von 47<br />
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Fahrverkehr angebunden und für die Feuerwehr erreichbar. Die Gewächshäuser s<strong>in</strong>d<br />
mit dem Institutsgebäude verbunden. Für die Anlieferung von Erde und Pflanzsubstraten<br />
wird der vorhandene Zufahrtsweg im Osten verlängert.<br />
Entwässerung Zur getrennten Abführung, Rückhaltung, Re<strong>in</strong>igung und verzögerten Weiterleitung des<br />
anfallenden Niederschlagswassers der Dachflächen ist - neben der Ausbildung e<strong>in</strong>er<br />
extensiven Begrünung von Teilen des Dachs – die E<strong>in</strong>beziehung der vorhandenen<br />
Regenwasserkanäle und des Rückhaltebeckens im Botanischen Garten vorgesehen.<br />
Durch das Büro REIK (2008) wurde e<strong>in</strong> hydrologisches Gutachten erstellt, das als<br />
Anlage 7 beigefügt ist. Dar<strong>in</strong> wurde festgestellt, dass diese Regenrückhaltebecken<br />
noch ausreichend Kapazität aufweist, um das gesamte Niederschlagswasser des Geltungsbereichs<br />
aufzunehmen.<br />
2.1.3 Umfang des Vorhabens und Bedarf an Grund und Boden<br />
Gesamtfläche Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst etwa 3.2 ha, e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>griff im naturschutzrechtlichen<br />
S<strong>in</strong>ne erfolgt auf etwa 2.4 ha.<br />
E<strong>in</strong>zelflächen Von der Gesamtfläche nimmt der Campus mit 0.7 ha etwa 23% e<strong>in</strong>. Für die Baufelder<br />
des ZMBPs, des IFIBs und der Nebengebäude werden 1.2 ha bzw. 36% der Fläche<br />
benötigt. Für Erschließungsstraßen und Stellplätze s<strong>in</strong>d 0.3 ha bzw. 10% der Fläche<br />
vorgesehen, für Grünflächen entlang der Gebäude 0.2 ha oder 7%. Und etwa 0.8 ha<br />
bzw. 24% des Bebauungsplans werden als zu erhaltende Grünflächen <strong>in</strong> ihrer derzeitigen<br />
Form geschützt und aufgewertet.<br />
Abbildung 1: Flächenbedarf<br />
2.2 Übergeordnete Ziele des Umweltschutzes<br />
2.2.1 Fachgesetze<br />
Der Schutz und die nachhaltige Sicherung von Natur und Umwelt ist e<strong>in</strong> gesellschaftliches<br />
Ziel von zentraler Bedeutung. Durch e<strong>in</strong>e Vielzahl von Gesetzen auf Landes-,<br />
Bundes- und Europäischer Ebene wurde dieses Ziel entsprechend gewürdigt.<br />
realgrün Landschaftsarchitekten München<br />
Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />
“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Entwurf 08.12.2008 Seite 10 von 47<br />
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Europäisches Die europäische Vogelschutz-Richtl<strong>in</strong>ie und die Flora-Fauna-Habitat-Richtl<strong>in</strong>ie dienen<br />
Recht <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie dem Schutz und der Erhaltung wildlebender Tier- und Pflanzenarten<br />
und ihrer Lebensräume.<br />
Bundesrecht Das Bundesnaturschutzgesetz fordert generell e<strong>in</strong>en Schutz der Leistungsfähigkeit<br />
des gesamten Naturhaushalts, e<strong>in</strong>e nachhaltige Nutzung aller Naturgüter, e<strong>in</strong>e Vermeidung<br />
von Bee<strong>in</strong>trächtigungen und e<strong>in</strong>en entsprechenden Ausgleich bei unvermeidbaren<br />
E<strong>in</strong>griffen. Mit der Anpassung des Baugesetzbuches 2004 wurden die Verfahrensschritte<br />
bei der Überprüfung und Bewertung der Umweltbelange festgelegt. Mit<br />
der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes zum 01.01.2008 wurden erhebliche<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigungen geschützter Arten und Lebensgeme<strong>in</strong>schaften, vor allem ihrer<br />
Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten grundsätzlich verboten.<br />
Landesrecht In zahlreichen Gesetzen des Landes Baden-Württemberg, wie dem Naturschutzgesetz,<br />
dem Landeswaldgesetz, dem Bodenschutzgesetz, dem Wassergesetz oder dem<br />
Denkmalschutzgesetz werden Aussagen zum Umgang mit den natürlichen Schutzgütern<br />
gemacht.<br />
2.2.2 Fachpläne<br />
Landesentwicklungs- Im Landesentwicklungsplan (WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEM-<br />
plan BERG 2002) ist der Ausbau der Leistungsfähigkeit der Hochschulen sowie der Lehr-<br />
und Forschungse<strong>in</strong>richtungen als e<strong>in</strong> Grundsatz def<strong>in</strong>iert, der bei der Bauleitplanung<br />
zu berücksichtigen ist.<br />
Rechtskräftiger Im Regionalplan (REGIONALVERBAND NECKAR-ALB 1993) ist der Geltungsbereich<br />
Regionalplan zum Teil als Siedlungsfläche und zum Teil ohne verb<strong>in</strong>dliche Flächensignatur dargestellt.<br />
In Tüb<strong>in</strong>gen als Oberzentrum sollen solche E<strong>in</strong>richtungen erhalten und ausgebaut<br />
werden, deren Tragfähigkeit auf die ganze Region ausgerichtet ist.<br />
Entwurf des Im Planentwurf des Regionalplans 2007 (REGIONALVERBAND NECKAR-ALB)<br />
Regionalplans ist entlang der Schnarrenbergstraße der Neubau e<strong>in</strong>er Regionalbahnstrecke vorgeschlagen.<br />
Flächennutzungsplan Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan von 2007 (NACHBARSCHAFTS-<br />
VERBAND REUTLINGEN - TÜBINGEN) ist der gesamte Bereich der Morgenstelle<br />
und der Maderhalde zwischen dem Botanischen Garten, der Frondsbergstraße und<br />
dem Feldweg 2372/6 als Sonderbaufläche Universität ausgewiesen. Damit wurde das<br />
städtebauliche Ziel formuliert, diesen Bereich vorrangig als Erweiterungsfläche für<br />
Gebäude für Forschung und Lehre zur Verfügung zu stellen.<br />
Landschaftsplan Der Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan (NACHBARSCHAFTSVERBAND<br />
REUTLINGEN - TÜBINGEN 1997, 1998) weist <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Bestandsbewertung den Geltungsbereich<br />
als Grünfläche und Streuobstwiese mit mittlerer bzw. sehr hoher Bedeutung<br />
für den Arten- und Biotopschutz und mit hoher bis sehr hoher Bedeutung für das<br />
Landschaftsbild aus. In der Beschreibung des Landschaftsraums “Stadtgebiet Tüb<strong>in</strong>gen<br />
nördlich des Neckars“ wird auf die planerische Vorgabe zur Freihaltung der Mittelhanglagen<br />
und das laufende Verfahren zur Ausweisung e<strong>in</strong>es geschützten Grünbestands<br />
im Käsenbach-Öhlertal h<strong>in</strong>gewiesen. Auch die Nutzungskonflikte mit der Universitätserweiterung<br />
am nördlichen Käsenbachtal und die zunehmende Verbuschung<br />
der Mittelhänge wegen mangelnder Pflege s<strong>in</strong>d aufgeführt.<br />
Als Zielkonzept fordert der Landschaftsplan die Erhaltung und Sicherung der siedlungsklimatischen<br />
Funktionen, die Erhaltung und Sicherung der Streuobstwiesen<br />
durch Ausweisung e<strong>in</strong>es geschützten Grünbestands und den Ausbau e<strong>in</strong>es funktionsfähigen<br />
Fuß- und Radwegesystems durch die Freiräume.<br />
Schutzgebiete FFH- und Vogelschutzgebiete, Natur- und Landschaftsschutzgebiete oder nach § 32<br />
geschützte Biotope s<strong>in</strong>d durch den Bebauungsplan nicht tangiert. Ebenfalls unberührt<br />
s<strong>in</strong>d Überschwemmungs-, Quellschutz- oder Wasserschutzgebiete (LANDESAN-<br />
realgrün Landschaftsarchitekten München<br />
Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />
“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Entwurf 08.12.2008 Seite 11 von 47<br />
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
STALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ 2008). In 250 m Entfernung,<br />
durch die Schnarrenbergstraße und die bestehenden Institutsgebäude von Geltungsbereich<br />
getrennt, bef<strong>in</strong>det sich das FFH-Gebiet Schönbuch (siehe Anlagen 2, 3)<br />
Gewässer Offene Gewässer s<strong>in</strong>d im Geltungsbereich nicht vorhanden.<br />
rechtskräftige Die Ortsbausatzung von 1961 (Bebauungsplan-Nummer 177) umfasst den gesamten<br />
Bebauungspläne Geltungsbereich und def<strong>in</strong>iert ihn als Interessengebiet der Universität Tüb<strong>in</strong>gen. Im<br />
Nordwesten gibt es Überschneidungen mit dem Bebauungsplan Oberer Schnarrenberg-Morgenstelle<br />
(Bebauungsplan-Nummer 347) von 1978. Und der nördliche Teil<br />
des Geltungsbereichs liegt <strong>in</strong>nerhalb des Bebauungsplans Morgenstelle Nordöstlicher<br />
Teil (Bebauungsplan-Nummer 416) von 1992. Die Festsetzungen für die Freifläche<br />
be<strong>in</strong>halteten die Pflege und den Schutz analog der vorhandenen Schafbeweidung.<br />
2.2.3 Berücksichtigung dieser Ziele im Rahmen der Aufstellung<br />
Berücksichtigung Bei der Aufstellung des Bebauungsplans werden die oben aufgeführten Ziele und<br />
der Ziele Vorgaben der rechtsverb<strong>in</strong>dlichen Planungen berücksichtigt. Auf die Aussagen des<br />
Landschaftsplans wird im Wesentlichen e<strong>in</strong>gegangen. Die E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> Flächen mit hoher<br />
bis sehr hoher Bedeutung sollen über Maßnahmen zur Verbesserung der Mittelhänge<br />
kompensiert werden.<br />
3 Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter und der Umweltauswirkungen<br />
3.1 Bestandsaufnahme und Bewertung<br />
3.1.1 Schutzgut Mensch<br />
Kriterien Kriterien für die Bewertung von Auswirkungen auf den Menschen s<strong>in</strong>d Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />
durch Verkehrs- oder Lärmbelastungen, durch Schadstoffausstoß, durch<br />
Strahlung, durch Fe<strong>in</strong>stäube oder durch <strong>in</strong>tensive nächtliche Beleuchtung. Geruchsemissionen<br />
aus Gewerbe und Landwirtschaft oder Altlasten zählen ebenfalls dazu.<br />
E<strong>in</strong> weiterer Aspekt kann die Bee<strong>in</strong>trächtigung bestehender Wohngebiete durch optisch<br />
dom<strong>in</strong>ante Baukörper se<strong>in</strong>.<br />
Lärmemissionen Die höchsten Lärm- und Schadstoffbelastungen verursacht der tägliche Autoverkehr.<br />
Etwa 150 der <strong>in</strong>sgesamt 650 Parkplätze liegen <strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereichs.<br />
visuelle Gegenüber der Dom<strong>in</strong>anz der angrenzenden Gebäude geht von diesen Parkplätzen<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigungen trotz ihrer Weitläufigkeit und ihrer relativ strengen Anordnung ke<strong>in</strong>e erhebliche optische<br />
Störung aus.<br />
nächtliche Zahlreiche Wissenschaftler arbeiten auch regelmäßig nachts. Insgesamt wird ge-<br />
Lichtstrahlung schätzt, dass m<strong>in</strong>destens 2-3% der Räume 24 Stunden täglich ständig benutzt s<strong>in</strong>d<br />
und nachts auch beleuchtet werden.<br />
3.1.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und Lebensgeme<strong>in</strong>schaften (biologische Vielfalt)<br />
Kriterien Bewertungskriterien für die Bedeutung und Leistungsfähigkeit des Schutzguts Vegetation<br />
und Fauna bilden der Artenreichtum des entsprechenden Standorts, die Gefährdung,<br />
Seltenheit oder die Populationsgröße e<strong>in</strong>zelner Arten, der Vernetzungsgrad unterschiedlicher<br />
Lebensräume, die Komplexität und Vielfalt von unterschiedlichen<br />
Strukturen sowie der Zeitraum für e<strong>in</strong>e mögliche Wiederherstellung bei E<strong>in</strong>griffen.<br />
Flächenverteilung Der Geltungsbereich erstreckt sich auf etwa 31.950 m². E<strong>in</strong> E<strong>in</strong>griff erfolgt auf etwa<br />
24.740 m², d.h. auf etwa 77.4% se<strong>in</strong>er Fläche.<br />
Die bestehenden Asphaltbeläge umfassen 5.070 m² oder 15.8%. Die Pflanzungen<br />
entlang der Parkplätze und vor dem Hörsaalgebäude nehmen 4.240 m² oder 13.3%<br />
e<strong>in</strong>, Rasenflächen 3.210 m² oder 10.0%. E<strong>in</strong>e Wiesenfläche erstreckt sich auf 7.430<br />
m² oder 23.2%. Brennnesselbestände <strong>in</strong>nerhalb dieser Wiese machen 1.430 m² oder<br />
realgrün Landschaftsarchitekten München<br />
Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />
“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Entwurf 08.12.2008 Seite 12 von 47<br />
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
4.5% aus. E<strong>in</strong> Grasweg mit 140 m² oder 0.5% kommt h<strong>in</strong>zu. Am unteren Mittelhang<br />
bef<strong>in</strong>den sich e<strong>in</strong>e Magerwiese mit 1.960 m² oder 6.1%, Schlehen-, Rosen- und<br />
Brombeergebüsche mit 770 m² oder 2.4% und e<strong>in</strong> kle<strong>in</strong>es Gehölz mit Zwetschgenbrache<br />
mit 490 m² oder 1.5%<br />
Die nicht <strong>in</strong> Anspruch genommenen Flächen nehmen 7.210m² oder 22.6% e<strong>in</strong>. Hier<br />
liegen der Anteil der Magerwiesen bei 2.930 m² oder 9.2% und der Anteil der Schlehen-<br />
und Rosengebüsche bei 680 m² oder 2.1%. Sukzessionswald umfasst 1.490 m²<br />
oder 4.7%, der Grasweg 280 m² oder 0.9%, e<strong>in</strong> Obstgarten 1.260 m² oder 3.9% und<br />
der Geh- und Radweg 570 m² oder 1.7%.<br />
Bestandsaufnahme Die Bestandsaufnahme der Vegetationsstrukturen erfolgte Mitte/Ende August 2008<br />
entsprechend dem Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben und Bewerten von Arten,<br />
Biotopen und Landschaft der LFU (LANDESANSTATL FÜR UMWELTSCHUTZ,<br />
2001). E<strong>in</strong>en Schutzstatus nach § 32 NatSchG weist ke<strong>in</strong>e der Flächen im Geltungsbereich<br />
auf. E<strong>in</strong>en Überblick geben die oben e<strong>in</strong>gefügte Abbildung 2 bzw. die Anlage<br />
4 zum Umweltbericht. Die Beschreibung der e<strong>in</strong>zelnen Flächen erfolgt von Westen<br />
nach Osten.<br />
Abbildung 2: Bestehende Nutzungen und Vegetationsformen<br />
Pflanzungen Die Freiflächen zwischen den Parkplätzen und dem Haupte<strong>in</strong>gang des Hörsaalgebäudes<br />
weisen e<strong>in</strong>en etwa 40 Jahre alten, teilweise sehr dichten Bestand aus zumeist<br />
heimischen Laubbäumen auf, die <strong>in</strong> kurz geschnittenen Rasenflächen oder <strong>in</strong><br />
dichten Gehölzunterpflanzungen aus weitgehend aus heimischen Sträuchern stehen.<br />
Zwischen den Parkplätzen und <strong>in</strong>nerhalb der Randbepflanzung bef<strong>in</strong>den sich zahlreiche<br />
Zitterpappeln, die auf Grund ihres Alters und der ger<strong>in</strong>gen Bruchfestigkeit der Äste<br />
<strong>in</strong> den nächsten Jahren auf die Notwendigkeit e<strong>in</strong>er Fällung überprüft werden müssen.<br />
Die Bedeutung für Pflanzen und pflanzliche Lebensgeme<strong>in</strong>schaften liegt im mittleren<br />
Bereich, für Tierarten können die Bäume und Gehölzbestände Rückzugs- und<br />
Nahrungsräume darstellen.<br />
realgrün Landschaftsarchitekten München<br />
Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />
“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Entwurf 08.12.2008 Seite 13 von 47<br />
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Rasenflächen Mit 6 bis 8 Schnitten pro Jahr s<strong>in</strong>d diese Bereiche auf e<strong>in</strong> Betreten und auf e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>tensive<br />
Nutzung ausgelegt. Dom<strong>in</strong>ant s<strong>in</strong>d daher auch die hierfür geeigneten, standardisierten<br />
Rasensorten. Die Bedeutung der Flächen für den Artenschutz ist mittel bis ger<strong>in</strong>g.<br />
Fettwiesen und Unterhalb des Verb<strong>in</strong>dungswegs von den Parkplätzen zu den Verfügungsgebäuden<br />
Brennnesselbestände schließt sich e<strong>in</strong> etwa 70 Meter breites Wiesenband an, das auf Bodenablagerungen<br />
und Oberbodenauftrag angesät wurde. Anfänglich wurde dieser Bereich als Rasenfläche<br />
genutzt. Aus f<strong>in</strong>anziellen Gründen erfolgte <strong>in</strong> den 80er Jahren e<strong>in</strong>e Pflegeumstellung<br />
und Extensivierung. Durch starke Nährstoffzufuhr entwickelten sich Teilflächen<br />
zu fast re<strong>in</strong>en Brennnesselbeständen. E<strong>in</strong>zelne Zwetschgensäml<strong>in</strong>ge und neu gepflanzte<br />
Obstbäume lockern die Fläche auf. Die Bedeutung dieser Fläche für Arten-<br />
und Biotopschutz liegt im mittleren Bereich.<br />
Magerwiesen Etwa ab der Flucht des Versprungs des Verfügungsgebäudes s<strong>in</strong>d - mit Ausnahme<br />
der Verlängerung des Fahrwegs - die ursprünglichen Boden- und Vegetationsverhältnisse<br />
noch vorzuf<strong>in</strong>den. Die Zusammensetzung der Grasarten entspricht e<strong>in</strong>er Glatthaferwiese<br />
mit e<strong>in</strong>em erkennbaren Spektrum an Zeigerarten magerer Standorte. Als<br />
typische Salbei-Glatthaferwiese kann sie nicht angesprochen werden, die Bodenverhältnisse<br />
s<strong>in</strong>d hier nicht entsprechend trocken und nährstoffarm. Da dieser Teil der<br />
Maderhalde am leichtesten mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen zu erreichen und anzufahren<br />
ist, bildete er <strong>in</strong> den letzten Jahren den Ausgangspunkt für die Schafbeweidung<br />
und wurde <strong>in</strong> der Regel als nächtliche Koppelweide genutzt. Die Eutrophierung<br />
nahm dadurch mehr zu als am Unterhang. Innerhalb der Wiesenflächen bef<strong>in</strong>den sich<br />
drei alte, eng stehende Eichen mit Stammdurchmessern von 50-60 cm, und <strong>in</strong> der<br />
Mitte des Geltungsbereichs stehen zwei alte Apfelbäume mit Ast- und Stammhöhlen.<br />
Die Fläche umfasst etwa 1 960 m².<br />
Außerhalb des E<strong>in</strong>griffsbereichs am stärker exponierten Unterhang s<strong>in</strong>d die Magerwiesen<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er deutlich besseren Ausprägung zu f<strong>in</strong>den, wenn auch e<strong>in</strong> Teil davon<br />
schon stark durch Zitterpappelaufwuchs bee<strong>in</strong>trächtigt ist. Dennoch ist die Bedeutung<br />
dieser Fläche für den Artenschutz hoch.<br />
Grasweg Beim Bau der Erschließungsstraße östlich des Verfügungsgebäudes wurde e<strong>in</strong> Anschlussstück<br />
von etwa 50 m Länge aufgeschüttet und mit e<strong>in</strong>er kle<strong>in</strong>en Böschung<br />
hangabwärts gesichert. Der aufgetragene Oberboden wurde durch Befahrung verdichtet,<br />
es konnten sich vor allem trittfeste Grasarten ansiedeln bzw. ausbreiten. Die<br />
Bedeutung der Fläche liegt im mittleren Bereich.<br />
Baumbestände und Südlich des Verfügungsgebäudes hat sich e<strong>in</strong> etwa 490 m² großer Gehölzbestand<br />
der Gebüsche aus Zwetschgensäml<strong>in</strong>gen entwickelt, mit e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>zelnen Birnbaum am Rand. Die<br />
Grasschicht ist nur noch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnen Teilbereichen sehr licht ausgebildet, der Großteil<br />
der Fläche weist ke<strong>in</strong>en Bodenbewuchs mehr auf. Östlich davon wurde im Zuge des<br />
Baus der Stichstraße die Böschung aufgeschüttet und bepflanzt. Im Laufe der Jahre<br />
entwickelte sich daraus e<strong>in</strong> Schlehen-Liguster-Gestrüpp. Am südöstlichen Rand des<br />
Geltungsbereichs kam es nach der Aufgabe der Wiesenmahd zu Gehölzanflug und<br />
zur Entwicklung von kle<strong>in</strong>en Rosengestrüppen und Schlehengebüschen. Ihre Bedeutung<br />
als Lebensräume für Tiere und Pflanzen liegt im mittleren bis hohen Bereich, allerd<strong>in</strong>gs<br />
nur, solange die Umgebung weitgehend offen gehalten wird. Ab e<strong>in</strong>em bestimmten<br />
Grad der Verbuschung nimmt der Artenreichtum wieder ab.<br />
Sukzessionswalds Der Hangbereich zwischen dem Erschließungsstich und dem Geh- und Radweg ist<br />
mit e<strong>in</strong>em kle<strong>in</strong>en Feldgehölz bestanden, <strong>in</strong> dem e<strong>in</strong>zelne, große Eichen vorherrschen.<br />
Allerd<strong>in</strong>gs haben sich auch etwa 25 große Zitterpappeln mit <strong>in</strong> den Jahrzehnten<br />
dort ausgebreitet, die mittlerweile selbst wieder für neuen Samenflug sorgen. Die<br />
Bedeutung der Fläche ist dennoch hoch.<br />
realgrün Landschaftsarchitekten München<br />
Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />
“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Entwurf 08.12.2008 Seite 14 von 47<br />
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Garten In der nordöstlichen Ecke des Geltungsbereichs bef<strong>in</strong>det sich e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>gezäuntes Gartengrundstück<br />
mit e<strong>in</strong>er kle<strong>in</strong>en Hütte. Die ehemalige Obstwiese g<strong>in</strong>g <strong>in</strong> Freizeitnutzung<br />
über, mit Folienteich, Blumenrabatten und Gartenwegen. Trotz e<strong>in</strong>zelner<br />
großer Kiefern und Walnussbäumen kommt dieser Fläche nur e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>ge bis mittlere<br />
Bedeutung für den Artenschutz zu.<br />
Vorbelastungen Gewisse Vorbelastungen gehen <strong>vom</strong> hohen Nährstoffbesatz des Oberhangs aus, der<br />
die starke Ausbreitung der Brennnesseln verursacht hat. E<strong>in</strong>e Auswaschung und zunehmende<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigung des Mittelhangs kann langfristig möglich se<strong>in</strong>. Ebenfalls<br />
als Vorbelastung muss die derzeit gängige Praxis der Schafbeweidung und nächtlichen<br />
Pferchhaltung <strong>in</strong> mobilen Koppeln angesehen werden, bei der gerade die Magerwiese<br />
am unteren Mittelhang bevorzugt herangezogen wird, weil sie unmittelbar an<br />
der Zufahrtstraße liegt und so am leichtesten erreichbar ist.<br />
Schutzwürdigkeit Als Schutzgebiet nach § 32 NatSchG ausgewiesen ist ke<strong>in</strong>e der Flächen. Die Zuordnung<br />
e<strong>in</strong>es Schutzstatus nach § 32 NatSchG aufgrund der Größe, der Bedeutung<br />
oder des Artenreichtums e<strong>in</strong>er Fläche ist nur für den Sukzessionswald angemessen.<br />
3.1.3 Schutzgut Boden<br />
Kriterien Bewertungskriterien für die Leistungsfähigkeit des Schutzguts Boden s<strong>in</strong>d die Bodenfruchtbarkeit,<br />
se<strong>in</strong> Potenzial als Standort für natürliche Vegetationsgesellschaften, die<br />
Funktionen als Lebensraum für Bodenorganismen, als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf,<br />
als Filter und Puffer für Schadstoffe sowie als landschaftsgeschichtliche Urkunde.<br />
Geologie Der Untergrund der Maderhalde besteht aus e<strong>in</strong>em festen, mürben, schwach klüftigen<br />
Stubensandste<strong>in</strong>, e<strong>in</strong>er Unterformation des Keupers, <strong>in</strong> etwa fünf bis sechs Metern<br />
Tiefe. Darüber liegt e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong> bis zwei Meter dicke Schicht aus verwittertem Sandste<strong>in</strong>,<br />
dann folgen etwa zwei Meter mächtige Deckschichten aus überwiegend steifem bis<br />
halbsteifem schluffigen, teilweise auch schwach sandigem Ton. (FORSCHUNGS-<br />
UND MATERIALPRÜFANSTALT 1991).<br />
Schichtaufbau Innerhalb und am Rande des Geltungsbereichs fanden 1991 Bodenuntersuchungen<br />
statt mit <strong>in</strong>sgesamt acht Kernbohrungen. Bei sieben dieser Bohrungen wurden künstliche<br />
Aufschüttungen aus überwiegend schluffigem Material auf den natürlichen Deckschichten<br />
des Untergrunds festgestellt. Teilweise waren sie vermischt mit Ziegelresten<br />
und Betonbrocken. Die Mächtigkeit dieser Auffüllungen schwankt zwischen 30 und<br />
110 cm. Auf diesen Aufschüttungen wiederum erfolgte der E<strong>in</strong>bau von 10 bis 30 cm<br />
Mutterboden. (FORSCHUNGS- UND MATERIALPRÜFANSTALT 1991) (vgl. Abbildung<br />
4).<br />
Das LANDESAMT FÜR GEOLOGIE, ROHSTOFFE UND BERGBAU BEIM REGIE-<br />
RUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG (2006) hat e<strong>in</strong>e flurstücksbezogene Bewertung vorgelegt,<br />
<strong>in</strong> der die genannten Kriterien <strong>in</strong> fünf Stufen e<strong>in</strong>geteilt werden. Diese Bewertung<br />
wurde <strong>in</strong> den 30er Jahren des 20. Jahrhundert erstellt und kann hier nicht herangezogen<br />
werden, da zum e<strong>in</strong>en die zahlreichen kle<strong>in</strong>en Flurstücke, die vor 1960 die<br />
Morgenstelle und die Maderhalde prägten, im Zuge des Flächenerwerbs zu e<strong>in</strong>em<br />
Flurstück verschmolzen wurden. Damit wurden auch die jeweiligen E<strong>in</strong>zelbewertungen<br />
unzulässigerweise zusammengefasst. Zum anderen wurden diese natürlichen<br />
Bodenstrukturen durch die oben genannten erfolgten Aufschüttungen verändert und<br />
zerstört. Aussagekräftig s<strong>in</strong>d diese Zahlen daher nur für den östlichen Abschnitt.<br />
Standort für Da die Böden des Geltungsbereichs weder ebenflächig s<strong>in</strong>d, noch hohe Ertragsfähig-<br />
Kulturpflanzen keiten bei entsprechendem Nährstoff- und Humusgehalt haben, ist e<strong>in</strong>e landwirtschaftlich<br />
rentable Nutzung nicht möglich. Ihre Bedeutung als Standort für Kulturpflanzen<br />
ist daher ger<strong>in</strong>g.<br />
realgrün Landschaftsarchitekten München<br />
Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />
“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Entwurf 08.12.2008 Seite 15 von 47<br />
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Standort für Bed<strong>in</strong>gt durch die starken Veränderungen der natürlichen Bodenschichten s<strong>in</strong>d nur<br />
natürliche Vegetation noch am östlichen Rand Böden mit sehr e<strong>in</strong>seitigen Ausprägungen h<strong>in</strong>sichtlich Trockenheit,<br />
Flachgründigkeit oder Exposition vorzuf<strong>in</strong>den, die die notwendigen Voraussetzungen<br />
für seltene oder artenreiche Pflanzengesellschaften erfüllen. Die Bedeutung<br />
dieser Restflächen ist sehr hoch.<br />
Ausgleichskörper Das für e<strong>in</strong> hohes Aufnahme- und Speichervermögen für Niederschlagswasser erfor-<br />
im Wasserhaushalt derliche große Porenvolumen bei gleichzeitig hohen Humusanteilen weisen die Böden<br />
des Geltungsbereichs nicht auf. Ihre Bedeutung hierfür liegt nur im mittleren bis ger<strong>in</strong>gen<br />
Bereich.<br />
Filter und Puffer Auch im H<strong>in</strong>blick auf die Abbauleistung von organischen Schadstoffen oder auf die<br />
für Schadstoffe Kapazität zur Abpufferung von Säuren weisen sie nur mittlere bis ger<strong>in</strong>ge Filter- und<br />
Puffereigenschaften auf.<br />
Landesgeschichtliche Die Seltenheit und die wissenschaftliche Bedeutung bestimmter Böden macht deren<br />
Urkunde Wert als e<strong>in</strong>e solche landesgeschichtliche Urkunde aus. Solche Sonderformen treten<br />
<strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereichs nicht auf.<br />
Abbildung 3: Bodenaufschüttungen bzw. Bodenüberformungen<br />
Vorbelastung Zusätzlich zu den beschriebenen Bodenauffüllungen auf etwa 53% des Geltungsbereichs<br />
s<strong>in</strong>d 18% der Flächen mit e<strong>in</strong>em Asphaltbelag für Parkplätze und Straßen versehen.<br />
3.1.4 Schutzgut Grund- und Oberflächenwasser<br />
Kriterien Indikatoren für die Bedeutung von Grund- und Oberflächenwasser s<strong>in</strong>d das Grundwasserdargebot,<br />
die Grundwasserbeschaffenheit und die -neubildungsrate, die Ausprägung<br />
und die Güte von Gewässern, ihre Selbstre<strong>in</strong>igungs- und Hochwasserrückhaltefunktion<br />
sowie ihr Wert als Lebensraum für Tiere und Pflanzen.<br />
Grundwasser Grundwasserbewegungen und Grundwasserspeicherung erfolgen im Stubensandste<strong>in</strong><br />
nur <strong>in</strong> durchflusswirksamen Trennflächen wie Klüften, Verwerfungen, Spalten<br />
oder Schichtflächen, die das Festgeste<strong>in</strong> durchziehen. Bei schwach klüftigem Untergrund<br />
und mehreren Metern mächtigen Deckschichten aus schluffigem bis schwach<br />
realgrün Landschaftsarchitekten München<br />
Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />
“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Entwurf 08.12.2008 Seite 16 von 47<br />
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
sandigem Ton kommt hier weder der Grundwasserneubildung, noch der Grundwasserspeicherung<br />
e<strong>in</strong>e Bedeutung zu. Auch die Empf<strong>in</strong>dlichkeit ist ger<strong>in</strong>g. Besondere<br />
Schutzvorkehrungen bei Baumaßnahmen s<strong>in</strong>d daher <strong>in</strong> der Regel nicht erforderlich.<br />
Regenwasser- Der Umfang der Regenwasserrückhaltung und -speicherung <strong>in</strong>nerhalb des unter-<br />
rückhaltung schiedlich mächtig aufgetragenen Oberbodens im Geltungsbereich liegt im mittleren<br />
Bereich. Durch die Hangneigung kann es bei Starkregen auch zu e<strong>in</strong>em oberflächlichen<br />
Abfluss kommen. Die Gefahr der Bodenerosion besteht allerd<strong>in</strong>gs nicht.<br />
Oberflächenwasser Oberflächengewässer treten <strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereichs ke<strong>in</strong>e auf. Offene Gräben<br />
mit temporärer Wasserführung s<strong>in</strong>d ebenfalls nicht vorhanden.<br />
Vorflut Die natürliche Vorflut bildet der Käsenbach. Das Niederschlagswasser der Morgenstelle<br />
wird vor der Weiterleitung <strong>in</strong> den Käsenbach <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em offenen Regenrückhaltebecken<br />
im Botanischen Garten gesammelt. Der E<strong>in</strong>zugsbereich für dieses Rückhaltebecken<br />
umfasst etwa 30 ha. Zusätzliche Aufnahmekapazitäten für den gesamten Geltungsbereich<br />
s<strong>in</strong>d noch vorhanden. (REIK 2008).<br />
Vorbelastung Die vorgenommenen Bodenaufschüttungen erfolgten mit Aushubmaterial aus den<br />
Baugruben. Die Baugrunduntersuchung ergab neben Ziegelschutt und Betonresten<br />
ke<strong>in</strong>e Anhaltspunkte für weitere Problemstoffe.<br />
3.1.5 Schutzgut Luft und Klima<br />
Kriterien Zur stadtklimatischen Beurteilung von geplanten Baumaßnahmen ist <strong>in</strong> schwach<br />
durchlüfteten Beckenlagen wie hier <strong>in</strong> Tüb<strong>in</strong>gen vor allem die Veränderung des bodennahen<br />
Luftaustausches zu beachten, die bei schwachw<strong>in</strong>digen Wetterlagen, wesentlich<br />
durch bodennahe Kaltluft erfolgen kann.<br />
Thermische und Die durch nächtliche Ausstrahlung von Oberflächen abgekühlte Luft folgt Bewe-<br />
strömungsdynamische gungsmustern, die durch das Relief sowie thermische Differenzen <strong>in</strong>nerhalb verschie-<br />
Grundlagen dener bodennaher Luftkörper bestimmt und besonders stark durch lokale Bed<strong>in</strong>gungen<br />
bee<strong>in</strong>flussbar s<strong>in</strong>d. Zur Bewertung von Baumaßnahmen s<strong>in</strong>d folgende Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />
zu beachten:<br />
Die Wirkung von Baukörpern ist thermisch und strömungsdynamisch zu beurteilen.<br />
Baukörper erwärmen aufgrund ihrer Ausstrahlung auch benachbarte Wiesenflächen<br />
und reduzieren deren Wirksamkeit bei der so genannten “Kaltluftbildung“, der Abkühlung<br />
der bodennächsten Luftschichten durch e<strong>in</strong>en Wärmefluss zu den Oberflächen.<br />
E<strong>in</strong>e Kaltluftströmung erfolgt quasi lam<strong>in</strong>ar, sie wird aufgrund von Rauhigkeiten der<br />
festen Oberflächen turbulent und verr<strong>in</strong>gert ihre Wirksamkeit schlagartig.<br />
Baukörper wirken Turbulenz erhöhend. Hangabw<strong>in</strong>de s<strong>in</strong>d sehr flach und liegen am<br />
Boden auf. Da die der Bewegung zugrunde liegenden Kräfte aufgrund von Druckdifferenzen<br />
nur sehr ger<strong>in</strong>g s<strong>in</strong>d, reagieren sie sehr sensibel auf Veränderungen de<br />
Oberflächen.<br />
Kaltluftproduktion Wiesen spielen im Prozess der nächtlichen Abkühlung und der Fließdynamik bei den<br />
oberflächennahen Bewegungen e<strong>in</strong>e große Rolle, da aufgrund der ger<strong>in</strong>gen turbulenten<br />
Durchmischung die von hier aus abfließende Luft relativ kalt ist. Die Luftmassen<br />
werden kaum mit höheren wärmeren Luftschichten durchmischt und schieben sich<br />
vielfach aufgrund der hohen Dichte unter andere Luftmassen. Andere Flächen wie z.<br />
B. Wald und Streuobst tragen auch zur Kaltluftentstehung bei, wenn auch mit anderer<br />
Wertigkeit. Ke<strong>in</strong>e Bedeutung für bodennahe Luftabkühlung haben befestigte, z.B. asphaltierte<br />
und betonierte Flächen.<br />
Örtliche Im Landschaftsplan (NACHBARSCHAFTSVERBAND REUTLINGEN - TÜBINGEN<br />
Gegebenheiten 1997) wird für den gesamten Talraum des Käsenbachs e<strong>in</strong>e lokal bedeutsame Kaltluftströmung<br />
von 500 m³ pro Sekunde angegeben.<br />
Für das obere Käsenbachtal liegen ke<strong>in</strong>e empirisch ermittelten Werte vor. Die Ausführungen<br />
zur Stadtklimatologie s<strong>in</strong>d daher nur e<strong>in</strong>er gewissen Unsicherheit behaftet. Im<br />
realgrün Landschaftsarchitekten München<br />
Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />
“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Entwurf 08.12.2008 Seite 17 von 47<br />
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Käsenbachtal ist von e<strong>in</strong>em Kaltluftabstrom, e<strong>in</strong>em Bergw<strong>in</strong>d, auszugehen, der geme<strong>in</strong>sam<br />
mit demjenigen des Öhlertales aus dem oberirdischen, hydrologischen E<strong>in</strong>zugsgebiet<br />
heraus über die Grenze der geschlossenen Bebauung h<strong>in</strong>aus bis <strong>in</strong> das<br />
Ammertal gelangt. Bei dem Kaltluftabfluss ist im Käsenbachtal von e<strong>in</strong>er vertikalen<br />
Mächtigkeit zwischen 40 – 50 m über dem Talgrund auszugehen. Das Abflussmuster<br />
ist wegen der unterschiedlichen und kle<strong>in</strong>räumig wechselnden Rauhigkeiten am Hang<br />
eher als heterogen zu beobachten. Der Kaltluftabstrom des Tales greift weit oberhalb<br />
des Talbodens auf die Talflanken durch, wie es auch <strong>in</strong> anderen Fällen zu beobachten<br />
ist. (VOGT 2008)<br />
Bewertung Die im Unteren Käsenbachtal strömenden Kaltluftmassen können älteren Untersuchungen<br />
zufolge , geme<strong>in</strong>sam mit denen des Öhlertals , über die Grenzen der geschlossenen<br />
Bebauung h<strong>in</strong>aus bis <strong>in</strong> das Ammertal, Wilhelmvorstadt und Umgebung,<br />
gelangen und damit für das Stadtgebiet von Bedeutung se<strong>in</strong>.<br />
Vorbelastung Der Baukörper des Verfügungsgebäudes ist stadtklimatologisch ungünstig positioniert.<br />
Es bewirkt durch se<strong>in</strong>e Lage im Kaltluftabstrom e<strong>in</strong>e Verengung abfließender Kaltluftmassen,<br />
was als Vorbelastung zu beurteilen ist.<br />
E<strong>in</strong>e weitere Vorbelastung für die Kaltluftentstehung resultiert aus den großen Parkplatzflächen,<br />
die etwa e<strong>in</strong> Sechstel des gesamten Geltungsbereichs e<strong>in</strong>nehmen.<br />
3.1.6 Schutzgut Erholung und Landschaftsbild<br />
Kriterien Das Landschaftsbild wird nach Vielfalt, Strukturreichtum, Naturnähe, Eigenart,<br />
Schönheit und Störungsfreiheit beurteilt. Für die Bewertung der Erholungseignung<br />
kommt zusätzlich noch das Vorhandense<strong>in</strong> von entsprechenden Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen<br />
h<strong>in</strong>zu.<br />
Landschaftsbild Mit dem Konzept e<strong>in</strong>er Bebauung der Höhenrücken bei gleichzeitiger Freihaltung der<br />
Talräume und der Mittelhanglagen kommt dem Käsenbachtal als Puffer und Grünzäsur<br />
zwischen der Wanne, dem Ursra<strong>in</strong>er Egert, den Kl<strong>in</strong>iken am Schnarrenberg und<br />
den Instituten auf der Morgenstelle e<strong>in</strong>e zentrale Bedeutung zu. Nicht nur die landschaftliche<br />
E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung der angrenzenden Wohnbebauungen, der mittelhohen Universitätsgebäude<br />
und der stark befahrenen Haupterschließungsstraßen ist durch diesen<br />
umfangreichen Grünbestand möglich. Se<strong>in</strong>e teilweise sehr kle<strong>in</strong>teilige Parzellierung<br />
und Nutzung als Wiesen, Baumwiesen, Gütle und Gärten, idealtypisch für die Tüb<strong>in</strong>ger<br />
Kulturlandschaft, verleiht dem Käsenbachtal e<strong>in</strong> äußerst vielfältiges Ersche<strong>in</strong>ungsbild.<br />
Erholungseignung Die Nord-Süd-Verb<strong>in</strong>dung zwischen dem Breiten Weg bzw. der Gmel<strong>in</strong>straße und der<br />
Morgenstelle bzw. dem Luise-Wetzel-Weg und dem Herbstenhof erfolgt über zwei<br />
Fuß- und Radwege. Deutlich stärker genutzt wird der östliche Weg im Wald und unmittelbar<br />
am Bach entlang. Der westliche Weg zwischen Wald und Obstbaumwiesen<br />
dient vor allem Studenten und Wissenschaftlern als Fahrradweg zwischen Wohnung<br />
und Universität. Im August 2008 wurden im Rahmen der Kartierung dort durchschnittlich<br />
etwa 4-6 Fußgänger und 8-10 Radfahrer pro Stunde gezählt.<br />
Der E<strong>in</strong>zugsbereich für wohnungsnahe Erholung wird <strong>in</strong> der Regel mit e<strong>in</strong>er fußläufigen<br />
Entfernung von 15 M<strong>in</strong>uten def<strong>in</strong>iert. In der nachfolgenden Abbildung 5 s<strong>in</strong>d die<br />
Wegeverb<strong>in</strong>dungen, ausgehend <strong>vom</strong> Geltungsbereich, mit e<strong>in</strong>er Länge von jeweils<br />
1000 m gelb markiert. Innerhalb dieses wohnungsnahen E<strong>in</strong>zugsbereichs liegen Richtung<br />
Norden die Wohnbebauungen bis zur Hartmeyerstraße 60 bzw. bis zum Beethovenweg<br />
4, und nach Süden bis zur Quenstedtstraße 20. Im Westen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>nerhalb 15<br />
M<strong>in</strong>uten Entfernung die Kl<strong>in</strong>ikwohnungen an der Ottfried-Müller-Straße und an der<br />
Schnarrenbergstraße. In diesem Bereich wohnen wenige hundert Menschen. (vgl.<br />
Abbildung 4)<br />
Blau markiert ist e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>zugsbereich von 1.250 m Luftl<strong>in</strong>ie bzw. etwa 2 bis 3 km Fußweg,<br />
den die Stadtverwaltung als Nahbereich für Erholungsnutzung ansieht. Innerhalb<br />
realgrün Landschaftsarchitekten München<br />
Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />
“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Entwurf 08.12.2008 Seite 18 von 47<br />
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
dieses Bereichs wohnen nach Angaben der Stadtverwaltung etwa 9.000 Bürger<strong>in</strong>nen<br />
und Bürger. Etwa 10% davon s<strong>in</strong>d K<strong>in</strong>der und Jugendliche und etwa 14% davon Senioren<br />
über 65 Jahre.<br />
Als wohnungsnahe Erholungsfläche für die Bewohner von Wanne und Ursra<strong>in</strong>er Egert<br />
eignet sich der östliche Teil des Käsenbachtals, zusammen mit dem Öhlertal, deutlich<br />
besser als der westliche Teil. Die Erreichbarkeit ist besser gegeben. Ungeachtet dessen<br />
stellt das westliche Käsenbachtal die beste Fußwege-Verb<strong>in</strong>dung aus der Innenstadt<br />
zum Botanischen Garten, zur Rosenau, zum Ste<strong>in</strong>enberg und weiter Richtung<br />
Hagelloch dar.<br />
Die Maderhalde und die Morgenstelle wurden bis auf e<strong>in</strong> knappes Dutzend kle<strong>in</strong>er<br />
Flurstücke seit 1960 vollständig <strong>vom</strong> Land Baden-Württemberg für die Universität erworben.<br />
Diese restlichen Privatparzellen werden als Gütle und Gartengrundstücke<br />
genutzt, daneben versucht das Land, die brachliegenden Obstwiesen weiter zu verpachten.<br />
E<strong>in</strong>e Erholungseignung kommt derzeitig daher hauptsächlich dem Verb<strong>in</strong>dungsweg<br />
zu.<br />
Abbildung 4: E<strong>in</strong>zugsbereich über vorhandene Wegeverb<strong>in</strong>dungen bis 1.000 m Entfernung,<br />
(weiß) bzw. Luftl<strong>in</strong>ie bis 1.250 m Entfernung, d.h. ca. 2-3 km Fußweg (blau)<br />
Vorbelastung Am südlichen Ende dieses etwa e<strong>in</strong>en Kilometer langen Wegs liegt e<strong>in</strong> landwirtschaftlicher<br />
Betrieb, von dem teilweise starke Geruchsbelastungen ausgehen. Am nördlichen<br />
Ende stößt dieser Weg auf die Zufahrtsstraße zu den Instituten und dem Verfügungsgebäude.<br />
E<strong>in</strong> unmittelbarer Zugang zum Botanischen Garten ist nicht möglich,<br />
der Haupte<strong>in</strong>gang ist etwa 400 m weit entfernt. Erholungse<strong>in</strong>richtungen wie Sitzbänke<br />
s<strong>in</strong>d entlang dieses Wegs nicht aufgestellt.<br />
3.1.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />
Kriterien Im Rahmen der Bewertung von Kultur- und Sachgütern spielen Natur- und Baudenkmale,<br />
historisch bedeutende Bausubstanz und stadt- und landschaftsbildprägende<br />
Bauwerke sowie Reste historischer Nutzungsformen e<strong>in</strong>e Rolle. Schutz- und erhaltenswerte<br />
Kultur- und Sachgüter über die Kulturdenkmale im S<strong>in</strong>ne von § 2 (1) Denkmalschutzgesetz<br />
h<strong>in</strong>aus können unter anderem historische Wegeverb<strong>in</strong>dungen, Aus-<br />
realgrün Landschaftsarchitekten München<br />
Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />
“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Entwurf 08.12.2008 Seite 19 von 47<br />
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
grabungen, Siedlungsreste, Bildstöcke, ehemalige Quellen und ähnliche Strukturen<br />
se<strong>in</strong>. Auch der Fortbestand traditioneller Wald- oder Wiesenbewirtschaftungsformen<br />
kann nicht nur im H<strong>in</strong>blick auf den damit verbundenen ökologischen Wert, sondern<br />
auch als kulturhistorisches Zeugnis und als landschaftsbildprägende Nutzungsform<br />
von Bedeutung se<strong>in</strong>.<br />
Bewertung Kulturdenkmale im S<strong>in</strong>ne des Denkmalschutzgesetzes s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereichs<br />
nicht vorhanden. Auch Bildstöcke, We<strong>in</strong>bergmauern, historische Böschungskanten<br />
oder Wegeverb<strong>in</strong>dungen kommen dort nicht vor. Am südöstlichen Rand grenzen<br />
allerd<strong>in</strong>gs Streuobstwiesen an, die als Zeugnisse e<strong>in</strong>er kle<strong>in</strong>teiligen bäuerlichen<br />
Kulturlandschaft angesehen werden müssen.<br />
Sachgüter <strong>in</strong> Form von Gebäuden s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e zu berücksichtigen, die vorhandenen<br />
Parkplätze können und müssen nicht erhalten werden, der vorhanden Verb<strong>in</strong>dungsweg<br />
zum Feldweg 2372/6 wird als öffentlicher Weg gesichert.<br />
Knapp 200 Meter südöstlich des Geltungsbereichs bef<strong>in</strong>det sich e<strong>in</strong> Wasserfall im<br />
Käsenbach. Ebenfalls <strong>in</strong> etwa 200 m Entfernung liegt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em kle<strong>in</strong>en schattigen<br />
Wäldchen namens “Elysium" der Geographische Mittelpunkt des Landes Baden-<br />
Württemberg, markiert durch e<strong>in</strong>en Kegel aus Ste<strong>in</strong>. Beide Bereiche werden durch<br />
die Baumaßnahme nicht tangiert.<br />
3.1.8. Zusammenfassende Bewertung des Bestandes<br />
Mensch<br />
Arten und<br />
Lebensräume<br />
(vgl. Abbildung 2 und 5)<br />
Boden<br />
(vgl. Abbildung 4)<br />
Grund- und<br />
Oberflächenwasser<br />
Kurzbeschreibung<br />
des Bestands<br />
Nutzung als Universitätsgelände und als<br />
Parkplätze /<br />
Wohnbauflächen <strong>in</strong> etwa 200-250 m Entfernung<br />
(Luftl<strong>in</strong>ie)<br />
E<strong>in</strong>griffsbereich:<br />
wertvolle Flächen, vorbelastet (ca. 10%)<br />
Fettwiesen/Brennnesseln (ca. 28%)<br />
Pflanzungen/Rasen (ca. 23%)<br />
Belagsflächen (ca. 16%)<br />
Ausgleichsbereich:<br />
wertvolle Flächen (ca. 16%)<br />
Gärten (ca. 5%)<br />
Belagsflächen (ca. 2%)<br />
E<strong>in</strong>griffsbereich:<br />
Böden mit sehr hoh. Bedeutung (ca. 10%)<br />
Bodenaufschüttungen (ca. 51%)<br />
Flächenversiegelungen (ca. 16%)<br />
Ausgleichsbereich:<br />
Böden mit sehr hoh. Bedeutung (ca. 20%)<br />
Bodenaufschüttungen (ca. 1%)<br />
Flächenversiegelungen (ca. 2%)<br />
ger<strong>in</strong>ge Grundwasserneubildung /<br />
ger<strong>in</strong>ge Gefährdung gegenüber Schadstoffe<strong>in</strong>trag<br />
/<br />
ke<strong>in</strong>e offenen Gräben und Gewässer<br />
Vorbelastung Bedeutung und<br />
Empf<strong>in</strong>dlichkeit<br />
Nächtliche Beleuchtung<br />
<strong>in</strong> Institutsgebäuden<br />
/<br />
<strong>in</strong>tensive Nutzung<br />
der Parkplätze<br />
zunehmende Verbuschung<br />
der Wiesen<br />
und Veränderung<br />
der Artenzusammensetzung<br />
Beimischung von<br />
Ziegelschutt und<br />
Betonresten<br />
Auffüllungen,<br />
Versiegelungen<br />
mittel<br />
E<strong>in</strong>griffsbereich:<br />
hoch (ca. 10%)<br />
mittel-hoch (ca. 28%)<br />
mittel-hoch (ca. 23%)<br />
ger<strong>in</strong>g (ca. 16%)<br />
Ausgleichsbereich:<br />
sehr hoch (ca. 16%)<br />
mittel-hoch (ca. 5%)<br />
ger<strong>in</strong>g (ca. 2%)<br />
E<strong>in</strong>griffsbereich:<br />
sehr hoch (ca. 10%)<br />
ger<strong>in</strong>g-mitt. (ca. 51%)<br />
unbedeut. (ca. 16%)<br />
Ausgleichsbereich:<br />
sehr hoch (ca. 20%)<br />
ger<strong>in</strong>g-mittel (ca. 1%)<br />
unbedeutend(ca. 2%)<br />
ger<strong>in</strong>g<br />
realgrün Landschaftsarchitekten München<br />
Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />
“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Entwurf 08.12.2008 Seite 20 von 47<br />
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Klima<br />
und Luft<br />
Erholung und<br />
Landschaftsbild<br />
(vgl. Abbildung 4)<br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
Frisch- und Kaltluftentstehung am Ober-<br />
und Mittelhang der Maderhalde /<br />
Kaltluftabfluss entlang des Käsenbachtals<br />
Käsenbach-Öhlertal als attraktiver, ortsnaher<br />
<strong>in</strong>nerstädtischer Erholungsraum mit<br />
Geh- und Radwegeverb<strong>in</strong>dung u.a. <strong>vom</strong><br />
Stadtfriedhof zum Botanischen Garten<br />
E<strong>in</strong>griffsbereich:<br />
Ke<strong>in</strong>e bedeutenden Kultur- und Sachgüter<br />
Ausgleichsbereich:<br />
Reste ehemaliger Streuobstwiesen<br />
<strong>in</strong>tensive Nutzung<br />
der Parkplätze /<br />
Verfügungsgebäude<br />
als Störung des<br />
Kaltluftabflusses<br />
zunehmende Verbuschung<br />
der angrenzendenStreuobstwiesen,Veränderung<br />
des offenen<br />
Landschaftscharakters<br />
mittel-hoch<br />
hoch<br />
E<strong>in</strong>griffsbereich:<br />
ger<strong>in</strong>g<br />
Ausgleichsbereich:<br />
hoch<br />
3.2 Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verm<strong>in</strong>derung- und zum Ausgleich von<br />
erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen<br />
3.2.1 Schutzgut Mensch<br />
Umweltauswirkungen Die Morgenstelle ist e<strong>in</strong> zentraler Standort der Universität Tüb<strong>in</strong>gen mit dichten und<br />
zum Teil sehr hohen Baukörpern. Unter die anlagenbed<strong>in</strong>gten Auswirkungen e<strong>in</strong>er<br />
Erweiterung um den Forschungsneubau für das ZMBP und das IFIB fällt vor allem die<br />
optische Dom<strong>in</strong>anz der vier- bis siebengeschossiges Gebäude. Die bisher gärtnerische<br />
Ausrichtung des E<strong>in</strong>gangbereichs zum Hörsaalgebäude mit punktuellen Blicken<br />
auf die Altstadt wird verändert <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e von Gebäuden umfasste Campus-Situation, die<br />
bei den Nutzern e<strong>in</strong>e stärkere Zugehörigkeit und Verb<strong>in</strong>dlichkeit hervorrufen soll.<br />
Zu den baubed<strong>in</strong>gten Auswirkungen werden Baulärm, e<strong>in</strong> erhöhter Baustellenverkehr<br />
und alle mit Baustellen verbundenen Risiken gehören.<br />
Im Rahmen der betriebsbed<strong>in</strong>gten Auswirkungen muss von e<strong>in</strong>em erhöhten Verkehr<br />
durch weitere Wissenschaftler und Studierende ausgegangen werden. Die Labor- und<br />
Gebäudetechnik ist so ausgelegt, dass Schadstoffemissionen verh<strong>in</strong>dert werden und<br />
ke<strong>in</strong> Lärm von diesen Forschungse<strong>in</strong>richtungen ausgeht. Für die vorgesehenen Forschungszwecke<br />
s<strong>in</strong>d allerd<strong>in</strong>gs auch Gewächshäuser und andere, den Instituten dienende<br />
Anlagen <strong>in</strong> unmittelbarer Nähe notwendig. Da der natürliche Lichte<strong>in</strong>fall nicht<br />
ausreicht, wird e<strong>in</strong>e Zusatzbeleuchtung mit bis zu 16 Stunden am Tag erforderlich<br />
se<strong>in</strong>. Dieses Licht wird nur <strong>in</strong> der unmittelbaren Umgebung von wenigen hundert Metern<br />
als direkte Lichtquelle zu sehen se<strong>in</strong>. Die Beleuchtung der Labor- und Besprechungsräume<br />
dagegen wird zusammen mit dem Licht der bestehenden Institutsgebäude<br />
talwärts sichtbar se<strong>in</strong>.<br />
Erheblichkeit Vor allem diese Auswirkungen der nächtlichen Beleuchtung können weiterh<strong>in</strong> erheblich<br />
se<strong>in</strong>.<br />
Verm<strong>in</strong>derungs- Die Erschließung des Gebiets soll wie bisher über die Zufahrt von der Schnarren-<br />
maßnahmen bergstraße erfolgen. Es ist geplant, auch den Baustellenverkehr und die Baustellene<strong>in</strong>richtungen<br />
darüber abzuwickeln. Die bisherigen offenen und großflächigen Parkplätze<br />
<strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereichs entfallen im Endausbau. Erste Überlegungen<br />
zu e<strong>in</strong>em Verkehrskonzept sehen langfristig den Bau von Tiefgaragenplätzen, Parkdecks<br />
oder die Verlagerung <strong>in</strong> das Parkhaus nordwestlich der Morgenstelle vor. Im<br />
Moment ist entsprechend der Parkierungsbilanz <strong>vom</strong> März 2007 e<strong>in</strong> deutlicher Überhang<br />
an Stellplätzen vorhanden.<br />
realgrün Landschaftsarchitekten München<br />
Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />
“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Entwurf 08.12.2008 Seite 21 von 47<br />
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Nur der Lieferverkehr soll auch künftig von Norden her erfolgen. E<strong>in</strong> erhöhtes Verkehrsaufkommen<br />
und e<strong>in</strong>e Lärmbelastung des Botanischen Gartens mit Verkehr wird<br />
auch dadurch vermieden, dass über die bestehenden Schranken e<strong>in</strong>e Zufahrt für Unberechtigte<br />
weiterh<strong>in</strong> unterbunden wird.<br />
Gegen die Überhitzung der Gewächshäuser werden automatische Schattierungsanlagen<br />
e<strong>in</strong>gebaut, die wegen der notwendigen Effizienz außen liegend se<strong>in</strong> müssen. Die<br />
Regulierung wird so programmiert werden, dass sie bei Dämmerung und <strong>in</strong> der Nacht<br />
ebenfalls geschlossen wird, um den Lichtaustritt zu verr<strong>in</strong>gern. Bei Starkregen, W<strong>in</strong>dböen<br />
oder bei Schneefall muss aus Sicherheitsgründen die Anlage jedoch zurückgefahren<br />
werden.<br />
Künftig als Gewächshäuser mit nächtlicher Beleuchtung werden grundsätzlich nur die<br />
beiden oberen der drei Gebäudereihen genutzt. Die untere Reihe erfährt e<strong>in</strong>e andere<br />
Nutzungszuweisung. Das Dach dieser Reihe wird nicht aus Glas se<strong>in</strong>, sondern wird<br />
mit e<strong>in</strong>er Dachbegrünung versehen werden. Dadurch werden nicht nur die Lichtquellen<br />
so weit wie möglich nach Westen verschoben, sondern der untere Riegel bildet<br />
auch e<strong>in</strong>e Abschirmung gegen die nächtliche Beleuchtung.<br />
Ausgleichs- Als Ausgleichsmaßnahmen für diesen E<strong>in</strong>griff bzw. für die von den den Instituten<br />
maßnahmen dienenden Anlagen ausgehenden Auswirkungen ist vorgesehen, auf der Fläche zwischen<br />
der Erschließungsstraße und dem Wendehammer neue Streuobstwiesen anzulegen.<br />
E<strong>in</strong>e zweite Maßnahme zur optischen E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung der Nebengebäude umfasst die<br />
Pflanzung von zahlreichen zusätzlichen Obstbäumen <strong>in</strong>nerhalb der Magerwiese im<br />
Südosten, auf der bisher kaum Baumbestand ist. (vgl. Anlage 5).<br />
verbleibende Die unmittelbare Lärmbelastung und Gefährdung durch Verkehr im Geltungsbereich<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigungen wird nach Fertigstellung der Baukörper zurückgehen, da der Parkplatzverkehr zum<br />
Teil verlagert wird.<br />
Die Beleuchtung der Gewächshäuser wird trotz aller Anstrengungen zu Vermeidung<br />
auch weiterh<strong>in</strong> erkennbar se<strong>in</strong>. Es besteht jedoch e<strong>in</strong>e relativ dichte Abschirmung im<br />
Bereich des Wäldchens zum Geh- und Radweg. Die vorgesehene Verdichtung der<br />
Obstbäume im Bereich der Streuobstwiese wird als Lückenschluss des Blickfelds <strong>vom</strong><br />
Weg erst nach e<strong>in</strong>igen Jahren wirksam se<strong>in</strong>.<br />
Bed<strong>in</strong>gt durch die dichten Waldflächen des Käsenbachtals wird das Baugebiet Ursra<strong>in</strong>er<br />
Egert durch die neuen Institutsgebäude nicht bee<strong>in</strong>trächtigt werden.<br />
Durch die vorgesehenen Maßnahmen kann die optische Wirkung der den Instituten<br />
dienenden Anlagen verm<strong>in</strong>dert und langfristig weitgehend ausgeglichen werden. Die<br />
Institute selbst werden jedoch auf jeden Fall <strong>vom</strong> Weg im Käsenbachtal aus sichtbar<br />
se<strong>in</strong>.<br />
3.2.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und Lebensgeme<strong>in</strong>schaften (biolog. Vielfalt)<br />
Umweltauswirkungen Mit der Realisierung der vorgesehen Baukörper ist der fast vollständige Verlust der<br />
Vegetationsstrukturen <strong>in</strong> den westlichen zwei Dritteln des Geltungsbereichs verbunden.<br />
Die Gehölzpflanzungen der Parkanlagen und am Parkplatzrand s<strong>in</strong>d zwar anthropogen<br />
entstanden, können aber dennoch Lebens- und Rückzugsräume für Kle<strong>in</strong>säuger,<br />
Insekten, Käfer und Sp<strong>in</strong>nen darstellen.<br />
Durch die Überbauung e<strong>in</strong>es Teils des mittleren Abschnitts verschw<strong>in</strong>den hier teilweise<br />
artenreiche Wiesenflächen mit Pflanzenarten magerer Standorte.<br />
Vor allem mit dem Verschw<strong>in</strong>den der Obstbäume gehen mögliche Brut- und Nistplätze<br />
für geschützte Vogel- und Fledermausarten verloren.<br />
Im Rahmen der baubed<strong>in</strong>gten Fällung dieser Bäume können möglicherweise Gelege<br />
von Vögeln zerstört werden. Durch Baulärm können empf<strong>in</strong>dliche Tierarten aus der<br />
unmittelbaren Nähe vertrieben werden.<br />
realgrün Landschaftsarchitekten München<br />
Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />
“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Entwurf 08.12.2008 Seite 22 von 47<br />
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Betriebsbed<strong>in</strong>gte Auswirkungen wie lang andauernde nächtliche Beleuchtung können<br />
auch nach Beendigung der Baumaßnahme zu e<strong>in</strong>er verzögerten und reduzierten<br />
Neubesiedlung dieser Bereiche führen.<br />
Insgesamt s<strong>in</strong>d deshalb die Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und<br />
Lebensgeme<strong>in</strong>schaften als erheblich e<strong>in</strong>zustufen.<br />
Verm<strong>in</strong>derungs- Zum Schutz der Wiesenflächen und Gehölzbestände im mittleren Abschnitt wurde die<br />
maßnahmen geplante Verlängerung der Zufahrtsstrasse deutlich hangaufwärts abgeschwenkt und<br />
sowohl das ZMBP als auch die den Instituten dienende Anlagen weiter hangaufwärts<br />
nach Westen gerückt. Lediglich e<strong>in</strong> schmaler Korridor <strong>in</strong> der Mitte b<strong>in</strong>det sie an das<br />
ZMBP an.<br />
Die artenreichen Magerwiesen am Unterhang, das Schlehen-Liguster-Gebüsch und<br />
der Sukzessionswald am Unterhang verbleiben und werden als private Grünfläche<br />
geschützt.<br />
Die vorgeschlagenen Maßnahmen verfolgen drei Ziele mit Ausgleichsmaßnahmen<br />
<strong>in</strong>nerhalb und Ersatzmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs:<br />
Ausgleichs- Erstes Ziel ist die Schaffung e<strong>in</strong>es neuen Campus mit der Pflanzung von Groß-<br />
maßnahmen bäumen im westlichen Teil des Geltungsbereichs, zweites Ziel der Erhalt und die<br />
Aufwertung der Gehölz- und Wiesenflächen im östlichen Teil des Geltungsbereichs<br />
(siehe Anlage 5).<br />
Erstes Ziel Der Platzraum des <strong>in</strong>neren Campus wird mit großen Bäumen mit e<strong>in</strong>er neuen Leitbaumart<br />
<strong>in</strong> freier Anordnung überstellt. An der Nordgrenze, im Übergang zu den Instituten,<br />
ist e<strong>in</strong> Baumha<strong>in</strong> vorgesehen. Insgesamt s<strong>in</strong>d zahlreiche Großbäume geplant.<br />
Zweites Ziel Die vorhandenen Wiesen- und Gehölzbestände im Osten werden als private Grünfläche<br />
ausgewiesen und über vier unterschiedliche Maßnahmen aufgewertet:<br />
Im Rahmen der ersten Maßnahme soll über e<strong>in</strong>e Änderung des Pachtvertrags <strong>in</strong>nerhalb<br />
der Gartenfläche im Nordosten die Nutzung als Streuobstwiese wieder hergestellt<br />
werden. Die stark gärtnerisch geprägten Strukturen wie Folienteich oder Blumenbeete<br />
müssen entfernt und die Nutzung als Obstwiese wieder aufgenommen und<br />
<strong>in</strong> den Vordergrund gestellt werden.<br />
E<strong>in</strong>e zweite Maßnahme umfasst die Rodung und Entfernung der Zitterpappeln <strong>in</strong>nerhalb<br />
des Wäldchens. Es handelt sich dabei um etwa 25 Bäume mit Stammdurchmessern<br />
von 25-30 cm. H<strong>in</strong>zu kommen die Auslichtung des Unterholzes sowohl des<br />
Wäldchens als auch des angrenzenden Schlehen-Liguster-Gebüschs und die Entfernung<br />
von Brombeergestrüpp im Bereich des Waldmantels.<br />
Über die dritte Maßnahme werden die beiden Streuobstwiesenflächen aufgewertet.<br />
Am Anfang steht die Rodung und Entfernung von zwei Flächen mit Zitterpappeljungwuchs<br />
auf etwas 570 m². Der Bewuchs der e<strong>in</strong>en Fläche ist etwa 10-15 Jahre alt, der<br />
Bewuchs der anderen Fläche etwa 3-5 Jahre. H<strong>in</strong>zu kommt die Entfernung von<br />
Rosengebüschen südlich der als Garten genutzten Fläche. Diese Rodung ist notwendig,<br />
um <strong>in</strong> der relativ kle<strong>in</strong>en und von hohen Bäumen umstandenen Fläche die erforderliche<br />
M<strong>in</strong>destgröße und ausreichend Lichte<strong>in</strong>fall zu sichern. In der großen Obstwiese<br />
am südöstlichen Rand des Geltungsbereichs können h<strong>in</strong>gegen e<strong>in</strong>zelne Rosensträucher<br />
als zusätzliche Strukturelemente erhalten bleiben. Nach den Rodungen<br />
muss über m<strong>in</strong>destens drei Jahre h<strong>in</strong>weg e<strong>in</strong>e regelmäßige e<strong>in</strong>malige jährliche Mahd<br />
mit Abtransport des Mähguts sowie e<strong>in</strong>e zweimalige jährliche Beweidung erfolgen.<br />
H<strong>in</strong>zu kommen notwendige Schnittmaßnahmen zu Erhaltung und Sicherung des vorhandenen<br />
Baumbestands und die Neupflanzung und die Pflege von zusätzlich etwa<br />
30 Obstbäumen.<br />
Die vierte Maßnahme be<strong>in</strong>haltet die Neuanlage e<strong>in</strong>er Streuobstwiese zwischen der<br />
Erschließungsstraße und dem Wendehammer.<br />
realgrün Landschaftsarchitekten München<br />
Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />
“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Entwurf 08.12.2008 Seite 23 von 47<br />
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Die Vermeidung von Verbotstatbeständen nach § 42 (1) BNatSchG kann durch Ersatzmaßnahmen<br />
und die Vorgabe von Bauzeitenregelungen erreicht werden. Die Beschreibung<br />
erfolgt im Kapitel 3.3.<br />
Ersatz- Für e<strong>in</strong>en vollständigen Ausgleich der E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> das Schutzgut Tiere, Pflanzen und<br />
maßnahmen Lebensgeme<strong>in</strong>schaften s<strong>in</strong>d entsprechend der <strong>in</strong> Kapitel 4 aufgeführten Bilanzierung<br />
noch weitere Ersatzmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs erforderlich.<br />
Drittes Ziel Dadurch soll als drittes Ziel auch die frühzeitige Vermeidung von Verbotstatbeständen<br />
nach dem Bundesnaturschutzgesetz erreicht werden. Die Maßnahmen umfassen<br />
ebenfalls die Aufwertung von angrenzenden Streuobstwiesen. Zum Ansatz kommen<br />
die unmittelbar nördlich und die unmittelbar südlich angrenzenden Bereiche (siehe<br />
Anlage 6: M6). Über die Rodung von Zwetschgenbrachen und die Neuansaat und<br />
Pflanzung von Streuobstbäumen sollen außerdem adäquate Ersatzlebensräume geschaffen<br />
werden (siehe Anlage 6: M5).<br />
Nach der Erstmaßnahme mit den notwendigen Schnittmaßnahmen zur Erhaltung und<br />
Sicherung des vorhandenen Baumbestands und der Neupflanzung und Pflege von<br />
Obstbäumen und der Anbr<strong>in</strong>gung von Nistkästen für Vögel und Fledermäuse muss<br />
über m<strong>in</strong>destens drei Jahre h<strong>in</strong>weg e<strong>in</strong>e zweimalige jährliche Beweidung sowie e<strong>in</strong>e<br />
regelmäßige e<strong>in</strong>malige jährliche Mahd mit Abtransport des Mähguts erfolgen.<br />
verbleibende Es wird davon ausgegangen, dass über die Gesamtheit der genannten Ausgleichs-<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigungen und Ersatzmaßnahmen der E<strong>in</strong>griff vollständig kompensiert werden kann.<br />
3.2.3 Schutzgut Boden<br />
Umweltauswirkungen Entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans wird offener, nicht versiegelter<br />
Boden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Größenordnung von etwas mehr als 1.6 ha <strong>in</strong> Anspruch genommen<br />
werden. Der E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> unveränderte Böden <strong>in</strong> ihrer ursprünglichen Schichtung und <strong>in</strong><br />
ihrem natürlichen Gefüge (vgl. Abbildung 3) erfolgt nur <strong>in</strong> kle<strong>in</strong>en Teilbereichen, die<br />
Beanspruchung von Aufschüttungsflächen überwiegt.<br />
Zu diesen anlagebed<strong>in</strong>gten Auswirkungen kommt baubed<strong>in</strong>gt die Möglichkeit e<strong>in</strong>er<br />
Verunre<strong>in</strong>igung des Aushubmaterials h<strong>in</strong>zu. Betriebsbed<strong>in</strong>gte Belastungen des<br />
verbleibenden oder wieder e<strong>in</strong>gebauten Bodens s<strong>in</strong>d nicht zu erwarten.<br />
Bed<strong>in</strong>gt durch die starke Vorbelastung s<strong>in</strong>d die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden<br />
nur im Bereich der verbliebenen natürlichen Böden als erheblich e<strong>in</strong>zustufen.<br />
Verm<strong>in</strong>derungs- Das Baugesetzbuch fordert e<strong>in</strong>e Begrenzung der Bodenversiegelungen auf das not-<br />
maßnahmen wendige Maß. Bei vorgegebenen Bauvolum<strong>in</strong>a kann dies auch über kompakte Erschließungsflächen<br />
erreicht werden. Daher ist vorgesehen, die Institutsgebäude von<br />
Westen her über den neu zu gestaltenden Campus fußläufig anzub<strong>in</strong>den und über die<br />
Verlängerung der vorhandenen Straße im Norden die Fahrerschließung und die Feuerwehrzufahrt<br />
zu gewährleisten. Die Andienung der Nebengebäude erfolgt über die<br />
40 m lange und 5.50 m breite, bestehende Zufahrtsstraße und ihre Verlängerung um<br />
etwa 130 m. H<strong>in</strong>zu kommt e<strong>in</strong> Wendehammer.<br />
Die notwendige Verb<strong>in</strong>dung der den Instituten dienenden Gebäuden mit dem ZMBP<br />
zum Transport von Kulturen <strong>in</strong>nerhalb sehr ger<strong>in</strong>ger Temperaturfenster erfolgt über<br />
e<strong>in</strong>en geschlossenen, unterirdischen Gang, der - mittig angeordnet - quer zum Hang<br />
verläuft.<br />
Durch die Aufgabe der asphaltierten Parkplatzflächen <strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereichs<br />
und durch die Umwandlung e<strong>in</strong>es Teils davon <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en begrünten Campus wird der<br />
Bedarf an offenen Bodenflächen reduziert.<br />
§ 7 Bundes-Bodenschutzgesetz und § 4 Bodenschutzgesetz von Baden-Württemberg<br />
verpflichten die Grundstückseigentümer bei der Planung und Ausführung von Baumaßnahmen,<br />
die Belange des Bodenschutzes, <strong>in</strong>sbesondere den Umgang mit Oberboden,<br />
besonders zu beachten.<br />
realgrün Landschaftsarchitekten München<br />
Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />
“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Entwurf 08.12.2008 Seite 24 von 47<br />
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Ausgleichs- Bei dem neuen Institutsgebäude ist im H<strong>in</strong>blick auf den künftigen Verlust von Wasser<br />
maßnahmen speichernden Böden e<strong>in</strong> Anteil von 70% Dachbegrünung mit e<strong>in</strong>em Substrataufbau<br />
von ca. 10-15 cm vorgesehen, um dadurch den Verlust der Funktion aus Ausgleichskörper<br />
im Wasserhaushalt zu kompensieren. Die untere Reihe der den Instituten dienenden<br />
Gebäude wird ebenfalls mit e<strong>in</strong>er Dachbegrünung mit e<strong>in</strong>er Aufbaustärke von<br />
ca. 30 cm versehen. Die Notwendigkeit der Regenwasserrückhaltung hat dabei e<strong>in</strong>en<br />
höheren Stellenwert als die Schaffung von zusätzlichen Vegetationsstrukturen.<br />
E<strong>in</strong>schränkungen durch die Anordnung unterschiedlicher Gebäudetechnik auf dem<br />
Dach müssen dabei allerd<strong>in</strong>gs berücksichtigt werden.<br />
Insgesamt s<strong>in</strong>d entsprechend den baurechtlichen Vorgaben Dachflächen von etwa<br />
6.030 m² mit e<strong>in</strong>er Dachbegrünung vorgesehen.<br />
verbleibende Gleichwertige, <strong>in</strong> gleichem Umfang stattf<strong>in</strong>dende und das gleiche Schutzgut betreffen-<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigungen de Kompensationsmaßnahmen für bauliche Erweiterungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereichs<br />
nicht möglich. Der E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> das Schutzgut Boden und der Verlust se<strong>in</strong>er<br />
Funktionen kann daher nicht vollständig ausgeglichen bzw. nur über e<strong>in</strong>en monetären<br />
Transformationsprozess kompensiert werden. Das MINISTERIUM FÜR<br />
ERNÄHRUNG UND LÄNDLICHEN RAUM (1997) hat mit der Ausgleichsabgabenverordnung<br />
dafür den rechtlichen Rahmen geschaffen.<br />
3.2.4 Schutzgut Grund- und Oberflächenwasser<br />
Umweltauswirkungen Durch den hohen Bebauungs- und Versiegelungsgrad des Planungsgebiets wird anlagebed<strong>in</strong>gt<br />
<strong>in</strong> die Rückhaltung des Niederschlagswassers und <strong>in</strong> den Oberflächenabfluss<br />
e<strong>in</strong>gegriffen.<br />
Baubed<strong>in</strong>gt kann es auch bei undurchlässigem Untergrund zu Bee<strong>in</strong>trächtigungen des<br />
Grundwassers durch Kraftstoffe oder Schmiermitteln kommen.<br />
Mögliche betriebsbed<strong>in</strong>gte Auswirkungen mit Wasser gefährdenden Stoffen s<strong>in</strong>d eher<br />
unwahrsche<strong>in</strong>lich.<br />
Erhebliche und nachhaltige Auswirkungen auf das Schutzgut Grund- und Oberflächenwasser<br />
s<strong>in</strong>d nicht zu erwarten.<br />
Verm<strong>in</strong>derungs- Mit der Änderung des Wassergesetzes für Baden-Württemberg wurde e<strong>in</strong>e grundsätz-<br />
maßnahmen liche Verpflichtung zur dezentralen Niederschlagswasserbeseitigung <strong>in</strong> die gesetzlichen<br />
Vorschriften aufgenommen. Bereits jetzt verfügt die Universität über e<strong>in</strong> getrenntes<br />
Leitungssystem für Schmutzwasser und für Regenwasser. Auch die neu geplanten<br />
Haupt- und Nebengebäude sollen an dieses System angeschlossen werden. Über<br />
die Erschließungsstraße im Osten verb<strong>in</strong>det e<strong>in</strong> Regenwasserkanal den Geltungsbereich<br />
mit dem Regenrückhaltebecken im Botanischen Garten. Entsprechend dem als<br />
Anlage 7 beigefügten Hydrologischen Gutachten, verfügt dieses Rückhaltebecken<br />
noch über ausreichend Kapazität, um das gesamte gesammelte Niederschlagswasser<br />
des Geltungsbereichs aufzunehmen.<br />
Über e<strong>in</strong>e extensive Dachbegrünung kann zusätzlich e<strong>in</strong> Teil des Niederschlagswassers<br />
zurückgehalten, gespeichert und verdunstet werden. Mulden-Rigolen-Systeme<br />
s<strong>in</strong>d bei den vorherrschenden, etwa zwei Meter mächtigen Deckschichten aus schluffigem<br />
Ton wenig Erfolg versprechend.<br />
Ausgleichs- Neben der getrennten Ableitung des Niederschlagswassers kann das Dachwasser<br />
maßnahmen auch zur Bewässerung der Bäume im Campusbereich verwendet werden.<br />
verbleibende Durch die Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers <strong>in</strong> das Regenrückhalte-<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigungen becken und der gedrosselten Weiterleitung <strong>in</strong> den Käsenbach wird ke<strong>in</strong> Niederschlagswasser<br />
mehr <strong>in</strong> den Mischwasserkanal abgeführt. Der Umfang der Wege- und<br />
Parkplatzfläche im Bestand, die zurzeit an den Schmutzwasserkanal angeschlossen<br />
ist, liegt bei 0.5 ha. Mit der Neuregelung verbunden s<strong>in</strong>d damit e<strong>in</strong>e deutliche Entlastung<br />
des Mischwasserkanals und e<strong>in</strong>e Verbesserung der Gesamtsituation.<br />
realgrün Landschaftsarchitekten München<br />
Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />
“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Entwurf 08.12.2008 Seite 25 von 47<br />
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
3.2.5 Schutzgut Luft und Klima<br />
Umweltauswirkungen Weniger Vegetationsflächen, und hier vor allem weniger Rasen- und Wiesenflächen,<br />
führen zu e<strong>in</strong>er Verr<strong>in</strong>gerung von Kaltluftentstehung. E<strong>in</strong> zusätzliches Maß an versiegelten<br />
Flächen hat e<strong>in</strong>e Reduzierung der Luftfeuchtigkeit und der Staubfilterleistung<br />
und damit e<strong>in</strong>e Verm<strong>in</strong>derung der Luftzirkulation zur Folge. Genaue Messwerte und<br />
Daten aus dem Geltungsbereich liegen hierfür jedoch nicht vor.<br />
Mit den geplanten Baumaßnahmen werden Wiesen, die als bedeutsame Kaltluft produzierende<br />
Flächen gelten, überbaut. Stadtklimatologisch wird das als e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>griff bewertet,<br />
“weil e<strong>in</strong>erseits Flächen aus dem kaltluftbildenden Prozess herausgenommen<br />
werden und andererseits die Fließdynamik bei der Überströmung durch H<strong>in</strong>dernisse<br />
und die Erhöhung der strömungsphysikalischen Rauhigkeit erheblich bee<strong>in</strong>flusst<br />
wird.“ (VOGT 2008) (Anlage 8)<br />
Mit der Bebauung werden stadtklimatisch besonders wirkungsvolle Kaltluft produzierende<br />
Oberflächen <strong>in</strong> Anspruch genommen: Wiesenflächen machen ca. 44 % der Fläche,<br />
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes aus, von denen ca. 22 % überbaut<br />
werden sollen.<br />
“Die zum Käsenbachtal h<strong>in</strong> vorgesehenen Nebengebäude greifen <strong>in</strong> das angenommene<br />
Bergw<strong>in</strong>dsystem des Käsenbachs e<strong>in</strong>, da sie unterhalb von dessen angenommener<br />
Obergrenze liegen. Daher ist auf e<strong>in</strong>e strömungsphysikalisch angemessene<br />
Form und Gestaltung zu achten. Scharfe Kanten erhöhen die Turbulenz und s<strong>in</strong>d<br />
nach Möglichkeit zu vermeiden. Die nordwestlichen Teile s<strong>in</strong>d unproblematischer, die<br />
südöstlichen problematischer.“ (VOGT 2008)<br />
“Quantifiziert werden kann diese Austauschleistung aufgrund des gegenwärtigen<br />
Kenntnisstandes ebenso wenig wie die Veränderungen, die durch e<strong>in</strong>e Bebauung entsprechend<br />
des Bebauungskonzeptes z erwarten s<strong>in</strong>d.“ (VOGT 2008)<br />
Verm<strong>in</strong>derungs- Die Institutsgebäude und die ihnen dienenden Anlagen s<strong>in</strong>d so ausgerichtet, dass<br />
maßnahmen e<strong>in</strong>e große, von Bebauung frei zu haltende Schneise entsteht. Sowohl die im Bereich<br />
des Campus entstehende Kaltluft als auch Luftmassen aus dem Bereich des Ste<strong>in</strong>enbergs<br />
und des Oberen Schnarrenbergs können so zum Käsenbachtal abfließen.<br />
Turbulenzen durch zu eng stehende Gebäude sollen vermieden werden.<br />
E<strong>in</strong>e extensive Dachbegrünung auf e<strong>in</strong>em Großteil der Institutsgebäude und e<strong>in</strong>e<br />
Überdeckung der unteren Zeile der Nebengebäude mit e<strong>in</strong>er Wiesenbegrünung mit<br />
e<strong>in</strong>em M<strong>in</strong>destkonstruktionshöhe von 30 cm stellen - ebenso wie die Reduzierung und<br />
Verschiebung der Baukörper weg <strong>vom</strong> Talraum - e<strong>in</strong>en Beitrag zur M<strong>in</strong>imierung dar.<br />
E<strong>in</strong>e strömungsphysikalische Verbesserung wird <strong>in</strong> der Ausbildung der Dächer als<br />
Pultdach gesehen.<br />
Ausgleichs- Innerhalb des Geltungsbereichs ist ke<strong>in</strong>e vollständiger Ausgleich möglich.<br />
maßnahmen Primäres Ziel der baulichen Erweiterung der Morgenstelle ist die Substitution e<strong>in</strong>er<br />
großen Zahl von E<strong>in</strong>zelgebäuden, vor allem im Innenstadtbereich, mit extrem schlechter<br />
Wärmeisolierung durch wenige Neubauten mit sehr guten Energiebilanzen. Im<br />
Rahmen der Rückführung e<strong>in</strong>es Teils dieser Gebäude <strong>in</strong> Wohnungen wird es zu Umbaumaßnahmen<br />
mit deutlichen Energiee<strong>in</strong>sparungen kommen. Gleichzeitig wird auch<br />
die Wärmeabstrahlung dieser Gebäude ger<strong>in</strong>ger werden.<br />
E<strong>in</strong>e weitere Verbesserung der klimatischen Gesamtsituation ergibt sich aus der Zusammenfügung<br />
der naturwissenschaftlichen Institute auf der Morgenstelle und der<br />
damit verbundenen Reduzierung des Individualverkehrs. Bisher nutzten viele Studierende<br />
ihr Auto mehrfach am Tag für Fahrten zwischen den im Stadtgebiet verstreuten<br />
universitären E<strong>in</strong>richtungen. Dies entfällt künftig.<br />
verbleibende Auch bei erfolgter M<strong>in</strong>imierung verbleibt e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>griff, der im Geltungsbereich des<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigungen Bebauungsplans nicht ausgeglichen werden.<br />
Innerhalb des Stadtgebiets s<strong>in</strong>d als Folge der Baumaßnahme jedoch andere stadtklimatische<br />
Verbesserungen zu erwarten durch Reduzierung des Energieverbrauchs <strong>in</strong><br />
realgrün Landschaftsarchitekten München<br />
Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />
“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Entwurf 08.12.2008 Seite 26 von 47<br />
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Folge e<strong>in</strong>er deutlichen Anhebung der Gebäudestandards <strong>in</strong> Bezug auf Gebäudehülle<br />
und technische Anlage.<br />
3.2.6 Schutzgut Erholung und Landschaftsbild<br />
Umweltauswirkungen Das Käsenbach- und Öhlertal mit etwa 35-40 ha Gesamtgröße ist e<strong>in</strong> wichtiges Naherholungsgebiet<br />
der Stadt Tüb<strong>in</strong>gen. Auch e<strong>in</strong> randlicher E<strong>in</strong>griff im Landschaftsraum<br />
des Käsenbachtals <strong>in</strong> ger<strong>in</strong>gem Umfang bedeutet <strong>in</strong>sgesamt e<strong>in</strong>e Störung und e<strong>in</strong>e<br />
weitere E<strong>in</strong>engung. Die neuen Gebäude können als Fremdkörper empfunden werden,<br />
vor allem die nächtliche Beleuchtung kann störend se<strong>in</strong>.<br />
Unmittelbar angrenzende Wohnbauflächen s<strong>in</strong>d zwar nicht direkt betroffen, sowohl<br />
<strong>vom</strong> Ursra<strong>in</strong>er Egert als auch von der Wanne s<strong>in</strong>d die Baukörper durch dichte Waldflächen<br />
abgeschirmt.<br />
Verm<strong>in</strong>derungs- Die wichtigste Verm<strong>in</strong>derungsmaßnahme be<strong>in</strong>haltet die Höhenbeschränkung auf vier<br />
maßnahmen bzw. sieben Geschosse an der Hangseite, um e<strong>in</strong>e weitere bauliche Fernwirkung der<br />
Morgenstelle zu vermeiden. Durch diese Reduktion der Höhe werden die neuen Gebäude<br />
von den angrenzenden Wohngebieten auf der Wanne bzw. im Ursra<strong>in</strong>er Egert<br />
nicht wahrnehmbar se<strong>in</strong>. Die Fassadengestaltung wird darauf ausgerichtet se<strong>in</strong>, dass<br />
ke<strong>in</strong>e Blendwirkungen durch glänzende Metallfassaden entstehen.<br />
Zur landschaftlichen E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung werden die vorhandenen Gehölzbestände am Unterhang<br />
erhalten und die Obstbäume <strong>in</strong> den teilweise sehr lichten Streuobstwiesen ergänzt.<br />
Ausgleichs- Neben diesen Pflanzmaßnahmen zielt das Ausgleichskonzept auf e<strong>in</strong>e Verbesserung<br />
maßnahmen - der vorhandenen Landschaftsstrukturen, vor allem der Magerwiesen und der Sukzessionswälder.<br />
Im Geltungsbereich wird der gesamte Unterhang dauerhaft als Grünfläche<br />
gesichert. Innerhalb der Gehölzbestände und der Waldflächen werden sowohl die<br />
bis zu 30 cm starken, alten Zitterpappeln gerodet, als auch der Zitterpappeljungwuchs<br />
vollständig entfernt und das Unterholz ausgelichtet.<br />
Die Magerwiesen am Unterhang des Geltungsbereichs werden über entsprechende<br />
Rodungs-, Mahd- und Beweidungsmaßnahmen ihrem ursprünglichen Zustand wieder<br />
möglichst nahe gebracht und langfristig als Streuobstwiesen gepflegt und erhalten.<br />
Teilweise geschieht dies über die Beauftragung geeigneter Pflegefirmen, teilweise<br />
über Beweidungsverträge mit Schäfern, und teilweise über Verpachtungen mit entsprechenden<br />
Auflagen.<br />
Parallel dazu s<strong>in</strong>d Ersatzmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs am Steilhang<br />
entlang des Fuß- und Radwegs vorgesehen, die über die genannten Ziele h<strong>in</strong>ausgehen<br />
und verwilderte Streuobstbrachen <strong>in</strong> Obstwiesen zurückführen.<br />
Insgesamt soll e<strong>in</strong> Verlust der Quantität über e<strong>in</strong>e Erhöhung der Qualität kompensiert<br />
werden und die Strukturen der alten, bäuerlichen Kulturlandschaft wieder hergestellt<br />
und gesichert werden. Die Erholungsnutzung im Käsenbachtal wird verbessert, <strong>in</strong>dem<br />
typische Landschaftsstrukturen auch <strong>in</strong>nerhalb des Stadtgebiets erhalten werden, vor<br />
allen an wichtigen Verb<strong>in</strong>dungen zur Umgebung.<br />
Diese Maßnahmen decken sich auch mit den Zielen der LOKALEN AGENDA 21, die<br />
<strong>in</strong> der Nutzungsaufgabe und der daraus folgenden Sukzession ebenfalls e<strong>in</strong>en landschaftlichen<br />
und auch kulturhistorischen Verlust und e<strong>in</strong>e dauerhafte Entwertung der<br />
Biotopqualitäten dieser Fläche sieht. Neben der Forderung e<strong>in</strong>er Mähverpflichtung für<br />
die extensiv genutzten Steilhangzonen umfassen diese Vorschläge die Berücksichtigung<br />
der Interessen der Grundstücksbesitzer und den Vorrang <strong>in</strong>dividueller Nutzungen<br />
vor Erholung und Tourismus.<br />
Der vorhandene Weg westlich des Käsenbachtals endet am südlichen Rand des Geltungsbereichs.<br />
Danach verläuft er als Privatweg über das Gelände der Universität.<br />
Gebaut wurde er <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie als Zugangsmöglichkeit für Wissenschaftler, Mitarbei-<br />
realgrün Landschaftsarchitekten München<br />
Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />
“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Entwurf 08.12.2008 Seite 27 von 47<br />
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
ten und Studierende zur Morgenstelle. Ohne diesen Weg gäbe es ke<strong>in</strong>en unmittelbaren<br />
Zugang <strong>vom</strong> Käsenbachtal zum Botanischen Garten, zur Rosenau und weiter<br />
Richtung Hagelloch. Die baurechtliche Umwidmung des oberen Teils des Fuß- und<br />
Radwegs von e<strong>in</strong>em Privatweg zu e<strong>in</strong>em öffentlich nutzbaren Weg ist daher auch e<strong>in</strong>e<br />
weitere Ausgleichsmaßnahme, die die Anb<strong>in</strong>dung der Innenstadt über <strong>in</strong>nerstädtische<br />
Erholungsräume an die angrenzende Landschaft dauerhaft sichert.<br />
verbleibende Die neuen Institutsgebäude mit ihren sieben Geschossen an der Talseite und die den<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigungen Instituten dienende Anlagen mit talseitigen Höhen bis zu 9 Metern werden den östlichen<br />
Bereich des oberen Abschnitts des Käsenbachtals bee<strong>in</strong>trächtigen. E<strong>in</strong>e Bepflanzung,<br />
e<strong>in</strong>e Abschirmung oder e<strong>in</strong>e landschaftliche E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung solcher Bauvolum<strong>in</strong>a<br />
ist nicht vollständig möglich.<br />
3.2.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />
Umweltauswirkungen Kulturdenkmale im S<strong>in</strong>ne des Denkmalschutzgesetzes wie Ausgrabungen oder Siedlungsreste<br />
s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereichs nicht vorhanden. Historische Wegeverb<strong>in</strong>dungen,<br />
Bildstöcke oder relevante Zeugnisse e<strong>in</strong>er kle<strong>in</strong>teiligen bäuerlichen<br />
Kulturlandschaft kommen im E<strong>in</strong>griffsbereich nicht vor. Im östlichen Teil des Geltungsbereichs,<br />
am Steilhang, bef<strong>in</strong>den sich Überreste von früheren Streuobstwiesen.<br />
Der kle<strong>in</strong>e Wald am geographischen Mittelpunkt Baden-Württembergs und der Wasserfall<br />
im angrenzenden Käsenbachtal s<strong>in</strong>d bedeutende kulturelle Elemente. Sie werden<br />
durch die geplanten Veränderungen nicht berührt. Von e<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> Kulturgüter<br />
muss daher nicht ausgegangen werden.<br />
Kompensations- Ausgleichsmaßnahmen für E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> Kulturgüter entfallen daher. Sollten allerd<strong>in</strong>gs<br />
maßnahmen wider Erwarten bei Erdarbeiten bedeutsame Fundstücke auftauchen, müssen selbstverständlich<br />
die Vorgaben des Denkmalschutzes beachtet werden.<br />
3.2.8. Zusammenfassende Bewertung des E<strong>in</strong>griffs und der Maßnahmen<br />
Mensch<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigung des<br />
Schutzguts<br />
Langfristig <strong>in</strong>nerhalb und<br />
außerhalb des<br />
Geltungsbereichs:<br />
erhöhter Lärm durch Zunahme<br />
des Autoverkehrs<br />
durch Wissenschaftler und<br />
Studierende /<br />
durchgehende nächtliche<br />
Beleuchtung e<strong>in</strong>zelner<br />
Räume /<br />
Zusatzbeleuchtung von<br />
Gewächshäusern bis zu 16<br />
Stunden täglich<br />
Vorkehrungen zur<br />
Vermeidung und<br />
Verm<strong>in</strong>derung<br />
Kurzfristig <strong>in</strong>nerhalb des<br />
Geltungsbereichs:<br />
Erhalt von Gehölzen als<br />
Sichtschutz /<br />
Verm<strong>in</strong>derung der Lichtausstrahlung<br />
durch e<strong>in</strong>e<br />
entsprechende Steuerung<br />
der Schattierungsanlagen<br />
der Gewächshäuser /<br />
Verzicht auf Gewächshausnutzung<br />
<strong>in</strong> der unteren<br />
Reihe<br />
Kurzfristig außerhalb des<br />
Geltungsbereichs:<br />
Reduzierung und Steuerung<br />
des Verkehrs durch<br />
Schranken /<br />
Auswirkungen von<br />
Ausgleichs- und<br />
Ersatzmaßnahmen<br />
Langfristig <strong>in</strong>nerhalb des<br />
Geltungsbereichs:<br />
Anlage e<strong>in</strong>er Streuobstwiesen<br />
und Pflanzung von<br />
Obstbäumen als zusätzlicher<br />
Sichtschutz<br />
Der E<strong>in</strong>griff kann langfristig<br />
weitgehend ausgeglichen<br />
werden.<br />
realgrün Landschaftsarchitekten München<br />
Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />
“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Entwurf 08.12.2008 Seite 28 von 47<br />
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Arten und<br />
Lebensräume<br />
Boden<br />
Grund- und<br />
Oberflächenwasser<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigung des<br />
Schutzguts<br />
Kurzfristig <strong>in</strong>nerhalb des<br />
Geltungsbereichs:<br />
Verlust von Rasenflächen<br />
und Pflanzungen /<br />
Verlust von Fett- und Magerwiesen/<br />
Verlust e<strong>in</strong>zelner Bäume /<br />
Langfristig <strong>in</strong>nerhalb des<br />
Geltungsbereichs:<br />
E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> Lebensräume<br />
geschützter Arten /<br />
ger<strong>in</strong>ger Verlust von Fortpflanzungen-<br />
und Ruhestätten<br />
geschützter Vogel-<br />
und Feldermausarten<br />
Kurzfristig <strong>in</strong>nerhalb des<br />
Geltungsbereichs:<br />
Versiegelung von Aufschüttungsböden<br />
Langfristig <strong>in</strong>nerhalb des<br />
Geltungsbereichs:<br />
Versiegelung von Aufschüttungsböden<br />
/<br />
Verlust von wertvollen<br />
Teilflächen<br />
Kurzfristig und langfristig<br />
<strong>in</strong>nerhalb des<br />
Geltungsbereichs:<br />
Versickerung und Grundwasserneubildung<br />
kaum<br />
möglich, daher ke<strong>in</strong>e<br />
Reduzierung /<br />
Erhöhung des Oberflächenabflusses<br />
Vorkehrungen zur<br />
Vermeidung und<br />
Verm<strong>in</strong>derung<br />
Kurzfristig <strong>in</strong>nerhalb des<br />
Geltungsbereichs:<br />
Verschiebung der geplanten<br />
Baukörper /<br />
Reduzierung der Erschließung<br />
/<br />
Erhalt von Gehölzflächen,<br />
Wiesen und Bäumen /<br />
Biologische Baubetreuung<br />
und Bauzeitenregelungen<br />
im S<strong>in</strong>ne des Artenschutzes<br />
für Baufeld 2<br />
Kurzfristig <strong>in</strong>nerhalb des<br />
Geltungsbereichs:<br />
Reduzierung der Zufahrtsmöglichkeiten<br />
/<br />
Entsiegelung von Parkplätzen<br />
/<br />
Dachbegrünung /<br />
Auflagen zum Bodenschutz<br />
Kurzfristig und langfristig<br />
<strong>in</strong>nerhalb des<br />
Geltungsbereichs:<br />
Schaffung neuer Grünflächen<br />
/ Dachbegrünung<br />
Langfristig <strong>in</strong>nerhalb des<br />
Geltungsbereichs:<br />
Reduzierung der Schmutzwasserableitung<br />
aus<br />
Wegfall von Parkplatzflächen<br />
Auswirkungen von<br />
Ausgleichs- und<br />
Ersatzmaßnahmen<br />
Kurzfristig <strong>in</strong>nerhalb des<br />
Geltungsbereichs:<br />
Schaffung neuer Grünflächen<br />
und begrünter Innenhöfe<br />
und Dächer<br />
Kurzfristig außerhalb des<br />
Geltungsbereichs:<br />
Rückführung von Streuobstbrachen<br />
<strong>in</strong> Streuobstwiesen<br />
und Schaffung von<br />
Ersatzlebensräumen<br />
Langfristig <strong>in</strong>nerhalb und<br />
außerhalb des<br />
Geltungsbereichs:<br />
Aufwertung vorhandener<br />
Gehölzflächen und Streuobstwiesen,<br />
Rückführung<br />
von Streuobstbrachen,<br />
Aufwertung von Trockenmauern<br />
Der E<strong>in</strong>griff kann weitgehend<br />
ausgeglichen werden<br />
Ke<strong>in</strong>e ausreichenden Ausgleichsmaßnahmen<strong>in</strong>nerhalb<br />
des Geltungsbereichs<br />
möglich.<br />
Kurzfristig außerhalb des<br />
Geltungsbereichs:<br />
Aufwertung von Trockenmauern<br />
Der E<strong>in</strong>griff kann damit<br />
weitgehend ausgeglichen<br />
werden<br />
Kurzfristig und langfristig<br />
außerhalb des<br />
Geltungsbereichs:<br />
Rückhaltung, Versickerung<br />
und gedrosselte Ableitung<br />
des Regenwassers der<br />
Dachflächen im vorhandenen<br />
Rückhaltebecken im<br />
Botanischen Garten<br />
Der E<strong>in</strong>griff kann ausgeglichen<br />
werden<br />
realgrün Landschaftsarchitekten München<br />
Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />
“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Entwurf 08.12.2008 Seite 29 von 47<br />
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Klima<br />
und Luft<br />
Erholung und<br />
Landschaftsbild<br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigung des<br />
Schutzguts<br />
Kurzfristig und langfristig<br />
<strong>in</strong>nerhalb des<br />
Geltungsbereichs:<br />
Reduzierung der Kaltluftentstehung<br />
/<br />
E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> Frisch- und Kaltluftbahnen<br />
Kurzfristig und langfristig<br />
<strong>in</strong>nerhalb und<br />
außerhalb des<br />
Geltungsbereichs:<br />
visuelle Bee<strong>in</strong>trächtigung<br />
durch großvolumige Baukörper<br />
und nächtliche Beleuchtung<br />
/<br />
Überbauung privater Flächen<br />
Vorkehrungen zur<br />
Vermeidung und<br />
Verm<strong>in</strong>derung<br />
Kurzfristig und langfristig<br />
<strong>in</strong>nerhalb des<br />
Geltungsbereichs:<br />
Höhenreduzierung der<br />
Nebengebäude/<br />
Verlagerung der Gebäude<br />
nach Westen/<br />
Dachbegrünung<br />
Langfristig <strong>in</strong>nerhalb des<br />
Geltungsbereichs:<br />
Freihaltung von Schneisen<br />
Kurzfristig und langfristig<br />
<strong>in</strong>nerhalb des<br />
Geltungsbereichs:<br />
Reduzierung der Höhe auf<br />
e<strong>in</strong> landschaftsverträgliches<br />
Maß /<br />
Erhalt randlicher Gehölzstrukturen<br />
/<br />
Nutzungsbegrenzung der<br />
östlichsten Baukörper /<br />
Verlagerung der Gebäude<br />
nach Westen/<br />
Dachbegrünung<br />
ke<strong>in</strong> erheblicher E<strong>in</strong>griff Erhalt der vorhandenen<br />
Streuobstwiesen an Unterhang<br />
3.2.9 Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern<br />
Auswirkungen von<br />
Ausgleichs- und<br />
Ersatzmaßnahmen<br />
Kurzfristig außerhalb des<br />
Geltungsbereichs:<br />
Energiee<strong>in</strong>sparungen und<br />
Reduzierung von Wärmeabstrahlungen<br />
an zahlreichen<br />
frei gewordenen Gebäuden<br />
im Stadtgebiet<br />
möglich<br />
Auch bei erfolgter M<strong>in</strong>imierung<br />
verbleibt e<strong>in</strong><br />
E<strong>in</strong>griff, der im Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplans<br />
nicht<br />
ausgeglichen werden<br />
kann<br />
Kurzfristig außerhalb des<br />
Geltungsbereichs:<br />
Rückführung von Streuobstbrachen<br />
<strong>in</strong> Streuobstwiesen<br />
und Wiederherstellung<br />
von typischen Elementen<br />
der Kulturlandschaft<br />
/<br />
Umwidmung e<strong>in</strong>es Privatwegs<br />
zu e<strong>in</strong>em öffentlichen<br />
Weg<br />
Langfristig <strong>in</strong>nerhalb und<br />
außerhalb des<br />
Geltungsbereichs:<br />
Ergänzungspflanzungen<br />
von Obstbäumen/ Aufwertung<br />
vorhandener Elemente<br />
der Kulturlandschaft<br />
Der E<strong>in</strong>griff kann langfristig<br />
weitgehend ausgeglichen<br />
werden<br />
E<strong>in</strong> Ausgleich ist nicht<br />
erforderlich<br />
Die Untersuchung von Teilsegmenten des Naturhaushalts ist aus methodischen<br />
Gründen e<strong>in</strong>facher als die Betrachtung e<strong>in</strong>es stark vernetzten, komplexen Wirkungsgefüges,<br />
<strong>in</strong> dem die e<strong>in</strong>zelnen Schutzgüter sich gegenseitig <strong>in</strong> unterschiedlicher Form<br />
bee<strong>in</strong>flussen.<br />
realgrün Landschaftsarchitekten München<br />
Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />
“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Entwurf 08.12.2008 Seite 30 von 47<br />
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Die Bee<strong>in</strong>trächtigung des Bodens durch e<strong>in</strong>en hohen Versiegelungsgrad wirkt sich<br />
unmittelbar auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Grundwasser und Kle<strong>in</strong>klima aus.<br />
E<strong>in</strong> großflächiger Verlust von Vegetationsflächen führt zu e<strong>in</strong>er Veränderung des<br />
Kle<strong>in</strong>klimas und zu e<strong>in</strong>em erhöhten Abfluss von Niederschlagswasser. E<strong>in</strong> Verlust von<br />
prägenden Landschaftsbildern und die Entstehung dom<strong>in</strong>anter Baukörper können sich<br />
unmittelbar auf das Heimatgefühl und die B<strong>in</strong>dung der Menschen an ihre Umgebung<br />
auswirken.<br />
Veränderungen am<br />
Schutzgut<br />
Auswirkung auf<br />
Schutzgut Mensch<br />
Pflanzen/Tiere<br />
Mensch - - - - - 0<br />
Pflanzen/Tiere - - - - 0 - 0<br />
Boden 0 - 0 0 0 0<br />
Grund/Oberflächenwasser 0 - - 0 0 0<br />
Luft/Klima 0 - - 0 0 0<br />
Erholung/Landschaftsbild - - - - - 0<br />
Kultur-/Sachgüter 0 0 0 0 0 0<br />
In dieser Matrix nicht enthalten s<strong>in</strong>d die positiven Wechselwirkungen bei Aufwertungen<br />
der e<strong>in</strong>zelnen Schutzgüter.<br />
- - stark negative Wirkung / - negative Wirkung / 0 neutrale Wirkung<br />
3.3 Artenschützprüfung nach § 42 BNatSchG<br />
Bestandserfassung Das INSTITUT FÜR UMWELTSTUDIEN nahm im August 2008 e<strong>in</strong>e Potentialermitt-<br />
Tierarten lung zum Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten <strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereichs<br />
sowie im gesamten Untersuchungsraum der Maderhalde vor. Nachgewiesen<br />
wurden dabei die Zwergfledermaus, der Kle<strong>in</strong>e Abendsegler und die Fransenfledermaus.<br />
Beobachtete Vogelarten mit Nistmöglichkeiten im Geltungsbereich s<strong>in</strong>d Amsel,<br />
Blaumeise, Buntspecht, Eichelhäher, Gartenrotschwanz, Grünspecht, Hausrotschwanz,<br />
Kleiber, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, R<strong>in</strong>geltaube, Rotkehlchen, S<strong>in</strong>gdrossel,<br />
Zaunkönig und Zilpzalp. Ferner wurde e<strong>in</strong> nicht näher bestimmbarer weiblicher<br />
Schnäpper gesehen. Das Vorkommen weiterer geschützter Vogelarten kann<br />
nicht ausgeschlossen werden, da der Geltungsbereich <strong>in</strong>sbesondere Boden- und<br />
Baumbrütern potenzielle Niststätten bietet. Zauneidechsen wurden im Süden der Maderhalde,<br />
nicht jedoch im Geltungsbereich beobachtet.<br />
Sonstige Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie wurden nicht nachgewiesen<br />
und s<strong>in</strong>d laut INSTITUT FÜR UMWELTSTUDIEN (2008) auch nicht zu erwarten.<br />
Zusammenfassung “Bei der geplanten Erweiterung der Universität Tüb<strong>in</strong>gen um den Campus Morgen-<br />
realgrün Landschaftsarchitekten München<br />
Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Boden<br />
Grund/Oberflächenwasser<br />
Luft/Klima<br />
Erholung/Landschaft<br />
Kultur-/Sachgüter
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />
“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Entwurf 08.12.2008 Seite 31 von 47<br />
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
des Gutachtens stelle Teil 1 s<strong>in</strong>d E<strong>in</strong>griffe möglich, die artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen<br />
des § 42 (1) BNatSchG entsprechen (Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten,<br />
erhebliche Störung sowie Verletzung und Tötung von Tieren). Auf Grundlage e<strong>in</strong>er<br />
Potentialermittlung und e<strong>in</strong>er Worst-Case-Annahme s<strong>in</strong>d Vögel u.a. der Roten Liste,<br />
außerdem Fledermäuse und die Zauneidechse als Arten des Anhangs IV der FFH-<br />
Richtl<strong>in</strong>ie betroffen. Die Handlungen treten durch die Beseitigung von Gehölzen und<br />
durch Erdarbeiten e<strong>in</strong>.<br />
Durch Bauzeitenregelungen und vorgezogene Maßnahmen, mit denen die ökologischen<br />
Funktionen der <strong>vom</strong> Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten <strong>in</strong><br />
zeitlicher Kont<strong>in</strong>uität und räumlichem Zusammenhang gesichert werden, können gemäß<br />
§ 42 (5) BNatSchG die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände vermieden<br />
werden. Hierzu s<strong>in</strong>d Maßnahmen geeignet, die lt. Umweltbericht zur E<strong>in</strong>griffskompensation<br />
vorgesehen s<strong>in</strong>d. Es handelt sich <strong>in</strong>sbesondere um die Wiederherstellung von<br />
Streuobstwiesen aus alten, verbuschten Brachen sowie um die Neuanlage von Streuobstwiesen,<br />
die optimierte Pflege der Feldschicht von Streuobstwiesen und die Wiederherstellung<br />
von Trockenmauern. Zusätzlich können durch das Anbr<strong>in</strong>gen künstlicher<br />
Nisthilfen die Funktionen weiterer Fortpflanzungs- und Ruhestätten baumhöhlenbesiedelnder<br />
Vögel und von Fledermäusen gesichert werden.“. Das vollständige<br />
Gutachten ist als Anlage 1 beigefügt.<br />
Abbildung 5: nachgewiesene Fledermäuse (Dreiecke) und Bäume mit Nistmöglichkeiten<br />
im Geltungsbereich<br />
Artenschutzprüfung Der <strong>in</strong> <strong>2009</strong> geplante Bau des ZMBPs und e<strong>in</strong>es e<strong>in</strong>zelnen, unmittelbar angrenzen-<br />
Tierarten den Nebengebäudes verstößt nicht gegen die Vorgaben des § 42 (1) BNatSchG.<br />
Erst durch die Realisierung des westlichen Bereichs des Bebauungsplans, voraussichtlich<br />
ab 2012, können laut INSTITUT FÜR UMWELTSTUDIEN (2008) folgende<br />
Verbotstatbestände e<strong>in</strong>treten: Verletzen und Töten von Tieren und ihrer Entwicklungsformen,<br />
erhebliche Störung von Tieren sowie Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten.<br />
Die artenschutzrechtlichen Bestimmungen weisen e<strong>in</strong>erseits e<strong>in</strong>en unmittelbar auf<br />
E<strong>in</strong>zelpflanzen gerichteten Schutz auf. Andererseits ist e<strong>in</strong>e ausschließlich <strong>in</strong>dividu-<br />
realgrün Landschaftsarchitekten München<br />
Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />
“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Entwurf 08.12.2008 Seite 32 von 47<br />
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
enbezogene Betrachtung nur unter bestimmten Bed<strong>in</strong>gungen und nur für spezifische<br />
Arten erforderlich und <strong>in</strong> den meisten Fällen nicht verhältnismäßig. In der Regel steht<br />
der Schutz von essenziellen Bestandteilen von Lebensräumen bzw. von Beständen<br />
oder Populationen von Arten im Vordergrund. Entscheidend ist dabei die Frage nach<br />
e<strong>in</strong>em günstigen Erhaltungszustand e<strong>in</strong>er Art und danach, wie dieser durch e<strong>in</strong> Vorhaben<br />
ungünstig bee<strong>in</strong>flusst werden kann. Die FFH-Richtl<strong>in</strong>ie def<strong>in</strong>iert dabei diesen<br />
günstigen Erhaltungszustand als die Gesamtheit der E<strong>in</strong>flüsse, die sich langfristig auf<br />
die Verbreitung und Größe der Populationen e<strong>in</strong>er betreffenden Art auswirken können.<br />
Dabei wird der Erhaltungszustand als günstig angesehen, wenn die betreffende<br />
Art e<strong>in</strong> lebensfähiges Element ihres natürlichen Lebensraums bildet und auch langfristig<br />
weiter bilden wird. E<strong>in</strong> zweites Kriterium ist, dass das natürliche Verbreitungsgebiet<br />
dieser Art weder abnimmt noch <strong>in</strong> absehbarer Zeit vermutlich abnehmen wird. Das<br />
dritte Kriterium be<strong>in</strong>haltet die Forderung nach e<strong>in</strong>em ausreichend großen Lebensraum,<br />
um langfristig e<strong>in</strong> Überleben der Population dieser Art zu sichern.<br />
E<strong>in</strong>e Vermeidung der Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten ist daher möglich,<br />
wenn rechtzeitig vor der Umsetzung des Bebauungsplans über vorgezogene Ersatzmaßnahmen<br />
die Aufrechterhaltung der ökologischen Funktionen der betroffenen<br />
Fortpflanzungs- und Ruhestätten gewährleistet wird. Solche Maßnahmen umfassen<br />
die Anbr<strong>in</strong>gung von Nistkästen oder die Bereitstellung gleichwertiger Lebensräume <strong>in</strong><br />
unmittelbarer Nähe. Die entsprechende Ersatzmaßnahme (vergleiche Anlage 6, M5)<br />
umfasst die Rückführung e<strong>in</strong>er Zwetschgenbrache <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Streuobstwiese durch die<br />
vollständige Rodung und Entfernung der Zwetschgenaustriebe e<strong>in</strong>schließlich der<br />
Wurzelstöcke. Danach wird e<strong>in</strong>e Bodenbearbeitung und die Ausbr<strong>in</strong>gung und Mulchung<br />
von Wiesenschnittgut mit autochthonem Saatgut erfolgen.<br />
E<strong>in</strong>e Verletzung und Tötung der potenziell vorkommenden Vögel und Fledermäuse<br />
und ihrer Entwicklungsformen kann über e<strong>in</strong>e entsprechende Bauzeitenregelung und<br />
e<strong>in</strong>e biologische Baubegleitung verh<strong>in</strong>dert werden. Auch die erhebliche Störung<br />
streng geschützter Tier- und Vogelarten lässt sich mit e<strong>in</strong>em Baubeg<strong>in</strong>n vor der Brutzeit<br />
umgehen.<br />
Bestandserfassung Besonders geschützte Pflanzenarten entsprechend Anlage 1 der Bundesartenschutz-<br />
Pflanzenarten verordnung wurden bei der Bestandsaufnahme im Geltungsbereich nicht vorgefunden.<br />
Auch Anhaltspunkte aus anderen Kartierungen für das Vorkommen besonders<br />
geschützter Arten <strong>in</strong>nerhalb des E<strong>in</strong>griffsbereichs liegen nicht vor.<br />
In der Beschreibung des FFH-Gebiets Schönbuch, dem der Ste<strong>in</strong>enberg als Magere<br />
Flachland-Mähwiese angehört, ist die Dicke Trespe (Bromus grossus) als e<strong>in</strong>zige<br />
(nicht prioritäre) streng geschützte Pflanzenart aufgeführt. E<strong>in</strong> Vorkommen dieser Art<br />
ist <strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereichs nicht zu erwarten, da diese Art nur als Begleitart <strong>in</strong><br />
Getreidefeldern nachgewiesen wurde.<br />
Artenschutzprüfung Nach § 42 (1) BNatSchG ist die Entnahme wild lebender Pflanzen der besonders<br />
Pflanzenarten geschützten Arten oder ihrer Entwicklungsformen untersagt. Ebenfalls verboten ist die<br />
Beschädigung oder Zerstörung ihrer Standorte.<br />
Die mögliche künftige Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders<br />
geschützter Arten <strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereichs ist bei den <strong>2009</strong> vorgesehenen<br />
Maßnahmen auch nicht zu befürchten, da hier ke<strong>in</strong>e relevanten Strukturen betroffen<br />
s<strong>in</strong>d. Erst im Zuge der längerfristigen Realisierung des gesamten Bauvolumens wird<br />
<strong>in</strong> die Wiesenflächen im mittleren Teil des Geltungsbereichs und die Obstbäume mit<br />
Stamm- und Asthöhlen e<strong>in</strong>gegriffen. Voraussichtlich ab 2012 wird <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Magerwiese<br />
oberhalb des Erschließungswegs mit e<strong>in</strong>gegriffen, die durch Koppel-Schafhaltung<br />
vorbelastet ist.<br />
Vollständig ausgeschlossen werden kann nicht, dass <strong>in</strong>nerhalb dieser Fläche besonders<br />
geschützte Pflanzenarten vorkommen.<br />
Mit der Umwandlung von Zwetschgenbrachen <strong>in</strong> Streuobstwiesen kann e<strong>in</strong>e Erhaltung<br />
von Populationen und die Neuschaffung e<strong>in</strong>es äquivalenten Lebensraums erreicht<br />
realgrün Landschaftsarchitekten München<br />
Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />
“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Entwurf 08.12.2008 Seite 33 von 47<br />
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
werden, unabhängig davon, ob solche geschützten Arten im Geltungsbereich vorkommen.<br />
Da die Planung vorsieht, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em ersten Bauabschnitt <strong>2009</strong> nur das ZMBP<br />
und die erste Reihe der angrenzenden Nebengebäude zu errichten, und erst <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />
zweiten Bauabschnitt voraussichtlich nach 2012 die restlichen Baumaßnahmen zu realisieren,<br />
bleibt e<strong>in</strong> Zeitfenster von m<strong>in</strong>destens vier bis fünf Jahren, um im Vorfeld vor<br />
dem E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> Magerwiesen die entsprechende Kompensation <strong>in</strong> unmittelbarer Nähe<br />
durchzuführen. Dadurch kann sowohl die kont<strong>in</strong>uierliche ökologische Funktionsfähigkeit<br />
als auch e<strong>in</strong>e Verbreitung von Arten gewährleistet werden. E<strong>in</strong>e potenziell mögliche<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigung des Bestands wird dabei bereits im zeitlichen Vorgriff vermieden<br />
bzw. <strong>in</strong> ihrer Stärke soweit abgesenkt, dass sie nicht mehr als verbotsrelevant qualifiziert<br />
werden muss. Nach den oben beschriebenen Erstmaßnahmen muss die Fläche<br />
M5 über m<strong>in</strong>destens drei Jahre h<strong>in</strong>weg regelmäßig zweimal jährlich beweidet und<br />
e<strong>in</strong>mal jährlich gemäht werden. Danach kann davon ausgegangen werden, dass sich<br />
e<strong>in</strong> bereits e<strong>in</strong>igermaßen stabiler Bestand entwickelt hat und e<strong>in</strong>e potenziell mögliche<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigung durch E<strong>in</strong>griffe im Geltungsbereich bereits im zeitlichen Vorgriff vermieden<br />
wurde.<br />
Das INSTITUT FÜR UMWELTSTUDIEN (2008) fasst se<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>schätzung zu diesem<br />
Punkt wie folgt zusammen: “Bei Realisierung der aufgeführten, im Umweltbericht dargestellten<br />
Maßnahmen im kommenden Spätherbst / W<strong>in</strong>ter werden Verbotstatbestände<br />
des § 42 (1) BNatSchG gemäß § 42 (5) BNatSchG vermieden. E<strong>in</strong>e Ausnahme<br />
nach § 43 (8) BNatSchG ist dann nicht erforderlich“.<br />
3.4 Standort- und Planungsalternativen<br />
3.4.1 Prognose bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung<br />
Mögliche Folgen Mit erheblichen Umweltauswirkungen muss vor allem bei dem Schutzgut Arten und<br />
der Planung Lebensräume sowie dem Schutzgut Boden gerechnet werden.<br />
Beim Bau der unteren, den Instituten dienenden Gebäuden und der Verlängerung der<br />
Erschließungsstraße geht e<strong>in</strong> 20-30 m breiter Streifen Magerwiese mit e<strong>in</strong>zelnen<br />
Obstbäumen und Eichen sowie e<strong>in</strong> knapp 500 m² großer Bereich mit Zwetschgenbrache<br />
verloren. Dieser Bereich kann von besonders geschützten Vogel- und Fledermausarten<br />
als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte genutzt werden, da er die entsprechenden<br />
Voraussetzungen bietet. Die Baumaßnahmen dort werden allerd<strong>in</strong>gs voraussichtlich<br />
nicht vor 2012 beg<strong>in</strong>nen.<br />
Um e<strong>in</strong>e Reduzierung der Populationen zu verh<strong>in</strong>dern, werden frühzeitig Ersatzbruthöhlen<br />
und Ersatzlebensräume neu geschaffen. Da zusätzlich unmittelbar angrenzend<br />
ähnliche, identische und teilweise auch deutlich größere Lebensräume für diese<br />
Arten vorkommen, muss von e<strong>in</strong>em Verlust der Populationen bei derzeitigem Kenntnisstand<br />
nicht ausgegangen werden,<br />
Ebenfalls verloren geht e<strong>in</strong> Streifen bisher unberührten Bodens. Bei entsprechender<br />
Nutzung könnte sich die Magerwiese zu e<strong>in</strong>er artenreicheren Variante entwickeln.<br />
Dies setzt allerd<strong>in</strong>gs voraus, dass dieser Bereich nicht weiterh<strong>in</strong> als nächtliche Koppelweide<br />
und Ausgangspunkt für die Schafhaltung der Maderhalde genutzt würde.<br />
Mit Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Erholungseignung muss ebenfalls<br />
gerechnet werden. Die steilen Hangbereiche des oberen Käsenbachtals werden<br />
durch e<strong>in</strong> neues Hauptgebäude und mehrere kle<strong>in</strong>ere, den Instituten dienenden Gebäuden<br />
e<strong>in</strong>geengt. Trotz e<strong>in</strong>zelner Wald- und Streuobstbestände zwischen dem Fuß-<br />
und Radweg und dem Geltungsbereich kommt es zu visuellen Veränderungen. Die<br />
Nutzung der zwei oberen Reihen als Gewächshäuser mit entsprechender Zusatzbeleuchtung<br />
trägt auch dazu bei.<br />
Die Auswirkungen auf das Grundwasser, auf die Regenrückhaltung und auf die Zuflussparameter<br />
zum Käsenbach werden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em vertretbaren Rahmen bleiben. Das<br />
Regenrückhaltebecken im Botanischen Garten weist noch ausreichen Kapazität auf,<br />
um das gesamte Niederschlagswasser des Geltungsbereichs aufzunehmen.<br />
realgrün Landschaftsarchitekten München<br />
Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />
“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Entwurf 08.12.2008 Seite 34 von 47<br />
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stadtklimatische Folge kann e<strong>in</strong>e Verm<strong>in</strong>derung der Ableitung von Frischluft <strong>vom</strong><br />
Käsenbachtal zum Universitätsviertel im Ammertal se<strong>in</strong>, sowie e<strong>in</strong>e damit verbundene<br />
ger<strong>in</strong>gere Durchmischung der unterschiedlichen Luftmassen. Da entsprechendes Datenmaterial<br />
fehlt, lässt sich der Umfang jedoch nicht exakt prognostizieren.<br />
Die neuen Institutsgebäude werden für von Spaziergängern im Käsenbachtal als zusätzliche<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigung dieses Landschaftsraums empfunden werden, auch wenn<br />
<strong>in</strong> ihrem unmittelbaren H<strong>in</strong>tergrund die vorhandenen, mehr als doppelt so hohen<br />
Hochhäuser erkennbar s<strong>in</strong>d.<br />
Mögliche Folgen Ohne e<strong>in</strong>e bauliche Erweiterung der Morgenstelle würden die Außenanlagen und<br />
des Status quo Wiesenflächen am Oberhang weiterh<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er gärtnerischen Nutzung und Pflege unterworfen<br />
se<strong>in</strong>, deren Umfang und Zielrichtung auch immer von den bereit gestellten<br />
Mitteln abhängt. E<strong>in</strong>e Änderung der Pferchhaltung würde ohne bauliche Veränderung<br />
und Verpflichtung zum Ausgleich vermutlich nicht aufgegeben werden. Bei der starken<br />
Nährstoffbelastung muss bezweifelt werden, ob e<strong>in</strong>e Entwicklung h<strong>in</strong> zu artenreicheren<br />
und wertvolleren Pflanzengesellschaften möglich ist.<br />
Bei der Magerwiese am unteren Steilhang, außerhalb des E<strong>in</strong>griffsbereichs, könnte<br />
e<strong>in</strong> solches Ziel über entsprechende Pflegemaßnahmen erreicht werden. Dies setzt<br />
allerd<strong>in</strong>gs e<strong>in</strong>e regelmäßige Mahd und die Entfernung von Gehölzaufwuchs voraus.<br />
Die bisherige Entwicklung zeigt eher <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e andere Richtung: ohne ausreichende<br />
Pflege und ohne entsprechende Bereitstellung der dazu notwendigen f<strong>in</strong>anziellen Mitteln<br />
muss langfristig von e<strong>in</strong>er weiteren Verbuschung und von e<strong>in</strong>em Brachfallen der<br />
angrenzenden Streuobstwiesen ausgegangen werden. Und dies bedeutet <strong>in</strong> der Konsequenz<br />
auch e<strong>in</strong>en schleichenden Verlust von Lebensräumen geschützter Arten.<br />
3.4.2 Standortalternativen<br />
Die Festlegung der Morgenstelle als Standort für die Naturwissenschaften erfolgte<br />
bereits 1958 im Generalbebauungsplan, der bis heute Gültigkeit hat.<br />
Um die Qualität und Attraktivität die Hochschulstandorts Tüb<strong>in</strong>gen langfristig zu erhalten<br />
und zu verbessern, muss e<strong>in</strong>e bauliche Erweiterung und e<strong>in</strong>e Anpassung an neue<br />
Anforderungen und neue Rahmenbed<strong>in</strong>gungen möglich se<strong>in</strong>. Auch das Ziel der Bundes-<br />
und Landesregierung, die Hochschulausbildung zu forcieren und mehr Studienplätze<br />
bereit zu stellen, kann nur über bauliche Veränderungen erreicht werden.<br />
Geht man vor dieser Prämisse e<strong>in</strong>er notwendigen Erweiterung aus, bieten sich pr<strong>in</strong>zipiell<br />
drei unterschiedliche Möglichkeiten:<br />
Mit der ersten Variante können die bisherigen Verhältnisse gefestigt und weiterverfolgt<br />
werden. Sie be<strong>in</strong>haltet die Nutzung vieler, auch privater E<strong>in</strong>zelgebäude. Mit dieser<br />
für die Universität Tüb<strong>in</strong>gen charakteristischen räumlichen Trennung e<strong>in</strong>zelner Institute<br />
und Fakultäten und ihrer Verteilung auf Dutzende unterschiedlicher Gebäude<br />
im gesamten Stadtbereich ist nicht nur die Beh<strong>in</strong>derung e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>terfakultären Zusammenarbeit<br />
verbunden, sondern langfristig auch die Gefahr der Ineffizienz und der Abwanderung<br />
von Wissenschaftlern. H<strong>in</strong>zu kommt die Blockade von <strong>in</strong>nerstädtischem<br />
Wohnraum durch e<strong>in</strong>e solche Nutzung. Durch e<strong>in</strong>e Zusammenfassung und Konzentration<br />
auf die Morgenstelle wird davon ausgegangen, dass e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>sparpotenzial gegenüber<br />
dezentralen Erweiterungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Größenordnung von etwa 3.000 m² möglich<br />
ist.<br />
Im Rahmen e<strong>in</strong>er zweiten Variante könnte e<strong>in</strong> völlig neuer Hochschulstandort gesucht<br />
werden. Diese Diskussion erfolgte bereits zu Beg<strong>in</strong>n der 60er Jahre, als der Bereich<br />
der Rosenau oder des Waldhäuser Exerzierplatzes genannt wurden. Unabhängig davon,<br />
dass diese Variante e<strong>in</strong>er Konzentration zusammengehöriger Institute völlig widerspricht,<br />
wäre damit auch e<strong>in</strong> unverhältnismäßig hoher Aufwand an zusätzlichen<br />
Erschließungsstraßen und Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen erforderlich.<br />
realgrün Landschaftsarchitekten München<br />
Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />
“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Entwurf 08.12.2008 Seite 35 von 47<br />
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
3.4.3 Planungsalternativen<br />
Die vorgesehene dritte Variante setzt auf den bereits vor Jahrzehnten nach ausführlichen<br />
Diskussionen mit Bürgern, Parteien, Geme<strong>in</strong>derat, Behörden und der Stadtverwaltung<br />
gefundenen Konsens, die Morgenstelle langfristig als Standort für die Naturwissenschaften<br />
auszubauen. Auf der Basis dieser städtebaulichen Entscheidung und<br />
der damit formulierten Planungssicherheit erfolgte e<strong>in</strong> umfangreicher Grunderwerb<br />
und der Bau zentraler E<strong>in</strong>richtungen wie der Mensa.<br />
Zu e<strong>in</strong>er baulichen Erweiterung auf der Morgenstelle gibt es - bei e<strong>in</strong>em nachweislichen<br />
Bedarf an zusätzlichen E<strong>in</strong>richtungen - daher gar ke<strong>in</strong>e s<strong>in</strong>nvolle Alternative.<br />
E<strong>in</strong> anderer Standort für das ZMBP auf der Morgenstelle im derzeit rechtskräftigen<br />
Baufeld konnte nicht <strong>in</strong> Anspruch genommen werden, da alle möglichen Bereiche weder<br />
<strong>in</strong> ihrer Lage noch <strong>in</strong> ihrer Größe den Anforderungen entsprechen. E<strong>in</strong>e unmittelbare<br />
Anb<strong>in</strong>dung an das Isotopenlabor und an das Hörsaalzentrum sowie e<strong>in</strong>e künftige<br />
Zusammenlegung mit dem IFIB ist e<strong>in</strong>e Grundvoraussetzung, die auch zu den erwarteten<br />
Synergieeffekten und langfristig zu umfangreichen Flächene<strong>in</strong>sparungen führen<br />
wird.<br />
Abbildung 6: Änderungen im Planungsprozess<br />
Im Vorfeld des Bebauungsplanverfahrens entwickelte das Büro HARRIS & KURRLE<br />
2008 e<strong>in</strong> städtebauliches Konzept, das neben dem Zentrum für Molekularbiologie der<br />
Pflanzen und dem Interfakultären Institut für Biochemie langfristig auch die Standorte<br />
für e<strong>in</strong> Geo- und Umweltforschungszentrum, für e<strong>in</strong>en Neubau für die Informatik und<br />
für e<strong>in</strong>e Zentrale Bibliothek vorschlägt.<br />
Bei der Konkretisierung und Umsetzung dieses Konzepts wurde die Lage des ZMBPs,<br />
se<strong>in</strong>er Nebengebäude und der Zufahrtsstraße im Osten aus Gründen des Umwelt-<br />
und Landschaftsschutzes weiter nach Westen verschoben, um dadurch empf<strong>in</strong>dliche<br />
Hangbereiche zu schonen.<br />
Grundsätzlich wurde bei allen Planungsüberlegungen der Freihaltung des Unterhangs<br />
entlang des Fuß- und Radwegs e<strong>in</strong> hoher Stellenwert beigemessen. Dadurch ergab<br />
sich zwangsläufig e<strong>in</strong>e Reduzierung der Nebengebäude auf maximal drei Reihen.<br />
realgrün Landschaftsarchitekten München<br />
Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />
“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Entwurf 08.12.2008 Seite 36 von 47<br />
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
E<strong>in</strong>e Überprüfung auf e<strong>in</strong>e mögliche Verlagerung e<strong>in</strong>es dieser den Instituten dienenden<br />
Gebäude unmittelbar vor die Südfassade des Verfügungsgebäudes ergab, dass<br />
mit den damit verbundenen hohen Stützmauern e<strong>in</strong> stärkerer E<strong>in</strong>griff erfolgt. Die ursprüngliche<br />
Intention, <strong>in</strong>sgesamt sechs Gewächshäuser zu errichten, wurde im Rahmen<br />
des Planungsprozesses aufgrund artenschutzrechtlicher, klimatischer und visueller<br />
Bedenken aufgegeben. Stattdessen wird der unteren Gebäudereihe e<strong>in</strong>e andere<br />
Nutzung zugewiesen und das Dach als Grasdach ausgebildet.<br />
4 E<strong>in</strong>griffs-Ausgleichs-Bilanz<br />
4.1 Methodik der E<strong>in</strong>griffs-Ausgleichs-Bilanz<br />
Der Verursacher e<strong>in</strong>es E<strong>in</strong>griffs <strong>in</strong> Natur und Landschaft ist verpflichtet, vermeidbare<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigungen zu unterlassen und unvermeidbare Bee<strong>in</strong>trächtigungen durch entsprechende<br />
Maßnahmen auszugleichen oder zu kompensieren. Ausgeglichen ist e<strong>in</strong>e<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigung, sobald die bee<strong>in</strong>trächtigten Funktionen des Naturhaushalts wieder<br />
hergestellt s<strong>in</strong>d. Kompensiert ist e<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigung, sobald die bee<strong>in</strong>trächtigten<br />
Funktionen des Naturhaushalts <strong>in</strong> gleichwertiger Weise ersetzt s<strong>in</strong>d.<br />
Quantifizierungs- Für die im Rahmen der naturschutzrechtlichen E<strong>in</strong>griffsregelung erforderliche Quan-<br />
modelle tifizierung von E<strong>in</strong>griffen und Kompensationsmaßnahmen wurden drei pr<strong>in</strong>zipiell unterschiedliche<br />
Modelle entwickelt, die e<strong>in</strong>e nachvollziehbare und transparente Betrachtung<br />
und Bewertung ermöglichen sollen.<br />
Beschreibungen Mit verbal-argumentativen Verfahren können vor allem schwer quantifizierbare Sachverhalte<br />
bei stark e<strong>in</strong>zelfallbezogener Betrachtung gut berücksichtigt werden. Die Bewertung<br />
ist dabei auf e<strong>in</strong>e gutachterliche Beschreibung reduziert. Für den Umfang des<br />
Ausgleichs werden grundsätzlich ke<strong>in</strong>e Zahlenangaben gemacht.<br />
Wertstufenmodelle Numerische Betrachtungsweisen, wie Punkte- oder Wertstufenmodelle, zeichnen sich<br />
im Gegensatz dazu durch e<strong>in</strong>e höhere Standardisierung, e<strong>in</strong>heitlichere und vergleichbarere<br />
Bewertungen sowie durch mehr Praktikabilität aus. Je höher dabei das Maß<br />
der Verständlichkeit und Vere<strong>in</strong>fachung gewünscht und angesetzt wird, desto stärker<br />
müssen dann allerd<strong>in</strong>gs auch die Bewertungskriterien pauschaliert und zusammengefasst<br />
werden. Sehr wissenschaftliche Berechnungsmethoden s<strong>in</strong>d kaum vermittelbar,<br />
e<strong>in</strong>fache Berechnungsmethoden s<strong>in</strong>d unscharf. E<strong>in</strong>e weitere Schwäche von Wertstufenmodellen<br />
ist der re<strong>in</strong>e Flächenbezug. L<strong>in</strong>eare oder punktuelle Maßnahmen fließen<br />
gar nicht oder nur sehr ger<strong>in</strong>g e<strong>in</strong>. Nicht messbare und nicht flächig zuzuordnende<br />
Maßnahmen bleiben unberücksichtigt.<br />
Kostenansätze E<strong>in</strong> drittes Verfahren basiert auf dem Herstellungskostenansatz, bei dem die erforderlichen<br />
Ausgleichsmaßnahmen f<strong>in</strong>anziell beziffert werden und <strong>vom</strong> E<strong>in</strong>griffsverursacher<br />
getragen werden müssen. Die Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen hat für die Bemessung<br />
e<strong>in</strong>es planexternen Kompensationsbedarfs e<strong>in</strong> Ökokontomodell (MENZ + WEIK 2001)<br />
entwickeln lassen und die entsprechende Anwendung beschlossen.<br />
Verwendete Das Bewertungsmodell der LUBW (LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ 2005)<br />
Rechenmodelle wurde nachfolgend angewandt und im Grundsatz weitgehend berücksichtigt. Abwandlungen<br />
erfolgten, wo sie s<strong>in</strong>nvoll und fachlich vertretbar waren.<br />
4.2 Bilanz der Flächenfunktionen <strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereichs<br />
Berechung des Die Bewertung des jeweiligen Bestands erfolgt entsprechend dem Zustand bei der<br />
Ausgangswerts Vegetationsaufnahme bzw. den planungsrechtlichen Vorgaben. Die Flächengrößen<br />
<strong>in</strong>nerhalb des werden digital <strong>in</strong> graphischen Verfahren ermittelt und die so gewonnenen Zahlen je-<br />
Geltungsbereichs weils nach oben bzw. nach unten abgerundet. Danach erfolgt entsprechend dem Bewertungsmodell<br />
der LUBW e<strong>in</strong>e Fe<strong>in</strong>abstimmung entsprechend der vorgegebenen<br />
Wertspanne und e<strong>in</strong>e Ermittlung des gesamten Flächenwerts. Bei den Bewertungsfaktoren<br />
für e<strong>in</strong>zelne Biotoptypen erfolgen gewisse Abschläge, die sich vor allem aus den<br />
realgrün Landschaftsarchitekten München<br />
Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />
“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Entwurf 08.12.2008 Seite 37 von 47<br />
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Ausgangswert<br />
beschriebenen Vorbelastungen durch Eutrophierung, Nutzung als Schafpferch, Störung<br />
durch Zitterpappelaufwuchs oder hohen Anteil an standortfremden Gehölzen ergeben.<br />
E<strong>in</strong>griffsbereich<br />
Biotoptyp<br />
Nr. Grund<br />
wert<br />
Wert-<br />
spanne<br />
Faktor Biotop-<br />
wert<br />
Fläche<br />
(m²)<br />
Bilanz-<br />
wert<br />
Gehölzpflanzung 44.11 10 10-14 10 4.240 42.400<br />
Zierrasen 33.80 4 4-12 4 3.210 12.840<br />
Fettwiese<br />
mittlere Standorte<br />
33.41 13 8-19 0.6 8 7.430 59.440<br />
Brennnesselbestand 35.31 8 6-8 0.8 6 1.430 8.580<br />
Grasweg 60.25 6 6 6 140 840<br />
Straße, Weg 60.20 1 - 1 5.070 5.070<br />
Magerwiese<br />
mittlere Standorte<br />
33.43 19 11-27 0.6 11 1.960 21.560<br />
Streuobstbestand 45.40 4 2-6 0.8 3 (1 960) 5.880<br />
Laubbaumbestand 59.10 14 9-22 0.7 10 490 4.900<br />
Brombeer-Schlehen-<br />
Gebüsch<br />
42.24 19 11-27 0.8 15 290 4.350<br />
Schlehengebüsch 42.22 19 11-27 0.6 11 380 4.180<br />
Rosengestrüpp 43.14 16 13-25 0.8 13 100 1.300<br />
Ausgleichsbereich<br />
Biotoptyp<br />
Magerwiese<br />
mittlere Standorte<br />
33.43 19 11-27 0.8 15 2.930 43.950<br />
Streuobstbestand 45.40 4 2-6 0.8 3 (2.930) 8.790<br />
Rosengestrüpp 43.14 16 13-25 0.8 13 190 2.470<br />
Garten 60.63 6 6-9 6 1.260 7.560<br />
Schlehen-Liguster-<br />
Gebüsch<br />
42.23 19 11-27 0.8 15 490 7.350<br />
Grasweg 60.25 6 6 6 280 1.680<br />
Sukzessionswald 58.11 19 12-27 0.8 15 1.490 22.350<br />
Straße, Weg 60.20 1 - 1 570 570<br />
Summe Bestand 31.950 266.060<br />
realgrün Landschaftsarchitekten München<br />
Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />
“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Entwurf 08.12.2008 Seite 38 von 47<br />
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Berechnung des Aus den Festsetzungen des Bebauungsplans (Grundflächenzahlen, Anteil der Dach-<br />
Planungswerts begrünung, Anzahl der zu pflanzenden Bäume im nicht überbaubaren Bereich, Grün-<br />
<strong>in</strong>nerhalb des flächenanteil des Campus, Ausgleichsmaßnahmen im Bereich der privaten Grünflä-<br />
Geltungsbereichs che) wird der künftige Wert nach vollständiger Durchführung der zulässigen Planung<br />
errechnet. Bei den Bewertungsfaktoren für e<strong>in</strong>zelne Biotoptypen erfolgen gewisse<br />
Aufschläge, die sich vor allem aus den Festsetzungen für Ausgleichsmaßnahmen <strong>in</strong>nerhalb<br />
des Geltungsbereichs ergeben. Hier weicht die nachfolgende Berechnung<br />
<strong>vom</strong> Modell der LUBW ab, das für neu zu planende Biotoptypen e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>gere<br />
Wertspanne als für bestehende Biotoptypen ansetzt. Grund für diese Abweichung ist<br />
die Tatsache, dass die Ausgleichsmaßnahmen im Geltungsbereich nicht auf e<strong>in</strong>er Initiierung<br />
neuer Biotoptypen auf Ackerflächen beruhen, sondern von vorhandenen, lediglich<br />
vorbelasteten Strukturen ausgehen, die durch die entsprechenden Maßnahmen<br />
deutlich aufgewertet werden können.<br />
Planungswert<br />
Sonderbaufläche 1<br />
Biotoptyp<br />
Baufeld 1<br />
ohne Dachbegrüng.<br />
Baufeld 1<br />
mit Dachbegrüng<br />
Campus (PFG 1)<br />
versiegelt<br />
Campus (PFG 2)<br />
begrünt<br />
Zusätzliche Bäume<br />
(22 St. x 100m²)<br />
Stellplätze<br />
nicht überbaubar,<br />
Wiese<br />
Sonderbaufläche 2<br />
Biotoptyp<br />
Baufeld 2 bebaubar<br />
ohne Dachbegrüng.<br />
Baufeld 2 bebaubar<br />
mit Dachbegrüng<br />
Baufeld 2 Restfläche<br />
unbebaut<br />
Zusätzliche Bäume<br />
(12 St. x 100m²)<br />
Stellplätze<br />
nicht überbaubar,<br />
Wiese<br />
Nr. Grund<br />
wert<br />
Wert-<br />
spanne<br />
Faktor Biotop-<br />
wert<br />
Fläche<br />
(m²)<br />
Bilanz-<br />
wert<br />
60.20 1 - 1 2.050 2.050<br />
60.55 6 6 6 4.790 28.740<br />
60.20 1 - 1 6.580 6.580<br />
60.50 6 6 6 730 4.380<br />
60.50 6 6 6 (2.200) 6.600<br />
60.20 1 - 1 220 220<br />
33.41 13 8-19 0.6 8 210 1.680<br />
60.20 1 - 1 2.490 2.490<br />
60.55 6 6 6 1.240 7.440<br />
60.20 1 - 1 1.560 1.560<br />
60.50 6 6 6 (1.200) 7.200<br />
60.20 1 - 1 540 540<br />
33.41 13 8-19 0.6 8 1.630 13.040<br />
realgrün Landschaftsarchitekten München<br />
Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />
“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Entwurf 08.12.2008 Seite 39 von 47<br />
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Verkehrsflächen<br />
Biotoptyp<br />
Öffentliche und<br />
private Straßen<br />
Ausgleichsbereich<br />
Biotoptyp<br />
Garten<br />
(M1)<br />
Schlehen-Liguster-<br />
Gebüsch (M2.1)<br />
Sukzessionswald<br />
(M2.2)<br />
Magerwiese mittl.<br />
Standorte (M3.1)<br />
Magerwiese mittl.<br />
Standorte (M3.2)<br />
Magerwiese mittl.<br />
Standorte (M4)<br />
Streuobstbestand<br />
(M3 – M4)<br />
Nr. Grund<br />
wert<br />
Wert-<br />
spanne<br />
Faktor Biotop-<br />
wert<br />
Fläche<br />
(m²)<br />
Bilanzwert<br />
60.20 1 - 1 2.420 2.420<br />
60.63 6 6-9 6 1.300 7.800<br />
42.23 19 11-27 19 490 9.310<br />
58.11 19 12-27 19 1.500 28.500<br />
33.43 19 11-27 19 1.040 19.760<br />
33.43 19 11-27 19 2.410 45.790<br />
33.43 19 11-27 0.8 15 750 11.250<br />
45.40 4 2-6 0.9 4 (4.200) 16.400<br />
Summe Planung 31.950 224.150<br />
Ergebnis:<br />
Der Bestandswert beträgt 266.060 Punkte, der Planungswert 224.150 Punkte. Der<br />
Wertverlust im Geltungsbereich beträgt damit 16%. E<strong>in</strong> Wiederherstellungsbedarf<br />
adäquater Flächen außerhalb des Geltungsbereichs ist daher auf 31.950 m² x<br />
16% = 5.110 m² erforderlich.<br />
4.3 Kostenermittlung externer Ersatzmaßnahmen für das Schutzgut Arten und<br />
Lebensräume<br />
Externer Die Bemessung e<strong>in</strong>es externen Kompensationsbedarfes erfolgt analog der Satzung<br />
Kompensationsbedarf zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen der Stadt Tüb<strong>in</strong>gen sowie dem Konzept<br />
zur Umsetzung der E<strong>in</strong>griffsregelung im Rahmen der Bauleitplanung. Allerd<strong>in</strong>gs werden<br />
die ermittelten Kosten nicht als Erstattungsbeiträge an die Stadt Tüb<strong>in</strong>gen übertragen,<br />
sondern durch die Universität bzw. das Land Baden-Württemberg unmittelbar<br />
für die vorgeschlagenen Ersatzmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs im<br />
Haushalt bereit gestellt.<br />
Innerhalb des E<strong>in</strong>griffbereichs (siehe Punkt 4.2, Seite 37) umfassen die Rasen- und<br />
Fettwiesen- und Brennnesselflächen 50%, die Magerwiesen 8%, die Gehölzpflanzungen<br />
17% und die Gebüschflächen 5% sowie die Straßenflächen 20%. Verteilt auf die<br />
erforderlichen 5.110 m² ergibt sich – sofern die Straßenflächen unberücksichtigt bleiben<br />
– e<strong>in</strong> Wiederherstellungsbedarf von 5.110 m² x 58/80 = 3.700 m² Wiesenflächen<br />
und 5.110m² x 22/80 = 1.410 m² Gehölzflächen.<br />
Um die Bedeutung der Streuobstwiesen bzw. der Magerrasenflächen entsprechend<br />
zu würdigen, wird <strong>in</strong> der nachfolgenden Ermittlung der Wiederherstellungskosten<br />
grundsätzlich bei allen Rasen- und Wiesenflächen von Magerwiesen mit Streuobst<br />
ausgegangen.<br />
realgrün Landschaftsarchitekten München<br />
Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />
“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Entwurf 08.12.2008 Seite 40 von 47<br />
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Ermittlung der Wieder-<br />
herstellungskosten<br />
Kostenart Maßgebliche<br />
Fläche<br />
Magerwiesen mit<br />
Streuobstbäumen<br />
Grunderwerb<br />
Ausmagern durch Mahd<br />
und Abtransport<br />
Bodenvorbereitung<br />
Ausbr<strong>in</strong>gung von Schnittgut<br />
mit autochthonem Saatgut<br />
Pflanzung von Obstbäumen<br />
Fertigstellungspflege<br />
jährliche Mahd mit Abtrans-<br />
port des Mähguts (3 Jahre)<br />
Entwicklungspflege<br />
über 3 Jahre<br />
Nebenkosten<br />
(12% der ges. E<strong>in</strong>zelpreise)<br />
Summe Magerwiesen mit<br />
Streuobstbäumen<br />
Gehölzflächen<br />
Grunderwerb<br />
Bodenvorbereitung<br />
Pflanzung und<br />
Fertigstellungspflege<br />
Entwicklungspflege<br />
über 3 Jahre<br />
Nebenkosten<br />
(12% der ges. E<strong>in</strong>zelpreise)<br />
Summe Hecke<br />
Gesamtsumme brutto<br />
3.700 m²<br />
E<strong>in</strong>zelpreis<br />
<strong>in</strong> €, brutto<br />
Gesamtpreis<br />
<strong>in</strong> €, brutto, ca.<br />
3.700 m² 4,00 € 14.800,00 €<br />
3.700 m² 1,50 € 5.550,00 €<br />
3.700 m² 0,90 € 3.330,00 €<br />
3.700 m² 4,00 € 14.800,00 €<br />
3.700 m² 1,00 € 3.700,00 €<br />
3.700 m² 3 x 0,50 € 5.175,00 €<br />
3.700 m² 1,50 € 5.550,00 €<br />
3.700 m² 1,73 € 6.400,00 €<br />
1.410 m²<br />
59.305,00 €<br />
1.410 m² 4,00 € 5.640,00 €<br />
1.410 m² 0,90 € 1.270,00 €<br />
1.410 m² 6,00 € 8.640,00 €<br />
1.410 m² 3,00 € 4.230,00 €<br />
1.410 m² 1,67 € 2.355,00 €<br />
22.135,00 €<br />
81.440,00 €<br />
Entsprechend dieser Berechnung s<strong>in</strong>d für externe Ersatzmaßnahmen durch das Land<br />
Baden-Württemberg <strong>in</strong>sgesamt 81.440,00 € bereitzustellen.<br />
realgrün Landschaftsarchitekten München<br />
Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />
“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Entwurf 08.12.2008 Seite 41 von 47<br />
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
4.4 Zuordnung externer Ersatzmaßnahmen für das Schutzgut Arten und Lebensräume<br />
Auswahl von Erhebliche E<strong>in</strong>griffe werden vor allem im Bereich der Fettwiesen, Magerwiesen und<br />
Maßnahmen Gehölzbereiche im Mittelhang erwartet. Als e<strong>in</strong> angemessener Ausgleich werden die<br />
Verbesserung vorhandener Streuobstwiesen und die Wiederherstellung von Streuobstwiesen<br />
aus alten Streuobstbrachen angesehen.<br />
Flurstück Alle externen Ausgleichmaßnahmen für die E<strong>in</strong>griffe im Bebauungsplangebiet erfolgen<br />
auf dem Flurstück 3053.<br />
Eigentumsverhältnisse Das Flurstück Nr. 3053 ist im Besitz der Universität Tüb<strong>in</strong>gen bzw. des Landes Baden-Württemberg.<br />
Räumliche Zuordnung Für die Aufwertung vorhandener Streuobstwiesen werden die drei im beiliegenden<br />
Maßnahmenplan (Anlage 6 zum Umweltbericht) mit M6 bezeichneten Flächen vorgeschlagen.<br />
Sie umfassen 4.410 m².<br />
Für die Wiederherstellung von Streuobstwiesen aus Streuobstbrachen ist die mit M5<br />
bezeichnete Fläche vorgesehen. Sie umfasst 1.450 m².<br />
Zeitliche Zuordnung Der größte Teil des E<strong>in</strong>griffs <strong>in</strong> die Flächen des Mittelhangs erfolgt voraussichtlich erst<br />
nach 2012. Deshalb müssen diese Ersatzmaßnahmen auch erst zum Zeitpunkt dieses<br />
E<strong>in</strong>griffs ausgeführt werden. Ungeachtet dessen ist es aus artenschutzrechtlichen<br />
Gründen, zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nach § 42 (1) BNatSchG erforderlich,<br />
die Wiederherstellung von Streuobstwiesen auf der Fläche M5 vorzuziehen.<br />
4.5 Zuordnung und Kosten externer Ersatzmaßnahmen für das Schutzgut Boden<br />
Das UMWELTMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG (2006) hat e<strong>in</strong>e Methode zur<br />
Bewertung von E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong> das Schutzgut Boden vorgelegt, bei der vor allem die Bedeutung<br />
als Ausgleichkörper im Wasserkreislauf, als Filter und Puffer für Schadstoffen<br />
und die natürliche Bodenfruchtbarkeit untersucht werden. Für die Funktion als Standort<br />
für natürliche Vegetation soll diese Methode nur dann herangezogen werden,<br />
wenn die Bewertungsstufe 4 oder 5 angetroffen wird.<br />
Bodengesellschaften<br />
Vegetationsflächen auf<br />
Bodenaufschüttungen<br />
Vegetationsflächen auf<br />
unbelasteten Böden<br />
Fläche<br />
vor dem<br />
E<strong>in</strong>griff<br />
(m²)<br />
Wert K *<br />
realgrün Landschaftsarchitekten München<br />
Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Wert NV *<br />
Wert AW *<br />
Wert FP *<br />
Fläche<br />
nach d.<br />
E<strong>in</strong>griff<br />
(m²)<br />
Wert K *<br />
Wert NV *<br />
Wert AW *<br />
Wert FP *<br />
16.730 1 2 2 2 2.570 1 2 2 2<br />
9.580 1 5 2 3 7.490 1 5 2 3<br />
Straßen- und Dachflächen 5.640 1 1 1 1 15.860 1 1 1 1<br />
Dachbegrünung 6.030 1 1 2 2<br />
Summe 31.950<br />
m²<br />
27,851 Hektar-<br />
Werte<strong>in</strong>heiten<br />
31.950<br />
m²<br />
20,000 Hektar-<br />
Werte<strong>in</strong>heiten<br />
Kompensationsbedarf (Spalte 5 - Spalte 3) Defizit = - 7,851 haWE<br />
* K = Standort für Kulturpflanzen<br />
* NV = Standort für natürliche Vegetation<br />
* AW = Ausgleichskörper im Wasserkreislauf<br />
* FP = Filter und Puffer für Schadstoffe
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />
“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Entwurf 08.12.2008 Seite 42 von 47<br />
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
F<strong>in</strong>anzieller Ausgleich Können ke<strong>in</strong>e Ausgleichsmaßnahmen für den E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> das Schutzgut Boden gefunden<br />
werden, sieht das Umweltm<strong>in</strong>isteriums e<strong>in</strong>en f<strong>in</strong>anziellen Ausgleich vor.<br />
Die Dimensionierung dieser Maßnahmen kann anhand e<strong>in</strong>er monetären Bewertung<br />
erfolgen, <strong>in</strong> Anlehnung an die Rahmensätze der Ausgleichsabgabenverordnung<br />
(MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LÄNDLICHEN RAUM 1997) (1 bis 5 Euro<br />
pro m²). Ausgehend von der 5-stufigen Bewertungsskala kann für die vier oben genannten<br />
Bodenfunktionen e<strong>in</strong> maximales Defizit von 16 Werte<strong>in</strong>heiten je Hektar (ha-<br />
We) anfallen, und zwar von maximal Stufe 5 auf m<strong>in</strong>imal Stufe 1, d.h. 4 Werte<strong>in</strong>heiten<br />
pro Bodenfunktion. Werden die vier Bodenfunktionen aggregiert, so kann für das<br />
Schutzgut Boden <strong>in</strong>sgesamt e<strong>in</strong> Defizit von 16 haWe entstehen. Unter Zugrundelegung<br />
des (maximalen) Rahmensatzes der AAVO kann somit e<strong>in</strong> monetärer Wert von<br />
3.125 € je haWe (=50.000 € / 16) angesetzt werden.<br />
Rahmensatz der Die Bemessungsgrundsätze der Ausgleichsabgabeverordnung (MINISTERIUM FÜR<br />
AAVO ERNÄHRUNG UND LÄNDLICHEN RAUM, 1997) liegen zwischen 1 und 5 Euro pro<br />
m². Die Höhe bemisst sich nach zahlreichen Faktoren.<br />
Vor allem im H<strong>in</strong>blick auf die Vorbelastungen durch die Aufschüttung, durch die Randlage<br />
der Flächen und ihre ger<strong>in</strong>ge Bedeutung für die Landwirtschaft ersche<strong>in</strong>t daher<br />
e<strong>in</strong>e Zuordnung von maximal 3 Euro pro m² vertretbar und angemessen. Daraus berechnet<br />
sich e<strong>in</strong> monetärer Wert von 1.875 € je haWE.<br />
Höhe des Augleichs Bei e<strong>in</strong>em Defizit von 7,851 haWE ergibt sich e<strong>in</strong> Ausgleichsbetrag von 14.171,00 €.<br />
Räumliche Zuordnung Vorgeschlagen wird, diesen Ausgleichsbetrag zur Aufwertung, Verbesserung und<br />
Neuaufbau der Trockenmauern entlang des We<strong>in</strong>bergs e<strong>in</strong>zusetzen (M7).<br />
Zeitliche Zuordnung Entsprechend der Beschreibung Punkt 4.3 umfasst der E<strong>in</strong>griff im 1. Bauabschnitt<br />
etwa 40% des gesamten E<strong>in</strong>griffs. Der unmittelbar diesem E<strong>in</strong>griff zuzuordnende f<strong>in</strong>anzielle<br />
Ausgleich für den E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> das Schutzgut Boden liegt damit bei 5.890,- €,<br />
die restlichen 8.281,- € fallen ab voraussichtlich 2012 an.<br />
4.6 Zuordnung und Kosten <strong>in</strong>terner Ausgleichsnahmen für das Schutzgut Arten<br />
und Lebensräume<br />
Auswahl von Erhebliche E<strong>in</strong>griffe werden vor allem im Bereich der Fettwiesen, Magerwiesen und<br />
Maßnahmen Gehölzbereiche im Mittelhang erwartet. Als weniger erheblich werden die E<strong>in</strong>griffe im<br />
Bereich der Rasenflächen, Gehölzpflanzungen und Parkplätze am Oberhang und im<br />
Kuppenbereich angesehen. Die vier vorgeschlagenen Maßnahmen am Unterhang<br />
(M1, M2.1, M2.2, M3.1, M3.2 und M4) bilden neben den Maßnahmen im Bereich der<br />
Baufelder den gesamten Kompensationsrahmen <strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereichs bei<br />
e<strong>in</strong>er vollständigen Ausschöpfung der baurechtlichen Möglichkeiten.<br />
Zeitliche Zuordnung Der E<strong>in</strong>griff erfolgt <strong>in</strong> zwei Zeitfenstern: für das ZMBP, für e<strong>in</strong> dem Institut dienendes<br />
Gebäude und für den nordwestlichen Teil des Campus ist der Baubeg<strong>in</strong>n <strong>2009</strong> vorgesehen.<br />
Dieser Bereich nimmt etwa 40% des gesamten E<strong>in</strong>griffsbereichs e<strong>in</strong>. Die übrigen<br />
Baumaßnahmen auf den restlichen 60% des E<strong>in</strong>griffsbereichs erfolgen voraussichtlich<br />
ab 2012 (vgl. Abbildung 1).<br />
Unabhängig <strong>vom</strong> E<strong>in</strong>griffsumfang des jeweiligen Bauabschnitts wird e<strong>in</strong>e Beendigung<br />
der Verbuschung der Streuobstwiesen (M3.1 und M3.2) als vordr<strong>in</strong>glicher angesehen<br />
als e<strong>in</strong>e Aufwertung der Gehölz- und Waldbestände (M2.1 und M2.2). Die Neuanlage<br />
der Streuobstwiese (M4) macht auch erst nach der Realisierung der gesamten Maßnahme<br />
S<strong>in</strong>n.<br />
Mit der E<strong>in</strong>leitung der Maßnahmen M3.1 und M3.2 <strong>in</strong> <strong>2009</strong> erfolgt bei e<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>griff<br />
auf 40% der Fläche zeitnah e<strong>in</strong> Ausgleich auf etwa 46% der bereitgestellten Ausgleichsflächen,<br />
mit e<strong>in</strong>em Kostenvolumen von etwa 48% der Gesamtkosten (vgl. unten<br />
stehende Kostenermittlung).<br />
realgrün Landschaftsarchitekten München<br />
Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />
“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Entwurf 08.12.2008 Seite 43 von 47<br />
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Kostenermittlung Kostenart Maßgebliche<br />
Fläche<br />
Aufwertung von Schlehen-<br />
Liguster-Gebüsch (M2.1) und<br />
Sukzessionswald (M2.2)<br />
Auslichtung von<br />
Unterholz, Entsorgung<br />
Rodung von<br />
Zitterpappeln, Entsorgung<br />
Aufwertung vorhandener<br />
Streuobstwiesen (M3.1, M3.2)<br />
Entfernung v. Pappeljung-<br />
wuchs<br />
E<strong>in</strong>maliges Ausmähen und<br />
Entbuschen<br />
Schnittmaßnahmen<br />
(e<strong>in</strong>malige Baumschnitt)<br />
Pflanzung von Obstbäumen<br />
Fertigstellungspflege<br />
jährliche Mahd mit Abtrans-<br />
port des Mähguts (3 Jahre)<br />
Beweidung (3 Jahre)<br />
Neuanlage von<br />
Streuobstwiesen (M4)<br />
Bodenvorbereitung<br />
Ausbr<strong>in</strong>gung von Schnittgut<br />
mit autochthonem Saatgut<br />
jährliche Mahd mit Abtrans-<br />
port des Mähguts (3 Jahre)<br />
Pflanzung v. Obstbäumen,<br />
Fertigstellungspflege<br />
Gesamtsumme brutto<br />
1.500 m²<br />
+ 490 m²<br />
E<strong>in</strong>zelpreis<br />
<strong>in</strong> €, brutto<br />
Gesamtpreis<br />
<strong>in</strong> €, brutto, ca.<br />
1.990 m² 5,00 € 9.950,00 €<br />
2.410 m²<br />
+ 1.040 m²<br />
25 St 300,00 € 7.500,00 €<br />
570 m² 12,00 € 6.840,00 €<br />
3.450 m² 1,00 € 3.450,00 €<br />
pauschal 500,00 € 500,00 €<br />
27 Stück 100,00 € 2.700,00 €<br />
3.450 m² 3 x 0,50 € 5.175,00 €<br />
3.450 m² 2 x 3 x 0,10 € 2.070,00 €<br />
750 m²<br />
750 m² 0,90 € 675,00 €<br />
750 m² 4,00 € 3.000,00 €<br />
750 m² 2 x 3 x 0,50 € 450,00 €<br />
7 Stück 100,00 € 700,00 €<br />
43.010,00€<br />
In diesem Gesamtpreis enthalten s<strong>in</strong>d nur die Kosten für die Ausgleichsmaßnahmen<br />
am Unterhang, <strong>in</strong> dem als “Private Grünfläche“ ausgewiesenen Bereich.<br />
Weitere Kosten für Ausgleichsmaßnahmen im Geltungsbereich, wie etwa die Baumpflanzungen<br />
im Campusbereich, die extensive Begrünung des Institutsdachs, die<br />
Ausbildung von Grasdächern an der östlichen Gebäudereihe oder die Anlage von<br />
Wiesenflächen im nicht überbaubaren Bereich s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> diesen Zahlen nicht enthalten.<br />
realgrün Landschaftsarchitekten München<br />
Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />
“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Entwurf 08.12.2008 Seite 44 von 47<br />
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
4.7 Ausblick für das gesamte Untersuchungsgebiet<br />
5 Zusätzliche Angaben<br />
Beim nächsten Erweiterungsschritt mit e<strong>in</strong>em künftigen, südöstlich an den Geltungsbereich<br />
angrenzenden Bebauungsplan werden die gleichen E<strong>in</strong>griffe erfolgen und voraussichtlich<br />
auch die gleichen Lösungsansätze verfolgt werden.<br />
Auch hier muss von E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong> wertvolle Vegetationsstrukturen ausgegangen werden,<br />
die ebenfalls <strong>in</strong> den angrenzenden Hangbereichen über e<strong>in</strong>e Aufwertung von Flächen<br />
kompensiert werden können.<br />
Die wertvollsten Streuobstbestände, Waldflächen und Gebüschgruppen können voraussichtlich<br />
erhalten werden.<br />
Bei e<strong>in</strong>er Konkretisierung des Entwurfskonzepts im Zuge e<strong>in</strong>es zweiten Bebauungsplans<br />
wird auch die Verschiebung der Gebäude soweit wie möglich an den Oberhang, als Vermeidungsmaßnahme<br />
oberste Priorität haben.<br />
Detaillierte Aussagen oder gar Gegenüberstellungen von künftigen E<strong>in</strong>griffen und Ausgleichsmaßnahmen<br />
lassen sich derzeit dazu jedoch noch nicht machen.<br />
5.1 Verfahren und Untersuchungsmethoden<br />
Bestandsdaten Die Erhebung der Bestandsdaten beim Schutzgut Pflanzen und Lebensräume erfolgte<br />
<strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Biotoptypenkartierung im Gelände, die im beigefügten Bestandsplan<br />
ausgewertet ist. Für Bestandsdaten zu Boden, Grundwasser, Klima oder Kulturgütern<br />
sowie zu Schutzgebieten wurde vorhandenes Karten- und Datenmaterial heran gezogen.<br />
E<strong>in</strong>e Potenzialermittlung zum Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten<br />
erfolgte durch das INSTITUT FÜR UMWELTSTUDIEN (2008)<br />
Bewertung von Die Bewertung der Biotoptypen zur Bestimmung des Kompensationsbedarfs <strong>in</strong> der<br />
E<strong>in</strong>griff und Ausgleich E<strong>in</strong>griffsregelung erfolgte nach dem Modell der LANDESANSTALT FÜR UMWELT-<br />
SCHUTZ (2005). Die Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit baute auf<br />
e<strong>in</strong>em Leitfaden des UMWELTMINISTERIUMS BADEN-WÜRTTEMBERG (1995) und<br />
Daten des LANDESAMTS FÜR GEOLOGIE, ROHSTOFFE UND BERGBAU BEIM<br />
REGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG (2006) auf. Die Ermittlung des planexternen<br />
Ausgleichs basiert auf dem Tüb<strong>in</strong>ger Ökokontomodell (MENZ + WEIK 2001), der<br />
städtischen Kostenerstattungssatzung (UNIVERSITÄTSSTADT TÜBINGEN 2000)<br />
und der Ausgleichsabgabenverordnung des MINISTERIUMS FÜR ERNÄHRUNG<br />
UND LÄNDLICHEN RAUM (1997).<br />
5.2 H<strong>in</strong>weise zur Überwachung der Auswirkungen (Monitor<strong>in</strong>g)<br />
Überwachungs-<br />
matrix<br />
Im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplans müssen die jeweiligen zeitlich zugeordneten<br />
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchgeführt und überprüft werden. Da die<br />
Ersatzmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs wesentlicher Bestandteil der<br />
Kompensationsmaßnahmen s<strong>in</strong>d, sollte e<strong>in</strong>e Überprüfung geme<strong>in</strong>sam mit der Unteren<br />
Naturschutzbehörde erfolgen.<br />
Kontrolliert werden sollte auch das Regenrückhaltebecken bei starken Regenfällen.<br />
Maßnahme Zeitraum Prüfer Prüfform<br />
Pflanzgebote 5 Jahre nach<br />
erfolgter Neubebauung<br />
Ausgleichsmaßnahmen unmittelbar nach<br />
Beg<strong>in</strong>n entsprechendBaufortschritt<br />
und nach 5<br />
Jahren<br />
Stadt Tüb<strong>in</strong>gen Begehung<br />
Stadt Tüb<strong>in</strong>gen/<br />
Untere Naturschutzbehörde<br />
Begehung<br />
realgrün Landschaftsarchitekten München<br />
Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />
“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Entwurf 08.12.2008 Seite 45 von 47<br />
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Überwachungs-<br />
matrix<br />
Maßnahme Zeitraum Prüfer Prüfform<br />
Dachbegrünung Während der<br />
Baumaßnahme<br />
Bodenschutz Während der<br />
Baumaßnahme<br />
Getrennte<br />
Regenwasserableitung<br />
Während der<br />
Baumaßnahme<br />
Regenwasserrückhaltung 1 -2 x im Jahr<br />
bei Starkregen<br />
Ersatzmaßnahmen unmittelbar nach<br />
Beg<strong>in</strong>n entsprechendBaufortschritt<br />
und nach<br />
5 Jahren<br />
5.3 Allgeme<strong>in</strong> verständliche Zusammenfassung<br />
Bauleitung Begehung<br />
Bauleitung E<strong>in</strong>weisung /<br />
Kontrolle<br />
Bauleitung Kontrolle vor<br />
Ort<br />
Vermögen und<br />
Bau<br />
Stadt Tüb<strong>in</strong>gen/<br />
Untere Naturschutzbehörde <br />
Rückhaltebecken<br />
Begehung<br />
Für die Verlagerung und Vergrößerung naturwissenschaftlicher Institute wurden auf<br />
dem bisher unbebauten östlichen und südlichen Teil der Morgenstelle im Rahmen e<strong>in</strong>es<br />
langfristigen städtebaulichen Konzepts zusätzliche Flächen und Baukörper vorgesehen<br />
(HARRIS & KURRLE 2008).<br />
Über den vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen<br />
für e<strong>in</strong> erstes Institutsgebäude mit dem Zentrum für Molekularbiologie der Pflanzen<br />
und dem Interfakultären Institut für Biochemie sowie sechs angeschlossenen Nebengebäuden<br />
geschaffen werden. Die Verb<strong>in</strong>dung zum bestehenden Hörsaalgebäude<br />
und den vorhandenen Hochhäusern soll über e<strong>in</strong>en neu zu schaffenden, zentralen<br />
Campus erfolgen.<br />
Die dafür benötigten Flächen umfassen e<strong>in</strong>en Teil des alten Parkplatzes, e<strong>in</strong>en Teil<br />
der vorhandenen Freiflächen mit Rasen, Wiese, Bäumen und Sträuchern sowie am<br />
unteren Teil des Hang bisher unberührte Reste der ehemaligen Nutzungsformen der<br />
Maderhalde wie Magerwiesen, Streuobstbäume, Zwetschgenaufwuchs und Wildgehölzflächen.<br />
Die wesentlichen Bereiche dieses Unterhangs werden als zu erhaltende<br />
Grünflächen geschützt.<br />
Für die Bestandsaufnahme und auch Bewertung der verschiedenen Schutzgüter wurden<br />
bed<strong>in</strong>gt durch den engen Zeitrahmen des Projektes folgende Untersuchungsmethoden<br />
angewendet: Für die tierökologischen Belange wurde e<strong>in</strong>e Potentialermittlung<br />
zum Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten vorgenommen. Pflanzen und<br />
Lebensgeme<strong>in</strong>schaften wurden als Vegetationsstrukturen <strong>in</strong> Anlehnung an den Kartierschlüssel<br />
aus dem Jahr 2001 der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-<br />
Württemberg kartiert und im Plan dargestellt. Die Beurteilung der stadtklimatologischen<br />
Belange stützt sich auf Analogieschlüsse von ähnlichen Standorten im Stadtgebiet.<br />
Mit dem Bebauungsplan s<strong>in</strong>d erhebliche E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> den Naturhaushalt und das Landschaftsbild<br />
verbunden, die vielfältig durch Vermeidungs-, M<strong>in</strong>imierungs- und Ausgleichsmaßnahmen<br />
<strong>in</strong>nerhalb sowie auch außerhalb des Planungsbietes ausgeglichen<br />
werden sollen. Wenn im H<strong>in</strong>blick auf die Schutzgüter Boden und Grundwasser<br />
ger<strong>in</strong>gere E<strong>in</strong>griffe zu verzeichnen s<strong>in</strong>d, so s<strong>in</strong>d die drei übrigen Schutzgüter Arten/Lebensräume,<br />
Erholung/Landschaftsbild und Klima/Luft stärker betroffen.<br />
realgrün Landschaftsarchitekten München<br />
Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />
“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Entwurf 08.12.2008 Seite 46 von 47<br />
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Beim Schutzgut Arten/Lebensräume zeigen die tierökologischen Belange <strong>in</strong> dem sensiblen<br />
Landschaftsraum Käsenbachtal besondere Bedeutung. Die Potentiale des Gebietes<br />
als Aufenthalts- und Lebensraum für Feldermäuse und Vögel, streng geschützte<br />
Arten gemäß Anhang IV der FFH - Richtl<strong>in</strong>ie, s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Flächen außerhalb der<br />
Parkplätze vielfältig. Mit den geplanten Pflegemaßnahmen und der damit angestrebten<br />
Entwicklung zu e<strong>in</strong>er kle<strong>in</strong>teiligen halboffenen Kulturlandschaft auf Flächen <strong>in</strong>nerhalb<br />
und außerhalb des Plangebietes sowie entsprechender jahreszeitlicher Abwicklung<br />
der Baumaßnahmen wird e<strong>in</strong> Ausgleich für die E<strong>in</strong>griffe bilanziert.<br />
Beim Schutzgut Erholung/Landschaftsbild wird auf die Reduzierung und E<strong>in</strong>engung<br />
der Erholungslandschaft h<strong>in</strong>gewiesen. Die mit der Nutzung als Gewächshaus verbundenen<br />
Lichtemissionen <strong>in</strong> das Käsenbachtal werden durch e<strong>in</strong>e zeitliche E<strong>in</strong>schränkung<br />
der Belichtungsdauer m<strong>in</strong>imiert. Als weitere M<strong>in</strong>imierungsmaßnahmen sollen die<br />
Baukörper am östlichen Rande zur Landschaft h<strong>in</strong> auf den Dachflächen mit Wiese<br />
begrünt und mit Streuobstbäumen abgepflanzt werden. E<strong>in</strong>e Nutzung dieser Bauzeile<br />
als Gewächshäuser mit beleuchtbaren Glasfassaden ist nicht vorgesehen.<br />
Beim Schutzgut Klima /Luft wird e<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigung der bodennahen Kaltluft produzierenden<br />
und transportierenden Flächen prognostiziert. Die Möglichkeiten der<br />
thermischen und strömungsdynamischen M<strong>in</strong>imierung werden genutzt. Die lokalklimatische<br />
Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird als ger<strong>in</strong>g prognostiziert.<br />
Zusätzlich zu Maßnahmen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde e<strong>in</strong> externer<br />
Bedarf an Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen <strong>in</strong> der Größenordnung von<br />
95 611,- € ermittelt. Hiervon s<strong>in</strong>d 81.440,- € errechnete Wiederherstellungskosten für<br />
das Schutzgut Arten und Biotope und 14.171,- € der ermittelte Ausgleichsbetrag für<br />
E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> das Schutzgut Boden.<br />
Als externe Ausgleichsmaßnahmen werden im südwestlich des Bebauungsplanes<br />
angrenzenden Gelände Teilflächen zu e<strong>in</strong>er offenen, kle<strong>in</strong>teiligen Kulturlandschaft<br />
entwickelt. Durch fachgerechte, nachhaltige Pflege sollen Streuobstwiesen wiederhergestellt<br />
werden, die durch altersabgestufte Gehölzgruppen und e<strong>in</strong>en We<strong>in</strong>berg<br />
mit neu sanierten Trockenmauern ergänzt werden.<br />
Mit den <strong>in</strong>ternen und externen Maßnahmen können die Bee<strong>in</strong>trächtigungen von Natur<br />
und Landschaft weitgehend ausgeglichen werden. Für das Schutzgut Klima – Luft<br />
verbleibt e<strong>in</strong> Defizit, das nicht ausgleichbar ist.<br />
Die Sicherung der externen Ausgleichsmaßnahmen erfolgt über e<strong>in</strong>en städtebaulichen<br />
Vertrag zwischen der Stadt und dem Land.<br />
6 Materialien und Anlagen<br />
6.1 Quellenangaben<br />
FORSCHUNGS- UND MATERIALPRÜFANSTALT BADEN-WÜRTTEMBERG (1991):<br />
Baugrunduntersuchung IV.42/49223, Stuttgart<br />
HARRIS & KURRLE (2008) Städtebaulicher Rahmenplan Campus Morgenstelle<br />
INSTITUT FÜR UMWELTSTUDIEN (2008) Campus Morgenstelle: Potentialermittlung<br />
zum Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten, Heidelberg<br />
LANDESAMT FÜR GEOLOGIE, ROHSTOFFE UND BERGBAU BEIM REGIE-<br />
RUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG (2006) Aufbereitung und Auswertung der Bodenschätzungsdaten<br />
auf Basis des ALK und ALB, Freiburg<br />
LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ (2008)<br />
www.lubw.baden-wuerttemberg.de<br />
LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ (LfU) Baden-Württemberg (Hrsg.) (2000)<br />
realgrün Landschaftsarchitekten München<br />
Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />
“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Entwurf 08.12.2008 Seite 47 von 47<br />
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Die Naturschutzrechtliche E<strong>in</strong>griffsregelung <strong>in</strong> der Bauleitplanung, Karlsruhe<br />
LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ (LfU) Baden-Württemberg (Hrsg.) (2001)<br />
Arten, Biotope, Landschaft Schlüssel zum Erfassen, Bewerten, Beschreiben<br />
LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ (LfU) Baden-Württemberg (Hrsg.) (2002)<br />
Gebietsheimische Gehölze <strong>in</strong> Baden-Württemberg, Karlsruhe<br />
LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ (LfU) Baden-Württemberg (Hrsg.) (2005)<br />
Bewertung der Biotoptypen Baden-Württembergs zur Bestimmung des Kompensationsbedarfs<br />
<strong>in</strong> der E<strong>in</strong>griffsregelung, Karlsruhe<br />
LEMBKE, D., (1977) 500 Jahre Eberhard-Karls-Universität Tüb<strong>in</strong>gen, <strong>in</strong>: Attempto,<br />
Heft 61/62<br />
LOKALE AGENDA 21: www.agenda-tueb<strong>in</strong>gen.de/projekte/mittelhang/<br />
MENZ + WEIK (2001): Konzeption zur Umsetzung der E<strong>in</strong>griffsregelung im Rahmen<br />
der Bauleitplanung Tüb<strong>in</strong>gens, Tüb<strong>in</strong>gen<br />
MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LÄNDLICHEN RAUM (1997) Verordnung<br />
über die Ausgleichsabgabe nach dem Naturschutzgesetz (AAVO)<br />
NACHBARSCHAFTSVERBAND REUTLINGEN - TÜBINGEN (2008)<br />
www.nbv-rt-tue.de<br />
NACHBARSCHAFTSVERBAND REUTLINGEN - TÜBINGEN (Hrsg.) (1997) Projektleitung:<br />
Pustal, W.: Landschaftsplan für den Nachbarschaftsverband Reutl<strong>in</strong>gen -<br />
Tüb<strong>in</strong>gen / Änderungen nach Beteiligung der TÖB<br />
REGIONVERBAND NECKAR-ALB (1993) Regionalplan Neckar-Alb, Möss<strong>in</strong>gen<br />
REGIONVERBAND NECKAR-ALB (2007) Planentwurf Regionalplan Neckar-Alb<br />
2007, Möss<strong>in</strong>gen<br />
REIK INGENIEURGESELLSCHAFT MBH (2008) Forschungsneubau für das ZMBP,<br />
Konzeption zur Regenwasserableitung<br />
UMWELTMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG (Hrsg.) (1995): Heft 31: Bewertung<br />
von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit. Leitfaden für Planung und Gestaltungsverfahren,<br />
Stuttgart<br />
UNIVERSITÄTSSTADT TÜBINGEN (2000) Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen<br />
nach den §§ 135a-135c BauGB<br />
UNIVERSITÄTSSTADT TÜBINGEN (Hrsg.) (2008) Krommes, U.: Vorläufiger Umweltbericht<br />
zum Bebauungsplan Campus Morgenstelle Teil 1<br />
VOGT, J. (2008) Kurzgutachten zur geplanten Universitätserweiterung Morgenstelle<br />
(1. Bauabschnitt) aus stadtklimatologischer Sicht)<br />
WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG (2002):<br />
Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg<br />
6.2 Anlagen<br />
6.2.1 Potenzialermittlung zum Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten Anlage 1<br />
6.2.2 Biotoptypen und Lebensräume im Untersuchungsraum (M 1:1000) Anlage 2<br />
6.2.3 Maßnahmenvorschläge im Untersuchungsraum (M 1:1000) Anlage 3<br />
6.2.4 Bestandsplan (M 1:500) Anlage 4<br />
6.2.5 Grüngestaltungsplan (M 1:500) Anlage 5<br />
6.2.6 Ersatzmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs (M 1:1000) Anlage 6<br />
6.2.7 Konzeption zur Regenwasserableitung Anlage 7<br />
6.2.8 Klimatologisches Kurzgutachten Anlage 8<br />
realgrün Landschaftsarchitekten München<br />
Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen
Universität Tüb<strong>in</strong>gen:<br />
Campus Morgenstelle Teil 1<br />
Potentialermittlung zum Vorkommen<br />
artenschutzrechtlich relevanter Arten<br />
Oktober 2008<br />
Auftraggeber:<br />
realgrün Landschaftsarchitekten,<br />
München<br />
Bearbeiter:<br />
IUS Institut für Umweltstudien<br />
Weibel & Ness GmbH<br />
Heidelberg · Potsdam · Kandel
1 Anlass................................................................................................................. 1<br />
2 Methoden............................................................................................................ 2<br />
3 Ergebnisse ......................................................................................................... 3<br />
3.1 Bäume mit potentieller Funktion als Fortpflanzungs- und Ruhestätte.......... 3<br />
3.2 Fledermäuse............................................................................................... 5<br />
3.3 Vögel .......................................................................................................... 7<br />
4 Handlungen durch die Realisierung des Bebauungsplans, die<br />
Verbotstatbeständen des § 42 (1) BNatSchG entsprechen können ............. 10<br />
5 Empfehlungen zum weiteren Vorgehen ......................................................... 12<br />
6 Zusammenfassung .......................................................................................... 14
1 Anlass<br />
Es ist geplant, die Universität Tüb<strong>in</strong>gen zu erweitern. Der erste Erweiterungsschritt<br />
„Campus Morgenstelle Teil 1“ soll südlich an das Hörsaalzentrum und das Verfügungsgebäude<br />
erfolgen; hierzu wird e<strong>in</strong> Bebauungsplan aufgestellt. Während sich der Westteil<br />
des Plangebiets über derzeitige Parkplätze und Grünanlagen der Universität erstreckt,<br />
bef<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Ostabschnitt Teilflächen von Streuobstwiesen, die sich <strong>in</strong><br />
größerer Ausdehnung nach Osten und <strong>in</strong>sbesondere nach Süden fortsetzen.<br />
Teile des Geltungsbereichs des aufzustellenden Bebauungsplans s<strong>in</strong>d geeignet, Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten e<strong>in</strong>heimischer Vogelarten und von Tierarten des Anhangs IV<br />
der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie aufzuweisen. Für diese Arten gelten besondere Schutzbestimmungen.<br />
Sie s<strong>in</strong>d im „Ersten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ festgeschrieben,<br />
das am 18. Dezember 2007 <strong>in</strong> Kraft trat.<br />
Durch § 42 (1) BNatSchG s<strong>in</strong>d Handlungen, die zur<br />
• Verletzung oder Tötung von Vögeln oder Arten des Anhangs IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie<br />
e<strong>in</strong>schließlich ihrer Entwicklungsstadien,<br />
• der Beschädigung oder Zerstörung ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten oder<br />
• zu erheblichen Störungen<br />
führen können, verboten. Dies gilt auch für Handlungen, die nicht zielgerichtet gegen die<br />
Arten s<strong>in</strong>d, aber die genannten Bee<strong>in</strong>trächtigungen be<strong>in</strong>halten können. Für ihre Durchführung<br />
ist e<strong>in</strong>e Ausnahme nach den Vorgaben von § 43 (8) BNatSchG erforderlich. E<strong>in</strong>e<br />
Ausnahme kann nur erteilt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt s<strong>in</strong>d,<br />
<strong>in</strong>sbesondere das Vorliegen zw<strong>in</strong>gender Gründe des öffentlichen Interesses für das<br />
Vorhaben und se<strong>in</strong>e Alternativlosigkeit.<br />
Das E<strong>in</strong>treten von Verbotstatbeständen und damit die Notwendigkeit e<strong>in</strong>er Ausnahme<br />
kann vermieden werden, <strong>in</strong>dem durch vorgezogene Maßnahmen die ökologischen<br />
Funktionen der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang<br />
gewahrt bleiben. Diese Maßnahmen können mit der Kompensation auf Grundlage<br />
von §§ 20 ff LNatSchG (E<strong>in</strong>griffsregelung) „verrechnet“ werden.<br />
Am 8, August 2008 wurde das Institut für Umweltstudien (IUS) von realgrün Landschaftsarchitekten,<br />
München, mit e<strong>in</strong>er Potentialabschätzung beauftragt, ob die Umsetzung<br />
des Bebauungsplans „Campus Morgenstelle Teil 1“ zu artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen<br />
des § 42 (1) BNatSchG führen können mit der Folge, dass e<strong>in</strong> Ausnahmeverfahren<br />
oder der Nachweis notwendig wird, dass die ökologischen Funktionen<br />
betroffener Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt<br />
bleiben.<br />
Zur Erfassung der ökologischen Funktionen im räumlichen Zusammenhang wurde e<strong>in</strong><br />
erweitertes Untersuchungsgebiet, südlich und östlich des Bebauungsplans (städtebauliche<br />
Studie Bibliothek, Geo- und Umweltforschungszentrum, Informatik) mit e<strong>in</strong>bezogen.<br />
1
2 Methoden<br />
Am 14. und 15. August wurden die folgenden Erfassungen als Grundlage der Potentialabschätzung<br />
vorgenommen.<br />
• Erfassung potentieller Fortpflanzungs- und Ruhestätten an und <strong>in</strong> Bäumen: In<br />
Obstbäumen, <strong>in</strong>sbesondere Apfelbäume bilden sich bereits <strong>in</strong> wesentlich ger<strong>in</strong>gerem<br />
Alter Baumhöhlen, Risse, R<strong>in</strong>denabplatzungen und ähnliche Strukturen als <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>heimischen Waldbäumen. Solche Strukturen werden von etlichen Vogel- und<br />
Fledermausarten als Fortpflanzungs- und Ruhestätten benötigt. Viele dieser Arten<br />
s<strong>in</strong>d wegen der Seltenheit der Strukturen bestandsbedroht, weshalb Verluste von<br />
Quartieren e<strong>in</strong>e Verschlechterung des Erhaltungszustands bewirken. Bäume mit<br />
zum Erhebungszeitpunkt festgestellten Höhlen, Rissen und R<strong>in</strong>denabplatzungen<br />
wurden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Luftbild markiert. Ferner werden Streuobstbäume oft von baumbrütenden<br />
Vögeln als Neststandort genutzt.<br />
• Erfassung von Fledermäusen: In der Nacht <strong>vom</strong> 14. auf den 15. August wurde von<br />
20.30 h bis 0.45 h e<strong>in</strong>e Erhebung mit Ultraschallwandler (Bat-Detektor) durchgeführt.<br />
Mit der e<strong>in</strong>maligen Erfassung wird noch nicht festgestellt, ob die nachgewiesenen<br />
Tiere im Untersuchungsbereich Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />
haben oder ihn nur als Jagdraum nutzen. Auch kann noch nicht von e<strong>in</strong>er<br />
vollständigen Erfassung des Artenspektrums ausgegangen werden.<br />
• Erfassung von Vögeln: Alle im Untersuchungsgebiet vorkommenden Vogelarten<br />
wurden notiert. Viele Vogelarten halten sich auch nach Abschluss der Brutzeit<br />
noch im vorherigen Revier auf, so dass die Nachweise der Arten H<strong>in</strong>weise darauf<br />
geben, dass sie im Geltungsbereich oder se<strong>in</strong>er Umgebung Fortpflanzungs- und<br />
Ruhestätten besitzen.<br />
• Potentialabschätzung von Vögeln: Es wurde aufgelistet, welche weiteren, nicht<br />
nachgewiesenen Vogelarten im Geltungsbereich bzw. dem sonstigen Untersuchungsgebiet<br />
Fortpflanzungs- und Ruhestätten besitzen könnten.<br />
• Erfassung der Zauneidechse: Die Feststellung der Zauneidechse erfolgte durch<br />
Sichtbeobachtung.<br />
Die Erfassungen erfolgten im Umgriff Geltungsbereich Bebauungsplan sowie im Umgriff<br />
erweitertes Untersuchungsgebiet, das den Erhebungen zum Umweltbericht zugrunde<br />
liegt. In der nachfolgenden Ergebnisübersicht wird besonders auf den Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplans „Campus Morgenstelle Teil 1“ e<strong>in</strong>gegangen.<br />
Der Prognose von Handlungen bei der Umsetzung des Bebauungsplans „Campus Morgenstelle<br />
Teil 1“, die Verbotstatbeständen des § 42 (1) BNatSchG entsprechen, liegt e<strong>in</strong>e<br />
Worst-Case-Annahme zugrunde: Es wird davon ausgegangen, dass alle Vogelarten und<br />
Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie, für die geeignete Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />
vorhanden s<strong>in</strong>d, tatsächlich im Gebiet vorkommen.<br />
2
3 Ergebnisse<br />
3.1 Bäume mit potentieller Funktion als Fortpflanzungs- und Ruhestätte<br />
Gesamtes Untersuchungsgebiet<br />
Das gesamte Untersuchungsgebiet enthält 144 Streuobstbäume, die wegen ihrer Größe<br />
und / oder des Vorhandense<strong>in</strong>s von Strukturen wie Höhlen, R<strong>in</strong>denabplatzungen etc.<br />
Funktionen als Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Fledermäuse und Vögel erfüllen<br />
können:<br />
• E<strong>in</strong> Teil der Bäume weist alte Baumhöhlen auf, die sich auch oberhalb der Öffnung<br />
fortsetzen (sekundäre Höhlung). Solche Baumhöhlen können von Fledermäusen<br />
als Fortpflanzungsstätten genutzt werden (Wochenstuben-Quartiere). Sie s<strong>in</strong>d<br />
auch für höhlenbrütende Vögel geeignet. Es ist davon auszugehen, dass wegen<br />
des belaubten Zustands der Bäume nur e<strong>in</strong> Teil der sekundären Höhlungen erfasst<br />
werden konnte.<br />
• Kle<strong>in</strong>ere Baumhöhlen ohne Fortsetzung oberhalb der Öffnung sowie Ansätze von<br />
Baumhöhlen etwa an ausfaulenden Astabbrüchen bieten S<strong>in</strong>gvögeln Nistmöglichkeiten.<br />
E<strong>in</strong>ige Arten wie Feldsperl<strong>in</strong>g, Gartenrotschwanz und der Halsbandschnäpper<br />
brüten häufig <strong>in</strong> solchen „Halbhöhlen“.<br />
• Abgeplatzte, abstehende R<strong>in</strong>de wird von e<strong>in</strong>igen Fledermausarten als Tagesquartier<br />
genutzt (Ruhestätte i.S.v. § 42 (1) BNatSchG), <strong>in</strong>sbesondere von der<br />
Fransenfledermaus und der Zwergfledermaus. Sie ist an nahezu allen älteren<br />
Obstbäumen vorhanden.<br />
• E<strong>in</strong> Großteil der heimischen Vogelarten ist besonders an die Lebensbed<strong>in</strong>gungen<br />
<strong>in</strong> halboffenen Kulturlandschaften angepasst; für sie s<strong>in</strong>d die Obstbäume wegen<br />
der unmittelbaren Nachbarschaft von Neststandort und Nahrungsstätten besonders<br />
geeignet.<br />
Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans wurden 45 Bäume mit potentiellen Funktionen<br />
als Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vögeln, teilweise auch von Fledermäusen<br />
festgestellt.<br />
An vier Bäumen wurden Höhlen mit Fortsetzungen oberhalb der Öffnung festgestellt (sekundäre<br />
Höhlen). Sie stellen potentielle Fortpflanzungsstätten von Fledermäusen und<br />
höhlenbrütenden Vögeln dar. Weil sich sekundäre Höhlen auch im Kronenraum bef<strong>in</strong>den<br />
können, ist nicht auszuschließen, dass die tatsächliche Zahl sekundärer Höhlen größer<br />
ist.<br />
Die weiteren Bäume mit potentiellen Funktionen als Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />
haben ke<strong>in</strong>e Höhlen, aber Ausfaulungen an Astabbrüchen oder Risse (Halbhöhlen als<br />
potentielle Neststandorte e<strong>in</strong>iger Vogelarten). Sie bef<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong> hoher Konzentration <strong>in</strong><br />
den nordöstlichen Randbereichen des Geltungsbereichs. Wegen der <strong>in</strong>ner- und zwischen-<br />
3
artlichen Konkurrenz der Tiere kann nur e<strong>in</strong> untergeordneter Anteil tatsächliche Habitatfunktionen<br />
für Vögel und / oder Fledermäuse erfüllen.<br />
Abbildung 1: Obstbäume mit potentiellen Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vögeln und<br />
Fledermäusen (nur im Geltungsbereich dargestellt)<br />
4
3.2 Fledermäuse<br />
Alle heimischen Fledermäuse s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Anhang IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie aufgeführt.<br />
Nachgewiesene Arten<br />
Bei der ca. vierstündigen Detektorerfassung <strong>in</strong> der Nacht <strong>vom</strong> 14. auf den 15. August<br />
wurden 43 Kontakte mit Fledermäusen registriert. Abzüglich der Mehrfachkontakte (direkt<br />
aufe<strong>in</strong>ander folgender Kontakt am gleichen Standort) bleiben 26 Kontakte an 19 Standorten<br />
(fünf doppelte / dreifache Kontakte zu unterschiedlichen Zeiten). Nachgewiesen<br />
wurden drei Arten:<br />
• Zwergfledermaus (an 13 Stellen, davon fünf im Geltungsbereich des Bebauungsplans)<br />
• Kle<strong>in</strong>er Abendsegler (an vier Stellen, davon zwei im Geltungsbereich des Bebauungsplans)<br />
• Fransenfledermaus (zwei Nachweise, davon e<strong>in</strong>er im Geltungsbereich des Bebauungsplans)<br />
Diese Arten können die alten Streuobstbäume des Untersuchungsgebiets und auch des<br />
Geltungsbereichs des Bebauungsplans als Quartiere nutzen. Für die Zwergfledermaus<br />
und die Fransenfledermaus s<strong>in</strong>d – außer Baumhöhlen – auch Spalten h<strong>in</strong>ter abstehender<br />
R<strong>in</strong>de als Tagesquartiere geeignet. Als Fortpflanzungsstätten s<strong>in</strong>d die nach oben<br />
erweiterten Baumhöhlen geeignet (vier im Geltungsbereich des Bebauungsplans).<br />
Potentiell vorkommende Arten<br />
Aufgrund der geeigneten Habitatbed<strong>in</strong>gungen und rezenter Nachweise im Raum<br />
Tüb<strong>in</strong>gen wird das Vorkommen des Braunen Langohrs und der Bechste<strong>in</strong>fledermaus als<br />
möglich e<strong>in</strong>geschätzt, die bei der Erfassung nicht nachgewiesen worden waren. Beide<br />
Arten nutzen nach oben erweiterte Baumhöhlen als Fortpflanzungsstätten. Tagesquartiere<br />
e<strong>in</strong>zelner Tiere bef<strong>in</strong>den sich auch h<strong>in</strong>ter abstehender R<strong>in</strong>de.<br />
Weitere Arten, die <strong>in</strong> ger<strong>in</strong>gerem Umfang Baumhöhlen nutzen, können nicht ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Das Vorkommen der sehr seltenen Mopsfledermaus wird nicht erwartet, kann aber nicht<br />
von vornhere<strong>in</strong> ausgeschlossen werden. Zwar s<strong>in</strong>d aus der direkten Umgebung Tüb<strong>in</strong>gens<br />
ke<strong>in</strong>e Nachweise bekannt, aber die Art ist wegen der Kürze und Variabilität der<br />
Ortungsrufe, ferner wegen der sehr häufigen Ortswechsel ausgesprochen erfassungskritisch.<br />
Mopsfledermäuse halten sich besonders oft h<strong>in</strong>ter R<strong>in</strong>de, ansonsten <strong>in</strong> Baumhöhlen<br />
auf.<br />
5
Abbildung 2: Bei der Detektorerfassung erfolgte Fledermaus-Nachweise<br />
6
3.3 Vögel<br />
Nachgewiesene Vogelarten<br />
Die nachfolgend aufgeführten Vogelarten wurden bei der Begehung am 15. August im<br />
Untersuchungsgebiet nachgewiesen. Weil Vögel nach der Brutzeit vielfach im Brutrevier<br />
oder se<strong>in</strong>em direkten Umkreis bleiben, ist davon auszugehen, dass sie im Untersuchungsgebiet<br />
brüten. Alle aufgeführten Arten f<strong>in</strong>den auch im Geltungsbereich des<br />
Bebauungsplans geeignete Nistmöglichkeiten. Jedoch können <strong>in</strong> der begrenzten Fläche<br />
nicht alle genannten Arten zur gleichen Zeit vorkommen.<br />
Die nachgewiesenen Vogelarten s<strong>in</strong>d:<br />
• Amsel (Freibrüter auf Gehölzen)<br />
• Blaumeise (Höhlenbrüter <strong>in</strong> Bäumen und oft auch <strong>in</strong> Nistkästen)<br />
• Buntspecht (Höhlenbrüter)<br />
• Eichelhäher (Freibrüter auf Bäumen)<br />
• Gartenrotschwanz (v.a. Halbhöhlen <strong>in</strong> Bäumen; Art der landes- und bundesweiten<br />
Vorwarnliste)<br />
• Grünspecht (Höhlenbrüter; Art der bundesweiten Vorwarnliste)<br />
• Hausrotschwanz (Nischenbrüter v.a. an Gebäuden)<br />
• Kleiber (Höhlenbrüter <strong>in</strong> Bäumen)<br />
• Kohlmeise (Höhlenbrüter <strong>in</strong> Bäumen und oft auch <strong>in</strong> Nistkästen)<br />
• Mönchsgrasmücke (Freibrüter <strong>in</strong> dichten Gehölzen oder Ruderalvegetation)<br />
• R<strong>in</strong>geltaube (Freibrüter auf Bäumen)<br />
• Rotkehlchen (meist Bodenbrüter, auch <strong>in</strong> Halbhöhlen z.B. an Bäumen)<br />
• S<strong>in</strong>gdrossel (Freibrüter <strong>in</strong> dichten Sträuchern und Baumkronen)<br />
• Zaunkönig (v.a. Halbhöhlen <strong>in</strong> Bodennähe)<br />
• Zilpzalp (Freibrüter <strong>in</strong> Bodennähe)<br />
Potentiell vorkommende Arten<br />
Vorkommen der nachfolgend aufgeführten Arten s<strong>in</strong>d im Untersuchungsgebiet möglich,<br />
da ihre Lebensraumansprüche erfüllt und die Arten im südlichen Neckarbecken weit<br />
verbreitet s<strong>in</strong>d:<br />
• Bachstelze (brütet <strong>in</strong> Nischen und Halbhöhlen an Gebäuden)<br />
• Buchf<strong>in</strong>k (Freibrüter auf Gehölzen sowie Nischen- und Halbhöhlenbrüter an Gebäuden)<br />
• Distelf<strong>in</strong>k (Freibrüter auf Bäumen)<br />
7
• Dorngrasmücke (Strauchbrüter)<br />
• Feldsperl<strong>in</strong>g (hauptsächlich <strong>in</strong> Höhlen und Halbhöhlen <strong>in</strong> Bäumen)<br />
• Fitis (Bodenbrüter)<br />
• Gartenbaumläufer (Baumbrüter <strong>in</strong> Spalten)<br />
• Gartengrasmücke (Strauchbrüter)<br />
• Girlitz (Freibrüter auf Bäumen und Sträuchern)<br />
• Goldammer (Bodenbrüter)<br />
• Grauschnäpper (Höhlen und Halbhöhlen <strong>in</strong> Bäumen)<br />
• Grünf<strong>in</strong>k (Freibrüter auf Bäumen und Sträuchern)<br />
• Halsbandschnäpper (Höhlen und Halbhöhlen <strong>in</strong> Bäumen)<br />
• Heckenbraunelle (Freibrüter <strong>in</strong> dichten Gehölzen)<br />
• Klappergrasmücke (Strauchbrüter)<br />
• Nachtigall (Strauchbrüter)<br />
• Neuntöter (Strauchbrüter)<br />
• Schwanzmeise (Strauchbrüter)<br />
• Sumpfmeise (Höhlenbrüter <strong>in</strong> Bäumen)<br />
• Star (Höhlenbrüter)<br />
• Wacholderdrossel (Freibrüter auf Bäumen)<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans bietet allen aufgeführten Arten potentielle Niststätten.<br />
Jedoch können <strong>in</strong> der begrenzten Fläche nicht alle genannten Arten zur gleichen<br />
Zeit vorkommen.<br />
Im südöstlichen Randbereich des Geltungsbereichs wurde e<strong>in</strong> weiblicher Schnäpper<br />
beobachtet. Es kann sich um den Halsbandschnäpper gehandelt haben; die Weibchen<br />
dieser Art s<strong>in</strong>d von jenen des Grauschnäppers kaum unterscheidbar. Der Halsbandschnäpper<br />
ist die seltenere beider Arten; er ist <strong>in</strong> Deutschland gefährdet. Er kommt als<br />
letzter Höhlenbrüter aus dem W<strong>in</strong>terquartier im Brutgebiet an und muss daher <strong>in</strong><br />
Baumhöhlen bzw. Halbhöhlen brüten, die von anderen Höhlenbrütern wie etwa Meisen<br />
ungenutzt bleiben. Daher ist er weniger von der Qualität als vielmehr von der Menge an<br />
Baumhöhlen abhängig. Häufig nutzt er künstliche Nisthilfen.<br />
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans können <strong>in</strong>sbesondere die Boden- und Baumbrüter<br />
(e<strong>in</strong>schließlich Höhlenbrüter) vorkommen, weniger die Strauchbrüter. Für sie bestehen<br />
günstige Lebensbed<strong>in</strong>gungen <strong>in</strong> sonstigen Teilen des Untersuchungsgebiets.<br />
Das Vorkommen weiterer, seltenerer Arten wie etwa des Ste<strong>in</strong>kauzes oder des Wendehalses<br />
kann nicht von vornhere<strong>in</strong> ausgeschlossen werden.<br />
8
3.4 Zauneidechse<br />
E<strong>in</strong>e Sichtbeobachtung der Zauneidechse erfolgte im Untersuchungsgebiet außerhalb des<br />
Geltungsbereichs des Bebauungsplans. Der Geltungsbereich ist grundsätzlich für die<br />
Zauneidechse geeignet. Das Gebiet weist umfangreiche Potentiale zur Aufwertung und<br />
Entwicklung von Zauneidechsen-Lebensräumen auf, v.a. durch Wiederherstellung von<br />
Streuobstwiesen aus verbuschten Beständen.<br />
9
4 Handlungen durch die Realisierung des Bebauungsplans, die Verbotstatbeständen<br />
des § 42 (1) BNatSchG entsprechen können<br />
Durch die Umsetzung des Bebauungsplans erfolgen Handlungen, die Verbotstatbeständen<br />
des § 42 (1) BNatSchG bezüglich der Zauneidechse, Fledermäusen und Vögeln<br />
entsprechen. Sonstige Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie s<strong>in</strong>d im Gebiet nicht<br />
nachgewiesen und auch nicht zu erwarten. Verbotstatbestände bezüglich sonstiger<br />
besonders geschützter Arten treten gemäß § 42 (5) BNatSchG nicht e<strong>in</strong>.<br />
Durch die Realisierung des Bebauungsplans können die folgenden Verbotstatbestände<br />
des § 42 (1) BNatSchG e<strong>in</strong>treten:<br />
• Verletzen und Töten von Tieren, Zerstören ihrer Entwicklungsformen (Nr. 1)<br />
• Erhebliche Störung von Tieren (Nr. 2)<br />
• Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (Nr. 3)<br />
Verletzen und Töten von Tieren, Zerstörung ihrer Entwicklungsformen (Nr. 1)<br />
Das Verletzen und Töten von Tieren kann Individuen betreffen, die bei Baumfällungen,<br />
Rodungen und Erdarbeiten nicht rechtzeitig flüchten. Entwicklungsformen s<strong>in</strong>d die Eier<br />
von Vögeln und Eidechsen. Wegen des Individuenbezugs von § 42 (1) BNatSchG ist der<br />
Verbotstatbestand bereits bei der Betroffenheit von E<strong>in</strong>zelexemplaren erfüllt.<br />
Das E<strong>in</strong>treten des Verbotstatbestands kann grundsätzlich durch Bauzeitenregelungen<br />
weitgehend vermieden werden, <strong>in</strong>dem Rodungen und Erdarbeiten nur außerhalb der<br />
Fortpflanzungs- und Überw<strong>in</strong>terungszeiten (Eidechsen) vorgenommen werden. Hierdurch<br />
wird das Zeitfenster aber stark e<strong>in</strong>geengt:<br />
Die Fortpflanzungszeit der potentiell vorkommenden Vögel und Fledermäuse endet im<br />
Juli, jene der Zauneidechse aber erst <strong>in</strong> der zweiten Augusthälfte. Bis dah<strong>in</strong> könnten<br />
Erdarbeiten zur Zerstörung von Eiern als Entwicklungsformen der Zauneidechse führen.<br />
Ab Mitte September suchen die Tiere jedoch ihre W<strong>in</strong>terquartiere auf und s<strong>in</strong>d dann nicht<br />
mehr zur Flucht fähig.<br />
E<strong>in</strong>e wesentliche Verr<strong>in</strong>gerung der Verletzung und Tötung von Tieren sowie der Zerstörung<br />
ihrer Entwicklungsformen ist jedoch erreichbar, <strong>in</strong>dem Rodungen und Baumfällungen<br />
im Zeitraum von März bis Juli unterbleiben.<br />
Erhebliche Störung von Tieren (Nr. 2)<br />
Störungen von Tieren s<strong>in</strong>d bei Baumaßnahmen stets gegeben. E<strong>in</strong>en Verbotstatbestand<br />
des § 42 (1) BNatSchG stellen jedoch nur Störungen streng geschützter Tierarten und<br />
europäischer Vogelarten dar, die zu e<strong>in</strong>er Verschlechterung des Erhaltungszustands<br />
führen. Wann e<strong>in</strong>e Verschlechterung des Erhaltungszustands besteht, ist nicht e<strong>in</strong>deutig<br />
festgelegt. In der Genehmigungspraxis und der laufenden Rechtsprechung überwiegt die<br />
Auffassung, dass der Verlust von Exemplaren oder der Ausfall von Bruten e<strong>in</strong>e<br />
Verschlechterung des Erhaltungszustands <strong>in</strong>sbesondere dann darstellen, wenn die<br />
Populationen der betreffenden Arten kle<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d (seltene bzw. gefährdete Arten).<br />
10
Erhebliche Störungen i.S.v. § 42 (1) Nr. 2 können vermieden werden, <strong>in</strong>dem Handlungen,<br />
die störend für streng geschützte Tiere und <strong>in</strong>sbesondere Vögel wirken können, nicht<br />
<strong>in</strong>nerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit beg<strong>in</strong>nen. Werden die Arbeiten vor der Brutzeit<br />
begonnen, so werden die hierdurch von Störungen betroffenen Räume von den Tieren<br />
nicht zur Ansiedlung genutzt, so dass ke<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigungen etwa durch<br />
störungsbed<strong>in</strong>gte Brutaufgaben e<strong>in</strong>treten können. Verschlechterungen des Erhaltungszustands<br />
nach der Fortpflanzungszeit s<strong>in</strong>d beim Vorhaben der Universitätserweiterung<br />
nicht zu erwarten, weil die Tiere dann räumlich flexibel s<strong>in</strong>d und ausweichen können. Im<br />
Untersuchungsgebiet und se<strong>in</strong>em Umkreis s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e sensiblen Rast- oder W<strong>in</strong>tervogel-<br />
Vorkommen bekannt.<br />
Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (Nr. 3)<br />
Die Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist für Vögel zu erwarten. Für<br />
Fledermäuse und die Zauneidechse ist sie möglich bzw. nicht auszuschließen.<br />
Bei Vögeln s<strong>in</strong>d die Fortpflanzungs- und Ruhestätten i.S.v. § 42 (1) BNatSchG die Nester.<br />
Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass der Schutz auch für Nester besteht,<br />
die vorübergehend ungenutzt s<strong>in</strong>d, z.B. während des W<strong>in</strong>ters (Urteil des 9. Senats <strong>vom</strong><br />
21. Juni 2006, BVerwG 9 A 28.05). Baumhöhlen, die wiederkehrend von Vögeln als<br />
Brutstätte genutzt werden, s<strong>in</strong>d ebenfalls Gegenstand des Schutzes. Der Schutz besteht<br />
h<strong>in</strong>gegen nicht für nach Brutabschluss verlassene Nester von Arten, die alljährlich neue<br />
Nester bauen.<br />
Im Untersuchungsgebiet möglicherweise vorhandene Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />
von Fledermäusen s<strong>in</strong>d deren Wochenstubenquartiere und die Hangplätze der Tiere<br />
während des Tages. Für baumbewohnende Fledermäuse ist e<strong>in</strong> häufiger Quartierwechsel<br />
kennzeichnend. Er resultiert aus der natürlichen Vergänglichkeit der Quartiere, die das<br />
Aufsuchen und E<strong>in</strong>prägen stets neuer Quartiere erforderlich macht, was mehrfach<br />
wöchentlich vorgenommen wird. Die tatsächliche Funktion von Baumhöhlen als Quartiere<br />
ist anhand ausgeschiedener Chit<strong>in</strong>reste nachweisbar. Die Funktion abstehender R<strong>in</strong>de als<br />
Tagesquartier h<strong>in</strong>gegen ist <strong>in</strong> der Praxis kaum feststellbar.<br />
Typische Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Zauneidechsen s<strong>in</strong>d u.a. verlassene<br />
Kle<strong>in</strong>säugerbauten oder auch selbst gegrabene Erdlöcher. Sie s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Praxis kaum<br />
nachweisbar. Da aber Zauneidechsen e<strong>in</strong>en kle<strong>in</strong>en Aktionsradius von oft nur 100 – 200<br />
m² haben, ist davon auszugehen, dass sich im Bereich konkreter Zauneidechsen-<br />
Fundorte auch Fortpflanzungs- und Ruhestätten bef<strong>in</strong>den. Sie werden bei Erdarbeiten<br />
zerstört.<br />
11
5 Empfehlungen zum weiteren Vorgehen<br />
Es ist davon auszugehen, dass die Realisierung des Bebauungsplans „Campus Morgenstelle<br />
Teil 1“ Handlungen be<strong>in</strong>haltet, die Verbotstatbeständen des § 42 (1) BNatSchG<br />
entsprechen.<br />
Es wird empfohlen, das E<strong>in</strong>treten von Verbotstatbeständen zu vermeiden, <strong>in</strong>dem<br />
rechtzeitig vor der Umsetzung des Bebauungsplans Maßnahmen zur Aufrechterhaltung<br />
der ökologischen Funktionen der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />
durchgeführt werden.<br />
Lt. § 42 (5) BNatSchG liegt, wenn die ökologische Funktion der <strong>vom</strong> Vorhaben betroffenen<br />
Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterh<strong>in</strong> erfüllt<br />
wird, e<strong>in</strong> Verstoß gegen die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nicht vor,. Dies<br />
kann durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen erreicht werden.<br />
Auf Grundlage der vorliegenden Potentialabschätzung wird im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er „Worst-Case-<br />
Annahme“ davon ausgegangen, dass alle nachgewiesenen und potentiell vorkommenden<br />
Vogelarten und Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie im Geltungsbereich des<br />
Bebauungsplans Fortpflanzungs- und Ruhestätten besitzen, die von der Realisierung des<br />
Vorhabens betroffen s<strong>in</strong>d.<br />
Die lt. Umweltbericht vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen s<strong>in</strong>d bei Realisierung vor<br />
Ausführung der E<strong>in</strong>griffe großteils dazu geeignet, im S<strong>in</strong>ne von § 42 (5) BNatSchG das<br />
E<strong>in</strong>treten von Verbotstatbeständen zu vermeiden. Dies gilt <strong>in</strong>sbesondere für die Wiederherstellung<br />
von Streuobstwiesen aus alten Streuobstbrachen. Diese haben sich durch<br />
Zwetschgenaufwuchs zu dichten Gebüschen entwickelt. Die hochstämmigen, alten Obstbäume<br />
s<strong>in</strong>d noch vorhanden, können aber, da dicht e<strong>in</strong>gewachsen, von den<br />
charakteristischen Tierarten nicht genutzt werden. So fehlt Vögeln und Fledermäusen der<br />
freie Anflug an die vorhandenen Baumhöhlen.<br />
Durch Entbuschung und anschließende Pflege können die bei Realisierung des Bebauungsplans<br />
betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten auf bzw. <strong>in</strong> Bäumen bereits zur<br />
nächstjährigen Brutperiode wieder bereitgestellt werden (14 betroffene Obstbäume als<br />
mögliche Fortpflanzungs- und Ruhestätten baumbrütender Vögel, davon vier mit festgestellten<br />
sekundären Höhlen, die für Fledermäuse geeignet s<strong>in</strong>d, und sieben mit festgestellten<br />
Halbhöhlen mit Eignung für e<strong>in</strong>ige Vogelarten). Die ökologische Funktion der<br />
betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang weiterh<strong>in</strong><br />
erfüllt.<br />
Die folgenden im Umweltbericht dargestellten Ausgleichsmaßnahmen s<strong>in</strong>d ebenfalls<br />
geeignet, die ökologischen Funktionen betroffener Fortpflanzungs- und Ruhestätten im<br />
räumlichen Zusammenhang weiterh<strong>in</strong> zu sichern:<br />
• Umwandlung naturferner Gärten im Außenbereich <strong>in</strong> Streuobstwiesen<br />
• Umwandlung von Grünlandbrachen mit Zitterpappelaufwuchs <strong>in</strong> Streuobstwiesen<br />
• Verbesserung vorhandener Streuobstwiesen (z.B. durch optimierte Pflege der<br />
Feldschicht)<br />
12
• Gezielte Waldentwicklung mit lichtem Innenbereich (entspricht funktional Streuobstwiesen)<br />
• Erneuerung von Trockenmauern<br />
Mit der Anlage von Streuobstwiesen wird die Kont<strong>in</strong>uität des Angebots an Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten auch nach (altersbed<strong>in</strong>gtem) Abgang der vorhandenen Hochstammbäume<br />
nachhaltig gesichert. Lichte Wälder entsprechen <strong>in</strong> ihren Funktionen für Tiere<br />
weitgehend den Streuobstwiesen. Die Optimierung der Pflege der Feldschicht von Streuobstwiesen<br />
gewährleistet die Funktionalität der Fortpflanzungs- und Ruhestätten von<br />
Vögeln, <strong>in</strong>dem sie Nahrungshabitate <strong>in</strong> unmittelbarer Nistplatznähe bereitstellt. Mit ihr<br />
werden auch Lebensräume für die Zauneidechse bereitgestellt. Insbesondere die Erneuerung<br />
e<strong>in</strong>schließlich Freistellung von Trockenmauern bietet ihr zusätzliche Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten (e<strong>in</strong>schließlich W<strong>in</strong>terquartiere).<br />
Zusätzlich können die Funktionen von Baumhöhlen als Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />
für Vögel und Fledermäuse durch Nisthilfen gesichert werden. Insbesondere die besonders<br />
schutzrelevanten, potentiell vorkommenden Arten Wendehals und Halsbandschnäpper<br />
nisten oft <strong>in</strong> künstlichen Nisthilfen.<br />
Bei Realisierung der aufgeführten, im Umweltbericht dargestellten Maßnahmen im<br />
kommenden Spätherbst / W<strong>in</strong>ter werden Verbotstatbestände des § 42 (1) BNatSchG<br />
gemäß § 42 (5) BNatSchG vermieden. E<strong>in</strong>e Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG ist dann<br />
nicht erforderlich.<br />
13
6 Zusammenfassung<br />
Bei der geplanten Erweiterung der Universität Tüb<strong>in</strong>gen um den Campus Morgenstelle<br />
Teil 1 s<strong>in</strong>d Handlungen erforderlich, die artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen des §<br />
42 (1) BNatSchG entsprechen (Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten,<br />
erhebliche Störung sowie Verletzung und Tötung von Tieren). Auf Grundlage e<strong>in</strong>er<br />
Potentialermittlung und e<strong>in</strong>er Worst-Case-Annahme s<strong>in</strong>d Vögel u.a. der Roten Liste,<br />
außerdem Fledermäuse und die Zauneidechse als Arten des Anhangs IV der FFH-<br />
Richtl<strong>in</strong>ie betroffen.<br />
Die Handlungen treten durch die Beseitigung von Gehölzen und durch Erdarbeiten e<strong>in</strong>.<br />
Durch Bauzeitenregelungen und vorgezogene Maßnahmen, mit denen die ökologischen<br />
Funktionen der <strong>vom</strong> Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten <strong>in</strong> zeitlicher<br />
Kont<strong>in</strong>uität und räumlichem Zusammenhang gesichert werden, können gemäß § 42 (5)<br />
BNatSchG die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände vermieden werden. Hierzu s<strong>in</strong>d<br />
Maßnahmen geeignet, die lt. Umweltbericht zur E<strong>in</strong>griffskompensation vorgesehen s<strong>in</strong>d.<br />
Es handelt sich <strong>in</strong>sbesondere um die Wiederherstellung von Streuobstwiesen aus alten,<br />
verbuschten Brachen sowie um die Neuanlage von Streuobstwiesen, die optimierte Pflege<br />
der Feldschicht von Streuobstwiesen und die Wiederherstellung von Trockenmauern.<br />
Zusätzlich können durch das Anbr<strong>in</strong>gen künstlicher Nisthilfen die Funktionen weiterer<br />
Fortpflanzungs- und Ruhestätten baumhöhlenbesiedelnder Vögel und von Fledermäusen<br />
gesichert werden.<br />
14
Tra fo<br />
14<br />
2946<br />
34<br />
2944<br />
8<br />
2945<br />
33<br />
2950<br />
2949<br />
2952<br />
2951<br />
Rüc kk ühl a nla g e<br />
2954<br />
2953<br />
2948<br />
1/1<br />
2955<br />
144<br />
6/1<br />
2956<br />
2946/1<br />
Pfo rt e<br />
T a n k<br />
2957<br />
4/1<br />
2958<br />
140<br />
2959<br />
142<br />
2972/5<br />
2960<br />
6<br />
2961<br />
T a n k<br />
2963<br />
2962<br />
L abo rg ebä u de<br />
We rtst o ffzw isc he n lage r<br />
2965<br />
2964<br />
134<br />
128<br />
Ka m<strong>in</strong><br />
2966<br />
1<br />
2967<br />
2969<br />
2968/1<br />
F e rnhe izw erk I I<br />
2970<br />
5<br />
2968/2<br />
Au fde r M orge n st<br />
2920 /4<br />
Pe rs on alge bäud e<br />
132/1<br />
Ga rage n<br />
Bü roco n t.<br />
Pe rs on alge bäud e<br />
99<br />
130<br />
Wo hnh a u s<br />
130/1<br />
ü b erd. St .pl.<br />
132<br />
T ra fo s t a tio n<br />
2971<br />
Ga rage n<br />
Ga rage n<br />
101<br />
Ga rage n<br />
Ga rage n<br />
Pers o nalgebäud e<br />
103<br />
Übe r g ang im EG<br />
An bau<br />
3<br />
Er we it erun g B otan is c h e s I nsti tut ( BI O I )<br />
Sti ckst o f ft ank<br />
Ga r.<br />
95<br />
5<br />
126/1126<br />
105<br />
Silo<br />
P lat<br />
z f ür<br />
A lt g<br />
l asco nt .<br />
R au<br />
m f ür<br />
Tr a nspo r tco nt .<br />
Sil o<br />
113<br />
115<br />
Garage<br />
Üb e r g ab e s tat io n<br />
Personalgebäude<br />
111<br />
20<br />
109<br />
8<br />
22<br />
Be rufsg eno s sen s cha ftli ch e Unfall k li nik<br />
Ch e mi k ali e nla g er<br />
95<br />
6.<br />
Ve rsorg . g an g<br />
18<br />
6<br />
Ge b äu de H<br />
S ti c kstof f -<br />
Ü bergabes t.<br />
W art e hal le<br />
24<br />
26<br />
16<br />
M ENS A<br />
AUF DE RMO RG ENSTEL L E<br />
Schnarrenbergstraße<br />
10<br />
22 33/1<br />
26<br />
10/ 1<br />
Ve rsorg u n gs gan g<br />
28<br />
12<br />
452 .00<br />
Ve rsorg u n gsg ang<br />
We rksta tt<br />
452.00<br />
451.00<br />
447 .00<br />
451 .00<br />
W17<br />
450 .00<br />
451 .00<br />
451.00<br />
452 .00<br />
451 .00<br />
450 .00<br />
451 .00<br />
452.00<br />
451.00<br />
449 .00450 .00<br />
448 .00<br />
447 .00<br />
14/ 1<br />
14<br />
L a gerg e bä u de<br />
447 .00<br />
448.00<br />
s tr ahlu ng s -<br />
a rmer<br />
M es srau m<br />
W16<br />
3053<br />
450 .0 0<br />
KB11<br />
449 .00<br />
III ZMBP<br />
449 .0 0<br />
450 .50<br />
448.00<br />
448 .00<br />
447 .00<br />
446 .00<br />
44 5 .00<br />
447 .00<br />
446 .00<br />
445 .00<br />
IV Geo- und Umweltforschungszentrum<br />
448.00<br />
447.00<br />
G8<br />
446 .00<br />
445.00<br />
444.00<br />
14/2<br />
Üb e r g ab e b auw erk<br />
Os t<br />
443.00<br />
G23<br />
450 .00<br />
G7<br />
449 .00<br />
443.00<br />
W15<br />
448 .00<br />
447 .00<br />
G9<br />
KB 5<br />
KB10<br />
442.00<br />
444 .50<br />
444.00<br />
30 /1<br />
Gewäc hsh au s<br />
IV IV<br />
Tan k<br />
G2<br />
444 .00<br />
2377<br />
443 .00<br />
443 .00<br />
442 .00<br />
IV IV<br />
15<br />
KB12<br />
Ve rfügu n g sge b äu d e<br />
441 .00<br />
Ch e mi e/ Ph ysik<br />
KB 6<br />
W13<br />
440 .00<br />
KB 9<br />
G40<br />
W6<br />
W2<br />
439 .00<br />
G23<br />
VII<br />
442 .00<br />
438 .00<br />
30 /2<br />
Gart en hau s<br />
437 .00<br />
VI VI<br />
436 .00<br />
435 .00<br />
Informatik<br />
441 .00<br />
W10<br />
W7<br />
440 .00<br />
30<br />
Garte nhau s<br />
G23<br />
G23<br />
439 .00<br />
Bio tec h no lo gi e<br />
KB 7<br />
G28<br />
SO3<br />
G17<br />
Ge wä ch sh au s<br />
438 .00<br />
30/3<br />
KB 8<br />
W8<br />
W9<br />
G35<br />
437 .00<br />
VII VII<br />
2372<br />
W5<br />
G31<br />
G3<br />
G10<br />
G11 G12<br />
W5<br />
436 .00<br />
435 .00<br />
3053/3<br />
2372/1<br />
2372/2<br />
W4<br />
W12<br />
G36<br />
434 .00<br />
G1<br />
G20<br />
G33<br />
G38<br />
433 .00<br />
432 .00<br />
2372/3<br />
2336/4<br />
G4<br />
G29<br />
G22<br />
W1<br />
G19<br />
G34<br />
SO2<br />
G39<br />
W5<br />
2336/3<br />
W3<br />
G6<br />
SO1<br />
G15<br />
G32<br />
2243/4<br />
43/3<br />
G18<br />
G21<br />
G24<br />
G5<br />
G14<br />
W5<br />
G13<br />
G37<br />
12<br />
12 1/2<br />
Sc hup pen<br />
Sc haf stall<br />
2244/4<br />
G16<br />
2322<br />
2323<br />
W10<br />
2334<br />
G41<br />
2363/2<br />
2363/1<br />
G27<br />
23 56<br />
W5<br />
G25<br />
G30<br />
2243/5<br />
G26<br />
2333<br />
2332<br />
W11<br />
2244/2<br />
G42<br />
2244/6<br />
2355<br />
2356/1<br />
2245/1<br />
2245/2<br />
2326<br />
2325/2<br />
2355/1<br />
2372/6<br />
W14<br />
2354<br />
2245/3<br />
2246<br />
2328<br />
2329<br />
2354/1<br />
2330<br />
2331<br />
2353<br />
2249<br />
2318/2<br />
2317/2<br />
2348<br />
2316/3<br />
2353/1<br />
2251/1<br />
2313<br />
2315/2<br />
2349<br />
11<br />
2252/1<br />
2312/1<br />
2350<br />
2311/1<br />
2351<br />
2318/1<br />
2310/1<br />
2309 /1<br />
2308 /1<br />
2317/1<br />
2095 Wa2<br />
2253<br />
2307 /1<br />
2352<br />
2316<br />
Käse nba ch<br />
2315/1<br />
2281/1<br />
2306 /1<br />
2305/1<br />
2255/2<br />
2314<br />
2304/1<br />
2312<br />
2303/1<br />
23 11<br />
2302/1<br />
2310<br />
2975/1<br />
2309<br />
2300/2<br />
2255/3 2299/3<br />
2256/2<br />
2301 /4<br />
23 01/3<br />
2308<br />
2257/3<br />
2257 /2<br />
10<br />
2307<br />
23 06<br />
2299/2<br />
23 05<br />
2304<br />
2298/2<br />
2303<br />
9<br />
2258/2<br />
2302<br />
9/1<br />
2301 /2<br />
2301 /1<br />
G 1<br />
G 2<br />
G 3<br />
G 4<br />
G 5<br />
G 6<br />
G 7<br />
G 8<br />
G 9<br />
G10<br />
G11<br />
G12<br />
G13<br />
G14<br />
G15<br />
G16<br />
G17<br />
G18<br />
G19<br />
G20<br />
G21<br />
G22<br />
G23<br />
G24<br />
G25<br />
G26<br />
G27<br />
G28<br />
G29<br />
G30<br />
G31<br />
G32<br />
G33<br />
G34<br />
G35<br />
G36<br />
G37<br />
G38<br />
G39<br />
G40<br />
G41<br />
G42<br />
SO1<br />
SO2<br />
SO3<br />
2296/3<br />
Grüne wal dwe g<br />
Ho lbe <strong>in</strong>w eg<br />
6595<br />
Cra nach weg<br />
6447/1<br />
Ursra <strong>in</strong>e r R <strong>in</strong>g<br />
6449/10<br />
6449/9<br />
6449/8<br />
6449/7<br />
6449/3<br />
Biotoptypen 6435/4 und Lebensräume<br />
6433/3<br />
Fläche Biotoptyp<br />
6435/3<br />
Nr. LUBW Grundwert 6450/1 Wertspanne<br />
Rasen- und Wiesenflächen 6433/2<br />
(je enger die Schraffur, desto wertvoller die Fläche)<br />
6450/12<br />
W 1<br />
W 2<br />
W 3<br />
W 4<br />
W 5<br />
6435/2 Fettwiese mittl. Standorte 6433/1<br />
Fettwiese mittl. Standorte<br />
Magerwiese mittl. Standorte<br />
6432/6<br />
6435/1 Grasweg<br />
Magerwiese mittl. Standorte<br />
33.41<br />
33.41<br />
33.43<br />
60.25<br />
33.43<br />
13 6450/8 8 - 19<br />
13 8 - 19<br />
6450/2<br />
19 11 - 27<br />
6 6450/3 6<br />
19 11 - 27<br />
W 6<br />
W 7<br />
W 8<br />
W 9<br />
W10<br />
W11<br />
W12<br />
W13<br />
W14<br />
W15<br />
Dom<strong>in</strong>anzbestand Brennnesseln<br />
6432/5<br />
Dom<strong>in</strong>anzbestand 6434/4<br />
Brennnesseln<br />
Dom<strong>in</strong>anzbestand Habichtskraut<br />
Fettwiese mittl. Standorte 6432/4<br />
Dom<strong>in</strong>anzbestand 6434/3<br />
Brennnesseln<br />
Fettwiese mittl. Standorte<br />
6432/3<br />
Magerwiese mittl. Standorte<br />
Grasweg<br />
6434/2<br />
Magerwiese mittl. Standorte 6432/2<br />
Zierrasen<br />
35.31<br />
35.31<br />
35.39<br />
33.41<br />
35.31<br />
33.41<br />
33.43<br />
60.25<br />
33.43<br />
33.80<br />
8 6450/9 6 - 8<br />
8 6 - 8<br />
6450/4<br />
8 6 - 8<br />
13 6450/10 8 - 19<br />
8 6 - 8<br />
13 6450/5 8 - 19<br />
19 11 - 27<br />
6450/11<br />
6<br />
6<br />
19 6450/611<br />
- 27<br />
4 4 - 12<br />
W16<br />
W17<br />
Zierrasen<br />
Zierrasen 6434/1<br />
6432/1<br />
33.80<br />
33.80<br />
4 6450/7 4 - 12<br />
4 4 - 12<br />
Die Standorte der Bäume wurden nicht vermessungstechnisch aufgenommen, sondern im Gelände erfasst. Diese<br />
Erfassung erhebt ke<strong>in</strong>e Anspruch auf Vollständigkeit, Jungbäume, Neupflanzungen und Bäume <strong>in</strong>nerhalb<br />
geschlosserner Gehölzbestände s<strong>in</strong>d nicht e<strong>in</strong>getragen. 2975/2<br />
6420/6<br />
Die Katastergrundlagen und das Luftbild wurden von der Stadt Tüb<strong>in</strong>gen am 18.08.2008 zur Verfügung gestellt, 6419/3<br />
die Abgrenzung des Geltungsbereichs am 07.11.2008.<br />
2300/3<br />
Dienstelle<br />
Bauwerks-Nr.<br />
SA P-WE<br />
SA P-Geb. Nr.<br />
TBA -Nr.<br />
23 00/1<br />
22 99/1<br />
20<br />
2297<br />
Gebüsch mit naturraumuntypischen Arten 44.11 10 10 - 14<br />
Gebüsch mit naturraumuntypischen Arten 44.11<br />
6425/2<br />
6423/6 Laubbaumbestand (Zwetschgenbrache) 59.10<br />
Schlehen-Liguster-Gebüsch (Sukzession) 42.23<br />
10<br />
14<br />
19<br />
23 10 24 - 14 25 27<br />
26<br />
9 - 22<br />
11 - 27<br />
2<br />
Rosen-Gestrüpp<br />
43.14 16 13 - 25<br />
Sukzessionswald<br />
Gebüsch mit naturraumuntypischen Arten<br />
58.11 6426/1<br />
44.11<br />
19<br />
10<br />
12 - 27<br />
10 - 14<br />
Gebüsch mit naturraumuntypischen 6426/7 Arten<br />
6423/5 Gebüsch mit naturraumuntypischen Arten<br />
44.11<br />
44.11<br />
10<br />
10<br />
10 - 14<br />
10 - 14<br />
Brombeer-Schlehen-Gebüsch 6426/2<br />
Brombeer-Schlehen-Gebüsch<br />
42.24<br />
42.24<br />
19 6430/11 11 - 27<br />
19 11 - 27<br />
Rosen-Gestrüpp<br />
Rosen-Gestrüpp<br />
6423/4<br />
Rosen-Gestrüpp<br />
Rosen-Gestrüpp<br />
6426/3<br />
6426/4<br />
43.14<br />
43.14<br />
43.14<br />
43.14<br />
16 13 - 25<br />
6430/10<br />
16 13 - 25<br />
16 13 - 25<br />
6430/9<br />
16 13 - 25<br />
Rosen-Gestrüpp<br />
Schlehengebüsch<br />
6426/5 43.14<br />
42.22<br />
16 13 - 25<br />
6430/8<br />
19 11 - 27<br />
Schlehen-Liguster-Gebüsch (Sukzession)<br />
6423/3<br />
Rosen-Gestrüpp<br />
6426/6<br />
42.23<br />
43.14<br />
19 6430/7 11 - 27<br />
16 13 - 25<br />
Rosen-Gestrüpp<br />
43.14 16 6430/3 13 - 25<br />
Schlehen-Liguster-Gebüsch (Sukzession) 42.23 19 11 - 27<br />
Rosen-Gestrüpp<br />
6427/1<br />
Gebüsch mit naturraumuntypischen Arten<br />
6422/5<br />
Laubbaumbestand (Zwetschgenbrache)<br />
43.14<br />
44.11<br />
59.10<br />
16<br />
10<br />
14<br />
13 - 25<br />
6429/12<br />
10 - 14<br />
9 - 22<br />
Brombeer-Gestrüpp 6427/2<br />
43.11 11 6429/11 9 - 18<br />
Brombeer-Gestrüpp<br />
Schlehen-Liguster-Gebüsch 6427/3 (Sukzession)<br />
43.11<br />
42.23<br />
11<br />
19<br />
9 - 18<br />
6429/10<br />
11 - 27<br />
Schlehen-Liguster-Gebüsch (Sukzession)<br />
6422/4<br />
6427/4<br />
Sukzessionswald<br />
42.23<br />
58.11<br />
19<br />
19<br />
6429/9 11 - 27<br />
12 - 27<br />
Brombeer-Gestrüpp<br />
6427/5<br />
Schlehen-Liguster-Gebüsch (Sukzession)<br />
43.11<br />
42.23<br />
11<br />
19<br />
6429/89<br />
- 18<br />
11 - 27<br />
Laubbaumbestand (Zwetschgenbrache) 61 /7<br />
6422/3 Brombeer-Gestrüpp<br />
61 /6<br />
59.10 61 /3<br />
43.11 61 /2<br />
14<br />
11<br />
6429/79<br />
- 22<br />
9 - 18<br />
61 /5<br />
Brombeer-Gestrüpp<br />
6427/6<br />
Schlehen-Liguster-Gebüsch (Sukzession)<br />
61 /1 43.11<br />
42.23<br />
11<br />
19<br />
6429/29<br />
- 18<br />
11 - 27<br />
Schlehen-Liguster-Gebüsch (Sukzession) 42.23 19 11 - 27<br />
Schlehen-Liguster-Gebüsch (Sukzession) 42.23 19 6428/3 11 - 27<br />
Schlehen-Liguster-Gebüsch (Sukzession)<br />
10<br />
Schlehen-Liguster-Gebüsch (Sukzession)<br />
42.23<br />
42.23<br />
19<br />
19<br />
11 - 27<br />
11 - 27<br />
9<br />
Ha<strong>in</strong>buchenwald mittlerer Standorte 56.10 33 17 - 50<br />
Schlehen-Liguster-Gebüsch 6422/2<br />
(Sukzession)<br />
Laubbaumbestand (Zwetschgenbrache) 6421/3<br />
42.23 19<br />
59.106420/7<br />
14<br />
11 - 27<br />
9 - 22<br />
6428/4<br />
22 98/1<br />
Gehölzflächen<br />
(je dichter und je größer die 6425/3 Punkte, desto wertvoller die Fläche)<br />
2296/2<br />
2296/1<br />
2295<br />
2292/2<br />
2294<br />
2260/1 2291/2<br />
2292/3<br />
2296/4<br />
6425/1<br />
6422/1<br />
Sonderflächen<br />
Garten, Mischtyp<br />
mehrjährige Sonderkultur, We<strong>in</strong>berg<br />
Anthropogene Erdhalde<br />
6421/2<br />
2295/1<br />
2294/1<br />
8<br />
19<br />
2<br />
4<br />
2293/1<br />
5<br />
7<br />
3<br />
6<br />
3<br />
5 4<br />
7<br />
8<br />
1<br />
Landschaftsarchitekt<br />
realgrün Landschaftsarchitekt en<br />
Klaus-D. Neumann - Wolf D. Auch<br />
Mariahilf st raße 6<br />
81541 München<br />
Tel 089/61 46 58 - 0 Fax 089/66 95 13<br />
<strong>in</strong>fo@realgruenlandschaftsarchitekten.de<br />
9<br />
3/1<br />
18 /1<br />
18<br />
2293<br />
2291/1<br />
1<br />
4/5<br />
4/4<br />
61/12<br />
61/11<br />
61/10<br />
61/9<br />
61/8<br />
vorhandene Bäume / Streuobstbäume<br />
Nachrichtliche Übernahme<br />
Geltungsbereich Bebauungsplan<br />
Campus Morgenstelle Teil 1<br />
§ 32 Biotope FFH-Gebiete<br />
2292/1<br />
2290/1<br />
85/2<br />
2290/2<br />
1/1<br />
Landschaftsarchitekt<br />
Ausführende Firma<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
1/1<br />
2291<br />
1/2<br />
1/3<br />
6421/1<br />
vorauss. Baukörper und Wege (HARRIS + KURRLE)<br />
Anlage 2 Biotoptypen<br />
2289/1<br />
95<br />
85/1<br />
4/2<br />
4/3<br />
2<br />
10 1<br />
97<br />
93<br />
79<br />
69<br />
65<br />
2290<br />
67<br />
83<br />
81<br />
77<br />
75<br />
73/1<br />
63<br />
2288/1<br />
1/2<br />
73<br />
61<br />
6421/4<br />
Abgrenzung rechtskräftiger<br />
Bebauungspläne<br />
6420/4<br />
6419/4<br />
2287/1<br />
2289<br />
6420/1<br />
08304 Bauherr<br />
Vermögen und Bau Baden-Württemberg<br />
31226600<br />
Amt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
-<br />
Schnarrenbergstr. 1<br />
- 72076 Tüb<strong>in</strong>gen<br />
- Telef on 07071/29-79021<br />
1<br />
60.63<br />
37.23<br />
21.42<br />
22 88<br />
6<br />
6420/2<br />
4<br />
4<br />
6420/3<br />
7<br />
13<br />
Schlegel + Thomas<br />
Landschaftsarchitekten<br />
H<strong>in</strong>tere Grabenst raße 47<br />
72070 Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Tel 07071/688 90 20 Fax 07071/688 90 25<br />
schlegel.und.thomas@t-onl<strong>in</strong>e. de.de<br />
6420/5<br />
2287<br />
6431/6<br />
6431/7<br />
2285<br />
6431/8<br />
6431/9<br />
6431/10<br />
60<br />
11<br />
12/1<br />
11/1<br />
10/1<br />
9/1<br />
8/1<br />
11<br />
10<br />
7/1<br />
22<br />
21<br />
12<br />
9<br />
8<br />
7<br />
20/1<br />
14<br />
6 - 9<br />
4 - 12<br />
55<br />
2 - 12<br />
P3 L001<br />
-<br />
Projekt<br />
Universität Tüb<strong>in</strong>gen ZMBP<br />
Plancode Plan-Numm er Version ZENTRUM FÜR MOLEKULARBIOLOGIE DER PFLANZEN<br />
Bezugs-Version zum Architektur-Plan<br />
- Morgenstelle (32), 72076 Tüb<strong>in</strong>gen<br />
D at e<strong>in</strong>am e XR EF<br />
Bezei chnung<br />
2297/1<br />
-<br />
Anlage 2 zum Umweltbericht<br />
-<br />
-<br />
"Campus Morgenstelle Teil 1"<br />
-<br />
Bestandsplan<br />
Maßstab 1 : 1000<br />
Biotoptypen und Lebensräume<br />
im Untersuchungsraum<br />
Plangröße 950 x 594 mm<br />
Datum 08.12.2008<br />
Verfilm t am<br />
Bearbeitet<br />
Gesehen<br />
Amtsvorstand/Abtei lungleiter<br />
-<br />
ut<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
Date<strong>in</strong>ame<br />
Gezeichnet<br />
-<br />
-<br />
2266PL_10.dwg<br />
ut<br />
14/1 15 15/1 16 16/1<br />
17<br />
19 19/1 20<br />
12<br />
6419/5<br />
9<br />
KB 5 Standorte Kernbohrung<br />
Kirch nerw eg<br />
6428/5<br />
Beckmannweg<br />
6449/2<br />
6431/11
Tra fo<br />
14<br />
2946<br />
34<br />
2944<br />
8<br />
2945<br />
33<br />
2950<br />
2949<br />
2952<br />
2951<br />
Rüc kk ühl a nla g e<br />
2954<br />
2953<br />
2948<br />
1/1<br />
2955<br />
144<br />
6/1<br />
2956<br />
2946/1<br />
Pfo rt e<br />
T a n k<br />
2957<br />
4/1<br />
2958<br />
140<br />
2959<br />
142<br />
2972/5<br />
2960<br />
6<br />
2961<br />
T a n k<br />
2963<br />
2962<br />
L abo rg ebä u de<br />
We rtst o ffzw isc he n lage r<br />
2965<br />
2964<br />
134<br />
128<br />
Ka m<strong>in</strong><br />
2966<br />
1<br />
2967<br />
2969<br />
2968/1<br />
F e rnhe izw erk I I<br />
2970<br />
5<br />
2968/2<br />
Au fde r M orge n st<br />
2920 /4<br />
Pe rs on alge bäud e<br />
132/1<br />
Ga rage n<br />
Bü roco n t.<br />
Pe rs on alge bäud e<br />
99<br />
130<br />
Wo hnh a u s<br />
130/1<br />
ü b erd. St .pl.<br />
132<br />
T ra fo s t a tio n<br />
2971<br />
Ga rage n<br />
Ga rage n<br />
101<br />
Ga rage n<br />
Ga rage n<br />
Pers o nalgebäud e<br />
103<br />
Übe r g ang im EG<br />
An bau<br />
3<br />
Er we it erun g B otan is c h e s I nsti tut ( BI O I )<br />
Sti ckst o f ft ank<br />
Ga r.<br />
95<br />
5<br />
126/1126<br />
105<br />
Silo<br />
P lat<br />
z f ür<br />
A lt g<br />
l asco nt .<br />
R au<br />
m f ür<br />
Tr a nspo r tco nt .<br />
Sil o<br />
113<br />
115<br />
Garage<br />
Üb e r g ab e s tat io n<br />
Personalgebäude<br />
111<br />
20<br />
109<br />
8<br />
22<br />
Be rufsg eno s sen s cha ftli ch e Unfall k li nik<br />
Ch e mi k ali e nla g er<br />
95<br />
6.<br />
Ve rsorg . g an g<br />
18<br />
6<br />
Ge b äu de H<br />
S ti c kstof f -<br />
Ü bergabes t.<br />
W art e hal le<br />
24<br />
26<br />
16<br />
M ENS A<br />
AUF DE RMO RG ENSTEL L E<br />
Schnarrenbergstraße<br />
10<br />
22 33/1<br />
26<br />
10/ 1<br />
Ve rsorg u n gs gan g<br />
28<br />
12<br />
452 .00<br />
Ve rsorg u n gsg ang<br />
We rksta tt<br />
452.00<br />
451.00<br />
447 .00<br />
451 .00<br />
450 .00<br />
451 .00<br />
451.00<br />
452 .00<br />
451 .00<br />
450 .00<br />
451 .00<br />
452.00<br />
451.00<br />
449 .00450 .00<br />
448 .00<br />
447 .00<br />
14/ 1<br />
14<br />
L a gerg e bä u de<br />
447 .00<br />
448.00<br />
s tr ahlu ng s -<br />
a rmer<br />
M es srau m<br />
3053<br />
448.00<br />
447.00<br />
446 .00<br />
450 .0 0<br />
449 .00<br />
445.00<br />
444.00<br />
449 .0 0<br />
450 .50<br />
448.00<br />
448 .00<br />
447 .00<br />
446 .00<br />
14/2<br />
Üb e r g ab e b auw erk<br />
Os t<br />
443.00<br />
450 .00<br />
449 .00<br />
443.00<br />
44 5 .00<br />
448 .00<br />
447 .00<br />
447 .00<br />
446 .00<br />
445 .00<br />
442.00<br />
444 .50<br />
444.00<br />
30 /1<br />
Tan k<br />
Gewäc hsh au s<br />
444 .00<br />
2377<br />
443 .00<br />
443 .00<br />
442 .00<br />
15<br />
Ve rfügu n g sge b äu d e<br />
441 .00<br />
Ch e mi e/ Ph ysik<br />
440 .00<br />
439 .00<br />
442 .00<br />
438 .00<br />
30 /2<br />
Gart en hau s<br />
441 .00<br />
437 .00<br />
440 .00<br />
436 .00<br />
30<br />
Garte nhau s<br />
435 .00<br />
439 .00<br />
Bio tec h no lo gi e<br />
Ge wä ch sh au s<br />
438 .00<br />
30/3<br />
2372<br />
437 .00<br />
M15<br />
M18<br />
436 .00<br />
435 .00<br />
3053/3<br />
M23<br />
2372/1<br />
2372/2<br />
M16<br />
434 .00<br />
433 .00<br />
432 .00<br />
M19<br />
2372/3<br />
2336/4<br />
M4<br />
M12<br />
M1<br />
M24<br />
2336/3<br />
M2<br />
M3<br />
2243/4<br />
43/3<br />
M5<br />
M7<br />
M6<br />
M27<br />
M20<br />
M11<br />
M25<br />
12<br />
12 1/2<br />
Sc hup pen<br />
Sc haf stall<br />
M8<br />
M8<br />
M9<br />
2244/4<br />
2322<br />
2323<br />
2334<br />
M21<br />
2363/2<br />
2363/1<br />
23 56<br />
M10<br />
2243/5<br />
2333<br />
2332<br />
M14<br />
2244/2<br />
2244/6<br />
M10<br />
M13<br />
M17<br />
M22<br />
2355<br />
2356/1<br />
2245/1<br />
2245/2<br />
2326<br />
2325/2<br />
2355/1<br />
2372/6<br />
M26<br />
2354<br />
2245/3<br />
2246<br />
2328<br />
2329<br />
2354/1<br />
2330<br />
2331<br />
2353<br />
2249<br />
2318/2<br />
2317/2<br />
2348<br />
2316/3<br />
2353/1<br />
2251/1<br />
2313<br />
2315/2<br />
2349<br />
11<br />
2252/1<br />
2312/1<br />
2350<br />
2311/1<br />
2351<br />
2318/1<br />
2310/1<br />
2309 /1<br />
2308 /1<br />
2317/1<br />
2095 Wa2<br />
2253<br />
2307 /1<br />
2352<br />
2316<br />
Käse nba ch<br />
2315/1<br />
2281/1<br />
2306 /1<br />
2305/1<br />
2255/2<br />
2314<br />
2304/1<br />
2312<br />
2303/1<br />
23 11<br />
2302/1<br />
2310<br />
2975/1<br />
2309<br />
2300/2<br />
2255/3 2299/3<br />
2256/2<br />
2301 /4<br />
23 01/3<br />
2308<br />
2257/3<br />
2257 /2<br />
10<br />
2307<br />
23 06<br />
2299/2<br />
23 05<br />
2304<br />
2298/2<br />
2303<br />
9<br />
2258/2<br />
2302<br />
9/1<br />
2301 /2<br />
2301 /1<br />
2300/3<br />
23 00/1<br />
2296/3<br />
22 99/1<br />
2297<br />
6435/4<br />
bestehende Gebäude<br />
6422/5<br />
22 98/1<br />
2296/2<br />
2296/1<br />
2295<br />
2292/2<br />
2294<br />
2260/1 2291/2<br />
2292/3<br />
2296/4<br />
Grüne wal dwe g<br />
6425/1<br />
Ho lbe <strong>in</strong>w eg<br />
2293<br />
2291/1<br />
6427/1<br />
6427/2<br />
Flurstücksnummer und<br />
bestehende Grundstücksgrenzen<br />
6427/3<br />
Höhenl<strong>in</strong>ien<br />
6422/4<br />
6427/4<br />
vorhandene Bäume / Streuobstbäume<br />
6427/5<br />
2975/2<br />
2292/1<br />
2290/1<br />
6595<br />
2290/2<br />
2291<br />
6421/1<br />
2289/1<br />
2290<br />
2288/1<br />
2287/1<br />
6421/4<br />
Cra nach weg<br />
2289<br />
6447/1<br />
Ursra <strong>in</strong>e r R <strong>in</strong>g<br />
22 88<br />
6449/10<br />
6420/4<br />
6420/5<br />
2287<br />
6420/6<br />
6449/9<br />
6449/8<br />
6429/7<br />
61 /3<br />
61 /2<br />
61 /1<br />
6429/2<br />
Abgrenzung rechtskräftiger<br />
Bebauungspläne<br />
2285<br />
6419/4<br />
6449/7<br />
6449/3<br />
9<br />
Die Standorte der Bäume wurden nicht vermessungstechnisch aufgenommen, sondern im Gelände erfasst. Diese<br />
Erfassung erhebt ke<strong>in</strong>e 6428/4<br />
6422/2<br />
Anspruch auf Vollständigkeit, Jungbäume, Neupflanzungen und Bäume <strong>in</strong>nerhalb<br />
geschlosserner Gehölzbestände s<strong>in</strong>d nicht e<strong>in</strong>getragen. 6421/3<br />
6420/7<br />
Die Katastergrundlagen und das Luftbild wurden von der Stadt Tüb<strong>in</strong>gen am 18.08.2008 zur Verfügung gestellt,<br />
dieAbgrenzung des Geltungsbereichs am 07.11.2008.<br />
6422/1<br />
20<br />
2295/1<br />
2294/1<br />
19<br />
2<br />
6433/3<br />
Maßnahmenvorschläge im Untersuchungsraum<br />
6450/1<br />
Fläche 6435/3<br />
6433/2<br />
M 1 Umwandlung <strong>in</strong> Streuobstwiese, Pflegekonzept und<br />
6450/12<br />
M 2<br />
Entfernung standortfremder Gehölze<br />
6435/2<br />
Umwandlung <strong>in</strong> extensiv genutzte Wiese, 6433/1<br />
6450/8<br />
Entfernung Blumenbeeten, Folienteich, standortfremden Gehölzen 6450/2<br />
M 3 Verbesserung der Streuobstwiese, 6432/6 Pflegekonzept,<br />
6435/1<br />
Entfernung Eschen, Rosengestrüpp<br />
6450/3<br />
M 4<br />
M 5<br />
gezielte Gehölzentwicklung, Entfernung Zitterpappeln,<br />
6450/9<br />
gezielte Waldentwicklung, Aufbau 6432/5 Waldtrauf und lichter Innenbereich,<br />
Verbesserung 6434/4 der vorhandenen Ste<strong>in</strong>riegel<br />
6450/4<br />
M 6 Zitterpappeljungwuchs im Bereich 6432/4 der Magerwiese entfernen,<br />
Obstbäume pflanzen, Pflegekonzept<br />
6450/10<br />
M 7 Zitterpappelsäml<strong>in</strong>ge 6434/3<br />
im Bereich der Magerwiese entfernen,<br />
Obstbäume pflanzen, Pflegekonzept 6432/3<br />
6450/5<br />
M 8 Verbesserung der Streuobstwiese mit e<strong>in</strong>zelnen Rosengebüschen, 6450/11<br />
M 9<br />
Pflegekonzept, 6434/2 Entfernung der Eschen 6432/2<br />
Rückwandlung der Zwetschgenbrache <strong>in</strong> Streuobstwiese,<br />
Erhalt e<strong>in</strong>zelner Bäume, Obstbäume pflanzen<br />
6450/6<br />
M10 Entfernung des Brombeergestrüpps, Umwandlung <strong>in</strong> Streuobstwiese, 6450/7<br />
6434/1<br />
Pflegekonzept<br />
6432/1<br />
M11 Verbesserung der Streuobstwiese, Pflegekonzept<br />
M12 gezielte Waldentwicklung<br />
M13 Verbesserung der Streuobstwiese, 6425/3 Pflegekonzept<br />
M14 Entfernung des Brombeergestrüpps, Umwandlung <strong>in</strong> Streuobstwiese,<br />
M15<br />
M16<br />
Pflegekonzept<br />
gezielte Gehölzentwicklung<br />
6425/2<br />
6423/6<br />
Verbesserung der Streuobstwiese, Pflegekonzept<br />
23 24 25 27<br />
26<br />
2<br />
M17 Verbesserung der Streuobstwiese, Pflegekonzept<br />
M18<br />
M19<br />
Verbesserung der Streuobstwiese, Pflegekonzept<br />
6426/1<br />
Entfernung des Brombeergestrüpps, Umwandlung <strong>in</strong> Streuobstwiese,<br />
M20<br />
Pflegekonzept<br />
6426/7<br />
Rückwandlung 6423/5 der Zwetschgenbrache <strong>in</strong> Streuobstwiese, Erhalt e<strong>in</strong>zelner<br />
M21<br />
Bäume, Obstbäume pflanzen<br />
6426/2<br />
6430/11<br />
Rückwandlung der Gehölzsukzession <strong>in</strong> Streuobstwiese, Obstbäume pflanzen<br />
M22 Rückwandlung der Zwetschgenbrache <strong>in</strong> Streuobstwiese, Erhalt e<strong>in</strong>zelner<br />
6426/3<br />
Bäume, Obstbäume pflanzen<br />
6430/10<br />
M23<br />
M24<br />
Entfernung 6423/4 der Gehölzsukzession, Umwandlung <strong>in</strong> magere Wiesenfläche<br />
6426/4<br />
Erneuerung der Trockenmauern<br />
6430/9<br />
M25<br />
M26<br />
Entfernung der Gehölzsukzession, Umwandlung <strong>in</strong> magere Wiesenfläche<br />
6426/5<br />
Verbesserung der Streuobstwiese, Pflegekonzept<br />
6430/8<br />
M27 Entfernung der Gehölzsukzession, Umwandlung <strong>in</strong> Wiesenfläche zur<br />
6423/3<br />
6430/7<br />
Besonnung der Trockenmauern6426/6<br />
Planunterlage<br />
6430/3<br />
Nachrichtliche Übernahme<br />
61 /7<br />
6422/3<br />
61 /6<br />
61 /5<br />
Geltungsbereich Bebauungsplan 6427/6<br />
Campus Morgenstelle Teil 1<br />
Dienstelle<br />
Bauwerks-Nr.<br />
SA P-WE<br />
SA P-Geb. Nr.<br />
TBA -Nr.<br />
Verfilm t am<br />
-<br />
Date<strong>in</strong>ame<br />
3222<br />
8<br />
4<br />
2293/1<br />
5<br />
7<br />
Bearbeitet<br />
Gezeichnet<br />
3<br />
6<br />
3<br />
5 4<br />
7<br />
8<br />
1<br />
Geplante Gebäude<br />
Landschaftsarchitekt<br />
realgrün Landschaftsarchitekt en<br />
Klaus-D. Neumann - Wolf D. Auch<br />
Mariahilf st raße 6<br />
81541 München<br />
Tel 089/61 46 58 - 0 Fax 089/66 95 13<br />
<strong>in</strong>fo@realgruenlandschaftsarchitekten.de<br />
9<br />
3/1<br />
18 /1<br />
18<br />
1<br />
4/5<br />
4/4<br />
85/2<br />
1/1<br />
1/1<br />
61/12<br />
61/11<br />
61/10<br />
61/9<br />
61/8<br />
Landschaftsarchitekt<br />
Ausführende Firma<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
Gesehen<br />
1/2<br />
1/3<br />
95<br />
85/1<br />
4/2<br />
4/3<br />
2<br />
10 1<br />
97<br />
93<br />
79<br />
69<br />
65<br />
77<br />
63<br />
61<br />
§ 32 Biotope<br />
10<br />
67<br />
83<br />
81<br />
75<br />
73/1<br />
1/2<br />
73<br />
6420/1<br />
08304 Bauherr<br />
Vermögen und Bau Baden-Württemberg<br />
31226600<br />
Amt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
-<br />
Schnarrenbergstr. 1<br />
- 72076 Tüb<strong>in</strong>gen<br />
- Telef on 07071/29-79021<br />
Projekt<br />
-<br />
-<br />
-<br />
1<br />
6420/2<br />
P3 L002<br />
-<br />
6421/2<br />
55<br />
Plancode Plan-Nummer Version<br />
6420/3<br />
7<br />
13<br />
Schlegel + Thomas<br />
Landschaftsarchitekten<br />
H<strong>in</strong>tere Grabenst raße 47<br />
72070 Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Tel 07071/688 90 20 Fax 07071/688 90 25<br />
schlegel.und.thomas@t-onl<strong>in</strong>e. de.de<br />
6431/6<br />
Amtsvorstand/Abtei lungleiter<br />
-<br />
-<br />
-<br />
6431/7<br />
6429/12<br />
6429/11<br />
6429/10<br />
6429/9<br />
6429/8<br />
6431/8<br />
6431/9<br />
6431/10<br />
6428/3<br />
FFH-Gebiete<br />
P3 L002<br />
- Universität Tüb<strong>in</strong>gen ZMBP<br />
Plancode Plan-Numm er Version ZENTRUM FÜR MOLEKULARBIOLOGIE DER PFLANZEN<br />
Bezugs-Version zum Architektur-Plan<br />
- Morgenstelle (32), 72076 Tüb<strong>in</strong>gen<br />
D at e<strong>in</strong>am e XR EF<br />
Bezei chnung<br />
2297/1<br />
-<br />
Anlage 3 zum Umweltbericht<br />
-<br />
-<br />
"Campus Morgenstelle Teil 1"<br />
-<br />
Maßnahmenvorschläge<br />
Maßstab 1 : 1000<br />
im Untersuchungsraum<br />
Plangröße 950 x 594 mm<br />
Datum 08.12.2008<br />
2266PL_11.dwg<br />
Anlage 3 Maßnahmenvorschläge<br />
ut<br />
ut<br />
60<br />
11<br />
12/1<br />
11/1<br />
10/1<br />
9/1<br />
8/1<br />
11<br />
10<br />
7/1<br />
22<br />
21<br />
12<br />
9<br />
8<br />
7<br />
20/1<br />
14/1 15 15/1 16 16/1<br />
17<br />
19 19/1 20<br />
14<br />
12<br />
6419/5<br />
9<br />
6419/3<br />
Kirch nerw eg<br />
6428/5<br />
Beckmannweg<br />
6449/2<br />
6431/11
16<br />
1<br />
Mensa<br />
Auf der Morgenstelle<br />
28<br />
Gebäude E<br />
45 2.00<br />
Verso rgungsga ng Verso rgu ngsgang<br />
Werkstatt<br />
452.00<br />
451.00<br />
447.00<br />
451.00<br />
450.00<br />
449. 00<br />
44 8.00<br />
45 1.00<br />
447.00<br />
14<br />
451. 00<br />
Zierrasen<br />
Straßen/Belagsflächen<br />
Pflanzung<br />
Brennnesseln<br />
Schlehengebüsch<br />
Laubbaum-<br />
Bestand<br />
Brombeer-<br />
Schlehengebüsch<br />
Grasweg<br />
Schlehen-<br />
Liguster-<br />
Gebüsch<br />
Sukzessionswald<br />
Garten<br />
Zierrasen Magerwiese<br />
45 2.00<br />
45 1.00<br />
45 0.00<br />
447.00<br />
Lagergebäude<br />
448.00<br />
strahlungsa<br />
rme r<br />
Messraum<br />
45 1. 00<br />
3053<br />
452.00<br />
451.00<br />
450.00<br />
448.00<br />
447.00<br />
446.00<br />
450.00<br />
449.00<br />
445.00<br />
444.00<br />
449.00<br />
45 0. 50<br />
448. 00<br />
448.00<br />
447.00<br />
446.00<br />
14/2<br />
Ü be rgabebau we rk<br />
Ost<br />
Pflanzung<br />
443.00<br />
45 0. 00<br />
449.00<br />
443.00<br />
445.00<br />
448.00<br />
447.00<br />
447.00<br />
446.00<br />
445.00<br />
42. 00<br />
444.50<br />
444.00<br />
444.00<br />
443.00<br />
44 3.00<br />
442.00<br />
15<br />
Verfügungsgebäude<br />
Chem ie/ Physik<br />
441.00<br />
Fettwiese<br />
440.00<br />
439.00<br />
442.00<br />
438.00<br />
Brennnesseln<br />
441.00<br />
437.00<br />
440.00<br />
436.00<br />
435.00<br />
439.00<br />
Biotechnologie<br />
438.00<br />
437.00<br />
436.00<br />
435.00<br />
E<strong>in</strong>griff<br />
434.00<br />
433.00<br />
Rosen-<br />
Gestrüpp<br />
432.00<br />
E<strong>in</strong>griff<br />
Magerwiese<br />
Rosen-<br />
Gestrüpp<br />
2322<br />
2323<br />
2334<br />
2333<br />
2326<br />
2325/2<br />
2328<br />
2329<br />
2318/2<br />
2317/2<br />
2316/3<br />
2313<br />
2315/2<br />
11<br />
2312/1<br />
Zeichenerklärung<br />
Derzeitige Flächennutzung<br />
Dienstelle<br />
Bauwerks-Nr.<br />
SA P-WE<br />
SA P-Geb. Nr.<br />
TBA -Nr.<br />
2311/1<br />
Planunterlage<br />
3222<br />
2318/1<br />
2310/1<br />
2317/1<br />
2316<br />
Landschaftsarchitekt<br />
realgrün Landschaftsarchitekt en<br />
Klaus-D. Neumann - Wolf D. Auch<br />
Mariahilf st raße 6<br />
81541 München<br />
Tel 089/61 46 58 - 0 Fax 089/66 95 13<br />
<strong>in</strong>fo@realgruenlandschaftsarchitekten.de<br />
P3 L003<br />
-<br />
Plancode Plan-Numm er Version<br />
Bezugs-Version zum Architektur-Plan<br />
D at e<strong>in</strong>am e XR EF<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
Maßstab 1 : 500<br />
Plangröße 950 x 594 mm<br />
Datum 08.12.2008<br />
Verfilm t am<br />
Bearbeitet<br />
-<br />
ut<br />
Date<strong>in</strong>ame<br />
Gezeichnet<br />
2315/1<br />
Landschaftsarchitekt<br />
Ausführende Firma<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
2314<br />
2312<br />
08304<br />
Bauherr<br />
Vermögen und Bau Baden-Württemberg<br />
31226600<br />
Amt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
-<br />
Schnarrenbergstr. 1<br />
- 72076 Tüb<strong>in</strong>gen<br />
- Telef on 07071/29-79021<br />
Projekt<br />
Bezei chnung<br />
Sukzessionswald<br />
1 490 m² = 4.7%<br />
2975/1<br />
Laubbaumbestand<br />
490 m² = 1.5%<br />
Die Standorte der Bäume wurden nicht vermessungstechnisch aufgenommen, sondern im Gelände erfasst. Diese<br />
Erfassung erhebt ke<strong>in</strong>e Anspruch auf Vollständigkeit, Jungbäume, Neupflanzungen und Bäume <strong>in</strong>nerhalb<br />
geschlosserner Gehölzbestände s<strong>in</strong>d nicht e<strong>in</strong>getragen.<br />
Die Katastergrundlagen und das Luftbild wurden von der Stadt Tüb<strong>in</strong>gen am 18.08.2008 zur Verfügung gestellt,<br />
die Abgrenzung des Geltungsbereichs am 07.11.2008.<br />
2266PL_12.dwg<br />
Gehölzpflanzung<br />
4 240 m² = 13.3%<br />
Zierrasen<br />
3 210 m² = 10.0%<br />
Fettwiese<br />
7 430 m² = 23.3%<br />
Brennnesselbestand<br />
1 430 m² = 4.5%<br />
Grasweg<br />
420 m² = 1.4%<br />
Garten, Mischtyp<br />
1 260 m² = 3.9%<br />
Straßen, Belagsflächen<br />
5 640 m² = 17.6%<br />
Geltungsbereich<br />
31 950 m² = 100%<br />
bestehende Gebäude<br />
Flurstücksnummer und<br />
bestehende Grundstücksgrenzen<br />
Höhenl<strong>in</strong>ien<br />
vorhandene Bäume / Streuobstbäume<br />
Nachrichtliche Übernahme<br />
Abgrenzung rechtskräftiger<br />
Bebauungspläne<br />
Flächen für Wald<br />
Geplante Gebäude<br />
ut<br />
Schlegel + Thomas<br />
Landschaftsarchitekten<br />
H<strong>in</strong>tere Grabenst raße 47<br />
72070 Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Tel 07071/688 90 20 Fax 07071/688 90 25<br />
schlegel.und.thomas@t-onl<strong>in</strong>e. de.de<br />
2311<br />
Universität Tüb<strong>in</strong>gen ZMBP<br />
ZENTRUM FÜR MOLEKULARBIOLOGIE DER PFLANZEN<br />
Morgenstelle (32), 72076 Tüb<strong>in</strong>gen<br />
2310<br />
Anlage 4 zum Umweltbericht<br />
"Campus Morgenstelle Teil 1"<br />
Bestandsplan<br />
Geltungsbereich<br />
Gesehen<br />
-<br />
-<br />
-<br />
Anlage 4 Bestandsplan<br />
Magerwiese<br />
4 890 m² = 15.3%<br />
Rosengestrüpp<br />
290 m² = 0.9%<br />
Brombeer-Schlehen-Gebüsch<br />
290 m² = 0.9%<br />
Schlehen-Liguster-Gebüsch<br />
490 m² = 1.5%<br />
Schlehengebüsch<br />
380 m² = 1.2%<br />
P3 L003<br />
Plancode Plan-Nummer Version<br />
2309<br />
Amtsvorstand/Abtei lungleiter<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
2308<br />
2307
16<br />
Mensa<br />
1<br />
Auf der Morgenstelle<br />
28<br />
Gebäude E<br />
45 2.00<br />
Verso rgungsga ng Verso rgu ngsgang<br />
Werkstatt<br />
452.00<br />
451.00<br />
447.00<br />
451.00<br />
450.00<br />
449. 00<br />
44 8.00<br />
45 1.00<br />
447.00<br />
14<br />
45 1.00<br />
45 0.00<br />
451. 00<br />
447.00<br />
Lagergebäude<br />
45 2.00<br />
448.00<br />
strahlungsa<br />
rme r<br />
Messraum<br />
Campusbereich<br />
mit e<strong>in</strong>zelnen Großbäumen<br />
45 1. 00<br />
3053<br />
452.00<br />
451.00<br />
450.00<br />
448.00<br />
447.00<br />
446.00<br />
450.00<br />
449.00<br />
445.00<br />
444.00<br />
448.00<br />
449.00<br />
447.00<br />
45 0. 50<br />
448. 00<br />
14/2<br />
Ü be rgabebau we rk<br />
Ost<br />
446.00<br />
443.00<br />
45 0. 00<br />
449.00<br />
443.00<br />
448.00<br />
447.00<br />
445.00<br />
447.00<br />
446.00<br />
445.00<br />
Innenhof<br />
42. 00<br />
444.50<br />
444.00<br />
Zufahrt<br />
70% Dachbegrünung<br />
(extensiv)<br />
444.00<br />
Wiesenfläche<br />
443.00<br />
44 3.00<br />
442.00<br />
15<br />
441.00<br />
Innenhof<br />
Verfügungsgebäude<br />
Chem ie/ Physik<br />
P<br />
440.00<br />
439.00<br />
442.00<br />
438.00<br />
441.00<br />
437.00<br />
440.00<br />
436.00<br />
435.00<br />
439.00<br />
Biotechnologie<br />
100% Dachbegrünung<br />
(Grasdach)<br />
Wiesenfläche,<br />
Schneise<br />
438.00<br />
Wendefläche<br />
437.00<br />
Streuobstwiese<br />
436.00<br />
435.00<br />
M4<br />
100% Dachbegrünung<br />
(Grasdach)<br />
434.00<br />
433.00<br />
Erhalt und<br />
Aufwertung des<br />
Gebüschs<br />
Erhalt und<br />
Aufwertung des<br />
Walds<br />
Erhalt und<br />
Aufwertung der<br />
Streuobstwiesen<br />
432.00<br />
Änderung des Pachtvertrags<br />
und Verpflichtung<br />
zur Nutzung als<br />
Streuobstwiese<br />
Erhalt und<br />
Aufwertung der<br />
Streuobstwiesen<br />
2322<br />
2323<br />
2334<br />
2333<br />
2326<br />
2325/2<br />
2328<br />
2329<br />
2318/2<br />
2317/2<br />
2316/3<br />
2313<br />
2315/2<br />
11<br />
2312/1<br />
Dienstelle<br />
Bauwerks-Nr.<br />
SA P-WE<br />
SA P-Geb. Nr.<br />
TBA -Nr.<br />
2311/1<br />
2318/1<br />
P3 L004<br />
Date<strong>in</strong>am e XREF<br />
Maßstab<br />
Plangröße<br />
Datum<br />
Verfilm t am<br />
2310/1<br />
2317/1<br />
2316<br />
Plancode Plan-Numm er Version<br />
Bezugs-V ersion zum Architektur-P lan<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
Date<strong>in</strong>am e<br />
950 x 594 mm<br />
Bearbeitet<br />
Gezeichnet<br />
2315/1<br />
2314<br />
2312<br />
08304<br />
Bauherr<br />
Vermögen und Bau Baden-Württemberg<br />
31226600<br />
Amt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
-<br />
Schnarrenbergstr. 1<br />
-<br />
-<br />
Landschaftsarchitekt<br />
Ausführende Firma<br />
- 72076 Tüb<strong>in</strong>gen<br />
- Telefon 07071/29-79021<br />
Projekt<br />
Bezei chnung<br />
2311<br />
Anlage 5 zum Umweltbericht<br />
"Campus Morgenstelle Teil 1"<br />
Grüngestaltungsplan<br />
Gesehen<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
2310<br />
2975/1<br />
Die Standorte der Bäume wurden nicht vermessungstechnisch aufgenommen, sondern im Gelände erfasst. Diese<br />
Erfassung erhebt ke<strong>in</strong>e Anspruch auf Vollständigkeit, Jungbäume, Neupflanzungen und Bäume <strong>in</strong>nerhalb<br />
geschlosserner Gehölzbestände s<strong>in</strong>d nicht e<strong>in</strong>getragen.<br />
Die Katastergrundlagen und das Luftbild wurden von der Stadt Tüb<strong>in</strong>gen am 18.08.2008 zur Verfügung gestellt,<br />
die Abgrenzung des Geltungsbereichs am 07.11.2008.<br />
Landschaftsarchitekt<br />
realgrün Landschaftsarchitekten<br />
Klaus-D. Neumann - Wolf D. Auch<br />
Mariahilfstraße 6<br />
81541 München<br />
Tel 089/61 46 58 - 0 Fax 089/66 95 13<br />
<strong>in</strong>fo@realgruenlandschaftsarchitekten.de<br />
2266P L_13.dwg<br />
1 : 500<br />
08.12.2008<br />
ut<br />
ut<br />
Anlage 5 Grüngestaltungsplan<br />
Schlegel + Thomas<br />
Landschaftsarchitekten<br />
H<strong>in</strong>tere Grabenstraße 47<br />
72070 Tüb<strong>in</strong>gen<br />
P3 L004<br />
Tel 07071/688 90 20 Fax 07071/688 90 25<br />
schlegel.und.thomas@t-onl<strong>in</strong>e.de.de<br />
Plancode Plan-Numm er Version<br />
Universität Tüb<strong>in</strong>gen ZMBP<br />
ZENTRUM FÜR MOLEKULARBIOLOGIE DER PFLANZEN<br />
Morgenstelle (32), 72076 Tüb<strong>in</strong>gen<br />
2309<br />
Am tsvorstand/Abtei lungleiter<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
2308<br />
2307
Tra fo<br />
14<br />
2946<br />
34<br />
2944<br />
8<br />
2945<br />
33<br />
2950<br />
2949<br />
2952<br />
2951<br />
Rüc kk ühl a nla g e<br />
2954<br />
2953<br />
2948<br />
1/ 1<br />
2955<br />
144<br />
6/1<br />
2956<br />
2946/1<br />
Pfo rt e<br />
T a n k<br />
2957<br />
4/1<br />
140<br />
2959<br />
2958<br />
142<br />
2972/5<br />
2960<br />
6<br />
2961<br />
T a n k<br />
2963<br />
2962<br />
L abo rg ebä u de<br />
We rtst o ffzw isc he n lage r<br />
2965<br />
2964<br />
134<br />
128<br />
Ka m<strong>in</strong><br />
2966<br />
1<br />
2967<br />
2969<br />
2968/1<br />
F e rnhe izw erk I I<br />
2970<br />
5<br />
2968/2<br />
Au fde r M orge n st<br />
2920 /4<br />
Pe rs on alge bäud e<br />
132/ 1<br />
Ga rage n<br />
Bü roco n t.<br />
Pe rs on alge bäud e<br />
99<br />
130<br />
Wo hnh a u s<br />
ü b erd. St .pl.<br />
130/ 1<br />
132<br />
T ra fo s t a tio n<br />
2971<br />
Ga rage n<br />
101<br />
Ga rage n<br />
Ga rage n<br />
Ga rage n<br />
Pers o nalgebäud e<br />
103<br />
Übe r g ang im EG<br />
An bau<br />
3<br />
Er we it erun g B otan is c h e s I nsti tut ( BI O I )<br />
Sti ckst o f ft ank<br />
Ga r.<br />
95<br />
5<br />
126/126<br />
Silo<br />
105<br />
P lat<br />
z f ür<br />
A lt g<br />
l asco nt .<br />
R au<br />
m f ür<br />
Tr a nspo r tco nt .<br />
Sil o<br />
113<br />
115<br />
Garage<br />
Üb e r g ab e s tat io n<br />
Pers onalgebäude<br />
8<br />
20<br />
111<br />
109<br />
Be rufsg eno s sen s cha ftlich e Unfallk l<strong>in</strong>ik<br />
22<br />
Ch e mi k ali e nla g er<br />
95<br />
6.<br />
Ve rsorg . g an g<br />
6<br />
18<br />
Ge b äu de H<br />
S ti c kstof f -<br />
Ü bergabes t.<br />
W art e hal le<br />
24<br />
26<br />
16<br />
M ENS A<br />
AUF DE RMO RG ENSTEL L E<br />
Schnarrenbergstraße<br />
22 33/1<br />
10<br />
Ve rsorg u n gs gan g<br />
26<br />
10/1<br />
28<br />
12<br />
452 .00<br />
Ve rsorg u n gsg ang<br />
We rksta tt<br />
452.00<br />
451.00<br />
447 .00<br />
451 .00<br />
450 .00<br />
451 .00<br />
451.00<br />
452 .00<br />
451 .00<br />
450 .00<br />
451 .00<br />
452.00<br />
451.00<br />
449 .00450 .00<br />
448 .00<br />
447 .00<br />
14/1<br />
14<br />
L a gerg e bä u de<br />
447 .00<br />
448.00<br />
s tr ahlu ng s -<br />
a rmer<br />
M es srau m<br />
3053<br />
448.00<br />
447.00<br />
446 .00<br />
450 .0 0<br />
449 .00<br />
445.00<br />
444.00<br />
449 .0 0<br />
450 .50<br />
448.00<br />
448 .00<br />
447 .00<br />
446 .00<br />
14/2<br />
Üb e r g ab e b auw erk<br />
Os t<br />
443.00<br />
450 .00<br />
449 .00<br />
443.00<br />
44 5 .00<br />
448 .00<br />
447 .00<br />
447 .00<br />
446 .00<br />
445 .00<br />
442.00<br />
444 .50<br />
444.00<br />
30/1<br />
Tan k<br />
Gewäc hsh au s<br />
444 .00<br />
2377<br />
443 .00<br />
443 .00<br />
442 .00<br />
15<br />
Ve rfügu n g sge b äu d e<br />
441 .00<br />
Ch e mi e/ Ph ysik<br />
440 .00<br />
439 .00<br />
442 .00<br />
438 .00<br />
30/2<br />
Gart en hau s<br />
441 .00<br />
437 .00<br />
440 .00<br />
436 .00<br />
30<br />
Garte nhau s<br />
435 .00<br />
439 .00<br />
Bio tec h no lo gi e<br />
Ge wä ch sh au s<br />
438 .00<br />
30/3<br />
2372<br />
437 .00<br />
436 .00<br />
435 .00<br />
3053/3<br />
2372/1<br />
2372/2<br />
434 .00<br />
433 .00<br />
432 .00<br />
2372/3<br />
2336/4<br />
M6<br />
M7<br />
2336/3<br />
M5<br />
2243/4<br />
43/3<br />
121/2<br />
M6<br />
12<br />
Sc hup pen<br />
Sc haf stall<br />
2244/4<br />
2322<br />
2323<br />
2334<br />
2363/2<br />
2363/1<br />
M6<br />
23 56<br />
2243/5<br />
2333<br />
2332<br />
2244/2<br />
2244/6<br />
2355<br />
2356/1<br />
2245/1<br />
2245/2<br />
2326<br />
2325/2<br />
2355/1<br />
2372/6<br />
2354<br />
2245/3<br />
2246<br />
2328<br />
2329<br />
2354/1<br />
2330<br />
2331<br />
2353<br />
2249<br />
2318/2<br />
2317/2<br />
2348<br />
2316/3<br />
2353/1<br />
2251/1<br />
2313<br />
2315/2<br />
2349<br />
2252/1<br />
11<br />
2312/1<br />
2350<br />
2311/1<br />
2351<br />
2318/1<br />
2310/1<br />
2309 /1<br />
2308 /1<br />
2317/1<br />
2095 Wa2<br />
2253<br />
2307 /1<br />
2352<br />
2316<br />
Käse nba ch<br />
2315/1<br />
2281/1<br />
2306 /1<br />
2305/1<br />
2255/2<br />
2314<br />
2304/1<br />
2312<br />
2303/1<br />
23 11<br />
2302/1<br />
2310<br />
2975/1<br />
2309<br />
2300/2<br />
2255/3 2299/3<br />
2256/2<br />
2301 /4<br />
23 01/3<br />
2308<br />
2257/3<br />
2257 /2<br />
10<br />
2307<br />
23 06<br />
2299/2<br />
23 05<br />
2304<br />
2298/2<br />
2303<br />
9<br />
2258/2<br />
2302<br />
9/1<br />
2301 /2<br />
2297/1<br />
2301 /1<br />
2300/3<br />
23 00/1<br />
2296/3<br />
22 99/1<br />
2297<br />
6435/4<br />
6435/3<br />
6433/2<br />
Ersatzmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs<br />
Grünewaldweg<br />
Holbe<strong>in</strong>weg<br />
Cranachweg<br />
6447/1<br />
Ursra<strong>in</strong>er R<strong>in</strong>g<br />
6449/10<br />
6449/9<br />
6449/8<br />
6449/7<br />
6449/3<br />
Vorgezogene 6435/2 Maßnahmen (Schutzgut Arten und Lebensgeme<strong>in</strong>schaften)<br />
6450/8<br />
6433/1<br />
für E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> 2. Bauabschnitt<br />
6450/2<br />
Neuschaffung von Streuobstwiesen 6432/6<br />
6435/1<br />
6450/3<br />
Rückführung e<strong>in</strong>er Zwetschgenbrache <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Streuobstwiese durch die<br />
vollständige Rodung und Entfernung der Zwetschgenaustriebe e<strong>in</strong>schließlich<br />
6450/9<br />
6432/5<br />
der 6434/4 Wurzelstöcke; Bodenbearbeitung und Ausbr<strong>in</strong>gung und Mulchung von<br />
6450/4<br />
Wiesenschnittgut mit autochthonem Saatgut; regelmäßige e<strong>in</strong>malige jährliche<br />
Mahd mit Abtransport des Mähguts 6432/4sowie<br />
zweimalige jährliche Beweidung 6450/10 über<br />
m<strong>in</strong>destens 6434/3 drei Jahre h<strong>in</strong>weg; Anbr<strong>in</strong>gung von Nistmöglichkeiten für Vögel und<br />
Fledermäuse.<br />
6450/5<br />
6432/3<br />
Maßnahmen entsprechend dem Bauablauf<br />
6434/2<br />
(Schutzgut Arten und Lebensgeme<strong>in</strong>schaften)<br />
6432/2<br />
22 98/1<br />
2296/2<br />
2296/1<br />
2295<br />
2292/2<br />
2294<br />
2260/1 2291/2<br />
2292/3<br />
2296/4<br />
6425/1<br />
6422/4<br />
6427/4<br />
6429/9<br />
Geltungsbereich Bebauungsplan<br />
Abgrenzung rechtskräftiger<br />
Campus Morgenstelle Teil 1<br />
Bebauungspläne 6429/8<br />
6427/5<br />
6429/7<br />
Die Standorte der Bäume wurden nicht vermessungstechnisch aufgenommen, 61/7 61/3sondern<br />
im Gelände erfasst. Diese<br />
Erfassung erhebt 6422/3 ke<strong>in</strong>e Anspruch auf Vollständigkeit, Jungbäume, 61/6Neupflanzungen<br />
61/2 und Bäume <strong>in</strong>nerhalb<br />
geschlosserner Gehölzbestände s<strong>in</strong>d nicht e<strong>in</strong>getragen. 61/5 61/1<br />
6429/2<br />
6427/6<br />
Die Katastergrundlagen und das Luftbild wurden von der Stadt Tüb<strong>in</strong>gen am 18.08.2008 zur Verfügung gestellt,<br />
die Abgrenzung des Geltungsbereichs am 07.11.2008.<br />
6428/3<br />
2293<br />
2291/1<br />
2975/2<br />
2292/1<br />
2290/1<br />
6426/5<br />
Flurstücksnummer 6423/3<br />
und 6426/6<br />
bestehende Grundstücksgrenzen<br />
6422/5<br />
vorhandene Bäume<br />
6422/2<br />
6422/1<br />
6433/3<br />
6427/1<br />
6427/2<br />
6427/3<br />
2290/2<br />
6595<br />
2291<br />
6421/3<br />
6421/1<br />
2289/1<br />
2290<br />
2288/1<br />
2287/1<br />
6421/4<br />
6420/2<br />
P3 L005<br />
-<br />
6421/2<br />
55<br />
Plancode Plan-Numm er Version<br />
2289<br />
6420/1<br />
6420/7<br />
22 88<br />
6420/3<br />
6420/4<br />
6420/5<br />
2287<br />
6450/1<br />
6450/12<br />
6450/11<br />
6450/6<br />
M7<br />
6426/1<br />
Maßnahmen entsprechend dem Bauablauf (Schutzgut Boden)<br />
6426/7<br />
Aufwertung 6423/5 von Trockenmauern<br />
6426/2<br />
6430/11<br />
Ausbesserung und Neuaufbau von Teilbereichen der Trockenmauern<br />
<strong>in</strong>nerhalb, südlich und östlich des We<strong>in</strong>bergs<br />
6426/3<br />
6430/10<br />
Planunterlage 6423/4<br />
6426/4<br />
6430/9<br />
Dienstelle<br />
Bauwerks-Nr.<br />
SA P-WE<br />
SA P-Geb. Nr.<br />
TBA -Nr.<br />
20<br />
P3 L005<br />
Bezugs-V ersion zum Architektur-P lan<br />
Date<strong>in</strong>am e XREF<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
Maßstab<br />
Plangröße<br />
Datum<br />
Verfilm t am<br />
-<br />
Date<strong>in</strong>am e<br />
M5<br />
M6<br />
3222<br />
Landschaftsarchitekt<br />
2295/1<br />
2294/1<br />
8<br />
realgrün Landschaftsarchitekten<br />
2<br />
19<br />
4<br />
Klaus-D. Neumann - Wolf D. Auch<br />
Mariahilfstraße 6<br />
81541 München<br />
2293/1<br />
5<br />
6<br />
7<br />
3<br />
3<br />
5 4<br />
7<br />
8<br />
1<br />
Tel 089/61 46 58 - 0 Fax 089/66 95 13<br />
<strong>in</strong>fo@realgruenlandschaftsarchitekten.de<br />
Bearbeitet<br />
9<br />
Plancode Plan-Numm er Version<br />
2266P L_14.dwg<br />
1 : 1000<br />
950 x 594 mm<br />
08.12.2008<br />
3/1<br />
bestehende Gebäude<br />
Höhenl<strong>in</strong>ien<br />
ut<br />
Gezeichnet<br />
ut<br />
18/1<br />
18<br />
1<br />
61/12<br />
61/11<br />
61/10<br />
61/9<br />
61/8<br />
9<br />
4/5<br />
4/4<br />
85/2<br />
1/1<br />
1/1<br />
1/2<br />
95<br />
1/3<br />
85/1<br />
4/2<br />
4/3<br />
10<br />
2<br />
101<br />
97<br />
93<br />
79<br />
69<br />
67<br />
83<br />
65<br />
81<br />
77<br />
75<br />
73/1<br />
63<br />
1/2<br />
73<br />
61<br />
1<br />
08304 Bauherr<br />
Vermögen und Bau Baden-Württemberg<br />
31226600<br />
Amt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
-<br />
Schnarrenbergstr. 1<br />
-<br />
-<br />
Anlage 6 Ersatzmaßnahmen<br />
Verbesserung von Streuobstwiesen<br />
6450/7<br />
6434/1<br />
Entfernung von standortfremden 6432/1 Gehölzen; e<strong>in</strong>maliges Ausmähen und<br />
Entbuschen bei Erhalt e<strong>in</strong>zelner Rosensträucher als zusätzliche<br />
Strukturelemente; Schnittmaßnahmen am Altbaumbestand zur Erhaltung und<br />
Sicherung des vorhandenen Baumbestands 6425/3 bei weitgehender Erhaltung von<br />
nicht sicherheitsgefährdendem Totholz; Neupflanzung und Pflege von<br />
zusätzlich etwa 30 Obstbäumen;<br />
23 24 25 27 2<br />
6425/2<br />
26<br />
regelmäßige e<strong>in</strong>malige jährliche Mahd mit Abtransport des Mähguts sowie<br />
6423/6<br />
zweimalige jährliche Beweidung über m<strong>in</strong>destens drei Jahre h<strong>in</strong>weg;<br />
Anbr<strong>in</strong>gung von Nistmöglichkeiten für Vögel und Fledermäuse.<br />
Nachrichtliche Übernahme<br />
Landschaftsarchitekt<br />
Ausführende Firma<br />
- 72076 Tüb<strong>in</strong>gen<br />
- Telefon 07071/29-79021<br />
Projekt<br />
Bezei chnung<br />
7<br />
13<br />
Anlage 6 zum Umweltbericht<br />
"Campus Morgenstelle Teil 1"<br />
Ersatzmaßnahmen außerhalb<br />
des Geltungsbereichs<br />
Gesehen<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
Schlegel + Thomas<br />
Landschaftsarchitekten<br />
H<strong>in</strong>tere Grabenstraße 47<br />
72070 Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Tel 07071/688 90 20 Fax 07071/688 90 25<br />
schlegel.und.thomas@t-onl<strong>in</strong>e.de.de<br />
6431/6<br />
6420/6<br />
6431/7<br />
6430/8<br />
6430/7<br />
6430/3<br />
Am tsvorstand/Abtei lungleiter<br />
-<br />
-<br />
-<br />
6429/12<br />
6429/11<br />
6429/10<br />
Universität Tüb<strong>in</strong>gen ZMBP<br />
ZENTRUM FÜR MOLEKULARBIOLOGIE DER PFLANZEN<br />
Morgenstelle (32), 72076 Tüb<strong>in</strong>gen<br />
2285<br />
6431/8<br />
6431/9<br />
6431/10<br />
60<br />
12/1<br />
6419/4<br />
11<br />
9/1 11/1<br />
8/1<br />
10 10/1 11<br />
7/1<br />
21<br />
14/1 15 15/1 16 16/1 17 19 19/1 20<br />
12<br />
9<br />
8<br />
7<br />
22<br />
20/1<br />
14<br />
12<br />
6419/5<br />
9<br />
6419/3<br />
Kirchnerweg<br />
6428/5<br />
Beckmannweg<br />
6428/4
BAK Dr. Vogt ·Bronnackerstraße 17 72072 Tüb<strong>in</strong>gen .<br />
An die<br />
Stadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Fachabteilung Stadtplanung<br />
72076 Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Betr.: Bebauung Morgenstelle, erster Bebauungsplan<br />
Hier:<br />
1. Anlass<br />
Kurzgutachten<br />
zur geplanten Universitätserweiterung Morgenstelle<br />
( 1.Bauabschnitt )<br />
aus stadtklimatologischer Sicht<br />
Die Stadt Tüb<strong>in</strong>gen plant im Bereich der Morgenstelle die Aufstellung e<strong>in</strong>es Bebauungsplanes zur Erweiterung<br />
der dortigen universitären Baulichkeiten. Es handelt sich um den ersten Bauabschnitt e<strong>in</strong>es größeren<br />
städtebaulichen Projektes. Im Vorfeld dazu fand am 3.11.2008 <strong>in</strong> der Stadtverwaltung, Fachabteilung<br />
Stadtplanung, e<strong>in</strong>e Besprechung statt, <strong>in</strong> welcher die Probleme dieser Bebauung aus stadtklimatischer<br />
Sicht diskutiert und bewertet wurden. Das nachfolgende Kurzgutachten fasst die Ergebnisse dieser Besprechung<br />
aus stadtklimatischer Sicht zusammen.<br />
2. Ausgangssituation der Stadtklimatologie<br />
Büroanschrift Tüb<strong>in</strong>gen:<br />
Bronnackerstraße 17<br />
72072 Tüb<strong>in</strong>gen<br />
E-Mail:<br />
joachim.vogt@ifr.uka.de<br />
Fax: 07071 791488<br />
Tel: n.V. oder<br />
0721 608 6335<br />
________________________________________________________<br />
Tüb<strong>in</strong>gen, der 9.11.2008<br />
Stadtklimatische Überlegungen f<strong>in</strong>den seit den 60er Jahren <strong>in</strong> Süddeutschland, <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> den<br />
schwach durchlüfteten Beckenlagen, zunehmend <strong>in</strong> die Stadtentwicklungsplanung und die Bauleitplanung<br />
E<strong>in</strong>gang, weil seitdem gesichertes Wissen ist, dass die lufthygienische und siedlungsklimatische Belastung<br />
sich nicht nur durch emissionsbezogene Maßnahmen verm<strong>in</strong>dern lässt, sondern durch flankierende Berücksichtigung<br />
<strong>in</strong> der Flächennutzungs-, Bebauungs- und Objektplanung ergänzt werden muss. Dies betrifft<br />
vor allem den bodennahen Luftaustausch, der bei schwachw<strong>in</strong>digen (=austauscharmen) Wetterlagen wesentlich<br />
durch bodennahe Kaltluft erfolgt. Diese durch nächtliche Ausstrahlung von Oberflächen abgekühlte<br />
Luft folgt Bewegungsmustern, die durch das Relief sowie thermische Differenzen <strong>in</strong>nerhalb verschiedener<br />
bodennaher Luftkörper bestimmt s<strong>in</strong>d. Sie ist damit besonders stark durch lokale Bed<strong>in</strong>gungen bee<strong>in</strong>fluss-
DR. VOGT, BÜRO FÜR ANGEWANDTE KLIMATOLOGIE TÜBINGEN Seite 2<br />
bar. In Tüb<strong>in</strong>gen s<strong>in</strong>d diese Kaltluftbewegungen seit Mitte der achtziger Jahre im Rahmen größerer Planungs-<br />
oder Baumaßnahmen messtechnisch bestimmt worden, wobei der Volumenstrom – also die klimatisch<br />
wirksame Austauschleistung – sowie die Abflusseigenschaften ermittelt worden s<strong>in</strong>d. Dies geschah<br />
auch im Käsenbachtal unterhalb der Morgenstelle. Im Rahmen e<strong>in</strong>er von e<strong>in</strong>em potentiellen privaten Investor<br />
<strong>in</strong> Auftrag gegebenen Messkampagne wurde am 8.5. 1998 im Käsenbachtal bei Hof der Familie Pflumm<br />
e<strong>in</strong> Volumenstrom von ca. 2160 m 3 /s ermittelt. Es wurde nachgewiesen, dass dieser Volumenstrom, geme<strong>in</strong>sam<br />
mit demjenigen des Öhler, über die Grenze der geschlossenen Bebauung h<strong>in</strong>aus bis <strong>in</strong> das Ammertal<br />
gelangt. Aus dem Bereich der Morgenstelle s<strong>in</strong>d dem Unterzeichnenden und der Stadtverwaltung<br />
bisher ke<strong>in</strong>e Messungen bekannt. Die Ausführungen zur Stadtklimatologie müssen sich daher auf Analogieschlüsse<br />
von ähnlichen Standorten im Stadtgebiet stützen und s<strong>in</strong>d so nur mit e<strong>in</strong>er gewissen Unsicherheit<br />
möglich.<br />
3. Der Kaltluftabfluss von den Flächen der Morgenstelle<br />
Es ist davon auszugehen, dass der 1998 gemessene Kaltluftabstrom im Käsenbachtal (der Bergw<strong>in</strong>d) sich<br />
aus den Flächen des oberirdischen hydrologischen E<strong>in</strong>zugsgebietes speist. Hier spielen wegen des Prozesses<br />
der nächtlichen Abkühlung und der Fließdynamik bei der oberflächennahen Bewegung die Wiesen<br />
die größte Rolle, da aufgrund der ger<strong>in</strong>gen turbulenten Durchmischung die abfließende Luft relativ kalt ist.<br />
Sie wird kaum mit höheren wärmeren Luftschichten durchmischt und schiebt sich vielfach aufgrund der<br />
hohen Dichte unter andere Luftmassen. Solche Wiesen werden daher zuweilen als besonders bedeutsame<br />
„Kaltluftproduktionsflächen“ bezeichnet, obwohl auch andere Flächen, etwa Wald, zur Kaltluftentstehung<br />
beitragen. Derartige bedeutsame Flächen s<strong>in</strong>d südöstlich der bebauten Parzellen auf der Morgenstelle im<br />
Hangbereich zum Käsenbachtal vorhanden. Ke<strong>in</strong>e Bedeutung für die bodennahe Luftabkühlung haben<br />
befestigte (asphaltierte, betonierte) Flächen, da die Ausstrahlung hier durch Bodenwärmeflüsse kompensiert<br />
wird. Das <strong>in</strong> der Anlage wiedergegebene städtebauliche Konzept greift <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Maße <strong>in</strong> die Wiesenflächen<br />
e<strong>in</strong>, das als stadtklimatisch erheblich zu bezeichnen ist, weil e<strong>in</strong>erseits Flächen aus dem kaltluftbildenden<br />
Prozess herausgenommen werden und andererseits die Fließdynamik bei der Überströmung durch<br />
H<strong>in</strong>dernisse und die Erhöhung der strömungsphysikalischen Rauigkeit erheblich bee<strong>in</strong>flusst wird. Da Messungen<br />
nicht vorliegen, ist aufgrund vorliegender Untersuchungen weiter talabwärts anzunehmen, dass der<br />
Kaltluftabfluss im Käsenbachtal e<strong>in</strong>e vertikale Mächtigkeit zwischen 40 und 50 Metern über dem Talgrund<br />
hat. Das Abflussmuster war im unteren Käsenbachtal wegen der unterschiedlichen und kle<strong>in</strong>räumig wechselnden<br />
Rauigkeiten am Hang sehr heterogen. Jedoch greift, wie <strong>in</strong> anderen Fällen auch, der Kaltluftabstrom<br />
des Tales auch weit oberhalb des Talbodens auf die Talflanken durch (nachgewiesen im Goldersbachtal,<br />
im Öhler und im Ste<strong>in</strong>lachtal sowie zahlreichen Fällen außerhalb des Stadtgebietes). Ob er<br />
und – falls ja – <strong>in</strong> welcher Höhe er den Hangabw<strong>in</strong>d überlagert, kann nicht abgeschätzt werden.<br />
Die vorgesehene Bebauung greift <strong>in</strong> ihrem östlichen Teil also so weit <strong>in</strong> das Tal vor, dass sie für den dortigen<br />
Kaltluftabfluss relevant se<strong>in</strong> wird (Bergw<strong>in</strong>de). Für die lokale Abströmung von den Hängen (Hangabw<strong>in</strong>de)<br />
ist das gesamte Planungsgebiet relevant.<br />
Da diese Luftbewegungen für den lufthygienischen Austausch im unteren Ammertal von Tüb<strong>in</strong>gen für die<br />
lufthygienische und stadtklimatische Belastung von Bedeutung s<strong>in</strong>d, hat die Bebauung der Flächen Auswirkungen<br />
im dicht bebauten Universitätsviertel im Ammertal. Quantifiziert werden kann diese Austauschleistung<br />
aufgrund des gegenwärtigen Kenntnisstandes ebenso wenig wie die Veränderungen, die durch<br />
e<strong>in</strong>e Bebauung entsprechend dem vorgeschlagenen Bebauungskonzept zu erwarten s<strong>in</strong>d.
DR. VOGT, BÜRO FÜR ANGEWANDTE KLIMATOLOGIE TÜBINGEN Seite 3<br />
4. Grundsätze der Berücksichtigung von Kaltluftbewegungen<br />
Bei der nachfolgenden Bewertung von e<strong>in</strong>zelnen Bauabschnitten des vorgeschlagenen städtebaulichen<br />
Entwurfs s<strong>in</strong>d folgende Rahmenbed<strong>in</strong>gungen zu beachten:<br />
- Die Wirkung von Baukörpern ist thermisch und strömungsdynamisch zu beurteilen. Baukörper erwärmen<br />
aufgrund ihrer Ausstrahlung auch benachbarte Wiesenflächen und reduzieren deren Wirksamkeit<br />
bei der so genannten „Kaltluftbildung“, der Abkühlung der bodennächsten Luftschichten<br />
durch e<strong>in</strong>en Wärmefluss zu den Oberflächen.<br />
- Die Kaltluftströmung erfolgt quasilam<strong>in</strong>ar, wird sie aufgrund von Rauigkeiten der festen Oberflächen<br />
turbulent, verr<strong>in</strong>gert sie ihre Wirksamkeit schlagartig.<br />
- Baukörper wirken turbulenzerhöhend, Zwischenräume („Schneisen“) haben daher häufig ke<strong>in</strong>e oder<br />
nur e<strong>in</strong>e sehr begrenzte Wirksamkeit. Düseneffekte treten aufgrund der ger<strong>in</strong>gen Druckdifferenzen<br />
nicht auf.<br />
- Hangabw<strong>in</strong>de s<strong>in</strong>d sehr flach und liegen dem Boden auf. Da die der Bewegung zugrunde liegenden<br />
Kräfte aufgrund von Druckdifferenzen nur sehr ger<strong>in</strong>g s<strong>in</strong>d, reagieren sie sehr sensibel auf<br />
Veränderungen der Oberflächen.<br />
5. Stadtklimatische Problembereiche im Städtebaulichen Entwurfs<br />
Aufgrund dieser Bed<strong>in</strong>gungen bestehen im Bereich des Städtebaulichen Entwurfs die folgenden, auf der<br />
anliegenden Übersicht markierten Problembereiche<br />
- Die zum Käsenbachtal h<strong>in</strong> vorgesehenen Nebengebäude (1) greifen <strong>in</strong> das angenommene Bergw<strong>in</strong>dsystem<br />
des Käsenbaches e<strong>in</strong>, da sie unterhalb von dessen angenommener Obergrenze liegen.<br />
Daher ist auf e<strong>in</strong>e strömungsphysikalisch angemessene Form und Gestaltung zu achten.<br />
Scharfe Kanten erhöhen die Turbulenz und s<strong>in</strong>d nach Möglichkeit zu vermeiden. Die nordwestlichen<br />
Teile s<strong>in</strong>d unproblematischer, die südöstlichen problematischer. Wegen des schon bestehenden<br />
– <strong>in</strong> der erfolgten Besprechung e<strong>in</strong>hellig als stadtklimatisch ungünstig bewerteten – Verfügungsgebäudes<br />
ersche<strong>in</strong>t es s<strong>in</strong>nvoll, die gerissen rot markierte Baugrenze im Bebauungsplan zu<br />
fixieren. Über den Standort und die Ausmaße des für die Informatik vorgesehenen Gebäudes ist<br />
damit noch ke<strong>in</strong>e Aussage gemacht. Neben der Form und Abgrenzung der Gebäude ersche<strong>in</strong>t<br />
auch e<strong>in</strong>e Dachbegrünung s<strong>in</strong>nvoll, wobei diese auch dazu beitragen soll, e<strong>in</strong>e strömungsphysikalisch<br />
günstige Form zu erreichen.<br />
- Über die lokalklimatische Wirksamkeit der Gebäudezwischenräume kann ohne Kenntnis der gegenwärtigen<br />
Prozesse nur e<strong>in</strong>e relativ unsichere Aussage gemacht werden. Zwischen dem ZMBP-<br />
Gebäude (2) und dem Verfügungsgebäude ist e<strong>in</strong> solcher Kaltluftstrom wenig wahrsche<strong>in</strong>lich. Zwischen<br />
dem ZMBP-Gebäude und dem Informatikgebäude wäre e<strong>in</strong> solcher dann anzunehmen und<br />
von erheblicher Bedeutung, wenn gegenwärtig (noch) e<strong>in</strong>e Überströmung des bereits bebauten<br />
Geländes <strong>vom</strong> Ste<strong>in</strong>enberg her erfolgt (3). Dies ersche<strong>in</strong>t denkbar, ist jedoch nicht nachgewiesen.<br />
Bevor dies geklärt ist, sollte diese Achse frei gehalten und strömungsdynamisch günstig gestaltet<br />
werden, also mit Fassaden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>heitlicher Flucht, diese sowie die sonstigen Oberflächen mit möglichst<br />
ger<strong>in</strong>ger Rauigkeit. Sollte der Nachweis erfolgen, dass derartige Bewegungen momentan<br />
nicht erfolgen, wäre e<strong>in</strong>e solche Schneise stadtklimatisch nicht zu begründen.
DR. VOGT, BÜRO FÜR ANGEWANDTE KLIMATOLOGIE TÜBINGEN Seite 4<br />
- Die sich südlich anschließenden Gebäude stellen erhebliche E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> das Schutzgut Klima dar,<br />
<strong>in</strong>sbesondere das Bibliotheksgebäude (4). Es ist plausibel, dass gegenwärtig dort e<strong>in</strong>e Kaltluftüberströmung<br />
<strong>vom</strong> Ste<strong>in</strong>enberg her <strong>in</strong> das Käsenbachtal stattf<strong>in</strong>det, also die geplante Bebauung<br />
nicht nur die Abkühlung der Luft unterb<strong>in</strong>det, sondern auch e<strong>in</strong>e wesentliche Abströmung von Nord<br />
nach Süd. Damit wird der E<strong>in</strong>griff deutlich vergrößert, e<strong>in</strong>e weitere Quantifizierung ist dennoch<br />
beim gegenwärtigen Kenntnisstand nicht möglich.<br />
Diese erheblichen Unsicherheiten bei der Beurteilung der weiteren Baumaßnahmen aus stadtklimatischer<br />
Sicht sollten zur Konsequenz haben, die Hypothesen durch gesicherte Erkenntnisse zu untermauern.<br />
6. Beurteilung der E<strong>in</strong>griffe und der Ausgleichmaßnahmen<br />
Die geplante Bebauung stellt e<strong>in</strong>en stadtklimatisch erheblichen E<strong>in</strong>griff dar, der zu m<strong>in</strong>imieren und auszugleichen<br />
ist. Die Möglichkeiten der M<strong>in</strong>imierung (Dach- und Fassadenbegründung, Verzicht auf Asphaltierung<br />
von Zufahrten) wurden diskutiert. Sie s<strong>in</strong>d entweder nicht oder nur <strong>in</strong> ger<strong>in</strong>gem Maße stadtklimatisch<br />
wirksam möglich, vor allem nicht <strong>in</strong> Relation zu den geplanten Bauvolum<strong>in</strong>a und dem Umfang der<br />
E<strong>in</strong>griffe. Auch bei erfolgter M<strong>in</strong>imierung verbleibt e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>griff, der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />
nicht ausgeglichen werden kann. E<strong>in</strong>e <strong>in</strong> der Dienstbesprechung angesprochene Möglichkeit außerhalb<br />
des Planungsgebietes ist der Rückbau des Gebäudekomplexes Biologie I (5), wovon voraussichtlich<br />
stadtklimatisch positive Effekte zu erwarten s<strong>in</strong>d. Es wird empfohlen, dies durch e<strong>in</strong>e Strömungsanalyse zu<br />
klären.<br />
Die sich zum Käsenbach anschließenden Flächen bieten nur ger<strong>in</strong>ge Möglichkeiten, E<strong>in</strong>griffe auszugleichen.<br />
Diskutiert wurde e<strong>in</strong>e Entfernung des Unterwuchses als Ausgleichmaßnahme. Derartiges ist s<strong>in</strong>nvoll,<br />
steht <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er lokalklimatischen Wirkung jedoch außerhalb der Größenordnung der geplanten E<strong>in</strong>griffe.<br />
Zur Beantwortung weiterer Fragen steht der Unterzeichnende zur Verfügung.<br />
Tüb<strong>in</strong>gen, der 10.11.2008<br />
(Prof. Dr. J. Vogt)
DR. VOGT, BÜRO FÜR ANGEWANDTE KLIMATOLOGIE TÜBINGEN Seite 5<br />
Anlage zum stadtklimatischen Kurzgutachten<br />
4<br />
5<br />
3<br />
2<br />
1
Verfahrens- und Datenübersicht<br />
Bebauungsplan Gemarkung<br />
Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Anlage 5 zur <strong>Vorlage</strong> 5/<strong>2009</strong><br />
„Campus Morgenstelle, Teil 1“ Stadtgebiet / Stadtteil<br />
Nordstadt<br />
Baugebiet: Sondergebiet Universität Gebietsgröße: 3,2 ha<br />
Baugrundstücke:<br />
Teilgrundstück<br />
Wohne<strong>in</strong>heiten:<br />
-<br />
Gewerbee<strong>in</strong>heiten:<br />
-<br />
Baudichte <strong>in</strong> E / ha<br />
-<br />
Sonstige Nutzung: - Brutto: Netto:<br />
Übere<strong>in</strong>stimmung mit FNP:<br />
⌧ ja ne<strong>in</strong> Anpassung Fortschreibung<br />
Anlass der Planung<br />
Die Eberhard Karls Universität Tüb<strong>in</strong>gen ist bestrebt, im Rahmen der Exzellenz<strong>in</strong>itiative der<br />
deutschen Hochschulen ihre Bedeutung als Forschungsuniversität zu festigen und auszubauen. Die<br />
Universität verfolgt mit dem Konzept „Campus der Zukunft“ e<strong>in</strong>e nachhaltige Restrukturierung der<br />
baulichen Unterbr<strong>in</strong>gung. Zu diesem Zweck s<strong>in</strong>d Erweiterungen der Campusflächen auf der<br />
Morgenstelle notwendig, um Platz für weitere Institute anbieten und den Universitätsstandort<br />
Tüb<strong>in</strong>gen langfristig sichern zu können.<br />
Ziele und Zwecke der Planung:<br />
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Campus Morgenstelle, Teil 1“ soll auf den Flächen südöstlich<br />
der Morgenstelle dem gestiegenen Platzbedarf der naturwissenschaftlichen Institute der<br />
Eberhard Karls Universität <strong>in</strong> Tüb<strong>in</strong>gen Rechnung getragen werden. Mit der Planung soll dazu<br />
beigetragen werden, dass der Standort der Universität Tüb<strong>in</strong>gen konkurrenzfähig bleibt und<br />
langfristig gesichert werden kann.<br />
Verfahren: Zeitraum/Zeitpunkt<br />
Aufstellungsbeschluss 21.07.2008<br />
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Planauslage) 11.08.2008 – 12.09.2008<br />
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 06.08.2008<br />
Auslegungsbeschluss<br />
Öffentliche Auslegung<br />
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />
Umweltbericht mit Grüngestaltungsplan<br />
Behandlung der Anregungen<br />
Satzungsbeschluss<br />
IN-KRAFT-TRETEN