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Vorlage 5/2009 vom 17.12.2008 - in Tübingen

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Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen <strong>Vorlage</strong> 5/<strong>2009</strong><br />

Fachabteilung Stadtplanung Datum <strong>17.12.2008</strong><br />

Sandra Weber, Telefon: 204-2761<br />

Christoph Hoja, Telefon: 204-2362<br />

Ute Krommes, Telefon: 204-2592<br />

Gesch. Z.: 71<br />

zur Behandlung im: Planungsausschuss<br />

zur Kenntnis im: Ortsbeirat Nordstadt<br />

<strong>Vorlage</strong> 5/<strong>2009</strong><br />

Beschlussvorlage<br />

Betreff: Bebauungsplan „Campus Morgenstelle, Teil 1“<br />

Billigung des Bebauungsplanentwurfes und des Entwurfes der örtlichen Bauvorschriften<br />

und Auslegungsbeschluss<br />

Bezug: 267/2008, 267a/2008, 463/2008<br />

Anlagen: Entwurf des Bebauungsplanes <strong>vom</strong> 08.12.2008 (Anlage 1)<br />

Entwurf der textlichen Festsetzungen <strong>vom</strong> 08.12.2008 (Anlage 2)<br />

Begründung <strong>vom</strong> 08.12.2008 (Anlage 3)<br />

Umweltbericht mit Grüngestaltungsplan <strong>vom</strong> 08.12.2008 (Anlage 4)<br />

Verfahrens- und Datenübersicht (Anlage 5)<br />

Beschlussantrag:<br />

Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus zeichnerischem Teil und planungsrechtlichen Festsetzungen<br />

und der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung und Umweltbericht<br />

mit Grünordnungsplan <strong>in</strong> der Fassung <strong>vom</strong> 08.12.2008 gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch)<br />

auf die Dauer e<strong>in</strong>es Monats öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.<br />

Ziel:<br />

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Campus Morgenstelle, Teil 1“ soll auf den Flächen südöstlich<br />

der Morgenstelle dem gestiegenen Platzbedarf der naturwissenschaftlichen Institute der Eberhard<br />

Karls Universität <strong>in</strong> Tüb<strong>in</strong>gen Rechnung getragen werden. Mit der Planung soll dazu beigetragen werden,<br />

dass der Standort der Universität Tüb<strong>in</strong>gen konkurrenzfähig bleibt und langfristig gesichert werden<br />

kann. Ziel ist e<strong>in</strong>e effiziente Unterbr<strong>in</strong>gung für das Zentrum für Molekularbiologie der Pflanzen<br />

(ZMBP) und das Interfakultäre Institut für Biochemie (IFIB) sowie hierfür erforderliche den Instituten<br />

dienenden Anlagen. Im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans ist neben Institutsgebäuden<br />

und Anlagen, die diesen Instituten dienen, auch der zukünftige Campusplatz als zentraler studentischer<br />

Ort auf der Morgenstelle geplant. Ergänzend zu den Baumaßnahmen sollen die angrenzenden<br />

Flächen im Käsenbachtal wieder zu e<strong>in</strong>er offenen, kle<strong>in</strong>teiligen Kulturlandschaft entwickelt werden.<br />

Der für das Tüb<strong>in</strong>ger Stadtgefüge wichtige Naherholungsraum „Käsenbach- Öhlertal“ soll weitgehend


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geschützt und entwickelt werden. E<strong>in</strong>e möglichst verträgliche städtebauliche E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung der notwendigen<br />

Universitätserweiterungen <strong>in</strong> den landschaftlich sensiblen Naturraum soll erreicht werden.<br />

Begründung:<br />

1. Anlass / Problemstellung<br />

Die Eberhard Karls Universität Tüb<strong>in</strong>gen ist bestrebt, im Rahmen der Exzellenz<strong>in</strong>itiative der deutschen<br />

Hochschulen ihre Bedeutung als Forschungsuniversität zu festigen und auszubauen. Die Universität<br />

verfolgt mit dem Konzept „Campus der Zukunft“ e<strong>in</strong>e nachhaltige Restrukturierung der baulichen Unterbr<strong>in</strong>gung.<br />

Zu diesem Zweck s<strong>in</strong>d Erweiterungen der Campusflächen auf der Morgenstelle notwendig,<br />

um Platz für weitere Institute anbieten und den Universitätsstandort Tüb<strong>in</strong>gen langfristig sichern<br />

zu können. Wesentliche Ziele s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e deutliche Verbesserung der Nutzung von Flächenressourcen<br />

sowie der energetischen Effizienz, e<strong>in</strong>e Optimierung der Raumzuschnitte und die Reduktion von Bewirtschaftungs-<br />

und Sanierungskosten durch räumliche Konzentration. Es sollen langfristig derzeitig<br />

über das Stadtgebiet verstreute, jedoch <strong>in</strong>haltlich-organisatorisch zusammengehörende Institutionen<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen wenigen, zum Teil neu zu errichtenden Gebäuden untergebracht werden.<br />

Um e<strong>in</strong>e geordnete Entwicklung des Konzepts „Campus der Zukunft“ sicherzustellen, hat das Amt<br />

Vermögen und Bau Baden-Württemberg (VBA) e<strong>in</strong> städtebauliches Entwicklungskonzept erarbeiten<br />

und durch e<strong>in</strong> landschaftsplanerisches Entwicklungskonzept ergänzen lassen. Die <strong>in</strong> diesem Entwicklungskonzept<br />

vorgesehenen Realisierungsabschnitte s<strong>in</strong>d nach Bedarf durch qualifizierte Bebauungspläne<br />

planungsrechtlich abzusichern. Der Bebauungsplan „Campus Morgenstelle, Teil 1“ stellt den ersten<br />

planungsrechtlichen Schritt für die bauliche Entwicklung der Morgenstelle dar.<br />

2. Sachstand<br />

Der Geme<strong>in</strong>derat hat <strong>in</strong> öffentlicher Sitzung am 21.07.2008 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan<br />

„Campus Morgenstelle, Teil 1“ gefasst. Gleichzeitig wurde beschlossen, e<strong>in</strong> frühzeitiges Beteiligungsverfahren<br />

für die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und für die Behörden und sonstigen<br />

Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.<br />

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 09.08.2008 im Schwäbischen Tagblatt bekannt gemacht. Die<br />

frühzeitige Beteiligung fand <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Planauslage <strong>in</strong> der Zeit von 11.08.2008 bis 12.09.2008 statt,<br />

die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 06.08.2008 beteiligt.<br />

Im frühzeitigen Beteiligungsverfahren g<strong>in</strong>gen aus der Öffentlichkeit zwei Stellungnahmen e<strong>in</strong>, u. a.<br />

auch die Stellungnahme des Landesnaturschutzverbandes. Von den Behörden g<strong>in</strong>gen drei Stellungnahmen<br />

e<strong>in</strong>. Alle e<strong>in</strong>gegangenen Stellungnahmen werden im folgenden Teil thematisch zusammengefasst.<br />

2.1 Stellungnahmen der Öffentlichkeit<br />

Geplante Bebauung<br />

Der bauliche Bedarf der Institute wird <strong>in</strong> Frage gestellt. Des Weiteren sollte der Zweck der östlich geplanten<br />

Gebäude (Gewächshäuser) im weiteren Verfahren def<strong>in</strong>iert werden.<br />

Stellungnahme der Verwaltung:<br />

Die Universität Tüb<strong>in</strong>gen benötigt die geplanten Bauflächen, um über moderne, zeitgemäße Institute<br />

zu verfügen, die dazu beitragen, den Universitätsstandort Tüb<strong>in</strong>gen langfristig zu sichern. Die im östli-


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chen Baufenster zulässigen Anlagen, wie z. B. Forschungsgewächshäuser, dienen <strong>in</strong> ihrer Funktion<br />

den Instituten und s<strong>in</strong>d für den Forschungsablauf ebenfalls notwendig.<br />

Flächenversiegelung<br />

Für die Bebauung sollten nur die vorhandenen Parkplätze und die planungsrechtlich vorhandene Baumöglichkeiten<br />

aus bereits bestehenden Bebauungsplänen <strong>in</strong> Anspruch genommen werden. Des Weiteren<br />

sollte e<strong>in</strong> Teil der im östlichen Plangebiet vorgesehenen Versiegelungen (Baufenster 2) beseitigt<br />

werden. In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, ob statt e<strong>in</strong>er flächigen Bebauung flächensparende<br />

Bebauung, z. B. durch die Errichtung e<strong>in</strong>es weiteren Hochhauses, möglich ist.<br />

Die Zunahme des Verkehrs durch die Vergrößerung der Universität und der damit verbundene Bedarf<br />

an Parkplätzen muss <strong>in</strong> der weiteren Planung auch unter dem Gebot des Flächensparens betrachtet<br />

werden.<br />

Stellungnahme der Verwaltung:<br />

Durch die Planung wird mehr als die Hälfte des nördlichen Parkplatzes überbaut, ca. 2.100 qm. Darüber<br />

h<strong>in</strong>aus wird offener, nicht versiegelter Boden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Größenordnung von etwas mehr als 1,6 ha<br />

<strong>in</strong> Anspruch genommen. Bei der vorliegenden Planung wurde der Bedarf der Universität sowohl an<br />

qualitativ und quantitativ neuen Forschungsgebäuden als auch <strong>in</strong> Bezug auf die Organisation der Institute<br />

beachtet. Demnach lässt e<strong>in</strong>e Organisation der Forschungsgebäude <strong>in</strong> Hochhaustypologien ke<strong>in</strong>e<br />

effektiven, zeitgemäßen Forschungsabläufe zu. Die Festsetzung der Grundflächenzahl als Maß des Flächenverbrauchs<br />

und der maximalen Gebäudehöhen korrelieren mite<strong>in</strong>ander und stellen aus heutiger<br />

Sicht e<strong>in</strong> optimiertes Verhältnis für die Anforderungen moderner Forschungsgebäude dar.<br />

Ebenso s<strong>in</strong>d die städtebaulichen Anforderungen an e<strong>in</strong>en qualitätsvollen zentralen Campusplatzes mit<br />

entsprechendem Platzbedarf <strong>in</strong> die Planung e<strong>in</strong>gegangen. Im Zuge der Planaufstellung wurden die ursprünglichen<br />

Flächenbedarfe reduziert und die Baufenster weiter nach Nordwesten verschoben, um<br />

den Talbereich stärker zu schonen.<br />

Die Anzahl der Stellplätze im Plangebiet wurde unter E<strong>in</strong>beziehung vorhandener und zukünftig geplanter<br />

Parkmöglichkeiten <strong>in</strong> der näheren Umgebung des Geltungsbereiches auf das nötige Maß reduziert.<br />

Von e<strong>in</strong>er Zunahme der Verkehrsbewegungen und des Stellplatzbedarfes ist nicht auszugehen, da die<br />

Nutzungen für das Zentrum für Molekularbiologie der Pflanzen (ZMBP) und das Interfakultäre Institut<br />

für Biochemie (IFIB) aus e<strong>in</strong>em dem Geltungsbereich benachbarten Gebäude am botanischen Garten<br />

bzw. <strong>vom</strong> nahen Kl<strong>in</strong>ikgelände am Schnarrenberg umgesiedelt werden.<br />

E<strong>in</strong>griffs-/Ausgleichsbilanzierung<br />

Bereits mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Campus Morgenstelle, Teil 1“ müssten alle, also<br />

auch die nach dem städtebaulichen Entwicklungskonzept geplanten E<strong>in</strong>griffe, geprüft werden. E<strong>in</strong>e<br />

Beschränkung der Untersuchungen auf den ersten planungsrechtlichen Realisierungsabschnitt durch<br />

den Bebauungsplan „Campus Morgenstelle, Teil 1“ reiche nicht aus.<br />

Stellungnahme der Verwaltung:<br />

Im Rahmen des Umweltberichts wurden neben den Auswirkungen des Bebauungsplanes „Campus<br />

Morgenstelle, Teil 1“ auch die möglichen Auswirkungen des gesamten, städtebaulichen Entwicklungskonzeptes<br />

betrachtet. Zusätzlich zu diesem städtebaulichen Entwicklungskonzept wurde e<strong>in</strong> landschaftspflegerisches<br />

Entwicklungskonzept für die geplante Gesamterweiterung aufgestellt, das bei der<br />

Entwicklung der Ausgleichsmaßnahmen zu Grunde gelegt werden konnte.<br />

Die Auswahl der Ausgleich- und Ersatzflächen wurde unter Berücksichtigung des städtebaulichen und


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landschaftsplanerischen Entwicklungskonzeptes getroffen. So wurde darauf geachtet, dass sich ke<strong>in</strong>e<br />

Maßnahmen im Bereich der zukünftigen, im Entwicklungskonzept geplanten Bebauungsmöglichkeiten<br />

bef<strong>in</strong>den und die Maßnahmen den Zielen des landschaftspflegerischen Konzeptes entsprechen.<br />

FFH-Vorprüfung<br />

Für das Gesamtprojekt sollte e<strong>in</strong>e Vorprüfung gemäß FFH-Richtl<strong>in</strong>ie durchgeführt werden. Auch wenn<br />

das Gebiet nicht <strong>in</strong>nerhalb von Natura 2000 Gebieten liegt, können sich Fernwirkungen negativ auf<br />

das FFH und Vogelschutzgebiet Schönbuch auswirken.<br />

Stellungnahme der Verwaltung:<br />

Das Plangebiet liegt <strong>in</strong> ausreichendem Abstand zum FFH-Gebiet Nr. 7420 Schönbuch und zum Vogelschutzgebiet<br />

Nr. 7420-401 Schönbuch.<br />

E<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigung dieser europarechtlich geschützten Gebiete kann ausgeschlossen werden. Die<br />

Erforderlichkeit e<strong>in</strong>er FFH-Verträglichkeitsuntersuchung wird auch von der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde<br />

nicht gesehen.<br />

Streng und besonders geschützte Arten, Biotope<br />

In der weiteren Planung müssten auch die Vorkommen streng und besonders geschützter Tierarten,<br />

<strong>in</strong>sbesondere Vögel, Fledermäuse, Bilche, Amphibien, Feuersalamander und das Vorkommen streng<br />

und besonders geschützter Pflanzenarten auch im H<strong>in</strong>blick auf die benachbarten geschützten Flächen<br />

und Objekte untersucht werden. Auch Biotope nach § 32 NatSchG sollten mit ihrem aktuellen Zustand<br />

<strong>in</strong> die Untersuchung e<strong>in</strong>bezogen werden.<br />

Betrachtet werden sollte auch die Beleuchtung der geplanten Gebäude. Durch ihr Abstrahlen <strong>in</strong> die<br />

freie Landschaft dürften Lebensräume für Arten nicht erheblich bee<strong>in</strong>trächtigt werden.<br />

Stellungnahme der Verwaltung:<br />

Untersuchungen zu den Pflanzenvorkommen wurden <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Biotoptypenkartierung gemäß Kartierschlüssel<br />

der LUBW für die Vegetation und Pflanzen und für die Tierwelt als Potenzialermittlung<br />

zum Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten erarbeitet und dem Umweltbericht zugrunde<br />

gelegt.<br />

Der größte Teil der zur Überbauung vorgesehenen Flächen ist mit mehr oder weniger mächtigem<br />

Bauaushub der 70-er Jahre belegt. Vegetationsbestände von herausragender naturschutzfachlicher<br />

Wertigkeit haben sich hier nicht entwickelt. Teilflächen dienen hier auch e<strong>in</strong>em nächtlichen Schafpferch,<br />

der zur Beweidung von Wiesen wichtig ist, dessen Flächen aber auch mit Nährstoffen angereichert<br />

werden.<br />

Unter anderem bed<strong>in</strong>gt durch die Randlage zum Käsenbachtal mit se<strong>in</strong>em kle<strong>in</strong>teiligen Nutzungsmosaik<br />

aus vielfältigen Magerwiesen, Streuobst, Trockenmauern und Sukzessionen bef<strong>in</strong>den sich im Planungsgebiet<br />

Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vögeln und Fledermäusen, streng geschützte Arten<br />

gemäß Anhang IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie. § 32 NatSchG Biotope gibt es nicht.<br />

Vor allem mit der Inanspruchnahme der Streuobstwiesen zur Errichtung der den Instituten dienenden<br />

Anlagen gehen mögliche Brut- und Nistplätze für geschützte Vogel- und Fledermausarten verloren.<br />

Den gesetzlichen Vorgaben des Verschlechterungsverbot der §§ 42 und 62 BNatSChG für die streng<br />

geschützten Arten durch die mit dem Bebauungsplan verbundenen Maßnahmen soll u.a. auch durch


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jahreszeitlich angemessene Bauabwicklung Rechnung getragen werden. E<strong>in</strong>e entsprechende Bestätigung<br />

durch die zuständige Obere Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium wird im Rahmen des<br />

jetzt folgenden Beteiligungsverfahrens erfolgen.<br />

Die mit der Inanspruchnahme verbundenen, zum Teil erheblichen E<strong>in</strong>griffe werden durch aufwändige<br />

Entbuschungsmaßnahmen zur Wiederherstellung von für diese Arten bedeutenden Biotopen im S<strong>in</strong>ne<br />

des Naturschutzgesetzes ausgeglichen und langfristig gesichert.<br />

Die Möglichkeiten zur M<strong>in</strong>imierung der Beleuchtung des Tales durch die neuen Gebäude werden ausgeschöpft:<br />

die den Instituten dienenden Anlagen werden mit Verschattungse<strong>in</strong>richtungen versehen<br />

und deren Beleuchtungsdauer geregelt. Die unterste, im Südosten gelegene Gebäudel<strong>in</strong>ie, erhält ke<strong>in</strong><br />

Licht emittierendes Glasdach, sondern e<strong>in</strong>e Dachbegrünung.<br />

Naherholungsraum<br />

Untersucht werden sollten die Konsequenzen der Bebauung für den Naherholungsraum (Lärm, Verkehr,<br />

zusätzliche Emissionen). Die Wertigkeit des Gebiets werde zudem noch durch den <strong>in</strong> Planung<br />

bef<strong>in</strong>dlichen geschützten Grünbestand „Käsenbach-/Öhlertal“ unterstrichen.<br />

Stellungnahme der Verwaltung:<br />

Die Auswirkungen der Bebauung auf den Naherholungsraum wurden im Umweltbericht untersucht.<br />

Das Käsenbach- und Öhlertal ist e<strong>in</strong> wichtiges Naherholungsgebiet für etwa 9.000 Bewohner<strong>in</strong>nen im<br />

E<strong>in</strong>zugsbereich von ca. 15 M<strong>in</strong>uten Fußweg. Durch die geplante Bebauung wird der Naherholungsraum<br />

im Käsenbachtal reduziert und e<strong>in</strong>geengt.<br />

Die neuen Institutsgebäude mit vier bis zu sieben Geschossen und talseitigen Höhen von 19 bis 29<br />

Meter sowie die dienenden Anlagen mit talseitig bis zu 9 Meter Höhe werden das naturräumliche Gefüge<br />

des Käsenbachtals bee<strong>in</strong>trächtigen. E<strong>in</strong>e vollständige Abschirmung oder landschaftliche E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung<br />

ist bei den geplanten Bauvolum<strong>in</strong>a nicht möglich, ebenso wenig s<strong>in</strong>d die Auswirkungen e<strong>in</strong>er<br />

nächtlicher Beleuchtung auf den Landschaftsraum vollständig zu vermeiden.<br />

Zur Reduzierung der Bee<strong>in</strong>trächtigung wurden die Optimierungsmöglichkeiten ausgeschöpft: Vor allem<br />

die Baukörper der den Instituten dienenden Anlagen wurden möglichst weit <strong>vom</strong> Talhang entfernt<br />

hangaufwärts verlagert.<br />

Zur landschaftlichen E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung werden die randlichen Gehölzbestände und Streuobstwiesen erhalten<br />

und durch Nachpflanzungen von Streuobst ergänzt. Der für die Erlebbarkeit der Landschaft wichtige<br />

Fuß- und Radweg wird im Zuge der Planaufstellung dauerhaft als öffentlicher Weg gesichert. Außerhalb<br />

des Plangebietes werden weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Landschaftsbildes und zur<br />

Aufwertung der Kulturlandschaft vorgenommen.<br />

Kaltluft<br />

Die bestehenden Kaltluftentstehungsgebiete und Kaltluftabflussbahnen s<strong>in</strong>d zu erhalten und zu sichern.<br />

Stellungnahme der Verwaltung:<br />

Die stadtklimatischen Auswirkungen der geplanten Bebauung auf das Stadtgebiet wurden im Umweltbericht<br />

aufbereitet.


<strong>Vorlage</strong> 5/<strong>2009</strong><br />

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Für die schwach durchlüftete Beckenlage von Tüb<strong>in</strong>gen wurden vor allem die thermischen und strömungsdynamischen<br />

Veränderungen des bodennahen Luftaustausches prognostiziert, die bei<br />

schwachw<strong>in</strong>digen Wetterlagen wesentlich durch bodennahe Kaltluft erfolgt.<br />

Im Kurzgutachten von Prof. Dr. Vogt werden die Baumaßnahmen als stadtklimatologisch erheblicher<br />

E<strong>in</strong>griff bewertet, weil e<strong>in</strong>erseits Flächen aus dem kaltluftbildenden Prozess herausgenommen werden<br />

und andererseits die Fließdynamik bei der Überströmung durch H<strong>in</strong>dernisse und die Erhöhung der<br />

strömungsphysikalischen Rauhigkeit erheblich bee<strong>in</strong>flusst wird. Die im Südosten des Baufensters zwei<br />

gelegenen baulichen Anlagen greifen <strong>in</strong> das angenommene Bergw<strong>in</strong>dsystem des Käsenbaches e<strong>in</strong>.<br />

Zur Verm<strong>in</strong>derung der E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> das Schutzgut Klima wurde das Baufenster 2 für die den Instituten<br />

dienenden Anlagen weiter nach Nordwesten, den Hang h<strong>in</strong>auf, verschoben. E<strong>in</strong>e strömungsphysikalische<br />

Verbesserung wird dadurch erreicht, dass die südöstlichste Bebauung im Baufenster 2 mit e<strong>in</strong>er<br />

Wiesenbegrünung überdeckt werden soll und die Dächer als Pultdach ausgebildet werden sollen.<br />

Nach Umsetzung auch der M<strong>in</strong>imierungsmaßnahmen verbleibt e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> das Stadtklima, der weder<br />

im Geltungsbereich des Bebauungsplanes noch außerhalb ausgeglichen werden kann.<br />

Die Bedeutung des Bauvorhabens zur Stärkung und Sicherung des Universitätsstandortes Tüb<strong>in</strong>gen<br />

wird jedoch <strong>in</strong> der Abwägung höher bewertet als der E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> die stadtklimatologischen Gegebenheiten.<br />

Oberflächenwasser<br />

E<strong>in</strong>e Verunre<strong>in</strong>igung des Wasserlaufes Käsenbach durch verstärkten Ablauf von Oberflächenwasser<br />

der versiegelten Flächen wird befürchtet.<br />

Stellungnahme der Verwaltung:<br />

Die neuen baulichen Anlagen sollen an e<strong>in</strong> getrenntes Leitungssystem für Schmutzwasser und für Regenwasser<br />

angeschlossen werden. Das anfallende Niederschlagswasser wird <strong>in</strong> das Regenrückhaltebecken<br />

Morgenstelle im Bereich des botanischen Gartens außerhalb des Geltungsbereiches geleitet.<br />

Aus dem Regenrückhaltebecken wird das Niederschlagswasser gedrosselt <strong>in</strong> den Käsenbach weitergeleitet.<br />

Das Schmutzwasser wird direkt <strong>in</strong> den Kanal e<strong>in</strong>geleitet. Dadurch kann e<strong>in</strong>e Verunre<strong>in</strong>igung des<br />

Käsenbaches ausgeschlossen werden.<br />

Zusätzlich wird e<strong>in</strong> Teil des anfallenden Regenwassers durch die festgesetzte extensive Dachbegrünung<br />

zurückgehalten, gespeichert und zum Teil verdunstet. E<strong>in</strong>e dezentrale Versickerung ist aufgrund<br />

der schluffig-tonigen Erdschichten und des durch Aufschüttungen veränderten Bodens nicht möglich.<br />

Erweiterung Fernheizwerk<br />

Um die zusätzlichen Flächen mit Wärme usw. versorgen zu können, sche<strong>in</strong>t e<strong>in</strong>e Erweiterung des<br />

Fernheizwerks auf der Morgenstelle erforderlich, wodurch zusätzliche Emissionen entstehen würden.<br />

Stellungnahme der Verwaltung:<br />

Die Fernwärmeversorgung der geplanten Bebauung wird über das universitätseigene Heizkraftwerk<br />

erfolgen. Für die Versorgung der neu entstehenden Gebäude wird e<strong>in</strong>e Umrüstung der vorhandenen<br />

Technik auf Kraft-Wärme-Kopplung erfolgen, bei der im Vergleich zum Ist-Zustand erheblich ger<strong>in</strong>gere<br />

Emissionen auftreten werden.


<strong>Vorlage</strong> 5/<strong>2009</strong><br />

- 7 -<br />

2.2 Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />

Landratsamt Tüb<strong>in</strong>gen (06.08.2008, 17.09.2008)<br />

Streng und besonders geschützte Arten, Biotope<br />

Im Geltungsbereich selbst befänden sich ke<strong>in</strong>e Schutzgebiete, Naturdenkmale oder § 32-Biotope. In<br />

unmittelbarer Nachbarschaft befänden sich allerd<strong>in</strong>gs zwei § 32-Biotope sowie e<strong>in</strong> bedeutendes Vorkommen<br />

des Feuersalamanders.<br />

Funktional und topografisch sei das Plangebiet dem Käsenbachtal als wichtigem Naherholungsgebiet<br />

zuzuordnen.<br />

Im östlichen Bereich würden artenreiche Wiesen und Streuobstflächen überplant, die bedeutende Lebensräume<br />

für etliche streng geschützte Arten wie Halsbandschnäpper, Wendehals oder Mittelspecht<br />

seien. E<strong>in</strong>e Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Populationen dieser Arten könne<br />

nicht ausgeschlossen werden. Im Plangebiet und nahen Umfeld seien Untersuchungen notwendig, die<br />

Aufschluss geben über Habitatstrukturen, Lebensraumtypen und das Vorkommen streng geschützter<br />

Arten. Die <strong>vom</strong> Büro Schlegel und Thomas vorgelegten Bestands- und Maßnahmenpläne (Bearbeitungsstand<br />

02.09.2008) seien e<strong>in</strong>e ausreichende Grundlage zur Beurteilung der Planung, wenn sie<br />

durch die Auswertung der im August 2008 durchgeführten faunistischen Kartierungen der Brutvögel<br />

und Fledermäuse ergänzt werden. Weitere Untersuchungen seien nicht erforderlich, sofern die Bebauung<br />

der sensiblen Hangbereiche vermieden werde.<br />

E<strong>in</strong>e nächtliche Beleuchtung der Gewächshäuser hätte negative Auswirkungen vor allem <strong>in</strong> tierökologischer<br />

H<strong>in</strong>sicht.<br />

Stellungnahme der Verwaltung:<br />

Es wird auf die Stellungnahme unter 2.1. Streng und besonders geschützte Arten, Biotope verwiesen.<br />

Flächenversiegelung<br />

Der Bedarf der Universität wird anerkannt, allerd<strong>in</strong>gs sollte e<strong>in</strong>e flächensparende Bauweise angestrebt<br />

werden. Hierzu sollte geprüft werden, ob die Neubebauung auf bereits bestehende versiegelte Flächen<br />

<strong>in</strong> Form von Hochhausbebauung realisiert werden kann, so dass e<strong>in</strong> Teil der Fläche reduziert werden<br />

kann und die Hangbereiche geschont werden können.<br />

Der geplante zentrale Park sollte entfallen bzw. zum<strong>in</strong>dest verkle<strong>in</strong>ert werden.<br />

Stellungnahme der Verwaltung:<br />

Es wird auf die Stellungnahme unter 2.1 Flächenversiegelung verwiesen.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus wird auf die Bedeutung e<strong>in</strong>es qualitativ hochwertigen Platzraumes als neuer studentischer<br />

und universitärer Treffpunkt und Aufenthaltsort h<strong>in</strong>gewiesen. Der geplante zentrale Platz ist für<br />

das Konzept e<strong>in</strong>es Campus unbed<strong>in</strong>gt notwendig. Zukünftig wird über den zentralen Campusplatz die<br />

Erschließung sowohl der neuen als auch möglichst der bestehenden Gebäude auf der Morgenstelle erfolgen.<br />

Der Flächenbedarf des Campusplatzes wird auch im H<strong>in</strong>blick auf die angrenzende hohe Bebauung<br />

als städtebaulich richtig dimensioniert erachtet.


E<strong>in</strong>griffs-/Ausgleichsbilanzierung<br />

<strong>Vorlage</strong> 5/<strong>2009</strong><br />

- 8 -<br />

Bei der E<strong>in</strong>griffs-/Ausgleichsbilanzierung s<strong>in</strong>d die möglichen Auswirkungen der Gesamtplanung sowie<br />

weiterer Gewächshäuser im Hangbereich darzustellen und h<strong>in</strong>sichtlich der zu erwartenden Summationseffekte<br />

zu bewerten.<br />

Stellungnahme der Verwaltung:<br />

Es wird auf die Stellungnahme unter 2.1 E<strong>in</strong>griffs-/Ausgleichsbilanzierung verwiesen.<br />

Niederschlagswasser<br />

Im H<strong>in</strong>blick auf die hydraulische Berechnung des Käsenbaches wird darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass der Niederschlagswasserabfluss<br />

zu m<strong>in</strong>imieren sei und Niederschlagswasser soweit möglich zu versichern,<br />

zwischenzuspeichern oder zurückzuhalten sei. Detaillierte Möglichkeiten zur Verdunstung, Versickerung<br />

und Rückhaltung des unschädlichen Niederschlagswassers seien aufzuzeigen.<br />

Stellungnahme der Verwaltung:<br />

Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes zulässigen baulichen Anlagen sollen an e<strong>in</strong> getrenntes<br />

Leitungssystem für Schmutz- und für Regenwasser angeschlossen werden. Das Plangebiet ist über e<strong>in</strong>en<br />

Regenwasserkanal mit dem außerhalb des Geltungsbereiches liegenden Regenrückhaltebecken im<br />

Botanischen Garten verbunden. Nach Aussagen e<strong>in</strong>es Hydrologischen Gutachtens, das im Zusammenhang<br />

mit der Planung angefertigt wurde, verfügt dieses Rückhaltebecken noch über ausreichend Kapazität<br />

um das gesamte gesammelte Niederschlagswasser des Plangebiets aufzunehmen. Über e<strong>in</strong>e<br />

extensive Dachbegrünung kann zusätzlich e<strong>in</strong> Teil des Niederschlagswassers zurückgehalten, gespeichert<br />

und verdunstet werden. Mulden-Rigolen-Systeme können bei den vorherrschenden, etwa zwei<br />

Meter mächtigen Deckschichten aus schluffigem Ton und dem durch Aufschüttungen veränderten Boden<br />

nicht erfolgreich e<strong>in</strong>gesetzt werden.<br />

Durch die Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers <strong>in</strong> das Regenrückhaltebecken und der gedrosselten<br />

Weiterleitung <strong>in</strong> den Käsenbach wird ke<strong>in</strong> Niederschlagswasser mehr <strong>in</strong> den Schmutzwasserkanal<br />

abgeführt.<br />

Verkehr<br />

Im H<strong>in</strong>blick auf die Gesamtplanung sollte geprüft werden, ob die Verkehrslenkung s<strong>in</strong>nvoll und das<br />

Parkplatzangebot ausreichend ist.<br />

Vermutlich wird die Verkehrsnachfrage im Gebiet durch die geplanten Erweiterungen steigen. Das<br />

Landratsamt geht davon aus, dass im weiteren Verfahren e<strong>in</strong> Verkehrsgutachten erstellt wird, welches<br />

auch die ÖPNV Belange thematisiert. E<strong>in</strong>e Verbesserung der Verkehrsanb<strong>in</strong>dung wäre von der Regionalstadtbahn<br />

zu erwarten.<br />

Stellungnahme der Verwaltung:<br />

Im Zuge der Ausarbeitung des Entwurfes wurde die Erschließung des Plangebiets auch im Blick auf die<br />

Rahmenplanung geprüft und optimiert. Die Anzahl der Stellplätze <strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereiches<br />

wurde unter E<strong>in</strong>beziehung vorhandener und geplanter Parkmöglichkeiten <strong>in</strong> der Umgebung auf das<br />

nötige Maß reduziert.<br />

Von e<strong>in</strong>er Zunahme der Verkehrsbewegungen ist nicht auszugehen, da die Nutzungen für das Zentrum<br />

für Molekularbiologie der Pflanzen (ZMBP) und das Interfakultäre Institut für Biochemie (IFIB) aus


<strong>Vorlage</strong> 5/<strong>2009</strong><br />

- 9 -<br />

e<strong>in</strong>em dem Geltungsbereich benachbarten Gebäude am Botanischen Garten bzw. <strong>vom</strong> nahen Kl<strong>in</strong>ikgelände<br />

am Schnarrenberg umgesiedelt werden und somit ke<strong>in</strong>e neuen Studenten- und Beschäftigtenverkehre<br />

erzeugt werden. Durch die geplante Neubebauung wird die Verkehrsnachfrage im Gebiet<br />

höchstens ger<strong>in</strong>gfügig steigen. Die Auswirkungen werden demnach vernachlässigbar, so dass auf e<strong>in</strong><br />

Gutachten verzichtet wird.<br />

In Bezug auf den ÖPNV werden bei Durchführung der Planung aus den gleichen Gründen ke<strong>in</strong>e erheblichen<br />

Nachfragesteigerungen erwartet.<br />

Den Bedürfnissen des Radverkehrs wird durch die Anforderung, dass Fahrradabstellanlagen nachgewiesen<br />

werden müssen, Rechnung getragen.<br />

Der im Osten des Geltungsbereiches verlaufende bestehende Feldweg längs des Käsenbachtales wird<br />

als öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Fuß- und Radweg festgesetzt. Durch die<br />

Festsetzung als Fuß- und Radweg wird die durchgängige öffentliche Benutzbarkeit des Weges planungsrechtlich<br />

gesichert.<br />

Im H<strong>in</strong>blick auf den Planungsstand der Regionalstadtbahn spielt die Bahnanb<strong>in</strong>dung auf derzeit ke<strong>in</strong>e<br />

Rolle für die Erschließung. E<strong>in</strong>e Anb<strong>in</strong>dung der Morgenstelle an das Netz ist aber langfristig geplant.<br />

Durch den Bebauungsplan wird der projektierte Streckenverlauf nicht berührt.<br />

Regierungspräsidium Tüb<strong>in</strong>gen (22.08.2008)<br />

Die Denkmalpflege bittet um Aufnahme e<strong>in</strong>es H<strong>in</strong>weises auf die Regelungen des § 20 DSchG (Denkmalschutzgesetz).<br />

Stellungnahme der Verwaltung:<br />

Auf die Regelungen des § 20 DSchG wurde <strong>in</strong> den H<strong>in</strong>weisen der textlichen Festsetzungen verwiesen.<br />

Polizeidirektion Tüb<strong>in</strong>gen, Krim<strong>in</strong>alprävention (10.09.2008)<br />

Es wird auf krim<strong>in</strong>alpräventive Gestaltungsempfehlungen h<strong>in</strong>gewiesen.<br />

Stellungnahme der Verwaltung:<br />

Die H<strong>in</strong>weise wurden, soweit möglich, <strong>in</strong> der Planung berücksichtigt.<br />

2.3 Energiekonzept<br />

E<strong>in</strong>e Reduktion des Energiebedarfs der Planung wird durch e<strong>in</strong>e hochwärmegedämmte, fugendichte<br />

Gebäudehülle gewährleistet. Zur weiteren M<strong>in</strong>imierung des Bedarfs kommt e<strong>in</strong>e hocheffiziente Wärmerückgew<strong>in</strong>nung<br />

zur Ausführung. Die Kälteversorgung des Forschungsbaus wird <strong>in</strong> den W<strong>in</strong>termonaten<br />

durch die Bereitstellung kostenloser Umweltkälte durch freie Kühlung unterstützt. Der E<strong>in</strong>satz von<br />

oberflächennaher Geothermie als Niedertemperaturquelle im W<strong>in</strong>ter und Kühlmöglichkeit im Sommer<br />

wird im Rahmen der Bauantragsstellung überprüft.<br />

Die Energieversorgung erfolgt über das Fernheizkraftwerk der Universität, das für die Versorgung der<br />

zusätzlichen Gebäude auf Kraft-Wärme-Kopplung umgestellt wird und dadurch zukünftig mit erheblich<br />

ger<strong>in</strong>geren Emissionen betrieben werden kann.<br />

2.4 Umgang mit Niederschlagswasser<br />

Die Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e schadlose Versickerung von Niederschlagswasser nach dem Wassergesetz<br />

sowie der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung wurden <strong>vom</strong> Ingenieurbüro REIK <strong>in</strong> ei-


<strong>Vorlage</strong> 5/<strong>2009</strong><br />

- 10 -<br />

ner Hydrologischen Untersuchung geprüft. Das Gelände ist demzufolge für die Nutzung zur Versickerung<br />

von Niederschlagswasser aus folgenden Gründen nicht geeignet:<br />

E<strong>in</strong>e dezentrale Versickerung ist aufgrund der geologischen Verhältnisse nicht möglich, da bei den<br />

vorherrschenden, etwa zwei Meter mächtigen Deckschichten aus schluffigem Ton und dem durch Aufschüttungen<br />

veränderten Boden Mulden-Rigolen-Systeme nicht erfolgreich e<strong>in</strong>gesetzt werden können.<br />

Im gesamten Gebiet ist Knollenmergel vorhanden, der bei Kontakt mit Wasser aufweicht und somit<br />

e<strong>in</strong>e Gefährdung für die Gründungssicherheit der Gebäude darstellt. Somit kann das anfallende Oberflächenwasser<br />

nur über Regenwasserkanäle direkt <strong>in</strong> das Regenrückhaltebecken Morgenstelle im botanischen<br />

Garten geleitet bzw. über e<strong>in</strong> Muldensystem dem Käsenbach zugeführt werden (REIK).<br />

Die Ableitung über e<strong>in</strong> Muldensystem steht im Widerspruch zum landschaftsplanerischen Entwicklungskonzept<br />

und wird nicht weiterverfolgt. Für die Ableitung des im Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />

anfallenden Niederschlagswassers steht das Regenrückhaltebecken Morgenstelle mit ausreichender<br />

Kapazität zur Verfügung. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes s<strong>in</strong>d zusätzlich außerhalb<br />

der überbaubaren Flächen unterirdische Systeme für die Rückhaltung von Regenwasser zulässig.<br />

Um e<strong>in</strong>en gewissen Rückhalt des Niederschlagswassers auf Dachflächen <strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereiches<br />

erreichen zu können, s<strong>in</strong>d Flach- und Pultdächer zu m<strong>in</strong>destens 70% ihrer Fläche mit e<strong>in</strong>em M<strong>in</strong>destgesamtaufbau<br />

von 10 cm m<strong>in</strong>destens extensiv zu begrünen.<br />

2.5 E<strong>in</strong>griffs-Ausgleichsbilanzierung gemäß § 1a BauGB<br />

Im Umweltbericht (Anlage 4) wurde e<strong>in</strong>e schutzgutbezogene Bestandsaufnahme und Bewertung der<br />

Planungsvorhaben erstellt sowie die notwendige E<strong>in</strong>griffs-Ausgleichsbilanzierung aufgestellt. Die mit<br />

dem Bebauungsplan entstehenden erheblichen E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> den Naturhaushalt und das Landschaftsbild<br />

sollen durch vielfältige Vermeidungs-, M<strong>in</strong>imierungs- und Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen werden.<br />

Unter Anwendung des Wiederherstellungskostenansatzes für Arten und Biotope sowie der Ausgleichsabgabenverordnung<br />

des Landes BW im H<strong>in</strong>blick auf E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> das Schutzgut Boden wurde wie folgt<br />

bilanziert:<br />

Zusätzlich zu Maßnahmen <strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes wurde e<strong>in</strong> externer<br />

Bedarf an Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen <strong>in</strong> der Größenordnung von 95.611,- € ermittelt. Hiervon<br />

belaufen sich die errechneten Wiederherstellungskosten auf 81.440,- € für das Schutzgut Arten und<br />

Biotope, und der ermittelte Ausgleichsbetrag für E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> das Schutzgut Boden beträgt 14.171,- €.<br />

Als externe Ausgleichsmaßnahmen werden im südwestlich des Bebauungsplanes angrenzenden Gelände<br />

Teilflächen zu e<strong>in</strong>er offenen, kle<strong>in</strong>teiligen Kulturlandschaft entwickelt. Durch fachgerechte nachhaltige<br />

Pflege sollen Streuobstwiesen wiederhergestellt werden, die durch altersabgestufte Gehölzgruppen<br />

und e<strong>in</strong>en We<strong>in</strong>berg mit neu sanierten Trockenmauern ergänzt werden.<br />

Mit den <strong>in</strong>ternen und externen Maßnahmen können die Bee<strong>in</strong>trächtigungen von Natur und Landschaft<br />

weitgehend ausgeglichen werden. Für das Schutzgut Klima – Luft verbleibt e<strong>in</strong> Defizit, das nicht ausgleichbar<br />

ist.<br />

Die Sicherung der externen Ausgleichsmaßnahmen erfolgt über e<strong>in</strong>en städtebaulichen Vertrag zwischen<br />

der Stadt und dem Land.


3. Lösungsvarianten<br />

Ke<strong>in</strong>e.<br />

4. Vorschlag der Verwaltung<br />

<strong>Vorlage</strong> 5/<strong>2009</strong><br />

- 11 -<br />

Die Verwaltung schlägt vor, dem Beschlussantrag zu folgen.<br />

5. F<strong>in</strong>anzielle Auswirkungen<br />

Ke<strong>in</strong>e.<br />

6. Anlagen<br />

Entwurf des Bebauungsplanes <strong>vom</strong> 08.12.2008 (Anlage 1)<br />

Entwurf der textlichen Festsetzungen <strong>vom</strong> 08.12.2008 (Anlage 2)<br />

Begründung <strong>vom</strong> 08.12.2008 (Anlage 3)<br />

Umweltbericht mit Grüngestaltungsplan <strong>vom</strong> 08.12.2008 (Anlage 4)<br />

Verfahrens- und Datenübersicht (Anlage 5)


ENTWURF<br />

Textliche Festsetzungen<br />

zum Bebauungsplan „Campus Morgenstelle, Teil I“<br />

Anlage 2 zur <strong>Vorlage</strong> 5/<strong>2009</strong>


ENTWURF<br />

Die <strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereiches dieser Bebauungspläne bestehenden bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen<br />

Vorschriften werden durch diesen Bebauungsplan „Campus Morgenstelle, Teil 1“<br />

überlagert und <strong>in</strong> dessen Geltungsbereich für unanwendbar erklärt. Ausgenommen davon bleibt die<br />

Berechnungsgrundlage der Grundflächenzahl im Bebauungsplan „Morgenstelle nordöstlicher Teil“ sowie<br />

im Bebauungsplan „Oberer Schnarrenberg – Morgenstelle“. Durch die Überlagerung der bestehenden<br />

Bebauungspläne verkle<strong>in</strong>ern sich zwar deren Geltungsbereiche, für die Berechnung der Grundflächenzahl<br />

<strong>in</strong> den überlagerten Bebauungsplänen gilt der jeweilige Geltungsbereich aber unverändert<br />

weiter.<br />

I. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

Aufgrund von § 9 des Baugesetzbuches (BauGB) und § 213 BauGB i. d. F. <strong>vom</strong> 23.09.2004<br />

(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz <strong>vom</strong> 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) i. V. m.<br />

den §§ 1 ff. der Baunutzungsverordnung (BauNVO) i. d. F. <strong>vom</strong> 23.01.1990 (BGBl. I S. 132),<br />

zuletzt geändert durch Gesetz <strong>vom</strong> 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) i. V. mit § 4 der Geme<strong>in</strong>deordnung<br />

für Baden-Württemberg <strong>in</strong> der Fassung <strong>vom</strong> 24.07.2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698),<br />

zuletzt geändert durch Gesetz <strong>vom</strong> 14.02.2006 (GBl. S. 20) werden folgende bauplanungsrechtliche<br />

Festsetzungen getroffen:<br />

1. Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 9 Abs. 2 BauGB, §§ 1 ff.<br />

BauNVO)<br />

(1) Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird als „Sondergebiet Universität“ (SO<br />

1 und SO 2) ausgewiesen.<br />

(2) Zulässig s<strong>in</strong>d im Baufenster 1 (BF 1) Institute der Universität und den Instituten der Universität<br />

zugeordnete Nebenanlagen, im Baufenster 2 (BF 2) den Instituten der Universität dienende<br />

Anlagen. Im Baufenster 1 und 2 ist auch die gewerbliche Solarnutzung von Dächern zulässig.<br />

(3) Wohnungen s<strong>in</strong>d im Geltungsbereich des Bebauungsplanes unzulässig. Ausnahmsweise können<br />

Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen zugelassen werden.<br />

2. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 9 Abs. 3 BauGB, §§ 16 ff.<br />

BauNVO)<br />

(1) Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Grundflächenzahl (GRZ) und die max. Gebäudehöhe<br />

(GH) <strong>in</strong> m ü. NN bestimmt. Maßgebend s<strong>in</strong>d die E<strong>in</strong>tragungen im zeichnerischen Teil<br />

des Bebauungsplanes. Bezugsgröße für die GRZ im BF 1 ist die SO 1 Fläche westlich der privaten<br />

Verkehrsfläche, für die GRZ im BF 2 ist die SO 2 Fläche östlich der privaten Verkehrsfläche<br />

die Bezugsgröße.<br />

(2) Bei der Ermittlung der zulässigen Grundfläche ist die Überschreitungsmöglichkeit des § 19<br />

Abs. 4 Satz 2 BauNVO nicht anzuwenden.<br />

(3) Oberer Bezugspunkt für die max. Gebäudehöhe ist bei Flachdächern die Attika (oberste Gebäudekante)<br />

und bei Pultdächern der obere Dachabschluss.<br />

(4) Die max. Gebäudehöhe der Flachdachbauten im Baufenster 1 darf ausnahmsweise mit Solaranlagen,<br />

Aufzugsschächten, Antennen, Schornste<strong>in</strong>en und Brüstungselementen um max. 1,20<br />

m überschritten werden.<br />

Anlage_2_Festsetzungen_<strong>Vorlage</strong>_ 5_<strong>2009</strong>.doc 2


ENTWURF<br />

3. Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, § 22 BauNVO)<br />

Entsprechend dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes werden folgende Bauweisen festgesetzt:<br />

1. Baufenster 1 (BF 1):<br />

• Für das Baufenster 1 wird folgende abweichende Bauweise (a1) festgesetzt: Offen, jedoch<br />

mit Baukörperlängen bis max. 105 m zulässig.<br />

2. Baufenster 2 (BF 2):<br />

• Für das Baufenster 2 wird folgende abweichende Bauweise (a2) festgesetzt: Offen, jedoch<br />

mit Baukörperlängen bis max. 55 m.<br />

• Die seitlichen Abstände zwischen Gebäuden müssen m<strong>in</strong>destens 4,5 m betragen. Untergeordnete<br />

Verb<strong>in</strong>dungsgänge zwischen Gebäuden s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Abstandsflächen ausnahmsweise<br />

zulässig.<br />

4. Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB,<br />

§ 23 BauNVO)<br />

(1) Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch die Festsetzung von Baugrenzen entsprechend<br />

dem zeichnerischen Teil bestimmt. Die Baugrenzen besitzen auch unterirdische<br />

Wirkung.<br />

(2) Außerhalb der im Sondergebiet überbaubaren Flächen s<strong>in</strong>d nur zulässig:<br />

- Platz- und Grünanlagen,<br />

- Zufahrten und Wege e<strong>in</strong>schließlich erforderlicher Treppen- und Rampenanlagen,<br />

- Stützmauern,<br />

- Fahrradabstellanlagen gemäß den örtlichen Bauvorschriften Nr. 5,<br />

- Werbeanlagen gemäß den örtlichen Bauvorschriften Nr. 4,<br />

Folgende Ausnahmen können zugelassen werden, sofern ke<strong>in</strong>e städtebaulichen Aspekte dagegen<br />

stehen:<br />

- ausnahmsweise auf der mit PFG 1 gekennzeichneten Fläche Spiel- und Sportanlagen und ger<strong>in</strong>gfügige<br />

bauliche Anlagen wie <strong>in</strong>sbesondere Kiosk, Infopavillon, Pergolen,<br />

- unterirdische Anlagen für die Speicherung von Niederschlagswasser,<br />

- ausnahmsweise unterirdische max. 5 m breite Tunnelbauwerke e<strong>in</strong>schließlich notwendiger<br />

Entrauchungsschächte,<br />

- ausnahmsweise unterirdische Montageöffnungen und Lichtschächte,<br />

- ausnahmsweise Tankanlagen für die Energieversorgung.<br />

(3) Der im zeichnerischen Teil gekennzeichnete bestehende unterirdische strahlungsarme Messraum<br />

im nördlichen Teil des Geltungsbereiches besitzt Bestandsschutz. Erneuerungen sowie<br />

ausnahmsweise Erweiterungen und Änderungen s<strong>in</strong>d gemäß § 1 Abs. 10 BauNVO zulässig.<br />

5. Stellplätze (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB, § 12 BauNVO)<br />

Stellplätze für KFZ s<strong>in</strong>d nur <strong>in</strong>nerhalb der im zeichnerischen Teil hierfür ausgewiesenen Flächen (St)<br />

und im Baufenster 1 zulässig.<br />

6. Flächen für Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser (§ 9 Abs. 1<br />

Nr. 14 BauGB)<br />

Flach- und Pultdächer s<strong>in</strong>d zu m<strong>in</strong>destens 70 % ihrer Fläche mit e<strong>in</strong>em M<strong>in</strong>destgesamtaufbau von 10<br />

cm m<strong>in</strong>destens extensiv zu begrünen. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten. Von der Dachbegrünung<br />

ausgenommen s<strong>in</strong>d Dachflächen unter 3 m Breite sowie Glasdächer.<br />

Anlage_2_Festsetzungen_<strong>Vorlage</strong>_ 5_<strong>2009</strong>.doc 3


ENTWURF<br />

7. Private Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)<br />

Die Maßnahmen gemäß Nr. 8 der planungsrechtlichen Festsetzungen (Flächen oder Maßnahmen zum<br />

Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft) s<strong>in</strong>d auf der privaten Grünfläche<br />

durchzuführen.<br />

8. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />

Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB, § 9 Abs. 1 a BauGB)<br />

Folgende Ausgleichsmaßnahmen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der privaten Grünfläche entsprechend den E<strong>in</strong>tragungen im<br />

zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes durchzuführen:<br />

Maßnahme 1: Nutzungsänderung<br />

Für die mit M1 gekennzeichnete Fläche ist über e<strong>in</strong>e Änderung des Pachtvertrags für das bestehende<br />

Gartengrundstück die Nutzung als Streuobstwiese wieder herzustellen.<br />

Maßnahme 2 (M2_1 und M2_2): Gehölzbestände<br />

In der mit M 2_1 gekennzeichneten Fläche ist das Schlehen-Liguster-Gebüsch, <strong>in</strong> der mit M 2_2 gekennzeichneten<br />

Fläche ist der Sukzessionswald zu erhalten und über geeignete Pflegemaßnahmen wie<br />

die Auslichtung des Unterholzes und die Entfernung von Zitterpappeln weiter zu entwickeln.<br />

Maßnahme 3_1, 3_2 und 4: Wiesenflächen und Streuobstbestände<br />

Die mit M 3_1, M3_2 und M 4 gekennzeichneten Wiesenflächen und Streuobstbestände s<strong>in</strong>d zu erhalten<br />

und über geeignete Pflegemaßnahmen wie der e<strong>in</strong>maligen Entfernung von Pappeljungwuchs und<br />

Gehölzaufwuchs und e<strong>in</strong>er jährlichen Mahd und Beweidung über drei Jahre h<strong>in</strong>weg weiter zu entwickeln.<br />

Pro 100 qm Wiesenfläche ist e<strong>in</strong> Obstbaum alter Sorte neu zu pflanzen.<br />

9. Emissionsschutz (§9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)<br />

(1) Gebäudeseiten im Baufenster 2 mit Ausrichtung zum Käsenbachtal s<strong>in</strong>d an den Fassaden- und<br />

Dachteilen, von denen <strong>in</strong> den Nachtstunden e<strong>in</strong>e Blendwirkung auf das Käsenbachtal ausgehen<br />

kann, mit entsprechenden Schutze<strong>in</strong>richtungen wie Jalousien, Rollläden, Verdunkelungse<strong>in</strong>richtungen<br />

o.ä. zu versehen.<br />

(2) Bei Glasdächern und Glasfassaden im Baufenster 2 darf die Lichtemission durch bauliche Anlagen<br />

<strong>in</strong> der Regel im Mittel 16 Std./Tag nicht überschreiten.<br />

10. Pflanzgebote (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB)<br />

Pflanzgebot 1:<br />

M<strong>in</strong>destens 10% der mit PFG 1 gekennzeichneten Fläche s<strong>in</strong>d als Pflanzfläche anzulegen und dauerhaft<br />

zu pflegen und zu unterhalten. Dabei gilt als Umrechnungsfaktor bei Baumpflanzungen auf e<strong>in</strong>er<br />

Platzfläche für e<strong>in</strong>en großkronigen Baum e<strong>in</strong> Flächenanteil von 300 qm.<br />

11. Ordnungswidrigkeiten (§ 213 BauGB)<br />

Ordnungswidrig handelt, wer e<strong>in</strong>er <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Bebauungsplan nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 Buchstabe b<br />

BauGB festgesetzten B<strong>in</strong>dung für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und<br />

sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern dadurch zuwiderhandelt, dass diese beseitigt, wesentlich<br />

bee<strong>in</strong>trächtigt oder zerstört werden.<br />

Anlage_2_Festsetzungen_<strong>Vorlage</strong>_ 5_<strong>2009</strong>.doc 4


II. ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN<br />

ENTWURF<br />

Aufgrund § 74 und § 75 der Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg i. d. F. <strong>vom</strong><br />

08.08.1995 (GBl. S. 617), zuletzt geändert durch Verordnung <strong>vom</strong> 25.04.2007 (GBl. S. 252) i.<br />

V. mit § 4 der Geme<strong>in</strong>deordnung für Baden-Württemberg <strong>in</strong> der Fassung <strong>vom</strong> 24.07.2000<br />

(GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz <strong>vom</strong> 14.02.2006 (GBl. S. 20) werden<br />

folgende örtliche Bauvorschriften zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellt:<br />

1. Dachgestaltung<br />

(1) Für die Dachformen und die Dachneigung s<strong>in</strong>d die E<strong>in</strong>tragungen im zeichnerischen Teil des<br />

Bebauungsplanes maßgebend. Im Baufenster 2 s<strong>in</strong>d neben den nach Nr. 6 der planungsrechtlichen<br />

Festsetzungen festgesetzten Gründächern auch Glasdächer zulässig.<br />

(2) Im Baufenster 2 s<strong>in</strong>d die den Instituten dienenden Anlagen mit e<strong>in</strong>er dem natürlichen Hang<br />

folgenden Dachneigung auszuführen. Es s<strong>in</strong>d auch Flachdächer <strong>in</strong> Teilbereichen zulässig,<br />

wenn diese entsprechend dem nachfolgenden Schemaschnitt ausgeführt werden. Dachaufbauten,<br />

die die maximale Gebäudehöhe überschreiten, s<strong>in</strong>d im Baufenster 2 unzulässig.<br />

(3) Die am untersten Hangbereich im Baufenster 2 gelegenen Gebäude (vgl. Kennzeichnung im<br />

zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes) s<strong>in</strong>d vollständig mit <strong>in</strong>tensiver Dachbegrünung als<br />

Wiese mit m<strong>in</strong>destens 30 cm zu begrünen und dauerhaft zu unterhalten.<br />

2. Fassadengestaltung<br />

(1) Grelle und fluoreszierende Materialien und Farben dürfen nicht verwendet werden.<br />

(2) Im Baufenster 2 s<strong>in</strong>d Anlagen mit den gleichen baulichen Merkmalen h<strong>in</strong>sichtlich Gestaltung,<br />

Material und Farbe auszuführen<br />

(3) Großflächige Reflektionen s<strong>in</strong>d mit Ausnahme von Fensterflächen unzulässig.<br />

3. Nicht überbaubare Grundstücksflächen<br />

Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die nicht als private Grünfläche, Stellplatzfläche oder mit<br />

e<strong>in</strong>em Pflanzgebot ausgewiesen s<strong>in</strong>d oder mit Anlagen nach Nr. 4 (2) der planungsrechtlichen Festsetzungen<br />

belegt s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>d als Wiesenflächen anzulegen und dauerhaft zu pflegen und zu erhalten. Pro<br />

Anlage_2_Festsetzungen_<strong>Vorlage</strong>_ 5_<strong>2009</strong>.doc 5


ENTWURF<br />

500 qm Fläche ist e<strong>in</strong> großkroniger standortgerechter Baum, heimischer Art zu pflanzen und dauerhaft<br />

zu pflegen und zu erhalten.<br />

4. Werbeanlagen<br />

(1) Werbeanlagen s<strong>in</strong>d auf Dächern und an Fassaden unzulässig.<br />

(2) Anlagen und E<strong>in</strong>richtungen, deren Zweckbestimmung im Anschlag von Plakaten und anderen<br />

werbewirksamen Anschlägen liegt, s<strong>in</strong>d nicht zulässig. Ausnahmen können zugelassen werden,<br />

z.B. für Litfaßsäulen sofern städtebauliche Gründe nicht dagegen sprechen.<br />

5. Notwendige Fahrradabstellanlagen<br />

Notwendige Fahrradabstellanlagen s<strong>in</strong>d herzustellen. Je 10 Studierende/Beschäftigte s<strong>in</strong>d 1,5 Fahrradabstellplätze<br />

vorzusehen.<br />

6. Stellplätze<br />

(1) Stellplätze s<strong>in</strong>d mit wasserdurchlässigen Belägen, z.B.: Fugenste<strong>in</strong>en, wasserdurchlässigen Betonste<strong>in</strong>en,<br />

Rasengitterste<strong>in</strong>en, Schotterrasen, M<strong>in</strong>eralbeton etc. herzustellen.<br />

(2) M<strong>in</strong>destens alle fünf Stellplätze ist e<strong>in</strong> standortgerechter, schmalkroniger Baum heimischer Art<br />

zu pflanzen. Die Bäume s<strong>in</strong>d dauerhaft zu pflegen und zu erhalten. Die Pflanzquartiere s<strong>in</strong>d<br />

offen anzulegen und müssen e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destgröße von 12 m² aufweisen.<br />

7. E<strong>in</strong>friedungen<br />

E<strong>in</strong>friedungen s<strong>in</strong>d nicht zulässig. Ausgenommen s<strong>in</strong>d E<strong>in</strong>friedungen zum Schutz sicherheitsrelevanter<br />

Anlagen wie <strong>in</strong>sbesondere Gas- und Öltanks oder Hubanlagen sowie E<strong>in</strong>friedungen von Lagerflächen<br />

gemäß Nr. 8 der örtlichen Bauvorschriften.<br />

8. Aufschüttungen, Abgrabungen, Lagerflächen<br />

(1) Aufschüttungen s<strong>in</strong>d nur <strong>in</strong>soweit zulässig, als sie der Anpassung an bauliche Anlagen dienen.<br />

(2) Aufschüttungen und Abgrabungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>nerhalb der privaten Grünfläche nur <strong>in</strong>soweit zulässig,<br />

als sie der Anpassung an die Verkehrsflächen dienen.<br />

(3) Lagerflächen über 50 qm s<strong>in</strong>d an den Seiten, die nicht von Gebäuden umschlossen s<strong>in</strong>d, mit<br />

m<strong>in</strong>destens 1,50 m hohen Hecken aus standortgerechten Gehölzen heimischer Arten e<strong>in</strong>zugrenzen.<br />

Begleitend zu den Heckenpflanzungen s<strong>in</strong>d Zäune zulässig.<br />

9. Ordnungswidrigkeiten (§ 75 Abs. 3 Nr. 2 LBO)<br />

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig e<strong>in</strong>er örtlichen Bauvorschrift zuwiderhandelt.<br />

Anlage_2_Festsetzungen_<strong>Vorlage</strong>_ 5_<strong>2009</strong>.doc 6


III. HINWEISE<br />

1. Denkmalschutz<br />

ENTWURF<br />

Sollten im Zuge von Erdarbeiten archäologische Funde (Scherben, Metallteile, Knochen) oder Befunde<br />

(Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten) angetroffen werden, ist die Archäologische Denkmalpflege<br />

beim Regierungspräsidium Tüb<strong>in</strong>gen unverzüglich zu benachrichtigen. Die Möglichkeit zur Fundbergung<br />

und Dokumentation ist e<strong>in</strong>zuräumen (§ 20 Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg – DSchG).<br />

2. Energiestandard<br />

Angestrebt wird, den EnEV Standard zu unterschreiten. Die Gebäude werden an das bestehende<br />

Fernheizsystem angeschlossen.<br />

3. Feuerwehr<br />

E<strong>in</strong>e Zufahrt an die Gebäude mit Feuerwehrbewegungsflächen und Feuerwehraufstellflächen muss<br />

sichergestellt se<strong>in</strong>. Die Ausführung hat nach der VwV-Feuerwehrflächen zu erfolgen.<br />

4. Löschwasserversorgung<br />

Die Löschwasserversorgung muss sichergestellt se<strong>in</strong>.<br />

5. Altlasten<br />

Sollten im Zuge von Erdarbeiten Altlasten angetroffen werden, s<strong>in</strong>d diese fachgerecht zu behandeln<br />

und ggf. zu entsorgen.<br />

6. Externe Ausgleichsmaßnahme (vgl. Anlage 6 des Umweltberichtes)<br />

Maßnahme 5: Neuschaffung von Streuobstwiesen<br />

Innerhalb der <strong>in</strong> der Anlage 6 des Umweltberichtes gekennzeichneten Fläche M5 auf dem Grundstück<br />

Nr. 3053 ist die vorhandene Zwetschgenbrache <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Streuobstwiese zurückzuführen. Dazu s<strong>in</strong>d<br />

folgende E<strong>in</strong>zelmaßnahmen zu ergreifen:<br />

vollständige Rodung und Entfernung der Zwetschgenaustriebe e<strong>in</strong>schließlich der Wurzelstöcke; Bodenbearbeitung<br />

und Mulchung von Wiesenschnittgut mit autochthonem Saatgut; regelmäßige e<strong>in</strong>malige<br />

jährliche Mahd über m<strong>in</strong>destens drei Jahre h<strong>in</strong>weg mit Abtransport des Mähguts sowie zweimalige<br />

jährliche Beweidung über m<strong>in</strong>destens drei Jahre h<strong>in</strong>weg; Anbr<strong>in</strong>gung von Nistmöglichkeiten für Vögel<br />

und Fledermäuse.<br />

Maßnahme 6: Aufwertung vorhandener Streuobstwiesen<br />

Innerhalb der <strong>in</strong> der Anlage 6 des Umweltberichtes gekennzeichneten Fläche M6 auf dem Grundstück<br />

Nr. 3053 s<strong>in</strong>d die vorhandenen Streuobstwiesen aufzuwerten. Dazu s<strong>in</strong>d folgende E<strong>in</strong>zelmaßnahmen<br />

zu ergreifen: Entfernung von standortfremden Gehölzen sowie von flächigem Brombeergestrüpp; e<strong>in</strong>maliges<br />

Ausmähen und Entbuschen bei Erhalt e<strong>in</strong>zelner Rosensträucher als zusätzliche Strukturelemente;<br />

Schnittmaßnahmen am Altbaumbestand zur Erhaltung und Sicherung des vorhandenen Baumbestands<br />

bei weitgehender Erhaltung von nicht sicherheitsgefährdendem Totholz; Neupflanzung und<br />

Pflege von zusätzlich 30 Obstbäumen; regelmäßige e<strong>in</strong>malige jährliche Mahd über m<strong>in</strong>destens drei<br />

Jahre h<strong>in</strong>weg mit Abtransport des Mähguts sowie e<strong>in</strong>e dauerhafte. Außerdem werden Nistmöglichkeiten<br />

für Vögel und Fledermäuse angebracht.<br />

Maßnahme 7: Aufwertung von Trockenmauern<br />

Südlich und östlich des We<strong>in</strong>bergs auf dem Flurstück 3053 s<strong>in</strong>d die vorhandenen Trockenmauern im<br />

Bereich der <strong>in</strong> der Anlage 6 des Umweltberichtes gekennzeichneten Fläche M7 auszubessern und je<br />

Anlage_2_Festsetzungen_<strong>Vorlage</strong>_ 5_<strong>2009</strong>.doc 7


ENTWURF<br />

nach Erfordernis <strong>in</strong> Teilbereichen auch neu aufzusetzen. Der Umfang der Maßnahme richtet sich nach<br />

dem dafür im Umweltbericht genannten Kostenrahmen.<br />

7. Bauzeitenregelung<br />

Die <strong>vom</strong> „Institut für Umweltstudien“ genannten zeitlichen E<strong>in</strong>schränkungen der Baumaßnahmen im<br />

S<strong>in</strong>ne des Artenschutzes s<strong>in</strong>d zu beachten.<br />

Tüb<strong>in</strong>gen, den 08.12.2008<br />

Anlage_2_Festsetzungen_<strong>Vorlage</strong>_ 5_<strong>2009</strong>.doc 8


ENTWURF<br />

Begründung<br />

Anlage 3 zur <strong>Vorlage</strong> 5/<strong>2009</strong><br />

zum Bebauungsplan „Campus Morgenstelle, Teil 1“


ENTWURF<br />

1. Anlass der Planung<br />

Im Rahmen der Exzellenz<strong>in</strong>itiative der deutschen Hochschulen ist die Eberhard Karls Universität Tüb<strong>in</strong>gen<br />

bestrebt, ihre Bedeutung als Forschungsuniversität zu festigen und auszubauen. Die Universität<br />

verfolgt mit dem Konzept „Campus der Zukunft“ e<strong>in</strong>e nachhaltige Restrukturierung der baulichen<br />

Unterbr<strong>in</strong>gung. Zu diesem Zweck s<strong>in</strong>d Erweiterungen der Campusflächen auf der Morgenstelle notwendig,<br />

um Platz für weitere Institute anbieten und den Universitätsstandort Tüb<strong>in</strong>gen langfristig sichern<br />

zu können. Wesentliche Ziele s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e deutliche Verbesserung der Nutzung von Flächenressourcen<br />

sowie der energetischen Effizienz, e<strong>in</strong>e Optimierung der Raumzuschnitte und die Reduktion<br />

von Bewirtschaftungs- und Sanierungskosten durch räumliche Konzentration. Es sollen langfristig derzeitig<br />

über das Stadtgebiet verstreute, jedoch <strong>in</strong>haltlich-organisatorisch zusammengehörende Institutionen<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen wenigen, zum Teil neu zu errichtenden Gebäuden untergebracht werden. Dadurch<br />

erhöht sich die Effizienz der Forschungs- und Lehre<strong>in</strong>richtungen, außerdem kann die Verkehrsbelastung<br />

durch Pendler zwischen den verstreut liegenden Universitätse<strong>in</strong>richtungen verm<strong>in</strong>dert werden.<br />

Um e<strong>in</strong>e geordnete Entwicklung des Konzepts „Campus der Zukunft“ sicherzustellen, hat das Amt<br />

Vermögen und Bau Baden-Württemberg (VBA) e<strong>in</strong> städtebauliches Entwicklungskonzept erarbeiten<br />

und durch e<strong>in</strong> landschaftsplanerisches Entwicklungskonzept ergänzen lassen. Die <strong>in</strong> diesem Entwicklungskonzept<br />

vorgesehenen Realisierungsabschnitte werden zukünftig <strong>in</strong> Form qualifizierter Bebauungspläne<br />

planungsrechtlich abzusichern se<strong>in</strong>. Der Bebauungsplan „Campus Morgenstelle, Teil 1“ stellt<br />

den ersten Schritt der Entwicklung auf der Morgenstelle dar.<br />

2. Ziele und Zwecke der Planung<br />

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Campus Morgenstelle, Teil 1“ soll auf den Flächen südöstlich<br />

der Morgenstelle dem gestiegenen Platzbedarf der naturwissenschaftlichen Institute Rechnung<br />

getragen werden. Mit der Planung soll dazu beigetragen werden, dass der Standort der Universität<br />

Tüb<strong>in</strong>gen konkurrenzfähig bleibt und langfristig gesichert werden kann. Es liegt im Interesse der Universitätsstadt<br />

Tüb<strong>in</strong>gen die Entwicklung der Universität im Rahmen e<strong>in</strong>er geordneten städtebaulichen<br />

Planung zu unterstützen. Ziel ist e<strong>in</strong>e effiziente Unterbr<strong>in</strong>gung für das Zentrum für Molekularbiologie<br />

der Pflanzen (ZMBP) und das Interfakultäre Institut für Biochemie (IFIB) sowie hierfür erforderliche<br />

den Instituten dienende Anlagen.<br />

Im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans ist neben Institutsgebäuden und Anlagen, die<br />

diesen Instituten dienen, auch der zukünftige Campusplatz als zentraler studentischer Ort auf der<br />

Morgenstelle geplant. Der Campus soll zukünftig der Erschließung der ihn umgebenden Gebäude dienen<br />

und zu e<strong>in</strong>em wichtigen Aufenthaltsort und Bühne für universitäres Leben auf der Morgenstelle<br />

werden.<br />

Der Bebauungsplan verfolgt weiterh<strong>in</strong> das Ziel, den für das Tüb<strong>in</strong>ger Stadtgefüge wichtigen Naherholungsraum<br />

Käsenbach- Öhlertal weitgehend zu schützen und die E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> Natur und Landschaft so<br />

ger<strong>in</strong>g wie möglich zu halten. Es soll e<strong>in</strong>e möglichst verträgliche städtebauliche Verb<strong>in</strong>dung von notwendigen<br />

Universitätserweiterungen und landschaftlich sensiblen Naturräumen sicher gestellt werden.<br />

Für die Sicherung der Fuß- und Radwegeverb<strong>in</strong>dung längs des Käsenbachtals wird durch den Bebauungsplan<br />

e<strong>in</strong> Lückenschluss zwischen e<strong>in</strong>em im Süden gelegenen städtischen Teilabschnitt des Weges<br />

und e<strong>in</strong>em durch Planungsrecht gesicherten nördlichen Teilabschnitt erreicht.<br />

3. Planbereich<br />

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt vollständig <strong>in</strong>nerhalb des landeseigenen<br />

Flurstückes Nr. 3053 und wird wie folgt begrenzt:<br />

- im Norden durch e<strong>in</strong>e gedachte orthogonale L<strong>in</strong>ie zwischen den Gebäuden Auf der Morgenstelle 16,<br />

und 15 auf Höhe des Gebäudes 14/2,<br />

- im Osten durch den das Käsenbachtal begleitenden Fuß- und Radweg,<br />

- im Süden durch e<strong>in</strong>e gedachte parallel zur nördlichen Grenze verlaufende L<strong>in</strong>ie im Abstand von<br />

144 m,<br />

- im Westen durch die Gebäude auf der Morgenstelle 16 und 28.<br />

Der Planbereich hat e<strong>in</strong>e Größe von <strong>in</strong>sgesamt ca. 3,2 ha. Davon s<strong>in</strong>d ca. 2,3 ha als Sondergebietsfläche<br />

und 0,9 ha als private Grünfläche ausgewiesen.<br />

2


ENTWURF<br />

4. Regionalplanung<br />

Im seit 26.10.1995 gültigen Regionalplan Neckar-Alb 1993 s<strong>in</strong>d die Flächen des räumlichen Geltungsbereiches<br />

des Bebauungsplans zum überwiegenden Teil als Siedlungsfläche und teilweise ohne Funktionszuweisung<br />

dargestellt.<br />

Die Stadt Tüb<strong>in</strong>gen be<strong>in</strong>haltet als Oberzentrum E<strong>in</strong>richtungen, deren Tragfähigkeit auf die gesamte<br />

Region ausgerichtet ist und übernimmt <strong>in</strong> Ergänzung zum Fachhochschulzentrum Reutl<strong>in</strong>gen e<strong>in</strong>e<br />

wichtige Funktion als Universitätsstandort.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus trägt der Regionalplan Sorge, dass bei der Entwicklung der Siedlungsstruktur der Umgang<br />

mit Freiflächen sparsam zu erfolgen hat und die zusätzliche Zersiedelung der Landschaft zu vermeiden<br />

ist. Die Naturgüter <strong>in</strong> der Region s<strong>in</strong>d so zu behandeln, dass sie ihre Funktion dauerhaft erfüllen<br />

können.<br />

Der Planentwurf zum Regionalplan Neckar-Alb 2007 be<strong>in</strong>haltet analoge Funktionszuweisungen wie der<br />

rechtskräftige Regionalplan 1993. Der Planentwurf sieht weiterh<strong>in</strong> für Tüb<strong>in</strong>gen als Oberzentrum <strong>in</strong>nerhalb<br />

der Europäischen Metropolregion Stuttgart e<strong>in</strong>e Stärkung der oberzentralen Funktion <strong>in</strong>sbesondere<br />

durch den Ausbau <strong>in</strong> den Bereichen Kultur, Wissenschaft und Forschung, Technologie vor.<br />

Der Regionalplan 2007 bef<strong>in</strong>det sich noch im Verfahren.<br />

5. Vorbereitende Bauleitplanung<br />

Im Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Reutl<strong>in</strong>gen-Tüb<strong>in</strong>gen <strong>vom</strong> 07.09.2007 fällt der<br />

Planbereich unter die Darstellung sonstiger Nutzungen und wird als Fläche für Sondernutzung Universität<br />

dargestellt. Der Flächennutzungsplan nimmt Bezug auf die Abgrenzung der Ortsbausatzung „Universitätserweiterungsgebiet“<br />

aus dem Jahr 1961. Im Textteil des Flächennutzungsplanes wird darauf<br />

h<strong>in</strong>gewiesen, dass die <strong>in</strong> der Ortsbausatzung getroffene räumliche Abgrenzung <strong>in</strong> größerem Maße<br />

auch nichtüberbaubare Flächen enthalten soll.<br />

6. Bestehende Rechtsverhältnisse<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes überlagert den e<strong>in</strong>fachen Ortsbauplan „Universitätserweiterungsgebiet“<br />

<strong>vom</strong> 23.11.1961. Der Ortsbauplan trifft <strong>in</strong> § 1 Aussagen zur Zulässigkeit von baulichen<br />

Anlagen und überlässt im § 2 weitergehende Festsetzungen unter anderem zu Maß und Art der Nutzung<br />

qualifizierten Bebauungsplänen.<br />

Im Nordwesten des Plangebiets wird der Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Oberer<br />

Schnarrenberg – Morgenstelle“, rechtskräftig seit dem 13.Januar 1978 teilweise überlagert.<br />

Im Norden des Plangebiets wird der Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Morgenstelle<br />

nordöstlicher Teil“, rechtskräftig seit 29.06.1992 teilweise überlagert.<br />

Die <strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereiches dieser Bebauungspläne bestehenden bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen<br />

Vorschriften werden durch diesen Bebauungsplan „Campus Morgenstelle, Teil 1“<br />

überlagert und <strong>in</strong> dessen Geltungsbereich für unanwendbar erklärt. Ausgenommen davon bleibt die<br />

Berechnungsgrundlage der Grundflächenzahl im Bebauungsplan „Morgenstelle nordöstlicher Teil“.<br />

Durch die Überlagerung der bestehenden Bebauungspläne verkle<strong>in</strong>ern sich zwar deren Geltungsbereiche,<br />

für die Berechnung der Grundflächenzahl <strong>in</strong> den überlagerten Bebauungsplänen gilt der jeweilige<br />

Geltungsbereich aber unverändert weiter.<br />

7. Plan<strong>in</strong>halt<br />

7.1 Planungsrechtliche Festsetzungen<br />

7.1.1 Art der baulichen Nutzung<br />

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplan „Campus Morgenstelle, Teil 1“ wird als Sondergebiet<br />

Universität ausgewiesen. Damit wird dem Bedarf an Flächen für moderne Institutsgebäude der<br />

Universität Tüb<strong>in</strong>gen Rechnung getragen.<br />

Im Baufenster 1 s<strong>in</strong>d Institute der Universität zulässig sowie Nebenanlagen, die den Institutsnutzungen<br />

zugeordnet s<strong>in</strong>d, wie zum Beispiel e<strong>in</strong>e Cafeterianutzung.<br />

Im Baufenster 2 s<strong>in</strong>d den Instituten dienende Anlagen zulässig, die <strong>in</strong> ihrer Funktion den Instituten im<br />

3


ENTWURF<br />

Baufenster 1 untergeordnet s<strong>in</strong>d und deren Betrieb dienen, wie zum Beispiel Forschungsgewächshäuser.<br />

Um die räumliche Konzentration von Forschungse<strong>in</strong>richtungen mit den Synergieeffekten durch die<br />

große räumliche Nähe nicht zu schwächen, s<strong>in</strong>d Wohnnutzungen nicht zulässig. Ausnahmsweise können<br />

Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen zugelassen werden. Dies kann der Fall se<strong>in</strong>,<br />

wenn zum Beispiel die ständige Anwesenheit der genannten Personengruppe <strong>in</strong> großer räumlicher<br />

Nähe zum Forschungs- und Lehrbetrieb <strong>in</strong> den zulässigen Instituten erforderlich ist.<br />

E<strong>in</strong>e Nutzung der Dachflächen für Solaranlagen, auch für gewerbliche Nutzung, ist zulässig und im<br />

H<strong>in</strong>blick auf die Nutzung von Solarenergie und der Reduzierung des CO2 Ausstoßes auch wünschenswert.<br />

7.1.2. Maß der baulichen Nutzung<br />

Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Grundflächenzahl (GRZ) bezogen auf die im räumlichen<br />

Geltungsbereich des Bebauungsplanes ausgewiesenen Sondergebietsflächen 1 und 2 und durch<br />

die maximal zulässige Gebäudehöhe (GH) <strong>in</strong> Metern über N.N. festgelegt.<br />

Da der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wesentlich kle<strong>in</strong>er ist als die Grundstücksgrenzen, wurde<br />

als Bezugsgröße statt der Grundstücksfläche die im Bebauungsplan ausgewiesenen Sondergebietsflächen<br />

1 (14.580 qm) und 2 (7.470 qm) gewählt. Durch die Festsetzung der Grundflächenzahl wird<br />

die Versiegelung der Böden begrenzt.<br />

Bei der Ausweisung e<strong>in</strong>er Grundflächenzahl von 0,9 bezogen auf die Sondergebietsfläche SO 1 westlich<br />

der privaten Verkehrsfläche, bedeutet diese Festsetzung e<strong>in</strong>e maximal 90 prozentige Überbauung<br />

der gesamten Fläche. Die Überschreitbarkeit der zulässigen Grundfläche gemäß § 19 Abs. 4 Satz 2<br />

BauNVO f<strong>in</strong>det ke<strong>in</strong>e Anwendung, um nicht noch weitere Flächenversiegelungen zuzulassen.<br />

Die Festsetzung e<strong>in</strong>er relativ hohen Grundflächenzahl ist <strong>in</strong> diesem Fall erforderlich, weil für die Planung<br />

des Campusplatzes möglichst große Spielräume <strong>in</strong> der Gestaltung möglich se<strong>in</strong> sollen. Der Campusplatz<br />

wird nicht mit Gebäuden überbaut, soll aber als befestigte Platzfläche ausgebildet werden<br />

können. Bei der Planung ist zu prüfen, <strong>in</strong>wieweit wasserdurchlässige Beläge verwendet werden können.<br />

Die maximale Gebäudehöhe im Baufenster 1 ist mit 469 m ü. NN. deutlich niedriger als die Höhen der<br />

angrenzenden bestehenden Hochhausbebauung. Durch diese Festsetzung wird am Campusplatz e<strong>in</strong>e<br />

Geschossigkeit von drei bis vier Geschossen und talseitig von fünf bis sieben Geschossen möglich.<br />

Städtebaulich wird mit der Höhenfestsetzung für e<strong>in</strong>e Typologie vergleichsweise flacher Gebäude auf<br />

den angrenzenden sensiblen Landschaftsraum des Käsenbachtales reagiert. Die erhebliche Fernwirkung<br />

der bestehenden Nachbargebäude wird vermieden. Zudem erfordern moderne Forschungsgebäude<br />

e<strong>in</strong>e eher horizontale <strong>in</strong>nere Organisation, als sie effektiv <strong>in</strong> Hochhäusern erreicht werden kann.<br />

Die Festsetzung der Grundflächenzahl als Maß des Flächenverbrauchs und der maximalen Gebäudehöhen<br />

korrelieren mite<strong>in</strong>ander und stellen aus heutiger Sicht e<strong>in</strong> optimiertes Verhältnis für die Anforderungen<br />

moderner Forschungsgebäude dar.<br />

Im Baufenster 2 s<strong>in</strong>d für die den Instituten dienenden Anlagen Gebäudehöhen festgesetzt, die der<br />

Neigung des Hanges sowohl <strong>in</strong> West-Ost- als auch <strong>in</strong> Nord-Südrichtung folgen. Die differenzierten<br />

Höhenfestsetzungen sollen e<strong>in</strong>e gemäß der Topographie abgetreppte Bebauung gewährleisten. An<br />

den Talseiten ergeben sich dadurch Höhen für die den Instituten dienenden Anlagen mit e<strong>in</strong>er Wirkung<br />

von zwei bis drei Geschossen. Die festgesetzten Höhen be<strong>in</strong>halten bereits technische Aufbauten.<br />

Oberer Bezugspunkt für die max. Gebäudehöhe ist bei Flachdächern die Attika (oberste Gebäudekante)<br />

und bei Pultdächern der obere Dachabschluss. Technische Dachaufbauten wie Lüftungsanlagen<br />

dürfen die maximale Gebäudehöhe nicht überschreiten. Die max. Gebäudehöhe der Flachdachbauten<br />

im Baufenster 1 darf ausnahmsweise mit Solaranlagen, mit Aufzugsschächten, Antennen, Schornste<strong>in</strong>en<br />

und Brüstungselementen um max. 1,20 m überschritten werden.<br />

7.1.3. Bauweise<br />

Im Geltungsbereich wird für das Baufenster 1 folgende abweichende Bauweise (a1) festgesetzt: Offen,<br />

jedoch mit Baukörperlängen bis max. 105 m zulässig. Für das Baufenster 2 wird folgende abwei-<br />

4


ENTWURF<br />

chende Bauweise (a2) festgesetzt: Offen, jedoch s<strong>in</strong>d Baukörperlängen bis max. 55 zulässig. Die seitlichen<br />

Abstände zwischen den Anlagen müssen m<strong>in</strong>destens 4,5 m betragen, um die Gebäude vone<strong>in</strong>ander<br />

ablesbar zu machen und die auf die Länge der Gebäude auftretende Schluchtwirkung durch<br />

e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>destabstand abzumildern. Untergeordnete Verb<strong>in</strong>dungsgänge zwischen den den Instituten<br />

dienenden Anlagen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Abstandsflächen ausnahmsweise zulässig, wenn dies aus betriebstechnischen<br />

Gründen erforderlich ist.<br />

Durch die im Baufenster 2 festgesetzten maximalen Baukörperlängen wird angestrebt, <strong>in</strong> der städtebaulich<br />

und landschaftlich sensiblen Randlage zum Käsenbachtal e<strong>in</strong>e relativ kle<strong>in</strong>teilige und geöffnete<br />

Bebauung zu erreichen.<br />

Als Bezug für die seitlichen Grenzabstände gelten die im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans dargestellten<br />

privaten Verkehrsflächen.<br />

7.1.4. Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen<br />

Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch die Festsetzung von Baugrenzen bestimmt, <strong>in</strong>nerhalb<br />

derer gebaut werden kann. Es werden zwei Baufenster angeboten, die durch e<strong>in</strong>e Fläche für<br />

private Verkehrsfläche und für Stellplätze vone<strong>in</strong>ander abgesetzt s<strong>in</strong>d.<br />

Das Baufenster 1 ist so platziert, dass durch die dadurch zulässige Bebauung im Osten und der Bestandsbebauung<br />

im Westen e<strong>in</strong> neu entstehender Campusplatz ermöglicht wird.<br />

Das Baufenster 2 ist möglichst weit nach Westen auf die Lagen oberhalb der Hangkante gerückt, um<br />

den Landschaftsraum des Käsenbachtals möglichst von Bebauung freizuhalten. E<strong>in</strong>e Bebauung im<br />

Baufenster 2 sollte nach Südosten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Flucht mit der Bebauung im Baufenster 2 liegen, <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>em<br />

Fall jedoch über die Bebauung im Baufenster 1 <strong>in</strong> Richtung Südosten h<strong>in</strong>ausragen.<br />

Aus Gründen e<strong>in</strong>er geordneten städtebaulichen Entwicklung des Gebietes und aus Gründen der M<strong>in</strong>imierung<br />

von Versiegelung s<strong>in</strong>d Nebenanlagen <strong>in</strong> Form von Gebäuden nur <strong>in</strong>nerhalb der überbaubaren<br />

Grundstücksflächen zulässig.<br />

Da zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch ke<strong>in</strong>e genaueren Angaben zur Gestaltung des Campusplatzes<br />

vorlagen, wird die Gestaltung mit ergänzenden baulichen Anlagen durch die Aufnahme von Ausnahmeregelungen<br />

planungsrechtlich vorbereitet. In den im Sondergebiet nicht überbaubaren Flächen<br />

s<strong>in</strong>d darüber h<strong>in</strong>aus Platz- und Grünanlagen sowie ausnahmsweise auf der mit dem Pflanzgebot 1<br />

gekennzeichneten Fläche Spiel- und Sportanlagen und ger<strong>in</strong>gfügige bauliche Anlagen wie <strong>in</strong>sbesondere<br />

Kiosk, Infopavillon oder Pergolen zulässig. Außerdem zulässig s<strong>in</strong>d Fahrradabstellanlagen Zufahrten<br />

und Wege mit erforderlichen Treppen- und Rampenanlagen sowie Stützmauern, Werbeanlagen und<br />

unterirdische Anlagen zur Speicherung von Regenwasser, sofern sie sich städtebaulich e<strong>in</strong>fügen.<br />

Ausnahmsweise s<strong>in</strong>d unterirdische Tunnelbauwerke mit e<strong>in</strong>er maximalen Breite von 5 m e<strong>in</strong>schließlich<br />

der ggf. notwendigen zugehörigen Entrauchungsschächte zulässig, die der vor äußeren E<strong>in</strong>flüssen<br />

geschützten, räumlichen Verb<strong>in</strong>dung zwischen Universitätse<strong>in</strong>richtungen auf der Morgenstelle dienen.<br />

Ebenfalls ausnahmsweise s<strong>in</strong>d unterirdische Montageöffnungen und Lichtschächte sowie Tankanlagen<br />

für die ergänzende Energieversorgung zulässig.<br />

In der privaten Grünfläche s<strong>in</strong>d Anlagen unzulässig.<br />

7.1.5. Stellplätze<br />

Die Stellplätze s<strong>in</strong>d nur auf den im Plan gekennzeichneten Flächen und im Baufenster 1 zulässig.<br />

Durch diese Festsetzung wird die Parkierung im Geltungsbereich auf e<strong>in</strong> Höchstmaß reduziert und e<strong>in</strong>e<br />

geordnete Parkierung sichergestellt. Die Flächen für Stellplätze s<strong>in</strong>d auf die Länge der Baufenster begrenzt,<br />

wodurch e<strong>in</strong>e städtebaulich verträgliche Anordnung gewährleistet wird und die Fugen zwischen<br />

den Gebäuden <strong>in</strong> Richtung Talraum frei gehalten werden. Der Verbrauch von freier Landschaft<br />

für Erschließungsflächen wird möglichst m<strong>in</strong>imiert und der landschaftlich sensible Bereich des Käsenbachtales<br />

von Verkehr und damit verbunden Lärm und Abgasen möglichst freigehalten.<br />

Durch den Bebauungsplan „Campus Morgenstelle, Teil 1“ werden die vorhandenen großflächigen<br />

Parkplatzflächen im südwestlichen Teil teilweise überplant. Dadurch verr<strong>in</strong>gert sich das Stellplatzangebot<br />

auf den offenen Parkplätzen der Morgenstelle um ca. 160 Plätze. Insgesamt besteht jedoch weiterh<strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong> Stellplatzüberhang, von dem sich e<strong>in</strong> großer Teil im Parkhaus Schnarrenbergstraße / Ebenhalde<br />

bef<strong>in</strong>det. Die langfristigen Planungen gemäß dem städtebaulichen Entwicklungskonzept Morgen-<br />

5


ENTWURF<br />

stelle sehen den Bau e<strong>in</strong>er Tiefgarage nahe der Schnarrenbergstraße im Bereich des Mensavorfeldes<br />

vor.<br />

Im Abschnitt „9. Verkehr“ wird erläutert, dass im Vergleich zum Zustand vor Planaufstellung ke<strong>in</strong>e<br />

zusätzlichen Nutzer erwartet werden.<br />

7.1.6. Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser<br />

Nach § 45 b Abs. 3 WG (Wassergesetz) soll Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem<br />

01.01.1999 an die Kanalisation angeschlossen s<strong>in</strong>d, versickert oder getrennt abgeleitet werden, wenn<br />

dies schadlos und technisch möglich ist.<br />

Die Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e schadlose Versickerung von Niederschlagswasser nach dem Wassergesetz<br />

sowie der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung wurden <strong>vom</strong> Büro REIK <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Hydrologischen<br />

Untersuchung <strong>vom</strong> 10.11.2008 geprüft. Das Gelände ist demzufolge für die Nutzung zur<br />

Versickerung von Niederschlagswasser aus folgenden Gründen nicht geeignet:<br />

E<strong>in</strong>e dezentrale Versickerung ist aufgrund der geologischen Verhältnisse nicht zu realisieren, da im<br />

gesamten Gebiet Knollenmergel vorhanden ist, der bei Kontakt mit Wasser aufweicht und somit e<strong>in</strong>e<br />

Gefährdung für die Gründungssicherheit der Gebäude darstellt.<br />

Somit kann das anfallende Oberflächenwasser nur über Regenwasserkanäle direkt <strong>in</strong> das Regenrückhaltebecken<br />

Morgenstelle im botanischen Garten geleitet bzw. über e<strong>in</strong> Muldensystem dem Käsenbach<br />

zugeführt werden (REIK).<br />

Um die Möglichkeiten der schadlosen Ableitung des Regenwassers zu untersuchen hat das Ing. Büro<br />

REIK die bestehenden Rückhaltebecken "Morgenstelle" und "Elysium" <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er se<strong>in</strong>e Konzeption zur<br />

Regenwasserableitung mit e<strong>in</strong>bezogen. Beide Becken haben noch Reserven für Erweiterungen des<br />

Unigeländes Morgenstelle. Für die Ableitung des im Geltungsbereich des Bebauungsplans anfallenden<br />

Niederschlagswassers reicht demnach das Rückhaltebecken „Morgenstelle“ aus. Die Ableitung über e<strong>in</strong><br />

Muldensystem wurde im rahmen des landschaftsplanerischen Entwicklungskonzept nicht weiterverfolgt.<br />

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes s<strong>in</strong>d jedoch außerhalb der überbaubaren Flächen<br />

unterirdische Systeme für die Rückhaltung von Regenwasser zulässig.<br />

Um e<strong>in</strong>en gewissen Rückhalt des Niederschlagswassers auf Dachflächen <strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereiches<br />

erreichen zu können, s<strong>in</strong>d Flach- und Pultdächer zu m<strong>in</strong>destens 70% ihrer Fläche mit e<strong>in</strong>em M<strong>in</strong>destgesamtaufbau<br />

von 10 cm m<strong>in</strong>destens extensiv zu begrünen. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten.<br />

Dachflächen unter 3 m Breite sowie Glasdächer s<strong>in</strong>d von der Festsetzung ausgenommen.<br />

7.1.7. Private Grünfläche<br />

Auf der privaten Grünfläche s<strong>in</strong>d die Maßnahmen gemäß Nr. 8 der planungsrechtlichen Festsetzungen<br />

(Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft)<br />

durchzuführen. Die Festsetzung der privaten Grünfläche dient dem dauerhaften Schutz und<br />

der Sicherung der Wiesen, Streuobstbestände und des kle<strong>in</strong>en Wäldchens. Die Aufwertung und der<br />

Erhalt s<strong>in</strong>d Bestandteil des Ausgleichskonzeptes zur Kompensation der E<strong>in</strong>griffe. Die Kulturlandschaft<br />

im Käsenbach-Öhlertal hat e<strong>in</strong>e besonders große naturräumliche Bedeutung für Tiere und Pflanzen<br />

sowie als Naherholungsraum für ca. 9.000 Menschen, die im E<strong>in</strong>zugsbereich leben.<br />

7.1.8. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />

Natur uns Landschaft<br />

7.1.8.1. Interne Ausgleichmaßnahmen<br />

In der privaten Grünfläche s<strong>in</strong>d Ausgleichsmaßnahmen entsprechend den E<strong>in</strong>tragungen im zeichnerischen<br />

Teil des Bebauungsplanes durchzuführen. Die Maßnahmen sehen im E<strong>in</strong>zelnen Folgendes vor:<br />

Maßnahme 1: Nutzungsänderung<br />

Für die im zeichnerischen Teil mit M1 gekennzeichnete Fläche ist für das bestehende Gartengrundstück<br />

die Nutzung als Streuobstwiese mit heimischen Arten wieder herzustellen und extensiv zu pflegen.<br />

6


ENTWURF<br />

Maßnahme 2: Gehölzbestände<br />

In den im zeichnerischen Teil mit M 2 gekennzeichneten Flächen s<strong>in</strong>d das Schlehen-Liguster-Gebüsch<br />

und der Sukzessionswald umzustrukturieren und durch Auslichtungshiebe und das Entfernen von Zitterpappeln<br />

weiter zu entwickeln.<br />

Maßnahme 3_1, 3_2, 4: Wiesenflächen und Streuobstbestände<br />

Die im zeichnerischen Teil mit M 3_1 und M 3_2, und M 4 gekennzeichneten Wiesenflächen und Streuobstbestände<br />

s<strong>in</strong>d zu erhalten und über geeignete Pflegemaßnahmen wie der e<strong>in</strong>maligen Entfernung<br />

von Pappeljungwuchs und Gehölzaufwuchs und e<strong>in</strong>er jährlichen Mahd und Beweidung über drei Jahre<br />

h<strong>in</strong>weg weiter zu entwickeln. Zusätzlich ist pro 100 qm Wiesenfläche e<strong>in</strong> Obstbaum alter Sorte neu zu<br />

pflanzen.<br />

Ziel: Mit diesen Maßnahmen soll die durch Pflegedefizite überwucherte Kulturlandschaft wieder hergestellt<br />

und für die Zukunft mit ihren vielfältigen ökologischen, ästhetischen und kulturellen Aspekten<br />

gesichert werden.<br />

7.1.8.2. Externe Ausgleichmaßnahmen<br />

Da die <strong>in</strong>ternen Maßnahmen für die E<strong>in</strong>griffe im Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht ausreichen,<br />

wird e<strong>in</strong> Ausgleich außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes erforderlich.<br />

Alle externen Ausgleichsmaßnahmen für die E<strong>in</strong>griffe im Bebauungsplangebiet erfolgen auf dem Flurstück<br />

3053, das sich im Eigentum der Universität Tüb<strong>in</strong>gen bzw. des Landes Baden-Württemberg bef<strong>in</strong>det.<br />

Die Flächen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Anlage 6 zum Umweltbericht dargestellt.<br />

Maßnahme 5: Neuschaffung von Streuobstwiesen<br />

Innerhalb der <strong>in</strong> der Anlage 6 zum Umweltbericht gekennzeichneten Fläche M5 ist die vorhandene<br />

Zwetschgenbrache <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Streuobstwiese zurückzuführen. Dazu s<strong>in</strong>d folgende E<strong>in</strong>zelmaßnahmen zu<br />

ergreifen:<br />

vollständige Rodung und Entfernung der Zwetschgenaustriebe e<strong>in</strong>schließlich der Wurzelstöcke; Bodenbearbeitung<br />

und Mulchung von Wiesenschnittgut mit autochthonem Saatgut; regelmäßige e<strong>in</strong>malige<br />

jährliche Mahd über m<strong>in</strong>destens drei Jahre h<strong>in</strong>weg mit Abtransport des Mähguts sowie zweimalige<br />

jährliche Beweidung über m<strong>in</strong>destens drei Jahre h<strong>in</strong>weg; Anbr<strong>in</strong>gung von Nistmöglichkeiten für Vögel<br />

und Fledermäuse.<br />

Maßnahme 6: Aufwertung vorhandener Streuobstwiesen<br />

Innerhalb der <strong>in</strong> der Anlage 6 zum Umweltbericht gekennzeichneten Flächen M6 s<strong>in</strong>d die vorhandenen<br />

Streuobstwiesen aufzuwerten. Dazu s<strong>in</strong>d folgende E<strong>in</strong>zelmaßnahmen zu ergreifen: Entfernung von<br />

standortfremden Gehölzen sowie von flächigem Brombeergestrüpp; e<strong>in</strong>maliges Ausmähen und Entbuschen<br />

bei Erhalt e<strong>in</strong>zelner Rosensträucher als zusätzliche Strukturelemente; Schnittmaßnahmen am<br />

Altbaumbestand zur Erhaltung und Sicherung des vorhandenen Baumbestands bei weitgehender Erhaltung<br />

von nicht sicherheitsgefährdendem Totholz; Neupflanzung und Pflege von zusätzlich 30 Obstbäumen;<br />

regelmäßige e<strong>in</strong>malige jährliche Mahd über m<strong>in</strong>destens drei Jahre h<strong>in</strong>weg mit Abtransport<br />

des Mähguts sowie e<strong>in</strong>e dauerhafte Erhaltung. Außerdem werden Nistmöglichkeiten für Vögel und<br />

Fledermäuse angebracht.<br />

Maßnahme 7: Aufwertung von Trockenmauern<br />

Südlich und östlich des We<strong>in</strong>bergs auf dem Flurstück 3053 s<strong>in</strong>d die vorhandenen Trockenmauern im<br />

Bereich der <strong>in</strong> der Anlage 6 des Umweltberichtes gekennzeichneten Fläche M7 auszubessern und je<br />

nach Erfordernis <strong>in</strong> Teilbereichen auch neu aufzusetzen. Der Umfang der Maßnahme richtet sich nach<br />

dem dafür im Umweltbericht genannten Kostenrahmen.<br />

Die externen Ausgleichsmaßnahmen sowie die Maßnahmen M 1 bis M 4 werden zu 100% den Baumöglichkeiten<br />

im Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu gleichen Teilen zugeordnet und s<strong>in</strong>d spätestens<br />

<strong>in</strong> der Vegetationsperiode, die der Fertigstellung des Bauabschnittes folgt, zu beg<strong>in</strong>nen.<br />

7


ENTWURF<br />

7.1.9. Emissionsschutz<br />

Um den Landschaftsraum des Käsenbachtales vor Blendwirkungen durch die Beleuchtung von Anlagen<br />

im Baufenster 2 zu schützen, wird festgesetzt, dass Fassaden- und Dachteile, von denen entsprechende<br />

Lichtemissionen ausgehen, mit Schutze<strong>in</strong>richtungen wie Jalousien, Rollläden, Verdunkelungse<strong>in</strong>richtungen<br />

o.ä. zu versehen s<strong>in</strong>d. Bei Glasdächern und Glasfassaden im Baufenster 2 darf die<br />

Lichtemission durch bauliche Anlagen <strong>in</strong> der Regel im Mittel 16 Stunden pro Tag nicht überschreiten.<br />

Ziel ist, Tiere und Pflanzen vor schädlichen Umwelte<strong>in</strong>flüssen zu schützen und dem Entstehen schädlicher<br />

Umwelte<strong>in</strong>wirkungen vorzubeugen. Viele Tiere s<strong>in</strong>d an den Tag-Nachtwechsel angepasst (tagaktive<br />

und nachtaktive Tiere) und haben ihr Verhalten der jeweiligen Umgebungsleuchtdichte angepasst.<br />

Viele nachtaktive Insekten werden von künstlichen Lichtquellen angelockt und verlassen ihren eigentlichen<br />

Lebensraum. Dies kann zu e<strong>in</strong>er Dezimierung der Populationen von nachtaktiven Insekten <strong>in</strong><br />

der Umgebung von Lichtquellen z.B. durch Erschöpfung, Aufprall auf harte Flächen oder erhöhtes<br />

Beuterisiko führen. Dies wiederum hat dann weitgehende Auswirkungen auf das gesamte lokale ökologische<br />

Gleichgewicht (z. B. Nahrungsketten, Blütenbestäubung).<br />

Sowohl für den Lebensrhythmus wie auch für die räumliche Orientierung vieler v.a. nachtziehender<br />

Vogelarten haben Lichtquellen erheblichen E<strong>in</strong>fluss. Bei e<strong>in</strong>igen Vogelarten kann es durch die künstliche<br />

Beleuchtung zu e<strong>in</strong>er Vorverlegung der Brutzeit kommen, wobei häufig e<strong>in</strong> Verlust der Brut gegeben<br />

ist.<br />

Fledermäuse nutzen die durch e<strong>in</strong>e Lichtquelle angelockten und leicht zu erbeutenden Insekten. Vom<br />

Licht angelockte Insekten verstecken sich für den Tag nicht artgerecht und werden so leichter e<strong>in</strong>e<br />

Beute für Vögel (BESCHLUSS DES LÄNDERAUSSCHUSSES FÜR IMMISSIONSSCHUTZ).<br />

Zur Vermeidung der schädlichen Auswirkungen werden die oben genannten Schutze<strong>in</strong>richtungen zur<br />

Verm<strong>in</strong>derung des Lichtaustrittes festgesetzt und die Lichtemissionen auf e<strong>in</strong>e zulässige durchschnittliche<br />

Belichtungsdauer begrenzt.<br />

7.1.10. Pflanzgebote<br />

Durch das Pflanzgebot für die Campusflächen im Westen und Nordwesten des Geltungsbereiches soll<br />

sichergestellt werden, dass m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Flächenanteil von 10 % als Pflanzfläche angelegt wird und<br />

dauerhaft gepflegt und unterhalten wird. Die Pflanzung großkroniger Bäume e<strong>in</strong>er neuen Leitbaumart<br />

kann mit e<strong>in</strong>em Umrechnungsfaktor von 300 qm pro Baum auf den Flächenanteil angerechnet werden.<br />

Die Planungen zum Campusplatz lagen bei Planaufstellung nicht abschließend vor. Durch das<br />

Pflanzgebot soll e<strong>in</strong>e Gestaltung des Campus mit e<strong>in</strong>em M<strong>in</strong>destanteil von begrünten Flächen erreicht<br />

werden.<br />

7.1.11. Maßnahmen zum Artenschutz<br />

Den artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen nach § 42 BNatSchG wird durch entsprechend den<br />

Baumaßnahmen vorgeschaltete Maßnahmen Rechnung getragen.<br />

7.2 Örtliche Bauvorschriften<br />

Zur Durchführung baugestalterischer Absichten und zur M<strong>in</strong>imierung der Bee<strong>in</strong>trächtigung des Landschaftsraumes<br />

Käsenbach-Öhlertal werden zusammen mit dem Bebauungsplan örtliche Bauvorschriften<br />

erlassen. Diese sollen im H<strong>in</strong>blick auf Dachgestaltung, Fassadengestaltung, nicht überbaubare<br />

Grundstücksflächen, Werbeanlagen, notwendige Fahrradabstellanlagen, Stellplätze, E<strong>in</strong>friedungen und<br />

Aufschüttungen, Abgrabungen und Lagerflächen dazu dienen, den Charakter des Ortsteils auch bei<br />

Ausweisung neuer Bauflächen zu wahren. Letztlich soll damit e<strong>in</strong>e geordnete gestalterische Entwicklung<br />

des Campus Morgenstelle auch im H<strong>in</strong>blick auf mögliche weitere Erweiterungen entsprechend<br />

dem Rahmenkonzept sichergestellt werden.<br />

7.2.1. Dachgestaltung<br />

Festsetzungen zu Dachformen und zur Dachneigung s<strong>in</strong>d aus dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes<br />

ersichtlich. Entsprechend der Dachformen der bestehenden Bebauung werden für das<br />

Baufenster 1 Flachdächer mit e<strong>in</strong>er Neigung von 0 bis 3° zugelassen. Für die Institutsgebäude im Bau-<br />

8


ENTWURF<br />

fenster 1 stellen Flachdächer die zweckmäßigste Dachform dar. Zudem wird an die Dachformen der<br />

bestehenden Hochhäuser und des Hörsaalzentrums angeknüpft. Die Dächer s<strong>in</strong>d gemäß Nr. 6 der<br />

planungsrechtlichen Festsetzungen zu begrünen.<br />

Die Bebauung im Baufenster 2 wird <strong>vom</strong> Talbereich des Käsenbachs aus gesehen besonders wahrnehmbar<br />

<strong>in</strong> Ersche<strong>in</strong>ung treten. Die den Instituten dienenden Anlagen liegen vergleichweise weit <strong>in</strong><br />

dem als Naherholungsgebiet dienenden Landschaftsraum und bilden den Übergang <strong>vom</strong> bebauten<br />

Ortsteil zur offenen Landschaft. Durch die Festsetzungen zur e<strong>in</strong>heitlichen Gestaltung der Baukörper<br />

im Baufenster 2 soll e<strong>in</strong>e ruhige und landschaftsverträgliche Gestaltung der Baukörper erreicht werden.<br />

Die festgesetzten Pultdächer, die mit ihren Dachflächen der Hangneigung folgen, formulieren das<br />

natürliche Gelände nach. Durch die Festsetzung von Pultdächern wird außerdem erreicht, dass die<br />

Höhenwirkung der Gebäude zur Talseite h<strong>in</strong> ger<strong>in</strong>ger wird. Für die Dachneigung ist e<strong>in</strong> Spektrum von<br />

10 bis 20° zulässig. Flachdächer s<strong>in</strong>d im Rahmen des nachfolgend dargestellten Schemaschnittes zulässig.<br />

Die für die östlichste, im untersten Talbereich gelegene Bauzeile festgesetzte <strong>in</strong>tensive Dachbegrünung<br />

als Wiese mit e<strong>in</strong>em M<strong>in</strong>destaufbau von 30 cm bezweckt zum e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>e städtebaulich / landschaftsästhetisch<br />

optimierte E<strong>in</strong>passung der den Instituten dienenden Anlagen <strong>in</strong> den Landschaftsraum<br />

und verfolgt zum anderen die Absicht, die klimatischen Auswirkungen des E<strong>in</strong>griffs <strong>in</strong> das Käsenbachtal<br />

zu m<strong>in</strong>imieren.<br />

Die Festsetzung der maximalen Gebäudehöhen (GH max) im Baufenster 2 <strong>in</strong> den planungsrechtlichen<br />

Festsetzungen berücksichtigt bereits möglicherweise notwendige Dachaufbauten, so dass e<strong>in</strong>e Überschreitung<br />

der GH max nicht zugelassen wird.<br />

7.2.2. Fassadengestaltung<br />

Um die Wirkung auf den umgebenden Landschaftsraum zu m<strong>in</strong>imieren, s<strong>in</strong>d grelle und fluoreszierende<br />

Farben und Materialien nicht zugelassen. Mit Ausnahme von Fensterflächen s<strong>in</strong>d reflektierende Oberflächen<br />

ebenfalls nicht zulässig.<br />

Aus den unter 7.1.1 bereits ausgeführten Gründen e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>heitlichen Dachgestaltung wird festgesetzt,<br />

dass die Fassaden der e<strong>in</strong>zelnen den Instituten dienenden Anlagen im Baufenster 2 mit den<br />

gleichen baulichen Merkmalen h<strong>in</strong>sichtlich ihrer Gestaltung, der Materialien und der Farbgebung auszuführen<br />

s<strong>in</strong>d. Der Begriff „gleiche bauliche Merkmale“ be<strong>in</strong>haltet dabei e<strong>in</strong> Gestaltungsspektrum im<br />

S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er möglichst großen E<strong>in</strong>heitlichkeit der genannten Merkmale. Ziel ist e<strong>in</strong> weitgehend e<strong>in</strong>heitliches<br />

Ersche<strong>in</strong>ungsbild den Instituten dienenden Anlagen, die besonders präsent im Randbereich zwischen<br />

Siedlung und Landschaft liegen.<br />

7.2.3. Nicht überbaubare Grundstücksflächen<br />

Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die nicht als private Grünfläche, Stellplatzfläche oder mit<br />

e<strong>in</strong>em Pflanzgebot ausgewiesen s<strong>in</strong>d oder mit Anlagen nach Nr. 4 (2) der planungsrechtlichen Festset-<br />

9


ENTWURF<br />

zungen belegt s<strong>in</strong>d, sollen als Wiesenflächen angelegt werden und müssen auf Dauer gepflegt und<br />

unterhalten werden. Mit der Anlage als Wiesenflächen werden Erholungsflächen angeboten, die e<strong>in</strong>en<br />

naturnahen Übergang <strong>in</strong> die angrenzende offene Landschaft bilden. Die Wiesenflächen sollen pro angefangenen<br />

500 qm mit e<strong>in</strong>em großkronigen standortgerechten Baum bepflanzt werden.<br />

7.2.4. Werbeanlagen<br />

Werbeanlagen s<strong>in</strong>d an Fassaden und auf Dächern nicht zulässig. Davon nicht betroffen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>formatorische<br />

H<strong>in</strong>weise auf die Gebäude. Um Informationen zu universitären und studentischen Veranstaltungen<br />

an zentraler Stelle veröffentlichen zu können, ist ausnahmsweise die Errichtung von Litfasssäulen<br />

<strong>in</strong>sbesondere auf dem Campusplatz zulässig. Diese Festsetzung ermöglicht e<strong>in</strong>e städtebauliche<br />

und gestalterische E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung von Werbeanlagen.<br />

7.2.5. Notwendige Fahrradabstellanlagen<br />

Die Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen verfolgt das Ziel, den Radverkehr <strong>in</strong> der Stadt noch attraktiver zu machen.<br />

Insbesondere für e<strong>in</strong>e Nutzung mit hoher Frequentierung durch Studierende wie sie im Falle des<br />

Bebauungsplanes „Campus Morgenstelle, Teil 1“ vorliegt, s<strong>in</strong>d daher ausreichende Abstellanlagen für<br />

Fahrräder nachzuweisen. Als Schlüssel werden analog zur niedersächsischen Bauordnung 1,5 Abstellplätzen<br />

je 10 Studierende bzw. Beschäftigte festgesetzt.<br />

7.2.6. Stellplätze<br />

Zur gestalterischen Aufwertung der vorgesehenen Stellplatzanlagen entlang der Verkehrsfläche zwischen<br />

Baufenster 1 und 2 wird festgesetzt, dass alle fünf Stellplätze e<strong>in</strong>e Baumpflanzung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

ausreichend großen Baumbeet von m<strong>in</strong>d. 12 qm zu erfolgen hat. Durch die Bepflanzung im Abstand<br />

von max. 5 Stellplätzen soll e<strong>in</strong>e monotone Wirkung der Stellplatzanlagen entlang der Verkehrsfläche<br />

verh<strong>in</strong>dert werden. Durch die Festsetzung schmalkroniger Bäume wird e<strong>in</strong>e Verschattung der Gewächshäuser<br />

verr<strong>in</strong>gert.<br />

Um den Niederschlagswasserabfluss zu verm<strong>in</strong>dern, sollen wasserdurchlässige Beläge für die Oberflächen<br />

der Stellplätze verwendet werden.<br />

7.2.7. E<strong>in</strong>friedungen<br />

E<strong>in</strong>friedungen widersprechen dem Leitbild e<strong>in</strong>er offenen Landschaft im Käsenbach-Öhlertal und s<strong>in</strong>d<br />

grundsätzlich nicht zulässig. Von dieser Regelung ausgenommen s<strong>in</strong>d sicherheitsrelevante Anlagen<br />

sowie Lagerflächen, wie sie <strong>in</strong> den örtlichen Bauvorschriften unter 8. beschrieben s<strong>in</strong>d. Diese Ausnahmen<br />

s<strong>in</strong>d zulässig, weil sie zum e<strong>in</strong>en aus Sicherheitstechnischen Gründen erforderlich s<strong>in</strong>d, zum anderen<br />

def<strong>in</strong>ieren sie etwaige Lagerflächen und b<strong>in</strong>den diese gestalterisch e<strong>in</strong>, so dass die Wahrnehmung<br />

<strong>vom</strong> landschaftlich hochwertigen Raum aus weniger stark bee<strong>in</strong>trächtigt ist.<br />

7.2.8. Aufschüttungen, Abgrabungen, Lagerflächen<br />

Aufschüttungen dürfen nur vorgenommen werden, um dadurch Anpassungen des Geländes an bauliche<br />

Anlagen herzustellen. Innerhalb der privaten Grünfläche dürfen Aufschüttungen und Abgrabungen<br />

nur <strong>in</strong>soweit vorgenommen werden, als sie der Anpassung an die Verkehrsflächen dienen. Damit soll<br />

vermieden werden, dass der Charakter des Gebiets verloren geht.<br />

Lagerflächen s<strong>in</strong>d an den Seiten, an denen sie nicht von Gebäuden begrenzt werden, mit Heckenpflanzungen<br />

zu umfassen, sofern sie größer als 50 qm s<strong>in</strong>d. Die Hecken dürfen durch <strong>in</strong>nenliegende<br />

Zäune begleitet werden. Damit kann erreicht werden, dass Lagerflächen <strong>vom</strong> landschaftlich hochwertigen<br />

Raum nicht störend wirken.<br />

8. Klima<br />

Durch die zukünftig im Geltungsbereich des Bebauungsplan „Campus Morgenstelle, Teil 1“ zulässige<br />

Bebauung werden Wiesen überbaut, die als besonders bedeutsame Kaltluft produzierende Flächen<br />

gelten. Im Kurzgutachten von Dr. Vogt wird dies als stadtklimatologisch erheblicher E<strong>in</strong>griff bewertet,<br />

„weil e<strong>in</strong>erseits Flächen aus dem kaltluftbildenden Prozess herausgenommen werden und andererseits<br />

die Fließdynamik bei der Überströmung durch H<strong>in</strong>dernisse und die Erhöhung der strömungsphysikali-<br />

10


ENTWURF<br />

schen Rauhigkeit erheblich bee<strong>in</strong>flusst wird.“ Die im Südosten des Baufensters 2 gelegenen baulichen<br />

Anlagen greifen <strong>in</strong> das angenommene Bergw<strong>in</strong>dsystem des Käsenbaches e<strong>in</strong>.<br />

Zur Verm<strong>in</strong>derung der E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> das Schutzgut Klima wurde im Zuge des Planentwurfes für den vorliegenden<br />

Bebauungsplan das Baufenster 2 weiter nach Nordwesten verschoben, um das Käsenbachtal<br />

und somit auch die Bee<strong>in</strong>trächtigungen der stadtklimatischen Gegebenheiten zu verr<strong>in</strong>gern.<br />

E<strong>in</strong>e strömungsphysikalische Verbesserung wird dadurch erreicht, dass die südöstlichste Bebauung im<br />

Baufenster 2 mit e<strong>in</strong>er Wiesenbegrünung überdeckt werden soll und die Dächer als Pultdach ausgebildet<br />

werden sollen. Auch die geplante Entfernung des Unterwuchses <strong>in</strong> den unterhalb gelegenen Hangbereichen<br />

wirkt trotz se<strong>in</strong>er lokalklimatischen ger<strong>in</strong>gen Wirkung als M<strong>in</strong>imierungsmaßnahme.<br />

9. Baugrund<br />

Im Zusammenhang mit den Untersuchungen zu Boden und Niederschlagsversickerung wurde festgestellt,<br />

dass es sich im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Campus Morgenstelle, Teil 1“<br />

um schluffig-tonige Böden (Knollenmergel) handelt, die bei starker Feuchte zu Rutschungen neigen<br />

können. Die Gründung der Bauvorhaben ist daraufh<strong>in</strong> zu planen und zu dimensionieren.<br />

10. Verkehr<br />

Die Verkehrsflächen werden mit Ausnahme des Fuß- und Radweges im Osten des räumlichen Geltungsbereiches<br />

als private Verkehrsflächen festgesetzt, da sich der Geltungsbereich ausschließlich auf<br />

privatem Grund bef<strong>in</strong>det und ke<strong>in</strong>e unmittelbare Anb<strong>in</strong>dung an öffentliche Verkehrsflächen möglich ist.<br />

Im nördlich angrenzenden Bebauungsplan „Morgenstelle nordöstlicher Teil“ wurden private Verkehrsflächen<br />

festgesetzt, an die im vorliegenden Bebauungsplan „Campus Morgenstelle, Teil 1“ angebunden<br />

wird, so dass e<strong>in</strong>e Erschließung sichergestellt ist. Alle Flächen liegen <strong>in</strong>nerhalb desselben landeseigenen<br />

Grundstückes Flurstück Nr. 3053.<br />

Die privaten Erschließungsflächen für den Kraftfahrzeugverkehr verlaufen zum e<strong>in</strong>en zwischen dem<br />

Sondergebiet 1 und dem Sondergebiet 2 und zum anderen östlich des talseitigen Sondergebiets 2.<br />

Die westlichere private Verkehrsfläche wird an die bestehende private Verkehrsfläche im Geltungsbereich<br />

des nördlichen Nachbarbebauungsplanes „Morgenstelle nordöstlicher Teil“ angebunden. Die talseitige<br />

private Verkehrsfläche wird ebenfalls an e<strong>in</strong>e bereits ausgebaute private Verkehrsfläche im<br />

Geltungsbereich desselben Bebauungsplanes mit leicht verr<strong>in</strong>gerter Breite <strong>in</strong> von 5,00 m angeschlossen<br />

und fortgeführt.<br />

Der im Osten des Geltungsbereiches verlaufende bestehende Feldweg längs des Käsenbachtales wird<br />

als öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Fuß- und Radweg festgesetzt. Dieser Weg<br />

verläuft südlich des Geltungsbereiches als gewidmeter Weg auf städtischem Grund und ist nördlich<br />

des Geltungsbereiches durch den Anschlussbebauungsplan 416 „Morgenstelle nordöstlicher Teil“ als<br />

Fuß- und Radweg festgesetzt. Durch die Festsetzung als Fuß- und Radweg wird die durchgängige<br />

öffentliche Benutzbarkeit des Weges planungsrechtlich gesichert.<br />

Mit e<strong>in</strong>er starken Zunahme von Verkehrsbewegungen wird durch die Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

„Campus Morgenstelle, Teil 1“ nicht gerechnet, da sich das ZMBP bereits heute auf dem Gelände der<br />

Morgenstelle bef<strong>in</strong>det und ke<strong>in</strong>e neuen Studenten und Beschäftigtenströme generiert werden. Das<br />

IFIB bef<strong>in</strong>det sich ebenfalls bereits heute <strong>in</strong> großer räumlicher Nähe im Bereich des Kl<strong>in</strong>ikums an der<br />

Schnarrenbergstraße.<br />

E<strong>in</strong> Ausbau der Kapazitäten des öffentlichen Nahverkehrs ist daher zur Zeit ebenfalls nicht erforderlich.<br />

Den Bedürfnissen des Radverkehrs wird durch die Anforderung, dass Fahrradabstellanlagen nachgewiesen<br />

werden müssen, Rechnung getragen.<br />

11. Ver-/Entsorgung<br />

Die Ver- und Entsorgung erfolgt durch Anschluss an das städtische Kanal- und Leitungsnetz. Die<br />

Fernwärmeversorgung erfolgt über das universitätseigene Heizkraftwerk.<br />

Im Geltungsbereich wird die Verlegung e<strong>in</strong>er Abwasserleitung notwendig.<br />

11


ENTWURF<br />

12. Energiekonzept<br />

Bei den zulässigen Forschungsgebäuden werden die maßgeblichen Energieaufwendungen betriebsbed<strong>in</strong>gt<br />

durch Sonderforschungsflächen, Klimakammern und Gewächshausbereiche bestimmt. Die Berechnung<br />

e<strong>in</strong>es realitätsnahen Jahres-Primärenergiebedarfs nach DIN V 18599 ist im vorliegenden Fall<br />

nicht möglich, da unter anderem ke<strong>in</strong>e mit den vorgenannten Nutzungen vergleichbaren Nutzungsrandbed<strong>in</strong>gungen<br />

im Teil 10 der Norm aufgeführt s<strong>in</strong>d. Für diesen Fall sieht die EnEV § 4 (4) von e<strong>in</strong>er<br />

Begrenzung des Jahres-Primärenergiebedarfs ab, wobei der nach EnEV zulässige spezifische Transmissionswärmetransferkoeffizient<br />

HT’ um 24 % unterschritten werden muss.<br />

E<strong>in</strong>e Reduktion des Energiebedarfs wird durch e<strong>in</strong>e hochwärmegedämmte fugendichte Gebäudehülle<br />

gewährleistet. Zur weiteren M<strong>in</strong>imierung des Bedarfs kommt e<strong>in</strong>e hocheffiziente Wärmerückgew<strong>in</strong>nung<br />

zur Ausführung.<br />

Die Kälteversorgung des Forschungsbaus wird <strong>in</strong> den W<strong>in</strong>termonaten durch die Bereitstellung kostenloser<br />

Umweltkälte durch freie Kühlung unterstützt. Der E<strong>in</strong>satz von oberflächennaher Geothermie, als<br />

Niedertemperaturquelle im W<strong>in</strong>ter und Kühlmöglichkeit im Sommer wird im Rahmen der Bauantragsstellung<br />

überprüft.<br />

Die Energieversorgung erfolgt über das Fernheizkraftwerk der Universität, das für die Versorgung der<br />

zusätzlichen Gebäude auf Kraft-Wärme-Kopplung umgestellt wird und dadurch zukünftig mit erheblich<br />

ger<strong>in</strong>geren Emissionen betrieben werden kann.<br />

13. Bodenordnung<br />

Bodenordnende Maßnahmen werden nicht notwendig. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

bef<strong>in</strong>det sich vollständig auf dem landeseigenen Flurstück Nr. 3053.<br />

14. Umweltbericht<br />

Mit der BauGB Novelle 2004 ist die Umweltprüfung <strong>in</strong> der Bauleitplanung obligatorisch e<strong>in</strong>geführt worden.<br />

Die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen wurden ermittelt und im Umweltbericht<br />

<strong>vom</strong> 26.10.2006 mit Ergänzung <strong>vom</strong> 03.05.2007 beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht ist<br />

nach § 2 a Abs. 1 Nr. 2 BauGB gesonderter Teil dieser Begründung.<br />

Mit dem Bebauungsplan „Morgenstelle Campus Teil 1“ sollen auf den Gewannen der Morgenstelle die<br />

planungs- und bauordnungsrechtlichen Grundlagen für die Verlagerung und Vergrößerung der naturwissenschaftlichen<br />

Institute der Universität Tüb<strong>in</strong>gen geschaffen werden.<br />

Für die Verlagerung und Vergrößerung naturwissenschaftlicher Institute wurden auf dem bisher unbebauten<br />

östlichen und südlichen Teil der Morgenstelle im Rahmen e<strong>in</strong>es langfristigen städtebaulichen<br />

Konzepts zusätzliche Flächen und Baukörper vorgesehen (HARRIS & KURRLE 2008).<br />

Über den vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für e<strong>in</strong> erstes<br />

Institutsgebäude mit dem Zentrum für Molekularbiologie der Pflanzen und dem Interfakultären Institut<br />

für Biochemie sowie sechs angeschlossenen Nebengebäuden geschaffen werden. Die Verb<strong>in</strong>dung zum<br />

bestehenden Hörsaalgebäude und den vorhandenen Hochhäusern soll über e<strong>in</strong>en neu zu schaffenden,<br />

zentralen Campus erfolgen.<br />

Die dafür benötigten Flächen umfassen e<strong>in</strong>en Teil des alten Parkplatzes, e<strong>in</strong>en Teil der vorhandenen<br />

Freiflächen mit Rasen, Wiese, Bäumen und Sträuchern sowie am unteren Teil des Hang bisher unberührte<br />

Reste der ehemaligen Nutzungsformen der Maderhalde wie Magerwiesen, Streuobstbäume,<br />

Zwetschgenaufwuchs und Wildgehölzflächen. Die wesentlichen Bereiche dieses Unterhangs werden als<br />

zu erhaltende Grünflächen geschützt.<br />

Für die Bestandsaufnahme und auch Bewertung der verschiedenen Schutzgüter wurden bed<strong>in</strong>gt durch<br />

den engen Zeitrahmen des Projektes folgende Untersuchungsmethoden angewendet:<br />

Für die tierökologischen Belange wurde e<strong>in</strong>e Potentialermittlung zum Vorkommen artenschutzrechtlich<br />

relevanter Arten vorgenommen. Pflanzen und Lebensgeme<strong>in</strong>schaften wurden als Vegetationsstruktu-<br />

12


ENTWURF<br />

ren <strong>in</strong> Anlehnung an den Kartierschlüssel aus dem Jahr 2001 der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg<br />

kartiert und im Plan dargestellt. Die Beurteilung der stadtklimatologischen Belange<br />

stützen sich auf Analogieschlüsse von ähnlichen Standorten im Stadtgebiet.<br />

Mit dem Bebauungsplan s<strong>in</strong>d erhebliche E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> den Naturhaushalt und das Landschaftsbild verbunden,<br />

die vielfältig durch Vermeidungs-, M<strong>in</strong>imierungs- und Ausgleichsmaßnahmen <strong>in</strong>nerhalb sowie<br />

auch außerhalb des Planungsbietes ausgeglichen werden sollen.<br />

Wenn im H<strong>in</strong>blick auf die Schutzgüter Boden und Grundwasser ger<strong>in</strong>gere E<strong>in</strong>griffe zu verzeichnen<br />

s<strong>in</strong>d, so s<strong>in</strong>d die drei übrigen Schutzgüter Arten/Lebensräume, Erholung/Landschaftsbild und Klima/Luft<br />

stärker betroffen. In der Bilanz zeigt sich, dass die E<strong>in</strong>griffe im Bereich des Baufensters 2 und<br />

<strong>in</strong>sbesondere im am weitesten <strong>in</strong> den Talbereich ragenden östlichsten Bereich des Baufensters 2 besonders<br />

große und vielfältige Bee<strong>in</strong>trächtigungen hervorrufen.<br />

Beim Schutzgut Arten/Lebensräume zeigen die tierökologischen Belange <strong>in</strong> dem sensiblen Landschaftsraum<br />

Käsenbachtal besondere Bedeutung. Die Potentiale des Gebietes als Aufenthalts- und<br />

Lebensraum für Feldermäuse und Vögel, streng geschützte Arten gemäß Anhang IV der FFH - Richtl<strong>in</strong>ie,<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Flächen außerhalb der Parkplätze vielfältig. Mit den geplanten Pflegemaßnahmen und<br />

der damit angestrebten Entwicklung zu e<strong>in</strong>er kle<strong>in</strong>teiligen halboffenen Kulturlandschaft auf Flächen<br />

<strong>in</strong>nerhalb und außerhalb des Plangebietes plus entsprechender jahreszeitlicher Abwicklung der Baumaßnahmen<br />

wird e<strong>in</strong> Ausgleich für die E<strong>in</strong>griffe bilanziert.<br />

Beim Schutzgut Erholung/Landschaftsbild wird auf die Reduzierung und E<strong>in</strong>engung der Erholungslandschaft<br />

h<strong>in</strong>gewiesen. Die mit der Nutzung als Gewächshaus verbundenen Lichtemissionen <strong>in</strong> das Käsenbachtal<br />

werden durch e<strong>in</strong>e zeitliche E<strong>in</strong>schränkung der Belichtungsdauer m<strong>in</strong>imiert. Als weitere<br />

M<strong>in</strong>imierungsmaßnahmen sollen die Baukörper am östlichen Rande zur Landschaft h<strong>in</strong> auf den Dachflächen<br />

mit Wiese begrünt und mit Streuobstbäumen abgepflanzt werden. E<strong>in</strong>e Nutzung dieser Bauzeile<br />

als Gewächshäuser mit beleuchtbaren Glasfassaden ist nicht vorgesehen.<br />

Beim Schutzgut Klima /Luft wird e<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigung der bodennahen Kaltluft produzierenden und<br />

transportierenden Flächen prognostiziert. Die Möglichkeiten der thermischen und strömungsdynamischen<br />

M<strong>in</strong>imierung werden genutzt. Die lokalklimatische Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird als ger<strong>in</strong>g<br />

prognostiziert, so dass hier e<strong>in</strong> nicht ausgleichbares Defizit im S<strong>in</strong>ne der E<strong>in</strong>griffsregelung verbleibt.<br />

Zusätzlich zu Maßnahmen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde e<strong>in</strong> externer Bedarf an<br />

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen <strong>in</strong> der Größenordnung von 95 611,- € ermittelt. Hiervon s<strong>in</strong>d<br />

81.440,- € errechnete Wiederherstellungskosten für das Schutzgut Arten und Biotope und 14.171,- €<br />

der ermittelte Ausgleichsbetrag für E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> das Schutzgut Boden.<br />

Als externe Ausgleichsmaßnahmen werden im südwestlich des Bebauungsplanes angrenzenden Gelände<br />

Teilflächen zu e<strong>in</strong>er offenen, kle<strong>in</strong>teiligen Kulturlandschaft entwickelt. Durch fachgerechte,<br />

nachhaltige Pflege sollen Streuobstwiesen wiederhergestellt werden, die durch altersabgestufte Gehölzgruppen<br />

und e<strong>in</strong>en We<strong>in</strong>berg mit neu sanierten Trockenmauern ergänzt werden.<br />

Mit den <strong>in</strong>ternen und externen Maßnahmen können die Bee<strong>in</strong>trächtigungen von Natur und Landschaft<br />

weitgehend ausgeglichen werden. Für das Schutzgut Klima – Luft verbleibt e<strong>in</strong> Defizit, das nicht ausgleichbar<br />

ist.<br />

Die Sicherung der externen Ausgleichsmaßnahmen erfolgt über e<strong>in</strong>en städtebaulichen Vertrag zwischen<br />

der Stadt und dem Land.<br />

Tüb<strong>in</strong>gen, den 08.12.2008<br />

13


Anlage 4 zu <strong>Vorlage</strong> 5/<strong>2009</strong><br />

Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />

____________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Umweltbericht<br />

als Bestandteil der Begründung zum<br />

Bebauungsplan<br />

“Campus Morgenstelle Teil 1“<br />

Entwurf 08.12.2008<br />

Beauftragung: Vermögen und Bau Baden-Württemberg Amt Tüb<strong>in</strong>gen<br />

Bearbeitung realgrün Landschaftsarchitekten München<br />

Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen


Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />

“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />

Entwurf 08.12.2008 Seite 2 von 47<br />

______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Inhalt Seite<br />

1 Gesamtkonzept 4<br />

1.1 Ziele und Umfang der langfristigen Planung 4<br />

1.2 Landschaftliches Entwicklungskonzept Campus Morgenstelle 5<br />

1.3 Landschaftspflegerisches Leitbild Maderhalde 5<br />

2 Bebauungsplan Campus Morgenstelle Teil 1 8<br />

2.1 Kurzdarstellung von Inhalt und Zielen des Bebauungsplans 8<br />

2.1.1 Angaben zum Standort des Bebauungsplans 8<br />

2.1.2 Art des Vorhabens und Beschreibung der Festsetzungen 8<br />

2.1.3 Umfang des Vorhabens und Bedarf an Grund und Boden 9<br />

2.2 Übergeordnete Ziele des Umweltschutzes 9<br />

2.2.1 Fachgesetze 9<br />

2.2.2 Fachpläne 10<br />

2.2.3 Berücksichtigung dieser Ziele im Rahmen der Aufstellung 11<br />

3 Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter und<br />

der Umweltauswirkungen 11<br />

3.1 Bestandsaufnahme und Bewertung 11<br />

3.1.1 Schutzgut Mensch 11<br />

3.1.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und Lebensgeme<strong>in</strong>schaften (biologische Vielfalt) 11<br />

3.1.3 Schutzgut Boden 14<br />

3.1.4 Schutzgut Grund- und Oberflächenwasser 15<br />

3.1.5 Schutzgut Luft und Klima 16<br />

3.1.6 Schutzgut Erholung und Landschaftsbild 17<br />

3.1.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter 18<br />

3.1.8 Zusammenfassende Bewertung 19<br />

3.2 Maßnahmen zur Vermeidung, Verm<strong>in</strong>derung und zum Ausgleich 20<br />

3.2.1 Schutzgut Mensch 20<br />

3.2.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und Lebensgeme<strong>in</strong>schaften (biologische Vielfalt) 21<br />

3.2.3 Schutzgut Boden 23<br />

3.2.4 Schutzgut Grund- und Oberflächenwasser 24<br />

3.2.5 Schutzgut Luft und Klima 25<br />

3.2.6 Schutzgut Erholung und Landschaftsbild 25<br />

3.2.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter 27<br />

3.2.8 Zusammenfassende Bewertung 27<br />

3.2.9 Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern 29<br />

3.3 Artenschützprüfung nach § 42 BNatSchG 30<br />

3.4. Standort- und Planungsalternativen 33<br />

3.4.1 Prognose bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung 33<br />

3.4.2 Standortalternativen 34<br />

3.4.3 Planungsalternativen 35<br />

4 E<strong>in</strong>griffs-Ausgleichs-Bilanz 36<br />

4.1 Methodik der E<strong>in</strong>griffs-Ausgleichs-Bilanz 36<br />

4.2 Bilanz der Flächenfunktionen <strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereichs 36<br />

4.3 Kostenermittlung externer Ersatzmaßnahmen (Arten und Lebensräume) 39<br />

realgrün Landschaftsarchitekten München<br />

Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen


Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />

“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />

Entwurf 08.12.2008 Seite 3 von 47<br />

______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

4.4 Zuordnung externer Ersatzmaßnahmen (Arten und Lebensräume) 41<br />

4.5 Zuordnung und Kosten externen Ersatzmaßnahmen (Boden) 41<br />

4.6 Zuordnung und Kosten <strong>in</strong>terner Ausgleichsnahmen (Arten und Lebensräume) 42<br />

4.7 Ausblick für das gesamte Untersuchungsgebiet 44<br />

5 Zusätzliche Angaben 44<br />

5.1 Verfahren und Untersuchungsmethoden 44<br />

5.2 H<strong>in</strong>weise zur Überwachung der Auswirkungen (Monitor<strong>in</strong>g) 44<br />

5.3 Allgeme<strong>in</strong> verständliche Zusammenfassung 45<br />

6 Materialien und Anlagen 46<br />

6.1 Quellenangaben 46<br />

6.2 Anlagen 47<br />

6.2.1 Potenzialermittlung zum Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten Anlage 1<br />

6.2.2 Biotoptypen und Lebensräume im Untersuchungsraum (M 1:1000) Anlage 2<br />

6.2.3 Maßnahmenvorschläge im Untersuchungsraum (M 1:1000) Anlage 3<br />

6.2.4 Bestandsplan (M 1:500) Anlage 4<br />

6.2.5 Grüngestaltungsplan (M 1:500) Anlage 5<br />

6.2.6 Ersatzmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs (M 1:1000) Anlage 6<br />

6.2.7 Konzeption zur Regenwasserableitung Anlage 7<br />

6.2.8 Klimatologisches Kurzgutachten Anlage 8<br />

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1 Gesamtkonzept<br />

1.1 Ziele und Umfang der langfristigen Planung<br />

Campus der Zukunft Die Universität Tüb<strong>in</strong>gen verfolgt mit dem Konzept “Campus der Zukunft“ e<strong>in</strong>e nachhaltige<br />

Restrukturierung der baulichen Unterbr<strong>in</strong>gung im gesamten Stadtgebiet. Wesentliche<br />

Ziele s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e deutliche Verbesserung der Nutzung der Flächenressourcen<br />

sowie der energetischen Effizienz, e<strong>in</strong>e Optimierung der Raumzuschnitte und die Reduktion<br />

von Bewirtschaftungs- und Sanierungskosten durch räumliche Konzentration.<br />

Es sollen langfristig ca. 50 über das Stadtgebiet verteilte Gebäude aufgegeben werden,<br />

um dann die verstreut liegenden, jedoch <strong>in</strong>haltlich-organisatorisch zusammengehörenden<br />

Institutionen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen wenigen, zum Teil neu zu errichtenden Gebäuden<br />

unterzubr<strong>in</strong>gen.<br />

Entwicklungskonzept E<strong>in</strong> Schwerpunkt der universitären Planung liegt im Bereich der Morgenstelle. Hierzu<br />

Morgenstelle hat Vermögen und Bau BW, Amt Tüb<strong>in</strong>gen e<strong>in</strong> Konzept für die städtebauliche und<br />

landschaftsplanerische Entwicklung auf der Morgenstelle vorgelegt. Mit dem städtebaulichen<br />

Entwicklungs-konzept (HARRIS & KURRLE 2008) wird überprüft, welche<br />

Baumassen im südlichen Teil der Morgenstelle langfristig realisierbar s<strong>in</strong>d. Die aufgezeigten<br />

Projekte s<strong>in</strong>d als Platzhalter für mögliche Institutsgebäude zu sehen, wie sie<br />

nach derzeitigem Erkenntnisstand notwendig werden können. Das Entwicklungskonzept<br />

untersucht die Erweiterungsmöglichkeiten des Campus Morgenstelle schwerpunktmäßig<br />

im Südosten der bestehenden Bebauung.<br />

Den Auftakt für die bauliche Erweiterung im süd-östlichen Teil der bestehenden Bebauung<br />

auf der Morgenstelle bilden der Neubau für das Zentrum für Molekularbiologie<br />

der Pflanzen (ZMBP) und das <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em 2. Bauabschnitt h<strong>in</strong>zukommende Interfakultäre<br />

Institut für Biochemie (IFIB). Der Baubeg<strong>in</strong>n für das ZMBP ist für den Herbst <strong>2009</strong> geplant.<br />

Die Institutsgebäude werden durch kle<strong>in</strong>ere, den Instituten dienende Gebäude<br />

ergänzt werden.<br />

Weiterh<strong>in</strong> ist mittelfristig vorgesehen, das Geo- und Umweltforschungszentrum (GUZ)<br />

sowie die Informatik auf die Morgenstelle zu verlegen. Im Zuge des Ausbaus der Naturwissenschaftlichen<br />

Institute werden möglicherweise auch zentrale Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen<br />

ausgebaut werden. In diesem Zusammenhang sieht das Entwicklungskonzept<br />

auch die Errichtung e<strong>in</strong>er neuen zentralen Bibliothek für die Naturwissenschaften<br />

auf der Morgenstelle vor.<br />

Städtebau Das Entwicklungskonzept erweitert den Campus um vier neue Baukörper. Die großzügige<br />

Bewegung der vorhandenen Bebauung aus den sechziger Jahren wird weitergeführt<br />

und zu e<strong>in</strong>er Gesamtform ergänzt. Als Kontrast zwischen alt und neu wird e<strong>in</strong>e<br />

neue Typologie e<strong>in</strong>geführt und den Hochhäusern moderne Institutsgebäude im Atriumtyp<br />

gegenüber gestellt, so dass die unterschiedlichen Epochen ablesbar bleiben.<br />

E<strong>in</strong>e Abfolge verschiedener, öffentlicher Räume bildet die Naht zwischen alt und neu.<br />

Der Haupte<strong>in</strong>gang des Campus soll durch e<strong>in</strong>en neuen acht- bis zehngeschossigen<br />

Baukörper, <strong>in</strong> dessen unteren Geschossen sich die Bibliothek bef<strong>in</strong>det, und e<strong>in</strong>en<br />

großzügigen Vorplatz betont werden. Im Bereich südlich der Mensa soll der Bewuchs<br />

zurückgenommen und der Blick von der Schnarrenbergstrasse auf das Gebäude freigelegt<br />

werden, so dass e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>deutiger Zugang entsteht.<br />

Campus Der <strong>in</strong>nere Campusbereich wird als großer Platzraum gestaltet, der die neuen angrenzenden<br />

Gebäude mit den bestehenden Baukörpern räumlich und funktional verknüpft.<br />

Der Höhenunterschied zum zentralen Hörsaalgebäude wird mit e<strong>in</strong>er breiten<br />

Freitreppe überwunden. Neben attraktiven Sitzstufen ist hier auch e<strong>in</strong>e Rampenanlage<br />

für e<strong>in</strong>e barrierefreie Durchwegung <strong>in</strong>tegriert.<br />

Der Platz ist sowohl mit nicht durchlässigen als auch sickerfähigen Belägen befestigt<br />

und mit großen Bäumen mit e<strong>in</strong>er neuen Leitbaumart <strong>in</strong> freier Anordnung überstellt.<br />

Das anfallende Oberflächenwasser wird über technische Entwässerungse<strong>in</strong>richtungen<br />

abgeführt, da der schlecht bis nicht sickerfähige Untergrund die dezentrale Versickerung<br />

nicht ermöglicht.<br />

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Der “Uni-Strand“, e<strong>in</strong>e Sandfläche mit angrenzenden Sitzmauern und Podesten, liegt<br />

an der Schnittstelle von Mensaumfeld und Campusplatz. Er kann für sportliche Aktivitäten<br />

wie Beachvolleyball oder auch für Veranstaltungen und Feste genutzt werden.<br />

Das Mensaumfeld, mit den bestehenden kle<strong>in</strong>teiligen Terrassen, wird neu geordnet<br />

und beruhigt.<br />

Der E<strong>in</strong>gangsbereich an der Schnarrenbergstrasse wird im Zusammenspiel mit dem<br />

neuen Bibliotheksgebäude als großzügiger Vorplatz ausgebildet, wobei E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong><br />

den dichten Baumbestand Sichtbeziehungen <strong>in</strong>s Innere des Unicampus wieder ermöglichen.<br />

Baubeg<strong>in</strong>n Das neue Institutsgebäude des ZMBP soll <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em ersten Schritt verwirklicht werden.<br />

Das vier- bzw. hangseitig siebengeschossige Gebäude liegt östlich des geplanten<br />

zentralen Campusplatzes und ist um zwei Innenhöfe angeordnet. Östlich des neuen<br />

Institutsgebäudes und südlich des bestehenden Verfügungsgebäudes wird <strong>in</strong> zweiter<br />

Reihe e<strong>in</strong>e Fläche für e<strong>in</strong>- bis zweigeschossige Anlagen, die den Instituten dienen<br />

ausgewiesen.<br />

1.2 Landschaftliches Entwicklungskonzept Campus Morgenstelle<br />

Als Grundkonzeption der Universität auf der Morgenstelle wurde <strong>in</strong> den sechziger<br />

Jahren die Idee e<strong>in</strong>er komprimierten architektonischen Setzung auf dem Plateau formuliert,<br />

die im deutlichen Kontrast zur umgebenden Landschaft steht.<br />

Dieser Ansatz der Polarisierung wird sowohl im neuen städtebaulichen Konzept als<br />

auch im landschaftlichen Leitbild fortgeführt - e<strong>in</strong>e architektonische geprägte Landschaft<br />

wird <strong>in</strong> Bezug gesetzt zu e<strong>in</strong>er landnutzungsgeprägten Landschaft.<br />

Die Gebäude der Universität und die dazugehörigen Freiräume besetzen die Hangkuppe,<br />

die darunter liegenden Flanken werden im direkten Gebäudeumfeld von offenen,<br />

trockenen Magerwiesen bestimmt, danach folgen Streuobstwiesen, <strong>in</strong> die <strong>in</strong>selartig<br />

kle<strong>in</strong>ere Waldbereiche und e<strong>in</strong> We<strong>in</strong>berg mit Trockenmauern e<strong>in</strong>gestreut s<strong>in</strong>d.<br />

Die Sohle des Käsenbachtals ist im Gegensatz dazu mit dichtem, waldartigem, gewässerbegleitendem<br />

Gehölzbestand bestockt.<br />

Als Kontrast zu den Rasterstrukturen der Streuobstwiesen werden <strong>in</strong>nerhalb des Unicampus<br />

Großbäume mit e<strong>in</strong>er neuen Leitbaumart <strong>in</strong> freier Anordnung gepflanzt. Die<br />

derzeit bestehenden Vegetationsstrukturen werden durch gezielte Maßnahmen und<br />

Pflegekonzepte <strong>in</strong> standortgerechte und standorttypische Vegetationstypen zurückgeführt,<br />

entwickelt und langfristig gesichert.<br />

Die auf Fuge gestellten Gebäude ermöglichen Ausblickskorridore <strong>vom</strong> <strong>in</strong>neren Campus<br />

<strong>in</strong> die umgebende Landschaft. Im Süden zwischen Geo- und Umweltforschungszentrum<br />

und der Informatik entsteht e<strong>in</strong> Landschaftsbalkon mit Ausblick auf Stadt und<br />

Schwäbische Alb. Hier schließt e<strong>in</strong> Fußweg den Campusbereich an den für Naherholung<br />

wichtigen Spazierweg im Käsenbachtal an und b<strong>in</strong>det den Campus so <strong>in</strong> die<br />

Naherholungslandschaft e<strong>in</strong>.<br />

1.3 Landschaftspflegerisches Leitbild Maderhalde<br />

Untersuchungs- Parallel zum Entwicklungskonzept, das vor allem auf den künftigen Campus und die<br />

raum Freiflächen an den neuen Gebäuden e<strong>in</strong>geht, wurden im Rahmen des Umweltberichts<br />

die landschaftspflegerischen Ziele im Übergang von der Hochfläche der Morgenstelle<br />

zur Maderhalde und zum Käsenbachtal untersucht. Diese Flächen umfassen den Bereich<br />

zwischen der Zufahrt von der Schnarrenbergstraße, den Parkplätzen und dem<br />

Verb<strong>in</strong>dungsweg zum Verfügungsgebäude im Westen und dem als Fuß- und Radweg<br />

dienenden Feldweg 2372/6 oberhalb des Käsenbachs im Osten.<br />

Insgesamt stellt dieser Bereich mit etwa 7.7 ha e<strong>in</strong>en zuerst flach und dann stark geneigten<br />

Ost- bzw. Südosthang dar. Danach folgt e<strong>in</strong> Geländebruch, die Hangneigung<br />

erhöht sich auf 30%. Danach fällt das Gelände außerhalb des Untersuchungsraums<br />

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zum Käsenbach weiter ab. Die unmittelbare Kl<strong>in</strong>ge entlang des Bachs weist dann Geländeneigungen<br />

von mehr als 100% auf.<br />

Entstehungs- Diese topographischen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen und die damit verbundenen Boden-<br />

geschichte beschaffenheiten führten historisch im Wesentlichen zu drei unterschiedlichen Nutzungsformen:<br />

das Käsenbachtal selbst war steil und unzugänglich und eignete sich<br />

nur zur Waldnutzung. Auf den daran anschließenden Mittelhanglagen entwickelten<br />

sich sehr kle<strong>in</strong> parzellierte Baumwiesen, die neben Obst und Most auch Futter für Kühe<br />

und Ziegen lieferten. Nur entlang e<strong>in</strong>zelner E<strong>in</strong>schnitte und Abflussgräben für<br />

Starkregenfälle wurden kle<strong>in</strong>e Feldgehölze mit überwiegend Eichenbestand belassen.<br />

Die flacheren Höhenlagen wurden als Wiesen und teilweise Ackerflächen genutzt.<br />

Bis <strong>in</strong> die 60er Jahre prägten diese drei Typologien - Wald auf steilen Bereichen,<br />

Obstwiesen auf mittleren Hanglagen und Wiesen auf den Höhenlagen - das Bild. Auf<br />

alten Luftbildern kann dies noch sehr gut abgelesen werden.<br />

Die Entscheidung zur Nutzung der Morgenstelle als Standort für die Erweiterung der<br />

Universität führte zum Erwerb fast aller privaten Kle<strong>in</strong>parzellen und zum Wandel der<br />

landwirtschaftlichen Nutzung. (LEMBKE, D., 1977) Im Rahmen der Baumaßnahmen<br />

erfolgte der E<strong>in</strong>bau von überschüssigem Bodenaushub bis weit über die Baugrenze<br />

h<strong>in</strong>aus <strong>in</strong> den Oberhang h<strong>in</strong>e<strong>in</strong>. (siehe Abbildung 4) Bis etwa zum Geländebruch wurden<br />

die Aufschüttungsflächen wieder e<strong>in</strong>gesät und als Grünflächen gepflegt. Die Nutzung<br />

der Streuobstwiesen g<strong>in</strong>g ebenfalls zurück, nicht nur aus eigentumsrechtlichen<br />

Gründen, sondern auch auf Grund abnehmender Wirtschaftlichkeit. Nur für wenige<br />

Teilflächen konnten Pächter gefunden werden.<br />

Landschafts- Ziel ist die Erhaltung und Aufwertung e<strong>in</strong>es landschaftlich geprägten, <strong>in</strong>nerstädtischen<br />

pflegerisches Landschaftsraumes, der nicht nur für die vielfältigen Funktionen Stadtgliederung, Kalt-<br />

Leitbild luftproduktion und -transport, sowie Erholungsnutzung, sondern auch als Lebensraum<br />

für gefährdete Tier- und Pflanzenarten hohe Bedeutung hat.<br />

Dabei soll die ehemalige Nutzungsform der Streuobstwiesen soweit wie möglich weiter<br />

geführt, gefördert und wieder hergestellt werden. Die offenen, regelmäßig gemähten<br />

oder beweideten Baumwiesen vermitteln im Gegensatz zu bewaldeten und verbuschten<br />

Bereichen nicht nur den E<strong>in</strong>druck großer und weiter Landschaften, sondern<br />

sie stellen auch den Lebensraum für die Mehrzahl der hier vorkommenden geschützten<br />

Vogelarten dar. Zudem s<strong>in</strong>d sonnige und nährstoffarme Hanglagen auch die klassischen<br />

Voraussetzungen für artenreiche Wiesengesellschaften.<br />

Die unmittelbare Nachbarschaft zu den Waldflächen des Käsenbachs spricht ebenfalls<br />

dafür, e<strong>in</strong>er weiteren Verbuschung und Bewaldung der Hanglagen entgegen zu<br />

wirken. Lange und verzahnte Grenzverläufe zwischen unterschiedlichen Vegetationsstrukturen<br />

tragen ebenfalls zur Erlebnis- und Lebensraumvielfalt bei. Der Reiz des<br />

Feldwegs 2372/6 besteht <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Lage zwischen Wald und offener Landschaft und<br />

<strong>in</strong> der Ablesbarkeit unterschiedlicher Nutzungsformen auf unterschiedlichen Standorten<br />

und Hangneigungen.<br />

In den alten Feldgehölzen im Bereich der Maderhalde mit ihren dom<strong>in</strong>anten Eichen<br />

sollen über entsprechende forstliche Maßnahmen die standortfremden Zitterpappeln<br />

entfernt und die standortgerechten Laubholzarten wie Ahorn, Eschen und Ha<strong>in</strong>buchen<br />

im Innern der Bestände gefördert werden. An ihren Rändern werden geschlossene<br />

Saumstrukturen aus Sträuchern und Waldrandstauden aufgebaut. Angestrebt werden<br />

lichte Innenbereiche mit artenreichen Kraut- und Geophytenschichten.<br />

Am südlichen Oberhang der Maderhalde wurde vor e<strong>in</strong>igen Jahren e<strong>in</strong> aufgegebener<br />

We<strong>in</strong>berg wieder neu bewirtschaftet. Die alten We<strong>in</strong>bergmauern und die Naturste<strong>in</strong>e<strong>in</strong>fassungen<br />

der Wege und Treppen s<strong>in</strong>d noch relativ gut erhalten. Diese Nutzung<br />

soll fortgesetzt werden, als Relikt der ehemaligen bäuerlichen Kulturlandschaft und<br />

als Bauste<strong>in</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Mosaik unterschiedlicher Strukturen.<br />

E<strong>in</strong>e Wiederherstellung der Streuobstwiesen alle<strong>in</strong> genügt jedoch nicht. Für ihre dauerhafte<br />

Erhaltung ist e<strong>in</strong> Nutzungskonzept notwendig, das auf der e<strong>in</strong>en Seite die<br />

Pflanz-, Schnitt-, Pflege- und Rodungsarbeiten an den Bäumen regelt und f<strong>in</strong>anziell<br />

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und personell absichert. Auf der anderen Seite muss für den Wiederaufbau und den<br />

Erhalt artenreicher Wiesenflächen e<strong>in</strong> Mahd- und Beweidungskonzept aufgestellt<br />

werden.<br />

Umsetzung E<strong>in</strong> breites Bündel von Maßnahmenvorschlägen kann dabei <strong>in</strong> vier unterschiedliche<br />

Blöcke zusammengefasst werden (siehe Anlage 3 zum Umweltbericht):<br />

Verbesserung Auf etwa 1.0 ha Fläche s<strong>in</strong>d an den Hangbereichen der Maderhalde noch Reste der<br />

vorhandener ehemaligen Streuobstwiesen vorhanden. Der Baumbestand ist <strong>in</strong> den letzten Jahren<br />

Streuobstwiesen und Jahrzehnten nicht mehr geschnitten worden, zahlreiche trockene und abgestorbene<br />

Äste und Zweige und teilweise sehr dichte verwachsene Kronenbereiche s<strong>in</strong>d zu<br />

beobachten. Die Wiesenflächen wurden nicht mehr gemäht und nur noch e<strong>in</strong>- bis<br />

zweimal pro Jahr durch Schafe <strong>in</strong> mobilen Koppeln beweidet. Dies führte zu Brombeer-,<br />

Wildrosen- oder Zwetschgenaufwuchs, <strong>in</strong> Teilen auch zu Pappelbeständen, die<br />

durch re<strong>in</strong>e Beweidung nicht mehr zurückgedrängt werden können.<br />

Erforderlich ist e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>maliges, behutsames Auslichten des Baumbestands, bei dem<br />

die Sicherheit, Standfestigkeit und Verlängerung der Lebensdauer der Bäume im Vordergrund<br />

steht. Stamm- und Astlöcher oder Bruchstellen und R<strong>in</strong>denabplatzungen,<br />

die ke<strong>in</strong>e Gefährdungen darstellen, müssen erhalten und belassen werden.<br />

Der Gehölzjungwuchs sollte ebenfalls über e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>maligen Rodungsdurchgang<br />

soweit entfernt werden, das langfristig höchsten e<strong>in</strong>zelne Rosengebüsche bis maximal<br />

50 m² Fläche übrig bleiben.<br />

In der Anlage 3 zum Umweltbericht s<strong>in</strong>d die entsprechenden Maßnahmen mit M1, M3,<br />

M6, M7, M8, M11, M13, M16, M17, M18, und M 26 gekennzeichnet.<br />

In Form e<strong>in</strong>er regelmäßigen jährlichen Mahd über drei Jahre mit Abtransport des<br />

Mähguts kann e<strong>in</strong>e weitere Gehölzsukzession unterbunden und e<strong>in</strong> gewisser<br />

Nährstoffentzug erreicht werden. E<strong>in</strong>e zusätzliche e<strong>in</strong>- bis zweimalige jährliche<br />

Beweidung gemäß dem Pr<strong>in</strong>zip des rotierenden Mähweidesystems setzt entsprechende<br />

Verträge mit Schäfer<strong>in</strong>nen oder Schäfern voraus, die langfristig auch das Angebot<br />

e<strong>in</strong>es überdachten Unterstands notwendig machen.<br />

Neuschaffung von Etwa 0.7 ha Fläche nehmen Gebüsch- und Zwetschgensukzessionen e<strong>in</strong>: Bereiche,<br />

Streuobstwiesen die so dicht bewachsen s<strong>in</strong>d, dass ke<strong>in</strong> Unterwuchs mehr vorhanden ist und offener<br />

Boden vorherrscht. Die alten Obstbäume s<strong>in</strong>d noch erhalten, aber von geschlossenen<br />

Strauch- und Jungbaumbeständen umgeben. Die Artenzusammensetzung beschränkt<br />

sich auf wenige Gehölze, für die meisten Vogelarten bieten sie nicht die erforderlichen,<br />

halboffenen Lebensräume.<br />

Über die fast vollständige Rodung und Entfernung dieser Gehölze, bei gleichzeitigem<br />

Erhalt e<strong>in</strong>zelner Obstbäume, kann auf dem offenen Boden autochthones, gebietsheimisches<br />

Wiesen- und Kräutersaatgut ausgebracht werden. Zur Verh<strong>in</strong>derung e<strong>in</strong>es<br />

erneuten Gehölzaufwuchses aus den noch vorhandenen Wurzeln ist <strong>in</strong> den ersten<br />

Jahren e<strong>in</strong>e zwei- bis dreimalige jährliche Mahd angebracht.<br />

In der Anlage 3 zum Umweltbericht s<strong>in</strong>d die entsprechenden Maßnahmen mit M9,<br />

M20, M21, M 22, M23, M25 und M 27 gekennzeichnet.<br />

Weitere 0.1 ha umfassen re<strong>in</strong>e Brombeergebüsche, für die die gleichen Vorschläge<br />

gelten.<br />

In der Anlage 3 zum Umweltbericht s<strong>in</strong>d die entsprechenden Maßnahmen mit M10,<br />

M14 und M 19 gekennzeichnet.<br />

Gezielte Drei Bereiche der Maderhalde mit etwa 1.7 ha s<strong>in</strong>d bewaldet, auch wenn sie im<br />

Waldentwicklung Flächennutzungsplan nicht als Wald dargestellt s<strong>in</strong>d: die Kl<strong>in</strong>ge südlich der Parkplätze<br />

mit ihrem nur zeitweise Wasser führenden Graben zum Käsenbach, die Senke östlich<br />

der Parkplätze und e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>e Fläche unmittelbar östlich des Geltungsbereichs. Aus<br />

ehemaligen Feldgehölzen entlang offener, temporär Wasser führender Gräben haben<br />

sich im Lauf der Zeit waldartige Bestände mit über hundert Jahre alten Eichen entwickelt.<br />

E<strong>in</strong>e planmäßige forstwirtschaftliche Pflege fand nicht oder nur sehr begrenzt<br />

statt. Im Innern der Bestände herrscht e<strong>in</strong> teilweise sehr dichtes und undurchdr<strong>in</strong>gli-<br />

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ches Unterholz vor. Der nördliche Teilbereich wird von etwa 25 Zitterpappeln mit<br />

Stammdurchmessern von über 25 cm dom<strong>in</strong>iert.<br />

E<strong>in</strong>e gezielt Waldentwicklung sollte diese Pappeln entfernen, im Unterwuchs e<strong>in</strong>zelne<br />

typische Baumarten fördern und e<strong>in</strong>en lichteren und offeneren Innenbereich anstreben,<br />

bei gleichzeitiger Förderung geschlossener Waldränder und Staudensäume.<br />

In der Anlage 3 zum Umweltbericht s<strong>in</strong>d die entsprechenden Maßnahmen mit M4, M5,<br />

M12 und M 15 gekennzeichnet.<br />

Schaffung von Zwei Flächen mit etwa 0.3 ha stellen Sonderstandorte dar: e<strong>in</strong> <strong>in</strong> großen Teilen als<br />

Sonderstrukturen Ziergarten ausgebildetes, e<strong>in</strong>gezäuntes und mit e<strong>in</strong>er Hütte versehenes Pachtgrundstück<br />

unmittelbar östlich des Geltungsbereichs, das aus e<strong>in</strong>er ehemaligen Obstwiese<br />

hervorgegangen ist. Es besteht e<strong>in</strong>e Zufahrtsmöglichkeit, das Grundstück wird im<br />

Wesentlichen zu Erholungszwecken genutzt.<br />

Über e<strong>in</strong>e Änderung des Pachtvertrags kann auch hier e<strong>in</strong>e Rückführung der stark<br />

gärtnerisch geprägten Rasen- und Blumenbeete zur ursprünglich landschaftlich geprägten<br />

Streuobstwiese erfolgen. Bei künftigen Pachtverträgen mit Pächterwechsel<br />

wird darauf geachtet, dass auf Zäune verzichtet wird.<br />

In der Anlage 3 zum Umweltbericht ist die entsprechende Maßnahme mit M 2 gekennzeichnet.<br />

Am südlichen Oberhang der Maderhalde bef<strong>in</strong>det sich e<strong>in</strong> We<strong>in</strong>berg, der vor wenigen<br />

Jahren mit neuen We<strong>in</strong>stöcken bepflanzt wurde. An der südlichen und östlichen<br />

Grenze s<strong>in</strong>d etwa 80 cm hohe We<strong>in</strong>bergmauern aus Naturste<strong>in</strong> erhalten, die durch die<br />

benachbarten Gehölzflächen völlig verschattet und stark überwachsen s<strong>in</strong>d.<br />

Durch e<strong>in</strong>e Rodung auf e<strong>in</strong>er Breite von m<strong>in</strong>destens zehn Metern könnten diese Mauern<br />

wieder freigestellt und e<strong>in</strong>er entsprechenden Besonnung ausgesetzt werden. In<br />

Teilbereichen ist e<strong>in</strong>e Erneuerung mit dem vorhandenen Ste<strong>in</strong>material notwendig. Vor<br />

allem als Lebensraum für Reptilien stellen sie e<strong>in</strong>en hohen Wert dar.<br />

In der Anlage 3 zum Umweltbericht ist die entsprechende Maßnahme mit M 24 gekennzeichnet.<br />

2 Bebauungsplan Campus Morgenstelle Teil 1<br />

2.1 Kurzdarstellung von Inhalt und Zielen des Bebauungsplans<br />

2.1.1 Angaben zum Standort des Bebauungsplans<br />

Lage und Der Geltungsbereich im Nordosten der Maderhalde ist im Norden und Osten von den<br />

Landschaftsbild mehrgeschossigen Gebäuden der Universität umgeben. Der zwischen den Parkplätzen<br />

und dem Hörsaalgebäude liegende Oberhang ist geprägt von dichten, parkartigen<br />

Grünflächen der sechziger und siebziger Jahre. Die großen Wiesen des Mittelhangs<br />

bilden den Übergang zu den Resten der ursprünglichen Streuobstwiesen und zu den<br />

angrenzenden Feldgehölzen und Waldbereichen des Käsenbachs am Unterhang.<br />

Durch die großflächigen Gehölzsukzessionen am unteren Hangbereich ist das Bebauungsplangebiet<br />

<strong>vom</strong> Rad- und Wanderweg getrennt.<br />

2.1.2 Art des Vorhabens und Beschreibung der Festsetzungen<br />

Nutzung Das bauliche Nutzungs- und Gestaltungskonzept sieht e<strong>in</strong>e von West nach Ost klar<br />

ablesbare Unterteilung des Hangbereichs <strong>in</strong> drei etwa gleich große Teile vor: dem<br />

Campus am Oberhang folgt das Institutsgebäude des ZMBP, das bereits den Mittelhang<br />

berührt. Daran schließen sich mehrere schmale Forschungsgewächshäuser als<br />

Nebengebäude an. Ihre unmittelbare bauliche Anb<strong>in</strong>dung resultiert aus der Notwendigkeit,<br />

Zell- und Pflanzenkulturen geschützt vor Witterungse<strong>in</strong>flüssen rasch transportieren<br />

zu können. Auch aus Gründen der biologischen Sicherheit genetisch veränderter<br />

Pflanzen ist e<strong>in</strong> Transport über öffentliche Flächen nicht zulässig.<br />

Erschließung Der Haupte<strong>in</strong>gang des ZMBP ist auf den Campus ausgerichtet. Über die Verlängerung<br />

der nordöstlich angrenzenden Erschließungsstraße wird der Neubau an den<br />

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Fahrverkehr angebunden und für die Feuerwehr erreichbar. Die Gewächshäuser s<strong>in</strong>d<br />

mit dem Institutsgebäude verbunden. Für die Anlieferung von Erde und Pflanzsubstraten<br />

wird der vorhandene Zufahrtsweg im Osten verlängert.<br />

Entwässerung Zur getrennten Abführung, Rückhaltung, Re<strong>in</strong>igung und verzögerten Weiterleitung des<br />

anfallenden Niederschlagswassers der Dachflächen ist - neben der Ausbildung e<strong>in</strong>er<br />

extensiven Begrünung von Teilen des Dachs – die E<strong>in</strong>beziehung der vorhandenen<br />

Regenwasserkanäle und des Rückhaltebeckens im Botanischen Garten vorgesehen.<br />

Durch das Büro REIK (2008) wurde e<strong>in</strong> hydrologisches Gutachten erstellt, das als<br />

Anlage 7 beigefügt ist. Dar<strong>in</strong> wurde festgestellt, dass diese Regenrückhaltebecken<br />

noch ausreichend Kapazität aufweist, um das gesamte Niederschlagswasser des Geltungsbereichs<br />

aufzunehmen.<br />

2.1.3 Umfang des Vorhabens und Bedarf an Grund und Boden<br />

Gesamtfläche Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst etwa 3.2 ha, e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>griff im naturschutzrechtlichen<br />

S<strong>in</strong>ne erfolgt auf etwa 2.4 ha.<br />

E<strong>in</strong>zelflächen Von der Gesamtfläche nimmt der Campus mit 0.7 ha etwa 23% e<strong>in</strong>. Für die Baufelder<br />

des ZMBPs, des IFIBs und der Nebengebäude werden 1.2 ha bzw. 36% der Fläche<br />

benötigt. Für Erschließungsstraßen und Stellplätze s<strong>in</strong>d 0.3 ha bzw. 10% der Fläche<br />

vorgesehen, für Grünflächen entlang der Gebäude 0.2 ha oder 7%. Und etwa 0.8 ha<br />

bzw. 24% des Bebauungsplans werden als zu erhaltende Grünflächen <strong>in</strong> ihrer derzeitigen<br />

Form geschützt und aufgewertet.<br />

Abbildung 1: Flächenbedarf<br />

2.2 Übergeordnete Ziele des Umweltschutzes<br />

2.2.1 Fachgesetze<br />

Der Schutz und die nachhaltige Sicherung von Natur und Umwelt ist e<strong>in</strong> gesellschaftliches<br />

Ziel von zentraler Bedeutung. Durch e<strong>in</strong>e Vielzahl von Gesetzen auf Landes-,<br />

Bundes- und Europäischer Ebene wurde dieses Ziel entsprechend gewürdigt.<br />

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Europäisches Die europäische Vogelschutz-Richtl<strong>in</strong>ie und die Flora-Fauna-Habitat-Richtl<strong>in</strong>ie dienen<br />

Recht <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie dem Schutz und der Erhaltung wildlebender Tier- und Pflanzenarten<br />

und ihrer Lebensräume.<br />

Bundesrecht Das Bundesnaturschutzgesetz fordert generell e<strong>in</strong>en Schutz der Leistungsfähigkeit<br />

des gesamten Naturhaushalts, e<strong>in</strong>e nachhaltige Nutzung aller Naturgüter, e<strong>in</strong>e Vermeidung<br />

von Bee<strong>in</strong>trächtigungen und e<strong>in</strong>en entsprechenden Ausgleich bei unvermeidbaren<br />

E<strong>in</strong>griffen. Mit der Anpassung des Baugesetzbuches 2004 wurden die Verfahrensschritte<br />

bei der Überprüfung und Bewertung der Umweltbelange festgelegt. Mit<br />

der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes zum 01.01.2008 wurden erhebliche<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigungen geschützter Arten und Lebensgeme<strong>in</strong>schaften, vor allem ihrer<br />

Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten grundsätzlich verboten.<br />

Landesrecht In zahlreichen Gesetzen des Landes Baden-Württemberg, wie dem Naturschutzgesetz,<br />

dem Landeswaldgesetz, dem Bodenschutzgesetz, dem Wassergesetz oder dem<br />

Denkmalschutzgesetz werden Aussagen zum Umgang mit den natürlichen Schutzgütern<br />

gemacht.<br />

2.2.2 Fachpläne<br />

Landesentwicklungs- Im Landesentwicklungsplan (WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEM-<br />

plan BERG 2002) ist der Ausbau der Leistungsfähigkeit der Hochschulen sowie der Lehr-<br />

und Forschungse<strong>in</strong>richtungen als e<strong>in</strong> Grundsatz def<strong>in</strong>iert, der bei der Bauleitplanung<br />

zu berücksichtigen ist.<br />

Rechtskräftiger Im Regionalplan (REGIONALVERBAND NECKAR-ALB 1993) ist der Geltungsbereich<br />

Regionalplan zum Teil als Siedlungsfläche und zum Teil ohne verb<strong>in</strong>dliche Flächensignatur dargestellt.<br />

In Tüb<strong>in</strong>gen als Oberzentrum sollen solche E<strong>in</strong>richtungen erhalten und ausgebaut<br />

werden, deren Tragfähigkeit auf die ganze Region ausgerichtet ist.<br />

Entwurf des Im Planentwurf des Regionalplans 2007 (REGIONALVERBAND NECKAR-ALB)<br />

Regionalplans ist entlang der Schnarrenbergstraße der Neubau e<strong>in</strong>er Regionalbahnstrecke vorgeschlagen.<br />

Flächennutzungsplan Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan von 2007 (NACHBARSCHAFTS-<br />

VERBAND REUTLINGEN - TÜBINGEN) ist der gesamte Bereich der Morgenstelle<br />

und der Maderhalde zwischen dem Botanischen Garten, der Frondsbergstraße und<br />

dem Feldweg 2372/6 als Sonderbaufläche Universität ausgewiesen. Damit wurde das<br />

städtebauliche Ziel formuliert, diesen Bereich vorrangig als Erweiterungsfläche für<br />

Gebäude für Forschung und Lehre zur Verfügung zu stellen.<br />

Landschaftsplan Der Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan (NACHBARSCHAFTSVERBAND<br />

REUTLINGEN - TÜBINGEN 1997, 1998) weist <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Bestandsbewertung den Geltungsbereich<br />

als Grünfläche und Streuobstwiese mit mittlerer bzw. sehr hoher Bedeutung<br />

für den Arten- und Biotopschutz und mit hoher bis sehr hoher Bedeutung für das<br />

Landschaftsbild aus. In der Beschreibung des Landschaftsraums “Stadtgebiet Tüb<strong>in</strong>gen<br />

nördlich des Neckars“ wird auf die planerische Vorgabe zur Freihaltung der Mittelhanglagen<br />

und das laufende Verfahren zur Ausweisung e<strong>in</strong>es geschützten Grünbestands<br />

im Käsenbach-Öhlertal h<strong>in</strong>gewiesen. Auch die Nutzungskonflikte mit der Universitätserweiterung<br />

am nördlichen Käsenbachtal und die zunehmende Verbuschung<br />

der Mittelhänge wegen mangelnder Pflege s<strong>in</strong>d aufgeführt.<br />

Als Zielkonzept fordert der Landschaftsplan die Erhaltung und Sicherung der siedlungsklimatischen<br />

Funktionen, die Erhaltung und Sicherung der Streuobstwiesen<br />

durch Ausweisung e<strong>in</strong>es geschützten Grünbestands und den Ausbau e<strong>in</strong>es funktionsfähigen<br />

Fuß- und Radwegesystems durch die Freiräume.<br />

Schutzgebiete FFH- und Vogelschutzgebiete, Natur- und Landschaftsschutzgebiete oder nach § 32<br />

geschützte Biotope s<strong>in</strong>d durch den Bebauungsplan nicht tangiert. Ebenfalls unberührt<br />

s<strong>in</strong>d Überschwemmungs-, Quellschutz- oder Wasserschutzgebiete (LANDESAN-<br />

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Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />

“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />

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STALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ 2008). In 250 m Entfernung,<br />

durch die Schnarrenbergstraße und die bestehenden Institutsgebäude von Geltungsbereich<br />

getrennt, bef<strong>in</strong>det sich das FFH-Gebiet Schönbuch (siehe Anlagen 2, 3)<br />

Gewässer Offene Gewässer s<strong>in</strong>d im Geltungsbereich nicht vorhanden.<br />

rechtskräftige Die Ortsbausatzung von 1961 (Bebauungsplan-Nummer 177) umfasst den gesamten<br />

Bebauungspläne Geltungsbereich und def<strong>in</strong>iert ihn als Interessengebiet der Universität Tüb<strong>in</strong>gen. Im<br />

Nordwesten gibt es Überschneidungen mit dem Bebauungsplan Oberer Schnarrenberg-Morgenstelle<br />

(Bebauungsplan-Nummer 347) von 1978. Und der nördliche Teil<br />

des Geltungsbereichs liegt <strong>in</strong>nerhalb des Bebauungsplans Morgenstelle Nordöstlicher<br />

Teil (Bebauungsplan-Nummer 416) von 1992. Die Festsetzungen für die Freifläche<br />

be<strong>in</strong>halteten die Pflege und den Schutz analog der vorhandenen Schafbeweidung.<br />

2.2.3 Berücksichtigung dieser Ziele im Rahmen der Aufstellung<br />

Berücksichtigung Bei der Aufstellung des Bebauungsplans werden die oben aufgeführten Ziele und<br />

der Ziele Vorgaben der rechtsverb<strong>in</strong>dlichen Planungen berücksichtigt. Auf die Aussagen des<br />

Landschaftsplans wird im Wesentlichen e<strong>in</strong>gegangen. Die E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> Flächen mit hoher<br />

bis sehr hoher Bedeutung sollen über Maßnahmen zur Verbesserung der Mittelhänge<br />

kompensiert werden.<br />

3 Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter und der Umweltauswirkungen<br />

3.1 Bestandsaufnahme und Bewertung<br />

3.1.1 Schutzgut Mensch<br />

Kriterien Kriterien für die Bewertung von Auswirkungen auf den Menschen s<strong>in</strong>d Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />

durch Verkehrs- oder Lärmbelastungen, durch Schadstoffausstoß, durch<br />

Strahlung, durch Fe<strong>in</strong>stäube oder durch <strong>in</strong>tensive nächtliche Beleuchtung. Geruchsemissionen<br />

aus Gewerbe und Landwirtschaft oder Altlasten zählen ebenfalls dazu.<br />

E<strong>in</strong> weiterer Aspekt kann die Bee<strong>in</strong>trächtigung bestehender Wohngebiete durch optisch<br />

dom<strong>in</strong>ante Baukörper se<strong>in</strong>.<br />

Lärmemissionen Die höchsten Lärm- und Schadstoffbelastungen verursacht der tägliche Autoverkehr.<br />

Etwa 150 der <strong>in</strong>sgesamt 650 Parkplätze liegen <strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereichs.<br />

visuelle Gegenüber der Dom<strong>in</strong>anz der angrenzenden Gebäude geht von diesen Parkplätzen<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigungen trotz ihrer Weitläufigkeit und ihrer relativ strengen Anordnung ke<strong>in</strong>e erhebliche optische<br />

Störung aus.<br />

nächtliche Zahlreiche Wissenschaftler arbeiten auch regelmäßig nachts. Insgesamt wird ge-<br />

Lichtstrahlung schätzt, dass m<strong>in</strong>destens 2-3% der Räume 24 Stunden täglich ständig benutzt s<strong>in</strong>d<br />

und nachts auch beleuchtet werden.<br />

3.1.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und Lebensgeme<strong>in</strong>schaften (biologische Vielfalt)<br />

Kriterien Bewertungskriterien für die Bedeutung und Leistungsfähigkeit des Schutzguts Vegetation<br />

und Fauna bilden der Artenreichtum des entsprechenden Standorts, die Gefährdung,<br />

Seltenheit oder die Populationsgröße e<strong>in</strong>zelner Arten, der Vernetzungsgrad unterschiedlicher<br />

Lebensräume, die Komplexität und Vielfalt von unterschiedlichen<br />

Strukturen sowie der Zeitraum für e<strong>in</strong>e mögliche Wiederherstellung bei E<strong>in</strong>griffen.<br />

Flächenverteilung Der Geltungsbereich erstreckt sich auf etwa 31.950 m². E<strong>in</strong> E<strong>in</strong>griff erfolgt auf etwa<br />

24.740 m², d.h. auf etwa 77.4% se<strong>in</strong>er Fläche.<br />

Die bestehenden Asphaltbeläge umfassen 5.070 m² oder 15.8%. Die Pflanzungen<br />

entlang der Parkplätze und vor dem Hörsaalgebäude nehmen 4.240 m² oder 13.3%<br />

e<strong>in</strong>, Rasenflächen 3.210 m² oder 10.0%. E<strong>in</strong>e Wiesenfläche erstreckt sich auf 7.430<br />

m² oder 23.2%. Brennnesselbestände <strong>in</strong>nerhalb dieser Wiese machen 1.430 m² oder<br />

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4.5% aus. E<strong>in</strong> Grasweg mit 140 m² oder 0.5% kommt h<strong>in</strong>zu. Am unteren Mittelhang<br />

bef<strong>in</strong>den sich e<strong>in</strong>e Magerwiese mit 1.960 m² oder 6.1%, Schlehen-, Rosen- und<br />

Brombeergebüsche mit 770 m² oder 2.4% und e<strong>in</strong> kle<strong>in</strong>es Gehölz mit Zwetschgenbrache<br />

mit 490 m² oder 1.5%<br />

Die nicht <strong>in</strong> Anspruch genommenen Flächen nehmen 7.210m² oder 22.6% e<strong>in</strong>. Hier<br />

liegen der Anteil der Magerwiesen bei 2.930 m² oder 9.2% und der Anteil der Schlehen-<br />

und Rosengebüsche bei 680 m² oder 2.1%. Sukzessionswald umfasst 1.490 m²<br />

oder 4.7%, der Grasweg 280 m² oder 0.9%, e<strong>in</strong> Obstgarten 1.260 m² oder 3.9% und<br />

der Geh- und Radweg 570 m² oder 1.7%.<br />

Bestandsaufnahme Die Bestandsaufnahme der Vegetationsstrukturen erfolgte Mitte/Ende August 2008<br />

entsprechend dem Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben und Bewerten von Arten,<br />

Biotopen und Landschaft der LFU (LANDESANSTATL FÜR UMWELTSCHUTZ,<br />

2001). E<strong>in</strong>en Schutzstatus nach § 32 NatSchG weist ke<strong>in</strong>e der Flächen im Geltungsbereich<br />

auf. E<strong>in</strong>en Überblick geben die oben e<strong>in</strong>gefügte Abbildung 2 bzw. die Anlage<br />

4 zum Umweltbericht. Die Beschreibung der e<strong>in</strong>zelnen Flächen erfolgt von Westen<br />

nach Osten.<br />

Abbildung 2: Bestehende Nutzungen und Vegetationsformen<br />

Pflanzungen Die Freiflächen zwischen den Parkplätzen und dem Haupte<strong>in</strong>gang des Hörsaalgebäudes<br />

weisen e<strong>in</strong>en etwa 40 Jahre alten, teilweise sehr dichten Bestand aus zumeist<br />

heimischen Laubbäumen auf, die <strong>in</strong> kurz geschnittenen Rasenflächen oder <strong>in</strong><br />

dichten Gehölzunterpflanzungen aus weitgehend aus heimischen Sträuchern stehen.<br />

Zwischen den Parkplätzen und <strong>in</strong>nerhalb der Randbepflanzung bef<strong>in</strong>den sich zahlreiche<br />

Zitterpappeln, die auf Grund ihres Alters und der ger<strong>in</strong>gen Bruchfestigkeit der Äste<br />

<strong>in</strong> den nächsten Jahren auf die Notwendigkeit e<strong>in</strong>er Fällung überprüft werden müssen.<br />

Die Bedeutung für Pflanzen und pflanzliche Lebensgeme<strong>in</strong>schaften liegt im mittleren<br />

Bereich, für Tierarten können die Bäume und Gehölzbestände Rückzugs- und<br />

Nahrungsräume darstellen.<br />

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Rasenflächen Mit 6 bis 8 Schnitten pro Jahr s<strong>in</strong>d diese Bereiche auf e<strong>in</strong> Betreten und auf e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>tensive<br />

Nutzung ausgelegt. Dom<strong>in</strong>ant s<strong>in</strong>d daher auch die hierfür geeigneten, standardisierten<br />

Rasensorten. Die Bedeutung der Flächen für den Artenschutz ist mittel bis ger<strong>in</strong>g.<br />

Fettwiesen und Unterhalb des Verb<strong>in</strong>dungswegs von den Parkplätzen zu den Verfügungsgebäuden<br />

Brennnesselbestände schließt sich e<strong>in</strong> etwa 70 Meter breites Wiesenband an, das auf Bodenablagerungen<br />

und Oberbodenauftrag angesät wurde. Anfänglich wurde dieser Bereich als Rasenfläche<br />

genutzt. Aus f<strong>in</strong>anziellen Gründen erfolgte <strong>in</strong> den 80er Jahren e<strong>in</strong>e Pflegeumstellung<br />

und Extensivierung. Durch starke Nährstoffzufuhr entwickelten sich Teilflächen<br />

zu fast re<strong>in</strong>en Brennnesselbeständen. E<strong>in</strong>zelne Zwetschgensäml<strong>in</strong>ge und neu gepflanzte<br />

Obstbäume lockern die Fläche auf. Die Bedeutung dieser Fläche für Arten-<br />

und Biotopschutz liegt im mittleren Bereich.<br />

Magerwiesen Etwa ab der Flucht des Versprungs des Verfügungsgebäudes s<strong>in</strong>d - mit Ausnahme<br />

der Verlängerung des Fahrwegs - die ursprünglichen Boden- und Vegetationsverhältnisse<br />

noch vorzuf<strong>in</strong>den. Die Zusammensetzung der Grasarten entspricht e<strong>in</strong>er Glatthaferwiese<br />

mit e<strong>in</strong>em erkennbaren Spektrum an Zeigerarten magerer Standorte. Als<br />

typische Salbei-Glatthaferwiese kann sie nicht angesprochen werden, die Bodenverhältnisse<br />

s<strong>in</strong>d hier nicht entsprechend trocken und nährstoffarm. Da dieser Teil der<br />

Maderhalde am leichtesten mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen zu erreichen und anzufahren<br />

ist, bildete er <strong>in</strong> den letzten Jahren den Ausgangspunkt für die Schafbeweidung<br />

und wurde <strong>in</strong> der Regel als nächtliche Koppelweide genutzt. Die Eutrophierung<br />

nahm dadurch mehr zu als am Unterhang. Innerhalb der Wiesenflächen bef<strong>in</strong>den sich<br />

drei alte, eng stehende Eichen mit Stammdurchmessern von 50-60 cm, und <strong>in</strong> der<br />

Mitte des Geltungsbereichs stehen zwei alte Apfelbäume mit Ast- und Stammhöhlen.<br />

Die Fläche umfasst etwa 1 960 m².<br />

Außerhalb des E<strong>in</strong>griffsbereichs am stärker exponierten Unterhang s<strong>in</strong>d die Magerwiesen<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er deutlich besseren Ausprägung zu f<strong>in</strong>den, wenn auch e<strong>in</strong> Teil davon<br />

schon stark durch Zitterpappelaufwuchs bee<strong>in</strong>trächtigt ist. Dennoch ist die Bedeutung<br />

dieser Fläche für den Artenschutz hoch.<br />

Grasweg Beim Bau der Erschließungsstraße östlich des Verfügungsgebäudes wurde e<strong>in</strong> Anschlussstück<br />

von etwa 50 m Länge aufgeschüttet und mit e<strong>in</strong>er kle<strong>in</strong>en Böschung<br />

hangabwärts gesichert. Der aufgetragene Oberboden wurde durch Befahrung verdichtet,<br />

es konnten sich vor allem trittfeste Grasarten ansiedeln bzw. ausbreiten. Die<br />

Bedeutung der Fläche liegt im mittleren Bereich.<br />

Baumbestände und Südlich des Verfügungsgebäudes hat sich e<strong>in</strong> etwa 490 m² großer Gehölzbestand<br />

der Gebüsche aus Zwetschgensäml<strong>in</strong>gen entwickelt, mit e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>zelnen Birnbaum am Rand. Die<br />

Grasschicht ist nur noch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnen Teilbereichen sehr licht ausgebildet, der Großteil<br />

der Fläche weist ke<strong>in</strong>en Bodenbewuchs mehr auf. Östlich davon wurde im Zuge des<br />

Baus der Stichstraße die Böschung aufgeschüttet und bepflanzt. Im Laufe der Jahre<br />

entwickelte sich daraus e<strong>in</strong> Schlehen-Liguster-Gestrüpp. Am südöstlichen Rand des<br />

Geltungsbereichs kam es nach der Aufgabe der Wiesenmahd zu Gehölzanflug und<br />

zur Entwicklung von kle<strong>in</strong>en Rosengestrüppen und Schlehengebüschen. Ihre Bedeutung<br />

als Lebensräume für Tiere und Pflanzen liegt im mittleren bis hohen Bereich, allerd<strong>in</strong>gs<br />

nur, solange die Umgebung weitgehend offen gehalten wird. Ab e<strong>in</strong>em bestimmten<br />

Grad der Verbuschung nimmt der Artenreichtum wieder ab.<br />

Sukzessionswalds Der Hangbereich zwischen dem Erschließungsstich und dem Geh- und Radweg ist<br />

mit e<strong>in</strong>em kle<strong>in</strong>en Feldgehölz bestanden, <strong>in</strong> dem e<strong>in</strong>zelne, große Eichen vorherrschen.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs haben sich auch etwa 25 große Zitterpappeln mit <strong>in</strong> den Jahrzehnten<br />

dort ausgebreitet, die mittlerweile selbst wieder für neuen Samenflug sorgen. Die<br />

Bedeutung der Fläche ist dennoch hoch.<br />

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Garten In der nordöstlichen Ecke des Geltungsbereichs bef<strong>in</strong>det sich e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>gezäuntes Gartengrundstück<br />

mit e<strong>in</strong>er kle<strong>in</strong>en Hütte. Die ehemalige Obstwiese g<strong>in</strong>g <strong>in</strong> Freizeitnutzung<br />

über, mit Folienteich, Blumenrabatten und Gartenwegen. Trotz e<strong>in</strong>zelner<br />

großer Kiefern und Walnussbäumen kommt dieser Fläche nur e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>ge bis mittlere<br />

Bedeutung für den Artenschutz zu.<br />

Vorbelastungen Gewisse Vorbelastungen gehen <strong>vom</strong> hohen Nährstoffbesatz des Oberhangs aus, der<br />

die starke Ausbreitung der Brennnesseln verursacht hat. E<strong>in</strong>e Auswaschung und zunehmende<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigung des Mittelhangs kann langfristig möglich se<strong>in</strong>. Ebenfalls<br />

als Vorbelastung muss die derzeit gängige Praxis der Schafbeweidung und nächtlichen<br />

Pferchhaltung <strong>in</strong> mobilen Koppeln angesehen werden, bei der gerade die Magerwiese<br />

am unteren Mittelhang bevorzugt herangezogen wird, weil sie unmittelbar an<br />

der Zufahrtstraße liegt und so am leichtesten erreichbar ist.<br />

Schutzwürdigkeit Als Schutzgebiet nach § 32 NatSchG ausgewiesen ist ke<strong>in</strong>e der Flächen. Die Zuordnung<br />

e<strong>in</strong>es Schutzstatus nach § 32 NatSchG aufgrund der Größe, der Bedeutung<br />

oder des Artenreichtums e<strong>in</strong>er Fläche ist nur für den Sukzessionswald angemessen.<br />

3.1.3 Schutzgut Boden<br />

Kriterien Bewertungskriterien für die Leistungsfähigkeit des Schutzguts Boden s<strong>in</strong>d die Bodenfruchtbarkeit,<br />

se<strong>in</strong> Potenzial als Standort für natürliche Vegetationsgesellschaften, die<br />

Funktionen als Lebensraum für Bodenorganismen, als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf,<br />

als Filter und Puffer für Schadstoffe sowie als landschaftsgeschichtliche Urkunde.<br />

Geologie Der Untergrund der Maderhalde besteht aus e<strong>in</strong>em festen, mürben, schwach klüftigen<br />

Stubensandste<strong>in</strong>, e<strong>in</strong>er Unterformation des Keupers, <strong>in</strong> etwa fünf bis sechs Metern<br />

Tiefe. Darüber liegt e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong> bis zwei Meter dicke Schicht aus verwittertem Sandste<strong>in</strong>,<br />

dann folgen etwa zwei Meter mächtige Deckschichten aus überwiegend steifem bis<br />

halbsteifem schluffigen, teilweise auch schwach sandigem Ton. (FORSCHUNGS-<br />

UND MATERIALPRÜFANSTALT 1991).<br />

Schichtaufbau Innerhalb und am Rande des Geltungsbereichs fanden 1991 Bodenuntersuchungen<br />

statt mit <strong>in</strong>sgesamt acht Kernbohrungen. Bei sieben dieser Bohrungen wurden künstliche<br />

Aufschüttungen aus überwiegend schluffigem Material auf den natürlichen Deckschichten<br />

des Untergrunds festgestellt. Teilweise waren sie vermischt mit Ziegelresten<br />

und Betonbrocken. Die Mächtigkeit dieser Auffüllungen schwankt zwischen 30 und<br />

110 cm. Auf diesen Aufschüttungen wiederum erfolgte der E<strong>in</strong>bau von 10 bis 30 cm<br />

Mutterboden. (FORSCHUNGS- UND MATERIALPRÜFANSTALT 1991) (vgl. Abbildung<br />

4).<br />

Das LANDESAMT FÜR GEOLOGIE, ROHSTOFFE UND BERGBAU BEIM REGIE-<br />

RUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG (2006) hat e<strong>in</strong>e flurstücksbezogene Bewertung vorgelegt,<br />

<strong>in</strong> der die genannten Kriterien <strong>in</strong> fünf Stufen e<strong>in</strong>geteilt werden. Diese Bewertung<br />

wurde <strong>in</strong> den 30er Jahren des 20. Jahrhundert erstellt und kann hier nicht herangezogen<br />

werden, da zum e<strong>in</strong>en die zahlreichen kle<strong>in</strong>en Flurstücke, die vor 1960 die<br />

Morgenstelle und die Maderhalde prägten, im Zuge des Flächenerwerbs zu e<strong>in</strong>em<br />

Flurstück verschmolzen wurden. Damit wurden auch die jeweiligen E<strong>in</strong>zelbewertungen<br />

unzulässigerweise zusammengefasst. Zum anderen wurden diese natürlichen<br />

Bodenstrukturen durch die oben genannten erfolgten Aufschüttungen verändert und<br />

zerstört. Aussagekräftig s<strong>in</strong>d diese Zahlen daher nur für den östlichen Abschnitt.<br />

Standort für Da die Böden des Geltungsbereichs weder ebenflächig s<strong>in</strong>d, noch hohe Ertragsfähig-<br />

Kulturpflanzen keiten bei entsprechendem Nährstoff- und Humusgehalt haben, ist e<strong>in</strong>e landwirtschaftlich<br />

rentable Nutzung nicht möglich. Ihre Bedeutung als Standort für Kulturpflanzen<br />

ist daher ger<strong>in</strong>g.<br />

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Standort für Bed<strong>in</strong>gt durch die starken Veränderungen der natürlichen Bodenschichten s<strong>in</strong>d nur<br />

natürliche Vegetation noch am östlichen Rand Böden mit sehr e<strong>in</strong>seitigen Ausprägungen h<strong>in</strong>sichtlich Trockenheit,<br />

Flachgründigkeit oder Exposition vorzuf<strong>in</strong>den, die die notwendigen Voraussetzungen<br />

für seltene oder artenreiche Pflanzengesellschaften erfüllen. Die Bedeutung<br />

dieser Restflächen ist sehr hoch.<br />

Ausgleichskörper Das für e<strong>in</strong> hohes Aufnahme- und Speichervermögen für Niederschlagswasser erfor-<br />

im Wasserhaushalt derliche große Porenvolumen bei gleichzeitig hohen Humusanteilen weisen die Böden<br />

des Geltungsbereichs nicht auf. Ihre Bedeutung hierfür liegt nur im mittleren bis ger<strong>in</strong>gen<br />

Bereich.<br />

Filter und Puffer Auch im H<strong>in</strong>blick auf die Abbauleistung von organischen Schadstoffen oder auf die<br />

für Schadstoffe Kapazität zur Abpufferung von Säuren weisen sie nur mittlere bis ger<strong>in</strong>ge Filter- und<br />

Puffereigenschaften auf.<br />

Landesgeschichtliche Die Seltenheit und die wissenschaftliche Bedeutung bestimmter Böden macht deren<br />

Urkunde Wert als e<strong>in</strong>e solche landesgeschichtliche Urkunde aus. Solche Sonderformen treten<br />

<strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereichs nicht auf.<br />

Abbildung 3: Bodenaufschüttungen bzw. Bodenüberformungen<br />

Vorbelastung Zusätzlich zu den beschriebenen Bodenauffüllungen auf etwa 53% des Geltungsbereichs<br />

s<strong>in</strong>d 18% der Flächen mit e<strong>in</strong>em Asphaltbelag für Parkplätze und Straßen versehen.<br />

3.1.4 Schutzgut Grund- und Oberflächenwasser<br />

Kriterien Indikatoren für die Bedeutung von Grund- und Oberflächenwasser s<strong>in</strong>d das Grundwasserdargebot,<br />

die Grundwasserbeschaffenheit und die -neubildungsrate, die Ausprägung<br />

und die Güte von Gewässern, ihre Selbstre<strong>in</strong>igungs- und Hochwasserrückhaltefunktion<br />

sowie ihr Wert als Lebensraum für Tiere und Pflanzen.<br />

Grundwasser Grundwasserbewegungen und Grundwasserspeicherung erfolgen im Stubensandste<strong>in</strong><br />

nur <strong>in</strong> durchflusswirksamen Trennflächen wie Klüften, Verwerfungen, Spalten<br />

oder Schichtflächen, die das Festgeste<strong>in</strong> durchziehen. Bei schwach klüftigem Untergrund<br />

und mehreren Metern mächtigen Deckschichten aus schluffigem bis schwach<br />

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sandigem Ton kommt hier weder der Grundwasserneubildung, noch der Grundwasserspeicherung<br />

e<strong>in</strong>e Bedeutung zu. Auch die Empf<strong>in</strong>dlichkeit ist ger<strong>in</strong>g. Besondere<br />

Schutzvorkehrungen bei Baumaßnahmen s<strong>in</strong>d daher <strong>in</strong> der Regel nicht erforderlich.<br />

Regenwasser- Der Umfang der Regenwasserrückhaltung und -speicherung <strong>in</strong>nerhalb des unter-<br />

rückhaltung schiedlich mächtig aufgetragenen Oberbodens im Geltungsbereich liegt im mittleren<br />

Bereich. Durch die Hangneigung kann es bei Starkregen auch zu e<strong>in</strong>em oberflächlichen<br />

Abfluss kommen. Die Gefahr der Bodenerosion besteht allerd<strong>in</strong>gs nicht.<br />

Oberflächenwasser Oberflächengewässer treten <strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereichs ke<strong>in</strong>e auf. Offene Gräben<br />

mit temporärer Wasserführung s<strong>in</strong>d ebenfalls nicht vorhanden.<br />

Vorflut Die natürliche Vorflut bildet der Käsenbach. Das Niederschlagswasser der Morgenstelle<br />

wird vor der Weiterleitung <strong>in</strong> den Käsenbach <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em offenen Regenrückhaltebecken<br />

im Botanischen Garten gesammelt. Der E<strong>in</strong>zugsbereich für dieses Rückhaltebecken<br />

umfasst etwa 30 ha. Zusätzliche Aufnahmekapazitäten für den gesamten Geltungsbereich<br />

s<strong>in</strong>d noch vorhanden. (REIK 2008).<br />

Vorbelastung Die vorgenommenen Bodenaufschüttungen erfolgten mit Aushubmaterial aus den<br />

Baugruben. Die Baugrunduntersuchung ergab neben Ziegelschutt und Betonresten<br />

ke<strong>in</strong>e Anhaltspunkte für weitere Problemstoffe.<br />

3.1.5 Schutzgut Luft und Klima<br />

Kriterien Zur stadtklimatischen Beurteilung von geplanten Baumaßnahmen ist <strong>in</strong> schwach<br />

durchlüfteten Beckenlagen wie hier <strong>in</strong> Tüb<strong>in</strong>gen vor allem die Veränderung des bodennahen<br />

Luftaustausches zu beachten, die bei schwachw<strong>in</strong>digen Wetterlagen, wesentlich<br />

durch bodennahe Kaltluft erfolgen kann.<br />

Thermische und Die durch nächtliche Ausstrahlung von Oberflächen abgekühlte Luft folgt Bewe-<br />

strömungsdynamische gungsmustern, die durch das Relief sowie thermische Differenzen <strong>in</strong>nerhalb verschie-<br />

Grundlagen dener bodennaher Luftkörper bestimmt und besonders stark durch lokale Bed<strong>in</strong>gungen<br />

bee<strong>in</strong>flussbar s<strong>in</strong>d. Zur Bewertung von Baumaßnahmen s<strong>in</strong>d folgende Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />

zu beachten:<br />

Die Wirkung von Baukörpern ist thermisch und strömungsdynamisch zu beurteilen.<br />

Baukörper erwärmen aufgrund ihrer Ausstrahlung auch benachbarte Wiesenflächen<br />

und reduzieren deren Wirksamkeit bei der so genannten “Kaltluftbildung“, der Abkühlung<br />

der bodennächsten Luftschichten durch e<strong>in</strong>en Wärmefluss zu den Oberflächen.<br />

E<strong>in</strong>e Kaltluftströmung erfolgt quasi lam<strong>in</strong>ar, sie wird aufgrund von Rauhigkeiten der<br />

festen Oberflächen turbulent und verr<strong>in</strong>gert ihre Wirksamkeit schlagartig.<br />

Baukörper wirken Turbulenz erhöhend. Hangabw<strong>in</strong>de s<strong>in</strong>d sehr flach und liegen am<br />

Boden auf. Da die der Bewegung zugrunde liegenden Kräfte aufgrund von Druckdifferenzen<br />

nur sehr ger<strong>in</strong>g s<strong>in</strong>d, reagieren sie sehr sensibel auf Veränderungen de<br />

Oberflächen.<br />

Kaltluftproduktion Wiesen spielen im Prozess der nächtlichen Abkühlung und der Fließdynamik bei den<br />

oberflächennahen Bewegungen e<strong>in</strong>e große Rolle, da aufgrund der ger<strong>in</strong>gen turbulenten<br />

Durchmischung die von hier aus abfließende Luft relativ kalt ist. Die Luftmassen<br />

werden kaum mit höheren wärmeren Luftschichten durchmischt und schieben sich<br />

vielfach aufgrund der hohen Dichte unter andere Luftmassen. Andere Flächen wie z.<br />

B. Wald und Streuobst tragen auch zur Kaltluftentstehung bei, wenn auch mit anderer<br />

Wertigkeit. Ke<strong>in</strong>e Bedeutung für bodennahe Luftabkühlung haben befestigte, z.B. asphaltierte<br />

und betonierte Flächen.<br />

Örtliche Im Landschaftsplan (NACHBARSCHAFTSVERBAND REUTLINGEN - TÜBINGEN<br />

Gegebenheiten 1997) wird für den gesamten Talraum des Käsenbachs e<strong>in</strong>e lokal bedeutsame Kaltluftströmung<br />

von 500 m³ pro Sekunde angegeben.<br />

Für das obere Käsenbachtal liegen ke<strong>in</strong>e empirisch ermittelten Werte vor. Die Ausführungen<br />

zur Stadtklimatologie s<strong>in</strong>d daher nur e<strong>in</strong>er gewissen Unsicherheit behaftet. Im<br />

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Käsenbachtal ist von e<strong>in</strong>em Kaltluftabstrom, e<strong>in</strong>em Bergw<strong>in</strong>d, auszugehen, der geme<strong>in</strong>sam<br />

mit demjenigen des Öhlertales aus dem oberirdischen, hydrologischen E<strong>in</strong>zugsgebiet<br />

heraus über die Grenze der geschlossenen Bebauung h<strong>in</strong>aus bis <strong>in</strong> das<br />

Ammertal gelangt. Bei dem Kaltluftabfluss ist im Käsenbachtal von e<strong>in</strong>er vertikalen<br />

Mächtigkeit zwischen 40 – 50 m über dem Talgrund auszugehen. Das Abflussmuster<br />

ist wegen der unterschiedlichen und kle<strong>in</strong>räumig wechselnden Rauhigkeiten am Hang<br />

eher als heterogen zu beobachten. Der Kaltluftabstrom des Tales greift weit oberhalb<br />

des Talbodens auf die Talflanken durch, wie es auch <strong>in</strong> anderen Fällen zu beobachten<br />

ist. (VOGT 2008)<br />

Bewertung Die im Unteren Käsenbachtal strömenden Kaltluftmassen können älteren Untersuchungen<br />

zufolge , geme<strong>in</strong>sam mit denen des Öhlertals , über die Grenzen der geschlossenen<br />

Bebauung h<strong>in</strong>aus bis <strong>in</strong> das Ammertal, Wilhelmvorstadt und Umgebung,<br />

gelangen und damit für das Stadtgebiet von Bedeutung se<strong>in</strong>.<br />

Vorbelastung Der Baukörper des Verfügungsgebäudes ist stadtklimatologisch ungünstig positioniert.<br />

Es bewirkt durch se<strong>in</strong>e Lage im Kaltluftabstrom e<strong>in</strong>e Verengung abfließender Kaltluftmassen,<br />

was als Vorbelastung zu beurteilen ist.<br />

E<strong>in</strong>e weitere Vorbelastung für die Kaltluftentstehung resultiert aus den großen Parkplatzflächen,<br />

die etwa e<strong>in</strong> Sechstel des gesamten Geltungsbereichs e<strong>in</strong>nehmen.<br />

3.1.6 Schutzgut Erholung und Landschaftsbild<br />

Kriterien Das Landschaftsbild wird nach Vielfalt, Strukturreichtum, Naturnähe, Eigenart,<br />

Schönheit und Störungsfreiheit beurteilt. Für die Bewertung der Erholungseignung<br />

kommt zusätzlich noch das Vorhandense<strong>in</strong> von entsprechenden Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen<br />

h<strong>in</strong>zu.<br />

Landschaftsbild Mit dem Konzept e<strong>in</strong>er Bebauung der Höhenrücken bei gleichzeitiger Freihaltung der<br />

Talräume und der Mittelhanglagen kommt dem Käsenbachtal als Puffer und Grünzäsur<br />

zwischen der Wanne, dem Ursra<strong>in</strong>er Egert, den Kl<strong>in</strong>iken am Schnarrenberg und<br />

den Instituten auf der Morgenstelle e<strong>in</strong>e zentrale Bedeutung zu. Nicht nur die landschaftliche<br />

E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung der angrenzenden Wohnbebauungen, der mittelhohen Universitätsgebäude<br />

und der stark befahrenen Haupterschließungsstraßen ist durch diesen<br />

umfangreichen Grünbestand möglich. Se<strong>in</strong>e teilweise sehr kle<strong>in</strong>teilige Parzellierung<br />

und Nutzung als Wiesen, Baumwiesen, Gütle und Gärten, idealtypisch für die Tüb<strong>in</strong>ger<br />

Kulturlandschaft, verleiht dem Käsenbachtal e<strong>in</strong> äußerst vielfältiges Ersche<strong>in</strong>ungsbild.<br />

Erholungseignung Die Nord-Süd-Verb<strong>in</strong>dung zwischen dem Breiten Weg bzw. der Gmel<strong>in</strong>straße und der<br />

Morgenstelle bzw. dem Luise-Wetzel-Weg und dem Herbstenhof erfolgt über zwei<br />

Fuß- und Radwege. Deutlich stärker genutzt wird der östliche Weg im Wald und unmittelbar<br />

am Bach entlang. Der westliche Weg zwischen Wald und Obstbaumwiesen<br />

dient vor allem Studenten und Wissenschaftlern als Fahrradweg zwischen Wohnung<br />

und Universität. Im August 2008 wurden im Rahmen der Kartierung dort durchschnittlich<br />

etwa 4-6 Fußgänger und 8-10 Radfahrer pro Stunde gezählt.<br />

Der E<strong>in</strong>zugsbereich für wohnungsnahe Erholung wird <strong>in</strong> der Regel mit e<strong>in</strong>er fußläufigen<br />

Entfernung von 15 M<strong>in</strong>uten def<strong>in</strong>iert. In der nachfolgenden Abbildung 5 s<strong>in</strong>d die<br />

Wegeverb<strong>in</strong>dungen, ausgehend <strong>vom</strong> Geltungsbereich, mit e<strong>in</strong>er Länge von jeweils<br />

1000 m gelb markiert. Innerhalb dieses wohnungsnahen E<strong>in</strong>zugsbereichs liegen Richtung<br />

Norden die Wohnbebauungen bis zur Hartmeyerstraße 60 bzw. bis zum Beethovenweg<br />

4, und nach Süden bis zur Quenstedtstraße 20. Im Westen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>nerhalb 15<br />

M<strong>in</strong>uten Entfernung die Kl<strong>in</strong>ikwohnungen an der Ottfried-Müller-Straße und an der<br />

Schnarrenbergstraße. In diesem Bereich wohnen wenige hundert Menschen. (vgl.<br />

Abbildung 4)<br />

Blau markiert ist e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>zugsbereich von 1.250 m Luftl<strong>in</strong>ie bzw. etwa 2 bis 3 km Fußweg,<br />

den die Stadtverwaltung als Nahbereich für Erholungsnutzung ansieht. Innerhalb<br />

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Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />

“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />

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dieses Bereichs wohnen nach Angaben der Stadtverwaltung etwa 9.000 Bürger<strong>in</strong>nen<br />

und Bürger. Etwa 10% davon s<strong>in</strong>d K<strong>in</strong>der und Jugendliche und etwa 14% davon Senioren<br />

über 65 Jahre.<br />

Als wohnungsnahe Erholungsfläche für die Bewohner von Wanne und Ursra<strong>in</strong>er Egert<br />

eignet sich der östliche Teil des Käsenbachtals, zusammen mit dem Öhlertal, deutlich<br />

besser als der westliche Teil. Die Erreichbarkeit ist besser gegeben. Ungeachtet dessen<br />

stellt das westliche Käsenbachtal die beste Fußwege-Verb<strong>in</strong>dung aus der Innenstadt<br />

zum Botanischen Garten, zur Rosenau, zum Ste<strong>in</strong>enberg und weiter Richtung<br />

Hagelloch dar.<br />

Die Maderhalde und die Morgenstelle wurden bis auf e<strong>in</strong> knappes Dutzend kle<strong>in</strong>er<br />

Flurstücke seit 1960 vollständig <strong>vom</strong> Land Baden-Württemberg für die Universität erworben.<br />

Diese restlichen Privatparzellen werden als Gütle und Gartengrundstücke<br />

genutzt, daneben versucht das Land, die brachliegenden Obstwiesen weiter zu verpachten.<br />

E<strong>in</strong>e Erholungseignung kommt derzeitig daher hauptsächlich dem Verb<strong>in</strong>dungsweg<br />

zu.<br />

Abbildung 4: E<strong>in</strong>zugsbereich über vorhandene Wegeverb<strong>in</strong>dungen bis 1.000 m Entfernung,<br />

(weiß) bzw. Luftl<strong>in</strong>ie bis 1.250 m Entfernung, d.h. ca. 2-3 km Fußweg (blau)<br />

Vorbelastung Am südlichen Ende dieses etwa e<strong>in</strong>en Kilometer langen Wegs liegt e<strong>in</strong> landwirtschaftlicher<br />

Betrieb, von dem teilweise starke Geruchsbelastungen ausgehen. Am nördlichen<br />

Ende stößt dieser Weg auf die Zufahrtsstraße zu den Instituten und dem Verfügungsgebäude.<br />

E<strong>in</strong> unmittelbarer Zugang zum Botanischen Garten ist nicht möglich,<br />

der Haupte<strong>in</strong>gang ist etwa 400 m weit entfernt. Erholungse<strong>in</strong>richtungen wie Sitzbänke<br />

s<strong>in</strong>d entlang dieses Wegs nicht aufgestellt.<br />

3.1.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />

Kriterien Im Rahmen der Bewertung von Kultur- und Sachgütern spielen Natur- und Baudenkmale,<br />

historisch bedeutende Bausubstanz und stadt- und landschaftsbildprägende<br />

Bauwerke sowie Reste historischer Nutzungsformen e<strong>in</strong>e Rolle. Schutz- und erhaltenswerte<br />

Kultur- und Sachgüter über die Kulturdenkmale im S<strong>in</strong>ne von § 2 (1) Denkmalschutzgesetz<br />

h<strong>in</strong>aus können unter anderem historische Wegeverb<strong>in</strong>dungen, Aus-<br />

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grabungen, Siedlungsreste, Bildstöcke, ehemalige Quellen und ähnliche Strukturen<br />

se<strong>in</strong>. Auch der Fortbestand traditioneller Wald- oder Wiesenbewirtschaftungsformen<br />

kann nicht nur im H<strong>in</strong>blick auf den damit verbundenen ökologischen Wert, sondern<br />

auch als kulturhistorisches Zeugnis und als landschaftsbildprägende Nutzungsform<br />

von Bedeutung se<strong>in</strong>.<br />

Bewertung Kulturdenkmale im S<strong>in</strong>ne des Denkmalschutzgesetzes s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereichs<br />

nicht vorhanden. Auch Bildstöcke, We<strong>in</strong>bergmauern, historische Böschungskanten<br />

oder Wegeverb<strong>in</strong>dungen kommen dort nicht vor. Am südöstlichen Rand grenzen<br />

allerd<strong>in</strong>gs Streuobstwiesen an, die als Zeugnisse e<strong>in</strong>er kle<strong>in</strong>teiligen bäuerlichen<br />

Kulturlandschaft angesehen werden müssen.<br />

Sachgüter <strong>in</strong> Form von Gebäuden s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e zu berücksichtigen, die vorhandenen<br />

Parkplätze können und müssen nicht erhalten werden, der vorhanden Verb<strong>in</strong>dungsweg<br />

zum Feldweg 2372/6 wird als öffentlicher Weg gesichert.<br />

Knapp 200 Meter südöstlich des Geltungsbereichs bef<strong>in</strong>det sich e<strong>in</strong> Wasserfall im<br />

Käsenbach. Ebenfalls <strong>in</strong> etwa 200 m Entfernung liegt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em kle<strong>in</strong>en schattigen<br />

Wäldchen namens “Elysium" der Geographische Mittelpunkt des Landes Baden-<br />

Württemberg, markiert durch e<strong>in</strong>en Kegel aus Ste<strong>in</strong>. Beide Bereiche werden durch<br />

die Baumaßnahme nicht tangiert.<br />

3.1.8. Zusammenfassende Bewertung des Bestandes<br />

Mensch<br />

Arten und<br />

Lebensräume<br />

(vgl. Abbildung 2 und 5)<br />

Boden<br />

(vgl. Abbildung 4)<br />

Grund- und<br />

Oberflächenwasser<br />

Kurzbeschreibung<br />

des Bestands<br />

Nutzung als Universitätsgelände und als<br />

Parkplätze /<br />

Wohnbauflächen <strong>in</strong> etwa 200-250 m Entfernung<br />

(Luftl<strong>in</strong>ie)<br />

E<strong>in</strong>griffsbereich:<br />

wertvolle Flächen, vorbelastet (ca. 10%)<br />

Fettwiesen/Brennnesseln (ca. 28%)<br />

Pflanzungen/Rasen (ca. 23%)<br />

Belagsflächen (ca. 16%)<br />

Ausgleichsbereich:<br />

wertvolle Flächen (ca. 16%)<br />

Gärten (ca. 5%)<br />

Belagsflächen (ca. 2%)<br />

E<strong>in</strong>griffsbereich:<br />

Böden mit sehr hoh. Bedeutung (ca. 10%)<br />

Bodenaufschüttungen (ca. 51%)<br />

Flächenversiegelungen (ca. 16%)<br />

Ausgleichsbereich:<br />

Böden mit sehr hoh. Bedeutung (ca. 20%)<br />

Bodenaufschüttungen (ca. 1%)<br />

Flächenversiegelungen (ca. 2%)<br />

ger<strong>in</strong>ge Grundwasserneubildung /<br />

ger<strong>in</strong>ge Gefährdung gegenüber Schadstoffe<strong>in</strong>trag<br />

/<br />

ke<strong>in</strong>e offenen Gräben und Gewässer<br />

Vorbelastung Bedeutung und<br />

Empf<strong>in</strong>dlichkeit<br />

Nächtliche Beleuchtung<br />

<strong>in</strong> Institutsgebäuden<br />

/<br />

<strong>in</strong>tensive Nutzung<br />

der Parkplätze<br />

zunehmende Verbuschung<br />

der Wiesen<br />

und Veränderung<br />

der Artenzusammensetzung<br />

Beimischung von<br />

Ziegelschutt und<br />

Betonresten<br />

Auffüllungen,<br />

Versiegelungen<br />

mittel<br />

E<strong>in</strong>griffsbereich:<br />

hoch (ca. 10%)<br />

mittel-hoch (ca. 28%)<br />

mittel-hoch (ca. 23%)<br />

ger<strong>in</strong>g (ca. 16%)<br />

Ausgleichsbereich:<br />

sehr hoch (ca. 16%)<br />

mittel-hoch (ca. 5%)<br />

ger<strong>in</strong>g (ca. 2%)<br />

E<strong>in</strong>griffsbereich:<br />

sehr hoch (ca. 10%)<br />

ger<strong>in</strong>g-mitt. (ca. 51%)<br />

unbedeut. (ca. 16%)<br />

Ausgleichsbereich:<br />

sehr hoch (ca. 20%)<br />

ger<strong>in</strong>g-mittel (ca. 1%)<br />

unbedeutend(ca. 2%)<br />

ger<strong>in</strong>g<br />

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Klima<br />

und Luft<br />

Erholung und<br />

Landschaftsbild<br />

(vgl. Abbildung 4)<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

Frisch- und Kaltluftentstehung am Ober-<br />

und Mittelhang der Maderhalde /<br />

Kaltluftabfluss entlang des Käsenbachtals<br />

Käsenbach-Öhlertal als attraktiver, ortsnaher<br />

<strong>in</strong>nerstädtischer Erholungsraum mit<br />

Geh- und Radwegeverb<strong>in</strong>dung u.a. <strong>vom</strong><br />

Stadtfriedhof zum Botanischen Garten<br />

E<strong>in</strong>griffsbereich:<br />

Ke<strong>in</strong>e bedeutenden Kultur- und Sachgüter<br />

Ausgleichsbereich:<br />

Reste ehemaliger Streuobstwiesen<br />

<strong>in</strong>tensive Nutzung<br />

der Parkplätze /<br />

Verfügungsgebäude<br />

als Störung des<br />

Kaltluftabflusses<br />

zunehmende Verbuschung<br />

der angrenzendenStreuobstwiesen,Veränderung<br />

des offenen<br />

Landschaftscharakters<br />

mittel-hoch<br />

hoch<br />

E<strong>in</strong>griffsbereich:<br />

ger<strong>in</strong>g<br />

Ausgleichsbereich:<br />

hoch<br />

3.2 Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verm<strong>in</strong>derung- und zum Ausgleich von<br />

erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen<br />

3.2.1 Schutzgut Mensch<br />

Umweltauswirkungen Die Morgenstelle ist e<strong>in</strong> zentraler Standort der Universität Tüb<strong>in</strong>gen mit dichten und<br />

zum Teil sehr hohen Baukörpern. Unter die anlagenbed<strong>in</strong>gten Auswirkungen e<strong>in</strong>er<br />

Erweiterung um den Forschungsneubau für das ZMBP und das IFIB fällt vor allem die<br />

optische Dom<strong>in</strong>anz der vier- bis siebengeschossiges Gebäude. Die bisher gärtnerische<br />

Ausrichtung des E<strong>in</strong>gangbereichs zum Hörsaalgebäude mit punktuellen Blicken<br />

auf die Altstadt wird verändert <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e von Gebäuden umfasste Campus-Situation, die<br />

bei den Nutzern e<strong>in</strong>e stärkere Zugehörigkeit und Verb<strong>in</strong>dlichkeit hervorrufen soll.<br />

Zu den baubed<strong>in</strong>gten Auswirkungen werden Baulärm, e<strong>in</strong> erhöhter Baustellenverkehr<br />

und alle mit Baustellen verbundenen Risiken gehören.<br />

Im Rahmen der betriebsbed<strong>in</strong>gten Auswirkungen muss von e<strong>in</strong>em erhöhten Verkehr<br />

durch weitere Wissenschaftler und Studierende ausgegangen werden. Die Labor- und<br />

Gebäudetechnik ist so ausgelegt, dass Schadstoffemissionen verh<strong>in</strong>dert werden und<br />

ke<strong>in</strong> Lärm von diesen Forschungse<strong>in</strong>richtungen ausgeht. Für die vorgesehenen Forschungszwecke<br />

s<strong>in</strong>d allerd<strong>in</strong>gs auch Gewächshäuser und andere, den Instituten dienende<br />

Anlagen <strong>in</strong> unmittelbarer Nähe notwendig. Da der natürliche Lichte<strong>in</strong>fall nicht<br />

ausreicht, wird e<strong>in</strong>e Zusatzbeleuchtung mit bis zu 16 Stunden am Tag erforderlich<br />

se<strong>in</strong>. Dieses Licht wird nur <strong>in</strong> der unmittelbaren Umgebung von wenigen hundert Metern<br />

als direkte Lichtquelle zu sehen se<strong>in</strong>. Die Beleuchtung der Labor- und Besprechungsräume<br />

dagegen wird zusammen mit dem Licht der bestehenden Institutsgebäude<br />

talwärts sichtbar se<strong>in</strong>.<br />

Erheblichkeit Vor allem diese Auswirkungen der nächtlichen Beleuchtung können weiterh<strong>in</strong> erheblich<br />

se<strong>in</strong>.<br />

Verm<strong>in</strong>derungs- Die Erschließung des Gebiets soll wie bisher über die Zufahrt von der Schnarren-<br />

maßnahmen bergstraße erfolgen. Es ist geplant, auch den Baustellenverkehr und die Baustellene<strong>in</strong>richtungen<br />

darüber abzuwickeln. Die bisherigen offenen und großflächigen Parkplätze<br />

<strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereichs entfallen im Endausbau. Erste Überlegungen<br />

zu e<strong>in</strong>em Verkehrskonzept sehen langfristig den Bau von Tiefgaragenplätzen, Parkdecks<br />

oder die Verlagerung <strong>in</strong> das Parkhaus nordwestlich der Morgenstelle vor. Im<br />

Moment ist entsprechend der Parkierungsbilanz <strong>vom</strong> März 2007 e<strong>in</strong> deutlicher Überhang<br />

an Stellplätzen vorhanden.<br />

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Nur der Lieferverkehr soll auch künftig von Norden her erfolgen. E<strong>in</strong> erhöhtes Verkehrsaufkommen<br />

und e<strong>in</strong>e Lärmbelastung des Botanischen Gartens mit Verkehr wird<br />

auch dadurch vermieden, dass über die bestehenden Schranken e<strong>in</strong>e Zufahrt für Unberechtigte<br />

weiterh<strong>in</strong> unterbunden wird.<br />

Gegen die Überhitzung der Gewächshäuser werden automatische Schattierungsanlagen<br />

e<strong>in</strong>gebaut, die wegen der notwendigen Effizienz außen liegend se<strong>in</strong> müssen. Die<br />

Regulierung wird so programmiert werden, dass sie bei Dämmerung und <strong>in</strong> der Nacht<br />

ebenfalls geschlossen wird, um den Lichtaustritt zu verr<strong>in</strong>gern. Bei Starkregen, W<strong>in</strong>dböen<br />

oder bei Schneefall muss aus Sicherheitsgründen die Anlage jedoch zurückgefahren<br />

werden.<br />

Künftig als Gewächshäuser mit nächtlicher Beleuchtung werden grundsätzlich nur die<br />

beiden oberen der drei Gebäudereihen genutzt. Die untere Reihe erfährt e<strong>in</strong>e andere<br />

Nutzungszuweisung. Das Dach dieser Reihe wird nicht aus Glas se<strong>in</strong>, sondern wird<br />

mit e<strong>in</strong>er Dachbegrünung versehen werden. Dadurch werden nicht nur die Lichtquellen<br />

so weit wie möglich nach Westen verschoben, sondern der untere Riegel bildet<br />

auch e<strong>in</strong>e Abschirmung gegen die nächtliche Beleuchtung.<br />

Ausgleichs- Als Ausgleichsmaßnahmen für diesen E<strong>in</strong>griff bzw. für die von den den Instituten<br />

maßnahmen dienenden Anlagen ausgehenden Auswirkungen ist vorgesehen, auf der Fläche zwischen<br />

der Erschließungsstraße und dem Wendehammer neue Streuobstwiesen anzulegen.<br />

E<strong>in</strong>e zweite Maßnahme zur optischen E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung der Nebengebäude umfasst die<br />

Pflanzung von zahlreichen zusätzlichen Obstbäumen <strong>in</strong>nerhalb der Magerwiese im<br />

Südosten, auf der bisher kaum Baumbestand ist. (vgl. Anlage 5).<br />

verbleibende Die unmittelbare Lärmbelastung und Gefährdung durch Verkehr im Geltungsbereich<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigungen wird nach Fertigstellung der Baukörper zurückgehen, da der Parkplatzverkehr zum<br />

Teil verlagert wird.<br />

Die Beleuchtung der Gewächshäuser wird trotz aller Anstrengungen zu Vermeidung<br />

auch weiterh<strong>in</strong> erkennbar se<strong>in</strong>. Es besteht jedoch e<strong>in</strong>e relativ dichte Abschirmung im<br />

Bereich des Wäldchens zum Geh- und Radweg. Die vorgesehene Verdichtung der<br />

Obstbäume im Bereich der Streuobstwiese wird als Lückenschluss des Blickfelds <strong>vom</strong><br />

Weg erst nach e<strong>in</strong>igen Jahren wirksam se<strong>in</strong>.<br />

Bed<strong>in</strong>gt durch die dichten Waldflächen des Käsenbachtals wird das Baugebiet Ursra<strong>in</strong>er<br />

Egert durch die neuen Institutsgebäude nicht bee<strong>in</strong>trächtigt werden.<br />

Durch die vorgesehenen Maßnahmen kann die optische Wirkung der den Instituten<br />

dienenden Anlagen verm<strong>in</strong>dert und langfristig weitgehend ausgeglichen werden. Die<br />

Institute selbst werden jedoch auf jeden Fall <strong>vom</strong> Weg im Käsenbachtal aus sichtbar<br />

se<strong>in</strong>.<br />

3.2.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und Lebensgeme<strong>in</strong>schaften (biolog. Vielfalt)<br />

Umweltauswirkungen Mit der Realisierung der vorgesehen Baukörper ist der fast vollständige Verlust der<br />

Vegetationsstrukturen <strong>in</strong> den westlichen zwei Dritteln des Geltungsbereichs verbunden.<br />

Die Gehölzpflanzungen der Parkanlagen und am Parkplatzrand s<strong>in</strong>d zwar anthropogen<br />

entstanden, können aber dennoch Lebens- und Rückzugsräume für Kle<strong>in</strong>säuger,<br />

Insekten, Käfer und Sp<strong>in</strong>nen darstellen.<br />

Durch die Überbauung e<strong>in</strong>es Teils des mittleren Abschnitts verschw<strong>in</strong>den hier teilweise<br />

artenreiche Wiesenflächen mit Pflanzenarten magerer Standorte.<br />

Vor allem mit dem Verschw<strong>in</strong>den der Obstbäume gehen mögliche Brut- und Nistplätze<br />

für geschützte Vogel- und Fledermausarten verloren.<br />

Im Rahmen der baubed<strong>in</strong>gten Fällung dieser Bäume können möglicherweise Gelege<br />

von Vögeln zerstört werden. Durch Baulärm können empf<strong>in</strong>dliche Tierarten aus der<br />

unmittelbaren Nähe vertrieben werden.<br />

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Betriebsbed<strong>in</strong>gte Auswirkungen wie lang andauernde nächtliche Beleuchtung können<br />

auch nach Beendigung der Baumaßnahme zu e<strong>in</strong>er verzögerten und reduzierten<br />

Neubesiedlung dieser Bereiche führen.<br />

Insgesamt s<strong>in</strong>d deshalb die Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und<br />

Lebensgeme<strong>in</strong>schaften als erheblich e<strong>in</strong>zustufen.<br />

Verm<strong>in</strong>derungs- Zum Schutz der Wiesenflächen und Gehölzbestände im mittleren Abschnitt wurde die<br />

maßnahmen geplante Verlängerung der Zufahrtsstrasse deutlich hangaufwärts abgeschwenkt und<br />

sowohl das ZMBP als auch die den Instituten dienende Anlagen weiter hangaufwärts<br />

nach Westen gerückt. Lediglich e<strong>in</strong> schmaler Korridor <strong>in</strong> der Mitte b<strong>in</strong>det sie an das<br />

ZMBP an.<br />

Die artenreichen Magerwiesen am Unterhang, das Schlehen-Liguster-Gebüsch und<br />

der Sukzessionswald am Unterhang verbleiben und werden als private Grünfläche<br />

geschützt.<br />

Die vorgeschlagenen Maßnahmen verfolgen drei Ziele mit Ausgleichsmaßnahmen<br />

<strong>in</strong>nerhalb und Ersatzmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs:<br />

Ausgleichs- Erstes Ziel ist die Schaffung e<strong>in</strong>es neuen Campus mit der Pflanzung von Groß-<br />

maßnahmen bäumen im westlichen Teil des Geltungsbereichs, zweites Ziel der Erhalt und die<br />

Aufwertung der Gehölz- und Wiesenflächen im östlichen Teil des Geltungsbereichs<br />

(siehe Anlage 5).<br />

Erstes Ziel Der Platzraum des <strong>in</strong>neren Campus wird mit großen Bäumen mit e<strong>in</strong>er neuen Leitbaumart<br />

<strong>in</strong> freier Anordnung überstellt. An der Nordgrenze, im Übergang zu den Instituten,<br />

ist e<strong>in</strong> Baumha<strong>in</strong> vorgesehen. Insgesamt s<strong>in</strong>d zahlreiche Großbäume geplant.<br />

Zweites Ziel Die vorhandenen Wiesen- und Gehölzbestände im Osten werden als private Grünfläche<br />

ausgewiesen und über vier unterschiedliche Maßnahmen aufgewertet:<br />

Im Rahmen der ersten Maßnahme soll über e<strong>in</strong>e Änderung des Pachtvertrags <strong>in</strong>nerhalb<br />

der Gartenfläche im Nordosten die Nutzung als Streuobstwiese wieder hergestellt<br />

werden. Die stark gärtnerisch geprägten Strukturen wie Folienteich oder Blumenbeete<br />

müssen entfernt und die Nutzung als Obstwiese wieder aufgenommen und<br />

<strong>in</strong> den Vordergrund gestellt werden.<br />

E<strong>in</strong>e zweite Maßnahme umfasst die Rodung und Entfernung der Zitterpappeln <strong>in</strong>nerhalb<br />

des Wäldchens. Es handelt sich dabei um etwa 25 Bäume mit Stammdurchmessern<br />

von 25-30 cm. H<strong>in</strong>zu kommen die Auslichtung des Unterholzes sowohl des<br />

Wäldchens als auch des angrenzenden Schlehen-Liguster-Gebüschs und die Entfernung<br />

von Brombeergestrüpp im Bereich des Waldmantels.<br />

Über die dritte Maßnahme werden die beiden Streuobstwiesenflächen aufgewertet.<br />

Am Anfang steht die Rodung und Entfernung von zwei Flächen mit Zitterpappeljungwuchs<br />

auf etwas 570 m². Der Bewuchs der e<strong>in</strong>en Fläche ist etwa 10-15 Jahre alt, der<br />

Bewuchs der anderen Fläche etwa 3-5 Jahre. H<strong>in</strong>zu kommt die Entfernung von<br />

Rosengebüschen südlich der als Garten genutzten Fläche. Diese Rodung ist notwendig,<br />

um <strong>in</strong> der relativ kle<strong>in</strong>en und von hohen Bäumen umstandenen Fläche die erforderliche<br />

M<strong>in</strong>destgröße und ausreichend Lichte<strong>in</strong>fall zu sichern. In der großen Obstwiese<br />

am südöstlichen Rand des Geltungsbereichs können h<strong>in</strong>gegen e<strong>in</strong>zelne Rosensträucher<br />

als zusätzliche Strukturelemente erhalten bleiben. Nach den Rodungen<br />

muss über m<strong>in</strong>destens drei Jahre h<strong>in</strong>weg e<strong>in</strong>e regelmäßige e<strong>in</strong>malige jährliche Mahd<br />

mit Abtransport des Mähguts sowie e<strong>in</strong>e zweimalige jährliche Beweidung erfolgen.<br />

H<strong>in</strong>zu kommen notwendige Schnittmaßnahmen zu Erhaltung und Sicherung des vorhandenen<br />

Baumbestands und die Neupflanzung und die Pflege von zusätzlich etwa<br />

30 Obstbäumen.<br />

Die vierte Maßnahme be<strong>in</strong>haltet die Neuanlage e<strong>in</strong>er Streuobstwiese zwischen der<br />

Erschließungsstraße und dem Wendehammer.<br />

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Die Vermeidung von Verbotstatbeständen nach § 42 (1) BNatSchG kann durch Ersatzmaßnahmen<br />

und die Vorgabe von Bauzeitenregelungen erreicht werden. Die Beschreibung<br />

erfolgt im Kapitel 3.3.<br />

Ersatz- Für e<strong>in</strong>en vollständigen Ausgleich der E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> das Schutzgut Tiere, Pflanzen und<br />

maßnahmen Lebensgeme<strong>in</strong>schaften s<strong>in</strong>d entsprechend der <strong>in</strong> Kapitel 4 aufgeführten Bilanzierung<br />

noch weitere Ersatzmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs erforderlich.<br />

Drittes Ziel Dadurch soll als drittes Ziel auch die frühzeitige Vermeidung von Verbotstatbeständen<br />

nach dem Bundesnaturschutzgesetz erreicht werden. Die Maßnahmen umfassen<br />

ebenfalls die Aufwertung von angrenzenden Streuobstwiesen. Zum Ansatz kommen<br />

die unmittelbar nördlich und die unmittelbar südlich angrenzenden Bereiche (siehe<br />

Anlage 6: M6). Über die Rodung von Zwetschgenbrachen und die Neuansaat und<br />

Pflanzung von Streuobstbäumen sollen außerdem adäquate Ersatzlebensräume geschaffen<br />

werden (siehe Anlage 6: M5).<br />

Nach der Erstmaßnahme mit den notwendigen Schnittmaßnahmen zur Erhaltung und<br />

Sicherung des vorhandenen Baumbestands und der Neupflanzung und Pflege von<br />

Obstbäumen und der Anbr<strong>in</strong>gung von Nistkästen für Vögel und Fledermäuse muss<br />

über m<strong>in</strong>destens drei Jahre h<strong>in</strong>weg e<strong>in</strong>e zweimalige jährliche Beweidung sowie e<strong>in</strong>e<br />

regelmäßige e<strong>in</strong>malige jährliche Mahd mit Abtransport des Mähguts erfolgen.<br />

verbleibende Es wird davon ausgegangen, dass über die Gesamtheit der genannten Ausgleichs-<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigungen und Ersatzmaßnahmen der E<strong>in</strong>griff vollständig kompensiert werden kann.<br />

3.2.3 Schutzgut Boden<br />

Umweltauswirkungen Entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans wird offener, nicht versiegelter<br />

Boden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Größenordnung von etwas mehr als 1.6 ha <strong>in</strong> Anspruch genommen<br />

werden. Der E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> unveränderte Böden <strong>in</strong> ihrer ursprünglichen Schichtung und <strong>in</strong><br />

ihrem natürlichen Gefüge (vgl. Abbildung 3) erfolgt nur <strong>in</strong> kle<strong>in</strong>en Teilbereichen, die<br />

Beanspruchung von Aufschüttungsflächen überwiegt.<br />

Zu diesen anlagebed<strong>in</strong>gten Auswirkungen kommt baubed<strong>in</strong>gt die Möglichkeit e<strong>in</strong>er<br />

Verunre<strong>in</strong>igung des Aushubmaterials h<strong>in</strong>zu. Betriebsbed<strong>in</strong>gte Belastungen des<br />

verbleibenden oder wieder e<strong>in</strong>gebauten Bodens s<strong>in</strong>d nicht zu erwarten.<br />

Bed<strong>in</strong>gt durch die starke Vorbelastung s<strong>in</strong>d die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden<br />

nur im Bereich der verbliebenen natürlichen Böden als erheblich e<strong>in</strong>zustufen.<br />

Verm<strong>in</strong>derungs- Das Baugesetzbuch fordert e<strong>in</strong>e Begrenzung der Bodenversiegelungen auf das not-<br />

maßnahmen wendige Maß. Bei vorgegebenen Bauvolum<strong>in</strong>a kann dies auch über kompakte Erschließungsflächen<br />

erreicht werden. Daher ist vorgesehen, die Institutsgebäude von<br />

Westen her über den neu zu gestaltenden Campus fußläufig anzub<strong>in</strong>den und über die<br />

Verlängerung der vorhandenen Straße im Norden die Fahrerschließung und die Feuerwehrzufahrt<br />

zu gewährleisten. Die Andienung der Nebengebäude erfolgt über die<br />

40 m lange und 5.50 m breite, bestehende Zufahrtsstraße und ihre Verlängerung um<br />

etwa 130 m. H<strong>in</strong>zu kommt e<strong>in</strong> Wendehammer.<br />

Die notwendige Verb<strong>in</strong>dung der den Instituten dienenden Gebäuden mit dem ZMBP<br />

zum Transport von Kulturen <strong>in</strong>nerhalb sehr ger<strong>in</strong>ger Temperaturfenster erfolgt über<br />

e<strong>in</strong>en geschlossenen, unterirdischen Gang, der - mittig angeordnet - quer zum Hang<br />

verläuft.<br />

Durch die Aufgabe der asphaltierten Parkplatzflächen <strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereichs<br />

und durch die Umwandlung e<strong>in</strong>es Teils davon <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en begrünten Campus wird der<br />

Bedarf an offenen Bodenflächen reduziert.<br />

§ 7 Bundes-Bodenschutzgesetz und § 4 Bodenschutzgesetz von Baden-Württemberg<br />

verpflichten die Grundstückseigentümer bei der Planung und Ausführung von Baumaßnahmen,<br />

die Belange des Bodenschutzes, <strong>in</strong>sbesondere den Umgang mit Oberboden,<br />

besonders zu beachten.<br />

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Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen


Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />

“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />

Entwurf 08.12.2008 Seite 24 von 47<br />

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Ausgleichs- Bei dem neuen Institutsgebäude ist im H<strong>in</strong>blick auf den künftigen Verlust von Wasser<br />

maßnahmen speichernden Böden e<strong>in</strong> Anteil von 70% Dachbegrünung mit e<strong>in</strong>em Substrataufbau<br />

von ca. 10-15 cm vorgesehen, um dadurch den Verlust der Funktion aus Ausgleichskörper<br />

im Wasserhaushalt zu kompensieren. Die untere Reihe der den Instituten dienenden<br />

Gebäude wird ebenfalls mit e<strong>in</strong>er Dachbegrünung mit e<strong>in</strong>er Aufbaustärke von<br />

ca. 30 cm versehen. Die Notwendigkeit der Regenwasserrückhaltung hat dabei e<strong>in</strong>en<br />

höheren Stellenwert als die Schaffung von zusätzlichen Vegetationsstrukturen.<br />

E<strong>in</strong>schränkungen durch die Anordnung unterschiedlicher Gebäudetechnik auf dem<br />

Dach müssen dabei allerd<strong>in</strong>gs berücksichtigt werden.<br />

Insgesamt s<strong>in</strong>d entsprechend den baurechtlichen Vorgaben Dachflächen von etwa<br />

6.030 m² mit e<strong>in</strong>er Dachbegrünung vorgesehen.<br />

verbleibende Gleichwertige, <strong>in</strong> gleichem Umfang stattf<strong>in</strong>dende und das gleiche Schutzgut betreffen-<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigungen de Kompensationsmaßnahmen für bauliche Erweiterungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereichs<br />

nicht möglich. Der E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> das Schutzgut Boden und der Verlust se<strong>in</strong>er<br />

Funktionen kann daher nicht vollständig ausgeglichen bzw. nur über e<strong>in</strong>en monetären<br />

Transformationsprozess kompensiert werden. Das MINISTERIUM FÜR<br />

ERNÄHRUNG UND LÄNDLICHEN RAUM (1997) hat mit der Ausgleichsabgabenverordnung<br />

dafür den rechtlichen Rahmen geschaffen.<br />

3.2.4 Schutzgut Grund- und Oberflächenwasser<br />

Umweltauswirkungen Durch den hohen Bebauungs- und Versiegelungsgrad des Planungsgebiets wird anlagebed<strong>in</strong>gt<br />

<strong>in</strong> die Rückhaltung des Niederschlagswassers und <strong>in</strong> den Oberflächenabfluss<br />

e<strong>in</strong>gegriffen.<br />

Baubed<strong>in</strong>gt kann es auch bei undurchlässigem Untergrund zu Bee<strong>in</strong>trächtigungen des<br />

Grundwassers durch Kraftstoffe oder Schmiermitteln kommen.<br />

Mögliche betriebsbed<strong>in</strong>gte Auswirkungen mit Wasser gefährdenden Stoffen s<strong>in</strong>d eher<br />

unwahrsche<strong>in</strong>lich.<br />

Erhebliche und nachhaltige Auswirkungen auf das Schutzgut Grund- und Oberflächenwasser<br />

s<strong>in</strong>d nicht zu erwarten.<br />

Verm<strong>in</strong>derungs- Mit der Änderung des Wassergesetzes für Baden-Württemberg wurde e<strong>in</strong>e grundsätz-<br />

maßnahmen liche Verpflichtung zur dezentralen Niederschlagswasserbeseitigung <strong>in</strong> die gesetzlichen<br />

Vorschriften aufgenommen. Bereits jetzt verfügt die Universität über e<strong>in</strong> getrenntes<br />

Leitungssystem für Schmutzwasser und für Regenwasser. Auch die neu geplanten<br />

Haupt- und Nebengebäude sollen an dieses System angeschlossen werden. Über<br />

die Erschließungsstraße im Osten verb<strong>in</strong>det e<strong>in</strong> Regenwasserkanal den Geltungsbereich<br />

mit dem Regenrückhaltebecken im Botanischen Garten. Entsprechend dem als<br />

Anlage 7 beigefügten Hydrologischen Gutachten, verfügt dieses Rückhaltebecken<br />

noch über ausreichend Kapazität, um das gesamte gesammelte Niederschlagswasser<br />

des Geltungsbereichs aufzunehmen.<br />

Über e<strong>in</strong>e extensive Dachbegrünung kann zusätzlich e<strong>in</strong> Teil des Niederschlagswassers<br />

zurückgehalten, gespeichert und verdunstet werden. Mulden-Rigolen-Systeme<br />

s<strong>in</strong>d bei den vorherrschenden, etwa zwei Meter mächtigen Deckschichten aus schluffigem<br />

Ton wenig Erfolg versprechend.<br />

Ausgleichs- Neben der getrennten Ableitung des Niederschlagswassers kann das Dachwasser<br />

maßnahmen auch zur Bewässerung der Bäume im Campusbereich verwendet werden.<br />

verbleibende Durch die Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers <strong>in</strong> das Regenrückhalte-<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigungen becken und der gedrosselten Weiterleitung <strong>in</strong> den Käsenbach wird ke<strong>in</strong> Niederschlagswasser<br />

mehr <strong>in</strong> den Mischwasserkanal abgeführt. Der Umfang der Wege- und<br />

Parkplatzfläche im Bestand, die zurzeit an den Schmutzwasserkanal angeschlossen<br />

ist, liegt bei 0.5 ha. Mit der Neuregelung verbunden s<strong>in</strong>d damit e<strong>in</strong>e deutliche Entlastung<br />

des Mischwasserkanals und e<strong>in</strong>e Verbesserung der Gesamtsituation.<br />

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Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />

“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />

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3.2.5 Schutzgut Luft und Klima<br />

Umweltauswirkungen Weniger Vegetationsflächen, und hier vor allem weniger Rasen- und Wiesenflächen,<br />

führen zu e<strong>in</strong>er Verr<strong>in</strong>gerung von Kaltluftentstehung. E<strong>in</strong> zusätzliches Maß an versiegelten<br />

Flächen hat e<strong>in</strong>e Reduzierung der Luftfeuchtigkeit und der Staubfilterleistung<br />

und damit e<strong>in</strong>e Verm<strong>in</strong>derung der Luftzirkulation zur Folge. Genaue Messwerte und<br />

Daten aus dem Geltungsbereich liegen hierfür jedoch nicht vor.<br />

Mit den geplanten Baumaßnahmen werden Wiesen, die als bedeutsame Kaltluft produzierende<br />

Flächen gelten, überbaut. Stadtklimatologisch wird das als e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>griff bewertet,<br />

“weil e<strong>in</strong>erseits Flächen aus dem kaltluftbildenden Prozess herausgenommen<br />

werden und andererseits die Fließdynamik bei der Überströmung durch H<strong>in</strong>dernisse<br />

und die Erhöhung der strömungsphysikalischen Rauhigkeit erheblich bee<strong>in</strong>flusst<br />

wird.“ (VOGT 2008) (Anlage 8)<br />

Mit der Bebauung werden stadtklimatisch besonders wirkungsvolle Kaltluft produzierende<br />

Oberflächen <strong>in</strong> Anspruch genommen: Wiesenflächen machen ca. 44 % der Fläche,<br />

im Geltungsbereich des Bebauungsplanes aus, von denen ca. 22 % überbaut<br />

werden sollen.<br />

“Die zum Käsenbachtal h<strong>in</strong> vorgesehenen Nebengebäude greifen <strong>in</strong> das angenommene<br />

Bergw<strong>in</strong>dsystem des Käsenbachs e<strong>in</strong>, da sie unterhalb von dessen angenommener<br />

Obergrenze liegen. Daher ist auf e<strong>in</strong>e strömungsphysikalisch angemessene<br />

Form und Gestaltung zu achten. Scharfe Kanten erhöhen die Turbulenz und s<strong>in</strong>d<br />

nach Möglichkeit zu vermeiden. Die nordwestlichen Teile s<strong>in</strong>d unproblematischer, die<br />

südöstlichen problematischer.“ (VOGT 2008)<br />

“Quantifiziert werden kann diese Austauschleistung aufgrund des gegenwärtigen<br />

Kenntnisstandes ebenso wenig wie die Veränderungen, die durch e<strong>in</strong>e Bebauung entsprechend<br />

des Bebauungskonzeptes z erwarten s<strong>in</strong>d.“ (VOGT 2008)<br />

Verm<strong>in</strong>derungs- Die Institutsgebäude und die ihnen dienenden Anlagen s<strong>in</strong>d so ausgerichtet, dass<br />

maßnahmen e<strong>in</strong>e große, von Bebauung frei zu haltende Schneise entsteht. Sowohl die im Bereich<br />

des Campus entstehende Kaltluft als auch Luftmassen aus dem Bereich des Ste<strong>in</strong>enbergs<br />

und des Oberen Schnarrenbergs können so zum Käsenbachtal abfließen.<br />

Turbulenzen durch zu eng stehende Gebäude sollen vermieden werden.<br />

E<strong>in</strong>e extensive Dachbegrünung auf e<strong>in</strong>em Großteil der Institutsgebäude und e<strong>in</strong>e<br />

Überdeckung der unteren Zeile der Nebengebäude mit e<strong>in</strong>er Wiesenbegrünung mit<br />

e<strong>in</strong>em M<strong>in</strong>destkonstruktionshöhe von 30 cm stellen - ebenso wie die Reduzierung und<br />

Verschiebung der Baukörper weg <strong>vom</strong> Talraum - e<strong>in</strong>en Beitrag zur M<strong>in</strong>imierung dar.<br />

E<strong>in</strong>e strömungsphysikalische Verbesserung wird <strong>in</strong> der Ausbildung der Dächer als<br />

Pultdach gesehen.<br />

Ausgleichs- Innerhalb des Geltungsbereichs ist ke<strong>in</strong>e vollständiger Ausgleich möglich.<br />

maßnahmen Primäres Ziel der baulichen Erweiterung der Morgenstelle ist die Substitution e<strong>in</strong>er<br />

großen Zahl von E<strong>in</strong>zelgebäuden, vor allem im Innenstadtbereich, mit extrem schlechter<br />

Wärmeisolierung durch wenige Neubauten mit sehr guten Energiebilanzen. Im<br />

Rahmen der Rückführung e<strong>in</strong>es Teils dieser Gebäude <strong>in</strong> Wohnungen wird es zu Umbaumaßnahmen<br />

mit deutlichen Energiee<strong>in</strong>sparungen kommen. Gleichzeitig wird auch<br />

die Wärmeabstrahlung dieser Gebäude ger<strong>in</strong>ger werden.<br />

E<strong>in</strong>e weitere Verbesserung der klimatischen Gesamtsituation ergibt sich aus der Zusammenfügung<br />

der naturwissenschaftlichen Institute auf der Morgenstelle und der<br />

damit verbundenen Reduzierung des Individualverkehrs. Bisher nutzten viele Studierende<br />

ihr Auto mehrfach am Tag für Fahrten zwischen den im Stadtgebiet verstreuten<br />

universitären E<strong>in</strong>richtungen. Dies entfällt künftig.<br />

verbleibende Auch bei erfolgter M<strong>in</strong>imierung verbleibt e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>griff, der im Geltungsbereich des<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigungen Bebauungsplans nicht ausgeglichen werden.<br />

Innerhalb des Stadtgebiets s<strong>in</strong>d als Folge der Baumaßnahme jedoch andere stadtklimatische<br />

Verbesserungen zu erwarten durch Reduzierung des Energieverbrauchs <strong>in</strong><br />

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Folge e<strong>in</strong>er deutlichen Anhebung der Gebäudestandards <strong>in</strong> Bezug auf Gebäudehülle<br />

und technische Anlage.<br />

3.2.6 Schutzgut Erholung und Landschaftsbild<br />

Umweltauswirkungen Das Käsenbach- und Öhlertal mit etwa 35-40 ha Gesamtgröße ist e<strong>in</strong> wichtiges Naherholungsgebiet<br />

der Stadt Tüb<strong>in</strong>gen. Auch e<strong>in</strong> randlicher E<strong>in</strong>griff im Landschaftsraum<br />

des Käsenbachtals <strong>in</strong> ger<strong>in</strong>gem Umfang bedeutet <strong>in</strong>sgesamt e<strong>in</strong>e Störung und e<strong>in</strong>e<br />

weitere E<strong>in</strong>engung. Die neuen Gebäude können als Fremdkörper empfunden werden,<br />

vor allem die nächtliche Beleuchtung kann störend se<strong>in</strong>.<br />

Unmittelbar angrenzende Wohnbauflächen s<strong>in</strong>d zwar nicht direkt betroffen, sowohl<br />

<strong>vom</strong> Ursra<strong>in</strong>er Egert als auch von der Wanne s<strong>in</strong>d die Baukörper durch dichte Waldflächen<br />

abgeschirmt.<br />

Verm<strong>in</strong>derungs- Die wichtigste Verm<strong>in</strong>derungsmaßnahme be<strong>in</strong>haltet die Höhenbeschränkung auf vier<br />

maßnahmen bzw. sieben Geschosse an der Hangseite, um e<strong>in</strong>e weitere bauliche Fernwirkung der<br />

Morgenstelle zu vermeiden. Durch diese Reduktion der Höhe werden die neuen Gebäude<br />

von den angrenzenden Wohngebieten auf der Wanne bzw. im Ursra<strong>in</strong>er Egert<br />

nicht wahrnehmbar se<strong>in</strong>. Die Fassadengestaltung wird darauf ausgerichtet se<strong>in</strong>, dass<br />

ke<strong>in</strong>e Blendwirkungen durch glänzende Metallfassaden entstehen.<br />

Zur landschaftlichen E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung werden die vorhandenen Gehölzbestände am Unterhang<br />

erhalten und die Obstbäume <strong>in</strong> den teilweise sehr lichten Streuobstwiesen ergänzt.<br />

Ausgleichs- Neben diesen Pflanzmaßnahmen zielt das Ausgleichskonzept auf e<strong>in</strong>e Verbesserung<br />

maßnahmen - der vorhandenen Landschaftsstrukturen, vor allem der Magerwiesen und der Sukzessionswälder.<br />

Im Geltungsbereich wird der gesamte Unterhang dauerhaft als Grünfläche<br />

gesichert. Innerhalb der Gehölzbestände und der Waldflächen werden sowohl die<br />

bis zu 30 cm starken, alten Zitterpappeln gerodet, als auch der Zitterpappeljungwuchs<br />

vollständig entfernt und das Unterholz ausgelichtet.<br />

Die Magerwiesen am Unterhang des Geltungsbereichs werden über entsprechende<br />

Rodungs-, Mahd- und Beweidungsmaßnahmen ihrem ursprünglichen Zustand wieder<br />

möglichst nahe gebracht und langfristig als Streuobstwiesen gepflegt und erhalten.<br />

Teilweise geschieht dies über die Beauftragung geeigneter Pflegefirmen, teilweise<br />

über Beweidungsverträge mit Schäfern, und teilweise über Verpachtungen mit entsprechenden<br />

Auflagen.<br />

Parallel dazu s<strong>in</strong>d Ersatzmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs am Steilhang<br />

entlang des Fuß- und Radwegs vorgesehen, die über die genannten Ziele h<strong>in</strong>ausgehen<br />

und verwilderte Streuobstbrachen <strong>in</strong> Obstwiesen zurückführen.<br />

Insgesamt soll e<strong>in</strong> Verlust der Quantität über e<strong>in</strong>e Erhöhung der Qualität kompensiert<br />

werden und die Strukturen der alten, bäuerlichen Kulturlandschaft wieder hergestellt<br />

und gesichert werden. Die Erholungsnutzung im Käsenbachtal wird verbessert, <strong>in</strong>dem<br />

typische Landschaftsstrukturen auch <strong>in</strong>nerhalb des Stadtgebiets erhalten werden, vor<br />

allen an wichtigen Verb<strong>in</strong>dungen zur Umgebung.<br />

Diese Maßnahmen decken sich auch mit den Zielen der LOKALEN AGENDA 21, die<br />

<strong>in</strong> der Nutzungsaufgabe und der daraus folgenden Sukzession ebenfalls e<strong>in</strong>en landschaftlichen<br />

und auch kulturhistorischen Verlust und e<strong>in</strong>e dauerhafte Entwertung der<br />

Biotopqualitäten dieser Fläche sieht. Neben der Forderung e<strong>in</strong>er Mähverpflichtung für<br />

die extensiv genutzten Steilhangzonen umfassen diese Vorschläge die Berücksichtigung<br />

der Interessen der Grundstücksbesitzer und den Vorrang <strong>in</strong>dividueller Nutzungen<br />

vor Erholung und Tourismus.<br />

Der vorhandene Weg westlich des Käsenbachtals endet am südlichen Rand des Geltungsbereichs.<br />

Danach verläuft er als Privatweg über das Gelände der Universität.<br />

Gebaut wurde er <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie als Zugangsmöglichkeit für Wissenschaftler, Mitarbei-<br />

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ten und Studierende zur Morgenstelle. Ohne diesen Weg gäbe es ke<strong>in</strong>en unmittelbaren<br />

Zugang <strong>vom</strong> Käsenbachtal zum Botanischen Garten, zur Rosenau und weiter<br />

Richtung Hagelloch. Die baurechtliche Umwidmung des oberen Teils des Fuß- und<br />

Radwegs von e<strong>in</strong>em Privatweg zu e<strong>in</strong>em öffentlich nutzbaren Weg ist daher auch e<strong>in</strong>e<br />

weitere Ausgleichsmaßnahme, die die Anb<strong>in</strong>dung der Innenstadt über <strong>in</strong>nerstädtische<br />

Erholungsräume an die angrenzende Landschaft dauerhaft sichert.<br />

verbleibende Die neuen Institutsgebäude mit ihren sieben Geschossen an der Talseite und die den<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigungen Instituten dienende Anlagen mit talseitigen Höhen bis zu 9 Metern werden den östlichen<br />

Bereich des oberen Abschnitts des Käsenbachtals bee<strong>in</strong>trächtigen. E<strong>in</strong>e Bepflanzung,<br />

e<strong>in</strong>e Abschirmung oder e<strong>in</strong>e landschaftliche E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung solcher Bauvolum<strong>in</strong>a<br />

ist nicht vollständig möglich.<br />

3.2.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />

Umweltauswirkungen Kulturdenkmale im S<strong>in</strong>ne des Denkmalschutzgesetzes wie Ausgrabungen oder Siedlungsreste<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereichs nicht vorhanden. Historische Wegeverb<strong>in</strong>dungen,<br />

Bildstöcke oder relevante Zeugnisse e<strong>in</strong>er kle<strong>in</strong>teiligen bäuerlichen<br />

Kulturlandschaft kommen im E<strong>in</strong>griffsbereich nicht vor. Im östlichen Teil des Geltungsbereichs,<br />

am Steilhang, bef<strong>in</strong>den sich Überreste von früheren Streuobstwiesen.<br />

Der kle<strong>in</strong>e Wald am geographischen Mittelpunkt Baden-Württembergs und der Wasserfall<br />

im angrenzenden Käsenbachtal s<strong>in</strong>d bedeutende kulturelle Elemente. Sie werden<br />

durch die geplanten Veränderungen nicht berührt. Von e<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> Kulturgüter<br />

muss daher nicht ausgegangen werden.<br />

Kompensations- Ausgleichsmaßnahmen für E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> Kulturgüter entfallen daher. Sollten allerd<strong>in</strong>gs<br />

maßnahmen wider Erwarten bei Erdarbeiten bedeutsame Fundstücke auftauchen, müssen selbstverständlich<br />

die Vorgaben des Denkmalschutzes beachtet werden.<br />

3.2.8. Zusammenfassende Bewertung des E<strong>in</strong>griffs und der Maßnahmen<br />

Mensch<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigung des<br />

Schutzguts<br />

Langfristig <strong>in</strong>nerhalb und<br />

außerhalb des<br />

Geltungsbereichs:<br />

erhöhter Lärm durch Zunahme<br />

des Autoverkehrs<br />

durch Wissenschaftler und<br />

Studierende /<br />

durchgehende nächtliche<br />

Beleuchtung e<strong>in</strong>zelner<br />

Räume /<br />

Zusatzbeleuchtung von<br />

Gewächshäusern bis zu 16<br />

Stunden täglich<br />

Vorkehrungen zur<br />

Vermeidung und<br />

Verm<strong>in</strong>derung<br />

Kurzfristig <strong>in</strong>nerhalb des<br />

Geltungsbereichs:<br />

Erhalt von Gehölzen als<br />

Sichtschutz /<br />

Verm<strong>in</strong>derung der Lichtausstrahlung<br />

durch e<strong>in</strong>e<br />

entsprechende Steuerung<br />

der Schattierungsanlagen<br />

der Gewächshäuser /<br />

Verzicht auf Gewächshausnutzung<br />

<strong>in</strong> der unteren<br />

Reihe<br />

Kurzfristig außerhalb des<br />

Geltungsbereichs:<br />

Reduzierung und Steuerung<br />

des Verkehrs durch<br />

Schranken /<br />

Auswirkungen von<br />

Ausgleichs- und<br />

Ersatzmaßnahmen<br />

Langfristig <strong>in</strong>nerhalb des<br />

Geltungsbereichs:<br />

Anlage e<strong>in</strong>er Streuobstwiesen<br />

und Pflanzung von<br />

Obstbäumen als zusätzlicher<br />

Sichtschutz<br />

Der E<strong>in</strong>griff kann langfristig<br />

weitgehend ausgeglichen<br />

werden.<br />

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Arten und<br />

Lebensräume<br />

Boden<br />

Grund- und<br />

Oberflächenwasser<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigung des<br />

Schutzguts<br />

Kurzfristig <strong>in</strong>nerhalb des<br />

Geltungsbereichs:<br />

Verlust von Rasenflächen<br />

und Pflanzungen /<br />

Verlust von Fett- und Magerwiesen/<br />

Verlust e<strong>in</strong>zelner Bäume /<br />

Langfristig <strong>in</strong>nerhalb des<br />

Geltungsbereichs:<br />

E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> Lebensräume<br />

geschützter Arten /<br />

ger<strong>in</strong>ger Verlust von Fortpflanzungen-<br />

und Ruhestätten<br />

geschützter Vogel-<br />

und Feldermausarten<br />

Kurzfristig <strong>in</strong>nerhalb des<br />

Geltungsbereichs:<br />

Versiegelung von Aufschüttungsböden<br />

Langfristig <strong>in</strong>nerhalb des<br />

Geltungsbereichs:<br />

Versiegelung von Aufschüttungsböden<br />

/<br />

Verlust von wertvollen<br />

Teilflächen<br />

Kurzfristig und langfristig<br />

<strong>in</strong>nerhalb des<br />

Geltungsbereichs:<br />

Versickerung und Grundwasserneubildung<br />

kaum<br />

möglich, daher ke<strong>in</strong>e<br />

Reduzierung /<br />

Erhöhung des Oberflächenabflusses<br />

Vorkehrungen zur<br />

Vermeidung und<br />

Verm<strong>in</strong>derung<br />

Kurzfristig <strong>in</strong>nerhalb des<br />

Geltungsbereichs:<br />

Verschiebung der geplanten<br />

Baukörper /<br />

Reduzierung der Erschließung<br />

/<br />

Erhalt von Gehölzflächen,<br />

Wiesen und Bäumen /<br />

Biologische Baubetreuung<br />

und Bauzeitenregelungen<br />

im S<strong>in</strong>ne des Artenschutzes<br />

für Baufeld 2<br />

Kurzfristig <strong>in</strong>nerhalb des<br />

Geltungsbereichs:<br />

Reduzierung der Zufahrtsmöglichkeiten<br />

/<br />

Entsiegelung von Parkplätzen<br />

/<br />

Dachbegrünung /<br />

Auflagen zum Bodenschutz<br />

Kurzfristig und langfristig<br />

<strong>in</strong>nerhalb des<br />

Geltungsbereichs:<br />

Schaffung neuer Grünflächen<br />

/ Dachbegrünung<br />

Langfristig <strong>in</strong>nerhalb des<br />

Geltungsbereichs:<br />

Reduzierung der Schmutzwasserableitung<br />

aus<br />

Wegfall von Parkplatzflächen<br />

Auswirkungen von<br />

Ausgleichs- und<br />

Ersatzmaßnahmen<br />

Kurzfristig <strong>in</strong>nerhalb des<br />

Geltungsbereichs:<br />

Schaffung neuer Grünflächen<br />

und begrünter Innenhöfe<br />

und Dächer<br />

Kurzfristig außerhalb des<br />

Geltungsbereichs:<br />

Rückführung von Streuobstbrachen<br />

<strong>in</strong> Streuobstwiesen<br />

und Schaffung von<br />

Ersatzlebensräumen<br />

Langfristig <strong>in</strong>nerhalb und<br />

außerhalb des<br />

Geltungsbereichs:<br />

Aufwertung vorhandener<br />

Gehölzflächen und Streuobstwiesen,<br />

Rückführung<br />

von Streuobstbrachen,<br />

Aufwertung von Trockenmauern<br />

Der E<strong>in</strong>griff kann weitgehend<br />

ausgeglichen werden<br />

Ke<strong>in</strong>e ausreichenden Ausgleichsmaßnahmen<strong>in</strong>nerhalb<br />

des Geltungsbereichs<br />

möglich.<br />

Kurzfristig außerhalb des<br />

Geltungsbereichs:<br />

Aufwertung von Trockenmauern<br />

Der E<strong>in</strong>griff kann damit<br />

weitgehend ausgeglichen<br />

werden<br />

Kurzfristig und langfristig<br />

außerhalb des<br />

Geltungsbereichs:<br />

Rückhaltung, Versickerung<br />

und gedrosselte Ableitung<br />

des Regenwassers der<br />

Dachflächen im vorhandenen<br />

Rückhaltebecken im<br />

Botanischen Garten<br />

Der E<strong>in</strong>griff kann ausgeglichen<br />

werden<br />

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Klima<br />

und Luft<br />

Erholung und<br />

Landschaftsbild<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigung des<br />

Schutzguts<br />

Kurzfristig und langfristig<br />

<strong>in</strong>nerhalb des<br />

Geltungsbereichs:<br />

Reduzierung der Kaltluftentstehung<br />

/<br />

E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> Frisch- und Kaltluftbahnen<br />

Kurzfristig und langfristig<br />

<strong>in</strong>nerhalb und<br />

außerhalb des<br />

Geltungsbereichs:<br />

visuelle Bee<strong>in</strong>trächtigung<br />

durch großvolumige Baukörper<br />

und nächtliche Beleuchtung<br />

/<br />

Überbauung privater Flächen<br />

Vorkehrungen zur<br />

Vermeidung und<br />

Verm<strong>in</strong>derung<br />

Kurzfristig und langfristig<br />

<strong>in</strong>nerhalb des<br />

Geltungsbereichs:<br />

Höhenreduzierung der<br />

Nebengebäude/<br />

Verlagerung der Gebäude<br />

nach Westen/<br />

Dachbegrünung<br />

Langfristig <strong>in</strong>nerhalb des<br />

Geltungsbereichs:<br />

Freihaltung von Schneisen<br />

Kurzfristig und langfristig<br />

<strong>in</strong>nerhalb des<br />

Geltungsbereichs:<br />

Reduzierung der Höhe auf<br />

e<strong>in</strong> landschaftsverträgliches<br />

Maß /<br />

Erhalt randlicher Gehölzstrukturen<br />

/<br />

Nutzungsbegrenzung der<br />

östlichsten Baukörper /<br />

Verlagerung der Gebäude<br />

nach Westen/<br />

Dachbegrünung<br />

ke<strong>in</strong> erheblicher E<strong>in</strong>griff Erhalt der vorhandenen<br />

Streuobstwiesen an Unterhang<br />

3.2.9 Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern<br />

Auswirkungen von<br />

Ausgleichs- und<br />

Ersatzmaßnahmen<br />

Kurzfristig außerhalb des<br />

Geltungsbereichs:<br />

Energiee<strong>in</strong>sparungen und<br />

Reduzierung von Wärmeabstrahlungen<br />

an zahlreichen<br />

frei gewordenen Gebäuden<br />

im Stadtgebiet<br />

möglich<br />

Auch bei erfolgter M<strong>in</strong>imierung<br />

verbleibt e<strong>in</strong><br />

E<strong>in</strong>griff, der im Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplans<br />

nicht<br />

ausgeglichen werden<br />

kann<br />

Kurzfristig außerhalb des<br />

Geltungsbereichs:<br />

Rückführung von Streuobstbrachen<br />

<strong>in</strong> Streuobstwiesen<br />

und Wiederherstellung<br />

von typischen Elementen<br />

der Kulturlandschaft<br />

/<br />

Umwidmung e<strong>in</strong>es Privatwegs<br />

zu e<strong>in</strong>em öffentlichen<br />

Weg<br />

Langfristig <strong>in</strong>nerhalb und<br />

außerhalb des<br />

Geltungsbereichs:<br />

Ergänzungspflanzungen<br />

von Obstbäumen/ Aufwertung<br />

vorhandener Elemente<br />

der Kulturlandschaft<br />

Der E<strong>in</strong>griff kann langfristig<br />

weitgehend ausgeglichen<br />

werden<br />

E<strong>in</strong> Ausgleich ist nicht<br />

erforderlich<br />

Die Untersuchung von Teilsegmenten des Naturhaushalts ist aus methodischen<br />

Gründen e<strong>in</strong>facher als die Betrachtung e<strong>in</strong>es stark vernetzten, komplexen Wirkungsgefüges,<br />

<strong>in</strong> dem die e<strong>in</strong>zelnen Schutzgüter sich gegenseitig <strong>in</strong> unterschiedlicher Form<br />

bee<strong>in</strong>flussen.<br />

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Die Bee<strong>in</strong>trächtigung des Bodens durch e<strong>in</strong>en hohen Versiegelungsgrad wirkt sich<br />

unmittelbar auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Grundwasser und Kle<strong>in</strong>klima aus.<br />

E<strong>in</strong> großflächiger Verlust von Vegetationsflächen führt zu e<strong>in</strong>er Veränderung des<br />

Kle<strong>in</strong>klimas und zu e<strong>in</strong>em erhöhten Abfluss von Niederschlagswasser. E<strong>in</strong> Verlust von<br />

prägenden Landschaftsbildern und die Entstehung dom<strong>in</strong>anter Baukörper können sich<br />

unmittelbar auf das Heimatgefühl und die B<strong>in</strong>dung der Menschen an ihre Umgebung<br />

auswirken.<br />

Veränderungen am<br />

Schutzgut<br />

Auswirkung auf<br />

Schutzgut Mensch<br />

Pflanzen/Tiere<br />

Mensch - - - - - 0<br />

Pflanzen/Tiere - - - - 0 - 0<br />

Boden 0 - 0 0 0 0<br />

Grund/Oberflächenwasser 0 - - 0 0 0<br />

Luft/Klima 0 - - 0 0 0<br />

Erholung/Landschaftsbild - - - - - 0<br />

Kultur-/Sachgüter 0 0 0 0 0 0<br />

In dieser Matrix nicht enthalten s<strong>in</strong>d die positiven Wechselwirkungen bei Aufwertungen<br />

der e<strong>in</strong>zelnen Schutzgüter.<br />

- - stark negative Wirkung / - negative Wirkung / 0 neutrale Wirkung<br />

3.3 Artenschützprüfung nach § 42 BNatSchG<br />

Bestandserfassung Das INSTITUT FÜR UMWELTSTUDIEN nahm im August 2008 e<strong>in</strong>e Potentialermitt-<br />

Tierarten lung zum Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten <strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereichs<br />

sowie im gesamten Untersuchungsraum der Maderhalde vor. Nachgewiesen<br />

wurden dabei die Zwergfledermaus, der Kle<strong>in</strong>e Abendsegler und die Fransenfledermaus.<br />

Beobachtete Vogelarten mit Nistmöglichkeiten im Geltungsbereich s<strong>in</strong>d Amsel,<br />

Blaumeise, Buntspecht, Eichelhäher, Gartenrotschwanz, Grünspecht, Hausrotschwanz,<br />

Kleiber, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, R<strong>in</strong>geltaube, Rotkehlchen, S<strong>in</strong>gdrossel,<br />

Zaunkönig und Zilpzalp. Ferner wurde e<strong>in</strong> nicht näher bestimmbarer weiblicher<br />

Schnäpper gesehen. Das Vorkommen weiterer geschützter Vogelarten kann<br />

nicht ausgeschlossen werden, da der Geltungsbereich <strong>in</strong>sbesondere Boden- und<br />

Baumbrütern potenzielle Niststätten bietet. Zauneidechsen wurden im Süden der Maderhalde,<br />

nicht jedoch im Geltungsbereich beobachtet.<br />

Sonstige Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie wurden nicht nachgewiesen<br />

und s<strong>in</strong>d laut INSTITUT FÜR UMWELTSTUDIEN (2008) auch nicht zu erwarten.<br />

Zusammenfassung “Bei der geplanten Erweiterung der Universität Tüb<strong>in</strong>gen um den Campus Morgen-<br />

realgrün Landschaftsarchitekten München<br />

Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen<br />

Boden<br />

Grund/Oberflächenwasser<br />

Luft/Klima<br />

Erholung/Landschaft<br />

Kultur-/Sachgüter


Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />

“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />

Entwurf 08.12.2008 Seite 31 von 47<br />

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des Gutachtens stelle Teil 1 s<strong>in</strong>d E<strong>in</strong>griffe möglich, die artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen<br />

des § 42 (1) BNatSchG entsprechen (Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten,<br />

erhebliche Störung sowie Verletzung und Tötung von Tieren). Auf Grundlage e<strong>in</strong>er<br />

Potentialermittlung und e<strong>in</strong>er Worst-Case-Annahme s<strong>in</strong>d Vögel u.a. der Roten Liste,<br />

außerdem Fledermäuse und die Zauneidechse als Arten des Anhangs IV der FFH-<br />

Richtl<strong>in</strong>ie betroffen. Die Handlungen treten durch die Beseitigung von Gehölzen und<br />

durch Erdarbeiten e<strong>in</strong>.<br />

Durch Bauzeitenregelungen und vorgezogene Maßnahmen, mit denen die ökologischen<br />

Funktionen der <strong>vom</strong> Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten <strong>in</strong><br />

zeitlicher Kont<strong>in</strong>uität und räumlichem Zusammenhang gesichert werden, können gemäß<br />

§ 42 (5) BNatSchG die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände vermieden<br />

werden. Hierzu s<strong>in</strong>d Maßnahmen geeignet, die lt. Umweltbericht zur E<strong>in</strong>griffskompensation<br />

vorgesehen s<strong>in</strong>d. Es handelt sich <strong>in</strong>sbesondere um die Wiederherstellung von<br />

Streuobstwiesen aus alten, verbuschten Brachen sowie um die Neuanlage von Streuobstwiesen,<br />

die optimierte Pflege der Feldschicht von Streuobstwiesen und die Wiederherstellung<br />

von Trockenmauern. Zusätzlich können durch das Anbr<strong>in</strong>gen künstlicher<br />

Nisthilfen die Funktionen weiterer Fortpflanzungs- und Ruhestätten baumhöhlenbesiedelnder<br />

Vögel und von Fledermäusen gesichert werden.“. Das vollständige<br />

Gutachten ist als Anlage 1 beigefügt.<br />

Abbildung 5: nachgewiesene Fledermäuse (Dreiecke) und Bäume mit Nistmöglichkeiten<br />

im Geltungsbereich<br />

Artenschutzprüfung Der <strong>in</strong> <strong>2009</strong> geplante Bau des ZMBPs und e<strong>in</strong>es e<strong>in</strong>zelnen, unmittelbar angrenzen-<br />

Tierarten den Nebengebäudes verstößt nicht gegen die Vorgaben des § 42 (1) BNatSchG.<br />

Erst durch die Realisierung des westlichen Bereichs des Bebauungsplans, voraussichtlich<br />

ab 2012, können laut INSTITUT FÜR UMWELTSTUDIEN (2008) folgende<br />

Verbotstatbestände e<strong>in</strong>treten: Verletzen und Töten von Tieren und ihrer Entwicklungsformen,<br />

erhebliche Störung von Tieren sowie Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten.<br />

Die artenschutzrechtlichen Bestimmungen weisen e<strong>in</strong>erseits e<strong>in</strong>en unmittelbar auf<br />

E<strong>in</strong>zelpflanzen gerichteten Schutz auf. Andererseits ist e<strong>in</strong>e ausschließlich <strong>in</strong>dividu-<br />

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enbezogene Betrachtung nur unter bestimmten Bed<strong>in</strong>gungen und nur für spezifische<br />

Arten erforderlich und <strong>in</strong> den meisten Fällen nicht verhältnismäßig. In der Regel steht<br />

der Schutz von essenziellen Bestandteilen von Lebensräumen bzw. von Beständen<br />

oder Populationen von Arten im Vordergrund. Entscheidend ist dabei die Frage nach<br />

e<strong>in</strong>em günstigen Erhaltungszustand e<strong>in</strong>er Art und danach, wie dieser durch e<strong>in</strong> Vorhaben<br />

ungünstig bee<strong>in</strong>flusst werden kann. Die FFH-Richtl<strong>in</strong>ie def<strong>in</strong>iert dabei diesen<br />

günstigen Erhaltungszustand als die Gesamtheit der E<strong>in</strong>flüsse, die sich langfristig auf<br />

die Verbreitung und Größe der Populationen e<strong>in</strong>er betreffenden Art auswirken können.<br />

Dabei wird der Erhaltungszustand als günstig angesehen, wenn die betreffende<br />

Art e<strong>in</strong> lebensfähiges Element ihres natürlichen Lebensraums bildet und auch langfristig<br />

weiter bilden wird. E<strong>in</strong> zweites Kriterium ist, dass das natürliche Verbreitungsgebiet<br />

dieser Art weder abnimmt noch <strong>in</strong> absehbarer Zeit vermutlich abnehmen wird. Das<br />

dritte Kriterium be<strong>in</strong>haltet die Forderung nach e<strong>in</strong>em ausreichend großen Lebensraum,<br />

um langfristig e<strong>in</strong> Überleben der Population dieser Art zu sichern.<br />

E<strong>in</strong>e Vermeidung der Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten ist daher möglich,<br />

wenn rechtzeitig vor der Umsetzung des Bebauungsplans über vorgezogene Ersatzmaßnahmen<br />

die Aufrechterhaltung der ökologischen Funktionen der betroffenen<br />

Fortpflanzungs- und Ruhestätten gewährleistet wird. Solche Maßnahmen umfassen<br />

die Anbr<strong>in</strong>gung von Nistkästen oder die Bereitstellung gleichwertiger Lebensräume <strong>in</strong><br />

unmittelbarer Nähe. Die entsprechende Ersatzmaßnahme (vergleiche Anlage 6, M5)<br />

umfasst die Rückführung e<strong>in</strong>er Zwetschgenbrache <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Streuobstwiese durch die<br />

vollständige Rodung und Entfernung der Zwetschgenaustriebe e<strong>in</strong>schließlich der<br />

Wurzelstöcke. Danach wird e<strong>in</strong>e Bodenbearbeitung und die Ausbr<strong>in</strong>gung und Mulchung<br />

von Wiesenschnittgut mit autochthonem Saatgut erfolgen.<br />

E<strong>in</strong>e Verletzung und Tötung der potenziell vorkommenden Vögel und Fledermäuse<br />

und ihrer Entwicklungsformen kann über e<strong>in</strong>e entsprechende Bauzeitenregelung und<br />

e<strong>in</strong>e biologische Baubegleitung verh<strong>in</strong>dert werden. Auch die erhebliche Störung<br />

streng geschützter Tier- und Vogelarten lässt sich mit e<strong>in</strong>em Baubeg<strong>in</strong>n vor der Brutzeit<br />

umgehen.<br />

Bestandserfassung Besonders geschützte Pflanzenarten entsprechend Anlage 1 der Bundesartenschutz-<br />

Pflanzenarten verordnung wurden bei der Bestandsaufnahme im Geltungsbereich nicht vorgefunden.<br />

Auch Anhaltspunkte aus anderen Kartierungen für das Vorkommen besonders<br />

geschützter Arten <strong>in</strong>nerhalb des E<strong>in</strong>griffsbereichs liegen nicht vor.<br />

In der Beschreibung des FFH-Gebiets Schönbuch, dem der Ste<strong>in</strong>enberg als Magere<br />

Flachland-Mähwiese angehört, ist die Dicke Trespe (Bromus grossus) als e<strong>in</strong>zige<br />

(nicht prioritäre) streng geschützte Pflanzenart aufgeführt. E<strong>in</strong> Vorkommen dieser Art<br />

ist <strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereichs nicht zu erwarten, da diese Art nur als Begleitart <strong>in</strong><br />

Getreidefeldern nachgewiesen wurde.<br />

Artenschutzprüfung Nach § 42 (1) BNatSchG ist die Entnahme wild lebender Pflanzen der besonders<br />

Pflanzenarten geschützten Arten oder ihrer Entwicklungsformen untersagt. Ebenfalls verboten ist die<br />

Beschädigung oder Zerstörung ihrer Standorte.<br />

Die mögliche künftige Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders<br />

geschützter Arten <strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereichs ist bei den <strong>2009</strong> vorgesehenen<br />

Maßnahmen auch nicht zu befürchten, da hier ke<strong>in</strong>e relevanten Strukturen betroffen<br />

s<strong>in</strong>d. Erst im Zuge der längerfristigen Realisierung des gesamten Bauvolumens wird<br />

<strong>in</strong> die Wiesenflächen im mittleren Teil des Geltungsbereichs und die Obstbäume mit<br />

Stamm- und Asthöhlen e<strong>in</strong>gegriffen. Voraussichtlich ab 2012 wird <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Magerwiese<br />

oberhalb des Erschließungswegs mit e<strong>in</strong>gegriffen, die durch Koppel-Schafhaltung<br />

vorbelastet ist.<br />

Vollständig ausgeschlossen werden kann nicht, dass <strong>in</strong>nerhalb dieser Fläche besonders<br />

geschützte Pflanzenarten vorkommen.<br />

Mit der Umwandlung von Zwetschgenbrachen <strong>in</strong> Streuobstwiesen kann e<strong>in</strong>e Erhaltung<br />

von Populationen und die Neuschaffung e<strong>in</strong>es äquivalenten Lebensraums erreicht<br />

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werden, unabhängig davon, ob solche geschützten Arten im Geltungsbereich vorkommen.<br />

Da die Planung vorsieht, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em ersten Bauabschnitt <strong>2009</strong> nur das ZMBP<br />

und die erste Reihe der angrenzenden Nebengebäude zu errichten, und erst <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

zweiten Bauabschnitt voraussichtlich nach 2012 die restlichen Baumaßnahmen zu realisieren,<br />

bleibt e<strong>in</strong> Zeitfenster von m<strong>in</strong>destens vier bis fünf Jahren, um im Vorfeld vor<br />

dem E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> Magerwiesen die entsprechende Kompensation <strong>in</strong> unmittelbarer Nähe<br />

durchzuführen. Dadurch kann sowohl die kont<strong>in</strong>uierliche ökologische Funktionsfähigkeit<br />

als auch e<strong>in</strong>e Verbreitung von Arten gewährleistet werden. E<strong>in</strong>e potenziell mögliche<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigung des Bestands wird dabei bereits im zeitlichen Vorgriff vermieden<br />

bzw. <strong>in</strong> ihrer Stärke soweit abgesenkt, dass sie nicht mehr als verbotsrelevant qualifiziert<br />

werden muss. Nach den oben beschriebenen Erstmaßnahmen muss die Fläche<br />

M5 über m<strong>in</strong>destens drei Jahre h<strong>in</strong>weg regelmäßig zweimal jährlich beweidet und<br />

e<strong>in</strong>mal jährlich gemäht werden. Danach kann davon ausgegangen werden, dass sich<br />

e<strong>in</strong> bereits e<strong>in</strong>igermaßen stabiler Bestand entwickelt hat und e<strong>in</strong>e potenziell mögliche<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigung durch E<strong>in</strong>griffe im Geltungsbereich bereits im zeitlichen Vorgriff vermieden<br />

wurde.<br />

Das INSTITUT FÜR UMWELTSTUDIEN (2008) fasst se<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>schätzung zu diesem<br />

Punkt wie folgt zusammen: “Bei Realisierung der aufgeführten, im Umweltbericht dargestellten<br />

Maßnahmen im kommenden Spätherbst / W<strong>in</strong>ter werden Verbotstatbestände<br />

des § 42 (1) BNatSchG gemäß § 42 (5) BNatSchG vermieden. E<strong>in</strong>e Ausnahme<br />

nach § 43 (8) BNatSchG ist dann nicht erforderlich“.<br />

3.4 Standort- und Planungsalternativen<br />

3.4.1 Prognose bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung<br />

Mögliche Folgen Mit erheblichen Umweltauswirkungen muss vor allem bei dem Schutzgut Arten und<br />

der Planung Lebensräume sowie dem Schutzgut Boden gerechnet werden.<br />

Beim Bau der unteren, den Instituten dienenden Gebäuden und der Verlängerung der<br />

Erschließungsstraße geht e<strong>in</strong> 20-30 m breiter Streifen Magerwiese mit e<strong>in</strong>zelnen<br />

Obstbäumen und Eichen sowie e<strong>in</strong> knapp 500 m² großer Bereich mit Zwetschgenbrache<br />

verloren. Dieser Bereich kann von besonders geschützten Vogel- und Fledermausarten<br />

als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte genutzt werden, da er die entsprechenden<br />

Voraussetzungen bietet. Die Baumaßnahmen dort werden allerd<strong>in</strong>gs voraussichtlich<br />

nicht vor 2012 beg<strong>in</strong>nen.<br />

Um e<strong>in</strong>e Reduzierung der Populationen zu verh<strong>in</strong>dern, werden frühzeitig Ersatzbruthöhlen<br />

und Ersatzlebensräume neu geschaffen. Da zusätzlich unmittelbar angrenzend<br />

ähnliche, identische und teilweise auch deutlich größere Lebensräume für diese<br />

Arten vorkommen, muss von e<strong>in</strong>em Verlust der Populationen bei derzeitigem Kenntnisstand<br />

nicht ausgegangen werden,<br />

Ebenfalls verloren geht e<strong>in</strong> Streifen bisher unberührten Bodens. Bei entsprechender<br />

Nutzung könnte sich die Magerwiese zu e<strong>in</strong>er artenreicheren Variante entwickeln.<br />

Dies setzt allerd<strong>in</strong>gs voraus, dass dieser Bereich nicht weiterh<strong>in</strong> als nächtliche Koppelweide<br />

und Ausgangspunkt für die Schafhaltung der Maderhalde genutzt würde.<br />

Mit Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Erholungseignung muss ebenfalls<br />

gerechnet werden. Die steilen Hangbereiche des oberen Käsenbachtals werden<br />

durch e<strong>in</strong> neues Hauptgebäude und mehrere kle<strong>in</strong>ere, den Instituten dienenden Gebäuden<br />

e<strong>in</strong>geengt. Trotz e<strong>in</strong>zelner Wald- und Streuobstbestände zwischen dem Fuß-<br />

und Radweg und dem Geltungsbereich kommt es zu visuellen Veränderungen. Die<br />

Nutzung der zwei oberen Reihen als Gewächshäuser mit entsprechender Zusatzbeleuchtung<br />

trägt auch dazu bei.<br />

Die Auswirkungen auf das Grundwasser, auf die Regenrückhaltung und auf die Zuflussparameter<br />

zum Käsenbach werden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em vertretbaren Rahmen bleiben. Das<br />

Regenrückhaltebecken im Botanischen Garten weist noch ausreichen Kapazität auf,<br />

um das gesamte Niederschlagswasser des Geltungsbereichs aufzunehmen.<br />

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Stadtklimatische Folge kann e<strong>in</strong>e Verm<strong>in</strong>derung der Ableitung von Frischluft <strong>vom</strong><br />

Käsenbachtal zum Universitätsviertel im Ammertal se<strong>in</strong>, sowie e<strong>in</strong>e damit verbundene<br />

ger<strong>in</strong>gere Durchmischung der unterschiedlichen Luftmassen. Da entsprechendes Datenmaterial<br />

fehlt, lässt sich der Umfang jedoch nicht exakt prognostizieren.<br />

Die neuen Institutsgebäude werden für von Spaziergängern im Käsenbachtal als zusätzliche<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigung dieses Landschaftsraums empfunden werden, auch wenn<br />

<strong>in</strong> ihrem unmittelbaren H<strong>in</strong>tergrund die vorhandenen, mehr als doppelt so hohen<br />

Hochhäuser erkennbar s<strong>in</strong>d.<br />

Mögliche Folgen Ohne e<strong>in</strong>e bauliche Erweiterung der Morgenstelle würden die Außenanlagen und<br />

des Status quo Wiesenflächen am Oberhang weiterh<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er gärtnerischen Nutzung und Pflege unterworfen<br />

se<strong>in</strong>, deren Umfang und Zielrichtung auch immer von den bereit gestellten<br />

Mitteln abhängt. E<strong>in</strong>e Änderung der Pferchhaltung würde ohne bauliche Veränderung<br />

und Verpflichtung zum Ausgleich vermutlich nicht aufgegeben werden. Bei der starken<br />

Nährstoffbelastung muss bezweifelt werden, ob e<strong>in</strong>e Entwicklung h<strong>in</strong> zu artenreicheren<br />

und wertvolleren Pflanzengesellschaften möglich ist.<br />

Bei der Magerwiese am unteren Steilhang, außerhalb des E<strong>in</strong>griffsbereichs, könnte<br />

e<strong>in</strong> solches Ziel über entsprechende Pflegemaßnahmen erreicht werden. Dies setzt<br />

allerd<strong>in</strong>gs e<strong>in</strong>e regelmäßige Mahd und die Entfernung von Gehölzaufwuchs voraus.<br />

Die bisherige Entwicklung zeigt eher <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e andere Richtung: ohne ausreichende<br />

Pflege und ohne entsprechende Bereitstellung der dazu notwendigen f<strong>in</strong>anziellen Mitteln<br />

muss langfristig von e<strong>in</strong>er weiteren Verbuschung und von e<strong>in</strong>em Brachfallen der<br />

angrenzenden Streuobstwiesen ausgegangen werden. Und dies bedeutet <strong>in</strong> der Konsequenz<br />

auch e<strong>in</strong>en schleichenden Verlust von Lebensräumen geschützter Arten.<br />

3.4.2 Standortalternativen<br />

Die Festlegung der Morgenstelle als Standort für die Naturwissenschaften erfolgte<br />

bereits 1958 im Generalbebauungsplan, der bis heute Gültigkeit hat.<br />

Um die Qualität und Attraktivität die Hochschulstandorts Tüb<strong>in</strong>gen langfristig zu erhalten<br />

und zu verbessern, muss e<strong>in</strong>e bauliche Erweiterung und e<strong>in</strong>e Anpassung an neue<br />

Anforderungen und neue Rahmenbed<strong>in</strong>gungen möglich se<strong>in</strong>. Auch das Ziel der Bundes-<br />

und Landesregierung, die Hochschulausbildung zu forcieren und mehr Studienplätze<br />

bereit zu stellen, kann nur über bauliche Veränderungen erreicht werden.<br />

Geht man vor dieser Prämisse e<strong>in</strong>er notwendigen Erweiterung aus, bieten sich pr<strong>in</strong>zipiell<br />

drei unterschiedliche Möglichkeiten:<br />

Mit der ersten Variante können die bisherigen Verhältnisse gefestigt und weiterverfolgt<br />

werden. Sie be<strong>in</strong>haltet die Nutzung vieler, auch privater E<strong>in</strong>zelgebäude. Mit dieser<br />

für die Universität Tüb<strong>in</strong>gen charakteristischen räumlichen Trennung e<strong>in</strong>zelner Institute<br />

und Fakultäten und ihrer Verteilung auf Dutzende unterschiedlicher Gebäude<br />

im gesamten Stadtbereich ist nicht nur die Beh<strong>in</strong>derung e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>terfakultären Zusammenarbeit<br />

verbunden, sondern langfristig auch die Gefahr der Ineffizienz und der Abwanderung<br />

von Wissenschaftlern. H<strong>in</strong>zu kommt die Blockade von <strong>in</strong>nerstädtischem<br />

Wohnraum durch e<strong>in</strong>e solche Nutzung. Durch e<strong>in</strong>e Zusammenfassung und Konzentration<br />

auf die Morgenstelle wird davon ausgegangen, dass e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>sparpotenzial gegenüber<br />

dezentralen Erweiterungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Größenordnung von etwa 3.000 m² möglich<br />

ist.<br />

Im Rahmen e<strong>in</strong>er zweiten Variante könnte e<strong>in</strong> völlig neuer Hochschulstandort gesucht<br />

werden. Diese Diskussion erfolgte bereits zu Beg<strong>in</strong>n der 60er Jahre, als der Bereich<br />

der Rosenau oder des Waldhäuser Exerzierplatzes genannt wurden. Unabhängig davon,<br />

dass diese Variante e<strong>in</strong>er Konzentration zusammengehöriger Institute völlig widerspricht,<br />

wäre damit auch e<strong>in</strong> unverhältnismäßig hoher Aufwand an zusätzlichen<br />

Erschließungsstraßen und Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen erforderlich.<br />

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3.4.3 Planungsalternativen<br />

Die vorgesehene dritte Variante setzt auf den bereits vor Jahrzehnten nach ausführlichen<br />

Diskussionen mit Bürgern, Parteien, Geme<strong>in</strong>derat, Behörden und der Stadtverwaltung<br />

gefundenen Konsens, die Morgenstelle langfristig als Standort für die Naturwissenschaften<br />

auszubauen. Auf der Basis dieser städtebaulichen Entscheidung und<br />

der damit formulierten Planungssicherheit erfolgte e<strong>in</strong> umfangreicher Grunderwerb<br />

und der Bau zentraler E<strong>in</strong>richtungen wie der Mensa.<br />

Zu e<strong>in</strong>er baulichen Erweiterung auf der Morgenstelle gibt es - bei e<strong>in</strong>em nachweislichen<br />

Bedarf an zusätzlichen E<strong>in</strong>richtungen - daher gar ke<strong>in</strong>e s<strong>in</strong>nvolle Alternative.<br />

E<strong>in</strong> anderer Standort für das ZMBP auf der Morgenstelle im derzeit rechtskräftigen<br />

Baufeld konnte nicht <strong>in</strong> Anspruch genommen werden, da alle möglichen Bereiche weder<br />

<strong>in</strong> ihrer Lage noch <strong>in</strong> ihrer Größe den Anforderungen entsprechen. E<strong>in</strong>e unmittelbare<br />

Anb<strong>in</strong>dung an das Isotopenlabor und an das Hörsaalzentrum sowie e<strong>in</strong>e künftige<br />

Zusammenlegung mit dem IFIB ist e<strong>in</strong>e Grundvoraussetzung, die auch zu den erwarteten<br />

Synergieeffekten und langfristig zu umfangreichen Flächene<strong>in</strong>sparungen führen<br />

wird.<br />

Abbildung 6: Änderungen im Planungsprozess<br />

Im Vorfeld des Bebauungsplanverfahrens entwickelte das Büro HARRIS & KURRLE<br />

2008 e<strong>in</strong> städtebauliches Konzept, das neben dem Zentrum für Molekularbiologie der<br />

Pflanzen und dem Interfakultären Institut für Biochemie langfristig auch die Standorte<br />

für e<strong>in</strong> Geo- und Umweltforschungszentrum, für e<strong>in</strong>en Neubau für die Informatik und<br />

für e<strong>in</strong>e Zentrale Bibliothek vorschlägt.<br />

Bei der Konkretisierung und Umsetzung dieses Konzepts wurde die Lage des ZMBPs,<br />

se<strong>in</strong>er Nebengebäude und der Zufahrtsstraße im Osten aus Gründen des Umwelt-<br />

und Landschaftsschutzes weiter nach Westen verschoben, um dadurch empf<strong>in</strong>dliche<br />

Hangbereiche zu schonen.<br />

Grundsätzlich wurde bei allen Planungsüberlegungen der Freihaltung des Unterhangs<br />

entlang des Fuß- und Radwegs e<strong>in</strong> hoher Stellenwert beigemessen. Dadurch ergab<br />

sich zwangsläufig e<strong>in</strong>e Reduzierung der Nebengebäude auf maximal drei Reihen.<br />

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E<strong>in</strong>e Überprüfung auf e<strong>in</strong>e mögliche Verlagerung e<strong>in</strong>es dieser den Instituten dienenden<br />

Gebäude unmittelbar vor die Südfassade des Verfügungsgebäudes ergab, dass<br />

mit den damit verbundenen hohen Stützmauern e<strong>in</strong> stärkerer E<strong>in</strong>griff erfolgt. Die ursprüngliche<br />

Intention, <strong>in</strong>sgesamt sechs Gewächshäuser zu errichten, wurde im Rahmen<br />

des Planungsprozesses aufgrund artenschutzrechtlicher, klimatischer und visueller<br />

Bedenken aufgegeben. Stattdessen wird der unteren Gebäudereihe e<strong>in</strong>e andere<br />

Nutzung zugewiesen und das Dach als Grasdach ausgebildet.<br />

4 E<strong>in</strong>griffs-Ausgleichs-Bilanz<br />

4.1 Methodik der E<strong>in</strong>griffs-Ausgleichs-Bilanz<br />

Der Verursacher e<strong>in</strong>es E<strong>in</strong>griffs <strong>in</strong> Natur und Landschaft ist verpflichtet, vermeidbare<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigungen zu unterlassen und unvermeidbare Bee<strong>in</strong>trächtigungen durch entsprechende<br />

Maßnahmen auszugleichen oder zu kompensieren. Ausgeglichen ist e<strong>in</strong>e<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigung, sobald die bee<strong>in</strong>trächtigten Funktionen des Naturhaushalts wieder<br />

hergestellt s<strong>in</strong>d. Kompensiert ist e<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigung, sobald die bee<strong>in</strong>trächtigten<br />

Funktionen des Naturhaushalts <strong>in</strong> gleichwertiger Weise ersetzt s<strong>in</strong>d.<br />

Quantifizierungs- Für die im Rahmen der naturschutzrechtlichen E<strong>in</strong>griffsregelung erforderliche Quan-<br />

modelle tifizierung von E<strong>in</strong>griffen und Kompensationsmaßnahmen wurden drei pr<strong>in</strong>zipiell unterschiedliche<br />

Modelle entwickelt, die e<strong>in</strong>e nachvollziehbare und transparente Betrachtung<br />

und Bewertung ermöglichen sollen.<br />

Beschreibungen Mit verbal-argumentativen Verfahren können vor allem schwer quantifizierbare Sachverhalte<br />

bei stark e<strong>in</strong>zelfallbezogener Betrachtung gut berücksichtigt werden. Die Bewertung<br />

ist dabei auf e<strong>in</strong>e gutachterliche Beschreibung reduziert. Für den Umfang des<br />

Ausgleichs werden grundsätzlich ke<strong>in</strong>e Zahlenangaben gemacht.<br />

Wertstufenmodelle Numerische Betrachtungsweisen, wie Punkte- oder Wertstufenmodelle, zeichnen sich<br />

im Gegensatz dazu durch e<strong>in</strong>e höhere Standardisierung, e<strong>in</strong>heitlichere und vergleichbarere<br />

Bewertungen sowie durch mehr Praktikabilität aus. Je höher dabei das Maß<br />

der Verständlichkeit und Vere<strong>in</strong>fachung gewünscht und angesetzt wird, desto stärker<br />

müssen dann allerd<strong>in</strong>gs auch die Bewertungskriterien pauschaliert und zusammengefasst<br />

werden. Sehr wissenschaftliche Berechnungsmethoden s<strong>in</strong>d kaum vermittelbar,<br />

e<strong>in</strong>fache Berechnungsmethoden s<strong>in</strong>d unscharf. E<strong>in</strong>e weitere Schwäche von Wertstufenmodellen<br />

ist der re<strong>in</strong>e Flächenbezug. L<strong>in</strong>eare oder punktuelle Maßnahmen fließen<br />

gar nicht oder nur sehr ger<strong>in</strong>g e<strong>in</strong>. Nicht messbare und nicht flächig zuzuordnende<br />

Maßnahmen bleiben unberücksichtigt.<br />

Kostenansätze E<strong>in</strong> drittes Verfahren basiert auf dem Herstellungskostenansatz, bei dem die erforderlichen<br />

Ausgleichsmaßnahmen f<strong>in</strong>anziell beziffert werden und <strong>vom</strong> E<strong>in</strong>griffsverursacher<br />

getragen werden müssen. Die Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen hat für die Bemessung<br />

e<strong>in</strong>es planexternen Kompensationsbedarfs e<strong>in</strong> Ökokontomodell (MENZ + WEIK 2001)<br />

entwickeln lassen und die entsprechende Anwendung beschlossen.<br />

Verwendete Das Bewertungsmodell der LUBW (LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ 2005)<br />

Rechenmodelle wurde nachfolgend angewandt und im Grundsatz weitgehend berücksichtigt. Abwandlungen<br />

erfolgten, wo sie s<strong>in</strong>nvoll und fachlich vertretbar waren.<br />

4.2 Bilanz der Flächenfunktionen <strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereichs<br />

Berechung des Die Bewertung des jeweiligen Bestands erfolgt entsprechend dem Zustand bei der<br />

Ausgangswerts Vegetationsaufnahme bzw. den planungsrechtlichen Vorgaben. Die Flächengrößen<br />

<strong>in</strong>nerhalb des werden digital <strong>in</strong> graphischen Verfahren ermittelt und die so gewonnenen Zahlen je-<br />

Geltungsbereichs weils nach oben bzw. nach unten abgerundet. Danach erfolgt entsprechend dem Bewertungsmodell<br />

der LUBW e<strong>in</strong>e Fe<strong>in</strong>abstimmung entsprechend der vorgegebenen<br />

Wertspanne und e<strong>in</strong>e Ermittlung des gesamten Flächenwerts. Bei den Bewertungsfaktoren<br />

für e<strong>in</strong>zelne Biotoptypen erfolgen gewisse Abschläge, die sich vor allem aus den<br />

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Ausgangswert<br />

beschriebenen Vorbelastungen durch Eutrophierung, Nutzung als Schafpferch, Störung<br />

durch Zitterpappelaufwuchs oder hohen Anteil an standortfremden Gehölzen ergeben.<br />

E<strong>in</strong>griffsbereich<br />

Biotoptyp<br />

Nr. Grund<br />

wert<br />

Wert-<br />

spanne<br />

Faktor Biotop-<br />

wert<br />

Fläche<br />

(m²)<br />

Bilanz-<br />

wert<br />

Gehölzpflanzung 44.11 10 10-14 10 4.240 42.400<br />

Zierrasen 33.80 4 4-12 4 3.210 12.840<br />

Fettwiese<br />

mittlere Standorte<br />

33.41 13 8-19 0.6 8 7.430 59.440<br />

Brennnesselbestand 35.31 8 6-8 0.8 6 1.430 8.580<br />

Grasweg 60.25 6 6 6 140 840<br />

Straße, Weg 60.20 1 - 1 5.070 5.070<br />

Magerwiese<br />

mittlere Standorte<br />

33.43 19 11-27 0.6 11 1.960 21.560<br />

Streuobstbestand 45.40 4 2-6 0.8 3 (1 960) 5.880<br />

Laubbaumbestand 59.10 14 9-22 0.7 10 490 4.900<br />

Brombeer-Schlehen-<br />

Gebüsch<br />

42.24 19 11-27 0.8 15 290 4.350<br />

Schlehengebüsch 42.22 19 11-27 0.6 11 380 4.180<br />

Rosengestrüpp 43.14 16 13-25 0.8 13 100 1.300<br />

Ausgleichsbereich<br />

Biotoptyp<br />

Magerwiese<br />

mittlere Standorte<br />

33.43 19 11-27 0.8 15 2.930 43.950<br />

Streuobstbestand 45.40 4 2-6 0.8 3 (2.930) 8.790<br />

Rosengestrüpp 43.14 16 13-25 0.8 13 190 2.470<br />

Garten 60.63 6 6-9 6 1.260 7.560<br />

Schlehen-Liguster-<br />

Gebüsch<br />

42.23 19 11-27 0.8 15 490 7.350<br />

Grasweg 60.25 6 6 6 280 1.680<br />

Sukzessionswald 58.11 19 12-27 0.8 15 1.490 22.350<br />

Straße, Weg 60.20 1 - 1 570 570<br />

Summe Bestand 31.950 266.060<br />

realgrün Landschaftsarchitekten München<br />

Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen


Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />

“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />

Entwurf 08.12.2008 Seite 38 von 47<br />

______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Berechnung des Aus den Festsetzungen des Bebauungsplans (Grundflächenzahlen, Anteil der Dach-<br />

Planungswerts begrünung, Anzahl der zu pflanzenden Bäume im nicht überbaubaren Bereich, Grün-<br />

<strong>in</strong>nerhalb des flächenanteil des Campus, Ausgleichsmaßnahmen im Bereich der privaten Grünflä-<br />

Geltungsbereichs che) wird der künftige Wert nach vollständiger Durchführung der zulässigen Planung<br />

errechnet. Bei den Bewertungsfaktoren für e<strong>in</strong>zelne Biotoptypen erfolgen gewisse<br />

Aufschläge, die sich vor allem aus den Festsetzungen für Ausgleichsmaßnahmen <strong>in</strong>nerhalb<br />

des Geltungsbereichs ergeben. Hier weicht die nachfolgende Berechnung<br />

<strong>vom</strong> Modell der LUBW ab, das für neu zu planende Biotoptypen e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>gere<br />

Wertspanne als für bestehende Biotoptypen ansetzt. Grund für diese Abweichung ist<br />

die Tatsache, dass die Ausgleichsmaßnahmen im Geltungsbereich nicht auf e<strong>in</strong>er Initiierung<br />

neuer Biotoptypen auf Ackerflächen beruhen, sondern von vorhandenen, lediglich<br />

vorbelasteten Strukturen ausgehen, die durch die entsprechenden Maßnahmen<br />

deutlich aufgewertet werden können.<br />

Planungswert<br />

Sonderbaufläche 1<br />

Biotoptyp<br />

Baufeld 1<br />

ohne Dachbegrüng.<br />

Baufeld 1<br />

mit Dachbegrüng<br />

Campus (PFG 1)<br />

versiegelt<br />

Campus (PFG 2)<br />

begrünt<br />

Zusätzliche Bäume<br />

(22 St. x 100m²)<br />

Stellplätze<br />

nicht überbaubar,<br />

Wiese<br />

Sonderbaufläche 2<br />

Biotoptyp<br />

Baufeld 2 bebaubar<br />

ohne Dachbegrüng.<br />

Baufeld 2 bebaubar<br />

mit Dachbegrüng<br />

Baufeld 2 Restfläche<br />

unbebaut<br />

Zusätzliche Bäume<br />

(12 St. x 100m²)<br />

Stellplätze<br />

nicht überbaubar,<br />

Wiese<br />

Nr. Grund<br />

wert<br />

Wert-<br />

spanne<br />

Faktor Biotop-<br />

wert<br />

Fläche<br />

(m²)<br />

Bilanz-<br />

wert<br />

60.20 1 - 1 2.050 2.050<br />

60.55 6 6 6 4.790 28.740<br />

60.20 1 - 1 6.580 6.580<br />

60.50 6 6 6 730 4.380<br />

60.50 6 6 6 (2.200) 6.600<br />

60.20 1 - 1 220 220<br />

33.41 13 8-19 0.6 8 210 1.680<br />

60.20 1 - 1 2.490 2.490<br />

60.55 6 6 6 1.240 7.440<br />

60.20 1 - 1 1.560 1.560<br />

60.50 6 6 6 (1.200) 7.200<br />

60.20 1 - 1 540 540<br />

33.41 13 8-19 0.6 8 1.630 13.040<br />

realgrün Landschaftsarchitekten München<br />

Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen


Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />

“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />

Entwurf 08.12.2008 Seite 39 von 47<br />

______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Verkehrsflächen<br />

Biotoptyp<br />

Öffentliche und<br />

private Straßen<br />

Ausgleichsbereich<br />

Biotoptyp<br />

Garten<br />

(M1)<br />

Schlehen-Liguster-<br />

Gebüsch (M2.1)<br />

Sukzessionswald<br />

(M2.2)<br />

Magerwiese mittl.<br />

Standorte (M3.1)<br />

Magerwiese mittl.<br />

Standorte (M3.2)<br />

Magerwiese mittl.<br />

Standorte (M4)<br />

Streuobstbestand<br />

(M3 – M4)<br />

Nr. Grund<br />

wert<br />

Wert-<br />

spanne<br />

Faktor Biotop-<br />

wert<br />

Fläche<br />

(m²)<br />

Bilanzwert<br />

60.20 1 - 1 2.420 2.420<br />

60.63 6 6-9 6 1.300 7.800<br />

42.23 19 11-27 19 490 9.310<br />

58.11 19 12-27 19 1.500 28.500<br />

33.43 19 11-27 19 1.040 19.760<br />

33.43 19 11-27 19 2.410 45.790<br />

33.43 19 11-27 0.8 15 750 11.250<br />

45.40 4 2-6 0.9 4 (4.200) 16.400<br />

Summe Planung 31.950 224.150<br />

Ergebnis:<br />

Der Bestandswert beträgt 266.060 Punkte, der Planungswert 224.150 Punkte. Der<br />

Wertverlust im Geltungsbereich beträgt damit 16%. E<strong>in</strong> Wiederherstellungsbedarf<br />

adäquater Flächen außerhalb des Geltungsbereichs ist daher auf 31.950 m² x<br />

16% = 5.110 m² erforderlich.<br />

4.3 Kostenermittlung externer Ersatzmaßnahmen für das Schutzgut Arten und<br />

Lebensräume<br />

Externer Die Bemessung e<strong>in</strong>es externen Kompensationsbedarfes erfolgt analog der Satzung<br />

Kompensationsbedarf zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen der Stadt Tüb<strong>in</strong>gen sowie dem Konzept<br />

zur Umsetzung der E<strong>in</strong>griffsregelung im Rahmen der Bauleitplanung. Allerd<strong>in</strong>gs werden<br />

die ermittelten Kosten nicht als Erstattungsbeiträge an die Stadt Tüb<strong>in</strong>gen übertragen,<br />

sondern durch die Universität bzw. das Land Baden-Württemberg unmittelbar<br />

für die vorgeschlagenen Ersatzmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs im<br />

Haushalt bereit gestellt.<br />

Innerhalb des E<strong>in</strong>griffbereichs (siehe Punkt 4.2, Seite 37) umfassen die Rasen- und<br />

Fettwiesen- und Brennnesselflächen 50%, die Magerwiesen 8%, die Gehölzpflanzungen<br />

17% und die Gebüschflächen 5% sowie die Straßenflächen 20%. Verteilt auf die<br />

erforderlichen 5.110 m² ergibt sich – sofern die Straßenflächen unberücksichtigt bleiben<br />

– e<strong>in</strong> Wiederherstellungsbedarf von 5.110 m² x 58/80 = 3.700 m² Wiesenflächen<br />

und 5.110m² x 22/80 = 1.410 m² Gehölzflächen.<br />

Um die Bedeutung der Streuobstwiesen bzw. der Magerrasenflächen entsprechend<br />

zu würdigen, wird <strong>in</strong> der nachfolgenden Ermittlung der Wiederherstellungskosten<br />

grundsätzlich bei allen Rasen- und Wiesenflächen von Magerwiesen mit Streuobst<br />

ausgegangen.<br />

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Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />

“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />

Entwurf 08.12.2008 Seite 40 von 47<br />

______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Ermittlung der Wieder-<br />

herstellungskosten<br />

Kostenart Maßgebliche<br />

Fläche<br />

Magerwiesen mit<br />

Streuobstbäumen<br />

Grunderwerb<br />

Ausmagern durch Mahd<br />

und Abtransport<br />

Bodenvorbereitung<br />

Ausbr<strong>in</strong>gung von Schnittgut<br />

mit autochthonem Saatgut<br />

Pflanzung von Obstbäumen<br />

Fertigstellungspflege<br />

jährliche Mahd mit Abtrans-<br />

port des Mähguts (3 Jahre)<br />

Entwicklungspflege<br />

über 3 Jahre<br />

Nebenkosten<br />

(12% der ges. E<strong>in</strong>zelpreise)<br />

Summe Magerwiesen mit<br />

Streuobstbäumen<br />

Gehölzflächen<br />

Grunderwerb<br />

Bodenvorbereitung<br />

Pflanzung und<br />

Fertigstellungspflege<br />

Entwicklungspflege<br />

über 3 Jahre<br />

Nebenkosten<br />

(12% der ges. E<strong>in</strong>zelpreise)<br />

Summe Hecke<br />

Gesamtsumme brutto<br />

3.700 m²<br />

E<strong>in</strong>zelpreis<br />

<strong>in</strong> €, brutto<br />

Gesamtpreis<br />

<strong>in</strong> €, brutto, ca.<br />

3.700 m² 4,00 € 14.800,00 €<br />

3.700 m² 1,50 € 5.550,00 €<br />

3.700 m² 0,90 € 3.330,00 €<br />

3.700 m² 4,00 € 14.800,00 €<br />

3.700 m² 1,00 € 3.700,00 €<br />

3.700 m² 3 x 0,50 € 5.175,00 €<br />

3.700 m² 1,50 € 5.550,00 €<br />

3.700 m² 1,73 € 6.400,00 €<br />

1.410 m²<br />

59.305,00 €<br />

1.410 m² 4,00 € 5.640,00 €<br />

1.410 m² 0,90 € 1.270,00 €<br />

1.410 m² 6,00 € 8.640,00 €<br />

1.410 m² 3,00 € 4.230,00 €<br />

1.410 m² 1,67 € 2.355,00 €<br />

22.135,00 €<br />

81.440,00 €<br />

Entsprechend dieser Berechnung s<strong>in</strong>d für externe Ersatzmaßnahmen durch das Land<br />

Baden-Württemberg <strong>in</strong>sgesamt 81.440,00 € bereitzustellen.<br />

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Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen


Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />

“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />

Entwurf 08.12.2008 Seite 41 von 47<br />

______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

4.4 Zuordnung externer Ersatzmaßnahmen für das Schutzgut Arten und Lebensräume<br />

Auswahl von Erhebliche E<strong>in</strong>griffe werden vor allem im Bereich der Fettwiesen, Magerwiesen und<br />

Maßnahmen Gehölzbereiche im Mittelhang erwartet. Als e<strong>in</strong> angemessener Ausgleich werden die<br />

Verbesserung vorhandener Streuobstwiesen und die Wiederherstellung von Streuobstwiesen<br />

aus alten Streuobstbrachen angesehen.<br />

Flurstück Alle externen Ausgleichmaßnahmen für die E<strong>in</strong>griffe im Bebauungsplangebiet erfolgen<br />

auf dem Flurstück 3053.<br />

Eigentumsverhältnisse Das Flurstück Nr. 3053 ist im Besitz der Universität Tüb<strong>in</strong>gen bzw. des Landes Baden-Württemberg.<br />

Räumliche Zuordnung Für die Aufwertung vorhandener Streuobstwiesen werden die drei im beiliegenden<br />

Maßnahmenplan (Anlage 6 zum Umweltbericht) mit M6 bezeichneten Flächen vorgeschlagen.<br />

Sie umfassen 4.410 m².<br />

Für die Wiederherstellung von Streuobstwiesen aus Streuobstbrachen ist die mit M5<br />

bezeichnete Fläche vorgesehen. Sie umfasst 1.450 m².<br />

Zeitliche Zuordnung Der größte Teil des E<strong>in</strong>griffs <strong>in</strong> die Flächen des Mittelhangs erfolgt voraussichtlich erst<br />

nach 2012. Deshalb müssen diese Ersatzmaßnahmen auch erst zum Zeitpunkt dieses<br />

E<strong>in</strong>griffs ausgeführt werden. Ungeachtet dessen ist es aus artenschutzrechtlichen<br />

Gründen, zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nach § 42 (1) BNatSchG erforderlich,<br />

die Wiederherstellung von Streuobstwiesen auf der Fläche M5 vorzuziehen.<br />

4.5 Zuordnung und Kosten externer Ersatzmaßnahmen für das Schutzgut Boden<br />

Das UMWELTMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG (2006) hat e<strong>in</strong>e Methode zur<br />

Bewertung von E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong> das Schutzgut Boden vorgelegt, bei der vor allem die Bedeutung<br />

als Ausgleichkörper im Wasserkreislauf, als Filter und Puffer für Schadstoffen<br />

und die natürliche Bodenfruchtbarkeit untersucht werden. Für die Funktion als Standort<br />

für natürliche Vegetation soll diese Methode nur dann herangezogen werden,<br />

wenn die Bewertungsstufe 4 oder 5 angetroffen wird.<br />

Bodengesellschaften<br />

Vegetationsflächen auf<br />

Bodenaufschüttungen<br />

Vegetationsflächen auf<br />

unbelasteten Böden<br />

Fläche<br />

vor dem<br />

E<strong>in</strong>griff<br />

(m²)<br />

Wert K *<br />

realgrün Landschaftsarchitekten München<br />

Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen<br />

Wert NV *<br />

Wert AW *<br />

Wert FP *<br />

Fläche<br />

nach d.<br />

E<strong>in</strong>griff<br />

(m²)<br />

Wert K *<br />

Wert NV *<br />

Wert AW *<br />

Wert FP *<br />

16.730 1 2 2 2 2.570 1 2 2 2<br />

9.580 1 5 2 3 7.490 1 5 2 3<br />

Straßen- und Dachflächen 5.640 1 1 1 1 15.860 1 1 1 1<br />

Dachbegrünung 6.030 1 1 2 2<br />

Summe 31.950<br />

m²<br />

27,851 Hektar-<br />

Werte<strong>in</strong>heiten<br />

31.950<br />

m²<br />

20,000 Hektar-<br />

Werte<strong>in</strong>heiten<br />

Kompensationsbedarf (Spalte 5 - Spalte 3) Defizit = - 7,851 haWE<br />

* K = Standort für Kulturpflanzen<br />

* NV = Standort für natürliche Vegetation<br />

* AW = Ausgleichskörper im Wasserkreislauf<br />

* FP = Filter und Puffer für Schadstoffe


Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />

“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />

Entwurf 08.12.2008 Seite 42 von 47<br />

______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

F<strong>in</strong>anzieller Ausgleich Können ke<strong>in</strong>e Ausgleichsmaßnahmen für den E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> das Schutzgut Boden gefunden<br />

werden, sieht das Umweltm<strong>in</strong>isteriums e<strong>in</strong>en f<strong>in</strong>anziellen Ausgleich vor.<br />

Die Dimensionierung dieser Maßnahmen kann anhand e<strong>in</strong>er monetären Bewertung<br />

erfolgen, <strong>in</strong> Anlehnung an die Rahmensätze der Ausgleichsabgabenverordnung<br />

(MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LÄNDLICHEN RAUM 1997) (1 bis 5 Euro<br />

pro m²). Ausgehend von der 5-stufigen Bewertungsskala kann für die vier oben genannten<br />

Bodenfunktionen e<strong>in</strong> maximales Defizit von 16 Werte<strong>in</strong>heiten je Hektar (ha-<br />

We) anfallen, und zwar von maximal Stufe 5 auf m<strong>in</strong>imal Stufe 1, d.h. 4 Werte<strong>in</strong>heiten<br />

pro Bodenfunktion. Werden die vier Bodenfunktionen aggregiert, so kann für das<br />

Schutzgut Boden <strong>in</strong>sgesamt e<strong>in</strong> Defizit von 16 haWe entstehen. Unter Zugrundelegung<br />

des (maximalen) Rahmensatzes der AAVO kann somit e<strong>in</strong> monetärer Wert von<br />

3.125 € je haWe (=50.000 € / 16) angesetzt werden.<br />

Rahmensatz der Die Bemessungsgrundsätze der Ausgleichsabgabeverordnung (MINISTERIUM FÜR<br />

AAVO ERNÄHRUNG UND LÄNDLICHEN RAUM, 1997) liegen zwischen 1 und 5 Euro pro<br />

m². Die Höhe bemisst sich nach zahlreichen Faktoren.<br />

Vor allem im H<strong>in</strong>blick auf die Vorbelastungen durch die Aufschüttung, durch die Randlage<br />

der Flächen und ihre ger<strong>in</strong>ge Bedeutung für die Landwirtschaft ersche<strong>in</strong>t daher<br />

e<strong>in</strong>e Zuordnung von maximal 3 Euro pro m² vertretbar und angemessen. Daraus berechnet<br />

sich e<strong>in</strong> monetärer Wert von 1.875 € je haWE.<br />

Höhe des Augleichs Bei e<strong>in</strong>em Defizit von 7,851 haWE ergibt sich e<strong>in</strong> Ausgleichsbetrag von 14.171,00 €.<br />

Räumliche Zuordnung Vorgeschlagen wird, diesen Ausgleichsbetrag zur Aufwertung, Verbesserung und<br />

Neuaufbau der Trockenmauern entlang des We<strong>in</strong>bergs e<strong>in</strong>zusetzen (M7).<br />

Zeitliche Zuordnung Entsprechend der Beschreibung Punkt 4.3 umfasst der E<strong>in</strong>griff im 1. Bauabschnitt<br />

etwa 40% des gesamten E<strong>in</strong>griffs. Der unmittelbar diesem E<strong>in</strong>griff zuzuordnende f<strong>in</strong>anzielle<br />

Ausgleich für den E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> das Schutzgut Boden liegt damit bei 5.890,- €,<br />

die restlichen 8.281,- € fallen ab voraussichtlich 2012 an.<br />

4.6 Zuordnung und Kosten <strong>in</strong>terner Ausgleichsnahmen für das Schutzgut Arten<br />

und Lebensräume<br />

Auswahl von Erhebliche E<strong>in</strong>griffe werden vor allem im Bereich der Fettwiesen, Magerwiesen und<br />

Maßnahmen Gehölzbereiche im Mittelhang erwartet. Als weniger erheblich werden die E<strong>in</strong>griffe im<br />

Bereich der Rasenflächen, Gehölzpflanzungen und Parkplätze am Oberhang und im<br />

Kuppenbereich angesehen. Die vier vorgeschlagenen Maßnahmen am Unterhang<br />

(M1, M2.1, M2.2, M3.1, M3.2 und M4) bilden neben den Maßnahmen im Bereich der<br />

Baufelder den gesamten Kompensationsrahmen <strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereichs bei<br />

e<strong>in</strong>er vollständigen Ausschöpfung der baurechtlichen Möglichkeiten.<br />

Zeitliche Zuordnung Der E<strong>in</strong>griff erfolgt <strong>in</strong> zwei Zeitfenstern: für das ZMBP, für e<strong>in</strong> dem Institut dienendes<br />

Gebäude und für den nordwestlichen Teil des Campus ist der Baubeg<strong>in</strong>n <strong>2009</strong> vorgesehen.<br />

Dieser Bereich nimmt etwa 40% des gesamten E<strong>in</strong>griffsbereichs e<strong>in</strong>. Die übrigen<br />

Baumaßnahmen auf den restlichen 60% des E<strong>in</strong>griffsbereichs erfolgen voraussichtlich<br />

ab 2012 (vgl. Abbildung 1).<br />

Unabhängig <strong>vom</strong> E<strong>in</strong>griffsumfang des jeweiligen Bauabschnitts wird e<strong>in</strong>e Beendigung<br />

der Verbuschung der Streuobstwiesen (M3.1 und M3.2) als vordr<strong>in</strong>glicher angesehen<br />

als e<strong>in</strong>e Aufwertung der Gehölz- und Waldbestände (M2.1 und M2.2). Die Neuanlage<br />

der Streuobstwiese (M4) macht auch erst nach der Realisierung der gesamten Maßnahme<br />

S<strong>in</strong>n.<br />

Mit der E<strong>in</strong>leitung der Maßnahmen M3.1 und M3.2 <strong>in</strong> <strong>2009</strong> erfolgt bei e<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>griff<br />

auf 40% der Fläche zeitnah e<strong>in</strong> Ausgleich auf etwa 46% der bereitgestellten Ausgleichsflächen,<br />

mit e<strong>in</strong>em Kostenvolumen von etwa 48% der Gesamtkosten (vgl. unten<br />

stehende Kostenermittlung).<br />

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Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen


Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />

“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />

Entwurf 08.12.2008 Seite 43 von 47<br />

______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Kostenermittlung Kostenart Maßgebliche<br />

Fläche<br />

Aufwertung von Schlehen-<br />

Liguster-Gebüsch (M2.1) und<br />

Sukzessionswald (M2.2)<br />

Auslichtung von<br />

Unterholz, Entsorgung<br />

Rodung von<br />

Zitterpappeln, Entsorgung<br />

Aufwertung vorhandener<br />

Streuobstwiesen (M3.1, M3.2)<br />

Entfernung v. Pappeljung-<br />

wuchs<br />

E<strong>in</strong>maliges Ausmähen und<br />

Entbuschen<br />

Schnittmaßnahmen<br />

(e<strong>in</strong>malige Baumschnitt)<br />

Pflanzung von Obstbäumen<br />

Fertigstellungspflege<br />

jährliche Mahd mit Abtrans-<br />

port des Mähguts (3 Jahre)<br />

Beweidung (3 Jahre)<br />

Neuanlage von<br />

Streuobstwiesen (M4)<br />

Bodenvorbereitung<br />

Ausbr<strong>in</strong>gung von Schnittgut<br />

mit autochthonem Saatgut<br />

jährliche Mahd mit Abtrans-<br />

port des Mähguts (3 Jahre)<br />

Pflanzung v. Obstbäumen,<br />

Fertigstellungspflege<br />

Gesamtsumme brutto<br />

1.500 m²<br />

+ 490 m²<br />

E<strong>in</strong>zelpreis<br />

<strong>in</strong> €, brutto<br />

Gesamtpreis<br />

<strong>in</strong> €, brutto, ca.<br />

1.990 m² 5,00 € 9.950,00 €<br />

2.410 m²<br />

+ 1.040 m²<br />

25 St 300,00 € 7.500,00 €<br />

570 m² 12,00 € 6.840,00 €<br />

3.450 m² 1,00 € 3.450,00 €<br />

pauschal 500,00 € 500,00 €<br />

27 Stück 100,00 € 2.700,00 €<br />

3.450 m² 3 x 0,50 € 5.175,00 €<br />

3.450 m² 2 x 3 x 0,10 € 2.070,00 €<br />

750 m²<br />

750 m² 0,90 € 675,00 €<br />

750 m² 4,00 € 3.000,00 €<br />

750 m² 2 x 3 x 0,50 € 450,00 €<br />

7 Stück 100,00 € 700,00 €<br />

43.010,00€<br />

In diesem Gesamtpreis enthalten s<strong>in</strong>d nur die Kosten für die Ausgleichsmaßnahmen<br />

am Unterhang, <strong>in</strong> dem als “Private Grünfläche“ ausgewiesenen Bereich.<br />

Weitere Kosten für Ausgleichsmaßnahmen im Geltungsbereich, wie etwa die Baumpflanzungen<br />

im Campusbereich, die extensive Begrünung des Institutsdachs, die<br />

Ausbildung von Grasdächern an der östlichen Gebäudereihe oder die Anlage von<br />

Wiesenflächen im nicht überbaubaren Bereich s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> diesen Zahlen nicht enthalten.<br />

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Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen


Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />

“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />

Entwurf 08.12.2008 Seite 44 von 47<br />

______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

4.7 Ausblick für das gesamte Untersuchungsgebiet<br />

5 Zusätzliche Angaben<br />

Beim nächsten Erweiterungsschritt mit e<strong>in</strong>em künftigen, südöstlich an den Geltungsbereich<br />

angrenzenden Bebauungsplan werden die gleichen E<strong>in</strong>griffe erfolgen und voraussichtlich<br />

auch die gleichen Lösungsansätze verfolgt werden.<br />

Auch hier muss von E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong> wertvolle Vegetationsstrukturen ausgegangen werden,<br />

die ebenfalls <strong>in</strong> den angrenzenden Hangbereichen über e<strong>in</strong>e Aufwertung von Flächen<br />

kompensiert werden können.<br />

Die wertvollsten Streuobstbestände, Waldflächen und Gebüschgruppen können voraussichtlich<br />

erhalten werden.<br />

Bei e<strong>in</strong>er Konkretisierung des Entwurfskonzepts im Zuge e<strong>in</strong>es zweiten Bebauungsplans<br />

wird auch die Verschiebung der Gebäude soweit wie möglich an den Oberhang, als Vermeidungsmaßnahme<br />

oberste Priorität haben.<br />

Detaillierte Aussagen oder gar Gegenüberstellungen von künftigen E<strong>in</strong>griffen und Ausgleichsmaßnahmen<br />

lassen sich derzeit dazu jedoch noch nicht machen.<br />

5.1 Verfahren und Untersuchungsmethoden<br />

Bestandsdaten Die Erhebung der Bestandsdaten beim Schutzgut Pflanzen und Lebensräume erfolgte<br />

<strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Biotoptypenkartierung im Gelände, die im beigefügten Bestandsplan<br />

ausgewertet ist. Für Bestandsdaten zu Boden, Grundwasser, Klima oder Kulturgütern<br />

sowie zu Schutzgebieten wurde vorhandenes Karten- und Datenmaterial heran gezogen.<br />

E<strong>in</strong>e Potenzialermittlung zum Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten<br />

erfolgte durch das INSTITUT FÜR UMWELTSTUDIEN (2008)<br />

Bewertung von Die Bewertung der Biotoptypen zur Bestimmung des Kompensationsbedarfs <strong>in</strong> der<br />

E<strong>in</strong>griff und Ausgleich E<strong>in</strong>griffsregelung erfolgte nach dem Modell der LANDESANSTALT FÜR UMWELT-<br />

SCHUTZ (2005). Die Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit baute auf<br />

e<strong>in</strong>em Leitfaden des UMWELTMINISTERIUMS BADEN-WÜRTTEMBERG (1995) und<br />

Daten des LANDESAMTS FÜR GEOLOGIE, ROHSTOFFE UND BERGBAU BEIM<br />

REGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG (2006) auf. Die Ermittlung des planexternen<br />

Ausgleichs basiert auf dem Tüb<strong>in</strong>ger Ökokontomodell (MENZ + WEIK 2001), der<br />

städtischen Kostenerstattungssatzung (UNIVERSITÄTSSTADT TÜBINGEN 2000)<br />

und der Ausgleichsabgabenverordnung des MINISTERIUMS FÜR ERNÄHRUNG<br />

UND LÄNDLICHEN RAUM (1997).<br />

5.2 H<strong>in</strong>weise zur Überwachung der Auswirkungen (Monitor<strong>in</strong>g)<br />

Überwachungs-<br />

matrix<br />

Im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplans müssen die jeweiligen zeitlich zugeordneten<br />

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchgeführt und überprüft werden. Da die<br />

Ersatzmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs wesentlicher Bestandteil der<br />

Kompensationsmaßnahmen s<strong>in</strong>d, sollte e<strong>in</strong>e Überprüfung geme<strong>in</strong>sam mit der Unteren<br />

Naturschutzbehörde erfolgen.<br />

Kontrolliert werden sollte auch das Regenrückhaltebecken bei starken Regenfällen.<br />

Maßnahme Zeitraum Prüfer Prüfform<br />

Pflanzgebote 5 Jahre nach<br />

erfolgter Neubebauung<br />

Ausgleichsmaßnahmen unmittelbar nach<br />

Beg<strong>in</strong>n entsprechendBaufortschritt<br />

und nach 5<br />

Jahren<br />

Stadt Tüb<strong>in</strong>gen Begehung<br />

Stadt Tüb<strong>in</strong>gen/<br />

Untere Naturschutzbehörde<br />

Begehung<br />

realgrün Landschaftsarchitekten München<br />

Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen


Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />

“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />

Entwurf 08.12.2008 Seite 45 von 47<br />

______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Überwachungs-<br />

matrix<br />

Maßnahme Zeitraum Prüfer Prüfform<br />

Dachbegrünung Während der<br />

Baumaßnahme<br />

Bodenschutz Während der<br />

Baumaßnahme<br />

Getrennte<br />

Regenwasserableitung<br />

Während der<br />

Baumaßnahme<br />

Regenwasserrückhaltung 1 -2 x im Jahr<br />

bei Starkregen<br />

Ersatzmaßnahmen unmittelbar nach<br />

Beg<strong>in</strong>n entsprechendBaufortschritt<br />

und nach<br />

5 Jahren<br />

5.3 Allgeme<strong>in</strong> verständliche Zusammenfassung<br />

Bauleitung Begehung<br />

Bauleitung E<strong>in</strong>weisung /<br />

Kontrolle<br />

Bauleitung Kontrolle vor<br />

Ort<br />

Vermögen und<br />

Bau<br />

Stadt Tüb<strong>in</strong>gen/<br />

Untere Naturschutzbehörde <br />

Rückhaltebecken<br />

Begehung<br />

Für die Verlagerung und Vergrößerung naturwissenschaftlicher Institute wurden auf<br />

dem bisher unbebauten östlichen und südlichen Teil der Morgenstelle im Rahmen e<strong>in</strong>es<br />

langfristigen städtebaulichen Konzepts zusätzliche Flächen und Baukörper vorgesehen<br />

(HARRIS & KURRLE 2008).<br />

Über den vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen<br />

für e<strong>in</strong> erstes Institutsgebäude mit dem Zentrum für Molekularbiologie der Pflanzen<br />

und dem Interfakultären Institut für Biochemie sowie sechs angeschlossenen Nebengebäuden<br />

geschaffen werden. Die Verb<strong>in</strong>dung zum bestehenden Hörsaalgebäude<br />

und den vorhandenen Hochhäusern soll über e<strong>in</strong>en neu zu schaffenden, zentralen<br />

Campus erfolgen.<br />

Die dafür benötigten Flächen umfassen e<strong>in</strong>en Teil des alten Parkplatzes, e<strong>in</strong>en Teil<br />

der vorhandenen Freiflächen mit Rasen, Wiese, Bäumen und Sträuchern sowie am<br />

unteren Teil des Hang bisher unberührte Reste der ehemaligen Nutzungsformen der<br />

Maderhalde wie Magerwiesen, Streuobstbäume, Zwetschgenaufwuchs und Wildgehölzflächen.<br />

Die wesentlichen Bereiche dieses Unterhangs werden als zu erhaltende<br />

Grünflächen geschützt.<br />

Für die Bestandsaufnahme und auch Bewertung der verschiedenen Schutzgüter wurden<br />

bed<strong>in</strong>gt durch den engen Zeitrahmen des Projektes folgende Untersuchungsmethoden<br />

angewendet: Für die tierökologischen Belange wurde e<strong>in</strong>e Potentialermittlung<br />

zum Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten vorgenommen. Pflanzen und<br />

Lebensgeme<strong>in</strong>schaften wurden als Vegetationsstrukturen <strong>in</strong> Anlehnung an den Kartierschlüssel<br />

aus dem Jahr 2001 der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-<br />

Württemberg kartiert und im Plan dargestellt. Die Beurteilung der stadtklimatologischen<br />

Belange stützt sich auf Analogieschlüsse von ähnlichen Standorten im Stadtgebiet.<br />

Mit dem Bebauungsplan s<strong>in</strong>d erhebliche E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> den Naturhaushalt und das Landschaftsbild<br />

verbunden, die vielfältig durch Vermeidungs-, M<strong>in</strong>imierungs- und Ausgleichsmaßnahmen<br />

<strong>in</strong>nerhalb sowie auch außerhalb des Planungsbietes ausgeglichen<br />

werden sollen. Wenn im H<strong>in</strong>blick auf die Schutzgüter Boden und Grundwasser<br />

ger<strong>in</strong>gere E<strong>in</strong>griffe zu verzeichnen s<strong>in</strong>d, so s<strong>in</strong>d die drei übrigen Schutzgüter Arten/Lebensräume,<br />

Erholung/Landschaftsbild und Klima/Luft stärker betroffen.<br />

realgrün Landschaftsarchitekten München<br />

Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen


Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />

“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />

Entwurf 08.12.2008 Seite 46 von 47<br />

______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Beim Schutzgut Arten/Lebensräume zeigen die tierökologischen Belange <strong>in</strong> dem sensiblen<br />

Landschaftsraum Käsenbachtal besondere Bedeutung. Die Potentiale des Gebietes<br />

als Aufenthalts- und Lebensraum für Feldermäuse und Vögel, streng geschützte<br />

Arten gemäß Anhang IV der FFH - Richtl<strong>in</strong>ie, s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Flächen außerhalb der<br />

Parkplätze vielfältig. Mit den geplanten Pflegemaßnahmen und der damit angestrebten<br />

Entwicklung zu e<strong>in</strong>er kle<strong>in</strong>teiligen halboffenen Kulturlandschaft auf Flächen <strong>in</strong>nerhalb<br />

und außerhalb des Plangebietes sowie entsprechender jahreszeitlicher Abwicklung<br />

der Baumaßnahmen wird e<strong>in</strong> Ausgleich für die E<strong>in</strong>griffe bilanziert.<br />

Beim Schutzgut Erholung/Landschaftsbild wird auf die Reduzierung und E<strong>in</strong>engung<br />

der Erholungslandschaft h<strong>in</strong>gewiesen. Die mit der Nutzung als Gewächshaus verbundenen<br />

Lichtemissionen <strong>in</strong> das Käsenbachtal werden durch e<strong>in</strong>e zeitliche E<strong>in</strong>schränkung<br />

der Belichtungsdauer m<strong>in</strong>imiert. Als weitere M<strong>in</strong>imierungsmaßnahmen sollen die<br />

Baukörper am östlichen Rande zur Landschaft h<strong>in</strong> auf den Dachflächen mit Wiese<br />

begrünt und mit Streuobstbäumen abgepflanzt werden. E<strong>in</strong>e Nutzung dieser Bauzeile<br />

als Gewächshäuser mit beleuchtbaren Glasfassaden ist nicht vorgesehen.<br />

Beim Schutzgut Klima /Luft wird e<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigung der bodennahen Kaltluft produzierenden<br />

und transportierenden Flächen prognostiziert. Die Möglichkeiten der<br />

thermischen und strömungsdynamischen M<strong>in</strong>imierung werden genutzt. Die lokalklimatische<br />

Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird als ger<strong>in</strong>g prognostiziert.<br />

Zusätzlich zu Maßnahmen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde e<strong>in</strong> externer<br />

Bedarf an Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen <strong>in</strong> der Größenordnung von<br />

95 611,- € ermittelt. Hiervon s<strong>in</strong>d 81.440,- € errechnete Wiederherstellungskosten für<br />

das Schutzgut Arten und Biotope und 14.171,- € der ermittelte Ausgleichsbetrag für<br />

E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> das Schutzgut Boden.<br />

Als externe Ausgleichsmaßnahmen werden im südwestlich des Bebauungsplanes<br />

angrenzenden Gelände Teilflächen zu e<strong>in</strong>er offenen, kle<strong>in</strong>teiligen Kulturlandschaft<br />

entwickelt. Durch fachgerechte, nachhaltige Pflege sollen Streuobstwiesen wiederhergestellt<br />

werden, die durch altersabgestufte Gehölzgruppen und e<strong>in</strong>en We<strong>in</strong>berg<br />

mit neu sanierten Trockenmauern ergänzt werden.<br />

Mit den <strong>in</strong>ternen und externen Maßnahmen können die Bee<strong>in</strong>trächtigungen von Natur<br />

und Landschaft weitgehend ausgeglichen werden. Für das Schutzgut Klima – Luft<br />

verbleibt e<strong>in</strong> Defizit, das nicht ausgleichbar ist.<br />

Die Sicherung der externen Ausgleichsmaßnahmen erfolgt über e<strong>in</strong>en städtebaulichen<br />

Vertrag zwischen der Stadt und dem Land.<br />

6 Materialien und Anlagen<br />

6.1 Quellenangaben<br />

FORSCHUNGS- UND MATERIALPRÜFANSTALT BADEN-WÜRTTEMBERG (1991):<br />

Baugrunduntersuchung IV.42/49223, Stuttgart<br />

HARRIS & KURRLE (2008) Städtebaulicher Rahmenplan Campus Morgenstelle<br />

INSTITUT FÜR UMWELTSTUDIEN (2008) Campus Morgenstelle: Potentialermittlung<br />

zum Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten, Heidelberg<br />

LANDESAMT FÜR GEOLOGIE, ROHSTOFFE UND BERGBAU BEIM REGIE-<br />

RUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG (2006) Aufbereitung und Auswertung der Bodenschätzungsdaten<br />

auf Basis des ALK und ALB, Freiburg<br />

LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ (2008)<br />

www.lubw.baden-wuerttemberg.de<br />

LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ (LfU) Baden-Württemberg (Hrsg.) (2000)<br />

realgrün Landschaftsarchitekten München<br />

Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen


Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />

“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />

Entwurf 08.12.2008 Seite 47 von 47<br />

______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Die Naturschutzrechtliche E<strong>in</strong>griffsregelung <strong>in</strong> der Bauleitplanung, Karlsruhe<br />

LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ (LfU) Baden-Württemberg (Hrsg.) (2001)<br />

Arten, Biotope, Landschaft Schlüssel zum Erfassen, Bewerten, Beschreiben<br />

LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ (LfU) Baden-Württemberg (Hrsg.) (2002)<br />

Gebietsheimische Gehölze <strong>in</strong> Baden-Württemberg, Karlsruhe<br />

LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ (LfU) Baden-Württemberg (Hrsg.) (2005)<br />

Bewertung der Biotoptypen Baden-Württembergs zur Bestimmung des Kompensationsbedarfs<br />

<strong>in</strong> der E<strong>in</strong>griffsregelung, Karlsruhe<br />

LEMBKE, D., (1977) 500 Jahre Eberhard-Karls-Universität Tüb<strong>in</strong>gen, <strong>in</strong>: Attempto,<br />

Heft 61/62<br />

LOKALE AGENDA 21: www.agenda-tueb<strong>in</strong>gen.de/projekte/mittelhang/<br />

MENZ + WEIK (2001): Konzeption zur Umsetzung der E<strong>in</strong>griffsregelung im Rahmen<br />

der Bauleitplanung Tüb<strong>in</strong>gens, Tüb<strong>in</strong>gen<br />

MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LÄNDLICHEN RAUM (1997) Verordnung<br />

über die Ausgleichsabgabe nach dem Naturschutzgesetz (AAVO)<br />

NACHBARSCHAFTSVERBAND REUTLINGEN - TÜBINGEN (2008)<br />

www.nbv-rt-tue.de<br />

NACHBARSCHAFTSVERBAND REUTLINGEN - TÜBINGEN (Hrsg.) (1997) Projektleitung:<br />

Pustal, W.: Landschaftsplan für den Nachbarschaftsverband Reutl<strong>in</strong>gen -<br />

Tüb<strong>in</strong>gen / Änderungen nach Beteiligung der TÖB<br />

REGIONVERBAND NECKAR-ALB (1993) Regionalplan Neckar-Alb, Möss<strong>in</strong>gen<br />

REGIONVERBAND NECKAR-ALB (2007) Planentwurf Regionalplan Neckar-Alb<br />

2007, Möss<strong>in</strong>gen<br />

REIK INGENIEURGESELLSCHAFT MBH (2008) Forschungsneubau für das ZMBP,<br />

Konzeption zur Regenwasserableitung<br />

UMWELTMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG (Hrsg.) (1995): Heft 31: Bewertung<br />

von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit. Leitfaden für Planung und Gestaltungsverfahren,<br />

Stuttgart<br />

UNIVERSITÄTSSTADT TÜBINGEN (2000) Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen<br />

nach den §§ 135a-135c BauGB<br />

UNIVERSITÄTSSTADT TÜBINGEN (Hrsg.) (2008) Krommes, U.: Vorläufiger Umweltbericht<br />

zum Bebauungsplan Campus Morgenstelle Teil 1<br />

VOGT, J. (2008) Kurzgutachten zur geplanten Universitätserweiterung Morgenstelle<br />

(1. Bauabschnitt) aus stadtklimatologischer Sicht)<br />

WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG (2002):<br />

Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg<br />

6.2 Anlagen<br />

6.2.1 Potenzialermittlung zum Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten Anlage 1<br />

6.2.2 Biotoptypen und Lebensräume im Untersuchungsraum (M 1:1000) Anlage 2<br />

6.2.3 Maßnahmenvorschläge im Untersuchungsraum (M 1:1000) Anlage 3<br />

6.2.4 Bestandsplan (M 1:500) Anlage 4<br />

6.2.5 Grüngestaltungsplan (M 1:500) Anlage 5<br />

6.2.6 Ersatzmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs (M 1:1000) Anlage 6<br />

6.2.7 Konzeption zur Regenwasserableitung Anlage 7<br />

6.2.8 Klimatologisches Kurzgutachten Anlage 8<br />

realgrün Landschaftsarchitekten München<br />

Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen


Universität Tüb<strong>in</strong>gen:<br />

Campus Morgenstelle Teil 1<br />

Potentialermittlung zum Vorkommen<br />

artenschutzrechtlich relevanter Arten<br />

Oktober 2008<br />

Auftraggeber:<br />

realgrün Landschaftsarchitekten,<br />

München<br />

Bearbeiter:<br />

IUS Institut für Umweltstudien<br />

Weibel & Ness GmbH<br />

Heidelberg · Potsdam · Kandel


1 Anlass................................................................................................................. 1<br />

2 Methoden............................................................................................................ 2<br />

3 Ergebnisse ......................................................................................................... 3<br />

3.1 Bäume mit potentieller Funktion als Fortpflanzungs- und Ruhestätte.......... 3<br />

3.2 Fledermäuse............................................................................................... 5<br />

3.3 Vögel .......................................................................................................... 7<br />

4 Handlungen durch die Realisierung des Bebauungsplans, die<br />

Verbotstatbeständen des § 42 (1) BNatSchG entsprechen können ............. 10<br />

5 Empfehlungen zum weiteren Vorgehen ......................................................... 12<br />

6 Zusammenfassung .......................................................................................... 14


1 Anlass<br />

Es ist geplant, die Universität Tüb<strong>in</strong>gen zu erweitern. Der erste Erweiterungsschritt<br />

„Campus Morgenstelle Teil 1“ soll südlich an das Hörsaalzentrum und das Verfügungsgebäude<br />

erfolgen; hierzu wird e<strong>in</strong> Bebauungsplan aufgestellt. Während sich der Westteil<br />

des Plangebiets über derzeitige Parkplätze und Grünanlagen der Universität erstreckt,<br />

bef<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Ostabschnitt Teilflächen von Streuobstwiesen, die sich <strong>in</strong><br />

größerer Ausdehnung nach Osten und <strong>in</strong>sbesondere nach Süden fortsetzen.<br />

Teile des Geltungsbereichs des aufzustellenden Bebauungsplans s<strong>in</strong>d geeignet, Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten e<strong>in</strong>heimischer Vogelarten und von Tierarten des Anhangs IV<br />

der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie aufzuweisen. Für diese Arten gelten besondere Schutzbestimmungen.<br />

Sie s<strong>in</strong>d im „Ersten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ festgeschrieben,<br />

das am 18. Dezember 2007 <strong>in</strong> Kraft trat.<br />

Durch § 42 (1) BNatSchG s<strong>in</strong>d Handlungen, die zur<br />

• Verletzung oder Tötung von Vögeln oder Arten des Anhangs IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie<br />

e<strong>in</strong>schließlich ihrer Entwicklungsstadien,<br />

• der Beschädigung oder Zerstörung ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten oder<br />

• zu erheblichen Störungen<br />

führen können, verboten. Dies gilt auch für Handlungen, die nicht zielgerichtet gegen die<br />

Arten s<strong>in</strong>d, aber die genannten Bee<strong>in</strong>trächtigungen be<strong>in</strong>halten können. Für ihre Durchführung<br />

ist e<strong>in</strong>e Ausnahme nach den Vorgaben von § 43 (8) BNatSchG erforderlich. E<strong>in</strong>e<br />

Ausnahme kann nur erteilt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt s<strong>in</strong>d,<br />

<strong>in</strong>sbesondere das Vorliegen zw<strong>in</strong>gender Gründe des öffentlichen Interesses für das<br />

Vorhaben und se<strong>in</strong>e Alternativlosigkeit.<br />

Das E<strong>in</strong>treten von Verbotstatbeständen und damit die Notwendigkeit e<strong>in</strong>er Ausnahme<br />

kann vermieden werden, <strong>in</strong>dem durch vorgezogene Maßnahmen die ökologischen<br />

Funktionen der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang<br />

gewahrt bleiben. Diese Maßnahmen können mit der Kompensation auf Grundlage<br />

von §§ 20 ff LNatSchG (E<strong>in</strong>griffsregelung) „verrechnet“ werden.<br />

Am 8, August 2008 wurde das Institut für Umweltstudien (IUS) von realgrün Landschaftsarchitekten,<br />

München, mit e<strong>in</strong>er Potentialabschätzung beauftragt, ob die Umsetzung<br />

des Bebauungsplans „Campus Morgenstelle Teil 1“ zu artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen<br />

des § 42 (1) BNatSchG führen können mit der Folge, dass e<strong>in</strong> Ausnahmeverfahren<br />

oder der Nachweis notwendig wird, dass die ökologischen Funktionen<br />

betroffener Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt<br />

bleiben.<br />

Zur Erfassung der ökologischen Funktionen im räumlichen Zusammenhang wurde e<strong>in</strong><br />

erweitertes Untersuchungsgebiet, südlich und östlich des Bebauungsplans (städtebauliche<br />

Studie Bibliothek, Geo- und Umweltforschungszentrum, Informatik) mit e<strong>in</strong>bezogen.<br />

1


2 Methoden<br />

Am 14. und 15. August wurden die folgenden Erfassungen als Grundlage der Potentialabschätzung<br />

vorgenommen.<br />

• Erfassung potentieller Fortpflanzungs- und Ruhestätten an und <strong>in</strong> Bäumen: In<br />

Obstbäumen, <strong>in</strong>sbesondere Apfelbäume bilden sich bereits <strong>in</strong> wesentlich ger<strong>in</strong>gerem<br />

Alter Baumhöhlen, Risse, R<strong>in</strong>denabplatzungen und ähnliche Strukturen als <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>heimischen Waldbäumen. Solche Strukturen werden von etlichen Vogel- und<br />

Fledermausarten als Fortpflanzungs- und Ruhestätten benötigt. Viele dieser Arten<br />

s<strong>in</strong>d wegen der Seltenheit der Strukturen bestandsbedroht, weshalb Verluste von<br />

Quartieren e<strong>in</strong>e Verschlechterung des Erhaltungszustands bewirken. Bäume mit<br />

zum Erhebungszeitpunkt festgestellten Höhlen, Rissen und R<strong>in</strong>denabplatzungen<br />

wurden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Luftbild markiert. Ferner werden Streuobstbäume oft von baumbrütenden<br />

Vögeln als Neststandort genutzt.<br />

• Erfassung von Fledermäusen: In der Nacht <strong>vom</strong> 14. auf den 15. August wurde von<br />

20.30 h bis 0.45 h e<strong>in</strong>e Erhebung mit Ultraschallwandler (Bat-Detektor) durchgeführt.<br />

Mit der e<strong>in</strong>maligen Erfassung wird noch nicht festgestellt, ob die nachgewiesenen<br />

Tiere im Untersuchungsbereich Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />

haben oder ihn nur als Jagdraum nutzen. Auch kann noch nicht von e<strong>in</strong>er<br />

vollständigen Erfassung des Artenspektrums ausgegangen werden.<br />

• Erfassung von Vögeln: Alle im Untersuchungsgebiet vorkommenden Vogelarten<br />

wurden notiert. Viele Vogelarten halten sich auch nach Abschluss der Brutzeit<br />

noch im vorherigen Revier auf, so dass die Nachweise der Arten H<strong>in</strong>weise darauf<br />

geben, dass sie im Geltungsbereich oder se<strong>in</strong>er Umgebung Fortpflanzungs- und<br />

Ruhestätten besitzen.<br />

• Potentialabschätzung von Vögeln: Es wurde aufgelistet, welche weiteren, nicht<br />

nachgewiesenen Vogelarten im Geltungsbereich bzw. dem sonstigen Untersuchungsgebiet<br />

Fortpflanzungs- und Ruhestätten besitzen könnten.<br />

• Erfassung der Zauneidechse: Die Feststellung der Zauneidechse erfolgte durch<br />

Sichtbeobachtung.<br />

Die Erfassungen erfolgten im Umgriff Geltungsbereich Bebauungsplan sowie im Umgriff<br />

erweitertes Untersuchungsgebiet, das den Erhebungen zum Umweltbericht zugrunde<br />

liegt. In der nachfolgenden Ergebnisübersicht wird besonders auf den Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplans „Campus Morgenstelle Teil 1“ e<strong>in</strong>gegangen.<br />

Der Prognose von Handlungen bei der Umsetzung des Bebauungsplans „Campus Morgenstelle<br />

Teil 1“, die Verbotstatbeständen des § 42 (1) BNatSchG entsprechen, liegt e<strong>in</strong>e<br />

Worst-Case-Annahme zugrunde: Es wird davon ausgegangen, dass alle Vogelarten und<br />

Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie, für die geeignete Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />

vorhanden s<strong>in</strong>d, tatsächlich im Gebiet vorkommen.<br />

2


3 Ergebnisse<br />

3.1 Bäume mit potentieller Funktion als Fortpflanzungs- und Ruhestätte<br />

Gesamtes Untersuchungsgebiet<br />

Das gesamte Untersuchungsgebiet enthält 144 Streuobstbäume, die wegen ihrer Größe<br />

und / oder des Vorhandense<strong>in</strong>s von Strukturen wie Höhlen, R<strong>in</strong>denabplatzungen etc.<br />

Funktionen als Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Fledermäuse und Vögel erfüllen<br />

können:<br />

• E<strong>in</strong> Teil der Bäume weist alte Baumhöhlen auf, die sich auch oberhalb der Öffnung<br />

fortsetzen (sekundäre Höhlung). Solche Baumhöhlen können von Fledermäusen<br />

als Fortpflanzungsstätten genutzt werden (Wochenstuben-Quartiere). Sie s<strong>in</strong>d<br />

auch für höhlenbrütende Vögel geeignet. Es ist davon auszugehen, dass wegen<br />

des belaubten Zustands der Bäume nur e<strong>in</strong> Teil der sekundären Höhlungen erfasst<br />

werden konnte.<br />

• Kle<strong>in</strong>ere Baumhöhlen ohne Fortsetzung oberhalb der Öffnung sowie Ansätze von<br />

Baumhöhlen etwa an ausfaulenden Astabbrüchen bieten S<strong>in</strong>gvögeln Nistmöglichkeiten.<br />

E<strong>in</strong>ige Arten wie Feldsperl<strong>in</strong>g, Gartenrotschwanz und der Halsbandschnäpper<br />

brüten häufig <strong>in</strong> solchen „Halbhöhlen“.<br />

• Abgeplatzte, abstehende R<strong>in</strong>de wird von e<strong>in</strong>igen Fledermausarten als Tagesquartier<br />

genutzt (Ruhestätte i.S.v. § 42 (1) BNatSchG), <strong>in</strong>sbesondere von der<br />

Fransenfledermaus und der Zwergfledermaus. Sie ist an nahezu allen älteren<br />

Obstbäumen vorhanden.<br />

• E<strong>in</strong> Großteil der heimischen Vogelarten ist besonders an die Lebensbed<strong>in</strong>gungen<br />

<strong>in</strong> halboffenen Kulturlandschaften angepasst; für sie s<strong>in</strong>d die Obstbäume wegen<br />

der unmittelbaren Nachbarschaft von Neststandort und Nahrungsstätten besonders<br />

geeignet.<br />

Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans wurden 45 Bäume mit potentiellen Funktionen<br />

als Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vögeln, teilweise auch von Fledermäusen<br />

festgestellt.<br />

An vier Bäumen wurden Höhlen mit Fortsetzungen oberhalb der Öffnung festgestellt (sekundäre<br />

Höhlen). Sie stellen potentielle Fortpflanzungsstätten von Fledermäusen und<br />

höhlenbrütenden Vögeln dar. Weil sich sekundäre Höhlen auch im Kronenraum bef<strong>in</strong>den<br />

können, ist nicht auszuschließen, dass die tatsächliche Zahl sekundärer Höhlen größer<br />

ist.<br />

Die weiteren Bäume mit potentiellen Funktionen als Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />

haben ke<strong>in</strong>e Höhlen, aber Ausfaulungen an Astabbrüchen oder Risse (Halbhöhlen als<br />

potentielle Neststandorte e<strong>in</strong>iger Vogelarten). Sie bef<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong> hoher Konzentration <strong>in</strong><br />

den nordöstlichen Randbereichen des Geltungsbereichs. Wegen der <strong>in</strong>ner- und zwischen-<br />

3


artlichen Konkurrenz der Tiere kann nur e<strong>in</strong> untergeordneter Anteil tatsächliche Habitatfunktionen<br />

für Vögel und / oder Fledermäuse erfüllen.<br />

Abbildung 1: Obstbäume mit potentiellen Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vögeln und<br />

Fledermäusen (nur im Geltungsbereich dargestellt)<br />

4


3.2 Fledermäuse<br />

Alle heimischen Fledermäuse s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Anhang IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie aufgeführt.<br />

Nachgewiesene Arten<br />

Bei der ca. vierstündigen Detektorerfassung <strong>in</strong> der Nacht <strong>vom</strong> 14. auf den 15. August<br />

wurden 43 Kontakte mit Fledermäusen registriert. Abzüglich der Mehrfachkontakte (direkt<br />

aufe<strong>in</strong>ander folgender Kontakt am gleichen Standort) bleiben 26 Kontakte an 19 Standorten<br />

(fünf doppelte / dreifache Kontakte zu unterschiedlichen Zeiten). Nachgewiesen<br />

wurden drei Arten:<br />

• Zwergfledermaus (an 13 Stellen, davon fünf im Geltungsbereich des Bebauungsplans)<br />

• Kle<strong>in</strong>er Abendsegler (an vier Stellen, davon zwei im Geltungsbereich des Bebauungsplans)<br />

• Fransenfledermaus (zwei Nachweise, davon e<strong>in</strong>er im Geltungsbereich des Bebauungsplans)<br />

Diese Arten können die alten Streuobstbäume des Untersuchungsgebiets und auch des<br />

Geltungsbereichs des Bebauungsplans als Quartiere nutzen. Für die Zwergfledermaus<br />

und die Fransenfledermaus s<strong>in</strong>d – außer Baumhöhlen – auch Spalten h<strong>in</strong>ter abstehender<br />

R<strong>in</strong>de als Tagesquartiere geeignet. Als Fortpflanzungsstätten s<strong>in</strong>d die nach oben<br />

erweiterten Baumhöhlen geeignet (vier im Geltungsbereich des Bebauungsplans).<br />

Potentiell vorkommende Arten<br />

Aufgrund der geeigneten Habitatbed<strong>in</strong>gungen und rezenter Nachweise im Raum<br />

Tüb<strong>in</strong>gen wird das Vorkommen des Braunen Langohrs und der Bechste<strong>in</strong>fledermaus als<br />

möglich e<strong>in</strong>geschätzt, die bei der Erfassung nicht nachgewiesen worden waren. Beide<br />

Arten nutzen nach oben erweiterte Baumhöhlen als Fortpflanzungsstätten. Tagesquartiere<br />

e<strong>in</strong>zelner Tiere bef<strong>in</strong>den sich auch h<strong>in</strong>ter abstehender R<strong>in</strong>de.<br />

Weitere Arten, die <strong>in</strong> ger<strong>in</strong>gerem Umfang Baumhöhlen nutzen, können nicht ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Das Vorkommen der sehr seltenen Mopsfledermaus wird nicht erwartet, kann aber nicht<br />

von vornhere<strong>in</strong> ausgeschlossen werden. Zwar s<strong>in</strong>d aus der direkten Umgebung Tüb<strong>in</strong>gens<br />

ke<strong>in</strong>e Nachweise bekannt, aber die Art ist wegen der Kürze und Variabilität der<br />

Ortungsrufe, ferner wegen der sehr häufigen Ortswechsel ausgesprochen erfassungskritisch.<br />

Mopsfledermäuse halten sich besonders oft h<strong>in</strong>ter R<strong>in</strong>de, ansonsten <strong>in</strong> Baumhöhlen<br />

auf.<br />

5


Abbildung 2: Bei der Detektorerfassung erfolgte Fledermaus-Nachweise<br />

6


3.3 Vögel<br />

Nachgewiesene Vogelarten<br />

Die nachfolgend aufgeführten Vogelarten wurden bei der Begehung am 15. August im<br />

Untersuchungsgebiet nachgewiesen. Weil Vögel nach der Brutzeit vielfach im Brutrevier<br />

oder se<strong>in</strong>em direkten Umkreis bleiben, ist davon auszugehen, dass sie im Untersuchungsgebiet<br />

brüten. Alle aufgeführten Arten f<strong>in</strong>den auch im Geltungsbereich des<br />

Bebauungsplans geeignete Nistmöglichkeiten. Jedoch können <strong>in</strong> der begrenzten Fläche<br />

nicht alle genannten Arten zur gleichen Zeit vorkommen.<br />

Die nachgewiesenen Vogelarten s<strong>in</strong>d:<br />

• Amsel (Freibrüter auf Gehölzen)<br />

• Blaumeise (Höhlenbrüter <strong>in</strong> Bäumen und oft auch <strong>in</strong> Nistkästen)<br />

• Buntspecht (Höhlenbrüter)<br />

• Eichelhäher (Freibrüter auf Bäumen)<br />

• Gartenrotschwanz (v.a. Halbhöhlen <strong>in</strong> Bäumen; Art der landes- und bundesweiten<br />

Vorwarnliste)<br />

• Grünspecht (Höhlenbrüter; Art der bundesweiten Vorwarnliste)<br />

• Hausrotschwanz (Nischenbrüter v.a. an Gebäuden)<br />

• Kleiber (Höhlenbrüter <strong>in</strong> Bäumen)<br />

• Kohlmeise (Höhlenbrüter <strong>in</strong> Bäumen und oft auch <strong>in</strong> Nistkästen)<br />

• Mönchsgrasmücke (Freibrüter <strong>in</strong> dichten Gehölzen oder Ruderalvegetation)<br />

• R<strong>in</strong>geltaube (Freibrüter auf Bäumen)<br />

• Rotkehlchen (meist Bodenbrüter, auch <strong>in</strong> Halbhöhlen z.B. an Bäumen)<br />

• S<strong>in</strong>gdrossel (Freibrüter <strong>in</strong> dichten Sträuchern und Baumkronen)<br />

• Zaunkönig (v.a. Halbhöhlen <strong>in</strong> Bodennähe)<br />

• Zilpzalp (Freibrüter <strong>in</strong> Bodennähe)<br />

Potentiell vorkommende Arten<br />

Vorkommen der nachfolgend aufgeführten Arten s<strong>in</strong>d im Untersuchungsgebiet möglich,<br />

da ihre Lebensraumansprüche erfüllt und die Arten im südlichen Neckarbecken weit<br />

verbreitet s<strong>in</strong>d:<br />

• Bachstelze (brütet <strong>in</strong> Nischen und Halbhöhlen an Gebäuden)<br />

• Buchf<strong>in</strong>k (Freibrüter auf Gehölzen sowie Nischen- und Halbhöhlenbrüter an Gebäuden)<br />

• Distelf<strong>in</strong>k (Freibrüter auf Bäumen)<br />

7


• Dorngrasmücke (Strauchbrüter)<br />

• Feldsperl<strong>in</strong>g (hauptsächlich <strong>in</strong> Höhlen und Halbhöhlen <strong>in</strong> Bäumen)<br />

• Fitis (Bodenbrüter)<br />

• Gartenbaumläufer (Baumbrüter <strong>in</strong> Spalten)<br />

• Gartengrasmücke (Strauchbrüter)<br />

• Girlitz (Freibrüter auf Bäumen und Sträuchern)<br />

• Goldammer (Bodenbrüter)<br />

• Grauschnäpper (Höhlen und Halbhöhlen <strong>in</strong> Bäumen)<br />

• Grünf<strong>in</strong>k (Freibrüter auf Bäumen und Sträuchern)<br />

• Halsbandschnäpper (Höhlen und Halbhöhlen <strong>in</strong> Bäumen)<br />

• Heckenbraunelle (Freibrüter <strong>in</strong> dichten Gehölzen)<br />

• Klappergrasmücke (Strauchbrüter)<br />

• Nachtigall (Strauchbrüter)<br />

• Neuntöter (Strauchbrüter)<br />

• Schwanzmeise (Strauchbrüter)<br />

• Sumpfmeise (Höhlenbrüter <strong>in</strong> Bäumen)<br />

• Star (Höhlenbrüter)<br />

• Wacholderdrossel (Freibrüter auf Bäumen)<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans bietet allen aufgeführten Arten potentielle Niststätten.<br />

Jedoch können <strong>in</strong> der begrenzten Fläche nicht alle genannten Arten zur gleichen<br />

Zeit vorkommen.<br />

Im südöstlichen Randbereich des Geltungsbereichs wurde e<strong>in</strong> weiblicher Schnäpper<br />

beobachtet. Es kann sich um den Halsbandschnäpper gehandelt haben; die Weibchen<br />

dieser Art s<strong>in</strong>d von jenen des Grauschnäppers kaum unterscheidbar. Der Halsbandschnäpper<br />

ist die seltenere beider Arten; er ist <strong>in</strong> Deutschland gefährdet. Er kommt als<br />

letzter Höhlenbrüter aus dem W<strong>in</strong>terquartier im Brutgebiet an und muss daher <strong>in</strong><br />

Baumhöhlen bzw. Halbhöhlen brüten, die von anderen Höhlenbrütern wie etwa Meisen<br />

ungenutzt bleiben. Daher ist er weniger von der Qualität als vielmehr von der Menge an<br />

Baumhöhlen abhängig. Häufig nutzt er künstliche Nisthilfen.<br />

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans können <strong>in</strong>sbesondere die Boden- und Baumbrüter<br />

(e<strong>in</strong>schließlich Höhlenbrüter) vorkommen, weniger die Strauchbrüter. Für sie bestehen<br />

günstige Lebensbed<strong>in</strong>gungen <strong>in</strong> sonstigen Teilen des Untersuchungsgebiets.<br />

Das Vorkommen weiterer, seltenerer Arten wie etwa des Ste<strong>in</strong>kauzes oder des Wendehalses<br />

kann nicht von vornhere<strong>in</strong> ausgeschlossen werden.<br />

8


3.4 Zauneidechse<br />

E<strong>in</strong>e Sichtbeobachtung der Zauneidechse erfolgte im Untersuchungsgebiet außerhalb des<br />

Geltungsbereichs des Bebauungsplans. Der Geltungsbereich ist grundsätzlich für die<br />

Zauneidechse geeignet. Das Gebiet weist umfangreiche Potentiale zur Aufwertung und<br />

Entwicklung von Zauneidechsen-Lebensräumen auf, v.a. durch Wiederherstellung von<br />

Streuobstwiesen aus verbuschten Beständen.<br />

9


4 Handlungen durch die Realisierung des Bebauungsplans, die Verbotstatbeständen<br />

des § 42 (1) BNatSchG entsprechen können<br />

Durch die Umsetzung des Bebauungsplans erfolgen Handlungen, die Verbotstatbeständen<br />

des § 42 (1) BNatSchG bezüglich der Zauneidechse, Fledermäusen und Vögeln<br />

entsprechen. Sonstige Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie s<strong>in</strong>d im Gebiet nicht<br />

nachgewiesen und auch nicht zu erwarten. Verbotstatbestände bezüglich sonstiger<br />

besonders geschützter Arten treten gemäß § 42 (5) BNatSchG nicht e<strong>in</strong>.<br />

Durch die Realisierung des Bebauungsplans können die folgenden Verbotstatbestände<br />

des § 42 (1) BNatSchG e<strong>in</strong>treten:<br />

• Verletzen und Töten von Tieren, Zerstören ihrer Entwicklungsformen (Nr. 1)<br />

• Erhebliche Störung von Tieren (Nr. 2)<br />

• Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (Nr. 3)<br />

Verletzen und Töten von Tieren, Zerstörung ihrer Entwicklungsformen (Nr. 1)<br />

Das Verletzen und Töten von Tieren kann Individuen betreffen, die bei Baumfällungen,<br />

Rodungen und Erdarbeiten nicht rechtzeitig flüchten. Entwicklungsformen s<strong>in</strong>d die Eier<br />

von Vögeln und Eidechsen. Wegen des Individuenbezugs von § 42 (1) BNatSchG ist der<br />

Verbotstatbestand bereits bei der Betroffenheit von E<strong>in</strong>zelexemplaren erfüllt.<br />

Das E<strong>in</strong>treten des Verbotstatbestands kann grundsätzlich durch Bauzeitenregelungen<br />

weitgehend vermieden werden, <strong>in</strong>dem Rodungen und Erdarbeiten nur außerhalb der<br />

Fortpflanzungs- und Überw<strong>in</strong>terungszeiten (Eidechsen) vorgenommen werden. Hierdurch<br />

wird das Zeitfenster aber stark e<strong>in</strong>geengt:<br />

Die Fortpflanzungszeit der potentiell vorkommenden Vögel und Fledermäuse endet im<br />

Juli, jene der Zauneidechse aber erst <strong>in</strong> der zweiten Augusthälfte. Bis dah<strong>in</strong> könnten<br />

Erdarbeiten zur Zerstörung von Eiern als Entwicklungsformen der Zauneidechse führen.<br />

Ab Mitte September suchen die Tiere jedoch ihre W<strong>in</strong>terquartiere auf und s<strong>in</strong>d dann nicht<br />

mehr zur Flucht fähig.<br />

E<strong>in</strong>e wesentliche Verr<strong>in</strong>gerung der Verletzung und Tötung von Tieren sowie der Zerstörung<br />

ihrer Entwicklungsformen ist jedoch erreichbar, <strong>in</strong>dem Rodungen und Baumfällungen<br />

im Zeitraum von März bis Juli unterbleiben.<br />

Erhebliche Störung von Tieren (Nr. 2)<br />

Störungen von Tieren s<strong>in</strong>d bei Baumaßnahmen stets gegeben. E<strong>in</strong>en Verbotstatbestand<br />

des § 42 (1) BNatSchG stellen jedoch nur Störungen streng geschützter Tierarten und<br />

europäischer Vogelarten dar, die zu e<strong>in</strong>er Verschlechterung des Erhaltungszustands<br />

führen. Wann e<strong>in</strong>e Verschlechterung des Erhaltungszustands besteht, ist nicht e<strong>in</strong>deutig<br />

festgelegt. In der Genehmigungspraxis und der laufenden Rechtsprechung überwiegt die<br />

Auffassung, dass der Verlust von Exemplaren oder der Ausfall von Bruten e<strong>in</strong>e<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustands <strong>in</strong>sbesondere dann darstellen, wenn die<br />

Populationen der betreffenden Arten kle<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d (seltene bzw. gefährdete Arten).<br />

10


Erhebliche Störungen i.S.v. § 42 (1) Nr. 2 können vermieden werden, <strong>in</strong>dem Handlungen,<br />

die störend für streng geschützte Tiere und <strong>in</strong>sbesondere Vögel wirken können, nicht<br />

<strong>in</strong>nerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit beg<strong>in</strong>nen. Werden die Arbeiten vor der Brutzeit<br />

begonnen, so werden die hierdurch von Störungen betroffenen Räume von den Tieren<br />

nicht zur Ansiedlung genutzt, so dass ke<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigungen etwa durch<br />

störungsbed<strong>in</strong>gte Brutaufgaben e<strong>in</strong>treten können. Verschlechterungen des Erhaltungszustands<br />

nach der Fortpflanzungszeit s<strong>in</strong>d beim Vorhaben der Universitätserweiterung<br />

nicht zu erwarten, weil die Tiere dann räumlich flexibel s<strong>in</strong>d und ausweichen können. Im<br />

Untersuchungsgebiet und se<strong>in</strong>em Umkreis s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e sensiblen Rast- oder W<strong>in</strong>tervogel-<br />

Vorkommen bekannt.<br />

Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (Nr. 3)<br />

Die Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist für Vögel zu erwarten. Für<br />

Fledermäuse und die Zauneidechse ist sie möglich bzw. nicht auszuschließen.<br />

Bei Vögeln s<strong>in</strong>d die Fortpflanzungs- und Ruhestätten i.S.v. § 42 (1) BNatSchG die Nester.<br />

Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass der Schutz auch für Nester besteht,<br />

die vorübergehend ungenutzt s<strong>in</strong>d, z.B. während des W<strong>in</strong>ters (Urteil des 9. Senats <strong>vom</strong><br />

21. Juni 2006, BVerwG 9 A 28.05). Baumhöhlen, die wiederkehrend von Vögeln als<br />

Brutstätte genutzt werden, s<strong>in</strong>d ebenfalls Gegenstand des Schutzes. Der Schutz besteht<br />

h<strong>in</strong>gegen nicht für nach Brutabschluss verlassene Nester von Arten, die alljährlich neue<br />

Nester bauen.<br />

Im Untersuchungsgebiet möglicherweise vorhandene Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />

von Fledermäusen s<strong>in</strong>d deren Wochenstubenquartiere und die Hangplätze der Tiere<br />

während des Tages. Für baumbewohnende Fledermäuse ist e<strong>in</strong> häufiger Quartierwechsel<br />

kennzeichnend. Er resultiert aus der natürlichen Vergänglichkeit der Quartiere, die das<br />

Aufsuchen und E<strong>in</strong>prägen stets neuer Quartiere erforderlich macht, was mehrfach<br />

wöchentlich vorgenommen wird. Die tatsächliche Funktion von Baumhöhlen als Quartiere<br />

ist anhand ausgeschiedener Chit<strong>in</strong>reste nachweisbar. Die Funktion abstehender R<strong>in</strong>de als<br />

Tagesquartier h<strong>in</strong>gegen ist <strong>in</strong> der Praxis kaum feststellbar.<br />

Typische Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Zauneidechsen s<strong>in</strong>d u.a. verlassene<br />

Kle<strong>in</strong>säugerbauten oder auch selbst gegrabene Erdlöcher. Sie s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Praxis kaum<br />

nachweisbar. Da aber Zauneidechsen e<strong>in</strong>en kle<strong>in</strong>en Aktionsradius von oft nur 100 – 200<br />

m² haben, ist davon auszugehen, dass sich im Bereich konkreter Zauneidechsen-<br />

Fundorte auch Fortpflanzungs- und Ruhestätten bef<strong>in</strong>den. Sie werden bei Erdarbeiten<br />

zerstört.<br />

11


5 Empfehlungen zum weiteren Vorgehen<br />

Es ist davon auszugehen, dass die Realisierung des Bebauungsplans „Campus Morgenstelle<br />

Teil 1“ Handlungen be<strong>in</strong>haltet, die Verbotstatbeständen des § 42 (1) BNatSchG<br />

entsprechen.<br />

Es wird empfohlen, das E<strong>in</strong>treten von Verbotstatbeständen zu vermeiden, <strong>in</strong>dem<br />

rechtzeitig vor der Umsetzung des Bebauungsplans Maßnahmen zur Aufrechterhaltung<br />

der ökologischen Funktionen der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />

durchgeführt werden.<br />

Lt. § 42 (5) BNatSchG liegt, wenn die ökologische Funktion der <strong>vom</strong> Vorhaben betroffenen<br />

Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterh<strong>in</strong> erfüllt<br />

wird, e<strong>in</strong> Verstoß gegen die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nicht vor,. Dies<br />

kann durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen erreicht werden.<br />

Auf Grundlage der vorliegenden Potentialabschätzung wird im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er „Worst-Case-<br />

Annahme“ davon ausgegangen, dass alle nachgewiesenen und potentiell vorkommenden<br />

Vogelarten und Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie im Geltungsbereich des<br />

Bebauungsplans Fortpflanzungs- und Ruhestätten besitzen, die von der Realisierung des<br />

Vorhabens betroffen s<strong>in</strong>d.<br />

Die lt. Umweltbericht vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen s<strong>in</strong>d bei Realisierung vor<br />

Ausführung der E<strong>in</strong>griffe großteils dazu geeignet, im S<strong>in</strong>ne von § 42 (5) BNatSchG das<br />

E<strong>in</strong>treten von Verbotstatbeständen zu vermeiden. Dies gilt <strong>in</strong>sbesondere für die Wiederherstellung<br />

von Streuobstwiesen aus alten Streuobstbrachen. Diese haben sich durch<br />

Zwetschgenaufwuchs zu dichten Gebüschen entwickelt. Die hochstämmigen, alten Obstbäume<br />

s<strong>in</strong>d noch vorhanden, können aber, da dicht e<strong>in</strong>gewachsen, von den<br />

charakteristischen Tierarten nicht genutzt werden. So fehlt Vögeln und Fledermäusen der<br />

freie Anflug an die vorhandenen Baumhöhlen.<br />

Durch Entbuschung und anschließende Pflege können die bei Realisierung des Bebauungsplans<br />

betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten auf bzw. <strong>in</strong> Bäumen bereits zur<br />

nächstjährigen Brutperiode wieder bereitgestellt werden (14 betroffene Obstbäume als<br />

mögliche Fortpflanzungs- und Ruhestätten baumbrütender Vögel, davon vier mit festgestellten<br />

sekundären Höhlen, die für Fledermäuse geeignet s<strong>in</strong>d, und sieben mit festgestellten<br />

Halbhöhlen mit Eignung für e<strong>in</strong>ige Vogelarten). Die ökologische Funktion der<br />

betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang weiterh<strong>in</strong><br />

erfüllt.<br />

Die folgenden im Umweltbericht dargestellten Ausgleichsmaßnahmen s<strong>in</strong>d ebenfalls<br />

geeignet, die ökologischen Funktionen betroffener Fortpflanzungs- und Ruhestätten im<br />

räumlichen Zusammenhang weiterh<strong>in</strong> zu sichern:<br />

• Umwandlung naturferner Gärten im Außenbereich <strong>in</strong> Streuobstwiesen<br />

• Umwandlung von Grünlandbrachen mit Zitterpappelaufwuchs <strong>in</strong> Streuobstwiesen<br />

• Verbesserung vorhandener Streuobstwiesen (z.B. durch optimierte Pflege der<br />

Feldschicht)<br />

12


• Gezielte Waldentwicklung mit lichtem Innenbereich (entspricht funktional Streuobstwiesen)<br />

• Erneuerung von Trockenmauern<br />

Mit der Anlage von Streuobstwiesen wird die Kont<strong>in</strong>uität des Angebots an Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten auch nach (altersbed<strong>in</strong>gtem) Abgang der vorhandenen Hochstammbäume<br />

nachhaltig gesichert. Lichte Wälder entsprechen <strong>in</strong> ihren Funktionen für Tiere<br />

weitgehend den Streuobstwiesen. Die Optimierung der Pflege der Feldschicht von Streuobstwiesen<br />

gewährleistet die Funktionalität der Fortpflanzungs- und Ruhestätten von<br />

Vögeln, <strong>in</strong>dem sie Nahrungshabitate <strong>in</strong> unmittelbarer Nistplatznähe bereitstellt. Mit ihr<br />

werden auch Lebensräume für die Zauneidechse bereitgestellt. Insbesondere die Erneuerung<br />

e<strong>in</strong>schließlich Freistellung von Trockenmauern bietet ihr zusätzliche Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten (e<strong>in</strong>schließlich W<strong>in</strong>terquartiere).<br />

Zusätzlich können die Funktionen von Baumhöhlen als Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />

für Vögel und Fledermäuse durch Nisthilfen gesichert werden. Insbesondere die besonders<br />

schutzrelevanten, potentiell vorkommenden Arten Wendehals und Halsbandschnäpper<br />

nisten oft <strong>in</strong> künstlichen Nisthilfen.<br />

Bei Realisierung der aufgeführten, im Umweltbericht dargestellten Maßnahmen im<br />

kommenden Spätherbst / W<strong>in</strong>ter werden Verbotstatbestände des § 42 (1) BNatSchG<br />

gemäß § 42 (5) BNatSchG vermieden. E<strong>in</strong>e Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG ist dann<br />

nicht erforderlich.<br />

13


6 Zusammenfassung<br />

Bei der geplanten Erweiterung der Universität Tüb<strong>in</strong>gen um den Campus Morgenstelle<br />

Teil 1 s<strong>in</strong>d Handlungen erforderlich, die artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen des §<br />

42 (1) BNatSchG entsprechen (Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten,<br />

erhebliche Störung sowie Verletzung und Tötung von Tieren). Auf Grundlage e<strong>in</strong>er<br />

Potentialermittlung und e<strong>in</strong>er Worst-Case-Annahme s<strong>in</strong>d Vögel u.a. der Roten Liste,<br />

außerdem Fledermäuse und die Zauneidechse als Arten des Anhangs IV der FFH-<br />

Richtl<strong>in</strong>ie betroffen.<br />

Die Handlungen treten durch die Beseitigung von Gehölzen und durch Erdarbeiten e<strong>in</strong>.<br />

Durch Bauzeitenregelungen und vorgezogene Maßnahmen, mit denen die ökologischen<br />

Funktionen der <strong>vom</strong> Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten <strong>in</strong> zeitlicher<br />

Kont<strong>in</strong>uität und räumlichem Zusammenhang gesichert werden, können gemäß § 42 (5)<br />

BNatSchG die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände vermieden werden. Hierzu s<strong>in</strong>d<br />

Maßnahmen geeignet, die lt. Umweltbericht zur E<strong>in</strong>griffskompensation vorgesehen s<strong>in</strong>d.<br />

Es handelt sich <strong>in</strong>sbesondere um die Wiederherstellung von Streuobstwiesen aus alten,<br />

verbuschten Brachen sowie um die Neuanlage von Streuobstwiesen, die optimierte Pflege<br />

der Feldschicht von Streuobstwiesen und die Wiederherstellung von Trockenmauern.<br />

Zusätzlich können durch das Anbr<strong>in</strong>gen künstlicher Nisthilfen die Funktionen weiterer<br />

Fortpflanzungs- und Ruhestätten baumhöhlenbesiedelnder Vögel und von Fledermäusen<br />

gesichert werden.<br />

14


Tra fo<br />

14<br />

2946<br />

34<br />

2944<br />

8<br />

2945<br />

33<br />

2950<br />

2949<br />

2952<br />

2951<br />

Rüc kk ühl a nla g e<br />

2954<br />

2953<br />

2948<br />

1/1<br />

2955<br />

144<br />

6/1<br />

2956<br />

2946/1<br />

Pfo rt e<br />

T a n k<br />

2957<br />

4/1<br />

2958<br />

140<br />

2959<br />

142<br />

2972/5<br />

2960<br />

6<br />

2961<br />

T a n k<br />

2963<br />

2962<br />

L abo rg ebä u de<br />

We rtst o ffzw isc he n lage r<br />

2965<br />

2964<br />

134<br />

128<br />

Ka m<strong>in</strong><br />

2966<br />

1<br />

2967<br />

2969<br />

2968/1<br />

F e rnhe izw erk I I<br />

2970<br />

5<br />

2968/2<br />

Au fde r M orge n st<br />

2920 /4<br />

Pe rs on alge bäud e<br />

132/1<br />

Ga rage n<br />

Bü roco n t.<br />

Pe rs on alge bäud e<br />

99<br />

130<br />

Wo hnh a u s<br />

130/1<br />

ü b erd. St .pl.<br />

132<br />

T ra fo s t a tio n<br />

2971<br />

Ga rage n<br />

Ga rage n<br />

101<br />

Ga rage n<br />

Ga rage n<br />

Pers o nalgebäud e<br />

103<br />

Übe r g ang im EG<br />

An bau<br />

3<br />

Er we it erun g B otan is c h e s I nsti tut ( BI O I )<br />

Sti ckst o f ft ank<br />

Ga r.<br />

95<br />

5<br />

126/1126<br />

105<br />

Silo<br />

P lat<br />

z f ür<br />

A lt g<br />

l asco nt .<br />

R au<br />

m f ür<br />

Tr a nspo r tco nt .<br />

Sil o<br />

113<br />

115<br />

Garage<br />

Üb e r g ab e s tat io n<br />

Personalgebäude<br />

111<br />

20<br />

109<br />

8<br />

22<br />

Be rufsg eno s sen s cha ftli ch e Unfall k li nik<br />

Ch e mi k ali e nla g er<br />

95<br />

6.<br />

Ve rsorg . g an g<br />

18<br />

6<br />

Ge b äu de H<br />

S ti c kstof f -<br />

Ü bergabes t.<br />

W art e hal le<br />

24<br />

26<br />

16<br />

M ENS A<br />

AUF DE RMO RG ENSTEL L E<br />

Schnarrenbergstraße<br />

10<br />

22 33/1<br />

26<br />

10/ 1<br />

Ve rsorg u n gs gan g<br />

28<br />

12<br />

452 .00<br />

Ve rsorg u n gsg ang<br />

We rksta tt<br />

452.00<br />

451.00<br />

447 .00<br />

451 .00<br />

W17<br />

450 .00<br />

451 .00<br />

451.00<br />

452 .00<br />

451 .00<br />

450 .00<br />

451 .00<br />

452.00<br />

451.00<br />

449 .00450 .00<br />

448 .00<br />

447 .00<br />

14/ 1<br />

14<br />

L a gerg e bä u de<br />

447 .00<br />

448.00<br />

s tr ahlu ng s -<br />

a rmer<br />

M es srau m<br />

W16<br />

3053<br />

450 .0 0<br />

KB11<br />

449 .00<br />

III ZMBP<br />

449 .0 0<br />

450 .50<br />

448.00<br />

448 .00<br />

447 .00<br />

446 .00<br />

44 5 .00<br />

447 .00<br />

446 .00<br />

445 .00<br />

IV Geo- und Umweltforschungszentrum<br />

448.00<br />

447.00<br />

G8<br />

446 .00<br />

445.00<br />

444.00<br />

14/2<br />

Üb e r g ab e b auw erk<br />

Os t<br />

443.00<br />

G23<br />

450 .00<br />

G7<br />

449 .00<br />

443.00<br />

W15<br />

448 .00<br />

447 .00<br />

G9<br />

KB 5<br />

KB10<br />

442.00<br />

444 .50<br />

444.00<br />

30 /1<br />

Gewäc hsh au s<br />

IV IV<br />

Tan k<br />

G2<br />

444 .00<br />

2377<br />

443 .00<br />

443 .00<br />

442 .00<br />

IV IV<br />

15<br />

KB12<br />

Ve rfügu n g sge b äu d e<br />

441 .00<br />

Ch e mi e/ Ph ysik<br />

KB 6<br />

W13<br />

440 .00<br />

KB 9<br />

G40<br />

W6<br />

W2<br />

439 .00<br />

G23<br />

VII<br />

442 .00<br />

438 .00<br />

30 /2<br />

Gart en hau s<br />

437 .00<br />

VI VI<br />

436 .00<br />

435 .00<br />

Informatik<br />

441 .00<br />

W10<br />

W7<br />

440 .00<br />

30<br />

Garte nhau s<br />

G23<br />

G23<br />

439 .00<br />

Bio tec h no lo gi e<br />

KB 7<br />

G28<br />

SO3<br />

G17<br />

Ge wä ch sh au s<br />

438 .00<br />

30/3<br />

KB 8<br />

W8<br />

W9<br />

G35<br />

437 .00<br />

VII VII<br />

2372<br />

W5<br />

G31<br />

G3<br />

G10<br />

G11 G12<br />

W5<br />

436 .00<br />

435 .00<br />

3053/3<br />

2372/1<br />

2372/2<br />

W4<br />

W12<br />

G36<br />

434 .00<br />

G1<br />

G20<br />

G33<br />

G38<br />

433 .00<br />

432 .00<br />

2372/3<br />

2336/4<br />

G4<br />

G29<br />

G22<br />

W1<br />

G19<br />

G34<br />

SO2<br />

G39<br />

W5<br />

2336/3<br />

W3<br />

G6<br />

SO1<br />

G15<br />

G32<br />

2243/4<br />

43/3<br />

G18<br />

G21<br />

G24<br />

G5<br />

G14<br />

W5<br />

G13<br />

G37<br />

12<br />

12 1/2<br />

Sc hup pen<br />

Sc haf stall<br />

2244/4<br />

G16<br />

2322<br />

2323<br />

W10<br />

2334<br />

G41<br />

2363/2<br />

2363/1<br />

G27<br />

23 56<br />

W5<br />

G25<br />

G30<br />

2243/5<br />

G26<br />

2333<br />

2332<br />

W11<br />

2244/2<br />

G42<br />

2244/6<br />

2355<br />

2356/1<br />

2245/1<br />

2245/2<br />

2326<br />

2325/2<br />

2355/1<br />

2372/6<br />

W14<br />

2354<br />

2245/3<br />

2246<br />

2328<br />

2329<br />

2354/1<br />

2330<br />

2331<br />

2353<br />

2249<br />

2318/2<br />

2317/2<br />

2348<br />

2316/3<br />

2353/1<br />

2251/1<br />

2313<br />

2315/2<br />

2349<br />

11<br />

2252/1<br />

2312/1<br />

2350<br />

2311/1<br />

2351<br />

2318/1<br />

2310/1<br />

2309 /1<br />

2308 /1<br />

2317/1<br />

2095 Wa2<br />

2253<br />

2307 /1<br />

2352<br />

2316<br />

Käse nba ch<br />

2315/1<br />

2281/1<br />

2306 /1<br />

2305/1<br />

2255/2<br />

2314<br />

2304/1<br />

2312<br />

2303/1<br />

23 11<br />

2302/1<br />

2310<br />

2975/1<br />

2309<br />

2300/2<br />

2255/3 2299/3<br />

2256/2<br />

2301 /4<br />

23 01/3<br />

2308<br />

2257/3<br />

2257 /2<br />

10<br />

2307<br />

23 06<br />

2299/2<br />

23 05<br />

2304<br />

2298/2<br />

2303<br />

9<br />

2258/2<br />

2302<br />

9/1<br />

2301 /2<br />

2301 /1<br />

G 1<br />

G 2<br />

G 3<br />

G 4<br />

G 5<br />

G 6<br />

G 7<br />

G 8<br />

G 9<br />

G10<br />

G11<br />

G12<br />

G13<br />

G14<br />

G15<br />

G16<br />

G17<br />

G18<br />

G19<br />

G20<br />

G21<br />

G22<br />

G23<br />

G24<br />

G25<br />

G26<br />

G27<br />

G28<br />

G29<br />

G30<br />

G31<br />

G32<br />

G33<br />

G34<br />

G35<br />

G36<br />

G37<br />

G38<br />

G39<br />

G40<br />

G41<br />

G42<br />

SO1<br />

SO2<br />

SO3<br />

2296/3<br />

Grüne wal dwe g<br />

Ho lbe <strong>in</strong>w eg<br />

6595<br />

Cra nach weg<br />

6447/1<br />

Ursra <strong>in</strong>e r R <strong>in</strong>g<br />

6449/10<br />

6449/9<br />

6449/8<br />

6449/7<br />

6449/3<br />

Biotoptypen 6435/4 und Lebensräume<br />

6433/3<br />

Fläche Biotoptyp<br />

6435/3<br />

Nr. LUBW Grundwert 6450/1 Wertspanne<br />

Rasen- und Wiesenflächen 6433/2<br />

(je enger die Schraffur, desto wertvoller die Fläche)<br />

6450/12<br />

W 1<br />

W 2<br />

W 3<br />

W 4<br />

W 5<br />

6435/2 Fettwiese mittl. Standorte 6433/1<br />

Fettwiese mittl. Standorte<br />

Magerwiese mittl. Standorte<br />

6432/6<br />

6435/1 Grasweg<br />

Magerwiese mittl. Standorte<br />

33.41<br />

33.41<br />

33.43<br />

60.25<br />

33.43<br />

13 6450/8 8 - 19<br />

13 8 - 19<br />

6450/2<br />

19 11 - 27<br />

6 6450/3 6<br />

19 11 - 27<br />

W 6<br />

W 7<br />

W 8<br />

W 9<br />

W10<br />

W11<br />

W12<br />

W13<br />

W14<br />

W15<br />

Dom<strong>in</strong>anzbestand Brennnesseln<br />

6432/5<br />

Dom<strong>in</strong>anzbestand 6434/4<br />

Brennnesseln<br />

Dom<strong>in</strong>anzbestand Habichtskraut<br />

Fettwiese mittl. Standorte 6432/4<br />

Dom<strong>in</strong>anzbestand 6434/3<br />

Brennnesseln<br />

Fettwiese mittl. Standorte<br />

6432/3<br />

Magerwiese mittl. Standorte<br />

Grasweg<br />

6434/2<br />

Magerwiese mittl. Standorte 6432/2<br />

Zierrasen<br />

35.31<br />

35.31<br />

35.39<br />

33.41<br />

35.31<br />

33.41<br />

33.43<br />

60.25<br />

33.43<br />

33.80<br />

8 6450/9 6 - 8<br />

8 6 - 8<br />

6450/4<br />

8 6 - 8<br />

13 6450/10 8 - 19<br />

8 6 - 8<br />

13 6450/5 8 - 19<br />

19 11 - 27<br />

6450/11<br />

6<br />

6<br />

19 6450/611<br />

- 27<br />

4 4 - 12<br />

W16<br />

W17<br />

Zierrasen<br />

Zierrasen 6434/1<br />

6432/1<br />

33.80<br />

33.80<br />

4 6450/7 4 - 12<br />

4 4 - 12<br />

Die Standorte der Bäume wurden nicht vermessungstechnisch aufgenommen, sondern im Gelände erfasst. Diese<br />

Erfassung erhebt ke<strong>in</strong>e Anspruch auf Vollständigkeit, Jungbäume, Neupflanzungen und Bäume <strong>in</strong>nerhalb<br />

geschlosserner Gehölzbestände s<strong>in</strong>d nicht e<strong>in</strong>getragen. 2975/2<br />

6420/6<br />

Die Katastergrundlagen und das Luftbild wurden von der Stadt Tüb<strong>in</strong>gen am 18.08.2008 zur Verfügung gestellt, 6419/3<br />

die Abgrenzung des Geltungsbereichs am 07.11.2008.<br />

2300/3<br />

Dienstelle<br />

Bauwerks-Nr.<br />

SA P-WE<br />

SA P-Geb. Nr.<br />

TBA -Nr.<br />

23 00/1<br />

22 99/1<br />

20<br />

2297<br />

Gebüsch mit naturraumuntypischen Arten 44.11 10 10 - 14<br />

Gebüsch mit naturraumuntypischen Arten 44.11<br />

6425/2<br />

6423/6 Laubbaumbestand (Zwetschgenbrache) 59.10<br />

Schlehen-Liguster-Gebüsch (Sukzession) 42.23<br />

10<br />

14<br />

19<br />

23 10 24 - 14 25 27<br />

26<br />

9 - 22<br />

11 - 27<br />

2<br />

Rosen-Gestrüpp<br />

43.14 16 13 - 25<br />

Sukzessionswald<br />

Gebüsch mit naturraumuntypischen Arten<br />

58.11 6426/1<br />

44.11<br />

19<br />

10<br />

12 - 27<br />

10 - 14<br />

Gebüsch mit naturraumuntypischen 6426/7 Arten<br />

6423/5 Gebüsch mit naturraumuntypischen Arten<br />

44.11<br />

44.11<br />

10<br />

10<br />

10 - 14<br />

10 - 14<br />

Brombeer-Schlehen-Gebüsch 6426/2<br />

Brombeer-Schlehen-Gebüsch<br />

42.24<br />

42.24<br />

19 6430/11 11 - 27<br />

19 11 - 27<br />

Rosen-Gestrüpp<br />

Rosen-Gestrüpp<br />

6423/4<br />

Rosen-Gestrüpp<br />

Rosen-Gestrüpp<br />

6426/3<br />

6426/4<br />

43.14<br />

43.14<br />

43.14<br />

43.14<br />

16 13 - 25<br />

6430/10<br />

16 13 - 25<br />

16 13 - 25<br />

6430/9<br />

16 13 - 25<br />

Rosen-Gestrüpp<br />

Schlehengebüsch<br />

6426/5 43.14<br />

42.22<br />

16 13 - 25<br />

6430/8<br />

19 11 - 27<br />

Schlehen-Liguster-Gebüsch (Sukzession)<br />

6423/3<br />

Rosen-Gestrüpp<br />

6426/6<br />

42.23<br />

43.14<br />

19 6430/7 11 - 27<br />

16 13 - 25<br />

Rosen-Gestrüpp<br />

43.14 16 6430/3 13 - 25<br />

Schlehen-Liguster-Gebüsch (Sukzession) 42.23 19 11 - 27<br />

Rosen-Gestrüpp<br />

6427/1<br />

Gebüsch mit naturraumuntypischen Arten<br />

6422/5<br />

Laubbaumbestand (Zwetschgenbrache)<br />

43.14<br />

44.11<br />

59.10<br />

16<br />

10<br />

14<br />

13 - 25<br />

6429/12<br />

10 - 14<br />

9 - 22<br />

Brombeer-Gestrüpp 6427/2<br />

43.11 11 6429/11 9 - 18<br />

Brombeer-Gestrüpp<br />

Schlehen-Liguster-Gebüsch 6427/3 (Sukzession)<br />

43.11<br />

42.23<br />

11<br />

19<br />

9 - 18<br />

6429/10<br />

11 - 27<br />

Schlehen-Liguster-Gebüsch (Sukzession)<br />

6422/4<br />

6427/4<br />

Sukzessionswald<br />

42.23<br />

58.11<br />

19<br />

19<br />

6429/9 11 - 27<br />

12 - 27<br />

Brombeer-Gestrüpp<br />

6427/5<br />

Schlehen-Liguster-Gebüsch (Sukzession)<br />

43.11<br />

42.23<br />

11<br />

19<br />

6429/89<br />

- 18<br />

11 - 27<br />

Laubbaumbestand (Zwetschgenbrache) 61 /7<br />

6422/3 Brombeer-Gestrüpp<br />

61 /6<br />

59.10 61 /3<br />

43.11 61 /2<br />

14<br />

11<br />

6429/79<br />

- 22<br />

9 - 18<br />

61 /5<br />

Brombeer-Gestrüpp<br />

6427/6<br />

Schlehen-Liguster-Gebüsch (Sukzession)<br />

61 /1 43.11<br />

42.23<br />

11<br />

19<br />

6429/29<br />

- 18<br />

11 - 27<br />

Schlehen-Liguster-Gebüsch (Sukzession) 42.23 19 11 - 27<br />

Schlehen-Liguster-Gebüsch (Sukzession) 42.23 19 6428/3 11 - 27<br />

Schlehen-Liguster-Gebüsch (Sukzession)<br />

10<br />

Schlehen-Liguster-Gebüsch (Sukzession)<br />

42.23<br />

42.23<br />

19<br />

19<br />

11 - 27<br />

11 - 27<br />

9<br />

Ha<strong>in</strong>buchenwald mittlerer Standorte 56.10 33 17 - 50<br />

Schlehen-Liguster-Gebüsch 6422/2<br />

(Sukzession)<br />

Laubbaumbestand (Zwetschgenbrache) 6421/3<br />

42.23 19<br />

59.106420/7<br />

14<br />

11 - 27<br />

9 - 22<br />

6428/4<br />

22 98/1<br />

Gehölzflächen<br />

(je dichter und je größer die 6425/3 Punkte, desto wertvoller die Fläche)<br />

2296/2<br />

2296/1<br />

2295<br />

2292/2<br />

2294<br />

2260/1 2291/2<br />

2292/3<br />

2296/4<br />

6425/1<br />

6422/1<br />

Sonderflächen<br />

Garten, Mischtyp<br />

mehrjährige Sonderkultur, We<strong>in</strong>berg<br />

Anthropogene Erdhalde<br />

6421/2<br />

2295/1<br />

2294/1<br />

8<br />

19<br />

2<br />

4<br />

2293/1<br />

5<br />

7<br />

3<br />

6<br />

3<br />

5 4<br />

7<br />

8<br />

1<br />

Landschaftsarchitekt<br />

realgrün Landschaftsarchitekt en<br />

Klaus-D. Neumann - Wolf D. Auch<br />

Mariahilf st raße 6<br />

81541 München<br />

Tel 089/61 46 58 - 0 Fax 089/66 95 13<br />

<strong>in</strong>fo@realgruenlandschaftsarchitekten.de<br />

9<br />

3/1<br />

18 /1<br />

18<br />

2293<br />

2291/1<br />

1<br />

4/5<br />

4/4<br />

61/12<br />

61/11<br />

61/10<br />

61/9<br />

61/8<br />

vorhandene Bäume / Streuobstbäume<br />

Nachrichtliche Übernahme<br />

Geltungsbereich Bebauungsplan<br />

Campus Morgenstelle Teil 1<br />

§ 32 Biotope FFH-Gebiete<br />

2292/1<br />

2290/1<br />

85/2<br />

2290/2<br />

1/1<br />

Landschaftsarchitekt<br />

Ausführende Firma<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

1/1<br />

2291<br />

1/2<br />

1/3<br />

6421/1<br />

vorauss. Baukörper und Wege (HARRIS + KURRLE)<br />

Anlage 2 Biotoptypen<br />

2289/1<br />

95<br />

85/1<br />

4/2<br />

4/3<br />

2<br />

10 1<br />

97<br />

93<br />

79<br />

69<br />

65<br />

2290<br />

67<br />

83<br />

81<br />

77<br />

75<br />

73/1<br />

63<br />

2288/1<br />

1/2<br />

73<br />

61<br />

6421/4<br />

Abgrenzung rechtskräftiger<br />

Bebauungspläne<br />

6420/4<br />

6419/4<br />

2287/1<br />

2289<br />

6420/1<br />

08304 Bauherr<br />

Vermögen und Bau Baden-Württemberg<br />

31226600<br />

Amt Tüb<strong>in</strong>gen<br />

-<br />

Schnarrenbergstr. 1<br />

- 72076 Tüb<strong>in</strong>gen<br />

- Telef on 07071/29-79021<br />

1<br />

60.63<br />

37.23<br />

21.42<br />

22 88<br />

6<br />

6420/2<br />

4<br />

4<br />

6420/3<br />

7<br />

13<br />

Schlegel + Thomas<br />

Landschaftsarchitekten<br />

H<strong>in</strong>tere Grabenst raße 47<br />

72070 Tüb<strong>in</strong>gen<br />

Tel 07071/688 90 20 Fax 07071/688 90 25<br />

schlegel.und.thomas@t-onl<strong>in</strong>e. de.de<br />

6420/5<br />

2287<br />

6431/6<br />

6431/7<br />

2285<br />

6431/8<br />

6431/9<br />

6431/10<br />

60<br />

11<br />

12/1<br />

11/1<br />

10/1<br />

9/1<br />

8/1<br />

11<br />

10<br />

7/1<br />

22<br />

21<br />

12<br />

9<br />

8<br />

7<br />

20/1<br />

14<br />

6 - 9<br />

4 - 12<br />

55<br />

2 - 12<br />

P3 L001<br />

-<br />

Projekt<br />

Universität Tüb<strong>in</strong>gen ZMBP<br />

Plancode Plan-Numm er Version ZENTRUM FÜR MOLEKULARBIOLOGIE DER PFLANZEN<br />

Bezugs-Version zum Architektur-Plan<br />

- Morgenstelle (32), 72076 Tüb<strong>in</strong>gen<br />

D at e<strong>in</strong>am e XR EF<br />

Bezei chnung<br />

2297/1<br />

-<br />

Anlage 2 zum Umweltbericht<br />

-<br />

-<br />

"Campus Morgenstelle Teil 1"<br />

-<br />

Bestandsplan<br />

Maßstab 1 : 1000<br />

Biotoptypen und Lebensräume<br />

im Untersuchungsraum<br />

Plangröße 950 x 594 mm<br />

Datum 08.12.2008<br />

Verfilm t am<br />

Bearbeitet<br />

Gesehen<br />

Amtsvorstand/Abtei lungleiter<br />

-<br />

ut<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

Date<strong>in</strong>ame<br />

Gezeichnet<br />

-<br />

-<br />

2266PL_10.dwg<br />

ut<br />

14/1 15 15/1 16 16/1<br />

17<br />

19 19/1 20<br />

12<br />

6419/5<br />

9<br />

KB 5 Standorte Kernbohrung<br />

Kirch nerw eg<br />

6428/5<br />

Beckmannweg<br />

6449/2<br />

6431/11


Tra fo<br />

14<br />

2946<br />

34<br />

2944<br />

8<br />

2945<br />

33<br />

2950<br />

2949<br />

2952<br />

2951<br />

Rüc kk ühl a nla g e<br />

2954<br />

2953<br />

2948<br />

1/1<br />

2955<br />

144<br />

6/1<br />

2956<br />

2946/1<br />

Pfo rt e<br />

T a n k<br />

2957<br />

4/1<br />

2958<br />

140<br />

2959<br />

142<br />

2972/5<br />

2960<br />

6<br />

2961<br />

T a n k<br />

2963<br />

2962<br />

L abo rg ebä u de<br />

We rtst o ffzw isc he n lage r<br />

2965<br />

2964<br />

134<br />

128<br />

Ka m<strong>in</strong><br />

2966<br />

1<br />

2967<br />

2969<br />

2968/1<br />

F e rnhe izw erk I I<br />

2970<br />

5<br />

2968/2<br />

Au fde r M orge n st<br />

2920 /4<br />

Pe rs on alge bäud e<br />

132/1<br />

Ga rage n<br />

Bü roco n t.<br />

Pe rs on alge bäud e<br />

99<br />

130<br />

Wo hnh a u s<br />

130/1<br />

ü b erd. St .pl.<br />

132<br />

T ra fo s t a tio n<br />

2971<br />

Ga rage n<br />

Ga rage n<br />

101<br />

Ga rage n<br />

Ga rage n<br />

Pers o nalgebäud e<br />

103<br />

Übe r g ang im EG<br />

An bau<br />

3<br />

Er we it erun g B otan is c h e s I nsti tut ( BI O I )<br />

Sti ckst o f ft ank<br />

Ga r.<br />

95<br />

5<br />

126/1126<br />

105<br />

Silo<br />

P lat<br />

z f ür<br />

A lt g<br />

l asco nt .<br />

R au<br />

m f ür<br />

Tr a nspo r tco nt .<br />

Sil o<br />

113<br />

115<br />

Garage<br />

Üb e r g ab e s tat io n<br />

Personalgebäude<br />

111<br />

20<br />

109<br />

8<br />

22<br />

Be rufsg eno s sen s cha ftli ch e Unfall k li nik<br />

Ch e mi k ali e nla g er<br />

95<br />

6.<br />

Ve rsorg . g an g<br />

18<br />

6<br />

Ge b äu de H<br />

S ti c kstof f -<br />

Ü bergabes t.<br />

W art e hal le<br />

24<br />

26<br />

16<br />

M ENS A<br />

AUF DE RMO RG ENSTEL L E<br />

Schnarrenbergstraße<br />

10<br />

22 33/1<br />

26<br />

10/ 1<br />

Ve rsorg u n gs gan g<br />

28<br />

12<br />

452 .00<br />

Ve rsorg u n gsg ang<br />

We rksta tt<br />

452.00<br />

451.00<br />

447 .00<br />

451 .00<br />

450 .00<br />

451 .00<br />

451.00<br />

452 .00<br />

451 .00<br />

450 .00<br />

451 .00<br />

452.00<br />

451.00<br />

449 .00450 .00<br />

448 .00<br />

447 .00<br />

14/ 1<br />

14<br />

L a gerg e bä u de<br />

447 .00<br />

448.00<br />

s tr ahlu ng s -<br />

a rmer<br />

M es srau m<br />

3053<br />

448.00<br />

447.00<br />

446 .00<br />

450 .0 0<br />

449 .00<br />

445.00<br />

444.00<br />

449 .0 0<br />

450 .50<br />

448.00<br />

448 .00<br />

447 .00<br />

446 .00<br />

14/2<br />

Üb e r g ab e b auw erk<br />

Os t<br />

443.00<br />

450 .00<br />

449 .00<br />

443.00<br />

44 5 .00<br />

448 .00<br />

447 .00<br />

447 .00<br />

446 .00<br />

445 .00<br />

442.00<br />

444 .50<br />

444.00<br />

30 /1<br />

Tan k<br />

Gewäc hsh au s<br />

444 .00<br />

2377<br />

443 .00<br />

443 .00<br />

442 .00<br />

15<br />

Ve rfügu n g sge b äu d e<br />

441 .00<br />

Ch e mi e/ Ph ysik<br />

440 .00<br />

439 .00<br />

442 .00<br />

438 .00<br />

30 /2<br />

Gart en hau s<br />

441 .00<br />

437 .00<br />

440 .00<br />

436 .00<br />

30<br />

Garte nhau s<br />

435 .00<br />

439 .00<br />

Bio tec h no lo gi e<br />

Ge wä ch sh au s<br />

438 .00<br />

30/3<br />

2372<br />

437 .00<br />

M15<br />

M18<br />

436 .00<br />

435 .00<br />

3053/3<br />

M23<br />

2372/1<br />

2372/2<br />

M16<br />

434 .00<br />

433 .00<br />

432 .00<br />

M19<br />

2372/3<br />

2336/4<br />

M4<br />

M12<br />

M1<br />

M24<br />

2336/3<br />

M2<br />

M3<br />

2243/4<br />

43/3<br />

M5<br />

M7<br />

M6<br />

M27<br />

M20<br />

M11<br />

M25<br />

12<br />

12 1/2<br />

Sc hup pen<br />

Sc haf stall<br />

M8<br />

M8<br />

M9<br />

2244/4<br />

2322<br />

2323<br />

2334<br />

M21<br />

2363/2<br />

2363/1<br />

23 56<br />

M10<br />

2243/5<br />

2333<br />

2332<br />

M14<br />

2244/2<br />

2244/6<br />

M10<br />

M13<br />

M17<br />

M22<br />

2355<br />

2356/1<br />

2245/1<br />

2245/2<br />

2326<br />

2325/2<br />

2355/1<br />

2372/6<br />

M26<br />

2354<br />

2245/3<br />

2246<br />

2328<br />

2329<br />

2354/1<br />

2330<br />

2331<br />

2353<br />

2249<br />

2318/2<br />

2317/2<br />

2348<br />

2316/3<br />

2353/1<br />

2251/1<br />

2313<br />

2315/2<br />

2349<br />

11<br />

2252/1<br />

2312/1<br />

2350<br />

2311/1<br />

2351<br />

2318/1<br />

2310/1<br />

2309 /1<br />

2308 /1<br />

2317/1<br />

2095 Wa2<br />

2253<br />

2307 /1<br />

2352<br />

2316<br />

Käse nba ch<br />

2315/1<br />

2281/1<br />

2306 /1<br />

2305/1<br />

2255/2<br />

2314<br />

2304/1<br />

2312<br />

2303/1<br />

23 11<br />

2302/1<br />

2310<br />

2975/1<br />

2309<br />

2300/2<br />

2255/3 2299/3<br />

2256/2<br />

2301 /4<br />

23 01/3<br />

2308<br />

2257/3<br />

2257 /2<br />

10<br />

2307<br />

23 06<br />

2299/2<br />

23 05<br />

2304<br />

2298/2<br />

2303<br />

9<br />

2258/2<br />

2302<br />

9/1<br />

2301 /2<br />

2301 /1<br />

2300/3<br />

23 00/1<br />

2296/3<br />

22 99/1<br />

2297<br />

6435/4<br />

bestehende Gebäude<br />

6422/5<br />

22 98/1<br />

2296/2<br />

2296/1<br />

2295<br />

2292/2<br />

2294<br />

2260/1 2291/2<br />

2292/3<br />

2296/4<br />

Grüne wal dwe g<br />

6425/1<br />

Ho lbe <strong>in</strong>w eg<br />

2293<br />

2291/1<br />

6427/1<br />

6427/2<br />

Flurstücksnummer und<br />

bestehende Grundstücksgrenzen<br />

6427/3<br />

Höhenl<strong>in</strong>ien<br />

6422/4<br />

6427/4<br />

vorhandene Bäume / Streuobstbäume<br />

6427/5<br />

2975/2<br />

2292/1<br />

2290/1<br />

6595<br />

2290/2<br />

2291<br />

6421/1<br />

2289/1<br />

2290<br />

2288/1<br />

2287/1<br />

6421/4<br />

Cra nach weg<br />

2289<br />

6447/1<br />

Ursra <strong>in</strong>e r R <strong>in</strong>g<br />

22 88<br />

6449/10<br />

6420/4<br />

6420/5<br />

2287<br />

6420/6<br />

6449/9<br />

6449/8<br />

6429/7<br />

61 /3<br />

61 /2<br />

61 /1<br />

6429/2<br />

Abgrenzung rechtskräftiger<br />

Bebauungspläne<br />

2285<br />

6419/4<br />

6449/7<br />

6449/3<br />

9<br />

Die Standorte der Bäume wurden nicht vermessungstechnisch aufgenommen, sondern im Gelände erfasst. Diese<br />

Erfassung erhebt ke<strong>in</strong>e 6428/4<br />

6422/2<br />

Anspruch auf Vollständigkeit, Jungbäume, Neupflanzungen und Bäume <strong>in</strong>nerhalb<br />

geschlosserner Gehölzbestände s<strong>in</strong>d nicht e<strong>in</strong>getragen. 6421/3<br />

6420/7<br />

Die Katastergrundlagen und das Luftbild wurden von der Stadt Tüb<strong>in</strong>gen am 18.08.2008 zur Verfügung gestellt,<br />

dieAbgrenzung des Geltungsbereichs am 07.11.2008.<br />

6422/1<br />

20<br />

2295/1<br />

2294/1<br />

19<br />

2<br />

6433/3<br />

Maßnahmenvorschläge im Untersuchungsraum<br />

6450/1<br />

Fläche 6435/3<br />

6433/2<br />

M 1 Umwandlung <strong>in</strong> Streuobstwiese, Pflegekonzept und<br />

6450/12<br />

M 2<br />

Entfernung standortfremder Gehölze<br />

6435/2<br />

Umwandlung <strong>in</strong> extensiv genutzte Wiese, 6433/1<br />

6450/8<br />

Entfernung Blumenbeeten, Folienteich, standortfremden Gehölzen 6450/2<br />

M 3 Verbesserung der Streuobstwiese, 6432/6 Pflegekonzept,<br />

6435/1<br />

Entfernung Eschen, Rosengestrüpp<br />

6450/3<br />

M 4<br />

M 5<br />

gezielte Gehölzentwicklung, Entfernung Zitterpappeln,<br />

6450/9<br />

gezielte Waldentwicklung, Aufbau 6432/5 Waldtrauf und lichter Innenbereich,<br />

Verbesserung 6434/4 der vorhandenen Ste<strong>in</strong>riegel<br />

6450/4<br />

M 6 Zitterpappeljungwuchs im Bereich 6432/4 der Magerwiese entfernen,<br />

Obstbäume pflanzen, Pflegekonzept<br />

6450/10<br />

M 7 Zitterpappelsäml<strong>in</strong>ge 6434/3<br />

im Bereich der Magerwiese entfernen,<br />

Obstbäume pflanzen, Pflegekonzept 6432/3<br />

6450/5<br />

M 8 Verbesserung der Streuobstwiese mit e<strong>in</strong>zelnen Rosengebüschen, 6450/11<br />

M 9<br />

Pflegekonzept, 6434/2 Entfernung der Eschen 6432/2<br />

Rückwandlung der Zwetschgenbrache <strong>in</strong> Streuobstwiese,<br />

Erhalt e<strong>in</strong>zelner Bäume, Obstbäume pflanzen<br />

6450/6<br />

M10 Entfernung des Brombeergestrüpps, Umwandlung <strong>in</strong> Streuobstwiese, 6450/7<br />

6434/1<br />

Pflegekonzept<br />

6432/1<br />

M11 Verbesserung der Streuobstwiese, Pflegekonzept<br />

M12 gezielte Waldentwicklung<br />

M13 Verbesserung der Streuobstwiese, 6425/3 Pflegekonzept<br />

M14 Entfernung des Brombeergestrüpps, Umwandlung <strong>in</strong> Streuobstwiese,<br />

M15<br />

M16<br />

Pflegekonzept<br />

gezielte Gehölzentwicklung<br />

6425/2<br />

6423/6<br />

Verbesserung der Streuobstwiese, Pflegekonzept<br />

23 24 25 27<br />

26<br />

2<br />

M17 Verbesserung der Streuobstwiese, Pflegekonzept<br />

M18<br />

M19<br />

Verbesserung der Streuobstwiese, Pflegekonzept<br />

6426/1<br />

Entfernung des Brombeergestrüpps, Umwandlung <strong>in</strong> Streuobstwiese,<br />

M20<br />

Pflegekonzept<br />

6426/7<br />

Rückwandlung 6423/5 der Zwetschgenbrache <strong>in</strong> Streuobstwiese, Erhalt e<strong>in</strong>zelner<br />

M21<br />

Bäume, Obstbäume pflanzen<br />

6426/2<br />

6430/11<br />

Rückwandlung der Gehölzsukzession <strong>in</strong> Streuobstwiese, Obstbäume pflanzen<br />

M22 Rückwandlung der Zwetschgenbrache <strong>in</strong> Streuobstwiese, Erhalt e<strong>in</strong>zelner<br />

6426/3<br />

Bäume, Obstbäume pflanzen<br />

6430/10<br />

M23<br />

M24<br />

Entfernung 6423/4 der Gehölzsukzession, Umwandlung <strong>in</strong> magere Wiesenfläche<br />

6426/4<br />

Erneuerung der Trockenmauern<br />

6430/9<br />

M25<br />

M26<br />

Entfernung der Gehölzsukzession, Umwandlung <strong>in</strong> magere Wiesenfläche<br />

6426/5<br />

Verbesserung der Streuobstwiese, Pflegekonzept<br />

6430/8<br />

M27 Entfernung der Gehölzsukzession, Umwandlung <strong>in</strong> Wiesenfläche zur<br />

6423/3<br />

6430/7<br />

Besonnung der Trockenmauern6426/6<br />

Planunterlage<br />

6430/3<br />

Nachrichtliche Übernahme<br />

61 /7<br />

6422/3<br />

61 /6<br />

61 /5<br />

Geltungsbereich Bebauungsplan 6427/6<br />

Campus Morgenstelle Teil 1<br />

Dienstelle<br />

Bauwerks-Nr.<br />

SA P-WE<br />

SA P-Geb. Nr.<br />

TBA -Nr.<br />

Verfilm t am<br />

-<br />

Date<strong>in</strong>ame<br />

3222<br />

8<br />

4<br />

2293/1<br />

5<br />

7<br />

Bearbeitet<br />

Gezeichnet<br />

3<br />

6<br />

3<br />

5 4<br />

7<br />

8<br />

1<br />

Geplante Gebäude<br />

Landschaftsarchitekt<br />

realgrün Landschaftsarchitekt en<br />

Klaus-D. Neumann - Wolf D. Auch<br />

Mariahilf st raße 6<br />

81541 München<br />

Tel 089/61 46 58 - 0 Fax 089/66 95 13<br />

<strong>in</strong>fo@realgruenlandschaftsarchitekten.de<br />

9<br />

3/1<br />

18 /1<br />

18<br />

1<br />

4/5<br />

4/4<br />

85/2<br />

1/1<br />

1/1<br />

61/12<br />

61/11<br />

61/10<br />

61/9<br />

61/8<br />

Landschaftsarchitekt<br />

Ausführende Firma<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

Gesehen<br />

1/2<br />

1/3<br />

95<br />

85/1<br />

4/2<br />

4/3<br />

2<br />

10 1<br />

97<br />

93<br />

79<br />

69<br />

65<br />

77<br />

63<br />

61<br />

§ 32 Biotope<br />

10<br />

67<br />

83<br />

81<br />

75<br />

73/1<br />

1/2<br />

73<br />

6420/1<br />

08304 Bauherr<br />

Vermögen und Bau Baden-Württemberg<br />

31226600<br />

Amt Tüb<strong>in</strong>gen<br />

-<br />

Schnarrenbergstr. 1<br />

- 72076 Tüb<strong>in</strong>gen<br />

- Telef on 07071/29-79021<br />

Projekt<br />

-<br />

-<br />

-<br />

1<br />

6420/2<br />

P3 L002<br />

-<br />

6421/2<br />

55<br />

Plancode Plan-Nummer Version<br />

6420/3<br />

7<br />

13<br />

Schlegel + Thomas<br />

Landschaftsarchitekten<br />

H<strong>in</strong>tere Grabenst raße 47<br />

72070 Tüb<strong>in</strong>gen<br />

Tel 07071/688 90 20 Fax 07071/688 90 25<br />

schlegel.und.thomas@t-onl<strong>in</strong>e. de.de<br />

6431/6<br />

Amtsvorstand/Abtei lungleiter<br />

-<br />

-<br />

-<br />

6431/7<br />

6429/12<br />

6429/11<br />

6429/10<br />

6429/9<br />

6429/8<br />

6431/8<br />

6431/9<br />

6431/10<br />

6428/3<br />

FFH-Gebiete<br />

P3 L002<br />

- Universität Tüb<strong>in</strong>gen ZMBP<br />

Plancode Plan-Numm er Version ZENTRUM FÜR MOLEKULARBIOLOGIE DER PFLANZEN<br />

Bezugs-Version zum Architektur-Plan<br />

- Morgenstelle (32), 72076 Tüb<strong>in</strong>gen<br />

D at e<strong>in</strong>am e XR EF<br />

Bezei chnung<br />

2297/1<br />

-<br />

Anlage 3 zum Umweltbericht<br />

-<br />

-<br />

"Campus Morgenstelle Teil 1"<br />

-<br />

Maßnahmenvorschläge<br />

Maßstab 1 : 1000<br />

im Untersuchungsraum<br />

Plangröße 950 x 594 mm<br />

Datum 08.12.2008<br />

2266PL_11.dwg<br />

Anlage 3 Maßnahmenvorschläge<br />

ut<br />

ut<br />

60<br />

11<br />

12/1<br />

11/1<br />

10/1<br />

9/1<br />

8/1<br />

11<br />

10<br />

7/1<br />

22<br />

21<br />

12<br />

9<br />

8<br />

7<br />

20/1<br />

14/1 15 15/1 16 16/1<br />

17<br />

19 19/1 20<br />

14<br />

12<br />

6419/5<br />

9<br />

6419/3<br />

Kirch nerw eg<br />

6428/5<br />

Beckmannweg<br />

6449/2<br />

6431/11


16<br />

1<br />

Mensa<br />

Auf der Morgenstelle<br />

28<br />

Gebäude E<br />

45 2.00<br />

Verso rgungsga ng Verso rgu ngsgang<br />

Werkstatt<br />

452.00<br />

451.00<br />

447.00<br />

451.00<br />

450.00<br />

449. 00<br />

44 8.00<br />

45 1.00<br />

447.00<br />

14<br />

451. 00<br />

Zierrasen<br />

Straßen/Belagsflächen<br />

Pflanzung<br />

Brennnesseln<br />

Schlehengebüsch<br />

Laubbaum-<br />

Bestand<br />

Brombeer-<br />

Schlehengebüsch<br />

Grasweg<br />

Schlehen-<br />

Liguster-<br />

Gebüsch<br />

Sukzessionswald<br />

Garten<br />

Zierrasen Magerwiese<br />

45 2.00<br />

45 1.00<br />

45 0.00<br />

447.00<br />

Lagergebäude<br />

448.00<br />

strahlungsa<br />

rme r<br />

Messraum<br />

45 1. 00<br />

3053<br />

452.00<br />

451.00<br />

450.00<br />

448.00<br />

447.00<br />

446.00<br />

450.00<br />

449.00<br />

445.00<br />

444.00<br />

449.00<br />

45 0. 50<br />

448. 00<br />

448.00<br />

447.00<br />

446.00<br />

14/2<br />

Ü be rgabebau we rk<br />

Ost<br />

Pflanzung<br />

443.00<br />

45 0. 00<br />

449.00<br />

443.00<br />

445.00<br />

448.00<br />

447.00<br />

447.00<br />

446.00<br />

445.00<br />

42. 00<br />

444.50<br />

444.00<br />

444.00<br />

443.00<br />

44 3.00<br />

442.00<br />

15<br />

Verfügungsgebäude<br />

Chem ie/ Physik<br />

441.00<br />

Fettwiese<br />

440.00<br />

439.00<br />

442.00<br />

438.00<br />

Brennnesseln<br />

441.00<br />

437.00<br />

440.00<br />

436.00<br />

435.00<br />

439.00<br />

Biotechnologie<br />

438.00<br />

437.00<br />

436.00<br />

435.00<br />

E<strong>in</strong>griff<br />

434.00<br />

433.00<br />

Rosen-<br />

Gestrüpp<br />

432.00<br />

E<strong>in</strong>griff<br />

Magerwiese<br />

Rosen-<br />

Gestrüpp<br />

2322<br />

2323<br />

2334<br />

2333<br />

2326<br />

2325/2<br />

2328<br />

2329<br />

2318/2<br />

2317/2<br />

2316/3<br />

2313<br />

2315/2<br />

11<br />

2312/1<br />

Zeichenerklärung<br />

Derzeitige Flächennutzung<br />

Dienstelle<br />

Bauwerks-Nr.<br />

SA P-WE<br />

SA P-Geb. Nr.<br />

TBA -Nr.<br />

2311/1<br />

Planunterlage<br />

3222<br />

2318/1<br />

2310/1<br />

2317/1<br />

2316<br />

Landschaftsarchitekt<br />

realgrün Landschaftsarchitekt en<br />

Klaus-D. Neumann - Wolf D. Auch<br />

Mariahilf st raße 6<br />

81541 München<br />

Tel 089/61 46 58 - 0 Fax 089/66 95 13<br />

<strong>in</strong>fo@realgruenlandschaftsarchitekten.de<br />

P3 L003<br />

-<br />

Plancode Plan-Numm er Version<br />

Bezugs-Version zum Architektur-Plan<br />

D at e<strong>in</strong>am e XR EF<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

Maßstab 1 : 500<br />

Plangröße 950 x 594 mm<br />

Datum 08.12.2008<br />

Verfilm t am<br />

Bearbeitet<br />

-<br />

ut<br />

Date<strong>in</strong>ame<br />

Gezeichnet<br />

2315/1<br />

Landschaftsarchitekt<br />

Ausführende Firma<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

2314<br />

2312<br />

08304<br />

Bauherr<br />

Vermögen und Bau Baden-Württemberg<br />

31226600<br />

Amt Tüb<strong>in</strong>gen<br />

-<br />

Schnarrenbergstr. 1<br />

- 72076 Tüb<strong>in</strong>gen<br />

- Telef on 07071/29-79021<br />

Projekt<br />

Bezei chnung<br />

Sukzessionswald<br />

1 490 m² = 4.7%<br />

2975/1<br />

Laubbaumbestand<br />

490 m² = 1.5%<br />

Die Standorte der Bäume wurden nicht vermessungstechnisch aufgenommen, sondern im Gelände erfasst. Diese<br />

Erfassung erhebt ke<strong>in</strong>e Anspruch auf Vollständigkeit, Jungbäume, Neupflanzungen und Bäume <strong>in</strong>nerhalb<br />

geschlosserner Gehölzbestände s<strong>in</strong>d nicht e<strong>in</strong>getragen.<br />

Die Katastergrundlagen und das Luftbild wurden von der Stadt Tüb<strong>in</strong>gen am 18.08.2008 zur Verfügung gestellt,<br />

die Abgrenzung des Geltungsbereichs am 07.11.2008.<br />

2266PL_12.dwg<br />

Gehölzpflanzung<br />

4 240 m² = 13.3%<br />

Zierrasen<br />

3 210 m² = 10.0%<br />

Fettwiese<br />

7 430 m² = 23.3%<br />

Brennnesselbestand<br />

1 430 m² = 4.5%<br />

Grasweg<br />

420 m² = 1.4%<br />

Garten, Mischtyp<br />

1 260 m² = 3.9%<br />

Straßen, Belagsflächen<br />

5 640 m² = 17.6%<br />

Geltungsbereich<br />

31 950 m² = 100%<br />

bestehende Gebäude<br />

Flurstücksnummer und<br />

bestehende Grundstücksgrenzen<br />

Höhenl<strong>in</strong>ien<br />

vorhandene Bäume / Streuobstbäume<br />

Nachrichtliche Übernahme<br />

Abgrenzung rechtskräftiger<br />

Bebauungspläne<br />

Flächen für Wald<br />

Geplante Gebäude<br />

ut<br />

Schlegel + Thomas<br />

Landschaftsarchitekten<br />

H<strong>in</strong>tere Grabenst raße 47<br />

72070 Tüb<strong>in</strong>gen<br />

Tel 07071/688 90 20 Fax 07071/688 90 25<br />

schlegel.und.thomas@t-onl<strong>in</strong>e. de.de<br />

2311<br />

Universität Tüb<strong>in</strong>gen ZMBP<br />

ZENTRUM FÜR MOLEKULARBIOLOGIE DER PFLANZEN<br />

Morgenstelle (32), 72076 Tüb<strong>in</strong>gen<br />

2310<br />

Anlage 4 zum Umweltbericht<br />

"Campus Morgenstelle Teil 1"<br />

Bestandsplan<br />

Geltungsbereich<br />

Gesehen<br />

-<br />

-<br />

-<br />

Anlage 4 Bestandsplan<br />

Magerwiese<br />

4 890 m² = 15.3%<br />

Rosengestrüpp<br />

290 m² = 0.9%<br />

Brombeer-Schlehen-Gebüsch<br />

290 m² = 0.9%<br />

Schlehen-Liguster-Gebüsch<br />

490 m² = 1.5%<br />

Schlehengebüsch<br />

380 m² = 1.2%<br />

P3 L003<br />

Plancode Plan-Nummer Version<br />

2309<br />

Amtsvorstand/Abtei lungleiter<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

2308<br />

2307


16<br />

Mensa<br />

1<br />

Auf der Morgenstelle<br />

28<br />

Gebäude E<br />

45 2.00<br />

Verso rgungsga ng Verso rgu ngsgang<br />

Werkstatt<br />

452.00<br />

451.00<br />

447.00<br />

451.00<br />

450.00<br />

449. 00<br />

44 8.00<br />

45 1.00<br />

447.00<br />

14<br />

45 1.00<br />

45 0.00<br />

451. 00<br />

447.00<br />

Lagergebäude<br />

45 2.00<br />

448.00<br />

strahlungsa<br />

rme r<br />

Messraum<br />

Campusbereich<br />

mit e<strong>in</strong>zelnen Großbäumen<br />

45 1. 00<br />

3053<br />

452.00<br />

451.00<br />

450.00<br />

448.00<br />

447.00<br />

446.00<br />

450.00<br />

449.00<br />

445.00<br />

444.00<br />

448.00<br />

449.00<br />

447.00<br />

45 0. 50<br />

448. 00<br />

14/2<br />

Ü be rgabebau we rk<br />

Ost<br />

446.00<br />

443.00<br />

45 0. 00<br />

449.00<br />

443.00<br />

448.00<br />

447.00<br />

445.00<br />

447.00<br />

446.00<br />

445.00<br />

Innenhof<br />

42. 00<br />

444.50<br />

444.00<br />

Zufahrt<br />

70% Dachbegrünung<br />

(extensiv)<br />

444.00<br />

Wiesenfläche<br />

443.00<br />

44 3.00<br />

442.00<br />

15<br />

441.00<br />

Innenhof<br />

Verfügungsgebäude<br />

Chem ie/ Physik<br />

P<br />

440.00<br />

439.00<br />

442.00<br />

438.00<br />

441.00<br />

437.00<br />

440.00<br />

436.00<br />

435.00<br />

439.00<br />

Biotechnologie<br />

100% Dachbegrünung<br />

(Grasdach)<br />

Wiesenfläche,<br />

Schneise<br />

438.00<br />

Wendefläche<br />

437.00<br />

Streuobstwiese<br />

436.00<br />

435.00<br />

M4<br />

100% Dachbegrünung<br />

(Grasdach)<br />

434.00<br />

433.00<br />

Erhalt und<br />

Aufwertung des<br />

Gebüschs<br />

Erhalt und<br />

Aufwertung des<br />

Walds<br />

Erhalt und<br />

Aufwertung der<br />

Streuobstwiesen<br />

432.00<br />

Änderung des Pachtvertrags<br />

und Verpflichtung<br />

zur Nutzung als<br />

Streuobstwiese<br />

Erhalt und<br />

Aufwertung der<br />

Streuobstwiesen<br />

2322<br />

2323<br />

2334<br />

2333<br />

2326<br />

2325/2<br />

2328<br />

2329<br />

2318/2<br />

2317/2<br />

2316/3<br />

2313<br />

2315/2<br />

11<br />

2312/1<br />

Dienstelle<br />

Bauwerks-Nr.<br />

SA P-WE<br />

SA P-Geb. Nr.<br />

TBA -Nr.<br />

2311/1<br />

2318/1<br />

P3 L004<br />

Date<strong>in</strong>am e XREF<br />

Maßstab<br />

Plangröße<br />

Datum<br />

Verfilm t am<br />

2310/1<br />

2317/1<br />

2316<br />

Plancode Plan-Numm er Version<br />

Bezugs-V ersion zum Architektur-P lan<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

Date<strong>in</strong>am e<br />

950 x 594 mm<br />

Bearbeitet<br />

Gezeichnet<br />

2315/1<br />

2314<br />

2312<br />

08304<br />

Bauherr<br />

Vermögen und Bau Baden-Württemberg<br />

31226600<br />

Amt Tüb<strong>in</strong>gen<br />

-<br />

Schnarrenbergstr. 1<br />

-<br />

-<br />

Landschaftsarchitekt<br />

Ausführende Firma<br />

- 72076 Tüb<strong>in</strong>gen<br />

- Telefon 07071/29-79021<br />

Projekt<br />

Bezei chnung<br />

2311<br />

Anlage 5 zum Umweltbericht<br />

"Campus Morgenstelle Teil 1"<br />

Grüngestaltungsplan<br />

Gesehen<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

2310<br />

2975/1<br />

Die Standorte der Bäume wurden nicht vermessungstechnisch aufgenommen, sondern im Gelände erfasst. Diese<br />

Erfassung erhebt ke<strong>in</strong>e Anspruch auf Vollständigkeit, Jungbäume, Neupflanzungen und Bäume <strong>in</strong>nerhalb<br />

geschlosserner Gehölzbestände s<strong>in</strong>d nicht e<strong>in</strong>getragen.<br />

Die Katastergrundlagen und das Luftbild wurden von der Stadt Tüb<strong>in</strong>gen am 18.08.2008 zur Verfügung gestellt,<br />

die Abgrenzung des Geltungsbereichs am 07.11.2008.<br />

Landschaftsarchitekt<br />

realgrün Landschaftsarchitekten<br />

Klaus-D. Neumann - Wolf D. Auch<br />

Mariahilfstraße 6<br />

81541 München<br />

Tel 089/61 46 58 - 0 Fax 089/66 95 13<br />

<strong>in</strong>fo@realgruenlandschaftsarchitekten.de<br />

2266P L_13.dwg<br />

1 : 500<br />

08.12.2008<br />

ut<br />

ut<br />

Anlage 5 Grüngestaltungsplan<br />

Schlegel + Thomas<br />

Landschaftsarchitekten<br />

H<strong>in</strong>tere Grabenstraße 47<br />

72070 Tüb<strong>in</strong>gen<br />

P3 L004<br />

Tel 07071/688 90 20 Fax 07071/688 90 25<br />

schlegel.und.thomas@t-onl<strong>in</strong>e.de.de<br />

Plancode Plan-Numm er Version<br />

Universität Tüb<strong>in</strong>gen ZMBP<br />

ZENTRUM FÜR MOLEKULARBIOLOGIE DER PFLANZEN<br />

Morgenstelle (32), 72076 Tüb<strong>in</strong>gen<br />

2309<br />

Am tsvorstand/Abtei lungleiter<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

2308<br />

2307


Tra fo<br />

14<br />

2946<br />

34<br />

2944<br />

8<br />

2945<br />

33<br />

2950<br />

2949<br />

2952<br />

2951<br />

Rüc kk ühl a nla g e<br />

2954<br />

2953<br />

2948<br />

1/ 1<br />

2955<br />

144<br />

6/1<br />

2956<br />

2946/1<br />

Pfo rt e<br />

T a n k<br />

2957<br />

4/1<br />

140<br />

2959<br />

2958<br />

142<br />

2972/5<br />

2960<br />

6<br />

2961<br />

T a n k<br />

2963<br />

2962<br />

L abo rg ebä u de<br />

We rtst o ffzw isc he n lage r<br />

2965<br />

2964<br />

134<br />

128<br />

Ka m<strong>in</strong><br />

2966<br />

1<br />

2967<br />

2969<br />

2968/1<br />

F e rnhe izw erk I I<br />

2970<br />

5<br />

2968/2<br />

Au fde r M orge n st<br />

2920 /4<br />

Pe rs on alge bäud e<br />

132/ 1<br />

Ga rage n<br />

Bü roco n t.<br />

Pe rs on alge bäud e<br />

99<br />

130<br />

Wo hnh a u s<br />

ü b erd. St .pl.<br />

130/ 1<br />

132<br />

T ra fo s t a tio n<br />

2971<br />

Ga rage n<br />

101<br />

Ga rage n<br />

Ga rage n<br />

Ga rage n<br />

Pers o nalgebäud e<br />

103<br />

Übe r g ang im EG<br />

An bau<br />

3<br />

Er we it erun g B otan is c h e s I nsti tut ( BI O I )<br />

Sti ckst o f ft ank<br />

Ga r.<br />

95<br />

5<br />

126/126<br />

Silo<br />

105<br />

P lat<br />

z f ür<br />

A lt g<br />

l asco nt .<br />

R au<br />

m f ür<br />

Tr a nspo r tco nt .<br />

Sil o<br />

113<br />

115<br />

Garage<br />

Üb e r g ab e s tat io n<br />

Pers onalgebäude<br />

8<br />

20<br />

111<br />

109<br />

Be rufsg eno s sen s cha ftlich e Unfallk l<strong>in</strong>ik<br />

22<br />

Ch e mi k ali e nla g er<br />

95<br />

6.<br />

Ve rsorg . g an g<br />

6<br />

18<br />

Ge b äu de H<br />

S ti c kstof f -<br />

Ü bergabes t.<br />

W art e hal le<br />

24<br />

26<br />

16<br />

M ENS A<br />

AUF DE RMO RG ENSTEL L E<br />

Schnarrenbergstraße<br />

22 33/1<br />

10<br />

Ve rsorg u n gs gan g<br />

26<br />

10/1<br />

28<br />

12<br />

452 .00<br />

Ve rsorg u n gsg ang<br />

We rksta tt<br />

452.00<br />

451.00<br />

447 .00<br />

451 .00<br />

450 .00<br />

451 .00<br />

451.00<br />

452 .00<br />

451 .00<br />

450 .00<br />

451 .00<br />

452.00<br />

451.00<br />

449 .00450 .00<br />

448 .00<br />

447 .00<br />

14/1<br />

14<br />

L a gerg e bä u de<br />

447 .00<br />

448.00<br />

s tr ahlu ng s -<br />

a rmer<br />

M es srau m<br />

3053<br />

448.00<br />

447.00<br />

446 .00<br />

450 .0 0<br />

449 .00<br />

445.00<br />

444.00<br />

449 .0 0<br />

450 .50<br />

448.00<br />

448 .00<br />

447 .00<br />

446 .00<br />

14/2<br />

Üb e r g ab e b auw erk<br />

Os t<br />

443.00<br />

450 .00<br />

449 .00<br />

443.00<br />

44 5 .00<br />

448 .00<br />

447 .00<br />

447 .00<br />

446 .00<br />

445 .00<br />

442.00<br />

444 .50<br />

444.00<br />

30/1<br />

Tan k<br />

Gewäc hsh au s<br />

444 .00<br />

2377<br />

443 .00<br />

443 .00<br />

442 .00<br />

15<br />

Ve rfügu n g sge b äu d e<br />

441 .00<br />

Ch e mi e/ Ph ysik<br />

440 .00<br />

439 .00<br />

442 .00<br />

438 .00<br />

30/2<br />

Gart en hau s<br />

441 .00<br />

437 .00<br />

440 .00<br />

436 .00<br />

30<br />

Garte nhau s<br />

435 .00<br />

439 .00<br />

Bio tec h no lo gi e<br />

Ge wä ch sh au s<br />

438 .00<br />

30/3<br />

2372<br />

437 .00<br />

436 .00<br />

435 .00<br />

3053/3<br />

2372/1<br />

2372/2<br />

434 .00<br />

433 .00<br />

432 .00<br />

2372/3<br />

2336/4<br />

M6<br />

M7<br />

2336/3<br />

M5<br />

2243/4<br />

43/3<br />

121/2<br />

M6<br />

12<br />

Sc hup pen<br />

Sc haf stall<br />

2244/4<br />

2322<br />

2323<br />

2334<br />

2363/2<br />

2363/1<br />

M6<br />

23 56<br />

2243/5<br />

2333<br />

2332<br />

2244/2<br />

2244/6<br />

2355<br />

2356/1<br />

2245/1<br />

2245/2<br />

2326<br />

2325/2<br />

2355/1<br />

2372/6<br />

2354<br />

2245/3<br />

2246<br />

2328<br />

2329<br />

2354/1<br />

2330<br />

2331<br />

2353<br />

2249<br />

2318/2<br />

2317/2<br />

2348<br />

2316/3<br />

2353/1<br />

2251/1<br />

2313<br />

2315/2<br />

2349<br />

2252/1<br />

11<br />

2312/1<br />

2350<br />

2311/1<br />

2351<br />

2318/1<br />

2310/1<br />

2309 /1<br />

2308 /1<br />

2317/1<br />

2095 Wa2<br />

2253<br />

2307 /1<br />

2352<br />

2316<br />

Käse nba ch<br />

2315/1<br />

2281/1<br />

2306 /1<br />

2305/1<br />

2255/2<br />

2314<br />

2304/1<br />

2312<br />

2303/1<br />

23 11<br />

2302/1<br />

2310<br />

2975/1<br />

2309<br />

2300/2<br />

2255/3 2299/3<br />

2256/2<br />

2301 /4<br />

23 01/3<br />

2308<br />

2257/3<br />

2257 /2<br />

10<br />

2307<br />

23 06<br />

2299/2<br />

23 05<br />

2304<br />

2298/2<br />

2303<br />

9<br />

2258/2<br />

2302<br />

9/1<br />

2301 /2<br />

2297/1<br />

2301 /1<br />

2300/3<br />

23 00/1<br />

2296/3<br />

22 99/1<br />

2297<br />

6435/4<br />

6435/3<br />

6433/2<br />

Ersatzmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs<br />

Grünewaldweg<br />

Holbe<strong>in</strong>weg<br />

Cranachweg<br />

6447/1<br />

Ursra<strong>in</strong>er R<strong>in</strong>g<br />

6449/10<br />

6449/9<br />

6449/8<br />

6449/7<br />

6449/3<br />

Vorgezogene 6435/2 Maßnahmen (Schutzgut Arten und Lebensgeme<strong>in</strong>schaften)<br />

6450/8<br />

6433/1<br />

für E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> 2. Bauabschnitt<br />

6450/2<br />

Neuschaffung von Streuobstwiesen 6432/6<br />

6435/1<br />

6450/3<br />

Rückführung e<strong>in</strong>er Zwetschgenbrache <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Streuobstwiese durch die<br />

vollständige Rodung und Entfernung der Zwetschgenaustriebe e<strong>in</strong>schließlich<br />

6450/9<br />

6432/5<br />

der 6434/4 Wurzelstöcke; Bodenbearbeitung und Ausbr<strong>in</strong>gung und Mulchung von<br />

6450/4<br />

Wiesenschnittgut mit autochthonem Saatgut; regelmäßige e<strong>in</strong>malige jährliche<br />

Mahd mit Abtransport des Mähguts 6432/4sowie<br />

zweimalige jährliche Beweidung 6450/10 über<br />

m<strong>in</strong>destens 6434/3 drei Jahre h<strong>in</strong>weg; Anbr<strong>in</strong>gung von Nistmöglichkeiten für Vögel und<br />

Fledermäuse.<br />

6450/5<br />

6432/3<br />

Maßnahmen entsprechend dem Bauablauf<br />

6434/2<br />

(Schutzgut Arten und Lebensgeme<strong>in</strong>schaften)<br />

6432/2<br />

22 98/1<br />

2296/2<br />

2296/1<br />

2295<br />

2292/2<br />

2294<br />

2260/1 2291/2<br />

2292/3<br />

2296/4<br />

6425/1<br />

6422/4<br />

6427/4<br />

6429/9<br />

Geltungsbereich Bebauungsplan<br />

Abgrenzung rechtskräftiger<br />

Campus Morgenstelle Teil 1<br />

Bebauungspläne 6429/8<br />

6427/5<br />

6429/7<br />

Die Standorte der Bäume wurden nicht vermessungstechnisch aufgenommen, 61/7 61/3sondern<br />

im Gelände erfasst. Diese<br />

Erfassung erhebt 6422/3 ke<strong>in</strong>e Anspruch auf Vollständigkeit, Jungbäume, 61/6Neupflanzungen<br />

61/2 und Bäume <strong>in</strong>nerhalb<br />

geschlosserner Gehölzbestände s<strong>in</strong>d nicht e<strong>in</strong>getragen. 61/5 61/1<br />

6429/2<br />

6427/6<br />

Die Katastergrundlagen und das Luftbild wurden von der Stadt Tüb<strong>in</strong>gen am 18.08.2008 zur Verfügung gestellt,<br />

die Abgrenzung des Geltungsbereichs am 07.11.2008.<br />

6428/3<br />

2293<br />

2291/1<br />

2975/2<br />

2292/1<br />

2290/1<br />

6426/5<br />

Flurstücksnummer 6423/3<br />

und 6426/6<br />

bestehende Grundstücksgrenzen<br />

6422/5<br />

vorhandene Bäume<br />

6422/2<br />

6422/1<br />

6433/3<br />

6427/1<br />

6427/2<br />

6427/3<br />

2290/2<br />

6595<br />

2291<br />

6421/3<br />

6421/1<br />

2289/1<br />

2290<br />

2288/1<br />

2287/1<br />

6421/4<br />

6420/2<br />

P3 L005<br />

-<br />

6421/2<br />

55<br />

Plancode Plan-Numm er Version<br />

2289<br />

6420/1<br />

6420/7<br />

22 88<br />

6420/3<br />

6420/4<br />

6420/5<br />

2287<br />

6450/1<br />

6450/12<br />

6450/11<br />

6450/6<br />

M7<br />

6426/1<br />

Maßnahmen entsprechend dem Bauablauf (Schutzgut Boden)<br />

6426/7<br />

Aufwertung 6423/5 von Trockenmauern<br />

6426/2<br />

6430/11<br />

Ausbesserung und Neuaufbau von Teilbereichen der Trockenmauern<br />

<strong>in</strong>nerhalb, südlich und östlich des We<strong>in</strong>bergs<br />

6426/3<br />

6430/10<br />

Planunterlage 6423/4<br />

6426/4<br />

6430/9<br />

Dienstelle<br />

Bauwerks-Nr.<br />

SA P-WE<br />

SA P-Geb. Nr.<br />

TBA -Nr.<br />

20<br />

P3 L005<br />

Bezugs-V ersion zum Architektur-P lan<br />

Date<strong>in</strong>am e XREF<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

Maßstab<br />

Plangröße<br />

Datum<br />

Verfilm t am<br />

-<br />

Date<strong>in</strong>am e<br />

M5<br />

M6<br />

3222<br />

Landschaftsarchitekt<br />

2295/1<br />

2294/1<br />

8<br />

realgrün Landschaftsarchitekten<br />

2<br />

19<br />

4<br />

Klaus-D. Neumann - Wolf D. Auch<br />

Mariahilfstraße 6<br />

81541 München<br />

2293/1<br />

5<br />

6<br />

7<br />

3<br />

3<br />

5 4<br />

7<br />

8<br />

1<br />

Tel 089/61 46 58 - 0 Fax 089/66 95 13<br />

<strong>in</strong>fo@realgruenlandschaftsarchitekten.de<br />

Bearbeitet<br />

9<br />

Plancode Plan-Numm er Version<br />

2266P L_14.dwg<br />

1 : 1000<br />

950 x 594 mm<br />

08.12.2008<br />

3/1<br />

bestehende Gebäude<br />

Höhenl<strong>in</strong>ien<br />

ut<br />

Gezeichnet<br />

ut<br />

18/1<br />

18<br />

1<br />

61/12<br />

61/11<br />

61/10<br />

61/9<br />

61/8<br />

9<br />

4/5<br />

4/4<br />

85/2<br />

1/1<br />

1/1<br />

1/2<br />

95<br />

1/3<br />

85/1<br />

4/2<br />

4/3<br />

10<br />

2<br />

101<br />

97<br />

93<br />

79<br />

69<br />

67<br />

83<br />

65<br />

81<br />

77<br />

75<br />

73/1<br />

63<br />

1/2<br />

73<br />

61<br />

1<br />

08304 Bauherr<br />

Vermögen und Bau Baden-Württemberg<br />

31226600<br />

Amt Tüb<strong>in</strong>gen<br />

-<br />

Schnarrenbergstr. 1<br />

-<br />

-<br />

Anlage 6 Ersatzmaßnahmen<br />

Verbesserung von Streuobstwiesen<br />

6450/7<br />

6434/1<br />

Entfernung von standortfremden 6432/1 Gehölzen; e<strong>in</strong>maliges Ausmähen und<br />

Entbuschen bei Erhalt e<strong>in</strong>zelner Rosensträucher als zusätzliche<br />

Strukturelemente; Schnittmaßnahmen am Altbaumbestand zur Erhaltung und<br />

Sicherung des vorhandenen Baumbestands 6425/3 bei weitgehender Erhaltung von<br />

nicht sicherheitsgefährdendem Totholz; Neupflanzung und Pflege von<br />

zusätzlich etwa 30 Obstbäumen;<br />

23 24 25 27 2<br />

6425/2<br />

26<br />

regelmäßige e<strong>in</strong>malige jährliche Mahd mit Abtransport des Mähguts sowie<br />

6423/6<br />

zweimalige jährliche Beweidung über m<strong>in</strong>destens drei Jahre h<strong>in</strong>weg;<br />

Anbr<strong>in</strong>gung von Nistmöglichkeiten für Vögel und Fledermäuse.<br />

Nachrichtliche Übernahme<br />

Landschaftsarchitekt<br />

Ausführende Firma<br />

- 72076 Tüb<strong>in</strong>gen<br />

- Telefon 07071/29-79021<br />

Projekt<br />

Bezei chnung<br />

7<br />

13<br />

Anlage 6 zum Umweltbericht<br />

"Campus Morgenstelle Teil 1"<br />

Ersatzmaßnahmen außerhalb<br />

des Geltungsbereichs<br />

Gesehen<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

Schlegel + Thomas<br />

Landschaftsarchitekten<br />

H<strong>in</strong>tere Grabenstraße 47<br />

72070 Tüb<strong>in</strong>gen<br />

Tel 07071/688 90 20 Fax 07071/688 90 25<br />

schlegel.und.thomas@t-onl<strong>in</strong>e.de.de<br />

6431/6<br />

6420/6<br />

6431/7<br />

6430/8<br />

6430/7<br />

6430/3<br />

Am tsvorstand/Abtei lungleiter<br />

-<br />

-<br />

-<br />

6429/12<br />

6429/11<br />

6429/10<br />

Universität Tüb<strong>in</strong>gen ZMBP<br />

ZENTRUM FÜR MOLEKULARBIOLOGIE DER PFLANZEN<br />

Morgenstelle (32), 72076 Tüb<strong>in</strong>gen<br />

2285<br />

6431/8<br />

6431/9<br />

6431/10<br />

60<br />

12/1<br />

6419/4<br />

11<br />

9/1 11/1<br />

8/1<br />

10 10/1 11<br />

7/1<br />

21<br />

14/1 15 15/1 16 16/1 17 19 19/1 20<br />

12<br />

9<br />

8<br />

7<br />

22<br />

20/1<br />

14<br />

12<br />

6419/5<br />

9<br />

6419/3<br />

Kirchnerweg<br />

6428/5<br />

Beckmannweg<br />

6428/4


BAK Dr. Vogt ·Bronnackerstraße 17 72072 Tüb<strong>in</strong>gen .<br />

An die<br />

Stadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />

Fachabteilung Stadtplanung<br />

72076 Tüb<strong>in</strong>gen<br />

Betr.: Bebauung Morgenstelle, erster Bebauungsplan<br />

Hier:<br />

1. Anlass<br />

Kurzgutachten<br />

zur geplanten Universitätserweiterung Morgenstelle<br />

( 1.Bauabschnitt )<br />

aus stadtklimatologischer Sicht<br />

Die Stadt Tüb<strong>in</strong>gen plant im Bereich der Morgenstelle die Aufstellung e<strong>in</strong>es Bebauungsplanes zur Erweiterung<br />

der dortigen universitären Baulichkeiten. Es handelt sich um den ersten Bauabschnitt e<strong>in</strong>es größeren<br />

städtebaulichen Projektes. Im Vorfeld dazu fand am 3.11.2008 <strong>in</strong> der Stadtverwaltung, Fachabteilung<br />

Stadtplanung, e<strong>in</strong>e Besprechung statt, <strong>in</strong> welcher die Probleme dieser Bebauung aus stadtklimatischer<br />

Sicht diskutiert und bewertet wurden. Das nachfolgende Kurzgutachten fasst die Ergebnisse dieser Besprechung<br />

aus stadtklimatischer Sicht zusammen.<br />

2. Ausgangssituation der Stadtklimatologie<br />

Büroanschrift Tüb<strong>in</strong>gen:<br />

Bronnackerstraße 17<br />

72072 Tüb<strong>in</strong>gen<br />

E-Mail:<br />

joachim.vogt@ifr.uka.de<br />

Fax: 07071 791488<br />

Tel: n.V. oder<br />

0721 608 6335<br />

________________________________________________________<br />

Tüb<strong>in</strong>gen, der 9.11.2008<br />

Stadtklimatische Überlegungen f<strong>in</strong>den seit den 60er Jahren <strong>in</strong> Süddeutschland, <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> den<br />

schwach durchlüfteten Beckenlagen, zunehmend <strong>in</strong> die Stadtentwicklungsplanung und die Bauleitplanung<br />

E<strong>in</strong>gang, weil seitdem gesichertes Wissen ist, dass die lufthygienische und siedlungsklimatische Belastung<br />

sich nicht nur durch emissionsbezogene Maßnahmen verm<strong>in</strong>dern lässt, sondern durch flankierende Berücksichtigung<br />

<strong>in</strong> der Flächennutzungs-, Bebauungs- und Objektplanung ergänzt werden muss. Dies betrifft<br />

vor allem den bodennahen Luftaustausch, der bei schwachw<strong>in</strong>digen (=austauscharmen) Wetterlagen wesentlich<br />

durch bodennahe Kaltluft erfolgt. Diese durch nächtliche Ausstrahlung von Oberflächen abgekühlte<br />

Luft folgt Bewegungsmustern, die durch das Relief sowie thermische Differenzen <strong>in</strong>nerhalb verschiedener<br />

bodennaher Luftkörper bestimmt s<strong>in</strong>d. Sie ist damit besonders stark durch lokale Bed<strong>in</strong>gungen bee<strong>in</strong>fluss-


DR. VOGT, BÜRO FÜR ANGEWANDTE KLIMATOLOGIE TÜBINGEN Seite 2<br />

bar. In Tüb<strong>in</strong>gen s<strong>in</strong>d diese Kaltluftbewegungen seit Mitte der achtziger Jahre im Rahmen größerer Planungs-<br />

oder Baumaßnahmen messtechnisch bestimmt worden, wobei der Volumenstrom – also die klimatisch<br />

wirksame Austauschleistung – sowie die Abflusseigenschaften ermittelt worden s<strong>in</strong>d. Dies geschah<br />

auch im Käsenbachtal unterhalb der Morgenstelle. Im Rahmen e<strong>in</strong>er von e<strong>in</strong>em potentiellen privaten Investor<br />

<strong>in</strong> Auftrag gegebenen Messkampagne wurde am 8.5. 1998 im Käsenbachtal bei Hof der Familie Pflumm<br />

e<strong>in</strong> Volumenstrom von ca. 2160 m 3 /s ermittelt. Es wurde nachgewiesen, dass dieser Volumenstrom, geme<strong>in</strong>sam<br />

mit demjenigen des Öhler, über die Grenze der geschlossenen Bebauung h<strong>in</strong>aus bis <strong>in</strong> das Ammertal<br />

gelangt. Aus dem Bereich der Morgenstelle s<strong>in</strong>d dem Unterzeichnenden und der Stadtverwaltung<br />

bisher ke<strong>in</strong>e Messungen bekannt. Die Ausführungen zur Stadtklimatologie müssen sich daher auf Analogieschlüsse<br />

von ähnlichen Standorten im Stadtgebiet stützen und s<strong>in</strong>d so nur mit e<strong>in</strong>er gewissen Unsicherheit<br />

möglich.<br />

3. Der Kaltluftabfluss von den Flächen der Morgenstelle<br />

Es ist davon auszugehen, dass der 1998 gemessene Kaltluftabstrom im Käsenbachtal (der Bergw<strong>in</strong>d) sich<br />

aus den Flächen des oberirdischen hydrologischen E<strong>in</strong>zugsgebietes speist. Hier spielen wegen des Prozesses<br />

der nächtlichen Abkühlung und der Fließdynamik bei der oberflächennahen Bewegung die Wiesen<br />

die größte Rolle, da aufgrund der ger<strong>in</strong>gen turbulenten Durchmischung die abfließende Luft relativ kalt ist.<br />

Sie wird kaum mit höheren wärmeren Luftschichten durchmischt und schiebt sich vielfach aufgrund der<br />

hohen Dichte unter andere Luftmassen. Solche Wiesen werden daher zuweilen als besonders bedeutsame<br />

„Kaltluftproduktionsflächen“ bezeichnet, obwohl auch andere Flächen, etwa Wald, zur Kaltluftentstehung<br />

beitragen. Derartige bedeutsame Flächen s<strong>in</strong>d südöstlich der bebauten Parzellen auf der Morgenstelle im<br />

Hangbereich zum Käsenbachtal vorhanden. Ke<strong>in</strong>e Bedeutung für die bodennahe Luftabkühlung haben<br />

befestigte (asphaltierte, betonierte) Flächen, da die Ausstrahlung hier durch Bodenwärmeflüsse kompensiert<br />

wird. Das <strong>in</strong> der Anlage wiedergegebene städtebauliche Konzept greift <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Maße <strong>in</strong> die Wiesenflächen<br />

e<strong>in</strong>, das als stadtklimatisch erheblich zu bezeichnen ist, weil e<strong>in</strong>erseits Flächen aus dem kaltluftbildenden<br />

Prozess herausgenommen werden und andererseits die Fließdynamik bei der Überströmung durch<br />

H<strong>in</strong>dernisse und die Erhöhung der strömungsphysikalischen Rauigkeit erheblich bee<strong>in</strong>flusst wird. Da Messungen<br />

nicht vorliegen, ist aufgrund vorliegender Untersuchungen weiter talabwärts anzunehmen, dass der<br />

Kaltluftabfluss im Käsenbachtal e<strong>in</strong>e vertikale Mächtigkeit zwischen 40 und 50 Metern über dem Talgrund<br />

hat. Das Abflussmuster war im unteren Käsenbachtal wegen der unterschiedlichen und kle<strong>in</strong>räumig wechselnden<br />

Rauigkeiten am Hang sehr heterogen. Jedoch greift, wie <strong>in</strong> anderen Fällen auch, der Kaltluftabstrom<br />

des Tales auch weit oberhalb des Talbodens auf die Talflanken durch (nachgewiesen im Goldersbachtal,<br />

im Öhler und im Ste<strong>in</strong>lachtal sowie zahlreichen Fällen außerhalb des Stadtgebietes). Ob er<br />

und – falls ja – <strong>in</strong> welcher Höhe er den Hangabw<strong>in</strong>d überlagert, kann nicht abgeschätzt werden.<br />

Die vorgesehene Bebauung greift <strong>in</strong> ihrem östlichen Teil also so weit <strong>in</strong> das Tal vor, dass sie für den dortigen<br />

Kaltluftabfluss relevant se<strong>in</strong> wird (Bergw<strong>in</strong>de). Für die lokale Abströmung von den Hängen (Hangabw<strong>in</strong>de)<br />

ist das gesamte Planungsgebiet relevant.<br />

Da diese Luftbewegungen für den lufthygienischen Austausch im unteren Ammertal von Tüb<strong>in</strong>gen für die<br />

lufthygienische und stadtklimatische Belastung von Bedeutung s<strong>in</strong>d, hat die Bebauung der Flächen Auswirkungen<br />

im dicht bebauten Universitätsviertel im Ammertal. Quantifiziert werden kann diese Austauschleistung<br />

aufgrund des gegenwärtigen Kenntnisstandes ebenso wenig wie die Veränderungen, die durch<br />

e<strong>in</strong>e Bebauung entsprechend dem vorgeschlagenen Bebauungskonzept zu erwarten s<strong>in</strong>d.


DR. VOGT, BÜRO FÜR ANGEWANDTE KLIMATOLOGIE TÜBINGEN Seite 3<br />

4. Grundsätze der Berücksichtigung von Kaltluftbewegungen<br />

Bei der nachfolgenden Bewertung von e<strong>in</strong>zelnen Bauabschnitten des vorgeschlagenen städtebaulichen<br />

Entwurfs s<strong>in</strong>d folgende Rahmenbed<strong>in</strong>gungen zu beachten:<br />

- Die Wirkung von Baukörpern ist thermisch und strömungsdynamisch zu beurteilen. Baukörper erwärmen<br />

aufgrund ihrer Ausstrahlung auch benachbarte Wiesenflächen und reduzieren deren Wirksamkeit<br />

bei der so genannten „Kaltluftbildung“, der Abkühlung der bodennächsten Luftschichten<br />

durch e<strong>in</strong>en Wärmefluss zu den Oberflächen.<br />

- Die Kaltluftströmung erfolgt quasilam<strong>in</strong>ar, wird sie aufgrund von Rauigkeiten der festen Oberflächen<br />

turbulent, verr<strong>in</strong>gert sie ihre Wirksamkeit schlagartig.<br />

- Baukörper wirken turbulenzerhöhend, Zwischenräume („Schneisen“) haben daher häufig ke<strong>in</strong>e oder<br />

nur e<strong>in</strong>e sehr begrenzte Wirksamkeit. Düseneffekte treten aufgrund der ger<strong>in</strong>gen Druckdifferenzen<br />

nicht auf.<br />

- Hangabw<strong>in</strong>de s<strong>in</strong>d sehr flach und liegen dem Boden auf. Da die der Bewegung zugrunde liegenden<br />

Kräfte aufgrund von Druckdifferenzen nur sehr ger<strong>in</strong>g s<strong>in</strong>d, reagieren sie sehr sensibel auf<br />

Veränderungen der Oberflächen.<br />

5. Stadtklimatische Problembereiche im Städtebaulichen Entwurfs<br />

Aufgrund dieser Bed<strong>in</strong>gungen bestehen im Bereich des Städtebaulichen Entwurfs die folgenden, auf der<br />

anliegenden Übersicht markierten Problembereiche<br />

- Die zum Käsenbachtal h<strong>in</strong> vorgesehenen Nebengebäude (1) greifen <strong>in</strong> das angenommene Bergw<strong>in</strong>dsystem<br />

des Käsenbaches e<strong>in</strong>, da sie unterhalb von dessen angenommener Obergrenze liegen.<br />

Daher ist auf e<strong>in</strong>e strömungsphysikalisch angemessene Form und Gestaltung zu achten.<br />

Scharfe Kanten erhöhen die Turbulenz und s<strong>in</strong>d nach Möglichkeit zu vermeiden. Die nordwestlichen<br />

Teile s<strong>in</strong>d unproblematischer, die südöstlichen problematischer. Wegen des schon bestehenden<br />

– <strong>in</strong> der erfolgten Besprechung e<strong>in</strong>hellig als stadtklimatisch ungünstig bewerteten – Verfügungsgebäudes<br />

ersche<strong>in</strong>t es s<strong>in</strong>nvoll, die gerissen rot markierte Baugrenze im Bebauungsplan zu<br />

fixieren. Über den Standort und die Ausmaße des für die Informatik vorgesehenen Gebäudes ist<br />

damit noch ke<strong>in</strong>e Aussage gemacht. Neben der Form und Abgrenzung der Gebäude ersche<strong>in</strong>t<br />

auch e<strong>in</strong>e Dachbegrünung s<strong>in</strong>nvoll, wobei diese auch dazu beitragen soll, e<strong>in</strong>e strömungsphysikalisch<br />

günstige Form zu erreichen.<br />

- Über die lokalklimatische Wirksamkeit der Gebäudezwischenräume kann ohne Kenntnis der gegenwärtigen<br />

Prozesse nur e<strong>in</strong>e relativ unsichere Aussage gemacht werden. Zwischen dem ZMBP-<br />

Gebäude (2) und dem Verfügungsgebäude ist e<strong>in</strong> solcher Kaltluftstrom wenig wahrsche<strong>in</strong>lich. Zwischen<br />

dem ZMBP-Gebäude und dem Informatikgebäude wäre e<strong>in</strong> solcher dann anzunehmen und<br />

von erheblicher Bedeutung, wenn gegenwärtig (noch) e<strong>in</strong>e Überströmung des bereits bebauten<br />

Geländes <strong>vom</strong> Ste<strong>in</strong>enberg her erfolgt (3). Dies ersche<strong>in</strong>t denkbar, ist jedoch nicht nachgewiesen.<br />

Bevor dies geklärt ist, sollte diese Achse frei gehalten und strömungsdynamisch günstig gestaltet<br />

werden, also mit Fassaden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>heitlicher Flucht, diese sowie die sonstigen Oberflächen mit möglichst<br />

ger<strong>in</strong>ger Rauigkeit. Sollte der Nachweis erfolgen, dass derartige Bewegungen momentan<br />

nicht erfolgen, wäre e<strong>in</strong>e solche Schneise stadtklimatisch nicht zu begründen.


DR. VOGT, BÜRO FÜR ANGEWANDTE KLIMATOLOGIE TÜBINGEN Seite 4<br />

- Die sich südlich anschließenden Gebäude stellen erhebliche E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> das Schutzgut Klima dar,<br />

<strong>in</strong>sbesondere das Bibliotheksgebäude (4). Es ist plausibel, dass gegenwärtig dort e<strong>in</strong>e Kaltluftüberströmung<br />

<strong>vom</strong> Ste<strong>in</strong>enberg her <strong>in</strong> das Käsenbachtal stattf<strong>in</strong>det, also die geplante Bebauung<br />

nicht nur die Abkühlung der Luft unterb<strong>in</strong>det, sondern auch e<strong>in</strong>e wesentliche Abströmung von Nord<br />

nach Süd. Damit wird der E<strong>in</strong>griff deutlich vergrößert, e<strong>in</strong>e weitere Quantifizierung ist dennoch<br />

beim gegenwärtigen Kenntnisstand nicht möglich.<br />

Diese erheblichen Unsicherheiten bei der Beurteilung der weiteren Baumaßnahmen aus stadtklimatischer<br />

Sicht sollten zur Konsequenz haben, die Hypothesen durch gesicherte Erkenntnisse zu untermauern.<br />

6. Beurteilung der E<strong>in</strong>griffe und der Ausgleichmaßnahmen<br />

Die geplante Bebauung stellt e<strong>in</strong>en stadtklimatisch erheblichen E<strong>in</strong>griff dar, der zu m<strong>in</strong>imieren und auszugleichen<br />

ist. Die Möglichkeiten der M<strong>in</strong>imierung (Dach- und Fassadenbegründung, Verzicht auf Asphaltierung<br />

von Zufahrten) wurden diskutiert. Sie s<strong>in</strong>d entweder nicht oder nur <strong>in</strong> ger<strong>in</strong>gem Maße stadtklimatisch<br />

wirksam möglich, vor allem nicht <strong>in</strong> Relation zu den geplanten Bauvolum<strong>in</strong>a und dem Umfang der<br />

E<strong>in</strong>griffe. Auch bei erfolgter M<strong>in</strong>imierung verbleibt e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>griff, der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

nicht ausgeglichen werden kann. E<strong>in</strong>e <strong>in</strong> der Dienstbesprechung angesprochene Möglichkeit außerhalb<br />

des Planungsgebietes ist der Rückbau des Gebäudekomplexes Biologie I (5), wovon voraussichtlich<br />

stadtklimatisch positive Effekte zu erwarten s<strong>in</strong>d. Es wird empfohlen, dies durch e<strong>in</strong>e Strömungsanalyse zu<br />

klären.<br />

Die sich zum Käsenbach anschließenden Flächen bieten nur ger<strong>in</strong>ge Möglichkeiten, E<strong>in</strong>griffe auszugleichen.<br />

Diskutiert wurde e<strong>in</strong>e Entfernung des Unterwuchses als Ausgleichmaßnahme. Derartiges ist s<strong>in</strong>nvoll,<br />

steht <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er lokalklimatischen Wirkung jedoch außerhalb der Größenordnung der geplanten E<strong>in</strong>griffe.<br />

Zur Beantwortung weiterer Fragen steht der Unterzeichnende zur Verfügung.<br />

Tüb<strong>in</strong>gen, der 10.11.2008<br />

(Prof. Dr. J. Vogt)


DR. VOGT, BÜRO FÜR ANGEWANDTE KLIMATOLOGIE TÜBINGEN Seite 5<br />

Anlage zum stadtklimatischen Kurzgutachten<br />

4<br />

5<br />

3<br />

2<br />

1


Verfahrens- und Datenübersicht<br />

Bebauungsplan Gemarkung<br />

Tüb<strong>in</strong>gen<br />

Anlage 5 zur <strong>Vorlage</strong> 5/<strong>2009</strong><br />

„Campus Morgenstelle, Teil 1“ Stadtgebiet / Stadtteil<br />

Nordstadt<br />

Baugebiet: Sondergebiet Universität Gebietsgröße: 3,2 ha<br />

Baugrundstücke:<br />

Teilgrundstück<br />

Wohne<strong>in</strong>heiten:<br />

-<br />

Gewerbee<strong>in</strong>heiten:<br />

-<br />

Baudichte <strong>in</strong> E / ha<br />

-<br />

Sonstige Nutzung: - Brutto: Netto:<br />

Übere<strong>in</strong>stimmung mit FNP:<br />

⌧ ja ne<strong>in</strong> Anpassung Fortschreibung<br />

Anlass der Planung<br />

Die Eberhard Karls Universität Tüb<strong>in</strong>gen ist bestrebt, im Rahmen der Exzellenz<strong>in</strong>itiative der<br />

deutschen Hochschulen ihre Bedeutung als Forschungsuniversität zu festigen und auszubauen. Die<br />

Universität verfolgt mit dem Konzept „Campus der Zukunft“ e<strong>in</strong>e nachhaltige Restrukturierung der<br />

baulichen Unterbr<strong>in</strong>gung. Zu diesem Zweck s<strong>in</strong>d Erweiterungen der Campusflächen auf der<br />

Morgenstelle notwendig, um Platz für weitere Institute anbieten und den Universitätsstandort<br />

Tüb<strong>in</strong>gen langfristig sichern zu können.<br />

Ziele und Zwecke der Planung:<br />

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Campus Morgenstelle, Teil 1“ soll auf den Flächen südöstlich<br />

der Morgenstelle dem gestiegenen Platzbedarf der naturwissenschaftlichen Institute der<br />

Eberhard Karls Universität <strong>in</strong> Tüb<strong>in</strong>gen Rechnung getragen werden. Mit der Planung soll dazu<br />

beigetragen werden, dass der Standort der Universität Tüb<strong>in</strong>gen konkurrenzfähig bleibt und<br />

langfristig gesichert werden kann.<br />

Verfahren: Zeitraum/Zeitpunkt<br />

Aufstellungsbeschluss 21.07.2008<br />

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Planauslage) 11.08.2008 – 12.09.2008<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 06.08.2008<br />

Auslegungsbeschluss<br />

Öffentliche Auslegung<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />

Umweltbericht mit Grüngestaltungsplan<br />

Behandlung der Anregungen<br />

Satzungsbeschluss<br />

IN-KRAFT-TRETEN

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