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Technische Information ClimaComfort-System - Roth Werke

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Auslegung & Projektierung<br />

Auslegung &<br />

Projektierung<br />

Dämmanforderungen<br />

für bestehende<br />

Gebäude<br />

Die Berechnung des <strong>Roth</strong> <strong>ClimaComfort</strong>-<br />

<strong>System</strong>s erfolgt auf der Grundlage der<br />

Basiskennlinie der DIN EN 1264 Teil 2 und<br />

der Norm-Heizlastberechnung DIN EN 12831.<br />

Die Auslegung erfolgt auf der Grundlage<br />

Wohnungstrenndecken<br />

Für Wohnungstrenndecken gelten die<br />

Dämmanforderungen nach EnEV nicht.<br />

Der nach DIN EN 1264 geforderte<br />

Dämmstandard für Wohnungstrenndecken<br />

von R λ ,ins ≥ 0,75 m 2 K/W ist zu prüfen.<br />

Die DIN EN 1264-4 kann jedoch nur zur<br />

Orientierung dienen, da sich ihre Anforderungen<br />

auf Standardsysteme beziehen.<br />

Decken gegen unbeheizte Räume und<br />

gegen Erdreich:<br />

Wenn die zu renovierende Bauteilfläche<br />

kleiner ist als 20 % der gesamten Bauteilfläche<br />

bestehen keine Dämmanforderung<br />

gemäß EnEV, § 8 Absatz 1 Punkt 2.<br />

Für größere zu belegende Flächenanteile<br />

gilt die Dämmpflicht nach EnEV Anhang 3<br />

Absatz 5 Zeile d).<br />

Beim Aufbau auf oder bei Erneuerung des<br />

gesamten Fußbodenaufbaues (Dämmung,<br />

Estrich, Bodenbelag etc.), in Verbindung mit<br />

einer Fußbodenheizung, ist ein U-Wert von<br />

0,50 W/m 2 K für das gesamte Bauteil<br />

einzuhalten.<br />

6<br />

der nach DIN EN 1264 anzusetzenden Größen<br />

und unter Berücksichtigung der zulässigen<br />

Grenzwerte anhand der <strong>System</strong>leistungsdiagramme.<br />

Es ist zu prüfen ob im bestehenden Fußbodenaufbau<br />

eine ausreichende Dämmung<br />

vorhanden ist. Ist dies der Fall, dann ist die<br />

EnEV gemäß Anhang 3 Absatz 5 erfüllt.<br />

Wenn keine Dämmung vorhanden ist,<br />

muss geprüft werden, ob bei der Kellerdecke<br />

eine Dämmung von mindestens<br />

65 mm WLG 040 unterseitig anzubringen<br />

ist. Wird die Mindest-Deckenhöhe unterschritten,<br />

kann die EnEV-Anforderung nicht<br />

erfüllt werden. Auch für Decken die an das<br />

Erdreich grenzen, auf denen der Aufbau einer<br />

nachträglichen Dämmung ausgeschlossen ist,<br />

kann ein Ausnahmeantrag gemäß EnEV §17<br />

auf Befreiungen, da die Machbarkeit gemäß<br />

EnEG § 5 Absatz 1 nicht gegeben ist, gestellt<br />

werden.

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